will, fo ist heute die Behörde nit in der Lage, die gewÜünschte Aen, Î rung der Statuten herbeizuführen. Die Frage könnte mit Erfol; nut durch eine Aenderung der geseßlichen Bestimmungen über das Knayy, \chaftswesen herbeigeführt werden. Ich habe bereits, wenn ic,
der Stempelgesezgebung empfahl und es bedauerte, daß das Gerichtskostengesez noh nicht vorgelegt sei, entgegnete der Finanz-Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Ich bin nicht in der Lage, dem Herrn Vor- redner auf die Einzelheiten in Bezug auf die Gesetzgebung zu folgen. Was das Gerichtskostengesez betrifft, soweit es sich auf die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezieht, so schweben darüber Verhand- lungen. I{ch weiß niht genau, in welchem Stadium sie sich befinden; aber das kann ich dem Herrn Antragsteller versihern, daß der ganze Inhalt des Gesetzes den Zweck verfolgt, die überlasteten kleineren Beträge zu entlasten und die größeren Beträge \chärfer heranzuziehen. Ich glaube, diese Richtung der Vorlage wird wohl im Sinne des Herrn Vorredners sein. ;
Was die Frage betrifft, ob es rathsam und möglich ist, ein ein-
dabei wahren und mit allem Wohlwollen ihre Lage, in die fie, allerdings ohne ihre Schuld, gerathen sind, möglichst günstig gestalten werden.
Auf die Anfrage des Abg. Jaeckel (fr. Volksp.), ob und nah welchen Grundsäßen die Abnußungsquoten, die bei der Gebäudesteuer in Abzug kämen , bestimmt würden, erklärte der
Finanz-Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat selbs zugegeben, daß meine früheren Erklärungen in der Sache ganz klar und bestimmt ge- wesen sind. Dennoh will ih fie nochmal wiederholen. Die Ver- anlagungskommissionen sind ja nah dem Gesetze gebunden, den Rein- ertrag eines Gebäudes nah ihrem freien Ermessen unter Berük- sichtigung der geseßlichen Bestimmungen festzustellen, und darin können fie ja auch gar nicht einmal dur eine Verfügung des Finanz-Ministers
Zwei te Veilage'
eiti Ordnung des Knappschaftswesens beschäftigen, daß wir aber e mit einem fertigen Werk nicht hervortreten könnten.
Wenn die Frage der Unzulänglichkeit des Knappschaftswesens mit b Entlassung einiger Arbeiter in einem fiskalischen Betriebe in Verbindun gebracht ist, so kann ih nur bemerken, daß man doch in keinem Fall dazu übergehen könnte, selbs wenn die betreffenden Arbeiter Enayy, \chaftsberehtigt wären — ich weiß es nicht, ich bin darüber in Augenblick nicht informiert — so könnte man doch nicht so weit geben, y
¿tf s F L (5A
A ge E e ia auf eine damals fia zun Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. |
Berlin, Montag, den 16. April“
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M 89.
(Schluß aus der Ersten Beilage.) Schiffahrtsweg verlegt, oder das Enteianungsverfahren eingeleitet
werden, was sehr zeitraubend wäre. E « Bau-- Direktor Wiebe: Bezüglich der Kurfürstenbrücke ist“ eiñe- Verständigung lange erzielt; die Shwierigkeiten ‘Tagen ‘auf etnem anderen Gebiete außerhalb des Bereiches der Bauverwaltung: Auch diese sind beseitigt und“ es wiro jez mit dem Abbruch der
Darauf wird um "4 Uhr“ die weitere Berathung des : : : : D S Eu Montag 11 Uhr perlagt (außer- Nun. giebt es zweifellos Fälle, wo das. eine System. berechtigt ist dem erste’ Lesung der Novellé ‘zum Hairidveri@en egegeseß). und das andere System berechtigt ist, beide aus\{chließlich; dann aber A S
giebt es auch Fälle, wo das eine System in das andere übergeht.
h E E M A S O E S E N R E a S
E C T A
gehindert werden. Das ist ihr geseßlihes Recht. Der Reinertrag ift aber gar nicht anders festzuseßen als unter Berücksichtigung der hier fraglihen Abnußungsquote. Wie hoch die Abnußungs- quoten anzuseßen sind für den einzelnen Fall, is in dieser Beziehung Sache des freien Ermessens der Veranlagungskommission. Demnach konnte von vornherein meine Verfügung nihts Anderes heißen, als: Die Vorsißenden werden ermächtigt, wenn sie es in dem einzelnen Fall für richtig halten, für den Fall, daß die Abnugzungs- quoten festgeseßt sind in einer minimalen Höhe, ohne weiteres dies zugelassen wird. Also demnah sind die Veranlagungskommissionen gar nicht behindert, wenn sie es für richtig halten, doch auch höhere Abnußzungsquoten anzunehmen. So is} diese Verfügung zu verstehen, und meines Wissens wird sie auch so gehandhabt. Allerdings ift es rihtig, daß nah unseren Erfahrungen viele Zensiten von der jeßt durh das neue Einkommensteuergeseß zugelassenen Befugniß, Ab- nußungêsquoten zum Abzug zu bringen, einen sehr verkehrten Gebrauch machen und daß man da sehr oft genöthigt wäre, übermäßigen An- sprüchen in dieser Beziehung entgegenzutreten. Die Schwierigkeit der ganzen Sache liegt ja darin: wenn man die Sache ganz korrekt und rihtig macht, so muß man die Abnuzungsquote ja eigentlich für jedes einzelne Gebäude festseßen, denn die wirkliche Abnußungsquote, d. h. die Neubaurente, hängt ab von der Beschaffenheit des Gebäudes und von der wahrscheinlißen Dauer der Standfesligkeit. Man müßte also eigentlich für jedes einzelne Ge- bäude individuell die Abnutungsquote festseßen. Da es aber für die Praxis völlig unmöglich und unausführbar ist, so muß man zu Durchschnittsfäßen greifen, wenn auh vielleicht für bestimmte Klassen von Gebäuden und für bestimmte Zwecke, welchen die Gebäude dienen. Das is, glaube ih, ganz unbestreit- bar und dadur entstehen diese Differenzen. Ich habe \{chon angedeutet, ob es überhaupt auf die Bauer haltbar ist, in derartiger Weise den Abzug und die Abzugsquote aufrecht zu erhalten, ob man nicht vielleiht dazu kommt, jede Erweiternng von Neubaurenten aus- zus{ließen, dagegen dem Zensiten in dem Jahre, wo er wirklich neu baut, den vollen Betrag zu erlassen. Das if aber eine Erwägung, diè Frage ist noch nicht reif, bei einer demnächstigen Revision des Ein- kommensteuergeseßes wird man auf diese Frage zurückkommen müssen. Auf die Beschwerde desselben Abgeordneten in Betreff der Veranlagung der Steuerzahler in Pojen entgegnete der
Finanz-Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Der Herr Vorredner sagte, er glaube, daß der Polizei-Präsident in Posen bei der Veranlagung der Steuern mehr Sympathie für den Finanz-Minister als Sympathie für die Steuer- pflichtigen fühle. Diese Aeußerung kann ih nur auf das allerbestimm- teste zurückweisen. Der Polizei-Präsident is einer der tüchtigsten und gewissenhaftesten Beamten, die an der Spiße von Veranlagungs- kommissionen stehen. Er wird seine Geschäfte niht nah Sympathie und Antipathie verrihten, sondern nah seiner amtlichen und dienst- lihen Pflicht, und wir haben Erfahrungen in dieser Beziehung genug, um davon in vollem Maße überzeugt zu sein. Von Sym- pathien und Antipathien kann nicht die Rede sein. Meine Herren, wenn die Steuerpflichtigen in Posen sich übermäßig und gegen das Geseh herangezogen fühlen, so steht ihnen das ganze Verfahren, wie es in dem Einkommersteuergeseß vorgesehen ift, offen. Dann müssen sie Berufung erheben gegen ihre Veranlagung, bezw. Beschwerde beim Ober-Verwaltungsgeriht. Glücklicherweise ist der Finanz-Minister heute niht mehr die entscheidende Instanz für die Beschwerden wegen Steuerüberbürdung, sondern ein geordnetes Ver- fahren mit allen Garantien is in dem Einkommensteuergeseßz gegeben. Dieses Verfahren mögen die Betreffenden einschlagen. Eine \o all- gemeine Behauptung, daß die Stadt Posen überbürdet sei, kann ich nit als irgendwie maßgebend anerkennen.
Was die Frage selbst betrifft, um die es sich hier handelt, so habe ih genau dasfelbe gesagt, wenn auch mit anderen Worten — denn ich habe natürlih meine Worte von der zweiten Berathung nicht mehr in der Erinnerung —, aber dem Sinne nah ganz genau dasselbe ge- fagt, was ih früher gesagt habe, und ih begreife daher nit, warum den Herrn Vorredner meine jeßigen Bemerkungen nicht befriedigen, während er sih sehr befriedigt geäußert“ hat über dieselben Bemer- kungen, die ih bei der zweiten Berathung des Etats gemacht habe.
‘Ih kann ‘nur nohmals wiederholen, daß die Festsezung der Säße der Abnußungsquoten an und für sich Sache der Ver- anlagungskommission ist. Sie hat in dieser Richtung nach ihrem pflihtmäßigen Ermessen und Untersuchung jedes einzelnen Falls zu entscheiden, und meine ganze Verfügung bedeutet weiter nihts, als daß ich dem Vorsißenden erklärt habe: wenn die Abnugung nicht höher als zu dem und dem Prozentsaß angenommen wird und be- sondere Bedenken nicht bestehen, so kann ohne weitere Prüfung im einzelnen Falle der Vorsißende fih dabei beruhigen. Das \{chließt natürlih nit aus, daß höhere und niedere Abnußungsquoten von der Veräanlagungskommission angenommen werden.
Bei dem Etat der indirekten Steuern erwiderte auf eine Anfrage des Abg. Rickert (fr. Vgg.) der
Finanz-Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Ich erinnere mich eines solhen Gesprächs mit dem Grafen zu Inn- und Knyphausen überhaupt nicht, wie ih über- haupt nicht im stande bin, mich jedes Privatgesprähs, das ih zu irgend einer gelegenen Zeit geführt habe, zu erinnern. Aber ich kann dem Herrn Abgeordneten bestätigen, daß namentlich nach Abschluß des Vertrags mit Rußland (hört ! hört ! links) die Einführung eines Wollzolls nah meiner Ansicht auf die Dauer dieses Vertrags aus- ges{chlossen is. (Zuruf links. Heiterkeit rechts.)
heitlihes Stempelgeseß zu machen, so irrt sih insofern der Herr Vorredner, wenn er glaubt, wir hätten gegenwärtig in Preußen eine materiell ganz verschiedene Stempelgeseßgebung. Im großen und ganzen stimmen die Stempelgesete, die allerdings vershiedenen Datums sind infolge der Einverleibung verschiedener neuer Provinzen, voll- ständig überein. Nur kleine Abweichungen sind vorhanden, die aber feine erheblißhe Bedeutung haben. Ob und wann wir zu einer Revision des Stempelwesens überhaupt kommen, darüber kann ich eine bestimmte Erklärung niht geben. Daß dabei auch die Interessen der Landwirthschaft thunlichst berücksihtigt werden follen, soviel an mir liegt, das kann ih bestimmt zusagen.
Dagegen bin ich insofern vielleiht abweichend von dem Herrn Vorredner, als ih keine Veranlassung finde, die übermäßige spekulative Veräußerung von Grundboden durch eine Erleichterung im Stempel zu begünstigen. Es fkönnen gewiß Fälle gedacht werden, wo eine solche Veräußerung, Vertaushung, auch in sozial- politisher Beziehung nur nüßlich ist; ob man aber diese bestimmt definieren und von den anderen Fällen scheiden kann, is mir sehr zweifelhaft. Mit dieser Anschauung stehe ih au keineswegs allein, denn ih weiß beispielsweise, daß in einer Reihe von großen Städten man mit dem Gedanken umgeht, Verkehrs\teuern einzuführen, welche das Wandern der Baupläße von einer Hand in die andere etwas ver-
spekulativen Umsätze der dadurch herbeigeführten Vertheuerung der städtishen Baupläte entgegengewirkt werden könnte. Allein der Frage wird man ja gegenwärtig niht näher treten können. Wenn wir ein- mal zu einer solchen Vorlage kommen, wird man ja eingehend dieser allerdings sehr bedeutsamen und interessanten Frage nachgehen.
Bei dem Etat der Bergverwaltung antwortete dem Abg. Cahensly (Zentr.), welcher die De gung der entlassenen Arbeiter bei den Phosphoritwerken an der Lahn empfahl, der
Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berleps\ch:
Meine Herren! Dem Antrage des Herrn Abg. Cahensly kann ih in dem gegebenen Umfange nicht die Erfüllung zusagen. Die Ge- winnung in den fiskalishen nassauishen Phosphoritbetrieben ist eine sehr unerheblihe. Es handelt fich im ganzen um eine Beschäftigung von einigen vierzig Arbeitern. Seit vier Jahren geben die Betriebe niht nur keinen Gewinn, sondern erfordern Zuschuß. Im vorigen Jahre betrug der Zuschuß bereits eine Summe von über 36 000 M4 Im laufenden Jahre is ein Absaß der Produkte überhaupt nicht mehr mögli gewesen. Unter diesen Umständen der fiékalishen Ver- waltung zuzumuthen, den Betrieb in dem bisherigen Umfang aufrecht- zuerhalten, sheint mir doch über die Grenzen des Zulässigen hinaus- zugehen. Denn was dem einen Arbeiter recht ist, würde einem anderen auf einer anderen Grube naturgemäß billig sein. Die leßten Konsequenzen des Wunsches des Herrn Abg. Cahensly würden also darin bestehen, daß die fiskalishen Betriebe auch bei den \{chlechtesten Konjunkturen nit mehr in der Lage sind, die Zahl ihrer Arbeiter zu verringern, Welche Opfer damit verbunden wären, brauche ich nicht näher aus- einanderzuseßen.
Ich meine, wenn der fiskalishe Betrieb, der an sich sehr un- erheblich ift, beträhtlihe Zuschüsse gebraucht, wenn wir keine Aussicht haben, daß er si bessert, so bleibt nichts übrig, als ihn einzushränken. So lange die Zahlen der entlassenen Arbeiter nicht übergroß find, würde man mit einer gewissen Berechtigung annehmen können, daß diese Arbeiter anderswo Beschäftigung finden. Bisher ift der Fiskus stets von dem Grundsaß ausgegangen, wenn er einen Betrieb einstellt, daß er, wenn die bisher bei ihm beschäftigten Ar- beiter nicht in der Lage sind, fich anderwärts Arbeit zu verschaffen, ihnen helfend zur Seite gestanden hat. So i} es kürzli geschehen, als wir den Steinkohlenbetrieb zu Wellin, wo allerdings viele Arbeiter arbeiteten, einstellen mußten, weil die Kohle abgebaut war. Das wird auch hier geshchen. Wenn sich herausstellt, daß diese zwanzig Arbeiter absolut wo anders sich keine Arbeiten verschaffen können, fo werden wir versuchen, nah Möglichkeit ihnen weiterzuhelfen. Aber Arbeiter bei der Arbeit zu erhalten, die nihts bringt, die unlohnend ist, wäre ein falsher Schritt, und deshalb kann ich eine Erfüllung der Bitte des Herrn Abg. Cahensly nit in Aussicht stellen.
Dem Abg. Stößzel (Zentr.), welcher es beklagte, daß die
Pensionskassen verlören, erwiderte der
Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berleps\ch:
Meine Herren! Die Mißstände, die der Herr Abg. Stögzel er- wähnt hat, sind doch in dem Umfang nicht vorhanden, wie es nah seinen Worten den Anschein erwecken könnte. Zunächst ist in Rücksicht zu nehmen, daß ein Bergarbeiter, der die Arbeit auf einer Grube verläßt und auf einer anderen in Arbeit eintritt, in dem Knappschafts- verhältniß bleibt. Verläßt er die Bergarbeit überhaupt, fo ist er in der Lage, durch eine geringe Rekognitionsgeblühr ih die erworbenen Rechte zu wahren, und dazu bleiben ihm die Rechte, die er dur die reihsgeseßlihe Alters- und JInvaliditätsversiherung erworben hat, unter allen Umständen. Jh will troßdem nicht in Abrede stellen, daß in einzelnen Fällen sih Härten herausstellen können, ih gebe auch zu, daß die Statuten der Knappschaften mitunter zu weitläufig sind, baß sie sich verkürzen und deutlicher machen lassen, daß es wünschenswerth ift, in mancher Nichtung Aenderungen eintreten zu lassen. Meine Herren, für die Aufsichtsbehörde aber liegt die Sache so, daß sie zur Zeit nicht in der Lage ist, eine Aenderung der fraglihen Bestimmungen der Statuten herbeizuführen. Sie kann es nur insoweit, als sie dem Gese wider- sprehen, und da es einen geseßlichen Anspruch der Arbeiter, die aus der Bergarbeit entlassen sind, auf Fortgewährung der erworbenen
mindern, und man glaubt, daß in dieser Form einer Besteuerung der j
entlassenen Bergarbeiter ihre Ansprüche an Kranken- und"
sagen : deshalb, weil fie knappschaftsberehtigte Arbeiter sind, muß in Betrieh in dem bisherigen Umfang aufrecht erhalten werden. Dit ist eine unmöglihe Forderung.“ Wohl aber entsteht dann für det Fiskus, der als Arbeiigeber hier betheiligt ist, die Frage einer bil ligen Entschädigung der Betreffenden, oder des Versuches, ibnen uf eine andere Weise dazu zu verhelfen, wieder ihren Lebensunterhzs; verdienen zu können.
Abg. Conrad-Glaÿ (Zcutr.) den Bau einer Linie Reichenbag— Neurode.
Abg. Gothein (fr. Vg.) stimmt dem Vorredner zu und bedauert die Aufhebung der Staffeltarife, da die \chlesishe Landwirths{haj ohne diese von der Aufhebung des Identitätsnahhweises keinen Vortheil haben werde. Redner empfiehlt die Einführung von Ry, C agi für Futtermittel und andere landwirthschaftlih
rodukte.
Abg. Bueck (nl.) bedauert die ablehnende Haltung des Ministe; gegenüber den Wünschen der niederrheinishen Industrie wegen de Umschlagstarife für Oberlahnstein. Die Wünsche gingen allerdingi weiter; am liebsten würde man die Kanalifation der Mosel sehen aber man begnüge sih mit den Ausnahmetarifen für Erze.
Abg. Fuchs (Zentr.) führt aus, daß die Eisenbahn-Betriehs, e bei den neuen Dienstalters\stufen {lechter gestellt seien, als früher.
Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Dück ers bestreitet diz; wenn au die jüngeren Altersklassen etwas weniger erhielten, s fomme do im aanzen eine Mehrausgabe von 300 000 4. heraus,
Abg. Dr. Sattler (nl.) verweist den Abg. Fuchs auf die Ler handlungen in der zweiten Lesung, wo die Verhältnisse der Eisenbahn Betriebsfekretäre ausführlih zur Sprache gekommen seien. Er «lz Referent habe dabei konstatiert, daß eine Verbesserung, nicht cin
erfolge.
Abg. Schmidt- Warburg (Zentr.) {ließt sich den Ausführunga des Abg. Fuchs vollständig an. | E
Bei dem Etat der Ansiedelungskommission e klärt der
Abg. Mizerski (Pole), daß die Polen, nahdem ihr Antrag aj Beseitigung des Ansiedelungsgesetßes abgelehnt worden sei, gegen diesen Etat stimmen würden. Das ganze Ansiedelungswerk set verfassungi widrig, da es ter Gleichheit aller Preußen vor dem Gesetze wide spreche. : :
Bei dem Etat des Finanz-Ministeriums erklärt
Geheimer Ober-Finanz-Rath Lehnert, im Anschluß an As führungen des Abg. Hammacher in der zweiten Lesung, daß den V amten, denen im leßten Quartal vor dem Inkrafttreten der Dienst altersstufen eine Gehaltserhöhung zustand, eine folche nur insowit gewährt worden fei, als sie dem Gehalt nach dem Alters\tufensysten entsprach.
Abg. Schmi t- Erkelenz (Zentr.) empfiehlt bei der Veranlag'n zur Vermögenssteuer cine den wirklichen Erträgen entsprehende Er shäßung des landwirth chaftlich benußten Bodens, nicht nach dei Verkaufswerth, der oft höher sei als der Ertragéwerth.
Finanz-Minister Dr. Miquel:
er nach der anderen Seite hin sprah; ich könnte daher vieles mi verstanden haben. Wenn ich ihn recht verstanden habe, so befürdtt der Herr Vorredner, daß bei der Veranlagung der Vermögenésteut und bei der Einschäßung des Grund und Bodens in einer ungere{tt Weise der reine Verkaufswerth angenommen werden könnte, C werden sich sehr viele Herren — ich berufe mich auf die früher Ausführungen bei Gelegenheit der Verhandlungen über das E gänzungssteuergeseß — erinnern ‘der damals ausdrücklich behandelt! Frage nach der Bedeutung des gemeinen Werths. Mü wünschte damals von der einen oder anderen Seite, ck möge anstatt dessen in das Gesey hineingeschrieben werd „Nah Maßgabe des kapitalisierten Ertragswerthes“, währäd andere der Meinung waren, man müsse einfach nah d Verkaufswerth fragen. Schließlih wurde der Ausdruck, ck solle der Grund und Boden einges{häßt werden nach seinem gemi! Werth, beibehalten. / Der gemeine Werth nah Maßgabe des Allgemeinen Landrechts! derjenige Werth, den ein bestimmter Gegenstand für jedermann hi! Damit sind also von vornherein ausgeschlossen gewissermaßen Lb haberwerthe und besondere Gelegenheiten, wo man ein Orurb ssttück etwa theuer verkaufen kann, oder besondere ungünsti Umstände, wo das Grundstück zu sehr billigem Pu von einem Einzelnen verkauft werden muß ; sondern es ist derjeni! Werth — wo der Verkaufswerth in Frage kommt, derjenige Verkauft! werth —, den durchgängig in einer gegebenen Zeit für jedermall das gegebene Grundstück hat, wozu also jeder Eigenthümer jeder in der Lage sein würde, ein solches Grundstück zu verkaufen und! Kapital zu verwandeln. Ih habe damals mit Zustimmung, gla ih, des hohen Hauses gesagt : wir können nicht den reinen Nerkauf werth nehmen, weil wir sehr viele ländliche Gegenden haben, wo einem solhen gemeinen Verkaufswerth — wenn ich nun den 48 druck einmal so nehmen darf — überhaupt gar l die Rede ist, wo durchgängige Verkaufspreise für Grundstücke ül! haupt gar nicht existieren, weil eben zu selten derartige Verkäufe bod kommen und weil die Grundstücke nur bewerthet werden nah ihre Ertrag im Fall, daß sie von der einen Hand in die andere überge sowohl bei Erbfällen, als auch wo bei Ankäufen immer gefragt was kann das Grundstü aufbringen, was is es also einem na Uebernehmer werth? Andererseits kann man aber auch nicht d {ließli den Ertragswerth ' nehmen, denn in manchen Gegen namentlich in der Nähe von Städten, haben Grund uünd Boden i Charakter einer reinen Waare angenommen. Beispiel 4 Baupläte, die in der Nähe von Städten liegen, die vielleicht i Zeit gar keinen Ertrag bringen, kann man unmögli nah dem Gri werth behandeln, während der Eigenthümer jederzeit in der 4 jederzeit sehr hohe Verkaufspreise für diese Grundstücke zu beko
Dem Abg. Shmigt-Erkelenz (Zentr.), welcher eine Revision
Rechte in der Ausdehnung nicht giebt, wie sie der Herr Abg. Stößel
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Verschlechterung dieser Beamten durch die Neuregelung der Gehältz i
Es war etwas s{chwer, den Herrn Vorredner zu verstehen, wil Wi
Dáfür von hier aus Vorschriften zu geben, ist völlig unmöglich; das muß die Vernunft der Veranlagungsbehörden,. der Einschäßzungs- behörden thun. Es sind ja besondere Einschäßungsbehörden nieder- geseht ; sie werden aus den betreffenden Gegenden genommen, das sind — muß man annehmen — gewissenhafte und ver- ständige Männer, die müssen da den rechten Weg finden. Das fann ih aber ganz bestimmt erklären, daß nah meiner Meinung in rein ländlihen Verhältnissen, wo das Nuten- und das Ertragbringen bei jedem Erwerb entscheidend im Vordergrund stehen und nicht die Möglichkeit eines Wiederverkaufs zu spekulativen Zwecken, man fich wesentli wird an den Ertragswerth halten können. Die Herren fönnen versichert fein, daß ih durhaus bestrebt bin — wie ih mir das auch wohl beilegen kann für die Einkommensteuer — das Gesetz ganz loyal in seinem Sinne auszuführen. Ein fiskalishes Interesse liegt dabei au gar nicht vor, der Fiskus soll ja nur 35 Millionen Mark aus der Ergänzungssteuer haben. Käme ein höherer Ertrag heraus, dann würde er heruntergeseßt werden müssen auf diesen Betrag, während umgekehrt, wenn ein geringerer Ertrag herauskommt, der pro millo- Saß zu erhöhen wäre. Also ein fiskalishes Interesse kann garnicht vorliegen, und das staatliche Interesse geht natürlih dahin, daß unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse thunlichst gleihmäßig in der ganzen Monarchie verfahren wird — und dana streben wir au. Jh bin sogar fo weit gegangen, daß, nachdem eine ausführliche Jn- struktion an die Katasterbeamten ergangen is, mündliche Zusammenkünfte derselben eingeleitet worden \ind, daß Kommissare des Finanz-Ministeriums selbst in diesen Versammlungen erschienen sind, und eingehend mit den betreffenden Katasterkontroleuren, — die ibrigens ja nicht allein entscheiden, sondern das thun ja die Ein- shäßungskommisfionen — die ganzen Fragen durchgesprohhen haben. Ja, meine Herren, daß eine so schwierige Aufgabe, das ganze National- vermögen éinzushäßen, bei dem ersten Anlauf manche Schwierigkeiten nicht bloß, sondern auch manche“ Fehlgriffe und Irrthümer mit sih bringen kann, das ist von vornherein garnicht abzulehnen. Wir haben hier eine Aufgabe, wie sie noch mit Ausnahme einiger kleiner s{hweizer Kantone keinem europäischen Staat gestellt worden ist. Vir haben in dieser Beziehung gar keinen Vorgang. Wir sind uns der Schwierigkeiten der Aufgabe voll bewußt. Wir geben uns — das kann ih versichern — die allergrößte Mühe, nach Recht und Billigkeit dabei * zu verfahren. Man kann sich auch einigermaßen damit trösten, daß Fehlgriffe in der Schätzung in Bezug auf die Belastung der Steuerpflichtigen niht so erheblich ins Ge- wiht fallen bei der verhältnißmäßigen Geringfügigkeit der Steuer. Selbst wenn ein großes Gut, wollen wir sagen, um 100 000 4 ver- kehrt eingeschäßt wäre, so würde das immer nur einen Steuerbetrag von 50 4 machen, was nicht allzu drückend ist, was aber natürlich mögli vermieden werden muß.
Nun ist zutreffend, wie ih dem Herrn Vorredner zugeben will, daß die Verhältnisse in dieser Beziehung im Lande ganz außer- ordentlih verschieden find, und daß da, wo die Naturaltheilung für Grund und Boden bei der Vererbung besteht, wo der Landhunger übermäßige Dimensionen angenommen hat, wo gekauft wird à tout Prix, tinerlei, was das Grundstü kostet, unter Verlust von Kapital und îibermäßiger Einseßung eigener Arbeitskraft, daß da die Gefahr einer lebershäßung des Werths von Grund und Boden am größten ift. Andererseits is nicht zu verkennen, daß gerade diese Landestheile be- ünstigt sind durch die Grenze. Wenn die Grenze von 6000 (6 inne- gehalten wird, so wird das in denjenigen Provinzen, wo der Groß- grundbesiß oder der größere Bauer vorherrscht, kaum ein Grundstück vollständig befreien. Aber in den Ländern des Kleinbesißes, der Parzellenwirthschaft, werden eine sehr große Anzahl von Grundstücken überhaupt aus der Steuer bleiben. Das ist einigermaßen wenigstens eine Kompensation gegenüber der anderen Gefahr, von der ih hier gesprochen habe. Jch glaube, der Herr Vorredner wird mir zugeben, daß ih mit diesen Anschauungen vollständig, nicht bloß innerhalb des Geseßes, sondern auch innerhalb der Intentionen dieses hohen Hauses bei der Berathung dieses Gesetzes bleibe. (Bravo!)
Veim Etat der Bauverwal tung beschwert si
, Abg. Jürgensen (nl.) über den Bau der Drehbrücke bei Friedrichstadt, der ungebührlih lange hingehalten werde. Die Schiffahrt durch den Westersielzug sei gehindert. Die Steigungsverhältnisse vor der Brücke würden erheblich vershlechtert, sodaß die Bewohner durh Treppen auf die Straße gelangen müßten und die Straße durch Huttermauern und Geländer gegen die Häuser abgegrenzt werde.
le Bauverwaltung verhindere die Bewohner , ihre Grundstücke been den stärkeren E des Wassers dur den Ostersielzug ge- ührend zu {üßen, und fordere mit Unreht die Wegnahme threr
berechtigten Wasserstege. Redner bitte den Minister, diesen Be- werden abzuhelfen. i
Abg. Gothein (fr. Vg.) bedauert mit den anderen Interessenten i der Oderschiffahrt, daß die Führung des Schiffahrtöweges durch) She um Breslau sich fo sehr verzögere; cer fragt, ob die Anlage dieses ffeahrtôwe es fertig gestellt sein werde, wenn die Kanalisierung der geren Oder beendigt sein wird. Es sei bedauerlich, daß solche großen erke von Kleinigkeiten aufgehalten würden. So sei z. B. auch in êrlin die große Schleuse am Mühlendamm seit anderthalb s lig eide könne jedoch nit in Betrieb genommen werden, weil Ap lih eine Einigung mit Berlin wegen der Kurfürstenbrücke nicht e erfolgen konnen. Die Einigung fei aber nit an sachlichen Auen gescheitert, sondern die Akademie für das Bauwesen habe vôftellungen an der Ausshmückung der Brücke gemacht. U [edeimer Bau - Rath Keller erklärt: Die Kanalisierung weg eren Oder sei ziemlich weit gefördert. Der Schiffahrts- füt um Breslau sei Mebato8 festgestellt und werde auh ausge- Stet erden, troßdem Mehrkosten von 430 000 /% entständen. Die Entl „Breslau wünsche aber eine noch weitere als die vorgesehene una bom Hochwasser; sie sei aufgefordert worden, sih an dem eit es Fluthkanals finanziell zu betheiligen. Jedoh niht daran ere die Ausführung, sondern an den ohen Forderungen ein-
Brücke begonnen.
geführt würden.
entsprehende Gebühren erhoben werden. Beim Etat des Handels-Ministeriums bittet
gewerblichen Unterrichts. Finanz-Minister Dr. Miquel:
erinnere, bin ich fogar als Abgeordneter derjenige gewesen, der zum ersten Mal eine Position zur Unterstüßung der gewerblichen Fort- bildungs\hulen in den preußischen Etat hineingebracht hat. Fh glaube alfo, ‘es wird nicht nöthig fein, in dieser Beziehung mein Interesse noch besonders waczurufen.
Aber, meine Herren, andererseits muß doch au erwogen werden, daß wir in Preußen eine Steuerreform durchgeführt haben, welhe den Kommunen und namentlih den Städten, was ih hier aufs neue be- tonen muß, einen Gesammtsteuerbetrag von über 100 Millionen zu- wendet. Meine Herren, ih habe geglaubt, daß damit nicht bloß die Finanzen der Kommunen und Städte gebessert werden, sondern au in dezentralisierendem Sinne das Gefühl der Opferfreudigkeit und Selbständigkeit in diesen Kommunen und namentlid) ‘in den Städten wachsen würde. Bis jegt sehe ih jedoch davon noch nicht viel; ih hoffe aber, daß dies Gefühl wachsen wird, wenn erst wirklich die Ueberweisung der Steuern kommt. Jch kenne hiervon jedo sehr glänzende Ausnahmen, wo namentli es sih größere Städte zur Ehréè rechnen, nicht an den Staat zu gehen und Hilfe zu suchen, sondern diese lokalen gewerblichen Fortbildungs\hulen aus eigenen Mitteln, ohne Zuschuß des Staates oder nur mit mäßigem Zuschuß desfelben, zu unterhalten; und ih hoffe, daß vom 1. April 1895 ab, von wo die Finanzen der Kommunen wesentlich. aufgebessert werden, diese ge- neigt sein werden, einen größeren Theil als bisher zu den Kosten dieser Schulen, wenigstens soweit solhe eine wesentlih lokale Be- deutung haben, zu präftieren.
Daß man aber als Finanz-Minister \sich selb — zu meinem tiefen Bedauern — in der Bewilligung von Ausgaben Zwang anlegen muß, und daß das durchaus keine angenehme Aufgabe ist, vielmehr eine folhe, die man jedem Andern gern überläßt, brauche ih nicht weiter auszuführen. Je s{chwieriger anscheinend die Parlamente in der Bewilligung der nöthigen Mittel. werden, desto stärker werden die Anforderungen an den Staat. Diese beiden Dinge sind aber niht mit einander zu vereinigen — das wird niemand bestreiten —, es sei denn, ein Finanz-Minister bekümmere sich niht um die Zukunft, er ginge von dem Grundsatz aus: après nous le déluge, er lebte drauf los, er lebte vom Schuldenmachen. Dazu bin ih aber nicht angethan, und dazu werde ih mi nicht herbeilafsen.
Meine Herren, was der Herr Abg. Enneccerus in Bezug auf die gewerblihen Fortbildungsshulen ausgesprochen hat, konnte er ebenso gut über die landwirthschaftlihen Fortbildungs\{hulen sagen. (Zustim- mung.) Er konnte es auch für eine Reihe der’ dringlihsten Landes- meliorationen aussprehen ; er konnte es auch für die nothwendigen Flußregulierungen und viele andere Dinge bemerken; und in allen diesen Dingen würde ich ihm Necht geben. Aber das Resultat der Verhandlung würde nur sein, wenn man objektiv denkt, daß wir, wie ih {on anderweitig betont habe, für die nothwendigen Kulturaufgaben des Staats gegenwärtig niht die nothwendigen Mittel haben, und es daher vor allem nothwendig ist, diese Mittel herbeizuschaffen.
Abg. Dr. Enneccerus (nl.): Die leßte Schlußfolgerung ist berehtigt; ich kann nur bedauern, daß die Finanzreform im Reich einen so fläglihen Ausgang genommen hat. Was in diesem Jahre nicht erreicht ist, wird später erreicht werden, denn in dieser traurigen Finanzlage können das Reich und die Einzelstaaten nicht bleiben.
Abg. Krawinkel (nl.) empfiehlt ebenfalls die Förderung des Fortbildungs- und gewerblichen Unterrichtswesens. Bei dem Etat der Justizverwaltung empfiehlt
Abg. Busch (konf.) eine anderweite Regelung der Gerichts- vollziehergebühren.
Justiz-Minister Dr. von Schelling:
Ich muß anerkennen, daß Mißstände der von dem Herrn Vor- redner hervorgehobenen Art vorhanden sind; sie sind {hon seit längerer Zeit Gegenstand meiner Obsorge. Ich habe bereits früher - die Ehre gehabt, dem hohen Hause mitzutheilen, daß die preußische Staats- regierung bei den Reihs-Instanzen eine Revision der Zivil-Prozeß- ordnung angeregt hat. Unter den Vorschlägen, welche bei dieser Ge- legenheit der Reichs-Regierung mitgetheilt sind, befindet ih ins- besondere ein Vorschlag, der zu einer durhgreifenden Aenderung der Stellung der Gerichtsvollzieher führen und somit den Beschwerden, welchè der Herr Vorredner bezeichnet hat, gründlich abhelfen wird. Damit ift indessen niht ausgeshlossen, daß hon inzwishen auf dem landesrehtlichen Gebiet Maßregeln ergriffen werden, welche dazu geeignet sind, die Einnahmeverhältnisse der Gerichtsvollzieher in ein richtiges Verhältniß. zu den Einnahmen anderer gleihstehender Be- amten zu bringen. Jh habe bereits vorbereitende Erwägungen nah dieser Nichtung in Verbindung mit dem Herrn Finanz-Minister ein- treten lassen, und ich erblicke in den Aeußerungen des Herrn Vor-
¡elner Grundstücksbesißer, die au inli i | L ; genscheinlih zum theil auf Speku- lation die Grundstücke gekauft haben. Es müsse also entweder der
Abg. Gothein (fr. Vg.) hält es für zweckmäßiger, etwas mehr Geld auszugeben, damit endlich die lange bewilligten Bauten aus
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (konf.): Die Kon- fervativen werden die geforderten Summen für die Wasserstraßen be- willigen, aber unter der Vorausseßung, daß für die Benußung derselben
U, Enneccerus (nl.) im Interesse des Kleingewerbes den Finanz-Minister um eine stärkere Förderung des Fortbildungs- und
Meine Herren! Diese Bitte, was möglich ist, zu thun, zu er- füllen, kann ih zusagen. (Heiterkeit.) Ein besonderes Interesse bei mir anzuregen in Bezug auf gewerbliche Fortbildungsschulen ist, glaube ich, niht nothwendig; denn ih habe zwanzig Jahre solche Schulen geleitet, ihre segensreichen Wirkungen genügend erkannt und eine große gewerbliche Fortbildungs\hule selbs gearündet. Wenn ih mich recht
Statistik und Volkswirthschaft. Zur Hhypothékenbewegung in Preußen 1892/93.
.__ Bekanntlich i den preußishen Amtsgerihten bezw. Hyyotheken- ämitern ‘anheimgegeben worden, neben den alljährlidh einzuliefernden zahlenmäßigen Uebersichten der Hypothekenbewegung innerhalb ihres: Bezirks Sondernachweisungen über gerichtlich zur Kenntniß! gebrachte " Besißveränderungen einzureihen. Wenngleich“ hierbei nur die verhältnißmäßig wenig zahlreichen, durch [Besitze we{hsel bekroffenen Grundstücke' in Betracht kommen, so bieten die Ergebnisse, wie die „Stat. Korr.“ bemerkt, doch interessante Beispiele, deren stätistisher Werth mit ihrer Anzahl zunimmt. Jeder Besitz wechsel bringt im allgemeinen diejenigen Hypothekenshulden ans Licht, welche ab ezahlt, aber noch ‘nicht zur Löschung gebracht sind ; daneben zeigt si die Einwirkung der verschiedenen Formen des Besitzwechsels, wie Kauf und Erbtheilung, auf die Verschuldung.
Für das Jahr 1892/93 liegt u. a. der Boricht eines brandén- burgischen Amtsgerichtes vor, wonach 40 Grundstücke mit einem Slächeninhalt von 1389,86 ha in andere Hände übergegangen waren, darunter 8 bezw. 11 Grundstücke in einer Größe von 10—50 bezw. über 50 ha mit einer Fläche von 193,58 bezw. 1153,65 ha; demna entfiel über ein Viertel der zum Besitßwehsel gelangten Grundstücke auf Großbetriebe: Der Grundsteuerreinertrag betrug 14 594,25 Æ; die buchmäßige Verschuldung war zur Zeit des Besitz- wehsels mit 587 078,25 M verzeichnet ; thatsächlich waren hiervon abgezahlt 6150 4, d. h. 1,05 9%, alfo ein. ganz unbédeutender Theil dieser Verschuldung. Die thatsächliche VeefGulbitng im Augenblick des Besißwechsels stellte sih hiernah auf 580 928,25 4 Nah Besitz- übernahme erfolgte seitens der neuen Besißer keine Entlastung; viel- mehr hob si die Verschuldung dur weitere Shuldenaufnahme in Höhe von 106 600 A auf den Betrag von 687 528,25 4, d. i. vom 39,81 fachen auf das 47,11 fache des Grundsteuerreinertrags. Auch in diesem Beispiel, in welchem übrigens die Trennung der Erbtheilungen von den Verkäufen \sich nit sicher durchführen A tritt also der Besißwechsel weit mehr als Ursache der Mehrver chuldung als der Entlastung auf.
„Deutscher Berufsgenossenshaftstag.
Der diesjährige ordentliche Berufsgenossenschaftstag des Verbandes der deutschen Berufsgenossenschaften wird, wie rititinab festgeseßt ‘ift, ams. Juni in Dresden ‘abgehalten ‘werden. Außer dem Bericht des Vorsißenden sollen u. a. folgende Gegenstände zut Berathung gelangen: die Ausarbeitung von Normal -Unfallverbütuk s8vorschriften ; die zu erwärtende Novelle zu den Wifáll/VersiGerungögelett: die zur Vermeidung der Doppelzahlung von Renten aus der Ünfall- und Invaliditätsversiherung zu treffenden Maßnahmen; die Vertretung der Berufsgenossenschaften nach außen, namentlich in Bezug auf ihre Vermögensverwaltungen, sowie die Frage der ersten Hilfeleistung bei Unfällen und die in Berlin -errihteten Ünfallstationen.
Zur Arbeiterbewegung.
Zum Ausstand des Fahrpersonals ‘der Straßenbahn in Dortmund (vgl. Nr. 88 d. Bl.) äußert si, wie die „Rhein.-Westf. Ztg.“ mittheilt, die Direktion des Unternehmens u. a. folgender- maßen : Der Strike entstand dur unerhörte Forderungen der An- n Die Forderungen sind folgende: Alle aht Tage zwei Tage
eserve, einen Tag ganz frei. Reserve bedeutet bei, etwaigen Erkrankungsfällen oder fonst außergewöhnlichen Vorkommnissen für den Erkrankten oder Beurlaubten einzutreten; in der Regel kommt leßteres nicht häufig vor, sodaß von Arbeit an diesen Reservetagen wenig oder garnicht die Rede sein kann. Ferner 100 4 Anfangsgehalt für das eintretende junge Personal monatlih, 120 4 für die älteren Leute, außerdem ganz freie Uniform. Jeßt erhalten die Fahrbeamten alle acht Tage einen Tag ganz frei, und wenn die oben bemerkten Fälle nicht eintreten, in dieser Zeit einen Tag Reserve, die ältern 90 (6 für den Monat, die jüngern 80 bis 85 41, außerdem Kilometergelder und Fahrprämien, die mindestens im Monat 5 bis 6 4 betragen. Zu den Kosten der Uniform einshließlichß Mantel wird ein Drittel des Be- shaffungswerthes in monatlichen Raten abgehalten. Die „Ostsee-Ztg.“ bestätigt, daß der Ausstand der Stein- seßergesellen in Stettin fortdauert, E er für die Arbeiter A ausfihtélos ist. Nur die älteren Leute haben \ich bei ihren Meistern gemeldet und die Arbeit wieder aufgenommen. Inzwischen ai d Straßenarbeiten mit Hilfe der ausgebildeten Arbeiter rüstig fort. _ In Freiburg i. Br. befinden si, wie der „Vorwärts“ be- richtet, noh gegen 300 Maurer im Ausstande, während 50, denen die zehnstündige Arbeit bewilligt wurde, wieder - auf ‘den Baupläten er- schienen sind. Die Ausständigen konnten troß aller Gegenmaßregeln den Zuzug italienisher Arbeiter nit verhindern. _ Aus Wien wird demselben Blatt berichtet, daß jeßt sämmtliche Bildhauer ausftehen. In Lausanne (Schweiz) befinden \sih gegenwärtig über 100 Maurer im Ausstande, welche die Auszahlung des Lohnes alle 14 Tage verlangen, während einige Unternehmer nur monatli auszahlen wollen. Vor zwei Jahren wurde, wie der „Vorwärts“ bemerkt, aus dem gleichen Grunde gee:
Zum Ausstand der Ziegelbrenner in der Provinz Ant-
werpen shreibt man der Boss, Z.“ * weiter aus Brüssel unter dem 13, d. M.: Alle Ziegeleien in Boom, Terhaegen, Numpst, Niel bis nah Hoboken haben den Betrieb einstellen müssen. Da die Aus- ständigen in Cr gben Schaaren umherziehen, so kommt es fortdauernd zu Zusammenstößen zwishen Gendarmen und Arbeitern; zwei Arbeiter wurden s{chwer verwundet. In Boom, Terhaegen und RNumpst find heute Nacht abermals zwei Ziegeleien, Schuppen mit Holzvorräthen und Stallungen angezündet worden, Infolge dessen sind heute umfassende Maßnahmen angeordnet. Die Antwerpener Staatsanwaltschaft hat fih in Numpst niedergelassen ; die vier Gemeinden Rumpst, Boom, Terhaegen und Noeveren sind militärish beseßt und alle öffentlihen Versammlungen untersagt. ps Brandstifter wurden heute Nacht auf frischer That festgenommen.
ex Bahnhof in Boom is durch Gendarmerie beseßt ; das sechste in Antwerpen stehende Linien-Regiment ist nah Boom abgegangen. Alle Verkaufsläden der Ziegelbrennereibesizer wurden von Amtswegen ge- lossen. — Vom Sonnabend wird berichtet: Die in Boom ver- ammelten ausständigen Ziegelarbeiter beschlossen, den allgemeinen usstand aufte Mei bali aber alle Gewaltthaten zu vermeiden. Aus Paris wird der „Voss. Ztg.“ geshrieben: Der Aus and der odo fegar beiter von Trignac nimmt größeren Umfang an. Der Besißer hat den Lohn seiner Arbeiter vermindert und die Arbeitszeit verlängert. Die E rwe Abgeordneten Sembat, Contant, Outint und Grouffier find von Paris nah Trignac gereist, um den Ausständigen beizustehen; ‘andere Abgeordnete werden er- wartet. Die Gendarmerie des Orts wurde verstärkt.
Von den „Annalen des Deutschen Reichs“ von Georg
redners eine Unterstüßung meiner Bestrebungen.
L und Dr. Marx von Seydel (Verlag von G. Hirth in ünchen) liegen die Hefte 4, 5 und 6 vor. In Heft 4 wird eine