1894 / 95 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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aa E E Es E ar rbur nut Ä

durch dieses Wirrniß von industriellen Anlagen, von Eisenbahnen, von Wegen, Städten, Dörfern u. |. w. |durchzuführen. Dies ganze Revier von Hamen bis Ruhrort i} eigentlih ein fortgesezter Bahn- hof, ist belegt rechts und links, nah Süden und Norden mit Schienen, ist beseßt mit industriellen Etablissements der allervershiedensten Art, und, meine Herren, wenn Sie die Oberflähe der Erde abdecken könnten, würden Sie noch ein ganz anderes Bild gewinnen (sehr richtig !), und das geht von Tag zu Tag weiter fort ‘und wird zuver- lässig, wenn wir nit bald anfassen ,i die Ausführung der jeßt vorge- geschlagenen Linie zu einem großen Theil unmöglich machen. (Sehr ridtig! im Zentrum.)

Meine Herren, ih habe mir erlaubt, bereits im Eingang darauf aufmerksam zu machen, daß auch die Königliche Staatsregierung daß Mißliche voll fühlt, im gegenwärtigen Moment der Tagung des Land- tags noch mit einem so bedeutsamen Projekt vorzugehen. Allein die Zwangtlage, in der sie ih befindet gerade gegenüber der Dringlichkeit der Ausführung des Kanals, hat sie doch dazu veranlassen müssen, Ihre Zustimmung noch in der gegenwärtigen Tagung zu erbitten.

Meine Herren, ih hoffe, daß die mannigfahen Bedenken prinzipieller und spezieller Art, die heute hier zum Vortrag gebracht worden sind, sich in den Berathungen der Kommission zum über- wiegenden Theil werden erledigen lassen. Was dazu seitens der Staatsregierung geschehen kann in offener Darlegung alles Materials, welches sie besißt, das soll gewißlih geshehen. (Bravo! links.)

Nachdem noch der Abg. Schwarze (Zentr.) sih für die Vorlage ausgesprochen, wird dieselbe einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sizung Montag, 11 Uhr.

Nr. 3 des „Ministerial-Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlih preußischen Staaten“, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, vom 31. März, hat folgenden Inhalt: T. Allgemeine Verwaltungs- sahen. Verfügung, betr. die Gewährung einer Entschädigung für Wahrnehmung der standesamtlihen Geschäfte. Zirkular, betr. die

eshâftlihe Behandlung der Postsendungen in Staatsdienst-Angelegen-

Been. Zirkular nebst Be Mia betr. den Verlust und die Wiedererwerbung der deutshen Reichs8angehörigkeit. II. Organi- fations\sachen. Behörden und Beamte. Allerhöchste Ordre, betr. Ab- änderung der Vorschriften über die Uniformierung der Erekutiv- beamten der städtishen Polizeiverwaltung. Zirkular, betr. die Uniformierung der Erxekutivbeamten der städtischen Ea Verfügung, betr. die Befugniß der Aufsihtsbehörden zur Ab- änderung oder Zurücknahme von Straffestseßungen. I11. Ver- waltung der Kommunen, Korporationen und Institute. Zirkular, betr. die Zulässigkeit von auf die Freimaurerei bezüglihen Namen seitens einzelner Vereine. Verfügung, betr. die beantragte Gleich- stellung der Kommunal - Polizeidiener mit den Schußzmann- schaften. TV. Polizei - Verwaltung. A. Versicherungs- wesen. Zirkular, betr. die Nechenschaftsberihte der in Preußen konzessionierten Lebensversicherungs - Gesellshaften. B. Ge- fängnißwefen, Straf- und Besserungsanstalten. Zirkular, betr. die Gntlassungsausweise für zur Entlassung kommende Sträflinge. C. Sicherheitspolizei. Zirkular, betr. den Verkehr mit Spreng- stoffen. V. Verwaltung der öffentlichen Arbeiten. Zirkular, betr. die Anrehnung des einjährigen Militärdienstes auf das Dienstalter der Königlihen Bauführer. Verfügung, betr. die Verrehnung der der Staatskasse zur Last fallenden Beiträge zur Invaliditäts- und Altersversicherung in der E VI. Verwaltung für Handel und Gewerbe. Verfügung, betr. den Fortfall von Gebühren sür die Beglaubigung von Ursprungszeugnissen der nah Jtalien be- stimmten Waarensendungen. Zirkular, betr. die Reisekosten für Untersuhungen von Dampfkesseln 2e. Bescheid, betr. die Sicher- heitsvorrihtungen bei Dampfentwicklern; für Koh- und Badezwecke. Zirkular, betr. den Begriff der Dampfkessel-Erplosionen. VII. Militär- und Marine-Angelegenheiten. Zirkular, betr. die Be- läge zu den Rechnungen über die Unterstüßung von Familien der zu Frieden8übungen einberufenen Mannschaften. Zirkular, betr. die Entziehung der Berechtigung für den einjährig-freiwilligen Dienst wegen moralischer Unwürdigkeit.

Nr. 16° des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Minifterium der dsffentlihen Ar- beiten, vom 21. April hat folgenden Inhalt: Rund-Erlaß vom 6. April 1894, betreffend die Einbeziehung der Kleinbahnen in die einzureichenden Straßenverzeichnisse. Nichtamtliches: Entrourf für das Niebeck-Stift in Halle a. S. Die Korngröße und die Festigkeit von Zement. Flachgründung und Tiefgründung von Brücken- pfeilern. Das Mankhattan Lebensversicherungs-Gebäude in New- York. Amtsgericht in Tarnowiß. Vermischtes: Wettbewerb für Entwürfe zu einem Diplom für den Berliner Architekten-Verein. Wettbewerb um Entwürfe für eine zweite Realschule in Stuttgart. Wettbewerb für den Entwurf eines Schweinestalles. Nachbildung des gestickten Frieses aus Bayeux. Grundsteinlegung der beiden neuen Garnisonkirhen in Berlin. Graf von Schack #. Ludwig Pfau in Stuttgart #. Verlagsbuhhändler Wilhelm Ernst in Berlin #. Der Nord-Oftsee-Kanal. Neue Patente.

Entscheidungen des Neichsgerichts.

Wird in einem Strafverfahren der Termin zur Haupt- verhandlung - auf einen früheren als den zuerst bestimmten Tag verlegt, so muß, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 11. Straf- fenats, vom 12. Januar 1894, auch zwischen der Zustellung der neuen Ladung und dem Tage der verlegten Hauptverhandlung eine Frift von mindestens einer Woche liegen. „Es ist rihtig, daß die Frist von einer Woche (Z 216 Z.-P.-OD.) niht {lechthin bei jeder Ladung zur Hauptverhandlung eingehalten werden muß, jene Frist- bestimmung vielmehr, wie das Reichsgericht wiederholt entschieden hat, bei der Ladung zu einer neuen Hauptverhandlung nicht stets von neuem Play greift. In den Fällen, welche diesen Entscheidungen zu Grunde liegen, war jedoch die Verlegung des Termins auf einen 1 pâteren Tag erfolgt, und die Angeklagten, bei deren Ladung zu dem ursprünglih in Aussicht genommenen Termine die gee guns adungs- irist inne gehalten war, hatten gewußt, daß sie die Vorbereitung ihrer Vertheidigung bis zu jenem ersten Termine bewirken müßten, sodaß fein Anlaß vorhanden war, ihnen die Ladungsfrist nohmals einzuräumen. Bei der Verlegung des Termins auf einen früheren als den zuerst bestimmten Tag ist dagegen ein Grund, welcher die Beobachtung des § 216 Z.-P.-O. unnöthig machen oder die Ein- reichung der seit Zustellung der erften Ladung verftrihenen Zeit ge- staticn würde, niht vorhanden . ..“ (4745/93.)

Die bei ter Abwehr eines rechtswidrigen thätlihen An- griffs durch den Gebrauch eines Messers dem Angreifer zugefügte Körperverleßzung is, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1V. Strafsenats, vom 27. Februar 1894, selbst dann niht strafbar, wenn der Angegriffene durch Hilferufe andere zu seinem Schuße herbeirufen fonnte, davon aber Abstand nahm, indem er vorzog, \ich felbst ¿u vertheidigen. (176/94.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungs8gerichts.

Im Gebiet der Städteordnungen der neun älteren preußischen Provinzen find, nah einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerichts, 11. Senats, vom 9. Januar 1894, die Kommunen nicht befugt, den städtishen Grundbesißern als einzige Entwässerungsart ihrer Privatgrundstücke die Benußung des ftädtischen Kanalneßes im Wege des Anschlußzwanges aufzuerlegen ; vielmehr unterliegt die Herstellung des Anschlußzwanges der Zuständi keit der Orts- polizeibehörde, welhe im sanitätspolizeilihen Interesse diesen Zwang durch eine Polizeiverordnung ausfprechhen kann. Ist nicht durch Polizeiverordnung, sondern unberechtigterweise dur ein von dem Regierungs-Präsidenten bezw. dem Bezirksaus\huß bestätigtes Ortsstatut der Anschlußzwang angeordnet, so i} die Stadtgemeinde zur Erhebung der ortsstatutarish festgeseßten Abgabe von den Adjazenten nicht berechtigt. Die Stadt Küstrin hat im Jahre 1882 ein vom Regierungs-Präsidenten bestätigtes Ortsstatut erlassen, nah dessen § 2 jeder Besiher eines bebauten Grundftücks, welches an einer mit unter- irdisher Entwässerungsanlage versehenen Straße liegt, verpflichtet ist, das Grundstück auf seine Koften an den Straßenkanal An und für die Benußung der Kanalisation eine Entschädigung zu zahlen Durch einen vom Bezirksaus\huß bestätigten Nachtrag zu diesem § 2 vom Jahre 1887 ift die Entschädigung in einer nah dem Nußtertrage des Grundstücks zu berehnenden Abgabe zu erheben. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde der Besiger eines Cckhauses an der noh nit fanalisierten Sch.-Straße und an der bereits kanalisierten W.- Straße pro 1892/93 zu einer Kanalisationêabgabe von 75 A heran- gezogen. Der Hausbesißer erhob gegen diese Heranziehung Klage, in welcher er geltend machte, daß er bisher mittels eines in der Sch.- Straße befindlichen Kanals der Militärverwaltung entwässert habe und erst städtischerseis ohne seine Zustimmung die Verbin- dung mit diesem Kanal ihm abgeschnitten, andererseits eine solhe mit dem nicht seine Front in der Sch.-Straße, sondern nur seitlih sein Grundstück berührenden W.-Straßenkanal hergestellt worden sei, und er sih deshalb überhaupt nit für abgabenpflihtig halte. Der be- klagte Magistrat beantragte die Abweisung des Klägers, welchem An- trage vom Bezirksaus\huß entsprohen wurde. Aus die Revision des Klägers erstritt dieser beim Ober - Verwaltungsgeriht ein obsiegendes Urtheil, welhes begründend ausführte: 1 |

„Wie der Wortlaut des § 11 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 ergiebt, ift die erste Vorausseßung des Statutarrehts, daß An- gelegenheiten der Stadtgemeinde selbst vorliegen, daß es sih um Rechte und Pflichten der Mitglieder auf dem Gebiete der Städteordnung oder um E und Einrichtungen: handelt, welche der Stadt eigenthümlich sind. Nun werden gewiß die hiermit vorgezeichneten Grenzen damit noch keineswegs überschritten, wenn eine Stadtgemeinde niht nur mit der Kanalisation des Straßenneyßes vorgeht, sondern auch folhe Einrichtungen trifft, welhe auf eine Entwässerung der einzelnen Grundstücke abzielen, und damit ist an sih der Weg eröffnet, gerade nach leßterer Richtung hin nähere Bestimmungen mittels Statuts zu treffen; nur müssen au hiebei gewisse Schranken eingehalten werden. Insoweit es die Eng der Straßen und der eigenen städtishen Grundstücke gilt, erfüllt die Stadt eine ihr selbs und un- mittelbar als Eigenthümerin obiegende, event. im Zwangswege gegen sie geltend zu machende Verpflihtung. Anlangend dagegen alle übrigen Grundstücke, fo Ie die allein Verpflichteten deren Eigen- thümer und diese an sich auch frei in der Wahl der geeigneten Mittel, wobei sie niht einmal einer? Ueberwachung von seiten der städtischen Behörden, fondern nur einer solchen seitens der Polizei- behörde unterliegen. Wenn eine Stadt dazu übergeht, die städtischen Grundbesißer in der Wahl der zur A ae Dae dienenden Mittel zu. beschränken und ihnen als einzige N iermgaar! die Benußung des städtischen Kanalneßes im Wege des Anschlußzwanges aufzuerlegen, f o greift sie damit in die Privatwirthschaft der Korporations- mitglieder ein nicht minder, wie wenn sie etwa einen Zwang zur Benußung einer Gasanstalt oder eines Elektrizitätswerkes \tatuieren und damit dem Einzelnen einen Aufwand ansinnen wollte, dessen Erfolg derselbe sih vielleiht mit sehr viel geringeren Mitteln, auf anderem, frei gewählten Wege zu fichern in der Lage ist, wie denn au im vorliegenden Falle Kläger ohne die städtishe Kanalisation auf viel billigere Weise seiner geseßlihen Gntwässerungépflicht genügen zu können behauptet. . . Nur dem Staat ist als Hoheitsreht die Ent- scheidung darüber vorbehalten, ob in den verschiedenen Zweigen der Polizei, namentli au der hier interessierten Wohlfahrtspolizei, ein in die Privatverhältnisse eingreifender Zwang ausgeübt werden darf, und eine Duplizität der Gewalten, wonach die Kommune selbständig, vielleiht au anders urtheilèn dürfte als der Staat, bleibt selbst da ausgeschlossen, wo im übrigen städtische Angelegenheiten der Selbstverwaltung vorbehalten sind. Die Ent- wässerung berührt au hinsichtlih der Privatgrundstücke vielfach die Interessen der Straßenpolizei und, namentlich bei dem großen Unter- nehmen einer Shwemmkanalisation, in hohem Maße diejenigen der Gesundheitspolizei. Die Kommune darf daher bei ihren Wohlfahrts- einrichtungen nicht neben die dem Staat vorbehaltene Polizei treten und den dieser allein anheimgestellten Zwang ausüben wollen, sondern muß sich für die Durchführung derartiger Aufgaben vorweg des Bei- standes der Polizei V iern, Dementsprechend haben auch die

weitaus meisten hier zur Beurtheilung gend Statuten eine Oris-

polizeiverordnung, welche den wang zum Anschluß vorweg oder gleich- zeitig ausgesprochen hat, zur Grundlage genommen, aber niht autonom folhen Zwang gegen die Grundbesißer anzuordnen versucht.“ (1405/93 II.)

Auf Grund einer Polizei-Verordnung, durh welche die Ver- unreinigung der öffentlihen Straßen und Wasserläufe mit übelriehenden Flüssigkeiten 2. verboten wird, ist, nach einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerihts, 1. Senats, vom 21. Februar 1894, die Polizei-Berwaltung nit befugt, bei einer Ableitung übel- riehender Abwässer aus einem Privatgrundstück nah der öffentlichen Straße von den Interessenten unter Androhung einer Exekutivstrafe geeignete Einrichtungen zur Klärung und Desinfekkion der Abwässer zu verlangen, ohne felbst diefe zu shaffenden Einrichtungen näher zu bestimmen. „Auf Grund der oben angezogenen A Vorschriften war die beklagte Polizeiverwaltung befugt, gegen die Wasserzuleitung aus der kÉlägerishen Brauerei auf die Straße unter der Voraus- seßung einzuschreiten, daß die fraglihen Abwässer „übelriehend“ wären. Jenen Vorschriften gemäß wäre die Beklagte jedenfalls be- fugt gewesen, ihr Einschreiten gegen die fraglihe Wasserableitung in ein Verbot der leßteren einzukleiden. Ob die Polizeiverwaltung auh ein Gebot des in der angefohtenen Verfügung gedachten Jn- halts erlafsen durfte, das mag für den vorliegenden “ly A bleiben; erachtete sie sich hierzu für M, fo war sie auch gehalten, die von ihr für erforderlich befundene Anlage bestimmter, als sie gethan, vorzuschreiben.“ (206.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Deutschlands Roheisenproduktion.

Nach den en Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller belief ih die Roheisen- produktion des Deutschen Reichs (eins{hließlich Luxemburgs) im Monat März 1894 auf 440320 t; darunter Puddelroheisen und Spiegeleisen 125 056 t, Vessemerroheisen 30 249 t, Thomasroheisen 214 862 t, Gießereiroheisen 70153 t. Die Produktion im März 1893 betrug 419 737 t, tm Februar 1894 403 374 t. Vom 1. Januar bis 31. Mârz 1894 wurden produziert 1270 112 t gegen 1171 247 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Zur Arbeiterbewegung. Der diesjährige Parteitag der deutschen Sozial- demokraten wird nicht, wie auf dem leßten Parteitage be- {lossen wurde, in Nürnberg stattfinden, weil der Nürnberger

Magistrat, wie „W. T. B.“ berichtet, auf eine Anfrage d; Theilnahme von Frauen für unzulässig erklärt hat. Aue Frankfurt a. M. wird gleichzeitig gemeldet, die sozialden ratishe Parteileitung habe beschlossen, daß der diesjährige Parteitag niht in Nürnberg, sondern in Frankfurt abgehaltz,

. werden solle.

In Dresden haben die Sozialdemokraten über die dorti Waldschlößchen-Brauerei den Boykott verhängt. Wis t „Sächf. Arb.-Zig. mittheilt, stellte die Brauerei infolge dessen soy das Kochen des Biers ein. Es wurden 26 Brauer sofort entlassen

und zwar soll die Direktion unter ihren Arbeitern gerade sol: ;

herausgegriffen haben, die dem Fachverein der Brauer angehören.

Hier in Berlin wurde in einer Versammlung der Or anisation der Linoleumleger und Teppichnäher am 16. d. M. die vy etwa drei Monaten über die Firma Quantmeyer und Eide yoy

den Arbeitern verhängte Sperre wieder aufgehoben. Fp der É le

Bürsten- und Pinselfabrik von M. Pfennig haben d

Arbeiter, wie vom „Vorwärts“ mitgetheilt wird, wegen Lohnstreitz M

die Arbeit niedergelegt. ;

Der dänishe Glasarbeiter-Verband theilt im „Vorwärts“ mit h zwischen den Glasfabrikanten in Kopenhagen und Un, gebung und den Arbeitern ein ernsthafter Streit auszubrechen droht defsen Sue sich auch gegen die Arbeiterorganisationen richten dürfte,

Aus Brüssel schreibt man der “Voss, Bg. : Der Gemeinde, rath der Brüsseler Vorstadt Saint-Gilles hat auf Antrag sozialistish gesinnter Gemeinderäthe einstimmig beschlossen, den 1. Mgi fortab als Felerta anzusehen und allen von der Gemeinde angestellte A für diejen Tag Urlaub zu geben. Auch die Schulen diese

orstadt werden am 1. Mai geschlossen sein. Der Ausstand der Ziegelarbeiter steht auf dem alten Fleck. Das unte dem Vorsiß des Gouverneurs tagende Schiedsgeriht hat ay leßten Donnerstag 60 Arbeiter vernommen und am Freitag die Arbeitgeber gehört. Wie der „Réforme“ aus Boom berihtet wird, haben die Ziegeleibefißer einstimmig beschlossen, die Arbeiter, forderungen als unzulässig abzulehnen. Die Ziegelarbeiter sind, zy mal da ihnen reihlihe Hilfe zufließt, entschlossen, die Arbeit nit rüher aufzunehmen, als bis ihnen Lohnerhöhungen zugestanden worden nd. Weiter wird gemeldet: Wegen des fortdauernden Ziegel, arbeiter-Ausftandes stocken die Mechelner Kanalbauten, die 500 Maurer beschäftigen. Die für die Brüsseler Kanalbauten erforder lihen 100 Millionen Ziegel müssen vom Ausland bezogen werden,

In Graissesac wird seit einigen Tagen der Kongreß der fran- zöshen Bergarbeiter abgehalten, der, wie dem „H. L. B.* gemeldet wird, eine Nationalliga der Grubenarbeiter von Frankreich zu bilden beshlossen hat, deren Hauptsiy in Graissesac sein foll. Nah Mel, dungen der Pariser Blätter hat der Kongreß ferner beflossen, da Comitó zu ermächtigen, falls das Parlament die Forderungen de Sozialisten, wie den Achtstundentag, ablehnen follte, etnen allgemeinen Ausftand zu organisieren.

Aus New-York meldet man dem Wolff'shen Bureau : Di: Zahl der Ausstä n digen in dem Gebiet der bituminösen Kohle be trägt 150 000. Der Führer des in Council-Bluffs fam pierenden Zuges Arbeitsloser erklärte, er werde Unruhen ver hindern. Der Eisenbahnbetrieb in jenem Gebiet is noch nit wieder eröffnet, die Bürger von Omaha und Council-Blu ffs habe jedoch Vorkehrungen getroffen, um die Arbeitslosen in Karren nad Des Moines (Jowa) zu schaffen. Eine andere Abtheilung von Arbeits lofen sammelt sich in Chicago.

Handel und Gewerbe.

Berlin, 21. April, (Wocheibericht für Stark Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sa bersky, Ia. Kartoffelmehl 15—15# #, Ia. Kartoffelstärke 15—154 4, ITa. Kartoffelstärke und -Mehl 113—135 #4, feuchte Kartoffelstärke Aar Berlin 7,60 4, Frankfurter Syrupfabriken zahlen nah

erkmeister’'s Bericht fr. Fabrik 7 X, gelber Syrup 17—17} 4 Kap.-Syrup 18—18} A, Kap.-Export 19—19F 4, Kartoffelzude elber 17—17} Æ, do. Kap. 18—18} #, Rum-Kuleur 33—34 d, Bier mitte 32—34 A, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 22—23 4, 20—21 M, Weizensiärke (kleinst.) 26—27 _h (großst.) 35—36 #, Halleshe und Sslesisde Neis\tärke (Strahlen) 43—49 #Æ, do. (Stüen) 46—47 A, Maisstärke 30—32 #, Schabestärke 28—29 Viktoria-Grbsen 16—20 #4, Kocerbsen 16—20 4. grün Erbsen 16—20 A, Futtererbsen 13—14 A, inländische weiße Bohnen 13&—15 #, weiße Flahbohnen 16—18 A, ungarisW Bohnen 13#—14} 4, galizishe und russischWe Bohnen 12—13 große Linsen 26—34 #4, mittel Linsen 18—26 A, kleine Unse 12—18 4, Mohn, blauer 44—50 4 nom., do weißer 90—100 # not, Hirse, weiße 20—22 ä, gelber Senf 36—46 4, Hanfkörner 18 bi 20 #, Buchweizen 145—17 #4, Wicken 17—20 4, Pferdebohn 14—16 M, Leinsaat 23—25 #4, Mais loko 105—11 4 per 100 Kümmel 30—36 A, Leinkuchen 7—7§4 #Æ, Rapskuchen 7—7} Noggenkleie 44 —4} 4, Weizenkleie 43—5 M, pa. helle getr. Biertredt 28—30 9/0 55—6 M, pa. Getreide]/chlempe 31—33 °% 6}—( pa. Maisschlempe 40—42 9% 6}—7} 4, Malzkeime 5—ö{ # per Zentner. (Alles ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.) : :

Leib3ta, 21. Ul B. L D) Kammzug-Termin- handel. La Plata Grundmuster B. per April 3,39 H, p Mai 3,35 46, per Juni 3,40 4, per Juli 3,424 #, per Augusl 3,45 M, ver September 3,474 Æ, ver Oktober 3,50 A, per o vember 3,50 4, per Dezember 3,524 4, per Januar —. Ums. 55000 ks,

Hamburg, 21. April. (W. T. B.) Der „Hamb. Börsenb. zufolge hat die Hamburg-Amerikanische Packetfahrt-Aktien- Gesellshaft ihren Kohlenbedarf bis zum Frühjahr mit ew 200 000 t bei dem rheinisch-westfälischen Kohlensyndikat gededt.

Wien 21, Adil, (W. Ve .,) Mie Brutto - Einnahmen d Orientbabnen betrugen in der 12. Woche (vom 19. März À 2%. März 1894) 179,752,48 Fr., Abnahme gegen das Borjait 141 743,36 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1, Zanul! bis 25. März 1894) betrugen die Brutto-Einnahmen 2 326 574,645!

do. sekunda Weizenstärke 35—36 M,

Abnahme gegen das Vorjahr 385 762,79 Fr. E Pest, 21. April. (W. T. B.) Produktenmarkt. A flau, per Frühjahr 7,28 Gd., 7,30 Br., pr. Herbst 7,49 Mi 750 Br. Hafer þÞr, Frühjahr (10 Gd, (,20 Br, L 6,04 Gd., 6,06 Br. Mais pr. Mai-Juni 5,00 Gd., 5,01 Br, bet Juli-August 5,18 Gd., 5,19 Br. Kohlraps pr. August-Septei Î1,60—11,70. E London, 21. April. (W. T. B.) An der Küste 6 Wetzel ladungen angeboten. 96 9/o Javazuer loko 15 ruhig, Rüben-Rohzucker [ofo 117. Anfangs matt, stetig. ; E Ra r b p00 Tas T. B.) Java - Kaffee go ordinary 53. Bankazinn 45. “nett New-York, 21. April. (W. T. B.) Die Börfe erie träge, verblieb auch im weiteren Verlaufe in träger Das {loß lustlos. Der Umsay der Aktien betrug 62 000 Str offnung Weizen eröffnete stetig und \tieg einige Zeit na Sr als infolge bedeutender Exporte; später Reaktion und Abschwächung einigt günstigen Wetters in Kalifornien. Schluß träge. Mie n geit steigend nach Eröffnung infolge zunehmender Kau

p H t on8 Ab/ eckungen, E “0 C alie der Mattigkeit des Weizens chwächung ein. Schluß träge. ; C4 ntt l Der Werth der in der vergangenen Woche eingef t det Waaren betrug 7 783 039 Dollars eaen 8 398 794 E 99 Dollar

Vorwoche, E für Stoffe 1 503 330 Dollars gegen 1 436 992+

in der Vorwoche. y ctoigen Chicago, 21. April. (W. T. B.) Weizen anfangs hu

infolge von Käufen und Deckungen, später Reaktion und d Börsen

Schluß träge. Mais allgemein fest während des ganz

verlaufs mit wenigen Neaktionen.

zum Deutschen Reichs-

Zweite Beilage

Berlin, Montag, den 23. April

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 95

. Untersuungs-Sacben,

. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. . Verloosung 2c. von Werthpapieren.

C C5 D pu

Deffentlicher Anzeiger.

1894.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Ge ell 7. Erwerbs- und Wirthschafts-Geno enschaften. E 8. Niederlassung 2c. von Nechtsanwälten.

9. Eee

10. Verschiedene

ekanntmachungen.

1) Untersuchungs-Sachen.

[5636] Beschluß.

Auf Antrag der Königlihen Staatsanwaltschaft wird gegen:

1) Nikolaus Baltes, geboren am 4. April 1869 zu Ensh, Sohn des Försters Wendel Baltes und der Christine Thul,

2) Mathias Schichel, geboren am 20. Juni 1870 in Menningen, Sohn der Margaretha Schichel, zuleßt zu Menningen,

3) Nikolaus Werner, geboren am 3. Oktober 1870 in Föhren, Sohn des Michel Werner und der Anna Lehnert,

4) Nikolaus Beer, geboren am 5. Januar 1870 in Schwei, Sohn des Johann Nikolaus Bekker und der Margaretha Spieles, zuleßt in Shweich,

5) Peter Petry, geboren am 23. Juli 1870 in Neuhütten, Sohn des Johann Petry und der Elisabeth Buy,

6) Joseph Ensch, geboren am 10, Dezember 1871 in Mehring, Sohn des Joseph Ensch und der Catharina Plunien,

7) Mathias Schweich, geboren am 12. Dezember 1871 in Mehring, Sohn des Nikolaus Schweich und der Helene Hoffmann,

8) Johann Monshausen, geboren am 26. De- zember 1871 in Heiligkreuz, Sohn des Mathias Monshausen und der Elisabeth Simonis, vorbestraft, zuleßt zu Heiligkreuz,

9) Nikolaus Zenzius, geboren am 1. Februar 1871 in Ehrang, Sohn der Angela Zenzius,

10) Carl Pose geboren am 19. April 1871 zu Damflos, Sohn des Christian Jost und der Barbara Kaup, vorbestraft,

11) Peter Becker, geboren am 21. Oktober 1871 in Reinsfeld, Sohn des Nikolaus Becker und der Anna Niels, vorbestraft, zuleßt zu NReinsfeld,

12) Peter Geisen, geboren am 30. April 1871 in Schillingen, Sohn des Michel Geisen und der Margaretha Hilgert,

13) Iohann Renkes, geboren am 12. Januar 1871 in Waldweiler, Sohn des Heinrich Renkes und der Anna Maria Buche,

14) Samson Ackermann, geboren am 11. Mai 1872 in Longuich, Sohn des Samson Ackermann und

der Adelheid Ioseph,

, 15) Nikolaus Mohr, geboren am 13. Juli 1872 in Eisena, Sohn des Johann Peter Mohr und der Barbara Schmitt, zuleßt zu Eisenach,

16) Mathias Eichhoru, geboren am 14. Juli 1872 in Schweich, Sohn des Anton Eichhorn und der Susanna Junk, zuleßt zu Shweich,

17) Nikolaus Kaurich, geboren am 16. September 1872 in Feyen, Sohn des Carl Kaurih und der Elisabeth Herber, vorbestraft, zuleßt zu Feyen,

18) Peter Wecker, aeboren am 7. Juni 1872 in Heiligkreuz, Sohn des Peter Wecker und der Catha- rina Palm,

19) Hubert Lellinger, geboren am 27. Februar 1872 in Olewig, Sohn des Franz Lellinger und der Gertrude May, vorbestraft, zuleßt zu Olewig,

20) Johann Oberkehr, geboren am 9. Oktober 1871 in Heiligkreuz, Sohn des Johann Oberkehr und der Catharina König, vorbestraft, zuleßt zu Heiligkreuz,

21) Johann Sachreiter, geboren am 14. Juni 1873 in Ensch, Sohn des Jakob Sachreiter und der Anna Maria Triesch,

22) Michel Dahm, geboren am 6. Januar 1873 in Godendorf, Sohn des Johann Dahm und der

Maria München, zuleßt zu Godendorkf,

, 23) Peter Müllen, geboren am 24. Oktober 1873

in Nodt, Sohn des Bernhard Müllen und der

Elisabeth Gouverneur, zuletzt zu Nodt,

, 24) Michel Lorenz, geboren am 7. Februar 1873

in Olewig, Sohn des Mathias Lorenz und der

Susanna Hower, zuleßt zu Olewig,

, 29) Anton Eckel, geboren am 22. Februar 1873

in Mariahütte, Sohn des Mathias Eckel und der

Elisabeth Ganz, zuleßt zu St. Barbara,

, 26) Michel Meyer, geboren am 7. Oktober 1873

in Buweiler, Sohn des Nikolaus Meyer und der taria Beer, zuleßt zu Buweiler,

27) Peter Brück, geboren am 11. Juni 1871 in Damflos, Sohn des Franz Brück und der Helene Fuchs, vorbestraft,

welche hinreihend verdächtig erscheinen, als Wehr- pflihtige, in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden N oder der Flotte zu ent- ziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen H haben oder sih nah erreichtem militärpflihtigen

[ter außerhalb des Bundesgebietes aufzuhalten, Vergehen gegen S 140 Abs. 1 Str.-G.-Bs., das

auptverfahren vor der Strafkammer des Königlichen andgerihts hierselb eröffnet.

Die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche be- findlichen Vermögens der vorgenannten Wehrpflich- figen zur Deckung einer eventuellen Geldstrafe von

00 G und 50 M Kosten wird angeordnet.

Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens egen den Angeschuldigten Johann Neu aus St.

athias wegen derselben Beschuldigung wird zurück- gewiesen, da nah Mittheilung des Königlichen Land- rathsamts vom 17. März 1894 dieser sid) zur Muste- rung gestellt hat.

Trier, den 31. März 1894.

Königliches Landgericht. Strafkammer. A. Müller. Dr. Schneider. Kiel.

[5607] K, Staatsanwaltschaft Stuttgart. Vermögensbeschlagnahme.

L Dur Beschluß der Strafkammer 11. des K.

zandgerihts Stuttgart vom 3. April 1894 is das

in Deutschen Reich befindlihe Vermögen folgender

Stuttgart, chlofser,

4) Wilhelm Gârtner,

1871 in Tübingen,

1871 in Stuttgart, Kaufmann,

Den 19, April 1894.

gegen welche das Hauptverfahren w der Wehrpflicht eröffnet is, gemäß Str.-G.-B, und 8&8 326 und 480 Str.-P.-O. je bis zum Betrage von 800 mit Beschlag belegt worden.

Staatsanwalt Cleß.

1) Julius Frank, geboren 2. Mai 1873 in

2) Anton Ott, geboren 26. Januar 1871 in Sal gen, K. Preuß. O.-Amt Gammertingen,

3) Maximilian Schmid, geboren 26. April 1871 in Weißenstein, O..A. Geislingen, Kaufmann, Ferdinand Lang-Stoll,

geboren 24. Juni 1872 în Plochingen, O

„A. Eßlingen, 9) Paul Theodor Treffz, geboren 6. Februar 6) Johannes Weinhardt, geboren 10. Dezember

1871 in Schlaitdorf, O.-A. Tübingen, Holzbildhauer, 7) August Eugen Widmaier, geboren 20. August

egen Verleßung S 140 Abs. 3

[5653] Zwangsversteig

barnim Band 90 Nr. 3665 Saal 40, versteigert werden.

Auszug aus

vermerks nicht hervorging, in

vebungen oder Kosten, spätesten

sprüche im Rançe zurücktreten.

die Einstellung des

werden. Berlin, den 16. April 1894. Königliches Amtsgericht 1.

(5654] Im Wege im Grundbuhe von Ha Band 31 Blatt Nr.

Nußungswert buiblatts,

Alle Nealberechtigten niht von selbst

werden

ei

sihtigten Ansprüche im Range

Stelle des Grundstücks tritt. Ertheilung des Zuschlags wird

Berlin, den 16. April 1894. Königliches Amtsgericht I.

abwesender Wehrpflichtigen:

Verfahrens

erung.

L T e U AUEEA

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder-

auf den Namen

ds Bauunternehmers August Ludwig zu Berlin ein- getragene, Schulstraße Nr. 56 belegene Grundstück am 18. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß,

Das Grundstück hat

8befondere

einen Flächeninhalt von 10 a 24 qm und ist mit 10 830 A Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. 1 er Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be- sondere Kaufbedingungen können in der Gerihts- schreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von felbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- y derartige n von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

8 im Versteigerungs-

termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nit berücksihtigt werden und bei Verthei- lung des Kaufgeldes gegen die berüsi{htigten An-

Diejenigen, welche

Abtheilung 87.

Zwangsversteigerung. der Zwangsvollstreckung oll fenbaîte und 1081 auf den Namen des Maurermeisters Julius Glinicke getragene, in der Urbanstraße Nr. 27 belegene Grund- stück am 12, Juni 1894, Vormittags 101 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrihstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erd- eshoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grund- ftüd ist mit 10,83 #4 Reinertrag und einer Fläche von 9 a 21 “go zur Grundsteuer, mit 15300 M ) zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszu aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- etwaige Abshäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson- dere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden.

zu Berlin

aufgefordert,

zurücktreten.

n

am 15,

Abtheilung 88,

das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins

L Verbeiufübren, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund- stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18, tb 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet

das

Weinberge

ein-

die

J auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks niht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- fehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fest eringsten Gebots nit berücksihtigt werden und Bertheilung des Kaufgeldes gegen die berück-

stellung des

Die-

jenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks be- anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah an tem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den N

pruch an die Das Urthe

über die : Juni 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

[5656] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvoll\treckung s\oll das im Grundbuche von Hasenhaide und Weinberge Band 31 Nr. 1080 auf den Namen des Maurermeisters Julius Glinicke zu Berlin eingetragene, in der Urbanstraße Nr. 28 belegene Grundstück am 19, Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück is mit 10,23 4 Rein- ertrag und einer Fläche von 8 a 71 qm zur Grundsteuer und mit 14 200 A Nutßungswerth zur Gebäudesteuer L Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grund- stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D.,, Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nit hervorging , insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, \pätestens im Bersteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der Betreibenbe Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücsihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen , werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins dieEinstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen- falls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu- {lags wird am 22, Juni 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 17. April 1894.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 88.

[5661] _In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse hieselbst, Klägerin, wider die Wittwe des Nachtwähters S Timmermann, Friederike, geb. Ostermann, ier, Beklagte, wegen Gerichtskosten, wird, nahdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des der Beklagten gehörigen, No. ass. 1545 in der Bocks- iwete hieselbst belegenen Hauses zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 9. April 1894 iti N au die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 10. April 1894 erfolgt ift, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 14. August 1894, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amts- gerihte Braunschweig, Auguststraße 6, Zimmer 37, angeseßt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. NEOAM O, den 13. April 1894.

Herzogliches Amtsgericht. VIIL.

Nolte.

[5669] Beschluß.

Auf den Antrag des Webers Friedrich Andres in Sandow wird der Inhaber des angebli verloren gegangenen Sparkassenbuchs Nr. 20 464 der Spar- fasse der Stadt Kottbus über 77,63 4, ausgestellt für Friedrih Andres in Sandow, aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermin am 14. November 1894, Vormittags 41 Uhr, im Zimmer 9, anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird.

Kottbus, den 14. April 1894.

Königliches Amtsgericht. [5659] : Aufgebot.

Die Ehefrau Wilhelm Reinhardt in Elberfeld, Steinbeckerstraße 35, hat das Aufgebot des Svyar- Ung Nr. 54705 a.,, welches auf ihren Namen lautet und fsih über die von ihr bei der hiesigen städtischen Sparkasse im Jahre 1893 ge- machten Einlagen von insgesammt 600 6 zuzügli 11,25 Æ Zinsen verhält, mit der Behauptung be- antragt, daß dasselbe verloren gegangen sei. Der unbekannte Inhaber des vorbezeitneten Buchs sowie alle diejenigen, welhe an dem Buch irgend ein An- recht zu haben meinen, werden aufgefordert, \pä- testens in dem auf den 6. Dezember 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und das Sparkassen - Quit- tungsbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung des leßteren erfolgen und der Verliererin ein neues Buch an Stelle des abhanden gekommenen ausgefertigt werden wird.

Elberfeld, den 17. April 1894.

Königliches Amts8gericht. TV. Dr. Ged.

[68678] Aufgebot.

Die Quittungsbücher der \tädtishen Sparkasse hierselbst Nr. 7550, geltend über 1018 4 74 », ausgefertigt auf den . Namen Karl Thiele, Kauf- mann, Friedländerthorplaß 2, und Nr. 22796, get- tend über 226 4 35 S, ausgefertigt auf den Namen Fräulein Marie Schuster aus Alt-Pillau, find an- geblih verloren gegangen und sollen auf den Antrag des Kaufmanns Karl Thiele bezw. des Fräuleins Marie Schuster, in deren Eigenthum \ih die Les neten Bücher angebli befunden haben, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es werden daher der oder die Inhaber der bezeichneten Bücher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den

dem unterzeihneten Gericht (Zimmer Nr. 63) die Rechte auf die Bücher anzumelden, widrigenfalls die Kraft- loserkflärung derselben erfolgen wird. Königsberg i. Pr., den 9. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. X.

[76112] Aufgebot.

Das Sparkassenbuh der städtishen Sparkasse zu Löwenberg Nr. 4731 über 421,65 M, ausgefertigt für den Maurer Julius Glaubitz zu Langenvorwerk ist angeblich verloren gegangen und foll auf Antrag der verwittweten Zimmermann Johanna Glaubit, geb. Hein, zu Langenvorwerk als der alleinigen Erbie des Julius Glaubig zum Zwecke der Neuausfertigung aufgeboten werden. Es werden daher die Fnhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termine, den 2, Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte, Ae Nr. 6, ihre Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Löwenberg, den 13. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[76113] L Aufgebot. Die Sparkassenbücher der städtishen Sparkasse zu Löwenberg :

a. Nr. 13 983 über 197,59 e, ausgefertigt für ia O Anna Knobloch zu Schmott- seiffen,

b. Nr. 14 113 über 276,84 4, ausgefertigt für a Maurer Franz Knobloh zu Schmott- eiffen,

sollen auf Antrag der vorgenannten Eigenthümer zum Zwecke der neuen Ausfertigung aufgeboten werden.

Es werden daher alle Inhaber dieser Bücher auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 2. Of- tober 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Löwenberg, den 17. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[65957] _ Aufgebot.

Die Handlung C. Hüffer & Co. zu Eupen hat das Ausgebot des angeblich abhanden gekommenen, von ihr ausgestellten, auf Jacob Landsberger in Berlin gezogenen und mit Acceptvermerk „Ange- nommen für Mark Zehntausend zur Disposition der Herren C. Hüffer & Co., zahlbar beim Giro- Komtor der Reichs-Hauptbank. Jacob Landsberger“ versehenen Wechsels d. d. Eupen, den 10. Sep- tember 1893, über 10000 Æ, zahlbar ultimo De- zember a. c. (1893), beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20, September 1894, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Neue Friedrih- straße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, an- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Berlin, den 30. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 81. [5668] Aufgebot.

Der Bauunternehmer Hermann Kunze in Borna hat das Aufgebot zum Behufe der Kraftloserklärun eines behauptlich von ihm unter dem 20. Junt 1899 auf Reinhard Ullrich in ns gezogenen und von dem leßteren acceptierten, am 20. September 1892 zahlbar gewesenen, jedoch behauptlih ihm abhanden zekommenen Wechsels über 100 4 beantragt. Der Inhaber der U-kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29, Oktober 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anbe- raumten Aufgebotstermine seine Nehte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserkflärung dieser Urkunde erfolgen wird. Königliches Amtsgericht Chemnitz, Abtheilung B., den 17. April 1894.

Böhme.

Bekannt gemacht dur: Aktuar Hennings, G.-S.

[5748] Bekanntmachung.

I. Aufgebot von Hypotheken-Urkunden und Hypo- theken-Posten, sowie Posten der 11. Abtheilung des Grundbuchs.

Es werden aufgeboten : j /

a. auf Antrag des Häuslers Karl Winkler und des Stellenbesißers Gottfried Riedel, beide in Spröttchen, vertreten durch den Rehtsanwalt Suker in Lüben, die Hypotheken-Urkunde über die Restpost von 2 Thaler 15 Sgr. = 7 4 50 -§, eingetragen für die verehelihte Stellenbesißer Finger, Johanne Eleonore, geb. Ueberschaer, zu Buchwald, auf den Grundbuchblättern Nr. 25 Sprötthen Abth. IIT1. Nr. 1 und Nr. 18 Sprötthen und zwar auf das dahin übertragene Trennstück;

b. auf Antrag des Frethäuslerstellenbesißers Os- wald Wilhelm zu Würtsch-Helle, vertreten dur den Rechtsanwalt Sucker zu Lüben, die Post von 27 Thaler väterlihe Erbegelder der drei Geschwister Wilhelm, Gottlieb Wilhelm, Anna Rosina Wilhelm und Barbara Elisabeth Wilhelm, eingetragen aus dem Protokoll und Instrument vom 23. Februar 1808 und die darüber gebildete Schuldurkunde;

c. auf Antrag des Schmiedemeisters und Stellen- besißers Hermann Sell zu Nieder-Herzogswaldau, vertreten durch den Rechtsanwalt Sucker in Lüben, die Post von 13 Thaler nebst Zules: Nest von 46 Thaler 29 Sgr. 68/15 Pfg. rückständige Kauf- und Erbegelder für die minorennen Geschwister Gollnish, Namens Karl Gottlieb, Johann Gottlob, Johann Gustav Eduard und Marie Rosina, aus dem Kaufkontrakt vom 26. April 1831 6x dec. de eod.,

15, September 1894, Mittags 12 Uhr, bei

cingetragen auf dem Grundbuchblatt Nr. 12 Nieder-