1913 / 146 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Jun 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung, betreffend den anna der Reichsversicherungs- ordnung hinsichtlih der Krankenversichherung.

Zum Vollzug der Reichsversicherungsordnung ist in Er- Hângung der in unseren Bekanntmachungen vom 20. Januar 1912 und 9. Heguar 1913 (Deutscher Reichsanzeiger und Königlih Preußischer Staatsanzeiger vom 25. Januar 1912 ‘Nr. und vom 16. Januar 1913 Nr. 14) veröffentlichten Bestimmungen der Vollzugsverordnungen vom 10. Januar 1912 und 31. Dezember 1912- (Geseßes- und Verordnungsblatt für das Großherzogtum Baden 1912 Nr. V, TLIX) du ‘ordnung vom 2. Juni 1913 (Geseßzes- und Verordnungsblatt für das Großherzogtum Baden Nr. XXIV) weiter ver- ordnet worden:

I. (8 1). Zuständigkeit der Behörden.

Die im zweiten Buche der Reichsversiherungsordnung erwähnten behördlihen Aufgaben kommen zu:

1) die der Landesregierung dem Ministerium des Innern, welches in den geeigneten Fällen mit den anderen beteiligten Ministerien sich ins Benehmen zu seten hat;

2) die dec oberjten Verwaltun sbehörde in den Fällen des § 170 Absay 1 und des § 171 der MeiSaerliderungsordnune demjenigen Minifterium, zu - dessen Geschäftsbereih die öffentlichen Verbände, öffentlihen oder niht öffentlichen Körperschaften und nit öffent- lichen Schulen oder Anstalten gehören, im Benehmen mit dem Ministerium des Innern, :

in den Fällen des § 271 dem vorgeseßten Ministerium,

in den Fällen der 88 363 Absaß 2, 370 Absay 3, 372 Absay 2, 379 Absaß 2, 377 Absatz 3, sofern Betriebskrankenkassen für staatlihe Betriebe in Betracht kommen, dem vorgeseßten

___ Ministerium,

im übrigen dem Ministerium des Innern;

3) die der höheren Verwaltungsbehörde in den Fällen der §8 376 Absây 2, 3, 514, 515 ‘dem Ministerium des Innern, im Falle des S 64 der Kaiserlihen Verordnung vom 24. Dezember 1911 über Ge- jchäftsgang und Verfahren der Versicherungsämter (Reichsgeseßzblatt Seite 1107) dem Landeskommissär:

4) die der Polizeibehörde in den Städten mit staatliher Orts- o dem Bezirkeamt, in den anderen Gemeinden dem Bürger- meister ; /

. 9) die der Gemeindebehörde (Ortsbehörde) in den Fällen des § 251 Absay 2 dem Gemeinde- (Stadt-)rat, im übrigen dem Bürger-

tnelster. IT. (S 2). Gemeindeverbände.

_ Als Gemeindeverband im Sinne des zwetten Buches der Reichs- versiherungsordnung (mit Ausnahme der SS 169 und 172) und der Artikel 9 und 16 des Einführungsgesezes gilt die einzelne Gemeinde, Hs der Bezirk der Ortskrankenka|se nit über den der Gemeinde

nau?geht.

Geht der Bezirk der Ortskrankenkasse über einen Gemeindebezirk hinaus, so werden die Gemeinden und abgefonderten Gemarkungen, für deren Bezirk die Ortskrankenkasse errihtet werden foll oder er- rihtet worden ist, zu einem Zweckverbande zufammengeschlossen.

Für die diesen Verbänden obliegenden Aufgaben ift, abgesehen von der Erlassung statutarisher Bestimmungen, zuständig:

a. bet den auf eine Gemeinde beshränkten Gemeindeverbänden der Gemeinde. (Stadt-)rat, in den Fällen der 231, 265, 282, 320, 454, 455 mit Zustimmung der. Gemeinde,

: b. bei den mehrere Gemeinden umfassenden Zweckverbänden der Deeteas nach Anÿörung der Gemeinderäte der beteiligten Ge- meinden.

: Die erforderlihen Geldmittel zur Deckung der Ausgaben eines

mehrere: enden Z

Der.

ber! bt, den ‘ungsordnung auf die Einwohner

N eindeverbände im Sinne der §8 169 und 172 der Reichs- versicherungsordnung gelten die Kreise und Bezirköverbände (S8 57, 58 des Verwaltungsgeseßes vom 5. Oktober 1863). Karlsruhe, den 14. Juni 1913. Großherzogliches Ministerium des Jnnern. Der Ministerialdirektor. Weingärtner.

Königreich Preußen.

Geseg, betreffend die Bereitstellung von?Staatsmitteln zur Förderung der Landeskultur und der inneren Kolonisation.

Vom 28. Mai 1913.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: 1.

Der Staatsregierung ata zur Förderung der Landeskultur _ “a inneren Kolonisation 25 Millionen Mark zur Verfügung gestellt.

8:2 Bon dieser Summe sind hestimmt : .

1) 12 Millionen Mark zur Urbarmahung von fiskalischen Mooren ;

2) 3 Millionen Mark zur Ausführung von Meliorationen auf Domänenvorwerken und anderen Domänengrundstüen ; :

3) 10 Millionen Mark zur Beteiligung des Staates mit Stamm- einlagen bei gemeinnüßigen Ansiedlunzs8gesellshaften. Bis zur Ver- tvendung zu Stammeinlagen kann dieser Betrag au zur Gewährung von Zwischenkredit bet der Errichtung von Nentengütern benußt werden. Rükeinnahmen, Gewinnanteile und Zinsen fließen dem Fonds wieder zu; Gewinnanteile von Stammeinlagen bei Ansiedlungsgesellschaften dürfen diesen zu anderen Zwecken der inneren Kolontsation belassen werden.

8 3.

Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Bereitstellung der nach S 1 erforderlihen Summe Schuldverschreibungen auszugeben. An Stelle der Staatoshuldvershreibungen können vorübergehend Schahz- anweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermtn ist in den Schatzanweisungen anzugeben. z

Ver Finanzminister wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schaganweisung- n durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schayanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.

Schaßanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schaßanwetsungen bestimmt sind, hat die aupt- verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers 14 Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten.

) dur Ver?

am 19. Juni in Tsingtau und

+ T L U e Ks i S Ai “fue Bur 6 N L L 8 ; „Die Verzinsung der neuen Shuldpapiere darf nit vor ‘Zeit Fertiasuos mit dem die Verzin ung-der einzulösenden Schaß anweisungen aufhört. Wann, dur welche Stelle und in wel hén Beträgen, welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kün- digung und zu welhen Kursen die Schaßanweisungen und die Schuld- verschreibungen ausgegeben werden follen, bestimmt der Finanzminister. Im übrigen kommen wegen der Verwaltung und Tilgung der Anleihe

Staatsanleihen, vom 19. Dezember 1869 (Gefeßsamml. S. 1197),

| Ausgleih8fonds für bie Eisenbahnverwaltung, vom 3. Mai 1903 (Gefepsämml. S. 155) zur Anwéndung. M /

Urkundlih unter Unserer Höhsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Neues Palais, den 28. Mai 1913. (L. S.) Wilhelm. von Bethmann Hollweg. von Tirpiß. Delbrü. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott

zu Solz. von Heeringen. Freiherr von Schorlemer. von Dallwißgt. Lenße.

Ministerium für“ Handel und Gewerbe.

Auf: Grund des Beschlusses des Bundesrats pom 28. .No- vember 1912 § 10083 der Protokolle sind in die lde Aufsichtskommission für die Untersuchungs- und Prüfstelle des Deutschen Acetylenvereins zu Berlin der Geheime Ober- regierungsrat Jaeger als Vorsißender und Geheime Ober- ae No aues Mente als stellvertretender Vorsißender berufen worden.

Finanzministerium. Das Katasteramt Zeiß im Regierungsbezirke Merse- burg ist zu besetzen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

. “Dem Assistenten an der Auslandsfleischbeschaustelle, Tier- arzt Mergell in Stettin ist die kommissarische Verwaltung der Kreistierarztstelle in Cammin übertragen worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 28 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 11295 dag, Geseg, betreffend die Bereitstellung von Staatsmitteln zur Förderung der Landeskultur und der inneren Kolonisation, vom 28. Mai 1913, und unter

Nr. 11296 den Staatsvertrag zwishen Preußen und Braunschweig wegen Herstellung einer Eisenbahn von Celle nach Braunschweig, vom 13. Januar 1912.

Berlin W. 9, den 21. Juni 1913.

Königliches Geseßsammlungsamt. Krüer.

| Nichfamilices.

S. M. S. „Jltis“ am 21. Juni in Ningpo eingetroffen.

Deutsche Kolonien.

Die Verhandlungen des Gouvernementsrats von Deutsch Ostafrika haben vorgestern in Daressalam begonnen. Der Gouverneur Dr. Schnee gab in öffentlicher Sitzung eine Uebersicht über die Ereignisse seit der Tagung im Januar und hob, .wie „W. T. B.“ meldet, die günstige Entwicklung der Plantagenwirtschaft wie der Eingeborenenwirtschaft hervor, die sich besonders in einer bedeutenden Steigerung der Ausfuhrzahlen eige. Im Norden sei unter Beihilfe des Gouvernements ein Vieh- zuchtverein gegründet worden. Durch Wassererschließung hoffe er, Raum für weitere Viehfarmen am Meru zu gewinnen. Die Rinderpest herrsche noch in einigen Eingeborenenbezirken, werde aber erfolgreich durch Serumimpfungen bekäm L Der Gouverneur wies \{ließlich auf die Bedeutung der näch tjährigen Landes- ausstellung hin.

Sodann wurde der Entwurf, betreffend Bildung eines Landesrats, nah dem Muster von Deutsch Südwestafrikaæ mit der Maßgabe angenommen, daß neben zehn amtlich er- nannte’ Mitglieder fünfzehn von der Bevölkerung gewählte statt zehn der Vorlage treten und daß dreijährige statt zweijährige Wahlperioden eingeführt werden sollten. Ein Antrag von Mit- gliedern aus den Nordbezirken, dem Landesrat die Beschlußfassung über den Etat, soweit eigene Einnahmen des Schußzgebiets vorhanden, zu geben, wurde nah eingehender Erörterung, in der der Gouverneur auf die Unmöglichkeit des Antrags gegen- über den Rechlen der geseßgebenden Körperschaften hinwies, unter Vorbehalt der Einbringung einer entsprehenden Re- solution zurückgezogen. Der Entwurf, betreffend Bildung eines Eisenbahnrats wurde angenommen nah Ahb- lehnung eines Antrags der Mitglieder aus den Nordbezirken, je einen besonderen Eisenbahnrat für die Tanganjikabahn und für die Usambarabahn zu bilden. Ferner gelangte eine Aenderung der Gewerbesteuerordnung, betreffend Beseitigung der Höchst- steuergrenzefürertragslose Pflanzungen, zur Annahme. Endlich wurde eine Fa Eng nerardaung und eine Ver- ordnung, betreffend Schädlingsbekämpfung, mit einigen Aenderungen angenommen. Bei der Erörterung der Vorlage über weitergehenden Wild\chu§y wurden gegen bekannte europäische Jäger Beschuldigungenerhoben, deren Untersuchung der Gouverneur usagte. Die Vorlage wurde dann unter Verschärfung ‘der Böstimtnngen zum Schuß des weiblichen Wildes und unter Beschränkung der Abschußzahl der jagdbaren Tiere an- genommen.

Oesterreich-Ungarn. :

Bei der vorgestrigen Tagung der deutschen Bezirks- obmänner Böhmens hielt, wie „W. T. B.“ meldet, der Bezirksobmann Köhler aus Aussig eine patriotische Ansprache,

worauf unter großer Begeisterung die Absendung einer

die Vors s des Geseyes, betreffend die Konsolidation preußischer

betreffend die Tilgung von Staatsschulden, vom 8. März amml. S. 43) und des Geseges, betreffend die Bildung

Es fs rabhle

ist S. M. S. „Nürnberg *

O S: ülbiguà gsdepesche an die Kabinettskanzlei beschlossen wurde.

odann gedachte der Landtagsabgeordnete Bernardin aus Eger in einer Ansprahe des Re ierungsjubiläums des Deutschen Kaisers * und loß mit einem dreifachen urra auf den Deutshen Kaiser, das begeisterten Widerhall and. n den Deutschen Kaiser wurde ein Begrüßungs- telegramm gesandt. Der ungarische Minister des Jnnern Sandor hat, obiger Quelle zufolge, den Gemeinderat von Fiume aufgelöst, weil ‘déffen Beschlüsse die Jnteressen des Staats anien Der

Gémeinderat hatie gegen die Einführung der staatlichen Grenz- polizei Einspruch En ferner die Pa Me Ausweisung eines Agitators au gehoben und gegen den Polizeidirektor wegen dieser Ausweisung eine Disziplinaruntersuhung verhängt. Die Neuwahlen für den aufgelösten Gemeinderat sollen inner- halb vier Wochen stattfinden.

FrankSeich.

Das Kriegsgeriht in Montpellier hai, wie „W. T. B.“ meldet, von dreizehn Soldaten, die an der De- monstration in Rodez teilgenommen haben, zwei zu fünf Jahren Zwangsarbeit und die anderen zu vier Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Jn Brest veranstalteten vorgestern abend während des militärischen Zapfenstreihs mehrere Gruppen von Antimisli- taristen Kundgebungen gegen die dreijährige Dien stt- zeit. Der Plagzmajor ließ die Truppen sofort nah der Kaserne zurückführen.

Rußland.

Gestern nahmittag haben der Kaiser, die Kaiserin Alexandra, der Thronfolger und die Großfürftinnen- Töchter an Bord der Kaiserjaht „Standard“ die Fahrt nah den finnishen Schären angetreten.

Spanien.

,_ Vei einer Protestversammlung gegen den Krieg in Marokko, die vorgestern abend in Barcelona abgehalten wurde, kam es zu heftigen Kundgebungen. Als die Polizei einshritt, gaben die Manifestanten Revolverschüsse ab, worauf die Polizeibeamten ebenfalls feuerten. Wie „W. T. B.“ meldet, wurden dreißig Personen verleßt. Auch gestern war die Er- regung in der Stadt noch groß, sodaß die Truppen in Bereit-

schaft gehalten wurden. Niederlaude.

Die Erste Kammer hat, wie „W. T. B.“ meldet, vor- gestern mit 21 gegen 9 Stimmen den Geseßentwurf über die Küstenverteidigung einshließlich des Baues eines Forts bei Vlissingen angenommen. ;

Belgien.

Eine Kommission der in Brüssel tagenden Jnter- nationalen Aeronautischen Vereinigung hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ ein internationales Gesetz zur Regelung des Luftverkehrs vorbereitet, dessen Entwurf jeßt den zehn auf der Konferenz vertretenen Staaten zur Genehmigung zugehen soll. Eine andere Kommission hat die Bedingungen für das Gordon-Bennett:-Rennen der Lüfte fest- geseßt.

Dänemark.

Der König hat vorgestern den Führer der radikalen riei Zahle empfangen, der seine Ministerliste vorlegte. Das vom König genehmigte Kabinett segzt sich, wie „W. T. B.“ meldet, folgendermaßen zusammen: Ministerpräsident und Justizminister: Zahle; Verteidigungsminister: Folketingsabge- ordneter Dr. Mun ch; Finanzminister und Minister des Aeußern ad interim: Landstingsabgeordneter Edvard Brandes. Das Ministerium des Aeußern ist noch nicht beseßt, da sich die dafür ausersehene Persönlichkeit im Auslande befindet. Minister für Kirche und Unterricht: Folketingsabgeordneter Pfarrer Keiser- Nielsen; LanbdwirisGaftaminister: Folketingsabgeordneter Bauernhofbesißer Kr. Pedersen; Minister des Junern: Folke- tingsabgeordneter Nedakteur Ove Rode: Minister für öffent- lihe Arbeiten und Minister für Handel und Schiffahrt ad interim: Bankdirektor Hassing-Jörgensen.

Türkei.

Der Minister des Jnnern Talaat Bey hat an die Wilajetbehörden ein Schreiben gerichtet, in dem- er unter anderem mitteilt, daß das neue Kabinett die Durchführung der unter Mahmud Schewket Pascha begonnenen Reformen fortseßen werde.

Das friegsgerichtliche Verfahren gegen die Mörder des Großwesirs Mahmud Schewket Pascha ist in vergangener Nacht beendet und das Urteil dem Sultan zur Bestätigung unterbreitet worden. Wie W.- Di B.“ meldet, sind zwölf Personen, die der direkten Teilnahme an der Ermordung des Großwesirs oder der Anstiftung dazu an- geklagt waren, zum Tode verurteilt worden. Darunter be- finden si der frühere Direktor der politishen Polizei Muhib, der frühere Kapitän Kiazim, der Fähnrich Chevsji, der Leutnant Mehmed Ali, Topal Tewfik, Zia und die drei geflohenen Mörder Nazmi, Hikmet und Abdurrahman. Der Prinz Sabah Eddin, Scherif Pascha und der frühere Minister des Jnnern Reschid wurden zu schweren Strafen verurteilt.

Wie die „Agence d'Athènes“ aus Saloniki meldet, sollten nah einer Abmachung, die zwischen dem General Jwanow und dem Generalstabschef, Obersten Dusmani, über eine Trennungslinie getroffen worden war, sich Bulgaren wie Griechen binnen drei Tagen aus den innerhalb dieser Linie beseßten Gebieten zurückziehen. Die Griechen erfüllten die Abmachung, während die Bulgaren einen weiteren Aufshub von drei Tagen, und als diese Frist abgelaufen war, nohmals drei Tage Aufschub verlangten. Obwohl diese Ci die ihnen auch gewährt wurden, alle bereits abgelaufen sind, halten die Bulgaren noch die Gebiete, die sie räumen sollten, beseßt. Darunter befinden sih auch die Höhen von Hansali, die sie niht aufgeben wollen. Am 19: d. M. am sogar eine bulgarische Streifwache von 15 Mann herab und wandte sih gegen die griechishen Vorposten, die sich ver- teidigten. Eine Abteilung Serben kam den Griechen zu Hilfe und wurde von den Bulgaren mit Schüssen empfangen. Schließlich zogen sih die Bulgaren zurü.

Nah offiziellen Telegrammen an den Minister des Innern aus Basra feuerten am vergangenen Freitag vier Personen a den Divisionslommandanten von Basra Obersten Ferid, den Gouverneur Munuefik, den Kom- mandanten der Gendarmerie sowie . andere Offiziere und Gendarmen Revolverschüsse ab. Ferid wurde getötet, der

Gouverneur und ein Gendarm verlegt.

, Anmeldung ausdrücklich zu erklären,

Griecheulaud.

Der König hat gestern ein Dekret unterzeichnet, durch das Dragumis, der Generalgouverneur von Kreta, zum Generalgouverneur von Mazedonien ernannt wird. Am Abend reiste der König nah Saloniki ab.

Serbien.

Das gesamte Kabinett ist nah einer Meldung des „W. T. B.“ gestern zurückgetreten.

Das Pressebureau veröffentlicht in einem Bulletin drei serbishe Noten an die bulgarische Regierung und be- gründet diese Veröffentlihung mit der Veröffentlihung eines diplomatischen Schriftwechsels „dur die bulgarische Regierung. Die erste Note bezieht sich obiger Quelle zufolge auf den serbishen Vorshlag einer Vertragsrevision. Die zweite enthält den Vorschlag Serbiens, zu demobilisieren und den Effektivbestand auf ein Viertel herabzuseßen. Die dritte Note, die vorgestern übergeben wurde, ist die serbishe Antwort auf die bulgarische Note, in der die bulgarische Regierung der Demobilisierung nur bedingungsweise zustimmt. In der serbi- schen Note wird erklärt, die serbische Regierung halte ihren Vorschlag aufrecht, daß man sofort zu einer bedingungslosen Demobilisierung schreiten solle, und das die Ministerpräsidenten der Verbündeten in St. Petersburg zusammen kommen sollten, um sih zu verständigen. Wenn man nicht zu einem Einver- nehmen gelange, solle das Schiedsgericht entscheiden, und zwar auf einer neuen breiten Grundlage, die alle Fragen über das Condominium umfaßt, ohne die Lebensinteressen Serbiens zu berühren. Tee Lösung I zwischen Bulgarien einerseits und Serbien, Griechenland und Montenegro andererseits stattfinden.

Bulgarien.

Wie die „Agence Bulgare“ meldet, hat der serbische Ge- sandte Spalaikowitsch vorgestern die Antwort der serbi- schen Regierung überreicht, in der die Vorschläge Bul- gariens, betreffend die Demobilisierung, abgelehnt werden, und ist am Abend nah Belgrad abgereist.

Nah dem gestrigen Ministerrat ist der Ministerpräsident Dr. Danew vom König in Audienz empfangen worden.

Wie die „Agence Bulgare“ meldet, hat der bul- garishe Gesandte in Athen den Auftrag erhalten, neuerlich energisch gegen die Bedrückungen Einspruch zu erheben, die von den griechishen Behörden gegenüber den in Saloniki und den besezten Gebieten wohnhaften Bulgaren ausgeübt worden sind.

Montenegro.

Wie amtlich mitgeteilt wird, ist der Ministerpräsident Wukotit\ch vorgestern nah Jpek gereist, um sih von dort nah Belgrad zu begeben und sodann die Reise nach St. Peters- burg zur eventuellen Konferenz der vier Ministerpräsidenten fort-

zuseßen. My Afrika.

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani’ aus Derna hatie der General Tassoni nach der Einnahme des Lagers von Bukrat die Verfolgung des Feindes am 18. bis nach Pasciara undGubba fortgeseßt. Am 19. ging der Marsch fast ohne Wider- stand des Feindes bis nah Ain-Mara, wo General Tassoni auf die Nahricht von der Einnahme des Lagers bei Ettangi durch General Salja Halt machte. Die Jtaliener verloren an den beiden Tagen 10 Verwundete, darunter einen leiht verwundeten Offizier. Die Verluste des Sti hält man für bedeutend, da etwa 20 Leichen, die der Feind längs der Straße hatte liegen lassen, aufgefunden worden sind. Augenblicklich halten die Generale Tassoni und Salsa miteinander Fühlung durh Streifwachen, die nirgends mehr auf den Feind gestoßen sind.

37. Wettbewerbprüfung für Marinechronometér.

Die Deutsche Seewarte in Hamburg erläßt folgende Auf- forderung zur Beteiligung an der 37. Chronometerwett-

bewerbprüfung:

z Zeitpunkt der Prüfung. “Die 37, Wettbewerbprüfung für Marinehronometer wird in der Zeit vom 1. November 1913 bis zum 20. April 1914 in der Abteilung IV der Deutschen Seewarte abgehalten werden. Als leßter Tag für die Anmeldung von Chrono- metern zum Wettbewerb ist der 25. Oktober 1913, und für die Ein- lieferung der Instrumente der 29. Oktober 1913 festgeseßt worden. Instrumente, die später angemeldet oder eingeliefert werden, können zur Wettbewerbprüfung nit mehr zugelassen werden.

2) Bedingungen für die Zu assung zur Prüfung. Es steht jedem im Gebiete des Deutschen Reichs ansässigen und selbständigen Uhrma@Wer, der sich als folcher dur Lehrbriefe oder Beugnisse von Uhrmacherschulen ausweist, frei, bis 20 Chronometer „deutscher Arbeit“ zur Prüfung einzuliefern. Die Deutsche Seewarte behâlt sih vor, Chronometer, die nicht in den lebten zwölf Monaten gereinigt und mit neuem Oel versehen worden nd, und solche, die alter als trei Jahre find, von der Prüfung R E Unter „Chronometer deutsher Arbeit“ werden folche Inístru- mente verstanden, deren gesamte Teile mit alleiniger Aus- nahme von Palladiumspirale und Nitelstahlunruhe in Deutschland an- gefertigt find, und deren Zusammenseßung und Feinstellung (Neglage) bon deutschen Chronometer- oder Uhrmachern erfolgt ift. (Ausländische Ketten und Zugfedern dürfen demna nicht mehr verwendet werden.) Bei der Anmeldung zum Wettbewerb is eine ausdrüdcklihe Er- lärung darüber abzugeben, daß obige Bedingungen erfüllt sind. Nähere Einzelheiten über die Konstruktion und die Anfertigung sind

_Fragebogen, der von der Deutschen wird, anzugeben. Weiter i bet der daß der Einlieferer mit untenerwähnten Prüfung der technischen Ausführung einverstanden ist, daß er die Instrumente der Deutshen Seewarte solange zur Verfügung tellt, bis eine Entscheidung des Reihsmarineamts über den Ankauf getroffen worden ift sowie daß er gegebenenfalls bereit ist, die Chronometer zu den unter Nr. 6 angegebenen Bedin ungen an die saiserlihe Marine abzugeben. Die Einlieferer müssen ch s{ließzlich damit einverstanden erklären, daß ihre Werkstätten und Arbeitsmittel ohne besondere vor- herige Benachrichtigung durh Beamte der Marineverwaltung be- sichtigt werden. Die unten erwähnten Sachverständigen können, falls D AVEmaßia erscheint, zur Besichtigung der Werkstätten herangezogen

erden. j Mit dem Namen des Einlieferers und der Nummer des Chrono- meters sind zu verschen 1) das Zifferblatt, 2) der Hauptdeckel des Innenkastens, 3) der Schußdeckel des Innenkastens. Bei dem Messing- gehäuse und dem Unterteil des Innenkastenz genügt die Anbringung einer Nummer. Auf der Zeigerwelle ist zum Stellen der Zeiger ein Vierkant anzubringen, zu dem der Aufziebs{lüssel paßt. “Bei den Zunen- und Ueberkasten sind sämtliche geleimten Teile, mit Aus\{luß èer durch Falze ineinander gefügten Seitenteile, durch Messing- shrauben bezw. -Stifte (je drei) zu befestigen. Bet den Bodenplatten der Innenkasten sind diese Schrauben nach außen \i{tbar durch die Stoffbekleidung hindur zu ziehen. Außerdem sind der Schugdeckel und der Hauptdeckel der Innenkasten in der Weise zu befestigen, daß

besonderen übersandt

in einem Seewarte

der Vornahme der

fie durh einfahes Herausziehen eines dur sämtlihe Oesen des Scharniers hindurchführenden horizontalen Metallstiftes abzunehmen sind. Es wird empfohlen an dem metallenen DeÆelhalter (am Unter- kasten) statt der Schraube mit T eine solhe ohne Kopf zu ver- wenden. Zur Anfertigung der Kasten darf nut vollkommen trockenes Holz verwendet werden. eiter find beide Kasten mit einer dauer- haften Polítur zu versehen; unpolierte Kasten sind nicht zulässig.

Vor Beginn der TemperaturuntersuGung werden sämtliche ein- gelieferten Chronometer bezüalih ihrer tebntsden Ausführung sowie daraufhin geprüft, ob die obi en Bedingungen über den „deutsckchen Ursprung" erfüllt find. Diese Prüfung wird dur Sachverständige, die von der Deutschen Seewarte vor Beginn der Prüfung einberufen werden, ausgeführt. Die Beratungen finden unter dem Vorsitz des Direktors und unter Teilnahme des Vorstands der Abteilung der Deutschen Seewarte statt; das Ergébnis der Prüfung wird in einer Verhandlungsaufnahmé - útedergelégt. Chronoméeter, die von den Sachverständigen als minderwertig in der tehnishen Ausführung be- zeichnet werden, oder den Bedingungen bezüglih des „deutschen Ursprungs“ nicht genügen, bleiben von der Teilnahme an der Wett- bewerbprüfung ausgeschlossen.

3) Prüfungs8ordnung. Die zugelassenen Chronometer werden zunächst auf thren E naa Bled zwischen dem ersten und zweiten Gangtage einer zehntägigen Prüfung bei Zimmer- temperatur unterzogen. Instrumente, die einen größeren Gangunter- schied als 00 zeigen, werden von der Wettbewerbprüfung aus- geschlossen und den Einlieferern zurückgegeben. *

Die Chronometer werden alsdann im Prüfungsraum der Ab- teilung IV der Deutschen Seewarte allmählich auf 30° Celf. erwärmt ; s werden je 10 Tage lang die Mitteltemperaturen

259 20% 159 100 50 99 109 15° 209 250 30° innegehalten, und zwar werden beim Uebergange von Dekade zu Dekade stets allmählihe Temperaturänderungen vorgenommen. Sqghliéßlih wird die Temperatur wieder bis auf Zimmertemperatur vermindert. Die während der Anfangs- und Schlußpertode erhaltenen Gangwerte werden bei der Einteilung der Chronometer in Klassen niht in P gezogen.

4) Einteilung in Klassen. Nah beendigter Prüfung werden sämtliche Chronometer, soweit fie sih überhaupt als brauchbar für die Schiffahrt erweisen, in vier Klassen eingeordnet, für die die Höchstbeträge der weiter unten erklärten Gütezahlen folgendermaßen festgeseßt worden sind:

Klasse I II ITL IV A+2B+C 28 50 58 00 65850 105 00 B C 0.010

0.75 1.20 1.60 2.50 0.015 0.025 0.050 Diese Größen A, B und C werden berechnet aus den mittleren täglihen Gängen, die während der einzelnen Dekaden beobaltet worden sind. Zur Bestimmung der Größe A werden die bei gleihen Temperaturen erhaltenen Gänge paarwetse zn einem Mittelwerte vereinigt; es wird dann der größte Unter hied dieser Mittel- werte gleih A geseßt. Bezeichnet ferner B' den größten Unter- schied der tägliden Gänge von zwei aufeinander folgenden Dekaden, 7 den Untershied dec Temperatur während dieser beiden Zeltabschniite und T den Untershied der hödsten und niedrigsten während der Prüfung überhaupt vorgekommenen mittleren Dekadentemperatur, so ist B=B'—7A. In dieser Formel sind die algebrais{hen Vorzeichea von B' und A zu berücksihtigen. Bei der Ableitung von A und B“ werden die Bor- zeihen in dem Sinne: „Gangwert bei böherer Temperatur minus Gangrwoert bei niedrigerer Temperatur“ gewählt. Endli erhält man den Wert der täglihen Beschleunigung (Akzeleration) C des täglihen Ganges, indem „man den Unterschied der Gänge bildet, die während zweier zur Mitte der Untersuhungs- zeit symmetrisch gelegener Dekaden beobahtet worden ind, und diesen Unterschied durch die Anzahl der zwischen der Mitte beider Dekaden liegenden Tage dividiert. Da das Ergebnis nur dann zuverlässig ausfällt, wenn der Divisor groß ist, so werden auss{ließlich die beiden. äußersten Dekadenpaare (30° und 25 9) in der angegebenen Weise zur Berechnung der Beschleunigung heran- gezogen. Der Mittelwert beider Bestimmungen ist gleih C zu seten. Inne:halb der einzelnen Klassen werden die Chronometer nah dem Wert der Summe A+4+2B—-C geordnet, wobei die Vorzeichen der Summanden nit zu berücsichtigen sind. 5) Preiserteilung. Vom eih8marineamt sind für die fechs besten Chronometer, die die Bedingungen der Klafse I erfüllt haben, Preise im Betrage von / 1200, M 1100, 1000, A 900, 4 800 und 46 700 ausgeseßt worden. Ein Chronometer, das bereits in einer früßeren Wertbewerbprüfung einen Preis er- halten hat, kann niht nochmals durch einen Preis ausgezeichnet werden. 6) Ankauf. Das Reichsniarineamt behält si das Net des Ankaufs bei freter Wahl zu folgenden Preisen vor : Für ein Chronometer der Klasse " o n x TI " 700 ù « IIT oder IV ,„ 600.

Dieser Betrag wird außer dem etwa zuerkannten Preise gezahlt.

Die Fabrikanten sind verpflichtet, die angetauften Chronometer sofort mit neuem Oel zu versehen oder zu retuigen, falls die Deutsche Seewarte ihnen eine entspredende Aufforderung zugehen läßt. Die Kosten für die Hin- und Nückbeföcderung zur Deutschen Seewarte e zu einer zu bestimmenden Werft) sind von den Fabrikanten zu ragen.

7) Zeugnisse für die untersuchten Chronometer und Veröffentlihung der Prüfungsergebnisse. Nach Beendigung der Wettbewerbprüfung wird über jedes zur Prüfung eingelieferte Chronometer, defsen Gütezahlen die oben für die Klasse TV angegebenen Höchstbeträge niht überschreiten, ein amtlickes Zeugnis ausgestellt. Darin werden die mittleren Gangwerte während der einzelnen De- kaden, die daraus abgeleiteten Gütezahlen sowie die Nummer der Klasse angegeben. Ueber die Anordnung und die Ergebnisse der Prüfung wird ein eingehender Bericht in den Annalen der Hydrographie usw.“ veröffentliht werden; dur Verteilung von Sonderabdrücken dieses Berichts (auch an Uhrmacherzeitungen) wird dafür Sorge getragen, daß diese Ergebnisse in Fachkreisen Verbreitung finden.

8) Einlieferung der Chronometer und all emeine Bestimmungen. Die Deutsche Seewarte richtet an die Éinlieferer das Ersuchen, die zur Prüfung bestimmten Chronometer, wenn irgend möglich, persönlih zu überbrivgen. Bei Sendungen durch die Post ist die Adresse: „Deutsche Seewarte, Abteilung 1V, Ham- burg 9, Stintfang", zu benußen. Es empfiehlt si bet Postsendungen, die Aufgabepostanstalt von der Auflieferung bereits 48 Stunden vorher in Kenntnis zu seßen und unter Angabe der Adresse sowie des Inhalts und des Zweds der Sendung um möglichste Sorgfalt während der Be- förderung zu bitten. Falls der Zug, mit dem die Chronometer in Hamburg eintreffen, der Abteilung 1V der Deutschen Seewarte mit Bestimmt- heit angegeben werden fann, wird ein Beamter die Sendung am Bahnpostamt in Empfang nehmen. In diesem Falle ist die Sendung mit der Bezeichnung „postlagernd“ zu versehen. Auf Grund der bis- herigen Erfahrungen mögen noch die folgenden Vorsihtsmaß- regeln für die Versendung der Chronometer vorgeschlagen werden: a. Man setze die Unruhe dur Unterschteben von Korkstückhen oder Papterstreifen fest, sodaß jede Bewegung verhindert wird. b. Man nehme das Chronometer aus der Kardanishen Auf- hängung heraus und lege es nah vorheriger Umhüllung mit dem Zifferblatt nah unten l den Boden des Innenkastens. c. Man stelle den Kardanishen Ning dur Einschieben des FeststelUl- hebels und \harfes Anziehen der Klemmshraube fest. a. Man fülle den ganzen freibleibenden Raum im Innenkasten mit trockenem, staub- Feiew Werg oder in weta (Holzwolle ist ungeeignet), um jede

ewegung des Gehäuses zu verhindern. o. Das im Üeberkasten be- findlihe Chronometer ist in einem Weidenkorbe mit Hilfe von elastishem und möglihst staubfreiem Füllmaterial (Seegras, Holzwolle usw.) festzuseßen. f. Zwei Chronometer können in einem Korbe

untergebraht werden, doch so, daß jede unmittelbare Berührung ¿wischen ihnen durch das Füllmaterial verhindert wird. j

Ueber den Empfang der Chronometer wird jedem Einlieferer eine amtlide Bescheinigung zugestellt ; die Aushändigung der Chronometer erfolgt nah beendigter Prüfung gegen Rückgabe dieser Beschei ung. Auswärtigen Uhrmachern werden die Chronometer auf Wuns obiger Weise verpackt mit der Post ¿urüdgeschickt, doch übernimmt die Deutsche Seewarte keine Verantwortung für etwaige Beschädigung der Instrumente infolge der Beförderung oder der erpackœung. Die Chronometer werden nur dann auf ihren Wert während der Post- beförderung versichert, wenn dies von dem Einlieferer ausdrüdcklih ge- fordert wird... Die Auslagen für die Verpadckung, für die Beförderu zur Post und für etwaige Versicherung find der Abteilung 1V urid zuerstatten. Alle auf die Wettbewerbprüfung bezüglichen Anfragen find an die Deutsche Seewarte zu richten.

L P fen Eine Versicherung der Chronometer gegen irgend eine Beschädi ung-durh höhere Gewalt (Feuer, Wasser usw.), sowie gegen Einbruchdiebstahl findet dur die Deutsche Seewarte nit statt, in diesen Fitien find gegen sie B nicht zu erheben, und wird von ibr kein Schadenersaß geleistet. Sie haftet o die Chronometer sonst nur insoweit, als sie verpflichtet ist, die Uhren mit der Sorgfalt zu behandeln, die sie in eigenen Angelegenheiten anwendet. (S 690 des Bürgerlichen Gesegbu(hs.)

10) Benachrichtigung. Es ist in Aussicht genommen, da von einer noch zu bestimmenden Wettbewerbprüfung ab -nur no deutsche Nickelstahlunruhen Verwendung finden sollen. Ueber den Zeitpunkt wird \. Z. das Nähere in der „Aufforderung“ bekannt ge- geben werden. Behm.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die vorgestrige Sizung des Reichs - tags befindet sih in der Ersten Beilage. Ÿ

Nach amtlichen Ermittelungen erhielten, wie „W. T. B.“ meldet, bei der Reichstagsersaßwahl im Wahlkreise Fürstentum Wald eck der Amtsgerichtsrat Vietmeyer, Burg- dorf i. H. (wirtsh. Vgg.), 6327 und D. Friedrih Naumann, Schöneberg bei Berlin (fortschr. Volksp.), 6593 Stimmen. Naumann ist somit gewählt. Bei 14205 Wahlberechtigten wurden 12920 gültige Stimmen abgegeben. Zersplittert waren 23 Stimmen.

Der Majoratsbesipzer Graf Dr. Sktorzewski-Radomice, Czerniejewo bei Schwarzenau im Kreise Witkowo, erblihes Mitglied des preußischen Herren- hauses, ist obiger Quelle zufolge am 20. d. M. in Warschau, wohin er sich vor einigen Tagen begeben hatte, gestorben.

Der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete August Kaden, der den Wahlkreis Dresden rechts der Elbe vertrat, ist nah einer Meldung des „W. T. B.“ vorgestern mittag nah längerem Leiden in Dresden gestorben.

Wladimir von

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Zur Lohnbewegung der Webereiarbeiter in Bocholt und Umgegend (vgl. Nr. 145 d. BL.) teilt die „Rh.-Westf. Zig.“ folgendes mit: Da die Arbeiter der Firma Cohen, Coßmann u. Co. die wegen Lohnstreitigkeiten eingereihte Kündigung nicht zurückgenommen haben und am Montag (heute) in den Streik eintreten werden, hat die Fabrifantenvereinigung am Sonnabend mit der Aussperrung der in Bocholt und im benachbarten Rheda beshäftigten Tertilarbeiter begonnen. Von den - in Betracht kommenden 6500 Arbeitern sind 4000 ausgesperrt worden, der Rest soll am kommenden Sonnabend ausgesper:t werden. Ein wesentlicher Teil der Arbeiter ist im cristlihen Textilarbeiterverbande organisiert. Die Arbeitgeber sind entshlofsen, solange auszusperren, bis die aus- ständigen Weber der Firma Cohen, Coßmann u. Co. die Arbeit wieder aufgenommen haben, die threrseits aber wieder bes{lossen haben, von dem Verlangen einer Lohnerhöhung unter keinen Umständen abzugehen.

(Weitere „Statistishe Nachrichten“ \. i. d. Ersten Beilage.)

Kunst und Wissenschaft. Die große Berliner Kunstausstellung 1913.

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Die großen Berliner Kunstausstellungen hatten in den leßten Jahren jedesmal noch irgend eine Besonderheit, die ihre Anziehungs- kraft steigerte: meist rückblickende und Sammelausstellungen von Werken einzelner hervorragender Künstler, die denn auch thren Zweck erfüllten. Diesmal warde das Negierungsjubiläüum Seiner Majestät des Kaisers und Königs zum Anlaß genommen, die Ausstellung nicht nur anziehend, sondern mit einer aus- E Feterlihkeit zu gestalten. Außer Gefamtausstellungen dreier Künstler, von Stucks, S@W{hsönlebers und Schmugters, veranstaltete man rückschauende Abteilungen für Werke der Architektur und Malerei, die ia die leßten 25 Sahre fallen, und nah den Worten des Kataloges follen diese gerade den „Künstlerischen Kern der Ausstellung bilden.“ Die Idee ist wirklich ausgezeihnet und nux, wer bon den Schwierigkeiten eines derartigen Riesenunternehmens in Deutschland, wo gleidzeitig fünf große Ausstellungen statifinden, keine Ahnung hat, kann allzu fkritish auf manche Lücken weisen, die auch einem oberflählihen Beschauer nit entgehen. Aber nicht darauf kommt es in erster Reibe an, was fehlt, sondern, wie das, was geboten wird, ausgefallen ist. Und da man denn glei sagen, daß die Sache gelungen ist, daß im großen ganzen ein Üeberblick über die Produktion deutsher Künstler gewonnen werden kann. Der Uebersihtlichkeit halber ist die folgende Würdigung nah Städten geordnet, die als ausgesprochene Kunststätten gelten.

Den wichtigsten Teil der rücks{auenden Abteilung bilden die Münchner, von denen von Stueck mit einer Anzahl von 50 Bildern vertreten ist. Von ihm pen wie von dem Karlsruher Schön- [eber soll später die Rede sein. München hat ja so viele Rich- tungen und Schulen, E an eine Vollständigkeit richt zu denken war. Das, was davon hier zu sehen ist, gibt aber einen ungefähren Begriff von dem Schaffen der leßten Künstlergeneration. Da ist vor allem Leibl mit einem Bildnis vertreten, das jeder Gemäldegalerie ur wahren Zierde gereichen würde. Von Lenbach ist ein etwas von ner Art abweichendes Frauenbildnis da, auch Defregger tritt vielleiht nicht stattli enug auf; von Uhde gelang es, eines seiner ergreifendsten Bilder, den bekannten „Heiligen Abend®* zu bekommen. Damit wäre die ältere Generation Pes gut vertreten. Die Fünfziger unter den Münchner Malern haben für uns bereits eine so feste No daß wir schon von weitem den Herterih an seinen grünlid \{illernden

arben erkennen, Heugeber an seiner kuriosen Erfin ungsgabe, Zügel an dem unvermeidlihen Ochsenpaar, Samberger an seiner frisden Art, die Lendach ins Temperareatvolie übersest, Jank an dem meisterlihen Schwung seiner reitenden Batterie. Die Leiter der ErivallQuies, Knirr, Thor und Groeber, sind mit achtbaren

ildern vertreten, der leßtere init einem vorzüglihen E enbild, das s{hon vor drei Jahren in diesen Räumen a Þ atung erregte. Püttner hat in den lezten 4) interessante andlung durchgemaht, was an den Soldaten“ deutlich zu sehen is. Ernst Liebermann versucht fih jebt