1894 / 128 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Entw 11; Beldlub j 21720 n io fd bie Fr 8 des cs angemessen sei, den § 1737 auch auf solche Fälle auszu-

dehnen, in denen die Buiinbigung us einem dieser Gründe beantragt worden ist. Von einer Seite wurde befürwortet die - Anordnung einer vorläufigen Vormundschaft nur im Falle - eines Antrags a Entmündigung wegen Vershwendung zu-

piasen, Die Mehrheit entschied sch jedoch für die Ausdehnung

S 1737 auf alle Fälle, in denen nah den in zweiter Lesung gefaßten Beshlüssen eine Enimündigung stattfinden kann. Eine weitere Meinungsverschiedenheit pas sih darüber, ob mit dem Entwurf die Entscheidung Über die Anordnung der vorläufigen Vormundschaft vorbehaltlich des Rechts: mittels der chwerde in die Hand des Vormundschafts- s gelegt werden oder ob die Anordnung der vorläufigen

ormundshaft nur auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Entmündigungsgerihts ulässig sein solle, Die Mehrheit trat dem Entwurf bei: bad wurde der Anregung Folge ge- geben, dem S 1737 Abs. 1 die Bestimmung hinzuzufügen, daß eine vorläufige Vormundschaft nur dann angeordnet werden solle, wenn sie zur AbwendAng erheblicher die Person oder das Vermögen drohender Gefahren geboten ist. Die übrigen Be- stimmungen bes8& 1737 wurden sahlich im wesentlichen nach dem Entwurf angenommen. Einvernehmen bestand, den Abs. 3 des & 1737 dur den Zusay zu ergänzen, daß die vorläufige NormundsHaft auch dann endigt, wenn der Antrag auf Ent- mündigung zurückgenommen wird; andererseits foll, falls die Entmündigung erfolgt, die Beendigung der vorläufigen Vor- mundschaft erst dann eintreten, wenn auf Grund der Ent- mündigung ein Vormund bestellt wird.

Die Berathung wandte sich sodann den Vorschriften der 0s 1738 bis 1748 über die Pflegschaft zu. Dieselben ge-

ngien mit einigen niht erheblihen Acnderungen fahlich nah dem Entwurf zur Annahme. Der § 1447, wona eine prozeß- fähige, unter Pflegshaft stehende Person, wenn fie in einem Rechtsstreit durch einen Pfleger vertreten wird, für den Rechtsstreit einer nit icteiMiigen Person gleichgestellt ift, sol in die Zivilprozezordnung verwiesen werden. Der von ciner Seite zu § 1747 beantragte Zusaß, daß die durch den Pfleger vertretene prozeßfähige Perjon die Führung des Nechtsstreits an Stelle des Pilegers selbst übernehmen fönne, zu der Uebernahme aber Anzeige an den Gegner erforderlich sei, wurde abgelehnt. Dagegen wurde zu 8 435 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung, wonach Minderjährigen, die das sehzehnte Lebensjahr zurücgelegt haben, oder Ver- schwendern über E: die in ang A derselben R oder Gegenstand ihrer Wahrnehmung gewesen sind, der Eid zugeshoben oder zurücgeshoben werden fann, sofern dies von dem Gericht auf Antrag des Gegners nach den Um- ständen des Falls für zulässig erklärt wird, der Zusaß be- schlossen, daß die genannte Vorschrift au dann gilt, wenn eine prozeßfähige Partei in dem Rechtsstreit durch einen Pfleger vertreten wird. Jm Zusammenhang mit dieser Er- gänzung wurde weiter beschlossen, im Z 435 Abs. 2 der Zivil- prozeßordaung den Minderjährigen niht nur die wegen Ver- schwendung, sondern auch die wegen Geistes\chwäche oder wegen Trunfksuht Entmündigten gleichzustellen. (Vergl. den 8 435 der Z-P.-O. in der Fassung des Art. 11 des Entw. eines Einf.-Ges. zum B. G.-B.)

Von einer Seite war beantragt, den Entwurf durch Vor- schriften zu ergänzen, wie sie das Französishe Recht (code civil Art. 499, 513 bis 515) enthält. Der Antrag ging im wesent- lihen dahin :

Ein Volljähriger soll für alle Vermögensangelegenheiten oder für gewisse Arten derselben oder auch nur für einzelne Vermögensangelegenheiten einen Beistand erhalten können, wenn Cine Fähigkeit, die Angelegenheiten zu besorgen, infolge pon Geistesfranfheit, Vershwendungs- oder Trunksuht zwar niht gänzlih aufgehoben, aber beshränkt ist. Die Anordnung der Bean tas, soll die Wirkung haben, daß derjenige, für welchen ein Beistand bestellt ist, Schenkungen überhaupt nit, andere Rechtsgeschäfte aber, zu welchen ein Vormund der Ge- nehmigung des Vormundschaftsgerichts oder des Gegenvormunds bedarf, nur mit Genehmigung des Beistands vornehmen fann, soweit sie in dessen Wirkungskreis janen,

Im übrigen war der Vorschlag den Bestimmungen des Entwurfs über den Beistand der Mutter (58 1539 ff.) nach- gebildet. Die Mehrheit der Kommission war jedoch der An- ncht, daß ein Bedürfniß, neben der Vormundschaft und der Pflegschaft eine Beistandschaft als besonderes Jnstitut aufzu- nehmen, nit vorliege, und lehnte deshalb den Antrag ab.

In Bezug auf das Familienrecht war nunmehr nur noch die früher ausgeseßte Berathung der §S 1508, 1658 zu er- ledigen, welche Vie religióse Erziehung der unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft stehenden Kinder betreffen. Nach dem Entwurf sollen in dieser Hinsicht die landesgeseb- lichen Vorschriften unberührt bleiben. Dem Standpunkt des Entwurfs gegenüber war von verschiedenen Seiten beantragt, die religiöse Erziehung der Kinder reichsgeseblich im Bürger- lihen Geseybuch zu regeln. Ueber die Art der Regelung gingen aber die Anträge sowohl in den Grundlagen als in den Einzelheiten weit auseinander. Nach einer eingehenden Erôrterung trat die Mehrheit dem Standpunkt des Entwurfs bei. Abgelehnt wurde au der Antrag, wenigstens die Vor- schrift aufzunehmen, daß, wenn der Minderjährige das sehzehnte Lebensjahr vollendet habe, er berechtigt fei, sein Glaubens- bekenntniß selbst zu bestimmen. Jm Auraen wurde beschlossen, den in den §8 1508, 1658 ausgesprochenen orbehalt für die Landes: aesehgecbung in das Einführungsge ey zu verweisen. Im Anschluß an die Berathung der Bo Erilien über die religióôse Erziehung der Kinder war von einer Seite angeregt, das Vor- mundschaftsrecht noch durch die Bestimmung zu ergänzen, daß dem Vormund die Sorge für die religiöse Erziehung des Mündels au

dann entzogen werden könne, wenn er nit dem Bekenntniß angehöre, in welhem der Mündel zu erziehen foi, Dieser Anregung wurde Folge gegeben.

Die Kommission ging barauf zur Berathung des das Erbrecht enthalienden leyten Buchs des Entwurfs (§8 1743 ff,) über. : |

Die allgemeinen Vorschriften der 55 1749 bis 1762, welche in der Hauptsache Begriffsbestimmungen enthalten, wurden sahlich nit beanstandet, aber zum theil als entbehrlih gestrichen, zum theil mit dem Vorbehalt angenommen, sie mit anderen Vorschriften zu verbinden. /

Von den 88 17583 bis 1787, welhe allgemeine VPor- schriften über ege Verfügungen enthalten, wurden noch die §8 17583 bis 1757 erledigt.

17583 Rrre l, welher den tierfreiheit ausspricht, erte Na nfidaß f,

Die Meins des S

Grundsaß der Te leine Anfehtung ; die Mehrheil war jedoch der :

es einer ci i Bestimmung dieser Art nicht bedürfe, da der Grundsaß hon aus anderen Vorschriften erhelle. Gegen den Absagz 2 des §1753, wona eine le htm illige Ver- fügung von dem Erblasser jederzeit ASTES oben werden kann, erhob si kein Midérsprucd. Auch der § 1754, der einen Vertrag für nichtig erkläri, durch welchen fi ‘jemand verpflichtet, eine legtwillige Verfügung zu errichten oder niht zu errichten, aufzuheben oder niht aufzuheben, ge- langte nah dem Entwurf zur Annahme.

“Gegenstand einer legtwilligen Verfügung kann nách den £8 1755 bis 1757 sein: die Bestimmung des Erben sowie die Ausschließung eines Verwandten oder des Ehegatten von der geseßlihen Erbfolge ohne gleih- zeitige Einseßung eines Erben, ferner ein Vermägtniß eine Auflage. Jm allgemeinen wurden die betre nden Vorschriften nit beanstandet. Nur über die Begri fsbestim: mung des Vermächtnisses und der Auflage ergaben ih Mei- nungsverschiedenheiten; die bezüglichen Vorschläge wurden chließlih der Redaktionskommisston zur Prüfung ü erwiesen.

Die gestrige Berathung der Agrarkonferenz, bei La

welcher der Minister für. Landwirthschaft, Domänen und Forsten von Heyden wiederum den Vorsiß übernommen gatte, betraf die Fragen der Schuldentlastung des länd- ihen Grundbesizes und der Einführung einer Vershuldungsgrenze für denselben.

Professor Dr. Shmoller-Berlin kritisiert die seines Erachtens zu weit gehenden Forderungen Vogelsang's auf dem zur Berathun stehenden Gebièzt und andere dahin gehörige, von ihm als ntevift bezeichnete Pläne, zu denen er auch die Ausgabe von Banknoten auf den Grund und Boden zählt. Dagegen hält er die Mög- lichkeit keineswegs für ausgeschlossen, daß einzelnen übers{uldeten Grundbesizern gegenüber dur staatliche oder korporative Intervention ohne zu große Belastung der. helfend eingreifenden Institute eine Schuldenminderung angebahnt werden könnte. Nach dem Vorgang des österreihishen Geseßentwurfs über die Organisation der landwirth- schaftlichen Berufsgenossenschaften denkt er in erster Linie an eine An- fnüpfung jener Maßnahmen an die Subhastationen, indem dur Mitbieten und eventuellen Erwerb der Güter einem Verschleudern und zu tiefen Sinken der Bodenpreife entgegengewirkt würde. Gine be- sondere Schwierigkeit erblickt er in der Auswahl des richtigen Organs für diese Aufgabe. Den General-Kommissionen oder Rentenbank- Direktionen giebt er vor den Landwirthschaftskammern den Vorzug, sie wären das sachverständigste Personal; er glaubt jedo eine korpo- rative Mitwirkung der Landwirthe unter keinen Umständen entbehren zu können. Gelinge es Kreis- und Provinzialkorvorationen der Guts- besißer und Bauern zu diefen Zwecken zu schaffen, so müßten diese natürli obligatorish sein ; aber ihren Dienst dürften sie niemandem aufdrängen. Daß die in Frage kommenden Organe nah weiterer Entwickelung ihrer völlig neuen, ang unbekannten Thätigkeit all- mählich auch mit Erfolg zu freiwilligen Gutsankäufen schreiten könnten, erscheint ihm sehr wohl denkbar. Für Güter nun, die diesen oder einen ähnlihen Prozeß durhgemacht haben, befürwortet er die Einführung einer Vershuldungsgrenze bis zu zwei Drittel des Werths unter der unabweisbaren Vorausseßung, daß für eine bessere Organi- sation des Personalkredits gesorgt werde. _

Nittergutsbesivger Sombart- Berlin schildert in längerer Aus- einandersezung die Gestaltung der Getreidepreise seit Anfang diefes Fahrhunderts; er weist hin auf die Mißstände, welche sih aus der er- deblichen Differenz zwishen Verkaufs- und Ertragswerth der Land- güter ergeben und erblickt in ihnen eine wesentliche Ursache der Ver- \chuldung des ländlichen Besißes, die er daneben für viele Fälle auf ein zu anspruhsvolles Leben der Grundeigenthümer zurückführt und nicht in allen Landestheilen, z. B. nicht in der Provinz Sachsen, als bedrohlih ansieht. Die Verschuldungsgrenze verweist er hauptsächlich auf den Weg der Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner. Eine Beschränkung des Real- und Ausdehnung des Personalkredits hält er im allgemeinen für ein richtiges Prinzip.

Graf von Holstein - Neverstorf erklärt, daß er geseß- eberishen Maßnahmen auf den Gebieten der Verschuldungsbeschrän- Kna und der damit eng verbundenen Schuldentlastung nicht zuzu- stimmen vermöge, als bis seine Bedenken gegen eine erhebliche Aus- dehnung der Jnanspruhnahme des Personalkredits seitens ländlicher Grundeigenthümer widerlegt seien. j Í

Amtsgerichts-Rath Sch mi y - Erkelenz zweifelt an der Durhführ- barkeit einer Schuldentlastung, da sih unter den jeßt bereits so er- heblich belasteten Grundbesigern wohl faum eine genügende Zahl opferbereiter Personen zu der von Professor Schmoller als unbedingt nothwendig bezeihneten Mitwirkung bereit erklären werde. Die Ein- führung einer Verschuldungsgrenze ist nah seiner Auffassung keines? wegs bedeutung6los, wenn fie au nicht mit einer Schuldentlastung Hand in Hand gehe; sie ist ihm aber deswegen bedenklih, weil die durch sie herbeigeführte Beschränkung des Realkredits niht dur einen ausgedehnteren Personalkredit ersetzt werden könne.

Gutöbesizer Wendorff -Zdziehowo kann das Eintreten des Perfonalfredits für den Realkredit gleichfalls nur als höchst bedenklich bezeichnen, da die shließlihe Form des ersteren der Wechsel sei. Er hält aus diesem Grunde die Festsegung einer Verschuldungsgrenze, die zutreffend überhaupt niht gezogen werden fönne und deren Ginführung zu großen Härten führen würde, für unthunlich; dagegen sind feines Erachtens alle Vershuldungen obligatorisch in das Gewand der Amortisationss{uld zu kleiden und bei sicherem Kredit in 50 Jahren, bei unsiherem in 26—27 Jahren zu tilgen, Eine Beschränkung des Realkcedits befürchtet er von ciner solchen Maßnahme nicht.

Rittergutsbesißer von Knebel-Do eberi y bezeichnet als Vor- bedingung der Wirksamkeit aller Maßnahmen zur Herbeiführung einer Entschuldung und zur Verhütung der weiteren Verschuldung des länd- lihen Besitzes, die Hebung der Preise der landwirthschaftlichen Pro- dukte. Falls diese erfolgreich angestrebt werde, empfiehlt er auf dem Gebiete der zur Berathung stehenden Fragen die Festseßung einer obligatorishen Berschuldungégrenze bis zur Hälfte der Landschafts taxe, innerhalb derselben völlige Freiheit der * zershuldungsbefugniß; darüber hinaus Zulassung eines gewissen an Verwendungszwecke ge- bundenen Kredites mit verstärkten Amortitationsbeträgen, im übrigen aber Verweisung des Grundeigenthümers auf den aus- auszubehnenden und zu exrleihternden Personalkredit. Die Schuldentlastung anlangend, will er die über die La1.do schaftêtaren hinausgehenden Hypothekenschulden ihrem Schicksal überlassen, für die zwischen der Verschuldungsgrenze und der Taxgrenze stehenven Hypotheken aber eine obligatorishe Amortisation dur Ber- mittelung der Landschaften einführen. | L :

Rittergutöbesißer von Ploey-Doellingen stellt die staat- liche Ausgabe von Grundnoten zur sorgfältigen Erwägung. Er hält dieselbe dann für realisierbar, wenn die Reichsbank wie die Privat- banken im Ausgeben von Banknoten angemessen beschränkt würden.

Professor Dr. Paas che- Marburg ist ein Gegner der allgemeinen Ser uldungsgrenze. Im Hinblick auf die auch seinerseits gewünschte Einführung des Anerbenrechts für den ländlichen Besiy hält er eine in der mecklenburgischen Geseßgebung ih findende Bestimmung, nah welcher der Gutseigenthlimer die Serau erun, und Verschuldung des Lanbguts durch Gintragung im Hypothekenbu beschränken kann, auch für preußishe Verhältnisse angemessen E M

Staats-Minister Graf von : A -Trüpschler führt aus, daß, wer Anerbenreht wolle, au einer Berf ulbungsbeschränkun zus timmen mlisse. (Er hält die obligatorische inführung einer solchen ür allein möglich und zum Ziel führend, indem er darlegt, E ie dur he eintretende Herabminderung des Verkehröwerths der Güter ihrer Annahme nicht entgegenstehe, Cine richtige Vershuldungsgrenze wird sich seiner Ansicht nah nicht so {wer finden lassen, wenn die Grundbesißer kleiner Bezirke mit gleihartigen Ver-

und-

Personalkredit

bêltnifsen cbliggtociis zusammengeseßt und genötbigt werden, bei einer Ents{chu des ländlichen ves nah Kräften mitzuwirken. einzelnen lasse für alle diese Maßnahmen der einzuschlagende

Es nit bezeihnen; das aber sei bexvorzubeben, daß an die Stelle des beschränkten Realkredits der ungleich wichtigere Personalkredit zu treten habe, und daß au für dessen bessere Orga» nisation kleine Verbände der Grundbesißer unentbebrlih seien.

Professor Dr. Sering- Berlin verweist für die Frage der Sculdentlastung wiederholt auf das Mitbieten von Korporationen der E bei Gutsêversteigerungen, empfiehlt au die Bildung von Fonds ür alle Provinzen na Art der der Ansiedelungskom- mifsion zur Verfügung gestellten. Er befürwortet die Einführung einer Verschuldungkgrenze in der seinerseits zu Beginn der Konferenz bereits eingehend begründeten Art und erörtert die seines Erachtens undurchführbare Ausgabe von Grundnoten.

A Hecht-Mannheim tritt den Ausführungen des Professors Schmoller entgegen, nimmt zu der Frage der Einführung ciner Ver- \{uldungsgrenze keine Stellung, weil ihm die Weisung des Wegs unentbehrlich erscheint, wie sie ohne Risiko für den Staat oder größere Theile desselben gebildet werden könnte, und begründet seine auf bessere Organisation des Personalkredits hinzielenden spezialisierten Vorschläge. Für die Sculdentlastung is ihm eine ausgedehnte Amortisation innerhalb beschränkter Zeit das beste Mittel, auch legt er dem Prinzip der Lebensversicherung mit Rücksiht auf jene die größte Bedeutung bei und empfiehlt, das Annuitätenwefen und die Lebensversicherung bei der ländlihen Bevölkerung vopulär zu machen.

Land!cafts-Direktor von Laer- Münster i. W. ist ein Gegner der Vershuldungsgrenze. Den Realkredit möchte er bei langen, den

bei kurzen Fristen angewendet sehen. Zur Herbei- führung einer Entschuldung des ländlichen Grundbesißzes if seines

Erachtens s\taatlihe Beihilfe nothwendig, ihre Gewährung aber ausfihtslos.

Geheimer Regierungs-Rath, Professor Ad. Wagner- Berlin wendet sich zunächst gegen Frotenar Schmoller, mit dem er zwar im ganzen, aber doch nicht darin übereinstimmt, daß eine Ablösung der bestehenden Hypotheken nah Art der Reallastenablöfung, und zwar durch Vermittelung von Rentenbanken, so ganz unbedingt von der Hand zu weisen sei. Denn, wenn auch ia Form und Ursprung bistorish und rechtlich verschieden, sei doch der ökonomische Effekt von Zehnten und dergl. derselbe wie der der heutigen hypothekarishen Be- lastung. Sodann entwickelt er seine Ansicht über die in der Aus- gabe von Bodennoten ohne ausreichende Decckung für den Staat zu erblidende Gefahr, welche diese Maßnahme unausführbar erscheinen lasse. Nah seinem Dafürhalten müssen die Fragen der Schuldent- lastung und Verschuldungsbeshränkung mehr mit der Frage der Verwendungszweccke. des Kredits verbunden werden. Für den Besitz- und den dauernden Meliorationskredit hält er den Realkredit be- rechtigt und wünscht für sie eine Vershuldungsgrenze bis zu einem bestimmten Werthstheil des Guts unter Kontrole der bestimmungs- emäßen Verwendung dur die General-Kommissionen oder die Land- fWasten. Dagegen if nah seiner Auffassung für den Betriebskredit, den Nothkredit und den rein persönlichen Kredit (für Haushalt 2c.) der Personalkredit gegeben, dessen bessere Organifation in kleinen Nerbänden im Anschluß an die ländlichen Gemeinden empfohlen wird. Für die Organisation des Realkredits hält Redner die Mitroirkung der gesammten ländlichen Interessenten, die nöthigenfalls zu Zwangs- verbänden zu vereinigen fein würden, für unabweisbar, während er den Staat nicht oder doch nur in geringem Umfange bei dieser Aufgabe betheiligen möchte.

Rittergutsbesiger von Puttkamer - Plauth möchte eine generelle Festsezung der Vershuldungsgrenze niht empfehlen, weil die Gutspreise dadurh noch unter die jeyigen sinken würden. Dagegen hâlt er eine folhe überall da für angezeigt, wo eine Beihilfe des Staats oder irgend welcher Korporationen zur Kräftigung des Be- fißes in Anspruch genommen wurde (Rentengüter, Amortisation von Schulden). Der Personalkredit vermag feiner Ueberzeugung nach den Realkredit nur unvollkommen zu ersetzen.

General-Kommissions-Präsident Küster - Düsseldorf verweist auf die Konsequenzen, welche die Einführung einer NVerschuldungsgrenze insofern mit sich bringen würde, als Abänderungen der Reichs-Zivil- prozeßordnung und der Konkursordnung nicht vermieden werden fönnten. Ob die geseßgebenden Körperschaften fich zu folhen Maß- nahmen bereit erklären würden, ist dem Redner äußert ¡weifelhaft.

Staats-Minister von Heyden äußert sich zum Schluß über die fernere geschäftlihe Behandlung der hier in einer mehr allgemeinen Diskussion verhandelten Fragen, welche, #o- fern sie zu Maßnahmen der Geseßzgebung und Verwaltung führen würden, noch weiteren Durchberathungen im einzelnen unter Zuziehung besonderer Vertrauensmänner unterliegen müßten. Mehrfah sei in den vershiedenen Fragen die Mit- wirkung von Korporationen der Landwirthe ins Auge gefaßt worden und seien hierbei auch die Landwirthschaftskammern wiederholt genannt. Jn dieser Beziehung wolle er mit Rück- siht auf eine falsche, in diejen Tagen durch die Presse ge- gangene Nachricht, diese Gelegenheit benußen, um zu erklären, daß an eine besondere Berufung der Provinzial-Landtage zur Berathung über die Landwirthschaftskammern nicht gedacht werde. Die Vorbereitung dieser Organisation und die vor- gängige Berathung mit den bejiehenden landwirthschaftlichen Vereinen werde soviel Zeit erfordern, daß eine besondere Ein- berufung der Provinzial-Landtage sich erübrigen dürfte.

Die Verhandlung wurde alsdann auf heute, Sonnabend, Vormittags 10 Uhr, vertagt.

Bei Eröffnung der heutigen Verhandlung nahm der Vorsißende, Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten von Heyden Veranlassung, einen in der „National-Zeitung“ vom 2. d. M. enthaltenen, eine Mittheilung des „Hamburger Korrespondenten“ wiedergebenden Artikel zu verlesen, in welhem den im „Reichs- und Staats - Anzeiger“ veröffentlichten Sißungsberichten eine tendenzióse Färbung zu Gunsten agrarischer Bestrebungen vorgeworfen wird. Unter Zustimmung der Versammlung, insbesondere auch des in jenem Artikel erwähnten General-Landschafts-Direktors Bon-Königs- berg wies Minister von Heyden 1ene Angriffe zurück, die ch shon dadurch erledigten, daß jene Berichte vor ihrer Ver- öffentlihung so weit als möglich den einzelnen Rednern zur Durchsicht vorgelegt worden seien. Eine tendenzióse Abfassung der Berichte für den „Reichs-Anzeiger“ hätte um jo weniger Zweck, als die stenographischen n der ganzen Verhand- lungen hon in Druck gegeben seien und in allerkürzester Frist erscheinen sollten,

Es wurde darauf in die Verhandlung der Fragen der Kreditorganisation eingetreten,

General-Landschafts-Direktor Bon- Königsberg ist ein Gegner der von anderer Seite vorgeschlagenen Gründung etner allgemeinen Landess fredit - Anstalt sowie aller Maßnahmen, welche auf die Ein- führung von KuedithesMeäntungen hinauslaufen. Für durch» aus gerechtfertigt, ja im ¿chsten Grade wünschenswerth erahtet er das Streben, den einzelnen Kreditbedürftigen von Privatwillkür des Kreditgebers zu befreien, Zu diesem Zweck emp| iehlt ér die Gründung besonderer Genossenschaften im Anschluß an die Land- haften ohne Generalgarantie der leßteren, jedo unter land- [Pohlicher, also unentgeltliher Verwaltung. Eine Dotixung diejer Genossenschaften mit einem Reservefonds würde nothwendig sein; ob dec Staat dazu cine Beihilfe geben wolle, stelle er anheim. Die be- ste)enden Hypothekenbanken, insbesondere die preußischen, genügten den

Interessen des Schuldners nicht. E Rittergutsbesißer S ombar k - Berlin ist der Meinung, daß dem

Bon'schen Vorschlage der Umstand entgegenstehe, daß die von den

enossenschaftlihen Verbänden auszugebenden Pfandbriefe oder sonstigen Ra S zu einem niedrigen Kurse gekauft werden w rben. Er wünscht, entgegen den Ausführungen des Vorredners, eine Aus- dehnung des Pee ein und entwickelt weiter seine Anschauungen über die Nothwendigkeit einet Vervollkommnung der Verschuldungs- istik. i: us 'Beheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Her mes nimmt mit Bezug auf eine Sens des vorletzten Redners die YreupisGen Hypotheken- banken in Shuß. Was das ypothekenbankwesen im allgemeinen be- treffe, so verdienten unzweifelhaft die korporativen und enossenscaft- lichen Kreditinstitute den Vorzyg; aber; wo folhe nicht vorhanden, fönnten auch die Hypothekenbanken nüßlich wirken und gewährten thatsählich dem Schuldner nit selten billigeren Kredit, als er bei Sparkassen und fonstigen Gldubigern erhalte. : Professor Dr. Brunner- Berlin stellt in Verbindung mit den Professoren Drs. Knapp, Schmoller und Sering, sowie dem Herrn von Knebel-Döberit den Antrag auf Kombination der e schen Nente bei Rentengütern mit einer fakultativen Lebensversicherungs- T in der Weise, daß die Prämie als Zuschlag zur Rente er- oben wird und die Versicherungssumme zur Abfindung der Miterben nah dem Tode des Versicherten verwendet werden wird. Der Antrag wurde des näheren begründet. j A z Dr. He t - Mannheim beschränkt sih_ in feinen Ausführungen auf tie_ Frage der Selbsthilfe bei der Kreditorganifation. Unter Hinweis auf Ten rößeres Werk „Die Organisation des Bodenkredits in Deutschland* fordert er für den Realkredit des mittleren und fleineren Grundbesiyes bet einheitliher Zentralleitung eine überaus detaillierte Verzroeigung der zur Bertretung der Kreditinstitute berufenen Organe, die persönliche unausgeseßzte Belehrung dec das Annuitätsprinzip nur widerwillig Mes ländlihen Bevölkerung und möglichste Ausdehnung der Anwendung seines Prinzips fowie die Verbindung der ener aus mit demselben in weitgehendstem Mane, Für den Personalkredit befürwortet Redner die Lokalisierung desselben und

die Zusammenfassung der Lokalkreditstellen zu Zentralanstalten und

dieser wieder zu etner großen allgemeinen Bank. Alle diese Gesichts- punkte wurden bis in die Einzelheiten hinein erläutert.

Freiherr von Huene- Gr. Mahlendorf wünscht eine Erleichterung des Landscaftskredits für den kleineren ländlihen Besiy und die genossenschaftlihe Organisation des Perfonalkredits durh Errichtung von Darlehnskassen in weitem Umfang. Eigentliche Staats beihilfe erscheine thm nicht erforderlich.

Präsident des Ober-Landeskulturgerichts Glagzel befürroortet und begründet folgenden Vorschlag: Zur besseren Ausnutzung des Renten- guts-Instituts sowie zur Sicherung der bereits begründeten und der noch zu gründenden Rentengüter erseint die Fortbildung der Renten- gutögeseß ebung erwünscht, zunächst in der Richtung einer Erroeiterung der Verpflichtungen, für die eine Rente auf das Rentengut gelegt und unbeschadet der Sicherheit der Rentenbank auf diese über- nommen werden kann.

Regierungs-Rath v on B uh - Frankfurt a. O, kann eine weitere Ausdehnung der landschaftlihen Beleihungsgrenze nicht empfehlen. Den Vorschlag des General-Landschafts-Direktors Bon kann er roegen des unzweifelhaft eintretenden niedrigen, einer ausreihenden Schuldentlastung nicht genügenden Kurses der auszugebenden E nicht billigen. Fhm scheint eine angemessene staatlihe Beihilfe unvermeidbar, aber auch durhführbar, wenn die Gewährung an Beschränkungen der Berschuld- barkeit, der Theilbarkeit und der Vererbung auf mehrere Erben be- treffs des beliehenen Besißes geknüpft wird. Der vom Präsidenten Glagzel vorgeschlagene Weg scheint ihm forgfältiger Berücksichti- gung werth.

Geheimer Regierungs-Rath, Professor Dr. Ad. Wag ner -Berlin befürwortet Dezentralisation der dem ersonalkredit dienenden Banken, Berbindung derselben unter einander und Zusammenfassung zu einer großen Zentralbank. Die Mittel zur Gewährung ausgedehnteren Personalkredits seien niht dur staatliche Bodenscheine zu beschaffen, sondern auf bessere Ausbildung des Depositenbankwesens und Aus- gabe von Obligationen für kürzere Zeit sei ein hervorragendes Gewicht

zu legen.

Präsident M egt -Franffurt a. O. begründet folgenden, von dem Grafen Zedliy und den Profefforen Schmoller und aale mitunterzeihneten Antrag: „Bei der Uebernahme eines ländlichen Grundstücks durch einen Erben (Anerben) können die Miterben ihre Erbtheile niht in Kapital, sondern nur in fester Geldrente verlangen. Auf Antrag eines der Betheiligten kann diese Rente in eine Amortifationsrente verwandelt, und diese kann bei vorhandener Sicherheit auf Antrag eines Miterben gegen Abfindung in Rentenbriefen auf die Rentenbank übernommen werden“,

Landschafts-Direktor von Gustedt führt aus, daß der Plan einer Zusammenfassung der provinzialen Landschaften zu einem Zentral- inftitut auf die größten Senn stoßen würde und gewiß nit empfehlenswerth sei. Hinsichtlich der Organisation des Personalkredits

cen ,

ist auch er für eine gewisse Zentralisation durch Vereinigung der be- stehenden oder zu gründenden lokalen Kreditinstitute zu einer großen Landesbank. s

Landschafts-Direktor von Laer - Münster bespricht die Mängel der die pupillarische Sicherheitägrenze betreffenden Vorschriften der preußischen Bormundschaftsordnung; er wünscht die Bemessung der- selben auf den zweiundzwanzigsahen Grundsteuerreinertra sowie Gleichstellung der landschaftlichen Pfandbriefe in Betreff der Ebe dierung mit den Staatspapieren.

General-Kommissions-Präsident K üster- Düsseldorf beleuchtet die allen berechtigten Ansprüchen genügende Thätigkeit der Rheinischen Landesbank und der Spar- und Leihbank in Hohenzollern, wel leßtere 9/10 aller dortigen Immobiliarkredite gewähre.

General-Kommissions-Präfident Beutner-Bromberg bespricht die Anträge der Präsidenten Glatel und Mey auf Grund der seinerseits bei den Rentengutsbildungen gemachten Erfahrungen.

General-Landschafts-Direktor Bon - Königsberg hebt unter Be- zugnahme auf die Ausführungen des Dr. Hecht die große Bedeutung der Ausdehnung der Lebensversicherung . auf dem Gebiet des Kredit- wesens hervor. Dieselbe könne event. an die Stelle der Amortisa- tion treten.

Deenies Dr. Sering-Berlin widerlegt den gestern mißver- ftandenen Antrag von Ploeg auf Ausgabe von Bodenscbeinen, empfiehlt für die Organisation des Personalkredits lokale Genossenschaften oder unter Schilderung der betreffenden Verhältnisse in Ea t von der Gemeinde ausgehende Krediteinrihtungen mit Gemeindebürg- en u E Tfiaun auf das wärmste den Antrag des Präsi- enten Mey.

Staats-Minister von Heyden resümiert kurz den Gang der Verhandlungen. Wenn auch noch keine direkt gescß- geberisch zu verwerthenden Resultate der Natur der Sache nach

ätten erzielt werden können, so sei doch das zu bearbeitende Feld ‘wesentlich geklärt und nun Raum für die schon in

ngriff genommene weitere Bearbeitung der s{hwer- T Fragen gege: Je nach dem Fortschreiten derselben behalte er h die Einberufung einzelner sahkundiger Vertrauensmänner vor, und sei au in einem späteren Stadium die Wiedereinberufung der Konferenz in Ausficht genommen. Mit dem Dank der Königlichen Staatsregierung an die Theil- nehmer der Korf wird hierauf von dem Minister die

Verhandlung geschlossen.

Der Königliche Gesandte in Weimar von Derenthall ist von dem ihm E bewilligten Urlaub auf seinen

osten zurückgekthrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Bayern.

Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent is gestern Nachmittag in Begleitung des Ms des Ännern Freiherrn von Feilig\ch von München zu längerem Aufenthalt nah Mürgours und der Nheinpfalz abgereist.

ie Kammer der Abgeordneten genehmigte in ihrer vorgestrigen Abendsigung provisorisch auch noch den Entwurf zum Finanzgeseß. Der Entwurf behandelt in vier Titeln den „Bestand der Vorjahre“, die „iFestse ung der Ausgaben“, die „Staatseinnahmen“ und „Besondere Verfügungen“. Die sämmt- lichen Ausgaben für den laufenden Dienst werden auf die jähr- liche Durchschnittssumme von 328 341 269 M (141 729 038 M É dic_ Verwaltung, 186 612 231 M für den Raa estgeseht ; zur Bestreitung dieser Ausgaben sind die voranschlägig auf 325 841 269 # festgesezten Einnahmen zu ewiesen, wobei der niht gedeckte Restbetrag ‘von 2500 000 x durch einen Zuschuß aus den Mehreinnahmen von 1892 gedeckt werden soll.

Sachsen.

__ Seine Majestät der König ist am Donnerstag von Berlin in Dresden eingetroffen. Heute beabsichtigte Allerhöchstderselbe mit Ihrer Majestät der Königin nah Schloß Sybillenort zurückzukehren.

__ Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg traf vor- gestern von den Besichtigungen in Schlefien wieder in der Villa zu Hosterwihz ein.

Württemberg.

Die Kammer der Abgeordneten sehte gestern die Berathung der Verfassungsrevision fort. er Abg. Bockshammer befürwortete den Ausshußantrag und konsta- tierte, daß sogar der Abg. Haußmann - Balingen über die Gleich / Der Minister des Jnnern von Pischek vertheidigte die Vor- lage. Die Regierung mißtraue dem Volke nicht, aber hei dem allgemeinen Wahlrecht blieben große Minderheiten un- vertreten. Der Abg. Haußmann -Balingen erklärte, nur die Volkspartei habe klare Ziele; die Privilegierten selbst seien un- einig. Besonders das Mahlrecht der Höochstbesteuerten sei un- pn, Redner verlangte die Gleichberehtigung aller und ügte in, die Volkspartei wolle die Erste Kammer bestehen lassen. Wenn jeßt die Revision scheitern sollte, werde sie später wiederkommen. Der Abg. Mays er (Demokrat) trat für die reine Volkskammer ein. Die Debatte sollte heute fortgeseßt werden.

Sachsen-Weimar-Eisenach.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog, der sih vor einigen Tagen nah Jena begeben hatte, kehrte heute von dort nah Weimar zurück. Jhre Königliche Hoheit die Groß- herzogin trifft morgen aus den Niederlanden wieder in Weimar ein.

Deutsche Kolonien,

Nach eben aus Südwest-Afrika eingetroffenen Be- rihten des Majors von François hat, wie das „Deutsche Kolonialblatt“ mittheilt, Hendrik Witbooi in einem Briefe an ihn um Frieden gebeten. Er hat später den Brief aller- dings abgeleugnet, aber die Aussage des Unterkapitäns Adam Lambert in Bethanien, dem Witbooi selbst erzählt hat, daß er um Frieden gebeten, bestätigt die Echtheit des Briefes. Jn Berseba hat der Major von François den Major Leutwein ge- troffen und sich mit ihm über das weitere Vorgehen verständigt. Nach Angra Pequena, Bethanien, Gubub-Aus, Keetmanshoop, Rietfontein, Warmbad, Gibeon uno Uhabis sind Militärposten gelegt worden. Von Bethanien, wo er Anfang April war, ist Major von François nah Uhabis gezogen und dort am 19. April eingetroffen. Von da i} er am 23. nah Warmbad gegangen. Die Heranführung des Proviants für die Truppe wird von Bethanien und Keetmanshoop erfolgen.

__ Das während der Unruhen beschädigte Krankenhaus zu Kamerun ist am 21. Februar wieder eröffnet worden

Oesterreich - Ungarn. wie nah der

Das ungarische Ministerium hat,

sepers unter den nah Schluß der Redaktion eingetroffenen epeschen mitgetheilten Nahriht zu erwarten war, seine Demission eingereiht, die vom Kaiser angenommen worden ist. Dex Banus von Kroatien Graf Khuen- Héderváry ist mit der Bildung eines neuen Kabinets betraut worden und hat sich der „Budapester Korresp.“ jufolge ur Uebernahme des ihm gewordenen Auftrags ereit erklärt, doch nur unter der Bedingung, daß das ganze Programm der E Regierung vollständig aufrecht erhalten bleibe und die fkirchenpolitischen Re- formen im Sinne der Vorlagen des Ministeriums Wekerle Ms durhgeführt würden. raf Khuen-Héderváry rene abei auf die Unterstügung des bisherigen Minister-Präsidenten und der gesammten liberalen Partei, da er nit edenke, sich auf eine Majorität nicht-liberaler Elemente zu stüßen. Vis jur endgültigen Ernennung seines Nachfolgers werde Dr. Wekerle ie Geschäfte als Minister-Präsident und Finanz-Minister fortführen.

Bei Besprehung der Demission Wekerle's hebt die „Neue Freie Presse“ hervor, mit diesem Rücktritt habe sich ein großes Ereigniß von Ir Bedeutung vollzogen; es werde jedoch kein Minister um in Ungarn eine Mehrheit finden, das niht das Zivilehegesey verwirklichen fönne. Das „Fremdenblatt betont, indem die Krone bis auf einen Punkt Konzessionen gemacht habe, werde die An- nahme gestärkt, daß es sich nicht um einen Bruch mit den liberalen Prinzipien und der liberalen Partei handle, sondern nur um eine andere Methode, um dic von dem Kabinet Wekerle inaugurierte Politik ohne innere Ershütterungen und ohne Vergewaltigung einzelner Faktoren der Gesehgebung zur Durchführung zu bringen. Eine Staatskrise in Ungarn sei unmöglich, wenn die neugeschaffene Lage loyal aufgefaßt werde und die liberale Partei dem Grafen Khuen-Héderváry mit Vertrauen begeqgne. Das „Neue Wiener Tagblatt“ e leihfalls hervor, es handle sich nur um die Art der

urchführung, und hofft, es werde dem neuen Kabinet vielleicht mit anderen Mitteln gelingen , die Erbschaft Wekerles zu gedeihliher Entwickelung zu bringen. Das „Wiener Tagblatt“ betont, das Kabinet Khuen- éderváry werde fi im Grunde genommen als ein Kabinet Wekerle ohne Wekerle und Genossen darstellen. Das „Vater- land“ erklärt, auch der neuen Richtung nit mit voller Be- ruhigung entgegensehen zu können, da auch Graf Khuen-

E des Volks in dieser Angelegen geklagt habe.

Héderváry nicht konservativ sei und für die Fioileve t habe, doch hege es das Vertrauen, der neue Prâf werde in dem fkirchenpolitishen Kampfe auf die Einhaltung der n Ueberlieferungen dringen. :

Graf Khuen-Héderváry u sih, wie „W. T. B.“ meldet, gestern nah einer mehrst an Konser mit den in Wien anwesenden ungarishen Ministern nah Buda pest begeben, um Fühlung mit politischen Persönlichkeiten zu nehmen.

Dr. Wefkerle und die übrigen aus Wien gestern nah Buda-

pest zurückgekehrten Minister wurden am Bas von einem zahlreichen Publikum, darunter vielen liberalen eordneten, mit Jubel empfangen. Die Straßen waren von einer großen Menschenmenge beseßt, die dem Dr. Wekerle bei seiner Fahrt nach dem liberalen Klub immer erneute Ovationen dar- brachte und ihm die Pferde ausspannte, Im Klub, wo sich die Mitglieder der liberalen Partei, sowie Damen, die Bouquets überreichten, eingefunden hatten, dankte Dr. Wekerle für den herzlihen Empfang und erklärte, seine Mission gewissenhaft durchgeführt zu haben. Er habe, nahdem der Katser die von der Regierung verlangten Garantien zur Durchführung der Den gor a0 niht in allen Theilen genehmigt habe, seine Demission gegeben. Der konstitutionelle Sinn des Monarchen biete die Gewähr dafür, - die Vorlage im wesent- lihen unverändert Gesezeskraft erlangen werde. Nach der Rede, Dr. Wefkerle's erfolgten abermals stür- mische Kundgebungen in- und außerhalb des Klub- hauses. Der Präsident der liberalen Partei dankte vom Balkon aus der draußen harrenden Menge für die Ce fundgebungèn für die liberale Sache. Die Ruhe wurde nicht gestört. Im Klublokal waren us Mitglieder der Opposition anwesend. Aus der Provinz liefen gestern Sympathielund- gebungen für Wekerle und für die liberale Partei ein. _ Das ungarische NILLs ns hat beschlossen, die Debatte über den Beschluß des Unterhauses bezüglich des Ehegesches zu vertagen, und den Präsidenten aufgefordert, im Ein- vernehmen mit der Regierung zu einem geeigneteren Zeitpunkt ao v id über die weitere Verhandlung dem Hause zu unter- reiten.

Das österreichische Herrenhaus nahm gestern ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung den Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Spanien an, ferner die Handelskonvention mit Rumänien sowie die Zusaß- erklärung zu dem internationalen Uebereinkommen über den Éisenbahn-Fr achtverkehr. Im Abgeord- netenhause machte der Minister des JFnnern Marquis de Bacquehem Mittheilungen über die Verhältnisse in den nördlihen Kohlen ebieten und verwahrte die c wiias auf das entichiedenste gegen den Vorwurf des Uebelwollens oder nur des Mangels an Wohlwollen gegen die Arbeiter. Die Regierung habe feit Jahren für die He erung der Lage der Arbeiter so viel gethan, als sie nach bestem Wissen und Gewissen habe thun können. Das Ministerium sowie das Haus legten großen Werth auf die Erzielung einer Einigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitern; er hoffe, es werde ge- lingen, eine Jnstitution zu shaffen, deren Schieds\sprüche von allen respektiert würden und die heilsam wirke. Der Aderbau- Minister Graf Falkenhayn führte aus, die Behauptungen, daß alte Bergleute behufs Entlastung der Bruderlade entlassen seien, seien unrichtig. Viele Vorgänge hätten vermieden wer- den können, wenn das Haus die S der schon vor längerer Zeit eingegangenen Entwürfe über Bergwerksbetriebe erledigt hátte. Jn der Abendsigung nahm das Haus den Ausschußbericht über die Verhältnisse in den nördlichen Kohlen- gebieten zur Kenntniß und genehmigte die darin enthaltenen Anträge, darunter die Einsezung eines Montanausschusses.

Die erste Division des britischen Mittelmeer - Geshwaders unter Kommando des Admirals Sir M. Culme-Seymour is gestern in Pola, die zweite Division unter Kommando des Kapitäns Wil}jon in Triest eingelaufen.

In der gestrigen Sizung des Wiener Gemeinderaths wurde unter Zwischenrufen der Antisemiten Bürgermeister Grübl darüber interpelliert, was er zu thun gedénke, um Wien die Abhaltung des der Bevölkerung vielerlei wirthschaftliche Vortheile bietenden Saatenmarktes zu sichern. Der Bürger- meister erwiderte hierauf, er werde, soweit es in seiner Macht stehe, alles thun, um Wien den Saatenmarkt zu erhalten.

Der Beamte der Versicherungs-Gesellschaft „Adria“ in Triest Polliger, der, wie seinerzeit gemeldet, den Abg. Kaiser in Wien auf offener Straße thätlich angegriffen hatte, ift zu vier Monaten \{chweren Kerkers verurtheilt worden.

Großbritannien und JFrland.

Im Unterhause erklärte gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, der Parlamentssekretär des Auswärtigen Sir E. Grey, Spo ten habe sich seine Nechte auf die Aegquatorialprovinz vorbehalten. Die englisch- französishen Abkommen von 1888 und von 1894 ent- hielten nichts, was nach Ansicht der Regierung dem englishen Vertrage mit Jtalien über das Somaliland uwiderlaufe. n Beantwortung einer Anfrage Lowther's tonte Sir E. Grey, die Konvention mit dem König der Belgier sei derartig abgefaßt, daß die Rechte, die die Franzosen hinsichtli des Kongostaats besi en könnten, unberührt blieben. Bei der sodann fortgesezten Be- rathung über die Staatsausgaben erklärte Sir E. Grey bei der Position 50000 Pfund Sterling für Uganda, die Regierung habe das Protektorat über ganda eingesezt und die Grenzen dieses Landes festgestellt Es werde ein Ea ernannt werden, der ausreihende Streitkräfte er- halten solle, um die Stellung Englands in Uganda zu wahren und England Achtung und Einfluß daselbst Wu ichern. Die Abkommen mit den an Uganda angrenzenden Ländern würden darauf beschränkt werden, im N alle ein Einvernehmen mit den Häuptlingen dieser Gebiete herzustellen bchuss Erz lung freundschaftliher Beziehungen, Unterdrückung des S venhandels und Erleichterung der Handelsbeziehungen. Die angebliche Schwierigkeit der Kommunikation mit Uganda ei durch das Abkommen zwischen p e und dem König der Belgier beseitigt. Durch dieses Abkommen werde Eng ein Streifen Landes zwischen dem Congostaat und den deutschen Besißungen in Zas gr der die Kommunikation mit

ögliche. as Durchzugsreht sei der rund für den Pachtvertrag gewesen. Die geeperans beantrage, daß die Gebiete zwischen dem Viktori - Sec und der Küste unter die Aufsicht eines erkommissars ge- E würden. - Da die britische ostafrikanische Gese! erpflichtungen nicht erfüllt habe, so werde die Zu des Freibriefes erwogen. Es werde tig Sultan von Sansibar darüber verhande ese Gebi unter dessen Oberhoheit zu stellen. Die Kegierung