1894 / 126 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

e rets im Vordergrunde, sind Talentproben, die Vogel’s : haft, welhe an np v Werken schon oft erprobt ist, erkennen lassen. Dem Ganzen indeß fehlt doch die zwingende Kraft eines in sich abgeschlossenen Monumental- werks. Ganz 10 auch Ludwig Dettmann diesen Eindruck in seinem Triptyhon „Die Arbeit“ nicht ful erreihen vermoht. Frappant ist die Wirkung des Sonnen- ihts auf dem Mittelbilde, das vier Reifenshmiede bei der Arbeit zeigt, Os: die Seitenbilder schildern das Die lück des Arbeiters und den Abschied des auf die Wanderschaft ziehenden Arbeitersohns. Diese s{hlichten, au in den Farben zarter abgetönten Flügel heben das fkraftvolle Mittelbild noch energischer hervor. Die Anlehnung an Uhde's Vorbild in der Schilderung des Arbeiterlebens tritt bei den beiden Jnterieurs deutli hervor, aber gleich Uhde versteht Dettmann, wirklich innerlih uns für das Schicfsal seiner Helden zu erwärmen, ohne zu mattherziger Melodramatik seine Zuflucht zu nehmen. Großzügig und ergreifend wirkt Wislicenus? „sinnender Tod“ der von einem Hügel vor dem Dorfe Umschau hält ; Erfindung und Ausführung stehen auf gleiher Höhe. Curt Stöving da- gegen, der uns in einer arkadishen Landschaft das Sommer- onnen-Glück schildert, beschwört zu seinem Schaden den Vergleih mit Max Klinger herauf; er müßte über eine weit größere Jndividualität verfügen, um solhen Existenz- bildern wirklich Eindruck und Bedeutung verleihen zu können. Besser kennt Barlösius die Grenzen seines Talents, der mit seinem kleinen Bild, „ein altes Lied“ manches gut macht, was er in seinen großen mytho- logishen Gemälden, wie der affektiert:jüßlihen Pandora, ge- sündigt. Auh Hans Looschen sollte einsehen, daß ihm idyllische Stoffe, wie „Oberon und Hüon“ besser anstehen, als das Kokettieren mit modernem Mystizismus, das in seinem „Eden“ recht unerfreulih wirkt. Zwar nicht zur Großkunst gehören die Plakatentwürfe von Max Länger in Karlsruhe, indeß offenbaren sie einen Formensinn und ein Gefühl für monumentalen Stil, die den jungen Künstler wohl zu größeren Aufgaben befähigen.

d d stem Freiliht gemalt, die allegorishe Gestalt“ der Ge- i

In der am 2. Juni statt indenden Sitzung der hiesigen Gesell- schaft für Erdkunde (im Architektenhause, Abends 7 Uhr) werden sprehen: Herr Geheimer Regierungs-Rath Dr. Bastian über die Bevölkerung von Samoa; HerrRNegierungs-Rath, Professor Dr. Moebius E, die geographische Verbreitung und Lebensweise der nußbaren Wal-

e,

_— Die Kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien hielt gestern Vormittag ihre feierlihe Jahresfißung ab. Der Jahresberiht enthält dem „W. T. B.“ zufolge die Mütheilung von der seitens der Akademie in Verbindung mit den Königlichen Gefell- schasten in Göttingen und Leipzig und der Königlich Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München geplanten, innerhalb zwanzig Jahren zu vollendenden Herausgabe eines Thesaurus linguae Latinae.— Der Geheime Regierungs-Rath, Professor Auwers in Berlin wurde von der mathematish-naturwissen]schaftlihen Klasse zum kTorrespondierenden Mitglied gewählt.

Theater und Mufik,

Kroll’s Etablissement.

Das gestrige zweite Symphonie - Konzert wurde mit der selten gehörten Ouvertüre zu Kalidasa's Drama „Sakuntala“ von K. Goldmark eröffnet, deren originelle Themata und glänzende In- strumentierung ihre Wirkung nicht verfehlten. Der Ouvertüre folgten die Balletmusik zu Beethoven's „Prometheus“ und das Violinkonzert in G-moll von Max Bruch, das von dem Kapellmeister Kolkmeyer vortrefflih gespielt wurde. __Der zweite Theil begann mit einer hier noch nicht p A Ouvertüre „Im Land der Berge und der Fluth“ von dem ]chottischen Komponisten Hamish Mac Cun. Dieses ton- malerish interessante Werk wurde gleih der unvollendeten Symphonie H-moll) von Schubert und beliebten Piòcen von Weber, Haydn,

elibes, Liszt und Rubinstein, die unter Leitung des Kapellmeisters Prill korreft und {chwungvoll ausgeführt wurden, mit wohlverdien- tem Beifall aufgenommen.

Im Königlihen Opernhause geht morgen Smetana's komishe Oper „Die verkaufte Braut“ in Scene. Kapellmeister Weingartner dirigiert.

Im Königlihen Schauspielhause werden ‘morgen die Lustspiele „Der Tugendwächter“ und „Die Dienstboten® gegeben. Leer L Fiitehan vom Stadttheater in Aachen seßt sein Gastspiel a n z

Im Deutschen Theater findet am Sonnabend die leßte Aufführung von Grillparzer’s Trauerspiel „Des Meeres und der Liebe Wellen“ mit folgender Beseßung ftatt: Hero: Teresina E, Leander: Josef Kainz, der Oberpriester : Max Pohl, Janthe: Marie E Naufkleros: Ernst Pittshau, Tempelhüter : Max Pategg,

ro’'s Eltern: Claudius Merten und Paula Carlsen.

Die Aufführung von „Kean“, die im Berliner Theater am Sonnabend. mit Ludwig Barnay in der Titelrolle stattfindet, wird voraussichtlih die vorleßte Darstellung des Werks an dieser Bühne sein. Am Sonntag Nachmittag gelangt Moser’'s Lustspiel „Der Veilchenfresser“ zur Aufführung; am Abend gehen, mit Ludwig Barnay in den führenden Rollen, die Einakter „Doctor Nobin* und „Dir wie mir“ in Szene, denen sich Moliòre’s Lustspiel „Der Geizige“, mit Ferdinand Suske in der Titelrolle anschließt.

,_ Da im Adolph Ernst-Theater am 15. Juni die Ferien be- ginnen, so können nur noch wenige Wiederholungen von „Charley?s Tante“ stattfinden. Mit Schluß der Saison wird dieser Schwank voin Spielplan abgeseßt werden, da kontraktlihe Verpflichtungen Herrn Direktor Ernst veranlassen, die neue Saison mit einer Novität zu eröffnen.

Der Direktion des Zentral-Theaters ist es gelungen, Herrn Emil Thomas zu einer Verlängerung seines Gastspiels zu bewegen. Die Saison {ließt demnach erst am S In den leßten drei Vorstellungen wird noch das dramatische Quodlibet „Der Traum des Aktionärs“ wiederholt. Morgen hat das tehnishe Personal des Theaters Benefiz, am Sonnabend Herr Emil Thomas, und am Sonn- tag Frau Josefine Dora.

In einem der nächstwinterlihen großen Philharmonischen Konzerte unter Leitung des Hof-Kapellmeisters Richard Strauß wird Beethoven's IX. Symphonie zur Aufführung gelangen; der Philharmonische Chor (Dirigent: Herr Siegfried Os) hat seine

P S Lauten 102A Ad WLILIVITLUNG DETEITS ZUgesagi.

Mannigfaltiges.

_Das Leichenbegängniß des hochseligen Kaisers und Königs Wilhelm 1. am 16. März 1888 hat der bekannte Historienmaler Professor L. Braun in München zum Vorwurf für ein Diorama gewählt, das zur Zeit im: Gebäude der Reichshallen zu schen ist. Das wirklihkeitstreue \stimmungsvolle Bild mit den vielen lebensgroßen porträtähnlichen Lian verseßt den Beschauer lebhaft in die trauerreihe Stunde zurück und hinterläßt einen weihe- vollen erhebenden Cindruck. Auf der mit Traueremblemen ausgestatteten Straße „Unter den Linden“ sieht man den mit Blumenshmuck bedeckten, von aht Pferden gezogenen Leichenwagen und die zur Führung der acht Pferde kommandierten aht Stabsoffiziere, sieben Oberst-Lieutenants der Garde-Infanterie-Negimenter und einen Korvetten-Kapitän. Vor dem Wagen einherschreitend sind einige von den die Reichsinsignien tragenden Staats-Ministern und Königlichen Hofchargen kenntlih. Auch die vier Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler: der jeßige General-Feldmarshall Graf von Blumenthal, der General der Kavallerie und General - Adjutant Graf von der Gol, der General der Infanterie und General - Adjutant von Tresckow und der General der Infanterie von Obernitz, welche die Zipfel des Leichentuhs trugen, sind zu erkennen, ebenso der darauf folgende, das NReichspanier tragende jeßige General: Oberst der Infanterie von Pape, begleitet von den General-Adjutanten Graf von Lehndorff und Fürst Radziwill. Dem imposanten Gefolge von G hohen Offizieren und Würdenträgern schreitet voran Seine

öniglihe Hoheit der Pri nz Wilhelm, des jeßt regierenden Kaisers und La Majestät, Allerhöchstwelhem si zunächst Ihre Majestäten die önige von Sachfen und Rumänien, sowie der König der Belgier und Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen anschließen. Das Diorama i täglich von 10 Ühr Vormittags bis 9 Uhr Abends geöffnet und Abends bei elektrischer Beleuchtung zu besichtigen. Der Eintrittspreis beträgt 30 A, doch zahlen Schüler sowie Soldaten vom Feldwebel abwärts nur halbe Preise, während Schulen, Korporationen und Vereinen befonders er- mäßigte Preise bewilligt werden. Bis zum Monat August wird das sehenswerthe und das große Ereigniß würdig darstellende Bild hier ausgestellt bleiben.

Die fünfzigjährige Jubelfeier des hiesigen Gustav- Adolf-Vereins wurde heute Vormittag durch einen großen Fest- S in der mit Laubgewinden und Topfgewächfen reih ge- chmüdckten Nikolaikirche begangen. In Vertretung des Konsistoriums war der Präsident Schmidt, in Vertretung der vereinigten Kreis- Synoden der Präsident von Meyeren erschienen. Die Stadt hatte den Ehe Kirschner, den Syndikus Weiß, den Stadt-Schulrath Ma enau, zwei Stadträthe und mehrere Stadtverordnete entsandt.

en brandenburgischen Hauptverein vertrat der Geheime Ober-Justiz- Rath Johow. Die Berliner Gemeinden hatten zumeist je zwei

ihrer Geistlichen deputirt; unter ihnen befanden j Superintendenten Faber und Brückner Hospredig e E L Militär-Oberpfarrer Frommel, Ober-Konsistorial. ath Noël, Professor Scholz, Professor Freiherr von Soden, Fuediger Richter-Mariendorf H prediger Rogge-Potsdam, Superintendent Wegner und Konsistorial-

h Berner. Auch die Professoren Lommaßsch und Weber wohnten der Meer bei. Einen Chrenplaß gegenüber der Kanzel hatte die 90 jährige Wittwe des Predigers Jonas von St. Nikolai, der bei Gründung des Vereins die Seele der Bewegung gewesen. Sämmtliche böberen Schulen Berlins, die Gymnasien, O und Ober-Realschulen hatten eine Abordnung der Primaner mit ihrem Religionslehrer ent- ‘sandt. Der Nikolaikirchenchor eröffnete die Feier mit einer großen Kantate für Männerchor und Orgel, „So spriht der Herr“. Die Litur zie ielt Prediger D. Dr. Riemann. Nach der Liturgie! rourde vom Kirchenchor die ahtstimmig arrangierte Reformationsmotette „Wir haben ein festes prophetishes Wort“ gesungen, worauf das Reformations- lied „Ein? feste Burg ist unser Gott“ zur Festpredigt des General» Superintendenten aber überleitete, die an 3. Mos. 25, 8—10 an- knüpfte und das Jubeljahr als ein Halljahr und als ein Erlaßjahr feierte. Der Geistlihe dankte dem Hohenzollernhause, dessen Könige von jeher die Protektoren des Vereins gewesen, während Seine Mala der Kaiser Wilhelm Ik. auch persönliches Mitglied des Vrtksvereins geworden sei. Mit der Schlußliturgie endete der Gottesdienst, dem Nachmittags ein Festmahl und Abends eine öffent- liche Versam:nlung in der Philharmonie folgen werden.

Für den in Ost-Afrika verstorbenen Dr. A. W. S(hleicher fand am Dienstag im Hospiz, Behrenstr. 29, eine Billet u welcher der Wirkliche Geheime Legations-Rath Dr. Kayser, Direktor der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amts, der Geheime Legations- Nath Sonnenschein, der Geheime Ober-Regierungs-Rath Graf Bernstorff aus dem Ministerium der geistlichen 2c. ngelegenheiten, mehrere Herren aus der Abtheilung Berlin der Deutschen Kolonial- gesellshaft und bom Vorftande der Missionsgesellshaft für Deut|h-Ostafrika beiwohnten. Nachdem der „N. A. Ztg.“ zufolge der Geheime Ober-Regierungs-Rath Graf von Bernstorff die Feter mit einer Ansprache eingeleitet hatte, gab Superintendent Brachmaun von der lutherishen Gemeinde in der Annenstraße in der Gedächtnißrede ein Lebensbild des Entschlafenen. Missions-Inspektor Pastor Winkelmann spra im Namen der Mission, welcher der Heim- (eaangéne große Dienste geleistet hat. Nab dem Gesange „Die

ah’ ist dein, Herr Jesu Christ" ergriff Pastor Diestelkamp das Wort zu einer kurzen Schlußrede, die mit Gebet und Segen endete.

_ Gestern fand im Gesellshaftscc©:äude der Urania die ordent- lihe Generalversammlung der G! ¡chaft statt. Es wurde der Ge- {äftsbericht verlesen Und nah der Decharge-Ertheilung, die ohne Diskussion erfolgte, die Neu- bezw. Wiederwahl des Aufsichtsraths vollzogen. Dieser seßt sich nunmehr zusammen aus den Herren : Ge- heimer Regierungs-Rat , Professor Dr. W. Foerster, Vorsitzender; Rentier L. Gradenwiß; Kommerzien-Rath F. Heese; taats- sekretär a. D. C. Herzog; Geheimer Sanitäts-Rath Dr. M. Marcuse; Dr. N. Paetel, Stellvertreter des Vorsitzenden ; Rechtsanwalt a. D. Salomonsohn; Banquier I. Schiff ; Fabrikbesißer W. von Siemens; Rentier I. Stolle; Banquier V. Weißbah. Um den Besuchern der Urania wie bisher die Möglichkeit zu bieten, das interessante Experiment der Opern -Uebertr agung zu genießen, werden von morgen ab die Vorstellungen des „Wissenschaftlichen Theaters" eine Viertelstunde später als bisher, also um 72 Uhr a es Die Ozeanreise nach Amerika wird gleichfalls auf vielfahen Wunsch von morgen ab eine Zeit lang wiederholt in Scene gehen. Der Eintrittspreis zum Operntelephon ist auf 75 ermäßigt worden. Die Sommerferien des Instituts beginnen am 16. Juli, die Wiedereröffnung findet am 5. August statt.

Spandau, 30, Mai. Wie der „Anzeiger für das Havelland“ meldet, fand heute Nachmittag 2 Uhr auf dem hiesigen Hamburger Bahnhof ein Zusammenstoß zwischen einem Perfonenzuge und einem von Berlin fommenden Güterzuge ftatt. Die Maschinen und mehrere Waggons wurden stark bes{chädigt. Drei Personen vom Fahrpersonal find schwer verleßt, ebenso drei Fahrgäfste.

Stuttgart, 31. Mai. (W. T. B.) In Gingen riß heute Nacht die Verbindung einer Lokomotive mit Via N Lokomotivführer und Heizer stürzten herab, wobei dem leßteren dur die N Wagen beide Beine abgefahren wurden. Die führerlose Naschine raste 12 Minuten lang davon, durch Geislingen den Berg hinauf bis Amstetten, wo sie auf einen Güterzug auffsticß und den hinten stehenden Wagenwärter tödtete.

Sán Francideo. Dem „O, W, G 30. Mai, aus San Francisco gemeldet, daß infolge einer großen Flußüberschwemmung die Riesenbrücke der Canada- Pactficba hn und zahlreiche kleinere Brücken eingestürzt seien.

wird über London,

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Wetterbe t vom 31. Mai,

bewegung allenthalben fort.

Eine flahe Depression | Deutsches Theater.

Freitag:

Der Herr | _Sonntag: Benefiz für Frau Josefine Dora. Der

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orgens.

Stationen.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\p. red. in Millim.

409R.

Wind, | Wetter.

Temperatur in 9 Celsius 50 C.

Belmullet . . Aberdeen Christiansund Kopenhagen . Stockholm . Priva

t. Petersbg. Moskau Cork, Queens-

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756 TOT 797 T57 « 798 759 760 760

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halb bed. halb bed. Dunst wolkig bededckt heiter Regen bededckt

heiter bededt halb bed. wolkig!) bededt heiter?) wolkenlos halb bed,

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760 798 768 761 761 760 760 761 761

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H fi fil pi prt i i DO A O

—— _ =

759 761 761

1) Früh Gewoitter. und Regen. ?) Thau. Uebersicht der Witterung.

Die Luftdruckvertheilung if anhaltend eine sehr gleihmäßige und daher dauert die {wache Luft-

heiter halb bed.

wolkenlos 2) Nachmittags Gewitter

liegt über Südschottland und \cheint si langsam ostwärts fortzupflanzen; sodaß die trübe Witterung, welhe im südlichen Nordseegebiet bereits herrscht, sich au ostwärts über Norddeutschland ausbreiten dürfte. Jn Deutschland ist das Wetter im Nord- westen trübe und vielfa regnerish, in den übrigen Gebietstheilen vorwiegend heiter ohne nennenswerthe Niederschläge ; . die Temperatur is fast überall ge- stiegen, Ls indessen noch unter dem Mittelwerth. An der deut|chen Küste fanden zahlreiche Gewitter statt.

: Deutsche Seewarte. SRRE S SRS RN E SURE E A M RIH R S E R S N F T R A E Theater - Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- haus. 140. Vorstellung. Die verkaufte Braut. Komische Oper in 3 Akten von Friedri Smetana. Text von K. Sabina, deutsch von Max Kalbe. Tanz von Emil Graeb. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Teßlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Anfang 73 Uhr.

Schauspiel aus. 148. Vorstellung. Der Tugend- wächter. ustspiel in 4 Aufzügen, nah Lope de Vega, mit theilweiser Benußung der Braunfels'schen Eg für die deutshe Bühne bearbeitet von Eugen Zabel. In Scene geseßzt vom Ober-Regisseur Marx Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober-JIn- spektor Brandt. Die Dienstboten, Genrebild in 1 Aufzug von Roderich Benedix. Jn Scene geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube. Anfang 74 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 141. Vorstellung. Lohengrin. Nomantishe Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Lohengrin: Herr Kraus vom

of- und National-Theater in Mannhéim, als

ast.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 149. Vorstellung. Neu ein- studiert : Christoph Marlow. Trauerspiel in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruh. In Scene glet vom Ober-Regisseur Max Grube, Anfang

r.

Senator. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Zum leßten Male.

und der Liebe Wellen. Sonntag: Der Herr Senator. Montâg: Faust.

Berliner Theater. Abonnements - Vorstellung. Demetrius. 75 Ubr.

Sonnabend: Kean.

Sonntag, Nahm. 23 Uhr: Der Veilchenfresser. Abends 7 Uhr: Zum leßten Male. Doktor Nobin. Dir wie mir. (Ludwig Barnay.) Der Geizige.

Lessing-Theater. Freitag und folgende Tage: Madame Sans-Gênue. (Jenny Groß.)

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten- burg. Freitag : Zu volksthümlichen Preisen. Jugend. Ein Liebesdrama in 3 Akten von Max Qi. Anfang 73 Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernst-Theater. Letzte 14 Vor- stellungen. Freitag: Charley’s Tante. Schroank in 3 Akten von Brandon Thomas. Vorher: Die Vajazzi. Parodistishe Posse mit Gesang in 1 Akt von Ed. Jacobson und Benno Jacobson. Musik von Franz Roth. In Scene geseßt von Ad. (Frust. Anfang 7} Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Schluß der Saison: Freitag, 15. Juni.

Des Meeres

Freitag: 40. und leßte Anfang

Bentra!-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Leßte Woche. Nur 3 Vorstellungen. Freitag: Gast- spiel von Emil Thomas, Der Traum des Aktionärs. Dramatisches Quodlibet in 3 Akten (5 Bildern).

Sonnabend: Benefiz für Emil Thomas. Der Traum des Aktionärs.

Traum des Aktionärs.

Konzerte.

ßKroll’s Etablissement. Freitag: Großes Doppel-Konzert. Neues Orchester: Paul Prill. Kapelle des I. Garde - Dragoner - Regiments: Voigt. 2A 63 Uhr. * Entrée 50 4, Dutzend - Billcts

M.

Sonnabend: Groftes Doppel- Konzert. ;

Auf der großen Terrasse nah dem Königsplaß: Café Wp Restaurant bei freiem Entrée. Diners von

6 an.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elfriede Blaeser mit Hrn. Pro- fessor Dr. Adolph Hansen (Berlin—Gießen).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oher-Negierungs- Rath Frhrn. von Funck (Aachen).

Gestorben: Hr. Landstallmeister a. D. Julius von Slüter (Celle). Frl. Elise von der Groeben (Gr. Schwansfeld). Fr. verw. Legations-Rath und Minister-Resident Emilie von Hartmann, Wr: Mandel (Berlin). Fr. Amtshauptmann lse von Schlieben, geb. von Raab (Dreóden). Hr. Prem.-Lieut. a. D. Franz von Kameke (Berlin). Hr. Oberst a. D. Hermann Senff (Berlin), Fr Kammergerihts-Senats-Präsident malie Golz, geb. Kunde (Berlin). ns Hr: isenbahn-Direktor a. D. Heinrih Landgrebe (Breslau).

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz)!

ck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags Dr ft, Berlin E Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen (eins{chließlich Börsen-Beilage).

2 12G.

| Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

894,

Berlin, Donnerstag, den 31. Mai

Zusammenstellung der Bestimmungen, betreffend die Obliegenheiten der Gemeinde- und Gutsvorstände bei der Veranlagung und Verwaltung der Gewerbesteuer.

Vom 1. April 189% ab wird die Gewerbesteuer gegenüber der Staatskasse außer Hebung geseßt, jedoch für die Zwecke der kommu- nalen Besteuerung auch fernerhin vom Staate veranlagt und verwaltet.

Die von den Gemeinde- und Gutêvorständen *) hierbei wahrzu- nehmenden Geschäfte und Pflichten ergeben sih aus der nahfolgenden Zusammenstellung der bezüglichen Bestimmungen des Gewerbesteuer- geseßes vom 24. Juni 1891, der dazu ergangenen Ausführungsanweisung vom 10. April 1892 und der Zusaßtbestimmungen vom 5. März 1894.

É Erweiterung der Steuerpflicht.

1) Für die Zeit vom 1. April 1895 ab hat sih die Gewerbe- Ener aramagung auch auf folgende bisher steuerfreie Gewerbe zu erstrecken:

| a. die landwirthschaftlihen Branntweinbrennereien,

b. den Bergbau und die dazu gehörigen Aufbereitungsanstalten, sowie die bergbaulichen Nebenbetriebe (Nöstereien, Kokereien, Preß- tohlen- und Briquetfabriken u. \. w.), welche sich auf die Verarbeitung der selbstgewonnenen Erzeugnisse des Bergbaues beschränken,

c. die gewerb8mäßige Gewinnung von Bernstein, Ausbeutung von Torfstihen, von Sand-, Kies-, Lehm-, Mergel-, Thon- und der-

leihen Gruben, von Stein-, Schiefer-, Kalk-, Kreide- und dergleichen Brüchen, soweit niht nach der Art des Betriebes schon bisher die Steuerpfliht begründet war,

d. die Gewerbebetriebe des Staats mit Ausnahme der Staats- eisenbahnen, E : i :

o. die Neichsbank mit ihren sämmtlichen in Preußen belegenen Zweiganstalten.

2) Zum Zwee der erstmaligen Veranlagung sind die in jedem Gemeindebezirke vorkommenden Gewerbe der vorstehend (zu 1) be- zeichneten Arten einschließlich der Zweigniederlassungen, Fabrikations- Ein- oder Verkaufs\tätten und sonstigen Anlagen eines stehenden Gewerbebetriebes von dem Gemeindevorstande zu ermitteln und einzeln in ein Verzeichniß einzutragen, welches nah dem den Be- stimmungen vom 20. Mai 1892 zur erstmaligen Ausführung des Gewerbesteuergeseßes beigefügten Muster aufzustellen ift. |

Die Verzeichnisse aus den Stadtgemeinden sind direkt dem Vor- fißenden des Steuerausshusses der Klasse TV., diejenigen aus den Landgemeinden und Gutsbezirken zunächst dem Landrath einzureichen, welcher sie auf ihre Vollständigkeit prüft und nah den erforderlichen Berichtigungen ebenfalls dem Vorsitzenden des Steuerausschusses der Klasse 1V. zugehen läßt.

Die Verzeichnisse müssen sch \pätestens am 1. November 1894 in der Hand des gedachten Vors ißenden befinden.

Etwaige Veränderungen in dem Bestande der hier in Frage kommenden Gewerbe nach Aufstellung der Verzeichnisse bis zum 1. April 1895 haben die Gemeindevorstände in allen Fällen dem Vorsitzenden des Steuerausschusses der Klasse TIV. direkt mitzutheilen.

L Anmeldung der Gewerbebetriebe.

1) Wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muß davon dem Gemeindevorstande des Ortes, wo solches geschieht, vorher oder spätestens gleichzeitig mit dem Beginne des Betriebes schriftli oder zu P R Anzeige machen.

Diese Verpflichtung trifft auh denjenigen, welcher :

a. das Gewerbe eines Anderen übernimmt und fortseßt,

b. neben seinen bisherigen Gewerbe oder an Stelle desselben ein anderes Gewerbe anfängt.

Gewerbetreibende, welche an mehreren Orten in Preußen einen stehenden Betrieb unterhalten, haben an jedem Orte, wo solches geschieht, den Anfang des einzelnen Betriebes anzumelden.

Die Aufnahme eines Protokolls über die mündliche Anmeldung kann vermieden werden, wenn die Unterschrift des Anmeldenden in dem Verzeichnisse der Anmeldungen hinzugefügt wird (in Spalte „Bemerkungen“ oder in einer besonders anzulegenden Spalte des vor- geschriebenen Musters (vgl. Nr. 2). |

Der Anmeldeverpflihtung wird, soweit niht etwas Anderes bestimmt ist, durch die nah Vorschrift der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich 14) zu machende Anzeige genügt.

Der Gemeindevorstand hat innerhalb dreier Tage die Anmeldung zu bescheinigen.

2) Alle* bei dem Gemeindevorstand eingehenden Anmeldungen sind in das nah vorgeschriebenem Muster zu führende Verzeichniß der Gewerbeanmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs einzutragen.

3) In Betreff dérjenigen Gewerbe, zu deren Betrieb eine besondere Erlaubniß oder Genehmigung rah den Bestimmungen der Gewerbe- ordnung erforderlich is, haben die Gemeinde- und Polizeibehörden durch gegenseitige Mittheilungen, sowie durch Belehrung der Gewerbe- treibenden dahin zu wirken, daß der Anmeldepfliht genügt wird und Zuwiderhandlungen möglich} vermieden werden.

4) Bei Anmeldung der Uebernahme und Fortsetzung eines bereits zur Gewerbesteuer veranlagten Betriebes is der Name des bisherigen Inhabers deétselben unter Bezeichnung der Steuerklasse und Nummer der namentlichen Nachweisung anzugeben und in dem Verzeichnisse der Anmeldungen (in Spalte „Bemerkungen“) einzutragen.

5) Der Gemeindevorstand is verpflichtet, die erforderlihen Er- kundigungen über die Steuerpflichtigkett der angemeldeten Betriebe, bezw. darüber, in . welher Steuerklasse die Besteuerung zu erfolgen hat, anzustellen und sih hierüber gutachtlich zu äußern. Er muß deshalb sich mit den Bedingungen der Steuerpfliht und der Zu- gehüxigkeit zu den einzelnen Steuerklassen vertraut machen. Um fich die thatfächlihen Unterlagen für das von ihm abzugebende Gutachten zu beschaffen, steht ihm i

die Befragung des Inhabers des angemeldeten Betriebes,

die Grkundigung bei Vertrauenspersonen und Sachverständigen,

die Erforderung der nah § 54 des Gesetzes abzugebenden Er-

flärung des Gewerbetreibenden (vergl. unten Abschnitt 111) zu Gebote.

6) In den von der Bezirksregierung anzuordnenden und durch das Amtsblatt bekannt zu machenden Fristen hat der Gemeindevorstand von allen innerhalb der Frist bei ihm eingehenden Gewerbeanmeldungen dem Vorsißenden des Steuerausschusses der Klasse TV des Veran- e zu welhem die Gemeinde gehört, Mittheilung zu machen. O Diese Mittheilung erfolgt durh Uebersendung einer vollständigen, von dem Gemeindevorstande beglaubigten Abschrift der innerhalb der Frist in das Verzeichniß der Gewerbeanmeldungen bewirkten Ein- tragungen unter Beifügung der bezüglichen schriftlichen Anmeldungen und sonstigen Beläge. : _— :

Bei Gewerbetreibenden, bei denen von vornherein mit Sicherheit anzunehmen ift, Lo weder der jährlihe Ertrag 1500 4 noch das Anlage- und Betriebskapital 3000 M erreicht, ist unter Abstandnahme

*) Anmerkung : Der Kürze halber is im Folgenden nur von Ge- meindevorständen und Gemeindebezirken die Rede, während obige Be- stimmungen gleihmäßia auf Gemeinde- und Guts vorstände bezw. Gemeindc- und Gutsbezirke Anwendung finden.

von weiteren Ermittelungen. in Spalte „Bemerkungen“ des Verzeich- nisses der Anmeldungen einzutragen: „frei nah § 7 des Gesetzes“ E dieser Vermerk in die Abschrift (vergl. vorigen Absatz) aufzu- nehmen.

Für jede der übrigen in die Abschrift aufgenommenen Anmel- dungen ist nah vorgeschriebenem Muster ein besonderer Auszug aus dem Anmeldeverzeichnisse mit dem Gutachten des Gemeindevorstandes aufzustellen und der Abschrift beizufügen. Sollte die Abgabe der gutachtlihen Aeußerung wegen der nöthigen Erkundigungen nicht gleichzeitig mit der Uebersendung der Abschrift thunlih sein, fo ist dieselbe innerhalb der von dem Vorsißenden des Steuerausschus}ses der Klasse TV zu bestimmenden Nachfrist nahzubringen.

Ist der Gemeindevorstand imstande, über die Höhe des Anlage- und Betriebskapitals oder über den Ertrag bestimmtere Angaben zu machen, als solche zur Begutachtung der Steuerklasse, in welcher die Besteuerung zu erfolgen hat, erforderlih find, so {sind diese Angaben mit möglichster Genauigkeit und unter Bezeichnung der Quellen (z. B. Gutachten des Sachverständigen N. N., „eigene Angabe des Steuerpflichtigen“) in das abzugebende Gutachten aufzunehmen.

HL

Abnahme von Erklärungen gemäß § 54 des Gewerbe - steuergeleßes.

1) Bei der Abnahme einer Erklärung gemäß § 54 des Gewerbe- steuergeseßes ist von den Gemeindevorständen das vorgeschriebene Muster zu benugen. :

Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärungen ist den Bor- riften im Art. 71*) der Ausführungsanweisung zum Einkommen- Rege oay entsprechend den Steuerpflichtigen zuzustellen.

2) Zur Abgabe der Erklärungen ist vom Tage der Zustellung der Aufforderung ab eine mindestens einwöchige Frist zu gewähren.

Auf begründeten Antrag des Steuerpflichtigen kann der Gemeinde- vorstand die gestellte Frist angemessen verlängern.

3) Nachweislihh unrichtige oder unvollständige Erklärungen sind unter Angabe der Gründe sowie unter Stellung einer neuen, min- destens einwöchigen Frist behufs Berichtigung bezw. Vervollständigung zurückzugeben.

4) Lehnt ein Steuerpflihtiger die Abgabe, Berichtigung bezw. Vervollständigung der Erklärung ab oder kommt er der Aufforderung zu 3 nur in ungenügender Weise nah, so hat der Gemeindevorstand an den Vorsitßenden des zuständigen Steueraus\chusses **) hiervon Bericht zu erstatten.

IV.

Offenlegung der Gewerbesteuerrolle und Benach-

rihtigung der Steuerpflichtigen.

1) Der Gemeindevorstand hat die ihm vom Vorsitzenden des Steueraus\chusses der Klasse 1IV zugehende Gewerbesteuerrolle während einer Woche des Monats April öffentlich auszulegen und den Ort sowie die Zeit der Auslegung eine Woche vor Beginn der- selben in ortsübliher Weise bekannt zu machen. In der Bekannt- machung ist darauf hinzuweisen, daß nur den Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirks die Einsicht in die Rolle gestattet ist.

2) Die von den Vorsitzenden der Steueraus\chüsse dem Gemeinde- vorstande zugehenden Steuerzuschriften und Rechtsmittelentscheidungen hat dieser nach Maßgabe der Bestimmungen im Art. 71 ***) der Aus- führungsanweisung zum Einkommensteuergeseß dew Steuerpflichtigen in vershlossenem Zustande zuzustellen und innerhalb der von den Vorsitzenden der Steuerausschüsse gestellten Frist diesen die Be- bändigungsscheine einzureichen oder zu berihten, auf welche Weise die Zustellung bewirkt worden ist.

V. Veranlagung der Gewerbebetriebe, welche ih über mehrere Gemeindebezirfke erstrecken.

1) Erstreckt sich ein Gewerbebetrieb über mehrere preußische Gemeindebezirke, so hat der Steuerausshuß von Amtswegen den ver- anlagten Steuersatz in die auf die einzelnen Betriebsorte entfallen- den Theilbeträge zu zerlegen. Jedem betheiligten Gemeindevorstande wird von dem Vorsitzenden des betreffenden Steueraus\{husses der auf die Gemeinde entfallende Theilbetrag bekannt gemacht.

Der Gemeindevorstand hat diese Benachrichtigungen aufzubewahren und auf Grund derselben eine Nachweisung nach vorgeschriebenem Muster aufzustellen, in welche jedoch nur die auswärts ver- anlagten Betriebe und die für diese anzuseßenden Steuer - Theil- beträge aufzunehmen sind. Wegen der in der Gemeinde selbst ver- anlagten Betriebe enthält die Gewerbesteuerrolle auch den auf die Gemeinde entfallenden Theilbetrag.

2) Sofort nah Empfang der Gewerbesteuerrolle ist

a. die zu 1 erwähnte Nachweisung aufzurehnen und abzuschließen, demnächst

b. das auf die Gemeinde zum Zweck der kommunalen Besteuerung entfallende Gewerbesteuersoll durch Summierung der in Spalte 7 der Rolle und Nachweisung verzeihneten Beträge nah Maßgabe des vor- geschriebenen Musters am Ende der Rolle zu berechnen und diese Be- rechnung unterschriftlih zu vollziehen, und \{chließlich

c. in den Landfreisen das Ergebniß der Berechnung bis zum 1. April dem Landrath und zwar unter Mittheilung der auf die einzelnen Gewerbesteuerflafsen entfallenden Summen anzuzeigen.

3) Befinden sich in den zu einem Landkreise gehörigen Gemeinden keine auswärts veranlagten Betriebe, so hat der Gemeindevorstand bis zum 1. April dem Landrath die Gesammtsumme der in Spalte 7 der Rolle verzeichneten Beträge und die auf die einzelnen Gewerbe- steuerklafsen entfallenden Summen anzuzeigen. Ist der Landrath zugleih Borsißender des Steueraus\chusses der Klasse 1V, fo genügt die Anzeige, daß sich in der “betreffenden Gemeinde keine auswärts veranlagten Betriebe befinden.

Uebergangsbestimmung.

4) Zur befferen Wahrung der Ansprüche der Gemeinden bei der Vertheilung der Steuersäße solher Gewerbebetriebe, welche sich über mehrere Gemeindebezirke erstrecken, erhalten für 1895/96 die Gemeinde- vorstände von den Vorsißenden der Steuerausschüsse einen hierauf bezüglichen Auszug aus der naimentilihen Nachweisung beziehungsweise aus dem Zugangsnotizregister. ;

Diejenigen Gemeindevorstände, welchen hinfichtlich einzelner in

ihrem Bezirk belegener Betriebsstätten von Gewerben, welche sich über mehrere Gemeindebezirke erstrecken, ein derartiger Auszug nicht zu- gegangen ist, haben dem Vorsißenden des Steueraus\chusses der Klasse TV ihres Bezirks von dem Vorhandensein der betreffenden Betriebsftätten \pätestens bis zum 15. Januar 1895 Anzeige zu erstatten. Auch steht es ihnen frei, wenn die Auszüge unvollständige Angaben über den Unifang der Betriebsstätten enthalten, diese durch eine entsprehende Mittheilung an den Vorsißenden des Steuer- ausschusses der Klasse 1V zu vervollständigen. N 2 Anmerkung: Abgedruckt unten in der Anmerkung zu Abschnitt V Vet **) Anmerkung: Ist der betreffende Gewerbetreibende noch nit zur Gewerbesteuer veranlagt, so ist an den Vorsitzenden des Steuer- ausschusses der Klasse IV zu berichten. \

***) Anmerkung: Art. 71 der Ausführungsanweisung zum Ein-

fommensteuergeseße lautet: (Abdruck des Wortlauts).

VI

Allgemeine Verpflihtung der Gemeindevorstände zur Mitwirkung bei der Veranlagung.

Die Vorsizenden der Steuerauss{hüsse können \ih bei der Fest- stellung der für die Veranlagung der Gewerbesteuer erheblichen That- fachen nah ihrem Ermessen der Mitwirkung der Gemeindevorstände bedienen. Lttere haben den diesbezüglihen Aufforderungen zur An- stellung von Ermittelungen oder zur Ertheilung amtlicher Auskünfte Folge zu leisten.

Auch haben sie den Vorsitzenden der Steueraus\chüsse die Einsicht in alle zu ihrer Verfügung stehenden Bücher, Aften und Urkunden, welche die Gewerbeverhältnisse der Steuerpflichtigen betreffen, zu ge- statten, fofern nicht wie dies hinsichtlih der öffentlichen Sparkassen der Fall besondere geseglihe Bestimmungen entgegenstehen.

Zum hundertjährigen Gedenktag des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten

veröffentlicht der Geheime Ober-Justiz-RathVierhaus im „Juristishen Literaturblatt“ folgenden Aufsaß:

Durch das Publikations - Patent vom 5. Februar 1794 war dem Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten vom 1. Junius 1794 an volle Geseyzeskraft beigelegt worden, „also, daß nach diesem benannten Tage dasselbe bei Vollziehung und Beurtheilung aller rechtlihen Handlungen und deren Folgen, vie bei Entscheidung der fich ereignenden Rechtsstreitigkeiten zum Grunde gelegt werden soll“. Am 1. Juni 1894 steht das Geseßbuch somit hundert Jahre in Geltung. Gleich dem hundertjährigen Baumstamme, dem Sturm und Alter weithin ragende Aeste geraubt haben, der aber aus den übrigen Zweigen in unverringerter Jugendkraft Blätter, Blüthen und Srüte treibt: so übt das Landrecht heute, in wesentlihen Theilen durch die neuere Geseßgebung außer Kraft geseßt oder abgeändert, in seinem Kern unberührt, auf die moderne RNechtsentwickelung in früher ungeahntem Maße weitreihenden Einfluß.

Die gewaltigste Kodifikationsarbeit der neueren Zeit, das Unter- nehmen, den gesammten Stoff des materiellen Rechts zu sammeln und in feste Formen zu kleiden, entsprang dem schon e tief empfundenen Bedürfnisse nah Einfachheit und Klarheit des Rechts. Dies war nicht ein in der Gelehrtenstube ersonnenes, von dem Richterstande getragenes Verlangen der Juristen selbst: das Volk und ihm voran die Herrscher waren durhdrungen von der Nothwendigkeit einer Besserung. Stölzel hat zutreffend darauf hingewiesen, daß bereits die Ordre Friedrih Wilhelm?s I. vom 18. Juni 1714, die der Hal- lenser Juristenfakultät die Ausarbeitung der Konstitutionen auftrug, übrigens auch {on an ältere Vorgänge anknüpfte, ein Vorläufer des Auftrags zur Ausarbeitung des Landrechts, der Ordre vom 14. April 1780, gewesen sei. Weder jene Ordre von 1714 noch die der gleichen tiefen Empfindung für die Nothwendigkeit einer Reform entsprungene Instruktion an Cocceji vom 2. Oktober 1746, die gleihfalls den Auftrag zur Landrechts-Kodifikation enthielt, führten zum Ziele. Die Schwierigkeit der Aufgabe einer Zivilrehts - Kodifikation war im 18. Jahrhundert ebenso ein Hinderniß der Vollendung, wie sie es in unseren Tagen ist. Erst die Ruhe der späteren fridericianishen Re- gierungszeit und das Glück, in Svarez den {öpferishen Geist zu finden, zeitigten das Werk, das noch nah seiner Vollendung Schiff- bruch zu leiden ernsteste Gefahr lief. Siegreih war es eben nur durch die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit, das jus controversum dur ein jus certum zu erseßen.

Das Ziel hierbei war niht sowohl Neuschöpfung als Kodifikation des Bestehenden. Ja in dieser Vorsicht gingen die Redaktoren fo weit, dem Landrecht nur die Subsidiarität einzuräumen. Allein der Vorbehalt der Provinzialrehte und die Suspension der drei ersten Titel des zweiten Theils sind für den größten Theil der Monarchie ohne Bedeutung geblieben; hier ist der Kodifikationszweck erreicht worden: an Stelle eines Wustes ungeschriebenen, sich durchkreuzenden Nechts\toffs traten feste Normen. :

Man is gewohnt, im Landrecht in erster Reihe das privatrechht- lihe Geseßbuh zu erblicken. Das ist ungerecht: in den öffentlih- rechtlichen Titeln des zweiten Theils. liegt ein nit geringer Theil der Bedeutung, den das Landrecht für die Zeitgenossen in sich s{loß. War es doch die absolute Monarchie, die der von ihr abhängigen Staatsverwaltung feste Normen seßte, die das Staatsoberhaupt in das Rechtssystem als Organ einfügte und seine Pflichten und Rechte bezeihnender Weise zuerst jene, dann diese festsezte zu einer Zeit, wo der Gedanke konstitutioneller Verfassung dem deutschen Rechtsleben noch völlig fremd war. Hatte auch manches bei der Umbildung des Allgemeinen Geseßbuchs in das Landrecht geopfert werden müssen: immer blieb genug, um eine feste Grundlage des preußischen Staats- und Verwaltungsrehts zu bilden.

Andere Ziele, die sich die Verfasser des A. L.-R. gesteckt hatten, auf die sie ein vorzugsweises Gewicht legten, sind freilich nit erreiht worden, ja sie konnten nit erreiht werden. Wenn Svarez in seinem von Stölzel mitgetheilten Promemoria erstrebte, „bei jeder Materie die dabei vorkommenden zweifelhaften Fragen, über welhe die Rechts- gelehrten und au wohl die Gerichtsstühle bisher nit einig gewe|en, zu entscheiden“, fo hat es Kontroversen über landrehtlihe Bestim- mungen fo gut gegeben als früher über gemeinrechtlihe Fragen. Und wenn Svarez ferner beabsichtigte, daß „Leute von mittelmäßigen, dur eine ganz gewöhnlihe Erziehung und Uebung gebildeten Sage das neue Geseßbuch sollen verstehen und anwenden können“, so bedarf es heute keiner Versicherung, daß eine Popularifierung der Gesehz- gebung in diesem Sinne überhaupt unmöglich ist. Der von Svarez und Goßler selbst gemachte Versuch, dur den „Unterricht über die Gesetze" diese Popularisierung zu fördern, is gescheitert. Jenes Streben der Landrechts-Verfasser wurde vielmehr zur Quelle für den Ba des Gefeßbuchs: überwuchernde Kasuistik, die den ge- unden Kern zu erstickden drohte. Daß die übermäßige Breite, die ag der Einzelentshëeidungen dur die Kraft des geseßgeberischen

edankens überwunden worden sind, beweist eine gewaltige Lebens- fähigkeit, die um so höher zu veranschlagen ist, als dem Werk in den ersten Jahrzehnten seines Bestehens mächtige äußere und innere Feinde erstanden. S

Denn die hundertjährige Lebenszeit, auf die das Landrecht zurück- blickt, begann mit der herben Prüfung, welche die Zertrümmerung des preußishen Staats im Jahre 1806 allen seinen Einrichtungen auf- erlegte. Das junge Geseßbuch bestand sie glänzend. Die Cnc patente von 1814 bis 1825 ließen es nit nur in jenen Landestheilen wieder aufleben, in denen die französische T es verdrängt hatte, sondern sie erweiterten feinen Geltungsbereich auch auf die meisten Gebiete, deren Zuwachs Preußen den Jahren 1814 bis 1815 verdankte. Cine der wichtigsten dieser Erwerbungen, die Rheinprovinz, wußte freilih der au hier geplanten Einführung des A. L.-R. erfolg- reichen, aus den besonderen Verhältnissen dieser Landestheile er- flärlihen Widerstand entgegen zu stellen. /

Ernster noch, weil hier der Schuß der obersten Staatsgewalt versagte, war die Oa die dem Landrecht aus der Entwickelung der deutschen Rehtswissenschaft erwuhs. Das A. L.-R. hatte in dem bestehenden Recht Elemente der verschiedensten Art vorgefunden,

darunter auch solche, die einer Strömung entstammten, welche „in