1913 / 126 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 May 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Nun ift gesagt worden, die Pren seye Praxis mnâre anders, als die Erklärungen, die in der Kommission von der Regierung abgegeben worden find. Von dem Minister des Innern bin ich auedrücklich ermächtigt worden, mit aller Bestimmtheit hier zu erklären, daß die in dem - Kommissionsberiht enthaltenen Erklärungen durchaus au recht erhalten werden, und daß das Neligionsbekenntnis kein ma geblihes Moment bei der Beurteilung der Naturalisationsgesüche ist (Zuruf bei den Sozialdemokraten: sein jollte!) i. Von den Naturali- sattonsgesuhen von Juden sind im Jahre 1911 die Hälfte genehmigt worken. Wir müssen uns allerdings das Neht vorbehalten, den Strom der Ausländer, der vom Osten her kommt, zurü@zuhalten. E Auffassung wird auch die Mehrheit des Hauses in Zukuuft res\thalten.

Abg. Be cker- Arnsberg (Zentr.): Gewiß bestehen auf diesem Gebiete manhe Mißstände, aber diese könnten durch den soztal- demokratishen Antrag noh vermehrt werden. Der fozialdemokratische Antrag könnte gerade für dte Arbeiter ganz verderbliche Wirkungen haben. Er gibt den eingebürgerten Ausländern auch das Recht der Niederlassung und des Aufenthalts in Deutschland. Der e erunggver eler hat {hon auf den Zug vom Osten nah dem Westen hingewkésen. Der Zug aus dem äußersten Osten nach dem Weslen is noch gefährliher. Wenn der fozialdemokratische Antrag angenommen würde, dann könnten die großindustriellen Unternehmer, namentliß aus Rheinland und Westfalen, chinesishe Kulis zu untergeordneten Arbeiten geradezu haufenweise heran- \{chleppen. In Zeiten niedergehender - Konjunktur könnten dann diese Streikbreßer aus Deutshland nicht ausgewiesen werden. Die Negierung könnte zugunsten der Arbeiter nicht ein- greifen. Jch glaube deshalb, daß auch die fozialdemokratischen Arbeiter, die ebenfalls unter der Konkurrenz ausländischer Arbeiter leiden, dem sozialdemokratischen Antrag sehr wenig Dank wissen werden. Vielleiht wird mir erwidert werden, man müsse diese aus- ländischen Arbeiter für die Gewerkschaften zu gewinnen suchen, ihnen en Solidaritätsgedanken einpflanzen, dann würden sie niht zu Lohn- rückern werden. Ja, versuchen Sie nur einmal, die Heldensöhne vom Balkan für die Gewerkschaften zu gewinnen. Wir haben auf diesem Gebiete doch au einige Erfahrungen. Nur in den seltensten Fällen gelingt es, diese auf einer so utedrigen Kulturstufe stehenden Leute für die Organisation zu gewinnen. Eine Pulle Schnaps is thnen lieber als die Ausübung des Solidaritätsgedankens und die Zahlung von Gewerkschaftsbeiträgen. Man kann die Hebung der ausländischen Arbeitermassen nicht vor- nehmen auf Kosten der deutsch n Arbeiter, indem. man diesen das ge- waltige Heer von solhen bedürfnislosen Streikbrehern auf den Hals \chickt. Wir bedauern ebenfalls und verurteilen entshieden, daß aus religiösen Gründen und dergleichen einem Ausländer die Einbürgerung verweigert wird. Aber daran ist nichts zu ändern ; wir werden darauf angewiesen sein, daß die Negierung ibr Versprechen hält. Wollen wir uns darauf nicht verlassen, so müssen wir auch die Konsequenzen des sozialdemokratischen Antrages auf uns nehmen, daß die Unter- nehmec waggonweise Aus[änder aus dem fernsten Osten heranziehen. Wir wollen die Möglichkeit, Elemente, die Deutschland gefährlich werden können, abzuschieben, unter allen Umständen beibehalten. Jch bestreite, daß Leute aus Montenegro usw. für uns von Nutzen sein könnten. Es liegt auch nit im Interesse der Arbeiter, daß j:ne Leute an der deutshen Volksvertretung teilnehmen. Das könnte unter Umständen zu einer Majorisierung der deutschen Arbeiterbevölkerung durch die kulturell tiefstehenden Arbeiter führen. Ich glaube, daß die Arbeiterbevölkerung noch so viel gesunden Cgoismus hat, daß sie sich diese auéländishen Elemente vom Halse halten möchte.

Abg. Landsberg (Soz.): Ich bestreite auf das entschiedensle, daß die Möglichkeit der letchten Erwerbung der Staatsangebörigkeit f auf dem Arbeitsma1kt irgendwie bemertbar machen würde. Es liegt gerade im Interesse derer, dié den Zustrom der Ausländerkonkurrenz färhten, daß diese zustrômenden Ausländer . niht re{chtlos sind. Ein ausländishér Arbeiter wird erst dann gefährlich, wenn er kein Solidaritätsgefühl hat, die Nechtlosigkeit macht die Konkurrenz! ge- fährlich und nichts anderes. Wenn man den Ministerialdirekior Lewald hört, müßte man glauben, daß die verbündeten Ne- gierungen an der Ostgrenze stehen und den Zustrom fremd- ländischer Arbeiter fernzubtalten suchen. Das gerade Gegenteil ist der Fall. Wir verlangen für die ausländischen Arbeiter nur Gerechtigkeit, daß sie nit \chikaniert werden. Eine Sehnsucht nah ausländischen Arbeitskräften haben lediglich die deutschen Agrarier und Shlotjunker, und die Regierung hat noch ni%ts dazu getan, um diesem Strom zu steuern. Jch habe es nicht nôtig, auf die Verherrlidung weiter einzugeben, die der Mintsterial- direttor in bezug avf deutsche freibeitlihe Einrihtungen vorgetragen hat. Ich weiß nicht, ob er als eine dieter freihettlichen Ginrihtungen das Dreiklassenwahlsystem betrachtet. Gewiß find nicht alle umere Geseße gleihwertig oder gleich unwertig. Was aber insbesondere Preußen betrifft, so hat seinerzeit der nationalliberale Führer ven Guneist den Ausspruch getan, daß die Verwaltung es ver- stehe, den Geist der Verfassung in scin Gegenteil umzu- wandelú. Seitdem hat ßch noch nichts geändert. Unsere Anträge sollten eigentlich überflüssig fein, da ihnen eine ver- ständige Verwaltung sowieso Nehnung tragen sollte. So müßte es cigentlich selbstverständlih sein, daß die Kinder aus Chen deutscher Frauen mit Staatenkosen, besonders wenn die Betreffenden alle Staatsbürgerpflichten erfüllen wollen, in den deuts{en Staats- verband aufgenommen werden. Jn den meisten Kulturländern haben folhe Glemente das Recht auf Einbürgeruna. Dieser Ansicht waren fogar früher die Nationalliberalen. Das Abstammungsprknzip ift erst neueren Datums. Unter dem alten Prinziv, wonach jeder im Lande Geborene das BürgerreWt des Landes hat, ist Deutschland zu dem geworden, was es ist. Wenn einc ausländishe Frau durch Heirät mit einem Inländer Deutsbe wird, z. B. eine Patagonterin, die einén deutschen Matrosen heiratet, dann darf man dies doch einem fulturell bochstebenden Manne nit versagen.

Abg. Brühne (Soz.): Dieses Geseß bringt troy aller Forderungen der leßten 20 Jahre niht die gewünshten Abänderungen, jondern sogar Verschlechterungen. Wohlhabende werdén im Gegensaß zu Arbeitern {on jeßt sehr {nell naturalisiert. Das dürfte in Zukunft noch s{chlimmer werden.

_ Abg. Bernstein (Soz.): Man brauht am amerikanischen Einwanderungsgeseß niht alles zu billigen. Der Kommissar is dort aber wenigstens an bestmmte Vorschriften gebunden. Man darf an nit vergessen, daß die Vereinigten Staaten zu einem folchen Geseze gezwungen worden sind, weil die anderén Staaten alle mißliebigen und unbequemen Elemente näch Amerika abshoben. Gegenüber dem Zustrom aus dem Osten möchte ih bemerk-n, daß dieser sich sehr {nell der böberen Kulturstufe, die er vorfindet, anpaßt. Bekannt ist au, daß si die Lohndrücker gerade am meisten uuter den nicht naturalisierten Elementen finden. Deshalb verlangen gerade die amer:kanishen Gewerkschaften, daß fich ihre Mitglieder möglichst \chnell tas Bürgerreht erwerben. Bei unseren Anträgen handelt es sih deéhalb um die Einbürgerung und niht um die Zulassung.

Abg. Dr. Quar ck (Soz.): Bei uns bemüht man sich nach Möglichkeit, eine Assimilation der ausländishen Arbeiter zu ver- hindern. Gerade bei den christlihen Arbeiterorganisationen versucht man alles, um jede Berührung der auéländishen Arbeiter mit den deutschen zu verhindern. Als seinerzeit ein Kaplan dte katholischen Arbeiter aufklären wollte, wurde er auf Grund einer Denunztation von fapitalistisher Seite verseßt. Als die Unterstellung der gewerb- lihen auéländischen Arbeiter unter die Feldarbeiterzentrale angeordnet wurde, mußten beispielsweise auch die Lederarbeiter in“ Frankfurt am Main, troydem sie industrielle Arbeiter sind, bei der Feldarbeiter- zentrale in Frankfurt die bekannte L-gitimationskarte für 2 4 lösen. Da wurde den Arbeitern gesagt, hier ist die Karte, aber wenn thr euch an irgend einer Bewegung gegen die Prinzipale beteiligt, dann werdet“ ibr sofort auSgewiesen. Bedenken Sie das, Herr Kollege Beer, dann werden Sie ánderen Sinnes werden.

Abg. Becker (Zentr.): Der Abg. Landsberg und auch der leßte fozialdemofratische Nedner vertraten die Auffassung, als ob die Rechilosigkeit der ausländischen Arbeiter in Deutschland sie vielfach

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zum Streik verführte. Gewiß ist & vorgekommen, daß man aus- ländische Arbeiter. ausgewiesen. hat, weil sie. sih. am Streik beteiligt haben. Aber diese Praxis ist in den lcßten Jahren eine andere ge- worden. Seit ker i in i eworden ist, wié früher, ist die Solidarität der ausländischen beiter keîne bessere geworden. Jeter Gewerkschaftsführer ; daß bei den Lobnbewegungen die fremden Arbeiter die allererstêèn sind, die zum Streik rufen, aber nahcr zuerst den Streik brechen. Ich erinnere Ske daran, daß im Jahre 1905 {n Essen die aus- ländischen Arbeiter gegen den Abg: Sachse die Fäuste gef{hwungen haben. Jh will die Leute nicht herunterseßen, sie kommen aus einer Kultur heraus, die fie für die deutszen Gewerkschaften nicht reif macht. | Abg. Molkenbuhr (Soz.): Der Kollege Becker wird nicht beweisen können, daß jemals die ausländishea Arbeiter deswegen aus- gewiesen worden sind, weil sie Streikbruh begangen haben, wohl aber find ausländishe Arbeiter ausgewiésen worden, die ihre Kollegen auf das Ungehörige des Streiköruhs aufmerksam. gemackcht hatten. Die ganze Beweisführung des Abg. Betker ist somit verunglückt. Die Zahl der Einwanderer in Amerika ist außerordentlich groß gegen- über der Zahl der Zurückgewiesenen. Uebrigens handelt es {ih ‘hier darum, ob derjenige, der sich in deutsche Verhältnisse eingelebt hat, nicht das Necht erhalten soll, das deutshe Bürgerreht zu erwerben, wie es in Amerika tatsählih der Fall ist.

Abg. Freiherr von Richthofen (nl.): Die Verhältnisse in

den Vereinigten Staaten sind von den unsferigen fehr’ vershieden. Dott

besteht das Bedürfnis nach einer starken Cinwanderung, bei uns be- steht dieses nicht. Dtie strengeren Bestimmungen in den Vereinigten Staaten sind au niht zurückzuführen auf die Einwanderung ver- frachter deutsher Offiziere und ähnlicher Glemente, sondern auf die Einwanderung aus den Südstaaten Europas, die für Amerika ebenso unerwünscht ist wie für uns.

Abg. Sachse (Soz.): Jh muß die Ausführungen des Abg. Beer in bezug auf die Vorkommnisse beim Kohlenstreik 1ihtig stellen. Die Schimpfworte sind nicht von Ausländern: gegen uns gefallen, fondern von christlihen Mitgliedern.

Nach einer kurzen “Erwiderung des Abg. Bedcker- Arnsberg (Zentr.) wird zur Abstimmung geschritten.

Der Prinzipalantrag Albrecht wird abgelehnt. Für den Eventualantrag Albrecht erheben sich außer den Sozial- demokraten Fortschrittler, Polen und ein Teil der National- liberalen. Die Abstimmung bleibt zweifelhaft, es muß aus- gezählt werden. “Der Eventualantrag wird mit 148 gegen 115 Stimmen abgelehnt. § 7 in der Fassung der Kommission bleibt unverändert.

8 7a lautet nah den Kommisstonsbeschlüfsen:

„Die Einbürgerung in. cinem Bundesstaat darf erst erfolgen, nachdem durch den, Reichskanzler festgestellt worden. ist, daß keiner der übrigen Bundesftaaten Bedenken dagegen erhoben hat; erhebt ein Bundesstaat Bedenkèn, so entscheidet der Bundesrat. Die Be- denken können nur auf Tatsachen gestüßt werden, welche die Be- forgn!s rechtfertigen, daß die Cinbürgerung des Antragstellers das Wohl des Neiches oder eines Bundesftaates gefährden würde.

Diese Vorschriften sollen nicht Anweadung finden 1) auf ebe- malige Angehörige des Bundesstaates, bei dem der Antrag gestellt wird, auf deren Kinder, Enkel und an Kindesstatt Angenommene, 2) auf Ausländer, die im Deutschen Neiche geboren find, wenn sie sih bis zum vollendeten 21. Lebensjahre dauernd in dem be- treffenden Bundesstaate aufgehalten baben und die Einbürgerung innerhalb 2. Sahre nah diesem Zeitpunkte beantragen.“

Die Sozialdemokraten wollen den ganzen § 7a streichen, event. das Recht, Bedenken gegen den Antcag auf Einbürgerung zu erheben, nur dén Staaten zugestehen, wo der Betreffende eine Niederlassung“ hat.

__ Von: den Abgg. Herzog und Mumm (wirtsh. Vgg.) ist die Streichung der Ziffer 2 des zweiten Absatzes beantragt.

Abg. Landsberg (Soz.): Ich habe gestern gefragt, ob denn der bisherige Zustand wirklich für das Deutsche Reich ge- fährlich gewesen wäre, ob es sich denn als unbedingt nötig herausgestellt habe, die Souveränität der Bundesstaaten zu be- s{hränken. Vom Bundesratstisch baben wir keine Antwort gehört. Die Annahme des § 7a wird zur Folge haben, daß die preußischen Mißbräuche zu deutschen Mißbräuchen werden. Der Abg. Blunck hat allerdings g- meint, daß diese Möglichkeit der Verallgemeinerung der preußischen Mißbräuche durch die Faffung des 7a vollkommen beseitigt sei. Er hat mir den Vorwurf gemacht, daß ih die Regierung förmlich dazu provoziert hätte, die preußischen Mißbräuche in_ganz Deutschland einzuführen. Ich muß das zurückweisen. Die preußische Negierung weiß am besten, mie man ein Geseg reaktionär an- wenden fann. Auch die Erklärungen vom Regierungstish, daß niemals Ablehnung von Anträgen aus konfessionellen Gründen er- folgen werde, können uns nicht beruhigen. Erst müßte mit dem ganzen System in Preußen gebrochen werden. Der Abg. Blunck und setne Freunde sollten doh wissen, was von feterlihen Versprehungen der verbündeten Regierungen zu halten ist. Wo ist die liberale An- wendung des Neichsvereinsgesezes geblieben? Jch bitte Sie, unseren Prinzipalantrag anzunehmen oder wenigflens den Eventualantrag. Ich rene dabei auch auf die Unterstüßung des Zentrums und der Nationalliberalen, deren Wortführer \sich urfprünglih auf den Stand- punkt dieses Eventualantrages gestellt haben. z

__ Abg. Liz. Mumm (wirtsch. Vgg.) : Unser bisheriges Schweigen

zeigt, welhe Bedeutung wir der Begründung der Anträge der äußersten Linken entgegenbringen. Diese versucht, bier ein Gesetz einzuarbeiten, wonach jeder in das Deutshe Reih kommende Aus- länder das Necht erhält, deutscher Staatsbürger zu werden. Der Grundgedanke des Geseßes war, den in das Ausland gehenden Deutschen die Beibehaltung ihrer deutshen Staats8angehörigkeit im weitesten Umfange zu ermöglihen. Deshalb muß alles, was nicht dazu gehört, aus dem Gese herausgebraht werden. Dieser Gedanke liegt au unserem Antrage zuärunde. _ Abg. Dr. Neumann-Hofer (fortshr. Volksp.): Ganz wird sih ja die volle Autonomie der Einzelstaaten hierbei niht erhalten lassen. Wir wollen aber die Autonomie der einzelnen Bundesftaaten niht allzusehr einshränken lassen. Dazu liegen auch gar keine zwingenden Gründe vor, da erhéblihe Mißbräuche nicht bekannt ge- worden sind. Ich kann deshalb nicht wünschen, daß der Paragraph in der vorliegenden Form Geseß wird, und werde deshalb für den Gventualantrag stimmen.

__ Direktor îm Reichsamt des Innern Dr. Lewald: Gerade von seiten der Linken wird im Gegensag zu ihrer bisherigen Haltung der fôderalislishe Charakter des Reiches verteidigt. Jh kann aber nicht zugeben, daß dur dieses Gesey Rechte der Bundesstaaten angetastet werden. Daß dtes. niht geschieht, dazu ist ja der Bundesrat da, und es war deshalb richtig, die Entscheidung in seine Hände zu

1 legen.

_ Abg. Bernstein (Soz.): Unser Antrag bezweckt nur, daß gegen früher keine Verschlehterung eintritt. Unter Ablehnung aller. Anträge wird der der Kommissionsfassung angenommen. S 8 lautet in der Kommissionsfassung: „Die Witwe oder geschiedene Chefrau eines Ausländers, die zur Zeit ihrer Eheschließung eine Deutsche war, muß auf ihren Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet sie fih nieder- gelassen hat, etngebürgert werden, wenn sie den Erfordernissen des S 7 Absay 1 Nummer 1 und 2 entspricht. Ueber das Erfordernis der Nummer 2 i} vor der Einbürgerung dite Gemeinde des Nieder- läfsungsortes zu hören.“ Die Sozialdemokraten (Abgg. Albrecht und Genossen) schlagen folgende Faffung vor:

Paragraph in

eit, daß diefe Praxis auch im Westen eine lden (

__ „Der Witwe oder gés{Gtl¿denen Ehefrau eines Ausländers, die bis zur Eheschließung Deutsche wär und sich im Inlante nieder: gelassen hat, muß auf ihren Antrag für sih und die aus ihrer Ele hervorgegangenen minderjährigen, mit ihr in häuêliher Gemeinschaft lebenden Kinder die Einbürgerung von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet sie sich niedergelassen hat, gewäh1t werden, wenn sie dem Erföidernis des § 7 Absaß 1 ‘Nummer-1 entspricht. Zur Stellung des Antrags sür ihre Kinder ist die geschiedene Chefrau nit rur,

wenn sie deren geseßliche Vertreterin ist, sondern auch tann befugt,

wenn ibr nach dem maßgebenden bürgerlichen Necht die Sorge für die Person derselben zusteht.“ 4 i Abg. Landsberg (Soz.) begründet den soztaldemokratischen Antrag. Der Begriff „unbescholten“ sei ein Kautshukbegriff. Jm preußi}hen Staat könne. jemand, - der durhaus ehrenwert sei, wegen

eines geringfügigen Verstoßes gegen das Verein8geseg nach Ansicht

der Behörden als „besholten“ bezeichnet werden.

Abg. Dr. Bl un ck (fortshr. Volksp.): Wir stimmen dem ersten Sat des soztaldemokratischen Antrages" zu, dagegen lehnen, wir den zweiten Satz ab. Â

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Lew ald: Wenn wir in einér idealen Welt lébèn . würden, dann könnte män dém sozial. demotcatishen Antrag zustimmen; aber wir lebên leider nit in einer

idealen Welt.

Unter Ablehnung -des sozialdemokratishen Antrages wird der 8 8 in der Kommissionsfassung angenommen. 8 8b der O a T e lautet : „Ein Ausländer, der minbeskens ein Jahr wie ein Deuts\her im Heere oker in der Marine aktiv gedient Hat, muß auf féinen Antrag von dem Bundesstäaté, in dessen Gebietz er ih nieder- gelassen hat, eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen des S 7 Absatz 1 entspriht und die Einbüraërung nicht das Wohl des Neiches oder eines Bundesstaates gefährden würde. Die Vor- schriften des § 7 Absaß 2 und des § 7a Absay 1 finden An- wendung.“ Die Sozialdemokraten beantragen die Streichung der Worte „wenn er den Erfordernissen“ usw. bis zum Schluß. Nach einer kurzen Begründung des sozialdemokratischen Antrages durh den Abg. Landsberg (Soz.) wird der An- trag abgelehnt. i ; Der § 8h wird somit in der Kommisfio nsfassung aufrecht erhalten. | Abg Hans sen (Däne) befürwortet die Einfügung - des

folgenden neuen S 8c:

„Ein Staatenloser, der im Neichsgebiet als Kind eines daselbst wohnhaften, mit einer Deutschen verebelihten Ausländers geboren ist, muß von dem Bundesstaate seiner Geburt eingebürgert werden, wenn er innerhalb eines Jahres nah der erreichten Volljährigkeit einen dahingehenden Antrag stellt und die Erfordernisse, des § 7 Absat 1 Ziffer 1—4 vorltegen“. ;

Abg. Hans fen (Däne): Mein Antrag bezweckt, die unglückliche Lage der Staatenlosen zu mildern und zu begrenzen. Da man: in anderen Staaten, z. B. in Frankreich, Oesterreih und Ungarn, der Einbürgerung der Staatenlosen keine Schwierigkeiten macht, sollte man auch in Deutschland die Einbürgerung diefer Unglücklichen er- möglichen. Ich verstehe niht die übertriebene Aengstlihkeit unserer

Behörden in dieser Beziehung. Das Vorgehen der erwähnten Staaten,

beweist, daß die deutshe Geseßgebung den Anforterungen unserer Zeit niht in demselben Maße entspriht wie im Ausland. Jh verweise auf die bezüglih der Einbürgerung der Staatenlosen gemacht haben. Das Schicksal der Staatenlosen in Nordshleswig ist in der Kom- wilion ausführlich geschildert worden. Staatenlose, die geheiratet atten, und wegen Mittellosigkeit Geldstrafen cnicht erlegen | “, mit Freiheitsstrafen belegt worden. Im ) B baben Ar r 40 Tage Haft und darüber abbüßen müssen. Die drei i aus dem Jahre 1913 in der Kommission angeführt habe, und die der Negierungsvertréter als Fälle ältéren Datums hinstellte, sind niht die einzigen « geblieben. Ein paar Tage später nach der Erklärung des Megierungskommissars wurde ein Arbeiter ausgewiesen, weil er si verheiratet hatte und mit seiner Frau zusammen wohnte. Der Fall hat großes Aufsehen erregt, es wurde Protest erhoben und die Ausweisung it bis héute noch nicht ausgeführt. Es \s{eint, daß die Verfolgung anderen Staatenlosen gegenüber au zeitweise eingestellt ist, wir haben aber keine Garantie, daß diese Verfolgung niht wieder aufgenommen wird, sobald dies Laas verabschiedet worden ist. Die Regierung wird fortdauernd nah dieser Richtung von einflußreihen Personen gedrängt. Ich erinnere nur an die Ausführungen des Grafen von Nanyau- im preußischen Herrenhause. Er hat die s{wersten Beleidigungen -gegen den dänischen Staat und die dänische Regierung ausgesprochen, ohne daß vom Regierungstish dagegen Einspruch erhoben ist. Zweitaufend

Heimatlose sind noch in Nord)chleswig, die sich weigern, nah Däne--

mark zu gehen. Wenn Dänemark sie zwangsweise naturalisieren wollte, so würde es dadurh den preuß!s{en Verwältungs8behörden die Möôg- lihkeit geben, sie zwangsweise über die dänishe Grenze zu sieben. Die Staatenlosen baben formell keine ene und do bängen fie an ihrer Heimat Nord - Schleswig, wo sié geboren und aufgewachsen sind und einen Berufsstand gesunden haben. Sie gehen lieber ins Gefängnis, als daß sie thre Heimat verlassen. Sie haben kein papiernes MNecht, gewiß, aber fie haben ein Nätut- recht, und dieses sollte endlich in ein geschriebenes Met umgewandelt werden. Die auf . dem großstädtishen Asphalt aufgewachsenen jungen Landräte verstehen es nicht, mit einem solchen Heimatsgefühl zu rechnen. Die Behörden sollten aber damit rechnen und diese Gefühle nlcht. mit Füßen . treten. Damit wäre dem Staate besser gedient, als mit engherzigen und rüdcksits- losen Gewaltmaßregeln. Ein Vertreter des, preußt\hen Ministeriums des Innern hat den jeßigen Zustand als-einen Mißstand anerkannt und es als eine Aufgabe der preußishen Regierung bezeichnet, aus eine Beseitigung dieses Mißstandes hinzuwirken. Dieses Versprechen ist aber keine geseßlihe Garantie. Wir kennen die Aan ate Ver- waltungspraxis, und die leßten Vorkommnisse in Elsaß-Lothringen sprechen Bände. Ich bitte Sie deshalb dringend : Schaffen- Sie hier geseßlihe Garantien, schaffen Ste hier neues Necht, beseitigen Sie das Unrecht der Staatenlosigkeit. Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald: Nach den Worten des Vorredners könnte man den Eindruck gewinnen, als ob es sich um eine große Anzahl von Fällen gehandelt hat, wo solche Mißstände zutage getreten sind. Es handelt sich aber in Wirklichkeit um einige wenige Fälle, die a hier \{chon vorgebracht worden sind. In dem einen Falle ist dem Betreffenden die Niederlassung versagt worden, weil er wiederholt vorbestraft wär, - darunter wegen Diebstahls und wegen iderstands gegen die Staatsgewalt. Hier war us die Versaging berechtigt. Daß die preußishe Regierung den Hetmatlosén gegenüber niht mit besonderer Härte vorgeht, beweisen ja die vielen Fälle von Naturalisierung. Uebrigens gewährt ja son dieses Geseß in Ver- bindung mit dem dazu gehörigen Militärgeseß die Möglichkeit, daß diese Fem oiioles die deutsche Staatsbürgershaft erwerben können. Die Annahme des Antrags Hanssen würde außerdem unübersehbare Konsequenzen ‘nah sih ziehen, da auch alle anderen Heimatlosen danach behandelt werden müßten. irektor im Auswärtigen Amt Dr. Kriege: Ih möchte nod darauf hinweisen, daß die hier erwähnten Zustände eine Folge eincs früheren dänischen Gesezes sind, wonach Kinder dänischer Staats- angeböriger, die im Auslande geboren worden sind, nicht die dänisde Staatsangehörigfett besißen. Diese Frage kann nur international gelö! werden. Zwischen Deutschland und Dänemark shweben hon darüber Verhandlungén, über deren Verlauf ih natürlih hier nihchts mitteilen kann. Aber es isi unser Wunsch, auf dem Wege internationaler Ver- handlungen diesen Zuständen ein Ende zu ma

. .

Vorschläge, die angesehene deutsche Gelehrte

Seitens der Regierung zu Hongkong ist Pakhoi seit dem 28. Februar : ! " für verseucht erklärt.

sind ausgewiesen, und als sie dem Befehle nicht nachkamen, | ahre 1912 haben Arbetter | i Fâlle, die ih

Nedbts

Abg: Ber n ste ïn (Soz.): Großen Wert können wir auf die foeben gehörten Ausführungen nit legen. ‘Es ist doch nit zu be- greifen, weshalb fi die: Regierung dann gegen diesen Antrag sträubt. Das Deutsche Reich solite hier so großberzig sein, wie es kleinére Staaten sind. Uebrigens: wüibe die Annahme des Antrags bloß die internationalen Verhandlungen mit Dänemark unterstüßen.

Abg. Hans sen (Däne): Es wurde mir entgegengehalten, daß es sich um einen- mehtfach bestraften Menschen ‘handle. Aber er- wurde ja nicht deswegen ausgewiesen, sondern weil er fi verbeiratet hatte und mit seiner rechtmäßlgen Frau zusammenlebte. Wegen

iderstandes gegen die Staatsgewalt wurde er infolge eines Renfontres mit dem Nachtwächter bestraft. - Von dem Diebstahl is mir nichts bekannt, auch ‘haben die Zeitungen, die das Vorgehen der Behörden verteidigt und gebilligt:habén, davon nichts erwähnt. Aber ih werde mih erkundigen und ‘darauf zurückommen.

Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Kriege: Es wurde an- geführt, daß die Annahme “dieses Antrages auf die internationalen Verhandlungen fördernd: cinwirkèn könne. Ich glaube, daß leiht das Gegenteil eintreten kann. -

Gegen 7 Uhr wird die weitere Beratung auf Freitag 2 Uhr vertagt ; außerdem - kleine -Anfragen und Interpellation der Sozialdemokraten wegen Einschränkung des Preß- und Vereinsgeseßes in Elsaß-Lothringen.

Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Absperrungs- maßregeln. GesundHhettsstand und Gang der Volkskrankheiten.

Nah den „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts*, Cas s fas ia 28. Mai 1913.)

Pe st. Türkei. In Djedda vom 4. bis 10. Mai.1 Erkrankung und 1 Todesfall. i;

Aegypten. Vom 3. bis 9. Mai erkrankten 35 (und starben 14) Personen an der Pest, davon 8 (2) in Mima, 7 (3) in Ayat, 6 (2) in Senures, 6 (—) in Tukh, 3 (1) in Minieh, 2 (1) in Beni Suef, je 1 (1): in Alexandrien und Kafr el Zagat, 1 (—) in Fan und je (1) in Abu Kerkas Dechneh und Raml eh; ferner erkrankten (starben) vom 10. bis 16. Mai 20 (12), davon 6 (5) in S EEE M LER, 5 (1) in- Ayat, 2 (—) in Abu Kerkas, 1 (3) in Senures, je 1 (1) in Fayum, Fan und Kafr el Zagat fowie je 1 (—) in Tukh, Ashmun und Chebin

om. ;

Aden. În der Zeit vom 27. April bis 3. Mai sind in Aden an der Pest 10 Personen erkrankt und 3 gestorben.

Niederländisch Indien. Vom 23. April bis 6. Mai wurden auf Java gemeldet: Aus dem Bezirke Malang 257 Erkrankungen (und 247 Todeófälle), aus Madioen 34 (32), aus Paree 19 (14), ferner aus Soerabaja 19 Todesfälle, aus Kediri. 9- und aus Toeloengagoeng 8 i /

Hongkong. Vom 30. März bis 5. April 4 tôdlih verlaufene Erkrankungen, davon. 1 in der Stadt Viktoria. : L

- China. Zufolge Mitteilung vom 19. April hat in Pakhoi die

Pest sowohl an räumliher Ausdehnung wie an Heftigkent des Auf- tretens zugenommen; die Zahl der PesttodesfäUe allein in der Stadt wird auf 1000 bis 2000 geschäßt, angeblih werden aber viele solcher Todesfälle zu verheimlichen versucht. Die Flucht vieler Einwohner, selbst schon. erkrankter, nah den umliegenden Ortschaften hat die Folge gehabt, daß fast der ganze Kreis, zu dem Pakhoi gehört, verseucht ijt.

Aus der Umgegend von Kanton wurden zufolge Mitteilung vom 29. April zahlreiche“ Pesterkrankungen gemeldet, besonders der Sunningbezirk südlih von Kanton hatte s{chwer unter der Seuche zu leiden. In Kanton selbst find laut Bekanntmachung des Polizei- direktors im Monat März 39005 tote Ratten eingesammelt ; darunter befanden sich einige, die mit Pest behaftet waren. Gegen Ende April wurden einige Erkrankungen gemeldet, welche angebli aus dem benachbarten Hongkong eingeshleppt worden sind.

Philippinen. In Manila wurden vom 1. Januar bis 12. April 8 Pesterkranküngen, darunter 7 mit tödlihem Ausgang, angezeigt. Aus Iloilo und den anderen Provinzen waren Pest- fälle niht gemeldet.

British Ostafrika. Vom 1. bis 24. April wurden aus Mombassa 5 tödlih verlaufene Pestfälle und aus Kisumu 1 folher Fall gemeldet.

Peru. In Mollendo vom 6. bis 12. April 1 Erkrankung.

Ecuador. Im März in Guayaquil 22 Erkrankungen (und 9 Todesfälle), in Duran und Milagro je 1 (1).

Cholera.

Straits Settlements. In Singapore sind in der Zeit vom 14. bis 17. April 3 Cholerafälle festgestellt worden; über. die Verbreitung der Seuche an der Westküste der Malaiishhen Halbinsel sind weitere Mitteilungen nicht eingegangen.

Gelbfieber.

Ecuador. Im März in Guayaquil 26 Erkrankungen (und 16 Todesfälle), in Milagro 12 (7), in Naranjito 7 (6), in Duran 4 (4), in Aqua Piedra 2 (—) und in Bucay 1 (—)

Podcken.

Hongkong. Vom 30, März bis 5. April 4 Erkrankungen (davon 2 in der Stadt Viktoria) und 3 Todesfälle.

Fledckfieber.

Deutsches Reich. In der Woche vom 18. bis 24, Mai wurde 1 Erkrankung (bei einem russishen Autwanderer) in Hamburg fest-

gestellt. Genickstarre.

Preußen. In der Woche vom 11. bis 17. Mai sind 2 Er- krankungen in folgenden Regierungsbezirken [und Kreisen] ge- meldet worden: Düsseldorf 1 [Essen Land], Hannover 1 [Han- nover Stadt]. | i :

Schweiz. Vom 4, bis 10. Mai 1 Erkrankung im Kanton Bern, vom 11. bis 17. Mai 1 im Kanton Aargau,

Kreta. Zufolge Mitteilung vom 12. April herrscht in den Kreisen Pediada und Malevisi im Osten der Insel sowie in der Umgebung der Stadt Kandta die Genitstarre. Bis zum 6. April sollen in den genannten Bezirken 136 Erkrankungen, darunter 11 mit tödlihem Ausgang, vorgekommen sein.

Spinale Kinderlähmung.

Preußen. In der Woche vom: 11. bis 17. Mai is 1 Er- krankung im Kreise Recklinghausen- Land des. Neg.-Bez. Münster

angezeigt worden. Verschiedene Krankheiten in der Woche vom 11. bis 17. Mat 1913.

Pocken: Konstantinovel (4. bis 10. Mai) 8, Motkau, Warschau je 1 Todesfälle; New York 1, St. Petersburg 2, Stockholm 5, Warschau. (Krankenhäuser) 3 Erkrankungen; Varizellen: Buda- pest 23, New York 141, Prag 22, Wien 71 Erkrankungen; Fle ck - fieber: St. Petersburg 2, Warschau (Krankenhäuser) 7 Er- krankungen; Milzbrand: Reg.-Bezirke Köslin, Schleswig je

E1frankungen; Influenza: Berlin; Braunschweig je 2, Amsterdam 1, London 21, Mcskau 5, New York 16, Paris 1, St. Petersburg 4, Prag 1 Todesfälle, Kopenhagen 29 Erkrankungen ; Genidckstarre: New York 2 Todesfälle; Budapest, Christiania, o je 1, New York 8 Erkrankungen. Mehr als etn Zehntel aller Gestorbenen ist an Masern und Nöteln

gestorben in Graudenz Etrkcanküngen wurden gemeldet fn Rürnberg 165, 2e Kopenhagen 108, Löndon (Kiankenhbäuser) Paris 402, Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1, ésto: l Etxfkrankungen wurden angezeigt im Landespolkzeibezirke Berlin 141 (Stadt Berlin 88), im Reg.-Bez. Arnsberg 123, in Hamburg 79, Budapest 49, Christiania 22, London (Krankenhäuser) 90, New York 337, Paris63, St. Petersburg 62, Wien46. Ferner wurden Erkrankungen gemeldet an: S{ch i (Stadt Berlin 93), in Hamburg 65, Budavest 114, Kopenhagen 23, London (Krankenhäuser) 171; New York 347, Paris 111, St. Peters- burg 96, Prag 34, Wien 163; Keucbhusten tin Budapest 26, Kopenhagen 34, London (Krankenhäuser) 29, New York 66, Wien 86; Typ hus in Paris 61, St. Petersburg 51.

43, Butapest 255, 87, Néw York 1197, Prag 43, Wien 367; an

2 9/0) géstorben in Altona

Lübeck, Hamburg

St. Petersburg 88,

arlach im E Berlin 139

Aegypten.

Der internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat beschlossen, wegen Herkünfte aus Massaona das Pestreglement in Anwendung zu bringen.

Nr. 22 der „Versffentlihungen des Kaiserlichen Gesundhettsamts" vom 28. Mai 1913 hat folgenden Inhalt : Personalnacrihten. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrank- beiten, Zeitweilige Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten. Desgl. gegen Pest. Desgl. gegen Cholèra. Sanitätébericht über die bayerische Armee, 1909/10. Deegl. über die däni'he Marine, 1911/12. Gesetzgebung usw. (Preußen.) 4— Galenishe Arznet- mittel 2c. Gifte. (Bayern. Reg.-Bez. Mittelfranken.) Trichinen- krankheit. (Württeniberg.) Feuerbestattung. Sqularzt. (LDgeClenburg - Strel as Stempel für tnländisches Fleisch. (Ham- urg.) Scweinehandel. (Vereinigte Staaten von Amerika.) Fleischbefchau. Tiérseuhen im- Deutschen Reiche, 15. Mai. Desgl. im Auslande. Desgl. in den Niederlanden, 1. Viertel- jahr. Maul- und Klauenseuhe in Dänemark. Vermischtes. (Deutsches Reich.) Heeresergänzungsgeshäft, 1911. Erkrankungen 2c. in Krankenhäusern, 1912. (Aegypten.) Pest, 1912. (Vereinigte Staaten von Amerika. Massachusetts.) Jahresberichte des Gesundheits- amts, 1910/11. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbe- fälle in deutsWen Orten mit 40000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutsch2zn Stadt- und Landbeztrken. Witterung. Beilage: Gerichtlihe Ent- s{eidungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmittéln (Wein).

Handel! und Gewerbe. j

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nahhrichten für Handel, Industrie und Land- wirtschaft“.)

Winke für Gläubiger bei Konkursen in England und Schottland.

Konkurse. Das Konkursrecht für England, Schottland und JFrland ist kéin einheitlihes, vielmehr gelten für jeden dieser Landes- teile verschiedene géseßlihe Vorschriften. Im Nachste henden sind die wesentlichen Züge dés englishen und des schottishen Rechts zu- Ota, die für deutshe Gläubiger hauptsählich in Betracht ommen.

1) Englisches Konkursrecht. Zuständig für das Verfahren sind in London der Oberste Gerichtshof (High Court of Justicè), im übrigen England die. Grafschaftêgerichte (County Courts). Stellt ein Gläubiger Konkursantrag, so überzeugt sich das Gericht, ob der Schuldner eine Konkurshandlung (act of bankruptey) begangen hat, und erläßt dann zum Zweck der Sicherstellung des \{uldnerischen Vermögens den Einleitungsbes{luß (receiving order). Dieser Be- {luß fann auch auf Antrag des Schuldners ergehen. Durch den Einleitungsbeshluß wird ein Gerihtêbeamter zum amtlihen Ver- wahrer (official receiver) des Schuldnervermögens bestellt. Der amtlide Verwahrer beruft auf einen Termin, der in der Regel nicht später als 14 Tage nah dem Einleitungsbes{luß liegt, die ‘erste Gläubigerversammlung (lirst meeting of creditors). Kommt auf Grund dieser Versammlung eine Einigung oder ein Vergleich binnen einer bestimmten Frist niht zustande, so \pricht das Gericht die Konkurserklärung aus (adjudges the debtor bankrupt), worauf ein Konkureverwalter (trustee), in der Regel dur eigene Wahl der Gläubiger, bestellt wird, dem die Verteilung des \huldnerisden Ver- mögens unter diese obliegt. Der Einleitungsbeshluß, die Etnladung zur Gläubigerversammlung und die Konkurserklärung werden in der „London Gazette“ und iz einer örtlihen Zeitung bekannt ge- geben. Die Tagespresse pflegt über die Konkursnachrihten der London Gazette kurz zu berichten. Ferner sendet der amtliche BYerwahrer möglichst frühzeitig an jeden im Geschäftsberiht des Schuldners (debtor’s statement of affairs) erwähnten Gläubiger einen Auszug aus diesem Geschäftsberiht unter Angabe der Gründe der Zahlungs- einstellung und gegebenenfalls mit erläuternden Bemerkungen sowie ferner mit eincr Véitteilung über Zeit und Ort der ersten Gläubiger- versammlung. Der erwähnte Geschäftsbericht ist vom Schuldner dem amtlichen Verwahrer binnen weniger Tage nach dem Erlaß des Einleitungsbeshlusses einzureihen und eidlih zu bekräftigen. Er hat unter anderem die erforderlihen Einzelheiten über Ver- mögensslüde, Ausstände und Verbindlichkeiten des Schuldners sowie die Namen und Adressen feiner Gläubiger zu enthalten. Der _ Konkurteverwalter (trustee) is verpflihtet, vor Ausschüttung einer Verteilungörate seine Absicht in der „London Gazette“ bekannt zu geben und außerdem jedem im Geschäftsbericht erwähnten Gläubtger, der R Forderung noch uicht nachgewiesen hat, davon Nachricht zu geben.

Jeder Gläubiger soll seine Forderung so bald wie mögli nach Erlaß des Eröffnungsbeshlusses nachweisen (to prove his debt). Die Nachweisung erfolgt, indem dem amtlichen Verwahrer oder dem Konkursverwalter, falls ein solcher bereits bestellt ist, eine eidliche Versicherung (aftidavit), die etne Rechnungsaufstellung enthält, oder auf eine solhe Bezug nimmt und die vorhandenen Beläge anführt, übergeben oder portofrei eingesandt wird. Aus der Versicherung muß auch hervorgehen, ob dir Gläubiger Sicherheiten für seine Forderung besißt oder nicht. Die eidlihe Versicherung ist vom Schuldner selbst oder für ibn von einem hierzu ermächtigten Dritten abzugeben. Jm letzteren Falle sind die Art der Ermächtigung und die Gründe für die Sachkenntnis des Dritten anzuführen. Der amtliche Verwahrer läßt den Gläubigern Formulare für die eidliche Versicherung, begleitet von einer Gebrausanweisung in englischer, deutsher und französisher Sprache zugehen. Die eidlihe Ver- sicherung kann in Deutschland abgegeben werden: von britischen Untertanen vor ter britischen Botschaft oder einem britischen Kon- sulatsbeamten (Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul, Prokonsul oder Konsularagenten), von nicht britishen Untertanen in der gletchen Weise, wenn dies niht nah den Landesgeséßen, wie z. B. in Preußen, unzulässig ist, sonst vor jedem landesgeseßlih zur Abnabme von Eiden ermächhtigten Beamten (Amtsrichter, Notar); die Zuständigkeit dieses Beamten ist dann von einem britischen Gesandten, Konsul oder Notar zu bescheinigen.

Obwohl besondere Vorschriften über die Sprache, in der afli- davits abzufassen find, nicht bestehen, so ist doch die englishe Sprache hierfür die allein üblihe; eine deutsch abgefaßte eidlihe Versicherung müßte wenigstens von einer beshworenen englischen Ueberseßzung be- gleitet sein, um von den“ eñglishen Gerichten angenommen zu werden.

Sn allen Fällen ist anzuraten, die Hilfe eines englischen Anwalts

2) Swhottishes Konkursrecht. Die Konkurseröffnun er-

folgt, wenn . der Schuldner ungeachtet eines dahingehenden Befehls des Obersten schottis{chen Gerichtéhofes (Court of Session) oder eines örtlihen Gerichts (Sheriff Court) binnen der darin festgeseßten Frist niht Zakblung leistet. auf amtlihe Verwaltung des Schuldnérvermögens (Sequestration) und auf Ernennung eines Konkursverwalters (Tastao) f

Antrag ist bei einer, Bill Chamber genannten, Abteilung des Court of Session in déssen Bezirk der Schuldner während des dem Antrag vorher- Bebhenden Jahres seinen Wohnsiß hatte. selbst den Antrag auf amtliche Verwaltung seines Vermögens stellen, jcdoch nur in Gemeinschaft mit einem oder mehreren Gläubigern. Das Gericht prüft feine Zuständigkeit und das Vorliegen der übrigen geseßlißen Voraubseßzunaen der Konkurseinleitung und dann den „Interlocutor“, vermögen zu si{hern und eine Gläubigerversammlung zwecks Wahl des Konkursverwalters (trustee) zu berufen. amtlihe Verwaltung des Schultnervermögens nur von den Gläubigern, nicht au) vom Schuldner, gestellt worden, so ladet das Gericht den

Der Gläubiger kann in diesem Falle Antrag

tellen. Dér

bei demjenigen Sheriff Court anzubringen,

oder Der Schuldner kann auch

ernennt der" die Aufgabe hat, das Schuldner-

War der Antrag auf

Schuldner zunächst zum Zweck der Vernehmung über den Antrag vor. Ist die amtliche Verwaltung vom Court of Session verfügt worden, so wird von diesem die Ausführung der Verfügung einem Sheritk Court übertragen. Die Tatsache der amtlihen Verwaltung des Schuldnervermögens und der Termin der ersten Gläubigerversamm- lung werden im Amtsblatt (Edinburg Gazette) bekannt gegeben. Bei der ersten Gläubigerversammlung hat der Schuldner einen GesWäftöberiht («tate of affairs) und eine Uebersicht über das Ein- fommen aus setnem Vermögen zu übergeben. Die bei der Ver-" sammlung anwesenten Gläubiger haben dem Vorsißenden eine eid- lie Versicherung (affidavit) zu übergeben, die vor einém Friedens- rihter (jüstice of the peace) oder, wenn im Ausland, in der oben für das englishe Konkursrecht angegebenen Form abgegeben sein muß. Der eidlihen Versicherung ist eine eingehende Darlegung - der Forderung beizufügen ; auch diese Darlegung muß von dem Gläubiger und der den Eid abnehmenden Person unterzeihnet sein. Jst der Gläubiger verhindert, persönlich an der Versammlung teilzunehmen, so kann er außerdem noch eine Vollmacht anschließéèn, auf Grund deren sein Anwalt oder ein anderer Beauftragter für ihn bei dieser und den folgenden Gläubigerversammlungen erscheint und abstimmt. * Bis zur Bestätigung der Wabl des Konkursverwalters durch das Gericht kann niemand über das Vermögen des Schuldners verfügen. Aus besonderen Gründen kann das Gericht eine Ausnahme gestatten und zu diesem Zweck einstweilen einen vorläufigen Verwalter (Judicial Factor) bestellen. Ist der Konkursverwalter ernannt, so bittet er um Ermähhtigung zur Vernehmung des Schuldners. Der Termin hierfür wird im Amtsblatt bekannt gegeben und außerdem den Gläu- bigern einzeln mitgeteilt. Nah der Vernehmung des Schuldners halten die Gläublger ihre zweite Versammlung ab, um den Stand des Schuldnervermögens zu erörtern und Anweisungen für seine Ver- waltung zu geben. L D Die erste Verteilungsrate wird gewöhnli bei einer Gläubiger- versammlung ausgeshüttet, die innerhalb 14 Tagen, nah Ablauf von 4 Monaten, von der Anordnung der amtlihen Verwaltung (award of sequestration) ab gerechnet, stattfindet. Die zweite Verteilungs- rate wird bei einer Versammlung angekündigt, die innerhalb 14 Tagen nah Ablauf von 8 Monaten, vom gleichen Zeitpunkt ab gerechnet, abgehalten wird. /

Ein Gläubiger, der nit bei der ersten Gläubigerversammlung zugegen war und die hierfür vorgeschriebenen, oben erwähnten Gr- flärungen abgegeben hat, muß, um bei der Vertetlungsrate berüd- sichtigt zu werden, dem Konkursverwalter binnen einer bestimmten Friit eine eidlihe Versicherung über den Betrag seiner Förderung nebs Rechnungêaufstellung und Belägen übergeben. Hat der Gläu- biger eine Sicherheit für seine Forderung empfangen, so muß er deren Wert in Abzug bringen. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in London.)

British Westafrika.

Ausgabe neuer Silbermünzen. In London ist unter der Aufsicht des Staatssekretärs der Kolonten ein behördlicher Aus\huß gebildet worden, der die Ausgabe neuer Silbermünzen für British Westafrika in die Wege leitet. A E

Die neuen Münzen werden als Florins, Shhillinge, Sech8- und Dreipencestüke bezeihnet. Ihre Ausgabe foll zum Juli 1913 erfolgen. 7

| Der Aus\huß foll auch die Frage ter Ausgabe sonst wünsckchens- werter barer Zahlungsmittel prüfen. |

Konkurse tm Auslande. Rumänten.

Anmeldung er

Forderungen bis

S(luß der Verifizierung am

Handelsgeriht | Name des Falliten

Leon Aronovici, Inh. Sami Arono- dici, Sof. Mihai- | Bravu, Nr. 13 | | Jassy: Aron Fruchtmann ist in Konkurs erklärt worden.

Ilfov I (Bukarest) 1913 1913

15./28. Juni | 17./30. Juni

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 29. Mai 1913:

Nuhrrevter Oberschlesishes NRevter Anzah! der Wagen Gestellt . . . 30989 11 607 Nicht gestellt . —,

Dem Deutschen Industrieschußverband, Siß Dresden, hat sich neuerdings außer einer Reihe von Einzelfirmen der „Arbeit- geberverband der Ziegeleibesißer und -pächter von Dresden und Um- gegend“ angeschlossen. Die Mitgliederzahl des Deutschen Industrie- \huyverbandes, der ohne zu Aussperrungen zu verpflichten Verluste aus Streiks und Aussperrungen nah festen Grundsäyen ent- \{ädigt und seinen Mitgltedern mit Nat und Unterstüßung bei jeder Arbeiterbewegung zur Seite steht, ist damit auf rund 4100 Firmen aller Industriezweige mit rund 330 000 Aibeitern angêwachsen.

In der gestrigen Hauptversammlung des Stahlwerks- verbandes wurde laut Meldung des ,W. T. B.“ aus Leipzig über das Geschäft mitgeteilt: Der Halbzeugmarkt zeigt infolge der Ungewißheit der weiteren Gestaltung des internationalen Eisenmarkles aus im Inlande nicht mehr ganz die bishertge Stärke und An- Die Verbraucher halten dem Dkuck - der auf dem Weltmarkt gefallenen Preise zurück und ter Nbruf ist weniger dringend als seither. Das gleiche gilt vem Auslandsmarkte, wo seitens der belgishen ‘und der französishen Werke Preisreduktionen erfolgten. In Großbritannien besondets trägt die unnatürlihe Lage des Warrantmarktes sowie die Mög- lichkeit etnes Ausstandes in der zurzeit sehr gut beschäftigten Schiffsbauindustrie zur Unsicherheit des Marktes bei und veranlaßt eine abwartende Haltung der Verbraucher. Mit Rücksicht auf diese Umstände wurde gestern der Verkauf im Inlande für das dritte Vierteljahr zwar zu den bisberigen Preisen, aber mit einer erhöhten Unterstützung der Ausfuhr der Halbzeug weiter verarbeitenden reinen Werke freigegeben. In s{chwerem Oberbaumatertal liegt das Ge- {äft nach wie vor günstig, und der Anfang Mai vorliegende Auftragt- bestand übertrifft den der Vergleih8zeit des Vorjahres um nahezu

spannung. untér

(Durchschnitt aller deutshen Berichtsorte 1895/1904: 1,10 9/0)

ungesäumt in Anspruch zu nehmen,

400 000 t, Von den württembergischen Staatsbahnen ist ein Nach-