1894 / 99 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Im Lessing-Theater gelangen am Sonntag der dreiaktige Sa „Niobe“ und der dreiaktige Schwank „Die Orientreise* von Osfar Blumenthal und Gustav Kadelburg, der seit längerer Zeit aus dem Spielplan ausgeschieden war, hintereinander zur Aufführung. Jedes von diesen Stücken wird ohne Pause gespielt werden, fodaß die Gesammtdauer des Abends \sih nicht weit über das gewohnte Maß von drei Stunden ausdehnen wird. Der Vorverkauf für diese Doppelvorstellung hat heute begonnen.

Im Wallner-Theater findet am Sonntag das leßte Gesammt-

astspiel des Friedrih-Wilhelmstädtischen Theaters \tatt. Zur Auf- Mbl gelangt die Strauß’sche Operette „Die Fledermaus“.

Den Aufführungen von „Eheglück“ im Neuen Theater geht seit einigen Tagen Eduard Kraemer's Studie „Das Recht der Frau“ voran. In der Nachmittags - Aufführung von „Jugend“, am Sonntag, tritt in der Rolle des Hans ein neu engagierter jugendlicher Liebhaber, Herr Rudolph, auf. | / i

Im Theater Unter den Linden, welches, wie bereits ge- meldet, am Sonnabend die erstmalige ote Viehaes der Ballet-Neuheit -carfareno bringt, haben die Bühnenproben zur Strauß'shen Operette „Eine Nacht in Benedig“ begonnen. Direktor Fritsche leitet die ‘Inscenierung des Werks. : ;

ür das große Extra-Konzert des Stern’shen Gesang- vereins unter Leitung von Anton Rubinstein und Professor Gerns- heim, in der Philharmonie, am Montag, Abends Uhr, lautet das Programm wie folgt: 114. Psalm von Mendelssohn (Dirigent Professor Gernsheim), Klavier-Konzert in D-nmoll von Rubinstein ; vorgetragen von Josef Hofmann, und ferner zum 1. Mal „Christus“ (3 Bilder) von Rubinstein, beide Werke unter Leitung des Komponisten.

Mannigfaltiges.

Die Stadtverordneten-Versammlüng hat, wie wir der „Nat.-Ztg.“ entnehmen, gestern bei der Berathung über die Vorlage des Magistrats, betreffend die Unterstüßung der Berliner Gewerbe- ausstellung 1896, folgenden Antrag des Stadtverordnen Kalisch mit 67 gegen 22 Stimmen angenommen: „Die Stadt Berlin be- willigt für die Berliner Gewerbeausstellung 1896 den Betrag von 300 000 für den Fall, daß die Wahl des Terrains auf den Tre p- t ower Park fällt, und behält sih vor, mit dem Arbeitsauss{chuß in erneute Verhandlung zu treten, falls die Wahl auf einen anderen Plaß fällt." In seiner Motivierung führte der Antrag- steller aus, daß er und seine Freunde in erster Reihe Treptow vorzögen. Es solle jedoh auf die berufenen Instanzen durchaus kein Zwang ausgeübt werden. Entscheiden sih die Unternehmer der Aus- stellung, denen man freie Hand lassen wolle, für einen anderen Play, so werde man je nah der Wahl dieses Plaßes in eine erneute Er- wägung eintreten. Nur solle der für Treptow zu leistende Beitrag schon jegt auf 300 000 M bemessen werden. Gbenfalls genehmigt wurde ein Antrag des Stadtverordneten Dr. Friedemann und Ge- nossen, betreffend cine frühzeitigere Vorlegung. des Stadt- baushalts-Etats, verbunden mit einem Antrage des Stadt- verordneten Rast und Genossen, wonach dem vorstehenden Antrage die Worte „zu ermöglichen“ hinzugeseßt und ferner die Frage daran geknüpft werden soll, „in welcher Art das Kommunalsteuergeseß im nädsten Etatsjahre zur Ausführung zu bringen ist“. Die Vorlage, betreffend die Belegung der städtischen Heimstätte in Blanken- felde mit tuberkulös erkrankten Männern, wurde genehmigt, ebenso die Verpachtung des Schlosses Güterg an die Invaliditäts- und Altersversicherungs-Anstalt Berlin sowie die Ausführung der Bauten des dritten Viertels der Müggelsee-Lichtenberg-Anlagen der

Ftädtishen Wasserwerke.

Den Vorbereitungen der Kriegsbereitshaft war im leßten Jahre die Hauptthätigkeit des Berliner Lokal-Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger gewidmet, welcher gestern Abend im Abgeordnetenhause seine aues abhielt. Der Verein hat es übernommen, im Kriegsfalle hierselb ein stationäres Lazareth mit fünf Baracken zu errihten und in den Dienst des Rothen Kreuzes zu stellen. Die bezüglihen Entwürfe sind von zwei erfahrenen Fachleuten, dem Baurath Schmieden und dem Ingenieur Herzberg, aufgestellt; die nöthigen Kontrakte sind ab-

schlossen und haben die Genehmigung des Zentral-Comités der Rereine des Rothen Kreuzes erhalten. Der Berliner Lokalverein

wird nunmehr daran gehen, auch für die innere Ausrüstung dieses Lazareths Sorge zu tragen. Der Kriegsvorbereitungs-Kommission des Vereins wurde der besondere Dank der Kommission ausgesprochen. Die Friedensthätigkeit bes{chränkte 40 auf die Unterhaltung der Sanitätswahe in der Brüderstraße, für welhe 5636 aufgewendet wurden. Die Wache wurde 390mal in Anspruch genommen, 121mal weniger als im SOERa er A Borjahre. 992 Fâlle wurden auf der Wache, 98 außerhalb derselben behandelt. In 121 Fällen handelte es R N innere, in 262 Fällen um äußere Krankheiten, in 7 Fällen um Geburtshilfe; in 161 Fällen trat Be- zahlung ein. Die Kassenverhältnisse des Vereins sind günstige : die Stadt gewährte speziell für die Sanitätswache 2000 4 Zuschuß ; die Vorstellung im Zirkus Renz in Gegenwart Seiner Majestät des Kaisers brachte 4000 (; an Vermögen find 12000 #4 vorhanden. Fn der Leitung des Vereins traten Aenderungen nicht ein.

Zur Förderung der Frauenarbeit des Nothen Kreuzes hat sih vorgestern hierselbst unter dem Vorsiß der Frau Oberst von dem Knesebeck der erste Berliner Lokalverein des Vaterländischen Frauen-Vereins fkfonstituiert. Die Versamm- lung, zu der auch Vertreter von 103 anderen hiesigen Wohl- thätigkeitsvereinen geladen waren, fand in den Räumen der von Frau Stadtrath Nöldechen geleiteten Arbeitsfstätte des Rothen Kreuzes im Markthallengebäude der Zimmerstraße statt. Der neugebildete Verein will \peziell in Berlin alle die Aufgaben zu fördern suchen, die der Vaterländische Frauenverein für die ganze Monarchie übernommen hat. In erster Linie will er sih den Friedens- vorbereitungen für den Kricgsfall widmen, sodann will er dem Mangel gut geshulter Krankenpflegerinnen abzuhelfen suchen. Als fernere Auf- gaben wurden genannt: hauswirthschaftlihe Belehrung armer Mädchen, Haushaltungsshulen, Krippen, Kinderbewahranstalten, Kinder- Volksküchen und Förderung der Hygiene in der Familie. Der Verein will versuchen, auch Mitglieder aus den breiten Schichten der Be- völkerung, aus dem Handwerkerstand u. st. w. zu gewinnen. Der Mit- gliedsbeitrag is auf 6 M festgeseßt worden. Zum Schriftführer wurde Oberstlieutenant von Zedtwiß, zum Schaßzmeister Herr Louis Navené gewählt. Der Vorstand soll nunmehr zunächst die Satzungen

feststellen. E

Das wissenschaftliche Theater der Urania war am gestrigen Abend das Ziel zahlreiher Wißbegieriger, die in dem mit Spannung er- warteten, für diesen Abend angekündigten Vortrag des Professors Dr. Carl Müllenhoff „Ueber den Flug des Menschen“ genauere Mittheilungen erwarteten über die Ergebnisse der, wie be- fannt, von Otto Lilienthal seit längerer Zeit angestellten und von hübschen Erfolgen gekrönten Versuche zur Lösung des Flug- problems. Schon geraume Zeit vor Beginn des Vortrags war der kleine Theaterraum bis auf den lekten Plaß gefüllt, und viele Einlaßbegehrende mußten an der Kasse abgewiesen werden. In der ersten Abtheilung seiner Ausführungen \prah der Vortragende über das schon seit den ältesten Zeiten erkenn- bare Streben der Menschen, den Flug der Vögel nachzuahmen, und lieferte durch Abbildungen, die bis in das dritte Jahrtau}end vor Christi Geburt zurückreihten, den Beweis, daß diesen Bestrebungen von jeher das größte Interesse entgegengebraht worden ist. Längere Zeit verweilte der Redner bei den in Bild und Wort genauer dargestellten beahtenswerthen Versuchen Leonardo da Vinci's, des ersten Gelehrten, der wissenschaftlich ernstlich bemüht war, das Problem zu lösen, und über hundert sih auf den Flug der Vögel beziehende, und ebensoviele Flugapparate darstellende Zeichnungen hinterlassen hat, die zum theil eine auffallende Aehnlih- feit mit den modernen Bildern erkennen lassen. Mit der Absicht, als Flügel nicht nur die Arme gelten zu lassen, sondern auh die Beine zu „ihrer Unterstüßung mit zu verwenden, und mit Ver- wandelung des Flügelshlags in eine drehende Bewegung der Flügel ging er {hon damals weit über die bloße gedankenlose Aabirina der Natur hinaus. Wenn seine Fliegeversuche auch erfolglos blieben, so sind sie do geeignet, noh eute unsere beifällige Bewunderung zu erregen wegen der Folgerich- tigkeit seiner Anschauungen, die hauptsächlih nur deshalb keinen Erfolg haben konnten, weil er auf die Beobachtung des Vogelflugs mit bloßem Auge angewiesen war und diese Beobachtungen stets unzu-

verlässig und unvollständig sein mußten. Immerhin muß er als der erste Erfinder des Fallshirms bezeichnet werden, der hundert Jahre nah seinem Tode im Jahre 1617 in Jtalien zum zweiten al und 1784 dur Lenormant zum dritten Mal erfunden wurde und erst in diesem Jahrhundert dur die sinnreihe Ein- rihtung eines t ain in Form eines umgekehrten Regenschirms. mit einer für die Entweihung der Luft am obern Ende angebrachten Oeffnung eine das unbequeme Pendeln vermeidende Gestalt be- fommen hat, Eine vollkommenere Beobachtung des Vogel- e wurde dur zwei in neuerer Zeit in Anwendung gebrachte Methoden, die chronographische und die photographische, erzielt, Marey ließ einen Bussard und eine Taube mit einem von ihnen getragenen Apparat fliegen, der fo konstruiert war, daß in Punkten fh alle Bewegungen und Flügelshläge des Vogels markierten. Diese Methode wurde vervollständigt iet die Photographie, die seit der Erfindung der Trockenplatten im Jahre 1871 durch einen englischen Arzt au zur Darstellung der s{hnellsten Bewegungen eines fliegenden oder laufenden Thieres gebrauht werden konnte und durch Ottomar Anshüß bekanntlih ihre größte Vervollkommnung erfuhr, die es Marey rmöglichte, eine von ihm als synoptisches Tableau bezeichnete Darstellung anzufertigen, wobei dur gleihzeitiges Photographieren von drei Seiten es gelungen ist, den Flug der Möve und anderer Vögel in seiner ganzen Technik auf das genaueste bildlih zu firxieren. An nach diesen Bildern aus Wachs gearbeiteten und in den Schnell- seher von Anschüß gebrahten Modellen hat man erkannt, daß man bis dahin sih über die Technik des Fliegens nah den Beobachtungen mit dem bloßen Auge ganz falsche Vorstellungen gemacht hatte.

íóIn der zweiten Abtheilung seines Vortrags erklärte der Nedner die nun gewonnenen Resultate. Eingehend wurden die Hauptgeseße des Flugs klar gelegt, die Größe der Flügelflähen und ihr Ver- hältniß zur Größe und zum Gewicht der Thiere, die Aehnlichkeit der Flugthiere untereinander, ihr Verhalten zum Winde und die Größe des Kraftaufwandes beim Fluge von Thieren verschiedener Größe be- sprochen. Endlich wurden zum Schluß die von Otto Lilienthal zuerst in einem Garten aus der Höhe von F bis 1 m, dann in Stegliß von einen 10 m hohen Thurm vnd jeßt in den 20 bis 30 m hohen und sehr wohl dazu geeigneten Rhinower Bergen bei Neustadt an der Dosse angestellten Fliegeversuhe geschildert. Unter Gefahren mancherlei Art is es dem eifrigen Forscher, der Zeichnung, Konstruktion und Fliegeversuhe in höchst praktisher Weise stets mit einander zu vereinigen sucht, nach und nach gelungen, Strecken von 250 bis 300 m in freiem Fluge zurückzulegen, sodaß in nicht zu ferner Zeit wohl die Erwartung berechtigt erscheine, mit der Lösung dieses Problems auch das lebte Drittel einer im Jahre 1788 ausgesprochenen Prophezeiung, die in Bezug ouf die Dampfkraft für die ersten zwei Drittel {on innerhalb der ersten vierzig Jahre ihre Verwirklichung gefunden hatte, vielleiht noch in diesem Jahr- hundert in Erfüllung gehen zu sehen.

Der Ballon „Phönix“, welcher gestern Vormittag 10 Uhr in Charlottenburg aufgestiegen war, landete dem „W. T. B.“ zufolge unter Führung des Premier-Lieutenants Groß um 43 Uhr Nachmittags E Stettin. Auf der Fahrt wurde eine Höhe von 5000 m erreicht.

Die Geschwister Oceana und Ernst Nenz, das talentvolle jugend- lihe Schulreiterpaar des Zirkus Renz, haben am morgigen Sonn- abend ihr Benefiz. Sie werden an diesem Abend mit ihren glän- zendsten Paradenummern hervortreten; außerdem find beide in dem mit zur Aufführung gelangenden Sportschaustück „Auf, auf zur fröh- lichen Jagd“, und zwar Fräulein Oceana als Amazone und gewandte Fahrerin, und Herr Ernst Renz als Parforcereiter auch im großen Kaskadenrennen betheiligt.

Bremen, 26. April. „Bösmann?'s Telegraphishes Bureau“ meldet aus Gibraltar: Der englishe 2855 Registertons große Dampfer „Helvetia“, von Cardiff nah Marseille unterwegs, wurde auf der Höhe von Kap Finisterre leck und mußte in finkendem Zustande verlassen werden. Alle an Bord befindlichen Passagiere sowie die gesammte Mannschaft sind gerettet und hier gelandet worden.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Konzerte.

Wetterbericht vom 27. April, 8s Uhr Morgens.

Stationen. | Wetter.

in 9 Celsius

Temperatur F. =49 R,

3 wolkig bedeckt heiter bedeckt1) 2/bedeckt

2 Nebel itill|bedeckt wolkenlos

Belmullet . . Aberdeen palil Paas openhagen . Stoctholm aranda . t. Petersbg. Moskau . .

Cork, Queens- i Gherbourg

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Neufahrwafser Memel

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Berlin... T57 Wn ..| 763 Breslau... |_762__ le d'Aix .. | 759 Nizza . 761 Sb l O8

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Negen 10 wolkig LL halb bed. 12 wolkig?) 1 bedeckt 13 wolkig 18 heiter 11 wolkenlos | 12 wolfig

bedeckt 12 beded1?) 13 Negen#) 12 heiter 16 halb bed.) 16 wolligs) | 15 wolkenlos | 11 wolkenlos | 10 wolkig 12 Ee 12 halb bed. | 18

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1) Nahm. Gewitter. 2) Nachts u. Morgens Regen. 3) Morgens Regen. 4) Nachts Gewitter u. Regen. 5) Thau. 6) Abends Wetterleuchten.

Uebersicht der Witterung.

Die Witterung des westlihen Europas steht unter dem Einflusse eines Gebietes mit niedrigem unregel- mäßig vertheilten - Luftdrudck, welches sich von den Britishen Inseln bis zu den Alpen erstreckt, charakterifiert durch trübe Witterung, Neigung zu Regenfällen und zur Gewitterbildung. Ost-Europa dagegen steht unter dem Einfluß eines umfangreichen Hochdruckgebiets, dessen Kern {hon mehrere E über dem Innern Rußlands lagert. Jn Deutsch- land is bci ziemli lebhafter |üdöstliher bis süd- westliher Luftströmung das Wetter warm, im Westen trübe, im Osten heiter. In Westdeutschland fanden zahlreihe Gewitter mit Regenfällen statt, die j P wiederholen und auch ostwärts ausbreiten dürsten.

nster meldet 27 mm Regen : Deutsche Seewarte,

Theater - Anzeigen. Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern-

107. Vorstellung, Zum ersten Mal: Hochzeitmorgen. Oper in 1 Aufzug von Karl von Kaskel. Text von Franz Koppel - Elfeld. In Scene geseßt vom Ober - Regisseur Teßlaff. Dirigent: Kapell meister Weingartner. Slavtsche Brautwerbung. Tanzbild von Emil Graeb. Musik komponiert und arrangiert von P. Hertel. (Mit Einlagen von J. Brahms.) Dirigent: Musik- direktor Steinmann. Bajazzi. Oper in 2 Akten und einem Prolog. Musik und Dichtung von N. Leoncavallo, deutsch von L. Hartmann. In Scene geseßt vom Ober - Regisseur Teßlaff. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 114. Vorstellung. Nathan der Weise. Dramatisches Gedicht in 5 Aufzügen von G. E. Lessing. Anfang Uhr. ;

Sonntag: Opernhaus. 108. Vorstellung. Die Meisterfinger vou Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 115. Vorstellung. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Friedri von Schiller. Anfang 74 Uhr.

Deutsches Theater. Sonnabend: Geographie und Liebe. Anfang 74 Uhr. Sonntag: Der Herr Senator. Tontag: Der Herr Senator.

Berliner Theater. Sonnabend: Uriel Acosta. Anfang 7F Uhr. l

Sonntag, Nachm. 25 Uhr: Die Waise von Lowood. :

Abends 7} Uhr: Die Journalisteu.

Montag: Neu einstudiert: Dora.

Lessing-Theater. Sonnabend: Neu einstudiert:

Die Krenzelschreiber. / j Sonntag: Niobe und Die Orientreise.

Wallner-Theater. Leytes Gesammt-Gastspiel des Friedrih-Wilhelmstädtishen CTheaters.

Sonntag: Die Fledermaus. Komische Operette in 3 Akten nah Meilhac und Halevy, bearbeitet von Carl Haffner und Rich. Genée. Musik von Johann Strauß. Regie : Hr. Cpstein. Dirigent : Herr Kapell- meister Federmann. Anfang Uhr.

Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25. : Sonnabend: Dex Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nah einer Idee des Bieville von M. West und L. Held. Musik von Carl Zeller. Regie: Herr Unger. Dirigent: Herr Kapellmeister Feder- mann. Anfang Uhr. _ Sonntag: Der Vogelhändler.

haus.

Residenz-Theater. Direktion : Sigmund Lauten- burg. Sonnabend: Dekorirt (Décoré). Schwank in 3 Akten von Henry Meilhac. Anfang 75 Uhr.

Sonntag, Mittags 12 Uhr: Zum ersten Male. Zerstörtes Glück. Schauspiel in 3 Akten von Paul A. Kirstein.

Abends 77 Uhr: Dekorirt.

Ueues Theater. Direktion: Sigmund Lauten- burg. Sonnabend: Zum 9. Male. Eheglück (Le bonheur conjugal). Lustspiel in 3 Akten von Albin Valabrègue. Deutsch von Buchholz und Wulff. Regie: Josef Jarno. Vorher: Das Recht der Frau. Studie in 1 Akt von Eduard Kraemer. Anfang 74 Uhr. 2

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr, zu halben Preisen : Jugend. Ein Liebesdrama in 3 Akten von Max

albe.

Vends 73 Uhr: Eheglück. Vorher: Das Recht der Frau. Ÿ

Montag: Schluß der Saison.

Viktoria-Theater. Belle - Allianceftraße 7/8. Sonnabend, Nachm. 3 Uhr: Bedeutend ermäßigte Preise. Einzige Schüler-Vorstellung. Die Kinder des Kapitän Grant. h /

Abends 74 Uhr: Halbe Preise. Zum drittleßten Male. Die Kinder des Kapitän Grant.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr, ermäßigte Preise. Nobert und Bertram, oder: Die lustigen Va- gabundeu. Große Posse mit Gesang und Ballet in 6 Bildern.

Montag: Schluß der Vorstellungen.

Theater Unter den Linden. Sonnabend: Pariser Leben, Operette von I. Offenba. Hierauf: Zum 1. Male. Farfarello, Ballet in 3 Bildern von G. Poggiolesi. Musik von M. Dahms. Anfang präz. 7 Uhr.

Adolph Ernst-Theater. Sonnabend, 74 Uhr: Charley’s Taute. Schwank in 3 Akten von Brandon Thomas. Vorher: Die Bajazzi. Bar le Poffe mit Gesang in 1 Aft von Ed.

acobson und Benno Jacobson. Musik von Franz Noth. In Scene geseut von Ad. Ernst.

Sonntag: Diefelbe Vorstellung.

Bentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Sonnabend: Heydemaun und Sohn. Lebens- bild in 3 Akten von Dr. Müller und E. Pohl.

Anfang 7F Uhr. A a Sonntag: Zu Gunsten des Kaufmännischen Hilfs- R. S pr gg f ontag : e eiserne Jungfrau. Diensta Erstes Gastspiel von Emil Thomas.

Der Negistrator auf Reisen.

Konzert-Haus. Sonnabend: Karl Meyder-

Konzert. Letter Operetten- und Walzer- Abend. Hotel Kölnisher Hof, Krausenstraße 48. Hotel - Gäste haben freien Eintritt.

Schluß der Konzert-Saison am 29. April.

Birkus Renz (Karlstraße). Nur noch 3 Vor- stellungen. Sonnabend, Abends 74 Uhr: Zum Benefiz für Frl. Oceana und Herrn Ernst Renz. Auf auf zur fröhlichen Jagd. Außerdem: Zum 1, Male: Die Springschule, auf dem Jagdpferde Parthenia geritten von Frl. Ozeana Renz; Colmar, zum ersten Male geritten von Herrn Ernst Renz; der ostpreuß. Hengst Edinburgh, vorgeführt von Herrn R. Renz; die Handakrobaten Gebr. Detroit 2c.

Sonntag: Zwei Vorstellungen, Nahm. 4 Uhr (ein Kind frei): Große Komiker - Vorstellung. Abends 74 Uhr: Zum leßten Male: Auf auf zur fröhlichen Jagd.

S O R E E R E R T H N S L I E77 Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Gertrud Strube mit Hrn. Lieut. Ernst von Schimmelmann (Magdeburg-Buckau— Detmold). Frl. Margarete Püschel mit Hrn. Professor Dr. Emil Rohde (Breslau).

Verehelicht: Hr. Regierungs-Assessor Fris Frhr. von Massenbach mit Frl. Emma Wellenberg (Marienwerder). Hr. Marine-Stabsarzt Pr. Gustav Arimond mit Frl. Anny Seidel Breslau). Herr Staatsanwalt Lücke mit

rl. Elisabeth Erbs (Beuthen O.-S.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Kurt Treush von Buttlar (Berlin). Hrn. Landrath Cat von Bülow-Bothkamp (Eckernförde). Hrn. Superintendent Hoppe (Hanshagen). Eine Tochter: Hrn. Conrad Gans Edlen Herrn zu Putliß (Groß-Pankow). L

Gestorben: Hr. General-Lieut. z. D. Carl von Einem (Hannover). Hr. General-Lieut. z. D- Thaddäus von Jaroßky (Berlin). Hr. Prem.- Lieut. a. D. Walther von Bonin (Schloß Budden- burg bei Lünen).

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Expedition (S cholz).

Drudck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlag" Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32,

Sieben Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).

werden darf.

gangs8amt ift, gänzli

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

¿ 99.

Berlin, Freitag, den 27. April

1894.

Regulativ

wegen Gewährung einer Zollerleihterung bei der Ausfuhr von Mühlen- oder Mälzereifabeikatern.

Die zuständigen Ausschüsse haben beim Bundesrath den Antrag gestellt, wegen der Gewährung einer Zoll- erleihterung bei der Ausfuhr von Mühlen- oder Mälzereifabrikaten dem nachfolgenden Regulativ die Genehmigung zu ertheilen :

In Gemäßheit der Ziffern 3 und 4 des Gesetzes vom 14. April 1894, betreffend die Abänderung des Bolllarittesehes vom 15. U 1879 (Neichs-Geseßbl. S. 335), werden bezüglih der Gewährung einer Zollerleihterung bei der Ausfuhr von Mühlen- und Mälzereifabrikaten folgende Bestimmungen gegeben.

S

_ Inhaber von Mühlen oder Mälzereien, welche ausländishes Ge-

treide mit dem Anspruch auf Zollnachlaß bei der Ausfuhr einer ent- sprehenden Menge von ihnen hergestellter Fabrikate verarbeiten wollen, haben die Bewilligung eines Zollkontos für das zu verarbeitende ausländishe Getreide bei dem Hauptamt zu beantragen, wobei s Angaben über die zu verarbeitenden Getreidearten, die herzu- tellenden Fabrikate, die Lagerräume für Getreide und für Fabrikate, die Fabrikationsanlagen und die Art des Betriebs zu machen sind. Nach Bewilligung des Antrags sind Aenderungen nur nah zuvoriger Anzeige zulässig. : : Der Ausfuhr der Fabrikate teht die Niederlegung der leßteren in einer Zollniederlage unter amtlihem Mitverschluß gleih.

S

Die Genehmigung des Antrags, welche jederzeit widerruflih ist, erfolgt seitens der Direktivbehörde. Dieselbe wird nur Gewerbe- treibenden ertheilt, welche faufmännishe Bücher ordnungsmäßig führen, das Vertrauen der Verwaltung genießen und entweder selbst am Ort der Fabrikationsanstalt wohnen oder einen dort wohnhaften

eeigneten Vertreter bestellen. JInwieweit in einzelnen Fällen Er- eihterungen hinsihtlich der Anforderung kaufmännisher Buchführung eintreten können, bestimmt die Direktivbehörde. Nücksichtlih der zu leistenden Sicherheit gelten die von der obersten Landes-Finanzbehörde getroffenen Bestimmungen.

__ Der Zollbehörde ist das Recht einzuräumen, durch Einsicht in die ordnungsmäßig zu führenden Handels- und Fabrikationsbücher und durh sonstige Kontrole des Betriebes von der Beachtung der ge- gebenen Borschriften Ueberzeugung zu nehmen. |

S3.

Das auf Zollkonto angeschriebene, sowie das im freien Verkehr bezogene Getreide gleiher Gattung darf nur in den angemeldeten Räumen 1) gelagert werden. “In der Regel dürfen diese Räume nicht in beträhtliher Entfernung von der Gewerbsanstalt oder an einem anderen Orte als letztere liegen.

; S 4.

Das auf Zollkonto angeschriebene ausländishe Getreide, sowie auch sonstiges Getreide, welches in die nah § 3 angemeldeten Räume eingebracht ist, darf in unverarbeitetem Zustande zur Vermeidung der in Ziffer 3 Abs. 1 des Geseßes vom 14. April 1894 angedrohten Geldstrafe bis zu Eintausend Mark nur mit hauptamtlichher Ge- nehmigung veräußert werden. Diese Genehmigung darf nur aus- nahmsweise und aus besonderer Veranlassung, z. B. im Falle einer nothwendig gewordenen längeren Betriebseinftellung, der Aufgabe des Zollkontos ertheilt werden.

Die Buchführung is so einzurihten, daß jederzeit festgestellt werden kann, wieviel Getreide jeder Art und zu welhem Zollsage in den bezeihneten Näumen vorhanden sein foll.

S 5

In dem bei der Amtsstelle nah Muster A beziehungsweise A1

zu führenden Konto gelangen das zum Lager der Fabrikationsanlage abgefertigte ausländishe Getreide zur Anschreibung und die zur Aus- fuhr gebrachten Fabrikate zur Abschreibung, und zwar erstere nah dem Brutto-, letztere nah dem Nettogewicht.

Getreidemengen derselben Gattung, welche verschiedenen Zollsäßen unterliegen, sind im Konto in besonderen Unterabtheilungen anzu- schreiben. :

8 6. ___ Außer vom Auslande darf auch aus Zollniederlagen unter amt- lichem Verschluß und aus gemischten Privattranfitlägern ohne amt- lichen Mitvershluß, sowie ausnahmsweise mit hauptamtliher Ge- nehmigung 4) aus anderen Mühlen- oder Mälzereilagern aus- ländishes Getreide zum Lager der bezüglichen Gewerbsanstalt ab- gefertigt werden. fertigung von Waaren zu den Privattransitlägern ohne amtlichen Mitvershluß bestehenden allgemeinen Bestimmungen. Ausnahmsweise kann die Direktivbehörde unter Vorbehalt des Widerrufs genehmigen, daß die Revision des Getreides dur eine Bescheinigung eines öffent- lich angestellten Wiegemeisters oder einer ähnlichen Person erseßt werde. Solche Personen müssen jedoch zuvor auf das Interesse der Zollverwaltung ein- für allemal vereidigt sein. Eine derartige Ge- nehmigung darf insbesondere nur unter der Voraussetzung ertheilt werden, daß die kaufmännischen Bücher des Lagerinhabers über Zu- und Abgang zum und vom Lager zuverlässigen Aufs{chluß geben. Des- gleichen ist beim Eisenbahntransport die Verwiegung der Wagen- ladungen auf der Geleis- (Zentesimal-) Wage zulässig; dabei ist es statthaft, unter Beachtung der in dieser Beziehung etwa erlassenen allgemeinen Bestimmungen das von der Eisenbahnverwaltung fest- gestellte Gewicht des Wagens von dem ermittelten Bruttogewicht in Abzug zu bringen. Dem Ermessen der Direktivbehörde bleibt ferner die Bestimmung darüber überlassen, inwieweit bei einzelnen Arten des Verkehrs auch Gewichtsangaben in den Eisenbahnfrachtbriefen, Schiffskonnossementen und anderen Ladungspapieren ohne Gefährdung des S als Ersaß der zollamtlihen Gewichtsfeststelung zu-

gelassen werden können.

SIT

Es dürfen nur in der betreffenden Mühle oder Mälzerei her- gestellte Fabrikate zur Ausgangsabfertigung gestellt werden. Die Direktivbehörde kann anordnen, daß Abfertigungen über Mengen unter 2000 kg und, wenn sich am Orte der Gewerbs8anstalt eine Hebestelle niht befindet, über Mengen unter 10 000 kg nicht vor- genommen werden.

__ Die Ausfuhranmeldung is der Hebestelle nah Muster B be- ziechungsweise B 1 in zwei Exemplaren einzureihen. Die Anmeldung muß insbesondere die handelsüblihe Benennung des Fabrikats ent- halten. Die Hebestelle trägt die Anmeldung in das nah Muster C beziehungsweise C1 zu führende Anmelderegister ein und veranlaßt die spezielle Revision nah den im Begleitsheinregulativ gegebenen allgemeinen Bestimmungen. Behufs Feststellung des Nettogewichts

Tann diejenige Tara in Abrechnung gebracht werden, welche zum Zoll-

tarif für die betreffende Waare und Verpackungëart vorgesehen ist. Die im § 6 zugelassenen Erleichterungen dürfen au hier und zwar mit der Ausdehnung stattfinden, daß auch die zollamtliche Bescheini- gung über die Verladung auf die S (Eisenbahnwagen, Schiff) durch eine Bescheinigung des Wiegemeisters u. \. w. erfeft

Von einer Vers Glubanlane kann abgesehen werden. Nach näherer Bestimmung der Direktivbehörde kann von der Revision seitens der “R insoweit leßtere niht zugleih Aus- abgesehen und die Revision lediglih dem lett-

Die Abfertigung erfolgt nah den für die Ab- |

bezeihneten Amt überlassen werden. Diese Erleichterung ist indessen nur bei nachgewiesenem dringenden Bedürfniß und unter der Voraus- seßung zuzulassen, daß die kaufmännischen Bücher des Lagerinhabers über den Geschäftsverkehr desselben zuverlässigen Aufschluß geben, auch rüdcksihtlih der Zollsiherheit Bedenken nicht beftehen.

2 Bezüglih der e der Sendungen während des Transports finden die §8 23 bis 30 des Begleitschein-Negulativs analoge Anwendung.

Binnen der von der Hebestelle zu bestimmenden Frist sind die auszuführenden Fabrikate unter Vorlegung des dem Anmelder zu diesem Zweck von dem Anmeldeamt auszuhängenden Unikats der Anmeldung dem Ausgangsamt zu gestellen. Gy seitens der Hebestelle eine Revision nicht stattgefunden, so sind dem Aus8gangsamt zugleich die Transportpapiere vorzulegen. Dieses Amt hat die Revision nach den Bestimmungen des Begleitsheinregulativs vorzunehmen und die An- meldung mit der Ausgangsbescheinigung dem Anmeldeamt zurückzu- senden, auch dem Anmelder beziehungsweise Waarenführer auf Wunsch O über die Abgabe der Anmeldung und die bewirkte Ausfuhr der ihrer Menge nah anzugebenden Fabrikate zu ertheilen. Ist die Gestellungsfrist überschritten, so hat das Ausgangsamt die Abfertigung gleihwohl vorzunehmen; indessen bleibt es der Entschei- dung des Anmeldeamts beziehungsweise, falls dieses kein Hauptamt ist, des demselben vorgeseßten Hauptamts vorbehalten, ob die Ab- {reibung im Zollkonto zu erfolgen hat.

Das Ausgangsamt hat über die Erledigung der bei anderen Aemtern vorgelegten Ausfuhranmeldungen ein Notizregister nah Muster D beziehungsweise D 1 zu führen.

S8

Die Abrechnung findet vierteljährlich in der Art statt, daß am zwanzigsten Tage, falls dieser aber auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, am nächsten Werktage des vierten Monats nach Ablauf des Abrehnungsquartals von der in diesem Quartal angeschriebenen Menge auéländischen Getreides diejenige Getreidemenge, welche nah dem Ausbeuteverhältniß 9) der Menge der in dem bezeihneten und in dem folgenden Quartal thatsächlich zur Ausfuhr gelangten Fabrikaten entspricht, in Abzug gebracht wird, soweit dieselbe niht etwa {on bei der Abrechnung für das Vorquartal zum Abzug gebracht ist. Es ist dabei für jede Getreideart besonders abzurehnen. Falls bei der Abrechnung die in Abzug zu bringende Getreidemenge die im Abrech- nungsquartal stattgefundenen Anschreibungen der betreffenden Getreide- art niht erreiht, so ist der Zollbetrag von dem zu verzollenden Quantum unter Zugrundelegung des Verhältnisses der im Abrech- nungêquartal angeshriebenen, verschiedenen Zollsäßen unterliegenden Getreidemengen der in Betracht kommenden Gattung zu berechnen. Der Konteninhaber hat binnen längstens aht Tagen nach Zustellung der Abrechnung den sih ergebenden Zollbetrag einzuzahlen. Ein weiterer Geldkredit ist unzulässig. Es ist jedoch statthaft, bei den auf Grund der Abrechnung erfolgenden Verzollungen Einfuhrscheine, welche über die nämliche Getreidegattung, wie die zu tilgende Post lauten, in Zahlung zu geben, vorausgeseßt, daß der im Einfuhrscheine angegebene Tag der Ausfuhr vor den Tag der Kontierung der zu tilgenden Post fällt.

S9

__Das Ausbeuteverhältniß wird für gebeuteltes Mehl aus Weizen auf 75 9% und für gebeuteltes Mehl aus Roggen auf 65 9/9, für Malz aus Gerste auf 75 9% und für Malz aus Weizen auf 78 9/0 festgesetzt. l

Bei Gemischen von Weizen- und Roggenmehl, sowie bei Weizen- oder Roggenmehl, welches aus Weizen- oder Noggenmengen hergestellt ‘ist, die verschiedenen Zollsäßen unterliegen, ist das Verhältniß der zur Mischung verwendeten Getreidearten, beziehungsweise der verschiedenen Zollsäßen unterliegenden Getreidemengen derselben Gattung an- zumelden, und gelangen diese Gemische bei nachgewiesener Ausfuhr dementsprehend zur Abschreibung. Jst das Mischungsverhältniß nicht bekannt, so ist die Abschreibung und Abrehnung nah Maßgabe der Vorschriften zu bewirken, welhe die obersten Landes-Finanzbehörden für e Cs werden. Z

Bei der Ausfuhr derartiger Gemische findet die Ertheilung vo Einfuhrscheinen 11) nicht statt. E 40a MON

Wird Mehl oder Malz aus anderen Getreidearten (Hafer, Ger ste,

Mais, Buchweizen beziehungsweise Hafer, Roggen), oder werden aus Getreide andere Mühlenfabrikate (Schrot, Graupe, Gries, Grüße 2c.) hergestellt, fo erfolgt die Festseßung des Ausbeuteverhältnifses für jede einzelne Fabrikationsanftalt auf Grund spezieller Ermittelungen seitens der Direktivbehörde. __ Für Mühlen und Mälzereien, welche auf den Antrag ihrer Fn- haber unter stehende \steuerlihe Kontrole gestellt sind, kann mit Zu- stimmung der Direktivbehörde das effektive Ausbeuteverhältniß in Rechnung gestellt werden.

Bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten, welche aus einer Mischung von verschiedenen Tarifsäßen unterworfenen Getreidearten hergestellt sind, findet, abgesehen von der im zweiten Absatz dieses Paragraphen vorgesehenen Ausnahme, ein Zollnahlaß überhaupt nit statt. i

: : S0

Die Entziehung des Zollkontos hat zu erfolgen, wenn dasselbe ohne die Unterlage einer angemessenen Ausfuhr wesentlich zur Ge- winnung einer verlängerten Gefällestundung mißbraucht wird, oder wenn Fabrikate der Müllerei oder Mälzerei, welche nicht in der betreffenden Gewerbsanstalt hergestellt sind, zur Abfertigung mit dem Anspruch auf Zollnachlaß gestellt werden, oder wenn in fonstiger Weise eine Hinterziehung des Zolls seitens des Gewerbtreibenden oder seiner An- gestellten unternommen wird. Dieselbe hat ferner in der Regel dann zu erfolgen, wenn von dem Gewerbtreibenden oder seinen Angestellten gegen die Bestimmung im ersten Absaß des § 4 verstoßen oder aber wiederholt Ordnungswidrigkeiten begangen werden.

S 11

Inhabern von Mühlen oder Mälzereien, welchen die in den vor- stehenden §§ 1 bis 10 behandelte Erleichterung gewährt ist, werden bei der Ausfuhr oder Niederlegung 1 Absay 2) ihrer Fabrikate Einfuhrscheine gemäß Ziffer 1 des Geseßes vom 14. April 1894, be- treffend die Abänderung des Zolltarifgeseßes vom 15. Juli 1879, über eine den festgesezten Ausbeutesäßen entsprehende Getreidemenge er- theilt, sofern fie diese Vergünstigung an Stelle des im § 8 vor- gesehenen Erlasses des Eingangszolls für eine der Ausfuhr ent- sprechende Menge zur Mühle oder Mälzerci gebrahten ausländischen Getreides beantragen. Dieser Antrag is in Spalte 7 der Ausfuhr- anmeldung (Muster B beziehungsweise B 1) zu stellen. Zur Ab- fertigung ist die Hebestelle befugt. Jm übrigen regelt sich das Ver- fahren und die Behandlung der Einfuhrsheine nah den hierüber erlassenen allgemeinen Bestimmungen.

__ Bei Ertheilung von Einfuhrscheinen für ausgeführte Fabrikate ist der Zollberehnung der niedrigste Zollsaß, zu welchem Getreide der betreffenden Art im Konto angeschrieben steht, zu Grunde zu legen.

Bei den nah § 8 vorzunehmenden vierteljährlihen Abrehnungen sind diejenigen Getreidemengen, für welche Einfuhrscheine ertheilt sind, von der Anschreibung nit mit in 8 zu bringen.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen im § 1 bis 9 werden, foweit nicht die im § 4 bezeihnete Strafe oder die Strafen der §8§ 134 bis 151 des Vereinszollgeseßes Anwendung finden, in Gemäßheit des § 152 daselbst mit einer Ordnungsstrafe bis zu ein- hundert und fünfzig Mark geahndet.

8 13; Das gegenwärtige Regulativ tritt am 1. Mai 1894 a des Regulativs vom 27. Juni 1882, betreffend die Gewährung c Zollerleihterung bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten.

Regulativ

für Privattransitlager von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten Waaren (Getreide 2c.) ohne Mitneriacu der Zollbehörde.

Die zuständigen Aus\{hüsse haben beim Bundesrath de Antrag gefiel dem nachstehenden Regulativ für E ah transitlager von den in Nr. 9 des Zolltarifs auf- geführten Waaren (Getreide 2c.) ohne Mitvershluß der Zollbehörde“, welches hon am 1. Mai d. J. ab in F aft treten würde, die Genehmigung zu ertheilen :

In Gemäßheit der Ziffer 1 Absäte 2 bis 5 und Ziffer Geseßes vom 14. April 1894, betreffend die Nbärverune des Zoll tarifgeseßes vom 15. Juli 1879 (NReichs-Geseßbl. S. 335), werden für Strei A ohne amlihen Mitvershluß von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten Waaren (Getreide 2c.) nachstehende Be- stimmungen ertheilt:

L Arten derx Privattransitläger. B

a | 4 H

__ Die Privattransitlager für Getreide ohne amtlichen Mitvers{luß find entweder L 8. reine Transitlager, wenn das Getreide aus\{ließlich zum Ab- faß in das Zollausland bestimmt ist, oder : A

_b. gemischte Transitlager, wenn neben der Wiederausfuhr in das rv e der Absaß des gelagerten Getreides im Zollgebiet ge- attet ift.

IT. Allgemeine Bestimmungen.

Auf diese Privattransitlager finden die Vorschriften des Privat- lager-Negulativs, soweit niht nachstehend anderes verfügt ist, An- wendung.

S

| Lagerräume.

Die Lagerung des Getreides ist in der Regel nur in geschlossenen Räumen gestattet. Ausnahmsweise kann jedoch da, wo die Verhält- nisse eine Lagerung im Freien erforderlih machen, eine solhe auch in niht abgeschlossenen Räumen dur die Direktivbehörde unter der Be- dingung bewilligt werden, daß die Näume deutlih abgegrenzt und dur die Firma des Inhabers kenntlih bezeichnet werden.

8 4

E 1 _Kontoführung.

Für die Transitlager ist bei der Amtsstelle ein besonderes Nieder- lageregister nah dem Muster A zu führen, in welhem für jedes Lager ein Konto eröffnet wird. /

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L : Zugang zum Lager. a j i:

Die Einbringung inländischen Getreides auf das Lager ist zulässig, zuvor jedoh nach Muster B anzumelden.

Die Anmeldung ist in zwei gleichlautenden Exemplaren der Amtsstelle einzureichen. Lebtere prüft dieselbe und stellt das eine Exemplar, mit Genehmigungsvermerk versehen, dem Anmeldenden zurück. Vor der Aushändigung dieses Exemplars darf mit der Ein- bringung niht begonnen werden. i

8 6. | Behandlung während der Lagerung.

Die Behandlung um Umpackung des gelagerten Getreides ist

uneingeshränkt und ohne Anmeldung zulässig.

S T Seitens des Hauptamts kann widerruflih gestattet werden, ge- lagertes Getreide zum Zweck der Mischung (88 12, 18 und 19) oder zum Trocknen oder Darren zeitweise aus dem Lager zu entnehmen. Vor der Wegbringung ist der Amtsstelle eine Anzeige einzureichen, aus welcher der Zweck der Entnahme, die Gewichtsmenge, der Lager- raum und der zeitweise Bestimmungsort des Getreides, fowie die Zeit des Beginnes der Wegschaffung desselben ersihtlih sind. Desgleichen ist von der Zeit der Zurückschaffung zum Lager zuvor Anzeige zu er- statten. Die Anzeige ist von der Amtsstelle den Auffichtsbeamten zu- zustellen, welhe durch Gewichtsermittelungen, Entnahme von Proben oder in sonst geeigneter Weise die Zurückbringung des entnommenen Getreides auf das Lager zu überwachen und die Anzeige mit ihrem Revisionsvermerk der Amtsstelle zurückzureichen haben.

8&8.

Abgang vom Lager.

__ Der Ausfuhr des gelagerten Getreides steht die Aufnahme in eine öffentliche Niederlage oder in ein Transitlager unter amtlihem Mitverschluß gleich.

Bei der Versendung von Getreide in ein anderes Transitlager ohne amtlichen Mitvers{luß ist das Getreide in dem Konto des neuen Lagers in derfelben Weise als inländishes oder aue E anzu- schreiben, wie es in dem Konto des alten Lagers zur Abschreibung gelangt ist. Die Begleitpapiere sind hierüber mit den entsprechenden Angaben zu versehen.

Das zur Ausfuhr oder Versendung nah einer anderen Niederlage bestimmte Getreide is nach den Vorsériften des Begleitschein- und des Niederlageregulativs, sowie der etwa erlassenen besonderen Be- stimmungen unter Zollkontrole zur weiteren Versendung abzufertigen. Dabei kann von einer Verschlußanlage abgesehen werden; folchenfalls sind indessen nah erfolgter Verladung des Getreides die darüber aus- gestellten Frachtpapiere (Frachtbriefe, Konnosjemente 2c.) dem Begleit- \chein-Ausfertigungsamt vorzulegen. Leßteres hat dieselben mit den Angaben des Begleitsheins zu vergleichen, in diesem die Uebereinstim- mung mit dem Ee zu bescheinigen und demnächst die Fracht- papiere mit der Nummer des Begleitscheins und mit dem Amtsstempel zu versehen.

Jn den Begleitscheinen, welhe die Sendung jederzeit zu begleiten haben, ift das Transportmittel und die besondere Art der Niederlage, von welcher das Getreide abgemeldet worden, genau zu bezeihnen. ads auf dem Transport eine Umladung statt, fo ist diese von dem Transportführer unter genauer Bezeibnung des Transportmittels in den Frachtpapieren zu vermerken. /

Beim Begleitshein-Empfangsamt find die Frachtpapiere vorzu- legen und auf ihre Uebereinstimmung mit den Begleitscheinen zu prüfen.

Ausnahmsweise kann die Direktivbehörde unter Vorbehalt des Widerrufs genehmigen, daß die Revision des Getreides bei der Auf- nahme ins Lager und bei der Entnahme aus demfelben, sowie die zollamtlihe Bescheinigung über die Verladung auf die Transport- mittel (Eisenbahnwagen, Schiff) durch eine Bescheinigung eines öffentlih angestellten Wiegemeisters oder einer ähnlichen Person erseßt werde. Solche Personen müssen jedo zuvor auf das Interesse der Steuerverwaltung ein- für allemal vereidigt sein. Eine derartige Ge- nehmignng darf insbesondere nur unter der Vorausfeßung ertheilt werden, daß die kaufmännischen Bücher des Lagerinhabers über Zu- und Abgang zum und vom Lager zuverlässigen Aufshluß geben.

Dem Ermessen der Direktivbehörde bleibt die Bestimmung dar=-