1894 / 122 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Ruder. Oars.

Säâde, kleine und große. Bags and sacks.

Särge. Coffins.

Salz. Salt.

Sämereien. Seeds.

Säuren. Acids.

Scheabutter. Schea butter.

Sirme. Umbrellas.

Schreibmaterialien. Stationery.

Canvás.

Trays, mirrors,

Toys.

Spirits, rendered unfit for drinking, and not intended for fortifying other spirituous liquors.

Embroidery. /

Instrumente medizinische. Instruments, surgical,

» musikalische. G musical, wissenschaftliche. L scientific, Jewellery.

Calabashes.

Chalk.

Chains.

Clothing, passengers? personal,

geltuch.

Servierbretter, Spiegel.

Spielzeug.

Spiritus, der zum Genuß un- tauglich gemacht und nichk zum Verstärken anderer Spirituosen

bestimmt ist.

Stidckereien.

Fuwelierwaaren. Kalabaschen. Kalk

Ketten. E

Kleider, welhe zum persönlichen Gebrauh von Reisenden be- stimmt sind.

Knöpfe.

Kohlen.

Konfekt.

Korkholz.

Lampen ;

Landwirthschaftliße und Garten- Geräthe.

Leere demijohns,

Lichter.

Maschinen für Bergwerks- und landwirthschaftlihen Betrieb.

Masten.

Matten.

Mineralwasser.

Mühlsteine.

Musterkarten. :

Nadelarbeit, Nähtereien. :

- Oel, außer Petroleum und Brennöl.

ech und Theer. - Maulthiere, Esel.

Buttons.

Coals.

Confectionery.

Corkwood.

Lamps.

Agricultural implements,

Empty demijohns.

Candles,

Machines for mining and agri- cultural purposes.

Masts.

Mats.

Mineral waters,

Grindstones.

Show cards.

Needlework, sewing materials,

Oil, except Kerosene and illu- minating o0ils,

Pitch and tar.

Horses, mules, asses,.

Harness.

Plants.

Photographic apparatus and

and gardening

ferdegeschirr.

flanzen.

botographishe Apparate und Zu- 6

behör. materials,.

ae (getheerte Leinwand). Tarpaulins.

treihhölzer. Matches. Strohwaaren. Straw goods.

Stühle. Chairs. Molasses.

Tallow.

Clocks and watches,

Educational appliances, im- ported with the sanction of the proper authority,

Velocipedes,.

Cattle.

Scales,

Carriages and carts.

Oakum.

Shoe blacking.

Goats and sheep.

Every Kind of article which nehmigung des Gouverneurs is imported with the sanc- bezw. Landeshauptmanns im tion of the Governor or öffentlihen oder dienstlichèn Commissioner, as the case

Interesse eingeführt werden. may be, in the public or official interest.

Coopers’ stores,including casks, puncheon shooks, hoops, and rivets, or hooks required for making them up.

g.

Uhren jeder Art. /

Unterrichtsmittel, welhe mit Ge- nehmigung der Behörde ein- geführt werden.

Velocipede.

Vieh. Wagschalen. Wagen und Karren. Werg. Wichse. iegen und Schafe. j lle Gegenstände, welche mit Ge-

Böttchereierzeugnisse, Tonnen, Faß- dauben, Reifen, Klammern und Haken zum Böttchereibetrieb.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : infolge der von der wahlberehtigten Bürgerschaft zu Neu- münster getroffenen Wahl den Bürgermeister Max Röer in Peine als Bürgermeister der Stadt Neumünster für die geseß- liche Amtsdauer von zwölf Jahren, und infolge der von der wahlberehtigten Bürgerschaft zu Schleswig getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Bei- eordneten dieser Stadt, Polizeimeister Davids in gleicher igenschaft für eine fernerweite Amtsdauer von zwölf Fahren zu bestätigen.

s

Justiz-Ministerium.

Verseßt sind: der Amtsgerichts-Nath Dr. Otto in Wies- baden als E De Mf an das Landgericht daselbst, der Amtsgerichts-Rath Dr. Rosenthal in Seelow an das Amts- geriht in Landsberg a. W., der Amtsgerichts-Rath Dr. Ph i- [lippi in Landsberg a. W. und der Amtsrichter Jäger in

ielenzig an das Amtsgericht T in Berlin, der Amtsrichter

inße in Jutroschin an das Amtsgericht in Greifswald und der Amtsrichter von Kleinsorgen in Erwitte an das Amts- gericht in Lübbecke. , i:

Dem Amtsgerichts-Rath Schmidt in Königsberg i. Pr. und dem Amtsgerichts-Rath Werner in Reichenbach i. Schl. ist die nahgesuhte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Zu stellvertretenden Handelsrihtern sind ernannt: der Kaufmann und Konsul Kindt bei der Kammer für PBea sachen in Stralsund und der Kaufmann Otto Münsterberg bei dem Landgericht in Danzig. /

Dem stellvertretenden Handelsrihter , Kommerzien-Rath Steibelt. in Berlin ist die nahgesuhte Entlassung aus dem Amt ertheilt. | E

Dem Notar Wilmes in Brilon is die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt. :

Jn der Liste der Rechtsanwalte sind gelöscht: der Rechts- anwalt Wilmes bei dem Amtsgericht in Brilon, der Rechts- analt, Justiz-Rath Dr. Lazarus bei dem Landgericht II in riger Rechtsanwalt Jof eph Cohn bei dem Landgericht T in Berlin.

Jn die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen : der Rechtsanwalt Valentin aus Czarnikau bei dem Amtsgericht und Landgericht in Memel, der Rechtsanwalt Rockau aus Gräßz bei: dem Landgericht in Görliß, die Gerichts-Assessoren Ai Gebot und Toeffling bei dem Landgericht T in

erlin.

Der Rechtsanwalt, Geheime Justiz-Rath Hagen in Bonn und Ee R ait S tbe lobDe bei dem Ober-Landes-

gericht in Celle sind gestorben.

Tagesoubnung für die Sizung des Landes-Eisenbahnraths am 4. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr.

1) Ausnahmetarif für Puddelkohlen zu Gunsten der Eisen- industrie im Siegerlande, : j i

2) Ermäßigung der Frachtsäße für s{hwedishe Eisenerze im Verkehr von Swinemünde nah Oberschlesien und Mähren,

3) Nachweisung der seit der Mittheilung vom 28. Februar 1894 genehmigten Veränderungen von Ausnahmetarifen,

außerdem i :

4) mehrere, von der ständigen Tarifkommission der deutshen Eisenbahnen vorberathene, für die Beschlußnahme der Generalkonferenz der deutshen Eisenbahnverwaltungen vor- bereitete Anträge von allgemeinerem Jnteresse zu den all-

emeinen Tarifoorschriften und der Güterklassifikation des Paulsen Eisenbahn-Gütertarifs Theil I, betreffend die Beför- derung und Tarifierung von langen Len Kameel- haar, Erdnußkleie und Erdnußschalen, Zinkgrau, Slacensand und Schlackenmehl, Schwefeleisen, gefärbtem Schwerspath und Antichlor (untershwefeligsaures Natron).

Der Vorsißende des Landes - Eisenbahnraths.

Bef erd, é Wirklicher Geheimer Rath und Ministerial-Direktor.

Abgere i st :

Seine Durchlaucht der kommandierende General des ITT. Armee-Korps, General-Lieutenant Prinz Friedrich von Hohenzollern.

Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnriche x. Ernennungen, Beförderungen, Verseßungen x. Im aktiven Heere. Neues Pala is, 14. Mai. v. Wrochem, Major à la suite des Inf. Regts. Nr. 131, von dem Kommando zum Auswärtigen Amt 2c. entbunden. Frhr. v. Verschuer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, in das Füs. Regt. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, Sertürner, Sec. Lt. vom d. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, in das Inf. Regt. Nr. 136, Tiesmeyer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Mark- graf Karl (7. Brandenburgisches) Nr. 60, in das Inf. Negt. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, verseßt.

R Sort 23. Mai. Frhr. Schilling v. Canfstatt, Oberst und Kommandeur des Inf. Regts. von Lüßow (1. Rhein.) Nr. 2, zur 21. Inf. Brig., behufs Vertretung des Brig. Kom- mandeurs, kommandiert.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vormittags im Neuen Palais die Vor- träge des Chefs des Militärkabinets und des Chefs des Generalstabs entgegen.

Zn Vertretung Seiner Majestät des Kaisers und Königs bei der am 28. d. M. stattfindenden Vermählung Seiner Durchlaucht des Prinzen Karl Anton von Hohenzollern mit Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Josephine von Belgien, Tochter Seiner Königlichen Hoheit des Grafen von Flandern, hat Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedri Leopold, wie „W. T. B.“ meldet, Sich gestern Abend nach Brüssel begeben. Auf Allerhöchsten Befehl {ließt sih in Düsseldorf der General - Oberst der Kavallerie, General- Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und kommandierender General des VIII. Armee-Korps Freiherr von Loë an.

Das im amtlichen Theil abgedruckte Abkommen mit Großbritannien über eine Zollunion zwishen dem deutshen Schußgebiete Togo und dem östlich vom Volta belegenen Theile der britishen Goldküstenkolonie ist abgeschlossen worden, da es sich beiderseitig als nothwendig herausgestellt 1 die ungeachtet der poli- tischen Selbständigkeit wirthschaftlih zusammengehörigen Ge- biete unter die Herrschaft desselben Zolltarifs zu bringen. G M V E De VObETE esteuerung der Spirituosen, des Pulvers und der Gewehre die beiden Regierungen obliegende zivilisatorische Sl ha in jenem Theil Afrikas fördern wird. Der Wegfall des Salzzolls wird dem Handel zu statten kommen. Die Erhöhung des Tabackzolls und die Einführung einer kleinen Abgabe vom Werth bei einigen wenigen Waaren sollen dagegen der Kolonialverwaltung neue Mittel zuführen, um die begonnenen und allseitig als die wiGtgsien Mittel zur Stärkung des Handelsverkehrs dienenden Wegebauten mit größerem Nach- druck weiterzuführen.

Der im Reichsamt des Jnnern ausgearbeitete Entwurf von Ausnahmebestimmungen, betreffend die Sonntagsruhe in Oa Aan Anlagen der Jndustrie der Steine und

rden (Gruppe IV der Gewerbestatistik), wurde in der gelten unter dem Vorsiß des Unter-Staatssekretärs Dr. von tottenburg im Reichstagsgebäude abgehaltenen Konferenz einer Berathung unterzogen. An der Nonferata nahmen außer den Kommissaren des Reichsamts des Jnnern und des preußischen Handels-Ministeriums 5 Gewerbeaufsichtsbeamte, 20 Vertreter von Arbeitgebern und 35 Vertreter der Arbeiter- schaft theil. Zunächst gelangten die Bestimmungen, die der Entwurf für Kalk- und Gipsbrennereien und Zement- fabriken, für Ziegeleien und Anlagen zur Her- stellung von Thonwaaren und feuerfesten Pro-

dukten und für Töpfereien, Steingut- und Por-

ellanfabriken vorsieht, zu einer eingehenden YVe- ÉGUng, Demnächst wurde erörtert, ob noch für andere, zur Gruppe TV der Gewerbéstatistik gehörende Jndustriezweige Ausnahmebestimmungen auf Grund des § 105d der Gewerbe- ordnung erforderlih sein würden. Auf die Glasindustrie erstreckte sih die Berathung nicht, da die Ausnahmebestim- mungen für diese gesondert aufgestellt und bereits mit Ver- tretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berathen find.

Die E für die zweite Lesung des Ent- wurfs eines Bürgerlichen .Geseßbuhs für das Deutsche E sezte in den Sißungen vom 21. bis 23. Mai die Berathung der die Bormund\ca ft über Minder- jährige betreffenden Vorschriften (§8 1633 bis 1725) fort.

Die Vorschriften der §8 1696 bis 1701 über die Ver- bindlihkeiten zwishen Vormund und Mündel gelangten im wesentlihen nah dem Entwurfe zur Annahme. Zu einer ausführlihen Erörterung gab der § 1702 Anlaß, welcher die Haftung des Vormundschaftsrichters wegen Verleßung der ihm bei der Anordnung oder der Führung der Vormundschaft obliegenden Verpflichtungen regelt. Der Ent- wurf geht davon aus, daß der Vormundschaftsrichter für den aus der Verleßung seiner Amtspflicht entstehenden Schaden dem Mündel nach den allgemeinen für die Haftung eines Beamten wegen P na seiner Amtspflicht geltenden Bestimmungen (vgl. § 762 Abs. 1 und § 763 des Entw. Il) verantwortlih ist. Daneben sieht der Art. 56 des Entwurfs des Einführungsgeseßes vor, daß die Vorschriften der Landes- geseze über die Haftung des Staats, der Gemeinden und anderer Kommunalverbände für den von ihren Beamten zugefügten Schaden unberührt bleiben. Dem- Ran iber. war. von Utler. Stite beantraat, ben S 1702 durch eine Vorschrift zu erseßen, nah welcher für den Schaden, den ein Vormund chaftoriGter durch vorsäßliche oder fahrlässige Verleßung der ihm bei der Anordnung oder der Führung der Vormundschaft obliegenden Verpflichtungen dem Mündel zufügt, der Staat oder die Körperschaft des öffentlichen Rechts, in deren Dienst der Vormundschaftsrichter steht, an Stelle des leßteren oder wenigstens insoweit ver- antwortlih sei, als der Mündel niht von dem Vormund- schaftsrihter Ersaß verlangen könne (vgl. u Buch 111 Abschn. T1 des Entw. Il). Die Mehrheit entschied fich jedoh unter Ablehnung des Antrags für den Entwurf.

Auch die Vorschriften der 88 1703 bis 1711 über die Beendigung der Vormundschaft fanden mit einigen nicht P Aenderungen sahlich die Zustimmung der Kommi 8 1704, wonach das vormundschaftlihe Amt mit dem Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Vormundes beendigt wird, und zwar ging die Aenderung dahin, daß niht die Geschäfts- unfähigkeit, sondern nur die Entmündigung wegen Geistes- krankheit diese Wirkung haben, die Geschäftsunfähigkeit als solche dagegen nur einen Entlassungsgrund bilden soll. Ab- weichend von dem Entwurf wurde ferner beschlossen, daß auch mit der Entmündigung des Vormundes wegen Verschwendung oder Trunksuht, sowie mit dem Eintritt der Wirk- samkeit des Beschlusses, durch welchen der Vormund des vor- mundschaftlihen Schußes für bedürftig erklärt wird, das vor- mund\haftlihe Amt beendigt werden joll Infolge dieses Be- \{chlusses erhielt zugleih der § 1646 Abs. 1 den Zusaß, daß die Bestellung eines wegen Vershwendung oder Trunksucht Entmündigten oder eines des vormundschaftlihen Schußes für bedürftig Erklärten zum Vormunde nichtig sein soll.

Zu einer längeren Erörterung gab ein Antrag Ver- anlassung, die Vorschriften der §8 1712 bis 1724 über den Familienra th ersablos zu streichen. Die Mehrheit entschied nch jedoch für die Beibehaltung des Familienraths. Auch im einzelnen wurde die Art und Weise, wie der Entwurf den- selben geregelt hat, sachlih gebilligt. Ebenso fanden die Vor- \chriften des § 1725 über die Mitwirkung des Ge- meindewaisenraths Zustimmung.

Die Berathung wandte sich sodann den die Vormund- haft über Volljährige betreffenden Bestimmungen (S8 1726 bis 1737) zu. j

Gegen den § 1726, wonach ein Volljähriger einen Vor- mund erhält, wenn er entmündigt ist, erhob sih kein Widerspruch. :

Dagegen wurden die Vorschriften des § 1727, welcher die Vormundschaft über Gebrechliche regelt, von verschiedenen Seiten beanstandet. i

Nach dem Entwurf kann ein Volljähriger wegen Gebrech- lihkeit dann unter Vormundschaft gestellt werden, wenn er taub, blind oder stumm is und wegen eines solhen Ge- brechens seine Angelegenheiten niht zu besorgen vermag; über das Vorhandensein dieser Vorausseßungen entscheidet das Vormundschaftsgericht; die der Anordnung der Vormundschaft vorausgehende Erklärung des Vormundschaftsgerichts, daß der Volljährige aus einem der bezeihneten Gründe des vormund- schaftlihen Schuges bedürftig sei, soll jedoch nur mit Ein- willigung des Schußbedürstigen Mo es sei denn, daß eine Verständigung mit ihm nicht möglich ist. Fm N 8 des hange mit dem § 1727 steht die Vorschrift des S 71 (8 88 des Entw. 11), daß derjenige, welcher nah § 1727 des vormund- schaftlichen Se für bedürftig erklärt ist, in Ansehung der ne Geberaia eit einem Minderjährigen gleichsteht, der das siebente Lebensjahr vollendet hat. Wegen anderer Gebrechen, als der im § 1727 bezeichneten, darf dem Entwurf zufolge ein Volljähriger niht unter Vormundschaft gestellt werden, ins- besondere auch niht wegen Geistes\chwäche, durh die er an der Besorgung seiner Angelegenheiten verhindert wird, so- fern er micht wegen Geisteskrankheit nah § 14 Nr. 1 (des Entw. 11) entmündigt ist. Nach dem § 1739 kann jedo ein Volljähriger, soweit er durh seinen geistigen oder körper- lichen Zustand ganz oder theilweise verhindert ist, seine Ver- mögensangelegenheiten zu besorgen, zur Besorgung diescr Angelegenheiten mit seiner Einwilligung und, wenn eine Ver- ständigung mit ihm nicht möglich ist, auch ohne seine Ein- willigung einen Pfleger erhalten. Mit der R einer olchen Pflegschaft ist aber eine Beschränkung der Geschäfts- ähigkeit niht verbunden. j

Von einer Seite war beantragt, die Vorschriften e 8 1727 und demgemäß auch die Vorschriften des 8 71 ( T des Entw. 11) auf alle Fälle auszudehnen, in denen ein B02 jähriger wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen seine An- O nicht zu besorgen vermag, die Erklärun der

Mien dhe, aber stets von der Einwilligung des chuß- bedürstigen abhängig zu machen.

var Ann A er Ir:

ton. Geändert wurde insbesondere die Nr. 2 des

In Verbindung hiermit

wurde ferner der Antrag gestellt, den § 1739 dahin zu er- weitern, daß einem Volljährigen [E einzelne Angelegenheiten E bloß Vermögensangelegenheiten) oder für einen be-

immten Kreis von Angelegenheiten ein Pfleger bestellt werden könne, wenn er wegen geistiger oder körperlicher Ge- brechen diese Angelegenheiten niht zu besorgen vermöge, und war nicht nur mit seiner Einwilligung, sondern auch ohne C R oe nd, sofern eine Verständigung mit ihm nicht möglich sei.

Von anderer Seite wurde unter der Vorausseßung, daß der § 1739 in dieser Weise erweitert werde, die ersaßlose Streichung des § 1727 befürwortet.

Ein dritter Vorschlag ging dahin, den § 1727 unter

Ausdehnung auf alle Fälle eines körperlichen Gebrechens beizubehalten, dagegen die Vorschrift des § 88 (des Entw. 11) insoweit zu streichen, als sie den nah § 1727 des vormund- schaftlihen Schußes für bedürftig Erklärten in Ansehung der N E keit einem Minderjährigen gleichstellt, der das siebente Lebensjahr vollendet hat. Daneben war beantragt, den § 14 (des Entw. Il) durch die Bestimmung zu ergänzen, daß eine Entmündigung auch dann statt- finde, wenn jemand wegen Geistes#\chwäche seine Angelegen- heiten niht zu besorgen vermöge, und zugleich den 8 88 (des Entw. IT) dahin zu ändern, daß ein wegen Geistess{chwäche Entmündigter in Ansehung der Geschäftsfähigkeit einem Minderjährigen gleichstehe, der das siebente Lebensjahr vollendet hat. __ Nach einer eingehenden Berathung fand der dritte Vor- shlag die Zustimmung der Mehrheit. Keine Folge wurde der Anregung gegeben, den § 1727 noch durch einen Zusaß ab- zushwächen, wonah der Schugzbedürftige befugt sei, sih bei Ertheilung seiner Einwilligung in die Anordnung der Vor- mundschaft vorzubehalten, daß bestimmte Handlungen oder Arten von Angen nur mit seiner Zustimmung durch den Vormund sollten vorgenommen werden können.

_ Der § 1728, welcher den Grundsay zum Ausdruck bringt, daß die für die Vormundschaft über E geltenden Vorschriften auf die Vormundschaft über Volljährige entsprehende Anwendung finden, soweit nicht in den A 1729 bis 1737 ein anderes bestimmt ist, erfuhr keine Anfechtung. Auch die Vorschriften des § 1729 über die Berufung zur Vormundschaft sowie die Vorschriften der N 1730 bis 1732 über den Umfang der dem Vormund eines Volljährigen obliegenden Sorge für die Person des Mündels, über das Erforderniß der Genehmigung des Vormundschafts- gerichts zur Gewährung einer Ausstattung aus dem Ver- mogen des Mündels und zur Eingehung von Mieth- oder Ateritaes u. st. w. auf eine vier Jahre übersteigende

auer gelangten sahlich nach dem Entwurf zur Annahme.

- Das Staats-Ministerium trat heute Vormittag 10 Uhr unter dem Vorsiß des Minister - Präsidenten Grafen zu Eulenburg im Dienstgebäude, Leipziger Plaß 11, zu einer Sizung zusammen.

Von dem Bundesrath i} in der Parti vom 4. d. M, S 269 der Protokolle, beschlossen worden, daß die am 25. Monats- tage fälligen Branntweinsteuer-Vergütungsscheine, wenn dieser Tag ein Sonn- oder Feiertag ist, shon am vor- hergehenden Werktage durch Baarzahlung eingelöst oder auf gestundete, u Veneen Zeitpunkte fällig werdende Brannt- weinsteuer aller Art in Anrechnung genommen werden können, und daß die Anrechnung der fälligen Branntweinsteuer- Berechtigungsscheine in gleiher Weise stattfinden kann.

Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 16. Juni 1890 hat der Finanz-Minister durch RunüiGreien vom 22. d. M. die Provinzial-Steuer-Direktoren veranlaßt, hiernach die unter- gebenen Amtsstellen unter dem Hinzufügen mit Anweisung zu versehen, daß von der gestatteten vorzeitigen SBaareinlösung der Branntweinsteuer-Vergütungsscheine dem betheiligten Publi- kum in geeigneter Weise Kenntniß zu geben ist.

Jn der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird die vom Reichs- Eisenbahnamt aufgestellte tabellarishe Uebersicht der Be- triebs-Ergebnisse deutsher Eisenbahnen für den Monat April d. J., auf welhe am Donnerstag an dieser Stelle auszüglih hingewiesen worden ist, veröffentlicht.

Der General - Jnspekteur der Fuß - Artillerie, General- Lieutenant Edler von der Planißt, und der General - Lieute- nant von Scheel, Präses der Ober - Militär - Examinations- Kommisfion, haben Berlin verlassen.

Der Chef der Landgendarmerie, General der Jnfanterie von Rauch hat eine längere Reise angetreten.

Der Jnspekteur der Jäger und Schüßen, General-Lieutenant von Shweinichen ist nah Berlin zurückgekehrt.

Der Königlih bayerische Gesandte am hiesigen. Aller-

R Hofe Graf von Lerchenfeld - Köfering ist nah

erlin zurüdckgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Bayern.

Seine e oheit der Prinz-Regent empfing estern den als Botschafter nah Bern berufenen bisherigen franzöfischen Geschäftsträger Barrère in Audienz, um dessen bberufungsschreiben entgegen zu nehmen.

Sachsen.

_ _Jhre Majestät die Königin is gestern Nachmittag von Siber über Berlin nah Brüs \ t abgereist, um daselbst der Vermählung JZhrer Königlichen Boyen der Prinzessin Josephine von Belgien «mit Seiner Durchlaucht dem Prinzen Karl Anton von Hohenzollern anzuwohnen.

Württemberg. _… Seine Majestät der König hat sich mit Jhrer König- lichen Hoheit der ringessin auline vorgestern Abend zu mehrwöchigem Aufenthalt nah Marienwahl begeben. Eben- daselbst traf auch Seine Durchlaucht der Für st von Walde ck Und Pyrmont von Baden-Baden ein.

Die Kammer der Abgeordneten seßte gestern die Berathung der Novelle zum Volks\schulge ey fort. Art. 10 (Verbot des Wirthshausbesuchs für die fortbildungs- und sonntagsschulpflichtige Jugend) «wurde nach längerer Debatte gemäß der Kommissionsfassung angenommen. Ebenso Art. 11 (Möglichkeit der Aufhebung des Schulgeldes) und Art. 12, wonach das Mindestgehalt der Unter- lehrer, Schulamtsverweser, Lehrgehilfen und Lehrerinnen um 120 , in Städten mit mehr als 6000 Ein- wohnern um 140 M erhöht werden foll. Der von der Kom- mission eingefügte Artikel 12a, wonach den nictständigen Lehrern die Dienstzeit vom 25. {att bisher vom 30. Lebens- jahr für die Pension angerechnet werden soll, wurde gleichfalls mit froner Majorität angenommen, ebenso die übrigen Artikel. Jn der heutigen Sißung wurde in der Schlußabstimmung die Novelle mit allen gegen eine Stimme genehmigt.

Sefsen.

__Die Erste Kammer bewilligie gestern neben zahlreichen kleineren Vorlagen 1 200 000 M für eine Nebenbahn Darm- stadt—Roßdorf—Großzimmern unter Ablehnung des von der Zweiten Kammer beschlossenen Ersuchens, Vorarbeiten für eine direkte Verbindung von Großumstadt nach Dieburg vor- zunehmen. Jm weiteren Verlaufe der Sizung wurde sodann die Erhöhung der Einkommensteuer abgelehnt. Die Zweite Kammer trat in einer gestern Nachmittag ab- gehaltenen Sißung den Beschlüssen der Ersten Kammer bei. Beide Kammern wurden dann auf unbestimmte Zeit

vertagt. Lippe.

Der Landtag ist auf den 4. Juni nah Detmold ein- berufen worden. Unter den den Abgeordneten bereits zu- gegangenen Vorlagen befindet sich der „Köln. Ztg.“ arfoige eine solhe über einen Staatsvertrag mit Preußen wegen Her- stellung einer Eisenbahn von Sgchieder an der Strecke Hannover—Altenbeken nah Blomberg. Eine andere Vor- lage betrifft die Verlegung des Beginns des Etatsjahres vom 1. Januar auf den 1. April in Uebereinstimmung mit dem Etatsjahr des Deutschen Reihs. Das im vorigen Winter durchberathene Gesez über die staatlihe Einkommensteuer soll erst für die Veranlagung des Etatisjahres 1896/97 zur An- wendung kommen, weil die nöthigen Vorarbeiten sich nicht eher erledigen lassen.

Oesterreich - Ungarn.

Der Prinz Alexander von Preußen is, wie „W. f B.“ meldet, zum Kurgebrauch in Marienbad ein- getroffen.

Der Prinz Ferdinand von Sachsen-Coburg is gestern Nachmittag in Wien angekommen.

Das von dem Abgeordnetenhause angenommene Finanz- geses für 1894 weist einshließlich der bewilligten Nachtrags-

edite ein Gesammt-Erforderniß von 620 834 011 Gulden und eine Gesammt - Bedeckung von 623 157 030 Gulden

auf. Es ergiebt sich also ein Einnahme - Uebershuß von-

2323 019 Gulden.

Im österreihishen Abgeordnetenhause brachten gestern die Stng eer den dringlichen Antrag ein, zu prüfen, ob der Erlaß des Justiz - Ministers an die Ober- Staatsanmwaltschaften über die preßgeseßlihe Behand- lung von im Reichsrathsprotokoll nicht enthaltenen Rei chs- rathsreden mit dem Preßgeseß vereinbar sei. Hieran knüpfte sich eine längere Debatte, in deren Verlauf die Aeußerung dès gegen den Antrag sprechenden Abg. Morre: „gegenwärtig seien auch Deutshe am Ruder und hätten gleihfalls etwas zu befehlen“ zu tumultuarischen Kundgebungen der Jungczehen Anlaß gab. Der Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 157 gegen 62 Stim- men abgelehnt. Jm weiteren Verlauf der Sigzung erklärte der Handels - Minister Graf Wurmbrand in Beantwortung einiger FJnterpellationen über die e des Baues einer Lokalbahn Lindewiese— Barzdorf und der Tracierung einer Flügelbahn Barzdorf— Jauernigg, die Vorarbeiten elei im Gange. Der Ausbau der österreichischen Theilstreke der Bahn Troppau—Ratibor werde jedenfalls bis zum L Di Vollendungstermin der ausländischen Strecke fertiggestellt sein.

Im Gewerbeausschuß des Abgeordnetenhauses gab gestern der Minister des Jnnern Marquis Bacquehem eine ausführlihe authentishe Darstellung der Begeben- heiten in Falkenau und Mährish-Ostrau. Der Abg. Bärnreither beantragte, den Bericht des Ministers zu ge- nehmigen und zur Kenntniß zu nehmen, sowie ein einheit- liches Polizeigebiet um Ostrau zu schaffen, ohne Nücksicht auf die m Ne Landesgrenze, und einen Montan- auss{huß im Abgeordnetenhause zu errihten. Ueher diesen Antrag 4a es sih ‘eine längere Debatte, worin der Abg. Adamek sich dafür aussprah, den Spezialausshuß als Permanenzaus|)chuß beizubehalten und den Bericht des Ministers als unvolltändis niht zur Kenntniß zu nehmen. Nachdem der Abg. Exner für den g des Abg. Bärnreither gesprochen hatte, beantragte der Abg. Lueger, die Regierung aufzufordern, ihre Erhebungen dem Ausschusse vorzulegen. Der Minister des Jnnern Marquis Bacque hem erklärte sih mit den Anträgen der Abgg. Adamek und Lueger nicht einverstanden. Der Akerbau-Minister Graf Falkenhayn stellte die Vorlegung seiner Erhebungen für die nächste Woche in Ausficht. Der Antrag Lueger wurde darauf mit 28 gegen 3 Stimmen abgelehnt und der Antrag Bärnreither mit 28 gegen 3 Stimmen angenommen. Die Permanenz- aelebnd des Montanausschusses wurde mit großer Mazorität abgelehnt. i

Der Klub der Konservativen sprach in seiner gestrigen Sißung seine Entrüstung über das Vorgehen eines Wiener Blattes gegen den Grafen Hohenwart aus und beschloß die Entsendung einer Deputation, die dem Grafen Hohenwart das volle Vertrauen des Klubs aussprehen und ihn bitten el die Leitung des Klubs, unbeirrt durch die Angriffe, zu ehalten.

Der ungarishe Minister-Präsident Dr. Wekerle ist gestern Nachmittag von Budapest nah Wien abgereist.

Das ungarische Unterhaus hat gestern den Geseß- entwurf über die staatlihen Matrikeln in der Spezialberathung “De lib [ tei spra si gestern für den Geseß

ie erale Partei sprach si e - entwur über Einlöfume eines Theiles der shwebenden Schuld aus.

Jn dem Klausenburger Memorandumprozeß wurden (estern auf Grund des Verdikts der S die Ange- lagten, ausgenommen Ladislaus Ratiu, ntean und Duma, weges Aufreizung zu Gefängnißstrafen von 8 Monaten bis zu 5 Jahren verurtheilt; die höchste Ce, 5 Jahre Gefän k, wurde gegen Lu cie erkannt. Außerdem wurden die nge- klagten zu solidarischer Tragung der Kosten der Verö entlihung des Urtheils sammt tg: n wr, in den rumänischen, un- garil en und deutschen Landesblättern verurtheilt. Sämmt- ihe Verurtheilte haben die Nichtigkeitsbeshwerde angemeldet.

Großbritannien und JFrlaud.

Der Zustand Gladstone's ist nah einer Meldung des W. T. YŸ.“ fortdauernd befriedigend. Der deutsche Vot: schafter Graf Haßtfeldt ließ sih gestern im Namen Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm nach dem Befinden Glad- stone's erkundigen. j

Anläßlih des Geburtstags der Königin sind die Generale Stewart und Wolseley ju Marschällen ernannt worden.

Im Unterhause erklärte gestern der Parlaments- Sekretär des Auswärtigen Sir E. Grey auf eine Anfrage Sir Charles Dilke’s, das durch das Congo-Ab- kommen an England verpachtete Gebiet zwishen dem Tanganyika und dem Albert-Edward-Nyanza sei unerforscht; der auf dieses Gebiet t lihe Theil des Abkommens bezwecke nur, England das edt vorzubehalten, eine Straße anzu- legen und sonstige Verkehrsmittel einzurichten, falls dies wünschenswerth etidäne, Der Abg. Row lands brachte eine Resolution ein, die Ausgaben für die Wahlen zum Parla- ment aus den öffentlihen Fonds zu entnehmen. Der Chef- Sekretär für Jrland Morley war der Ansicht, daß diese Aus- Len von den einzelnen Gemeinden getragen werden müßten.

ie Resolution wurde mit 166 gegen 39 Stimmen an- genommen.

Wie die „Times“ mittheilt, wäre Burns, dem Führer der Arbeiterpartei, bald nah dem Rücktritt Gladstone's eine 0 t L Stellung angeboten worden; Burns habe diese jedo abgelehnt. Gelegentlih des Wechsels einiger Minister- posten nah der Demission Mundella’s habe Lord Nosebery wiederum Burns aufgefordert, in die Regierung einzu- treten; Burns habe dies abermals abgelehnt, weil er den Interessen der Arbeiterpartei in unabhängiger Stellung besser dienen zu können glaube.

Frankreich.

Der Präsident Carnot empfing, wie „W. T. B.“ meldet, e Vormittag nochmals Peytral, der endgültig auf einer Weigerung beharrte, die Neubildung des Kabinets zu übernehmen, und erklärte, Bourgeois scheine ihm für diese Mission am meisten geeignet. Der Präsident Carnot hat eru dessen gestern Nachmittag Bourgeois in das Elysée berufen. Dieser lehnte es indessen gleihsfalls ab, die Neu- bildung des Kabinets zu übernehmen, willigte jedoch ein, in ein radikales Kabinet einzutreten. Brisson, der nun zum Präsidenten berufen wurde, behielt es sih vor, mit seinen politischen Freunden zu berathschlagen, bevor er es übernehme, c cie Kabinet zu bilden, und wird heute seine Antwort ertheilen. : Der „Matin“ veröffentlicht einen Artikel des Deputirten Poincarré, worin es heißt, daß, wer immer auch der zu- künftige Minister des Auswärtigen sein werde, Frankreich Lo den Vertrag zwishen England und dem Congo- taat niht gefallen lassen könne und die Aus- führung der Konvention, die eine Verleugnung un- bestreitbarer Rechte Frankreichs sei, niht zugeben werde.

Rußland.

Wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg erfährt, werde die Regierung demnächst eine ständige Kommission C welhe die Ernennung und Verabschiedung von Be- amten der Ministerien zu prüfen habe. Zum Präsidenten der Kommission werde der Wirklihe Geheime Rath Rennen- kampf ernannt werden.

JFtalien.

Bei der gestern in der Deputirtenkammer fort- geseßten Berathung über die Finanzmaßregeln sprach, wie „W. T. B.“ berichtet, der Deputirte Zeppa gegen die Re- gierungsvorlage. Er beantragte, eine Finanzoperation zur

eckung- der Eisenbahnshuld vorzunehmen und die Steuer- Forderung auf 16 Millionen zu beshränken, welchen Ertrag er als unumgänglich nothwendig bezeihnete. Der Deputirte Ber- tollo forderte die Kammer auf, sowohl die Regierungsvorlage als die Kommissionsanträge abzulehnen, was von der Kammer mit Heiterkeit aufgenommen wurde. Der Redner meinte, das Budgetgleichgewiht könne mit bloßen Ersparnißmaßregeln herbeigeführt werden. Der Deputirte Butt ini bekämpfte die Regierungsanträge und verlangte, daß die Regierung diese abândere, damit er dafür stimmen könne. Der Deputirté Danieli sprah sih gegen die Erhöhung der Grundsteuer aus. Die weitere Berathung wurde sodann auf heute vertagt.

Privatdepeschen aus Salerno zufolge lauten die Nach- rihten über den Gesundheitszustand Nicotera's be- unruhigend.

Spanien.

Jn Barcelona sind nah einer Meldung des „W. T. B.“ neuerdings wieder Anarchisten verhaftet und an Bord des Kriegsschiffes „Navarra“ gebracht worden. -

Serbien.

Aus der Provinz treffen, wie „W. T. B.“ aus Belgrad berihtet, noch fortwährend S Glüdckwunschtele- gramme anden König ein. Der L empfing am Donners- tag eine Anzahl von Deputationen, sowie die Mitglieder des neuernannten Kassationshofs.

Amerika. j :

Die Kommission, die der Senat zur Veranstaltung einer Enquête über die angeblichen Versuche zur Bestehung von Senatoren ernannt hatte, berichtete dem „W. T. B. ufolge, daß sie nichts gefunden habe, was fih niht mit der

hre eines Senators vertrüge.

Jn Buenos Aires V infolge der Entdeckung eines Komplotts drei Franzosen, zwei Oesterreicher und ein Jtali ener verhaftet worden. Sie beabsichtigten, das Kongreß-

ebäude und die Börse in die Luft zu sprengen. Mehrere Bomben wurden beschlagnahmt.

Afrika.

Aus Port Said ist in Paris die Nachricht eingetroffen daß, da die Enalätndèr infolge des Strikes der Srlctieüee Truppen zur Aufrechterhaltung der Ordnung zu landen