1894 / 119 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Weng, der Nothwendigkeit einer vorgängigen Verbüßung von Haft, im atv Betr g Festseßung der Nachhaftdauer u. \. w. muß aufhören. Lediglih zur Kenntniß nahm man einen gut iten, aber uts undurhführbaren Vorschlag, anstatt kurze ger Frei- heits\trafen Bevormundung der Uebelthäter eintreten zu lassen.

Ein besonderer Kamp! entspann gd anläßlih der Frage nah der Umgestaltung der Geldstrafe; doch nahm die Ra m wesent- Tien die bekannten, von der Internationalen kriminalistishen Ver- einigung aufgestellten Forderungen an, nämlich Erhöhung des Höchst- betrages, Ausmaß nach der wirthschaftlichen Lage des zu Verurtheilen- den, vermehrte und grundsäßliche Zulassung von Theilzahlungen und beträhtlihe Erweiterung des Anwendungsgebiets. Den Mangel, daß die Geldstrafe auch die unshuldige E ie des Verurtheilten trifft, theilt fie mit der Freiheits\trafe; daß sie, wie zur Zeit niht zu leugnen, den Armen härter als den Reichen drückt, läßt ih bei anderen Strafausmaßprinzipien im wesentlihen vermeiden. Bei aller Anerkennung dafür, daß in gewissen Fällen die Unpfändbarkeit der Unfallsrente und des Arbeitslohns si derzeit als ein Mißstand darstellt, wurde doch eine Pragabe dieser Objekte für den Zugriff im Wege der Pfändung abgelehnt. Und ebenso die Zwangsarbeit ohne Einsperrung, die als Staats- oder Gemeindearbeit im Freien, als Beschäftigung in Staatswerkstätten und als Arbeits- [leistung innerhalb der Strafanstaltsmauern während der dort ein- geführten Arbeitszeit unter Entlassung während der Mittagspause und während der Nachtzeit denkbar, jedo in allen diesen Arten niht gut praktis durchführbar is. Aus diesem Gedanken heraus faßte man folgende Beschlüsse: E :

1. Die kurzzeitigen Freiheits\trafen sind unentbehrlich und an sih nicht verwerflih, auch nicht im Mindestmaße von einem Tage. Ste finden aber auf Grund der jeßigen Geseßgebung eine zu aus-

edehnte Anwendung, und es disdeint daher eine Einschränkung der- Flben in Bezug auf Anordnung und Anwendung geboten. :

IT. Bei der Einschränkung der kurzzeitigen Freiheits\trafen ist davon auszugehen, daß einerseits erstmalige l anti S nicht zur Verbüßung einer Freiheits\trafe führen müssen, sondern durch andere Maßregeln gesühnt werden können, daß andererseits die Möglichkeit iefaffen wird, in geeigneten Fällen die Freiheits- entziehung zu verlängern.

ITIT. Zu diesem Zweck empfiehlt der Verein der deutschen eas der Geseßgebung: a. fakultative Zulassung des Verweises mit Kostenfolge auch für Erwachsene bei allen Uebertretungen und bei leihteren Vergehen; b. vermehrte wahlweise Zulassung der Geldstrafe bei Uebertretungen und leihteren Ver-

ehen, wobei jedoch zu beahten wäre, daß bei Bemessung der Geld-

frafé und der subsidiären Freiheitsstrafe auf die wirthschaftliche Lage des zu Verurtheilenden Nücksiht genommen und daß die Ein- ziehung derselben dur Theilzahlungen erleichtert wird; c. weitere Midgestaltuna der Verweisung in eine Arbeitsanstalt, wenn noth- wendig durch Verlängerung der Einsperrungszeit, und obligatorische Einführung dieser Müañnábre bei Nückfall in Bettel, Lenbslteitberei und Unzucht.

Es ist hiernach selbstverständlich, daß die eingangs erwähnte erste Frage der Tagesordnung eine Beantwortung dahin erfuhr, daß auch die mit der Anwendung kurzzeitiger SFreibeilöftrafen emachten Er- fahrungen eine Aenderung des Vollzuges derselben erheishen. Die Ansichten, von welchen der Verein hierbei an ergeben sich in der Hauptsache aus den weiter unten mitzutheilenden Beschlüssen. Zu denselben ist namentlich Folgendes zu betonen : 5

Die ordnungsmäßige Leitung au eines kleineren Gefängnisses erfordert eine folche Sachkunde, Umsicht und Aufopferung von Zeit, daß sie von den vielbeshäftigten Staatsanwalten und Richtern nicht im Nebenamt mit den wünschenswerthen Erfolgen geleistet werden kann. Es muß deshalb, wie man in Baden damit begonnen hat, die Leitung durh eigene Strafanstaltsbeamte geschehen. Dabei Ht sowohl das Ober- wie das Unterpersonal zunächst in größeren Anstalten auszubilden, und man darf sich nicht damit begnügen, daß der Militäranwärter fich durch * den Dienst bei der Truppe als mng f und energisch erwiesen hat,

fondern von ihm eine Ausbildung für die besonderen Aufgaben des Gefängnißdienstes und ein Verständniß für die Verbindung von Disziplin mit Individualisierung beanspruchen. Besonders \{chwierig ist u. a. au die Behandlung der Personen, welche foeben erst das 18. Lebensjahr vollendet haben und, da sie niht mehr zu den Jugend- lichen, sondern zu den Erwachsenen zählen, in großer Gefahr stehen, durch den S der älteren Mitgefangenen sittlih unterzugehen. Für sie wie überhaupt für die Vollstreckung kurzzeitiger Ema trafen ist die Einzelhaft, deren Werth sonst vielfah Überschäßt worden, unentbehrlih. Arbeitszwang muß herrshen; doch fann im Einzelfall auch Arbeitsentziehung als Strafe wirken. Nach der Entlassung kann au bei fkurzzeitigen Freiheits\trafen die Thätigkeit der Fürsorgevereine von großem Segen sein; Stolz, Hochmuth, Scham oder ein Zerwürfniß mit der e hebt häufig die Verbindung des Verurtheilten mit dem Elternhause auf, und hier muß die Thätigkeit der Schußzvereine helfend eintreten. Für den die entlassenen Strafgefangenen bedrückenden Arbeitsmangel spricht die Thatsache, daß von den rund 10 000 Personen, welche die 26 Arbeits- kolonien Deutschlands im Jahre 1893 aufgenommen haben, 7000 be- reits bestraft waren. Wo diese Kolonien zu weit entfernt sind, könnte man die Hilfe der Verpflegungsstationen, deren Vermehrung dringend abi n ist, in Anspruch nehmen.

on großer Lebhaftigkeit waren die Debatten über die Straf-

verschärfung. Man war sih der Schwierigkeiten, welche die prak- tische MueBtübeüna dieser E el nah sich ziehen wird, von vorn- herein bewußt und hegte auch keinen Zweifel, daß hierdurch die Gefängnißstrafe einen so wesentlih anderen Charakter annehmen muß, daß es sich fast um eine neue Strafart handeln wird. Jn Sachsen hat man übrigens einfah auf dem Verwaltungswege die Gefängniß- [eiter in den Stand geseßt, nah Erfordern auch verschärfte Freiheitsstrafe zu vollstrelen. Die bekannten Gründe gegen diese wurden von verschiedenen Seiten ins Feld geführt. Mit der gleichen Hartnäigkeit vertheidigten sie ihre Anhänger, und man begann, jede Einzelfrage, ob nur Kostshmälerung und Ent- ziehung tes Bettlagers oder auch andere Schärfungsmittel zu ver- hängen seien, ob man eine bestimmte Beschaffenheit der Strafthat und au eine folhe des Thäters als Vorausseßung der Anwendung aufzustellen habe, welhe Höchstdauer zulässig sei u. \. w., heiß zu umstreiten. Da die Debatte uferlos zu werden drohte, begnügte man s {ließlich, nur die Annajme des Prinzips aufzustellen. So lauteten enn die Beschlüsse : 4 » I. Die mit den kurzzeitigen Ce sttasen bei ihrer gegen- wärtigen Vollzugsart gemahten Erfahrungen drängen zu einer Aenderung im Vollzuge derselben. Unter kurzzeitigen Freiheit8- E solhe bis zur Dauer von einshließlih 3 Monaten verstanden.

IT. Der Verein der deutshen Strafanstaltsbeamten wünscht, daß der Vollzug der kurzzeitigen Freiheits\trafen nah folgenden Grundsäßen geregelt werde: a. Die gegenseitige sittlihe Ver- s{leck{terung der Gefangenen während ihres Aufenthalts am Straf- orte muß verhütet werden; Þþ. der Entschluß der Bestraften zur Rückkehr in eine geseßmäßige Lebensweise beim Wiedereintritt in die Gesellschaft ist zu weden, zu stärken und zu fördern; c. der Ernst der Strafe muß den Bestraften nöthigenfalls durch Ver- R derselben eindringlich zum Bewußtsein gebracht, die Wirk- amkeit der Strafe dadur erhöht werden.

IIT. Zur Durchführung der unter IT erwähnten Grundsäße für den Bollzug kurzzeitiger Freiheitästrafen empfiehlt der Verein der

deutschen Strafanstaltsbeamten folgende Maßnahmen: a. Es ist wünschenswerth, die kleineren Gefängnisse der sahkundigen Ober- : Teitung dur Strafanstaltsbeamte zu unterstellen. Die Beamten ur Verwaltung und Aufsicht in den kleineren n ind vorzugsweise aus dem Kreise der in größeren n- stalten vorgebildeten Personen zu wählen; Þþ. der Vollzug aller fkurzzeitigen Freiheits\trafen, also auch der Haftstrafen, soll in Einzelhaft erfolgen; die Einzelzellen können für diesen Zweck au kleiner sein als die sonst allgemein

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fir Lai c. für alle Gefangene mit furzer Strau}, also auch für Haftgefangene, ist die Arbeit obligatorisch; der Gefangene kann aber E dem Ermessen des Gefängnißvorstehers auch ohne Arbeit elassen werden; d. auch für die Gefangenen mit fkurzzeitigen trafen ist Seelsorge einzuführen. Desgleichen ist die Schußz- fürsorge auf sie auszudehnen, wenn sie von denfelben begehrt, bezw. von den Gefängnißbeamten für sie als nothwendig erachtet wird ; leßteres insbesondere bezüglich der Jugendlichen gegebenenfalls dur

Erwirkung der Zwangserziehung, Benachrichtigung der Familie, Lehrer oder Vormundschaft8beht en und Beschaffung von Arbeit; e. die Einführung vershärfter Freiheitsstrafen im Wege der Geseß- gebung erscheint angezeigt; vershärfte Freiheits\trafen werden beispielsweise bei RNohheitsdelikten und für init Freiheitsstrafe vor- bestrafte Personen zu erkennen sein.

Ein Antrag Koestlin, Strafschärfun lassen, wenn die VollstreckŒung in kleineren abgelehnt.

Die andere Hauptgruppe der zur Berathung gestellten Punkte bezog si, wie bereits erwähnt, auf den Strafvollzug. Die erste der hierher gehörigen 7Fragen lautete: Welche Aenderungen auf dem Gebiete der Gefängnißverwaltung werden empfohlen, um dem Strafvollzug eine bessere Wirkung zu sichern, als dies unter dem gegenwärtigen Gefängniß- regime der Fall sein kann? Schriftlih begutachtet war diese Frage vom Direktor Sichart -Ludwigsburg, welher erst nach Abänderung der gegenwärtigen Strafgeseßgebung einen besser wirkenden Straf- vollzug gewärtigt. Der E welher ihm hierin niht beitrat, hatte eine Reihe von KReformvorschlägen ausgearbeitet, auf welhe er die Erörterungen derart ein- schränkte, daß weitergehende Anträge, die allerdings ins Un- endliche hätten führen fönnen, nit zugelassen wurden. Als Bericht- erstatter traten auf: Strafanstalts-Direktor und Regierungs-Rath Major a. d. ep Bgelbiieg, Pfarrer Krauß- Freiburg und Ober- Regierungs-Rath B oehmer- Waldheim; als Redner außer den bereits zu Hauptfrage T und Il Genannten namentlich noch Geheimer Regierungs-Rath Dr. Krohne - Berlin, Geheimer Sanitäts-Rath Dr. Baer- Berlin, die Professoren von Lilienthal-Marburg und von Kirhenheim-Marburg und die Straf- bezw. Besserungs- anstalts-Direktoren Justiz-Rath Schwandner-Schwäbish-Hall und Rittmeister a. D. Voigt- Tapiau. Die Anträge des Ausschusses wurden mit mehreren Aenderungen dahin angenommen :

Der Verein der deutshen Strafanstaltsbeamten empfiehlt :

I. Fortschreitende Durchführung des prinzipiell als wirksamstes Haftsystem anerkannten Trennungss\ystems.

IT. Allnähliche grundsäßlihe Beschränkung der Kopfzahl der Gefangenen in Zuchthäusern und Gefängnissen, in welchen ständig mehr als 500 Gefangene detiniert sind.

ITT. Grundfäßlihe Errichtung besonderer Anstalten zum Voll- zug der Zuchthausstrafen und zum Vollzug längerer Gefängniß- strafen, jedenfalls allmählihe grundsäßliche Müoraumfatión der An- stalten, in welchen beide Sträflingsarten unter einem Dach ver- wahrt sind.

IV. Durchführung des Grundsaßzes, daß längere Freiheits- strafen (über 3 Monate) nur in größeren Anstalten (Zentral-

efängnissen) vollstreckt werden. Die Bollftre@una von kurzzeitigen

So e in den Zentralgefängnissen ist dadurh niht aus- geschlossen.

V. Aufstellung von gemeinsamen Grundsätzen, welche bei Be- stellung von Militäranwärtern und anderen Personen zu Unterbeamten Beachtung finden müssen.

VI. Einrichtungen zur Belehrung der Unterbeamten über die Aufgaben des Strafvollzugs und die Handhabung ihres Dienstes.

VII. Neuregulierung der Disziplinarstrafen, insbesondere mit der Maßgabe, P die Disziplinarstrafe des Arrestes auh in dem Fall gegen den Gefangenen zum Vollzug gebraht werden darf, wenn die Dauer des Arrestes die urtheilsmäßige Strafzeit überschreiten follte.

VIII. Amtlihe Verpflihtung der Strafanstaltsbeamten zur Förderung der Schußfürsorge für die zu Entlassenden.

___IX. NRegulativmäßige Bestimmung darüber, welhe Verfügung einerseits der Anstaltsperwaltung, andererseits dem Gefangenen be- züglich des Le während der Strafzeit gutgeschriebenen Arbeits- défwents zustehen soll. :

X. Bei den in Zentralgefängnissen zu verbüßenden Freiheits- strafen ist die Selbstbeköstigung ausge|chlossen.

Viele dieser Forderungen find nur iederholungen früherer Vereinsbeschlüsse, und es is deshalb wenig Neues betreffs ihrer zu sagen. Bei Punkt T nahmen die anwesenden Regierungévertreter der Reihe nah das Wort, um in Vertheidigung gegen mißverständliche Angriffe darzulegen, in welch umfassender Weise die Einzelregierungen bisher bereits dem Verlangen nah fortschreitender Durhführung der Einzelhaft gerecht geworden sind. Im Bereich des preußischen Ministeriums des Innern werden in ganz kurzer Frist ausnahmslos alle Personen unter 2% Jahren und diejenigen zwischen 20 und 40 Jahren, die _noch niGt erheblich vor- bestraft sind, sowohl im Zuchthause wie im Gefängniß ihre Strafe in Einzelhaft absizen. Auch das preußishe Justiz-Mini- sterium baut seine Neubauten nah dem Trennungss\ystem. Daß der Dienst der Unterbeamten noch immer ein äußerst anstrengender ift, wurde allseitig anerkannt. Sachsen ist hier mit einer Aufbesserung der Besoldungsverhältnisse vorangegangen, Preußen mit einer an vier Anstalten probeweise unter gutem Erfolg eingeführten Verkürzung der Dienstzeit auf zehn Stunden, welche die Vertreter anderer Staaten als bei ihnen unmöglich bezeichneten.

Dem Uebelstande, daß Strafgefangene oft in den leßten Stunden vor ihrer Entlassung grobe Ausschreitungen in dem Gefühle, diszipli- narish seien sie nun doch nicht mehr strafbar, begehen, ist Sachsen und Württemberg dadurch entgegengetreten, daß sie durh Hausordnung eingeführt haben, es sei dann der Gefangene zunächst in gewohnter Weise disziplinarisch zu bestrafen und erst hierauf, also ohne Rücksicht auf den Ablauf der urtheilsmäßigen Frist, zu entlassen. Die Ver- sammlung wünschte eine Ausdehnung dieser Bestimmungen auf das ganze Reich, verhehlte sich aber nicht, daß dies wohl nur auf dem Wege der Gesehgebung angängig fei. Hingegen fand der Antrag keine Zustimmung, daß auf die Strafzeit die während deren Dauer verbüßten geshärften Arreststrafen niht anzurechnen seien. Man erwog, daß die Sträflinge zu verschieden darunter zu leiden haben würden, ob ihr Direktor zur Verhängung geschärfter Arreststrafen geneigt sein würde oder nicht, und daß man auf diese Weise zu einer nah Art der unbestimmten Strafurtheile erfolgenden ganz ungewissen L ee vom Richter festgeseßten Strafzeit gelange. Gerade die geistig Minderwerthigen, wenn auch noch nicht Unzurehnungs- fähigen, welhe die größte Zahl von geschärften Arrest- strafen sih zuziehen, würden befonders \{chlecht gestellt werden. Gbenso wurde der Antrag abgelehnt, das Tragen eigener Kleidung im Gefängnisse zu verbieten. Es genügte die Anführung des Beisptels, welch hohe geistlihe Würdenträger bereits hinter den Gefängnißmauern gesessen haben, um diese Forde- rung als eine zu weit gehende erscheinen zu lassen. Großes Ver- ständniß herrschte allerseits für die hohe Bedeutung der Schußfürsorge- vereine und ihrer Aufgaben, während darüber geklagt wurde, daß eine gleihe Auffassung noch nicht überall bei den polizeilihen Be- hörden durhgedrungen sei; diese zahlten z. B., um sich selbst Mühewaltungen zu ersparen, oft den ihnen zugestellten Gefangenen- Arbeitsüberverdienst niht nah Bedürfniß in Theilzahlungen, sondern zum Schaden der Entlassenen auf einmal aus.

Auf die leßte, in dem Vereinsblatt durh Ober-Regierungs-Nath Boehmer - Waldheim und Staatsanwalt Dr. Junghanns - Waldshut begutachtete Frage der Tagesordnung: Soll die Ver- ane der deutschen Strafanstaltsbeamten die ge- seblihe Regelung des Strafvollzugs verlangen? wurde nach einem kurzen Vortrag des Leßtgenannten beschlossen :

„Der Verein der deutshen Strafanstaltsbeamten muß die ge- fehlihe Regelung des Strafvollzugs verlangen, weil die Thatsachen lehren, daß ohne sie ein einheitlicher An atn Vollzug der im Deutschen Reich erkannten Freiheitsstrafen niht möglich ist.“

nur dann eintreten zu efängnifsen erfolgt, wurde

Jun Q anns legte die bekannten Gründe für den Erlaß eineg deutshen Strafvollzugs enes knapp dar, erörterte aber nit, daß allein durch die in d dfe ersammlung geforderte Umgestaltung der Geldstrafe, des Verweises, der kurzzeitigen Freiheitsstrafe u. \. w. die res Fe ehe derart in ub kommt, daß vor deren Wieder, ft egung ein Strafvollstreckungsgeseß zur Zeit als unthünlih erscheinen muß. Die vorgerückte Zeit ließ es zu Debatten über diese wichtige Frage nicht kommen. an {loß vielmehr die Berathungen mit den herkömmlichen und aufrihtig gemeinten, weil ehrlih verdienten V Gen, : Vats nâchste Versammlung soll 1897 in Darmstadt zusammen- reten.

Statistik und Volkswirthschaft.

Gold- und Silbergewinnung, 1891 und 1892.

Nach dem Jahresbericht „des Münzdirektors der Vereinigten Staaten von Amerika stellt die „Stat. Korr.“ über die Edelmetal[- gewinnung der Welt während der Jahre 1891 und 1892 folgende An- gaben zusammen, wobei fehlende Angaben entweder dur angemessene Schäßung oder durhch Einstellung der für ein früheres Jahr geltenden Zahl oder sonstwie ergänzt (*) find. * Von unbedingter Genauigkeit der Zahlen kann somit niht die Rede sein. Es betrug die Gewinnung in troy-Unzen zu 31,1 Gramm Sit

ilber

Gold

1891 1892 1891 1892 1167045 1139032 444 280 425 473

98 939 124084 14303923 15734727

67 708 67 708* 1672 443 1 672 443 *

3587 D O87 117 605 117 605*

Non —— 182 130 182 130* Italien 4 565 4 565° 886 793 886 793 * Spanien (1888) .

| 1655789* 1655 789* Türkei (1886) ¡6 22 322» 42 534* 42 534* Frankreich (1890) 6430* 6430® 29286 411*- 2 286411* Großbritannien . 3 247 3215 291 761 197 915*

zus. Europa 1351893 1348893 21883669 23 201 820 Japan 24 595 * 24595*- 1391516* 1391516* British Indien . 120691 147 890 Korea (1890) 36 265 * 36 265 *

zus. Asien 181551 208 759 Afrika 686917 1067605 Verein. Staaten 1 604 832 1596 376

54 623 44 752*

1695 751

7 909* 3 954* 168 273 3 247 * 69 508* 21187 48 353* 87 062*

in Nußland Deutschland . Oesterr.-Ungarn . Schweden

1391516

58 010 720 45 641 233 314 973*

103 966 926

1547154*® 479 614*

1 004 109* 11 981 212* 2 276 027 *

1391516

58 340 740 40 999 770 314 973

99 655 483

1547 154 479 614

1 004 109 11 981 212 2276 027

zus. Nord- Amerika...

Zentral- Amepila.

Argentinien (1890)

Roben

Bolivien

Chile (1889) ..

Brasilien

Véiela

British Guiana . clländ. Guiana 26 234 26 234*

Franz. Guiana . 48 289 48 289*

Peru 3634 92407360 24

Uruguay 4 OOL

zus. Süd- Amerika. .. 483 921 484242 18148322 18148322 1638490 10001865 13 441 497

Australien ..1518 927 überhaupt . 5929088 6451 640 152 628 009 161 697 235

China’s Cdelmetallgewinnung is in dieser Uebersiht nicht be- rücksichtigt, weil unbekannt. Gold scheint in ausgedehnten Feldern der Mandschurei bis nah Korea hin und in den südlichen Fen Yünnan und Kweitshu vorzukommen, auch etwas ausgebeutet zu werden. Silberwerke sind mit Erfolg in der Mongolei und in Yünnan, in kleinerem Umfang auch in Kwangtung und Schantung betrieben worden.

. 1 697 970

7 909

3 954* 167 952

3 247* 69 508 * 21 187 48 353 87 062

360*

Trichinen- und Finnenshau in Preußen 1890— 1892.

In den meisten preußischen Regierungsbezirken ist für die größeren Orte, häufig auch für ganze Kreise die obligatorische Fleischbeshau eingeführt; Ausnahmen machten bis zum Jahre 1892 nur noch die Bezirke Aachen und Sigmaringen.

Die Ergebnisse der von den amtlichen Fleishbeshauern in den Jahren 1890 bis 1892 in den einzelnen Regierungsbezirken ausge- führten Untersuhungen von Schweinen auf Trichinen und Finnen sind vor kurzem veröffentlicht worden; wir stellen im Folgenden die be- treffenden Zahlen für den preußischen Staat im ganzen sowie für die Stadt Berlin insbesondere zusammen. Es betrug die

Zahl der im untersuhten trihins8 finnig amtligen U Schweine befund.Schweine Fleischbes{. 1890 | im preuß, Staat 5 590510 1756 5420 24 454 in Vetlin. «6043498 142 1289 1891 ( im preuß. Staat 6 550 182 2187 7689 n Bel, 626:60D 265 1317 1892 1! im preuß. Staat 6 234 559 2085 9385 m Ban. 689200 221 1721 214. . Hiernah wurden von je 10000 untersuchten Schweinen befunden 1890 1891 1892 E A im preuß. Staat 3,1 39 8,8 3;8 trichinös | in e A j 26 42 (26 26 ; im preuß. Staat 9, 11, 5, 2 a. S 237: 210969 200 Es waren mithin im Durchschnitt der drei Jahre im preußischen Staat 15,6 und in Berlin 27,4 von je 10 000 untersuten Schweinen für Menschen mehr oder weniger ungenießbar. Trichinöses Schweine- leis wird nämlich grundsäßlih, finniges aber nicht durchgängig dem Verkehr ‘(für den Genuß) entzogen. In geringerem Grade finniges Schweinefleish fann in Gemäßheit eines Erlasses des Ministers der Kultus-, Unterrihts- und Medizinal- angelegenheiten vom 26. Juni 1890, nachdem es unter Aufsicht gekocht worden ist, freigegeben werden. Von dieser Erlaubniß wurde z. B. in, Berlin im Verwaltungsjahre vom 1. April 1892 bis 31. Mârz 1893 in erheblichem Umfange Gebrauch gemacht: von 1662 finnig befundenen Schweinen wurde das Fleisch von 1088, nachdem es auf dem Zentralviehhof in einer Becker’schen Vorrichtung unter Aufsicht gekoht worden war, freigegeben.

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Spar- und Bauvereine.

Um den unter den ärmeren Klassen vielfa herrshenden \{chlechten Wohnungsverhältnissen abzuhelfen, haben L in neuerer Zeit Ge- nossenschaften gebildet, und zwar haben sich zu diesem Zweck die Genossenschaften mit beschränkter Haftpfliht als besonders ge- eignet erwiesen. Diese Genossenshaften haben zwei verschiedene Wege eingeschlagen, indem sie entweder kleine Häuser bauen und diese im Wege der Abzahlung allmählich in das Eigenthum der Arbeiter übergehen lassen, oder indem sie kleinere oder größere Häuser bauen, die im Eigenthum der Genossenschaft bleiben und an die Mitglieder vermiethet werden. Diese zweite Art hat namentli der Hannoversche Spar- und Bauverein gepflegt, und es dürften daher folgende Angaben aus dem Buch des Schöpfers dieser Einrichtungen F. Bork (Die Spar- und Bauvereine in Hannover, Göttingen un Berlin, eine Anleitung zur praktischen Bethätigung auf dem Gebiete der Wohnungsfrage, Nr. 3 der Schriften der Zentralstelle für Arbeiter“ Wohlfahrtseinrihtungen. Pr. 2,40 4 Berlin, Carl Heymann Verlag), die einen Einblick in das Wesen dieser Bauvereine geben un zur Nachahmung auffordern, niht ohne Interesse sein.

Der „Hannoversche Spar- und Bauverein“ wurde im Jahre 1885 als Genossenschaft gemäß dem damals noch geltenden alten Genossen- schaftsgeseß von 70 Mitgliedern gegründet. Jedes Mitglied hatte, um in den Dely eines Geschäftsantheils zu gelangen, wöchentlich wenigstens 30 „Z beizutragen. Der Geschäftsantheil wurde auf 300 4 festgesebt, und mehr als drei Geschäftsantheile in einer He wurden nicht eduldet. Im Jahre 1886 war die Zahl der Mitglieder bereits auf 382 gestiegen, und man konnte an den Ankauf eines Grundstücks gehen. Dieses wurde für 40000 4 mit 2000 4 Anzahlung erworben, der Rest wurde hypothekarish s\ichergestellt. Indessen trat bald Geld- mangel ein, und so wurden denn Darlehen zu 49/6 verzinslih auf-

enommen. Nach Ueberwindung vieler Schwierigkeiten konnte so im ahre 1887 das erste Haus bezogen werden. Die Wirkung zeigte si hald: die Anzahl der Mitglieder stieg auf 470, und bald wurden zwei neue Häuser in gu genommen. ee günstig wirkte das neue Genossenschaftsgeseß vom 1. Mai 1889, infolge dessen sich die Genossenschaft als eine solhe mit beschränkter Haft- pflicht konstituierte. Nunmehr betheiligten sich auch Wohl- habendere, die Bauthätigkeit \tieg von Jahr zu Jahr, und die Zahl der Mitglieder stieg von 282 mit 8493 M Einzahlungen auf 1900 mit 383 018 im Jahre 1892. Bis Ende 1891 waren 16 Häuser mit 133 Wohnungen, bis Ende 1892 12 weitere Häuser mit 96 Wohnungen vollendet. Was die Einrichtung der Häuser anbetrifft, fo war von vorn herein E diese nicht dürftig und {on von weitem als Arbeiterhäuser kenntlich her- zustellen, da gegen solche Wohnungen Abneigung herrsht. Die Häuser wurden daher in Basteinrohbau mit Glasuren und Verzierungen erbaut in Höhe von vier Stockwerken. Jede Wohnung besteht aus heizbarer Stube, Küche, Kammer, abgeshlossenem Vorraum, für die beiden Miether einer Etage besteht gemeinsame Benußung des Klosets, außerdem ge- hôrt zu jeder Wohnung ein Kellerraum und Benußung der Wasch- fühe. Die Höhe der Zimmer beträgt 3,10 m, Thüren und Fuß- böôden sind mit Oelsarbe gestrichen, die Wände mit Tapeten versehen. Ueber die Güte der Wohnungen herrs{cht nur eine Stimme, und es is daher stets ein großer Andrang danach. Des- halb werden die Wohnungen unter die Reflektanten verloost; wer eine ihm niht zusagende Wohnung erhält, giebt das Loos zurück. Bedingung zur Betheiligung an der Wohnungsverloosung M daß der Betreffende mindestens {hon ein halbes Jahr der

enossenschaft angehört. Was die Preise der Wohnungen anlangt, so kostet eine Stube und Kammer (mit Küche 2c.) 120—155 , 1 Stube und 2 Kammern 2. 160—220 4, 2 Stuben und 2 Kammern 244— 299 A. jährliche Miethe, die vierteljährlich postnumerando zahlbar ist. Das Miethsverhältniß kann dem Miether von der Verwaltung nur dann gekündigt werden, wenn er seine Miethe nicht regelmäßig bezahlt, die Wohnung nicht im ordnungsmäßigen Stande erhält, oder sonst dur sein Verhalten im Hause Anlaß zur Kündigung giebt. Bezeichnend ist, daß der Fall der Kündigung erst zweimal eingetreten is! Die Ver- waltung wird in einfahster Weise geführt: es besteht ein Vorstand von 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern und ein Aufsichtsrath von 24 Mitgliedern. Von diefen 30 Personen gehören 29 dem Arbeiter- stande an. Ueber die meisten Angelegenheiten entscheidet die gemein- same Sißzung der Verwaltungsmitglieder, eine Einrichtung, die das Ver- trauen erheblich fördert. Die Kassen- und Rechnungsführung wird von den Mitgliedern in einfahster Weise besorgt. Jn jedem Hause wird eine geeignete Person zum Vizewirth bestellt das Amt ist ein Ehrenamt —, G besteht eine Beshwerdekommission, die sih sehr bewährt hat. Jn ähnlicher Weise, nur mit den in den lokalen e bedingten Ab- weichungen, haben sich auch in Göttingen und Berlin Spar- und Bauvereine gebildet.

Zur Arbeiterbewegung.

Sämmtliche Brauer und Mälzer der Mülheim-Nieder- mandiger Aktienbrauerei sind, wie der „Vorwärts* berichtet, nachdem ihre Forderungen zehnstündige Arbeitszeit, welche mit Nuhezeit 13 Stunden nicht überschreiten soll, sowie ein Wochenlohn von 22 M seitens der Direktion zurückgewiesen woroen waren, in den Strike ein- getreten. Eine bereits am 21. d. M. in Köln abgehaltene Versammlung e f R Brauer erklärte sich mit den Mülheimer Ausständigen loUtdari]ck).

Der Strike der Bauarbeitsleute in Flensburg ist be- Me. Die Forderungen der Arbeiter sind zum größten Theil be- willigt. : : y In Lüneburg haben die Bauarbeiter ihre Forderung (2 „§ Lohnerhöhung für die Stunde) nicht Ee können.

Hier in Berlin haben, wie wir demselben Blatt entnehmen, in den Glasschleifereien von C. Bruns, Simon u. Co.,, Schmid- straße 26, und R. Dittmeyer, An der Stadtbahn 41, Ecke Roch- straße, sämmtlihe Schleifer die Arbeit niedergelegt, weil von ihnen verlangt wurde, Arbeiten der Firma E. W. Reiß, Markuss\traße 50, wo sich die Schleifer im Ausstande befinden, fertig zu stellen.

In einer Böttcherversammlung, die am Sonntag hier stattfand, wurde der „Volksztg.“ zufolge mitgetheilt, daß noch 283 Böttchergesellen, darunter 154 Vaubaitätete mit 334 Kindern sich im Ausstande befinden. Der Strike soll unter allen Umständen fortgeseßt und der Boykott gegen die Besigen sieben Brauereien mit allen Mit- teln durhgeführt werden. Neuerdings haben sh auch die Sozial- demokraten von Friedrichshagen und Charlottenburg dem Boykottbeshluß angeschlossen, ebenso diejenigen in Luckenwalde und Frankfurt a. D. Heute foll von sozialdemokratisher Seite 8 Boykott-Flugblatt in Berlin und Umgegend zur Vertheilung ge- angen.

Die hiesigen Schneider und Schneiderinnen hielten am Montag eine zahlrei besuchte Versammlung ab, in welcher Schneider Täterow über die geplante Lohnbewegung in der Konfektion berichtete. Nach mehrstündiger Debatte gelangte cine Resolution zur einstimmigen

nnahme, worin die künftige Zeit als günstig zum Beginn des Lohn- kampfes bezeihnet und eine Aufforderung an alle Schneider und Schneiderinnen ausgesprochen wird, sich dem Verband deutscher Schneider und Schneiderinnen anzuschließen. Es soll außer einer Lohnerhöhung auch eine Regelung der Arbeitszeit angestrebt werden.

Wie der „Wien. Ztg.“ aus Krakau unter dem 21. d. M. be- rihtet wird, ift infolge der Intervention der dortigen Behörden der Strike her Bäckergesellen beigelegt ; die Ausständigen sollten sesern ihre Arbeit wieder aufnehmen. Die Bäermeister erklärten

Se die Forderungen der Gesellen auf zwölfstündige Tages- arbeit, einen Mindestlohn von 5 Fl. die Woche und zwölfstündige Sonntagsruhe anzunehmen, erhöhten jedoch die Preise des Gebäds, was zur Folge hatte, daß der Magistrat einschreiten und die Bäer mit Geldstrafen belegen mußte.

Aus London wird der „Köln. Z.“ unter dem 20. d. M. ge- meldet: Die Droschkenkutscher sind noch immer ausftänti ; Troßdem verursacht der Ausstand dem Publikum wenig Underuerilih- keit, da etwa 2000 Kutsher von der Kutscher-Union ermächtigt worden sind, nach wie vor ihrem Geschäfte zu folgen. Der Aus- stand ist hauptsählih gegen die großen Droschken-Eigenthümer ge- richtet, die Hunderte von Droschken besitzen und sie egen hohe Preise an die Kutscher vermiethen. Die kleineren Eigentbümer haben si der Union angeschlossen oder ihre Droschken und Pferde sofort ver- kauft, um die Unkosten, die der Ausstand bedingt, zu vermeiden. Um ihre Sache zu fördern, veranstalten die Ausständigen Geldsammlungen in den Straßen, zu denen das Publikum freigebig beiträgt.

Ein internationaler Textilarbeiter-Kongreß wird am 24. Juli d. J. in Manchester zusammentreten. Die Gewerkschaft der Vereinigten Baumwollen-Spinner, die voriges Jahr einen heftigen Kampf mit den Fabrikanten führte, hat, verbunden mit den den englischen Gewerkschaften der übrigen Terxtilzweige | (Seiden, Wolle u. f. w.) angehörigen Arbeitern einen Aufruf an die Tertilarbeiter aller Länder erlassen. Wie der „Vorwärts“ erfährt, sind aus Ane, Belgien, Amerika und der Schweiz bereits zu- stimmende Antworten eingegangen, dagegen scheine man in Deutsch- land sih der Kosten wegen ablehnend verhalten zu wollen.

__ In den Schuhwaarenfabriken zu Kopenhagen legten nah on Wolffshen Telegramm gestern gegen 700 Gehilfen die Arbeit nieder.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks

an der Nuhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 22. d. M. gestellt 11 193, nit rechtzeitig gestellt 33 Wagen. |

__ In Oberschlesien sind am 21, d. M. gestelli 3865, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen. / Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlihen Amtsgericht 1 Berlin standen am 22. Mai die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Reinicken- dorferstraße, Ede Agen PESRE 38 und Adolfstraße, dem Vaumeister Ernst Raue gehörig; Fläche 8,12 a; Mindestgebot 1290 M; für das Meistgebot von 150 000 A wurde der Rentier Hermann Bein, Wichmannstraße 11a, Ersteher. Rostocker- straße 14, den Maurermeistern Alb. M infkfiß und Aug. Sprenger gehörig; Fläche 8,5 a; Mindestgebot 121 900 4; für das Meistgebot von 139000 wurde der Kaufmann Richard Meßing, Stegligter- straße 93, Ersteher.

Germania, E \chaft zu Stettin. Die am 19. Mai abgehaltene 36. ordentliche Generalversammlung genehmigte die von den fünf Revisoren geprüfte Jahresrehnung und ertheilte dem Verwaltungsrath und der Direktion Entlastung. Von dem verbliebenen Reingewinn des Jahres 1893 in Höhe von 3 389 023 4. erhalten die Aktionäre als Dividende 15 9% ihres Baareinschusses mit zusammen 270000 A, dagegen die mit Gewinnantheil Versicherten eine Prämien - Rückvergütung von 2969 440 A Von leßterer Summe fließen 184240 A in den Kriegs-NReservefonds, 676 539 6 oder 21 9/0 der 1893 gezahlten Jahres- prämie beziehen die nach Dividendenplan A Versicherten, und 2108 661 M wurden dem Dividendenfonds B überwiesen, aus dessen Gesammtbetrage von 8 697 867 4 die mit steigender Dividende nah Plan B Versicherten 39/9 von der Gesammtsumme der seit Beginn ihrer Versicherung gezahlten Dividenden-Jahresprämien im Fahre 1895 als Dividende empfangen. Neu ausgefertigt wurden 10 669 Policen über 39 940371 Æ Kapital und 147 399 4 Jahresrente. Der am O des Jahres verbliebene Gesammtbestand der Kapital- versiherungen belief \fich auf 171 020 Policen über 482 217 191 M Versicherungssumme und übersteigt den des Vorjahres um 22160871 M AnPrämien vereinnahmte die Gesellschaft imNehnungsjahre 20 474 273.4, an Zinsen 5 681 377 A Von der Gesammt-Jahreseinnahme in Höhe von 26 390814 A wurden verwendet 39% mit 10265132 M für Auszahlungen an die Versicherten und 3709/9 mit 9 690 969 wurden dem Prämienreservefonds überwiesen, dessen Gesammtsumme hierdurch auf 131 526 388 4 stieg. Der Verlauf der Sterblichkeit war noch günstiger als im Vorjahre. Dur die im Jahre 1893 eingetretenen 2185 Sterbefälle unter den Versicherten der eigentlichen Lebensversicherung wurden im ganzen 6 241 376 M fällig. Die Ge- sammt-Aktiva der Germania, von welchen 79% mit 122 565 899 4 in mündelsicheren Hypotheken zinstragend angelegt sind, stiegen im Jahre 1893 um 11 300 894 M auf 155 566 424 M j

Auf den Königlich bayerishen Staats-Eisen - bahnen wurden im April d. J. 1360509 Personen und 1 060 495 500 kg Güter befördert, gegen 1 423 628 Personen und 1 023 528 410 kg Güter im April 1893. Die Einnahmen betrugen aus dem Personenverkehr 2537 662 #4, aus dem Güterverkehr 6 344 938 M, zusammen 8 882 600 (4+ 74560) A Die Einnahme bis ult. April belief sih auf 33 078 157 (+4 962 668) M4 :

Magdebuxg, 22. Mai. (W. T. B) Zuückexrbertiht. Kornzucker exkl, von 92% —,—, neue 12,55, Kornzuder exkl. 88 9% Rendement 11,75, neue 11,95, Nachprodukte exkl., 75 9% Rendement 9/207 Rubig, Brotrassitade L Bibltässäde l Gen:. Maffinade mit Faß 25,50, Gem. Melis T, mit Faß —,—. Still. Nohzucker. L. Produkt Transito f. a. B. Hamburg

pr. Mai 11,673 bez., 11,70 Br., pr. Juni 11,65 bez. u. Br., pr. Jult

11,60 Gd., 11,65 Br., pr. Oktober-Dezember 11,20 Gd., 11,25 Br.

Leipzig, 22. Mai. (W. T. B) Kammzug - Te - handel. e Lin Grundmuster B. Le Mai 3/90 e 3,222 #4, per Juli 3,25 #4, per August 3,274 4, per September 3,30 #4, per Oktober 3,325 #4, ver November 3,35 4, per De- zember 3,35 H, per Januar 3,377 4, per Februar 3,40 M, per März 3,425 A, per April 3,423 44 Umsay 30000 Kg.

Bremen, 22. Mai. (W. T. B.) Börsen -S lußberiht. Raffiniertes P etroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Drbt. Börse.) Ruhig. Loko 4,75 Br. aumwolle. Matt. Upland middling, loko 37} &§. Schmalz. Ruhig. Wilcox 38 , Armour shield 374 4, Cudahy 38 4, Fairbanks 32 A Spe ck. Ruhig. Short clear middling loco 34. Wolle. Umsay: 94 Ee Taback. Umsaß: 126 Seronen Carmen, 2000 Packen

St. Fe T

ien, 22. Mai. (W. T. B.) Die Generalversammlung de Betriebsgesell schaften der Orientalishen Eisenbahnen beschloß, von dem Reingewinn im Betrage von 3 190 168 Fr. dem ordentlichen Reservefonds 145 951, dem Amortisationsfonds 100 000 und dem Ér- neuerungsfonds 200 000 Fr. zuzuweisen, eine Dividende von 2% Fr. g Auszahlung zu bringen und 244 217 Fr. auf neue Rechnung vor- zu as ondon, 22. Mai. (W.T. B.) Wollauktion. Preise steti bei lebhafter Betheiligung. Preise fielia

An der Küste 7 Weizenladungen angeboten,

96% Javazucker loko 14} rubig, Rüben-Rohzudcker loko 113 ruhig. Chile-Kupfer 385/16, per 3 Monat 395/16. Sondon, 22 (W. T. B.) Eine neue dreiprozentige indische Anleihe von sech8s Millionen Pfund Sterling gelangt in nächster Zeit bei der Bank von England zum Minimalkurse von 98 zur Cmission; die Anleihe wird hier bereits mit 2% Agio notiert.

Manchester, 22. Mai. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5, 30r Water Taylor 63, 20r Water Leigh 6, 30r Water Clayton 6 ; 32r Mock Brooke 63, 40r Mayoll 64, 40 r Medio Wilkinson l 32r Warpcops Lees 63, 366r Warpcops Rowland 63, 36r Warpcops Wellington 78, 40r Double Weston 8, 60r Double courant, Qualität 103, 32“ 116 Yards 16 X 16 grey Printers aus 32x/46rx

150. Stetig. St. Petersburg, 22. Mai. (W. T. B.) Produkten- August —. Weizen loko 9,75.

mar kt. Talg loko 57,09, pr. Hafer loko 3,90. Hanf loko 44,00. Leinsaat

Roggen loko 6,10. loko 13,75.

St. Petersburg, 22. Mai. (W. T. B.) E Kreditbank soll liquidiert, die Obligationen derselben sollen kon- vertiert werden.

23. Mai. (W. T. B.) Das Gese, betreffend die Erlaubniß zur Emission von vierprozentigen nicht garantierten Obligationen der Warschau-Wiener Eisenbahn-Gesellschaft is heute amt- lih veröffentliht worden.

Amsterdam, 22. Mai. (W. T. B.) Java- Kaffee good ordinary 51. Bankazinn 45.

_ Rotterdam, 22. Mai. (W. T. B.) Die heute hier durch die Niederländische Handelsgesellschaft abgehaltene Auktion über 19 113 Ballen Java-, 2973 Ballen Menado-, 93 Kisten und 9 Ballen Padang - Ka ffee ist wie folgt abgelaufen. Es wurden an- geboten : 93 Kist. Padang W. I. B. Taxe 62 à 66 C., Ablauf 632 à 664 C., 1473 Ball. Menado Taxe 65 à 76 C., Ablauf 66È à 767 C., 6104 Ball. Java Preanger, gelblih, Taxe 54 à 564 C., Ablauf 5334 à 553 C., do. 260 Ball. blaß, Taxe 534 C., Ablauf 524 C., 1169 Ball. do. blaßgrünlich, Taxe 524 C., Ablauf 524 à 524 C., 655 Ball. do. Cheribon, Taxe 524 C., Ablauf 53 à 534 C., 2298 Ball. do. Tagal, Taxe 544 à 564 C., Ablauf 532 à 542 C., 987 Ball. do. Grünlich, Taxe 51 à 52 C., Ablauf 50 à 525 C., 7191 Ball. do. Pasoeroean 91x à 94 G., Ablauf 504 à 53 C. 196 Ball. Liberia, Taxe 54 C., Ablauf 544 à 543 C., 52 Ball. do. ordinär u. Triage —, do. B. S. und Diverse —, zusammen 22 095 Ballen und 93 Kisten.

Kopenhagen, 22. Mai. E T. B.) Eine der bedeutendsten Getreidefirmen Kopenhagens, Stokkebye und Hvalsoe, hat heute falliert.

New-York, 22. Mai. (W. T. B.) Die Börse eröffnete fest und lebhaft, {loß jedoch nah allgemeiner Steigerung lustlos bei festen Kursen. Der Umsaß der Aktien betrug 308000 Stück. hiffum orgen gelangt eine halbe Million Dollars Gold zur Ver-

iffung.

Weizen anfangs s{chwach und einige Zeit fallend auf Verkäufe für auswärtige Rechnung, bessere Ernteaussichten und Realisierungen, dann vorübergehend bessere Stimmung auf Abnahme der sichtbaren Weltvorräthe, {ließli weder fallend auf s{chwächere Kabelme dungen aus Frankreih. Schluß schwach. Mais allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs auf erwartete Abnahme der Ankünfte.

Weizen - Verschiffungen der O Woche von den atlantishen Häfen der Vereinigten taaten nad Groß- britannien 97 000, do. nach Frankrei 3000, do. nach anderen E des Kontinents 48 000, do. von Kalifornien und Oregon nah Groß- britannien —, do. nah anderen Häfen des Kontinents Qrts.

Der Werth der in der ages Woche ausgeführten ae A betrug 7149215 Doll. gegen 7 196 081 Doll. in der

orwoche.

Chicago, 22. Mai. (W. T. B.) Weizen fallend auf ünstiges Wetter, unerwartet ungünstige Kabelberichte und bedeutende

rporte aus Rußland. Mais s{chwächte sich nach Eröffnung etwas ab, später erholt. Schluß stetig. |

Verkehrs-Anstalten.

London, 22. Mai. (W. T. B.) Der Castle-Dampfer „Tantallon Castle“ ist auf der Ausreise gestern in Capstadt angekommen. Der Castle-Dampfer „,Warwick Castle“ ist heute auf der Ausreise in Capstadt angekommen.

Nuhig.

1. Untersuhungs-Sacyen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. . Unsfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Befe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 9. Verloosuna 2c. von Werthpapieren.

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsck, Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften.

Desfentlicher Anzeiger. } Aappstng, d Meblmälin

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs-Sachen.

[12581] Steckbrief.

Gegen den Metger Albert Shwarz aus Fulda, geboren daselbst am 13. März 1869, welcher flüchtig Ee ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs ver- hängt. in das Landgerichts - Gefängniß zuliefern.

Hanau, den 17. Mai 1894.

Der Untersuhungérichter bei dem Königlichen Landgerichte.

zu Hanau ab-

ents{chuldigtem [10351] Oeffentliche Ladung. den Herren Ziv Die nachgenannten Personen : L 1) Arbeiter Joseph rzewfka, geboren am 17. März 266 zu Draßig, Kreis Filehne, zur Zeit unbe- annten Aufenthalts, zuleßt wohnhaft gewesen in örsterei Neubrück, Kreis Arnswalde, Simon Marks, geboren am 17. Februar 1872 ui Draßig, Kreis Filehne, zur Zeit unbekannten ufenthalts, zuleßt wohnhaft gewesen in Wachsbleiche, eis Landöberg a. W., Otto Theodor Krüger, geboren am 4, Februar

[11905]

1873 in Ruschendorf, Kreis Deutsh-Krone, zuleßt wohnhaft gewesen in Spechtsdorf, Kreis Arnswalde, werden beschuldigt, als Dn in der Absicht, sih dem Eintritte in den Dienst des stehe oder der Flotte zu entziehen, ohne A E das Bundes- | in gebiet En O balb L N 1: ilitärpflihtigen Alter sih außerhalb des Bundes- Es wird ersucht, denselben zu verhaften und E Cbilen zu E E Nr. 1 Str.-G.-B. Dieselben werden auf den 3. Sep- tember 1894, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Lands- wuptverhandlung geladen.

berg a. W. zur Hc f Vuobliben werden

d der na ek nie l Sorfigenben der Crsaßz-

u Filehne und Deutsch-Krone über die der t ‘Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Er- klärungen verurtheilt werden. II. M! 29/94. Landsberg a. W., den 5. Mai 1894. Königliche Staatsanwaltschaft.

Beschluffe. | Fn der Strafsache wider den Oberschweizer Samuel

Kaenel in Sonnenber j bet Qrainbow, wegen Maje tâtsbeleidigung, wird die

\{chlagnahme tehenden Heeres

erreichtem II. M. 40/94.

kergehen gegen § 140 | Oels, den 11. Mai 1894.

durch s vom 24. August 1893 verhängte Be-

es im Deutschen Reich befindlichen Vermögens des Angeklagten von Kaenel aufgehoben, | zur weil dieser, weil jeßt in Sonnenberg (wie angegeben) Stellung, niht mehr als abwesend im Sinne des § 318 St. P. O. gelten kann (vergl. §§ 335, 336 das.)

Königliches Landgericht. T. Strafkammer.

Das Grundstück ist mit 5,88 einer Fläche von 14 a 38 qm Grundsteuer, mit 5270 A Nubßungs- Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, fowie be- ondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- l brviboret ebenda, Zimmer 41, eingeschen werden, Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die nicht

steigert werden. Reinertrag und

werth zur

Bei un- dieselben auf 472 der D von

ommis}sionen nklage [12674]

Doebeling, geb.

(auf dem Dominium) | dem unterzeihneten Gericht, an

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

Zwangsversteigerung. : Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 90 Nr. 4539 auf den Namen der verchelihten Maurermeister Emma offmann, in Berlin eingetragene, in lu der Oppelnerstraße Nr. 34 belegene Grundstück am 11, Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, vor erihts\telle, Neue

Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., part,

von selbst auf den Ersteher übergehenden Ans une deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund» buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks niht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Sai wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte dai zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des gerin sten Gebots nicht berüdsihtigt werden und bei Verthei- lung des Kaufgeldes gegen die berücksihtigten An- sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins

aal 40, ver-