1913 / 149 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Jun 1913 18:00:01 GMT) scan diff

au in der Einbürg?rungêpraxis eine gewi Einheittli in f lien Bundesstaaten entwickelt. Mit Us O al Be Wb ih der Ansicht und der Hoffnung, daß der S 7a fo, wie er bört

Ju der Spezialdiskussion tritt der Abg. Dr. Quar ck (Soz.) nochmals für den Antrag seiner Fraktion ein, daß die Staatsangehörigkeit für einen Deutschen auch soll erworben werden können durch Begründung des Wohnsizes; für den Fall - der Ablehnung dieses Antrags soll die Staatsangehörigkeit durch Erwerbung des Uùterstüßungswohnsizes erworben werden können. Die alten partikularistischen Ershwerungen, die man

wiederholt erklärt worden ist, sind internationale Verkandlungen | den Besißlosen und den Arbeitern dur die bisherige Praxis zwishen dem Deutschen Reiche und Dea ü va E bereitet habe, müßten endli fallen. b c die Besorgnis rectferti Staais die das Ziel haben, die Staatlosenfrage in Nordshlezwig end- Der Antrag wird abgelehnt, ebenso ohne Debatte ein Nu- erligen, daß die Einbürgerung de eulsdtum nit verloren gehen zu lasen. gültig zu beseitigen, und wir wünschen, daß dieses Ziel auch erreiht | trag gleicher Tenbn zu 8 E das Wohl des Reichs oder eines g des Antragstellers ine Ala zugeht, ird ie ite ch6 fluiviaen u “Tee ci wu, Nach 8 7 soll auf den Antrag der Sozialdemokraten ein s:lbstversiändlib ter Natur der Di és mat einen Unte dem einzelnen gegenüber plaggreift : Meine Herren, wenn ih hiernach meine Ausführungen zusammen- | neuer Paragraph eingeschaltet werden, wonach der Antrag auf ns : bedeutender SedGtertis Maufmann doci Handwerksbur sche oder cin fassen darf, so wiederhole ih noch einmal, daß die von der sozial- | Einbürgerung seitens der Staatenlosen und der Ausländer unter weise jemandem, der in seiner Jugend Aepfel gestohlen hat nit gut kleinen Leute sind des Rates' viel Bobrftidee alz Aber gerade die demokratischen Partei gestellten Anträge für die verbündeten Re- | den von dem Abg. Landsberg angeführten Voraussezungen nicht wird die Einbürgerung um deôwegen versagen können weil Tats 0 s sonst Rat zu fintea wissen. Unsere Konsulatsbeamtoe die vorliegen, die die Besorgnis retfertigen, daß die Élabiihetung g

i s / N E / : mit voller Hingebung der D gierungen unannehmbar sind, und daß ihre Annahme den Gesetzentwurf | zurückgewiesen werden darf. E : [h mit voller Hin gebung der Deutschen im ale eenten lßte i Ï : in (S ürworte : ; a , einem Deutschen zu helf ¿7 annehmen în um Scheitern bringen würde. Ich kann das hohe Haus daher nur Abg. Bernstein (Soz.) befürwortet diesen Antrag, indem er des Antragstellers das Wohl des Nei j d sen. Mit der Schaf : i 6 gefährden würde. ch8 oder eines Bundesstaats chaffung

g. ( 4E y E E einer Zentralstelle würd R j 7 n Nouwur S8 Sanguinls den wir den » Ha 7 dringend bitten, im Interesse namentli der von den Auslandsdeutschen | gleichzeitig den Vorwurf zurückweist, daß Hier das 98 SANg nis den Deutschen im Auslande eine große N a S hi , Der Antrag au Streichung des 8 79

: Wo i

P , f i : mit dem jus soli verquickt sei. Den modernen Anforderungen, wie ÿltat erweisen. geäußerten Wünsche das Zustandekommen des vorliegenden Geseß- | fie durch die tehnishe und die internationale Verkehrsentwicklung L : Die Resolution wird angenommen entwurfs dadur sicherzustellen, daß Sie diesen Anträgen auch in | gestellt würden, werde man lediglih durch die Annahme dieses An- Für M sozialdemo ratischen Eventualantrag ist Aus hsun s fort til Î n i .

; L : j s ¿ , \ A3 /2 . P Herren, kehren heute in Gestalt der Anträge der sozialdemokratischen | dritter Lesung Ihre Zustimmung verfagen. E s fen (Däne): Die Angaben des Staatssekretärs zu S linie 8 1 E T Ablehnung mit 164 eden 191 einheitlichun f Ka s Weh en „T muniens zur Ver - Sraftion wieder. Der Herr Vorredner hat nichts Neues an- | Abg. Dr. Bl un ck (fortschr. O Die aus der O i A n wibain Mlle bestätigen daß der Betreffende tat- Skomiin in der Fassung der zweiten Lesung an- | 1912 nebst ‘der zugehörigen einheitlichen Wechselordm E á ù B 9 h art das NRoich 1hor S SA aS+4 A das 1us V- Î 4 pid Y Lw V , ) ‘aus G L S M ü E t geführt, und id möchte, um Wtederholungen zu vermeiden, in S entideleid F E A N O DasFen fächlich die Straftat als Schulknabe begangen hat und nur mit 8 10 lautet: G etdae A ing g i d 5 i ck i d ke C M s 2 2 I D A E 28 H V, L C4 y T Fe 2 ; 2 J . . y L ° c ar s “- 5 i i 7 4 erster Linie auf das verweisen, was von feiten der Vertreter Neiche, bedarf allerdings einer Revision; alle Kulturstaaten haben fich ; „Die von der Regierung oder der Zentral- oder böberen V heimer Rat v on F Sao O Amts, Wirklicher Ge- waltungsbehörde eines Bundesftaates vollzogene oder besiätinte A, F (

Abg. Zimmermann (nl.): 3 i

' .): Bur Hilfe für die DeutsGen f

S ugialde durch Nat und Auskunfterteilung ist eine Zeiticistehe im igen Amt notwendig, und es müssen auch die ausländischen

Einheitlichkeit zu kommen. (Se ! H Bli cublid ite dan bac dfe “E liherweise in den legten Jahren nachgel ub der DL, kz ein au der Meinung, | do immerhin noch ein ziemli großer Teil d a Ölfeune Die Bedenken können nur auf Tats ü Sk E reutsden Vaterland ins Ausland. Der Zwed I nann achen gestüzt werden, welche aalbangehörigkeitsgeseßes ist es, alle diese Auslandsdeut schen ben

edie des Reichsjustizamts Dr. B80! ai e E Staatssekretärs des Auswärtigen Amts Zun wr AUR v A Es hinzufügen über die juristische Trag- t dd A L reiteten Vorlage. Der Herr Staatssekretär dka mts hat bereits bemerkt, daß, wenn Sie diesem ¿ Moa zu Mien und dann die Ratifikation erfolgt, binnen Dis ved É neue Wechselordnung bei uns einzuführen sein wird. een i ict patt die Ihrer Zustimmung bedarf, wird Erst wenn diese de sew iki Ihre is n A 2 : ) Hre Zustimmung erhalten hab wird und wenn sie verabschiedet ist dann eft Dir / ie R ifikation dieses Abkommens erfolgen. (Hört bört! De aa n S ITD zugrunde gelegt werden der deutt&e Text ias S in französischer Sprache festgestellten Abkömtmen beigefügt ist ‘Dien Ueberseßung ist festgestellt worden von den Vertretern der h A deri A S Vander aas Regierung, und es wirb Ats e ns 1n den Ländern deutscher 2unae Ì bir Dos ps eine einheitliche WeLselotbnung Sud D i s reo man lich möglichst eng an den französischen Tert d be E E Sprache wang anzutun, und es ift Gosbakers G E fa O, von denen unsere alte möglichst zu d Be e Medifet E lichst gen. Fn die neue Wechse ( ’TDen i

gewisse Vorschriften eingefügt werden, vie E V s

T 1 1 '

licher Teil der nords{leswigshen Bevölkerung staatlos ist, und sie würde es begrüßen, wenn es gelingen würde, diesen Mißstand bald zu besettigen: fie ist aber der Auffassung, daß die Aufhebung dieses Vebelstandes mit Rücksicht auf die Entstehungegeschichie der Frage niht ohne die dänishe Regierung geschehen und démentsprehend nur im Wege einer internationalen Abmachung erfolgen kann. Wie bereits

"die draußen im Lande, vor allen Dingen aber au außerhalb unserer * Landesgrenzen seitens der Auslandsdeutshen gehegt seien und die bei beinahe allen Parteien dieses hohen Hauses eine warme und lebhafte Unterslüßung erhalten hätten. Ich habe hinzugefügt, daß ih unter diesen Umständen hoffen könnte, daß es den verbündeten Regierungen und dem “Reichstag gelingen würde, sih über den Entwuf in einer Weise zu * elnigen, die den an uns gestellten Wünschen entspreche, aber auh nicht Bestimmungen enthalte, denen die verbündeten Negierungen genötigt sein würden, ihre Zustimmung zu versagen.

Meine Herren, die Hoffnungen, die ich damals ausgesprochen | habe, haben si bis heute verwirkliht. Es ist gelungen, den Entwurf durch die Kommissionsberatungen und durch die zweite Lesung in einer Form zu bringen, die nah meiner Anficht die uns gestellten Aufgaben

befriedigend Iöft, aber auh keinerlei Bestimmungen enthält, die für die verbündeten Regierungen unannehmbar sein würden.

Gleihwohl hat es im Laufe der Verhandlungen niht an An- trägen gefehlt, die, wenn sie angenommen worden wären, geeignet ge- wescn wären, den verbündeten Regierungen die Zustimmung zu dem Gesezentwurf unmöglich zu machen. Diese Anträge, meine

wird abgelehnt.

C S A 9 fi e : Vas Abkommen über rinfü i j d er die Einführung einer W selori! t er die G run Weltwechselordnunc die die verbündeten Regierungen Jhrer e ae

einem Verweise bestraft worden is. Gr hat von cas Jem der verbündeten Regterungen in den Kemmissionsberatungen und bei | mehr oder weniger auf den Boden des jus soli gestellt und anerkannt, G Gastwirteverband angehörenden Gastwirtêverein ein Lipom Gelegenheit der zweiten Lesung hier eingehend ausgeführt worden ist. al stellung im unmittelbaren oder mittelbaren Staatsdienst, im Die t i E 1 U Q Eh

Anerkennung für treu geleistete Dienste aufzuweisen.

Ich beschränke mi hierbei auf folgende kurze Bemerkungen. Während die Tendenz des Geseßzentwu1fs dahin geht, für die im Ausland lebenden Deutschen und ihre Nachkommen die Er- haltung der Staatsangehörigkeit zu erlcitern, den Verlust der Staatéangehörtgkeit aber zu ershweren, zeigten die Verhandlungen zeitweilig die umgekehrte Tendenz, stammfremden Elementen den Erwerb der Staalsangehörigkeit zu erleihtern. Man i} soweit gegangen, unter gewiffen Vorausfetßzungen für Ausländer einen Nechts- anspruch auf Einbürcerung zu konstzuieren. Gegen diese Tendenz haben sich die verbündeten Regierungen wenden müssen, und « gegen diese Tendenz wende ih mich in ihrem Auftrage heute ausdrückiich. Die gestellten Anträge beschäftigen sich materiell und formell im wesentlichen nur mit der Frage des Erwerbs der Neichs- bezw. Staats- angehörigkeit. Sie behandeln zunächst den Erwerb der Staats- angehörtgkeit dur Inländer, indem sie darauf hinautgehen, den Er- werb der Staatsangehörigkeit entweder lediglich cn die Wohnsitz- nahme oder aber an den Erwerb des Unterstüßungswohisißes zu knüpfen. Meine Herren, die verbündeten Mi gierungen haben wiederholt den Standpunkt vertreten, taß der Erwerb cines so wichtigen - Nehts wie der Neichs- und Staatsangehöb1ig- keit mit ihren zahlreihen öffentlihrechtlichen und zivtlreht- liden Konf quenzen nicht abhängig gemacht werden sollte von einem zufälligen Moment, das festzustellen außerordentlih {wer sein würde, sondern daß der Etwerb der Staat8angehörtgkeit unter allen Umständen geknüpft fein müßte einmal an eine ausdrüdckliche Willenserklärung deéjenigen, der die Staatsangehörigkeit zu erwerben wünscht, und zweitens an den ausdrücklichen Staatsakt derjenigen Negierung, die die Aufnahme in den betreffenden Bundes\taat aus- \priht. Meine “Herren, an dieser - Auffassung balten wir fest. Wir sind ‘der Meinung, daß wir zu unentwirrbaren Nechts- verhältnissen gelangen würden, wenn man . dem Antrag der Sozialtemokraten stattgeben würde, zu unentwirrbaren Rechtsverhältnifsen namentlich für die im Ausland lebenten Deutschen. Jeder von uns, der in der Lage gewesen ist, Armensachen zu be- handeln, weiß, wie {wer es oft ist, unmittelbar, nahdem die be- treffende Frage strittig geworden ist, den Besiy des Unterstütungs- wohnsißes im einzelnen Falle festzulegen; diese Feslstellung würde aber, wenn sie nah Jahrzehnten erfolgen müßte, wo die Unterlagen überhaupt niht mehr zu beshaffen wären, fast unmöglich sein, Also, meine Herren, auch dieser Antrag der Herren Sozialdemokraten würde- wenn er angenommen würde, für uns das Gese unannehmbar machen. Im übrigen, meine Herren, hat es sich bezüglih des Erwerbs der Staatsangehörigkeit durch Ausländer um zwei Prinzipien gehandelt, einmal um den Grundsaß des jus sanguinis, auf tem der Gesetzentwurf, aufgebaut tis, gegenüber dem Bestreben cines Teils des Neichötags, anstatt seiner das jus soli zu seßen oder diescs mit dem Grundsaß des jus sanguinis, wie es im Gesetzentwurf niedergelegt ist, zu verquicken, und zweitens um den Grundsay der Einheit- lichkeit der Familie in bezug auf die staatsbürgerlihe Zugehörigkeit. Die übrigen Anträge der Herren Sozialdemokraten gehen im wesent- lihen darauf hinaus, diese von den verbündeten Regierungen und der Majorität des Nelchstags bisher aufrecht erhaltenen Grundsäße zu durchbrcchen, insofern man versucht, eine Bestimmung zu erlassen, wonach entweder der Aufenthalt eines Ausländers von seiner Geburt bis zum 21. Lebensjahre oder die Abstammung von einer Mutter, die bis zur Verheiratung Deutsche gewesen ist, im Zusammenhange mit dem Aufenthalt im Inlande ein Ret auf Einbürgerung begründen foll. Meine Herren, diefen Anträgen muß ich im Namen der ver- bündeten Neglerungen hiermit ausdrückliß nöch einmal widersprechen. Ich bemerke ausdrücklih, daß alle dicse Anträge den Geseßentwurf für die verbündeten Regterungen unannehmbar machen würden, Es find dann ferner Anträge gestellt, welche die Nechtsgarantien des § 33a des Entwurfs auch ausdehnen wollen auf Ermessensfragen. Es widerspricht den in den einzelnen Bundesstaaten üblihen Grund- säßen, Ermessensfragen einem Verwaltungsftreitverfahren zu unter- werfen, und es würde die Einbeziehung des § 8 b unter die Bestimmung des § 33a auch zu dem unmöglichen Zustande führen, daß unter Um- ständen über einen Beschluß des Bundesrats, der die Unzulässigkeit der Einbürgerung ausspricht, später ink Verwaltungsstreitverfahren durch das Uctetil des Verwaltungsgerihts eines einzelnen Bundes-

staates entshieden werden könnte. Diese beiten Folgen machen diese

Vorschriften für uns unannehmbar.

Meine Herren, wenn ih noch einmal zurückommen darf auf die

Frage der Verleihung eines Nets auf Cinbürgerung für Ausländer,

fo’ darf ih darauf hinweisen, daß diese Anträge, wie die Beratungen Linie mit

Provinz In ihren Wirkungen erstrecken

sié fich aber auf alle Staatlosen im Deutschen Neithe, It er daß man ohne Angabe von Gründen vorgehen könnte. Das ist tig. Denn in dem eseß is ausdrücklih gesagt, daß etwaige

erstêr preußischen

erkennen lassen, in

über den Entwurf Staatlosen in der

Rücksicht auf die Schleswig-Holstein gestellt werden.

besonderen aber ist bas, meine Herren, cin Grund,

au

der uns t, diesen Anträgen wit aller Entschiedenheit entgegehzutreten.

daß die Geburt, das Aufwachsen und der dauernde Wohnsiß in einem Lande die festeste Verknüpfung mit den nationalen, wirtschaftlichen und sonstigen Interessen dieses Landes mit sich bringt, und daß darum das Einbürgerungsrecht gerechtfertigt i. Wenn wir heute solche An- träge nicht wiederholen oder thnen nicht zustimmen, so geschieht cs lediglich unter dem Druck der Verhältnisse, weil folhe Anträge das Gesetz scheitern lassen würden. Wir stehen im bewußten Gegensaß zu den Sozialdemokraten allerdings auf dem Boden, daß wir 1n diesem Geseß eine ganze Meihe so wesentlicher Fortschritte gegen den heutigen Nechtszustand erblicken, daß wir das Scheitern des Geseßes nicht ver- antworten können. Gegen die Auffassung des Abg. Landsberg, daß nach dem 7a die verbündeten Regierungen die preußische Praxis auf das Reich übertragen wollten, habe ich bereits in zweiter Lesung den schärfsten Widerspruch erhoben; wir haben durch die feierlichen Er- flärungen der Regierung in der Kommission und noch mehr durch die Fassung, die wir dem § 7a gegeben haben, für jeden, der das Ge- seß objektiv nach dessen Sinne auslegen will, die Fortseßung der bis- berigen preußischen Praxis einfah unmoglich gemaht. Wenn der Abg. Landsberg in dem § 7a nicht das geringste Hindernis gegen die preußische Praxis sieht, so trägt er dia Verantwortung dafür, wenn diese Praxis auf das Neich übertraoaen werden sollte. Wenn wirklich Preußen 1m Gegensaß zu den Erklärungen der Reichsregierung und dem Wortlaut des § 7a feine Praxis auf das“ Reich würde über- iragen wollen, so könnte es fich einfach auf den Abg. Landsberg berufen, der eine solche Auslegung direkt bestätigt hat. Durch solche Reden schafft man erst den Boden für diese ungeseßliche Auslegung. Jn Uebereinstimmung mit sämtlichen übrigen Parteien des Hauses erhebe ich gegen diese Auslegung Protest. Wir legen Wert auf die Verab- \chiedung dieses Gesebes, da es wesentliche Fortschritte gegen den bis- herigen Nechtszustand gewährleistet. Die Wünsche der Auslands- deutschen, den Verlust der deutshen Staatsangehörigkeit dur zehi- jährigen Aufenthalt im Auslande fallen zu lassen, sind in Erfüllung gegangen; wir haben ferner den ehemaligen Deutschen, die durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslände die déutsche Staatsangehörig- keit verloren haben, die Möglichkeit erweitert, auf dem RNechtswege ihre Wiedereinbürgerung durchzuführen; wir haben endlih den Aus- landsdeutschen durh die Erleichterung der (Erfüllung der Wehrpflicht eine wesentliche Hilfe in ihrem Bestreben, ihr Deutschtum aufrecht zu erhalten, gegeben. Gerade heute, wo Hunderttausende Deutsche im Auslande leben müssen, haben wir Bestimmungen für die Fortentwick- lung unseres Deutshtums im Auslande geschaffen, die für unsere Zustimmung zu diesem Geseß entscheidend sind. Ein wesentlicher erortschritt des neuen Geseßes liegt in dem § 11 der Novelle zum reichsmilitärgeseß, wonah in Verbindung mit den Erklärungen der Negierunso die Staatenlosen zur Erfüllung der Wehrpflicht herange- zogen werden können. Dies zusammen mit dem § 8b, der den Aus- ländern, die mindestens ein Jahr im Heere- oder in der Marine aktiv gedient haben, das Recht auf Einbürgerung aibt, beseitigt in der Praxis alle Beschwerden der Staatenlosen. Wir vertrauen darauf, daß die loyale Ausführung des Gesebes allen bisherigen Beschwerden der Staatenlosen abhelfen wird. Wir begrüßen auch mit Freude die Nesolution Bassermann, wonach den ehemaligen Deutschen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, und die sih im Auslande aufhalten, im Auswärtigen Amt eine Zentralstelle geschaffen werden soll, die Nat und Unterstüßung in allen Einbürgerungsfragen gibt. Wir erwarten, daß die Negterung dieser Resolution zustimmen wird.

Abg. Bernstein (Soz.): Der Abg. Blunck irrt, wenn er einen

wirklichen Fortschritt von diesem Geseß gegenüber dem bisherigen Zustand erwartet. Den dem Reichstage vom Negierungstisch abge- gebenen Erklärungen wohnt keineswegs diejenige bindende Kraft bei, die wir verlangen müssen. Solche Erklärungen haben wir schon oft gehört. Die Erklärungen beziehen sich insbesondere darauf, daß dic Zugehörigkeit zu irgendeiner Konfession kein Hindernis für den Erwerb der Neichs- und Staatsangehörigkeit bilden soll. Troßdem schon öfter derartige Erklärungen abgegeben worden sind, find sehr viele Falle vor- ackommen, in denen die Naturalisierungsgesuhe von Leuten, dic 20 Jahre in Deutschland gelebt haben und angeschene Stellungen be- fleidet haben, und gegen die nicht das gerinaste vorlag in bezug auf ibre Führung, abgelehnt worden sind. Deshalb können wir der jeßigen (r- klärung von seiten der Regierung kein Vertrauen ecntaegenbringen. Wir haben feine Sicherheit, daß von der bisherigen Praxis auch nur cin Finger breit abaewichen wird. Wir beharren deshalb auf unserem Standpunkt. Wir haben nicht, wie der Staatssekretär saat, alle unsere Anträge wiederholt, sondern wir haben cinen Teil der Anträge fallen lassen, wenn auch mit \{werem Herzen.

Abg. Landsberg (Soz): Der Abg. Blunck hat behauptet, daß wir durh unser Vorgehen die preußischen Behörden direkt pro- vozieren würden. Jch nehme diesen Vorwurf nicht besonders tragisch. Der Abg. Blunck wird mit mir darüber einer Meinung sein, daß die Geschichte der preußischen Behandlung von Cinbürgerungsanträgen eine Geschichte von Mißbräuchen ist, aber die preußischen Behörden haben mit der größten Entschiedenheit diese Mißbräuche bestritten. Sie haben immer betont, daß niemand wegen seine Konfesston zurückgewiesen werde. Wir haben in der Kommission ein Schriftstück aus einem preußischen Ministerium vorgelegt, aus dem hervorgeht, daß tatsächlich gewisse Grundsäße bezüglih der Konfession der Antragsteller bei den preußischen Behorden gelten. Die Regierung hat aber bestritten, daß aus diesem Schriftstück ein solcher Sinn herausgelesen werden könne. Wir haben keine Gewähr, daß in Zukunft folche Mißbräuche nicht mehr vorkommen.

Abg. Dr. Blun ck. (forts{hr. Volksp.): Der Abg. Landsberg hat meine Logik bemängeln wollen, Wenn er von Logik reden wollte, so hâtte er aber zuerst bei sich selbèr und dann bei dem Abg. Bern- stein anfangen sollen. Beide verweseln zweierlei, Jm § 7 des Ge- seßes ist ausgesprochen, daß jeder Bundesstaat gegen die Cinbürgerung (Finwendungen machen kann. Außerdem ist bestimmt, daß die übrigen Bundesstaaten bei den Entscheidungen über die Aufnahmegesuche mit-

reden sollen. ] | preußische Praxis auf das Reich übertragen, und der Abg. Bernstein

urt : ) s Bedenken gegen die ‘Aufnahme ‘nur auf Tatsachen gestübt roerden

Fönnen.

Der Abg. Landsberg meint nun, damit werde die »

Die zweite Straftat hat er begangen, als er eines Abends von einem Maskenball in angeheiterter Stimmung heimging. Der Mann hat fich seit langen Jahren gut geführt, und ‘ausgewie]en ist er auch nicht wegen dieser Straftaten, sondern weil er sich verheiratet hat. Dank- bar begrüße auch ih, daß der Staatssekretär es als Mißstand be- zeichnet hat, daß ein fo erheblicher Teil der nordshleswigfchen Be- völkerung staatenlos ist; ich will ja auch wünschen, daß dur inter» nationale Vereinbarung mit Dän«mark dieser Mißstand beseitigt wird; aber das haben wir in der Kommission {on vor 14 Monaten gehört, und was ist in diesen 14 Monaten geschehen ? Ynscheinend nichts. Die Verfolgungen aber wrden mittlerweile fortgeseßt. Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrüdck: Meine Herren! Jch bin auf den Fall Laugesen lediglich aus folgendem Grunde zurückgekommen. Ein Kommissar der ver- bündeten Megierungen hat damals mitgeteilt, Laugesen sei wegen Vicb- stahls und wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilk worden. Daraus ist uns zum Vorwurf gemacht worden, daß wir diese Grklärung illoyal abgegeben hätten, weil wir vershwiegen hätten, daß es sich hierbei um eine Bestrafung handle, die in die Jugendzeit des Delinquenten falle, und daß es sich lediglih um eine Entwendung von Obst, also um einen Mundraub, ‘um eine Uebertretung gehandelt habe. Demgegenüber habe ih feststellen wollen, daß es sich um die (Entwéndung von Geld, also um den Tatbestand des Diebstahls, ge= handelt hat, daß also die Mitteilungen die durch Vermittlung der preußischen Negierung.an mich gelangt waren, zutreffend waren, und daß der Vorwurf einer illoyalen Unterrichtung dieses hohen Haujes ungerechtfertigt ist. s

Im übrigen habe ih gar keine Veranlassung, mih Über den Leumund des Herrn Laugesen auszulassen.

Herr Abg. Hanssen hat dann an mich die Frage gerichtet, wie es denn komme, daß die von uns eingeleiteten Verhandlungen mit Dänemark über die Regelung der Staatlosenfrage noch immer zu keinem Ergebnis geführt haben. Darauf habe ih dem Herrn Abg. Hanssen zu antworten, daß diese Verhandlungen erst dann mit Erfolg zu Ende geführt werden können, wenn keine Aussichz mehr besteht, daß Deutschland im Wege seiner Geseßgebung dieje Frage aus der Welt schafft. Es ist Ihnen wiederholt vorgetragen worden, daß ‘die Staatlosenfrage lediglich eine Konsequenz der dânt1- chen Geseßgebung ist und nicht gelöst werden kann, solange sich die dänische Regierung weigert, eine Aenderung ihrer geseßlichen Be- stimmungen eintreten zu lassen. Hier Wandel zu schaffen, ist der Zweck der Verhandlungen. Daß aber die dänische Regierung keine Neigung haben wird, diese Verhandlungen mit Erfolg zu fördern, so- lange der Herr Abg. Hanssen ihre Interessen hier so wirksam vertritt, liegt klar auf der. Hand.

Der Antrag Albreht (Soz.) und Gen. wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der meisten Mitglieder der Fortschrittlichen Volkspartei und der Polen abgelehnt.

Ein fozialdemokratischer Antrag will den § 7a gestrichen wissen, der bestimmt, daß die Einbürgerung erst erfolgen darf, wenn durch den Reichskanzler festgestellt ist, daß keiner der übrigen Bundesstaaten Bedenken gegen die Einbürgerung erhebt. Die Bedenken dürfen nur auf Tatsachen gestüßt werden, daß da- durch das Wohl des Reiches oder eines Bundesstaates ge- fährdet wird. Für den Fall, däß die Streichung nicht be- schlossen wird, beantragen die Sozialdemokraten weiter, daß der Bundesrat bei Erhebung von Bedenken zu entscheiden hat.

Abg. Dr. Quar ck- Frankfurt (Soz.): Wenn der Paragraph in der Kommissionsfassung angenommen wird, tann wird der ganze Fortschritt des Gesetzes unmöglich gemaht. Preußen wird jeßt die Möglichkeit gegeben, gegen die Einbürgerung irgendeines beliébigen Menschen in einem Bundesstaate Einspruch erheben zu lfönnen. Durch unseren Antrag wird die Möglichkeit geschaffen, dem Be- treffenden dann das Staatsbürgerrecht etnes anderen Bundesftaates zu verschaffen. Preußen ist in diesem Falle wieder der böse Geist Deutschlands. (Vizepräsident D ove 1ügt diefen Ausdruck)

Abg. Waldfstein (fortshr. Volksp.): Wenn die sozialistishen Anträge angenommen werden, fo wird das Gute wieder fortgeräumt, was dur die Kommission und in der zweiten Lesung in das Gefeß hincingebraht worden ist. Das Cinspruchsrecht der Bundeéstaaten ist dur das Gescß nur auf ganz extreme Fälle festgesept, dle wohl kaum oft vorkommen werden. Preußen bat versprochen, die im Gefeß festgelegten Grundsätze beobahten zu wollen. Wir hoffen, daß dies auch der Fall sein wird. Jm übrigen wird die Macht der preußischen Negierung durch die sozialistis{en Anträge niht gebrohen. Man gibt

ihr im Gegenteil noch mehr Recht, Ein]pruch zu erheben. Abg. Bernstein (Soz.): Daß det Staatssekretär auf die Rede

des Kollegen Waldstein nicht geantwortet hat, ist für uns die stärkste Begründung unserer Anträge. 4

Auf eine Bemerkung des Abg. Wald stein (fortschr. Volksp.) bemerkt der Stellvertéetés des Reichskanzlers, Slaats- sekretär des Jnnern Dr. Delbrü:

Diese Anfrage zu beantworten, ist niht ganz leiht. Wir stehen zunächst cinmal auf dem Standpunkt, daß es absolut notwendig ist, daß das Necht des Einspruchs allen Bundesstaaten gegeben wird, nicht aber die Möglichkeit des Einspruchs an bestimmte Vorausfetungen, beispielsweise an den früheren Aufenthalt in einem Bundesstaate ge- knüpft wird. Zch halte es ferner mit dem Herrn Abg. Waldstein für

(Bravo! rechts.)

det die Reichsleitung in gleiher Weise wle die

Damit schließt die Generaldiskussion,

dringend wünschenswert, daß fi nicht nur in der Ablehnungs-, sondern

ciner Gemeinde oder eines Gemeindevorstandes, im t

wird.“

Abg. Gröber (Zentr.) begründet den Antrag, im § 10 statt „Um Dienst einer ron dem

der Worte „im Kirchendienst“ zu : Vundesstaate anerkannten Religionsgefell sat" ¡wece, d:n jüdischen Kultusbeamten / wie den anderen Religionsdienern.

die Gleichslellung der Konfessionen

j Dieser Ant dieselben Borteile fd

jüdischen Kirchendienst. Fur thn sei das religiöse Religion8gemeinschaft entgegenzukommen, die im Inlande

nicht die genügende Zahl von Kirchendienern habe.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des üd:

Jnnern Dr. Delbrü ck Meine Verren! Anträge mit derselben von dem Herrn Abg. Gröber vertretene sind. bereits im

lungen erhobenen (Finwendungen gegen diese

ußern sich für verpflichtet halten.

Meine Herre s n. (F F s (elne Herren, wenn in dem Cntwurf entsprechend dem geltenden

Net festgestellt ist, T4 y S 4 1 Ç

geltenden Mecht eingebürgerten Zustande, aber auch den eamte überhaupt in den einzelnen Bundesstaaten.

Bezüglich der ind die Rechtsverhältnisse verschieden.

iet zu tun.

7 E E U aab Ansicht auch der Zweck, den Vorbehaltsrecht bei der Uastellung bleibt 4 : v R E : | ( ja den betreffenden Bundes- taaten gewahrt, und es steht sogar zu befürchten auch das ist {on E FENI i daß ei h der Derr Abg. Gröber jeßt einführen t ‘ie fts gegenuber den jüdishen Kultusbeamten im Often nicht leichter,

1 cinem früheren Falle ausdrüdli bemerkt worden '

onder ir dto toll} I uri “ern sur die Beteiligten unbequemer machen würde als bisher.

Ih bitte a 6 bei den Bosti E A E also, es bei den Bestimmungen der Vorlage so, wie sie

uis den Ber » p »j M Beratungen der zweiten Lesung hervorgegangne ist, zu be m h ge |

Abg. Gröber (Zentr.):

A Des im Kirchendienst gilt für cinen Deiiiben! qs M u i für einen Ausländer als Einbürgerung, sofern nicht i er «milelungê- oder Bestätigungsurkunde ein Vorbehait geRiádit

/ l zu verschaffen Me bon 1869 sei zwar l 1 r für Fn i

1 Nau daß derselbe Grundsay auch zur Nen etiten Ae ct der Frage der Aufnahme von Ausländern bei der Anstellung tit

C e - N stimmend. Es handele ih darum, den celigiösen Bedürfnissen *

selbst

Tendenz wie der eben dium s Se : früheren R der Verhandlungen gestellt und begründet worden und die vorl too I T 5 j ; E 4 R Negierungen haben wiederholt auf das Bedenkliche dieser ee "ingewiesen. Mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses Pn P m oPIno F j J 5 e i: : nehme 1ch im allgemeinen auf die während der früheren Verhand- Anträge Be

0 Aa e o Ung J ? Dezug und Ind le nut wiederholen, daß die verbündeten Negierungen nah wie r NID 3 3 § No 5 I j : j j

or die schwersten Bedenken gegen die Annahme dieses Antrages zu

e a S daß die Kirchenbeamten so behandelt werden llen wie die Staatéheamto ntr Soi Staatsbeamten, so entspricht das einmal dem nach dem des um das internationale N 4 y LE : ANatIonale i; Lebt i | l Í im großen nd ganze Ap F phTiA +3; d ganzen gleich liegenden geleßlichen Bestimmungen über Kirchen-

anerkannten Neligio nsgemeinschaften Gs handelt si hier i P echt: è 5s bc ler um ein Ybiet, dat sher : Gesebge s

ed a bisher der Geseßgebung der Bundesstaaten vorbehalten “a ist, und ih kann nur dringend empfehlen, es in dieser Be- eh 0 N b p 3 Ç n |

B bei dem bestehenden Zustande zu belassen und hier nicht zu ruhen, gelegentlih einen Cingriff in ein solches vorbehaltenes Ge-

Diese leßte Erklärung eröffnet keine

angenehmen Aussichten für die Behandlung der Frage im Osten des

Vleid)es Trotz di 4 and der | ck rob diefer Erklärung will ih die Hoffnung nicht

bebe: Konsequenzen des erwähnten, in gr g nit aufgeben ‘ves auch auf dicsen Fall ausgedehnt werden.

1

großer Zeit entstandenen

„J 10 wird mit der von dem Abg. Gröber beantragten

Viodifitation angenommen.

A «a T 2 U F 13 (Verlust der Staatsangehörigkeit), wonach u. a.

ie Slaatsangehörigkei d für ei 1E ( gleit verloren geht für eine Deutsche durd qu liesung mit dem Angehörigen eines n Bunhes Abon: ben 3000 0 Ausländer, beantragen die Sozialdemo- järigkeit ars: falls sie dadur eine andere Staatsange- K Antrag wird, nachdem ihn der Abg. Bernstein dgelzh, 0 elne Forderung der Gerechtigkeit kurz begründet hat, Jm h F 13 wird unverändert angenommen. ffen “gel ; 34 ed auf Antrag aller Parteien der im Entwurf 1 aua Dermin für das Jnkrafttreten des Gesezes mit vanuar 1914 bestimmt. Jm übrigen wird das Gesetz

ne « Ine Debatte unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung

genommen.

Jn der Gesamtabsti i i tet s R a stimmung wird das Gesez im ganzen ae Stimmen der Sozialdemokraten und Polen ange- Die dazu Gri j ilitä n Gor U gehörige Novelle zum Reichsmilitärgeseß und ne Le E O! ird fue Debatte in dritter tit d und in der Gesamtabstimmung im ganzen ! derselben Mehrheit. angenommen. At

on den Ah ;7 ol gg. Bassermann (nl.) u. Gen. ist no L a gel tio i eingebracht worden: 9 Sten: etri Reichskanzler zu ersuchen, die Errichtung einer li zem Auswärtigen Amt herbeizuführen, welche insbesondere

Î itugtäbe lebenden ehemaligen Deutschen zur Wieder-

, Toiele M l G Staatsangehörtgkett Auékunst und Nat

e anzuweisen, eutschen Vertretungen im Autland zur tätigen

em | ret besi

ih mit

sich vor a Spiße de

aufgenom bei der ni

Annahme d

Das H Deutschland

werden.

wird.

J

die er nah d

des Abkommens, wona Wechsels von der Beobachtung nat S i

Vechsel ung nationaler St i iri abhängig machen dürfen. thin tee O T von der kaufmännischen Welt empfunden wird, beh

l 4 misch j oben. 2 politischer Hinsicht glaube ih, daß das Abkommen einen großen Wert hat: Indem es auf dem Gebicke des Verkehrs ein neues Nechts- Land um die Völker sclingt, muß es zu ihrem gegenseitigen Ver- ständnis und zu ihrer friedlihen Annäherung wesentli beitragen.

(Sehr gut!)

begrüßen und

]

(Bravo!)

den beteiligten

nehmi ‘lege i nl e iwd Ua hat eine längere Vorgeschichte. (s verwirklichen n diejem Abkommen viele Hoff 1 und Bestrebz : j ? cle Hoffnungen und Bestreb n, die sei uber einem halben Jghr j i d b E ) Jahrhundert von den Handels- Juri i V "n den Handels- und Zuristenkreisen O “loorter geaußert worden sind. des neunzehnten 2 S Ie H Vestrebungen stets gefördert Vie Netchsleitung hat bereits in den siebziger Jahren versucht A / t

Den

Nohfolro T}

Wechselrecht zu verständigen.

weiterer Ver def Bort ç :

E Po O Regierung, das Ziel durch internatio

«t Kongresse in Antwerpen oder Brüs ‘erreldien j ] oder Brüsse ’rreiche schei

E 1 fel zu erreichen, gescheitert.

Rei Wechselrechtssystem unüberbrücbar

Dor ungefähr sechs Jahren ist die styÆonds

E 1e E Jahren ist die stodende Bewegung daun aus

i H y | N neu 1n Fluß gebracht worden, und zwar haben di A O 5 2 E t t Ui V

h L L E der Berliner Kaufmannschaft und an ibrer

erehrie Herr Präsident des jetzigen No;

T j Gd des JeBlgen Reichstags aroße Nox-

diensle um die Sache erworben. RIB Dat eit

durch eine Resolution im Mat 1907 ;

: on im Mai 1907 im Sinne dieser Noft-

E Qunne dieser Bestrebungen

N 4} 3 p » io Aer ot T

Znzwischen hatte die Neichsleitung den Gedanken bercits wieder

nen,

’Derländishon Vonton j 1

O N: Negierung eine Einladung zu ciner Konferenz '

Ms aag angeregt. Die mederländische Regierung hat dieser Anre uno

in dankenswerter Weise Folge gegeben i E

So "A y ai a F s; : f j

u E R den beiden Weltkonferenzen inm Jahre 1910 und

919 L L S R :

S gs i O amtlichen ôtvilisierten Staaten beschickt worden sind Konferenzen war (s beschieden, unter der umsichtigen Leitung

aa T : j Vuinisters sser die Sache zu einem glülichen Ziel zu führen. Außer ZuUristen und Diplomater » borfolab hu wesentlich die technischen Delta, es 9 d S E E tec D der verschiedenen Skt die die Konferenz beschickt haben, R gtierte, der leider zu früh vers Ld aue Erfahrung der Sache wesentliche Dienste geleistet hat Um 23. Juli v. F. ist das JIhne ) L e E Ms . 11f das Ihnen vorgelegte Abkommen zur Ver- CTEA 1g des YBechselrechts unterzeichnet worden. Es verpflitet da Vertragsstaaten, die Ihnen : 6 Wecbselor ÉPL U ea G ie si 1 H S bei lich einzuführen, die sih somit auf dem Gebiete des Privatrechts als das erste internationale ( uh darstellt. Nac P s Yejeßbuch darstellt. Nach ens wird Jhne1 ver der wurf einer deutschen Wechselordnung vorgelegt ie Ér inbei iben e ( er auf der einbeitli A Y ] j der emheitlichen S Hfelordnung beruht und die der Landesgeseßgebung vorbehaltenen X una und Ergänzungen enthält. | Vle Haager Wechselordnung hat di Il 5 Haager L nung hat die bewährten Grund\ähko dos deutschen Wechselrehts im E O gleichzeitig auf das französische Wechselsystem die gebühre Nücksi E es Pechselsy è gedüUhrende Nücksicht ge en und sih-in einigen wichtigen Punkten an das angelsädchsische System angeschlossen; sie kann daher mit Necht als eine Weltwechsel- ordnung bezeichnet werden. : : E p 9 T. ; A aager Abkommen ist bisher von 26 Staaten, darunter von A de “und den größeren Handelsstaaten des europäischen Kon- inents sowie von den meisten Staaten Süd- und Mittelamerikas unterzeichnet worden. i ot 8 noch andere Staaten, welche die K ic ) E ) 5 I I (M î , welche die Konferenz beschickt hatten, unterzeichnen

§ 4A E Tue! é H Mel ¡tehen vorläufig England und Nordamerika, weil ihre e Z E A dae erklärten, daß sie nah dem Verfassungs-

Staatbreht threr Länder sih nit an ein einbeitslt&os 9 f, recht binden könnten. ° Ae Es,

land seine innere Gesekge Z / [ Geseßgebung der Haager Wechselordnung alwábern

Wenn auch die Zurückhaltung des angelsächsishen Handelsgebicts sehr zu bedauern ist, so bedeutet es doch immerhin einen großen Ge- winn für die bandeltreibende Welt, wenn die übrigen St 0 ih über ein Wechselrecht einigen. 7 Bar, legung, wie wichtig es für den Kaufmann ist, wenn er für die Wechsel | Ausland begibt und die er vou dem Ausland erhält, dieselben Normen vorausseßen kann, die für das Inland gelten. Jd

em

Die verbündeten hin, daß der Reichstag das Ergebnis der Haager Konferenzen freudig

dem

verfassungsmäßigen Ge-

O i i E rad ! sin Veutschland, das seit Mitte Vahrhunderts ein einheitlices nationales Wecsel-

‘Ar (ta ta C groyeren Staaten Europas über ein einheitliches

R E O ; ieser Versuch ift ebenso wie ein

» No V 2m ho allem die Kluft zwischen dem deutschen und

Auch der Neichstag selbst hat ih

Sie hat gemeins it der italienis Negi S at gemeinsam mit der italtenischen FHegierung

) r A7 + io 5 J C boch verdienten niederländischen

beigetragen, bor allem der deutsche Dele-

torbene Bankier Arthur Fischel, der durch

gleichfalls vorliegende einheitliche

wesentlichen beibehalten, sie hat aber

(Bravo!)

Gs besteht die begründete Hoffnung, daß auch

Doch darf man erwarten, daß wenigstens (ng-

kein Staat künftig die Gültigkeit des

Hiermit wird ein Uebelstand, der seit langem

Aber auch L

a

YNegierungen geben si daher der Hoffnung | g

I » vf j j Abkommen seine Zustimmung erteilen wird:

wird. Wir Kommissionsberatung.

- D a) af 4 L i t i i i i i (5s bedarf keiner näheren Dar- ja I ler Lui ion R E U: Etwaige sdipitPeüen tönnên

zu verhandeln haben. Bedauerlich ift, daß

von d i ; n N antioutf ‘via aan (f Kenntnis geseut hat, man hätte den Vor-

ala ROLEns so viele andere Kulturstaaten an Regierung wênn man an eine internatiónale

träglihkeiten werden si v Manaen meist gefolgt.

die in das internationale Abkommen nicht aufgenommen sind 2 B über die Art und Weise der Aufnahme der Proteste Es K t ; CuBervan die etwaigen Aenderungen aufzunehmen in; die i Ss 1h 1) MiN Et E wnr eid den Landesrechten vorbehalten sib: ire A E Mie ergänzenden Vorschriften am Schluß nes | nung 1n einem besonderen Abschnitt zusammen- ç Ino G P A H. C44 u e Snkrafttreten der neuen Wechselordnung ere alte Wechselordnung ihre Geltung verlieren. Ich darf sagen, daß Kaufleute und Juristen unsere Wechselordnung mit ci s gewi}sen Bedauern werden vershwinden schen. Die Bedin war das erste Geseß, das nach den großen partikularen Landes ild wieder einheitliches deutsches Recht \{uf, und zwar bereits a h p zehnte vor Gründung des deutschen Reichs. Dieses Gesek hat sib der allgemeinsten Anerkennung erfreut, wenngleich nau: De R der Zahre in einzelnen Punkten das Bedürfnis nach Anberutiden dd getreten ist, Die Verfasser der Wechselordnung haben in iei ins ungewöhnlichen Maße wissenschaftlichen Scharfsinn, praktischen Blick A vites große Geschicklichkeit im Ausdruck vereinigt, sodaß bie deutsche “Lechselordnung nicht wentger von der Wissenschaft wie von der Praris N Heben is Die überall anerkannten Verdienste unserer We selordnung haben es auch bewirkt, daß ihre Grundsäbe besonders in den leßten 40 Jahren in mehr oder minder großem Maße i bielei n O E e 1 c großem Maße in vielen a cen Landern eingeführt worden sind. Diese Vorzüge unserer U lind auch die beste Unterstüßung gewesen für das Be- D nue im Haag, die Grundsäße der deutschen a ch Pcoglichkeit in das Weltwechselrecht zu über- Natürlich find Unterschiede zwischen unserem Nechte neuen internationalen Rechte vorhanden- aber sie sind immerhin nicht sehr zahlreich. Von Abweichungen, die mehr einem Enlgeüen- kommen gegen andere Staaten als unseren Wünschen entsprechen hebe us R Sinrichtung der sogenannten nicht afzeptablen Traite, h. eines gezogenen Wechsels, dessen Vorlegung zur Annahme vers . boten ist. Die Einführung eines solchen Wechsels ist für Deutsch- land kein Bedürfnis; cs wird aber diese Einführung e beî f keinen besonderen Bedenken und Schwierigkeiten begeänen. Eine zweite Aenderung, die den Wünschen anderer Staaten mehr entspricht als den cIgenen Bedürfnissen, ift die Einführung einer Ueberlegungs- B v4 egenen. Bisher hatte der Vezogene, wenn ihm der Pa s Drgclegt wurde, auf Verlangen sofort eine Grklärung abzu- E 4 oa aar Wechselrechtsabkommen ist er aber L z l : E en Tage eine Ueberlegungsfrist auszubitten. 7 n wichtigen Aenderungen, die au den Wünschen unserer Sach- M E Ge De ich als wichtigste die Vorschrift hervor, D L N der Annahme eines Wechsels nicht, wie bisher, der Sicherheitsregreß, sondern unmittelbar der Nückgriff auf Zahlung eroffnet worden ist; und ferner den Grundsaß, daß bei Betsäumünc wechselrechtlicher Fristen zufolge höherer Gewalt die Wechselrechte nicht ohne weiteres verloren gehen. i A B In der Üebergangszeit werden vielleicht auch Unbequemlichkeiten entstehen. Diese müssen aber mit Rücksicht auf den großen Zwelk der Vereinheitlichung des Wechselrehts getragen werden. Es werden überdies die Nevisionskonferenzen, die in dem Abkommen votgesehen sind, Gelegenheit bieten, etwaige Lücken, die si zeigen werdeh aus- zufüllen und etwaige Abänderungen zu treffen. A vis Ich bin überzeugt, meine Herren, daß sih das neue Wecbselrecht bei uns ebenso gut einleben wird wie das alte, und ich hoffe daß Sie durh Jhre Zustimmung dem neuen Verkehrsrecht die We S werden. (Beifall.) A 5 ira G S R ° i alen Wedjchredts bat man: 100000 lee E fîr nto e, ! l h n ; L 1 2 nationaler Regolnnen tar 2s eses, cin Borläufer anderer info: begrüßen deshalb den Gese fut un l e Gs ist erfreulih, daß bier das Verkehrß-

und dem

ommission erörtert werdea, in der tw prochene Vorlage über Negelung unseres elnbeithisden ‘wa Get man den Neichdtag nicht '

Interessenten und Gelehrten, aud den Abgeordneten

A Hoffentlich schließen si diese beiden. Staaten ‘später

Abg. Dr. Belzer ( 4 L and und Ameri®a sid RORIEL ; “vis haben. Auch der Neichstäg em Abkommen e. ierung, ßanz besonders Exzellenz er M in Mggätdischen Nes ntwurf ist ja seinerzeit im geichbanzeiger- Ee ae

ollte jedo i uh die A géotbneien E iva An rana ze

t

Das ist ganz b en und ht. Wi ónale Nefélung des Gaegetite 8 nötig, cht. r werden ohne weitercs unsere Zus ran- kaum do ausftellen. u1-

Auch wir bedauern ‘es, M

Aber es ist auc) er

ußerdem kann nah 2

‘weiteren Schritt friedlicher Ann

on vorgenommen tverden. Wir fehen' in dem herung unter den Völkern,