1913 / 137 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jun 1913 18:00:01 GMT) scan diff

: Hieria bedeuten:

a den dem Monatsbeitra 87,5 vom Hundert des

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onatsbeitrags,

G E g Daa der Sade geleistet B r die na erncherung8ge]eßes vorzunehmenden Berechnungen vereinbart die ite s

den Antragstellern von Fall zu Fall. Berlin, den 8. Juni 1913.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

Bekanntmachung.

Auf die für das dende der Reichsban eine erste g dreiviertel Prozent oder

52 M4 50 Z

für jeden Anteil zu 3000 4/6 und 17 M 50 S ___ für jeden Anteil zu 1000 6

gegen den Ge Nr. 7 bezw. Nr. 10 bei der Raid ankhauptkasse in Berlin, bei den Reihsbankhauptstellen, Reichs bankstellen sowie bei sämtlichen Reichsbanknebenstellen mit Kassen einrichtung erfolgen.

Berlin, den 8. Juni 1913.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü ck.

Die von e ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32

des Reichsgesezblatts enthält unter Nr. 4224 eine Bekanntmachung,

unter Nr. 4225 eine Bekanntmachung,

und unter Nr. 4226 eine Bekanntmachung,

Berlin W. 9, den 12. Juni 1913. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab des Reichsgeseßblatts enthält unter Nr. 4227 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführung des § 368 Abs. 2 des Versicherungsgeseßes für Angestellte, vom 8. Juni 1913. | Berlin W. 9, den 12. Juni 1913.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Konsijtorialrat, Pfarrer Dr. Bauer in Frankfurt a. M. den Charakter als Geheimer Konsistorialrat zu verleihen.

Auf den Bericht vom 23. Mai d. J. will Jch der Stadtgemeinde Cöln, die die Anlage eines M am Rhein unterhalb der Mülheimer Heide, den werftmäßigen Aus- bau des linken Rheinufers bei Cöln-Niehl und die Erweiterung des Hochwasserabflußprofils am gegenüberliegenden Ufer plant, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlagen erforderlichen Grundeigen- tums hierdurch verleihen. Die eingereihte Mappe mit 3 Plänen folgt zurü.

Neues ‘Palais, den 28. Mai 1913.

Wilhelm R.

von Breitenbach. von Dallwiß. An die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Jnnern.

Allerhöchste Konzessionsurkunde,

betreffend den Bau und Betrieb einer vollspurigen

Nebeneisenbahn von Cöln-Ehrenfeld über Frechen

nach Benzelrath mit einer Abzweigung von Brauns-

‘feld nah Cöln r die Stadtgemeinde öln.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Von der Stadtgemeinde Cöln ist darauf angetragen worden, ihr die Konzession zum Bau und Betrieb einer den S der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung unter- worfenen vollspurigen Nebeneisenbahn von Cöln-Ehrenfeld über Pigen nah Benzelrath mit einer Abzweigung von Brauns- eld nah Cóln Jägerstraße und für den Fall der Höher- legung des Staatsbahnhofes Me mit einem an dessen Nordseite Mnillégenden Uebergabebahnhof zu . erteilen. Demgemäß wollen Wir diese Konzession unter den nachstehenden Bedingungen und mit der Wirkung hierdurch erteilen, daß mit der Betriebseröffnung der Neheneisenbahn- linien die au Grund des Geseges über Kleinbahnen und Efivatanscjlus ahnen vom 28. Juli 1892 (Geseyßsamml.

. 225) / ergangene Genehmigungsurkunde vom 22. Januar 1904 zum Betriebe einer nebenbahnähnlihen Kleinbahn von rehen nach Cöln mit Abzweigung nah dem O öln-Ehrenfeld sowie die Genehmigungsurkunde vom 16. Jun

“1909 für eine Privatanshlußbahn vom Bahnhofe Braunsfeld

dieser Kleinbahn bis über die Jägerstraße hinaus, vorbehaltlich der Nechte Dritter, außer Kraft treten. A

entsprechenden Nettokeitrag =

or und t5- l der Monate, während deren der Monatsbeitrag unter Verzinsung gestanden hat, gerehnet von der Mitte dem Beitragsmonate folgenden bis zur Mitte des

eg ür E A eimsver}imherungsansta für Angestellte die Rehnungsgrundsäge und NRechnungsgrundlagen mit

ahr 1913 festzusegende Divi- anteile wird vom 17. d. M. ab albjährlihe Abschlagszahlung von ein und

- - - -

l betreffend Aenderung der Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 3. Juni 1913,

| betreffend die Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schuße des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900 und in Washington am 2. Juni 1911, vom 5. Juni 1913,

: : l betreffend Uebergangs- ‘bestimmungen zur Reichsversicherungsordnung, vom 8. Zuni 1913.

zur Ausgabe gelangende Nummer 33

nannten Nebeneisenbahnen unter lichen Erlasses vom 30. April 1906,

Recht zur Entziehung und Beschr nkung des Grundeigentums nah Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen verleihen.

I.

Die Konzession erstreckt sich im einzelnen :

__1) auf den Bau und Betrieb einer Strecke vom Staatsbahnhofe Cöln-Ehrenfeld über Pren nah Benzelrath zum Mamu an die Nebenbahn Benzelrath—Mödrath einschließlich eines be dher- legung des Staatsbahnhofs Cöln-Ehrenfeld anzulegenden Üeber- gabebahnhofes auf zepen Nordseite. Die Strecke foll von der Dürener Straße bis zum Bahnhofe Frehen zweigleisia, im übrigen aber ein- gleisig ausgebaut werden. Die ganze Strecke soll für ‘den Güter- N der zweigletsige Teil auch für den Personenverkehr betrieben

erden,

2) auf den Bau einer eingleisigen Strecke in gesonderter Linien-

ührung vom Bahnhofe Frechen durch den Ort Fcechen bis zum

ahnhofe Benzelrath, die lediglich für den Personen-, Gepäck- und Stückgutverkehr zu betreiben ift,

3) auf den Bau einer eingleisigen, für den Güterverkehr zu be- treibenden Abzweigung vom Bahnhofe Braunsfeld nah einem neu änzulegenden Ortsgüterbahnhofe Côln Jägerstraße,

„,,4) auf die Mitbenußung der zu erwetternden vollspurigen städtischen Straßenbahn in Cöln von der Kreuzung der Nebenbahn mit der Dürener Straße über diese und die Aachener Straße bis in die Flandrishe Straße in Cöln für Personen-, Gepäck- und Stück- gutverfehr.

ILT

Die Erlaubnis zur un der städtishen Straßenbahn (I, 4), auf der der Betrieb nah Maßgabe des Geseßes über Klein- bahnen vom 28. Juli 1892 zu führen ist, wird unter Vorbehalt des Widerrufs und nach Maßzabe der von den Kleinbahnauffihtsbehörden zu treffenden Vorschkiften erteilt.

ITT.

Die Unternehmerin ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgeseßen ohne weiteres unterworfen.

IV,.

Die gesamte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltun ist einer Person zu übertragen, welche für die Geschäftsführung, intaweit fie der staatlichen Beaufsichtigung urterliegt, der Aufsichtsbehörde ver- antwortlich ist.

Die Wahl dieses Geschäftsleiters und seines O sowie die Geschäftsordnung für den Gescäftsleiter bedarf der Be- stätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung durch mehrere Personen erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung aller Geschäftsleiter Anwendung.

Sämtliche Beamten des Bahnunternehmens müssen des Deutschen Reichs sein.

A i Für den Bau und Betrieb der Bahn tes die für Nebeneisen- bahnen geltenden Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebs- ordnung vom 4. November 1904 (Neichsgeseßbl. S. 387) sowie die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vergl. § 3 der Cisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) maßgebend. ersonenzüge find mit Dampf- odec elektrischer Kraft, Güterzüge

mit Dampfkraft zu befördern. Mit Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten können auch diese Züge mit elektrischer Kraft befördert werden.

Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen. :

Die der Stadt Cöln für den Bau und Betrieb. der Kleinbahn Côln—Frehen—Benzelrath im Interesse der Festung Cöln Aerlegten Zan Uen pu / i, Umwandlung dieses Bahnunter-

Angehörige

FUr den nSDefondere folgende De! gen: 1) Der Skaatsregierung : _ die Feststellung der Bahn igen Durch-

führung dur alle Zwischenpunkte,

die Bestimmuvg der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulihen Anlagen und Einrichtungen sowie

Y i Feststellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer nzahl.

Dem Staate bleibt für alle dur die Ausführung der genehmigten

Entwürfe verursahten Benachteiligungen seines Eigentums oder seiner

sonstigen Nechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nah

Lde der geseßlihen Bestimmungen gegen die Unternehmerin vor- ehalten.

2) Die Bahn von Cöln-Ehrenfeld (Staatébabúhof) nah Benzel- rath (Anschluß an die Nebenbahn Benzelrath—Mödrath) einschließ- lih des bei Höherlegung dés Staatsbahnhofes rene auf dessen Nordseite anzulegenden Uebergabebahnhofes muß so gebaut und ausgerüstet werden, daß die Ueberführung von Personenzügen mit 956 Achsen mittels chwerer Lokomotiven in einstündiger Aufeinander- folge nah beiden Richtungen möglich ist. 3) Die Unternehmertn hat allen Anordnungen, welhe wegen polizeiliher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nadzukommen. 4) Die Vollendung und Inbetrtebnahme der Bahn muß längstens binnen 3 Jahren nah Erteilung dieser Konzession erfolgen. ollie nach dem T rtesen des Ministers der öffentlichen Arbeiten diese Bau- frist obne Verschulden der Unternehmerin, insbesondere wegen un- vorhergesehener Schwierigkeiten beim Grunderwerb, nicht eingehalten werden können, so ist der Minister ermächtigt, die Baufrist ent- sprechend zu verlängern. Für die Vorlage ‘der autführlihen Bauentwürfe sowie für die Jnangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb- nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlihen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden. 9) Falls die festgeseßte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlihen Arbeiten festgescßten besonderen Bau- fristen nicht innegehalten wird, kann die erteilte Konzession dur landesherrlihen Erlaß zurückgenommen und die im §8 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehalt:ne Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalte dex Versteigerurg der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll j2voch die Zurücknahme der Konzession nicht m Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgeseßten Schlußfrist er- olgen.

VII. Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die ente und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nahfolgenden Beschränkungen durch die staatlihe Aufsichts- behörde. Die Unternehmerin is verpflichtet, soweit dies von dem Minister der öffentlihen Arbeiten . für erforderlih erachtet wird, zur Vermittlung des Personenverkeh18 zwei, der zweiten und dritten Wagenklasse der Staatsbahnen entsprehende Wagenklafsen in die Züge etnzustellen. Auch soll die Unternehmerin innerhalb der ersten fünf Jahre nah dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Fa- nuar nicht angehalten werden können, mehr als täglih drei der Per sonenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Nach Ablauf des fünfjährigen Zeitraums ist die Unternehmerin verpflichiet, sofern dies von der staatlihen Aufsichtsbehörde für erfor- derlih erachtet wird, eine größere Anzahl der Personenbeförderung dienender Züge täglih in jeder Richtung z1 fahren und eine weitere, der vierten Wagenklasse der Staatsbahnen entsprechende Wagenklasse in die für die Personenbeförderung bestimmten Züge einzustellen.

Auch wollen Wir der Stadtgemeinde Cöln für die ge- Aufhebung des landesherr- | | rch den für die Klein-

n Cöôln—Frechen das Enteignungsrecht erteilt war, das

überhaupt hinsihtlih der Einrichtung und Berechnung der für die Dreußichen taatseisenbahnen jeweilig bestehenden allgenfe die Grundsäße zu befolgen, soweit solhes von tem Minister der ôffent- lichen Arbeiten für erforderli erahtet wird. ;

Die Feststellung und die Abänderung der Tarife unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

3) Die Unternehmerin hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds na den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der A faie baa vas tag ps E igt If öffentlichen Arbeiten aufzuslelenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unt Regulative zu bilien. e benen

er Grneverungs- und der Reservefonds sind sowohl von cin

als auch von anderen Fonds des Unternehmens getrennt zu dorti

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen :

a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien

b. eine aus den Uebershüssen der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu entnehmende jährliche Rücklage, deren Höhe durch das Regulativ festgeseßt wird,

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Reservefonds dient zur Bestreitung von. solchen dur außer- gewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderli werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens entsprehenden Weise erfolgen kann. :

In dea Reservefonds fließen :

a eine im Regulative festzuseßende, aus den Uebershüssen der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu ent nehmende jährlidhe Nücklage,

b. die Zinsen des Reservefonds.

Erreicht der Reservefonds die Summe von 100 000 4, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück. lagen fo lange unterbleiben, als der Fonds nit um eine volle Jahres- rüdcklage wieder vermindert ist.

Die Wertpapiere, welhe zur zinstragenden Anlage der ver- einnahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden dur das Regulativ bestimmt.

Lassen die Ee eines Jahres die Deckung der Nü, lagen zum Erneuerungs- oder Reservefonds nicht oder niht vollständiz zu, fo ist das Fehlende aus den Uebershüfsen des oder der folgenden Betricbëjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmi- gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rüge, lagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.

VIII.

Die Unternehmerin ist verpflichtet :

a ihre Betriebsrechnung nah den vom Minister der öffent- lichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlihen Betriebsrehnungeabschluß einzureichen und ihre Kassenbücher vorzulegen,

der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jedes Jahres bis Gnde März des folgenden Kalender- jahres als Rechnungsjahr zugrunde zu legen,

. die von den Aufsichtsbehörden zu statistisGen Zwecken für nötig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen cuf ihre Kosten zu beshaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen festgeseßten Fristen einzureihen.

LX.

Die Unternehmerin ist verpflichtet, hinsihtlih der Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen mit Militärarmäotere insoweit sie das 40. Lebensjahr noh nit zurückgeleut haben, die für die Staatseisenbahnverwaltung in dieser Beziehung und ins- befondere mit Bezug auf die Ermittlung der Militäcranwärter ae i

und zwar unter Heranzieh n zu Beiträgen bis zu der- jenigen Höhe, weldche für die Staatseisenbahnen bis zum Erlasse des eseßes vom 27. März 1872, betreffend die Penfionterung der un- mittelbaren Staatsbeamten 2c., maßgebend gewesen ist —, anderseits für die Arbetter Pensions-, Witwen- und Unterstüßungskafsen nah den e und künftig bei den Staatseisenbahnen für die Gewährung von Penfionen und Unterstüßungen bestehenden Grundsäßen einzu: rihten und zu diesen Kassen die erforderlihen Zuschüsse zu leisten. X,

Die Verpflichtungen der Unternehmerin zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sih nach dem Eisenbahnpostgeseß vom 20. Dezember 1875 (Reichsgesegblatt S. 318) und den dazu ge- hörigen Vollzugsbesiimmung-:n, jedoch mit der Erleichterung, daß tür die Zeit bis zum Ablaufe von aht Jahren vom Beginne des auf die L O folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesepes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Zentralblatt für das Deutsche Reih S. 380) getroffenen Be- stimmungen treten.

_ Sofern innerhalb des vorbezeihneten Zeitraums in den Ver- hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder dur den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch wel&e nach der Entscheidung der obersten Neichsaufsichtsbehörde die Babn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahnpostgeseß mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.

h LES ——

XT[.

__ Die Unternehmerin ist verpflichtet, sih den bezüglich der Leistungen für militärishe Zwede bereits erlassenen oder kün!tig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reiche ergehenden geseßlihen und reglemen- tarishen Bestimmungen zu unterwerfen.

XIL. _ Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat die Unternehmerin diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatseisenbahnen jeweilig gelten.

XTII. __ Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Ans{luß an die Bahn mittels Zweigbahnen als au die Mitbenußzung der Bahn ganz oder teilweise gegen zu vereinbarende, nötigenfalls vom Minister der öffent- lien Arbeiten festzuseßende Fracht- oder Bahngeldsäte vorbehalten.

X[IV. Nach Eröffnung des Betriebes ist die Unternehmerin zur Aende- rung und Erweiterung der Bahnanlagen sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlihen A»beiten solhes im Ver- kehrsinteresse oder im Interesse der Betriebs\sicherheit oder im Interefse der e aus für erforderlich erahtet. Soweit diese An- forderungen lediglih im Interesse der Landesverteidung erfolgen, sind die Kosten der Ünternehmerin zu erstatten, wenn niht im Wege der.

Gesetzgebung andere, für die Unternehmerin alsdann maßgebende Be- stimmungen (vergl. Artikel 1) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten der Unternehmerin zur Last.

XYV. Der Staatsregierung bleibt, unbeshadet des geseßlihen Ankaufs- r°-chts, das Recht vorbehálten, jederzeit, jedoch niht vor Ablauf von 10 Jahren nach der Inbetriebnahme der Bahn als Nebenbahn, das R Bahnunternehmen (einschließlich allen Zubehörs und aller onds) gegen Erstattung der der Unternehmerin erwachsenen und noc zur Last fallenden, notwendigen und nüßlihen Aufwendungen zu

erwerben. XVI,

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Rethsaufsichtsbehörde die Vorausseßungen

2) Die Unternehmerin i verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatseisenbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und

wegfallen, unter denen die Einreihung der Babn bei ihrer Konzessionierung

ie Nebeneisenbahnen nach Maßgabe der Eisenbahn-Bau- und unler bsorduung len statthaft erklärt ist (vergl. Artikel X am Schlusse), so ist «die Unternehmerin verpflichtet, auf - Erfordern des bezeihneten Ministers die baulihen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nah Maßgabe der * für Haupteisen- bahnen bestehenden Bestimmungen den Anordnungen des Ministecs entsprechend umzuändern. Kommt die Unternehmcrin dieser Ver- flihtung innerhalb der thr hierfür geseßten Frist niht nah, fo hat fie auf Verlangen der Staatsregierung das Eigentum der Babn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des 2 42 des Eisenbahngeseßes vom 3. November 1838 bezeichneten Ent- hädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der ahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeihnenden Dritten abzutreten. XVII. Die Bahnanlage sowie der Betrieb kann nur mit Genehmigung der Staatéregierung an Andere übertragen werden. XVIII. Die gegenwärtige Konzessionsurkunde soll gemäß dem Geseße vom 10. April 1872 (Geseßsammlung S. 357) veröffentlicht und eine Aus- fertigung der Stadtgemeinde Cöln ausgehändigt werden.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Neues Palais, den 28. Mai 1913.

(L. S.) Wilhelm R.

von Bethmann Hollweg. von Tirpit. Delbrü ck.

P Seelen, von Breitenbach. Sydow.

von Trott zu Solz. E E von Dallwig. enge.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Köslin, Regierungsbezirk Köslin, ist zu besegen.

Nichkamfkliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 12. Juni 1913.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Chefs des Admiralstabs der Marine, Admirals Pohl und des Chefs des Marinekabinetts, Admirals von Müller.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar- sizung. Vorher hielten der Ausshuß für Justizwesen, die ver- einigten Ausschüsse für Rehnungswesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Rehnungswesen und für Elsaß-Lothringen, die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll- und Steuerwesen Sizungen.

4

Der Direktor im Justizministerium, Wirklihe Geheime

hat è E DOberjustizrat Friße ist zum Mitgliede des Gerichtshofs zur

Entscheidung der Kompetenzkonflikte ernannt worden.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „See- adler“ am 9. Juni in Bagamoyo und S. M. Flßkbt. „Vater- land“ am 11. Juni in Nanking eingetroffen.

Oesterreich-Ungarn.

Der Bürgermeister von Wien Dr. Weiskirchner er- schien gestern vormittag mit dem Gemeinderatspräsidium beim deutshen Botschafter in Audienz, um die Glückwünsche der Stadt Wien zum 25jährigen Regierungsjubiläum des Deutschen Kaisers zum Ausdruck zu bringen. Wie „W. T. B.“ meldet, bat er den Botschafter, die ehrerbietigsten, herzlichsten und innigsten Glück- und Segenswünsche der Ge- meinde Wien anläßlich des glorreichen Regierungsjubiläums des erhabenen Monarchen an die Stufen des Thrones erangen zu lassen. Der- Wiener Gemeinderat gedenke in tiefer Dank arkeit des unvergeßlichen Tages, an dem Kaiser Wilhelm Il. im Festsaale des Wiener Bürgerhauses zu den Wienern gesprochen habe, und des nunmehr ein Vierteljahrhundert dauernden

ündnisses der beiden Staaten und des innigen Freundschafts- verhältnisses beider Monarchen. Der Bürgermeister loß: „Gott hüße und shirme den erlauchten Verbündeten unseres Kaisers, Seine Majestät den Deutshen Kaiser.“ Der Bot- schafter von T\chirschky dankte und versprach, die Glük- wünsche dem Kaiser zu unterbreiten. Er fügte hinzu, daß Kaiser Wilhelm wiederholt ihm gegenüber seiner Freude über den Besuch im Wiener Rathause Ausdruck gegeben 4 und daß gewiß unter den vielen Gratulationen, die in diesen Tagen im Berliner Königs\chlosse anlangen, die herzlichen Glückwünsche der Stadt Wien zu den angenehmsten zählen werden.

Der Budgetaus\huß des österreihishen Ab- geordnetenhauses hat das Budgetprovisorium für die zweite Hälfte des Jahres 1913 entsprehend der Regierungsvorlage angenommen und mit 27 gegen 19 Stimmen die Anträge auf Einstellung entsprechender Beträge zur neen Durchführung der Dienstpragmatik und zur Besserstellung der Eisenbahn- beamten abgelehnt.

, Der ungarishe Ministerpräsident Tisza hielt gestern im Klub der nationalen Arbeitspartei, wo er mit stürmischen Kundgebungen empfangen wurde, eine Rede, in der er, obiger uelle zufolge, mit besonderer Wärme des früheren Ministerpräsidenten Lukacs gedachte, der durch eine unwürdige Verleumdungskampagne sih" veranlaßt ge- ehen habe, vom -Ministerpräsidium zurückzutreten, ob- gleich in der Begründung des richterlihen Urteils mit besonderem Nachdruck heroorgehoben j daß die persönliche Jntegrität Lukacs* über jeden Zweifel er- haben sei. Es sei zu befürhten, daß im Auslande der Jrrtum entstehen werde, daß an der Spiße der Regierung ein Mann gestanden habe, der die Regierungsgewalt zu seinem eigenen Vermögensvorteil mißbraucht ave, Graf Tisza bedauerte ferner as Fernbleiben ‘der Opposition von den Parlamentssigungen, was er für eine üble Folge der Verwilderung halte, die infolge

worden sei,

der jahrzehntelangen Opposition zu Tage getreten sei, und er- Mart e er E pposition kein sogenanntes Friedens- anerbieten stelle, weil dies unter den gegenwärtigen Umständen bloß eine Formalität wäre. Er hoffe jedoch, daß die Mary der Herstellung normaler Beziehungen zwischen der Mehrheit und der Opposition kommen werde unter Bedingungen, die beide bócherDobenès Hauptes annehmen könnten.

Großbritannien und ZFrlandD.

Die Botschaftervereinigung beriet gestern, wie „W. T. B.“ meldet, über die Südgrenze Albaniens und über das Schicksal der Aegäishen Jnseln. Die Botschafter legten jeder den Standpunkt seiner Regierung dar. Eine Entscheidung wurde nicht getroffen.

Die türkischen Friedensbevollmächtigten haben gestern dem „Reuterschen Bureau“ zufolge London verlassen, ohne den Wünschen der griechishen Delegierten Feige zu geben hinsichtlih der Abfassung eines türkisch-griechi\ en Protokolls über die im Friedensvertrag nicht berücksihtigten Punkte.

Frankreich.

Jn der Deputiertenkammer standen gestern die Gesetze über den Schuß des Laienunterrihts zur Beratung.

Wie „W. T. B.“ meldet, erklärte der Ministerpräsident Barthou im Laufe der Debatte über die Neutralität der Schulen, die Lehrer dürften niht die Glaubensgemeinschaften verleßen und nicht in der Squle gegen das Dasein Gottes oder gegen eine bestimmte Religion \prechen; aber, so fügte der Minister hinzu, die Neutralität der Schulen achten, heißt nicht die Pflichten gegen Gott zu lehren.

Rußland.

Der Kaiser Nikolaus hat an den König von Bulgarien und an den König von Serbien am 8. Juni aus Moskau laut Meldung der „St. Petersburger Telegraphen- agentur““ folgendes Telegramm gesandt: :

Der Plan einer Zusammenkunft der Ministerpräsidenten der vier

verbündeten Staaten ia Saloniki, der \ich sodann etne Zusammen- kunft in St. Petersburg anschließen könnte, erfüllte mih mit dex größten Freude, da diese Absiht den Wunsch der Balkanstaaten anzuzeigen schien, daß sie fih verständigen und das Bündnis befestigen wollten, das bis jeßt die glänzendsten Erfolge gezeitigt hat. Mit peinlichen Empfindungen erfahre ich, daß dieser Beschluß noch nicht zur Ausführung langt ist, und daß die Balkanstaaten sih anscheinend auf etnen Bruderkrieg vorbereiten, der geeignet ist, den Ruhm, den fie gemeinsam erworben haben, zu trüben. In einem so ernsten Auckenblick wende ich mich direkt an Eure Majeslät, wozu mih mein Recht nnd meine Pflicht in gleichem Maße nötigen; denn das bulgarische und das serbishe Volk haben durch ihren Bündntisvertrag die - Entscheidung jeder Meinungs- vershtedenheit über die Ausführung der Bestimmungen des Vertrags und der Verabredungèn, die darauf beziehen, Rußland übertragen. Ih bitte deshalb Eure Majestät, den über- nommenen Verpflidtungen treu zu bleiben und die Beilegung der gegenwärtigen Meinungsverschtedenheit zwischen Bulgarien und Serbien der Entscheidung Rußlands zu überlassen. Da ih das Amt des Schiedörichters nit als ein Vorreht, sondern als meine ernste ia betrahte, der. ih mich nit entziehen könnte, fo glaube ih urer Majestät mitteilen zu müssen, daß ein Krieg zwischen den Verbündeten mich nicht teilnahmslos lassen könnte. Jch stelle aus- drüdlih fest, daß der Staat, der diesen Krieg beginnen würde, dafür der slawishen Sache gegenüber verantwortlih wäre, und ih behalte mir jede Fretheit für die Haltung vor, die Rußland gegenüber dem Ausgang eines fo verbrecherisWen Kampfes einnehmen wird.

Spanien.

Der Ministerpräsident Graf Romanones ist nah einer Meldung des „W. T. B.“ gestern zurückgetreten.

Im Senate wie in der Kammer teilten die Präsidenten bei Beginn der gestrigen Sißzung den Rücktritt des Minister- Pee mit. Ju beiden Häusern wurde die Sißung darauf geschlossen. :

Einer offiziellen Note zufolge haben der Präsident und der Vizepräsident des Senats, E. Montero Rios und B. Por- tuondo, ihre Demission eingereiht, die vom König angenommen worden ist. Jnfolge der Demission des Senats-

räsidenten haben noch andere Mitglieder des Präsidiums und

des Bureaus sowie der Unterstaatssekretär im Unterrichts- ministerium Rivas Santiago, der Generalanwalt bei dem Höchsten Tribunal T ornos und andere höhere Ministerial- beamte ihren Abschied eingereiht; gleihe Gesuche einiger Pro- vinzialgouverneure, die Beziehungen zu Montero Rios unter- halten, stehen in Ausficht.

Belgien.

Jn der gestrigen Sißung der Kammer legte der Finanz- minister, wie „W. T. B.“ meldet, Gesezentwürfe vor, die Steuern auf Aktiengesellschaften, Kinematographen und Auto- mobile sowie die Besteuerung von. Erbschaften und Alkohol in verstärkter Form vorsehen. Das Erträgnis dieser Steuern e zur Deckung der laufenden Kosten der Heeresreform

ienen. Dänemark.

Zu Ehren des Königs und der Königin von Nor- wegen fand gestern abend auf Schloß Amalienborg eine Galatafel statt, an der außer den dänischen und norwegischen Majestäten die Mitglieder der Königlich dänischen Familie, die Minister, das diplomatische Korps und eine Anzahl anderer Geladener teilnahmen. Der König Christian und der König Haakon wechselten herzliche Trinksprüche, in denen sie auf die Familienbande zwischen den beiden Königshäusern, sowie auf die guten Beziehungen zwishen Dänemark und Nor- wegen und auf die alten. historishen Bande zwischen beiden Ländern hinwiesen. i

Der Ministerpräsident Berntsen ist heute vom König in Audienz empfangen worden, in deren Verlauf er, obiger Quelle zufolge, die Demission des Kabinetts überreichte, die vom König angenommen wurde. Der König bat das Ministerium, die Geschäfte vorläufig weiter zu führen.

Norwegen.

Das Storthing hat gestern laut Meldung des „W. T. B.“ einstimmig die Erweiterung des politischen Ne be- lossen, wonah den Frauen das Wahlrecht in gleichem Umfange verliehen wird wie den Männern.

Türkei.

Der Großwesir und Kriegsminister Mahmud Schewket Pascha ist gestern in Konstantinopel ermordet worden. Nach einem vom „W. T. B.“ verbreiteten amtlichen Communiqué wollte sih der Großwesir gestern morgen in seinem Automobil zur Pforte begeben, als auf dem Bajazet- plaße an einer Straßenkreuzung, wo das Automobil wegen Erd-

arbeiten halten mußte, aus dem Tate heraus e unbe- kannte Personen mehrere Revolverschüsse auf ihn abgaben, durch die er shwer verwundet wurde. Er wurde ins Kriegsministerium zurückgebraht, wo er eine halbe Stunde später seinen Geist aufgab. E sein Adjutant, der Mets brahim Dey ist von einer Kugel getroffen und getötet worden. Das Atten hat große Bestürzung in der Stadt hervorgerufen. Die Militärbehörden haben die erforderlihen Maßregeln al Auf- rechterhaltung der Ordnung ergriffen. Unter dem Verdacht, einer der Mörder des Großwesirs zu sein, ist ein Mann namens Topal Tewfik verhaftet worden. Später wurde nohch eine zweite der Teilnahme an dem Anschlag verdächtige Person, die sih Kadri nennt, verhaftet.

Durch ein Jrade des Sultans ist der Minister des Aeußern Prinz Said Halim Pascha zum interimistischen Großwesir ernannt worden. Die übrigen Minister bleiben im erie Das Kaiserliche Reskript besagt obiger Quelle zufolge :

Mein erlauÿter Wesic Mehmed Said Pasa! Der Märtyrer- tod des Großwesirs und Kriegsministers Mahmud Schewket Pascha hat uns tief gerührt und betrübt. Die Leitung des Großwesirats ift Ihnen übertragen worden, und Sie sind zum Range eines Groß wesirs befördert. Jn Gemäßheit dessen erwarten wir, daß Sie im Ein- vernehmen mit unseren jeßigen Ministern mit Eifer und Patriotiömus die Staatsgeschäfte leiten werden. Möge Gott Ihnen Erfolg ver- leihen. ‘Mehmed Reschid.

Der Kommandeur der bulgarishen Armee vor Tscha- taldscha hat den türkischen Vizegeneralissimus Jzzet Pascha ver- ständigt, daß längs der gegenwärtig von bulgarischen Truppen beseßten Marmaraküste in einer Entfernung bis zu zehn Kilometern von der Küste Unterseeminen ausgelegt worden sind. Die Pforte hat hiervon die Vertretungen der auswärtigen Staaten behufs Verständigung der Handels\chiffahrt benach-

richtigt. Griechenland.

Der König hat gestern in Privataudienz die früheren Ministerpräsidenten Theotokis und Zaimis empfangen, die damit beauftragt sind, den fremden Höfen das Hinscheiden des Königs Georg und die Thronbesteigung des Königs Konstantin zur Kenntnis zu bringen.

Runränien.

Das Exekutivkomitee der konservativen Partei hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ die Demission des Parteiführers Carp angenommen. Die Partei wird vor- läufig von den Ministern Majorescu, Marghiloman und Cantacuzene und dem Vorsißenden des Konservativen Klubs, Johann Lahovary, geleitet werden.

Serbien.

Blättermeldungen zusolge hat der König vorgestern den russischen Gesandten Hartwig in Audienz empfangen, der dem Wunsche Rußlands nach einer friedlichen Lösung des serbisch- bulgarischen Konfliktes Ausdruck gab.

In der gestrigen Sizung der Skupschtina stellte der jungradikale Parteiführer Dra skowitsh nah einer Meldung des „W. T. B.“ fest, daß der Minister des Jnnern in, der vorgestrigen Sizung den Jungradikalen Feigheit vorgeworfen habe. Da der Minister diese Beleidigung nur teilweise zurük- ziehen wolle, so betrachteten die Jungradikalen den Minister als ehrlos und würden R handeln. Hierauf seßten die Jungradikalen die Obstruktion gegen den Gescßentwurf über den Donauhafen in Prahova fort.

Bulgarien.

Die Regierung hat vorgestern, wie „W. T. B.“ meldet, der rumänischen Gesandtschaft die Liste der bulgarischen Mit: glieder der drei für die Durchführung des St. eters= burger Protokolls vorgesehenen gemischten Kommissionen zugestellt. Die Kommissionen werden im Laufe der nächsten Woche in Silistria zusammentreten können.

Amerika.

Das amerikanishe Finanzkomitee hat, wie „W. T. B.“ meldet, der fünfprozentigen Erhöhung der Zollsäße auf Baumwolle gegenüber den in der Tarif reform vorgesehenen Säßen zugestimmt.

Die Frauenstimmrechts bill, die kürzlih im Senat des Staates Jllinois Annahme gefunden hatte, ist, obiger Quelle zufolge, auch vom Repräsentantenhaus des Staates an - genommen worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sißung des Reichs tags befindet sich in der Ersten Beilage.

In der Ae (160.) Sipung des Reichstags, der der Staatssekretär des Jnnern Dr. Delbrück und der Kriegsminister, General der Jnfanterie von L beiwohnten, wurde die Spezialberatung der Wehrvorlage fortgeseßt und die gestern zum zweiten Male abgebrochene Diskussion über den Art. T mit den dazu gestellten Anträgen und Resolutionen wieder aufgenommen.

Als erster Redner ergriff der Kriegsminister, General der Jnfanterie von Heeringen das Wort, dessen Ausführungen morgen im Wortlaut werden mitgeteilt werden.

Die heutige, erste Sizung des neugewählten. Hauses der Abgeordneten eröffnete um 11/4 Uhr der Alterspräsfident Abg. von Strombeck (Zentr.) mit folgenden Worten:

Meine Herren! Nach unserer Geschäftsordnung tritt das neus- gewählte Haus unter dem Vorsiß seines ältesten Mitgliedes zusammen. Det Aelteste unter uns foll ih sein, nah Angabe des Bureaus. Ih bin am 7. September 1830 geboren. Sollte etner älter sein, so bitte ih denselben, sich zu melden und das Alterspräsid| zu übernehmen. (Es meldet fich niemand.) Gemäß § 1 unserer \häftsordnung übernehme ich dann einstweilen den Vorstß. s von Strombeck begibt sich darauf zum Präsidentensiß.) i verehrten erren! Es is ein alter, \{öner auh des Abgeordnetenhauses, daß wir bei inn jeder Session (die Mitglieder erheben \sih, die Sozialdemokraten und Polen sind m Saal nicht anwesend) in erster Linie Seiner aje t des T0 Aalaß cu in tiefe Cimiberdeit Selcer Meleltit M (e onderen Anlaß, auch in tiefer Dankbar r Majestät zu denken. Seine Majestät feiert in diesem Jahre Sein 25 jäh

ierungsjubiläum. Die Worte, die heute der Herr Minif A E Stelle inbezug auf das Jubiläum und die Regl u: