Beschränkung der Zwangsvollstreckung hinsihtlich des Gutsinventars owie die Ausdehnung des fakultativen Anerbenrehts auf die ganze
onarchie unter Gewährung von Kreditvortheilen für den in die Höferolle eingetragenen Gutseigenthümer betreffen.
Rittergutsbesißer von Ploeß-Döllingen betont, daß dieangestrebten Maßregeln auf dem Gebiet der Vererbung und Verschuldung nicht eeignet seien, den momentanen Nothstand der Landwirthschaft zu be- eitigen. Um leßteren zu kennzeihnen, führt er Beispiele der Ueber- shuldung aus Pommern, Posen, Westpreußen, aus der Provinz Sachsen, aus Waldeck an. Er nimmt Stellung zu den Ausführungen der Vorredner und kommt zu dem Se daß er die Einführung des Anerbenrechts als Intestaterbreht, eine fakultative Verschuldungsgrenze bei vortheilhafter Kreditgewährung und das Institut der Heimstätte empfiehlt. i j i
Rittergutsbesißer Wendorff-Zdziehowo bei Gnesen stimmt dem General-Land]chafts-Direktor Bon zu. Auch er is der Meinung, daß eine geseßliche Vershuldung8grenze zu einer Monopolisierung des Grundbesißes in der Hand leistungsfähiger Kapitalisten führe. Die Rentenform statt der hypothekarischen Vershuldung des Grund- eigenthums ist ihm genehm, doch wünscht er eine zeitlihe Beschränkung der Rente auf 50 bezw. 20 Jahre, je nahdem sie bei sicherem oder unsicherem Kredit in Betracht kommt. Für alle in Ausficht ge- S Maßregeln zieht er die obligatorische der fakultativen Ein-
rung vor. : : j U
Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Thiel- Berlin führt aus, daß eine Steigerung der Gutswerthe ausscließlich für die Gegenwart wirke, während eine dauernde Hilfe gegen die vorhandenen Mißstände in einem Steigen der Grundrente bei gleichzeitigem Fallen oder wenigstens Stehenbleiben der Immobiliarkaufpreise zu erblicken fei. Eine Beschränkung in der Vererbung und in der Verschuld- barkeit des Grundbesißes seien die zu diesem Zweck anzu- strebenden geseßgeberishen Maßnahmen. Jhnen könne nicht die e des Grundbesißes in dem vom General-Landschafts-Direktor
on und vom Vorredner verstandenen Sinne entgegengehalten werden, denn eine unbeschränkte und Üüberspannte Ausnußung des Realkredits E nur in seltenen Fällen bei einzelnen besonders tüchtigen Personen
rfolge aufzuweisen, in den meisten zur Schuldknehtschast und nicht zur Schuldabstoßung und wirklicher Freiheit des Besiges geführt. S komme neben dem Immobiliarkredit der Personalkredit in
etraht, der, wenn jener eingeshränkt, durch zweckmäßige Organi- fation der ihn vermittelnden Institute der Möglichkeit einer umfassen- deren Ausnugung entgegengeführt werden müsse. Ünrichtig sei, daß bei Ein- führung einer Vershuldungsbeschränkung nur reiche Kapitalisten Land- Der wenig kapitalkräftige Landroirth auf den Erwerb kleinerer Güter beshränken oder als wirthschaften. Im leßteren ls gene ban mannigfachen Risiko, welches der utseigenthümer laufe, wie denn der umgekehrte Zustand, daß der stark ver- \{huldete Gutseigenthümer alle Gefahr, welhe das Eigenthum an ländlihem Grundbesiß mit ih bringt, zu tragen habe, während der Hypothekengläubiger, der thatsächlihe Eigenthümer, davon völlig- unberührt bleibe, ein unhaltbarer sei und unbedingt beseitigt werden müsse. :
Landes-Direktor, Wirklicher Geheimer Rath von Leveßow- Berlin bejaht für die Provinz Brandenburg die Uebershuldung des ‘Tändlichen Besißtes, ur für das Sinken der Neinerträge ein Bei- spiel aus eigener Erfahrung an und hält die obligatorishe Cinführung des Anerbenrechts als Intestaterbreht und einer Verschuldungégrenze für dringend geboten.
Nachdem Landschafts - Direktor von Laer-Münster sich gegen die Eintragung der Renten statt des Kapitals erklärt, auf Mißstände der Stempelsteuergeseßgebung hingewiesen und sih wiederholt gegen die Verschuldungsbeschränkung aus- gesprochen hatte, trat Professor Dr. Schmoller - Berlin den Ausführungen des Professors Dr. Sering bei, in- dem auch er das Anerbenreht als Jntestaterbreht und eine fakultative Verschuldungsgrenze bei Gewährung günstiger Kreditbedingungen forderte.
Finanz-Minister Dr. Miquel will niht bestimmte Vorschläge machen, um welche es sih gegenwärtig auch nicht, namentli nicht für ihn als Minister handeln könnte. Er wolle nur b thatsäch- lihe Mittheilungen zur Beurtheilung eines etwaigen Bedürfnisses für feigenden Bo Einschreiten machen. Er hob hervor, daß die
wirthschaft betreiben könnten. müsse fi Pächter
bei steigenden Bodenpreisen und Reinerträgen erträglich gewesene Schuldenlast des ländlichen Grundbesißes seit etwa 10 Jahren bei stabilen oder sinkenden Gutswerthen zu unverkennbaren Vtißständen geführt habe. Da die ländlihen Schulten in den leßten 7 Jahren um etwa 1 Milliarde gewachsen seien und in manchen Provinzen bereits eine Uebershuldung vieler Grundbesißer bestehe, frage es sich, ob nicht die wesentlihste Ursache dieser Verschuldung, die absolute Ver- \{huldungsfreiheit, einzuengen sei. Während in den Landestheilen mit geschlossenen Höfen (Hannover , Westfalen, Schleswig: Holstein und Hessen-Nassau zum theil sowie Theile des Ostens der Monarchie) die Verschuldung sich unter 3009/9 des Grundsteuer-Reinertrags halte und fogar bis 1499/9 finke, sei fie in den übrigen Gebieten des Staats erheblich größer. Wo thatsächlich freie Naturaltheilung in Erbfällen an- En werde, erreiche sie nicht die Hobe, wie in den meisten Theilen des stens, denn durh die üblihe Nealtheilung komme dort die Be- lastung mit Kapitals\{hulden in Erbfällen niht in Betracht, während im Olien die meisten Güter faktisch ganz oder zum großen Theil untheilbar seien, und dabei das Recht aller Erben auf gleihe Ab- findung bestehe, was mit Nothwendigkeit zu erheblihen Schuld- belastungen führen müsse. Die bedeutendste Berschuldung be- stehe im Osten beim größeren Grundbesiß; bei den bäuer- lichen Besigern trete fie erst allmählih ein, da die Verschuldungs- freiheit erst verhältnißmäßig kurze Li bestehe. Es liege jeßt bereits - genügendes Material vor, um die Folgen der bestehenden staatlichen Gesetzgebung beurtheilen zu können. Es handle sich nicht darum, durch einen geseßgeberischen Akt Abhilfe zu schaffen; es müßten vielmehr die einzelnen Ursachen der Krisis bekämpft und in langsamer Wirkung der geseßgeberischen und LVer- waltungsmaßnahmen eine Reform durchgeführt werden, welche nicht das Interesse eines einzelnen Standes, sondern das allgemeine Staats- wohl fördere. Staats-Minister Dr. Graf von Zedlit und Trüßschler- Nieder-Großenborau führt das Mißverhältniß zwishen Roh- und Reinertrag des ländlihen Grundbesißes neben der Steigerung ver TEDEILSTO Ne in ersier Linie [auf die erheblichen Lasten zurück, welche dem Gutseigenthümer durch die Ge- seßgebung auferlegt seien (Schul- und Kirchenlasten, Kommunalabgaben, Invpaliditäts- und Alteréversicherung, Unfallversicherung 2c.), und weist im einzelnen aus eigener Erfahrung nach, wie troß der hohen Ent- wickelung der lattbwirthfwaftlichen Technik und der dadurch bewirkten Mehrproduktion cin Sinken der Reinerträge zu konstatieren sei. Er findet den Hauptgrund für die ungünstige Lage der Grundbesißer des Ostens der Monarchie in der allzugroßen Entfernung der Produktionsstellen vom Abnahmeort der . Produkte. Auf eine günstige Besißstandsvertheilung innerhalb der einzelnen Landestheile will er bei einer Betrachtung der wirthshaft- lihen Verhältnisse des Grundbesizes ein großes Gewicht gelegt wissen und hebt hervor, daß da, wo wie im Osten eine Grundbesißkategorie zu sehr prävaliere, Mittel und Wege gcfunden werden müssen, dieselbe theilweise der fehlenden Kategorie (Aufforstun- gen landwirthschaftlih nicht nußbaren Bodens, Umwandlung niht leistungsfähigen Großgrundbesißzes in Güter mittleren Umfanges). Fatkultative Cinrichtuugen auf dem Gebiete des - Kreditwesens seien unwirksam ; dagegen [ei eine e nter, fassung des ganzen Grundbesißes mit obligatorisher Ginführung einer N ounggrene zur Besserung der Schuldverhältnisse dringend geboten. j Die Verhandlung wurde alsdann auf heute Vormittag
10 Uhr vertagt.
zuzuführen
Der Regierungs-Afffessor Dr. Kühnert zu Düsseldorf ist an die Königliche Regierung zu Cassel versegt und der Re- iss Asegor Dr. Grolman zu Essen der Königlichen
egierung zu Düsseldorf zur weiteren dienstlihen Verwendung überwiesen worden.
Der zur Zeit mit der Vertretung des Landraths in Birn- baum, Regierungsbezirk Posen, beauftragte Regierungs-Assessor von Bernuth ist dem Landrath des Kreises Rees, Regierungs- bezirk Düsseldorf, und der neuernannte Regierungs-Affessor Dr. Schoen aus Königsherg dem Landrath des Kreises Schlochau, Regierungsbezirk Marienwerder, bis auf weiteres zur Hilfeleistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden.
Die Regierungs-Referendare Dr. jur. Graf von Kos poth aus Hannover, von Roeder aus Frankfurt a. O., Martin Suche aus Gumbinnen, Hermann von Rumohr aus Erfurt, von Tyszka aus Königsberg und Krause aus Marienwerder haben die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden.
Laut telegraphisher Meldung an das Ober - Kommando der Marine wollte S. M. Kbt. „Loreley“, Kommandant Korvetten-Kapitän Grolp, am 28. Mai von Galay nach Konstantinopel und wird S. M. Kbt. „JFlti s“, Kommandant Korvetten-Kapitän Graf von Baudissin, am 30. Mai von Shanghai nah Kobe in See gehen.
Vayernu.
Die Kaiserin von Oesterreich is JInkognito in München eingetroffen.
Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold wird, der „Allg. Ztg.“ zufolge, als General-Jnspekteur vom 4. bis 7. Juni Truppentheile der TV. Armec-Fnspektionß'in Erfurt, Nudolstadt, Gera und Altenburg besichtigen. Jn den drei leßtgenannten Städten wird der Prinz Gast der betreffenden Landesherren : Seiner Durchlaucht des Fürsten von Schwarzburg- Rudolstadt, Seiner Durchlaucht des Fürsten Reuß jüngerer Linie und Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Altenburg, sein. Am 8. Juni tri Seine Königliche Hoheit in Berlin ein, wohin sih an demselben Tage auch Jhre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Prinzessin Gisela aus München be- geben wird. ,
Die Kammer der Reichsräthe o das Gesetz über die Abänderung der pfälzishen Gemeinde-Ord- nung unter Streihung der von der Kammer der Abgeordneten eingefügten Vorschrift des Wahlkuverts bei den Gemeinde- wahlen angenommen und sodann den Nachtrag zum Kultus-Etat berathen; im Laufe der Erörterung gab der Ober-Konsistorial-Präsident Stählin dem Wunsch Ausdruck, die Stolgebühren nach dem Vorgang Hessens, Sachsens und Preußens abzulösen.
Die Kammer der Abgeordneten lehnte in ihrer gestrigen Sißung mit großer Mehrheit die Forderung von 435 000 M. fir den Ankauf der Theresienwiese bei dem Bavaria-Denkmal für Ausstellungszwecke ab. Die Mehrzahl der Redner erklärte dies als eine Aufgabe der Hauptstadt, nicht des Staats. Der Abg. Grillenberger erklärte sich dagegen, damit niht das bayerishe Ausfstellungswesen noch mehr in München zentralisiert und dadurch insbesondere Nürnberg geschädigt werde. Der Finanz - Minister Dr.
reiherr von Niedel erwiderte, Nürnberg könne gewiß nicht
lagen, da die leßte allgemeine Landes-Ausstellung dort statt- gefunden habe und die nächste 1896 dort stattfinden werde. Die Kammer genehmigte weiterhin Mittel für den neuen vierten Präparanden - Kursus der Lehrerbildungsanstalten. Die Abgg. Schubert und Dr. Andreä wünschten Ein- führung einer fremden Sprache in die Bildung der Lehrer
im strengsten
und bedauerten, daß der Minister hierauf nicht eingegangen sei. |
Sachsen.
Seine Königliche Hoheit -der Prinz Georg hat sih am S onntag zu Injspizierungen im Bereich des V. Armee-Korps nah Schlesien begeben. i L
Wie das „Dr. J.“ meldet, hat sih Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrih August eine leichte Verbrennung am rechten Auge zugezogen. Wenn die Verlezung auch nur eine unbedeutende int, so wird sich doch eine Schonung von acht bis vierzehn Tagen nothwendig machen. Anfänglich vorhandene Schmerzen haben sich wesentlich ermäßigt. Fieber ist nicht vorhanden.
Hessen.
Am 27. d. M. fand in Mainz, wie wir dortigen Lokal- blättern entnehmen, die feierliche Bésichtigung des neu errichte- ten Geschäftshauses der Reichsbankstelle in der Kaijer- straße durch einen erlesenen Kreis hochstehender und angesehener Persönlichkeiten statt. Der Reihsbank-Prästdent WirklicheGeheime Rath Dr. Koch war dazu von einer Vorstandsbeamten-Konferenz in Frankfurt a. M. herüber gekommen. Aus Darmstadt waren der Staats-Minister Finger und der Finanz-Minister Weber sowie der Ministerial-Rath Emmerling ershienen. Aus Mainz waren anwesend der General der Jnfanterie von Holleben, Gouver- neur von Mainz, der Gencral-Major Sichart von Sicharts- hoff, Kommandant von Mainz, der Großherzogliche Pro- vinzial-Direktor, Geheime Rath Rothe, der Landgerichts- Präsident Lippold nebst den Landgerichts-Direktoren und dem Vorsißenden der Kammer für Handelssachen, der Erste Staatsanwalt und Bank-Justitiar Ewald, Regierungs- Rath Dr. Wolf, Telegraphen-Direktor Meyer, Steuer-Rath von Buri, Postdirektor Marizy, ferner der Bürgermeister Dr. Gaßner mit dem Beigeordneten Kommerzien-Rath Reinert und u vollzählig die Handelskammer, an ihrer Spiße der
räsident, Geheime Kommerzien-Rath Michel. Nachdem die Ve1sammelten sich in dem großen hellen Geschäftssaal gruppiert hatten, begrüßte dieselben zunächst der Wirkliche Geheime Nath Präsibent Dr. Koch. Der Erste Vorstandsbeamte, Bank-Direktor Kretschmer gab sodann eine Uebersicht der Entwickelung der Neichsbankstelle seit ihrer Errichtung im Herbst 1875 und der ausführende Architekt, Regierungs-Baumeister Havestadt aus Berlin, eine Beschreibung der Geschichte des Neubaues, welcher hierauf in allen Theilen besichtigt und als s{chön und zweck- entsprehend befunden wurde. Um 2 Uhr fand ein von der Handels- fammer aus Anlaß der Anwesenheit des Reichsbank-Präsidenten veranstaltetes Diner in der „Liedertafel“ statt, zu welchem sämmtliche vorgenannten Theilnehmer und zahlreihe andere Notabilitäten der Stadt, insbesondere des Handelsstandes, im ganzen 80 Personen, ershienen waren. Der Handelskammer-
Präsident, Geheime Kommerzien-Rath Michel brachte das Ho auf Seine Ma estät den Kaiser und Seine Röniga Hoheit den Gro d eraog, sodann das auf die Ehrengäste, insonderheit den Reihsban&-Präsidenten aus, welcher mit einem Toast auf die Handelskammer dankte. Ferner sprachen noch der Staats-Minister Finger und der Gouverneur von Holleben, — welcher leßtere die Reichsbank als die einnehmende, das Heer als die ausgebende Jnstanz launig in Gegensaß brachte und zu geeigneter Zeit einen figer einlöslihen Wechsel au! Mainz i ziehen in Aussicht stellte, — der Provinzial - Direktor, der ürgermeister, der Bankdirektor Kretshmer und manche andere. Um 8 Uhr Abends erreichte das s{höne Fest unter allseitiger dat enb ein Ende. Alles schied unter dem Eindruck, daß die Reichsbank in Mainz eine für das Wirth- \chaftsleben der Stadt und des Landes ersprießlihe Stätte gefunden habe und mit demselben unzertrennlich verwachsen sei.
Oesterreich - Ungarn.
Heute Mittag erfolgte in der Hofburg unter dem üblichen Zeremoniell die Renunziation der Erzherzogin Maria Immaculata in Anwesenheit des Kaisers, sämmtlicher in Wien weilenden Erzherzoge, des Prinzen August Leopold von Coburg, des Fürst-Erzbischofs, der Peldargen, sowie der ¿ftervetiGen und der ungarischen Minister. Die Ver- zihtsurkunde wurde vom Minister des Kaiserlihen Hauses Grafen Käálnoky verlesen.
Der Staatseisenbahnrath, der gestern Vormittag durch den Handels-Minister Grafen Wurmbrand B wurde, hat, nah einer Meldung des „W. T. B.“, gestern Abend seine Berathungen wieder tian id
Im österreichishen Abgeordnetenhause seßte gestern der Präsident auf Grund einer ministeriellen Zuschrift est, daß die Wahlen zu den Delegationen am 1. Juni stattzufinden hätten. Jn Beantwortung der Jnterpe llationen Wrabeßz und Noske bezüglich der Vertheilung des Flugblattes „Das Vaterunser in der Judennoth“ durch den Pfarrer Dekert, sowie bezüglich der verlehenden Thätigkeit des leßteren durh Mißbrauch der Kanzel hob der Minister- Präsident Fürst Windischgräg hervor, drei offenbar hon vor längerer Zeit gehaltene Predigten Deckert’s seien in der Monatsschrift „Sendbote des heiligen Josefs“ in den Monaten Oktober, November und Dezember 1893 abgedrudckt worden ; darin sei auch das „Vaterunser in der Judennoth“ enthalten gewesen. Der Staatsanwalt habe in dem vorgelegten eas keinen Grund zum Vorgehen erblickt. Als aber
eckert das „Vaterunser in der Judennoth“ als Flugschrift habe erscheinen lassen, habe die Staatsanwaltschaft das Flug- blatt wegen dessen demonstrativer Aufschrift und wegen der Schlußbemerkung sowie wegen der bei einem Flugblatt zu besorgenden größeren Verbreitung konfiszieren lassen. Außerdem sei Deckert wegen unbefugten Vertheilens von Druckschriften strafgerihtlich verurtheilt worden. Bezüglich des Jnhalts der Deckert'shen Predigten habe die Staats- anwaltschaft keinen Anlaß zum Einschreiten gefunden. Nach der Einbringung der Jnterpellationen habe er es für an- gemessen erachtet, mit der kirchlichen Behörde, der Deckert be- züglih seiner beruflihen Thätigkeit untergeordnet sei, ein Einvernehmen zu suchen. Das Fürsterzbischöflihe Ordinariat stehe der Thätigkeit Deckert's keineswegs gleichgültig gegenüber. Es habe zwar keinen Anlaß zum Vorgehen, gegen Deckert auf Grund der kirchlichen A gefunden , “ jedoch Deckert angewiesen, künftighin bei seinen Predigten der Heilig- keit des Amts und des Orts stets eingedenk zu sein. Nachdem sich das Strafgeriht mit dem Vorfall innerhalb seines Wirkungskreises befaßt und dem Geseß in der ihm nothwendig und möglich ershcinenden Weise Achtung verschafft habe, sei für die Regierung ein Anlaß zu einer weiteren N O in dieser Angelegenheit niht gegeben. Er sehe sih veranlaßt, hinzuzufügen, daß die Regierung ihrem lebhaften Bedauern Ausdruck würde geben müssen, wenn seitens einer mit dem ernsten Amt des Seelsorgers betrauten Persönlichkeit bei goites- dienstlichen Handlungen Töne leidenschaftliher Unduldsamtkeit angeschlagen würden, die, anklingend an lebhaft erörterte Parteifragen des öffentlichen Lebens, zumal in der gegen- wärtigen, von verschiedenen Widersprüchen erfüllten Zeit geeignet sein müßten , die in weiten Kreisen vorhandene Beunruhigung zu steigern. Das Haus nahm sodann das Geseg wegen Ausdehnung der Unfallversiherung mit den vom Herrenhause vorgenommenen Aenderungen an und trat in die Debatte über die Preßreform ein. Der Justiz-Minister Aral Schönborn war der Ansicht, daß die zwishen dem Aus)\chuß und der Regierung bezüglih der Konfiskations- bestimmungen und bezüglih der Angabe der beanstandeten Stellen konfiszierter Artikel bestehenden Differenzen nicht so ernst seien, daß durch sie das Zustandekommen des Gesetzes gehindert werden könne, erklärte jedoh, ohne auf die Frage des objek- tiven Verfahrens näher einzugehen, die Regierung müßte weitere prinzipielle Aenderungen bezüglich der Preßgeseßgebung von der Beantwortung der Frage abhängig machen, inwieweit auf die Judikatur der Geshworenengerichte verzichtet werden solle. Dieser Standpunkt sei nicht reaktionär ; er verweise auf die Preßzustände in Deutschland, wo die Judikatur hinsichtlich der Presse größtenthcils in den Händen der Berufsrichter liege, und die deutsche Presse sei in ihrer Entfaltung, Ent- wickelung, in der Art und Weise ihrer Redaktion und Verbreitung gewiß niht zu untershägen, sondern zu den bedeutendsten 1ournalistischen Gesammterscheinungen der Pr en Welt zu zählen. Den Hinweis auf die unbedingte
resfreiheit in Frankrei beantwortete der Minister mit der Erklärung, daß die französische Presse auf politischem Gebiet und auh sonst Erscheinungen gezeitigt habe, die gewiß von keinem Mitgliede des Hauscs gebilligt werden könnten. (Lebhafter Beifall.) Der Minister des Jnnern Marquis Bacquehem erklärte, die Regierung glaube, die Kolportage niht freigeben zu können, weil das Preßgeseß die für etne Ueberwachung der Kolportage noth- wendigen Garantien niht gewähre. Auch in Deutschland hätten die Erfahrungen zu einer Uran der Kolportage geführt. Schließlih wies der Minister die Behauptung zurü, daß in Böhmen die Behörden die Presse beherrschten.
Der Volkswirthschaftsausschuß hat den Handels- vertrag mit Rußland nach längerer Debatte angenommen.
Großbritannien und Jrland.
Das Oberhaus hat, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern die erste Lesung der Bill über die Marken der aus dem Auslande stammenden Waaren angenommen. — „M Unterhause erklärte der Parlamentssekretär des Auswärtigen
Sir E. Grey, daß die dem Congostaat pachtweise überlafsenen Gebiete in die britische Einflußsphäre fielen, wie sie durch das english-deutshe Abkommen, gegen das keine in Afrika interessierte Macht Einspruch erhoben habe, festgestellt worden fe Die Wirkung des englishen Vertrags mit dem Congo- taat sei die, daß der Congostaat die englishe Ein- flußsphäre anerkannt habe, wie sie bereits von Jtalien und Deutschland anerkannt sei, unter besonderer Berücksichtigung der Ae die Egypten und die Türkei haben könnten. Das Abkommen Englands mit dem Congostaat berühre in keiner Weise das Vorkaufsrecht Frankreichs, denn die Wirkungen des Vertrags würden nur so lange bestehen, als der König von Belgien oder seine Nachfolger Souveräne des Congostaats bieiben würden. Die Verträge mit Deutschland und Jtalien
bestimmten die Einflußsphäre Englands.
Frankreich.
Dupuy hat nunmehr, wie „W. T. B.“ berichtet, formell den Auftrag zur Kabinetsbildung übernommen; Delcassé, Felix Faure und Barthou würden in das Ministerium eintreten; Poincaré habe sich bereit erklärt, das Finanz- Ministerium zu übernehmen.
Der Senat und die Deputirtenkammer hielten gestern nur wenige Minuten währende Sißungen ab und vertagten sih sodann bis zum Donnerstag.
Wie der „Temps“ meldet, hat der Minister-Präsident Casimir Pórier bei den Kabineten von London und Brüssel in Betreff des jüngst zwishen Großbritannien und dem Congostaat abgeschlossenen Vertrags Vorbehalte gemacht.
Ftalien.
Bei der gestern von der Deputirtenkammer fort- geseßten Beraihuns der Finanzmaßregeln unterzog der Deputirte Fagiuoli die von dem Finanz-Minister Sonnino vorgeschlagenen Maßregeln einem Vergleih mit den Be- schlüssen der Finanzkommission und erklärte dem B. D: D. gUsolde e Vol S u bilid, Dag die Kammer unter ausdrücklihem Vorbehalt bezüg- lich einzelner Maßnahmen die Einzelberathung der Vorlage vornehme. Der Deputirte Eugenio Valli billigte die Erhöhung der Rentensteuer, verwarf dagegen jede Erhohung der Grundsteuer. Der Deputirte Angelo Valli gab den Vorschlägen des Ministeriums den Vorzug vor den Beschlüssen der Kommission, da die rauhe Wahrheit besser sei, als Palliativmittel und homöopathische Kurmethoden. Der Deputirte Rossi (Mailand) sprah gegen den Entwurf. Die weitere Berathung wurde sodann auf heute vertagt.
Zu Ehren der Offiziere des in Venedig anwesenden britishen Geshwaders fand, wie „H. T. B.“ berichtet, gestern Abend daselbst eine Soirée bei dem Kommandanten Des See-Departements statt, welcher der Admiral Seymour und ri Offiziere beiwohnten. Der Marcusplay war festlich
eleuchtet.
Spanien.
Die Deputirtenïammer hat nach einer Meldung des „W. D V! gestern nit 61 gégeit 14 Stimmen den A 1 des Geseßentwurfs über die Explosivsto ffe angenommen.
Belgien.
Gestern Vormittag 10 Uhr fand im Königlichen Palais in Brüssel die Vermählung des Prinzen Karl Anton von Hohenzollern mit dec Prinzessin Josephine von Belgien statt. Unter den zahlreihen Gästen Verab O U De G b der General-Adjutant Seiner Majestät des Deutschen Kaisers General-Oberst Freiherr von Loë, der Vertreter der Königin Victoria von Großbritannien General Gartner, der deutshe Ge- sandte Graf von Alvensleben, der rumänische Gesandte Bengescu, die Minister, sowie zahlreiche Deputirte und Senatoren. Die Zeremonie fand in dem prächtig ges{hmückten blauen Salon statt. Der feierlihe Eintritt der Hohen Herrschaften erfolgte um 10 Uhr. Zuerst traten der König der Belgier und die Königin von Sachsen ein, ihnen folgten der König von Rumänien und die Königin der Belgier, der Fürst von Hohenzollern, die Gräfin von Flandern und der Prinz Friedrih Leopold von Preußen. Der Bräutigam hatte seiner Großmutter, der Fürstin-Wittwe von Hohenzollern den Arm gereicht, während die Bvintessin-Braut von ihrem Vater, dem Grafen von Flandern,
eleitet wurde. Der Bürgermeister von Brüssel Buls nahm die Vouirauiina vor. Jn seiner Ansprache an das neuvermählte Paar herzlichen Gefühlen und Wünschen der Bevölkerung Ausdruck. Um 101/2 Uhr begab sih der Zug in den weißen Salon, wo die kirchlihe Feier stattfand. Die Messe wurde
gab er den
vom Erzbishof von Mecheln zelebriert. Der Erzbischof richtete eine längere Ansprahe an die Neuvermählten. Um 12 Uhr Mittags war die Feierlichkeit beendet. Der Erzbischof und der Klerus begleiteten den Königlichen Zug bis vor die Kapelle. Nach der Trauung fand ein Frühstück statt. Nach- mittags reisten die Neuvermählten nah Köln ab.
Heute Abend giebt der deutshe Gesandte Graf von Alvensleben ein Diner zu Ehren des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, Höchstwelher heute Abend 11 Uhr Brüssel wieder verläßt.
Schwedeu und Norwegen.
Die Kommission des Storthings 1 Untersuchung der außergewöhnlihen militärishen Veranstaltun- gen il den ZahLen. 1894 Und 1893 hat, wie „W. D. BL2 aus Christiania meldet, gestern ihren Bericht vorgelegt, worin festgestellt wird, daß im Jahre 1894 verschiedene hohe Beamte des Heeres und der Flotte 30 000 Gewehre unbrauchbar ge- macht und gleichzeitig in Christiania die Kanonen in Ordnung gebracht hätten; in arien seien die Kriegsschiffe klar gemacht und dies alles möglichst geheim ausgeführt worden. Damalige Beamte, und zwar der Admiral Koven, der General Wergeland, die Staatsräthe Munthe und Johansen, der Waffenfabrik- Direktor Prag hätten aus eigener Jnitiative erklärt, daß sie ohne Befchl der höheren Behörden gehandelt hätten. Die Kommission bezeichnet dieses gleichzeitige Vorgehen ohne ge- meinsamen Befehl aks unerklärlih und findet die abgegebenen Erklärungen ungeeignet, besonders bezüglih des Ursprungs und des Zwecks dieser Veranstaltungen. Ebenso unerklärlih findet die Kommission das Auftreten des Admirals Koven im Jahre 1893 ohne Befehl von oder Berathung mit irgend Jemandem. Bulgarien. -
D Brn und die Prinzessin Ferdinand von Sachsen-Coburg sind, wie „W. T. B.“ berichtet, heute Nacht wieder in Sofia eingetroffen und vom Hofstaat sowie mehreren Ministern auf dem Bahnhof empfangen worden.
Amerika.
Wie „W. T. B.“ aus R berichtet, hat der Senat die Berathung der Zóle auf Metalle beendet und die Berathung des Kapitels „Holzzölle“ begonnen. Die Demo- kraten hoffen, daß die definitive Abstimmung am 15. Juni statifinden werde.
Parlamentarische Nachrichten.
__ Das Herrenhaus trat heute zu seiner 15. Plenar- sißung zusammen.
… Der Präsident Fürst zu Stolberg-Wernigerode eröffnete die Sißung, welcher der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse beiwohnte, um 2/, Uhr mit geschäftlichen Mittheilungen.
Neu in das Haus eingetreten ist Seine Hoheit der Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein, welcher von dem Präsidenten begrüßt wurde und sofort den Eid auf die Verfassung leistete.
Erster Gegenstand der Tagesordnung war der mündliche Bericht der Kommission für kommunale Angelegenheiten über den Geseßentwurf, betreffend das eat ali der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen nicht- staatlichen mittleren Schulen und die Fürsorge für ihre Hinterbliebenen.
__ Bei Schluß des Blattes nahm der Berichterstatter Ober- Bürgermeister Martins das Wort.
— Nach amtlicher “ Feststellung erhielten bei der am 24. d. M. im 283. (EDsen Wahlkreise (Plauen) vor- Omen Reichstags-Ersazwahl von den abgegebenen 2058 Stimmen Alwin Gerisch (Sozialdemokrat) 9919 Stimmen, Wilhelm Uebel R R 6000 Stimmen, Max Schubert (deutshkonservativ) 2667 und Arnold von Schwarze (freisinnige Volkspartei) 1999 Stimmen. Es hat somit eine. Stihwahl zwishen Gerish und Uebel stattzufinden.
— Die Kommission des Herrenhauses für den Staats- haushalts - Etat und für Finanz - Angelegenheiten hat in Bezug a bie Sinalilade Des VECUA Le Gade in Erledigung des ihr in der Plenarsizung des Herrenhauses am 28. April 1894 ertheilten Auftrages, folgenden An- Haa, de emuabst in“ einer Plenarsibunag Ux Bex? handlung kommen soll, gestellt: Das Herrenhaus wolle beschließen, zu erflären: 1) Die dauernde Ordnung der Staatsfinanzen verlangt, daß eine feste Abgrenzung der Beiträge Preußens für die Bedürfnisse des Reichs erfolgt und daß leßteres nicht allein für die Aufbringung der für - seine Aufgaben nothwendigen Mittel aus den ihm reihs- verfassungsmäßig zustehenden Quellen, sondern auch für Ueber- weisungen an die Einzelstaaten in einer die Matrikularumlagen übersteigenden Höhe Sorge trägt. 2) Es ift eine angemessene Schulden- tilgung auf geseßliher Grundlage zu erstreben. 3) Es ift eine Aenderung des Geseßes vom 27. März 1882 herbeizuführen, welche die über einen bestimmten Betrag hinausgehenden Ueberschüsse der Staats-Eisenbahnverwaltung der Verwendung für allgemeine Staats- verwaltungszwecke entzieht. |
— Auf der Tagesordnung der 74. R ee Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, 31. Mai (Beginn: Vor- mittags 11 Uhr) stehen: die erste und zweite Berathung des vom Herrenhause zu erwartenden Geseßentwurfs, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in der Gemeinde Kalkberge-Rüdersdorf; das Ver- zeihniß solcher Petitionen, welhe von den Kommissionen zur Er- Ls im ad nicht für geeignet erachtet sind; ferner ein Bericht der Wahlprüfungskommission und Kommi|sionsberichte über Petitionen.
Nr. 21 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, her- ausgegeben im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, vom 26. Mai hat folgenden Inhalt: Landhaus in Eisenah. — Das Bauwesen der Stadt Berlin (Schluß). — Geheimer Ober-Negierungs- Nath H. Oberbeck in Berlin f. — Eröffnung des neuen Haupt- bahnhofes in Köln. — Vermischtes: Preisbewerbung für einen Brunnen in Kulmbach. — Wallot's Ernennung zum Mitglied der Gesellschaft „San Luca“ in Nom. — Ausstellung bei dem Kongreß für den Kirchenbau des Protestantismus. — Nachtrag zuk Bau-Polizeiordnung für Berlin. — Besuchsziffer der Tehnischen Hochschule in rae -—— Hünengrab in Rynarzewo. — Materialshleuse für Luftdruck- gründungen.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Nah § 151 des Preußishen Allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865 müssen Ansprüche auf Ersaß eines durch den Berg- bau verursachten Schadens, welhe sich niht auf Vertrag gründen, von dem Bescbädigten innerhalb drei Jahren, nahdem das Dasein und der Urheber des Schadens zu seiner Wissenschaft elangt sind, durch gerichtliche Klage geltend gemacht werden, widrigen- falls sie verjährt sind. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Neichsgericht, V. Zivilsenat, durd Ürtheil vom 7. Februar 1894 aus- gesprohen, daß der Verjährungslauf erst mit dem Zeitpunkte anfängt, in welhem der Geschädigte das Dasein und den Urheber des Swhädens volltändia [ther weiß und dies M einem anzustrengenden Prozesse nahchzuweisen vermag. Das Vorhandensein diejer Wissenshaft wird in der Regel anzunehmen sein, wenn der Geschädigte dem Vertreter der Berggewerkschaft erklärt, daß er den Grund der Beschädigung in dem Bergbau derselben bestimmt erblicke und deshalb Schadensersaß beanspruche, und der Geschädigte nicht nachzuweisen vermag, daß er diese Erklärung abgegeben habe, ohne wirklich von der unbedingten Nehtmäßigkeit seines Anspruchs über- zeugt zu sein. „Die geseßlihe Verpflichtung des Bergwerksbesißers aus § 148 des Allg. Berggeseßes seßt voraus, daß dem Grundeigen- thümer an seinem Grundeigenthum ein Schade erwachsen sei, und daß Ae diesem Schaden und dem Betriebe des Bergbaues ein ursächlicher Zusammenhang bestehe. Von diesen Vorausseßungen des Anspruchs muß der Beschädigte Wissenschaft erlangt haben, wenn gegen ihn die Verjährung beginnen soll, und zwar muß die Wissenschaft, wie das Reichsgericht in vielen Entscheidungen angenommen hat, so vollständig und ficher sein, daß er fogleich zur Grheburg der Klage zu schreiten im stande ist. Die Schwierigkeinen des Beweises können dabei nicht außer Be- tracht gelaffen werden. Sind sie so groß, daß der Beweis voraus- sichtlih ein günstiges Ergebniß nicht liefern wird, und ist sich der Kläger dessen bewußt, V fehlt ihm die sihere Kenntniß der zur Prozeßführung nöthigen Grundlagen, und man kann nicht von einer Wissenschaft des Beschädigten in dem vorerwähnten Sinne sprechen, sondern nur von unsicheren, vagen Meinungen und Muthmaßungen, die cinen vorsihtigen Mann nicht bestimmen werden, zur Echebung der Klage zu schreiten, — Der Kläger hat nun freilich in den Briefen vom 10. Oktober und 17. November 1883 auf das bestimmteste ausgesprochen, daß er den Grund der Beschädigung des Hauses in dem Bergbau der Beklagten erblicke; dabei hat er sih auf die Lage der Baue be- rufen und auf Sachverständige, deren Gutachten er eingeholt habe. Der Berufungsrichter geht nicht fehl, wenn er hieraus folgert, daß der Kläger von dem Vorhandensein und den Urfachen des Schadens {hon zu jener Zeit Kenntniß gehabt habe, und er verstößt auch nicht
gegen die Grundsäße von der Beweislast, wenn er diesen Beweis- ergebnissen Ea vom Kläger, der seine Kenntniß leugnet, den Beweis des Gegentheils fordert. Aber der Berufungsrichter über- mes der Kläger einen solchen Gegenbeweis angetreten hat...“
—: Dié Jylammenseltung ¿weier Waarenzeichen, welche einzeln für verschiedene Anwendungsgebiete als ‘Fr 4 zeihen benußt werden können, zu einem Gesammtzeihen macht, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Zivilsenats, vom 24. Februar 1894, dieses nicht zu einem Freizeihen; läßt ich das Gesammt- zeichen nur dur Anwendung E Aufmerksamkeit von einem andern geschü ten Wagarenzeihhen unterscheiden, so darf das er- wähnte Gesammtzeichen nit benußt werden. — Der Kaufmann S. hatte Waaren unter einer Marke in Verkehr gebracht, mee von einer der Ds H. und R. geshüßten Marke nur durch Anwendung be- onderer Aufmerksamkeit zu unterscheiden war. H. und R. Fkgten auf Grund der §S 13, 18 des Markenshußgeseßes gegen S. mit dem Antrage, daß Beklagter für nit berehtigt erklärt werde, die Marke zu gebrauhen. S. machte dagegen geltend, daß seine Marke aus der Zusammenstellung eines in Marokko gebräuchlichen Freizeichens und des deutschen Reichsadlers, dessen A durch den Allerhò sten Erlaß vom 16. März 1872 freigegeben P estehe und demnach eben- falls ein Freizeihen sei, dessen Gebrau ihm nicht untersagt werden könne. Dieser e i: {loß fich das Berufungsgericht an, welches demzufolge die Klage abwies. Auf die Revision der Klägerin hob das Reichsgeriht das Berufungsurtheil auf, indem es be- gründend ausführte: „ .. Ein Fall, wo Zeichen, die als Frei- zeihen im Sinne des § 10 Abs. 2 des Ei über den Marken- {chuy vom 30. November 1874 zu erahten sind, lediglich als Frei- zeihen benußt werden, liegt nicht vor, vielmehr ist durch willkürliche Zusammenstellung zweier Zeichen, die für völlig verschiedene An- O einzeln als Freizeihen benußt werden könnten, ein neues Gefammtzeichen geschaffen. Deshalb bedarf es einer Prüfung und Entscheidung der Frage, ob bas neu geshaffene Gesammtzeichen mit dem für die Klägerin ges{üßten Waarenzeichen im Sinne des 18 des Markenshußgeseßes verwehselungsfähig ist. — — Die rwägung des Berufungsrichters, daß es sih die Klägerin selbst zuzushreiben Haben würde, wenn mit Rücksiht auf die Auswahl der einzelnen Bestandtheile des für sie gelpühten Zeichens s den Beklagten sich die Möglichkeit ergeben abe, dur bloße Zusammenstellung von Freizeihen ein verwechselungs- fähiges Gesammtzeichen zu schaffen, beruht auf Verkennung der Er- fordernisse von Treu und Glauben im Verkehr. Dem Gewerbe- treibenden, der ein Waarenzeihen auswählt, kann niht die Pflicht auferlegt werden, anderen, die etwa einen unlauteren Wettbewerb unternehmen follten, die geseßwidrige Nahahmung des Zeichens zu erschweren. Man wird im Gegentheil davon auszugehen haben, daß nah den Grundsäßen von Treu und Glauben der Gewerbetreibende, der im Wettbewerb mit anderen ein Waarenzeichen wählt, seinerseits Vorforge zu treffen hat, daß eine Verleßung der durch Cintragung R bereits gesezmäßig erworbenen Rechte vermieden wird.“
Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.
____ Der § 11 des Geseßzes, betreffend die Anlegung und Ver- änderung von Straßen und Pläßen in Städten und ländlichen Ort- schaften, vom 2. Juli 1875 shreibt vor, daß mit der Offenlegung des Fluchtlinienplans (§ 8 daselbst) eine Beschränkung der Baus freiheit des Grundeigenthümers dahin eintritt, „daß Neubauten, Um- und Ausbauten über die Fluchtlinie hinaus versagt werden können“. Damit is, nach einem Urtheil des Ober-Verwaltungs- gerihts, IV. Senats, vom 2. März 1894, diejenige Grenze bezeihnet über welche hinaus das Gese eine Beschränkung der Baufreiheit dur Festseßung von Straßen- und Baufluchtlinien niht zulassen will und über welhe hinaus derartige Beschränkungen daher auch dur ch dd nicht eingeführt werden können.
— Die orts\tatutarishe Belastung der Adjazenten einer neu angelegten Straße, sobald sie Gebäude an der neuen Straße errichten, mit den Herstellungskosten für die Straße, tritt, nach einem Urtheil des Dber-Verwaltungsgerihts, 11. Senats, vom 9. März 1894, ein, wenn die Gebäude nach der Festseßung der Bau - fluchtlinien der neuen Straße errihtet werden, gleihviel ob diese neue Straße zur Zeit der Bebauung s{chon wirklich her- gestellt ist oder est [später hergestelf Wid (Der Von dem Revisionskläger hervorgehobene Umstand, daß ein er- hebliher Zeitraum zwischen der Fluchtlinienfestseßpung und der wirklichen Herstellung der Straße gelegen habe, steht der Anwendung des § 6 des Ortsstatuts nihts entgegen; denn der § 15 des Baufluchtengeseßes vom 2. Juli 1875 gestattet die statutarische Belastung jedes Cigenthümers, welher nah dem Beginn der An- legung der neuen Straße ein Gebäude an derselben errichtet; und die Anlegung beginnt jedenfalls {hon mit der Bien ita festsezung. Wenn der Kläger betont, die Baufluchtlinien möchten wohl auf der Karte sih befinden, diese Karte sei aber nicht zugänglich gewesen, so genügt die Hinweisung auf die nah den §§ 7 und 8 des 78 S an 2. Juli 1875 stattfindende Offenlegung des Plans," TI: 365.
Kunst und Wissenschaft.
Der Wirklihe Ober-Konsistorial-Nath, Propst D. Brüdckner begeht heute das 25 jährige Jubiläum als ordentliher Honorar- Professor an der Berliner Üniversität.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.
Malta.
Durch Verordnung der Lokalbehörde in Malta ist die für Her- künfte von Konstantinopel angeordnete Quarantäne aufgehoben worden, doch haben sich Reisende von dort bei ihrer Ankunft in Malta zu melden und unterliegen während 15 Tagen einer ärztlichen Beobachtung. (Vergl. „R.-Anz.“ Nr. 10 vom 12. Januar.)
Schweden. 1
Durch Bekanntmachung des Königlich s{chwedischen Kommerz- Kollegiums vom 24. d. M. is die Stadt Brest nebst den übrigen Theilen des Departements Finistère für choleraverseuht, dagegen die Philippinen-Inselgruppe für rein von Cholera erklärt worden. (Vergl. „R.-Anz.* Nr. 83 vom 9. April.)
Verkehrs-Anstalten.
Am Sonntag, 3. Juni, kommt ein Sonderzug zu ermäßigten Fahrpreisen von Berlin nah Dresden und Schandau über Elsterwerda zur Beförderung. Der Zug fährt 7,05 Vmm. vom Anhalt-Dresdener Bahnhof ab und trifft in Dresden-Altstadt 11,50, in Schandau 1,03 Nm. ein. Die Fahrkartenpreise betragen : von Berlin nah Dresden 9 4 Il, 6 A Ill. Klasse, von Berlin. nah Schandau 11,40 Æ II., 7,60 Æ III. Klasse. ur Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren werden Fahrkarten zum halben Preise veraus- abt. Die Rückfahrt kann innechalb 8 Tagen, bei Schnellzügen gegen
ösung von Zuschlagkarten, beliebig über Röderau oder Zossen er- folgen. Freigepäck wird nicht gewährt. Fahrtunterbrehung is nur bei der Rückfahrt in Dresden zulässig. Der L E erfolgt vom 31. Mai ab an den Fahrfarten-Ausgabestellen auf dem Anhalt- Dresdener Bahnhof und den Bahnhöfen Friedrichstraße und Alexander- Plaß von 9 bis 1 Vormittags und 3 bis 6 Uhr Nachmittags. Bei der Fahrkarten - Ausgabestelle auf dem Anhalt - Dresdener Bahnhof wird der Verkauf bis zur Abfahrt des Zuges fortgeseßt, bei den