1894 / 87 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

L ata E R m T E E I E I E R R

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Parlamentarische Nachrichten.

Dem Bericht der XI1. Kommission des Hauses der Ab- geordneten, betreffend den S über die Landwirth- \haftskammern, is zu entnehmen, daß sich die Verhandlungen zamentlih um folgende Punkte gedreht haben: 1) die Frage, ob die Landwirthschaftskammern obligatorisch oder fakultativ einzu- richten seien; 2) das Wahlverfahren; 3) die Frage, ob eine so- enannte fonstituierende Versammlung zu berufen sei; 4) das S eur unbr at: 5) die Bildung von Unterverbänden. In ersterer Beziehung is die Kommission dem Vorschlage des Entwurfs auf obligatorishe Einführung von Landwirthschaftskammern beigetreten. Für die fakultative wurde geltend gemacht, daß nur bierdur die freie Vereinsthätigkeit der Landwirthe erhalten werden könne. Demgegenüber wurde von Vertretern der Staatsregierung hervorgehoben : das landwirthschaftlihe Vereinsleben blühe haupt- \ächlich in ten Kreis- und Lokalvereinen. Diese sollten au unberührt bleiben und au fernerhin möglich# gefördert werden. Die land- wirthschaftlichen Zentralvereine allerdings würden neben den Land- wirthschaftskammern wohl kaum bestehen bleiben können, sondern von diesen aufgesogen werden. Indessen in ihnen herrsche au heute schon kein eigentlihes Vereinsleben, wenn man wenigstens die direkte Theilnahme aller Vereinsmitglieder als charakteristish für ein folches ansehe, fie seien in Wirklichkeit nur Versammlungen von Delegirten der einzelnen Kreis- und Lokalvereine. Als genügende Vertretung der Landwirthschaft des betreffenden Bezirks könnten sie niht angesehen werden, weil in vielen Landestheilen oft nur ein geringer Theil der Landwirthe den Vereinen überhaupt angehöre. Die Landwirthschafts- kammern dagegen sollten der Konstruktion des Geseßes nah Desle- gationen der gesammten Landwirthe des geographish fest ab- gegrenzten Landwirthschaftskammergebietes sein. Während der e A in den Handelskammern bereits eine organisierte Vertretung habe, die auf Erfordern alle denselben be- treffenden wirthschaftspolitishen Fragen beantworte, auh mit An- trägen selbständig hervortreten könne, so ermangele die Landwirthschaft no einer genügenden JInteressenvertretung, die sih berufsmäßig mit den sie berührenden wirthshastlihen und politishen Fragen zu be- schäftigen habe. Die gesammte Lage der Landwirthschaft erheische aber eine solhe. Auch die Gesetzgebung bedürfe der Mitwirkung der organisierten A, daher sei eben die obligatorische Ein- A fina der Landwirthschaftskammern unbedingt nothwendig. Nur eine alsbaldige und gleihmäßige Einführung dieser neuen Organisation in das ganze Gebiet des preußishen Staats könne die Vortheile bringen, welche die Königliche Staatsregierung von derselben erwarte.

Betreffs des Wahlverfahrens wurde das indirekte System der Wahl der Mitglieder der Landwirthschaftskammern durh Wahlmänner, die ihrerseits von den berufsmäßigen Landwirthen gewählt werden, an-

enommen. In selbständigen Gutsbezirken sollen aber nit nur die utseigenthümer, sondern auch die Pächter wählbar sein. Ferner ist die Bestimmung im § 8 Sairieut worden, wonach von den zwei in einem Wahlbezirk andkreis) zu wählenden Mitgliedern mindestens eines dem Wahlverbande der größeren ländlichen Grundbesißer, ein. anderes dem ee der übrigen wählbaren Personen angehören müsse. Die Mehrheit der Kommission wollte durch diese Streichung verhindern, daß die Interessengegensäße zwischen han und Kleingrundbesiß wieder lebendig werden. Der Minister für cndwirtdsGait gab indeß der Meinung Ausdruck, daß dem Ent- stehen von Differenzen am besten vorgebeugt werde, wenn gleih dur das Gesetz jeder dieser beiden Besißkategorien eine gesicherte Vertre- tung zugewiesen werde. Ein solcher Gegensaß, der früher vielfa bestanden habe, könne wieder auftauchen, deshalb fei die von der VBor- lage vorgeschlagene Begrenzung zu empfehlen. i

Ferner wurde für die Feststellung der Saßungen der Landwirth- \chaftskammern die Berufung von konstituierenden Verfammlungen beantraat, auf den Widerspruh der Vertreter der Staatsregierung aber hiervon Abstand genommen. Das landwirthschaftliche Vêiniste- rium hiermit wurde der Widerspru begründet —- beabsichtige, vor Erlaß der Satzungen dieselben zu veröffentlihen, auch nicht nur die Provinzial-Landtage, sondern auch die landwirthschaftlichen Vereine zu hören, sodaß den weitesten Kreisen der Interessenten Gelegenheit egeben werden solle, sich zur Sache zu äußern. Dadurch sei Bänalide Gewähr gegen Einseitigkeit bei Ausarbeitung der Saßzungen geleistet. Gegen die Berufung einer konstituierenden Ver- sammlung seien hauptsächlih zwei Bedenken geltend zu machen. Zu- nächst sei nicht zu vermeiden, daß zweimal hintereinander gewählt werden müsse: einmal zur kTonstituierenden Versammlung und zum zweiten Mal nah Bestätigung der Satzungen zu den Landwirthschafts- fammern selbst. Dieses sei ein großer Uebelstand, der das ganze VFnstitut bei der Bevölkerung sehr unbeliebt machen werde, wenn der immerhin umständlihe Wahlapparat zweimal kurz hintereinander in Bewegung geseßt werden müsse. Ferner sei damit die Gefahr ver- bunden, daß die fonstituierende Versammlung Sagßungen beschließen fönne, deren Genehmigung der Staatsregierung unmöglich sei.

Das Besteuerungsrecht 22) hat insofern gegenüber der Vor- lage cine Einschränkung erfahren, als die Umlagen statt ein Pro- zent nur ein halbes Prozent nicht übersteigen dürfen.

8 26, welcher die Bildung von Unterbänden vorsah, wurde ab-

elehnt, weil die Mehrheit in solhen Unterverbänden der Landwirth- L iiatevi eine Gefährdung des freien Vereinslebens, insbesondere der Kreisvereine, erblickte. Die Vertreter der Staatsregierung hatten demgegenüber erklärt: Die landwirthschaftlihe Verwaltung lege den größten Werth darauf, durch diesen Paragraphen die Möglichkeit einer organischen Entwicklung der Landwirthschaftskammern fon jeßt zu sichern und sich nicht auf die ungewissen Chancen einer künftigen

Gesehgebung zu verlassen. Wolle man jeßt die Möglichkeit de

\tituierung von Unterverbänden den Landwirtb schaftskammece L schneiden, so entziehe man den landwirthschaftlichen Kreisvereinen welche vielleicht jeßt den Wunsch haben würden, si mit der Zeit F folhe Unterverbände umzuwandeln, diese Möglichkeit und \chafe ej. bedauerlihes Hinderniß für den Ausbau der ganzen Forporativer Organisation. 9

Die Aufgaben der Landwirthschaftskammern sind in § 2 wie folzt festgestellt worden : d

„Die Landwirthschaftskammern haben die Bestimmung, die Ge sammtinteressen der Land- und Forstwirthschaft ihres Bezirks wahr, zunehmen, zu diesem Behuf alle auf die Hebung der Lage des länd: lichen Grundbesites abzielenden Einrichtungen, insbesondere die weiter korporative Organisation des Berufs\tands der Landwirthe zu fördern Auch haben sie das Recht, selbständige Anträge zu stellen. Die Und. wirthshaftskammern haben ferner die Verwaltungsbehörden bei allen die Land- und Forstwirthschaft betreffenden Fragen durch that, sächlihe Mittheilungen und Erstattung von Gutachten zu unter. stüßen. Sie haben niht nur über solhe Maßregeln der Geseßgebung und Verwaltung sih zu äußern, welche die allgemeinen Interessen der Landwirthschaft oder die besonderen landwirthschaft, lichen Interessen der betheiligten Bezirke berühren, sondern auh bej allen Maßnahmen mitzuwirken, welche die Organisation des länd, lihen Kredits und fonstige gemeinsame Aufgaben betreffen. Landwirthschaftskammern haben außerdem den tehnishen Fortschritt der Landwirthschaft durch zweckentsprehende Einrichtungen zy fördern. Zu diesem Zweck sind sie namentlich befugt, die Anftalten, das gesammte Vermögen sowie die Rechte und Pflichten der bestehenden landwirthshaftlißen Zentralvereine auf deren Antrag zur bestimmungsmäßigen Verwendung und Ver. waltung zu übernehmen, sowie Vereine und Genossenschaften, welhe die Förderung der landwirthschaftlichen Verhältnisse zum Zwet haben, in der Ausführung ihrer Aufgaben zu unterstüßen. Den Land. wirthshaftskammern wird nah Maßgabe der für die Börsen und Märkte zu erlassenden Bestimmungen cine Mitwirkung bei der Ver- waltunz und den Preisnotierungen der Produktenbörsen, sowie der Märkte, insbesondere der Viehmärkte, übertragen.“

Mit Bezug auf den leßten Saß war in der Vorlage nur davon die Nede, daß den Kammern eine Mitwirkung übertragen werden könne. Es wurde die fakultative Uebertragung auh von den Re- gierung8vertretern im Hinblick darauf befürwortet, daß zur Regelung der Materie ein Neichsgeseß nöthig sei und diesem durch ein Landes. geseß uicht vorgegriffen werden könne; doch wurde demgegenüber be- tont, daß die Landwirthe verpflichiet werden müßten, ihre Aufmerksam- feit den Vorgängen an der Börse zuzuwenden.

Der Entwurf wurde \chließlich mit 17 gegen 6 Stimmen ay- genommen.

1. Untersuchungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Beo Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger. :

. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellch Erwerbs- und Wirthschafts-Genofsenschaften. Niederlaffung 2c. von Rechtsanwälten. Bank-Ausweise.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs-Sachen.

[3292] Steckbrief.

Der unten beschriebene Kutscher und Diener Adolf Stricker (Strücker), am 5. Februar 1857 zu Dort- mund geboren, seit dem 9. März 1894 im hiesigen Gerichtsgefängniß wegen Diebstahls in Strafhaft, ist aus be entwichen. Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das nächste Gerichtsgefängniß unter Benachrichtigung des hiesigen Amtsgerichts fo- wie des nächsten Amtsgerichts abzuliefern. Akten- zeichen D. 122/94.

Brandenburg a. Me den 3. April 1894. Königliches Amtsgericht. Beschreibung :

Alter 37 Jahre, Statur mittel, Größe 1,68 m, Haare dunkelblond, Stirn frei, Augenbrauen dunkel- blond, Nase gewöhnlich, Zähne defekt, Gesicht oval, Bart: Vollbart im Entstehen, Augen grau, Mund gewöhnlich, Kinn breit, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deuts, Kleidung: grauer Üeberzieher, schwarze Hose, Gummizugschuhe, grauer steifer Hut.

[3284] Steckbrief. /

Gegen die ledige Bona Koch aus Molzbach, zu- leßt in Frankfurt a. M. bedienstet, welche flüchtig ist, ist die Untersuhungshaft wegen Betrugsversuchs und Anstiftung zur Urkundenfälshung verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Land- gerihts-Gefängniß zu Hanau abzuliefern.

Hanau, den 9. April 1894.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht.

3) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[3453]

In Sachen der Ehefrau des Partikuliers Friedrich Siemann, Friederike, geb. Schliephake, zu Jerxheim, Klägerin, gegen den Arbeitsmann Friß Rieke und dessen Ehefrau, Henriette, geb. Beck, «zu Beierstedt, Beklagte, wegen Hypothekkapitalzinsen, wird, nach- dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des den Beklagten brigen Hausgrundstücks No. ass. 85 zu Beierstedt zum Zwecke der Zwangs- versteigerung durch Beschluß vom 1. huj. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grund- buche am 1. hu). erfolgt ist, Termin zur Zwangs- versteigerung auf den 10. Juli 1894, Nach- mittags 3 Uhr, vor O Amtsgerichte in der Schliephake’shen Gastwirthschaft zu Beierstedt angeseßt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Schöningen, den 5. April 1894.

Herzogliches Amtsgericht. Neinbe ck.

{3401}

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nah durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des zum Nachlasse des Arbeitsmanns Johann Fretwurst ge- hörigen Wohnhauses Nr. 114 zu Ribniß mit Zubehör Termine /

1) zum Verkaufe nah zuvoriger endlicher Regu- lierung der Verkaufsbedingungen am Donnerstag, den 21. Juni 1894, Vormittags A1 Uhr,

2) zum Ueberbot am Donnerstag, den 12. Juli 1894, Vormittags {Ul Uhr,

3) zur Anmeldung dingliher Rechte an das Grundstü und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Donnerstag, den 21. Juni 1894, Vormittags 105 Uhr, im

1894 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Rentier Wilhelm Niemann zu Nibnitz, welher Kaufliebhabern nah vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Nibnitz, den 9. April 1894. i Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht.

[3302]

In der Zwangsvollstreckungsfache der unverehelichten Auguste Behrens in Kl. Biewende und des Webers Conrad Hartung daselbst als Vormundes deren Sohnes Hermann Albert Gustav, Kläger, wider den Arbeiter Friedrih Brandes zu Heffen, Beklagten, wegen Alimente 2c., werden die Gläubiger aufgefor- dert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Aus- {lusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kauf- gelder wird Termin auf den 28. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden. Schöppenstedt, den 5. April 1894.

Herzogliches Amtsgericht. Glindemann.

[3400]

In Sachen, betr. die Zwangsversteigerung des bisher dem Kaufmann Naumann gehörigen, hieselbst an der Ee des Marstalls und der Heidestraße be- legenen Hausgrundstücks Nr. 50, wird zur Abnahme der Nechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver- theilung auf den 25, April 1894, Vorm. 1142 Uhr, Termin an Gerichtsstelle anberaumt.

Parchim, den 9. April 1894. |

Großherzoglihes Amtsgericht.

[66191] Es haben beantragt : L / 1) Der Händier Wilhelm Mewis in Berlin das Aufgebot der Police der Frankfurter Versicherungs- Fefellschaft Providentia zu Frankfurt a. M. Nr. 21 000 über 1000 Thaler V. W., zahlbar nah dem Tode des Versicherungsnehmers an dessen Tochter Martha Mewis und, falls leßtere vor dem Versicherten ver- stirbt, an den Inhaber der Police,

2) die Wittwe des Kaufmanns Bernhard Georg Erler, Christine Friederike, geborene Kaiser, vorher verwittwete Martin, zu Dresden das Aufgebot der Police Nr. 24823 der nämlichen Versicherungs- gesellshaft über 1000 Gulden S. W., zahlbar nah dem Tode des Bernhard Georg Erler,

3) der Seilermeister Karl Eduard Adolf Trompka zu Jauer das Aufgebot der Police Nr. 23 669 der nämlichen D g R Q über 500 Thaler V. W, zahlbar bei dem Tode des zuerst Sterbenden der Versicherungsnehmer, nämli des Antragstellers und seiner nun verstorbenen Chefrau Henriette Emilie Pauline T., geborenen Schubert. Die Inhaber der Ürkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1894, Vormittags 1014 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er- folgen wird.

Frankfurt a. M., den 27. Januar 1894.

Das Königl. Amtsgericht. TV. i [3436] Aufgebot. i

Auf den Antrag des Fräuleins Marie Sachs, zur pet in Bretschkehmen bei Darkehmen, wird der În-

aber des angeblich verloren gegangenen P Mos \cheines Litt. B. Nr. 3093 der Ostpreußischen land-

gestellt für das Fräulein Marie Sachs in Danzig, Nöpergasse 7, über 3600 46 44% Südbahn-Obli- gationen und 300 4 33 9% Ostpreußische Pfand- briefe, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 15, Dezember 1894, 11 Uhr Vor- mittags, seine Nechte auf den bezeichneten Depo- fitalshein anzumelden und ihn vorzulegen, widrigen- falls derselbe für kraftlos erflärt werden wird. Königsberg, den 4. April 1894. Königliches Amtsgericht. XI.

[3501] Aufge vot. i Auf Antrag der Frau Oberst-Lieutenant von Kracht, jeßt zu Magdeburg, welche glaubhaft vorgetragen, daß sie einen der Landgräflich Hessischen konzessionierten Landesbank dahier unter dem 7. Mai 1887 aus- gestellten Depotschein über 1078 4 80 „4 Nr. 2329 verloren habe, wird der Inhaber dieser Urkunde auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 23. November cvr., Morgens 9 Uhr, seine Nechte bei dem hiesigen Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos erklärt wird. Homburg v. d. H., den 95. April 1894. Königliches Amtsgericht. L.

[2428] Nufgebvot,

Fn Sachen, betr. das von dem Gutsbesißer Bosselmann auf Gr. Nienhagen beantragte Aufgebot dreier Lagerscheine der Wollmarkts-Direktion in Güstrow vom 19. Juni 1893, werden die Inhaber dieser Urkunden unter Abänderung der Aufforderung vom 26. September 1893 aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 26. Oktober 1894, Vormittags Lk Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht angeseßten Aufgebotstermin ihre Nechte an- zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Güstrow, den 4. April 1894.

Großherzogliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Feege, Gerichtsschreiber.

[66396] Aufgebot. _

Die Eheleute Fabrikarbeiter Samuel Pletat und Auguste, geb. Römer, für sich und als Vertreter ihrer minderjährigen Tochter Elisabeth Pletat, haben das Aufgebot der beiden Sparkassenbücher der Spar- fasse der Stadt Essen:

1) Nr. 28 978, ausgestellt auf den Namen der Auguste Römer unterm 29. September 1874, lautend am 1. April 1893 über den Betrag von zweitausendfünfhundertzehn Mark 46 „4 und,

9) Nr. 59 521, ausgestellt unterm 18. April 1887 auf den Namen Elisabeth Pletat, lautend am 1. April 1893 über den Betrag von vierhundert- neunundneunzig Mark 66 , ;

beantragt. Der . Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 20. Sep- tember 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 43, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- - erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Essen, den 6. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.

[74525] Aufgebot.

Der Müller Ludwig Vieregg zu Goldberg hat das Aufgebot des Sparkassenbuhs des Vorschußvereins E. G. zu Goldberg Nr. 1398 über Hundert Mark Kapital und 20,19 4 Zinsen beantragt. Der In- haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den L, September 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte an-

und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos erklärung: der Urkunde erfolgen wird. Goldberg, den 28. Februar 1894 Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinsches- Amtsgericht,

[3431] Aufgebot. Das Sparkassenbuch der \tädtishen Sparkasse zu Burg Nr. 25838 über 167,06 X, ausgefertigt für Wilhelm Krüger, is angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers Schuh- machers Wilhelm Krüger zu Burg, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird deshalb der Inhaber des Buches aufgefordert, spä testens im Aufgebotstermine am 6. November 1894, Vormittags LO Uhr, bei dem unter zeichneten Gericht seine Nechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desfelben erfolgen wird. Burg, den 7. April 1894.

Königliches Amtsgericht.

[3429] Aufgebot.

Das angebli verloren gegangene Sparkassenbu4 der Polziner Stadtsparkasse Nr. 5813 über 280 48 „, ausgefertigt für Ida Prochnow zu Alt Liepenfier, soll auf Antrag der Verliererin, der Jda Prochnow, behufs neuer Ausfertigung aufgehoben werden. Der Inhaber des bezeichneten Sparkassen buches wird aufgefordert, spätestens im Aufgebots termine am 9. November 1894, Vormittags A1 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Nechte anzumelden und das Buch vorzuleget, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolget wird.

Polzin, den 7. April 1894.

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

[3438] éFranz

Der Fabrikarbeiter Bulmke, jeßt zu Frintrop, l Sparkassenbuchs Nr. 20 347 der städtischen Spar fasse zu Gelsenkirhen über eine Einlage von 2117 für den Antragsteller lautend, welches angebli b stohlen ift, behufs Kraftloserklärung desselben t antragt. ;

Es wird daher der Inhaber des BuŸhes aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 21, Dezember 1894, orgens 11 Uhr, Zimmer Nr. 1 (altes Rahaus) bei dem unterzeichneten Geridt seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbud vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung d selben erfolgen wird.

Gelsenkirchen, den 10. April 1894.

Königliches Amtsgericht.

[3430] Aufgebot. L Die Wittwe Karoline Bake, geb. Hohmann, Breesen, hat das Aufgebot des auf ihren Name lautenden Kreitsparkassenbuhs der Kreissparkasse l Cöthen Nr. 35924 über 48 4 72 9 beantræ Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätesten in dem auf den 22. Oktober 1894, Vormit 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaum i Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden un it Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkläru der Urkunde erfolgen wird. Cöthen, den 10. April 1894. | Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. Schwen e. Ausgefertiat : Cöthen, den 10. April 1894. (L. 8.) Jaenidcke, Bureau-Assistent, Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts.

Miksa, früher zl

Schöffensaal des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 6. Juni

schaftlichen Darlehnskasse vom 30. März 1883, aus-

beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden

hat das Aufgebot de

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: ZDweite Beilage zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 13, April

1894,

L LERS L T R 1. Untersuchungs-Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. E Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

9) Aufgebote, Zustellungen und dergl. [3437] Aufgebot. Auf Antrag 1) der unverehelichten Willebadessen,

2) des Taglöhners Hermann Linnenberg daselbst werden ‘die Inhaber der angeblich verloren gegangenen Quittungsbücher der Kreis-Sparkasse zu Warburg Nr. 17995 über 915 # und Nr. 14971 über 883,78 lautend, aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermine den 29. Dezember 1894, Mittags 12 Uhr, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, wiedrigenfalls dieselben für kraftlos er- flärt werden.

Warburg, den 6. April 1894. Königliches Amtsgericht.

Maria Mehring zu

[3432] Anfgebot zum Zweck der Kraftloserklärung von Urkunden

und der Todeserklärung Verschollener.

Das Aufgebot folgender- Urkunden zum Zweck der Wschung ist beantragt :

1) von dem Käthner Hinrih Schuldt in Sieth- wende, betreffend die angeblih verloren gegangene Obligation vom 20. November 1874 über die für ihn im Grundbuch von Sommerland 1. Band II. Artikel Nr. 96 in Abtheilung IlI[. unter Nr. 1 eingetragenen 720 M,

2) von den Erben des verstorbenen Jacob Junge in Klein Grönland, betreffend die angeblich verloren gegangene und bezahlte Obligation vom 29. No- vember 1845 über die für Hans Friedrih Thiel in Altona im Grundbu von Sommerland I. Band Il. Artikel Nr. 77 in Abtheilung II…1. unter Nr. 1 ein- getragenen 240 4

Ferner ist von zuständiger Seite die Todes- erklärung des am 26. September 1823 zu Moordieck geborenen und vershollenen Peter Vehrs beantrazt, für pet ein Vermögen von circa 1600 4 verwaltet wird.

Die Inhaber der bezeihneten Urkunden werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem nach- stehenden Termin anzumelden und die Urkunden vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden und die Löschung erfolgen wird.

Der Verschollene wird aufgefordert, sih spätestens am Freitag, den 24. August 1894, Vor- mittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht ¿zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt werden .wird. Bis zur selbigen Zeit sind alle Os an den Nachlaß des Verschollenen anzu- melden.

Krempe, den 7. April 1894.

Königliches Amtsgericht. A. Schow.

[3500] Aufgebot behuf Todeserklärung.

Auf Antrag des Kaufmanns Arend von Lübke in Vegesack wird dessen Bruder, der Seemann Hinrich Gerhard von Lübke, geb. am 9. Mai 1849 zu Vegesack, Sohn der Eheleute Schiffskapitän Hinrich Gerhard von Lübke und Adelheid Catharine, geb. Lamke (Lamken), damit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Verfahren auf Dienstag, den 23, April 1895, Vomittags Uk Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, unten im Stadthause, Zimmer Nt 6, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Vermögen den im Falle seines Ablebens zur Erbfolge Berufenen ausgeantwortet und der etwa P iutdela anen Ehefrau die Wiederverheirathung gestattet werden soll. Mit dem Bemerken, daß angestellten Ermittelungen zu- folge der E Hinrich Gerhard von Lübke am 29, August 1867 für das Bremische Schiff „Carls- hafen“, Kapitän D. Lamke, zur Reise nah New- York und weiter angemustert, sodann mit dem vor- bezeichneten Schiffe von New-York aus die Nüreise nah Bremen angetreten hat, seitdem aber mitsammt dem Schiffe verschollen ist, werden um weitere Nach- rihten über dessen Fortleben oder Tod alle ersucht, welche solche zu geben im stande sind. Die unbe- kannten Erben und Gläubiger des Verschollenen haben ihre Ansprüche bei Meidung des Verlustes spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu machen.

Bremen, den 9. April 1894. Das Amtsgericht. (gez.) Arnold, Dr. Zur Beglaubigung : Stede, Gerichts\chreiber.

[59772] Aufgebot zum Zweck der Todeserklärung.

Auf begründeten Antrag wird der Matrose Wil- helm Jangtzen, geboren am 26. März 1838, Sohn E Eheleute Maurer Johann Janzen und dessen p pefrau Charlotte, geb. Jürgens, zu Ahrensfluchter- ged, welcher vor etwa 36 Jahren mit einem unbe- pnnten Segelschiffe von Hamburg aus \sih in See

egeben hat und seitdem verschollen ist, damit auf- gefordert, sih spätestens in dem auf den 26, Januar î e Vormittags 1 Uhr, an hiesiger Gerichts-

ele anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls aeclelbe a todt erklärt und dessen Vermögen den He f gnten Erben oder Nachfolgern überwiesen g Mugleich werden alle Diejenigen, welhe über das Maron des Verschollenen Kunde zu geben ver- ; gen, aufgefordert, diesbezüglihe Mittheilungen gerorts zu machen. Etwaige Erb- und Nachfolge- erechtigte, werden q den Fall der demnächstigen odeserklärung zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter

Defsfentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch.

7. Erwerbs- und Wirthschafts-G ; 8. Niederlaffung 2c. von Kei Aalen 9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

echtsanwälten.

weisung des Vermögens des Verschollenen keine Nüdcksiht genommen werden e Me Neuhaus a. Oste, den 29. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. [3434] Age ou,

Auf den Antrag des Wirths Franz Musielak aus Gogolewo wird der am 2. Februar 1847 zu Gogo- lewo geborene Valentin Mufielak, welcher vor länger als 25 Jahren seine Heimath verlassen hat, auf auswärtige Arbeit gegangen und seitdem ver- {ollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots- termin den 8. März 1895, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 14, zu n widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen

Rawitsch, den 9. April 1894.

Königliches Amtsgericht. [3435] Aufgebot.

Der am 21. August 1855 zu Breslau als Sohn des damaligen Nevisionsschaffners der Oberschlesischen Eisenbahn, Johann Karl Theodor Kluge und dessen Ehefrau Pauline Mathilde Anna, geb. Schmogk, geborene Richard Karl Georg Oskar Kluge, welcher im Jahre 1872 von hier zur See gegangen, 1874 in Nordamerika aufhaltsam gewesen und seitdem ver- schollen is, wird auf Antrag seiner vorbenannten, jeßt zu Breslau wohnhaften Mutter hiermit auf- gefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 12. Juli 1895, Mittags 12 Uhx, im biesigen Gericht8gebäude, Zimmer 91, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Amtsgerichte zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Vermögen aber den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden wird. Zugleih werden alle Per- sonen, welche über das Fortleben des 2c. Kluge Kunde geben können, zu deren Mittheilung und für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb- und Nachfolgeberehtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Ver- s{hollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Hannover, den 30. März 1894. Königliches Amtsgericht. V. T.

[3303]

Aufgebot zum Zweck der Todeserklärung.

Der am 4. November 1831 zu Heisede als Sohn des Ackermanns Conrad Weber und dessen Ehefrau Dorothea, geb. Hennies, geborene Johann Ernst Christian Weber is im Jahre 1863 nah Amerika ausgewandert, hat von St. Louis im Sommer 1865 die leßte Nachricht von sih gegeben und ift seitdem verschollen. Auf Antrag des Anbauers Heinrich Hoyer in Heisede, eines Stiefbruders des Ver- s{ollenen, wird der obengenannte Johann Ernst Christian Weber aufgefordert, sich spätestens in dem auf Sonnabend, den 29. Juni 1895, Vor- mittags L141 Uhr, an hiesiger Gerichts\telle an- beraumten Termin mündlich oder {riftli zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Ver- mögen den nächsten bekannten Erben oder Nach- folgern überwiesen werden sfoll. Zugleih werden alle Personen, welche über das Fortleben des Ver- schollenen Kunde geben können, um deren Mit- theilung, und zugleich für den Fall der demnäcstigen Todeserklärung etwaige Erb- und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unte: der Ver- warnung aufgefordert, daß . bei Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Hilde8heim, 2. April 1894.

Königliches Amtsgericht. T.

[3499] Aufgebot behuf Todeserklärung.

Auf Antrag der Johann Christian Heinrich Tölken Ehefrau, Johanne Charlotte Mathilde, geb. Bosse, wohnhaft hierselbst, wird deren Bruder, der Schiffer Diedrich Wilhelm Carl Bosse, geb. am 1. April 1863 zu Bremen, Sohn der ver- storbenen Eheleute Diedrih Bosse und Wilhelmine Magdalene Caroline Minette, geb. Grote, damit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Ver- fahren auf Dienstag , den 283. April 1895, Vormittags A Uhr, vor dem Amts- R hierselbst, unten im Stadthause, Zimmer ir. 6, anberaumten Aufgebotstermine fih zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt, sein Ver- mögen den im Falle seines Ablebens zur Erbfolge Berufenen ausgeantwortet und der etwa hinter- lassenen Ghefrau die Wiederverheirathung gestattet werden soll. Mit dem Bemerken, daß angestellten Ermittelungen zufolge der genannte Diedrih Wil- helm Carl Bosse im Jahre 1881 als Schiffsjunge mit dem Bremishhen Schiffe „Sebastian Bach“ von Bremen nah New-York gefahren ist, sodann im Jahre 1882 mit einem amerikanischen Schiffe eine Reise nah St. Johns angetreten hat, auf derselben jedoh mit dem Schiffe verunglückt is, werden um weitere Nachrichten über dessen Port een oder Tod alle ersuht, welche folhe zu geben im stande sind. Die unbekannten Erben und Gläubiger des Ver- ne haben ihre Ansprüche bei Meidung des Verlustes spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu machen.

Bremen, den 9. April 1894. Das Amtsgericht. lge.) Arnold, Dr. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.

[3433]

Der Rechtéanwalt Grabower hier, als Nachlaß-

Pjteger hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und ermächtnißnehmer der hier wohnhaft gewesenen,

am 8. September 1893 verstorbenen Wittwe Woll-

Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueber-

Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer der Ver- storbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. Juli 1894, Vormittags 113 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, part., Zimmer 32, anberaumten Aufgebots- termine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Aus\{chluß aller seit dem Tode der Erbla\serin aufgekommenen Nußungen, dur Befriedigung der angemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei, Zimmer Nr. 25, -von 11 bis 1 Uhr Naqmittags eingesehen werden. Berlin, den 6. April 1894. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 82.

[3426] Aufgebot.

Auf Antrag der Frau Johanna Ludewica (Ludewika auch Ludowika) Pauline, geb. Mennecke (Menneke), verw. Deneke, des verstorbenen Schlachters Carl Held Richters Wittwe, vertreten durch die hiesigen

echtsanwälte Dr. jur. N. L. Oppenheimer, Dr. jur. P. Oppenheimer und Emil Behrens, wird cin Äuf- gebot dahin erlassen:

1) E R f alle, welche an den Nachlaß des hierselb am 27. August 1892 verstorbenen Shlabtes Carl Heinrich Richters Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen; alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner überlebenden Chefrau, der Antrag- stellerin, am 27. Oktober 1891 hierselbst er- rihteten, am 15. September 1892 hierselbst publizierten Testaments widersprechen wollen, hier- mit aufgefordert, solhe An- und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeihneten Amts- gerichts, Poststraße 19, 2. Sto, Zimmer Nr. 51, spätestens aber “in dem auf Freitag, den L, Juni 1894, Nachmittags L Uhr, an- beraumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zu- \tellungsbevollmächtigten bei Strafe des Aus- \chlus}ses.

Hamburg, den 21, März 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. D eor DE Veröffentlicht: Ude, Gerichts\chreibergehilfe.

E, Aufgebot.

Auf den Antrag des Testamentsvollstreckers der

verstorbenen Frau Betty, geb. Gössell, des verstorbenen

Schiffsagenten Thomas Stoddart Wittwe, nämlich

des Notars Dris. ug Robert Alfred Des Arts,

vertreten dur die hiesigen Nehtsanwälte Dres. jur.

Nolte und Schroeder, wird ein Aufgebot dahin

erlassen:

y s en A alle, welche an den Nachlaß der hierselbst am 24. Februar 1894 verstorbenen Frau Betty, geb. Göfsjell, des verstorbenen Schiffsagenten Thomas Stoddart Wittwe, Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen; alle diejenigen, welhe den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 27. August 1892 hiecselbs errihteten, mit 2 Nachträgen, resp. vom 23. November 1893 und 17. Dezember 1893 versehenen, am 8. März 1894 hierselb publizierten Testaments, insbesondere der Er- nennung des Antragstellers zum Teftaments- vollstrecker und den demselben in dem vor- bezeihneten Testament ertheilten Befugnissen, namentli der Befugniß, auf Namen der Erb- lasserin oder ihres Testaments Namen geschrieben stehendes Grundeigenthum, Hypothekpöste oder auf Namen lautende Werthpapiere zu veräußern, und mittels seines alleinigen Konsenses auf cinfahe Produzierung des Testaments umzu- schreiben, einzushreiben und zu tilgen, sowie Klauseln anzulegen und zu tilgen, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert, solhe An- und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Seeron den S. Juni 1894, Nach- mittags L Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlihs unter Bestellung eines N Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Aus\chlusses.

Hamburg, den 3. April 1894.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotsfachen. _(gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichts\chreibergehilfe.

[3422] __ Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des ver-

storbenen Rechtsanwalts Dris. jur. Carl William

Büller, nämlich des Hausmaklers Carl Matthias

Wilhelm Holste, vertreten dur die hiesigen Rechts-

anwälte Dres. jur. J. Wolffson, A. Wolfffon,

O. Dehn und M. Schramm, wird ein Aufgebot

dahin erlassen :

1) le Dele den Nachl alle, welhe an den Nachlaß des hierselbst am 8. März 1894 verstorbenen Vecbtgamvalts Dra jur. Carl William Vüller Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen ;

2) alle diejenigen, welhe den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 5. November 1864 hierselbst errihteten, mit einem Additament

1894 hierselb publizierten Testaments, ins- besondere der Ernennung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben er- theilten Befugnissen, namentli der Befugniß, zur Umschreibung der auf Namen des Erblasiers geshriebenen Grundstücke, sowie zur Umschreibung und Tilgung der auf Namen des Erblassers ge- schriebenen Hauspöste und Staatspapiere auf seinen alleinigen Konsens, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert, folhe An- und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeihneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 1. Juni 1894, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thun- lichst bat E Tbl gui - eines hiesigen Us Se bevollmächtigten bei Strafe des Aus\{lufses. Hamburg, den 3. April 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebots\achen. : _(gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichts\chreibergehilfe.

[3423] Aufgebot. Auf Antrag 1) des Testamentsvollstreckers des verstorbènen Maurermeisters Heinrih Ludwig Carl Friedrich Hässling und seiner überlebenden Ehefrau Catharine (Catharina) Marie Johanne, geb. Nentow, nämli des Maurermeisters Johann Heinrich Ludwig Kiene, und der Universalerbin des genannten Erblassers nämli der Wittwe desselben, Frau Catharine (Catharina) Marie Johanne, geb. Rentzow, vertreten dur ihren Kurator, den Nehtsanwalt ___ Dr. jur. Heinrih Wilhelm Martin Kruse, sämmtlich vertreten dur die hiesigen Nehtsanwälte Dres. jur. Fenß & Kruse, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

ads Ar

I. alle, welhe an den Nachlaß des hierselbst am 1. Februar 1894 verstorbenen Maurermeisters Heinrich Ludwig Carl riedri Hässling Erb- oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen;

. alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner überlebenden Ehefrau Catharine (Catharina) „Marie Johanne, geb. Rentzow, am 13. Juni 1890 hierselb errihteten, mit einem von dem Erblasser am 31. Januar 1894 hierselbst allein vollzogenen Nachtrag versehenen, am 15. Februar 1894 hierselbst publizierten Testaments, insbesondere der Ernennung des An- tragstellers ad 1 zum Testamentsvollftrecker und den demselben in dem vorbezeichneten Testament ertheilten Befugnissen, namentlich der Befugniß zur Um- und Zuschreibung von Immobilien und belegten Pösten, fowie zur Anlegung und Tilgung von Klauseln aller Art, widersprechen wollen, hier- mitaufgefordert, solche Ansprüche, Forderungen und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unter- zeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den L. Juni 1894, Nachmittags 3 Uhr , anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlich\t unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächhtigten bei Strafe des Aus\clusses.

Hamburg, den 3. April 1894.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für AufgebatsfaBén. j s, Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichts\chreibergehilfe.

Po Aufgebot. Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des ver- storbenen Fischers Claus Fahje (auch Faje), nämli des Notars Dris. jur. Hermann Stockfleth, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Meier, wird ein Aufgebot dahin erlassen : 1) Alle, welite an den N e, welche an den Nahhlaß des am 6. Jannar 1894 zu Finkenwärder verstorbenen M ers Claus Fahje (auch Faje) Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen ; 2) alle diejenigen, welhe den Bestimmungen des von dem ens Erblasser am 25. April 1876 hierselbst errichteten, mit e Na MBES resp. vom 9. März 1880 und September 1893 versehenen, am 18. Januar 1894 hierselb ublizierten Testaments, insbesondere den dem estamentsvollstreder in dem Nachtrag vom 9. März 1880 ertheilten Befugnissen, wider- sprechen wollen, sowie 3) alle diejenigen, welche außer den dem Testamentsvollstrecker bekannt gewordenen, dem Amtsgericht aufgegebenen nähsten Intestaterben des Erblassers und außer den mit einem Legáät des Erblassers bedahten und ebenfalls dem Amtsgericht aufgegebenen nächsten Intestaterben seiner am 25. Juli 1871 verstorbenen Ehefrau Catharina, geb. Gahde (Gahden), verwittweten Ludwig (Ludewig), Ansprüche aus dem Tefta- ment des Erblaffers geltend machen wollen, \o- wie endlich | 4) alle diejenigen, welche guper dem dem Amts geriht näher (ation Sohne einer Schwester- tochter des Erb s Ansprüche an die im Nachtrag vom eptember 1893 erwähnten 4. 600.— erheben wollen, hierdurch au S eridjt8«

chreiberei des unterzeihneten Amtsgerichts, Post-

heim, Julie, geb. Bernhard, beantragt. Sämmtliche

vom 3. August 1880 versehenen, am 15. März

dre An- und Widersprüche bei ch traße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens