U h EN h | 1 F ‘4 ñ | i | H “K E L H
B E E y
“die Gegenwart sih niht zu kümmern, während ih jeßt gerade der jenige sei, der die Kontrahierung neuer Schulden vorshlage. Ja, meine Herren, die Weisheit liegt im Unterscheiden. (Heiterkeit.) Ausgaben, die man bereits gemacht hat, größtentheils noch Ausgaben, die keine Rente wieder bringen, nicht zu decken durch laufende Ein- nahmen des Staats, also auch nöthigenfalls durch Steuern, sondern durch Schulden, das ist ein leichtsinniges und unwirthschaftliches Ver- fahren. Für Kulturzwecke aber, für Ausgaben, die wesentlich Landes- melioration bedeuten, den Verkehr heben, aller Wahrscheinlichkeit nach Rente bringen, — dafür Anleihen zu machen, das hat no&ch nie jemand für unwirthschaftlich erklärt. Das klingt zwar schr \{ön, und ih höre folhe Antithesen sogar selbst sehr gern im Munde des Herrn Abg. Richter — sie sind nichts destoweniger völlig unpassend für den vorliegenden Fall.
Nun sagt der Herr Abg. Richter: ich bin gar kein Feind der Kanäle, au kein Feind dieses Kanals, ih bin nur dagegen, daß der Staat diesen Kanal baut (Widerspru des Abg. Richter), — ohne Garantie baut! Nun sage ih umgekehrt: in der Lage, in der wir uns in Preußen in Bezug auf das Verkehrswesen befinden, is im allgemeinen, von ganz besonderen einzelnen Ausnahmen abgesehen, der Bau der Kanäle dur Private ausgeschlossen. Die Frage is ent- schieden mit der Verstaatlihung der Eisenbahnen. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Wo Privatleute gegeneinander konkurrieren, in ihrem Gewinninteresse derartige Unternehmungen machen, würde ih es au z. B. in Amerika ganz richtig finden, und ih würdc jede Forderung an den Staat abweisen; da würde ih diesen Bau den Privaten über- weisen. Aber Privatunternehmern zumuthen, Kanäle zu bauen mit einem Aufwande von 50 Millionen, die in volle Konkurrenz treten müßten mit dem mächtigsten aller Konkurrenten, nämlih dem Staat, wo durch die Gebührennormierung auf dem Gebiete der Eisenbahnen der Staat die ganze Rentabilität der Kanäle beseitigen kann, nament- lich auf so kurze Strecken, um die es sich hier handelt, — das fann man keinem Privaten jumuthen, darauf kann man niht rechnen ; wenn man darauf die Kanalentwickelung verweist, so verweist man sie an einen todten Körper.
Auch der Staat in seiner Stellung als General-Direktor des Verkehrs kann nicht dulden, daß solhe Privatkanäle gebaut werden, ohne daß er selbst auf die Gebührennormierung für die Benußung dieser Kanäle einen entscheidenden Einfluß hat. Bei Gelegenheit der Verstaatlihung der Eisenbahnen habe ih einmal ausgeführt, daß die damaligen Privatbahnen gar kein materielles Eigenthum mehr hätten an ihren Eisenbahnen, daß ihr Eigenthum materiell verschwunden sei, weil das freie Nußungsreht vershwunden sei, daß der Staat ihnen vorschriebe, wie sie bauen und wie sie unterhalten müßten, daß er ihnen auch durch die Tarife vorschriebe, welche Einnahmen sie haben sollten, — und daß ein folher Zustand unhaltbar sei. Jn diesen unhaltbaren Zustand würden wir sofort wieder hineinkommen, wenn jemand ge- neigt wäre — aber ih finde einen solchen Menschen in ganz Preußen nit —, der sich auf so ein halbes Eigenthum, auf eine nuda pro- prietas, die er doch nur nußen kann nah Belieben des Staats, ein- ließe. Also, ih glaube, wer überhaupt den Kanal will, kann uns darauf nicht verweisen.
Meine Herren, nun will ich garnicht behaupten, daß man nicht im vorliegenden Fall, ohne unbillig zu werden, eine größere Garantie der Provinzen hätte verlangen können; aber Sie müssen bedenken, meine Herren, daß wir bis dahin diefe Kanäle und Flußregulierungen für die Schiffahrt im wesentlichen hergestellt haben ohne irgend einen Beitrag der Interessenten. Wir müssen auf diesem Gebiet allerdings nah Befund der Umstände — denn es konkurrieren hier neben den bevorzugten au zugleich allgemeine öffentliche Interessen — hier noch weiter gehen; darin bin ih mit dem Herrn Abg. Nichter einig, und er wird Gelegenheit haben, seine Vorliebe für Gebühren im Gegensatz zu Steuern vielleiht nicht in der Theorie, sondern in der That und Wahrheit zu suchen.
Ich weiß nicht, ob der Antrag noch zur Verhandlung kommt von der konservativen Partei, eine Resolution an die Staatsregierung vorzuschlagen, die namentlich auch das Gebührenwesen behandelt. Wenn die Sache noch heute zur Verhandlung kommt, so würde sich zeigen, daß die Staatsregierung im wesentlichen auf dem Boden dieser Resolution steht. Jch würde Ihnen erzählen können, daß ih {hon längst nah dieser Resolution gehandelt habe und weiter zu handeln begriffen bin. Eine generelle Revision der Kanalgebühren if seit längerer Zeit eingeleitet, und theilweise sind infolgedessen {hon ander- weitige Normierungen der Schiffahrtsgebühren eingetreten, theils werden sie noch eintreten. Also in dieser Beziehung brauchen die Herren von der konservativen Partei keine Bedenken zu haben. Das Finanzinteresse sowohl wie das Interesse einer gleihmäßigen Verthei- lung der öffentlichen Lasten verlangt angemessene und dem Vortheil der betreffenden Gegend und der diesen Kanal benußenden Schiffe ent- sprehende Gebühren, und sie werden erhoben werden, soweit die all- gemeinen wirths{haftlihen Verhältnisse, die Konkurrenz mit den Eisen- bahnen u. \. w. es gestatten.
Meine Herren, wenn der Herr Abgeordnete Nichter — damit möchte ih {ließen — die Theorie, die er entwickelt hat gegen die Kanäle, in derselben Weise auf die Eisenbahnen anwenden will, fo glaube ih nit, daß eine einzige Eisenbahn in Zukunft von ihm noch bewilligt werden kann. Es würde dann ein voller Stillstand in unsere ganze Verkehr8entwickelung hineinkommen; deëwegen habe ih do den Glauben, daß der Herr Abg. Richter, wie ih ihm das ja auch gar- nicht verdenke, diese allgemeinen Theorien in diesem Augenblick — ih will nit sagen: ersonnen oder erfunden oder erdaht hat, — sondern benußt, um den Kanal, den er als solhen nicht will, (Zuruf des Abg. Richter: Warum soll ich ihn nicht wollen? — Heiterkeit) — das weiß ich nicht —, als solhen niht will, zu {lagen. Wenn er Bedingungen stellt, von denen ih mich doch überzeugt halten muß, daß sie niht nach der Natur der Sache und nah allgemeinen wirth- \chaftlißen Regeln erfüllt werden können, so kann ih doch nur an- nehmen, daß er in der kÎlaren Weise, wie er font zu denken pflegt, und in der Kenntniß der allgemeinen wirthschaftlichen Verhältnisse folhe Bedingungen ftellt in der bestimmten Ueberzeugung: daß sie nicht erfüllt werden, und deswegen den Kanal zu Grunde richten werden. (Bravo!)
Abg. Stötel (Zentr.) weist darauf hin, daß die Kommunen Nheinlands und Westfalens für den Dortmund—Ems-Kanal keine Beiträge geleistet haben würden, wenn sie niht mit Sicherheit er- wartet häâttén, daß eine Ne, mit dem Rhein herbeigeführt werde. Redner tritt namentlih den Ausführungen des Abg. Nichter
und den technischen Bedenken entgegen, welche im Laufe der Debatte „erhoben worden sind. :
Mit einigen persönlichen Bemerkungen schließt darauf die Debatte.
Zunächst wird der Antrag des Abg. } Zentr.): die Strecke Hamm—Datteln als erstes Glied der Men lifietüna der Lippe zu ire gegen die Stimmen einiger Zentrumsmitglieder abgelehnt. . :
Jn namentlicher Abstimmung wird darauf dieRegieru n g s- vorlage mit 186 gegen 116 Stimmen abgelehnt. it
a stimmen die Nationalliberalen mit Ausnahme der Abgg. Schelim, Schoof, Weber-Genthin und Mues; die Freisinnige Vereinigung; von den A die Abgg. Achenbach, von Bockum-Dolfs , Brauer-Forst, Gamp, Haniel, Graf Moltke, Weyerbush und von Woyna; vom Zentrum die nahme der aus den westlichen A, mit Aus-
Schwarze
nahme der Abgg. Broekmann, allenborn, Schwarze, Schmidt - Warburg, Pingen , Hesse - Paderborn, Rintelen, Nüdolphi . und Euler Wit Ja stinmen._ aguch die \hlesischen Zentrums - Abgeordneten Letocha und Stephan- Beuthen und der konservative Abg. Frhr. von Plettenberg- Mehrum. Mit Nein stimmen geschlossen die Polen und die E Volkspartei, die Konservativen mit der erwähnten
usnahme, die große Mehrheit der Freikonservativen, die Mit- glieder des O aus den östlichen Provinzen und der Abg. Hahn, sowie die zu den Konservativen haltenden, keiner Fraktion angehörigen Abgeordneten. : '
Auch der Antrag des e Dr. Rintelen (Zentr. ), die Linie Hamm—Datteln zu bewilligen, wird abgelehnt, ebenso die übrigen Bestimmungen der Vorlage. Da diese in ihren einzelnen Theilen abgelehnt ist, findet eine dritte Lesung nicht mehr statt. :
Ueber die von der konservativen Partei beantragte Neso- lution (f. d. Anfangsbericht in der Freitags-Nr. d. Bl.) wird später verhandelt werden. i E
Schluß 41/5 Uhr. Nächste Sißzung Sonnabend 1 Uhr.
Literatur.
Gesetze, Verordnungen 2. :
Das Reich sstempelgeseß vom 27. April 1894 mit den vom Bundesrath erlassenen Ausführungsbestimmungen is in einem Separatabdruck zum Preise von 1,50 4 in Carl Heymanns Berlag in Berlin soeben erschienen. / ;
— Das Preußische Vormundschaftsreht im Gebiete des Allgemeinen Landrechts. Für die Praxis bearbeitet von 8. Zürn, Amtsrichter. Pr. 2,40 (6 Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Ein Hilfs- und Nahschlagebuch, das den Richter, RNechts- anwalt und Notar in den Stand seßt, über die Auslegung und Hand- habung des preußishen Vormundschaftsrechts in MNechtsprechung, Wissenschaft und Gerichtsübung schnellen Aufschluß zu finden.
— Von dem „gesammten preußisch - deutschen Geseß- gebungsmaterial", herausgegeben von G. A. Grotefend, Geheimem Regierungs-Rath, ist der Jahrgang 1893 erschienen (Pr. 7 A. Verlag von L. Shwann in Düsseldorf). Diese Sammlung enthält alle Geseße und Verordnungen, sowie die Ausführungs-An- weisungen, Erlasse, Verfügungen 2c. der preußishen und deutschen Zentralbehörden aus den Geseßsammlungen, dem Reichs-Zentralblatt, den übrigen amtlichen ministeriellen Blättern u. |. w. Jedem Band, und so auch dem Jahrgang 1893, ist ein auf den Jahrgang bezüg- lihes Sachregister beigefügt. i l
— Die Preußische Stempelsteuer. Ein gemeinverständ- licher Leitfaden für den praktischen Gebrau}h von M. Nathke. Pr. 0,80 4 Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Eine verdienstvolle, für den praftishen Gebrauch bestimmte Bearbeitung des auf diesem Gebiet geltenden Rechts, das im ganzen s{hwierig zu übersehen ist. Fußnoten enthalten Hinweise, welhe den Leser in den Stand setzen,
ch nöthigenfalls durch Zurückgehen auf die Rechtsquellen genauer . zu orientieren.
— Die preußischen RNentengutsgeseße nah Theorie und Praxis. Von Paul Wald heer, Regierungs-Rath. Preis 4 Æ (Verlag von Paul Parey in Berlin SW., Hedemannstraße 10.) — Der Verfasser, welcher Mitglied der Königlichen General - Kom- mission für die Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen zu Brom- berg ist, in deren Bezirk gerade die Nentengutsbildung eine ungeahnte
Ausdehnung erreicht hat, s{ildert an der Hand der im Osten ge- !
sammelten Erfahrungen die Rentengutêgeseßgebung nah Theorie und Praxis. Das Buch sei allen Behörden, ferner einem Jeden, der als Rentengutsgeber oder als MNentengutsnehmer bei der Bildung von MRentengütern betheiligt ist, oder der sich für die brennenden Fragen der Gegenwart interessiert, bestens empfohlen.
— Allgemeines Berggeseß für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 nebst Kommentar von Dr. Th. Klostermann. 5. umgearbeitete Auflage. Unter Berücksihtigung der durch Geseß vom 24. Juni 1892 eingetretenen Aenderungen herausgegeben von Dr. M. Fürst, Geheimem Bergrath und vortragendem Rath im Ministerium für Handel und Gewerbe. Berlin 1894. F. Guttentag. —- Die erste Lieferung, welche die §8 80 bis 134 des Berggeseßtes umfaßt, ist in Nr. 37 Jahrgang 1893 besprochen, und daselbst mit- getheilt, weshalb nicht sofort mit § 1 begonnen wurde (Vorwort S. V). Die Lieferung 2 bringt nunmehr die einstweilen zurückgestellten §S 1 bis 79. Ein Vergleih mit Auflage 4 ergiebt, daß die dortige Ein- leitung §§ 1 bis 64 auf eine „Entstehung8geshichte des Allgemeinen Berggeseßes“ eingeschränkt worden ist (S. IX bis XVT). Ueberhaupt ist das Bestreben erkennbar und mit Gleichmäßigkeit durchgeführt, möglichst zu kürzen. Die hierdurch entstandene Arbeit darf nicht unterschäßt werden; sie hat dem Werk zum Vortheil gereiht, zumal durch einen sorgfältigsten Literaturnachweis die weiteren Ausführungen bereitgestellt sind, Die Schlußlieferung wird noch im Laufe dieses Jahres erscheinen.
Nechts- und Staatswissenschaft.
Entwurf eines Bürgerlichen Geseybuhs für das Deutsche Reich. Zweite Lesung. Nah den Beschlüssen der NRedaktionskommission. Berlin 1894, Franz Vahlen. — Von größter Bedeutung ist es, den Entwurf, soweit er nunmehr nach langjähriger Arbeit fertiggestellt is, kennen zu lernen; denn die drei Bücher —-- Allgemeiner Theil; Recht der Schuldverhältnisse; Sachenrecht — dürften später keine wesentlihe Abänderung mehr erleiden.
— Die Sprache des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs, Eine Kritik, zugleih eine Mahnung an alle deutschen Juristen von Walter Gabriel, Direktor am Landgericht in Leipzig. Leipzig 1893. Fr. Wilh. Grunow, kl. 8. S. — Mit der Veröffent- lihung des ersten Entwurfs eines Bürgerlichen Geseßbuchs für das Deutsche Reich entwickelte sih eine reiche Kritik desselben, namentlich au in sprachliher Beziehung, welche, wie der Verfasser zutreffend bemerkt, fich überwiegend nur auf „allgemcine Aus\sprüche“ beshränkte. Hiermit wurde nichts gefördert. Der Verfasser geht systematish ins Einzelne; vielleiht hat er beim Lesen des jeßt umgearbeiteten Ent- wurfs erkennen können, daß seine Worte nicht unbeachtet blieben, wie au beim „Finderlohn“ § 914. 886. Besonders beachtenswerth er- scheint das Vorwort, in welchem der sprachsihhere Verfasser ermahnt, daß die Sprache in den gerihtlichen Entscheidungen eine bessere werden möge. Hier trifft er mit Daubenspeck in seiner bekannten Schrift (Berlin 1893, Meni h zusammen. Aus S. 14 sei hierher übernommen : „Der Jurist lese weniger Faczeitschriften, sie verderben ihm oft nur sein unbefangenes richtiges Urtheil; dagegen lese er mehr gute nichtjuristishe Werke, vor anderen gute Geschichts- werke, dann lernt er ganz von selbt ein richtiges, vornchmes Deutsch. Und das Lesen solher Werke bôte au einen anderen, einen unshäßbaren Gewinn. Trieben unsere Juristen mehr Geschichte, so hätten wir
| geseßbuch (ohne Seerecht).
2 2 | die allgemeinen j (
das |
weniger einseitige Fahmänner und Buchstabenmenschen, mehr L mit Dffencini Auge und großem Blick am Nichtertish.*“ Mögen T jungen Juristen das bedenken. L
— Die Zivil-Prozeß-Ordnung für das Deutsche Reich nebst den auf den Zivilprozeß bezüglihen Bestimmungen Gerichtsverfassungsgeseßp und den E A en , erläutert von Dr. J. Struckmann, Wirklichem Geheimen er-Iustiz-Rath und Ober-Landesgerichts-Präsidenten in Köln, und Dr. . Koch Wirklichem Geheimen Rath und Reichsbank-Präsidenten. 6. ver, mehrte und verbesserte Auflage. Berlin, 1894, J. Guttentag. — Die soeben ausgegebene Lieferung 2 enthält Bogen 17 bis 23 und die §8 222 bis 434, Während andere Kommentare zur Zivilprozeß, ordnung eine ungleihe Verbreitung haben und hier mehr, dort weniger angetroffen werden, hat dieser Kommentar eine gleihmäßige Verbreitung im ganzen Reich gefunden, mit anderen Worten, er hat sih überall die gleihe Anerkennung erworben. Die Kunst der Erläute- rungen liegt in ihrer inhaltsvollen Kürze. Der Literaturnahweig darf als vollständig bezeihnet werden.
— Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, Herausgeaeben von Rassow, Reichsgerihts-Rath, Kün el, Ge, heimem Ober-Justiz-Rath u. \. w., Dr. Eccius, Ober-Landesgerichts, Präsident. Berlin, Franz Vahlen. — Bekannt unter dem Namen „Gruchot's Beiträge“, hat die Zeitschrift unter ihrer jeßigen vor- sichtigen Leitung einen erfreulihen Höhepunkt erreicht. Heft 2, 3, Bd. XXXVII11 (Fünfte Flge. Bd. 111) enthält: Zur Lehre von der Prozeßfähigkeit der geseßlihen Vertretung und der Prozeßlegitimation, Amtsrichter Fuchs-Niederaula; Aus der konkursrechtlichen Praxis, Reichsgerichts-Rath Dr. Petersen; Ersaßanspruch wegen Vollziehung eines unrechtmäßigen Arrestbefehls aus einer unrechtmäßigen Zwangs- vollstrekung. Landgerichts - Rath Dr. Th. Wolff - Dortmund; Lebensversiherung im Verhältniß zur Schadensversiherung, Dr. Joh. Mittelstaedt - Leipzig; Berehnung des Großjährig- feitstermins. — Gerichts-Assessor Dr. Drenckman-Berlin; Stel- lung der Familienpersonen in Arbeiterversiherungsbezirken. Rechts- anwalt Dr. Fuld-Mainz; Schreib- und Postgebühren des An- walts. Amtsgerichts-Nath Kujawa-Nimptsh; Zum 8. Abschnitt des dritten Buchs des zweiten Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Neich. — Geheimer Ober-Justiz-Nath Küntel. Be- sonders beahtenswerth ift die s{chleunige Mittheilung des Entwurfs des Bürgerlichen Geseßbuchs zweiter Lesung durh Amtsrichter Greiff- Berlin. Den Abschluß macht eine Auswahl von Entscheidungen des Neich®gerihts, welche anderweit niht bereits veröffentliht sind, und Literatur.
= Sai Pes Archiv für bürgerlißes Net uny Prozeß. Herausgegeben von St. Hoffmann, Ober-Landesgerichts- Nath in Dresden und Dr. Frdr. Wulfert, Landgerichts-Rath in Leipzig. Leipzig, Roßberg’sche Hofbuchhandlug. -— Band IV. Heft 1 bringt Fortseßung und Schluß der Abhandlung des Neichsgerichts- Raths Petersen über die Entwürfe zu ciner Zivilprozeßordnung für Oesterreich. Besonders beachtenswerth ist hierbei die stete Vergleichung mit unserer Zivilprozeßordnung, welche nah Vollendung des Bürger- lihen Geseßbuhs ebenfalls eine Umarbeitung erfahren wird, wie fih das aus den gemachten Vorbehalten ergiebt. Ein Gleiches gilt für die Konkursordnung. Der Verfasser erkennt an, daß die Bestimmungen des Entwurfs vor denen der NReihs-Zivilprozeßordnung vielfach den Vorzug verdienen. Hervorgehoben werden die Vorbereitung der münd- lihen Verhandlung, die Art und Weise der Einlegung der Rechts- mittel, die Behandlung der prozeßhindernden Einreden. Gegen andere Abmachung im Vergleich zu unserer Zivilprozeßordnung verhält sih der Verfasser ablehnend. namentlich gegen die Regelung des Pro- tokollierungszwangs. — Entscheidungen des Reichsgerichts und des Ober-Landesgerichts zu Dresden, sowie literarishe Besprechungen machen den Abschluß. (Monatlih erscheint 1 Heft zu 4 Bogen.
} Jahrespreis 14 (6)
— Kommentar zum allgemeinen deutschen Handels- Von Dr. Hermann Staub, NRechts- anwalt in Berlin. Betrliit, 1894 J. I. Heine's Verlag, 80; 1043 S. — Der schnell vergriffenen ersten Auflage ist die zweite ge- folgt, welche mit der soeben ershienenen Lieferung 5 abgeschlossen vorliegt. Man darf sagen, daß zur Zeit dieser Kommentar der in den Gerichtshöfen herrschende ist. Bei gleihmäßiger Fort- und Durch- arbeitung wird er si diese Stellung zu bewahren wissen.
— Lehrbuch des NReichs-Versicherungsrechts, für den akademischen und praktischen Gebrauch von Dr. jur. Nihard Weyl, Privatdozenten an der Universität Königsberg und Gerichts-Assessor. Preis 20 4 Leipzig, Duncker u. Humblot. — Dies Werk umfaßt das
¡ gesammte Kranken-, Unfall-, Invalivditäts- und Altersversiherungsrecht. Index | versiherungsrehts
Einleitung werden Begriff und Aufgaben des Reichs- zutreffend festgestellt. Dann folgt ein erster (historischer) Theil, der eine Geschichte des materiellen Arbeitershußes und des Reichs-Versicherungsrechts enthält. Im zweiten (positiven) Theil wird das geltende Reichs-Versiherungsreht in seinen Einzelheiten
i dargestellt; dieser Theil, der in drei Untertheile (Kranken-, Unfall-
und Invaliditäts- und Altersversicherung) zerfällt, ist der umfassendste;
} der dritte (allgemeine und systematishe) Theil behandelt die Bedeu-
bisher
Abweichend von der bevor
Spezialia behandelt , Grundlagen und Begriffe dargelegt sind; werden vielmehr erst zum Schluß erörtert. Rosin in seinem Net dex Arbelterversiherung E Unigelehnt verfahren. Für den praktishen Gebrauh dürfte ih das erstgedachte Verfahren empfehlen; für akademische und wissenschaftliche Zwecke dürfte das RNosin’she Verfahren doch den Vorzug verdienen. Vebrigens ist Nosin’s Werk noch unvollendet; es liegt bis jeßt nur die erste Abtheilung in drei Bänden vor. Dagegen ist das Weyl'sche Werk abgeschlossen, mithin ist es die erste systematishe Gesammt- bearbeitung des Reichs-Versicherungsrechts, die fertig vorliegt. Das Werk umfaßt 67 Bogen und legt Zeugniß dafür ab, daß der Ver- fasser das oie Gebiet und alles, was an Verfügungen, (nt- scheidungen, wissenschaftlihen Bearbeitungen, Kommentaren u. \. w. ergangen ist, vollständig beherrscht.
— Grundriß der ethnologishen Jurisprudenz von Dr. Albert Hermann Post, Richter am Landgericht in Bremen. Bd. 1. Allgemeiner Theil. Oldenburg und Leipzig 1894, Schulze’sche Hofbuchhandlung (A. Schwarz). 8. S. 479. # 6. — Das vor- liegende Werk, sagt Professor Zitelmann im „Zentralblatt der Rechtswissenschast“ XI1Il. S. 229, das mehr und mehr die längstverdiente Anerkennung findet, ist aus dem Gedanken her- aus geschrieben, daß denjenigen Juristen , welche nicht in der
tung des MNeichs-Versicherungsrechts. üblichen Methode werden also die
leßtere
| Lage sind, der Einzelforshung auf dem ethnolozischen juristischen
Gebiet zu folgen, die Möglichkeit gewährt werden muß, sich_auf dent Laufenden zu erhalten. Zu einer nach Völkern und Stämmen geordneten Darstellung der NRechtsordnungen aller Völker sel die Zeit noch niht gekommen, wohl aber lasse sich {hon jeßt ein nah Materien geordnetes System in seinen wesentlichen Fundamenten aufbauen; ein: System sei möglih, denn „es giebt im Rechte der Völker bestimmte, zu allen Zeiten und an allen Orten vorkommende Grundformen, welche in unzähligen lokalen Variationen sich wesentli gleihartig wiederholen“. Dieser Saß ist durchgeführt und zuverlä}}18 belegt. Es wird daraufhin möglih, aus dem Dasein einer be stimmten Rechtêsgestaltung die sichere Folgerung auf den gefammien Zustand und den bereits zurückgelegten Entwickelungsgang eines Vo zu ziehen. Wenn die vergleichende Nechtswissenschaft zunächst si nur die Aufgabe stellen kann, das geltende Recht in den Kreis seiner Betrachtung zu ziehen und für die Gesetzgebungspolitik zu verwerthen (von Liszt, Thesen für seinen Vortrag am 19. April 189) so wird die ethnologische Juriéprudenz nah Zeit und Raum s eingeschränkt eine allumfassende Rehts- und damit Kulturge{hiß5 werden. Den Grundstein hierfür hat der Verfasser gelegt. h merksam sei darauf gemacht, daß am S des Bandes si 08 Verzeichniß der bisherigen Arbeiten des Verfassers im Gebtet vergleihenden Rechtswissenschaft befindet. Es darf empfohlen werde die juristischen Bibliotheken hiernahzu vervollständigen.
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Köni
M 116.
Zweite
Beilage
Berlin, Sonnabend, den 19. Mai
glih Preußischen Staats-Anzeiger.
1894...
Handel und Gewerbe.
Berlin, 19. Mat. Wochenbericht Stärkefabrikate und Ia. Kartoffelmehl 15—15} Æ, Ia. 11a. Kartoffelstärke und -
do. sekunnda 20—21 M, MWeizenstärke (großft) 395—36 M, 35—36 M, eis\tärke (Strahlen) 46—47 M, Maisstärke 30—32 Viktoria-Grbsen 15—20 #, Kocherbsen Erbsen 16—20 #4, Futtererbsen 123—13} M, Bohnen 13#—15 #4, weiße
E uet allesche 48—49 M,
pa. Maisshlempe 40—42 0/0 per Zentner. 10 000 kg.)
— Vom obershlesischen Eisen- und Zinkmarkt berichtet die „Schles. Ztg.“ : Die Situation auf dem obershlesishen Eisen- markt verblieb im allgemeinen die nämlihe der Vorwochen. Die Roheisenfabrikation ist durch das Inbetriebseßen noch eines Hochofens auf Julienhütte verstärkt worden, und der Verbrau von O im Revier selbst hat eher noh zugenommen. Für Gießerei-
oheisen war die Nachfrage wieder etwas stärker, da auch größere Posten von Niederschlefien bezogen wurden. Der Betrieb der Hoch- ofen ist recht rege; es werden, um die Produktion an Roheisen zu ; _ Eisenerze verarbeitet. Walzeisenmarkt hat die feste Stimmung weiter angehalten. Obwohl sämmtlihe Walzwerke voll arbeiten, fällt es denselben s{chwer, die Lieferungstermine prompt inne zu halten, da besonders seitens der russishen Abnehmer zur \{leunigsten Ablieferung der in Auftrag gegebenen bedeutenden Eisenguantitäten gedrängt wird. Vor- läufig gehen neue Aufträge bei den Werken etwas {chwächer ein, weil die Abnehmer in Rücksicht auf den Andrang und die seitens ter
heben, größtentheils reichere
für ülsenfrüchte von Max Sabersky. artoffelstärfe ehl 11—13 Æ, gelber Syrup 17—174 4, Kap.-Syrup 18—18è #, Kap.-Export 19-—194 4, Kartoffelzucker elber 17—174 Æ, do. Kap. 18—187 4, Rum-Kuleur 33—34 4, ier-Kouleur 32—34 A, Dextrin, gelb S 22—23 M,
einst.
4, Schabestärke E i inländishe weiße je Flahbohnen 15—-17 Bohnen 135—142 4, galizishe und russishe Bohnen 12—13 X, große Linsen 26—34 4, mittel Linsen 20—24 46, kleine Linsen 14—18 #4, Mohn, blauer 44—50 4 nom., do weißer 90—100 nom.,
irse, weiße 20—22 A, gelber Senf 36—46 4, Hanfkörner 18 bis 20 4, Buchweizen 145—18 #, Wicken 15—17 4, Pferdebohnen 13—15 #, Leinsaat 23—25 4, Mais loko 102—11 Kümmel 30—36 H, Leinkuhen 6}—7 4, Rapsku Roggenkleie 44—4} Æ, Weizenkleie 4—4} M, pa. helle getr. Biertreber 28—30 9/0 94—9} M, pa. Getreideshlempe 31—33 0% 64—7 M Malzkeime 4}—5 M (Alles ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens
Stärke, ändert ;
auh jeßt noch
15—15è M, Aen ries ind wieder besser beschäftigt ;
d Schleich un e do. (Stücken) | die 28—29 M, grüne
Vorwoche nichts geändert, Maschinen-
Æ, ungarishe | Werke
Magdeburg, 18. Mai.
M per 100 kg,
hen 6—64 M, 9,30. Schwächer.
Gen.
Ruhig. Rohzuter.
51-62 M, Juli 11,50 Gd.
Köln, 18. Mai.
ständigung erzielt sein. noch nicht erfolgt. Leipzig, 18. Mai.
3,222 M, per 3,29 4, ver Oktober 3,277 M,
— Auf dem Bremen, 17. Mai.
Börse.) Nuhig.
Upland middling, loko 37 4.
Wolle. Umsaß: 72 Ballen.
middling loco 34+.
Werke beobachteten langen Lieferungsfrist bw d
Im Absatz der einzelnen L aria Al iais R O d grobe Handelseisen-Sortimente Träger, werden sehr stark begehrt,
auf Königshütte
werden bauptsächlid Ciferbehnswienen eite und hat sih das Geschäft insofern geh reichere Aufträge eingehen; für Feinbleche if der Begehr sehr stark, und gehen besonders größere Posten nah Rußland. Draht- und Nägelwerke sowie der Röhrenwalzwerke hat \ih gegen
oben,
1 und Kesselfabriken i} neues ni den Eifengießereien sind einige mit leitungsröhren nah wie vor sehr stark beshäftigt, und auch die übrigen _ haben gegenwärtig genügende Beschäftigung. — Im Zink- geschäft hat sich die Lage nicht geändert. tate verharren in matter Tendenz.
Kornzucker exkl., von 92% —,—, neue 12,80, Kornzuder exkl. 88 9/0 Rendement —,—, neue 12,00, Nachprodukte exkl., 75 9/, Rendement ) Brotraffinade I. —,—, Brotraffinade Il, —,— Raffinade mit Faß 25,50, Gem. Melis I, : I. Produkt Transito f. a. i: pr. Mai 11,60 bez., 11,624 Br., pr. Juni 11,55 bez. u. By, pr. 11,55 Br., pr. Oktober-Dezember L 11,20 Br. Matt. — Wochenumsaß im Rohzuckergeschäft 70 000 Ztr. 1 Wie die „Köln. Ztg.“ meldet, soll zwischen dem westfälischen und dem belgischen Kokssyndikat eine Ver- Eine Aeußerung des Koks\yndikats it bisher
(W. T. B.) handel. La Plata Grundmuster B. per Mai 3,20 4, per Juni Juli 3,2237 4, per August 3,25 4, per September
zember 3,324 M, per Januar 3,35 #4, per Februar 3,374 M, per März 3,40 4, per April 3,40 A Umsay 60000 kg.
(W. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Loko 4,75 Br. — i 9. — Schmal3. 385 A, Armour shield 38 §, Cudahy 384 „4, Fairbanks 324 „g. —
hat sich bis jeßt nichts ge- | troleum. „und Baueisen, besonders „während die Nachfrage für s{wächer ist. Die Stahlwerke riedenshütte ienen hergestellt. n Blechen
als auch für Grobblech zahl-
377 8. S
In der Lage der
und auch über den Betrieb der t zu berihten. — Von
: stetig. nfertigung von Wasser-
Blei und Bleifabri-
(W. T. B. Zudckerberiht.
mit Faß 23.75. Hamburg
L174 bez., bekannt.
bei weichender
282 000
Kammzug - Termin-
per November 3,30 #4, per De-
T. B.) Börsen - Shlußbericht. etroleum- Baumwolle. Geschäftslos.
Nuhig. Wilcox
Ballen.
Speck. Ruhig. Short clear
Bremen, 18. Mai.
New-York, 18. Mai.
Tendenz; im weiteren Verlaufe war die
A daa Schluß ruhig. uüd.
Weizen eröffnete chwach und {chwächte etwas ab infolge allgemeiner Liquidation und spâter trat auf Berichte von ungünstiger Witterung und Käufe für den Export, sowie auf gute Plaßnach fehr fest. — Mais trat auf die Festigkeit des Weizens Erholung ein.
_ Baumwollen-Wochenberiht. häfen 22 000 Ballen, Ausfuhr nah E: ritannien 14 000 Ballen Ausfuhr nach dem Kontinent 17 000
Chicago, 18. Mai. auf s{chwächere in- und ausländishe Märkte, von ungünstiger Witterung und Käufe eines Schluß fest. — Reaktion, Schluß träge aber
(W. T. B.) Raffiniertes Pe-
(Offizielle Notierung der Breme -Bô Nuhig. Loko 4,75 Br. ; O chmalz. Cudaby 384 9, Fairbanks middling loko 34. 93 Seronen Carmen.
Wien, 18. Mai. der Südbahn-Gesellschaft 21 751 425 Fl. Die Lasten beliefen sih auf 18 582 320 Fl. verbleibt ein Ueberschuß von 3 169 105 Fl.
London', 18. Mai.
Baumwolle. Matt. Üpland middl. lok lau. Wilcox 38 S, Armour shield 374 7
32 4. Speck. Matt. Short clear Taback. Umsag: 835 Paten Sumatra,
(W. T. W.) Nah dem Rechnungsab\{l pro 1893 betrug das dieinecträgni Demnah
Preise
(W. T. B.) Wollauktion.
An der Küste 9 Weizenladungen angeboten.
96% Javazucker loko 14} ruhig, Rüben-Rohzucker loko 117 matt. — Chile-Kupfer 395/16, pr. 3 Monat 39,
Glasgow, 18. Mai. Roheisen in den Stores 338 967 Tons im vorigen lichen Hochöfen beträgt 73 gegen 71
Amsterdam, 18. Mai. ordinary 51}. — Bankazinn 451.
Gothenburg, 19. Mai. Anleihe is von der „Skandinaviska Kreditactiebolag* in Stockholm übernommen worden.
W. T. B.) Die Vorräthe von elaufen fich auf 313 007 Tons gegen Jahre. — Die Zahl der im Betrieb befind- im A Jahre.
T: D) ava- Kaffee good
(W. T. B.) Die 4% ige Stadt-
(W.
Der Uebernahmekurs is zur Zeit noch un-
(W. T. B.) Die Börse eröffnete Stimmung Der Umsaß der Aktien betrug
ih nach Eröffnung noch erkäufe des Auslandes,
1 age Erholung ein. Schlu s{wächte sich nah Eröffnung etwas ab, Dit Schluß stetig.
ufuhren in allen Unions-
Vorrath 493 006
(W. T. D) Weizen anfangs niedriger später trat auf Berichte rung 1 ( ( Ringes Besserung ein. Mais einige Zeit steigend nah Eröffnung, später
allen.
tetig. SESHIERZE S S ECEEH———
L a aen,
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloofuna 2. von Werthpapieren.
Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gefellsch,
irthshafts-Genofsenschaften.
Oeffentlicher Anzeiger. | a Me
10. Verschiedene
ekanntmahungen.
l) Untersuchungs-Sachen.
[10655] Streckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Kaufmann, Reisen- den Joachim Heinrich Leicht, gebürtig aus Hasvar- Budapest, welcher si verborgen hält, foll eine dur Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 5. Oktober 1893 erkannte Haftstrafe von vier Wochen vollstreckt werden. Es wird ersucht, den- selben zu verhaften und in das nächste Gerichts- gefängniß abzuliefern. Um, gefl. Nachricht zu den Aften D. 221/93 wird ersucht.
Barmen, den 10. Mai 1894.
_ Königliches Amtsgericht. 11.
Beschreibung: Alter 35 Sobrs Größe 1,69 m, Statur _unterseßt — breitshultrig —, Haare dunkel- blond, Stirn hoh, Bart Aufg von Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen dunkelgrau, Nase stark, Mund gewöhnlih, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht rund, di, Gesichtsfarbe gesund, Sprache ge- brochen deuts, sons ungarish, Kleidung trug \tets
,
einen grauen Anzug.
[11653] Steckbrief.
Gegen den Gustav Hermann Meyer, geb. 14. Ja- nuar 1863 zu Gollop, Kreis Strasburg W.-Pr., zuleßt wohnhaft gewesen in Nixdorf, welcher flüchtig ist, ist die Untersuhungshaft wegen Betruges verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das hiesige Gerichtsgefängniß abzuliefern.
Trebbin, den 12. Mai 1894.
Königliches Amtsgericht.
[11652] Mari lo Se legung,
Der gegen den Konditor Wilhelm Otto Stenzel wegen Diebstahls unter dem 22. Oktober 1881 vom Königlichen Amtsgericht 1. zu Berlin in den Akten E — L V. OS6L SI — er lassene und diesseits unter dem 5. September 1885 érneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 10. Mai 1894.
Königliche Staatsanwaltschaft. 1.
[10980] K. Staatsanwaltschaft Stuttgart. s See Se NRna me. Durch Beschluß der Strafkammer 11. des K. Land- grts Stuttgart vom 17. April 1894 ist das im eutshen Reih befindlihe Vermögen folgender abwesender Wehrpflichtigen : , 1) Karl Michael Auch, geboren 2%. Juni 1871 in Walddorf. 2) Gotthilf Berner, geboren 12. März 1871 in Hildrizhausen, Dienstknecht, % Johannes Wilhelm Julius Grieb, geboren uni 1872 in Eßlingen, Kaufmann, j ) Gottlieb Immanuel Haeufßler, geboren 5. Sep- ider 1871 in Obersielmingen, j ) Gottlob Friedrich Maier, geboren 7. Sep- deten wagen Ablbad, Kübler, ic eie das Hauptverfahren wegen Berlezung A Wehryflicht eröffnet ist, gemäß § 140 Abs. 3 jün Ber: und O 326 und Sat treP.-O. je bis ge von Á mit Beschlag belegt worden. Den 11. Mai 1894. N Staatsanwalt Cle ß.
Nechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen,
[8800] zu Zülpich wird der Inhaber des angebli
autend für den Antragsteller über 1588,40 4, auf- gefordert , 29, Dezember 1894, Vormittags 10 Uhr, seine Rechte anzumelden und das vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos er- klärt wird.
Beglaubigt: (L. 8
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[11810
dur Anschlag an die Gerichtstafel und dur Abdruck in den Medllenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem proflam finden zur Zwangsversteigerung des dem Bauunternehmer Hermann Thiemig zu Waren ge- hörigen Wohnhauses Nr. 2753 D. an der Waren- Röbel-Malchower Chaussee Termine 1) zum Verkaufe nah zuvoriger endlicher Regu- lierung der Verkaufsbedingungen am Frei- tag, den 24. Angust 1894, Vormittags 12 Uhr, 2) zum Ueberbot am Freitag, den 21. Sep- : tember 1894, Vormittags 12 Uhr, im Zimmer Nr. 5 des hiesigen Amtsgerichts- gebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 1. August d S an dus ber Gerichtsschreiberei, welche Kauf- liebhabern nah vorgängiger Anmeldung die Besih- tigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. Waren, den 16. Mai 1894. Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht.
[58405 Aufgebot,
Es is das Aufgebot der folgenden Preußischen Staatspapiere :
1) der angeblih gestohlenen Schuldverschreibung der konsol. 40/9 igen Staatsanl. v. 1884 Litt. H. Nr. 103 863 über 150 A von dem Gemeindekirchen- Rath zu Waltersdorf bei Luckau,
2) der angebli verlorenen Schuldverschreibungen der konsol. 34% igen Staatsanl. v. 1887/88 Litt. C. Nr. 149 957 und Nr. 149958 über je 1000 ( von dem Privatmann Gustav Nicolai in Halle a. S,,
s der angebli verlorenen Schuldverschreibung der konsol. 3309/6 ige Staatsanl. v. 1885 Litt. C. Nr. 24167 über 1000 von dem Kaufmann Emil Schwerin hier, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf- gefordert, L in dem auf den 11, Februar 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, part., Zimmer 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre
widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wird.
Berlin, den 2. Januar 1894.
Das Königliche Amtsgericht 1. Abtheilung 82.
Bekanntmachung.
Auf Antrag des Bäkers und Ackerers Peter Dedy verloren egangenen Quittungsbuches der Zülpicher Volksbank,
spätestens im Aufgebotstermine am
uittungsbuh
Euskirchen, den 1. Mai 1894. 9 Königliches Amtsgericht.
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nady
grenzenden Bracken und Kuhlen in den Werdern, mit Einschluß der Fischerei in den sog. Artlenburger Haken zwischen Artlenburg und Holmstorf vibat erworben hat, werden alle, welche ein die erwä Fischereiberehtigung aus\chließendes, bes{hränkendes oder belastendes Necht in Anspruch nehmen, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 23, Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Aufgebots- termin ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls der Ausschluß derselben erfolgen wird.
[11842]
Friedrichsthal geborene und zuleßt dort wohnhaft ge- wesene Eristinéëé Lacrsïig, ohne dem Jahre 1876 vermißt und ist deren Verschollen- heitserklärung beantragt.
frift Nachriht von si
[69268] Bekanntmachun
Habelschwerdt Nr. 2232 über 372,92 M,
der Inhaber des Sparkassenbuchs
werden wird.
Habelschwerdt, den 3. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.
(S0 Aufgebot
Der Tischlermeister Fuliu
folgen wird.
Friedeberg N.-M., den 13. April 1894.
Königliches Amtsgericht.
[11722] Aufgebot. Auf den Antrag des Vorstandes der „Fischerei- genossenschaft für den im Landkreise Lüneburg be- legenen Theil des Elbstromes“, welche dur Vertrag vom 25. Januar 1893 von dem Königlich Preußischen Domainenfiskus die Berechtigung zur Fischerei in dem auf preußischem Gebiete belegenen O Theile der Elbe — dieser reiht von dem oberhalb Barförde an der Grenze der Kreise Lüneburg und Bleckede stehenden Grenzsteine bis an die zwischen den Dörfern Obermarshaht und Niedermarschaht liegende Grenze der Kreise Lüneburg und Winsen — sammt der Fischerei in den in die bezeichnete Elb- strede einmündenden Gräben und den an dieselbe
nte
Lüneburg, den 12. Mai 1894. Königliches Amtsgericht. IIT.
Vorbescheid.
Die am 8. November 1836 zu
Nr. 8214.
Gewerbe, wird seit
Die Vermißte wird aufgefordert, binnen Jahres- an das diesseitige Gericht
Das S der städtischen Spalte zu
autend auf Maria Wolf in Mittelwalde, ist angebli ver- loren gegangen und foll auf Antrag der vorbezeich- neten Eigenthümerin zum Zwecke der neuen Aus- fertigung für kraftlos erklärt werden. Es wird daher r l aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 20, September 1894, Vormittags 9 Uhr, beim unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasfelbe für kraftlos erklärt
- s Wolk zu Berlin, Mittenwalderstraße Nr. 2a., früher zu Brenkenhofs- bru, vertreten durch den Nechtsanwalt Dr. Gutts- mann zu Berlin, Blücherstraße 1, hat das Aufgebot des für ihn ausgestellten, auf 107 (62 4 lautenden Sparkassenbuhs Nr. 8945 der hiesigen Kreissparkasse beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf den 25. Oktober 1894, Vormittags 104 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls ‘die Kraftloserklärung der Urkunde er-
die vollen
[11215]
meinen, werden aufgefordert, bis zum L. 1894 dieselben zumelden, widrigenfalls den bis dahin bekannt ge- G Erben die Erbbescheinigung ertheilt werden: wird.
jenigen, welhe Auskunft über Leben und Tod der
Vermißten zu ertheilen vermögen, aufgefordert, hier-
von binnen gleicher Frist Anzeige anher zu erstatten. Karlsruhe, den 16. Mai 1894.
A Rapp, Gerichts\hreiber Großh. Amtsgerichts.
[11688] es
Auf den Antrag der e Wilhelmine Pallentien, geb. Dreyer, in Gr. Friedrihsgraben I. wird deren Sohn Heinrich Eduard Pallentien, welcher im Jahre 1873 nah Amerika ausgewandert ist, aufgefordert, sih spätestens im Aufgebotstermin den L. März 1895, Vorm. 9 Uhr, bei dem e Ea _Geriht (Zimmer 2) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Labiau, den 8. Mai 1894.
Königliches Amtsgericht.
[8794] Aufgebot behufs Todeserklärung.
Auf Antrag des Rentners Lorenz Nicolai Lorenzen in Niebüll als Vormund des abwesenden Peter Dircks, ehelichen Sohnes des verstorbenen Physikus Dr. ien Dircks in Tondern und der gleihfalls verstorbenen Juliane Dircks, geborene Seyffarth v. d. Mervede, wird genannter Peter Dircks, welher am 28. Fe- bruar 1824 in Tondern geboren, in den Jahren 1848 bis 1850 angeblich nach Australien ausge- wandert und feitdem verschollen sein foll, hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 19. De- zember 1894, Vormittags 10} Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte bestimmten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein im Inlande vorhandenes Vermögen seinen bekannten und gehörig legitimierten Erben unter der einzigen Bedingung als Eigenthum verabfolgt und geleh- mäßig zugetheilt werden wird, daß sie dem Todt- erklärten, wenn er sich wieder einfinden sollte, den erforderlihen Unterhalt, soweit das ererbte Ver- mögen dazu hinreiht, und in jedem Falle wenigstens insen und Einkünfte desselben geben
Sollten bekannte oder gehörig legitimierte
müssen.
Ga nicht vorhanden sein, so würde die Vermögens- masse noh ein Jahr lang aufbehalten und dann dem Fiskus zuerkannt werden.
Tondern, den 27. April 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
Anfgebot. Am 7. Januar 1894 verstarb zu Bonn der Rech-
nungs-Rath Wilhelm Dümpelmann, gebürtig aus Müllenbah, Kreis Gummersbach. Seine waren Christoph Friedri Dümpelmann, Pfarrer zu Müllenbach, f 1817, und Anna Katharina, geborene Vedder (Vetter), a 1835, seine Großeltern mütter- liherseits Pet. Wi
Schickhaus, beide vor 1805 verstorben.
[tern
lh. Vedder und Anna Marg.
Als Erben haben sich bis zur Zeit 2 mit dem
a Erblasser von Mutterseite her im 5 ten Grade ver- wandte Personen ausgewiesen.
Alle diejenigen, welhe Erbansprüche zu haben ver- e diejenigen ch p Cte
et der unterzeichneten Stelle an-
Bonn, den 10. Mai 1894, Königliches Amtsgericht. Abth. V.
(Unterschrift), Gerichtsschreiber.
gelangen zu lassen. Desgleichen werden alle die-