hat am 16. Mai, 2 Uhr Nachmittags, die Dal von Southampton nach New-York fortgeseßt. Der Reichs-Postdampfer „Hohen- staufen *, von Australien kommend, ist am 16. Mai, 10 Uhr Vor- mittags, in Antwerpen angekommer. :
amburg, 16, Mai. (W. T. B.) amburg-Ameri- kanishe Packetfahrt-Aktien-Gesellshaft. Der Postdampfer „Scandia* hat, von New-York kommend, heute früh 1 Uhr Lizard
assiert. N E 17. Mai. (W. T. B.) Der Scchnelldampfer „Nor - ew-York kommend, heute 3 Uhr 30 Minuten
mannia* hat, von Lizard passiert. l London, 16, Mai. (W. T. B.) Der Castle-Dampsfer „Roslin Castle“ hat heute auf der Heimreise Madeira passiert. Der Castle-Dampfer „Venice“ is heute auf der Ausreise in Durban (Natal) angekommen. — Der Union-Dampfer „Arab“ ist gestern auf der imreise von Lissabon abgegangen. Der Union-Dampfer „Ta rtar® ist beute auf der Ausreise von Madeira abgegangen.
54 Uhr Morgens, Scilly passiert. Der Schnelldämpfer 18
Theater und Musik.
* Im Königlihen Opernhause wird more Verdi?s „Falstaff" mit folgender Besetzung 0E _Falltaff : Herr Bey, Ford: Herr Fränkel, Alice: Fräulein Leisinger, Quikly :
rau Göße, Aennchen: Fräulein Dietrih, Frau age:
räulein othauser, - Fenton : err Sommer, Dr. Cajus: Per Philipp, Bardolph: Herr Lieban, Pistol: Herr Mödlinger.
apellmeister Dr. Muck dirigiert. — W Richard Wagners Geburts- tag, am 22. d. M. geht des Meisters Oper „Der fliegende Holländer in Scene. : :
Im Königlihen Schauspielhause wird morgen Shafke- speare’s „Wintermärchen“ mit Flotow’s Musik gegeben. Die Be- seßung ist die nachstehende: Leontes: Herr Ludwig, Hermione: Fräulein Poppe, Perdita: Frau von Hochenburger, Florizel :
err Purshian, Autolykus: Herr Vollmer, Polyxenes :
err Keßler, die Zeit: Fräulein Lindner, Paulina: Frau Stollberg, (Camillo: Herr Kahle. — In dem am Sonnabend erstmalig in Scene gehenden Lustspiel „Der Tugendwächter“, nah Lope de Vega be- arbeitet von Eugen Zabel, sind die Damen von N Poppe, von Mayburg, die Herren Vollmer, Purschian, Arndt in Hauptrollen beschäftigt. În dem darauf folgenden neueinstudierten Lustspiel „Die Dienstboten" von Benedix giebt Frau Schramm die Köchin, Herr Vollmer den Kutscher. : |
Im Residenz- Theater wird außer dem Schwank „Der selige Toupinel* noch Bisson’s ne Pontbiquet“ auf dem Spielplan erscheinen. Jn beiden Stücken werden im Laufe der nächsten Woche einige für die neue Spielzeit verpflichtete Künstler sich dem Berliner Publikum vorstellen. E
Im Zentral-Theater geht auf vielseitigen Wunsch heut und morgen nochmals „Der Registrator auf Reisen“ in Scene. Alsdann soll ein dramatishes Quodlibet, betitelt „Der Traum des Aktionärs", in welchem Herr Thomas mehrere seiner Glanzrollen spielen wird, zur Aufführung gelangen. : i
Im Theater Unter den Linden gelangt morgen die L he Operette „Der Obersteiger“ zur Aufführung. In der
itelrolle tritt Herr Karl Schulz zum ersten Mal nah feiner Rü- fehr aus Amerika auf. Das Ballet ,Farfarello“ beschließt den Abend.
Morgen wird die „Berliner Liedertafel“ (180 Sänger) unter Leitung ihres Chormeisters Herrn Zander im Garten des Kroll’schen Etablissements konzertieren. Mit den Vorträgen der Liedertafel werden die des „Neuen Orchesters“ (Dirigent: Herr Ern) abwechseln. Das Konzert beginnt um 6 Uhr Nachmittags. Am Sonnabend findet der erste „Walzer- und Operetten-Abend“ statt. Als Solist tritt dabei mit besonderer Genehmigung des General-Intendanten Grafen Hochberg der Königliche Kammermusiker Schulz (Cornet à Piston) auf.
Miafasalnges, Auf das namens des Gesammtvorstandes von dem Arbeitsaus-
sub für die Berliner Bewerbe-Aus stellung 1896 an Seine ajestät den Kaiser und König gerichtete Gesuh um Ueber- lassung des Hippodroms nebst Umgebung eröffnete gestern der Chef des Zivilkabinets, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Lucanus dem
ippod an nit als ausreihend für die Zwecke der Aus- Ee nund E aus diesem Grunde zur Hergabe desselben nicht bereit finden lasse. Die angrenzenden Terrains des Thiergartens
aber wären unter keinen Umständen erhältlih.
n Gegenwart der in Vertretung Ihrer Majestät der gaiftria e ienenen Prinzessin Friedrich Leopold Königliche Hoheit, fand heute in der Philharmonie unter großer Betheiligung die Jahresversammlung der „Frauenhilfe“ des Berliner Loktal- vereins des Evangelisch-kirhlihen Hilfsvereins statt. Unter den An- wesenden befanden sich der Ober - Hofmeister Freiherr von Mirbah, die Ober - Hofmeisterin Gräfin Brodorff , die Hofdamen Gräfin Keller und Gräfin Bassewih vom Hof- staat der Kaiserin, der Konsistorial - Präsident Schmidt, die General-Superiatendenten Faber und Dryander, der Propst von der Goly, der Superintendent Leonhardt, der Präsident des Reichsbank-Direktoriums Dr. Koch u. a. Propst von der Golß spra zunächst über die Noth- wendigkeit der Diakonie, an deren Arbeiten mitzuhelfen alle Frauen nah ihren Fähigkeiten berufen seien, um das soziale Versöhnungs- werk zu vollbringen. General - Superintendent Faber sprach speziel über das Werk der „Frauenhilfe“, die wesentli die Mittel aufbringt, um in Berlin elf Krankenpflege- stationen mit 70 Schwestern zu unterhalten. Zum Schluß ‘nahm noch General - Superintendent Dryander das Wort, um die ernste Mahnung an die Versammlten zu richten, das Werk weiter auszu- breiten. Er konstatierte dabei mit Befriedigung, daß dur die Ber- liner Frauenweltimmer mehr das Gefühl der Verantwortlichkeit gehe, an der Beseitigung des sozialen Elends mitzuarbeiten.
Die Trauerfeier für den früheren preußischen Gesandten beim Päpst- lihen Stuhl, Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Schloezer hat heute Vormittag um 10 Uhr in der reich geschmüdckten Kapelle des Jerusalemer Kirchhofs in der Bergmannstraße stattgefunden. Seine Ma E der Kaiser hatte einen Kranz mit prachtvollen Rosen, Maiblumen und Gardenien übersandt. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich widmete einen Lorbeerkranz mit s{chwarzer Atlasschleife. Im Auf- trage Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedri Leopold überbrahte der Major von Krosigk einen reihen Blumenkranz, Seine Königliche Hoheit der Prinz Alexander, der sih bei der Feier dur den General von Winterfeld vertreten ließ, hatte [hon vorher einen Kranz niederlegen lassen, ebenso Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrih Karl. Von dem Fürsten Bismark war aus Friedrichsru eine Kranzspende eingegangen. Der Reichskanzler Graf von -Capriv wohnte persönlich der Feier bei. Für das Auswärtige Amt, dessen Beamte einen Riesenkranz spendeten, erschien der Staatssekretär pre von Marschall mit dem Unter - Staatsfekretär Frei-
errn von Notenhan, dem Dirigenten in der ersten Abthei-
lung, Wirklißen Geheimen Legations - Rath Humbert und mehreren Räthen. Ferner waren anwesend der amerikanische Bot- chafter General Runyon, der deutshe Gesandte in Brasilien Graf Dönhoff, der frühere Gesandte Graf Werthern, der Staats-Minister Dr. von Friedberg, der hbanseatishe Gesandte Dr. Krüger u. a. Der Senat der Freien Hansestadt Lübeck hatte einen Kranz überschickt. Zahlreihe Kranzspenden waren aus Rom eingetroffen; einer der Krane mit roth - gelber SwMleise rug … die LWid- mung des Deutschen Künstlervereins in Rom, auf der Schleife eines anderen las man die Worte: „Die dankbaren Verehrer in Nom dem edlen Freunde“. Die Kapelle des 4. Garde-Regiments z. F. führte die Trauermusik aus. Hofprediger Frommel hielt die Rede.
An Geschenken und Vermächtnissen sind bei der Haupt- Stiftungskasse des Magistrats während des Monats April d. I. eingegangen 10 481,50 46, an Kollektengeldern 70,25 M, aus \chied®- männischen Vergleichen und Zessionen 946,42 4 und an Uebershüssen aus herrenlosen Erbschaften 19 017,96 #4, zusammen 30 516,13
Düren, 15. Mai. Der „Köln. Ztg.“ wird gemeldet: Der gestrige Abend und die leßte Nacht haben unserer Stadt und Um- gegend zum nicht geringen Schrecken ihrer Bewohner mehrere Erd - ershütterungen gebraht. Der erste Stoß erfolgte gestern Abend gegen 64 Uhr. Stärker als dieser war der zweite, der um ‘8 Uhr Abends hier und im nördlihen Theile des Kreises beobachtet wurde. Er verlief in horizontaler Richtung von Norden nach Süden, war von einem kurzen Brausen begleitet und machte die Häuser erzittern
und die Fenster erklirren. Eine dritte, aus zwei sekundenlangen Stößen une De rshütterung trat heute früh 3 Uhr 47 Minuten ein. b
“ Augsburg, 17. Mai. Die 111. Deutsche Taubstummen- lehrer-Versammlung wurde heute hier eröffnet. 161 Theil- nebmer aus allen Theilen Deutschlands und Oesterreihs find dem „W. T. B.“ zufolge dazu eingetroffen, _ Vorträge werden halten: Vetter (Frankfurt a. M.) über die Sicherung der Laut- sprahmethode, Hemmes (Bensheim) über die Hörempfindungen Taubstummer, Streich (Bönnigheim) über die Erziehung Taubstummer zur Neligiosität, Roetgens (Aachen) über die Trennung taubstummer Schüler nach ihrer igen Befähigung. Außerdem wird eine Lehr- probe in der hiesigen Taubstummen-Anstalt abgehalten werden.
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Weimar, 16. Mai. Die Generalversammlung der Schiller-. Stiftung ist auf den 4. und 5, Oktober d. J. verschoben,
Braunschweig, 17. Mai. Heute Vormittag begätiert, wte „W. T. B.“ meldet, im Beisein des Wirklichen Geheimen Raths; Dr. Spieß und unter Vorsiß des Geheimen Justiz-Raths Dr. Wirth- Plövensee die Verhandlungen des Vereins deutscher Straf- anstaltsbeamten.
Wien, 16. Mai. Unter tem Vorsiß des Bürgermeisters Ür, Gruebl wurde heute eine Festversammlung zur Feier des 25jäh- rigen Bestehens des Reichs-Volksschulgeseßes abgehalten, Der Feier wohnten laut Meldung des ,„W. T. B.“ etwa 3500 Per- sonen bei, darunter zahlreihe Abgeordnete der vereinigten Linken, Gemeinderäthe und eine Deputation der Lehrer. Der Bürger- meister brachte einen begeistert aufgenommenen Toast auf den Kailer Franz Ioseph aus.
Paris, 16. Mai. In dem benachbarten Jvr y geriethen, wie verschiedene Abendblätter- melden, französishe und belgische Ziegelarbeiter in Streit; die Polizei mußte einschreiten. — Nach Meldungen des „W. T. B.“ aus Perpignan wurde in Estagel ein italienischer Arbeiter ven mehreren Burschen nah einem Wort- treit durch Steinwürfe lebensgefährliß verwundet; ein zweiter Italiener eilte zur Hilfe herbei, verwundete drei Franzosen {wer mit MesserstiGen und wurde selbst mit Knütteln und durch WMesserstiche {wer verleßt. e
New-York, 16. Mai. Eine Feuersbrunst zerstörte, laut Meldung des „W. T. B.“, heute in der 67. und 71. Straße eine Anzahl Wohnhäuser, Werkstätten und Ställe. Eine Lokomotive und 150 Waggons wurten vernichtet; etwa 50 Pferde kamen in den Flammen um. Der Schaden wird auf 300 000 Dollars ges{chäßt. — Bei der gestrigen Feuersbrunst in Boston (vergl. Nr. 113 d. Bl.) sind 137 Gebäude vollständig und 22 theilweise in Asche gelegt worden. Wie nachträglich festgestellt worden, ist die Entstehung des
euers auf Brandstiftung zurückzuführen. — In West-Wisconsin sind große Neberschwemmungen eingetreten, Häuser, Mühlen und Brücken wurden durch die Fluthen weggerissen. Im Chippewa- T hal beträgt der angerihtete Schaden 2 Millionen Dollars.
Aus Mittel-Amerika. Das „Neuter'she Bureau“ meldet aus New-York vom 16. Mai: Nach einer aus San Salvador über Panama eingegangenen telegraphischen Nachricht sollen bei der Ent - gleisung eines Eisenbahnzugs gegen 300 Personen ums Leben gekommen sein; unter den Reisenden habe sih auch der Präsident Ezéta befunden, der jedoch unverleßt geblieben fei.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
München, 17. Mai. (W. T. B.) Der Kaiserliche Bot- hafter Graf zu Eulenburg ist heute früh nah Wien ab- gereist. Zur Verabschiedung hatten sich auf dem Bahnhof eingefunden der päpstlihe Nuntius, das diplomatishe Korps, sowie in Vertretung des durh eine Kammersizung behinderten Minister-Präsidenten der Staatsrath Mayr.
(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Gn dreißig Mark, bei jeder Erneuerung der Anmeldung eine
Wthalten ;
Arbeitsaus\huß im Allerhöchsten Auftrage, daß Seine Majestät den
icht vom 17. Mai,
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Stztionen. Wind, | Wetter.
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1) Früh Thau. ?) Thau. *) Thau. ‘) Thau. 5) Thau.
Uebersicht der Witterung,
Die Witterun euren steht unter dem Einfluß eines umfangreichen Hochdruckgebiets, dessen Kern mit etwa 775 mm nördlih von Schottland liegt; verhältnißmäßig niedriger Lustdruck lagert jen- seits der Alpen. Dementsprehend wehen über
entral-Europa leite, meist nordöstlihe Winde.
n Deutschland is das Wetter trocken, wolkenlos ünd ungewöhnlich warm; die Temperatur liegt 2 bis 8 Grad über dem Mittelwerthe. In Oesterrei fanden vielfah Gewitter statt. Die Wetterlage hat an Beständigkeit zugenommen, und daher ist Fort- dauer der warmen, heiteren Witterung zu erwarten. Í Deutsche Seewarte.
(Jenny Groß.)
reitag :
Fa ow.
Ober-Regisseur Max Grube. tung vom Ober - Inspektor Brandt. Musikdirektor Wegener. Anfang 74 Ühr Sonnabend : Opernhaus. istorische usik von von Emil Taubert.
Schauspielhaus. Mal: Der Tugendwächter. zügen, nah Lope de Vega, mit theilweiser Benußung der Braunfels’\hen Ueberseßung, für die deutsche Bühne bearbeitet von Eugen Zabel. seßt vom Ober-Negisseur h Grube. studiert: Die Dienstboten.
zug von Roderich Benedix. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Freitag: Geographie Anfang 7# Uhr.
Sonnabend: Der Talisman.
Sonntag: Der Herr Senator. Montag: Der Pfarrer von Kirchfeld.
Berliner Theater. ments-Vorstellung.
Giroflé - Girofla. : 3 Akten von Albert Vanloo und Eugen Letterier.
Theater - Anzeigen.
Königliche Schauspiele. haus. 127. Vorstellung. Falstaf}. Lyrische Komödie in 3 Akten von Giuseppe Boito, deutsch von Mar Kalbeck. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Teßlaff. Dekorative Einrich- tung voin Ober-Inspektor Brandt, Dirigent : Kapell- meister Dr. Muck. Anfang 74 Uhr.
Schauspielhaus. 134. Vorstellung. Das Winter- Schauspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare, nah der Ueberseßung von Franz von Dingelstedt und Schlegel-Tie. Musik von Friedrich Tanz von Emil Graeb. i
Freitag: Opern-
Verdi. Text von Arrigo
Negie : Dekorative Einrich- Dirigent:
128. Vorstellung. Die R in 4 Akten, Dich- R. Leoncavallo. Uebersezung Tanz von Emil Graeb. Anfang
135. Vorstellung. Zum ersten Lustspiel in 4 Auf-
In Scene ge- Neu ein- enrebild in 1 Auf-
Friedrich - Wilhelmslädtisches Theater.
Chausseestraße 25.
Freitag: 38. Abonne-
Doktor Nobin. — Dir wie Prie (Ludwig Barnay.) — Der Geizige. Anfang T
Sonnabend: Zum 1. Male. Faust.
Sonntag, Nachm. 24 Uhr: Das Glas Wasser. (Ludwig Barnay.)
Abends 7X Uhr: Faust.
Lessing-Theater. Freitag: Niobe und Die
Orieutreise. (Doppelvorstellung.)
Sonnabend, Sonntag: Madame Sans:Gêne,
Operette in
Musik von Charles Lecocqg. Regie: Herr Unger. Dirigent : Herr Kapellmeister Federmann.
Im prachtvollen Park: Groftes Konzert, aus- geführt von dem vollständigen Orchester des Friedrich- Wilhelmstädtishen Theaters unter Leitung des Konzertmeisters Herrn Stiemer.
Anfang des Konzerts 63 Uhr, der Vorstellung 74 Uhr.
Residenz-Theater. Direktion : Sigmund Lauten- burg. Freitag: Der selige Toupinel (Feu Toupinel}). Schwank in 3 Akten von Alexandre 2e Deutsch von G. von Moser. Anfang è T, : Sonnabend: Dekorirt (Décoré). Schwank in 3 Akten von Henry Meilhac.
Sonntag und Montag: Dekorirt.
Dienstag: Familic Pont: Biquet.
Theater Unter den Linden. Freitag: Eine Nacht in Venedig, Operette in 3 Akten von Zell und Genée. Mußk von J. Strauß. -— Hierauf: Fatfarello, Ballet.
Adolph Ernsi-Theater. Legter Monat. Freitag: SCharley's Tante. Schwank in 3 Akten von Braundon Thomas. Vorher: Die Bajazzi. Ba Posse mit Gesang in 1 Aft von Ed. acobson und Benno Jacobson. Musik von Franz 7e Ub Sn Scene gesezt von Ad. Ernft. Anfang L: Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Pentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30,
Freitag: 18. Gastspiel von Emil Thomas. Der egrator auf Reisen.
onnabend: Dieselbe Vorstellung.
Konzerte. Kroll’s Etablissement.
Garten-Kouzert. ; Berliner Liedertafel, Dirigent: Zander. Anfang 6 Uhr. Entrée 1 A Dubtend-Billets haben keine Gültigkeit.
Sonnabend: Großes Garten-Kouzert. Neues Orchester : Paul Prill. Anfang 64 Uhr. Entree 50 4, Dutend-Billets 4 4.
Sonntag: Groftes Doppel - Konzert. Neues Orchester : Paul Prill. Kapelle des Garde-Füsilier- Regiments: C. Freese. Anfang 4 Uhr. Entrée 50 „\, Dußend-Villets 4 f / ;
Auf der Terrasse: Wein - Restaurant mit freiem
Freitag: Großes
Neues Orchester: Paul Prill.
Entrée.
Familien-Nachrichten.
(11438) | ; E Am 16. Mai, Morgens um 1 Uhr, F
N verschied nach s{hwerem Leiden mein F
geliebter Gatte William, Haydn Edwards, General - Konsul der Vereinigten
Staaten zu Berlin. 4A A Die Beerdigung wird am Sonn- Fi f abend, den 19. d. M., um 4 Uhr A Nachmittags, von der Kapelle des f | Alten Kirchhofes in Potsdam statt-
: finden. ; F. Haydn Edwards, geb. Heeeren van Molencaten.
Verlobt: Gräfin Frida von der Recke-Volmerstein mit Hrn. Lieut. George von Sauerma (Krashniß— Milit). — Frl. Luise Ankersmit mit Hr. Lieut. von Heyking (Bremen). — Frl. Gabriele Steinmann mit Hrn. Hauptmann Georg Li (Aachen). Frl. Bertha Bittmann mit Hrn. Dr. med. Paul Siegl (Ratibor— Rybnik). 7 Frl. Freya Brauer mit Hrn. Amtsrichter erdi-
nand Zimbal (Dl Curt von der Groeben
Verehelicht: Hr. Lieut. P mit Elisabeth Freiin von Wrangel (Königsberg).
D Gb eren Mia Wbbnt, O eboren: Ein Sohn: Hrn. 1 Lex (Wiesbaden). — Gine Tochter: Hrn. von Sperber (Kleszowen). O E S O ernigerode a. H.). — Hr. Cid Schulrath Julius Riesh (Wiesbaden).
aren
Schmidt (Königsberg i. L § ï Ì essor Mblecrhigs A
Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.
Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckteret und Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32,
Fünf Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).
Ponats nach der Zustellung Widerspruch gegen die Eintragung
[melder geltend machen wi e Entscheidung des Patentamts festgestellten Üebereinstimmung
r. Professor Dr. Otto Gerlah mit Btl. -
r . Rudolf Frid Hr. Pastor a note
Verlagt‘“
Erfte Beilage
zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.
¿ 114.
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Deutsches Reich.
Gesegztz zum Schuß der Waarenbezeichnungen. Vom 12. Mai 1894.
Wir W ilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. ordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung „3 Bundesraths und des Reichstags, was- folgt:
Sil.
Wer in seinem Geschäftsbetriebe zur Unterscheidung seiner aaren von den Waaren anderer cines Waarenzeichens sich dienen will, kann dieses Zeichen zur Eintragung in die eihenrolle anmelden. J
2
Die Zeichenrolle wird bei dem Patentamt geführt. Die Inmeldung eines Waarenzeichens hat \chriftlich bei dem ntentamt zu erfolgen. Feder Anmeldung muß die Be- ihnung des Geschäftsbetriebes, in welchem das Zeichen ver- endet werden soll, ein Verzeichniß der Waaren, für welche } bestimmt ist, sowie eine deutliche Darstellung und soweit forderlih eine Beschreibung des Zeichens beigefügt sein.
Das Patentamt erläßt Bestimmungen über die sonstigen fordernisse der Anmeldung.
Für jedes Zeichen ist bei der Anmeldung eine Gebühr
ehühr von zehn Mark zu entrichten. Führt die erste An- eldung nicht zur Eintragung, so werden von der Gebühr anzig Mark erstattet.
Die Zeichenrolle soll enthalten:
1) den Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung;
Y die nah § 2 Absag 1 der Anmeldung beizufügenden nqaven ;
V8) Namen und Wohnort des Zeicheninhabers und seines yaigen Vertreters, sowie Aenderungen in der Person, im amen oder im Wohnort des Jnhabers oder des Vertreters;
4) den Zeitpunkt einer Erneuerung der Anmeldung ;
5) den ee der Löschung des Zeichens.
Die Einsicht der Zeichenrolle steht jedermann frei.
Jede Eintragung und jede Löschung wird amtlich bekannt macht. Das Patentamt veröffentlicht in regelmäßiger Wieder- lung Uebersichten über die in der Zwischenzeit eingetragenen
d gelöshten Zeichen. 8 4
Die Eintragung in die Rolle ist zu versagen für Frei- hen, sowie für Waarenzeichen,
1) welche ausshließlich in Zahlen, Buchstaben oder solchen pörtern bestehen, die Angaben über Art, Zeit und Ort der erstellung, über die Beschaffenheit, über die Bestimmung, jer Preis, Mengen- oder Gewichtsverhältnisse der Waare
2) welche in- oder ausländische Staatswappen oder Wappen es inländishen Ortes, eines inländishen Gemeinde- oder ¡teren Kommunalverbandes enthalten;
3) welhe Aergerniß erregende Darstellungen oder solche gaben enthalten, die ersichtlih den thatsählichen Verhält- jen nicht entsprechen und die Gefahr einer Täuschung be- unden.
Zeichen, welche gelöscht sind, dürfen für die Waaren, für lhe sie eingetragen waren, oder für gleichartige Waaren zu isten cines anderen, als des leßten Jnhobers erst nach lauf von zwei Jahren seit dem Tage der Löschung von lem eingetragen werden. g
Ms)
Erachtet das Patentamt, daß ein zur Anmeldung ge- ahtes Waarenzeichen mit einem anderen, für dieselben oder t gleichartige Waaren auf Grund des Geseßes über Marken- ju vom 30. November 1874 (Reichs-Geseßbl. S. 143) oder f Grund des gegenwärtigen Geseßes früher angemeldeten hen übereinstimmt, so macht es dem Jnhaber dieses Zeichens irvon Mittheilung. Erhebt derselbe niht innerhalb eines
Ÿ neu angemeldeten Zeichens, so ist das Zeichen einzutragen. i andern Falle entscheidet das Patentamt durch Beschluß, die Zeichen übereinstimmen.
| Aus dem Unterbleiben der im ersten Absay vorgesehenen iltheilung erwächst ein Ersazanspruch nicht.
| Z 6.
Wird durch den Beschluß (§ 5 Abs. 1) die Ueberein- mung der Zeichen verneint, so ist das neuangemeldete ien einzutragen.
Wird durch den Beschluß die Uebereinstimmung der Zeichen wgestellt, so ist die E niragung zu versagen. Sofern der
, daß ihm ungeachtet der durh
Anspruch auf die Eintragung zustehe, hat er diesen An- | uh im Wege der Klage gegenüber dem Widersprechenden f Anerkennung zu bringen. Die Eintragung auf Grund ir zu seinen Gunsten ergehenden Entscheidung wird unter m Zeitpunkte der ursprünglichen Anmeldung bewirkt.
S U
z Das dur die Anmeldung oder Eintragung eines Waaren- [ens begründete Reht geht auf die Erben über und kann # Vertrag oder durch Dns von Todeswegen auf Gereertragen, werden. Das Recht kann jedoch nur mit ta eschäftsbetrieb, zu welhem das Waarenzeichen gehört, h en Anderen übergehen. Der Uebergang wird 4 An- S Rechtsnachfolgers in der Zeichenrolle vermerkt, sofern rat wegn des Berechtigten in beweisender Form bei- ay wird. Fs der Berechtigte verstorben, so ist der Nach-
N Rechtsnachfolge zu führen. Mis ge der Uebergang in der ZOeurale nicht vermerkt L der Rechtsnachfolger sein Recht aus der Eintragung V aneeengeichens nicht geltend machen. rfügungen und Beschlüsse des Patentamts, welche einer
Berlin, Donnerstag, den 17, Mai
1894.
derselbe verstorben ist, so kann das Patentamt nach seinem Er- messen die Zustellung als bewirkt e oder n nex der Zustellung an die Erben deren Ermittelung veranlassen. S8.
Auf Antrag des Jnhabers wird da i j it i der Rolle glb bt. Inh s Zeichen jederzeit in
Von Amtswegen erfolgt die Löschung :
1) wenn seit der Anmeldung des Zeichens oder seit ihrer Erneuerung zchn Jahre verflossen sind; müssen wenn die Eintragung des Zeichens hätte versagt werden __ Soll die Löschung ohne Antrag d-es Inhabers erfolgen, so giebt das Patentamt diesem zuvor Nachricht. A « innerhalb eines Monats nach der Zustellung nicht, so erfolgt die Löschung. Widerspricht er, so faßt das Patentamt Be- {hluß. Soll infolge Ablaufs der zehnjährigen Frist die Löschung erfolgen, so ist von derselben abzusehen, wenn der Jnhaber des Zeichens bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung unter Zahlung einer Gebühr von zehn Mark neben der Er- neuerungsgebühr die Erneuerung der Anmeldung nachholt ; die Erneuerung gilt dann als an dem Tagz des Ablaufs der früheren Frist geschehen. -
Q
Ein Dritter kann die egung eines Waarenzeichens be- antragen:
1) wenn das Zeichen für ihn auf Grund einer früheren Anmeldung für dieselben oder für gleihartige Waaren in der e oder in den nah Maßgabe des Gesezes über den Narkenshuß vom 30. November 1874 geführten Zeichenregistern eingetragen steht ; eiber, be der R, zu nen das Waaren- / gehört, von dem eingetragenen Jnhaber ni Fotigelett wird; O Sts E
3) wenn Umstände vorliegen, aus denen si ergiebt, daß der Inhalt des Waarenzeichens den thatsählichen Verhältnissen nicht entspricht und die Gefahr einer Täuschung begründet.
Hat ein nah dem Gese über A vom 30. No- vember 1874 von der Eintragung ausgeschlossenes Waaren- zeichen bis zum Erlaß des gegenwärtigen Gesehes innerhalb betheiligter Verkehrskreise als Kennzeichen der Waaren eines bestimmten Geschäftsbetriebs gegolten, so kann der Jnhaber des leßteren, falls das Zeichen nah Maßgabe des gegenwär- tigen Geseßes für einen Anderen in die Zeichenrolle eingetragen wird, bis zum 1. Oktober 1895 die Löschung beantragen. Wird dem Antrage stattgegeben, so darf das Zeichen für den Antrag- steller schon vor Ablauf der im § 4 Abs. 2 bestimmten Frist in die Zeichenrolle eingetragen werden.
Der Antrag auf Löschung ist im Wege der Klage geltend zu machen und gegen den eingetragenen Jnhaber oder, wenn dieser gestorben, gegen dessen Erben zu richten. /
Hat vor oder nah Erhebung der Klage ein Uebergang des Waarenzeichens auf einen Anderen stattgefunden, so ist die Entscheidung in Ansehung der Sache auh gegen den Rechts- nachfolger wirksam und vollstrekbar. Auf die Befugniß des Rechtsnachfolgers, in den Rechtsstreit einzutreten, finden die Bestimmungen der S8 63 bis 66 und 73. der Zivilprozeßord- nung entsprehende Anwendung.
M den Fallen des Abs. 1 Nr. 2 kann der Antrag auf Löschung zunächst bei dem Patentamt angebracht werden. Das Patentamt giebt dem als Jnhaber des Waarenzeichens Ein- getragenen davon Nachricht. Widerspriht derselbe innerhalb eines Monats nah der Zustellung nicht, so erfolgt die Löschung. Widerspricht er, so wird dem Antragsteller anheim- gegeben, den Anspruch aut Löschung im Wege der Klage zu verfolgen.
S 10.
Anmeldungen von Waarenzeichen, Anträge auf Ueber- tragung und Widersprüche gegen die Löschung derselben werden in dem für Patentangelegenheiten maßgebenden Verfahren durch Vorbescheid und Beschluß erledigt. Jn den Fällen des S 5 Abs. 1 wird ein Vorbescheid nicht erlassen.
Gegen den Beschluß, durch welhen ein Antrag zurück- gewiesen wird, kann der Antragsteller, und gegen den Beschluß, durch welchen Widerspruchs ungeachtet die Löschung angeordnet wird, der Jnhaber des Zeichens innerzalb eines Monats uach der Zustellung bci dem Patentamt Beschwerde einlegen.
Zustellungen, welche die Eintragung, die Uebertragung oder die Löschung cines Waarenzeichens betreffen, erfolgen mittels eingeschriebenen Briefs. Kann eine Zustellung im Jnlande nicht erfolgen, so wird sie durch Aufgabe zur Post nah Maßgabe der §8 161, 175 der+ Zivilprozeßordnung bewirkt. Ä
Das Patentamt ist verre, auf Ersuchen der Gerichte über Fragen, welche eingetragene Waarenzeichen betreffen, Gutachten abzugeben, sofern in dem gerichtlichen Verfahren von einander abweichende Gutachten mehrerer Sachverständigen vorliegen. 4
Die Eintragung eines Waarenzeichens hat die Wirkung, daß dem Eingetragenen ausschließlich das Recht zusteht, Waaren der angemeldeten Art oder deren Verpackung oder Umhüllung mit dem Waarenzeichen zu verschen, die so bezeichneten Waaren in Verkehr zu seben, sowie auf Ankündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefen, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen das Zeichen anzubringen.
Im Falle der As können für die Zeit, in welcher ein Rechtsgrund für die Löschung früher bereits vorgelegen hat, Rechte aus der Eintragung niht mehr geltend gemacht
werden. S 13.
Durch die Eintragung eines Waarenzeichens wird niemand gehindert, seinen Namen, seine Firma, jeine Wohnung, ‘sowie Angaben über Art, Zeit und Ort der Herstellung, Über die Beschaffenheit, über die Bestimmung, über Preis, Mengen- oder Gewichtsverhältnisse von Waaren, A4 es auch in abge- fürzter Gestalt, auf Waaren, auf deren Verpackung oder Um- hüllung anzubringen und derartige Angaben im Geschäfts-
elung an den Inhaber des Zeid ü A , jens bedürfen, PO stets den eingetragenen Ababer zu richten. Ergiebt ih, daß
verkehr zu gebrauchen.
Wer wissentlih od My b
er wissentlich oder aus grober Fahrlässigkeit Waa oder deren Verpackung oder Umbiillung, e a fine ei Preislisten, Geschäftsbriefe, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen mit dem Namen oder der Firma eines Anderen oder mit einem nach Maßgabe dieses Gesezes geshüßten Waarenzeichen widerrehtlich versieht oder dergleichen wider- rehtlich gefennzeihnete Waaren in Verkehr bringt oder feil- hält, ist dem Verlezten zur Entschädigung verpflichtet.
Hat er die Handlung wissentlich begangen, so wird er außerdem mit Geldstrafe von einhundertfünfzig bis fünftausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrags ist zulässig.
15
Wer lag Zwecke der Täuschung in Handel und Verkehr Waaren oder deren Verpackung oder Umhüllung, oder An- kündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefe , Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen mit einer Ausstattung, welche innerhalb betheiligter Verkehrskreise als Kennzeichen gleich- artiger Waaren eines Anderen gilt, ohne dessen Genehmigung versieht, oder wer zu dem gleichen Zwecke derartig gekenn- zeihnete Waaren in Verkehr bringt oder feilhält, ifi dem Verleßten zur Entschädigung verpflichtet und wird mit Geld- strafe von einhundert bis dreitausend Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrags ist zulässig. S 16
Wer Waaren oder deren Verpackung oder Umhüllung, oder Ankündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefe, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen fälshlih mit einem Staatswappen oder mit dem Namen oder Wappen eines Ortes, eines Ge- meinde- oder weiteren Kommunalverbandes zu dem Zweck ver- sticht, über Beschaffenheit und Werth der“ Waaren einen Jrrthum zu erregen, oder wer zu dem gleichen Zwecke derartig bezeihnete Waaren in Verkehr bringt oder feilhält, wird mit Geldstrafe von einhundertfünfzig bis fünftausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.
Die Verwendung von Namen, welche nah Handelsgebrauch zur Benennung Qs Waaren dienen, ohne deren Ferkunft bezeihnen zu jollen, fällt unter diese Bestimmung nit.
S I
Ausländische Waaren, welche mit einer deutshen Firma und Ortsbezeichnung, oder mit einem in die Bidieoll ein- getragenen Waarenzeichen widerrehtlich versehen sind, unter- liegen bei ihrem Eingang nah Deutschland zur Einfuhr oder Durchfuhr auf Antrag des Verlegten und gegen Sicherheits- leistung der Beschlagnahme und Einziehung. Die Beschlag- nahme erfolgt dur die Zoll- und Steuerbehörden, die Fest- seßung der Einziehung durh Strafbescheid der Verwaltungs- behörden (§ 459 der Strafprozeßordnung).
8 18.
Statt jeder aus diesem Gesetze entspringenden Entschädigun kann auf Verlangen des Beschädigten neben der Steae au eine an ihn zu erlegende Buße bis zum Betrage von zehn- tausend Mark erkannt werden. Für diese Buße haften die zu derselben Verurtheilten als Gesammtschuldner.
Eine crfannte Buße schließt die Geltendmachung eines weiteren Entschädigungsanspruchs aus. : 19
v D t
Erfolgt eine Verurtheilung auf Grund der 88 14 bis 16, 18, so ist bezüglich der im Besiß des Verurtheilten befindlichen Gegenstände auf Beseitigung der widerrehtlihen Kennzeich- nung oder, wenn die Beseitigung in anderer Weise nicht möglich ist, auf Vernichtung der damit versehenen Gegen- stände zu erkennen. i
Erfolgt die Verurtheilung im Strafverfahren, so ist in den Fällen der Sh. 14 und 15- dem Verlegten die Befugniß zuzusprechen, die Verurtheilung auf Kosten des Verurtheilten offentlih bekannt zu machen. Die Art der Bekanntmachung sowie die Frist zu derselben E gf dem Urtheil zu bestimmen.
Die Anwendung der Bestimmungen dieses Geseßes wird dur Abweichungen niht ausgeschlossen, mit denen fremde Namen, Firmen, Zeichen, Wappen und sonstige Kennzeich- nungen von Waaren wiedergegeben werden, sofern ungeachtet dieser Abweichungen die Gefahr einer Verwehselung im Ver- fehr vorliegt.
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Jn bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in welchen U e oder Widerklage ein Anspruch auf Grund dieses Geseßes eltend gemacht ist, wird die Verhandlung und Entscheidung eßter Jnstanz im Sinne des §8 des Einführungsgeseßes zum Gerichtsverfassungsgeseß l M zugewiesen.
Wenn deutshe Waaren im Auslande bei der Einfuhr oder Durchfuhr der Verpflichtung unterliegen, eine Bezeichnung zu tragen, welche ihre deutshe Herkunft erkennen läßt, oder wenn dieselben bei der Zollabfertigung in Beziehung auf die Waarenbezeihnungen ungünstiger als die Waaren anderer Länder behandelt werden, so ist der Bundesrath ermächtigt, den fremden Waaren bei ihrem Eingang nah Deutschland zur Einfuhr oder Durchfuhr eine ent prechende Auflage zu machen und anzuordnen, daß für den Fall der Zuwiderhandlung die Beschlagnahme und Einziehung der Waaren E Die Beschlagnahmc erfolgt durch die Zoll- und Steuerbehörden, die Festseßung der Einziehung durch Strafbescheid der Ver- waltungsbehörden (8 459 der S O O
Wer im Jnland eine Ñicderlasuhs nicht delt, hat auf den Schutz dieses Geseßes nur Anspruch, wenn in dem Staat, in welhem seine Niederlassung sih befindet, nah einer im Reichs-Gesegzblatt enthaltenen Bekanntmachung deutsche Waaren- bezeihnungen im gleichen une wie inländishe Waaren- bezeihnungen zum geseßlihen Schuß zugelassen werden.
Der Anspruh auf Schuß eines Waarenzeichens und das durch die Eintragung begründete Recht können nur durch einen
im Jnlande bestellten Vertreter geltend gen O werden. Der leßtere ist zur Vertretung in dem nah Maßgabe dieses Ge-