1913 / 150 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Jun 1913 18:00:01 GMT) scan diff

N ame des Promovierten.

2 Vor- und Zuname. Ort und Zeit der Geburt. |Datum der Ausstellung.

Neifczeugnis.

Studiengang. Thal Hodcbulen. echnische und sonstige Anstalt. ens : der Unive täten.) Zeit des Besuchs.

Diplomprüfung.

Fachrihtung. Hochschule. Datum des Diploms.

Titel.

Dissertation.

Verlag bezw. Zeitschrift. Referent und Korreferent.

Mündliche Prüfung.

Datum.

Prädikat. M diploms.

Max Näßler, geb. ‘arm 26. 5. 1887 zu Bocckwa b. Zwickau.

Otto Nenner, geb. am 18. 4. 1888 zu Dresden.

Martin Schade, Nealgymn. Döbeln. geb. am 11. 1. 1886 14. 3. 1905,

Realaymn. Zwickau. 20. 3. 1908,

Annenschule (Nealgymn.) Dreéden. 6. 3. 1907.

Techn. Hochs. Dresden : 9 Sem. | C Techn. Ho(\{ch. Dresden : 10 Sem.

Techn.Hochsh. München: 4 Sem. ;

hemiker. Techn. Hos. Dresden.| Verl.: R. 24. 7. 1911.

Foerster. Chemiker. Techn. Hochsch. Dresden. 12.9.1911.

oerster. Chemiker. di

„Der Wassexstoffgehalt des Elektrolyt - Kobalts.* _Noske, Borna-Leipzig. Erich Müller. Korref.: Geh. Hofrat, Prof. Dr.

„Ueber die Bestimmung des Fluors.“ Verl.: T u. Hubert, Weida, Thür. E E Une Dr. Hempel. Korref.: Geh. Hofrat, Prof. Dr.

„Veber die Polarisation bei der elefktrolytischen Nickel-

ug

9. 12. 1912. Gut

Ref. : Prof. Dr. bestanden.

6. 1912. Mit 26. Auszeichnung

bestanden. Gut

Ref. : Geh. Rat, Prof.

« 11: 1912

11. 12. 1912.

6. 1912.

„12.1912.

zu Zedtlitz, Bez. Leipzig.

Hans Stögzer, geb. atn 28. 8. 1888 zu Leipzig.

Waldemar Strobach, geb. am 20. 10. 1885 zu Dresden. Alexander Teénne, geb. am 8. 11. 1885 zu Mitau, Nußland.

Annenschule (Nealaymn.) Dresde 7. 3. 1908.

23. 3. 1906.

itau. 5.6. 19023.

1912.)

August Ecktardt, geb. am 6. 4 1871

a1 j Srimma. zu Lößnitz, Erzgeb.

7. 0. 1889.

Georg Eger, geb. am 23. 9. 1883 zu Dresden.

Walter Dieckmann, geb. am 8. 7. 1882 zu Hamburg.

Realgymn. Freiberg. 13,07 T

Hamburg. (T, 97 P90L

Bastile Iscu, geb. am 9. 6. 1874 zu Moinefsti, Rumänien.

Staatsgymn. „Alexander“ Galaß. 20. 6. 1894.

/ i 1910.) Erich Siegfried, Nealgymn. Döbeln. geb. am 5. 1. 1885 8. 3; 1904

zu Gera.

Marktorte

Wettiner Gymn.Dresden.| Ten. Hochs. Dresden: 13 Sem. Nealsc. Gin Klaffe) Polytechn. Niga: 5 Sem. ; Techn.

(Anerk. d. Vdg. v. 7. 12.

[Fürslen- u. Landesschule| Bergakad. Freiberg: 8 Sem. |

Nealgymn. Fohanneum

(Anerk. d. Vdg. v. 3. 10.

Techn. Hochs. Dresden : 7 Sem. R E Ee absheidung.* Verl.

Ref.: Geh. Hofraïi,

Techn. Hoch. Dresden : 7 Sem. Chemiker.

n. Techn. Hochsch. Dresden. 20. 11. 1911.

Chemiker. Techn. Hochs. Dresden. 16. 12. 1910. K Chemiker.

Techn. Hochsch. Dresden. 10. 2. 191K

Verl.: N. Erich Müller. Beyer, Dresden.

„Das Anodenpotential

Hochsch. Dresden: 10 Sem. Natriumchlorid.

Ju Verbiudung mit der Bergakademie Freiberg.

Bergtingenieur. | Bergakad. Freiberg. lichkeit.“ | 0, 12.1090

Bergakad. Freiberg: 10 Sem. \|Hütten- ú. Eisenhütten- ingenieur. Bergakad. Fretberg. 17. 12. 1907/17. 12. 1908. Bergingenieur. Bergakad. Freiberg. 16. 12, 1909,

traeger, Berlin.

Bergakad. Berlin: 2 Sem.; Techn.Hochsch. Aachen : 2 Sem. ; Bergakad. Fretberg: 4 Sem.

marokkanishen Riff.“ berg.

j kowsky, Dresden. Univ. Bukarest: 2 Sem. ; Univ. ), Dresden

München: 1 Sem. ; Bergakad. Freiberg: 9 Sem.

Bergingenieur. Beraakad. Freiberg.

1. 12. 1899. Ref: | Korref.: Geh. Hofrat,

|

Bergakad. Freiberg: 10 Sem. Bergingenieur. Bergakad. Freiberg.

29. 1. 1910.

wina.“

| | l

| Dresden.

: M. Noske,

Prof. Dr. Erich Müller. «Üeber das Cindampfen von Alkalicyanidlösungen.“ : Noske, Borna-Leipzig. Nef.: Geh. Hofrai, Prof. Dr. Foerster. Korref. : Prof. Dr.

„Abkömmlinge des Diphenylendioryds.“ Verl.: Th. |18. 7

N s G L t, i Y v. Meyer. Korref.: Prof. 8 i Prof. Dr

) Verl.: N. Noske, Borna-Leipzig. Ref. : Geh. Hofrat, Prof. Dr. ter. fs. E E d E

„Das Trocknen der Braunkohle und seine Wirtschaft- | 29.

Verl. : W. Knapp, Halle a. S. Geh. Bergrat, Prof. Treptow, Fretberg. Korref. : Geh. Hofrat, Prof. Dr. Mollier, Dresden.

„Ueber die Konstitution der ternären Magnesium- M E E Verl : Gebr. Born- lef. :

Korref. : Geh. Hofrat,

„Die geologischen Verhältnisse der Umgebung von D, Melilla unter besonderer Berücksichtigung der Eisen-

erzlagerstätten des Gebiets von Beni-Bu-Ifrur im

Berlin. Nef. : Oberbergrat, Prof. Dr. Bek, Frei- Korref. : Geh. s E

„Die Wasserabsperrung bei Ttefbohrung im Oelbetriebe.“ Verl.: È: Göbl Söhne, Hofbuchdr. in Bukarest. eh. Bergrat, Prof. Treptow,

„Die S E blt a von Solot- erl. für Fachliteratur G. m. b. H,, Ausze

Berlin. Nef.: Oberbergrat, Prof. Dr. Beck, ZR Aue enug

berg. Korref.: Geh. Hofrat, Prof. Dr. Kalkowsky,

Borna-Leipzig. bestanden. Prof. Dr. Foerster. Korref. :

», 12. 1912. Gut

bestanden.

. 1912. Bestanden. ucherer.

bei der Elektrolyse von , 42/1912, Gut

bestanden. ;

Gut

Nef. : bestanden.

Lieaa Prof. Heike, Freiberg. GIMIEDEN, E Dr. Foerster.

1912.) Bestanden.

Verl.: M. Krahmann,

Hofrat, Prof. Dr. Kal-

26. 10. 1912. Gut

bestanden. Fretberg. Prof. Engels, Dresden.

Mit 3. bestanden.

Verichte von deutscheu Getreidebörsen und Fruchtmärkten.

Hauptsächlih gezahlte Preise für 1

h

Weizen | Hafer

Roßpgen

t (1000 kg) in Mark

. 12. 1912.

7. 1912.

. 12. 1912.

7. 1912.

9. 1912.

6. 1912.

19: 11, 1912.

L, 4910

mittel

Königsberg i. Pr. i E Berlin . Stettin . B: ; E e Magdeburg . « Dortmund . i Mannheim .

26 163,50 210 162,50

201 163

193 160

190—192 | 161—164 195 159 196—199 162—164 170—172

206,50—211 172,50—178 c

Berlin, den 27. Junt 1913.

1913 SJunl Marktorte

Tag

207,50 a

Kaiserlihes Statistishes Amt. Delbrück.

hremek al] |

|

Hmmarh ferm C O O

Verichte vou auderen deutschen Fruchtmärkten.

Qualität mittel gut Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster | höchster | niedrigster | höchster | niedrigster höchster j Doppelzentner M é M Ab Mh Mb

gering | Verkaufte

Menge

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschlägliher Mnn verkauft dem Doppelzentner

| (Preis unbekannt)

Am vorigen Markttage

Durch- shnitts-

| preis b

Verkaufs-

für wert 1 Doppekl-

zentner h M

20 T O s «e ac G

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark ab i Bi r gerundet mitgetetlt. Der Dur Ein liegender Strl (—) in den Spalien für Preije hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, n E

Berlin, den 27. Junt 1913.

1700 | 17,00.) 17,62 { 17,69 17,84 |

17,84 |] s 4

Kaiserliches Statistishes Amt. Delbrück.

1422 |] 10 F L 26 {l °

chnitt8preis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Punkt (.) in den legten sech3 Spalten, baß entsprechender Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag.

170 Sißung vom 26. Juni 1913, Vormittags 11 Uhr. Ae / st a (Bericht von „Wolffs Telegraphishem Bureau.) Wenn in der Ersten Kammer auch die nicht landwirtschaftlich inter-

Auf der Tagesordnung steht die Fortsezung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Geseßes über einen einmaligen

außerordentlihen Wehrbeitrag.

Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer

d. Bl. berichtet worden. Abg. Ulri ch Se

des Abgeordneten von Heyl haben \{l-chte

“macht. Jch bedauere jehr, daß der Vertreter der

Í

Der hessishe Staat hat mit dem gemeinen Wert durchaus gute Erfahrungen gemacht. (Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim: Nur der Fiskus!) Uge die Standesfollegen

Hg damit qe- t de essishen RNe- gierung hier nicht zur Stelle ist. Die Regierung hatte au bei den Gemeindeumlagen den gemeinen Wert vorgeschlagen, die Agrarier

scßten aber, vor allem in der Ersten Kammer, den Ertragswert durch. Die agrarische Partei ist in der Zweiten Kammer die zweilstärkste Partei, und 1n der (Ersten Kammer ist agrarisch überhaupt Trumpf.

essierten Mitglieder mit den Agrariern einig waren, so ist das er- klärlich, denn wer sißt denn in der Ersten Kammer? (Steigende Unruhe. Vizepräsident Dove bittet den Nednèr, nicht so eingehend auf die hessischen Verhältnisse einzugehen.) Der Präsident hätte auc den Abg. von Heyl darauf aufmerksam machen sollen. Es fragt sich noch, ob bei der Novelle in Hessen der reine Értragswert durschlagend scin soll. (Vizepräsident Dove: Jch bitte, sih meinen Anordnun- gen zu fügen und die hessishen Verhältnisse zu verlassen.) JIch muß feststellen, daß wir mit dem gemeinen Wert sehr gute Erfahrungen gemacht haben, und wir bedauern, daß der Ertragswert an seine Stelle geseßt wird.

_ Abg. Vogt -Hall L: Gerade in Württemberg würden die Kleinbauern ganz empfindlich geschädigt werden, wenn der 25fache Grtrag zugrunde gelegt wird; wir kämen damit selbst in den Ge-

ÿ

meinden, „wo parzellierter Grundbesiß vorherrsht, über den gemeinen Wert weit hinaus. Stimmen Sie auch im Interesse der süddeutschen Kleinbauern dem Antrag des Grafen Westarp zu. y

Abg, Dr. Süde kum (Soz,): Nach den Kommissionsbeshlüssen zweiter Lesung steht ja auch den Hausbesißern die Wahl zwischen der (Finschäßung nah dem gemeinen oder nah dem Ertragswerte frei. Wenn aber, wie der Abg. von Heyl L EeN u wollen schien, darin für den städtischen Hausbesiß ein Borzug liegen bl so ist das nicht zu- lreffend, denn für die Berliner fab tifden Hausbesitzer existiert die ¿Fretheit dieser Wahl überhaupt nicht. j __ Abg. Freiherr von Heyl (b. k. Fr.): Jch habe mir meine An- sicht auch auf Grund der Eingaben der Organisationen des städtischen Hausbesißes gebildet. Gegen die Zugrundelegung des gemeinen Wertes auch bei den hessischen Gemeindeabgaben hat die hessishe Erste Kammer einstimmig protestiert. h

Abg. Dr. David (Soz.): Die Heranziehung des hessischen Beispiels ist für die Beurteilung dieser Frage allerdings von ganz all- gemeiner Bedeutung. Jch muß Einspruch erheben gegen die Be-

4

hauptung des Vorredners, daß für die Arbeiterwohnungen in n seß feine Bestimmung getroffen sei. Das Geseß läßt alle Ver- mögen bis zu 30000 M bei Einkommen unter 2000 M. frei; da sind auh alle Arbeiterhäuser einbegriffen. Denn die Arbeiter, nament- li die des Herrn von Heyl, haben kein Ginfommen von 2000 N.

Abg. von Meding (Welfe) tritt als Vertreter eines hannover- sen r lbs ‘mit meist kleinbäuerliher Bevölkerung für den An- irag des Grafen Westarp ein. : : l

Abg. von Heyl (b. k. F.) bleibt dabei, daß es sehr bedauerlich ist, daß für den kleinen Hausbesiß in diesem Geseß nicht genügende Fürsorge getroffen ist. :

Gegen die Stimmen der Rechten, der Polen und fast des gesamten Zentrums wird der Antrag des Grafen Westarp ab- gelehnt, 8 17 in der Fassung der Kommission gegen die Stim- men der Sozialdemokraten, Polen und Elsässer angenommen.

18 bestimmt, daß Wertpapiere mit dem Börsenkurswert, Schuldbuchforderungen mit dem Kurswert der entsprechenden Schuldverschreibungen der betreffenden öffentlihen Körper- chaften anzuseßen sind. Ohne Diskussion gelangt hierzu ein Antrag Bassermann und Genossen zur Annahme:

„Der Beitragspflichtige ist berechtigt, von dem Wert der mit

Dividendenscheinen gehandelten Wertpapiere den Betrag in Abzug

zu bringen, der für die seit Auszahlung des leßten Gewinnes ab-

gelaufene Zeit dem leßtmalig verteilten Gewinne entspricht."

8 19 bis 31 werden ohne Diskussion nah dzn Kom- missionsanträgen, § 22 mit einem Zusay nah dem Antrage Yassermann u. Gen. angenommen.

8 3la enthält die Staffel für die Vermögens- und die Einkommensabgabe. Dazu liegt ein Antrag der Sozial- demokraten vor, die Einkommensabgabe, wie folgt, zu stasfeln: von 5- bis 10 000 4 Einkommen 1%, von 10 000 bis 50 000 Mark 3, von 50000 bis 100000 He G6, von 100 000 bis 500 000 4-9, von 500000 bis 1 Million Mark 12, über 1 Million Mark 15 %.

Abg. Wurm (Soz.): Die zweite Lesung hat diesen Para- graphen noch verschlehtert gegenüber der Fassung des ersten. Gerade den größten Kapitalisten Deutschlands werden L Millionengeschenke gemacht. Bei den kleinen Einkommen hat man die Besteuerung in ie «A gelassen und nur den Beitrag der größeren Einkommen herabgeseßt. /

er Antrag wird abgelehnt.

Der § 31þ sieht bei bestimmten Vermögen und bei be- stimmten Einkommen besondere Ermäßigungen vor. Hier beantragt Graf Westarp, daß in den Fällen, wo der Beitrags- plichtige ein Vermögen von nicht mehr als 200 000 H oder ein Einkommen von nicht mehr als 20 000 4 besißt usw., daß das „oder“ dur ein „und“ erseßt wird.

Der- Antrag wird angenommen.

Nach § 34 i} zur Abgabe einer Vermögenserklärung ver- pslichtet, wer ein Vermögen von mehr als 20 000 H, oder wer bei mehr als 4000 4 Einkommen mehr als 10 000 # Ver- mögen hat. Ein Antrag Westarp will dafür seyen, daß zur Abgabe einer Vermögenserklärung nur verpflichtet is, wer ein Vermögen von mehr als 50 000 H besißt.

Abg. Arnstadt (dkons.): Der konservative Antrag is nötig, weil gerade die kleinen Bauern meist nicht in der Lage sind, eine Steuererkflärung abzugeben, weil sie keine Bücher führen. Außerdem bringen ja 50 000 M höchstens 3000 M, eine Summe, bis zu welcher das Einkommen in Preußen deklarationsfrei gelassen wird. :

Abg. Dr. David (Soz.): Durh Annahme des Antrages würde das ganze Geseß ein großes Loch bekommen. : i

Abg. Graf Westarp (dkons.): Jch kann nicht verstehen, wie das geschehen soll. Jn vielen Staaten erfolgt die Einschäßung zudem ohne jeglihe Deklaration, ohne daß Schwierigkeiten entstehen. Zu- dem And meistens die Besißer von Vermögen unter 50 000 F der Einsapungskommilon ja bekannt. Die Deklaration wird auch nicht nur als eine große Slästiginig empfunden, ich weiß auch aus meiner Praxis, A nur zu einem geringen Erfolge führt. /

Der Antrag wird gegen die Stimmen der Konservativen,

des Zentrums und des Freiherrn von Heyl abgelehnt und der Paragraph in der Kommissionsfassung angenommen. Der § 39 bestimmt, daß der Beitragspflichtige auf Er- fordern die Höhe seines Vermögens nachzuweisen und die be- treffenden Nachweise zur Einsicht und Prüfung vorzulegen hat. Ein Antrag der Abgg. Bassermann, Dietrich, Erzberger, Gothein, Gröber, von Payer und o dd aa will folgenden Absay 2 hier aufgenommen wissen: d

„Die Einsichtnahme und Prüfung der Bücher und Schriftk-

stüce des Beitragspflichtigen soll tunlihst in dessen Wohnung oder

Geschäftsräumen erfolgen."

Nach einer Begründung des Antrags durch den Aba. Gröber (Zentr.) wird er mit großer Mehrheit angenommen.

In 8 46 wird bestimmt, daß auf Verlangen dem Bei- tragspflichtigen mitzuteilen ist, in welchen Punkten von der Vermögenserklärung abgewichen worden ist. : i

Abg. von Trampczynski (Pole) begründet hierzu einen Antrag, wonah dem Beitragspflichtigen mitzuteilen ist, in welchen Punkten von der Vermögenserklärung abgewichen worden ist.

Staatssekretär des Reichsshaßamts Kühn :

Anknüpfend an*die leßten Worte des Herrn Vorredners, möchte ih den Wuns aussprechen, daß man au den Behörden nit ohne Not ihre Zeit nehmen sollte. Das würde aber der Fall sein, wenn”man dem Antrage des Herrn Abg. von Trampczynski eine Folge geben wollte. In der größten Zahl aller hier in Betracht kommenden Fälle, namentlich dann, wenn nur geringfügige Differenzen vorliegen, wird den Bei- tragspflihtigen gar nicht daran liegen, eine nähere Begründung für die Entscheidung der Behörde zu erhalten, während der Behörde aus der Verpflichtung, sie in alleu Fällen zu geben, eine sehr große Arbeitsla\t erwächst.

Wenn der Herr Abgeordnete fürhtet, daß die im § 46 vor- gesehene Mitteilung zu spät an die Beitragspflichtigen gelangen könnte, so kann ih dazu erklären, daß, wenn es bei der Vorlage verbleibt, wir in die Ausführungsbestimmungen eine Vorschrift dahin aufzunehmen beabsichtigen, daß, falls der Beitragspflichtige die fragliche Mitteilung verlangt, ihm diese binnen drei Tagen ‘zuzufertigen ist.

Der Antrag Trampczynski wird angenommen und mit fa Abänderung der ganze Paragraph in der Kommissions- assung. : | :

Nach § 50 is} der einmalige Wehrbeitrag in drei Raten zu entrichten, und zwar die erste Rate binnen drei Monaten nah Zustellung des Veranlagungsbescheides, das zweite Drittel bis zum 15. März 1915 und das leßte Drittel bis zum 15. März 1916. t :

Abg. Graf Wes a r p (dkons.) empfiehlt den Antrag, an Stelle des 15, März den 15. Februar 1915 und 1916 zu seßen. Die Kom- mission habe den Termin bereits zurückverlegt, weil es un Es ien, die Einzahlung am Ultimotermin erfolgen u lassen. Aus \ahverständigen Kreisen sei aber mitgeteilt, daß der 15. März auch noh nicht viel helfe. Deshalb empfehle es si, den Termin auf den 19. Februar zurü zu verlegen.

50 wird mit dieser Aenderung angenommen. 66a ist von der Kommission neu n: Danach

ist die Einnahme aus dem Wehrbeitrag aus chließlich zur

Deckung der Kosten für die in der Wehrvorlage beschlossene Verstärkung der Wehrmacht zu verwenden. Als solche Kosten gelten die einmaligen Ausgaben und die fortdauernden Aus- gaben der Jahre 1913 bis 1916, soweit diese nicht aus dem Ertrage der erlassenen oder noch zu erlassenden Deckungs- geseße oder aus laufenden Einnahmen bestritten werden tönnen. Wenn nach dem Voranschlag für 1915 die Einnahme aus dem Wehrbeitrag die Ausgabe, zu deren Deckung sie be- stimmt ist, überschreitet, ist der Mehrbetrag zur Kürzung des leßten Drittels des Wehrbeitrages nah Maßgabe des Etatsgesebes bereitzustellen. :

Ein Antrag Albrecht will dew Mehrbetrag einem Fonds zu- führen, der nach Maßgabe eines besonderen Geseßes zur Für- sorge für Veteranen, Arbeitslose, zum Säuglings- und Mutterschuß, zur Bekämpfung von Volkskrankheiten und für ähnliche Zwecke dient. j

Abg. Graf von Westarp (dkons.) will den § 6ba wie folgt fassen:

„Wenn die Einnahme aus dem Wehrbeitrag den Betrag von 1000 Millionen überschreitet, ist der Mehrbetrag zur Kürzung des leßten Drittels des Wehrbeitrages nah näherer Bestimmung des Neichshaushaltsgeseßes bereitzustellen.“ _ Abg. Hofrichter (Soz.) wendet sich gegen die Mehrheit, die die Kommissionsbeschlüsse zustande gebracht hat, und wirft der rechten Seite ‘vor, daß in ihren Kreisen das Steuergewissen ein besonders robustes sei. Cr bekämpft den Antrag Westarp und empfiehlt den seiner Parteigenossen, der Aufgaben erfüllt sehen wolle, die mit dieser ganzen Frage auf das allerengste verknüpft ‘seien, denn es handle si dabei um die Gesundheit des Volkes. Die Regierung habe es leider an der Lösung dieser Aufgaben bisher durchaus fehlen lassen. Die Kriegsveteranen, die jeßt zum Teil bettelnd durch das Land ziehen müssen, müssen vor Not und Elend geschüßt werden. Die Säuglings- sterblichkeit, die in Deutschland einen ungeheuren Prozentsaß der ge- jamten Sterblichkeit ausmache, wisse die Regierung micht anders als mit dem Saugflaschengeseß zu bekämpfen. Die Tuberkulose könnte in 30 bis 40 Jahren vollständig überwunden sein, wenn man ihr mii umfangreicheren Mitteln zu Leibe ginge. Der bedauerliche Mili- tarismus verschlinge leider fe Mittel, sodaß für derartige Zweke nichts übrig bleibe. Es sei ein betrübendes Zeichen der Zeit, daß seine Partei genötigt sei, eine Resolution einzubringen, um wenigstens ein paar Broken zu erlangen, die vom Tisch des Militarismus fallen.

Abg. Graf von Westarp (dkons.): Ich muß gegen die Be- hauptung, daß in unseren politishen Kreisen ein robujtes Steuer- gewtssen vorhanden sei, entshieden Verwahrung einlegen. Die von Professor Delbrück und unzähligen anderen in der Presse vorgebrachten und aufgebauschten Fälle, in denen Großgrundbesißer falsch deklariert haben sollen, sind in der überwieaenden Mehrzahl widerlegt und als haltlose Verleumdungen und Verdächtigungen dargestellt worden. Es ist bedauerlih, daß immer noch zu agitatoris{en Zwedcken der- artige Behauptungen vorgebraht werden. In der Sache glaube ich, daß die Veranlagung des Wehrbeitrages große Ueberrashungen nach oben nit bringen wird. Die Einführung der Deklaration in Preußen wird nicht erhebliche Mehrerträge bringen, denn die Vermögensveranlagung in Preußen erfolgt {hon auf Grund einer sehr peinlih durchgeführten Einkommensteuerdeklaration. Es ist aber in solchen O natürlich \{wer, zu prophezeien. Croßdem können wir uns der Kommissions- fassung des § 6ba nit anschließen. Wir gingen davon aus, daß voraussihtlich etwa 1000 Millionen aus dem Wehrbetitrag heraus- fommen werden. Der Scaßsekretär wies uns nah, daß bei den steigenden Ausgaben bis 1917 ein Ausfall von etwa 200 Millionen entstehen würde. In § 66a steht nun, daß der Wehrbeitrag au für Ausfälle der Jahre 1913 bis 1916 verwendet werden soll. E wird hier also vlößglich ohne irgend- welche Unterlagen und ohne irgenwelhe Aenderung der bisherigen Rentabilitätsberechnung angenommen, daß der Wehrbeitrag 200 Mil- lionen mehr erbringen könnte. Uns scheint diese Rehnung nur auf dem Papier zu stehen, wir befürhten, daßadie in § 66a vor- gesehene Deckung der Ausgaben tatsählich niht eintreten wird. Sollte sie aber troßdem eintreten, so würden wir mit der von der Kommission vorgeschlagenen Verwendung nicht einverstanden fein. Der § 66a würde dazu führen, daß bis zu 200 Millionen Park mehr auf den Besitz gelegt wird, als die Negterung vorshlug. Wir meinen dagegen, daß ein Mehrertrag zur Rückerstattung verwendet werden sollte. Wir find damit einverstanden, daß die näheren Be- stimmungen dur den Reichshaushaltsetat zu treffen sind, weil sh nicht übersehen läßt, ob der Wehrbeitrag wirklih so hoh sein wird, daß eine Zurückzahlung stattfinden kann. Schließlich müssen wir dem 8 66a aus grundsäßlihen Erwägungen heraus widersprehen, denn wir würden danach in noch größerem Umfange, als die Negierungs- vorlage vorsah, den Wehrbeitrag zur Deckung laufender Ausgaben verwenden. Das widerspricht dem Grundsaß, daß der Wehrbeitrag ctne einmalige Abgabe bleiben soll. Denn dana darf er nur für einmalige Ausgaben verwendet werden. Ihn auch zur Deckung von Defizits zu verwenden, {eint uns grundsäßlich sehr bedenklich, weil es dem Charakter dieser Maßregel widersprehen würde.

Staatssekretär des Reichsshaßamts Kühn :

Wenn die Annahme des Herrn Vorredners richtig ist, daß der Wehrbeitrag nur eine Einnahme von tausend Millionen er- geben wird, \o wird \ich sein Antrag dadur erübrigen; denn er ist ja nur für den Fall gestellt, daß die Einnahme eine größere ift.

Hiervon abgesehen, möchte ih aber den Herrn Vorredner do bitten, nicht diejenigen Ausgaben, die sein Antrag von der Deckung aus dem Wehrbeitrag aus\chließen will, während die Kommission fie ähnlich, wie es in dem Finanzplan der Regterung beabsichtigt war, aus dem Wehrbeitrag zu bestreiten beabsichtigt, als fortdauernde in dem gewöhnlihen Sinne des Wortes anzusprehen. Fortdauernde Aus- gaben sind es wohl insofern, als die ihnen gegenüberstehenden Bedürf- nisse bleibender Natur sind, sie sind es aber nicht insofern, als sie nur vorübergehend ohne Deckung find. Eine an sich fortdauernde Ausgabe, für die nur in einem Jahre oder in einzelnen Jahren eine Deckung beschafft zu werden brauht, wird vom Etatsstandpunkt aus zweckmäßig als zeinmalige angesehen, und es würde also das alte Prinzip, das uns die Bestreitung dauernder Ausgaben aus einmaligen Einnahmen verbietet, und das wir auc ferner festhalten wollen, nit verleßt werden, wenn wir dem Beschlusse der Kommission folgen.

Wir haben den Wehrbeitrag auf tausend Milltonen ges{chäht. Die Kommission nimmt an, daß er mehr ergeben würde, daß die Einnahme si sogar bis auf 1200 Millionen steigern könnte. Einen Beweis hiergegen vermag ih nicht zu führen, da genaue Schäßungs- unterlagen fehlen. Ich glaube, so wie die Sache liegt, tun wir am besten, wenn wir dem Beschlusse der Kommission folgen. (Betfall.)

Aba. Gothe in (fortshr. Volksp.): Wir können die Wirkung nicht cablénmdtta beurteilen, aber. nah Auffasun weiter Kreise wird ein größerer Ertrag hervorgezaubert werden. Wir halten es für un- rihtia, bezüglih der Ausgaben eine feste Summe zu ziehen, die Höhe der Ausgaben steht noch nicht fest; E können 1 Millionen über- schreiten, aber auch dahinter zurückbleiben. Der Ie Antrag will einen Ueberschuß, von dem kein Mensh wissen kann, wie hoh er sein wird, zu allen möglichen sozialen Zwecken verwenden, die ja fehr \{chön gedacht sind, für die aber mit einem einmaligen eres Zuschuß nihts anzufangen is. Allerdings besteht in weiten Kreisen ein gewisses weites Steuergewissen, und es findet eine Unterbewertung des Vermögens ie t, auch die Steuerbehörden haben ihre Pflicht niht voll“ erfüllt. Dafür

haben wir einen vollgültigen Beweis in dem Erlaß des preußischen inanzministers an den preußischen Minifter des Innern, der im Abgeordnetenhause mitgeteilt ist. Wenn Graf Westarp die Gelegen- beit benußt, um cinem so hochverdtenten Gelehrten wie Professor Delbrück Verleumdungen und Verdähtigungen vorzuwerfen, #0 weise ih darauf hin, daß dieser Gelehrte in dem Bestreben gehanteit bat, die Wahrheit zu finden. Ih bedauere lebhaft, taß Graf Westarp gegen einen solchen Mann den scharfen Ausdru der Verleumdung gebraucht hat, denn das bedeutet eine A Ie Darstellung. Professor Delbrück bat nah bestem Wissen und Gewissen seine Behauptungen aufgestellt. Daß diese Behauptungen nicht alle zutreffend waren, ist zweifellos; wer mit einem Material arbeiten muß, das ihm von allen Seiten zu- etragen wird, fann unter Umständen auch auf falsches Material toßen, aber an dem guten Glauben, an ter ehrlihen Absiht dieses Mannes, gegen \{chwere Mißstände in d-r Steuerveranlagung an- zukämpfen, dürfen wir nicht zweifeln. Mit der Einführung anderer Strafen für Steuerhinterziehungen werden wir ein gutés Werk für die gerechtere Steuereinshäßung getan haben. j

Abg. Graf von Westarp (dkons.): Der Vorredner hat mich mißverstanden. Ich habe Professor Delbrück niht den Vorwurf der Berleumdnng und Verdächtigung machen wollen, ih hoffe, daß das unkorrigierte Stenogramm auch ergeben wird, daß das nicht gesehen ist ; sollte es versehentlih do geshehen sein, so würde ih das be- dauern. Mein Vorwurf der Verleumdung und Verdächtigung bezog sih auf Aeußerungen in der Presse, auf die zu agitatorischen Zwecken von sozialdemokratisher Seite vorgebrahten Behauptungen. (Große Unruhe links. Präsident Dr. Kaempf: Ich nehme an, daß Sie damit Mitglieder des Hauses nicht gemeint haben.) Ich hatte um- foweniger Nebéilasiäun, Professor Delbrück zu meinen, als dieser zu-

egeben hat, daß er in verschiedenen Fällen si geirrt und sich durch

Marino des Materials felbst davon überzeugt hat. Ich roürde der leßte sein, der Professor Delbrück einen folchen Vorwurf mat. Der Vorredner hat felbst zutreffend die Gründe vorgetragen, die dafüt \sprehen, daß ein unerwarteter Mehrertrag zur Rückerstattung ver- wendet werden muß. | ;

Abg. Dr. David (Soz.): Den Vorwurf, den der Abg. Graf Westarp dem Professor Delbrück gemacht hat, hat er auch gegen meinen Parteifreund Wurm erhoben. Ih muß sagen, daß diese Form der Abwehr sehr ordinär ist. (Präsident Dr. Kaempf rügt diesen Ausdruck.) Für das Benehmen des Grafen Westarp kenne ih keine andere BezeiWnung. Wenn er glaubt, daß er dadur Tatsachen aus der Welt schaffen kann, dann irrt er sich gewaltig. Der Abg. Gothein hat [hon darauf hingewiesen, daß die Denkschrift des preußischen Finanzministers die Steuerscheu der Agrarier selber zugegeben hat. Danach hätte au der Finanzminister Dr. Lente sich der grund- losen Verdächtigung \{uldig gemacht. Unser Antrag, wonach die Ueber- üsse aus dem Wehrbeitrag zur Bekämpfung von Volkskrankheiten, zur Veteranenfürsorge 2c. zu verwenden sind, ist jedenfalls dem Antrage vorzuziehen, wonach die Ueberschüsse zurückerstattet werden follen. In der Kommission ist angeregt worden, daß man diese Zurückzahlung nit allgemein eintreten lassen könnte, daß es nicht angängig fei, au den größten Vermögensträgern nun einen Teil zurückzuzahlen, daß man vielmehr die Nückzahlung beshränken müsse auf die kleinen Vermögen und Einkommen. Ein solcher Antrag war auch in der ersten Lesung gestellt, er ist aber niht wieder aufgenommen worden, weil die Herren, die diese Regelung vorsahen, erklärten, daß ja in dem Etatgesetz diese Regelung vorgenommen werden könne. Ich unterstreiche dies hier vor aller Oeffentlichkeit, damit dann, wenn das Etatgeses kommt, die obige Anregung befolgt wird.

Abg. Graf We star p (dkons.): Der Abg. David hat meine Ab- wehr mit einem Ausdruck bezeihnet, den der Präsident als un- parlamentarisch gerügt hat. Der Abg. Hofrichter hat meinen Partei- freunden eine unerhörte persönliche Beleidigung zugefügt, indem er behauptete, in den Nethen meiner Partei säßen Leute, die ein be- \fonders robustes Steuergewifsen hätten. (Präsident Dr. Kaempf: Ich habe die Bemerkuvg des Abg. Hofrichter nicht fo verstanden, sonst hätte ich ihn zur Ordnung gerufen.) JIch habe mi für be- rechtigt und verpflichtet gehalten, diese persönlihe Kränkung meiner Freunde zurückzuweisen, und ih überlasse es dem Urteil des Hauses, ob die: Ausdrücke, die der Abg. David auf meine Abwehr angewandt hat, nicht auf feine Angriffe anzuwenden sind.

Sämtliche Amendements werden abgelehnt. § 66a wird in der Fassung der Kommission aufrechterhalten. § 67, der die Ausführungsbestimmungen dem Bundesrat überläßt, wird ohne Debatte angenommen.

Damit ist die zweite Lesung des Gesezentwurfs über den einmaligen Wehrbeitrag erledigt.

Das Haus geht über zur zweiten Beratung des Geseßz- entwurfs wegen Aenderung des Reichsstempel- geseßes auf Grund des Berichts der Budgetkommission. Referent ist der Abg. Keinath (nl.).

Art. 1 seßt an die Stelle der Nummer 1 des Tarifs des geltenden Geseßes von 1909 eine neue Fassung, welche A. die Gesellschaftsverträge, B. Kuxe, C. ausländi)he Altien dem Reichsstempel unterwirft. Der Stempel für die Errichtung von inländishen Aktiengesellschaften und Kommanditgesell- schaften soll 4/5 %, von Gesellschaften mit beschränkter Haftung 3, von solchen Gesellschaften, die den Erwerb oder die Verwertung von Grundstücken betreffen, 5, von offenen Handelsgesellschaften 1/19 9% betragen.

Abg. Dr. Dertel (dkonf.): Meine politischen Freunde haden Ihnen einen ganz bescheidenen Antrag zu unterbreiten. Er zerfällt in drei Teile. Wir wollen erstens eine ganz mäßige Erhöhung des Stempels von inländishèn Obligationen bei Aktiengesellschaften. Wir wünschen den Stempel auf 3 v. H. zu erhöhen. Weitergehende Wünsche haben wir ja {hon in der Budgetkommission zurückgestellt und haben damit bewiesen, daß es uns nur um die Sache zu tun ist. Es ist uns von verschiedenen Seiten zugegeben worden, daß die Erhöhung dieses Stempels bet Einrichtung von Obligationen von Aktiengesellschaften sahlich durchaus begründet t. Der niedrige Stentipéel läßt fi, nahdem wir den Stempel dafür selbst auf 45 v. H. erhöht haben, niht aufrecht erhalten. Auch bon seiten der Königlichen Regierung ist zugegeben worden, daß die Erhöhung des Stempels auf diese Obligationen gerechtfertigt sei, weil dte Erhöhung des Stempels auf Aktien sehr leiht dazu führen könne, mehr Obligattonen auszugeben. Diese vermehrte Ausgabe ist deshalb bedenklih, weil fie weiter einzn Rückgang des Kurses unserer Reichs- und Staatspapiere bewirken körme. Früher sind diese Anleihen immer erheblih überzeihnet worden, jeßt dagegen fe die Zeichnung hinter dem Bedarf zurückgeblieben. Das ist ein ershreckendes Zeichen für uns, und wir dürfen diese Entwick- lung nicht fördern und müssen ihr entgegentreten. Das wird etwa C wenn wir die Stempellast dieser Gesellschaften etwas veraufdrückden. Von einem Vertreter der verbündetew Regierungen wurde angeführt, daß es zweifelhaft sei, ob jept der Zeitpunkt gut gewählt sei. Wenn der Zeitpunkt richtig gewählt it, dann ist es der jeßige. Weiter beschäftigt sih unser Antrag mit einer ganz mäßigen Grhöhung auf ausländische Aktien. Wir können natürli an den ausländischen Aktien niht vorbeigehen, wenn wir die inländischen be- steuern. Wir leiden überhaupt ies! unter einem Fortströmen deutschen Kapitals ins Ausland. Wir haben einen hohen Zinsfuß und einen Geldmangel, der geradezu zum Himmel schreit. Wollen wir das Ab= strömen des Geldes aus Deutschland verhindern, dann müssen wir den Stempel l ausländishe Wertpapiere etwas erhöhen. In der Lee ist kein durchs{lagender Grund dagegen angeführt wor- den. Auch wollèn wir den Börsenumsabstempel ein ganz klein wenig erhöhen. Jch glaube, die Börse wird E S gern bringe Man muß Jich immer überlégen, daß das Geschäft davon Vorteil ha wenn Frieden im Lände ist. Deshalb soll au die Börse tes kleinen Erhöhungen auf R neER Wir hätten viel weiter gehe: können oder sogar sollen. Wir hätten die Kotierungssteuer wieder be antragen sollen, die uns über viele finanzielle Schmerzen sofort hin- weggeholfen hätte und die in Frankreich einen großen Ertrag bringt.