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ie jedoch unter gewissen Beschränkungen das Recht und e Bit der Eva für die Person des Kindes. Einem Antrage, der Mutter in diesem Falle die elterliche Nugznießnng zu belassen, wurde keine Folge geo pes Im übrigen erfuhren die Vorschriften des 1558 eine Anfehtung. Zu dem § 1559, wonach die elterliche Gewalt verwirkt wird, wenn der Jnhaber derselben wegen eines gegen das Kind oder an dem Kinde begangenen Ver- brehens oder vorsäßlih verübten Vergehens zu einer Zucht- hausstrafe oder zu einer Gefängnißstrafe von sehsmonatiger oder längerer Dauer verurtheilt worden ist, lag ein Antrag vor, diese Bestimmung zu streichen, dagegen das Strafgeseßbuch durch die Vorschriften zu ergänzen, daß, wenn der Jnhaber der elterlichen Gewalt wegen eines gegen das Kind oder an dem Kinde verübten Verbrehens oder vorsäßlich be- gangenen Vergehens verurtheilt worden ist, auf Ver- lust der elterlihen Gewalt über das Kind er- kannt werden kann und in den Fällen der S8 173, 175 bis 177, 181 des Strafgeseßbuchs zu erkennen ist. Die Mehrheit entschied sich jedoch unter Ablehnung des Antrags für den Entwurf. Abgelehnt wurde ferner ein Antrag, dem Inhaber der elterlichen Gewalt, der Verwirkung derselben un- geachtet, die elterlihe Nußnießung zu belassen, sofern nicht nah dem 8 1559 Abs. 2 infolge einer Auflösung der Ehe die elterlihe Gewalt auf die Mutter übergehe. Mit Rücksicht darauf, daß der Saß 3 des § 1546 gestrichen worden ist, war von einer Seite vorgeschlagen, den § 1559 durch die Vor- schriften zu ergänzen, daß, wenn das Strafverfahren gegen den Znhaber der elterlihen Gewalt nach den §8 203, 208 der Strafprozeßordnun vorläufig eingestellt sei Der nah S Bac Berelben wegen Abwesenheit des Beschuldigten eine Hauptverhandlung nicht slatt- finde, dem Jnhaber der elterlihen Gewalt die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes durch das Vor- mundschaftsgericht entzogen werden könne und daß mit dieser Entziehung kraft Geseßes auch der Verlust der elterlihen Nuß- nießung verbunden sein solle. Dem Antrage wurde jedoch keine Folge gegeben, ebensowenig dem Antrage, dem S 1559 die Bestimmung hinzuzufügen, daß, wenn die elterliche Gewalt über cin Kind nah Abs. 1 des § 1559 verwirkt sei, das Vor- mundschaftsgeriht das Recht haben solle, dem Jnhaber der elterlichen Gewalt auch die elterlihe Gewalt über die anderen Kinder zu entziehen. Die Mehrheit war der Ansicht, daß für Fälle dieser Art die Vorschriften des § 1546 Saß 1, 2 ge- nügten, wonach dem Jnhaber der elterlihen Gewalt das Er- ziehungsreht entzogen werden könne. :
Eine Ergänzung erfuhr dagegen der Entwurf durch die Vorschrift, daß, wenn wegen Beschränkung des Erziehungsrechts des Vaters cin Pfleger oder wegen Ruhens oder Verwirkung der elterlihen Gewalt des Vaters ein Vormund für das Kind bestellt ist, der Mutter die Sorge für die Person des Kindes neben dem Pfleger oder dem Vormund in gleicher Weise zu- stehen soll wie nah § 1506 neben dem Vater. :
Eine Meinungsverschiedenheit ergab sich sodann darüber, ob es einer besonderen Vorschrift für den Fall bedürfe, wenn die Ehe wegen Geisteskrankheit des Vaters ge- schieden sei. Von einer Seite war beantragt, eine Vorschrift aufzunehmen, wonach in diesem Falle der Mutter die elterliche Gewalt in gleicher Weise zustehen solle, wie im Falle des Todes des Vaters. Von anderer Seite wurde befürwortet, es bei den zu den 88 1554, 1555 beschlossenen Vorschriften über das Nuhen der elterlihen Gewalt bewenden zu lassen, daneben aber für den Fall, daß der geisteskranke Vater wieder- hergestellt werde, die Vorschriften für anwendbar zu erklären, welche nah §8 1456 bis 1458 gelten, wenn bei Scheidung der Ehe beide Ehegatten für schuldig erklärt find. Die Mehr- heit war der Ansicht, daß es besonderer Vorschriften für den in Rede stchenden Fall überhaupt nicht bedürfe, und lehnte daher die Anträge ab. Einvernehmen bestand, daß die Vor- schriften des § 1560, wonach die elterliche Gewalt nicht erlangt werden kann, wenn die Vorausseßungen vorliegen, unter denen fie beendigt werden würde, sowie die Vorschrift des § 1561, wonach auf die elterlihe Gewalt nicht verzichtet werden kann, entbehrlich und deshalb zu streihen seien. Andererseits wurde beschlossen, den Entwurf durch die Bestimmung zu ergänzen, daß im Falle der Beendigung der elterlichen Gewalt die Vor- schrift des § 605 (des Entwurfs 11) entsprehende Anwendung finden, mithin die elterliche Gewalt zu Gunsten des bisherigen Jnhabers als fortbestehend gelten solle, bis er von der das Erlöschen bewirkenden Thatsache Kenntniß erlangt habe oder diese Thatsache hätte kennen müßen. :
Die Berathung wandte sich sodann den Vorschriften über das Nechtsverhaältniß der Kinder aus ungültigen Ehen (28 1562 bis 1567) zu. Nach dem S 1562 gelten Kinder aus einer nihtigen Ehe, sofern nicht die Nichtigkeit auf cinem Formmangel bei der Eheschließung beruht, als ehe- liche Kinder, wenn sie im Falle der Gültigkeit der Ehe che- lihe Kinder sein würden, und zwar auch dann, wenn beiden Ehegatten die Nichtigkeit der Ehe bei der Ehe- shließung bekannt war. Nah dem § 1566 Abs. 2 soll indessen im leßteren Falle zwishen den Ver- wandten des Vaters und dem Kinde ein Verwandtschaftsver- hältniß niht bestehen. Demgegenüber wurde beschlossen, daß, wenn bei der Eheschließung beiden Ehegatten die Nichtigkeit bekannt war, die Kinder als uneheliche Kinder gelten sollen. Einverstanden war man ferner darüber, die Wirkungen der Putativehe zu Gunsten der Kinder, abweichend von dem Ent- wurf, auch dann eintreten zu lassen, wenn die Nichtigkeit der Ehe auf einem Formmangel beruht, vorausgeseßt, daß die Ehe in das Heirathsregister eingetragen worden ist. Weiter soll — entgegen dem Entwurf (S8 1563 f.) — der Kenntniß der Nichtigkeit der Ehe niht die auf grober Fahr- lässigkeit beruhende Unkenntniß gleichgestelt werden und sollen die S8 1562 ff. eine Fassung erhalten, aus der sich er- giebt, daß denjenigen, welcher stch darauf beruft, den Ehegatten oder einem derselben sei die Nichtigkeit der Ehe bekannt ge- wesen, die Beweislast trifft. Gegen den Jnhalt des 8 15683, welcher das Verhältniß der Eltern zu den Kindern für den Fall regelt, wenn beiden Ehegatten die Nichtig- keit der Ehe bekannt war, erhod sih im übrigen kein Widerspruh. Auch die Vorschriften der ZS 1564, 1565 über die Gestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen den Eltern und den Kindern, wenn die ihtigkeit Der Che Mur dem Mann oder der Frau bekannt war, wurden sahlich nah dem Entwurf ange- genommen. Abgelehnt wurde ein Antrag, dic §Z 1564, 1565 durch die Vorschriften zu ersezen, daß, wenn die Nichtigkeit der Ehe nur einem der Ehegatten bekannt war, ihm nur die Rechte
Nichtigkeit der Ehe nur dem Manne bekannt war, das Vor- mundschaftsgeriht nah der Nichtigkeitserklärung oder der Auflösung der Ehe auf Antrag der Mutter ihr die Ausübung der elterlihen Gewalt zu übertragen habe. Der 8 1566, welcher den Fall näher regelt, wenn die Nichtig- leit der Ehe beiden Ehegatten bekannt war, wurde mit Rücksicht auf den. Beschluß, daß die Kinder in diesem Fall als uneheliche Kinder gelten jollen, gestrichen. Dabei sprah sih indessen die Mehrheit für die Aufnahme einer Bestimmung aus, wonach in dem bezeichneten Falle für den Unterhaltisanspruch des Vaters gegen die Kinder während der Lebensdauer des Vaters die für eheliche Kinder geltenden Es maßgebend sein sollen, mit Ausnahme der zu 81491 ( €
heirathcten Kindern Unterhalt zu gewähren haben, die Art der Gewährung des Unterhalts und den Zeitabschnitt, für den er im voraus entrichtet werden soll, selbst festseßen können. Der
eschlossenen Bestimmung, daß Eltern, die ihren unver-
S 1567, wonach die Vorschriften der ZZ 1562 bis 1566 ent-
sprechende Anwendung finden sollen, wenn eine anfehtbare
Ehe angefochten 1, wurde nicht beanstandet. : O darauf zur Berathung der Vor- schriften über das Rechtsverhältniß der unehelichen Kinder (S8 1568 bis 1577) über. Gegen den Grundsaß des S 1568, daß ein unchelihes Kind im Verhältnifse der Mutter und deren Verwandten die rechtliche Stel- lung eines ehelihen Kindes haben soll, wurden von keiner Seite Einwendungen erhoben. Auch die Bestimmungen der SS 1569, 1570 hinsihtlich des Familiennamens des Kin- des und hinsichtlich des Aus|\chlusses der elterlichen Gewalt der Mutter ‘über das Kind gelangten sachlih nah dem Entwurf zur Annahme. i Anlangend das Verhältniß des unehelichen Kindes zu seinem Vater geht der Entwurf von dem Grundsaß aus, daß zwischen dem unchelihen Kinde und seinem Vater ein familienrehtlihes Verhältniß nicht besteht. Auch die dem französischen Recht geläufige Anerkennung des Kindes dur den Vater, ist in den Entwurf nicht aufgenommen. Andererseits gewährt der § 1571 dem unehelichen Kinde gegen don Vater na. Maßgabe der So 10/2 s TO76 enen Anspru auf Unterhalt Diese Grund- lagen für die Gestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem unchelichen Kinde und dem Vater erfuhren keine Än- fehtung. Eine lebhafte Erörterung knüpfte fih dagegen an
des Kindes der Mutter beigewohnt hat, es sei denn, daß
Verkehr mit der Mutter gepflogen hat. Von ver- schiedenen Seiten war die Ausschliezung der sog. exceptio
Anträge wurde bis zur nächsten Sißzung vertagt.
beigegeben.
Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
schäfte der Gesandtschaft wieder übernommen. zurückgekehrt.
amts, hat sih auf Dienstreisen begeben.
freien Hansestadt Bremen Dr. Pauli ist hier angekommen.
13. April in Hongkong angekommen. ron uUn d
lishe Garnisonkirche am 18. April 1894, Vormittags 9x Uhr.
an Ort und Stelle vornehmen.
Leopold von Preußen ein.
ustehen, die er hätte, wenn die Ehe geschieden und er allein H schuldig erklärt worden wäre; daß jedoch, wenn die
den Kommandanten von Berlin.
die Vorschrift des § 1572 Abs. 1, wonach als unehelicher Vater derjenige gilt, welher innerhalb der Empfängnißzeit
innerhalb dieser Zeit auch ein anderer gleichen
plurium concumbentium in dem Sinne beantragt, daß, wenn innerhalb der Empfängnißzeit des Kindes mehrere der Mutter beigewohnt haben, sie als Ge- sammtshuldner für den Unterhalt des Kindes haften sollen. Die Mehrheit entschied fih unter Ablehnung der An- träge für den Standpunkt des Entwurfs; der Abs. 1 des S 1572 soll jedo’ den Zusaß erhalten, daß eine Beiwohnung auch innerhalb der Empfängnißzeit außer Betracht bleibt, wenn es den Umständen nah offenbar unmöglich ist, daß die Mutter aus dieser Beiwohnung das Kind empfangen hat. Die weitere Berathung des § 1572 und der dazu gestellten
Die jüngst an dieser Stelle angekündigte amtliche Aus- gabe der ersten drei Bücher des Entwurfs eines Bürger- lihen Gesezbuchs in der Redaktion zweiter Lesung ist soeben durch die Verlagsbuhhandlung von J. Guttentag, Berlin SW., Wilhelmstraße 119/120, welche auch seiner Zeit den ersten Entwurf und die Motive publiziert hat, ver- öffentliht worden. Der Preis der drei ersten Bücher beträgt 3 s, der Preis der vollständigen fünf Bücher soll 5 M nicht überschreiten. Das erste Buch enthält den Allgemeinen Theil, das zweite die Schuldverhältnisse, das dritte das Sachenreht. Dem Entwurf ist eine Nachweisung der Paragraphen des Entwurfs erster Lesung in dem Entwurfe zweiter Lesung nah den Beschlüssen der Redaktionskommission
Der Kaiserlihe Gesandte im Haag, Geheime Legations- Nath Graf zu Nangau ist von dem ihm Allerhöchst be- willigten Urlaub auf neo Posten zurückgekehrt und hat die
Der Königliche Gesandte in München Graf zu Eulen- burg ist auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Ge-
Der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Kraefft, vortragender Rath im Reichs - Eisenbahnamt, ist von Trier
Der Wirklihe Geheime Admiralitäts- Rath Perels, Direktor des Verwaltungs-Departements des Neichs-Marine-
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Bürgermeister der
S. M. Kanonenboot „Jltis“, Kommandant Korvetten- Kapitän Graf von Baudissin (Ernst), ist laut telegraphi- her Meldung an das Ober - Kommando der Marine am
der Feier der Grundsteinlegung für die zweite evange-
Um 94 Uhr sind die zur Feier geladenen Personen versammelt. Die Anweisung der Plähe für die zu der Feier Ein- geladenen werden vom Gouvernement kommandierte Offiziere
Um 9è Uhr trifft Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedri ch
Seine Königliche Hoheit wird empfangen dur den Gouverneur von Berlin, den Kriegs-Minister, den kommandierenden General
Seine Königliche Hoheit betritt das Zelt. Anschlagen der Tambours zum Gebet. Gefang der Gemeinde mit Musikbegleitung: „Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren, Meine geliebete Seele, das ist mein Begehren; Kommet zu Hauf, Pfalter und Pacse wacht auf, Lasset den Lobgesang hören !“ Weihrede, durch Divisions-Pfarrer Plaß. Verlesen der Stiftungsurkunde, durch Divisions- Pfarrer Wiehe. Gesang der Gemeinde mit Musikbegleitung : „Sammle um den Thron die Treuen, Die mit Rath und frommem Flehn Fest in Deiner Streiter Reihen Für des Landes Wohlfahrt stehn. Baue um den Königsthron Eine Burg, o Gottessohn. Sei Du ihm auf ewig gnädig, Leite, segne unsern König.“ (Während des Gesanges erfolgt die Verlöthung.) Vollziehung der Grundsteinlegung. Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedri Leopold von Preußen
vollzieht die drei Hammerschläge,
darnach die Prinzen und die Prinzefsinnen des Königlichen Hausez und die font anwesenden Prinzen und Prinzessinnen \ouveräner
Häuser, der kommandierende General des 111. Armee-Korps Prinz Friedrih von Hohenzollern, Durchlaucht,
der Gouverneur von Berlin und Ober-Befehlshaber in den
Marken, General-Oberst von Pape,
der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse,
der Kriegs - Minister, General der Infanterie Bronsart von Schellendorff, : S j der Präsident des Evangelischen Ober-Kirchenraths Dr. Barkhausen, der kommandierende General des Garde-Korps, General-Lieutenant
von Winterfeld,
der General-Lieutenant im Kriegs-Ministerium v S der evangelische Feldpropst der Armee D. Richter, in dessen Ver- tretung der Militär-Dberpfarrer des Garde- und 111. Armee-Korps, Hofprediger D. Frommel, A A A _ der Departements - Direktor im Kriegs - Ministerium, General- Major von Goßler, U i ber e - Direktor im Kriegs Ministerium, General Major Freiherr von Gemmingen, j der Kommandant von Berlin, Oberst von Naßzmer, der Abtheilungs-Chef im Kriegs-Ministerium, Oberst Erfling, der Chef der Bauabtheilung im Kriegs-Ministerium, Geheime Ober-Baurath Voigtel, j E j der General. Superintendent von Berlin, Hofprediger D. Faber, der Militär-Intendant des Garde-Korps Weidemann, der Intendantur- und Baurath bei der Intendantur des Garde- Korps Meyer, der Divisions-Pfarrer Platz, der Divisions-Pfarrer Wiehe, S dér Garnison-Bauinspektor Noßteuscher, der Negierungs-Baumeister Hohn. 9 S e Während der Hammerschläge Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrih Leopold von Preußen präsentieren die Truppen, die Musik spielt „Heil Dir im Siegerkranz“, die Fahnen salutieren, die Artillerie s{chießt Salut; während der übrigen Hammerschläge spielt die Musik. Schlußgebet und Segen durh den Feldpropst der Armee D. Richter. In dessen Vertretung dur Hofprediger D. Frommel. Schlußgefang der Gemeinde mit Musikbegleitung : „Lob, Ehr und Preis sei Gott, Dem Vater und dem Sohne, Und dem, der beiden gleich Im höchsten Himmelsthrone, Ihm, dem dreieingen Gott ; Wie es anfänglich war, Und ift und bleiben wird JIettund und immerdar.“ Abschlagen der Tambours.
rod nund Der Eer Der Grundsteinlegung für die katholische Garnifonkirche am 18. April 1894, Vormittags 107 Uhr.
an Ort und Stelle vornehmen.
Leopold von Preußen ein.
den Kommandanten von Berlin.
Seine Königliche Hoheit betritt das Zelt.
Anschlagen der Tambours zum Gebet.
Spielen eines Chorals seitens der Musik : „Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren, Meine geliebete Seele, das ist mein Begehren ; Kommet zu Hauf, : Psfalter und Harfe wacht auf, Lasset den Lobgesang hören !“
D. Aßmann.
Vollziehung der Grundsteinlegung :
vollzieht die drei Hammerschläge,
Häuser,
Friedrih von Hohenzollern, Durchlaucht, General-Oberst von Pape,
der Fürstbischöflihe Delegat und Propst D. Jahnel,
Fürst Anton von Radziwill, : # der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse,
Schelbendorff,
der Departements-Direktor im Kriegs - Ministerium,
der Departements - Direktor im Kriegs - Ministerium, Major von Goßler,
Major von Gemmingen, ; der Kommandant von Berlin, Oberst von Naßtzmer,
Ober-Baurath Voigtel, - : der Militär-Intendant des Garde-Korps Weidemann,
Korps Meyer, i der Garnifon-Bauinspektor Noßteuscher, der Regierungs-Baumeister Hohn,
des Garde-Korps, den evangelischen Feldpropst der Armee und
der Negierungs-Baumeister Menken.
Um 10x Uhr sind die zur Feier geladenen Personen versammelt. Die Anweisung der Pläße für die zu der Feier Ein- geladenen werden vom Gouvernement kommandierte Offiziere Um 105 Uhr trifft Seine Königliche Hoheit der Prinz Fried ri Seine Königliche Hoheit wird empfangen durch den Gouverneur
von Berlin, den Kriegs-Minister, den kommandierenden General des Garde-Korps, den katholischen Feldpropst der Armee und
Weihrede, durch den katholishen Feldpropst der Armee, Bischof i. p-
Berlesen der Stiftungsurkunde; Konsekration des Grundsteins durch den katholischen Feldpropst der Armee Bischof i. p. D. Aßmann.
Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedri Leopold von Preußen
danach: die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses und die fonst anwesenden - Prinzen und Prinzessinnen souveräner
der fommandierende General des II1. Armee - Korps, Prinz der Gouverneur von Berlin und Ober-Befehlshaber in den Marken, Seine Eminenz der Kardinal-Fürstbischof Kopp, als Vertreter der General-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs
der Kriegs - Minister, General der Infanterie Bronjart von
der kommandierende General des Garde-Korps, General-Lieutenant von Winterfeld, General-
Lieutenant von Spit, General- der Departements - Direktor im Kriegs - Ministerium, General’
der Departements-Direktor im Kriegs-Ministerium, Oberst Ge der Chef der Bauabtheilung im Kriegs-Ministerium, Ge
der Intendantur- und Baurath bei der Intendantur des Gar
Während der Hammershläge Seiner Königlichen Hoheit des “inn Friedri Leopold von Preußen präsentieren die Truppen, die usik spielt „Heil Dir im Siegerkranz*, die Fahnen falutieren, die
Artillerie ießt Salut; während der übrigen Hammerschläge spielt
‘ f. D L irbgebet und Segen tu1ch den Feldpropst der Armee,
Bischof i. p- D. Aßmann. : i : r Slußgesang der Gemeinde mit Musikbegleitung (Tedeum). Abschlagen der Tambours.
Vayern.
Seine Königliche Hoheit der Herzog Carl Théodor in Bayern ist mit seiner Familie zu längerem Aufenthalt in Meran eingetroffen.
Die Kammer der Abgeordneten beendete vorgestern die Berathung des Kultus-Etats und bewilligte nah den Be- hlüssen des Ausschusses fast unverändert die e rungen der Regierung einschließlich solcher für Wissen- haft und Kunst. Der Kultus - Minister Dr. von Müller bedauerte die Sezession der Münchener Künstlerschaft und betonte nohmals, die Ankäufe seitens des Staats er- folgten ohne jede Parteinahme in den Kunstateliers und in den Ausstellungen.
Sachsen.
Seine Majestät der König empfing heute den württem- bergischen Gesandten von Moser in Audienz und nahm dessen Abberufungsschreiben entgegen.
Vorgestern Abend fand zu Ehren Zhrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Zohann Georg im Eckparadesaal des Königlichen Schlosses Königliche Zeremonien- tafel statt, an der Jhre Majestäten der König und die Königin, Jhre Königlichen Hoheiten die verwittwete Her- zogin von Genua und die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, sowie Jhre Hoheiten die Herzogin zu Schleswig-Holstein und die Prinzessin Feodore theilnahmen.
Sachsen-Coburg-Gotha.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen ist mit Jhren Großherzoglihen Hoheiten der Prinzessin Ludwig von Battenberg und der Prinzessin Alix Und Seiner Durchlaucht dem Prinzen Ludwig von Batten- berg gestern Nachmittag in Coburg eingetroffen. Am Bahnhofe fand großer Empfang statt, zu dem Seine Königlihe Hoheit der Herzog, die Hofchargen, das Ministerium und des Offizierkorps erschienen waren. Ferner war cine Ehrenkompagnie mit der Negimentsmusik aufgestellt. Nach dem Abschreiten der Ehrenkompagnie, deren Musik die Nationalhymne spielte, erfolgte die Fahrt zum Palais Edin- burgh. An der ersten Ehrenpforte wurde Seine Königliche Hoheit der Großherzog von dem Ober-Bürgermeister Muther mit einer Ansprache begrüßt.
Jhre Königlichen Hoheiten der Erbprinz sowie der Prinz und die Prinzessin Ferdinand von Numänien trafen gestern früh bezw. gestern Mittag in Coburg ein.
Hamburg.
Die Bürgerschaft hat in ihrer vorgestrigen Sißung die Beschlüsse erster Lesung betreffs der Erbschafts- und der Einkommensteuer bestätigt.
Deutsche Kolonien,
__ Das Kamerun-Comité hat, wie der „Kölnischen Zeitung“ geschrieben wird, von Herrn von Uechtriß aus Braß an der Nigermündung eine Depesche erhalten, wonach die Mahdisten in Bagirmi und Bornu herrschen und er deshalb nah Süden gezogen sei. Jn Ngaundere undRaza habe er Shußverträge abgeschlossen und über Yola die Küste erreicht.
Oesterreich-Ungarn.
Die Kaiserin ist, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern von Mentone nah San Remo abgereist; von da begiebt si Allerhöchstdieselbe zu zweitägigem Aufenthalt nach Lugano.
_ Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht den Text der am 90. Januar 1899 in Venedig abgeschlossenen Sanitäts- fonvention und der am 15. April 1893 in Dresden ab- geshlossenen Konvention betreffend Abwehrmaßregeln gegen die Cholera.
4, _ Dem „Wiener Tagblatt“ zufolge werden in Wien und Pest Geseßentwürfe über Monopolisierung der Dynamit- abrikation ausgearbeitet.
Im österreichischen Abgeordnetenhause erklärte am Sonnabend in Beantwortung einer Jnterpellation der Abg. Prade über Konfiskationen von Zeitungen der Justiz- Minister Graf Schönborn: die Regierung habe das leb- hafteste allgemeine und wirthschaftlihe Jnteresse, daß sich die Presse innerhalb der geseßlichen Schranken kräftig und frei entwickele, sowie vor allen über das Maß des von ihr verschuldeten Schadens hinausgehenden materiellen Nach- theilen bewahrt werde. Obwohl es keine geseßlihen Bestim- mungen gebe, die zur Bekanntgabe des Grundes für eine Be- |hlagnahme verpflichteten, so habe die Regierung doch die Staatsanmwalte angewiesen, den darum ersuhenden Parteien die betreffenden beanstandeten Artikel, jedoch ohne Angabe der ein- zelnen beanstandeten Stellen, bekannt zu geben. - Diese *cfanntgabe solle aber unterbleiben, wenn der Herausgeber tine durch das Entgegenkommen der Preßpolizei ermöglichte ute Ausgabe veranstalte, um gegen die Regierung zu emonstrieren. Jm weiteren Verlauf der Sißung wurden sodann mehrere Titel des Etats des Ministeriums des Jnnern angenommen.
Jn der vorgestrigen Sizung des ungarischen Unter- hauses begründete der Abg. Ugron das von ihm ein- gebrachte Mißtrauensvotum gegen die Regierung wegen r Yoliung bei der Kossuthfeier. Der Minister-Präsident
r Wekerle erklärte unter wiederholter lebhaftester dustimmung der Rechten und heftigem Widerspruch d Lärm der Linken, exr könne ich mit Ugron di in eine Polemik einlassen, da dieser über j g A und die Pflichten einer konstitutionellen Re- Perung sich im Unklaren zu befinden scheine: denn die egierung sei der unter die Kontrole der Volksvertreter ge-
, stellte Träger der Exekutivgewalt der Krone und könne die Krone
Au so hinstellen lassen, als ob sie nur ein aller Rechte on Mrendes „einfaches Symbol wäre. Die Regierung habe vornherein gewußt, daß, was immer sie thun werde, dem
Einen zu viel, dem Andern Kossuth wäre einerseits cine hätte andererseits bis zum H geseßlichen würde eine große
zu wenig scheinen würde : denn zu große Gestalt gewesen und hemzuge im Gegensaß arns gestanden.
lezten At Ordnung Un
Rechnung ein, sih nur von der Sent
den Keim einer n in die Stabilitä
imentalität leiten und au nur och so geringen Erschütterung des Vertrauens t der öffentlihen Zustände au Jn namentlicher Abstimmung lehnte das gegen 114 Stimmen das Tadelsvotum 120 Abgeordnete waren abwesend.
Großbritannien und JFrland.
Anarchist bekannte Ftaliener l „W. T. B.“ aus London meldet, in der Farringdon Strect (City) verhafte poltt trug eine Bombe bei f Chemikalien und anarchistish war ein Freund des
ffommen zu Haus sodann Ügron's ab;
Francesco vorgestern t worden. In seiner Wohnung sollen e Schriftstücke vorgefunden sein. t bei dem Bomben-Attentat in reenwih am 15. Februar umgekommenen Anarchisten Bourdin.
Frankreich.
Polti ist, wie
Regierung 11/2 Millionen Francs in das Bud als Aufbesserung f iter:Unterstüßungsvereine diene zu diesem Zwek einen alljährlih wachs Dem „Temps“ zufolge bildet diese
die Vorstufe eines Arbeiter-Pensions lautet, die Regierung wolle hierdurhch vereine für die durch die Rentenko minderung ihres Einkommens ents Mittheilungen der gestrigen Pariser Vorsißende L des Unterausschusses eine äußerst heftige des Ausschusses, die sih nah die dortigen Zustände noch er vermuthet habe. eriht, worin die Noth von Panzerschiffen einzuhalten.
Haltung mehrerer Mitglieder des Vorsiß niedergelegt.
get für 1895 eingestellt, die ür etwa 35 000 pensionierte Mitglieder der Das Budget soll enden Betrag enthalten. Maßnahme gewissermaßen ‘Bes ; andererseits ver- die Arbeiter-Unterstüßungs- nversionen verursachte Ver-
Morgenblätter ¿ockroy am Sonnabend in der Sißung ornahme einer Marine-Enquête ede, worin er erklärte, die Abgeordneten Toulon begeben hätten, hätten beforgnißerregender gefunden, als Der Admiral Vallon verlas darauf den wendigkeit betont wird, mit dem Bau Lodckroy habe, da er die
Ausschusses mißbillige, den
Nuß:land. stt-Thronfolger, der Großfürst und Wladimir, der Großfürst und die er Großfürst Paul sind “ am Sonnabend Abend
Der Großfür die Großfürstin Großfürstin Sergius sowie d nach einer Meldung des ,W. T. B von St. Petersburg nah Coburg abgereist.
Der Prinz von
l Neapel ist gestern an Bord seiner Yacht nah Griechenland
zum Besuch des Kanals von Korinth
Die spanischen Pilger sind am Sonnabend in Civita- Vecchia gelandet und haben sich von dort wo sie in voller Ruhe die Straßen dur fall kam nicht vor. j Erzbischof von Sevilla empfangen hatte, hat der seine Genugthuung über die der Haltung der Regierung und der Vorfälle in Valencia übermitteln la der Basilika des Vatikans
nah Rom begeben, Ein Zwischen- am Sonnabend den
spanischen Abstimmung der
Der Pap st, der
Presse anläßlih der — Gestern Vormittag wurde in die feierlihe.Seligsprehung Johann Davila von Cadix vollzogen. dauerte, wohnten
Diego'’s Der Feierlichkeit, die über zwei Stunden (000 spanishe Pilger und 20 Bischöfe, der spanische Botschafter mit dem haft und Tausende von Zuschauern bei. sprah der Papst in der Peterskirch seliggesprohenen Davila Gebete: auße wohnten 30 000 Persone lebhaft acclamiert.
Der spanische Botschafter beim Q begab sih gestern in die K Regierung im Namen die das Ministerium Ordnung bei Ankunft des Zuges der \ troffen hatte, sowie über die Haltung Civita Vecchia und Rom gegenüber den sp Befriedigung auszudrücken.
Spanien.
In der vorgestrigen Sißung der Deputirtenkammer erklärte dem „W. T. B.“ zufolge der Minister des Aus- wärtigen Moret in Beantwortung einer Interpellation über die Handelsverträge: das Ministerium nennung der den Handelsverträgen feindlich kommission nicht ershüttert worden, es werde nur dann de- i cht mehr die Majorität des Parlaments
Personal der Bot-
Am Nachmittag e vor dem Bildniß des r den spanischen Pilgern n der Zeremonie bei: der Papst wurde
uirinal Graf de Ras con onsulta, um der italienischen seiner Regierung über die Maßnahmen, des ZJnnern zur Aufrechterhaltung der panischen Pilger ge- der Bevölkerung von anischen Pilgern seine
ei durch die Er- gesinnten Senats-
missionieren, wenn es ni für sih habe.
Der Zivil-Gouverneur von Valencia seines Verhaltens gegenüber den Angriffen der auf die Pilger, die sich nah Rom einschifften,
Volksmenge abgeseßt
Portugal.
Die Wahlen sind am Sonnabend ruhig verlaufen und gaben überall die vorausgesehenen Resultate; gestern nahmen ste ihren Fortgang. Man nimmt dem „W.
T. B.“ zufolge sabon vier Ministerielle und zwei Gegner der
an, daß in Li} Regierung siegen werden. Vulgarien.
pesche des „W. T. B.“ aus Sofia melden r, daß der oppositionelle Deputirte Kra ew die Veröffentlichung umla zu 2 Monaten
Nach einer De die dortigen Blätte wegen Preßvergehens, begangen durch einer Broshüre, vom Gerichtshof in Sch Gefängniß verurtheilt worden sei.
Montenegro. Aus Skutari sind, wie „W. T. B.“ aus Cetinje erfährt, mehrere Bataillone Jnfanterie und elf Geshüße nah der montenegrinishen Grenze: gesandt worden, woselbst au der Gouverneur erwartet wird. albanesishen Stämme sind abgeseßt und dur andere Persön- keiten erseßt worden.
Schweden und Norwegen.
Sämmtliche Häupter der
Wie die Sto
stimmig, die Aufnahme ciner Summe in das Budget von 1895 zur Bewilligung eines eigenen norwegischen Konsulats- Etats vom 1. Januar 1895 zu beantragen und dafür zu stimmen.
Amerika.
In der Exekutivkommission des Senats is nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington eine Resolution eingebraht worden, welche den Nücktritt der Vereinigten Staaten von dem Abkommen mit Großbritannien und Deutschland über Samoa bezweckt.
Aus Rio de Janeiro wird gemeldet, daß der Be- lagerungszustand bis zum 30. Zuni verlängert worden sei. Jn Paris ist aus Rio von gestern die Nachricht ein- getroffen, es sei daselbst eine partielle Kabinetskrisis ausgebrohen: das Ministerium werde sich auf einheit- liher Grundlage rekonstituieren. — Nach Meldungen aus Buenos Aires hätte der Admiral da Gama einen Protest gegen den Kommandanten des „Mindello“ veröffentliht, weil dieser si geweigert habe, die brasilia- nischen Flüchtlinge troß der Genehmigung der argentinischen Regierung landen zu lassen. — Aus Montevideo wird dem „Reuter’schen Bureau“ berichtet, daß der Admiral de Mello mit einigen Hundert brasilianishen Jnsurgenten sih an der Küste von Uruguay ohne Waffen von dem Panzer „Nepublica“ an Land begeben und der Regierung von Uruguay seine Unter- werfung angeboten habe. Die Regierung habe beim Empfang der Nachricht auf Kanonenbooten ein Bataillon Truppen ab- gesandt, um die Jusurgenten zu internieren. — Das Ge- ]hwader der brasilianischen Regierung soll \sich bei seiner Ankunft vor Santa Catarina des „Aquidaban“ be- mächtigt haben.
__VBe1 der hiesigen brasilianischen Gesandtschaft ist, wie „W. T. B.“ meldet, nachfolgende offizielle Depesche aus Rio de Janeiro, den 15., eingegangen: Die Aufständischen haben die Staaten Parana und Santa Catharina mit dem Rest der Schiffe verlassen. Jn Rio Grande wurden ne zurüdckgeschlagen und verloren über 600 Mann. Die Auf- ständischen sind im Departement Noch a (Uruguay) gelandet : der Admiral de Mello und der JZnsurgentenführer Salgado haben den Präfekten dieses Departements um Gastfreundschaft gebeten. Nachdem ihren Schiffen der Befehl ertheilt worden war, die Gewässer der Republik von Uruguay zu verlassen, haben diese unter Zurüklassung von 400 entwaffneten Leuten sih entfernt.
Afrika.
___ Nach einem Telegramm des „Neuter schen Bureaus“ aus Kairo hat der Khedive die Demission des Kabinets an- genommen und nah einer Besprehung mit Lord Cromer Nubar Pascha mit der Bildung des neuen Kabinets beauftragt. Das neue Kabinet wird wahrscheinlich folgende Gestaltung er- halten: Nubar, Vorsiß und Inneres; Boutros, Auswärtiges ; Mustapha Fehmy, Krieg; Jbrahim Fuad, Justiz; Fakhri, Unterricht und öffentlihe Arbeiten; Mazloum, Finanzen. Fakhri Pascha ist derselbe, dessen Ernennung zum Premier- Minister im Januar 1893 eine Krisis veranlaßte.
Eine in Paris eingetroffene Depesche des Gouverneurs des Sudan meldet, daß der Kommandant von Timbuktu Oberst Joffre am 23. und 25. März in der Gegend des Sees Dire und bei Goundam (?) einen Stamm T uaregs geschlagen habe. 120 Tuaregs, -unter denen si die aréfchen fes Häupt- linge befänden, seien getödtet worden. Der Verlust auf fran- zösisher Seite betrage nur 2 Verwundete. Zahlreiches Vieh jei erbeutet worden.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Schlußberichte über die Sonnabendsizungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in dec Ersten und Zweiten Beilage.
___— Dex beutigen 83. Sißung des Reichstags wohnte der Siaatssekretär Dr. von Boetticher bei.
Zur dritten Berathung steht der vom Zentrum beantragte Gesegentwurf, betreffend die Aufhebung des Gesegzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Zuli 1872. Der beantragte Geseßentwurf ist in der zweiten Lesung mit 178 gegen 136 Stimmen angenommen worden.
Jn der Generaldiskussion bemerkt der
Abg. Graf Hompef ch (Zentr.): Unser Antrag hat in zweiter Lesung die Zustimmung einer großen Mehrheit gefunden. Leider aber haben auch große Parteien des Hauses Erklärungen abgegeben, aus welchen troß ihrer milden Form _die Besorgniß herausklang, daß die Wiederkehr der Jesuiten eine Störung des konfessionellen Friedens, einen neuen Kulturkampf heraufbeschwöre. Diese Besorgniß is ganz ungerechtfertigt. Während der Zeit ihrer unbehelligten Duldun haben die Orden sh nicht im geringsten als Störer des Louteltiamellen “Poi erwiesen ; im Gegentheil sind sie hervorragende Friedens- tifter gewesen. Wir legen das Hauptgewicht darauf, daß die Fern- baltung der Jesuiten dem gemeinen Recht widerspriht. Die katho- lische Kirche bedarf der Orden, wenn sie ihre segensreihe Wirksamkeit voll entfalten will. Der Reichstag wird hoffentlich seinen Beschluß vom 1. Dezember 1893 aufrecht erhalten und die verbündeten Re-
terungen werden sich hoffentlich endlih dazu verstehen, jenes uns so fehr kränkende, für das Land nußlose Gesetz aufzuheben. d
_ Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) erklärt, für den Antrag Hompesch ftimmen zu wollen, wie er {hon früher der beantragten Aufhebung des Jesuitengescßes zugestimmt habe. Er halte das Geseß für ein Unrecht und könne aus diesem Grunde garniht anders. Die Statuten des Ordens enthielten absolut nihts Staatsgefährliches; die Tausende, welhe für Aufrechterhaltung des Audsweifungsgeseßes durch Petitionen eingetreten seien, hätten sicher die Statuten nicht gelefen. Wollte man heute alle Korporationen todtschlagen, die angeblich gemeingefährlih sind, so müßte man au andere Vereini ungen todt- schlagen, wie den Bund der Landwirthe. Das Deutsche Reich müßte eine erbârmliche Institution sein, wenn es mit den paar Jesuiten 2E: fertig werden könnte. Das Gesetz sei ein Zeugniß für die Ungerehh- tigkeit, welche früher im politischen Kampf obgewaltet habe, es fei aus taklishen Gründen gemaht worden; in Forderungen der Gereh- tigkeit gebe es überhaupt feine Taktik. :
Abg. Friedberg (nl.): Wir nehmen nah t1vie vor für Reich und Staat in Anspruch das Ret, die Orden der staatlichen Gesetz- gebung zu unterwerfen. Den Jefsuitenorden halten wir wegen seiner anzen gefchihtlihen Vergangenheit und seiner propagandistischen
e für nicht geeignet, den inneren Frieden im Deutschen Neich zu fördern. 1
Abg. Liebkneht (Soz.): Für uns Sozialdemokraten ist die Zustimmung zu dem Antrage Hompesch selbstverständlich. Das hier in MNede stehende Gesek ist das leßte Kampf- .und Ausnahmegeseß, welches der Fürst Bismarck mit a leipung des Liberalismus gemacht hat. 1872 hat die Sozialdemokratie fich aufs shärfste gegen das Gesetz aus- gesprochen, weil es den obersten Grundsaß: Gleiches Recht für Alle!
olmer Blätter aus Christiania melden, be- ieder der Linken des Storthings ein-
schlossen die Mitg
einfah aufhob. Von der Jesuitenmoral, mit der immer graulih ge- macht wird, habe ih in ihren Schriften nihts gefunden, wohl aber