1894 / 120 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Breußzischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

71. Sigung vom 23. Mai 1894.

weiteren Fortgang der Berathung der Resolutionen, S vie Abg Dad (fons.) und Genossen und der Abg. Gothein (fr. 2a zu dem Geseßentwurf, betreffend den Bau eines Schiffahrtsfkanals vom Dortmund—Ems-Kanal bis zum Rhein M haben (s. den Anfangsbericht. in der Mittwohs-Nummer d. Bl.), nimmt nah dem Abg. Richter (fr. Volksp.) das Wort der

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Sh möchte von vornherein auf die Bemerkungen des Herrn Abg. von Eynern erwidern, daß ih nicht ermächtigt bin, auf seinen Wuns, daß die Staatsregierung noch in dieser Session einen Nach» trags-Etat für die Kosten einer speziellen Veranschlagung des Dortmund— Rhein-Kanals einbringe, zu antworten. Ih möchte aber glauben, daß gerade diejenigen, welche die Hoffnung festhalten wollen, daß demnächst au diese Kanalvorlage in der einen oder anderen, unver- änderten oder modifizierten Form wiederkehren wird, das größte Vnteresse haben, daß niht unmittelbar nah dem Votum des Hauses dur eine solhe Vorlage vielleicht die Kanalsache definitiv zu Fall gebracht wird. (Zustimmung.)

Nun haben wir daneben einen au [technisch nach der Meinung

der Staatsregierung genügend motivierten Kostenanshlag und Vor- arbeiten vorgelegt, während die Kosten der speziellen Vorarbeiten stets aus den Baufonds selbs bezahlt sind und bezahlt werden müssen, weshalb man allerdings mit dem Herrn Abg. Richter sagen könnte, das präjudiziere do derjenigen Vorlage, die in dieser Session abge- lehnt worden is. Jch glaube daher, daß ih dem Herrn Abg. von Eynern wenig Hoffnung machen kann, ohne mich definitiv darüber auszusprehen; und ih glaube, daß es in dem eigenen Interesse, welches der Herr Abg. von Eynern vertritt, niht liegen wird, mit einer solhen Vorlage in diesem Augenblick hervor- zutreten. Ebensowenig gehe ih auf die Ausführungen des Herrn Abg. Gothein über die Oderregulierung und den großen aus- wärtigen Sachverständigen, den er heranzuziehen beabsichtigt hat, ein. Ich glaube, wir halten uns einfa an die Resolution, die uns vor- liegt. Da muß ih nun im allgemeinen dem Herrn Abg. Nichter Recht geben, daß schon aus den bisherigen Verhandlungen si eine wesentliche Uebereinstimmung zwischen der Staatsregierung und dem hohen Hause in Bezug auf die Erheöung der Gebühren für die Benutzung der Wasserstraßen ergeben hat." Ich habe nicht ein- mal, sondern {hon mehrere Male hervorgehoben, daß, wie bei uns in Preußen die Dinge liegen ih will auf das einzelne nit zurückkommen, die Erhebung angemessener Ge- bühren für die Benußung der Wasserstraßen niht ein Hinderniß ist für die Verbesserung der Wasserstraßen, sondern eine erhebliche Förderung, daß ohne die Erhebung solher Gebühren wir garnicht im stande sein würden, dem wirklihen Bedürfniß in vollem Maße zu entsprechen. Diese Ansicht wird gegenwärtig, wie ih aus den Neso- lutionen erseche, im ganzen Hause getheilt, während allerdings ih selbst \{chon sowohl als Abgeordneter als in der Regierung Debatten erlebt habe, wo in Bezug darauf die Anschauungen sehr ab- weihend waren und man im allgemeinen von der völligen Unentgeltlichkeit der Verkehrsmittel durhdrungen war. Weiter habe ih mehrfah hervorgehoben, daß ih es für unmögli halte, diese Ge- bühren s{hablonenmäßig für alle Wasserstraßen, welcher Art sie auch seien, nah gleihmäßigen Taxen und gleihmäßigen Grundsäßen zu normieren. Gewiß, die allgemeine Tendenz, die ja au in der Reso- lution Bandelow und Genossen ausgesprochen ist, daß man bei den Gebühren, soweit thunlich, niht bloß im Auge behalten soll die Unter- haltungs- und Verwaltungskosten, sondern au eine mäßige Verzinsung der aufgewendeten Kapitalien ist rihtig und sie theilt die Staats- regierung mit dem hohen Hause. Aber man wird genöthigt jein, wenn man au im allgemeinen dieses Ziel verfolgt, in der Anwendung, in der praktishen Ausführung eine Reihe von Modifikationen eintreten zu lassen. Die Gebühren hängen ab einmal von der Beschaffenheit der Wasserstraßen selbs, von dem was sie leisten, zweitens von der Be- \haffenheit der Schiffahrt, der Art der Schiffe, drittens von den Verkehrs- und Konkurrenzverhältnissen, viertens aber auch von den Gegenständen des Verkehrs, welcher die Wasserstraßen vermittelt. Es ist garniht mögli, hier überall s{chablonenmäßig einen Grundfaß zur Anwendung zu bringen. Das erkennen ja auch die Resolutionen an wir sind also in dieser Beziehung einig. Ich habe aber früher hon hervorgehoben, daß die Staatsregierung {hon lange Zeit vorher, ehe diese Resolution kam, die Frage einer anderweitigen Regulierung der Kanalgebühren ‘in Angriff genommen hat, daß diese Verhandlungen in vollem Gange sind, daß auch {on auf Grund dieser Ermittelungen Aenderungen in den bestehenden Kanalgebühren, beispielsweise auf den märkischen Wasserstraßen, eingeführt sind, daß diese Verhandlungen aber nicht voll zum Abschluß gekommen sind, und in derselben Richtung und zu demselben Ziele geführt werden, wie sie das hohe Haus dur die Resolution auésspriht. Also im wesentlichen sind wir in der ganzen Sache durchaus einig und es kann ja allerdings nur eine will- fommene Unterstützung dieser Bestrebungen der Finanzverwaltung sein, wenn das hohe Haus sich ausdrücklich durch eine Resolution damit einverstanden erklärt.

Gerade von diesem Gesichtspunkt aus möchte ih aber nit die Annahme der Resolution des Herrn Gothein empfehlen. Meine Herren, Herr Gothein sagt: „diese {chwierigen Fragen können nicht in allgemeinen Resolutionen erledigt werden“. Gewiß, aber seine Resolution ist auch ‘eine allgemeine. Wenn man die Resolution im einzelnen zergliedern wollte, so würde man fast ebenso viele Fragen stellen können, wie fie Zeilen . enthält. Wir würden da sehr in Doktorfragen hineinkommen, die man aufzuwerfen gar nicht nöthig hat; wenn es sich um praktishe Fälle handelt, da sieht man gleich, wie weit man mitgehen kann. Jh will nur eine Frage, die er vorzugsweise betont hat, hier berühren, die Frage, wie weit man diejenigen Ausgaben bei der Gebührennormierung außer Rechnung seßen muß, die nicht direkt der Schiffahrt zu gute kommen? Herr Gothein hat sich namentli auf die Neye be- zogen und hat gesagt, die ganze Regulierung der Neße ist eigentlich für die Landwirthschaft gemacht, um die versumpften Wiesen zu ent- wässern u. |. w., und hat mit der Schiffahrt nichts zu thun. Nun liegt die Sache bei der Neße genau umgekehrt. Es ist dem Hause eine Denkschrift mitgetheilt. In dieser Denkschrift heißt es:

faßt worden war, wollte es eine Zeit lang nicht gelingen, wider- streitenden Interessen der Landwirthschaft, welche insbesondere an die winterlihen Uebershwemmungen der Wiesen anknüpften, gerecht zu werden. Erst neuerdings ist es zur Ausarbeitung eines Projekts

gekommen, welches der Landwirthschaft nicht nur nachtheilige Folgen fernhält, sondern ihr darüber Hinaus“ unmittelbare Förderung in Aussicht stellt.

Meine Herren, die Sache liegt also bei der Nee so: die Neße sollte schiffbar gemacht werden, das war der Zweck. Nun befürchtete die Landwirthshaft Schäden. Um diese Befürchtung zu beseitigen, wurden Einrichtungen getroffen, welhe die Land- wirthshaft niht bloß vor Schäden behüten könnten, sondern vielleicht auch noch eine Verbesserung ihrer Verhältnisse herbeiführten. Das waren also einfach Folgeeinrihtungen der Schiffbarmachung' der Neve und in einem solchen Falle würde es durchaus nicht be- rehtigt sein, die Kosten für diese Einrichtung abzuziehen. Das find also alles Fragen, die nur im einzelnen Falle entshieden werden können, die ganz verschiedenartig liegen, über die allgemeine Grund- säye aufzustellen und so rüsihtslos aufzustellen, wie das hier in der Resolution Gothein geschehen is, nah meiner Meinung in keiner Weise rathsam erscheinen kann.

Meine Herren, ich würde unter diesen Umständen bitten, wenn Sie überhaupt eine Resolution annehmen wollen, was ih ja durchaus nicht widerrathen möchte, sich an die allgemeinen Gesichtspunkte für die Aufstellung der Gebühren zu halten, welhe in der Resolution Bandelow enthalten sind. Sie präjudiziert jedenfalls am wenigsten. Sie geben damit allgemeine Gesichtspunkte, die an sih richtig find, und da die Normierung der Gebühren verfassungsmäßig der Staats- regierung zusteht, so is ein solher allgemeiner Hinweis nah meiner Meinung vollständig genügend.

Was die Frage betrifft wegen der Gebührenerhebung auf den natürlihen Wasserstraßen, so ist ja hier im wesentlichen, abgesehen von Staatsverträgen, wie sie für die Elbe, den Main, den Rhein ge- {lossen sind, die Reichsverfassung maßgebend. Das Geseh, welches vorhin berührt wurde, betreffend die Gebührenerhebung auf der unteren Weser, welches zu Gunsten der Regulierung derselben feitens des Staats Bremen erlassen wurde, ist allerdings in den Formen erlassen, welhe für eine Verfassungsänderung vorgeschrieben sind. Aber der Bundesrath spricht in den Motiven zu diesem Geseß ausdrücklich aus, daß nach seiner Auffassung die Gebührenerhebung durch die bestehende, unveränderte Reichsverfassung auch nicht verhindert worden sei, und es han- delte sih dabei doch nur um eine wirkliche Regulierung des Flusses, um eine Vertiefung desselben, ohne daß Schleusen oder fonstige Vor- rihtungen besonderer Art zur Erleichterung des Verkehrs vor- handen sind.

Nach diesen Gesichtspunkten wird auch im wesentlichen nah der Ansicht der Staatsregierung hier in Preußen verfahren werden, und wir halten es unter diesen Umständen für völlig zweifellos, daß, wenn es sich bei der Neße auch um die Regulierung eines Flusses handelt, doch die mehrfahen FYünstlichen Anlagen, namentli au Ssleuscnanlagen, die in der Neßge hergestellt werden, zu einer Gebührenerhebung berechtigen.

Damit muß man ja natürlich einverstanden sein, daß diese Kanal- gebühren nit so hoh bemessen werden können, daß sie den Verkehr wesentli einengen, daß man also das Gegentheil von dem erreicht, was man erreichen will, nämlih einen lebhaften Verkehr und gute Einnahmen. Man wird dabei natürlih immer die Verhältnisse des einzelnen Falles, die Tragfähigkeit der Gebühren bur den bestehenden oder zu entwickelnden Verkehr im Auge behalten müssen, und man wird nah der Erfahrung, die man dabei macht, auch einmal eingerichtete Gebühren wieder zu modifizieren haben.

Auf die berührte Frage, ob diese Gebühren zu erheben sind nah der Tragfähigkeit der Schiffe oder nah ihrer Belastung, will ih hier niht näher eingehen; ich kann nur Herrn Abg. Gothein sagen, daß die Erörterungen über diese Frage noch {weben und ein definitiver Beschluß seitens der Staatsregierung hierüber gegenwärtig noch nicht

gefaßt ist.

Abg. von Buch (konf.): Es handelt sih für uns niht darum, noch einmal auf den Dortmund— Rhein-Kanal zurüczukommen ; wir wollten unsere Stellung zu den Wasserstraßen im allgemeinen kund- geben. Nicht allein technishe Bedenken sind maßgebend gewesen für die Ablehnung des Dortmund—NRhein-Kanals, sondern es waren aub anderweitige allgemeine Bedenken geltend zu machen, und ih laube nicht, daß dieselben in der nächsten Zeit beseitigt werden. R möchte deshalb davon abrathen, einen Nachtrags - Etat für die Vorarbeiten einzubringen. Das Drängen auf den Ausbau von Kanälen geht niht von der Landwirthschaft, sondern von der Industrie aus, welhe auch die Hauptvortheile davon haben wird. Die Be- stimmungen der Reichsverfassung haben wir nicht übersehen; es würde, wenn auf den natürlichen Wasserstraßen Gebühren nothwendig werden, die Regierung verpflichtet sein, den Weg der A zu beshreiten. Mit unserer Resolution haben wir unseren Zweck voll- ständig erreiht; die Regierung hat uns genügende Erklärungen ab- gegeben. Mit Nücksidt auf die schwahe Betheiligung des Hauses wollen wir eine Run nit herbeiführen; wir ziehen unsere Resolution zurück. /

lbe, Gothein (fr. Vg.) erklärt, a die Aufrechterhaltung seiner Eon A zus keinen Werth mehr habe; er ziehe je daher ebenfalls zurüdck. :

Y És folgt die Verlesung nachstehender Jnterpellation des Abg. von Eynern (nl.) und L A | Fn der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 24. April 1893 wurde zu § 9 des Kommunalsteuergesezes ohne Debatte und ein- stimmig E angenommen, in ihrem ersten Theil fol-

enden Inhalts : i / ö

: Dit Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen: Ohne Verzug beim Reich die geeigneten Schritte zu thun, um den Gemeinden die Möglichkeit einer erweiterten Gestal- tung indirekter Steuern von Getränken zu gewähren und die bestehenden Verschiedenheiten in der Berechtigung der Gemeinden in der Einführung derartiger Steuern zu beseitigen. |

Die Unterzeichneten rihten an die Regierung die Anfrage: Welche Schritte sind im Sinne des oben angeführten Beschluss des Hauses gesehen und welche Wirkung haben dieselben gehabt ?

Der Finanz-Minister Dr. Miquel erklärt sich bereit, die Inter- pellation sofort zu beantworten.

Abg. v. Eynern (nl.) begründet die Anfrage damit, daß in allen Theilen des Staats, namentlich aber im Westen, es {chwierig sei, den Etat der Gemeinden troß der hohen Zuschläge ins Gleich- gewicht zu bringen, was auch mit der Einführung des neuen Kom- inalabdadeitel Wes niht möglih sein werde. Die Artikel des Moassenkonsums, führt Redner aus, können nicht besteuert werden. Deswegen sind die Gemeinden auf die Getränkesteuern allein angewiesen, aber in deren Ausnußzung durh die Yeichs Clepgenns gehindert.

die Besteuerung des Weines ift e mit Ausnahme der Weinländer, wozu die Provinz, welche den meisten Wein hervor, bringt, die Rbeinprovinz, nit gehört. Bier kann nur mit 65 z für das Hektoliter für auswärtiges, mit 50 Z für innerhalb der Gemeinden hergestelltes Bier besteuert werden. Wenn das Bier mit 14 pro Liter Péstenert werden könnte, würden die Gemeinden, welche eine Biersteuer haben, erheblich mehr Einnahmen erzielen. Die Hoff, nungen auf die Erträge der Einkommensteuer haben s zum theil nit erfüllt und werden si bei der shlechten wirthshaftlihen Lage auch in ukunft nicht erfüllen; daher konnten die Gemeinden in ihren Zu- lägen zur Einkommensteuer niht herabgehen, Es besteht immer noch die große Gefahr, daß durch die hohen Zuschläge zur Einkommen- teuer die wohlhabenden Personen veranlaßt werden, aus den kleinen Pete riesiäbiea wegzuziehen, wodurch die Belastung der Zurückbleibenden fih erhöht. Es wäre sehr wünschenswerth, wenn die Regierung über den Erfolg ihrer Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten Gutes berichten könnte. Die süddeutshen Kommunen sind vielfach auf Ge- bühren und Erträge, aber auch auf die Weinsteuer und die Biersteuer angewiesen, selbst da, wo der Staat, wie z. B. Bayern, eine fehr hohe Biersteuer erhebt. Die meisten süddeutshen Städte erheben indirekte Steuern; München z. B. erhebt Steuern von dem eingeführten Vieh, einen Pflasterzoll von jedem Zugthier. Dieses Vorherrschen dèr in- direkten Steuern in süddeutshen Gemeinden erklärt das Verlangen der Süddeutschen nah einer Reichs-Cinkommensteuer, gegen welche man sih in Preußen wegen der neuen Einkommen- und Vermögens\teuer wehrt. Jn Preußen können die Gemeinden von den ihnen zu- gestandenen indirekten Steuern nur dann erheblihen Gebrauch machen, wenn die bestehenden Beschränkungen in Bezug auf die Höhe der Getränkesteuern beseitigt werden.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Schon bei der Berathung der Resolution, welche hier bei Gelegenheit der Verabschiedung des Kommunalabgabengesetzes beshlofsen wurde, habe ih, wenn ich nicht irre, mitgetheilt, daß ih {hon vorher diese Frage dem Herrn Reichskanzler gegenüber angeregt hatte und als Ziel eine Aenderung der Reichsgeseßgebung in Bes ziehung auf die kommunale Besteuerung der Getränke mindestens eine gleihe Behandlung aller Kommunen in Deutschland, wie sie heute nicht stattfindet und auch eine Erweiterung der Schranke, die in Be- ziehung auf die Höhe der Besteuerung seitens der Kommunen für die einzelnen Artikel in dem Zollvereinigungsvertrage vorgesehen ift, ins Auge gefaßt werden müsse. Dieser damals {on von mir gegebenen Anregung konnte eine augenblicklihe Folge seitens des Herrn Reichs- fanzlers niht gegeben werden, weil durch die Verhandlungen über die Handelsverträge bezw. über die Militärvorlage die Nothwendigkeit der Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reichs in den Vordergrund trat, und ja bekanntlih auch eine Novelle zum Branntweinfsteuergeseßz sowie eine Novelle zur Besteuerung des Bieres in der norddeutschen Braugemeinschaft, dem Reichstag demnächst vorgelegt wurde. Infolge- dessen ist man zu einer grundsäßlihen Behandlung der Frage bisher niht gekommen, denn die Hindernisse, die damals der grundsäßlichen Erledigung dieser Frage entgegenstanden, sind noch heute vorhanden, Die Frage der Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reichs durch eine höhere Besteuerung des Bieres is ungelöst. Ebenso ift die Novelle zum Branntweinsteuergeseß damals nicht zur Verabschiedung gelangt. Es stehen ja auch noch Erwägungen innerhalb der verbün- deten Regierungen bevor, wie in Zukunft, und ob in modifizierter Weise der Branntwein zu besteuern sei.

Was den Wein betrifft, so ist die Gelegenheit der Vorlage des Entwurfs eines Reihs-Weinsteuergeseßes auf Anregung der preußischen Regierung benußt worden, um in § 25 dieses Entwurfs die Möglich- keit der gleihmäßigen Besteuerung des Weins für alle Gemeinden in ganz Deutschland zu erreihen. Natürlih sind dabei Schranken ge- seßt; denn alle diejenigen Objekte, welche von dem Reich entweder schon besteuert werden, oder deren unmittelbare Besteuerung in Aus- siht genommen is, können niht den Gemeinden auch noch zur Be- steuerung in ganz beliebiger Höhe überlassen werden. Insofern kann den Wünschen des Herrn Abg. von Eynern nah meiner Auf- fassung niemals entsprohen werden. Dabei ist ja natür- lich die Frage ofen, ob die jeßigen Schranken, namentli in Bezug auf die Besteuerung des Bieres, zu eng gezogen find oder nit. Mit dem Scheitern des Reichs-Weinsteuergesetes ist auch dieser Paragraph gescheitert. Ich hatte persönlih den Gedanken bei der Berathung des Reichs-Weinsteuergesetzes, ob man, wenn das übrige in der verflossenen Session des Reichstags nicht zu erreihen fei, nicht do wenigstens diesen Paragraphen als besonderes Geseß aufrecht er- balten sollte. Aber auch das scheiterte an dem baldigen Beschluß des Reichstags.

Ob die verbündeten Regierungen in der nächsten Session des Reichstags auf eine Befteuerung des Weins in irgend einer Form zurüd- kommen werden, weiß ih niht. Ebensowenig kann ih gegenwärtig irgend eine bestimmte Ansicht darüber aussprechen, ob, wenn dies der Fall oder nit der Fall fein sollte, die von dem Herrn Vorredner und Intets pellanten rihtig angegebenen geseßlichen Bestimmungen in Beziehung auf die Besteuerung des Weins in Deutschland durch die Kommunen dur eine Spezialbestimmung zu ändern seien. j

Was mich persönlich betrifft, so bin ih der Meinung, daß In allen Fällen, ob nun eine Reihs-Weinsteuer eingeführt wird, oder ob sie nicht eingeführt wird, es dringend wünschenswerth ist, die Befug- nisse der deutschen Gemeinden in Bezug auf die Besteuerung des Weins ganz gleihmäßig zu gestalten. Die großen Verschiedenheiten, die sich durch Umstände historisher Art erklären, die an sih gar keine Berechtigung haben, in einem einheitlihèn großen wirthschaft- lichen Gebiet, wie es das Deutsche Reich darstellt, müssen unter allen Umständen beseitigt werden. Diese Verschiedenheiten treten 1a " sonders kraß hervor in Preußen selbs. Denn in Preußen, obwoh wir, wie der Herr Vorredner {on hervorgehoben hat, doch die Rheinprovinz besigen, ist eine Befugniß zur kommunalen Besteueruns des Weins nur vorhanden für die vormals Königlich bayerisder, Großherzoglich hessischen und Herzogli nassauischen Landestheile; Un im ganzen übrigen Preußen darf der Wein nicht besteuert eie Das is nun eine besonders ungerehte Sache in sich, s einen Lurxusartikel mehr oder weniger ist in Deutschland dodh i Wein ein Luxusgetränk freizulassen gegenüber der Besteuerung 2 Bier, an und für sih etwas Bedenkliches is, Thatfächlich verhin s aber die niht vorhandene Möglichkeit der Besteuerung des ps in manchen Kommunen die Heranziehung des Biers auch innerha der Grenzen, die die Reichsgeseße jeßt gestatten. Es wäre also n0

bezüglih des Weins wenigstens Wandel zu schaffen. W

Meine Herren, was den Branntwein betrifft, so liegk T Frage anders; denn wir müssen erwägen, daß der Brannw®

Die Besteuerung des Branntweins ist beshränkt auf die Gemeinden,

Nachdem die Regulierung des Flusses {hon lange ins Auge ge-

die {hon in früherer Zeit cine Branntweinsteuer erhoben haben ;

vom Reiche {hon sehr stark in Freundschaft genommen und

meiner Auffassung unter allen Umständen im höchsten Grade erwün|#

vorzunehmen.

über 200 9/0 seines Werths besteuert is. Da wird man also jedenfalls sehr vorsichtig sein müssen in Beziehung auf eine noh stärkere Besteuerung des Branntweins durh die Kommunen. Ich will mir darüber kein definitives Urtheil erlauben, ih will nur hervor- heben, daß hier die Frage ganz anders liegt wie beim Wein.

Was das Bier betrifft, so fallen in der norddeutschen Brau- gemeinschaft an Steuer auf den Hektoliter nur 0,79 4, während die Gemeinden das Hektoliter mit 65 4 besteuern, also die Gemeinde- ‘hesteuerung des Biers ist {hon jeyt nahezu ebenso hoch wie die der norddeutschen Brauge meinschaft. Daraus ergiebt sich von selbst, daß die Frage einer höheren Besteuerung des Biers dur die Kommunen in innigstem Zusammenhang steht mit der anderweitigen Gestaltung der Biersteuer, und diejenigen Herren, die in dieser Beziehung eine Er- weiterung der Rechte der Kommunen herbeiführen wollen, werden um so mehr Veranlassung haben, wenn mal die Gelegenheit geboten wird, für die Nothwendigkeit einer anderweiten Negelung der Biersteuer im Reich einzutreten. (Heiterkeit. Hört! hört!)

Meine Herren, die Staatsregierung hat nie verkannt, wenigstens nit in den legten Jahren, daß, wenn früher die Frage der indirekten Steuern in den Gemeinden längst diese Dringlichkeit niht hatte wie heute und nah anderen Gesichtspunkten beurtheilt werden konnte bei dem geringen Ausgabe-Etat, der damals in den Kommunen bestand und bei der auf einer volkswirth\schaftlihen theorishen Anschauung beruhenden generellen Abneigung auch in der Bevölkerung gegen jede indirekte Besteuerung, gegenwärtig die Dinge anders liegen. Die Erfahrung hat in dieser Beziehung die volkswirthschaftlichen Theorien korrigiert. Es ist kqum heute bestritten, daß ein hoch entwideltes Staatswesen ohne Heranziehung der indirekten Steuern in Zöllen und Verbrauchsabgaben überhaupt nicht gedeihen fann. Man kann da höchstens streiten über die Grenze. Ebenso wird es aber in manchen entwickelten Gemeinden der Fall sein, wo der Ausgabe-Etat eine Höhe erreicht, daß die weitere Anspannung der direkten Besteuerung für die Gemeinden ers recht ruinös wird, namentlih da hier die Verlegung des Wohnsißes und das Nichthineinziehen in die Gemeinden viel leichter ift als im Staat. Ich kenne eine ganze Reihe voa Gemeinden, die heute im größten Nothstande find und noch in größere Nothstände hineinzugerathen drohen, für welche nah meiner Ansicht eine in bestimmten Grenzen zu haltende Besteuerung der Getränke eine wahre Wohlthat wäre, auch für die untersten Volksklassen. Denn zieht man sie in den Kommunen, wozu man bei dem hohen Ausgabe-Etat genöthigt ift, wenn. man die reichen Leute nit ganz wegtreiben will, scharf mit direkten Steuern heran, so ist das viel drückender, als wenn man auf Genußmittel eine Steuer legt, deren Verbrauch man einschränken kann. (Sehr richtig! rechts.) Dieselbe Frage wiederholt fich hier, die wir im Reich diskutiert haben, und die Noth wird hon von selbst dahin drängen, alle theoretischen Bedenken werden von selbs \{chwinden, weil die Noth der Dinge stärker ist als die Gedanken und die Theorien der Menschen. Jch stehe niht auf dem Standpunkt das habe ih auch \chon gelegentlich der Verhandlungen über das Kommunalabgabengeseß ausgesprohen —, daß iw allen Kommunen nur das indirekte Steuersystem zulässig sei, wie wir es ja auch vermieden haben, irgend einen Zwang zur Ein- führung von indirekten Steuern in das Kommunalabgaben- geseß aufzunehmen; wir haben ausdrückli4ß das Gegen- theil gesagt. Die Frage, ob eine indirekte Steuer als Ergänzung des Einnahme - Etats in den Kommunen erforderlich ist, hängt von den gesammten Verhältnissen der Kommune ab. Eine unbedingte Regel, in allen Kommunen indirekte Steuern zu erheben, würde ih unter keinen Umständen für rihtig halten. Ich kenne Gemeinden, wo ih als Stadtverordneter gegen die Einführung der indirekten Steuern ganz entschieden stimmen würde. Aber umge- kehrt muß ih anerkennen, daß namentlich im Westen auch im Osten sind ganz ähnlihe Verhältnisse die Einführung von Ver- brauch8abgaben und anderen indirekten Steuern oft eine Wohlthat ist. Nun aber glaube ih doch, daß, wenn auch im all- gemeinen die Dringlichkeit der Sache durchaus nicht zu verkennen ist, daß wir in diesem Jahre in einem Uebergangsjahre sind und die definitive Gestaltung der kommunalen Verhältnisse und der kommu- nalen Lasten erst werden beurtheilen können, wenn am 1. April n. J. erstens die gesamniten Realsteuern den Gemeinden überwiesen sein werden und zweitens, wenn die Gemeinden auf Grund des Kommunalabgabengesetzes ihre Kommunalabgaben aller Art neu gestaltet haben werden. Meine Herren, in vieler Beziehung wird das gewaltsame Aenderungen in den Kommunen und namentlih da hervorrufen, wo bisher verkehrter Weise, wie in der Vaterstadt des Herrn von Eynern, Realsteuern gar nit erhoben sind, sondern alles auf die Personalsteuern geworfen ist. Es handelt \sich hier niht bloß um 102 Millionen an neuen Steuerquellen, welhe wir den Gemeinden abgeben, sondern auch um eine große Erweiterung ihrer Befugnisse in Bezug auf die Einrichtung ihres Steuersystems, welche eine richtige, gleihmäßige und folglich weniger drückende Vertheilung der Kommunallasten sehr erheblih erleihtern wird. Wenn beispiels- weise Gemeinden, größere Städte an die Umgestaltung der Grund- abgaben, wie sie jeßt in der Grund- und Gebäudesteuer sich darstellen, herangehen, wenn sie die wahsenden Mehrwerthe in er \tädtishen Ent- wickelung rihtig heranztehen werden, so wird darin eine schr wesent- lihe Erleichterung liegen. Manche Städte sind auch \chon mit diesen Fragen sehr lebhaft und ernstlih befaßt, und es gehört allerdings ein erheblidher Grad von Intelligenz, Objektivität und Interessenlosigkeit dazu, solhe Fragen in den Kommunen richtig zu lösen. Dann möchte ih daran erinnern, daß die Gemeinden ihren Steuerbedarf sehr wesentli vielfah werden vermehren können durch eine rihtige Gestaltung des Gebühren- und Beitragswesens, beziehent- lih der Vorbelastung, mit anderen Worten, wir werden in diesem Jahre in der ganzen Abgabenvertheilung in den Kommunen eine sehr große Veränderung erleben, und es wird si dadur „vielleiht auch die Frage der indirekten Besteuerung der Getränke zum 1. April 1895 in vielen Gemeinden wenigstens anders gestalten, wie wir es heute fehen.

Ebenso ist es mit der Gewerbesteuer. Jch habe schon öfter aus- gesprochen, daß ih die Gewerbesteuer, wie sie heute besteht als Staats- steuer, auf die Dauer, namentlich für größere gewerblihe Konglo- Merate, Städte und Industriebezirke, nicht für geeignet halte. Es wird die Aufgabe der Gemeinden fein, in dieser Beziehung zweck- mäßige lokale Umformungen der ihnen überwiesenen Gewerbesteuer Das kann auch schon. eine sehr erhebliche Wirkung haben. Am Rhein wird in kleinen Gemeinden der Paragraph des Kommunalabgabengesegßes, welcher ihnen gestattet, die eigentliche Be-

trieb8gemeinde heranzuziehen, deren Arbeiter in der anderen Gemeinde wohnen, wiederum eine große Entlastung gewähren können.

Also daß die Lösung der Frage wegen der Beseitigung der Schranken der Reich8gefeßgebung erwünscht ist, bestreite ih nicht. Jch meine aber, es ist kein so großes Unglück, wenn diese Frage in diesem Jahre noch nit zur vollen Entscheidung kommt, weil wir uns in einem Uebergängsstadium befinden. Doch kann ih dem Herrn Abg. von Eynern zusichern, daß die pccußische Staatsregierung das Ziel, welches fic ja mehrfach bezei&net hat, unbedingt festhalten wird und dafür cinzutreten gedenkt, niht bloß eine Gleihmäßigkeit der Rechte der deutshen Gemeinden in Bezug auf die Heranziehung der Getränke durch die Reichsgeseßgebung herbeizuführen, sondern auch die bis jeßt vorhandenen Schranken mögli zu erweitern.

Auf Antrag des Abg. von Eynern tritt das Haus in die Besprechung der Jnterpe!! ation ein. y

A von Eynern (nl.): Die bescränkenden Bestimmungen, um welche es sih hier handelt, sind unter einem gewissen politischen Druck entstanden ; die süddeutshen Staaten haben dabei für sih das Beste reserviert. Die Gemeinden Tönnen ohne solche indirekten Steuern niht mehr auskommen, sie müssen zu Grunde gehen. Um die Lasten des Reichs und des Staats zu tragen, würde es vor allen Dingen darauf anfommen, die Gemeinden und Einzelstaaten, speziell auch Preußen zu stärken. Die Rücksicht auf eine Aenderung der Biersteuer im Reich kann es nit hindern, eine Gemeindebesteuerung des Bieres vorher herbeizuführen. Die Vorschrift bezüglih der Kommunalweinsteuer im Reichs-Weinsteuergeseßentwurf ist für die Gemeinden nur ein sehr {wacher Trost. Daß die hohe Besteuerung des Branntweins zu

indereinnahmen geführt hat, is im Interesse der Reichskassen zu bedauern, aber im übrigen mit Freuden zu begrüßen. Deshalb ift es auch unbedenklih, den Branntwein der Gemeindebesteuerung zugäng- lih zu machen. Bei dem Hinweis auf die Gebühren u. \. w. hat der Finanz-Minister wohl hauptsächlich die Verhältnisse von Frankfurt a. M. und ähnlichen aufblühenden Geweinwesen vor Augen. Wachsende Ge- meinwesen sind aber in vielen Gegenden garniht vorhanden, sondern überall entstehen große Werthverluste. Die Einführung eines Ge- bührensystems würde in mittelalterliße Zustände mit allerlei

Scherereien zurückführen und nur Streitigkeiten und Unzufriedenheit hervorrufen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren ! Ich werde auf die Sache niht weiter eingehen ; ih glaube, ih habe alles dargelegt, was erforderlich war, um die Interpellation zu beantworten; aber ih möchte die Gelegenheit be- nußen, um einen Punkt, der in den leßten Aeußerungen des Herrn von Eynern hervorgetreten is, noch einmal zu berühren.

Der Herr Abg. von Eynern sagt: die Entwickelung des Gebühren- wesens könnte do dahin führen, von jeder Handlung, jeder Regung des betreffenden Bürgers eine Gebühr einzuziehen und dadur eine große Summe von Unzufriedenheit and Streitigkeit- her- vorzurufen.

Ich benute gern diese Gelegenheit, um allerdings au meinerseits darauf aufmerksam zu machen, daß das Recht, welhes den Kommunen durch das Kommunalabgabengeseß eingeräumt is, Gebühren und Bei- träge zu erheben, von denjenigen, vie die Einrihtungen der Gemeinden benußen, bezw. in deren vorzugsweisem Interesse die Einrichtungen auf Kosten der Allgemeinheit hergestellt werden, mit Vorsicht geübt werden muß. Die Staatsregierung is durhaus nit der Meinung, daß man die Frage: wo beginnt ein vor- zugsweises Interesse und wo hört es auf? allzuleiht nehmen darf. Man foil derartige Gebühren und Beiträge nur erheben, wenn ganz unzweifelhaft der Fall vorliegt, daß eine bestimmte Klasse oder eine bestimmte Gegend von einer bestimmten Einrichtung ein offenbar vor- zugsweises Interesse entgegen allen anderen Gemeindetheilen hat; denn sonst allerdings könnten wir in das alte Sportulieren wieder hinein- gerathen und Differenzen hervorrufen, welche die einheitlihe Finanz- verwaltung der Gemeinden gefährden können. So ist die Sache aber auch ganz klar im Kommunalabgabengeseß gedacht, und ih habe mit meinen Worten vorhin durhaus nit an die häufig nur zu reihhaltige Erfindungsgabe der Bürgermeister appellieren wollen, für alle möglihen Fälle, wo es niht paßt, Gebühren und Beiträge aus- zuschreiben. Nichtsdestoweniger aber kann gar kein Zweifel sein: wer unsere Kommunalverwaltung kennt, wer die früheren Anschauungen über Gebühren und Beiträge kennt; wer weiß, daß in den Ge- meinden, namentlich in den großen Städten eine sehr große Anzahl von Fällen vorhanden is, wo in voller Gerechtigkeit solhe Ge- bühren und Beiträge erhoben werden können und erhoben werden müssen: wird sich überzeugen, daß eine rihtige Handhabung dieses neuen Systems sogar eine Reihe nüßlicher Veranstaltungen für die Zukunft erleihtern wird, weil man si eher entschließt, dazu über- zugehen, wenn die Kosten niht ganz aus\chließlich auf die Allgemein- heit fallen, sondern diejenigen vorzugsweise mit treffen, die den Hauptvortheil von dem Unternehmen haben. Ih habe dies nur einshalten wollen, damit aus meinen Aeußerungen kein Mißverständniß entsteht. Ich bin nicht der Meinung, daß, was die sogenannten Verwaltungsgebühren betrifft, der Gemeinde für jeden Verwaltungsakt, den sie auf Antrag oder auf einen Wunsch oder zu Gunsten irgend eines einzelnen vornimmt, etne Gebühr erheben soll; daran denke ich garnicht. Wir haben daher im Kommunalabgabengeseß das Net, Verwaltungsgebühren zu erheben, au außerordentlich beschränkt, haben es namentlich nur bestimmt auëgedehnt auf die Verwaltungsgebühren in Baupolizeisahen. Aber da ist es auch vollkommen berechtigt; denn da erwachsen in den meisten Fällen den kommunalen Verwaltungsorganen sehr bedeutende Kosten, nit bloß vorzugsweise, sondern lediglich im Interesse der Bauunternehmer, und daß da Gebühren erhoben werden, halte ich für durchaus zutref- fend. Jch will Herrn von Eynern mal ein Beispiel geben, wie derartige zweckmäßige Normierung von Gebühren doch für den Finanz- Etat der Kommunen von Bedeutung sein kann.

Diese Baupolizeigebühren wurden in Frankfurt {on früher ent- richtet mit Genehmigung der Königlichen Staatsregierung. Wir hatten in einem Jahre, wenn ih nit sehr irre, 75 000 A Einnahme davon, und wir hatten nicht die geringste Beschwerde. Denn ‘ein Baulustiger, der ein Haus bauen wollte, welches viermal revidiert werden mußte, wo der Baugrund abgesteckt wurde, dann, wenn das Haus aus der Erde kam, revidiert werden mußte, und wieder, wenn es unter Dach gebraht wurde und wenn es bezogen werden follte, und dafür 50 4 bezahlt, findet das ganz in der Ordnung; er hatte unmittelbar vor sich, in welher Weise ihm seitens der Obrigkeit geholfen wird, Ein solcher zweckmäßiger Ausbau des Gebührensystems fehlt heute, und er fehlt namentlich auch in den rheinischen Städten. Wenn er richtig durchgeführt wird, so wird allerdings dadur eine wesentlihe Erleich- terung der Steuerlasten herbeigefüh1t werden können.

Abg. von Eynern (nl.): Das leßte Beispiel beweist eben, daß

der Finanz-Minister die ganze Sache hauptsächlich von dem Stand-

- Böttchermeister

punkt der Großstädte wie Frankfurt am Main aus betrachtet; in

kleinen Gemeinden des Westens rhältr

denen folche Mittelchen nicht f herfden E O S ierauf {ließt die Besprechung; di ion ist

damit erledigt. j ; sp eh g 1e Interpellation ist ei den dann folgenden Wahlprüfungen werden die

Wahlen der Abgg. Dr. Lohmann- Hagen (nl.) und Dr.

Beumer (nl.) für gültig erkiärt. :

Schluß 2 Uhr. Nächste Sißzung Freitag 11 Uhr.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Thätigkeit der Shiedsmänner im Jahre 1893.

Im Jahre 1893 waren im Bezirk der dreizehn preußischen Ober- Landesgerichte 18 062 Schiedsmänner vorhanden; die Zahl der bürger- lichen Rechtsstreitigkeiten betrug im ganzen 21 777, bei 14 879 dieser Sachen wurde ein Sühnetermin abgehalten, zu dem beide Theile er- scienen, und 11114 wurden bei diefer Gelegenheit durch Vergleich erledigt. Also mehr als die Hälfte sämmtlicher bürgerlichen Rechts- streitigkeiten ist durh die’ Schiedsmänner durch Verglei beigelegt r dadur oft ein langwieriger und kostspieliger Prozeß erspart

orden.

Nicht ganz \o günstig, aber immerhin au bedeutend ift der FCOMenHIas bei den zur Zuständigkeit der Schiedämänner gebörigen Beleidigungen und Körperverleßungen. Die Zahl derartiger Sachen überhaupt betrug nämlih 189 474, die Zahl derjenigen, in denen beide Theile zur Sühneverhandlung erschienen, 105 085, und von diesen wurden 62 959, also fast ein Drittel sämmtliher Sachen, dur Sühneversuch erfolgreich erledigt.

Schankwirthschaften und jan nl welneN gan Ten in Preußen.

Der preußishe Staat zählte 1879 64 721 Gastwirthschaften, 1893 65 923, 1879 65 866 Schankwirthschaften mit D sank, 1893 66 095, 1879 14198 Schankwirthschaften ohne Brannt- wein, 1893 12542, und endlih 1879 16 014 Branntwein-Kleinhand- lungen, 1893 17908. Es sind also nur die Wirthschaften mit halber Konzession an Zahl heruntergegangen, was ih daraus erklärt, daß die Inhaber folcher Konzessionen in der Regel mit Erfolg eine Sein L mit den Wirthen, die auch das Recht zum Brannt- weinshank haben, verlangen. Ueberall foust zeigen \sich Zunahmen, aber auch diese sind nur s{heinbar. Da in gleicher Zeit die Be- völkerung von 26 092 933 auf 30 236 997 Seelen gestiegen ist, so ift die Zahl der Schankstätten im Verhältniß zur Einwohnerzahl heruntergegangen. Es famen nämlich auf 100000 Einwohner i. J. 1879 248 Gastwirthschaften, 252 Schankwirthschaften mit Branntwein, 54 Schankwirthschaften ohne Branntwein, 6 Kleinhand- lungen mit Branntwein, zusammen 615; im Jahre 1893 218 Gast- wirthschaften, 219 Shankwirthschaften mit Branntwein, 41 Schank- wirthshaften ohne Branntwein, 59 Kleinhandlungen mit Branntwein, im ganzen 537.

i Statistik der Hunds8wuth 1887—1892.

____ In einem Bericht, den der bekannte französishe Arzt Dr. Du- jardin-Beaumeß dem Pariser Gesundheitsrath im Laufe des Jahres 1893 über die Heilerfolge im Pasteur-Institut erstattet hat, findet sich u. a. die Angabe, daß während des Jahres 1892 in genanntem Institut 355 von tollen Hunden gebissene Personen aus dem Seine- Departement behandelt worden sind. Von diesen 355 Kranken starb nur einer oder 0,28 vom Hundert. Für die Gesammtdauer des Be- standes jenes segensreihen Instituts, d. i. vom Beginn des Jahres 1887? ab, stellte fich die Zahl der aus dem Seine-Departement darin behandelten Personen und ihre Sterblichkeit, wie folgt :

Jahre behandelte davon Sterblichkeit

Personen gestorben in Prozenten

1887 306 3 0,97 1888 386 O 1,29 1889 256 0 1,27 1890 95 1891 201 1892 399

1 0,28. Im ganzen 6jährigen Zeitraum starben mithin von 1599 behan- delten Perfonen nur 12 oder durhshnittlich 0,75 vom Hundert.

: _ Zur Arbeiterbewegung.

Aus Köln wird der „Frist, Ztg.“ Folgendes berichtet : Im Ver- folg des Beschlusses der Volksversammlung am Dienstag (vergl. Nr. 119 d. Bl.). in welcher die Kölner Brauer sich mit den Mülheimer Ausständigen solidarish erklärten, wurde über sämmtliche von - der Mülheim-Niedermendiger Brauerei-Aktien- gesellschaft Bier beziehenden Wirthschaften der Boyk ott verhängt, nachdem die Direktion dieser Brauerei einer von der Volksversamm- lung erwählten Kommission gegenüber erklärt hatte, sie werde dem- nächst die Lohn- und E in Erwägung ziehen, lehne es aber ab, die strikfenden Brauer und Mälzer wieder einzustellen.

__ In Braunschweig ist, wie der „Köln. Ztg.“ gemeldet wird, die Lage des Brauereistreits noch ziemlich unverändert. Die Sozialdemokraten versuchen ihren Boykott über die Jürgens'she und Nationalbrauerei aufrecht zu halten und veranstalten zu dem Zweck in Braunschweig und den ge Orten des Herzogthums Ver- sammlungen, um für ihre e d Stimmung zu machen. Es wird sogar schon die Losung ausgegeben: Gar kein Braunschweiger Bier mehr trinfen ! Da die Brauereien aber einig sind, so ift von einem Erfolg des Boykotts wenig oder gs zu bemerken; nur die entlassenen Brauerei - Arbeiter haben darunter zu leiden. Die Brauereien sind durch Zuzug von auswärts und heimische Hilfskräfte in den Stand geseßt, den Betrieb und Ab- saß unverändert fortführen zu können. §i Hildesheim hat eine sozialdemokratishe Versammlung niht nur über sämmtlihe Braun- hweiger Brauereien, sondern auch über die Hildesheimer Aktien- rauerei den Boykott verhängt. (

_ Der Malerstrike in Bremerhaven wurde, wie dem „Vor- wärts“ mitgetheilt wird, nah fünfwöchiger Dauer eingestellt und ift

für die Arbeiter als verloren zu betrachten. Zum Brauereiboykott hier in Berlin wird der „N. A. Ztg.“ mitgetheilt, daß es eine arge Uebertreibung ist, wenn die fozial- demokratishen Blätter von 290 bis 300 brotlos gewordenen Böttcher- gesellen reden, da in den Brauereien vor dem Pfingstfest überhaupt nur 150 Böttcergesellen beshäftigt waren und von diesen jeßt mindestens die Hâlste wieder in Arbeit ist. Unwahr sei ferner die Behauptung, die Brauereien hätten einen Druck auf die. ausgeübt. Im Gegentheil hätten leßtere den Brauereien von vornherein erklärt, daß sie auf keinen Fall die Maifeier bewilligen würden, sie hätten auch die nah dem 1. Mai aufgestellten Forderungen als unannehmbar gi ae # Der Gesammtvorstand des 355 Mitglieder zählenden Bierbrauer- esellen-Vereins zu Berlin und Umgegend erklärt der „Voss. gig.“ zufolge im Namen der Mitglieder die von sozialdemokratischer eite genährte Annahme für falsch, daß die gesammten Brauer Berlins dem sozialdemokratishen Gewerkschaftskartell angehören, Der Verein nehme eine völlig neutrale Stellung ein, könne aber, die Gewaltmittel des Ausstands und Boykotts nicht gutheißen. Der Strike der Berliner Brauereiböttcher ist, wie die „Schneidem. Ztg.“ mittheilt, auh in Schneidemühl niht ohne nus auf De dortigen Böttchereien geblieben; denn ein ziemlicher Bt B der dort arbeitenden und zum theil lange anfässigen Böttcher hat sh O Berlin begeben, um, unter Zusicherung eines hohen Verdienstes, an die Pläße der Ausständigen pi treter. A Der „A. K." zufolge besteht der Ausstand der Londo Droschkenkutscher noch unvermindert fort. Am Dienstag b lid eine Abordnung ter Kutscher ins Unterhaus, um sich mit rbeiter-Abgeordneten John Burns, Keir Hardie und anderen

sprechen. Die Hauptbeschwerde gegen die Fuhrherren war die, daß