1894 / 98 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

mannung des „Moltke“ in vier Booien veranstalteten Wett- rudern zu. Na iags unternahmen Jhre Majestät einen Ausflug auf der „Christabel“. Wie „W. T. B.“ weiter meldet, gedenken Jhre Majestät morgen um 9 Uhr früh von Mattuglie die Rückreise anzutreten.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rehnungs- wesen hielten heute eine Sißung.

Die betheiligten Ausschüsse haben beim Bundesrath den Erlaß der nachstehenden rgen zu dem Gesetz, betreffend die Abänderungen des Zolltarifgeseßes, vom 14. April 1894 in Antrag gebracht :

1) Bei der Ausfuhr von Weizen, Roggen, Hafer, Hülsenfrüchten, Gerste, Naps und Rübsaat aus dem freien Verkehr des Zollinlands werden auf Antrag des Waarenführers Einfuhrscheine (Ziffer 5 und 8) ertheilt, wenn die ausgeführte Menge jeder einzelnen Waarengattung wenigstens 500 kg beträgt.

Die Ertheilung von Einfuhrscheinen an Inhaber von Mühlen oder Mälzereien erfolgt auf Antrag auch bei der Ausfuhr von Mühlen- oder Mälzereifabrikaten nah Maßgabe der zu denselben verwendeten Nohstoffmenge, wenn die leßtere mindestens 500 kg beträgt. Zum Zweck der Berehnung wird das Ausbeuteverhältniß

für gebeuteltes Mehl aus Weizen auf 75 9/0,

für gebeuteltes Mehl aus Roggen auf 65 °/9,

für Malz aus Gerste auf 75 9/0,

für Malz aus Weizen auf 78 9% angenommen.

Wird Mehl aus anderen Getreidearten als Weizen oder Roggen oder wird Malz aus anderem Getreide als Gerste oder Weizen oder werden andere Mühlen- 2c. Fabrikate als gebeuteltes Mehl beziehungs- weise Malz aus einer der im Absatz 1 bezeihneten Getreidearten zur Ausfuhr mit dem Anspruch auf Ertheilung eines Einfuhrscheins an- gemeldet, so erfolgt die Umrehnung auf Grund des in jedem einzelnen Falle von der Direktivbehörde festzuseßenden Ausbeuteverhältnisses.

Für Mühlen und Mälzereien, welche auf den Antrag ihrer In- haber unter stehende fsteuerlihe Kontrole gestellt find, kann das effektive Ausbeuteverhältniß in Rechnung gestellt werden.

Bei der Ausfuhr von Gemischen von Mühlenfabrikaten aus ver- schiedenen Getreidearten findet eine Ertheilung von Einfuhrscheinen nicht statt.

Im Sinne dieser Bestimmungen steht die Aufnahme in eine öffentlihe Niederlage oder in ein Privattransitlager unter amtlichem M der Ausfuhr gleich. :

Cine Bestimmung darüber, ob und bis zu welher Grenze eine Mindestqualität des vorgeführten Getreides und der vorgeführten Mühlen- und Mälzereifabrikate zu fordern ist, bleibt bis auf weiteres der obersten Landes-Finanzbehörde überlassen. i:

2) Anmeldungen zur Ausfuhr mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen sind zulässig: i j

a. bei den Hauptzollämtern und Nebenzollämtern I an der Grenze,

b. bei den Aemtern mit oüffentlihen Niederlagen,

c. bei den von der obersten Landes-Finanzbehörde besonders er- mächtigten Aemtern. :

3) Ueber die Mengen, welche mit dem Anspruch auf Ertheilung eines Einfuhrscheines ausgeführt oder niedergelegt werden sollen, hat der Versender oder Niederleger der Amtsstelle (Ziffer 2) eine An- meldung nah Muster a in zwei Exemplaren zu übergeben. Zugleich ist das Getreide 2c. zur Revision vorzuführen. In den Anmeldungen ist das Bruttogewicht dér einzelnen Kolli und für den Fall, daß der Transport in unverpacktem Zustande erfolgt, das Nettogewicht der Menge zu deklarieren, bei Mühlenfabrikaten auch die handelsübliche Benennung des Fabrikats anzugeben.

Das Amt trägt die Anmeldungen, von welchen das eine Exemplar mit „Unikat* und das zweite Exemplar mit „Duplikat“ zu bezeichnen ist, in ein nah Muster b zu führendes Abfertigungsregister ein und nimmt die Revision vor. , :

Mit Genehmigung des Amtsvorstandes kann die Revision 2. außerhalb der Amtsstelle vorgenommen werden. Die hierdurch er- wachsenden Kosten hat der Versender zu erstatten. :

Ist das Amt, bei welchem die Anmeldung erfolgt, gleichzeitig das Aus- gangs- oder Niederlageamt, so bewirkt dasselbe zugleich die Ab- fertigung zum Ausgang beziehungsweise zur Niederlage; anderenfalls übergiebt es nah stattgehabter Revision und geeigneten Falls nah Anlegung des amtlichen Verschlusses das Unikat der Anmeldung dem Versender behufs Vorführung der Waare bei dem Amt, über welches die Ausfuhr beziehungsweise bei welchem die Niederlegung erfolgt. Das leytere trägt die eingehende Anmeldung mit entsprehender Bezeihnung in das Empfangsregister über Getreide- ausfuhr-Anmeldungen (Muster c) ein und nimmt die Ausgangsabfer- tigung beziehungsweise die Abfertigung zur Niederlage vor. Sodann erfolgt in beiden Fällen die Revision nah den im Begleitscheinregu- lativ gegebenen allgemeinen Bestimmungen. Die amtliche Feststellung des Nettogewichts kann unter Anwendung der zum Zolltarife vor- geschriebenen Tarasäße durch Berechnung aus dem Bruttogewicht er- folgen. Die mit Erledigungsbescheinigungen versehenen Unikate der Anmeldungen sind durch das Crledigung8amt dem Anmeldeamt zurück- zusenden. Der Tag der Zurücksendung ist in dem Empfangsregister anzumerken.

Zu den Niederlageanmeldungen dienen Auszüge aus den An- meldungen nah Muster a, für welche die Formulare zu den Auszügen aus den Zollbegleitsheinen unter entsprehender Aenderung des Vor- drucks benutzt werden können.

4) Die unteren Amtsfstellen haben halbmonatlich eine Nachweisung über die zu ertheilenden Einfuhrsheine nah Maßgabe des Musters d in zwei Exemplaren und unter Beifügung der Unikate der Ab- fertigungspapiere dem vorgeseßten Hauptamt einzureichen. Eine Li e Nachweisung hat die Spezialabfertigungsstelle des Hauptamts zu ertigen.

Bei dem Hauptamt wird die festgestellte Summe jeder Nach- weisung in eine für den Hauptamtsbezirk und den gleichen halb- monatlichen Zeitraum nah dem Muster e aufzustellende Nachweisung übernommen. N

Leßtere Nachweisung, welcher je ein mit den Abfertigungspapieren belegtes Exemplar der Nachweisungen der unteren Amtsstellen beizu- fügen ist, wird an die Direktivbehörde eingereicht.

5)-Die Ertheilung der Einfuhrscheine erfolgt nach Muster f seitens der Direktivbehörde. L

6) Bei der Direktivbehörde werden die eingegangenen Nach- weisungen der Prüfung unterzogen. Ueber die Ausfertiguug und An- rechnung der Einfuhrscheine ist für jedes Etatsjahr ein Register nah dem anliegenden Muster zu führen. Die fortlaufende Nummer des Registers, unter ióalibée die Ausfertigung des betreffenden Ein- fuhrscheins eingetragen ist, wird auf dem Schein vermerkt. Außerdem ist diese Nummer und das Datum des Einfuhrsheins unter Bei- drückung des Amtsstempels der Direktivbehörde auf der Titelseite des bezüglichen Abfertigungspapieres mit rother Schrift anzugeben.

Mit der Ausfertigung der Einfuhrscheine sind zwei einander über- wachende Beamte zu ‘beauftragen, welche zugleich für die richtige Aus- füllung der Spalten 1 bis 11 des Ausfertigungsregisters einzustehen haben: Die Spalte 9 des Registers wird halbmonatlih aufgerehnet und die Gesammtsumme vierteljährlich für den abgelaufenen Theil des Etatsjahres festgestellt. Die Spalten 12 bis 14 dürfen nur von einem Beamten ausgefüllt werden, welcher bei der Ausfertigung der Ein- fuhrscheine nit mitgewirkt hat. |

Bevor die Einfuhrscheine die Unterschrift oder das Faksimile des Vorstandes der Direktivbehörde erhalten, i} auf der Vorderseite, unten

_rechts, der Vermerk „Ausgefertigt“ von cinem der bei der Ausfertigung eth f B

eiligten Beamten der Direktivbehörde, welher dadurch die Ver- antwortung für die Richtigkeit der ausgefertigten Scheine übernimmt, zu unterschreiben.

7) Demnächst gelangen die Abfertigungspapiere mit den ausgefer- tigten Einfuhrscheinen an das Hauptamt behufs der Zufertigung an die betreffenden Hebestellen. Letztere händigen die eingegangenen Scheine den Versendern gegen Bescheinigung aus und nehmen die zu- rückempfangenen Abfertigungspapiere wieder zu den Registerbelägen.

8) Jeder Inhaber des Einfuhrscheins is berechtigt, entweder innerhalb sechs Monate, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, bei jeder zur Vornahme der betreffenden Eingangsabfertigung ie gene die gleiche Menge der in dem Einfuhrscheine bezeichneten

etreidegattung vom Auslande ohne Zollentrihtung in das Zollgebiet einzuführen oder den Schein nach Ablauf einer Frist von vier Monaten, vom Tage der Ausstellung an ge- rechnet, innerhalb eines darauffolgenden sfechsmonatlichen Zeit- raums bei jeder Zollstelle eines deutshen Bundesstaats auf Zollgefälle für Waaren der in der Anlage bezeihneten Art statt baarer Zahlung in Anrechnung zu bringen, fofern nicht die Anrehnungsfähigkeit dieser Art durch Bekanntmachung des Reichskanzlers zeitweilig für ausgeschlossen erklärt ist. E : /

eite baare Herauszahlung auf die Einfuhrscheine wird nicht geleistet.

Die Anrechnung hat der Inhaber des Scheins durch Ausfüllung und Vollziehung des auf dem leßteren befindlihen Vordrucks zu be- \cheinigen. Diese Bescheinigung dient als Kassenguittung. Unter der Bescheinigung wird von der Amtsstelle vermerkt, wo der angerechnete Betrag in Einnahme und Ausgabe gebucht worden ist. H ais

Zollpflichtige, welhe mehrere fällige Einfuhrscheine gleichzeitig in Anrechnung bringen wollen, haben diefe Scheine der betreffenden Amts- stelle mittels Verzeichnisses vorzulegen. Das Muster zu dem leßteren wird von der Landesregierung vorgeschrieben. Es genügt alsdann eine ‘Bescheinigung des Zollpflichtigen über den Gesammtbetrag der in Zahlung gegebenen Einfuhrscheine, welche auf der leßten Seite des Verzeichnisses auszustellen ist. Der VordruE auf der Rü- seite der einzelnen Einfuhrscheine bleibt in diesem Falle unausgefüllt.

Unmittelbar nah erfolgter Bescheinigung des Verzeichnisses durch den Zollpflichtigen sind die zu dem ersteren gehörenden Einfuhrscheine von den Kafssenbeamten auf der Borderseite mit \{chwarzer Tinte kreuzweise zu durstreichen. Sodann erfolgt die Abgabe des Buchungs- vermerks auf der i 6 Seite des Verzeichnisses.

9) Spätestens bis zum achten Tage nah Ablauf jedes Rehnungs- monats haben die Hauptämter über die bei ihnen selbst oder bei den Unterstellen ihres Bezinks in Anrechnung genommenen Einfuhrscheine eine nach dem Muster h aufgestellte Nachweisung an die vorgeseßte Direktivbehörde cinzureichen. : E :

Wenn die angenommenen Scheine von verschiedenen Direktiv- behörden ausgefertigt sind, so ift für jede dieser Behörden cine be- sondere Nachweisung aufzustellen. Die Nachweisung über die von der vorgesezten Direkltivbehörde ertheilten Séheine is mit dem Buch- staben A zu bezeichnen, die übrigen Nachweisungen erhalten die Buch- staben B, C u. #. w. Jn jeder Nachweisung sind die angenommenen Scheine nah dem Etatsjahrè der Ausfertigung und der Reihenfolge der Ausfertigungsnummern aufzuführen und zu summieren; demnächst werden die betreffenden Schlußsummen in der Nachweisung A zu- \sammengestellt und dort aufgerehnet. Die Uebereinstimmung der Nachweijung mit den Kassenbüchern des Hauptamts und mit der Neichsfteuerübersiht ist von dem mit der Kassenaufsicht beauftragten Beamten zu bescheinigen. E - ,

10) Die Direktivbehörde hat die rihtige Summierung der An- rechnungsnahweisungen prüfen und auch davon Ueberzeugung nehmen zu lassen, daß die Schlußsumme der Nachweisung A mit der Neichs- \teuerübersiht des Hauptamts übereinstimmt. Nachdem die An- rechnungsnachweisungen für den betreffenden Rehnungsmonat von \ämmtlihen Hauptämtern eingegangen und geprüft sind, werden die Nachweisungen B, ©€ u. s. w. nah den Direktiv- behörven, von welchen die Einfuhrscheine ausgefertigt worden ind geordnet Und, Dielen VebUss. Der WOIMUNG Der erledigten Einfuhrscheine in den Ausfertigungsregistern übersandt. Gleichzeitig werden die in der Nachweisung A verzeichneten Cinfuhr- scheine in dem eigenen Ausfertigungsregister der Direktivbehörde elöscht. ;

: 11) Bezüglich derjenigen Bundesstaaten, in welchen die Ein- rihtung der Hauptämter nicht besteht, bleibt es den obersten Landes- Finanzbehörden überlassen, die den vorstehenden Bestimmungen ent- \prehenden Anordnungen auf Grund der vorhandenen Organisations- verhältnisse zu treffen.

12) Die Vereinnahmung und Verausgabung des Betrags der von den Amtösstellen angenommenen Einfuhrscheine erfolgt in der- selben Weise wie die Vereinnahmung und Verausgabung der Steuer- vergütungsscheine und zwar auch dann, wenn die Scheine nicht auf zu entrihtende Zollgefälle in Anrehnung gebracht, sondern zur Einfuhr von Getreide ohne Zollentrihtung verwendet worden sind.

13) In den von den Direktivbehörden vom 1. Quartal des Etatsjahrcs 1894/95 ab an deu Ausschuß des Bundesraths für Rech- nungswesen einzusendenden Uebersihten der Einnahme an Zöllen find in der Spalte 4 unter a die gezahlten Ausfuhrvergütungen (für Tabak 2c.) und unter þ die Beträge der in Anrechnung gekommenen Einfuhrscheine nachzuweisen. Außerdem is in der Spalte 16 der Betrag der von der Direktivbehörde ausgestellten Einfuhrscheine in einer Summe anzugeben. S . :

14). Dem Reichskanzler wird überlassen, die durch die Vorschriften zur Regelung der Abrechnungen 2c. vom 3. April 1878 angeordneten Formulare I1IT bis VIITI entsprehend abzuändern.

Die ‘internationale Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera, nebst dem Protokoll über den Beitritt von Großbritannien und Jrland zu derselben ist von Deutschland, Oesterreich - Ungarn, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Jrland, Jtalien, Luxemburg, Rußland

und der N ratifiziert worden. Ueber die Niederlegung der Natifikations-Urkunden is von

den Vertretern der gedahten Staaten am 1. Februar 1894 ein Protokoll unterzeihnet worden, in welhem zugleih fest- gestellt wird, daß die im Artikel TV der Uebereinkunft vor- gesehene fünfjährige Gültigkeitsdauer mit dem Tage der Unter- zeihnung des Protokolls beginnt.

Jn der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats - Anzeigers“ wird die vom Reichs- Eisenbahnamt aufgestellte tabellarishe Uebersicht der Be- ric: vab fe deutsher Eisenbahnen für den Monat März d. J., auf welhe am Dienstag an dieser Stelle auszüglih hingewiesen worden ift, veröffentlicht.

Der General - Jnspekteur des Militär - Erziehungs- und Bildungswesens, General der Jnfanterie von Keßler ist nach Hannover abgereist.

Der General-Lieutenant Stieler von Heydekamp, Kommandant von Rastatt, ist hier eingetroffen.

Bayern.

Die Kammer der Abgeordneten hat gestern nah dreitägiger Debatte die Vorlage der Regierung über die Gehalts- und Pensionsaufbesserung der nicht pragmatishen Beamten und ediensteten aller Staatsressorts angenommen. Der vorläufige Mehrbedarf im Jahre beläuft sich dem Antrage des Ausschusses gemäß auf 1 700 000 M

Württemberg.

Der „S l 7. seit: Nd hei JZhrer Majestät der Königin am vergangenen Freitag noch eine kleine Eitergeschwulst am linken Bein eröffnet worden ist, geht die Heilung in gleihmäßig guter Weise vor sih. Die Schmerzen R aufgehört, der Schlaf hat sih wieder einge- stellt, und das Allgemeinbefinden ist wesentlich besser geworden.

Bremen.

Der bisherige preußische Gesandte bei den Hansestädten, Freiherr von Thielmann traf gestern Nachmittag in Bremen ein und überreichte bald nah seiner Ankunft dem Bürger- meister Dr. Luermann sein Abberufungss\chreiben. Später fand im Hause des leßteren zu Ehren des Gesandten ein Diner statt.

Oesterrei{ch-Ungarn.

Der Minister des Auswärtigen, Graf Kälnoky hat sich, wie „W. T. B.“ meldet, geftern Nachmittag auf seine Be- sizungen in Mähren begeben.

Das öôsterreichische Abgeordnetenhaus seßte gestern die Berathung des Budgets des Kultus und Unter- richts fort. Der Titel „Kultus“ wurde angenommen. Bei der Debatte betonte der Generalredner Abg. Sueß, in- dem er von der Schwierigkeit der Behandlung religiöser Fragen sprach, daß jeder denkende Politiker die Ausbreitung wahrer Religiosität in allen Voiksschichten wünschen müsse; die Parteien seien einig über die Ziele einer sittlih religiösen Erziehung, nur Über die Mittel differierten die Anschauungen. Die Liberalen hielten am Volksschulgesey fest, welches eine Reihe kultureller Errungenschaften zur Folge gehabt habe. Unter Bezugnahme auf die leßte Rede des Unterrichts-Ministers von Madeyski führte der Redner aus; je mehr der Minister dem idealen Gebiet Naum biete, desto leichter werde er seine N er- füllen. Der Redner besprach sodann die in leßter Zeit überhand- nehmenden Verunglimpfungen jüdischer Mitbürger, die dem edelsten Kern der christlihen Religion widersprächen. Er halte es für seine Pflicht, auf diese bedauerlihe Erscheinung aufmerksam zu machen. Bezug nehmend auf die neuliche Er- klärung des Abg. Treuinfels, daß seine Partei durch den Bei- tritt zur Koalition ihren Grundsäßen niht untreu geworden sei, bemerkte dec Redner, ebensowenig e von den Liberalen zu verlangen, daß sie ihre Grundsäße aufgäben, die den Maßstab für die Stellung des Staates in der zivilisierten Welt bildeten. Hierauf begann die Berathung des Titels „Hochschulen“.

Das ungarishe Oberhaus hat gestern den Bericht des Minister-Präsidenten Dr. Wekerle über die Ver- anstaltungen zur Millenniumsfeier entgegengenommen. Jm Laufe der Debatte sprah der Bischof Steiner den Wunsch aus, daß die Schulen in den rein katholishen Gegenden als katholishe Schulen bezeichnet würden. Der Kultus-Minister Graf Czaky entgegnete, daß dann die anderen Konfessionen ähnliche L Rae erheben könnten. Alle Konfessionen hätten die gleihen Rechte im Staat. Die Zuschrift des Minister- Präsidenten bezüglich des bieten wurde einem Ausschuß von drei Mitgliedern überwiejen. Die Debatte über das Geseh wird am 7. Mai beginnen.

Das Unterhaus seßte die Generaldebatte über den Handelsvertrag mit Rumänien fort. Jm Verlauf der Debatte wies der Handels - Minister von Lukäács die An- griffe der Opposition zurückE und erklärte: in dem Moment, wo Rumänen den Zollkrieg aufgegeben habe, habe die Monarchie die Retorsionsmaßregeln aufheben und die Jahr- hunderte alten Handelsbeziehungen mit Rumänien stabilisieren müssen, um der Jndustrie und dem Handel die Absaggebiete, die Ungarn während des Zollkriegs zu Gunsten Englands, Frank- reichs und Deutschlands verloren habe, zurückzugewinnen. Die Be- hauptung, daß die landwirthschaftlichen FJnteressen in dem Vertrage geopfert worden seien, sei unrichtig, da Ungarn kein neues Zugeständniß gemacht habe. Die Jnteressen der Land- wirthschaft auf dem veterinärpolizeilihen Gebiete seien gewahrt worden, ein Aufshwung des ungarischen Exports infolge des Vertrages sei zu erhoffen. Nachdem noch mehrere Redner den Vertrag bekämpft hatten und der Acerbau-Minister Graf Bethlen statistiscch den Aufschwung der ungarischen Land- wirthschaft nachgewiesen hatte, wurde die weitere Debatte auf heute vertagt.

Großbritannien und JFrlaudD.

Das Unterhaus nahm gestern, wie „W. T. B.“ be- richtet, die zweite Lesung der Bill über die Einführung des Achtstundentags in Bergwerken mit 281 gegen 194 Stimmen an. Im Laufe der Debatte hatte der Staats- sekretär des Jnnern Asquith erklärt, er und die große Mehrheit des Kabinets unterstützten die Vorlage.

Frankreich.

Der Anarchist Matha, ein Freund von Ortiz und Henri, ist dem „W. T. B.“ zufolge am Dienstag Abend in Paris verhaftet worden. ie A Nachforschungen haben ergeben, daß sich Matha nah der Explosion im Café

erminus nah London begeben hatte, von wo er kürzlich zurüdtgekehrt ist.

Rußland.

Der „Regierungsbote“ veröffentliht die Ernennung des Gouverneurs von Nowgorod, Geheimen Raths Mossolow zum Direktor des Departements für die geistlichen R elegen- heiten der ausländischen eien Uai on diesem Departement ressortieren die Religions)achen der nit orthodoxen Christen. Mossolow hat denselben Posten bereits vor mehreren Jahren bekleidet.

Spanien.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Madrid pfifff gestern in Gerona ein Trupp junger Leute die aus Rom zurückgekehrten Pilger aus; die Polizei zerstreute die Manifestanten, :

Niederlande.

Das Ergebniß der Wahlen zur Zweiten Kammer ist, wie „W. T. B.“ meldet, nunmehr bis auf drei Wahlkreise, in denen das Nesultat erst heute bekannt segeden wird, fest- gestellt. Danach ung 42 Anhänger und 55 Gegner der Tak’shen Wahlreform gewählt worden. Jn sieben Wahl- freisen sind Neuwahlen erforderlih, da fünf der Gewählten in mehreren Wahlkreisen zugleih Stimmenmehrheit erhielten.

Türkei.

Wie die „Agence balcanique“ aus Konstantinopel erfährt, hat der Sultan atn Dienstag ein Jrade unterzeichnet, durch das allen von dem bulgarischen Exarchen hinsichtlih der bulgarishen Schulen in Macedonien formulierten Wünschen entsprochen und dem bulgarischen Exarchat die Er- nennung von zwei bulgarishen Bischöfen mit dem Siß in Nevrekop und Seres zugestanden wird. Ferner hat der Sultan dem Exarchen ein Grundstück zum Bau eines bu l- garishen Seminars in Konstantinopel zum Geschenk E und ihn gteicageitin ermächtigt, in Pera Grund-

esth zu erwerben uud sih dort zu installieren.

Bulgarien.

Wie „W. T. B.“ aus Sofia berichtet, begab si gestern Nachmittag eine nah Tausenden zählende Volksmenge vor das Gebäude des Stadtgemeindeamts, woselbst der Bürger- meister den glücklihen Ausgang der N Schulangelegenheit mittheilte und vorshlug, dem Minister-Präsidenten Stambulow für seine Bemühungen in dieser Frage den Dank des bulgarischen Volks auszu- sprechen und ihn zu bitten, den Ausdru der Dankbarkeit dem Sultan zu unterbreiten. Der Vorschlag wurde mit Bei- fall angenommen. Die Volksmenge zog hierauf vor das Haus des Minister-Präsidenten, der auf dem Balkon erschien. Ein Macedonier hielt eine Ansprache, worin er die hohe Be- deutung des errungenen Erfolgs hervorhob und mit Hochrufen auf Stambulow, den Exarhen und den Sultan s\chloß. Stambulow antwortete, indem er der innigen Freundschaft zwischen Bulgarien und der Türkei sowie des Wohlwollens des Sultans für Bulgarien gedachte, dem alle Erfolge dieses Landes zuzuschreiben seien. Die Kundgebung trug einen durch- aus spontanen Charakter.

Amerika.

Die' Kommission des Repräsentantenhauses für die Münzausprägung hat sih nah einer Meldung des „W. T. B.“ gestern gegen den von dem Deputirten Meyer am 18. d. M. angekündigten Gesezentwurf über freie Silberprägung ausgesprochen.

Nach einer in Paris eingetroffenen Desterro wäre der Jnsurgentendampfer wieder flott gemacht worden.

Wie die „Times“ aus Buenos Aires erfährt, sind dort Meldungen aus Chile eingetroffen, denen zufolge daselbst ein neues Kabinet gebildet worden is}, dessen Mitglieder zum theil aus der radikalen und zum theil aus der liberalen Partei genommen sind. Das Kabinet ist folgendermaßen zu- sammengeseßt: Maciver Jnneres, Valdez öffentliche Arbeiten, Prietto Finanzen, Sanchez A Aus- wärtige Angelegenheiten und Frederico Errazuriz Krieg.

Meldung aus „Aquidaban“

Parlamentarische Nachrichten.

___ Die Schlußberichte über die gestrigen Sißungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten be- finden sih in der Zweiten Beilage.

In der heutigen 12. Sißung des Herrenhauses, welher der Justiz-Minister Dr. von Schelling, der Finanz- Minister Dr. Miquel und der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen beiwohnten, wurde zunächst für die Allgemeine Rechnung pro 1890/91 die Entlastung ausgesprohen. Auf Grund der Uebersicht über die Staatsausgaben und -Einnahmen wurden die Etatsübershreitungen und die außeretatsmäßigen Ausgaben vorläufig genehmigt. Für die Rechnungen der alies pro 1892/93 ertheilte das Haus die Decharge.

Die Vorlage, betreffend die Deckung des Defizits von 1892/93 im Betrage von 25 Millionen durch eine Anleihe, wird ohne Debatte genehmigt.

Dem Gesehentwurf, betreffend die Gewährung cines Beitrags von 71/5 Millionen Mark zu den Kosten des Elbe-Trave-Kanals, und dem Staats- vertrag zwischen Preußen und Lübeck über denselben Gegenstand, beantragt die Finanzkommission durch ihren Be- rihterstatter, Rittergutsbesißer von Graß-Klanin die ver- fassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

Jn der Generaldiskussion führt

Graf von Waldersee aus, daß eine wesentliche Verschiedenheit der Interessen Preußens und Lübecks hinsichtlih der Anlage dieses Kanals nicht anzuerkennen sei. Preußens und Lübecks wirths{caftliche Interessen seien im Gegentheil aufs engste verknüpft. Auf dem Kanal werde die Sicherstellung und Förderung des Handels von Lübeck beruhen; andererseits werde nach Fertigstellung des Kanals BY nicht ein Zentner Getreide, auch nicht ein Festmeter Holz mehr nach Preußen importiert werden als heute.

Neben! seiner kommerziellen Bedeutung komme aber besonders

die strategishe Bedeutung des Kanals in Betraht. Die Versorgung

jedes im Felde stehenden Heeres habe von rückwärts zu erfolgen; je mehr rückwärtige Verbindungen ein Heer besitze, desto besser werde es um die Versorgung des Heeres bestellt sein, und darauf komme bei der

Moassenhaftigkeit der heutigen Heere und der Massenhaftigkeit des

Nachschubs in zukünftigen Kriegen alles an. Im großen Publikum rechne

man meistens mit einem östlihen oder westlichen Kriegs\chauplawe.

Vebersehen werde, daß sih zu jedem derselben ein nördlicher geselle,

der durch unsere langgestreckte Küste dargestellt werde. Hier

werde ein Kanal von der Elbe zur Trave von größtem Werthe sein. Hamburg werde, auch wenn es einen Theil des preußischen

Handels verlöre, Lübeck den Kanal gern gönnen. Preußen

sei zu groß, um Lübeck gegenüber Partikularismus zu treiben.

Ubeck wende 15 Millionen Ln für den Kanal; das fei ein Zeichen

deutsher Unternehmungslust und deutscher Kraft, auf die jeder Deutsche

stolz sein müsse und die au jeder Preuße unterstützen sollte; es sei tine Erinnerung an die shönsten Zeiten hanseatisher Blüthe. Das us möge den Beitrag zu dem Kanal bewilligen.

_JIm weiteren Verlauf der Berathung, über die wir morgen

berichten werden, nahmen bis zum Schluß des Blattes noch , das Wort Geheimer Kommerzien-Rath Theune und Graf

Mirbach für, Graf Hohenthal gegen die Vorlage.

Das Haus der Abgeordneten seßte in seiner sgutigen 58. Sigzung, welcher der Minister für Landwirth- haft, Domänen und Forsten von Heyden beiwohnte, die

zweite Berathung des Gesegentwurfs über die Land- wirths Gern fort, und zwar bei den Bestimmungen über das Wahlverfahren und das Wahlrecht (Y 6 bis 14) und den dázu gestellten Anträgen, wonach dieser Abschnitt des Geseßentwurfs an die Kommission zurückverwiesen werden soll.

: L B von Erffa - Wernburg (kons.): Meine Ede können feinen praftischen Grund erkennen, warum man diesen Anträgen folgen follte, und wir werden deshalb dagegèn stimmen. Gewiß ist das Wakhlverfahren und das Wahlrecht der shwierigste Abschnitt diéses Gesetzes. Er hat aber die eingehende Prüfung in der Kommissïon efunden, und ih wüßte niht, was die Kommission noch daran ändern önnte. Die kommissarishe Berathung würde nux einen Zeitverlust S zufrieden wird keiner mit dem geänderten Gefeß sein. Die Kommissionsfassung, wie sie liëgi, ift das relativ Beste, was wir überhaupt erreichen können. Den Antrag Herold auf Einführung des Dreiklassensystems hat die Kommission bereits abgelehnt ; ih sehe alfo niht ein, wozu sich die Kommission noch einmal damit befassen soll. Der Antrag Zedliß giebt der Kommission zwar keine Direktive, aber au er ist überflüssig; denn wir haben in der Kom- mission die differentielle Behandlung von Groß- und Kleingrundbesitz in dieser Frage béseitigt und dem Kleinbesiß vollständig zu seinem Rechte verholfen. Dem Großgrundbesiß räumt die Regierungsvorlage viel größere Nechte ein als die Kommissionsvorlage. Eine Zurück- verweisung an die Kommission würde das Geseß aufs R ges fährden; der tertius gaudens würde dann nur der Freisinn sein. Das möge das Zentrum wohl überlegen.

Abg. von Tzs{choppe (frkons.) tritt für den Antrag Zedliß ein, der lediglich bezwecke, Bestimmungen zu treffen, dur welche eine wüste Agitation bei den Wahlen vermieden werden solle, Redner hat zur Vereinfachung des Wahlverfahrens eine Reihe von Anträgen gestellt, welche er in der Kommission vertreten will und welche im wesentlichen hinausgehen auf eine indirekte Wahl mit ungleihem Stimmrecht und öffentliher Stimmabgabe (Präsident von Köller macht diesen und die folgenden Redner darauf aufmerksam, daß es \sich für jeßt nur um die Frage der Zurückverweisung an die Kommission handele, nicht um eine sachlihe Diskussion). Er hoffe, daß seine Anträge in der Kommission angenommen werden.

Abg. Dr. Sattler (nl.) verwahrt seine Partei gegen den von dem Abg. Freiherrn von Erffa-Wernburg (kons.) erhobenen indirekten Vorwurf, als ob sie durch Unterstüßung des Antrags auf nochmalige Komissionsberathung das Zustandekommen der Vorlage vershleppen oder gar verhindern wolle; im Gegentheil, eine aber- malige Kommissionsprüfung gebe die einzige Möglichkeit, in dieser Session überhaupt etwas für alle Parteien, auch für das Zentrum Annehmbares zu stande zu bringen. Der Stein des Anstoßes fei eben das Wahlverfahren und das Wahlreht. Nach der bizherigen Fassung sollen der Einfluß des Landraths und des Großgrundbesißes über- wiegen; es müsse aber doch jeder gleihes Wahblrecht haben. Seine Partei werde ges{chlossen für den Antrag Zedliß stimmen.

__ Jm weiteren Verlauf der Sißung, über die ein ausführ- licher Bericht morgen nachfolgt, wird der Antrag Zedliß auf Zurückverweisung gegen die Stimmen der Konservativen, Polen und weniger Zenicumsmitglieder angenommen. Damit ist der Antrag Herold erledigt. Ebenso wird § 15, welcher u. a. bestimmt, daß die Mitglieder der Landwirth- shaftsfammern auf sechs Jahre gewählt “werden sollen, an die Kommission zurückverwiesen.

Ein Antrag, wonach auch die §8 21, 22 und 27a an die Kommission zurückgehen sollen, wird abgelehnt, ebenso ein Antrag des Abg. von Eznern (nl.), den Nest des Gesezentwurfs von der Tagesordnung abzuseßen. |

Bet Fortseßung der Berathung werden die 88 16 und 17 ohne Debatte angenommen.

Abg. Bartels beantragt, folgenden § 17a einzuschalten :

„Die Landwirthschaftskammern sind berechtigt, si bis zu einem

Zehntel ihrer Mitgliederzahl durch Zuwahl von Sachverständigen

und um die Landwirthschaft verdienten Personen zu ergänzen. Den-

selben steht das Recht zu, an den Sißungen mit berathender Stimme theilzunehmen."

Dieser Antrag wird angenommen.

8 18, welcher den Landwirthschaftskammern das Recht giebt, Ausschüsse zu bilden und diese mit besonderen Aufgaben zu betrauen, wird in der Fassung der Kommission angenommen, ebenso §8 19.

(Schluß des Blattes.)

Die Wahlprüfun gskommission des Hauses der Abgeordneten hat die Wahl des Abg. Nabe von Pappen- heim-Liebenau (kons.) für den 2. Wahlbezirk Cassel für ungültig erklärt. Die Mandate der beiden Vertreter für den 3. Wahlbezirk Posen, der Abgg. Sasse (fr. kons.) und von Brandis (kons.) wurden für gültig befunden.

Kunst und Wissenschaft.

Am 20. April fand in Rom die übliche feierlihe Schlu §- sißung des Winter-Semesters des Kaiserlichen Archäologischen Jnstituts statt. Unter den Theilnehmern befand sich der Kaiserlich deutsche Botschafter von Bülow. Das Königlich italienishe Unterrichts-Ministerium war dur Herrn Barnabei vertreten.

Der O Erste Sekretar Herr Professor Petersen

begrüßte beim Beginn der Sißung den zum ersten Male an dieser Feier theilnehmenden Kaiserlichen Botschafter. Sodann hielt Herr Professor Zangèmeister aus Heidelberg einen Vortrag über den römischen Limes in Südwest- deutshland, gab dessen Geschzichie und die Geschichte seiner Pei teh beschrieb seinen Verlauf und die Art seiner An- lage, verweilend namentlich bei der erst kürzlih nachgewiesenen sogenannten Versteinung, der ersten Grenzmarkierung, wobei der Vortragende an das der Uecberlieferung nah verwandte Verfahren bei der Limitation der alten Roma quadrata er- innerte. E

Den zweiten Vortrag hielt Herr Professor Petersen über einen Rekonstruktions8versuch der Augusteischen Ara Pacis in Rom, mit Vorweis von Zeitungen des Herrn Architekten Rauscher.

Einem Telegramm des „W. T. B." aus München vom genten Tage zufolge sandte Seine Mazestät der Kaiser an den Bürgermeister Borscht ein Telegramm, nah welchem die Galerie des Grafen Schack in München verbleiben soll. In dem R 4 wird der freudigen Genugthuung Ausdruck gegeben, daß die Schack-Galerie in München bereits eine angemessene Heirmstätte besiße, in welcher diese herrlihe Kunstsammlung den deutschen BVolks- kreisen zugänglih nes werden könne. Büraeraidiiios Borscht überbrachte gestern Abend das Telegramm zuerst Seiner Königlichen A em Prinz-Regenten, welcher unter Bekundung des leb- aftesten Interesses die Stadt München auf das freudigste beglüdck- wünshte. Das Magistrats- und Gemeinde - Kollegium hat nun heute in feierliler gemeinsamer Sißung einstimmig beshlossen, eine gemeinsame Deputation nach Berlin zu senden, um Seiner Majestät dem Kaiser den Dank der Stadtgemeinde ausz1 sprechen und die Mittheilung zu machen, daß in der Galerie Schack eine Marmortafel angebracht werden foll, auf welcher das Telegramm, inhaltlih dessen Seine Majestät der Kaiser die Samm- lung der Stadt München beläßt, verewigt wird.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- aßregelu.

/ Cholera.

Wien, 29, April. Wié die „Wiener Abendpost“ meldet, sind gestern in der Gemeinde Zielona (Bezirk Hu n in einer Familie drei Cholerafälle, außerdem noch ein weiterer Fall vorgekommen. In Siekiérczyÿnce is eine an Cholera erkrankte erfon wiedér- dit ‘ire e, 2 j ußland. In der Stadt Warschau wurden den „Ver- öffentlihungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ zufolge vom 5. bis 15. April 6 Erkrankungen (4 Todesfälle) amtlih angezeigt, in den S OMENE E Ps vom 4. bis 10. April 19 (11), Radom vom 6. bis 12. April 9 (3) und Kowno vom 8. bis 14. April 15 (9).

Lissabon, 26. April. Gestern erkrankten dem „W. T. B.“

zufolge hier 78 Personen „an Cholera; Todesfälle kamen nicht vor. Nach einem Bericht des ärztlichen Delegirten Spaniens Montaldo handelt es sich, wie aus Madrid gemeldet wird, bei der in Lissabon ausgebrochenen Epidemie um asiatishe Cholera. De N Konstantinopel zählte man, wie in den „Ver- öffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheitsamts* berihtet wird, vom 22. bis 28. März 43 Erkrankungen und 27 Todesfälle. Jm Vilajet eti wurden vom 1. bis 14. November v. J. 548 Sterbefälle estgestellt.

Ostindien. Kalkutta. Vom 11. bis 17. Mäz sind 80 Per- fonen an Cholera gestorben.

/ Gelbfieber.

Zufolge dem „Boletim quinzenal de estatistica demographo- sanitaria da Cidade do Rio de Janeiro“ ftarben in der ersten Hälfte des Januar 91, in der zweiten Hälfte 280 Personen. Die Gpidemie ist seitvem noch fortwährend gestiegen. Die Anzahl der N Todesfälle hat wiederholt 100 erreiht und am 6. März 102

etragen.

Influenza veranlaßte vom 8. bis 14. April den s\tandes- amtlichen Ausweisen zufolge nur vereinzelte Sterbefälle, darunter 4 in Berlin. Vereinzelte Erkrankungen wurden aus Frank- furt a. O., Nürnberg und Hamburg gemeldet. Aus dem Auslande wurden für die bezüglihe Berichtswoche mitgetheilt: aus Rom 4 Sterbefälle, Paris 8, London 9, New-York 5, aus Kopenhagen 53 Crkrankungen (neben vereinzelten Todesfällen), desgleichen einige aus Stockholm.

Handel und Gewerbe.

Der von der Reichsbank zur öffentlihen Subscription aufgelegte Betrag von 160 Millionen der 3prozentigen Reichs - Anleihe is etwa 21/,fahch geleitet worden. Von den Zeichnungen entfallen etwa 216 Millionen allein auf Berlin. Die übrigen Beträge vertheilen sich auf das ganze Reich. Erheblihe Zeichnungen fallen auf Frankfurt a. M., Köln, Aachen, darunter namhafte Beträge von Sparkassen und Ver- sicherungsanstalten. Bei der P bers werden die kleineren Je, welche wahrscheinlih überwiegen, voll berücksichtigt werden.

Der Zentralausshuß der Reichsbank hielt heute Vor- mittag 10 Uhr seine Monats-Versammlung im Reichsbank- gebäude. Nach Vortrag der neuen Wochenübersicht vom 23. d. M. durch ein Mitglied des Direktoriums bemerkte der Vorsizende, Wirklihe Geheime Rath Dr. Koch, daß die seit der leßten Sißung gegen den Quartals\{luß um 123 Millionen Mark gewachsene Anlage sih inzwischen stetig vermindert habe, aber noch ‘immer 39 Millionen Mark mehr betrage als am 7. v. M. Das Metall habe seit diesem Tage ca. 28 Millionen: ab- genommen, die fremden Gelder um 33 Millionen; statt der damaligen Ueberdeckung der Banknoten von 38 Millionen habe die Reichsbank jeßt eine Reserve steuerfreier Noten von 246 Millionen. Die Position der Bank sei also immerhin recht stark und ungefähr der des Vor- jahres ähnlich, obwohl damals die fremden Gelder um 40, die Reserve um 37 Millionen Mark niedriger gewesen seien. Der Geldstand sei ungemein flüssig. Die fremden Wechselkurse seien seit Anfang d. M. etwas gestiegen. Eine Zinsfußänderung werde nicht beabsichtigt. Eine Debatte fand nicht statt. Nachdem noch einige Gattungen von Stadtschuld- verschreibungen zur Beleihung im Lombardverkehr zugelassen worden waren, wurde die Sißung geschlossen.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 25. d. M. gestellt 10 159, nit rechtzeitig

gestellt keine Wagen. __ In Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 3757, niht ret} zeitig gestellt keine Wagen. i Zwangs8-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 29. April die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Butt - mannstraße 18, dem Landwirth F. A. Arendt gehörig; Fläche 9,09 a, Nußungswerth 13 330 Æ; für das Meistgebot von 167 500 4 wurde der Schlächtermeister Aug. Kohn, Kottbuser Damm 27, Ersteher. Gleimstraße 19, dem Zimmermeister Franz Compart gehörig; Fläche 7,31 a; für das Meistgebot von 154 000 wurde der Rentier Ern Schirach, Friedrichstraße 20, Ersteher.

Die nächste Börsen versammlung zu Essen findet am 30. April im „Berliner Hof“ statt.

Frankfurt a. M., 25. April. (W. T. B.) Jn einér heute Abend abgehaltenen Berathung von Vertretern der Banquiers und Mükler über die Verthetlung der StlempPetteuers lasten wurde dem „Frankf. Journ.“ zufolge zunächst eine Verständigung über die Handhabung der Kassageshäfte erzielt. Hiernah wird den Maklern folgende Courtage bewilligt: Für Papiere, bie bis 409/69 notieren, { vom Tausend, für Papiere bis 1334 #, bis 200 6/10, bis 250 §/10, über 250 1 vom Tausend. Die Steuer für die Vermittelungss{lußnote übernimmt der Makler. Der Donne berechnet seinen Kommittenten wie bisher die einfache Schluß- notensteuér.

Wien, 26. April. (W. T. B.) Ausweis der Südbahn in der Woche vom 16. April bis 22. April 796 374 Fl., Minder- einnahme 15 906 Fl. L

London, 25. April. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizen- ladungen angeboten. j Z

96 9/6 JFavazucker loko 15, träge, Rüben-Rohzucker loko 113, träge. Chile-Kupfer 403/16, pr. 3 Moönat 401/16, L i

Rom, 26. April. (W. T. B.) Die „Riforma“ erklärt, sie sei in der Lage, das Gerücht entschieden bestreiten zu können, daß die Regierung die Absicht habe, ihren Vorschlag der Erhöhung der Renten- Kuponsteuer auf 20 %/ aufzugeben und fie a dem Vorschlage der Finanzkonimission nur auf 14°/o festzuseßen. Die „Rifornma“

t hinzu, die Regierung habe in keiner Weise daran gedacht, ihre

üngliche Absicht zu ändern. ursprüng iche Absi il. (W. T. B.) Java - Kaffee good

Amst a da n M April. M ordinary 524. Bankazinn i

Konstantinopel, 2. April. (W. T. B.) Die Betriebs- einnahmen der Anatolischen Eisenbahn betrugen im Februar 1894 195 005 Fr. oder 337,38 Fr. aur den Kiuometer; die Be- triebsausgaben stellten ih für Februar auf 155942 Fr. oder 269,80 Fr. für den Kilometer. Für die Zeit vom 1. Januar bis