1894 / 103 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

6) von Probstzella nah Wallendorf die R 1TADEOOO M 7) von Pattburg und Tingleff nah Sonder- burg die Summe von . . .. . . 2607000, 8) von Schieder nah Blomberg die Summe 1000 E 8 von Unna nah Camen die Summe von 962000 , .10) von Köln nah Grevenbroich die Summe U 3475 000

b. zur Beschaffung von Botrieba- mitteln

die Summe von 6 804 000

zusammen . 35 674 000 M6; IT. zur Erweiterung des schmalspurigen Eisenbahnneßes im oberschlesischen

Bergwerks- und Hüttenbezirk

e E D TIT. zur Betheiligung des Staats an dem Bau einer Eisenbahn von Wittstock nach der Landesgrenze in der Richtung auf Mirow dur Uebernahme von Aktien

die Summe von

1 500000

113000 ,

insgesammt ._ 3( 287 000 M6

Zu verwenden.

_ Mit der Ausführung der vorstehend unter Nr. T [itt. a 1 bis 9 aufgeführten Bahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:

. Der gesammte zum Bau der Bahnen und deren Neben- anlagen nah Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Ent- würfe erforderlihe Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Umfange, in welchem derselbe nah den landesgeseß- lichen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist , unent- geltlih und lastenfrei der dauernd erforderliche zum Eigen- thum, der vorübergehend erforderliche zur Benußung für die

eit des Bedürfnisses zu überweisen, oder die Erstattung der sämmtlichen staatsseitig für dessen Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, einshließlih aller Nebenentshädigungen für Wirthschafts- ershwernisse und sonstige Nachtheile, in rehtsgültiger Form zu übernehmen und sicherzustellen.

Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch

auf die unentgeltliche und lastenfreie Hergabe des für die Aus- führung derjenigen Anlagen erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternechmer im öffentlichen Interesse oder im Jnteresse des benachbarten Grundeigenthums auf Grund landesgeseßlicher Bestimmung obliegt oder auf- erlegt wird. , B. Die Mitbenugzung der Chausscen und öffentlichen Wege ist, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, seitens der daran betheiligten Jnteressenten unentgeltlih und ohne besondere Entschädigung für die Dauer des Bestehens und Betriebes der Bahnen zu gestatten.

C. Für die unter T Litt. a 4, 6, 7 und 8 benannten Bahnen muß außerdem von den Interessenten zu den Bau- kosten ein unverzinslicher, niht rückzahlbarer Zuschuß geleistet werden, und zwar zum Betrage:

a. bei Nr. 4 (Beeskow—Königëe-Wusterhausen) von

: 120 000 M, b. bei Nr. 6 (Probstzela—Wallendorf) von 750000 bei Nr. 7 (Latburg_ Sonderb 500 000 C, De, Tinglef onderburg) von 5 p

d. bei Nr. 8 (Ster Blomberg) von . 280000 ,

D °

Die Staatsregierung wird ermächtigt :

1) Wr Deckung der zu den im 81 unter Nr.T undI1I] vorgesehenen auausführungen und der unter Nr. T1T vorgesehenen Be-

theiligung erforderlihen Mittel von . .. 37287 000 M

die verfügbaren Restbestände der Baufonds

der vormaligen Berlin - Stettiner, der * Berlin-Anhaltischen und der Berlin-Ham- burger Eisenbahn im Betrage von

mindestens . 2200000, zu verwenden,

2) zur Deckung des alsdann noch verbleiben-

den Restbetragcs von höchstens .. 35 087 000 Staatsshuldverschreibungen Eben,

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen 2), bestimmt der Finanz-Minister.

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Geseßes vom 19. Dezember 1869 (Geseßz-Samml. S. 1197) zur Anwendung. L

E

Jede Verfügung der Staatsregierung über die im §1 unter Nr. I und T] enen Eisenbahnen beziehungsweise Eisenbahntheile durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechts- - ati ad der Zustimmung beider T des Landtags.

iese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Bestandtheile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen beziehungs- weise Eisenbahntheile und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als dieselben nach der Erklärung des Ministers der öffentlihen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisen- bahn entbehrlih sind.

Ebenso ist zur Veräußerung der in Gemäßheit des 8 1 Nr. 111 für den Staat zu erwerbenden Aktien, sowie der da- selbst bezeichneten Bahn und zur Vereinigung derselben mit einer anderen Eisenbahnunternehmung die Genehmigung beider Häuser des Landtags E

Dieses Gescy tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Fnsiegel. Gegeben S den 29. April 1894. (L. S.) Wilhelm. : Graf zu Eulenburg. von Boetticher. von Sa: Freiherr von Berlepsh. Graf von Caprivi. Miquel. von Heyden. Thielen Bosse. Bronjart von Schellendorff.

Finanz-Ministerium.

Der Provinzial-Steuer-Sekretär Klockow is zum Ge- eimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Finanz-

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. :

keiten bereitet, so bestimme ih hiermit

eine Vierte 9009 Celsius ausgeseßt gewesen ist. nannter

Wenn aber mittels

den Ansteckungsstoff der Seuche zu zerstören.

Anweisung versehen zu wollen. An sämmtliche Herren Regierungs-Präsidenten.

Kenntnißnahme und gleihmäßigen Beachtung. Berlin, den 24. April 1894. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. von Heyden. An den Königlichen Polizei-Präsidenten Herrn Freiherrn von Richthofen, Hochwohlgeboren, E

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am Schullehrer-Seminar zu Soest ist der bisherige Rektor Bauckmann aus Lengerich als Seminar-Oberlehrer, und

an dem hiesigen, mit der Königlichen Augustashule ver- bundenen Lehrerinnen - Seminar die Lehrerin Bläser als Seminar-Lehrerin angestellt worden.

Die Nummer 10 der Geseß-Sammlung, welhe von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9663 das Geseß, betreffend die Abänderung des 8 211 des Allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865. Vom 8. April 1894; und unter

Nr. 9664 das Geseß, betreffend die Erweiterung und Ver- vollständigung des Staatseisenbahnneßes und die Betheiligung des Staats an dem Bau einer Eisenbahn von Wittstock nah der Landesgrenze in der Richtung auf Mirow. Vom 29. April 1894.

Berlin W., den 2. Mai 1894.

Königliches Geseßz-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

Nichtamlli§es. Deutsches Reich.

Vreußen. Berlin, 2. Mai.

Seine Majeitat der Kalser Und Konig ind heute Morgen um 7 Uhr 55 Minuten auf der Wildparkstation wohlbehalten eingetroffen. Von 10 Uhr an wohnten Seine Majestät der Besichtigung der Bataillone 1. Garde-Regiments z. F. auf dem Bornstedter Felde bei.

Ueber den Aufenthalt Seiner Majestät des Kaisers und Königs in Schloß Friedrihshof und die Abreise von Kronberg liegt folgende Mittheilung des „W. T. B.“ vor:

Gestern erledigten Seine Majestät nah der Frühstüks- tafel Regierungsangelegenheiten und unternahmen um 2 U nt orer Majetal der Kalserin Friedri eine Spazierfahrt in der Richtung nah Homburg. Die MNUCtehr ersolgle um 5 Uhr dur das festllich ge- \{hmückte Schönberg. Um 8 Uhr Abends traten Seine Majestät die Nückreise an. Auf dem Bahnhof hatten sih außer dem Krieger- und Militärverein von Kronberg eine große Anzahl Personen eingefunden, die Seine Majestät , Allerhöchst- welche mit JFhrer Majestät der Kaiserin Fricdrih in halb- verdecktem Landauer nah dem Bahnhof kamen, stürmisch begrüßten. Seine Majestät der Kaiser verabschiedeten Sich von Allerhöchstihrer Mutter im Fürstenpavillon des Bahnhofs. Auf die Hochrufe des Publikums zeigten Sich der Kaiser grüßend am Fenster. Nach der Abfahrt Allerhöchst- desselben schritten Jhre Majestät die Kaiserin Friedrich die Gront der Kriegervereine ab und begaben Sich alsdann unter bo Poren der Menge dur Kronberg nach Schloß Friedrichs- of zurü.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rehnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sigßungen.

Jn Abänderung der Bekanntmahung vom 11. Juli 1892, mitgetheill durch Verfügung von demselben Tage, hat der Finanz-Minister unter dem 25. April d. J. bestimmt, daß vom 1. Dezember 1894 ab a. die Regierungsbezirke Koblenz und Trier zusammen, þ. der Regierungsbezirk A a chen für sich einen Veranlagungsbezirk der Gewerbesteuerklasse 1 mit dem Siß des Steuerausshusses in Koblenz, beziehungs- weise Aachen bilden.

Der Wirkliche ae Ober - Regierungs-Rath beim Rechnungshofe des Deutschen Reichs Raffauf ist von seiner Urlaubsreise nah Potsdam zurückgekehrt.

Der hiesige französishe Botschafter Jules Herbette hat

Berlin auf einige Tage verlassen. Während seiner Abwesen- heit fungiert der Botschafts-Rath Soulange-Bodin als Geschäftsträger.

inisterium ernannt worden.

Da es sich herausgestellt hat, daß die zur Vernichtung des Kontagiums der Maul- und Klauenseuche empfohlene Erhißung der Magermilh auf 1000 Celsius vielen Molkereien Schwierig- : in Abänderung meines Zirkularerlasses vom 30. Mai 1891, daß in den Molkereien die Magermilh von erkrankten oder verdächtigen Kühen weggegeben werden darf, wenn dieselbe vorher wenigstens

(funde lang einer Temperatur von Pee

oge-

ì ohdrucksterilisierapparate die Temperatur der Mager- milch auf 1009 Celsius oder höher gebracht ist, bedarf es der viertelstündigen Erhaltung dieses Temperaturgrades nicht, um

Jch ersuche ergebenst, hiernach die Ortspolizeibehörden mit

Abschrift erhalten Euer Hochwohlgeboren zur gefälligen

daß der seuhe sich auf viele Millionen belaufen dürfte, fo spielsweise der jeßt Stück Rindvieh besessen, heute beträgt diese Herde 2c. 3000 Stück. Leider ist bisher bei den beschränkten Mitteln die Anstellung eines Thierarztes immer noch niht mögli gewesen, sodaß über Ursache der Krankheit noch keine Klarheit herrsht. Die Seuche ist noch nicht erloschen. immer und das Gouvernement steht dem machtlos gegenüber, da man nicht weiß, wie die Erkrankung zu verhindern und wie bei È

eine Heilung möglich ist. Bezüglich der Arbeiterfrage bin ih der Ansicht, daß für größere Plantagenunternehmungen zunächst ein Stamm ge- \{chulter Arbeiter, Chinesen oder dergleihen, wünschenswerth ift; bet richtiger Behandlung der Eingeborenen wird auch dieses bald über- flüssig werden. Obwohl die Bevölkerungszahl der Kolonie mit Aus\{hluß der Küste im ganzen nur eine sehr shwache zu nennen ist, ist sie in genügende Zahl doch in allen zum Anbau geeigneten Theilen vorhanden.

er kommt und geht, wie es ihm paßt; nur mit Gedu tiger Behandlung wird er sich allmählich gewöhnen, regelmäßig zu

Posen, 1. Mai. Vom 4. bis 6. Juni wird dem „Pos. Tgbl.“ zufolge in Posen der zweite polnishe Katholiken- tag abgehalten werden.

Württemberg.

Nach dem Ausspruch der Jhre Majestät die Königin behandelnden Aerzte ist, wie der „Schwäb. Merk.“ erfährt, der Gesundheitszustand Jhrer Majestät so weit vorgeschritten, daß Allerhöchstdieselbe zu dem in Wildbad in Aussicht ge- nommenen Kuraufenthalt Mitte Mai dorthin übersiedeln kann.

Heffen.

Ihre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Alix trifft nach der „Darmst. U heute Abend mit Fhrer Großherzog- lichen Hoheit der Prinzessin Ludwig von Battenberg von Coburg wieder in Darmstadt ein und wird morgen von dort aus die Reise nah England antreten.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Jhre Kaiserlichen Hoheiten der Großfürst-Thron- folger von Rußland, der Großfürst und die Groß- fürstin Sergius, sowie der Großfürst Paul treten heute Abend die Rückreise von Coburg nah St. Petersburg an.

Schwarzburg-Sondershausen. __ Jhre Durchlauchten der Fürst und die Fürstin haben O gestern zu vierwöchigem Kurgebrauch nach Wildbad be- geben.

Deutsche Kolonien,

Ueber den Werth und dieEntwickelungsfähigkeit der Kolonie Deutsch-Ostafrika liegt im „Deutschen Kolonialblatt“ eine Acußerung des Kaiserlichen Gouverneurs Freiherrn von Schele vor. Er scheidet darin zunächst zwischen den niedrig gelegenen Steppengebieten, welhe sih von der Küste mehr oder weniger weit in das Jnnere erstrecken, und den Gebirgen und Hochländern, welche den größeren Theil der ganzen Kolonie ausmachen. Die niederen Steppengebiete befonders, soweit sie außerhalb größerer ees liegen, erachtet er vorläufig für die weitere Entwickelung im Jnteresse Deutsch- lands als werthlos; an sih jedoch fkeinesfalls, denn der Boden ist überwiegend nicht unfruchtbar, und wo augenblicklih Wassermangel herrscht, is in späteren Zeiten durch Brunnen- anlagen u. |. w. Abhilfe zu schaffen, da in der That Wasser in geringer Tiefe fast überall vorhanden ist. Eine Kultur ein- heimischer Produkte, welhe ausfuhrfähig sind, ducch Ein- geborene, 0 Qn Den meisten Sieuen mögli 10- daß eine Steigerung der Produktionskraft auch des Steppengebiets bei zunehmender Bevölkerung, größerer Seß- haftigkeit derselben und genügender Anleitung zu erwarten ijt. Der augenblicklihe Werth der Kolonie für Deutschland liegt aber hauptsählih in den Gebirgen und Hochländern, und es ist des Gouverneurs feste Ueberzeugung, daß hier ein Scha für das Vaterland vorhanden, der bei genügen- der Entwickelung gar nicht hoch genug zu \chägzten ist. __ Es ist niht nur so heißt es wörtlih in dem Gutachten ein Areal für Plantagenanlagen vorhanden, welche durch ihre Er- zeugnisse das Mutterland von allen fremden Kolonien in Bezug auf Kolontalprodukte unabhängig machen können, fondern es giebt au Hochländer, welche jeßt Don die Bedingungen bieten für ein forgen- freies Leben von Ackerbau und Viehzucht treibenden deutshen Bauern, und welche dereinst bei Schaffung genügender Absaßwege auch den Unternehmern reihen Gewinn abwerfen müssen. Das Usambara-, Pare- und Kilimandjarogebirge im Norden, Uluguru im Zentrum, die Perle des Kondehochlands am Nyassa eignen sich vermöge threr verschiedenen Höhenlagen, ihrer Boden- qualität und ihres Wasserreihthums zur Anlage von Plantagen für alle Kolonialprodukte. Die Hochplateaus von Usambara und Pare, fowie das große Hochplateau, welches sich vom Ulanga, Nuaha bis zum Nyassa-, Nikwa- und Tanganyikasee erstreckt, eignen sich nah ihrer Bodenbeschaffenheit, sowie N ihrem Klima zur Ansiedelung deutsher Bauern, welche selbstthätig dort Ackerbau und Viehzucht treiben können. Wenn auch in der Mittagszeit hin und wieder die Temperatur etwas über diejenige des deutscen Sommers steigt, so sind Morgen und Abend kühl Nachts sinkt das Thermometer öfter bis 6 Grad Celsius so daß eine reihlihe Arbeitszeit bleibt. Der Boden is von vor- züglicher Beschaffenheit, Wasser stets vorhanden, Schwierigkeiten mit Urbarmachung sind namentli im Hochplateau zwischen Nuaha und den Seen nicht vorhanden, da das Land überwiegend eine mit kleineren Buschparzellen durhsprengte, leiht wellige Wiesen- fläche ist. Während die niedere Steppe in ihrer Flora hohe, \troh- und schilfähnlilze Gräser hervorbringt, gleiht das Hoch- plateau ciner deutshen Wiesenflur, auf der heute {hon viele Tausende von Rindern und Schafen Nahrung fänden. Die Flora gleicht fehr der heimischen, man glaubt viele deutshe Gräser und Wiesenblumen wiederzuerkennen, Gemüse gedeihen vortrefflich, in der That wird von den Eingeborenen unter anderen die gewöhnliche weiße Bohne und die europäische Erbse angebaut; der Brombeerstrauch gedeiht hier wie am Kilimandjaro wild. Wo es troß des sehr reihlihen MRegenfalls noch nöthig fein sollte, ist mittels der stets wasserführenden Bäche und Flüfse leiht eine Bewässerung ein- zuführen. Die Oberfläche ist leiht gewellt, sodaß bei einer Beae- rung keine Schwierigkeiten entstehen, der Boden tiefgründig, von schwerem Lehm- und Humusboden bis zu leihteren Mischungen wechselnd. Wie son gesagt, gedeihen alle Gemüsearten vorzüglich, desgleic)en die afrikanischen Getreidesorten. Meines Erachtens wird auch der Anbau von Weizen in entsprehenden Höhenlagen gelingen, sobald die geeignete Sorte, welche eine gleihmäßige Reife garantiert, gefunden oder gezüchtet ift.

Augenblicklih bietet die unglaublihe Triebkraft des Bodens, welche aus einem Korn immer wieder neue Halme sprießen läßt, für die gleihmäßige Reife und somit au für die Ernte eine Schwierig- keit. MNindvieh, Schafe und Ziegen gedeihen vortrefflich. Die nah

der Seuche noch gebliebenen Reste der ersteren Gattung und die der

Einwohnerzahl entsprehend vorhandenen Herden der leßteren beweisen es. Es bedürfen jedoch die Rassen einer Verbesserung in Milch-, Fleisch- und Wollproduktion. Bemerken hierbei möchte ih, Vermögensverlust der Kolonie durh die vat at bei- verstorbene Sultan Merere über 30000

Art und Namentlih an der Küste stirbt das Vieh noch intritt derselben

ber der Neger ist niht gewöhnt, anhaltend und Tegeania au R und rih-

kommen und seine Arbeit ohne Unterbrehung zu leisten.

ie Beweise

hierfür liefern heute {on alle die Unternehmungen, welche von ruhigen, besonnenen Leuten geleitet werden. Nie hört man von dort Klagen über Arbeitermangel; wo hingegen der Sto regiert, heftige, launenhafte Leiter sind, laufen die Leute sehr bald wieder fort, und ein Stamm regelmäßiger, ges{chulter Arbeiter ist nicht zu erzielen. Der Gouverneur faßt sein Urtheil dahin zusammen, daß er den Werth der Kolonie als einen sehr hohen glaube bemessen zu können, daß er ihn aber leider als einen realen nicht eher

‘bezeichnen könne, als bis nicht Mittel und Wege gefunden

die zu gewinnenden Bodenerzeugnisse auch gewinn-

La w Dies könne nur durch Anlegung von

bringend zu verwerthen. Eisenbahnen geschehen.

Das „Deutsche Kolonialblatt“ veröffentliht im Auszuge den Bericht des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika über seine Expedition in das Gebiet der Rufidjt und Ulanga, am Nyassascee und in das Hinterland von Kilwa. Zweck der Ex- pedition war in erster Linie der, sich über das bisher noh ganz unbekannte Quellgebiet des Nufidji und das bisher garniht erforschte Hinterland zwishen dem Nhyassasee und der Küste zu informieren. Dieses Land hat eine erhöhte Bedeutung dadurch gewonnen, daß wir nunmehr durch die Station Langenburg und den Besiy des Dampfers auf dem See im Jnnern Fuß gefaßt haben. Es war ferner nöthig, sih über die Verhältnisse zu orientieren, welche die fortwährende Abnahme des Karawanen- verkehrs und des Handels in den Gegenden verursachten, sowie darüber, auf welhe Weise die Verbindung mit der Station am Nyafssasce am schnellsten und billigsten zu unterhalten wäre. Die fortwährenden Klagen über die Einfälle der nörd- lih von Mharuli, westlich vom Luwegu bis zum Nyassa wohnenden Magwangwara (Lihuhu) unter Schabruma und Mpepo, welche durch ihre häufigen Einfälle in den Kilwabezirk diesen bis auf wenige Stunden an die Station heran nahezu entvölkert, die Handelsstraßen so unsicher gemacht haben, daß eine völlige Störung des früher sehr bedeutenden Handels ein- getreten ist, nöthigten, sih hierüber nähere Kenntniß zu ver- hafen. Ebenso mußte den Einfällen der zu beiden Seiten des Ulanga wohnenden Mafiti, unter welhem Sammelnamen die übrigen oben genannten Stämme gewöhnlih auch mit begriffen werden, nördlich bis zu dem Uhehegebirge, welche den Kijakibezirk jährlih heimsuhen und auch diejen sehr entvölkert haben, wenn möglich ein Ende gemacht werden. Die Er- gebnisse der Expedition faßt der Gouverneur in folgende vier Punkte zusammen :

1) Es ist die nähere Bekanntschaft mit einem Lande gemacht worden, das sowohl für Plantagenbau als auh als Auêwanderungs-

ebiet soviel günstige Chancen bietet, daß dieser Besi allein die Er- altung der Kolonie Deutsch-Ostafrika, auh wenn sie noh auf lange Fahre Kosten verursachen sollte, erfordert.

2) Es ift nöthig, daß wir zur Erhaltung und Förderung unseres

Ansehens und zum Schuß unseres Handels an unserer Binnengrenze ae vorgehen, namentlich auch dur Errichtung von Zoll- 1atTionen. 3) Die Unsitherheit der Straßen und die Störungen der Handels- beziehungen durch die Einfälle und Raubzüge der Mafiti und Lihuhu werden dur die Anlage einer Station am Ulanga sowie eines Postens in Donde vermuthlih beseitigt werden, außerdem dadurch, daß nunmehr häufiger Offiziere mit Truppenabtheilungen von Kilwa nah Langenburg marschieren und bei diefer Gelegenheit die Ordnung herstellen werden.

4) Durch die außerordentli fleißigen Arbeiten des Kompagnie- führers Ramsay ist die geographishe Kenntniß des Landstrichs südlich des Nufidji, Nuaha bis zum Nyassasee und von dort bis Kilwa wesentlich bereihert worden.

Oesterreich-Ungarn.

Das Abgeordnetenhaus hat, wie „W. T. B.“ be- richtet, den Geseßentwurf wegen Verstaatlihung der Tri ester Lagerhäuser und Shuppen angenommen.

Großbritannien und FrlanD.

Im Unierhausèé male gestern, wee W L. B“ meldet, der Parlaments-Sekretär des Auswärtigen Sir E. Grey die Mittheilung, daß die Ratifikation der Abmachung mit Chile bezüglih des Schiedsgerichts über die Ansprüche, welche die britishen Staatsangehörigen infolge des Krieges in Chile erhoben haben, am 25. April in Santiago ausgetauscht worden sei. Der König der Belgier werde darin aufgefordert, den dritten Schiedsrichter zu ernennen, da sih England und Chile über die Wahl desselben nicht hätten einigen können. Der Chef- Sekretär für Jrland Morley beantragte die zweite Lesung des Geseßentwurfs über die Eintragung der Wähler in die Wählerlisten. Edward Clarke brachte den Unter- antrag ein, den Gesezentwurf abzulehnen, da er niht auch Abhilfe für die bestehenden großen Ungleichheiten in der Ver- theilung der Wahlbefugnisse schaffe.

Die Sache der Anarchisten Polti und Carnot kam gestern vor die Anklagekammer des Schwurgerichts. Die Kammer entschied, die Anklage solle wegen des Bestißes von Explosivstoffen zu unerlaubten Zwecken erhoben werden.

Frankreich.

Die Bureaux der Deputirtenkammer wählten gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, eine Kommission zur Prüfung des Antrages auf Ermächtigung zur gerichtlichen Ver- folgung des Deputirten Toussaint wegen dessen Ein- mishung bei dem Strike in den Stahlwerken von Trignac. Die Majorität der Kommission ist gegen den Antrag. ;

_ In der Plenarsißung der Kammer brachte der sozia- listishe Deputirte Chauvière eine Jnterpellation ein über die Jnstallierung des Seine-Präfekten im Hôtel de Ville. Der Minister des Jnnern Naynal legte dar, daß die Errichtung des Kolonial-Ministeriums die Ueber- siedelung des Seine-Präfekten aus dem Pavillon de Flore der Tuilerien nah dem Hôtel de Ville nöthig gemacht habe. Die von dem Deputirten Gaynal verlangte einfache Tages- ordnung wurde mit 394 gegen 98 Stimmen angenommen.

Ftalien.

Dem „Popolo Romano“ zufolge wird ein britisches Geschwader Von LT Kriegsschiffen auf der Fahrt nach Venedig zwischen dem 17. und 27. Mai die italienischen Häfen des Adriatischen Meers besuchen.

: Niederlande.

Die gestern nah der „Köln. Ztg.“ gebrachte Nachricht von einem beabsichtigten Besuch der Königin und der Königin- Regentin in Weimar bestätigt sih nicht. Wie „W. T. B.“ aus dem Haag erfährt, wird die Großherzogin von

Sachsen den Königinnen am 16. d, M. einen Besuch im Haag abstatten. Am Ende dieses oder zu ArFang des kommen- den Monats werden die Königinnen eine Reise ins Ausland antreten.

Serbien.

Jn unterrichteten Kreisen Belgrads wird dem „W. T. B.“ (ufge versichert, daß die Meldungen von einer bevorstehen- en Reise des Königs Alexander und die daran ge- lnüpften Agen tendenzióse Erfindungen seien und wahrscheinlich radikaler Quelle entstammten.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sißung des Hauses der Abgeordneten befindet sih in dec Ersten Beilage.

Auf der Tagesordnung der heutigen 62. Sißzung des Hauses der Abgeordneten, welher der Justiz-Minister Dr. von Schelling, der Finanz-Minister Dr. Miquel und der Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden beiwohnten, stand zunächst die erste Berathung des Geseßentwurfs, be- treffend die Rechte des Vermiethers an den in die Miethsräume eingebrachten Sachen.

Abg. Im Walle (Zentr.): Der Geseßentwourf is so kurz, so flar und so wohlbegründet, daß man vielleiht ohne Kommissions- berathung ihn erledigen könnte. Aber einmal ift mir die Frage nicht klar, ob es angezeigt ist, dem Geseß rückwirkende Kraft zu geben, und sodann verdient die Frage eine Erörterung, ob es sich nicht empfiehlt, die Bestimmung aufzunehmen, daß entgegenstehende Vereinbarungen ungültig se:n sollen; deshalb wäre eine Kommissionsberathung an- gezeigt. Es ist bestritten, ob § 715 der Zivilprozeßordnung öffent- liches Recht ist, das durh Verträge niht geäudecxt werden kann. Eine Reichsgerichtsentscheidung liegt niht vor, und da könnte man vielleicht sagen: superflua non nocent.

Geheimer Ober-Justiz-Nath Eichholz: Gegen die Kommissions- berathung kann die Justizverwaltung nichts einwenden; sie wünscht nur, die Vorlage möglich\t {nell zu erledigen. Eine verständige Aus- legung des Geseßes muß dahin kommen, daß diese Vorschrift eine zwingende ist, die durch Vertrag nicht außer Kraft geseßt werden fann. Einen solchen Zusay haben andere Geseßesvorschriften au niht und namentlih auh nicht der Entwurf des Bürgerlichen Geseß- bus. Ob ein bestimmter Anfangêtermin in das Geseß eingefügt werden soll, muß ih anheimgeben, aber cine kommissarishe Berathung dürfte dazu nicht erforderli sein. i : :

Abg. Dr. Rintelen (Zentr.) spricht seine Befriedigung darüber aus, daß der Justiz-Minister einer Anregung aus dem Hause fo {nell Folge gegeben habe. In Bezug auf die andere Frage, be- treffend die Sicherung der Bauhandwerker, die ebenfalls angeregt wurde, sind, fährt der Nedner fort , in der Reichstagskommission er- heblihe Bedenken erhoben worden; man tvertröstete auf das Bürger- lihe Geseßbuch, also auf das kommende Jahrhundert. Die Frage ist aber so dringend, des sie unmögli vershoben werdea kann. Der Justiz-Minister hat hier im Haufe die Erklärung abgegeben, daß er eventuell bereit sei, die Sache im Wege der Landesgeseßgebung, bei der Revision der Subhastations8ordaung, zu regeln. Hoffentli wird in der nächsten Session eine Vorlage bezüglih des Vorrechts der Bauhandwerker gemacht. Die jeßige Vorlage ist so einfa, daß sie wirklich im Hause ohne Kommissionsberathung erledigt werden lann. Der Suitand, ole e JeBL VeICO Ul en Un erträgliher. Der Vermiether kann dem Miether das legte Msöbelstück wegnehmen, er kann ihn nackt und bloß auf die Straße seßen. Was hat der Vermiether aber davon? Er muß einen vollstrebaren Rechtstitel haben, um die Pfändung zu vollstrecken. Die nothwendigen Sachen darf er aber nicht pfänden; er kann sie nur einbehalten, um einen Druck auf den Miether auszuüben und thn zu chikanieren. Im größten Theil Deutschlands besteht der Nechtszustand, der jeßt in Preußen herbeigeführt werden foll, {hon feit längerer Zeit. Die von Herrn Im Walle angeregte Klausel ist überflüssig; wenn jedoch Werth darauf gelegt werden follte, so könnte dieser Zusa bei der zweiten Lesung beantragt werden, damit die Vorlage shleunigst erledigt wird. i: :

Abg. Nadbyl (Zentr.) hält ebenfalls eine Kommissionsberathung für nothwendig, da die Sache doh niht so ohne weiteres klar sei. Es handele sich um Humanitätsrücksichten, aber diese dürften do nicht allein berüdsihtigt werden und unter Schädigung der wohl- erworbenen Rechte. In Berlin werde der Fall eintreten, daß eine ganze Menge Leute, die eben nur das Nothwendigste besißen, keine Wohnung finden könnten. Redner empfiehlt die Berathung der Vor- lage in der Justizkommission. So eilig sei die Vorlage nicht, denn wenn man unter einer geseßlichen Bestimmung ein Jahrhundert ge- lebt habe, werde es wohl auch noch ein halbes Jahr weiter gehen.

Abg. Dr. Hartmann - Lübben (konf.): Mit dem Prinzip des Gesetzes sind wir einverstanden; wir haben es immer als cinen Ver- stoß gegen das Rechtsbewußtsein empfunden, daß das Pfandreht des Hausbesißers weiter geht, als das Pfandreht anderer Gläubiger. Bedenken haben wir gegen die Vorschrift, welche dem Geseß rück- wirkende Kraft giebt und so in wohlerworbene Rechte eingreift.

Abg. Dr. Oswalt (nl.): Es handelt sih nicht in erster Linie um Humanitätsrüksichten, sondern um sozialpolitische Gründe. Man will die Personen, welhe noch niht der Armenpflege verfallen sind, davor behüten. Das weiß jeder, der in der Armenpflege thätig ist. Wenn der Miether, seiner Habseligkeiten beraubt, auf die Straße geseßt wird, so hat die Armenpflege nichts Eiligeres zu thun, als ihn beim Hauswirth auszulöfen. Das Vorrecht der Hausbesitzer ist ein chikanöses Neht, Daß eine Neuregelung folher Privatrehte in be- stehende Interessen eingreift, ist rihtig. Ein Kredit, welcher gewährt wird auf Grund der nothwendigen Möbel und Arbeitsgeräthschaften, ist niht gerechtfertigt. Es wird gesagt, daß eine gewisse Klasse von Miethern nicht immer Wohnung finden werde. Cs giebt aber zum Schuß der Vermiether ein sehr einfahes Mittel, die E bei welcher die ep ilege immer noch cher eingreifen könnte, als bei dem jeßigen Verfahren. Bedenklich an der Vorlage ist nur die rückwirkende Kraft; deshalb sollte das Geseß in die Kommission ver- wiesen werden. Redner fragt s{hließlich, ob sich das Gefey nur auf die Vermiether im engeren Sinne beziehen solle.

Geheimer Ober-Justiz-Nath Eichh olz: Die leßte Frage muß ih bejahen. Das Gefeß soll sich niht auf die Verpächter und Pächter beziehen. Es handelt fh hier nur um ein Nothgeseß, welches eine Frage regeln soll, die durch das Bürgerliche Gefeßbuch erst später geregelt werden würde. Es wird behauptet, daß die Hausbesitzer von ihrem Vorrecht einen so ausgedehnten Gebrau} machen, "G ein \{leuniyes Einschreiten nothwendig ist. Wenn der ärmeren evöl- kerung in den größeren Städten eine Wohlthat erwiesen werden foll, dann muß die Webrlage möglichst {nell angenommen werden.

Abg. Dr. Krause - Königsberg (nl.): Mit der Tendenz des Gesetzes sind wohl alle Mitglieder des Hauses einverstanden; aber es fragt sih, ob man das gewüischte Ziel au erreiht. Es wird vor- kommen fönnen, daß Personen, die nur Sachen haben, welche nit pfändbar sind, eine Unterkunft nicht finden. Redner hält die rüd- wirkende Kraft des Gelenes für bedenklich und empfiehlt deshalb die Ueberweisung an die Justizkommission. i :

Abg. Kraus e- Waldenburg (fr. kons.) {ließt sich diesen Aus- führungen an. Besonders sei ihm auch aus dem Grunde die Annahme der Vorlage wia er eh weil, wie überall in Industriebezirken, auch in seinem Wahlkreise sich Verhältnisse herausgebildet hätten, bei welhen gewissenlose Hausbesißer cinen stillen Wucher mit ihren Miethern trieben. Diesem Treiben müsse endlih ein Riegel vor- geshoben werden. Der Arbeiter werde sich leihter von cinem solchen Vermiether befreien, wenn er sein nothwendiges Hab und Gut mitnehmen könne. Wir sind daher, erklärt Redner, für die

Vorlage, haben aber auch Bedenken gegen die rückwirkende Kraft * derselben, da dadurch wohlerworbene echte beseitigt werden. Den praktischen N könnte wohl dadurch genügt werden, daß wir eine Bestimmung dahin einfügten, wona die rückwirkende Kraft auf bestehende Miethsverträge nicht Anwendung findet, sofern dieselben den 1. Oktober niht überdauern. Eine kurze Kommissionsberathung könnte nüßlih sein, und wir stimmen für Ueberweisung an die Justiz- kommission.

Abg. Schmidt- Warburg (Zentr.) hält dafür, dos die Vorlage anders. formuliert werden müsse, wenn das Verhältniß zwischen Pächter und Verpächter nicht berührt werden solle. Redner tritt im übrigen für die Vorlage ein und weist darauf hin, daß die Haus- besißer außer dem Schuß des Zivilgeseßes au den des Strafgesetz- buches § 289 hâtten, der den strafbaren Eigennuß betreffe. In Zukunft werde mancher Streit darüber entstehen, was unentbehrlihe Sachen seien; der Hauswirth werde anderer Meinung darüber sein als der Miether, und daraus könnten große Weiterungen entstehen. Der Justiz-Minister follte die Staats- anwalte dahin instruieren, wenn das Geseß angenommen werde, dies selbe Humanität walten zu lassen, wie sie durch Annahme des Gefeßes bethätigt würde. Daß die kleinen Leute in Zukunft keine Wohnung finden fönnten, sei niht zu befürhten. Die kleinen Wohnungen seien einmal vorheoaden, und auf die Dauer könne der Hauswirth sie do nicht leer stehen laffen; er müsse fie unter allen Umständen vermiethen.

Abg. Dr. Dziorobek (Pole) erklärt sich namens der Polen für die Vorlage. : :

Hierauf wurde der Geschentwurf an die Justiz- kommission verwiesen. |

Bei Schluß des Blattes nahm der Minister für Land- wirthschaft 2c. von Heyden das Wort zur Beantwortung der Interpellation der Abgg. Dr. Kruse (nl.) und Knebel (nl). A Errichtung von Zwangsversicherungen gegen Vieh- verluste. /

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Betreibt ein Kaufmann ein Handelsges{chäft zumScheinaufeinen anderen Namen, indem der Träger diejes Namens als Geschäfts- inhaber in das Handeléregister eingetragen ist, thatsählih aber als sein eigenes, so ist, nah einem Urtheil des Reichsgerihts, I. Straf- senats, vom 12. Februar 1894, bei einer Konkurseröffnung über dieses Geschäft der eigentlihe Inhaber wegen Bankerutts zu be- strafen, wenn er die Handelsbücher unordentlich geführt oder die anderen im § 210 der Konkursordnung erwähnten Handlungen begangen hat. G. hatte in Straßburg i. E. unter dem Namen „Goldene 21" ein Konfektionsges{chäft eröffnet, seine vermögens- lose Ehefrau als Geschäftsinhaberin und \fich selbs als Prokurist in das Handelsregister eintragen lassen. Dies hatte nur den Zweck, den Gewerbebetrieb durch G. felbst zu verdecken, während G. in Wirklichkeit der das Geschäft in GeN Namen betreibende Inhäber desselben war. Später wurde über die Firma das Konkursverfahren eröffnet, und da die Handelsbücher unordentlich geführt waren, so wurde G. wegen Bankerutts aus § 210 Z. 2 Konk.-O:dn. angeklagt und von der Strafkammer verurtheilt. Die von thm eingelegte Revision wurde vom Reichsgeriht verworfen, indem es begründend ausführte: „Jn rechtlicher Hinsicht ift davon auszugehen, daß, wer ein Handelsge{häft thatsächlih als sein eigenes und zu eigenem Vortheil betreibt, auch als Inhaber dieses Geschäfts und als Kaufmann, der den Bestimmungen der Artikel 28 flg. H.-G.-B. und der §8§ 209 flg. Konk.-Ordn. unterliegt, zu erachten ist, wenn auch das Geschäft zum Schein unter einem anderen Namen betrieben wird und auf einen anderen Namen in das Handelsregister eingetragen is. Wer materiell die Vorausseßungen jener geseßlichen Bestimmungen erfüllt hat, auf den müssen auch leßtere selbst Anwendung finden, wenn auch formelle Verschiedenheiten bestehen, weil das Gese wesentlih die Sache selbst, nicht deren formelle Erscheinung treffen will. Die enge e Ansicht würde dahin führen, daß es ein Leichtes wäre, die Bestim- mungen des Geseßes, welche das Interesse der öffentlihen Ordnung wie das der Gläubiger gleihmäßig berühren, zu umgehen und zu ver- eiteln.“ (78/94.)

Herabwürdigende Aeußerungen bei der Wahl- agitation über den Kandidaten der Gegenpartei im Interesse der eigenen Partei sind, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1V.. Straf- senats, vom 13. Februar 1894, in der Negel nicht als in Wahr- nehmung berechtigter Interessen, im Sinne des strafaus- \chließenden § 193 Str.-G.-B., geschehen zu erachten, es sei denn, daß den Thäter persönli die Partei-Interessen aus besonderen Gkünden nahe angehen. „Unzweifelhaft stand dem Angeklagten das Recht zu, seine politishe Ansicht frei zu äußern und bei der Neich8tagswahl für die Interessen seiner politishen Partei zu wirken. Damit nahm er aber noch nicht berechtigte Interessen im Sinne des § 193 Str.-G.-B. wahr, wozu vielmehr gehörte, daß er entweder eigene geseßlich gebilligte Interessen geltend mate, oder daß die fremden Interessen, deren er fich annahm, ihn aus besonderen Gründen nahe angingen.“ (4470/93.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Der landrechtlich zum freien Vermögen der Kinder ge- hörige eigene Erwerb derselben (beispielsweise der Verdienst einer Tochter dur S ilt, nach einer Entscheidung des Ober- Verwaltungsgerihts, V. Senats, vom 25. September 1893, dem Vater bei der Veranlagung seines Einkommens zur Staatssteuer, selbst wenn er diesen Verdienst vollständig oder theilweise als K oft - geld für die Verpflegung der Kinder empfängt, nicht anzurehnen es sei denn, daß die Verpflegung ihm geringere Kosten verursacht, in welhem Falle der Uebershuß einen steuerpflihtigen Gewinn dar- stellt. „. . . Den Verdienst selbst erwerben die drei Töchter, welche in Fabriken beschäftigt find, zweifellos außerhalb des vom Zensiten (cinem Tabadspinner) betriebenen Gewerbes und außerhalb seiner Wirthschaft. Der Erwerb stellt also nach § 148 IT 2 A. L.-R. freies Vermögen der Töchter dar, bezüglich dessen dem Vater nah S8 158, 159, 168 a. a. O. unter Umständen die vormundschaftliche Verwaltung zusteht, hiervon abgesehen aber die ihm über das sonstige Vermögen seiner Kinder geseßlichß gebührende Verfügung und der Nießbrauh nicht eingeräumt ist. UÜnterliegt nun der hier eig Verdienst niht der rehtlihen Verfügung des Steuerpflichtigen, so darf derselbe ihm nah § 11 des Einkommensteuergeseßes vom 24. Juni 1891 und Art. 6 Nr. I 2a der Ausführungsanweisung vom 5. August 1891 nicht angerehnet werden. Für die rehtliche Be- urtheilung is hierbei auch ohne Bedeutung, daß der Vater den Er- E Dg Töchter thatsählih als Kostgeld in Empfang nimmt . . .“

Die Nea arg Ls haben nach einem in Ueber- einstimmung mit seiner bisherigen Rehtsprehung ergangenenen Urtheil des Ober-Verwaltungsgerihts, T. Senats, vom 14. Februar 1894 über die Anordnung von Neu- und Reparaturbauten bei Schulen, welche der allgemeinen Schulpflicht dienen, gegebenen Falls in demfelben Umfang und in demselben Maße zu befinden, wie dies den Bezirksregierungen vor Einführung der Verwaltungs- gerichtöbarkeit zustand. Eine Schranke in dieser Beziehung besteht, abgesehen von der aus der Natur des Streitverfahrens folgenden Vor- chrift im Schlußsaße des § 79 Landesverwaltungsgeseßh vom 30. Juli 1883, wonach die Entscheidungen nur die Parteien und die im Streitverfahren erhobenen Ansprühe betreffen dürfen, einzig und allein darin, daß s 49 Abs. 2: und 3 des Zuständigkeitsgeseßes vom 1. August 1883 eine ache prüfung der von den Schulaufsichtsbehörden innerhalb ihrer seße lichen Zuständigkeit über die Ausführung von Schulbauten getroffenen