1894 / 122 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

beabsichtigten, ein französishes Kriegsschiff von der arr - Division Befehl erhalten habe, B h Said ab- zugehen. :

Wie dem „Reuter’schen Bureau“ aus Port Said gemeldet wird, hätte der am 25. d. M. dort eingetroffene britische Kommissar Bes an einer großen Schlacht berichtet, die am Nyassa-See zwischen britischen Truppen und den

vom Häuptling Makanjira angeführten Eingeborenen statt-.

nden habe. Der Häuptling, der besiegt worden sei, habe rben und die Angen des britischen Kom-

mandanten des Forts Maguire, Major Edwards, angenommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sißzung des Hauses der Abgeordneten (\. den Anfangsberiht in der Freitags- Nummer d. Bl.) folgte als zweiter Gegenstand der Tages- ordnung die zweite Berathung des Mob antwürts: EE treffend die Fischerei der Ufereigenthümer in den Privatflüssen der ee Westfalen. :

Die Anträge der Kommisston (Berichterstatter Abg. Riesch) wurden meist ohne Debatte angenommen. Eine längere Er- örterung fnüpfte sich nur an den § 17, welcher das Betreten fremder Ufergrundstücke bei Ausübung der Fischerei zulassen will. Die konservativen Abgg. Klasing, Gerlich, Hornig erklärten dies pa einen Eingriff in die Privatrehte und sprachen sich deshalb dagegen aus, während von anderer Seite das Betreten fremden Eigenthums in diesem Falle als noth- wendig und deshalb als zulässig bezeihnet wurde. Der § 17 wurde hierauf unverändert angenommen.

Dann folgten Berichte über Petitionen meist persön- lichen Interesses, namentlich ausgehend von Eisenbahnbeamten wegen Erhöhung ihrer Pensionen. Dieselben wurden sämmt- Los den Anträgen der Budgetkommission ohne Debatte erledigt.

eber die Petition des Rechtsanwalts Doepner und Genossen in Dortmund, betreffend die Vorschriften über das Wahlverfahren, ging das Haus, soweit die Pleras sih auf mißverständlihe Anwendung des Einkommenj|teuergeseßes bei Gemeindewahlen bezog, zur Tagesordnung über, während der auf die Abänderung des ¿oänien Gesezes bezügliche Theil durch die Verhandlungen über den Antrag Bachem für erledigt erklärt wurde.

Verschiedene Petitionen von Stadtbehörden und Lehrern um ns der staatlichen Alterszulagen an Volksschul- lehrer in Orten mit mehr als 10 000 Einwohnern wurden nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abgg. Dr. Krause- aue (nl.), von Eynern (nl.), von Buch (kons.) und Dr. Rintelen (Zentr.) vétheittten, der Regierung als Material überwiesen.

Schluß 31/2 Uhr.

- _— In der heutigen 73. Sißung, welcher E Re- ierungs - Kommissarien beiwohnten, genehmigte das Haus er A in dritter Berathung ohne erhebliche

Debatte den Geseßentwurf, betreffend die Fischerei

der Ufereigenthümer in den Privatflüssen der

Provinz Westfalen, und wendete sich dann der Berathung

von N zu. : Ï ie Petition des Vereins der Philologen an den Üöberen

Sale um Gleichstellung dieser Schulen mit den höheren Lehranstalten und Verleihung des Titels Oberlehrer an die definitiv angestellten pro facultate docendi geprüften Philo- logen soll nah. dem Antrage der Unterrichtskommission der Regierung als Material für eine baldige als wünschenswerth anzuerkennende Regelung der Verhältnisse der höheren Stadt- schulen überwiesen werden.

Das Haus beschloß demgemäß. i:

Verschiedene A aus Passenheim bezw. Danzig be- \{chweren sich darüber, daß in Bezug auf die Form der elter-

lihen Willenserklärung über den Unterriht der Kinder aus Mischehen in einer anderen als der Konfessionsshule des Vaters vorgeschrieben ist, daß die Erklärung vor dem Polizei- Präsidenten bezw. dem Landrath abgegeben werden soll. ie L Ann beantragt den Uebergang zur Tages- ordnung. #

Abg Krebs (Zentr.) hielt eine solhe Vorschrift für nit den Geseßen entsprehend und wollte die Petition zur Berücksichtigung oder wenigstens zur Erwägung überwiesen wissen.

Abg. von Kölichen (kons.) hielt es für nothwendig, den Er- klärungen eine bestimmte amtlihe Form zu geben, damit die Väter es sih genau überlegen, che sie ihrer Konfession ungetreu werden und die Erziehung ihrer Kinder tin anderer Konfession auf irgend welches Andringen hin gestatten.

(Schlüß des Biattes.)

Bei der Reichstags-Ersazwahl im 7. Marien- werdershen Wahlkreise (Schlochau-Flatow) erhielten nah einer Meldung der „Schlochauer Zeitung“ in der am 23. d. M. vor- genommenen Stichwahl: Hilgendorff(kons.)8348 Stimmen, von Prondzinski (Pole) 6212 Stimmen. Ersterer ist somit gewählt.

4“

Theater und Musik.

Im Königlihen Opernhause wird morgen Smetana's fomishe Oper „Die verkaufte Braut* wiederholt. Am Montag geht Nichard Wagner's „Siegfried“ („Ring des Nibelungen“, 2. Abend) in Scene. Die Bejekung ist folgende: Siegfried: Herr Gudehus, Mime: Herr Lieban, Wanderer : Herr Stammer, Brünnhilde: Frau Sucher, Erda: Frau Goetze, Alberich: Herr Schmidt, Fafner: Herr Mödlinger, Waldvogel : Fräulein Dietrich. “Kapellmeister Sucher dirigiert.

Im Königlichen Schauspielhause gelangen morgen die Lustspiele „Der Tugendwächter“ und „Die Dienstboten“ zur Auf- faoeea, Am Montag geht das indische Märchendrama „Vasantasena“ in Scene:

Im Deutschen Theater wird morgen „Doktor Klaus“, am Montag, Mittwoch und Freitag „Der Herr Senator“ gegeben. Am Dienstag geht „Kollege Crampton“ zum 50. Mal in Scene. Auf Donnerstag is „Der Talisman“ angeseßt. Am Sonnabend findet die leßte Aufführung von Grillparzer's „Des Meeres und der Liebe Wellen“ statt. ;

Das Berliner Theater wird im Monat Juni, mit welchem das Direkterat Ludwig Barnay's schließt, die hauptsählihsten Reper- toirestücke, vornehmlich aus dem flassishen Repertoire, noch je einmal zur Darstellung bringen. Für morgen Nachmittag wird zu er- mäßigten Preisen „Faust“ angekündigt, für morgen Abend „Die Waise von Lowood“ mit Ludwig Barnay als Rochester. Am Montag geht zum 29. und leßten Mal Ibsen’'s „Nora“ in Scene, in ver Titelrolle von Auguste Pras - Grevenberg dargestellt. Für Dienstag is „Uriel Akosta* mit Ludwig Barnay in der Titelrolle angeseßt, und am Mittwoh geht das Eröffnungs- stück des Berliner Theaters, Schiller-Laube's „Demetrius“, neuein- studiert in Scene. Marie Pospischil spielt zum ersten Mal die Rolle der Marfa; am Freitag wird „Demetrius“ als 40. und leßte Abonne- mentsvorstellung wiederholt. Am Donnerstag findet eine Aufführung von „Othello“ mit Ludwig Barnay, Charlotte Boh, Marie Pospischil und Ludwig Stahl in den Hauptrollen statt. Für Sonnabend ist „Kean“ angeseßt. j; |

Das Lessing-Theater wird seine Vorstellungen bis zum 15. Juni fortseßen, sodaß Victorien Sardou’s Lustspiel „Madame Sans-Gôêne“ noch in dieser Spielzeit das Jubiläum der hundertsten Wiederholung erleben wird. Am Mittwoh_ wird zum leßten Male in Verbindung mit der „Orientreise“ der Schwank „Niobe“ gegeben, und zwar mit Jenny Groß in der Titelrolle. An allen übrigen Wochentagen geht „Madame Sans-Gôêne“ in unveränderter Rollen- beseßzung in Scene. : :

In der morgigen lebten Sonntags-Vorstellung des Friedrich- Wilhelmstädtishen Theaters wird Suppé's „Bocaccio“ ge- geben. Am 1. Juni beginnen die Ferien, welche bis zum 31. Juli währen. Herr Direktor Frißshe hat Elise Schmidt für die ver- einigten Cheater“ gewonnen; die Künstlerin tritt damit in das 2%. Kontraktjahr ihrer Thätigkeit am Friedrih-Wilhelmstädtischen

gelangt im MResidenz-Theater ufführung. Herr Julius Sachs vom

Theater.

Morgen und am Monta „Familie Pont - Biquet“ zur

Hoftheater in Darmstadt seßt in dem Bisson'shen Schwank sein

astspiel fort. i

m Theater Unter den Linden geht morgen zum vorleßten Mal die Zeller’she Operette „Der Obersteiger" mit Carl Schulz in der Titelrolle in Scene. Am Dienstag findet die erste Aufführung der Offenbah’schen Operette „Die s{höne Helena“ statt, die dann bis zum Schluß der diesjährigen Spielzeit auf dem Repertoire bleiben wird.

Im Zentral-Theater findet morgen die leßte Sonntags, vorstellung in dieser Spielzeit statt. ur Aufführung gelangt mit Emil Thomas wieder das dramatishe Quodlibet „Der Traum deg Aktionärs“, von dem dann nur noch vier Vorstellungen folgen werden.

Morgen findet im Kroll {hen Etablissement großes Doppel- Konzert statt, welches um 4 Uhr Nahmittags beginnt. Das „Neue Orchester“ und die Kapelle des A Bas werden abh- wechselnd im Garten, bei ungünstiger Witterung im Saale, spielen.

Mannigfaltiges.

Der (in der gestrigen Nummer d. Bl. mitgetheilten) Erklärung des Bürgermeisters Kirshner gemäß hat der Magistrat zu der Frage der anderweitigen Regelung der Steuerverhältnisse auf Grund des Gemeindeabgabengeseßes gestern beshlossen, mit der Stadt- verordneten-Versammlung in gemischter Deputation zu berathen und die Stadtverordneten-Versammlung um Wahl der Mitglieder zu ersuchen. Die Deputation soll, wie die „Voss. Ztg.“ erfährt, aus zehn Stadträthen und zwanzig Stadtverordneten bestehen. Der Magistrat hat ferner den Erweiterungsbau der Friedrics- Werderschen Gewerbeschule, Errichtung einer Turnhalle und einer Aula, genehmigt. Der Kostenanschlag beläuft fich auf 132 000 4; zur Heizung der beiden Räume find Gasöfen in Aussicht genommen. Der Vorfißende des Ausschusses zur Beförderung des Ausbaues des Nhein-Weser-Elbe-Kanals hatte sich an den Magistrat mit der Bitte um eine Beihilfe gewendet. Der Magistrat hat be- [Boie der Stadtverordneten-Versammlung vorzuschlagen, als Bei- trag die Summe von 500 #, wie sie bereits seit dem Jahre 1889 alljährlich gezahlt sind, au für 1894 zu bewilligen.

Der Gesammtvorstand der Berliner Gewerbe-Aus- stellung 1896 hat, wie wir der „Nat.-Ztg.“ entnehmen, in einer gestern Abend im Kaiserhof abgehaltenen Sitzung, welher 65 Mit- glieder beiwohnten, mit allen gegen 5 Stimmen beschlossen, fih aufzu- lôsen und den Arbeitsaus\Guß zu beauftragen, das Unternehmen zu liquidieren. Gleichzeitig wurde beshlossen, das gesammte Aktenmaterial einem neu zu bildenden Comité zu übergeben, welches eine Ausftellung in Treptow veranstalten will. Die Beschlüsse lauten wörtlih: „In Erwägung, daß eine Berliner Gewerbe- Ausstellung, die das ganze Können des Berliner Gewerbes, des Kleingewerbes wie der Großindustrie, zur Darstellung bringen soll, sih nit anders als durh das freudige Zu- \fammenwirken aller berufenen Kräfte ermöglihen läßt, daß aber Unvereinbarkeit der Meinungen {hon in Bezug auf die Plaßtzfrage ent- standen ist, u ein Mitglied des Arbeitsaus\hu}ses infolge der Ab- stimmung des Gesammtvorstandes über die Plabfrage AUAGT ben ist, wodur nah Ansicht der Rechtsgutachter die Garantiescheine hinfällig geworden sind, p von dem ausgeschiedenen Mitgliede des Arbeits- ausschusses dem geshäftsführenden Auss{chuß die Erklärung abgegeben worden ift, unter allen Umständen im Treptower Park eine eigene Aus- stellung zu veranstalten, beschließt der Gesammtvorstand: a. den in der Gesammtvorstandésißzung vom 21. Mai gefaßten Beschluß nicht zur Ausführung zu bringen, b. \ämmtlihen Garantiefondszeihnern ihre Scheine unverzüglih zurückzuschicken, c. ih aufzulösen, und um nihts zu verabsäumen, was dem Gemeininteresse irgend dienen könnte, d. die Akten der Ausstellung und die seitherigen Vorarbeiten einem etwa neu sich bildenden Comité zur Verfügung zu halten. e. Die A dieser Beschlüsse wird dem derzeitigen Arbeitsaus\{chuß übertragen.“

Die Urania hat für die kommende Woche folgendes Programm aufgestellt : Morgen zum leßten Mal „Das Wunderland der neuen Welt“ ; Montag : Herr Dr. P. Schwahn „Ueber die Entstehung der Gebirge und ihre Modellierung durch das Wasser“ ; Dienstag : Herr Dr. M. Wilhelm Meyer „Durch den Yellowstonepark bis zum großen Ozean“ ; Mittwoch : Herr Land-Bauinspektor W. Körber „Ueber alte und neue Weltwunder“ ; Donnerstag : Herr Dr. M. Wilhelm Meyer „Durch die Sierra zum revi E Freitag und Sonnabend : „Eine moderne Amerikafahrt“.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

E E E R I E E I S N E E E E E E E E T N T A R R E R E E I S N I

co [En t o n o —_—

cht vom 26. Mai, Morgens.

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Wind. Wetter.

Stationen.

Temperatur in 9 Celsius 59 C. =49R

warten sein.

Bar. auf 0 Gr.

u. d. Meeres\p. red, in Millim.

shnittlich wenig veränderten Wärmeverhältnissen ist das Wetter în regnerisch. A und E hatten Gewitter, wobei an le

fielen. Die Depression scheint sich nordwärts fort- zupflanzen und daher dürfte für das nördliche

Deutschland Regenwetter und Abkühlung zu er-

Deutschland trübe und vielfach Anfang 7{ Uhr.

ßterer Station 44 mm Regen

Dienstag: Zum 50. Male.

Deutsche Seewarte.

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bededckt bedeckt Nebel bedeckt bedeckt wolkig wolkenlos wolkenlos

halb bed. wolkig wolkig Negen bededt Regen!) bedeckt halb bed.

bededt bedeckt bedeckt halb bed. Regen?) Negen®?) Negent wolkenlos bededckt

754 bededt 752 |S bededt 750 till [wolkig

1) Seit früh feiner Regen. 2) Nachts Regen. 3) Gesten Abend Gewitter. #) Nachts Regen.

Uebersicht der Witterung.

Die Witterung Europas steht unter dem Einfluß einer umfangreihen Depression, deren Kern über dem \südöstlihen Deutschland lek sodaß jeßt fast überall trübe Witterung mit lebhafter ta S A eingestellt. Auf dèn Britischen Inseln wehen frische nördliche, an der deutschen Küste s{chwache bis starke öftlihe und nordöftlihe, am Nordfuße der Alpen leichte bis frische südwestliche Winde. Bei durch-

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Belmullet . Aberdeen . . | 761 O openhagen . Stockholm . Lane 766

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Cork, Queens- n L 0D

Cherbourg. . | 757 t (04 A ss As mburg .

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Neufahrwasser| 755

Memel . .. | 759

Mas l TDE E | 000 Karlsruhe . . | 749 Wiesbaden . | 749 749 747 748 748 749

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haus.

Weingartner. S wächter.

Eugen Babe,

Montag: Ning

in 3 Akten.

Sudraka.

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dämmerung. arneval.

boten.

E E E T T A Theater - Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- 136. O Die verkaufte Braut.

Komische Oper in 3 Akten Text von K. Sabina, deutsch von Max Kalbeck. Tanz von Emil Graeb. Ober-Regisseur Teßlaff. Anfang 7# Uhr. auspielhaus. 143. Vorstellung. Der Tugend- Lustspiel in 4 Aufzügen, nah Lope de Vega, mit theilweiser Benußung der Braunfels'schen Veberseßzung, für die deutsche Bühne bearbeitet von In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober-In- spektor Brandt. Die Dienstboten. 1 Aufzug von Roderich Benedix. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube. Operhaus. des Nibelungen. Richard Wagner. j Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 144. Vorstellung. Vasautasena. Drama in 5 Aufzügen von Emil Pohl, mit freier Benußung Act Bug des altindishen Königs

nfan E

Opernhaus: Dienstag: Die verkaufte Braut. Mittwoch, auf Allerhöchsten Befehl: Die Medici, Die Puppenfee. Der Ring des Nibelungen. Anfang 7 Uhr. kaufte Braut, Sonnabend: Unbestimmt. Sonntag:

ochzeitmorgen.

Schauspielhaus: Dienstag: Das Wintermärchen. | Mittwoh: Der Tugendwächter. | Donnerstag: Die Hermaunnsschlacht. Prenag: Der Tugendwächter. Die Dienstboten. Sonnabend, neu einstudiert: Chriftoph Marlow. | von Sonntag: Christoph Marlow.

Dienstag: Uriel Acosta. Lessing-Theater.

von Friedrich Smetana.

In Scene geseßt vom Dirigent: Kapellmeister

einstudiert: Boccaccio.

von Franz v. Supps. Im prachtvollen Park: Genrebild in Anfang 74 Uhr. Stiemer. 137. Vorstellung. Der

Bühnenfestspiel von Siegfried

Konzertmeisters Herrn

Montag, Dienstag:

weiter Abend: Im Park: Großes Konzert.

burg. 7% U Bisson. Anfang 7# Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Anfang 8 Uhr. Donnerstag: 3. Abend: Götter- Freita: Die ver- | Lezte Sonntags-Vorstellung. Operette von C. Ballet. Anfang 75 Ubr.

Dienstag: Zum 1. Male. Adolph Ernst-Theater.

Cavalleriaf rusticana. Die Dienst:

Brandon Thomas.

Deutsches Theater. Sonntag : Doktor Klaus.

Montag: Der Herr Senator. Kollege Crampton.

Mittwoch: Der Herr Senator.

Berliner Theater. Sonntag, Nachm. 23 Uhr:

Faust. Abends 7#{ Uhr: Die Waise von Lowood. Montag: Zum 29. und leßten Male. Nora. (Ludwig Barnay.)

Sonntag, Dienstag: Madame Sans:-:Gêne. (Jenny Groß.)

Mittwoch: Niobe und Die Orientreise. (Niobe : Fenny Groß.) (Leßte Wiederholung.)

Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. Chaufseeftraße 25. Letzte Sonntags-Vorstellung. Sonntag: Neu Komische Operette in 3 Akten von S Zell und Richard Genée. Regie: Herr Unger. gent: Herr Kapellmeister Federmann. Großes Konzert, aus- geführt von dem vollständigen Orchester des Friedrih- Wilhelmstädtishen Theaters unter

Anfang des Konzerts 6 Uhr, der Vorstellung 7F Uhr. Im Theater: Boccaccio.

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten-

Sonntag: Neu einstudiert: Die ite Pont-Biquet. Schwank in 3 Akten von Al

Theater Unter den Linden. Der Obersteiger, Zeller. Hierauf: Farfarello,

Die schöne Helena.

Sonntag. Charley’s Tante. Schwank in 3 Akten Die Bajazzi.

Vorher: Parodistishe Posse mit Gesang in 1 Akt von Ed.

Jacobson und Benno Jacobson. Musik von Franz Roth. In Scene gesegt von Ad. Ernst. Anfang

74 Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Pentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Lebte Woche. Nur noch vier Vorstellungen. Sonntag: Gastspiel von Emil Thomas. - Der Traum des Aktionärs. Dramatisches Quodlibet in 3 Akten (5 Bildern). (Doktor Peschke, Schla- deriß, Geyer, Gaspard, Blasel: Emil Thomas.)

ontag bis Freitag: Der Traum des Aktio- närs. Montag und

Konzerte.

Kroll's Etablissement. Sonntag : Großes Doppel-Konzert. Neues Orchester: Paul Prill. Kapelle des Garde - Füsilier-Regiments: C. Freese. (Bei ungünstigem Wetter im Saal.) Anfang 4 Uhr. Entrée 50 A, Duytend-Billets 4 M

Montag: Großes Konzert. Neues Orchester : P. Prill. Anfang 6#F Uhr.

Dienstag: Großes Doppel-Konzert. :

Auf der Terrasse: Wein - Restaurant bei freiem Entrée zu jeder Tageszeit. Diners von 3 A an.

E E R R S O N C B S R R

Familien-Nachrichten.

Verehelicht: Hr. Lieut. Raba von Kerßenbrock mit Frl. Sidonie von Krosigk (Rathmannsdorf).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Berg-Assessor Riedel (Königshütte). i

Gestorben: Su Wirkl. Geh. Ober-Regierungs- Rath a. D. Eugen Dreßler (Berlin). Hr; General-Lieut. z. D. Oscar Stein von Kamienski (Mentone). Hr. Rittergutsbesißer Gustav Adolf von Kryger (Niechcice). fe Geh. Ober-Re- gierungs-Rath a. D: Hermann Windhorn (Berlin). B r: Volt CNREAiO Alfred Mellien

erlin).

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Expedition (S holz).

Oruck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagb- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32,

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

Musik Diri-

Leitung des

exandre

Sonntag :

Letter Monat.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 122.

Berlin, Sonnabend, den 26. Mai

1894.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Bei der Liquidation einer Aktiengesellschaft ist, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Zivilfenats, vom 17. Januar 1894, wenn nicht statutarish anderes bestimmt ist, den Besißern von ‘Aktien oder Interimsscheinen, auf welche Volleinzahlungen geleistet sind, die Differenz zu den nicht voll eingezahlten Aktien oder Interimssheinen vorweg vor den übrigen Aktionären zu erstatten. Eine Atktiengesellshaft war in Berlin im Jahre 1888 mit einem Grundkapital von 250 000 M errichtet worden, welWhes in 250 Aktien zu 1000 M zerlegt war. Vierzig Aktien waren voll eingezahlt, während auf die übrigen 210 Aftien Einzahlungen von je 650 M. geleistet waren. In der Generalversammlung vom 9. No- vember 1892 wurde die Liquidation der Gesellschaft besWlofsen, unter Ablehnung eines von dem Aktionär St. gestellten Antrags: zu be- shließen, daß bei der Liquidation den Besißern von Aktien oder Interimsscheinen, auf welche Volleinzahlungen geleistet sind, die Diffe- renz zu den nicht voll eingezahlten Aktien vorweg zu erstatten sei. St. klagte sodann gegen die Aktiengesellshaft mit dem Antrage, die Beklagte zu verurtheilen : anzuerkènnen, a. daß der gedachte ablehnende Generalversammlungsbeschluß dem Kläger gegenüber unverbindlih ist, b. an den Kläger nah beendigter Liquidation vorweg, vor den anderen Aktionären, 3500 4 zu zahlen. Die Klage wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Auf die Revision des Klägers hob das Reich8geriht die Vorentsheidungen auf und verurtheilte die be- flagte Gesellshaft nah dem Klageantrage, indem es begründend ausführte: „Der jährliche Reingewinn hat die Natur einer Zivilfrucht des Vermögens der Aktiengesellshaft. Es ist deshalb eine statutarische Vorschrift, welche vorschreibt, daß diese Fruht nach Maßgabe des Betrags zu vertheilen sei, welchen jeder Aktionär zu dem werbenden Vermögen beigetragen hat, wohl verständlih. Daraus folat jedoch nicht, daß aud eine Minderung des Vermögens in derselben Weise getragen werden müsse An dem Kapitalvermögen der Aktien- gesellschaft nimmt jeder Aktionär theil nah Verhältniß seines Aktien- rets, gleihviel ob er seine Einlage {on voll geleistet hat, oder einen Theil derselben noch schuldet. Dieser Rechtsstellung des einzelnen Aktionärs entspricht die gee Theilnahme aller an einer Ver- mögensminderung, ohne Rücksicht auf die Höhe der geleisteten Einzahlung, während der Reingewinn nah dem Verhältniß dec that- \ächlih hingegebenen Summen vertheilt wird, deren anderweite Be- nußung den einzelnen Einlegern entzogen ist. Wegen der ganz ver- schiedenen wirthshaftlihen Bedeutung des Reingewinns als Frucht, welche an die Stelle des Zinsertrags treten soll, von dem zur Ver- theilung gelangenden Kapital - Vermögen ist es unrichtig, zu sagen, daß im Zweifel beides glei behandelt werden müsse. Vaß statuta- risch eine Vertheilung nah anderen Grundsäßen vorgeschrieben sein fann, ist nicht zu bezweifeln, aber eine solche Vorschrift liegt nicht vor. Auf Grund dieser Erwägungen mußte die Nevision für begründet erachtet werden.“ (355/93.)

Die Beiträge zu den Ko steln der ersten Einrich- tung einer Straße, Befestigung, Pflasterung 2c., zu welchen die Besitzer der anliegenden Grundstüke nah § 15 des Preuß. Ges. vom 2. Juli 1875 durch Ortsftatut verpflichtet werden können, ge- hören, nah cinem Urtheil des Reichsgeriht, V. Zivilsenats, vom 17. Februar 1894, zu den öffentlichen Gemeindela sten; über die Verbindlichkeit zur Entrichtung dieser Beiträge findet demna im Gebiete des Preuß. Allg. Landrehts der Nehtsweg nicht statt, vielmehr findet für die Klage des zu den Beiträgen herangezogenen Adjazenten gegen die Gemeinde auf Anerkennung seiner Nichtverbind- lihkeit zur Entrichtung von Beiträgen oder auf Herausgabe der ein- gezogenen Beiträge das Verwaltungs8streitverfahren statt. Ebensowenig {ind für die Klage des infolge der Berich- tigung der Beiträge aus den Kaufgeldern des subhastierten Grundstüts mit seiner Hypothekenforderung ganz oder theil- weise ausgefallenen Gläubigers gegen die Gemeinde die ordentlihen Gerichte zuständig, vielmehr hat dieser ebenfalls bei den Verwaltungsgerichten seinen Änspruh auf Herausgabe des Erhobenen geltend zu machen. Bei der Vertheilung der Kaufgelder eines zur Zwangsversteigerung gezogenen Hauses an der Brückenalleé zu Berlin hatte die Stadtgemeinde Berlin einen Pflasterungskostenbeitrag von 1969 M liquidiert und war damit zur Hebung gelangt. Der Kaufmann B., welchem bei NRestberücksihtigung des Liquidats der Stadtgemeinde dieser Betrag zur theilweisen Deckung seiner Hypo- thekenforderung zugefallen sein würde, klagte gegen die Stadtgemeinde auf Herauszahlung der 1969 4 Die Beklagte erhob den Einwand der Unzulässigkeit des Rechtswegs vor den ordentlihen Gerichten, welcher aber in beiden Instanzen verworfen wurde. Auf die Revision der Stadtgemeinde hob das Reichsgeriht die Vorentscheidungen auf und exkannte auf Abweisung der Klage wegen Unzulässigkeit des Rechts- wegs vor den ordentlichen Gerichten, indem es begründend ausführte: „« « Ueber die Verbindlichkeit zur Entrichtung öffentlicher Abgaben findet nah § 78 Th. IT Tit. 14 des A.-L.-N. der Rechtsweg nicht statt. Durch die &8 18 und 34 des Zuständigkeitsgeseßes vom 1. August 1883 ist für Streitigkeiten in Bezug auf Gemeindelasten das Verwaltungs- streitverfahren eröffnet, und zwar niht bloß für Streitigkeiten zwischen „Betheiligten“ über ihre öffentlich - rehtlihe Verpflichtung zu den Gemeindelasten, sondern in erster Reihe für Streitigkeiten zwischen der Gemeinde und den zu Gemeindelasten Herangezogenen oder Ver- anlagten. Auch dadur wird die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte nicht begründet, daß die Klage niht von dem Grundeigen- thümer, sondern von dem infolge der Berichtigung der Abgabe aus den Kaufgeldern mit einem Theil seiner Hypothekenforderung aus- gefallenen Gläubiger angestellt worden ist .. .“ (284/93.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Die Kosten für das Feuerlöshwesen gehören nah einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerichts, 11. Senats, vom 21. No- vember 1893, nit zu den vom Staat in Städten mit Königlicher Polizei zu tragenden Ausgaben der örtlichen Polizeiverwaltung, viel- mehr hat stets die Stadtgemeinde diese Kosten zu tragen, und es i demnah regelmäßig bei der Ueberweisung der Feuerlöschpolizei an die Stadtgemeinde zu eigener Ver- waltung eine dadur) dem Staat erwachsende Minderausgabe nicht anzunehmen. „Die Ausgaben für das Feuerlöschwesen, welche zu der Feuerlöschpolizei in einem ähnlihen Verhältniß \tehen, wie die Wegeunterhaltungskosten zu der Wegepolizei, sind im Z 2 des Geseßes vom 20. April 1892 zu den vom Staat in Städten mit Königlicher Polizei zu tragenden Ausgaben der örtlihen Polizei- verwaltung im Sinne des § 1 a. a. O. nicht gerechnet, und sie gehören insbesondere auch nicht zu den im Z 2 aufgeführten be- sonderen Ausgaben im Interesse der örtlihen Polizeiverwaltung. Weiter liegt keine Vermuthung dafür vor, es entstehe für den Staat eine Minderausgabe zufolge des Umitandes, daß dieVerwaltung der Feuerlös ch- polizei der Stadt W. zur eigenen Verwaltung überwiesen ist, ieb diese Üeberweisung nicht stattgefunden, so würden der O Behörde nur vereinzelte Funktionen obliegen, welhe eine Vermehrung thres

’ersonals oder sonstige Kosten nicht herbeiführen könnten, Es hâtte dieselbe z. B. als Lokalpolizeibehörde das städtische Feuerlöshwesen zu beaufsihtigen, die Sprigen zu revidieren u. dergl. ie wäre befugt,

bei eingetretenen Bränden dem Brand-Direktor und den Löschmann- schaften Weisungen über die Art ihres Vorgehens zu ertheilen, sowie zu bestimmen, ob ein Gebäude behufs Berhinderung der Weiter- verbreitung des Feuers niedergerissen werden soll. Hierdurch würden aber besondere Ausgaben nicht hervorgerufen werden. (II. 5.)

Literatur.

S Geschichte.

ff. Publikationen aus den K. preußischen Staats - Archiven. 54. Bd. und 55. Bd. Protokolle und Relationen des Brandenburgischen Geheimen Raths aus der Zeit des Kurfürsten Friedrich Wilhelm. Von Archivar Dr. Otto Meinardus. 2. und 3. Band. Leipzig, S. Hirzel, 1893. à Band 28 (M Dieses große Urkundenwerk giebt eine Uebersicht über sämmtliche Zweige der politishen Verwaltung des brandenburgischen Staats. Da der Geheime Rath als Antra bele begründet war, um dem Kurfürsten in der inneren und äußeren Politik zur Seite zu stehen, und da er ferner zeitweilig, wenn der Kurfürst nicht in den Marken weilte, als Crekutivbehörde zu fungieren hatte, so ist es natürli, daß seine Protokolle und Relationen an den Landesherrn ein freilich nur fskizzenhaftes Bild der gesammten Staats- verwaltung geben. Leider find diese Akten für viele Jahre ver- loren gegangen, aus den ersten 20 Jahren der Regierung des Großen Kurfürsten sind sie z. B. nur bis 1647 erhalten. Diese ersten sieben Jahre behandelt nun Meinardus, und zwar beschäftigen fich die vor- [liegenden beiden Bände vorwiegend mit der Zeit von 1643—47. Eins der interessantesten Kapitel aus seiner Darstellung ist die Charak- teristik des Grafen Schwarßenberg, des märkishen Statthalters und allmächtigen Nathgebers Georg Wilhelms. Die bisherige Anschauung, die duxch Wildenbruch?'s „Neuen Herrn“ populär geworden ift, sah in ihm einen selbstsüchtigen, ehrgeizigen Politiker von mäßigen Geistes- gaben, der die brandenburgische Politik nicht im Interesse seines Landesherrn, f\ondern im Interesse des Kaisers leitete. Deshalb habe ihn auch der Große Kurfürst nah seinem Regierungsantritt \{leunigst zu entfernen gesuGt. Ein ganz anderes Bild entroirft nun Meinardus auf Grund seines urkundliheèn Materials. Aller- dings, führt er aus, war Schwarzenberg ein auf seinen persönlichen Vortheil bedachter Politiker, aber in erster Linie war er ein trever Diener des Hauses Hohenzollern, der mit großer Energie das Ziel verfolgte, die renitenten Stände der Macht des Landesherrn zu unterwerfen, und der au versuhte, Brandenburg in den bewegten Zeiten des dreißigjährigen Krieges zwischen den großen Mächten Schweden und Oesterreich eine selbständige Stellung zu verschaffen. Sehr erfolgreih war er freilich nicht; feiner Absicht, ein stehendes Heer zu errichten, ohne das eine energishe auswärtige Politik nicht zu führen und die landesherrlihe Macht im Innern nicht zu konfolidieren war, setzten die Stände einen hartnäckigen Widerstand entgegen, und als Schwarzenberg endlich dem Ziele nahe zu sein glaubte, starb fein Gönner Georg Wilhelm, und sein Nachfolger Friedri Wil- helm stand zunächst ganz unter dem Einfluß von Schwarßen- berg's Feinden. Die Ursache dieser Abneigung Friedrich Wil- helm’s, der ja später selbst diese Schwartenberg’shen Gedanken durh- führte, liegt nad) Meinardus allein in den Verleumdungen der zahl- reichen Feinde des Statthalters. Sie spiegelten dem zwanzigjährigen Fürsten vor, Schwarzenberg wolle die märkishen Festungen dem Kaiser ausliefern, um für immer seine hohe Stellung zu behaupten. Der Kurfürst, der in Königsberg lebte und Schwartenberg?s Wirken daher nur aus der Ferne beurtheilen konnte, trat diesen Anklägern, die zum theil selbst von der Wahrheit ihrer Anklagen überzeugt waren, bei und entschied in dem Streite zwishen Shwartzenberg und den Ständen im Sinne der Stände. Die Armee wurde nun reduziert, was nicht ohne große Unruhen abging, und bei einem solhen Tumult kam Schwarßenberg ums Leben. Die beste Nechtfertigung seiner Politik ist, daß, wie bemerkt, der Große Kurfürst sie vollständig wiederaufnahm: im Innern Unterwerfung der Stände unter die Fürstliche Autorität, nah außen Freundschaft mit dem Kaiser und Gegensaß zu Schweden. Zu- nächst freilich war er ohne Heer auf das Wohlwollen dieser Mächte angewiesen; lange Zeit bemühte er sih vergeblich, die shwe- dischen und Kaiserlihen Truppen aus der Mark zu entfernen; er fand als machtloser Fürst wenig Entgegenkommen a beiden Seiten, und erst als es ihm mit Hilfe des thatkräftigen Obersten Burgsdorf ge- lungen war, ein kleines Heer anzuwerben, fand er in den Friedens- verhandlungen, die in O Nes und Osnabrück begonnen waren, mehr Berücksichtigung. Die Verhandlungen mit den märkischen Ständen, die die Mittel zur Aufbringung dieser Truppen bewilligen mußten, schildert Meinardus ebenfalls eingehend. Ferner macht er einige interessante Mittheilungen über den wirthschaft- lihden Rückgang der Mark während des dreißigjährigen Krieges. Die Bevölkerungszahl war um 75 %/% vermindert, sodaß viele \tädtishe und ländlihe Wohnstätten leer standen. Dem materiellen Nückgang entsprach der moralische: überall wird geklagt, daß in Stadt und Land die Lust und Befähigung zur Arbeit ver- loren gegangen sei. Der Kurfürst griff überall helfend ein; er zog neue Ansiedler ins Land, erließ feste Taxen zur Regulierung der Preise und Gesindeordnungen, und suchte endlich zur leihteren Auf- bringung der Steuern die Accise einzuführen, eine indirekte Steuer auf Vieh, Getränke und Viktualien. Zunächst war der Erfolg seiner Bemühungen naturgemäß noch gering, aber in allen seinen Maßregeln offenbart sich ein prafktisher, auf das Wohl des Ganzen gerichteter Verstand. In allem stand ihm der Geheime Rath zur Seite, freilich verlor er, je selbständiger der Kurfürst wurde, desto mehr an Wichtig- keit. Auch hatte sih die Nothwendigkeit gezeigt, ihn zu reformieren, vor allem Nichtmärker an seinen A C theilnehmen zu lassen, da die geborenen Märker, aus denen er bisher ausf{hließlich bestand, über die Verhältnisse in Kleve und Preußen wenig orientiert waren. Diese Umgestaltung war indessen einer späteren Zeit vorbehalten. Im Anhang zu den beiden Bänden publiziert Meinardus über 700 Ur- funden, die in den meisten Fällen Protokolle und Relationen an den Kurfürsten, sowie dessen Antwort darauf enthalten.

ff. Beiträge zur Brandenburg-Preußischen Recht 8- ge\chichte. 111. Strafrechtspflege unter König Friedrich Wilhelm 1. Von Dr. jur. Friedrih Holße, Amtsrichter. Berlin, 1894. Franz Vahlen. Wie die Verwaltungsgeschichte ist auh die preußishe Rechtsgeschichte lange Zeit wenig gere eg worden. Erst in der leßten Generation hat man ihr mehr Interesse zugewandt und namentlih diejenige Epoche betrachtet, die in der inneren Staatsverfassung die Grundlagen des modernen Preußen ge- schaffen hat: die Regierung Friedrih Wilhelm's 1. Als dieser König die Herrschaft übernahm, lag das ganze Justizwesen und insbefondere die Strafrehtspflege tief darnieder. Von einer Einheitlichkeit des Strafrechts und Strafprozesses konnte zunächst niht die Rede sein, da niht der Landesherr durhweg Gerichtsherr war, [sondern neben ihm zahlreiche Patrimonialgerihte bestanden. Als Grundlage der Straf- rechtspflege sollte zwar in der Mark die Carolina dienen, aber im aufe der Jahrhunderte waren \o viel Einzelvérord- nungen von den Gerichtsherren erlassen worden, daß die Vorschriften der Carolina vielfach illusorish geworden waren. Daß ferner die wirthshaftlich, sozial und religiös so verschiedenen Landes- theile Preußens verschiedene rechtlihe Anshauungen und demgemäß verschiedene Strafgeseße hatten, ist selbstverständ ih. Dieser |Zer-

splitterung suchte nun der König Einhalt zu thun. Wie er auf dem Gebiet- der Verwaltung durch Beseitigung der unfähigen städtischen Magistrate und die Einseßung einer Königlichen Verwaltungsbehörde seine Landeshoheit ‘erweiterte und die Grundlage zu größeren Reformen schuf, so \trebte er auch dana, seine Gerichtshoheit über die den Patrimonialgerihten Unterstellten auszudehnen. Dabei kam ihm zu statten, daß manche Gerichtsherren das theuere und beschwerliche Ver- fahren gegen s{chwere Verbreher s{heuten und es gern dem König überließen. Auf diese Weise konnte der König seine Kompetenzen immer weiter ausdehnen; ‘eine seiner Errungenschaften-ist-z. B:-das- Begnadigungsreht, das früher niht als landesherrlihes Reservat- reht gegolten hatte. Wie in der Verwaltungsréform sind auh in der Justizreform die meisten Neuerungen auf die Initiative des Königs zurückzuführen; er sheute sih auch gelegentlih- nicht, Urtheile seiner Iustizkollegien E und je nah Befinden zu mildern oder zu \{chärfen. ei diesem Verfahren waren Ungérechtigkeiten- nicht zu ver- meiden, indessen traf der König mit seinem Geréchtigkeitsgefühl und seinem gesunden Verstand in weitaus den meiften “olcher Fälle das richtige, und ohne diese durchgreifende Energie wiederum hätten die veralteten Formen, wie Holze meint, nicht beseitigt werden können. Zwar gelang es dem König nicht, den alten Schlendrian im Justiz- wesen auszurotten und seinem Lande ein abgeschlossenes Geseßbuh. zu hinterlassen, wie er dringend wünschte, aber seine Thätigkeit bedeutete doch einen großen Fortschritt gegen die früheren Zustände und legte den Grund zu der großen Gesetzgebung seines Nachfolgers. Der Verfasser hat durch diese Arbeit einen wichtigen Beitrag zur preußischen S und insbesondere zur Charakteristik Friedrih Wihelm?s T. geliefert. _ff. Deutsche Geschichte von Karl Lamprecht. 5. Bd: 1. Hälfte. Berlin, R. Gaertner. 1894. Veber die äußere Gestält dieses Werkes und die historishe Auffassung des Verfassers mit ihren Vorzügen und Mängeln ist an diefer Stelle wiederholt berichtet worden, sodaß wir uns jeßt mit einem Referat des vorliegenden Bandes be- pen können. Er beginnt mit der Konsolidation des habsburgischen Weltreichs unter Friedrich [TT. und Maximilian I., die ihren deutschen Besißungen den größten Theil des burgundishen Reichs und später dur Vershwägerung mit dem spanischen Königshause noch die Kronen von Spanien und Neapel. hinzufügten. Für das Deutsche Reich ent- sprang freilich aus dieser Vergrößerung der habsburgishen Hausmacht kein Segen; wie Lampreht ausführt, gelang es dem Kaiser Marx nicht, seine Pentvalgapai zu stärken; fo viel Versuche auch gemacht wurden, die Reichsgewalt zu reformieren, so \{lugen sie doch am Ende stets zum Nachtheil des Kaisers und zu Gunsten der Reichsstände aus. Das Reichs-Kammergericht z. B., das unter Maximilian’'s Regierung zur Wahrung des Landfriedens eingeseßt wurdé, stand fast aus\ließ- lih unter ständishem Einflusse. Diese Schwäche der Zentralgewalt sollte in den folgenden Generationen für die religiösen Kämpfe von größter Bedeutung werden. In allgemeinen Zügen unterrichtet uns sodann der Verfasser über die wirthschaftlihen und sozialen Wandlungen vom 14. bis 16. Jahrhundert. Die Lage der bäuer- lichen Bevölkerung war bis zum Beginn dieser Epoche erträglich, ja theil- weise recht günstig gewesen. Ihre ein für alle Mal fixierten Ab- gaben {ütten sie vor willkürliher Ausbeutung durch den Grund- herrn, der keinen Theil an den steigenden Erträgen der bäuerlichen Wirthschaft erhielt. Die großen Waldungen, die allmählih ausge- rodet wurden, und die Kolonisation zwischen Elbe und Weichsel nahmen die überschüssigen Arbeitskräfte der stetig wachsenden Be- völkerung auf, sodaß die bäuerlihen Hufen im allgemeinen nicht dichter als früher beseßt zu werden brauchten. Indessen seit dem 13. Jahrhundert hörten ‘“allmählih die Nodungen auf, und auch die Kolonialländer bedurften keines Zuzugs mehr; es blieb nichts übrig, als die bisher nah außen abgegebenen Massen in der Heimath zu be- halten und ihnen Antheil an den vererbten Hufen zu geben, wodurch naturgemäß die materielle Lage der einzelnen bedeutend vers{hlechtert wurde. Unter denselben Verhältnissen wie der Bauer litt der Ritter, dessen jüngere Söhne bisher ebenfalls in den Koloniallanden Unterkommen en hatten: er war jeßt mit feiner ganzen Familie auf die eistungen seiner Bauern angewiesen. Die Folge war, daß er Zinsen und Gefälle härter als früher eintrieb und seine Gerechtsame zu er- weitern suchte. Aus diesem Gegensaß der ritterlichen und bäuerlichen Interessen entstanden zahlreihe Konflikte im 15. Jahrhundert, die sämmtlih mit der Niederlage der Bauern endeten. Auch in den Städten vershärften sih die Gegensäße zwischen den etnzelnen Ständen. Die oberen nahmen an Wohlstand außerordentli zu ; es bildete \sih ein Handelsstand mit großem Kapitalbesiß aus, und auch die Zünfte, die jeßt mit den Geschlehtern politisch durch- weg gleihberechtigt waren, blieben dieser Entwickelung nicht fremd. Die Stadtverwaltung wurde von beiden in einseitigem Klasseninteresse geführt, sodaß sich bald eine Opposition gegen sie geltend machte. Jhre Hauptgegner waren die Gesellen, die sih nah dem Vorbilde ihrer Zunftmeister eine feste Organisation gaben und ebenfalls Antheil am Stadtregiment erstrebten, und ferner die Masse des Proletariats, das sich aus besißlosen Zugewanderten aller Art, wie entlaufenen Bauern nnd Tagelöhnern gebildet hatte. Unter diesen rechtlosen Klassen machten sich überall kommunistishe Strömungen eltend, die fi N A im sogenannten Bauernkriege, in dem Kädtisches und ländlihes Proletariat gemeinsame Sahe machten offenbarten. Wie die materiellen Verhältnisse beschreibt Lampredt auch die geistige Entwickelung; Malerei, Bildnerei, Wissenschaft, die ganzen sittlichen und rechtlichen Anschauungen jener vorreformatorischen Jahr- hunderte führt er uns vor Augen : ein Bild, das er dur die Charakteriftik der Hauptführer in Kunst und Wissenschaft, wie van Eyck, Rogier, Dürer, Vischer, Erasmus, Hutten, zu beleben es Das Wirken Luthers schildert er in diesem Bande nur bis zum Jahre 1525. Ohne neue Gesichtspunkte zu bringen, schildert er da den Lebeñsgang des Nefor- mators und sein Auftreten gegen Rom und die radikalen Richtungen der Schwärmer und Wiedertäufer, in seinen Anschauungen merklich be- einflußt dur die Lutherbiographie von Max Lenz. Die politische Ge- schichte der Zeit wird mit Ausnahme der sozialen Revolutionen nur andeutungsweise berührt; eingehenderes hat sich der Verfasser darüber wohl für die späteren Bände vorbehalten. Rechts- und Staatswisjenschaft. Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten. Mit Erläuterungen von den Reichsgerichts-Räthen Nehbein und Reindcke. Fünfte Auflage. Berlin, Verlag von H. W. Müller. Dem bereits besprochenen ersten Bande ist der zweite bald nahge- folgt. Er umfaßt die Titel 11—23 des 1. Theils und alle fie ergänzenden oder abändernden Reichs- und Landesgeseze. Diese sind zur besseren Unterscheidung vom Landrechtstext in lateinischer Schrift gedruckt, obsolete Bestimmungen mit kleineren Typen wiedergegeben, sodaß das heute nee Recht auch äußerlich leiht zu erkennen ist. Ferner haben die Verfasser jede einzelne Vorschrift au deren etwaige Beeinflussung dur die neuere Geseßgebung, namentli durch die materiell-rehtlihen Bestimmungen der niht zum Abdru elangten Reichs-Justizgefeße geprüft und aus sind die werthvollen Ergebnisse einer fast hundertjährigen Nechtsprehung zur Erläuterung herangezogen worden. Nach keiner dieser Richtungen haben es die erausgeber an der nöthigen Sorgfalt und uverlässigkeit fehlen assen, sodaß die Praxis mit verschwindenden Ausnahmen dem gege- benen Wegweiser vertrauensvoll folgen konnte und dem Werk in der Literatur des allgemeinen Landrehts ein chrenvoller Plaß gesichert bleibt. Die noch ausstehenden 2 Bände sind in einigen Monaten zu

erwarten.