1894 / 105 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

E E

S e L E T E L E e G

Personal-Veränderungen.

Königlich Vayerische Armee.

Dffiztere, Portepee-Fähnriche x. Ernennun gen-

Beförderungen und Versepungen. Im aktiven Heere. 29. April. Eberhard, Sec. Lt. vom 3. Inf. Regt. rinz Karl von Bayern, kommandiert zur Gend. Komp. von der Pfalz, mit einem Patent vom 8. März 1889 zu diefer Gend. Komp. verseßt. 2. Mai. Ritter v. Meyer, Major vom Generalstab 11. Armee-Korps, im 17. Inf. Regt. Orff, Volk, Major und Komp. Chef vom 9. Inf. Regt. Wrede, in diesem Truppentheil, zu Bats. Kommandeuren, End, Pr. Lt. des 9. Inf. Negts. Wrede, unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent, zum Komp. Chef in diesem Régt., ernannt. Göringer, Oberst-Lt. und Bats. Kom- mandeur vom 9. Inf. Regt. Wrede, in den Generalstab 11. Armee- Korps verseßt. v. Loefen, Sec. Lt. des. 9, Inf. Negts. Wrede, zum Pr. Lt. ohne Pätent in diesem Truppentheil befördert.

Nichtamflliches.

Deutsches N eich.

Preußen. Berlin, 5. Mai.

In der am Freitag, 4. d. M., zunächst unter dem Vorsiß des Vize-Präsidenten des Staats-Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher und sodann unter dem Vorsiß des Königlich bayerishen Gesandten 2c. Grafen von Lerchenfeld-Koefering abgehaltenen Plenarsißung des Bundesraths wurde der Entwurf eines Gesezes, be- treffend den Schuß der Brieftauben und den Brieftauben- verkehr im Kriege, in der vom Reichstag beschlossenen Fassung angenommen. Der Reichstagsbeschluß zu einer Petition, be- treffend die Rückerstaitung von Zoll für amerikanisches Pökel- fleisch, wurde den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Den Vorlagen wegen Errichtung eines Freibezirks in der Stadt Altona, wegen der Zollbehandlung baumwollener Wirkwaaren, wegen der Zollbehandlung gerauhter baumwollener Pußtücher und wegen der Anrechnung und Einlösung der Branntweinsteuer-Berechti- gungs- und Vergütungescheine wurde die Zustimmung ertheilt. Die Resolution dcs Reichstags, betreffend die Revision des Gesetzes über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung, wurde dem Reichskanzler überwiesen. Endlich wurde über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Die Kommission für die zweite Lesung des En t- wurfs eines Bürgerlihen Gesezbuhs für da? Deutsche Reich scezte in den Sißzungen vom 30. April, 1. und 2. Mai die Berathungen der die Vormundschaft über Minde rjäh rige betreffenden Vorschriften (§8 16833 bis 1725) fort. Die Bestimmungen des § 1644 über die Geltendmachung des Ablehnungsrechts sowie die Bestimmungen des 8 1645 über die Bestellung des Vor- mundes, insbesondere über die Form der Verpflichtung und die Ertheilung einer Bestallung, wurden nach dem Entwurf angenommen, desgleichen der Z 1646, welher den Ein- fluß der im 8. 1640 bezeichneten Unfähigkeitsgründe sowie des Mangels der nah § 1641 erforderlichen Zustimmung des Ehemanns oder der nah § 1642 er- forderlichen Erlaubniß auf die Gültigkeit der Be- stellung regelt. Ein Antrag, die Vorschrift des 1646 Abs. 1, wonach die Bestellung eines Geschäftsunfähigen nichtig ist, auf den Fall auszudehnen, wenn ein in der Geschäftsfähigkeit Beschränkter zum Vormunde bestellt wird, fand nicht die Zu- stimmung der Mehrheit. Auch die Vorschriften des § 1647 über die Voraussctßungen, unter denen neben dem Vormund ein Gegenvormund zu bestellen ist, gelangten nah dem Entourf zur Annahme.

Mit einigen nicht erheblichen Aenderungen wurden ferner die Vorschriften der §8 1648 bis 1657, 1659 bis 1663 über die Führung der Vormundschaft, insbesondere über die Sorge für die Person und das Vermögen des Mündels, ebilligt. Der Z 1654, welcher den Wirkungskreis des

egenvormundes näher bestimmt, erhielt den Zusaß, daß der Gegenvormund berechtigt sein soll, von dem Vormund Auskunft über die Führung der Vormundschafi und Gestattung der Einsicht der auf dieselbe sih beziehenden Papiere zu ver- langen. Jm Anschluß an den § 11 des Entwurfs wurde weiter die früher vorbehaltene Frage, ob zu dem Antrag des Vormundes auf Todeserklärung des Mündels die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich scin und dieses vor dex Entscheidung über die Genchmigung Verwandte oder Verschwägerte des Mündels hören solle, in bejahendem Sinn beantwortet. Nach dem § 1657 soll, wenn der Vormund die Entlassung des Mündels aus dem Staatsverband beantragen will, das Vormundschaftsgeriht vor seiner Ent- A 0 über die Genehmigung des Antrags auch den Mündel elbst hôren, sofern dieser das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Mehrheit trat einem Vorschlage bci, statt des acht- S G Lebensjahres das vierzehnie Lebensjahr festzuseßen.

ie Berathung der Vorschriften des § 1658und des früher zurük- gestellten § 1508 über die religiöse Erziehung der Kinder wurde bis zum Schluß des Familienrechts ausgeseßt. Die S§1664 bis 1668 handeln von der Anlegung der Mündelgelder. Der 8 1664 schreibt vor, daß der Vormund dic verfügbaren Gelder nur in der im §8 1664 bestimmten Art anlegen foll. Einvernehmen bestand, die Nr. 1, wonah die Anlegung in siheren Hypotheken oder Grundschulden an inländischen Grundstücken érfolgen darf, auf Rentenshulden an solchen Grundstücken auszudehnen und in der Nr. 2 den Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Bundes- staats die Buchforderungen gleihzustellen, welche in das Reichs-Schuldbuch oder in das Staats-Schuldbuch eines Bundes- staats eingetragen sind. Die Nr. 3, welche die Anlegung in Schuldverschreibungen für zulässig erklärt, deren Verzinsung von dem Reich oder cinem Bundesstaat gewährleistet ist, er- e feinen Widerspruch, ebensowenig die Nr. 4, wonach die

nlegung auch in solhen Schuldverschreibungen erfolgen darf, welche von inländishen kommunalen Körperschaften oder von den {Kreditanstalten ri Körperschaften ausgestellt und entweder von eiten dex Inhäâvex kündbar sind oder ecinèr regelmäßigen Tilgung unterliegen. Ein Antrag, den in Nr. 4 bezeihneten Schuldverschreibungen die Schuldverschreibungen öffentlicher Grundkreditinstitute gleichzustellen, wurde abgelehnt. Die Mehrheit hielt die Aus- dehnung in solher Allgemeinheit für bedenklich; sie war der Ansicht, daß, soweit derartige Schuldverschreibungen für die Anlegung von Mündelgeldern sih eigneten, wie z. Bi

die Pfandbriefe der Preußishen Landschaften, die Nr. 6 des 8 1664 genüge, welche na Bundesrath die Befugniß beilege, zu bestimmen, daß Mündelgeider auch in anderen als den im § 1664 bezeihneten Werthpapieren angelegt werden dürfen. Die Nr. 5, welche die Anlegung der Gelder auch bei einer inländischen öffentlichen und obrigkeitlih bestätigten Spar- fasse gestattet, wurde dahin abgeändert, daß die Anlegung nur zu- lässig einsoll bei einer inländischen öffentlihenSparkasse, welche von der zuständigen Behörde hierzu für geeignet erklärt ist. Die Nr. 6 erfuhr keine Anfehtung. Einverstanden war man darüber, daß eine- Anlegung nah Maßgabe des Z 1664 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 nicht nur in Schuldverschreibungen auf den Jnhaber, sondern auch in Schuldverschreibungen auf Namen erfolgen könne. Dagegen ergab sih eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob die Schuldverschreibungen die Eigenschaft eines Werthpapiers an sih tragen müßten oder ob auch gewöhnliche Schuldverschreibungen genügen sollten. Die Mehrheit entschied sih für die leßtere Auffassung.

Zu einer ausführlichen Erörterung führten die Vor-

schriften des § 1664 Abs. 3, wonach eine Hypothek oder eine

Grundschuld nur dann als sicher anzusehen ist, wenn sie bei einem landwirthschaftlihen Grundstück innerhalb der ersten zwei Drittheile, bei einem anderen Grundstück inner- halb der ersten Hälfte des Werths des Grundstücks zu stehen kommt, die Bestimmung der Grundsäße aber, nah welchen der Werth der Grundstücke festzustellen ist, den Landes- gesehen für die innerhalb ihres Geltungsgebiets be- legenen Grundstücke überlassen bleiben soll. Dem- gegenüber war von einer Seite beantragt, ohne Unterschied zwischen landwirthschaftlihen und anderen Grund- stücken die erste Hälfte des Werths des Grundstücks als Be- leihungsgrenze festzuseßen und daneben zu bestimmen, daß eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld oder eine Nentenschuld zur Anlegung nicht gewählt werden solle, wenn ihr ein einem anderen zustehendes Recht solher Art von erheblichem Be- trag im Range vorgehe. Ein anderer Antrag ging dahin, eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld an einem landwirthschastlichen Grundstücke nur dann als sicher gelten zu lassen, wenn sie innerhalb der ersten Hälfte oder, sofern ihr niht eine Hypo- thekenforderung, Grundschuld, Rentenschuld oder Reallast von erheblichem Betrage vorgehe, innerhalb der ersten zwei Dritt- theile des Werths des Grundstücks zu stehen komme. Von dritter Seite wurde befürwortet, auf eine reichsgeseßlihe Be- stimmung der Beleihungsgrenze zu verzichien. Unter den Ver- tretern dieses Standpunkts herrschte aber infofern eine Meinungs- verschiedenheit, als die einen die Verpflichtung, die anderen nur die Befugniß der Landesgeseßgebung aussprehen wollten, die Grundsäße zu bestimmen, nach welchen die Sicherheit einer Hypo- thek, Grundschuld oder Rentenschuld festzustellen ist. Die Mehrheit entschied sih für diesen lehteren Standpunkt in dem Sinne, daß in Ermangelung solcher landesgefseßliher Vorschriften der Vormund im einzelnen Falle zu prüfen haben werde, ob die Hypothek u. \. w. als sicher anzusehen sei.

Nach dem § 1665 soll der Vormund, wenn die im 8 1664 Abs. 1 bezeichneten Gelder nah den obwaltenden Umständen nicht in der dort vorgesehenen Weise angelegt werden können, von dem Vormunde bei der Reichsbank oder bei einer in- ländischen Staatsbank oder bei einer landes8geseßlih für ge- eignet erklärten inländishen Bank oder öffentlihen Hinter- legungsstelle belegt werden. Von einer Seite war beantragt, die Belegung bei anderen Banken als der Reichsbank oder einer inländischen Staatsbank nicht zuzulassen. Die Mehrheit trat jedoh dem Entwurf bei.

Die Vorschriften des § 1666 über die Mitwirkung des Gegenvormundes bei Anlegung der Mündel- gelder wurden mit der Abweihung genehmigt, daß diese Mitwirkung niht nur bei der im § 1664 Abs. 2 Nr.-1 bis 4, 6, sondern auch bei der im § 1664 Abs. 2 Nr. 5 und der im 8 1665 bestimmten Anlegung erforderlich sein und daß, wenn ein Gegenvormund nicht vorhanden ist, an die Stelle der Genchmigung des Gegenvormundes die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts treten soll. Gegen die Bestimmung des 8 1667, wonach das Vormundschaftsgericht dem Vormund aus besonderen Gründen cine andere als die in den S8 1664, 1665 bestimmte Anlegung der Gelder gestatten darf, erhob fih kein Widerspruh. Auch die Vor- schriften des § 1668 über die vorübergehende Belegung solcher Gelder, die nicht zu einer dauernden Anlegung bestimmt sind, wurden sachlich genehmigt.

Mit einigen nicht erheblihecn Aenderungen gelangten ferner die Vorschriften des § 1669 zur Annahme, welhe von gewissen Ausnahmen abgesehen die Verfügung des Vormundes über Forderungen und Werthpapiere des Mündels an die Genehmigung des Gegenvormundes und, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, an die Genehmigung des Vormundschaflsgerichts knüpfen.

Die Berathung des 8 1670, welcher von der Ver- pflihtung des Vormundes handelt, die zum Mündel- vermögen gehörenden Jnhaberpapiere zu hinterlegen oder auf den Namen des Mündels umschreiben zu lassen, wurde nicht zu Ende geführt.

tah der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten Na ch- weisung der auf deutshen Eisenbahnen aus- schließlich Bayerns im Monat März d. F. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausshluß der Werkstätten) vor- gekommenen Unfälle waren im ganzen zu verzeichnen: 11 Entgleisungen und 4 Zusammenjstöße ai freier Bahn,

31 e di und: 12 Busammenstöße in Stationen und

195 sonstige meist geringere Unfälle. Dabei sind im ganzen, und zwar größtentheils dur eigenes Verschulden, 216 ? Ztoiien zu Schaden gekommen, sowie 74 Eisenbahnfahrzeuge erheblih und 136 unerheblich beshädigt. Von den beförderten Reisenden wur- den 4 getödtet und 8 verleßt, und zwar entfallen: je cine Tödtung auf die Großherzoglich babis@en Staatseisenbahnen und auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn- Direktionen in Breslau, in Köln (rechtsrh.) und in Bromberg, je eine Verlegung auf die Main-Neckar-Éisenbahn, auf die Peichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, auf die Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn-Direktionen in Köln (rehtsrh.), in Köln

‘(linksrh.) und in Bromberg, auf die Königlih sächsischen

Staatseisenbahnen und auf den Verwaltungsbezirk der König- lichen Eisenbahn-Direktion in Berlin. Von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahn- betriebe 32 getödtek-und 145 verleßt, von Postbeamten 3 verleßt, von fremden Personen (einschließlich der niht im Dienst befind-

lichen Bahnbeamten und bena 11 getödtet und 13 verleßt, |

Außerdem wurden bei -Nebenbeschäftigungen 34 Beamte und Bahnarbeiter verleßt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zu- sammen 35 178,13 km Betriebslänge und 968 627 426 geför- derten Achskilometern) 239 Fälle; davon sind verhältniß- mäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achs- filometer und der im Betriebe gewesenen Längen, auf der Main -Neckar - Eisenbahn, im Verwaltungsbezirk der König- lihen Eisenbahn-Direktion in Köln Cred und auf den den Königlich sächsishen Staatseisenbahnen die meisten Unfälle vorgekommen. B. Privatbahnen (bei zusammen 2299,05 km Betriebslänge und 30107 022 geförderten Achsfilometern) 14 Fälle; davon sind verhältnißmäßig auf der Krefelder Eisenbahn, auf der Lübeck-Büchener Eisenbahn und auf der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn die meisten Unfälle vorgekommen.

__ Der General-Jnspekteur des Militär-Erziehungs- und Bildungs-Wesens, General der Jnfanterie von Keßler hat sich nah Anklam begeben.

__ Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich baye- Le O von Heller ist nah München abgereist.

Dem Ober-Kommando der Marine sind folgende Schiffs- bewegungen telegraphisch gemeldet : S. M. S. „Moltke“, Kommandant Kapitän zur See Ko ch, ist am 2. Mai in Palermo angekommen und wird am 6. Mai von dort nah Gibraltar in See gehen.

S. M. Schulschiff „Mars“, Kommandant Kapitän zur Sce Galster (Karl) ijt am 3. Mai in Arendal eingetroffen.

Der A „München“ mit den abgelösten Be- sazungen S. M. Schiffe „Arcona“, „Alexandrine“ und „Marie“, Transgportführer: Korvetten-Kapitän Freiherr von Lyner, ist am 3. Mai in Bahia angekommen und hat am 4. Mai von dort die Heimreise fortgeseßt.

Kiel, 5. Mai. Die beiden Panzer-Divisionen des Manöver-Geschwaders sind heute Vormittag 91/5 Uhr zu einer mehrwöchigen Uebungsfahrt nah Schottland resp. Norwegen in See gegangen.

Bayern.

Den „Münchener Neuesten Nachrichten“ zufolge beabsichtige der Finanz-Minister Dr. von Riedel, das bayerische Defizit, das etwa 5 Millionen Mark betrage, nur vorshußweise aus den früheren Erübrigungen zu begleichen. Da das Defizit hauptsächlih durch die Erhöhung der Matrikularbeiträge vér- ursacht worden sei, halte der Finanz-Minifter die Ansicht fest, daß die Deckung durch die indirekten Reichssteuern, niht durch cine Erhöhung der direkten Staatssteuern erfolgen solle.

Sachsen.

Die Abreise Jhrer Mazestäten des Königs und der Königin nah Sibyllenort in Schlesien erfolgt dem „Dr. J.“ zufolge heute Vormittag 10 Uhr 30 Minuten. Der Aufenthalt der Allerhöchsten Herrschaften im Schloß Sibyllen- ort wird sih voraussihtlich bis Mitte Juni erstrecken. Jhre Majestät die Königin beabsichtigt, sih gegen Ende des Monats Mai von dort nah Brüssel zu begeben, um der am 28. d. M. daselbst stattfindenden Vermählung Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Josephine von Belgien mit Seiner Durchlaucht dem Prinzen Karl Anton von Hohenzollern beizuwohnen. Nach den Vermählungsfeierlihkeiten gedenkt Jhre Mazestät nah Sibyllenort zurückzukehren.

Meeklenburg-Schwerin.

Seine Königliche Hohcit der Größhe rzog gedenkt, den „Meckl. Nachr.“ zufolge, morgen Cannes zu verlassen und fh vorläufig nah Mailand zu begeben.

Sachsen-Coburg-Sotha.

Jhre Kaiserliche Hoheit die Herzogin ist mit Jhren König- lichen Hoheiten den Prinzessinnen Alexandra und Beatrice sowie dem Prinzen und der Prinzessin Ferdinand von Rumänien heute Vormittag nah Darmstadt abgereist. Von dort beabsichtigt Jhre Kaiserliche Hoheit sich mit den Prinzessinnen Alexandra und Beatrice am Montag Abend nach England zu begeben, während der Prinz und die Prinzessin Ferdinand von Rumänien ihre Reise nach Lugano fortseßen, wo Seine Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern zur Zeit verweilt.

Oefterreih-Ungarn.

Das Herrenhaus hat dem „W. T. B.“ zufolge gestern in zweiter und dritter Lesung die Geseßentwürfe über ‘die Meldungspfliht der Landsturmpflichtigen, sowie die A usdehnung der Unfallversiherung gemäß den Negierungsvorlagen angenommen.

Eine am Schluß der gestrigen Sißung des Abgeordneten-

‘hauses S Interpellation der steirischen Abgeord-

neten über die Lage der in der Lugloh-Höhle einge- \{chlossenen Personen (siehe Nr. 102, 103 und 104 d. Bl. unter der Nubrik „Mannigfaltiges“) bemängelt die Haltung der Behörden bei der Rettungsarbeit, welhe die Jnitiative Privatpérsonen überlassen zu haben s{hienen. Es sei wünschens- werth, daß der Minister so bald wie möglih eine Mittheilung darüber abgebe, ob von berufener Seite das zur Rettung Mögliche mit erforderliher Energie in Angriff genommen worden sei.

Der Preßaus schuß hat gestern nah langer Debatte die in der lehten Sißung gemachten Regierungsvorschläge an- genommen, nachdem der Minister des JFnnern Marquis Bacquehem und der Justiz-Minister Graf Schönborn ein Amendement des Berichterstatters Rutowski, die agen der Kolportage, des Zeitungs|tempels und des objektiven Ver- fahrens noh U zu lassen, bekämpft hatten. Der Justiz-Minister Graf Schönborn erklärte, die Regierung wolle nicht aus eigenem Antrieb Zugeständnisse machen, sondern sih darauf beschränken, gegenüber der selbständigen Aktion des Preßausshusses Punkt für Punkt Stellung zu nehmen. Der

Minister bemerkte, er habe den Konfiskationserlaß nicht go genommen, sondern sich zur Regelung der Frage auf dem Wege der Gesehgebung bereit erklärt. Die Regierung sei bereit, auf die vorläufige Beschlagnahme in demselben Maße zu verzichten, als in dieser Beziehung auf die Judikatur der Ge- \{hworencngerihte verzihtet werde. Jhm dem Minister \hwebe ungefähr das deutsche Gesey vor. Der Minister des Jnnern Marquis Bacquehem , bemerkte u. a., daß die Re- gierungsvorlage bezüglich der Ertheilnng der Verkaufslizenzen viel günstiger sci, als der Antrag des Preßausschufes.

Bei der Reichsraths-Ersaß wahl in dem Großgrund- besiz-Bezirk Bochnia-Wieliczka ist der Gutsbesißer Wlodefk gewählt worden.

Großbritannien und Frland.

Jn der „London Gazette“ von gestern wird die Ernennung Seiner Majestät des Deutschen Kaisers zum Chef des Ersten Dragoner-Regiments veröffentlicht.

Die Prinzessin Alix von Hessen ist zum Besuch der Königin in Schloß Windsor eingetroffen.

Der Herzog von Sachsen-Coburg ist gestern Mittag in Clarence-House eingetroffen und empfing daselbst später den Besuch des Prinzen von Wales.

Im Oberhause machte, wie „W. T. B.“ meldet, gestern der Premier-Minister Lord Rosebery die Mittheilung, er beabsichtige vorzuschlagen, daß die Pfingsiferien auf die Zeit vom 10. bis 28. Mai festgeseßt würden. Jm Unterhause erklärte gestern der Präsident des Handelsamts Mundella, die englishe Regierung habe bekannt gegeben, daß das Gescs über den Branntweinhandel auf der Novbsee an 23. Mai i Kast lrele: gleis- zeitig seien dic erforderlihen Schritte zur Durchführung des Gesehes mit der Admiralität vereinbart worden. Fm weiteren Verlaufe der Sißung nahm das Haus die zweite Lesung der Bill über Eintragung der Wähler in die Wähler- listen und die Wahlreform mit 292 gegen 278 Stimmen an. Die geringe Majorität rief auf den Bänken der Opposition lauten Jubel hervor.

Das Schwurgericht hat gcstern den Arnachisten Polti zu 10 Jahren und den Anarchisten Fornara zu 20 Jahren Zwangsarbeit verurtheilt. Bei der Verkündigung des Urtheils- spruchs bemerkte der Richter: Es sei gut, daß man erfahre, daß das englische Gesey Leute, die, wie die Angeklagten, in England Bomben-Attentatèe vorbereiteten, erreiche und mit strengen Strafen treffe.

Frankreich.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Paris ver- lautet daselbst, daß sämmtliche Schwierigkeiten, die zwischen Frankreih und Portugal beständen, reger seien. Der französishe Gesandte in Lissabon Bihourd werde demnächst auf seinen Posten zurückkehren. Das Uebereinkommen ent- halte folgende Punkte: Die französishen Missionen in Sansibar, die von dem portugiesischen Konsul geschädigt worden seien, sollten in ihre Rechte wieder eingeseßt und der Konsul abgeseßt werden. Portugal nehme die vorge- \hlagene Vercinbarung über Regelung der Exploitierung des Hafens von Lissabon an. Was dic Eisenbahn- frage angehe, so solle das Obligationskapital verkürzt bleiben, die gegenwärtigéèn Titres sollten gestempelt werden. Ein Drittel dieser Titres solle die ihnen zukommenden Zinsen mit Vorreht aus den Einnahmen der Gesellschaft erhalten, der Ertrag der anderen beiden Drittel der Titres bleibe {hwankend. Dic s{hwebende Schuld solle durch Ausgabe neuer Obligationen zum Kurse von 315 Fr. geregelt werden. Die auf diese Weise erzielten Ersparnisse würden die sofortige Be- zahlung des Kupons vom Jahre 1893 an die Besißer der Obligationen gestatien. Die Obligationäre follten in der Ver- waltung der Gesellschaft das Uebergewicht haben. Die Rege- lung der deutshen Jnteressen, die bei der Linie Beira- Beixa zu berücksichtigen gewesen seien, sei eine s{hwierige ge- wesen. Jnfolge der von den Jnteressenten getroffenen Ab- machungen, die von Deutschland in der ihm zustehenden Wirkungssphäre gebilligt worden seien, habe es sih die französische Regierung angelegen sein lassen, der Eventualität eines Konflikts zwischen den deutschen und französischen Obli- gationären zuvorzukommen. Die französische Regierung habe von der portugiesischen Regierung hinsichtlich der französischen Interessen die Zusage verlangt und erhalten, daß die garantierten Jnteressen regelmäßig bezahlt werden würden.

In Lyon ist gestern der General Ferron nah der Be-

„sichtigung der Kavallerie-Division vom Pferde gestürzt und

hat sih dabei Verlezungen zugezogen, infolge deren er einige Tage das Beit hüten und sih shonen muß.

Rußland. Der Großfürst- Thronfolger ist, wie „W. T. B,“ berichtet, gestern Abend in Gatschina eingetroffen.

Jtalien.

Wie „W. T. B.“ aus Rom meldet, hat der König die Demission des Unter-Staatsfekretärs im Ministerium des Auswärtigen Antonelli angenommen. /

Die Deputirtenkammer sehte gestern die Berathung des Budgets des Auswärtigen fort. Der Minister- E Crispi exflärte unter allgemeiner Aufmerksamkeit des Hauses: er könne die Angriffe der radikalen Opposition niht un- erwidert lassen ; man habe in der Rede, die er am 20. November 1892 in Palermo gehalten habe; eine Gegnerschaft gegen den Dreibund erblicken und eine gleiche Gesinnung den wenigen Worten entnehmen wollen, die er am 21. April d. J. in der Kammer geäußert habe; endlich habe man glauben machen wollen, daß er die italienische Politik im Orient in den Bann anderweitiger Einflüsse gestellt habe. 1892 habe er nur die Form und den Zeitpunkt der Erneuerung dcs Dreibund- vertrags, nicht aber die Allianz selbst einer Kritik unterzogen. Man habe u, aber mit Unrecht, des Widerspruchs zeihen wollen. Die 1882 geschlossene und dann erneuerte e trage einen defensiven und keinen offensiven Charakter. Gegen wen solle denn auh Jtalien Krieg führen wollen? Gegen Frankreich würde es eine Tollheit sein, wie er {hon am 3. Februar 1879 erklärt habe, wo er ausgeführt habe, daß ein Konflikt mit Frankreih kein Krieg zweier Nationen, sondern ein Bürgerkrieg sein würde, was er auch heute nur bestätigen könne. Zu einem Kriege mit Rußland fehlten widerstreitende Jnteressen, und wenn Jtalien 1854 gegen Rußland gekämpft habe, so sei das geschehen, weil Rußland damals ganz Europa angegriffen habe. Der Dreibund habe atl eine friedlihe Tendenz. Wenn er sich aber auch auflösen würde und nicht erneuert

werden sollte, so würde Jtalien doch sicherlih nicht ab- rüsten können ; das könne selbst die radikale Opposition nicht wollen. Sofort nach Auflösung der Allianz würde Jtalien auf dem Meer bedroht werden und wahrscheinlih die Freund- schaft der französishen Republik einbüßen. Ein abgerüstetes Jtalien würde am Tage eines europäischen Konsflikts so wie einstens dem Sieger die Kosten bezahlen müssen. Der Minister - Präsident erinnerte sodann daran, was das Land gelitten habe, als die Alpen von Fremden über- schritten worden seien, sowie ferner an das Kriegs- jahr 1859, wo Jtalien mit Hilfe Frankreihs die Lombardei erobert, dafür aber die Westalpen eingebüßt habe, und \chließlih gedachte Crispi mit tiefster Trauer der Zeit, wo Jtalien wegen seiner Niederlagen bei Custozza und Lissa sich nicht in den Besiy der Ostalpen habe seßen können. Es sei also nicht patriotish, Jtalien abgerüstet und chwach sehen zu wollen. Nur ein Sieg würde Jtalien alle seine natürlichen Grenzen gegeben haben. Er weije die Behauptung zurück, daß die Politik Jtaliens im Orient sih der Politik der verbündeten Mächte untergeordnet habe; das sei niht wahr. Die Bulgaren hätten den Prinzen Ferdinand von Coburg aus freiem Willen zu ihrem Souverän gewählt. Er (der Minister) habe sih später als Minister-Prösident der von den übrigen Mächten gewünschten Entsendung eines Kommissars nah Sofia widerseßt, weil er den freien Willen der Bulgaren geachtet habe. Zur Be- kräftigung“ dieser Behauptung verlas Crispi mehrere diplomatische Aftenstücke, die darthun, daß er als Minister des Auswärtigen dem Prinzip gehuldigt habe, den freien Willen Bulgariens zu respektieren. Bei dieser Gelegenheit, erklärte der Minister-Präsident, habe er im Gegensaß zu den An- sichten Rußlands, der Türkei und selbst Englands gestanden und er habe diese Ansichten besiegt. Dies sprehe er aus mit dem Gefühle des Stolzes niht für seine Person, sondern für das Land. Keine Frage sei im Orient aufgeworfen worden, in der Jialien eine Nebenrolle gespielt hätte. Jm Orient habe Jtalien keine andere Politik verfolgt, als diejenige, die seinen eigenen Jnteressen am besten entsprehe, nämlich die Erleichterung der friedlihen Entwickelung aller Nationalitäten. Er habe übrigens von dem Vorredner die sehr alte Jdee wieder- holen hören, daß Oesterreih-Ungarn dem Geschick der Auflösung entgegengehe. Er erkläre, Oesterreich-Ungarn habe eine derartige politische und militärische Lebenskraft, daß es sih wohl kaum auf- lösen werde. Wenn sich dieses Reich auflösen sollte, so würde dies ein Unglück für Jtalien sein, denn es würde damit sein Bollwerk gegen den Orient verlieren. Die Welt schreite weiter ; von jeßt ab habe die Nationalitätenfrage nicht mehr die hohe Bedeutung wie in den leßten 40 Jahren. Die mensch- lichen Fragen träten gegenüber den nationalen mehr und mehr in den Vordergrund; man könne die auswärtige Politik niht mehr von dem Standpunkt betrachten, den Mazzini 1854 ‘eingenommen habe. Jene, die stch in dem Hause für die geistigen Führer auf dem Gebiet der äußeren Politik hielten, würden von jeßt ab die Arrière-Garde bilden. Der Abg. Jmbriani erhielt für eine gegen Desterreih-Ungarn gerihtete Aeußerung einen energishen Ordnungsruf. Der Minister-Präsident Crispi versuchte alsdann den Abg. Pandolfi zu bewegen, die von diesem beantragte Tagesordnung bezüglich einer allgemeinen Abrüstung und Einseßung von Friedens- schiedsgerichten zurückzuziehen, und führte aus, die Kammer könne doch einem so abstrakten Beschluß nicht zustimmen. My einer Abrüstung habe er 1877 auf Ersuchen Gambetta’s mit dem Fürsten Bismarck über die Durchführ- barkeit eines Abrüstungsvertrages verhandelt. Der Fürst Bis- marck, der dieser Jdee nicht gegnerisch gewesen sei, habe damals erklärt, daß solhe Verjuhe noch immer gescheitert seien. Der Minister-Präsident s{chloß mit den Worien: „Seit fünfzehn Jahren bin ih bemüht, dahin zu wirken, daß die internationale Politik sich den Frieden als höchstes Ziel seße. Niemand kann den Krieg wünschen.“ Der Abg. Pandolfi nahm die Erklärungen zur Kenntniß und zog die beantragte Tagesordnung zurück. Hierauf wurde die Sißung geschlossen.

Velgien.

Jn dem Befinden der Prinzessin Clementine ist, nah einer Meldung des „W. T. B.“ aus Brüssel eine wesent- lihe Besserung eingetreten. Dieselbe is fast vollständig wiederhergestellt; indessen hat der Arzt der Prinzessin noch Schonung auferlegt. | i

Gerüchtweise verlautet in Brüssel, infolge der jüngsten anarchistishen Attentate in Lüttich werde die Reprä- fentantenkammer demnächst damit befaßt werden, Ausnahme- maßregeln zu berathen.

Serbien,

Die serbische Regierung hat, wie „W. T. B.“ meldet, den Vorschlag der bulgarischen Regierung zur Einschung einer gemischten Kommission behufs Untersuchung des serbish- bulgarishen Grenzkonflikts angenommen und zweï Delegirte ernannt. j

Der Kassations- Gerichtshof hat in einem Prozesse gegen ein radikales Blatt, das den König Milan beleidigt hatte, den Ukas, wodur der König Milan als Mitglied des Königshauses anerkannt wurde, für ungültig erklärt. Einer Meldung der „Kölnischen Zeitung“ zufolge haben der Vorsigende und der Richter des Gerichts erster Jnstanz, welhe den den König Milan betreffenden Ukas als ver- fassungswidrig erklärten, auf Aufforderung des Justiz- Ministers ihre Entlassung genommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sipung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in dec Ersten Beilage.

Jn der heutigen 64. Sißung des Hauses der Ab-

A tens welcher der Finanz-Minister Dr. Miquel

eiwohnte, wurde zunächst mitgetheilt, daß ein Geseg entwurf, betreffend die Fischerei der Ufereigenthümer an den Privatflüssen der Provinz Westfalen, eingegangen ist. “Jn der alsdann fortgeseßten Berathung des Berichts der Budgetkommission über die Finanzlage des preußishen Staats, über welhe wir in der Montags- Nummer d. Bl. S berihten werden, nahmen bis zum Schluß des Blattes die Abgg. Dr. Enneccerus (nl.) und Nicckert (fr. aa und hierauf der Finanz - Minister Dr. Miquel das Wort.

Nr. 18 der „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 2. Mai hat folgenden Inhalt : Gesund- beitssttand und Gang der Volkskrankheiten. Gefundheitsftand und Sterbefälle, März. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera 2. Desgl. gegen Flecktyphus. Beiey ebung u. st. w. (Deutsches Reich.) Biehseuchen - Nachrichtendienst. (Schaumburg - Lippe.) Deffentli Schlachtbäuser. (Desterreih.) Lederfleisch. Tirol und Vorartl- berg.) Trinkwasserversorgung. (Niederländisch - Indien.) Vieh- seuhen. Gang der Thierfeuchen in Ungarn, I. Vierteljahr. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Deutsches Reich, Preußen, Elsaß-Lothringen.) Rechtsprehung. (Ober-Landesgeriht München.) Blei und bleihaltige Gegenstände. Verhandlungen von gesepgeben- den Körperschaften. (Deutsches Reich.) Zulassung der Frauen zum ärztlichen Studium. Vermischtes. (Deutsches Reich.) Jahres- berihte der Gewerbe-Aufsihtsbeamten, 1892. (Desterreih. Wien.) Dedsinfektionêapparate 2c. Geschenkliste. Monatstabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, März. Desgl. in rheren Orten des Auslandes. Wochen- tabelle über die Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutsher Großstädte. Desgl. in deutshen Stadt- und Landbezirken. Witterung.

Nr. 18 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus- gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. vom 9. Mai, hat folgenden Inhalt : Die Wasserstraße dur die canadischen Seen und ihr Berkehr. Erlöferkirhe und Pfarrhaus in Rummels- burg. Querschnittsformen eiferner Schwellen. Zum Wieder- herstellungsbau der Kirche in Usedom. Vermischtes: Auswitte- rungen des Ziegelmauerwerks. Woltmann’ scher Flügel. Das \ymmetrishe Eisenbahnwagenrad. Ausfuhr von Lokomotiven aus den Vereinigten Staaten. Neue Patente.

Verkehrs-Anstalten.

Am Montag, 14. Mai, kommt ein Sonderzug zu ermäßigten Fahrpreisen von Berlin na Coswig i. Anh. (Park von Wörlit) und Dessa u zur Beförderung. Der Zug fährt 6,25 Vm. vom Anhalt-Dresdener Bahnhof ab und trifft in Coswig 8,57 Vm,, in Dessau 9,30 Vm. ein. Die Rückfahri ist am 14. Mai nur mit dem Sonderzuge, 10,5 Abends aus Dessau, 19,47 aus Coswig, 1,29 Nachts in Berlin zulässig ; sie kann aber auch am 15. Mai mit einem um dieselbe Zeit verkehrenden Sonderzuge und mit den fahr- planmäßigen Personenzügen, am darauffolgenden Tage mit sämmt- lichen fahrplanmäßigen Personenzügen angetreten werden. Die Be- nußung von Schnellzügen is auch gegen Nahlösung von Zuschlags- karten nit gestattet. Zur Ausgabe gelangen drei Tage gültige Sonderzugsahrkarten bei der Fahrkarten - Ausgabestelle des Anhalt- Dresdener Bahnhofs und in Groß-Lichterfelde. Ein Vorverkauf findet im Invalidendank, Markgrafenstraße 51a, statt. Die Fahrkartenpreise betragen für Hin- und Rückfahrt: von Berlin nach Coswig 6,60 M4 Il. Klasse, 4,40 #( ITII. Klasse, von Berlin nah Dessau 8,00 #4 IT. Klasse, 5,30 M Ill. Klasse, von Groß-Lichterfelde nah Coswi 6,19 A II. Klasse, 4,10 ( III. Klasse, von Groß-Lichterfelde ah Dessau 7,40 é 11. Klasse, 5,00 H 111. Klasse. Freigepäck wird nicht gewährt.

Theater und Musik.

Im Deutschen Theater ist der Wochen-Spielplan folgender- maßen festgestellt: Morgen und am Mittwoch: „Geographie und Liebe“, Montag: „König Lear“, Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: „Der Herr Senator“, Freitag: „Der Talisman“. :

Das Berliner Theater bringt Scribe’s Lustspiel „Das Glas Wasser“ mit Ludwig Barnay als Bolingbroke morgen Abend und am Pins (37. Abonnements-Vorstellung). Für Montag ist eine Wieder-

olung des Lustspiels „Kean“ angeseßt mit Ludwig Barnay in der Tiiel- rolle und Stephanie Hildburg vom Stadttheater zu Hamburg als Anna, und für Dienstag eine Aufführung von Paul Lindau?s Schauspiel „Maria und Magdalena“. Am Mittwoch findet die einmalige Aufführung der gelegentliÞ der Hochzeitsfeicer am Hofe zu Coburg dargestellten beiden Einakter „Doktor Robin“ und „Dir wie mir“ statt; in beiden wird Ludwig Barnay die führende Rolle spielen. Den Beschluß des Abends macht in theilweise neuer Beseßung Molière's Lustspiel „Der Geizige", in der Titelrolle von Ferdinand Suske dargestellt. Am Donnerstag wird Ludwig Barnay zum vor- leßten Male die Titelrolle in Brachvogel's Schauspiel „Narziß“ dar- stellen; für Sonnabend iff eine Wiederholung von Ibfen’s „Nora“ mit Auguste Prash-Grevenberg in der Titelrolle angeseßt. Morgen ar para geht zu ermäßigten Preisen Shakespeare’s „Hamlet" in Scene.

Im Lessing-Theater wird Edmond Goudinet’s Lustspiel „Immer zerstreut !* (,„Tête de linotte“) am Mittwoch zur ersten Aufführung gelangen und fodann am Freitag und Sonnabend wieder holt werden. Morgen, am Montag, Dienstag und Donnerstag wird die Doppelvorstellung von „Niobe“ und „Orientreise" wiederholt.

Im Friedrih-Wilhelmstädtishen Theater geht am nächsten Freitag Zeller's Operette „Der Vogelhändler“ zum 150. Mal in Scene. Der Komponist hat sein Erscheinen in Ausficht gestellt. Am darauffolgenden Sonnabend gelangt in neuer Einstudierung und mit durhweg neuer Beseßung der Hauptrollen die dreiaktige komische Oper von Charles Lecocq „Giroflé - Girofla“, welche mehrere Jahre nicht gegeben wurde, zur Aufführung.

Im Residenz-Theater wird der Shwank „Der selige Toupinel“ von Bisson in neuer Einstudierung zur Aufführung vor-* bereitet. Von Meilhac?s Schwank „Decorirt“. findet deshalb morgen die leßte Sant Sus statt.

Kirstein's chauspiel „Zerstôrtes Glü“, das gegenwärtige Repertoirestück des Neuen Theaters, ist außer in Wien und Breslau auch in Stettin und Berg (Direktion Brandt) zur Auf- führung angenommen worden. Von Halbe’'s Drama „Jugend* findet morgen Nachmittag 3 Uhr die 150. Aufführung ftatt.

Im Theater Unter den Linden bleibt Offenbach's „Pariser Leben® nur noch bis einsließlich Mittwoch auf dem Spielplan. Am Donnerstag folgt die erstmalige Aufführung der Straufy\chen Operette „Eine Nacht in Venedig“. Barr Direktor Frizsche hat das Werk neu insceniert ; die Hauptrollen sind mit den Damen Andrée, Brod, Grimm-Einödshöfer, Kluge, Komorowska und den Herren Steinberger, Meyer, Schuler, Matscheg beseßt. Den musikalishen Theil leitet Herr Kapellmeister Ferron. Das Ballet „Farfarello“, in welchem die Prima Ballerina Signorina Carolina Elia und der Primo Ballerino Poggiolesi hervorragend beshäftigt sind, bleibt dauernd auf dem Spielplan.

Im Zentral-Theater J morgen mit Emil Thotnas als Gast „Der Millionenbauer“ von Max Kretzer zur Aufführung.

Das Kroll’\che Etablissement wird auch in diesem Sommer scine Säle und den \{önen Garten dem musikliebenden Publikum Berlins wieder öffnen, aber es werden nur Orchesteraufführungen stattfinden. Für das neue, unter Leitung der Konzertdirektion Diergane Wolff organisierte, aus 52 Musikern bestehende

rchefter ist Herr Kapellmeister Paul Peill gewonnen worden, der längere Zeit an der Hamburger Oper unter Hofrath Pollini mit roßem Erfolg thätig war. Der Beginn der Konzerte findet noch im Laufe dieses Monats statt.

Zu den Unterhaltungskosten des neu zu erbauenden Stadt» Theaters in Bromberg hat, wie tie „Nat. Ztg.“ erfährt, Seine Majestät der Kaiser für mehrere Jahre eine jährlihe Zuwendung von 10 000 4 aus Allerhöchstseiner Privatschatulle bewilligt. Mit dem Neubau des Theaters soll im nächsten Frühjahr begonnen werden.