1894 / 108 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

E E E

E E S e e U 1E E - s E N

C H C L R S E S R E

Dem vertretungsweise mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Kanzler - Dragomans bei dem Kaiserlichen Konsulat in ien beauftragten Dragomanats-Eleven Padel is auf

rund des 1 des Geseßes vom 4. Mai 1870 in Ver- bindung mit Z 85 des Geseßes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, O gültige G ließungen von Reichsangehörigen und qus enossen, mit Einschluß der unter deutshem Schugz lebenden E beine vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

Die Nummer 19 des Reichs - Geseßblatts, welche von

heute ab zur Ausgabe L enthält unter . 2169 das Geseß, betreffend Abänderung des Ge-

seßes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. Vom 1. Mai 1894: und unter

Nr. 2170 die Bekanntmachung, een, die Redaktion des Geseßes über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh- Jeuhen vom 23. Juni 1880 (Reichs-Gesehbl. S. 153). Vom 1. Mai 1894.

Berlin, den 9. Mai 1894.

Kaiserliches Post - Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preufßen.

Seins Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Direktor bei den Königlichen Museen in Berlin

Dr. Karl Humann zu Smyrna den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Goldschmied Josef Kleefisch, Mitinhaber der irma „Gabriel Hermeling“ zu Köln, das Prädikat eines öniglihen Hof-Goldschmieds, i dem Eisenhändler Georg Noé zu Meß das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten, und dem Uhrmacher Georg Friedrih Edmund Wagner zu (eibe das Prädikat eines Königlihen Hof-Uhrmachers zu verleihen.

Der Königliche Hof legt heute für Jhre Königliche Felt die verwittwete Herzogin Maximilian manuel in Bayern die Trauer auf aht Tage an. Berlin, den 8. Mai 1894. Der Ober-Zecemonienmeister : Graf A. Eulenburg.

Finanz-Ministerium.

Der Kataster-Kontroleur Braun aus Gnesen ist zum Kataster - Jnspektor ernannt und demselben eine Katatter- JInspektorstelle bei der Königlichen Regierung in Oppeln ver- liehen worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Domänenpächter Holy zu Buchholz, Regierungs- bezirk Frankfurt, ist der Charakter als Königliher Ober- Amtmann beigelegt worden. j

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am Schullehrer-Seminar zu Ottweiler is der bisherige Seminar-Hilfslehrer Schiele zu Schlüchtern als ordentlicher Seminarlehrer,

am Schullehrer - Seminar zu Paradies der Lehrer E aus Schroda, und am Squllehrer - Seminar zu

ittlih der Lehrer Stein aus Moselkern als Hilfslehrer angestellt worden.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 9. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen eute srüh von 7 Uhr an den Vortrag des Chefs des Zivil- abinets entgegen. Hierauf begaben Sich Seine Majestät nah

dem Tempelhofer Feld, um die Bataillone des 3. Garde- Regiments z. F. zu besichtigen.

Die vereinigten enl ti des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Rehnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Pie und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sißungen.

Anläßlih mehrfacher Anfragen über die Berechnung des der Abgabe für Gemeindezwece unterliegenden Theils des Einkommens von Militärpersonen hat der Finanz - Minister durch Verfügung vom 30. April d. J. im ibersändniß mit den Ministern des Jnnern und des Krieges zu Nr. 6 der Anweisung vom 1. Februar 1887/9. Juni 1892 zur Ausführung der Geseße vom 29. Juni 1886 und 23. April 1892 folgende Zusaßbestimmungen getroffen :

Diejenigen nah den ted des Einkommensteuer- geseßzes vom 24. Juni 1891 zulässigen Abzüge vom Einkommen des Abgabepflichtigen, welhe nicht bei dem besonderen Ein- kommen aus Grundbesiß und Gewerbebetrieb (8 1, 2a des Geseßes vom 29. Juni 1886) Berücksichtigung finden, wae in verhältnißmäßigem Betrage auf den der Gemeindeabgabe unterliegenden und den abgabefreien Theil des Einkommens nach Abzug der auf diesen Theiken haftenden besonderen Lasten.

1) auf die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden dauernden Lasten (S 9IT Nr. 3 des Einkommensteuergeseßes), insbesondere die solher Voraussezung entsprehenden, von dem Abgabe-

flihtigen für seine Angehörigen zu zahlenden Militärzu e owie auf Lebensversicherungs-Prämien (Z 9T Nr. 7 a. a. E

2) auf die von dem Abgabepflichtigen ungeachtet des Er- lasses der Wittwen- und Waisengeldbeiträge durh das Gese vom 5. März 1888 (R.-G.-B. S. teh freiwillig geleisteten Wittwenkassenbeiträge, welhe nach diesem Gesey niht mehr mit dem Diensteinkommen im Zusammenhang stehen und deshalb nit ferner, wie in der Verfügung vom 10. August 1887 angeordnet war, ausscließlich von dem Diensteinkommen in Abzug gebracht werden dürfen; y

3) auf denjenigen Theil der abzugsfähigen Schuldenzinsen (8 9 I Nr. 2 des Einkommensteuergeseßes), welher durch das zunächst von dem Abzuge betroffene besondere Einkommen aus Grundbesiß niht gedeckt wird. e

Wenn z. B. das Einkommen eines O aus Grundbesiß 1000 # beträgt, die Zinsen der auf leßterem haftenden Schulden sich dagegen auf 1200 4 belaufen und der Abgabepflichtige den über|hießenden Betrag von 200 aus anderweitigem Einkommen zahlen muß, so würde der leßtere Betrag nah obigem Grundsaß auf den abgabepslichtigen und den abgabefreien Theil des Einkommens zu vertheilen fein.

Die Königlichen Regierungen haben nach Maßgabe dieser Bestimmungen bei der Entscheidung von Beschwerden über die Felisebung der Abgabe zu verfahren. Die Vorsißenden der

inkommensteuer - Veranlagungskommissionen werden von den Vorsißenden der Berufungskommissionen mit entsprechender Anweisung versehen werden.

Diese die auf besondere findet namentlich Anwendung:

Jn den Nummern 10, 15 und 16 des laufenden Jahr- ganges der „Deutshen Evangelischen Kirchenzeitung“ finden ih unter der Aufschrift „Staatsoberhaupt oder Landesbischof“ über einen Aufsehen erregenden kirchlichen Disziplinar- fall Mittheilungen, welhe zum Ausgangspunkt von Angriffen gegen die Stellung des Allerhöchsten Trägers des landesherr- lichen Kirchenregiments gemacht werden. :

Auf diesen Preßangriff einzugchen und das darin ent- haltene thatsählih Unrichtige richtig zu stellen, verbietet sich durch die disziplinare Natur des Falles. Der berufenen Ver- tretung der Landeskirche würde, falls sie es wünschen sollte, eine nähere Aufklärung nicht zu versagen sein.

Der General-Lieutenant Stieler von Heydekampf, Kommandant von Rastatt, ist von Berlin abgereist.

Vayern.

Die Lrauerfeterlihkeiten für die verewigte Herzogin Max Emanuel in Bayern finden in Tegernsee statt. Donnerstag, den 10. d. M., Vormittags? wird die Leiche von München nah Tegernsee übergeführt und als- bald in der Kirche aufgebahrt. Nachmittags werden Vigilien ver- veranstaltet. Die feierliche Beisezung in der Gruft findet dann Freitag, den 11. d. M., früh statt, worauf ein Requiem ab- gehalten wird. Jn München wird zu gleicher Zeit feierlicher Trauergottesdienst in der Ludwigskirche gehalten. /

Die Kammer der Abgeordneten hat in ihrer gestrigen Sizung die Berathung des dritten Theils des Kultus-Etats (Ausgaben für kirhlihe Zwecke) beendet.

Am nächsten Sonntag wird sih eine Deputation der städtishen Behörden Münchens nah Berlin begeben, um Seiner Majestät dem Kaiser für die Belassung der Schat’schen Galerie in München den Dank der Stadt aus- zusprechen.

Sachsen-Weimar-Eisenach.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist vorgestern von der Wartburg wieder in Weimar eingetroffen.

Das Großherzogliche Staats-Ministerium bringt die Ent- hließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs zur öffentlichen Kenntniß, wonach die Wahl der sämmtlichen Abgeordneten für den nähsten 27. ordentlihen Landtag des Großherzogthums im Laufe des Monats September dieses Jahres vorgenommen werden soll.

Oesterreich-Ungarn.

Der Prinz Heinrich von Hessen ist dem „W. T. B.“ zufolge gestern von Wien nah Budapest abgereist.

Die Erzherzogin Leopold Salvator ist gestern Nachmittag in Lemberg von einer Prinzessin glücklih ent- bunden worden.

Im Handels-Ministerium i} ein eigenes Lokal-Eisen- bahnamt unter Leitung des Sefktionschess Dr. von Wittek errichtet worden. Als General-Jnspektor des österreichishen Lokalbahnwesens und Konsulent des Handels-Ministeriums in tehnishen und kommerziellen Angelegenheiten wurde der bis- herige Direktor des steierishen Landes-Eisenbahnamts Wurmb nah Wien a Die „Wiener Zeitung“ meldet die aus Roi Anlaß erfolgte Ernennung Wurmb's zum Ministerial-

ath.

Im österreichischen ua ist gestern eine Regierungsvorlage über die Betriebsführung der Eisen- bahn Lemberg—Czernowiß—Suczawa für Staats- rechnung. und die eventuelle Einlösung der Bahn durch den Staat und die Herstellung mehrerer E in der Buko- wina eingebraht worden. Das Haus trat sodann in die Be- rathung der Valutavorlage ein. Jn der Generaldebatte brahte der Abg. Abrahamovicz namens des Ge flubs ein Amendement behufs derartiger Einlösung der Staatsnoten von 5 und 50 Fl. bis zum Ende des Jahres 1897 ein, daß der Betrag zusammen mit den ein- elösten Ein-Guldennoten 200 Millionen ausmache. Dagegen reden die Abgg. Fort, Fürst Liechtenstein, Stein- wender, Schlesinger und Slavik. Die weitere Debatte wurde auf heute vertagt. Die Abgg. Skala und Genossen beantragten, daß den bei den Rettungsarbeiten an der Luglod - Höhle Betheiligten Entschädigungen und Be- lohnungen zuerkannt würden. Das Haus erkannte die Aan E an und überwies den Antrag dem Budget- aus\{chuß.

Das ungar es Oberhaus seßte gestern die Be- rathung der E die L, fort. s sprachen ses Redner gegen und fünf für die Vorlage. Der Episkopat war vollzählig erschienen. Der serbische Patriarch Brankovics erklärte, seine Kirhe erkenne nur die vom Priester ge- \{hlossene Ehe an; von Gewissensfreiheit könne nicht die Rede sein, wenn der Staat einen guten Christen zur bürgerlihen Form der Eheschließung zwinge; er könne die Vorlage vom Standpunkte seiner Kirche niht an- nehmen. Graf Bela Széchényi führte aus, die Vorlage bezwede niht die Entfesselung eines Kulturkampfs; solange die Kirche ihre wohlthätigen Zwecke erfülle, werde sie mächtig bleiben, stelle sie sich aber dem Fortschritt des Zeit=-

eistes entgegen, so könne sih eines Tages das Volk gegen die

eistlihkeit wenden. Baron Mariassy fand die Reform im Widerspruch mit der Thronrede. Hollan stimmte der Vor- lage zu, welche die Einigkeit der Nationen R fönne. Er habe Vertrauen in die Kraft der Regierung zur Durchführung der Reform. Stefan Keglevich wies die Berechtigung des Staats zu der Reform aus der ge- \chihtlihen Entwickelung des Eherehts nach und er- klärte, es würde eine Reform des Oberhauses noth- wendig werden, falls dasselbe sich dem einmüthigen Willen der Nation entgegenstelle. Die {rofe Zurückweisung der ver- söhnlichen Politik der Regierung bei den Vorunterhandlungen seitens der Kirche veranlasse die öffentlihe Meinung, sih mit elementarer Gewalt für die Reform zu äußern; keine Regie- rung könne sih heute mit Wenigerem begnügen oder auch nur einen Buchstaben von der A nachlassen. Auf der Straße wurden den Ministern und den Anhängern der Reform lebhafte Ovationen dargebracht.

Der Memorandum-Prozeß in Klausenburg wurde gestern fortge 4 Durch einen von dem Angeklagten Ratiu veran- aßten Beschluß des Gerichts wurde den der ungarischen Sprache angeblich niht mächtigen Angeklagten gestattet, sich in rumäni- scher Sprache zu vertheidigen. Da der Vorsigende eine Gegen- rede Natiu's nicht zugab, meldeten sämmtliche Vertheidiger die Nihtigkeitsbeshwerde an. Nachdem der Vertheidiger Frank wegen Beleidigung der Geschworenen zu einer Vrdnungs- strafe von 100 Gulden verurtheilt worden war, begann das Verhör, das durch die Angeklagten dadurch in die Länge gezogen wurde, daß sie sstch weigerten, die Fragen überhaupt, und namentli diejenigen über ihre Vorstrafen zu beantworten. Nah Schluß der Vormittagsverhandlung sammelte sih eine Menschenmenge vor dem Gerichtsgebäude an, die durch die Polizei zerstreut werden mußte. Zu der Nachmittagsverhandlung waren die Angeklagten Albini und Lucaciu wegen angebliher Jnsultierung auf dem Dele nicht erschienen; auf Beschluß des Gerichts erhielten te Vorladungen, sofort zu erscheinen. Der Präsident erklärte, daß er den Bürgermeister beauftragt habe, dafür Sorge zu tragen, daß Angeklagte und Vertheidiger in ihrer persönlichen Freiheit unbehindert blieben. Auch die am Nachmittag ver- hörten Angeklagten lehnten die Beantwortung der Frage, ob ste schon bestraft seien, demonstrativ ab.

Grofzbritannien und JFrlanDd.

In der gestrigen Sißung des Unterhauses machte, wie „W. T. B.“ erichtet, der Parlamentssekretär des Auswärtigen Sir F. Grey die Mittheilung, daß nah einer gestern ein- getroffenen telegraphishen Meldung Owen am 4. Februar Wadelai erreicht und die britishe Flagge daselbst gehißt habe; der Krieg in Unyoro sei beendet.

Frankreich.

Der König von Schweden ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Nachmittag in Cannes eingetroffen und von dem Maire und dem schwedishen Konsul auf dem Bahnhof empfangen worden.

Jn der gestrigen Sißzung der Deputirtenkammer waren das Haus und die Tribünen stark beseßt. Jm Saale herrshte lebhafte Bewegung. Auf der Tagesordnung stand die Berathung des Antrags auf erte Verfolgung des sozialistishen Deputirten Toussaint. Der sozialistishe Deputirte Millerand legte als Berichterstatter die Gründe dar, aus denen sih die Kommission für die Ab- lehnung des Antrags entschieden habe. Der Deputirte Goirand E den Antrag und erklärte, die Deputirten dürften ihr Mandat nicht dazu benußen, Agitation zu treiben und Strikes zu begünstigen. Der Minister-Präsident Casimir Périer führte aus, man habe es hier mit einer politischen Angelegenheit zu thun. Die öffentlihe Meinung verurtheile die Deputirten, die Strikes shürten; man müsse ihr Ge- nugthuung N, Es heiße die Agitation ermuthigen, wenn man den Antrag auf Verfolgung ablehne. Der Kampf zwischen der sozialistishen und der republikanishen Partei ei entbrannt. Die Kammer werde beweisen, daß alle vor dem Gese gleih seien. Die Kammer lehnte sodann die Beschlüsse des Kommissionsberichts mit 291 gegen 220 Stimmen ab, sodaß also dem Antrage auf gerichtlihe Verfolgung statt- gegeben worden ist. Für den Antrag stimmten 222 Republi- kaner, 34 Mitglieder der Rehten und 23 Ralliierte. Die Minderheit bestand aus 199 Mitgliedern der Linken und 5 Ralliierten. Die Gruppe der Sozialisten beschloß in einer am Schluß der Sizung abgehaltenen Berathung, ein Manifest u erlassen, worin gegen die Entscheidung der Regierung,

oussaint gerihtlich zu verfolgen, Protest erhoben werden soll. Ferner beschloß die Gruppe, die Deputirten Toussaint, Baudin, BVütllant, Sembat Und Millerand nah Trignac zu entsenden. Die leßtgenannten De- putirten find noch gestern Abend abgereist, um in Trignac ein Protest - Meeting zu veranstalten. Die gemäßigten republikanishen und die kon- servativen Blätter billigen die Abstimmung der Kammer über die gerichtlihe Verfolgung des Abg. Toussaint und be- lüdwünschen die Regierung dazu. Die radikalen und Po lali isen Blätter meinen, die Majorität habe sich durh die Furcht leiten N, Die „Petite République“ sagt: „Das ist eine Kriegs erklärung, nehmen wir sie an.“

Große Kavallerie-Manöver der 1. Kavallerie-Division werden der „Köln. Ztg.“ zufolge in diesem Jahre unter der Oberleitung des Generals Baillod in der Gegend zwischen Evreux und Beauvais auf der Hochebene zwischen der Oise und der Eure abge halten werden. Außer den Truppen der ge- nannten Division werden die Korps - Kavallerie - Brigaden des I., IT. und III. Armee-Korps an diesen Manövern on nehmen und deshalb zu einer provisorischen Kavallerie-Divijion unter dem Divisions - General des Roys zusammengezogen werden. Jm ganzen werden woe Kavallerie-Regimenter mit der zugehörigen Artillerie bei diesen Manövern vereinigt sein.

Niederlande.

Das neue Kabinet ist gebildet und dem „W. T. B.“ zufolge wie folgt zusammengeseßt: Roell Auswärtiges, van der Kaay Zustiz, van Houten Jnneres, van der Wyck, bisher General - Sekretär der Kolonien, Marine, Sprenger van Eyk Finanzen, General - Lieutenant Schneider Krieg, van der Sleyden Waterstaat Handel und Jndustrie, ehemaliger Rath für Jndien Bergsma Kolonien. Die neuen Minister sollen heute den Eid in die Hände der Königin-Regentin leisten.

Griechenland.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Athen von gestern, set die Königliche Familie die Bereisung der durch die Erdbeben heimgesuchten Landschaft Lokris fort. Die russishen Schiffe „Terez“ und „Asow“ folgen der Königlichen Yacht. Die russischen Offiziere haben sih dem Gefolge des Königs angeschlossen.

Bulgarien. :

Die serbisch - bulgarishe Kommission für die Untersuchung des Grenzkonflikts wird nah einer Meldung des „W. T. B.“ am 5. Mai a. St. in Zaribrod zusammen- treten. Als Vertreter Bulgariens werden der General- Sekretär im Ministerium des Auswärtigen Grimadshiew und ein Beamter im Ministerium des Jnnern genannt.

Die „Neue Freie Presse“ meldet aus Sofia, ein von der Opposition gemachter Versuch, in Tabar-Bazardjik ein Meeting gegen die Regierung abzuhalten, führte zu einem Handgemenge, wobei 12 Personen verwundet wurden. Truppen und Polizei stellten die Ruhe wieder her. Die Druckerei des Vppositionsblatts „Progreß“ wurde von An- hängern der Regierung gestürmt und zerstört. Militär und Polizei schritten zu spät ein, um die Ausschreitungen verhin- dern zu können.

Schweden und Norwegen.

Der Minister des Aecußern Graf Lewenhaupt hat einen längeren Urlaub erhalten, und der Staatsrath Freiherr Akerhielm ist inzwischen mit der Führung des Departements des Aeußern beauftragt worden.

Der \{chwedish-norwegishe General-Konsul in Rio de Janeiro J. M. Bolstad hat den Auftrag erhalten, sich nach Columbia und Venezuela zu begeben, um als außer- ordentlicher Gesandter mit den Regierungen dieser Republiken A gewisser Reklamationen norwegischer Rhedereien zu ver-

andeln.

Amerika.

Die Zahl der von den demokratischen Senatoren angenommenen Amendements zur Tarifvorlage beläuft sih, wie „W. T. B.“ aus Washington erfährt, auf 400; der gesammte Entwurf wird dadurch fast vollständig abgeändert und eine durgehende, in vielen Fällen sehr beträchtliche Er- höhung der Zollsäße vorgeshlagen. Die Republikaner haben beschlossen, die Vorlage durch Obstruktion niht mehr aufzuhalten, falls die Demokraten einmüthig zu Gunsten der Vorlage einträten.

Nach einer in Paris eingetroffenen Meldung aus Rio de Janeiro verlas der Marschall a oto im Kongreß cine Botschaft, worin erklärt wird, daß infolge der Revolution die außerordentlihen Ausgaben auf 76 000 Contos Reis und das Defizit auf 46 000 Contos Reis gestiegen seien.

Jn London war gestern das Gerücht von einer in Buenos Aires ausgebrochenen Revolution verbreitet. Der dortige arge Gesandte hat indessen, wie ,„W. T. B.“ berichtet, keinerlei Meldung erhalten, durch die das Gerücht Bestätigung fände.

Afrika.

Wie das „Reuter he Bureau“ aus Kairo meldet, beabsichtige der Khedive, voraussihtlich im Juli eine Neise nah Europa anzutreten und Oesterrei, Frankreich, Eng- land und vielleiht auch auf der Rückfahrt Konstantinopel zu besuhen. Eine amtliche Mittheilung über die Reiseroute fi noch nicht erfolgt.

Entscheidungen des Neichsgerichts,

Ist in einem Wechsel als Zahlungsort der Hauptort an- gegeben unter Beifügung der Straße eines sich an den Hauptort unmittelbar anschließenden Vororts (beispielsweise: „Berlin, Ans- bacherstraße“, obwohl die Ansbacherstraße zu Charlottenburg gehört), so ist, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1V. Zivilsenats, vom 11. Januar 1894, ohne weiteres zulässig, den mangels Zahlung er- forderlichen Protest in der durch die Angabe der Straße gekenn- zeihneten Ortschaft zu erheben. „Nach Art. 91 Wechs.- Drdn., Say 3, ist erst dann als festgestellt anzunehmen, daß das Geschäftslokal oder die Wohnung «idt zu ermitteln sei, wenn au eine dieserhalb bei der Polizeibehörde des Orts gesehene Nach- trage des Notars oder des Gerichtsbeamten fruchtlos geblieben ift, welches im Protest bemerkt werden muß. Das Berufungsgericht nimmt daher richtig an, daß nur in der im Wechsel angegebenen Ortschaft der Protestbeamte die als Geschäftslokal oder Wohnung angégebene Oertlihkeit zu suchen hat, und hierzu dient die in dem R Sayte des Art. 91 vorgeschriebene Nachfrage bei der Polizei- behôrde „des Orts“. Allein es is nicht ausgeschlossen, in großen Städten auch üblih, wenn der Bezogene in einer an den H tort sich anschließenden Straße eines Nachbarorts sein Geschäfts- ofal oder seine Wohnung hat, diesen Nachbarort als Zahlungsort auch in der Weise zu bezeichnen, daß dem Hauptort nur die Straße des Nachbarorts beigefügt wird, und es steht nichts entgegen, diese

orm als eine genügende Bezeihnung des Nachbarorts als Zahlungsort jedenfalls dann gelten zu laffen, wenn das so bezeichnete Geschäftslokal oder die Wohnung in dem Nachbarort ermittelt worden ist, In einem solchen Falle ist für eine Nachfrage bei der Polizei- behörde kein geleper Anlaß. Der Protest is vielmehr an dem rihtigen Ort erhoben, wenn die Protesterhebung in der durch die An- gn der Straße oder des Straßentheils gekennzeihneten Ortschaft tattgefunden hat." (223/93.)

Die Erdichtun g eines geschehenen Einbruchsdiebstahls und die Verbreitung dieser Erdihtung durch den Thäter kann, einem Urtheil des Reichsgerichts, I1. Strafsenats, vom 2. Februar 1894, als grober Unfug bestraft werden, selbst wenn die erdichtete Geschichte vom Thäter nur deshalb ins Werk geseßt worden ist, um dadur sih felbst oder Angehörige vor der Bestrafung wegen einer anderen Strafthat zu schüßen. Die Ehefrau eines Mannes, welcher ph eine Unterschlagung von Geldern und Untreue hatte zu Schulden emmen lassen, traf, um die Strafthat ihres Mannes zu ver- ergen, Vorkehrungen, Vos fälshlich angenommen werden follte, l in ihrer Wohnung ein Einbruchsdiebstahl verübt worden und avei jene fehlenden Gelder gestohlen worden seien. Auch verbreitete è das Gerücht von dem angebli. verübten Einbruchsdiebstahl in hren Bekanntenkreisen. Diese Mittheilungen fanden in der Stadt

Glauben, und das Publikum wurde LAN in Unruhe verseßt. Ein Kaufmann in der Stadt ließ demzufolge gleich darauf an seiner Flur- thür ein Sicherheits\{hloß anbringen. Die Thäterin wurde wegen groben Unfugs verurtheilt und die von ihr eingelegte Revision wurde vom Reichsgeriht verworfen. (4618/93.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Die zu einem öffentlihen Dienst oder Gebrau bestimmten Grundstücke, welche geseßlich „von allen Gemeindelasten“ befreit sind, sind nach einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerichts, T1. Senats, vom 24. Oktober 1893, nur von den Gemeinded ie nsen und Gemeinde- steuern im ei entlichen und engeren Sinne, nit aber von den zur Klasse der Gebühren gehörenden, ein Entgelt für die Benutzung städtischer Einrichtungen darstellenden Gemeindeabgaben befreit. Die Wasserleitungsabgabe ist als eine Steuer im iee ir 20 und eaaraen Tris zu erachten, wenn sfe allen Grundstücken auferlegt ift, welche im Bereiche der städtischen Wasserleitung liegen, gleichviel ob fie von der Wasserleitung Gebrauch magen oder nicht. Auf Grund eines städtischen Regulativs, betr. die Wasserleitung der Stadt B. in der Fs Schleêwig- Holstein, wurde die Provinzial-Korrektions- anstalt zu G. für 1892/93 zu einer \tädtishen Wasserabgabe in Höhe von 620 M derung en. Auf die von dem Landes-Direktor erhobene Klage wurde die nstalt vom Béezirk8aus\{huß von der Abgabe frei- gestellt, weil dieselbe eine Steuer im eigentlichen Sinne sei und daher die in § 24 der Städteordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 14. April 1869 für die zu einem öffentlichen Dienst oder Gebrauh bestimmten Grundstücken vorgeschrie- bene Immunität Play greife. Diese Entscheidung wurde auf die Revision des beklagten Magistrats vom Ober- Verwaltungsgericht bestätigt, indem es begründend ausführte: „... Zu Unrecht bezweifelt Beklagter das entscheidende Moment, daß die fragliche Leistung eine Steuer im eigentlihen und Ee Sinne und nit eine Gebühr ist. Denn für die Zahlungsverbindlichkeit entscheidet nach dem Regulativ niht der Umstand, daß der durch die Wasser- leitung herbeizuführende Vortheil thatsählich in Wirksamkeit tritt, daß wirkli eine Leistung stattfindet, für deren Abhaltung die Zahlung erfolgt. Vielmehr bestimmt § 9 daselbst: „Die obligatorishe Wasser- abgabe ruht auf jedem Grundstück, welhes im Bereih der Wasser- [eitung liegt, oder welches, sofern es nicht unmittelbar im Bereich der Wasserleitung liegt, an die Ag an- geshlossen ist. Dabei macht es für die Abgabepfliht keinen Unterschied, ob von der Wasserleitung Gebrauch gemaht wird oder niht.* Also die pn Thatsache, daß ein Grundstück an einer mit einem Wasserrohr versehenen Straße und in ga Entfernung von dem leßteren belegen is, begründet die Abgabepflicht, und es kommt insoweit nicht darauf an, ob das Grundstück wirklih angeschlossen und darum in der L ist, von der Wasserleitung Gebrauch zu machen. Schon hieraus geht hervor, daß es sih in G Grund- stücke, welche lediglich um ihrer Lage willen der Abgabe unterliegen und zu diesen gehört nah dem Einspruchsbescheide des Beklagten die Korrektionsanstalt um eine Präzipualsteuer handelt.“ (I. 1167.)

Bei Disziplinaruntersuhungen auf Grund des preußischen Disziplinargesezes vom 21. Juli 1852, betr. die Dienst- vergehen der nihtrihterlihen Beamten, brauht, nah einem Urtheil des Dber-Verwaltungsgerihts, Disziplinarsenats, vom 28. Februar 1894, eine bestimmte Frist zwishen der Ladung zur mündlichen Verhandlung und dem Termin nicht eingehalten zu werden. „Die Behauptung des Angeklagten, daß er wegen Kürze der Fei zwischen Ladung zur mündlichen Verhandlung und dieser selbst niht im stande gewesen sei, seinen Vertheidiger ausreihend zu informieren, ist un- wesentlih. Es besteht keine geseßlihe Bestimmung, wonach die Dis- ziplinarbehörde verpflichtet ist, eine bestimmte Frist zwischen Ladung und Termin inne zu halten; insbesondere erscheint eine analoge An- wendung der dieserhalb im §216 Str.-Proz.-Ordn. vorgesehenen Frist nit geboten.“ (D. 42.)

Kunst und Wissenschaft.

Der „Nordd. Allg. Ztg.“ zufolge is zwishen Seiner Majestät dem Kaiser und dem Grafen Rudolf Scha eine Vereinbarung getroffen worden, wonach auch das diesem aus dem Nachlaß seines Bruders zugefallene Gebäude in München, in dem die Gemäldegalerie aufgestellt ist, in den lie d des Kaisers übergeht, sodaß also die berühmte Galerie in dem alten Heim verbleiben kann.

Zu einem Denkmal für Heinrih Scchliemann, welches in Schwerin in Mecklenburg errichtet werden soll, hat, wie der „Hamb. Korr.“ erfährt, Seine Majestät der Kaiser 1000 aus Allerhöchstseiner Privatschatulle bewilligt, wodurch die erforderliche Summe nunmehr aufgebracht ist. Als Form des Denkmals, welches auf der Îleinen Halbinsel gegenüber dem Gymnasium seinen Plaß erhalten foll, ist eine Büste mit Postament in Aussicht genommen. Welchem Künstler die Ausführung übertragen wird, steht noch nicht fest.

Land- und Forstwirthschaft.

Die XX, Berliner Mastvieh-Ausftellung, welche heute

auf dem festlih ges{müdckten Zentralviehhof eröffnet wurde, zeigt im allgemeinen bei guter Beshickung ein trefflichßes Bild von der fort- schreitenden Entwickelung der norddeutschen Mastviehzuht. Die Gesammtzahl der Aussteller beträgt nah dem Katalog 142, gegen 119 im Vorjahr und 80 vor zwei Jahren. Vertreten {ind die Provinz Brandenburg mit 37, Pöômmern mit 33, Posen mit 17, Hannover mit 15, Westpreußen mit 5, Schlesien mit 4, Sachsen und Schleswig - Holstein mit je 2 Aus- gib Die beiden Mecklenburg haben 16, Biñunstditeia 6, remen 2, das Königreih Sachsen, Sachsen - Coburg - Gotha und Oldenburg je 1 Aussteller entsandt. Die Gesammtzahl der zur Schau gebrahten Thiere beträgt 1054 gegen 892 im Vorjahr, 697 in 1892 und 869 in 1891, Stark und s{chôn beschickt is diesmal die Ab- theilung „Rindvieh“ mit 560 Nummern gegen 516 im Vorjahr und 379 vor zwei Jahren. Im allgemeinen fällt in dieser Abtheilung auf, daß das rothe Vieh, die Simmea- thaler Rasse, immer mehr die rw as verdrängt. Einzelne der Kälber weisen recht stattlihe Gewichte auf. Sehr {öne junge Ochsen hatte Rob. Schröder-Meselburen zur Schau gebracht. Auch Herr von Tiedemann-Seeheim, der Gewinner des vorjährigen Kaiserpreises, hatte. fich wieder hervorragend an der Schau betheiligt. Als neue Aussteller seien Graf Bassewitß-Diekhof und die Gräflih Bassewiß’schen Erben auf Prebberede, beide Mecklenburger, zu nennen, auch Lachmann-Prillwiy ershien zum ersten Mal mit einer großen Kollektion Rinder. Unter den Schafzüchtern kommt in diesem Jahre der Kaiserpreis zur Vertheilung, und dies hat bewirkt, daß die Abtheilung „Schafe“ fast doppelt so stark beschickt ist wie fon. Unter den Züchtern seien NRehfeld - Golyow, Sassig - Würchwiy, Böpel-Ritschersheim, Nonne-Heidau und Frau Landes-ODekonomie- Rath Kiepert - Marienfelde genannt. Die Abtheilung „Schweine“ ist die kleinste, sie umfaßt nur 71 Nummern. Der Zucht- markt, der sonst immer mit der Ausstellung verbunden ist, ist diesmal ganz ausgefallen; es waren überhaupt nur sechs Eber an- gemeldet, der Sperre wegen ist jedoch keiner erschienen. Die „todte“ Ausstellung weist Erzeugnisse von 46 Firmen, meist aus Berlin, auf.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Niederlande. Durch Bergung der Een Minister des Innern und der Finanzen ist vom 9. d. M. ab die Ein- und Durchfuhr von Lumpen, gebrauchten Kleidungsstücken und ungewaschener Leib- und

Bettwäsche, mit Ausnahme ‘des von den Reisenden mitgebrachten Gepäcks, aus La Clinge (Belgien) verboten werden. is : : Dänemark.

Durch eine sofort in Kraft getretene Bekanntmachung des Königlich dänischen Justiz-Ministeriums vom 5. d. M. sind die Vorschriften des Geseßes vom 2. Juli 1880 über die gesundheitspolizeilihe Unter- suhung für alle Schiffe in Wirksamkeit geseßt worden, die von Lissabon kommen oder mit von dort kommenden Schiffen auf der Reise in Berührung gewesen sind. E ist Lissabon in die gahl der Häfen aufgenommen, denen gegenüber das Einfuhrverbot von

umpen und nicht vorschriftsmäßig desinfizierter Kraßwolle, sowie von

ebrauhten, nicht zu eise- oder Umzugsgut gehörenden Kleidungs- tücken, Bettzeug und Leibwäshe in Kraft ist. (Vgl. „R.-Anz.“ Nr. 14 vom 17. Januar 1894.)

Durch die gleihe Bekanntmachung sind die unter dem 12. Ok- tober v. J. dem Hafen von Palermo gegenüber angeordneten gesund- heitspolizeihen Maßregeln zur Verhütung der Einschleppung der Cholera außer Wirkfamkeit geseßt worden. (Vergl. „R.-A.“ Nr. 148 vom 16. Oktober 1893.)

Hamburg, 8. Mai. Dem hiesigen portugiesishen Generals Konsulat ift, wie die „Hamb. Börsenhalle* meldet, eine amtliche Depesche von gestern Abend aus Lissabon zugegangen, in welcher erklärt wird, durch fortgeseßte sorgfältige bafteriologishe Unter- lehungen sei festgestellt worden, daß die in Lissabon herrschende Krankheit niht Cholera sei. Demnach habe die Regierung den Hafen von Lissabon für absolut seuchenfrei erklärt und allen portugiesischen Häfen den freien Verkehr mit der Hauptstadt gestattet.

Theater und Musik.

Im KöniglihenOpernhause wird morgen Verdi’s „Falstaff"

er Bet, Damen Göße, Leisinger) unter Kapellmeister Dr. Mus

eitung gegebén. Li folgt das Ballet „Slavische Brautwerbung" (Damen dell’Era, Urbanska).

Im Königlihen Schauspielhause gelangen morgen Meolière’s Lustspiele „Die gelehrten Frauen“ in Ludwig Fulda's Ueber- aues und „Der eingebildete Kranke“ (Herr Vollmer), überseßt von Baudifssin, zur Aufführung. i

Im Lessing-Theater wird an den beiden Pfingftfeiertagen und dem darauf folgenden Dienstag Victorien Sardou’s Lustspiel „Madame Sans:Gêne“ mit Jenny Groß in der Titelrolle gegeben. Das Werk wird in wenigen Tagen am Vaudeville-Theater in Paris das Jubiläum der zweihundertsten Aufführung erleben. y

Im Friedrich -Wilhelmstädtishen Theater werden bei der am Freitag stattfindenden 150. Aufführung von Zeller's „Vogel- händler“ den Theaterzetteln die beliebtesten Musiknummern der Operette in glanzvoller Ausstattung beigegeben werden.

Im Neuen Theater finden morgen und übermorgen die leßten Vorstellungen des Dramas „Jugend“ in dieser Spielzeit statt, die dann mit Sardou’s „Flattersuht“ beshlofsen werden foll.

Im Theater Unter den Linden gelangt morgen die Strauß'she Operette „Eine Naht- in Venedig“ in der neuen Inscenierung des Herrn Direktor Frißsche zur ersten Aufführung. In der Rolle des Papagoda nimmt Herr Steinberger na mehrwöhiger Pause feine künstlerishe Thätigkeit wieder auf. Die übrigen Haupt- rollen sind mit den ersten Kräften des Theaters Unter den Linden beseßt. Vom Friedrih-Wilhelmstädtischen Theater wirken die Damen use S Komurowska mit. Den Abend beschließt das Ballet „Farfarello“.

Mannigfaltiges.

Im Auftrage Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin hat der Ober-Hofmeister Freiherr von Mirbach gestern der Wittwe Rudolph Heryog's einen kostbaren Kranz mit olgendem Schreiben übersandt: „Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben mi Allergnädigst beauftragt, Ihnen bei dem Tode Ihres Gatten, welcher si als Patriot und Privatmann, vor allem aber in seinem Beruf als Geschäftsmann hohe Verdienste erworben hat, Allerhöchstihr herzlidjes Beileid auszudrücken. Jhre Majestät bedauern lebhaft, erft n e bon dem Begräbniß Kenntniß erhalten zu haben, da Aller-

öchstdieselbe Sich sonst bei der Trauerfeier hätte vertreten lassen. In dankbarer Erinnerung an die Verdienste Jhres Gatten senden Ihre Majestät den beifolgenden Kranz mit der Bitte, denselben auf dem Grabe niederzulegen.

Am Donnerstag, 17. d. M., Vormittags 83 Uhr, findet in Gegen- wart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin in der hilharmonie die Jahresversammlung der _Frauecibilfe für die flegestationen des Berliner Lokalvereins des evangelisch-kirhlichen ilfsvereins statt. Gestern Abend hielt der Berliner evangelisch -kirchliche Hilfsverein im Ständehause seine 4. Jahresversammlung ab, welcher der Ober-Hofmeister Jhrer Majestät . der Kaiserin und Königin Freiherr von Mirbach bei- wohnte. Der Vize-Präsident des Evangelishen Ober-Kirchen- raths D. Freiherr von der v erstattete den Bericht, der vor allem der opferbereiten Mitwirkung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin dankend gedahte. Allerhöchstdieselbe hat der E direkt 9294 M überwiesen, außerdem aber Zu- wendungen in Höhe von 25340 M für bestimmte Zwecke gemacht und zwar 5000 6 für Armenpflege durch die Gemeindeshwestern, 11000 A zu den Kosten der Errichtung der Diakonissen-Ver- pflegungsstation des Pfingsthauses zu Potsdam, 7340 A für den Wöchnerinnen-Pflegefonds und 2000 4 zur cegrBerung des Stamm- fonds. In der von dem Verein organisierten häuslichen Kranken- pflege arbeiten gegenwärtig 69 Diakonissen, unterstüßt von Johanniterinnen und von nach Bedarf herangezogenen Hilfskräften. Die 10 verschiedenen Mutterhäusern angehörigen Diakonissen treiben ihr Werk auf 11 Stationen. Im leßten Jahre wurden in 1620 En 13 623 Tages- und 3648 Nachtpflegen geleistet. Dabei onnten 659 Bitten um Hilfe, meist wegen Mangels an Kräften nicht befriedigt werden. Unter den Gepflegten waren 1544 Evange- lische, 66 Katholishe und 33 Juden. Die Zahl der gepflegten Frauen betrug 1348, die der Männer 111; Kinder unter 15 Jahren wurden 174 gepflegt. Die Kosten der Krankenpflegestationen beliefen sfi auf 59 148 (6 Außerdem gewährte der Verein Beihilfen zur Kranken- pflege in Rixdorf und zu Gottesdiensten sowie zu Besoldungen von Geistlühen Den Es mit 72 716 ( standen Einnahmen er. Das Vermögen beträgt 58 803 #6

in Höhe von 76 031 gegenü

__ Der General-Superintendent a. D. Propst D. Dr. Brückner feierte heute feinen 70. Geburtstag. Zur L eglückwünschung erschienen der General-Superintendent Hofprediger Faber, der Wirkliche Ge- heime Ober-Regierungs-Rath Dr. Schneider u. a. m.

Mit Zustimmung des Rektors und des Senats der Universität Berlin ist am Schwarzen Brett der Universität und ihrèr Institute an hervorragender Stelle der nachfolgende Aufruf veröffentlicht

worden: AUf Luf an die Studierenden dexr Universität Berlin.

Gegenüber den gesteigerten, täglih sich mehrenden Anforderungen an die geistige Thätigkeit find in den leßten Jahren immer weitere Kreise von der Nothwendigkeit überzeugt worden, daß dieser einseitigen Inanspruchnahme der Kräfte ein Gegengewicht in körperlihen Uebungen geschaffen werden müsse. Vor allem bedarf der Student dieser harmonishen Ausbildung von Körper und Geist, will Ken ch seiner vollen Sugendfrlsche erfreuen, seinen SULMGS mit Siri erledigen und den großen Me gewachsen sein, die fein Beruf und das Vaterland dereinst an ihn tellen. i