1894 / 119 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs- Anzeiger

und

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 A 50 4. Alle Post-Anrstalten nehmen Bestellung anu; für Berliu außer den Post-Anstalten auch die Expedition *

Einzelne Uummern kosten 25 s.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren und Mannschaften folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar :

den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe: dem General-Major z. D. Freiherrn von Richthofen, bisher Kommandeur der 22. Jnfanterie-Brigade, und : dem General-Major z. D. von Oesfeld, bisher Kom- mandant von Graudenz; -

den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub: dem General-Major z. D. Cleinow, bisher Kommandeur der 5. Feld-Artillerie-Brigade, und dem General-Major z. D. von Drygalski, Kommandeur der 29. Jnfanterie-Brigade ;

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem Obersten á. D. Freiherrn Marschall von Bieber-

stein, bisher Kommandeur des Jnfanterie-Negiments von Horn (3. Rheinisches) Nr. 29;

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem Major a. D. Grabe, bisher Bataillons-Kommandeur vom Jnfanterie : Regiment Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posensches) Nr. 59,

dem Major z. D. Kicton, bisher Bezirks - Offizier bei dem Landwehr-Bezirk T Braunschweig und

dem Major z. D. Rosenhagen, bisher Bezirks-Offizier bei dem Landwehr-Bezirk Deutsch-Eylau ;

den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse:

dem General-Lieutenant z. D. Lademann, bisher Kom- mandeur der 30. Division ;

den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem General-Lieutenant z. D. von Roques, bisher Kommandant von Magdeburg ;

bisher

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:

dem Obersten a. D. von Zepelin, bisher Kommandeur des Junfanterie-Regiments Nr. 129,

dem Obersten a. D. Preußer, bisher Kommandeur des Westfälishen Dragoner-Regiments Nr. 7,

dem Obersten z. D. Castendyck, bisher von der 3. JIngeniecur-Jnspektion und Jnspekteur der 5. Festungs- Inspektion:

den Königlichen Kronen - Orden dritter Klasse mit Schwertern am Ringe:

dem Oberst-Lieutenant z. D. von Hake, bisher Stahbs- gier bei dem Kommando des Landwehr-Bezirks Il Berlin, un

dem Oberst - Lieutenant z. D. Fischer, bisher Komman- deur des Landwehr-Bezirks Schlawe ;

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

__ dem Oberst - Lieutenant a. D. Stieler, bisher etats- mäßiger Stabsoffizier des Jnfanterie - Negiments Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posensches) Nr. 59, dem Oberst-Lieutenant a. D. Taegen, bisher Komman- deur des Landwehr-Bezirks Königsberg, : dem Oberst-Lieutenant a. D. Scheer, bisher Komman- deur des Landwehr-Bezirks T Bochum, dem Oberst - Lieutenant z. D. von Devivere, bisher Kommandeur des Landwehr-Bezirks Hagen, dem Oberst: Lieutenant z. D. Stettin, bisher Kommandeur des Landwehr-Bezirks Graudenz und -

dem OberskVieutenant z. D. Heinze, bisher Vorstand des Kontrol-Bureaus der Garde; sowie

das Kreuz der Jnhaber des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern:

„__dem pensionierten Vize-Feldwebel Gothe, bisher im

3. Thüringischen Jnfanterie-Regiment Nr. 71.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nahbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Jnsignien zu ertheilen, nd zwar: es Verdienstkreuzes des Großherzoglih badischen : Ordens vom Zähringer Löwen: dem Kunsischriftsteller , Privatgelehrten Schreiber zu Potsdam ; der Fürstlich waldeckshen Verdien sstt-Medaille s in Gold:

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Insertionspreis für den Raum einer Druzeile 30 . Inserate nimmt au: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Prenßishea Staats-Anzeigers Berlin §3W., Wilhelmftraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch, den 23. Mai, Abends.

des Kommandeurkreuzes des Kaiserlich japanischen Verdienst-Ordens der aufgehenden Sonne:

dem Professor Dr. Lessing, Direktor der Sammlungen des Kunstgewerbe-Museums zu Berlin; der Königlich shwedishen goldenen Medaille litteris et artibus: dem Kunstschriftsteller, Privatgelehrten Schreiber zu Potsdam; sowie

des Königlich serbishen St. Sabbas-Ordens vierter Klasse:

dem Dozenten für deutsche Sprache und Literatur an der

Königlich serbischen Hochschule zu Belgrad, preußischen Staats-

angehörigen Roesner.

Deutsches Reich.

Becordnung,

betreffend die Aufhebung des Verbots devAusfuhr von Streu- und Futtermittekn.

Vom 21. Mai 1894.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:

Die Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Streu- und Futtermitteln, vom 4. Juli v. J. (Reichs-Gesehbl. S. 203) tritt mit dem Tage der Verkündung gegenwärtiger Verordnung außer Kraft. :

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnstegel.

Gegeben Prökelwiß, den 21. Mai 1894.

(E.-8.) Wilhelm. von Boetticher.

DebanntmacchuUng.

ür die Zeit vom 4. Juni bis einschließli 13. Juni wird aus Anlaß der im Park zu Treptow bei Berlin statt- findenden Allgemeinen Deutschen landwirthschaft- lichen Ausstellung eine Postanstalt mit Telegraphen- betrieb und öffentliher Fernsprechstelle in Wirk- samkeit treten. :

Die Postanstalt erhält die Bezeihnung: „Postamt der Allgemeinen Deutschen landiwirthsGaltlichen Ausstellung“. Die- selbe wird für den Verkehr mit dem Publikum geöffnet sein von 8 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Nachmittags; am Sonntag, den 10. Juni, werden die Schalter für den Postverkehr von 9 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 5 Uhr Nachmittags geen. Die Geschäfte der Postanstalt werden sih er- treden:

a. auf den Verkauf von Postwerthzeichen jeder Art, von Wechselstempelmarken zu 10 Z, 20 3, 30 Z§, 40 Z und 50 und 1 M, von Versicherungsmarken und von unbe- klebten Formularen zu Postkarten, Postanweisungen 2c. ;

b. auf die Annahme und Abfertigung von ae n und eingeschriebenen Briefpostsendungen, Postanweisungen, Nohrpost})endungen und Telegrammen;

c. auf die Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen, Postanweisungen nebst den zugehörigen Geld- beträgen, Telegrammen und Rohrpostsendungen, welche den Vermerk: „postlagernd landwirthschaftliche Ausstellung“ tragen ;

d. auf die Bestellung von Briefsendungen, Postanweisungen nebst den dazu gehörigen Geldbeträgen und von Telegramnmen, soweit diese Sendungen an Aussteller und nach dem Aus- stellungsplaze gerichtet sind. :

Die bei dem Postamt eingerichtete öffentlihe Fernspreh- ene kann gegen Entrichtung der tarifmäßigen Gebühr benußt werden. Berlin C., den 21. Mai 1894. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Ober-Postrath Griesbach.

Die Nummer 24 des Reichs- Geseßblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 2177 die Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Streu- und Futtermitteln. Vom 21. Mai 1894. Berlin, Mo ias [Rosi Sritudadátit ; aiserliches Post - Zeitungsamt. Weberstedt.

1894.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Wahl des bisherigen Ritterschafts-Raths von Pfuel

auf Jahnsfelde zum Mittelmärkischen Rittershafts - Direktor auf die Dauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Organisten an der Zwölf - Apostelkirhe in Berlin Joachim Pyllemann ist das Prädikat Königlicher Musik- Direktor beigelegt worden.

Der bisherige Jnspektions - Assistent bei der Königlichen Universitäts - Frauenklinik zu Berlin Wilhelm Gerlach ist zum Rendanten der Königlichen Erziehungs- und Bildungs- Anstalt zu Droyssig ernannt worden.

Abgereist:

der Ministerial-Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe, Ober-Berghauptmann Freund, nach Saarbrüdten.

Nichtamtliches. Deutsches Rei ch.

Preußen. Berlin, 23. Mai.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin kamen in Begleitung Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin E heute Vormittag nah Berlin und hielten in der Sing-Akademie die Ie eneralversammlung des Vaterländischen Frauen- vereins ab.

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenarsizung. Vorher beriethen die vereinigten E für Zoll: und Steuerwesen und für Handel und Verkehr.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich sächsischer Geheimer TinänzRath Dr. von Koerner, Königlich württem- bergisher Ministerial-Rath von Qi cher und Großherzogli mecklenburgischer General-Zolldirektor Oldenburg sind hier angekommen.

Württemberg.

Die Kammer der Abgeordneten seßte gestern die Berathung der Volks\schulnovelle fort. Ein nachträglicher Antrag des Abg. Haußmann (Gerabronn), im Geseß zu be- stimmen, daß die Schülerzahl in der allgemeinen Fortbildungs- \hule dauernd die Zahl 40 nicht überschreiten solle, war von der Kommission ohne Widerspruch angenommen worden, wurde aber im Plenum von der Mehrheit abgelehnt. Die Berathung elangte dann, da Art. 7 an die Kommission zurückverwiesen ist, bis Art. 8, bei dem sich über die zum Besuch der Sonntags- \hule verpflichtende Altersgrenze (16., 17. oder 18. Lebensjahr) eine längere Debatte entspann. Die Abstimmung ergab mit 52 gegen 30 Stimmen die Annahme des von der Kommission beantragten 17. Jahres.

Baden.

Die Zweite Kammer hat in ihrer vorgestrigen Sißung die Abänderung des Einkommensteuer- und Kapital- rentengeseyes nah fünfstündiger Debatte dem Antrage der Kommission gemäß angenommen. Danach beginnt die Pro- réssion bei einem Einkommen von 25000 Æ und fhließt mit dem Rentenbetrag von 200000 A ab. Der Steuerfuß kann im ganzen um 40 Proz. an- steigen, sodaß die Steuer von 100 4 Einkommens- anschlag im Höchstbestand 3 A 50 .Z statt 2 A 50 Z be- trägt. Ss werden die bisher verschiedenen Strafbestim- mungen in beiden Geseßen gleich gestaltet. Die Erben, au wenn sie gar keine Schuld trifft, sollen für fünf Jahre rück wärts den doppelten Betrag der schuldigen Steuer ent- rihten. Verheimlichen sie ihrerseits den rihtigen Stand der Erbmasse, so werden sie von dem Fünfzigfachen des einfachen Steuerbetrags (zehnmal den Steuerbetrag für die nicht ver- jährte fünffache Bahres\{uld) und zwar jeder Erbe von dem ganzen Strafbetrag betroffen.

Mecklenburg-Schwerin. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat den

\ dem Provinzial-Scul-Sckretär Wettich zu Cassel;

Mel. Nachr.“ zufolge gestern Abend Luzern verlassen und fi zum L ilen j Aufenthalt nah Frankfurt a. M. be- geben.