1894 / 130 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

worden, da die Thätigkeit des Verleßten dem D for dos

| E diente, den sein Dienstherr als Hauptgeschäft betrieb,

ieser Pferdehandel aber als ein Nebenbetrieb der Land-

e afi nicht angesehen werden konnte und für

sich allein nah der jeßigen Lage der Unfallversiherungsgeseßz- gebung nicht versichert ist.

leich dem Handel mit Pferden sind auch der

Betrieb einer G und das Zureiten von fremden Pferden an sih nicht versichert, es sei denn, daß in ihnen Deckhengste zum Zweck der Hebung der ‘Pferde- juot in größerer Anzahl gehalten werden (8 1 Abs. 6 des andwirthschaftlihen Ünfallversicherungsgeseßes).

__ Es folgen dann mehrere Entscheidungen, welche sih auf die Abgrenzung der Fuhrwerks-, Bau-, Gräberei-, Mühlen- und landwirthscaftlidien Betriebe gegen einander erstrecken.

Der Entschädigungsanspruch eines Schmiedemeisters, welcher auf dem Gehöft eines Landwirths bei dem Beschneiden der Hufe von Fohlen einen shweren Unfall erlitten hatte, ist zurück-

u worden, weil der Schmiedemeister hierbei nicht als

rbeiter des Landwirths, sondern in seiner Eigen-

E als selbständiger Gewerbetreibender thätig gewesen war.

Zu der Thätigkeit eines Fuhrmanns kann neben dem Transport und dem Abladen der Waaren an dem Bestimmungs- ort auch die sih hieran anschließende, den Anordnungen des Ausftraggebers entsprehende Aufstapelung der Waaren an dem Abladungsort gehören. Diese leßtere Arbeit ist jedenfalls dann, wenn sie sich unmittelbar an den Transport anschließt, ein Theil der Thätigkeit in dem Fuhr- werksbetrieb.

Die Schiedsgerichts - Vorsißenden haben die Prozeß- fähigkeit einer Partei wie auch die Legitimation eines Vertreters von Amtswegen zu prüfen: auch is das Ergebniß der Eg also namentlich der Jnhalt einer Vormundsbestallung, aktenkundig zu machen. {Pie Wittwe ist im Streitverfahren zur Vertretung ihrer minderjährigen Kinder nur dann berufen, wenn ihr auch sonst die Vertretung der- “ord zusteht, mithin regelmäßig nur dann, wenn sie deren

ormünderin ist.

Die schiedsgerichtlihen Urtheile haben neben der Entwickelung der bei der Entscheidung leitend gewesenen Gesichtspunkte eine ershöpfende Darstellung des Sachverhalts, wie derselbe dem Schiedsgerichte vorgelegen hat, zu enthalten; eine bloße Verweisung auf den Akteninhalt oder das Sißungsprotokoll R Ae |

In den Fällen, in welchen ein Beisißer oder ein Stell- vertreter cines solhen nah Ablauf seiner Amtsperiode wieder-

ewählt wird und seine Thätigkeit fortseßt, kann von einer fiemlihen erneuten Beeidigung abgesehen werden; es genügen hier die Verweisung auf den früher geleisteten Eid und die Abnahme eines Handschlages.

Ein für leistungsfähig erklärter Kommunalverband kann für eine und dieselbe Art seiner Bauarbeiter entweder die Versicherung selbst Üübernchmen oder, ohne von dem durch die Leistungsfähigkeitserklärung erworbenen Rechte Gebrauh zu machen, bei der Berufsgenossenschaft verbleiben beziehungsweise ihr beitreten oder endlich die Versicherung bei der Versicherungsanstalt der Berufs- genossenschaft nehmen; dagegen ist es unzulässig, gleic- artige Arbeiten, z. B. Chaufsscebauarbeiten, theilweise auf die eine und theilweise auf die andere Art zu versichern.

_ Der General - Jnspekteur des Militär - Erziehungs- und Bildungswesens, General der Jnfanterie von Keßler ist nah Berlin zurückgekehrt.

Der Jnspekteur der Jäger und Schüßen, General-Lieutenant von Schweinichen hat behufs Besichtigung von Jäger- Bataillonen Berlin verlassen.

Der neuernannte Regierungs-Assessor ck ner aus Tricr ist auf cinige Monate dem Landrath des Kreises Gelsenkirchen, Regierungsbezirk Arnsberg, zur aushilfsweisen Beschäftigung zugetheilt worden.

Laut telegraphisher Meldung an das Ober - Kommando der Maxine 1istt am 1. Juni S. M. Kreuzer „Sperber“, Kommandant Korvetten-Kapitän von Arnoldi, in Kamerun eingetroffen und S. M. Kbt. „Hyäne“, Kommandant Kapitän- Lieutenant Reincke, von dort in See gegangen.

Sigmaringen, 4. Juni. Seine Durchlaucht der Prinz und Jhre Königlihe Hoheit die Prinzessin Karl von Hohenzollern sind heute hier cingetroffen und am Bahnhof evan Behörden und zahlreichen Vereinen festlih empfangen worden.

Vayern.

Die Kammer der Abgeordneten verhandelte in ihrer gra Stzung über die“ Petitionen um fakultative estattung der Leichenverbrennung. Der Abg. Grillen- berger empfahl die Petitionen, ebenso der Abg. Aub vom medizinischen Standpunkt aus, wenigstens als fakultativ. Der Minister-Präsident Dr. Freiherr von Crailsheim erflärte namens des abwesenden Ministers des Jnnern, die Regierung habe aus Anlaß der Petitionen eingehende Erhebungen bei den Staatsanwaltschaften und auch bei den Kirchenbehörden angestellt und werde“ sich nah deren Ergebniß entscheiden. Es sei fraglich, ob nicht in Bayern eine Ergänzung des Polizei - Stráfgesegbuchs nothwendig sei; ob hierzu ein genügendes Bedürfniß bestehe, bleibe dahingestellt. Ein weiterer Tg wurde nicht gestellt. Bei Besprehung der Eingabe für eine Lokalbahn München— Wolfratshausen—Kochel erklärte der Minister, er werde an dem Bau durch den Staat (Ra, sei jedoch bereit, nah Wahl der Jnteressenten von Wolfratshausen oder von Penzberg ab nach Kochel zu bauen. Ersterenfalls sei die Erwerbung der Zsarthalbahn von der Lokalbahn - Gesellschaft nothwendig. Die Kammer der Reichsräthe erledigte den Militär- Etat. Der Berichterstatter General Fries bemerkte, die jezige Verschiedenheit der Zivil- und Militär-Straf- gerihtsordnung bezüglih der Oeffentlichkeit des Ver- Eins scheine nicht mehr haltbar; eine Uebereinstimmung sollte

hergestellt werden; dadurch werde das Prinzip der Oeffentlich- keit in einer künftigen deutshen Militär -Strafgerichtsordnun mchr gefördert. Der Kricgs - Minister Freiherr von As 4

s die Befürchtung aus, mit einem solhen Geseyß in der Abgeordnetenkammer auf Widerspruch zu stoßen, er wolle vous in der nähsten Session auf die Sache zurück- ommen. Die Beschlüsse der Abgeordnetenkammer betreffs der Einführung der allgemeinen Einkommensteuer wurden nicht mehr erledigt. Der Finanz-Minister Dr.Freiherr vonRiedel erklärte, er halte sih für verpflichtet, die zugesagten Vorarbeiten zu machen, wenigstens betreffs der Revision der bestehenden direkten Steuergeseße. Jn beiden Kammern verlas hierauf der Minister-Präsident Dr. Freiherr von Crailsheim eine Verordnung Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-Regenten, die den Landtag bis auf weiteres vertagt. Die Kammern gingen mit einem Hoch auf Seine Königliche Hoheit auseinander.

Württemberg.

Jn der gestrigen Sißung der Kammer der Standes- herren wurde das Gesey über die Enthebung dienstunfähig gewordener Körperschaftsbeamten einstimmig, das Pensionsgeseß mit 13 gegen 7 Stimmen, je nah den Beschlüssen des anderen Hauses, angenommen.

n der Kammer der Abgeordneten verlas heute der Präsident Hohl eine Note des Staats-Ministeriums, worin die Vorlage über die Verfassungsrevision zurück- gezogen und der Shluß des Landtags auf morgen an- beraumt wird.

Mecklenburg-Schwerin.

Ihre Kaiserliche Hoheit die Großherzogin is gestern Abend nach Schwerin zurückgekehrt. Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erbgroßherzog waren zum Empfange am Bahnhof anwesend.

Sachsen-Meiningen.

Der Landtag ist auf den 14. Juni d. J. nah Meiningen

einberufen worden.

Sachsen-Coburg-Gotha. __ Seine Königliche Hoheit der Herzog hat vorgestern Abend Schloß Greinburg verlassen, um sich über Darmstadt nach London zu begeben.

Oesterreich - Ungarn.

Wie übereinstimmend aus Budapest gemeldet wird, hat Graf Khuen-Héderváry dem Kaiser ‘in der gestrigen Audienz den Bericht erstattet, daß es ihm nicht gelungen Vi die ihm übertragene Mission en, und er diese daher in die Hände des Kaisers zurücklege. Später empfing der

_ „Budapester Korresp.“ zufolge der Kaiser den Präsidenten

des Unterhauses Banffy und den Vize - Präsidenten des Oberhauses Szlavy, die sodann, ebenso wie Graf Khuen- Héderváry mit Dr. Wekerle konferierten. Am Nachmittag empfing der Kaiser nochmals den Grafen Khuen-Héderväry, deram Vormittag noch mit dem Abg. Koloman Szell konferiert hatte. Dr. Wekerle wurde heute in einstündiger Audienz vom Kaiser empfangen. Derselbe erhielt gestern Nachmittag ein Kaiserliches Handschreiben, mit welchem die Dem ission des Kabinets angenommen, dem Kabinet der Dank für die entwickelte Thätigkeit ausgesprohen und dasselbe mit Fort- führung der Geschäfte betraut wird. Im Unterhause wurden gestern Dr. Wekerle und Dr. von Szylagyi bei ihrem Eintritt in den Saal mit Eljenrufen empfangen. Dr. Wekerle erklärte, nahdem die Vorschläge, die die Regierung der Krone unterbreitet habe, nicht im vollen Umfange angenommen worden seien, habe sih das Ministerium genöthigt gesehen, seine Demission zu überreichen. Der König habe diese entgegengenommen, aber noch keine end- gültige Entscheidung getroffen; deswegen halte er (Wekerlc}) eine Erörterung über die Motive der Demission gegenwärtig nicht für passend und bitte, eine Debatte über diesen Gegen- stand zu unterlassen. Er beantrage, die Sißungen vorläufig zu vertagen und innerhalb der nächsten Tage eine Ss einzuberufen, in der er die Motive der Demission darlegen wolle. Der Abgeordnete Ugron erklärte sih durch die Aus- führungen Dr. Wekerle’s nicht zufriedengestellt und fragte, warum œ die Motive deœ Demission dem Hause erst später mittheilen wolle. Das Land habe ein Necht darauf, die Wahrheit zu erfahren. Der Abg. Ugron besprach sodann unter Unterbrehungen der Linken die jüngsten Straßendemonstrationen und fragte, wen die Regierung zum Narren halten wolle. Nach wiederholten Ermahnungen entzog der Präsident Ugron das Wort. Der Abg. Graf Apponyi fragte, warum das Haus einberufen worden sei, und verlangte, der Minister-Präsident solle den Widerspruch zwischen seinen heutigen und seinen im Klub der liberalen Partei gemachten Ausführungen aufklären. Der Abg. Hermann erklärte, es sei gefährlich, die Nation noch cinige Tage inUngewißheit zu halten, er nehme aber die Erklärung Wekerle's zur Kenntniß. Dr. Wekerle erwiderte, die Regierung habe ihre Demission ge- geben, jedoch das formelle Gesuh erst am Sonnabend ein- reichen fönnen, da es von allen Ministern habe unterschrieben werden müfßsen. Die einfache Courtoisie verbiete, die Motive der Demission vor deren formeller Annahme zu diskutieren. Die Mission des Grafen Khuen-Héderväáry i kein formeller Auftrag, ein Kabinet zu bilden, sondern nur, sih über die Lage zu orientieren. Er (Dr. Wekerle) werde alles aufbieten, damit die Lage chestens geklärt werde. Das Haus nahm sodann den Antrag Wekerle's an, bis auf weiteres keine Sißungen zu halten. Jm Oberhause gab Dr. Wekerle die gleihe Er- flärung ab wie im Unterhause und ersuchte das Haus, sih zu vertagen, bis ein neu zu konstituierendes Kabinet in der Lage sei, die politishe Vertretung zu übernehmen. U Moriy Esterhazy fragte an, warum Dr. Wekerle sich über die Motive der Demission im liberalen Klub ge- äußert habe, während er jeßt eine bezüglihe Aeußerung niht für tafktvoll halte. Das Vorgehen Wekerle’'s habe die verschiedenen konstitutionellen Faktoren beeinflußt, ja sogar gelähmt. Dr. Wekerle erwiderte, sein Vorgehen habe absolut keine konstitutionellen Faktoren beeinflußt; übrigens habe er hier nur über sein Verhältniß zur Legislative Nechenschaft zu eben. Das Haus vertagte sih sodann bis zur Lösung der abinetsfrisis. Der Seebezirks - Kommandant, Kontre - Admiral Graf Cassini veranstaltete gestern in Triest zu Ehren des britischen Geschwaders ein glänzendes Gartenfest.

Großbritannien und JFrlaud.

Im Unterhaus erklärte gestern, wie „W. T. B.“ be- rihtet, der Kanzler der Schaßkammer Sir W. Harcourt in Beantwortung einer Anfrage Balfour’s, er könne den Tag für

die Se ung des Antrags, den Balfour zu Gunsten deg Baues einer Eisenbahn nah Uganda einbringen wolle, nicht festseßgen. La bouchère beklagte, daß der das english.ita- lienishe Abkommen betreffende Schriftwehsel zurückgehalten werde. Der Parlamentssekretär des Auswärtigen Sir E. Grey erwiderte, die Verzögerung sei lediglich tehnishen Ursachen zuzuschreiben.

Frankreich.

_In der gestrigen Sißung der Deputirtenkammer er- griff nah dem Bericht des „W. T. B.“ zunächst der Nile sident Casimir Périer das Wort, um ne tine ahl zum Vorsißenden zu danken. Jn seiner Ansprache forderte er die Kammer auf, in eifriger und systematischer Arbeit die von dem Lande geforderten Reformen einem guten Ende Lear, und {loß mit der Versicherung, daß Frankreih dem Glauben an seine Zukunft treu bleibe. Ge Du Der Deputirte Goblet interpellierte über die Zusammensezung des neuen Kabinets und betonte, man nehme auf die Beschlüsse der Kammer keine Rülksicht. Das neue Kabinet könne in keiner Weise die Forderungen der Radikalen befriedigen. Der Minister-Präsident Dupuy er- widerte, das Kabinet werde sih dem Werk der Neformen und des Fortschritts widmen, wobei er alle Republikaner um ihre Unterstüßung bitte. Der Deputirte Pelletan führte aus, das Kabinet fahre fort, Li auf die Rechte zu stüßen, und lasse den Einfluß des Klerus wieder wah werden, obwohl die legte Abstimmung der Kammer die neue M verurtheilt habe. Schlicß- lih wurde mit 315 gegen 169 Stimmen eine von dem Minister-Präsidenten Dupuy genehmigte Tagesordnung an- genommen, die besagt: Die Kammer geht in dem Vertrauen, daß die Regierung durch Vereinigung der Republikaner die Politik demokratisher Reformen und der Vertheidigung der Rechte der weltlichen Gesellschaft zum Ziele führen werde, zur Tagesordnung über.

Die heutigen Morgenblätter heben hervor, der Minister- Präsident Dupuy habe mit seinen Erklärungen in der Kammer eine neue politische Orientierung gegeben. Die Konservativen und gemaniat republikanischen Blätter werfen Dupuy vor, daß er sih den Nadikalen genähert habe.

Der Deputirtenkammer i} gestern der Gesehentwurf zu- gegangen, worin die Zustimmung zu dem in Berlin zwischen Deutschland und Frankreich abgeschlossenen Abkommen über die Abgrenzung des Schußgebiets von Kamerun und der Kolontie des französishen Congo, sowie über die Festseßung der deutschen und französischen Jnteressensphäre im Gebiet des Tschadsees ge- fordert wird.

Rußland. Der „Regierungs - Anzeiger“ veröffentlicht die Ernennung

JS8wolski’s zum Minister-Residenten beim Päpst-

lichen Stuhl.

Jtalien.

__ Bei der gestern in der Deputirtenkammer begonnenen Berathung des am Sonnabend von dem Minister-Präsidenten Crispi gestellten Antrags waren der Sißungssaal und die Tribünen dicht beseßt, auch die für das diplomatische Korps reservierte Tribüne war gefüllt. Zuerst sprach, wie S B ma de Depulirle Cari gegeit den Ara d brite eine Dagesoronuina ei, worin das Ministerium aufgefordert wird, der Kammer noch innerhalb des laufenden Monats eine Vorlage zu unter- breiten, welche die Verminderung der effektiven Ausgaben im Budget für 1895/96 um 70 Millionen Lire in sih s{lösse. Der Deputirte Agnini sprach im Namen der sozialistischen Gruppe ebenfalls gegen den Regierungsantrag und hielt unter großer Unruhe des Hauses und Ordnungsrufen des Präsi- denten eine Rede in sozialistishem Sinne. Der De- putirte Brunialti belämpfte den Antrag als inkonsti- tutionell, während der Deputirte Attilio Luzzatto ihn befürwortete und unter Anführung von parlamentari- schen Präzedenzfällen dessen Verfassungsmäßigkeit vertheidigte. Der Deputirte Serena führte aus, der Antrag Crispi zeige das Bestreben, cine Verständigung anzubahnen, da ja alle Redner sih zu Gunsten von Ersparnissen ausgesprochen hätten. Nedner ermahnte die Regieruna, sih mit der Fünfzehner- fommission, welhe die Finanzmaßregeln geprüft habe, ins Einvernehmen zu seßen, bekämpfte jedoh die Ernennung einer neuen Kommission von 18 Mitgliedern. Jm weiteren Verlaufe der Sizung sprach der Deputirte Prince gegen den Antxag Col und ünitex- stüßte lebhaft die Tagesordnung Carmine. Die Deputirten JFmbriani und Cavallotti bekämpften ebenfalls den An- trag Crispi. Cavallotti erklärte, er schließe sh der Tages- ordnung Carmine gern an; das sei kein Grund zur Ent- rüstung, denn man habe ganz andere Koalitionen gesehen, die man gebilligt habe, wenn sie zu Gunsten der Regierung gewesen seien. Der Deputirte Zanardelli sprah unter großer Aufmerksamkeit des Hauses ebenfalls gegen den Antrag Crispi und erklärte, er glaube nicht, daß die Kommission den von der Regierung vorgeschlagenen Auf- trag in einem Monat ausführen könne. Der Antrag Crispi \hließe cine Verwirrung der Kompetenzen in sih, für die es feinen barlamentaritiben Präzedenzfall gebe. Der De- putirte Giolitti führte aus, die Kammer wünsche ebenso wie die Regierung Ersparnisse; es sei aber offenbar, daß die Re- d geeignetere Mittel habe, solhe zu machen. Er sei aher für die Tagesordnung Carmine und zwar umsomehr, als die Regierung, die {hon 57 Millionen Ersparnisse vorge- schlagen habe, leiht auch 70 Millionen Ersparnisse realisiren könne. Der Minister-Präsident Cris pi erklärte unter leb- hafter Aufmerksamkeit des Hauses, der Regierungsantrag sei vom moralischen und konstitutionellen Gesichtspunkte aus viel bekämpft worden. Ein Redner habe ihn mit einer Heftigkeit angegriffen, die um so bemerkenswerther sei, als sie von einer Seite der Kammer komme, deren sonstige Mäßigung bekannt sei. Crispi gab darauf einen historischen Rüblick über die Frage, legte seine Jdeen über die Verwaltungsreform und die Airarebentien der leßteren dar und fuhr fort, er würde diese Reformen und sogar die Vereinfahung der Zivil- verwaltung zu stande gebraht haben, wenn die Kammer die Vorlage über die unbeschränkten Vollmachten ge- nehmigt hätte. Die Kommission habe den Vorschlag der Negierung aber derartig abgeändert, daß diese ihn niht mehr habe annehmen können und daher den Antrag vom Sonnabend eingebracht habe. H werde der von der Kammer zu wählenden Kommission alle Vorarbeiten der Regierung für die Verwaltungsreform zur Verfügung stellen und ihr alle Mittel

die Hand geben, damit sie ihre Arbeiten vollenden könne. Crispi Me hrie Zinn egen die Anschuldigung, daß die Kommission ewählt werden solle, um die Verantwortung von der Regierung abzuwälzen und die Kammer zu täuschen, und {loß : „Meine Loyalität kann von niemandem angezweifelt werden; ih habe nie jemanden getäuscht.“ (Sehr gut; lebhafte Zustimmung.) ierauf wurde der Antrag Crispi in namentlicher Ah- ¡immung mit 225 gegen 214 Stimmen angenommen; 6 Deputirte enthielten sich der Abstimmung. : Gestern Abend trat der Ministerrath zu einer Sißun zusammen. Nach ciner Meldung des „Popolo Romano“ un des „Folchetto“ hätten sämmtliche Minister Crispi ihre ortefeuilles zur Verfügung gestellt und ihm ihr vollstes Vertrauen zum Ausdruck gebracht. Der Papst empfing gestern den Erzbischof von Mohilew in längerer Audienz.

Spanien.

Jn Tolosa ist, wie „W. T. B.“ meldet, am Sonntag ein Meng gegen die HandDelsverträge mit dem Deutschen Reich, Oesterreich-Ungarn und Ftalien abgehalten worden, an dem auch zahlreiche Vertreter der Industrie aus den baskischen Provinzen theilnahmen.

Schweiz.

Die ordentlihe Sommersession Der Bundesversamm- lung ist gestern eröffnet worden. Der Nationalrath wählte zum Präsidenten Bren ner =- Basel (radikal) und zum Vize - Präsidenten Bachmann S (liberal). Der Ständerath wählte zum Präsidenten Torrenté-Wallis (ultramontan) und n Vize-Präfstdenten Jordan Martin aus Lausanne (radikal). Der Bundesrath hat bei . der Bundesversammlung eine Abän Derung der bisherigen Verwaltungsorganisation in dem Sinne, daß der Bundes-Präsident stets die au Swärtigen Angelegen- heiten zu leiten hätte, beantragt.

Belgien.

Die Parteien der Rehten in der Deputirtenkammer haben dem „W. T. B.“ zufolge beschlossen, die Frage der Eingangs zölle vor dem am 12. D. M. erfolgenden Schluß der Session zu berathen.

Rumänien.

Am Sonntag fand nah einer Meldung des „W. B. B.“ in Bukarest aus Anlaß des Klausenburger Memorandum- prozesses unter sehr zahlreicher Betheiligung ein Straßen- aufzug mit Fahnen und Musik statt. Eine hierauf in einem öffentlichen Garten al ee Bukarests abgehaltene Volks- versammlung verlief in vollster Ruhe.

Amerika.

Eine im Auswärtigen Amt in Washington aus La Libertad eingetroffene Depesche meldet, wie „W. T. B.“ be- rihtet, daß die Jnsurgenten in San Salvador einen vollkommenen Sieg errungen hätten und der Präsident Ezeta aus dem Lande geflohen sei. Jn New-York eingetroffenen Meldungen aus Panama zufolge wären die Truppen der Regierung von San Salvador von den Aufständischen in einem Treffen bei Santa Ana besiegt worden, wobei 600 Mann gefallen seien. Auch der Bruder des Präsidenten, General Ezeta, unter dessen Befehl die Regierungstruppen gestanden hätten, sei geblieben. Der Präsident habe zu Gunsten Bonilla’s demissioniert.

Entscheidungen Des MNeichsgerichts.

Der Verkauf von aus Talg unD Speiseöl bergestelltem, dem Schweineschmalz äußerlih gleihendem fog. „Eßfett“ als Schwein e- \{chmalz is, nach einem Urtheil des Neichsgerichts, T11. Strafsenats, vom 17. März 1894, aus § 10 Z. 2 des Nahrungsmittelgeseges vom 14. Mai 1879 als Verkauf eines nachgemadchten Nahrungsmittels zu bestrafen. „Nach den vom Reichs8gericht in wiederholten Entscheidungen, in Uebereinstimmung mit der allgemeinen Auffassung des Verkehrs anerkannten Grundsäyen kann ein IStahrungEmittel dann, wenn ihm durch Behandlung seines Stoffes oder seiner Form der äußere Anschein eines anderen Nahrungsmittels verliehen worden ist, als nahgemachtes Nahrungsmittel der leyteren Art im Sinne des § 10 des Nahrungs- mittelge|eßes bezeihnet werden. Wie alfo dementsprehend beispiels- weise Margarine, obwohl dieselbe ein volkswirthschaftlih er- wünschter Mak für die theurere Milcbutter und deshalb ein selbständiges Nahrungémittel ist, in dem Fall als nahgemachte Milch- butter angesehen werden kann, wenn ihr Der äußere Anschein derselben gegeben ift so steht auch nihts entgegen, das aus Talg und Speiseöl bergestellte sog. Cßfett, welches möglicherweise einen ebenso er- wünschten Ersaß für das theurere Schweineshmalz zu bieten geeignet ist, als nachgemachtes Schmalz zu bezeichnen, vorausgeseßt, daß es diesem nach Stoff oder Form äußerlich gleichend hergestellt ist und danach Schmalz zu sein scheint.“ (775/94.)

Dex Verlauf eiter E REE S ad Waare, unter fälshliher Bezeihnung derselben mit dem Namen einer gang - baren Waare, zu einem zwar dem Werth derselben entsprechenden Preis an einen Detailhändler zum WBeiterverkauf, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IIT. Strafsenats, vom 17. März 1894, als Betrug zu bestrafen, wenn der Käufer bei dem gutgläubigen Weiter- verkauf der Waare unter jener falschen Bezeichnung nicht nur keinen Gewinn erzielte, sondern auch tas Vertrauen feiner Kundschaft einbüßte. Der Geschäftsreisende M. bot in Der Absicht, den Absaß des von seiner Firma fabrizierten sog. „Eßfettes*“, eines aus Talg und Speiseöl hergestellten Kunstprodukts, zu fördern, dieses Fett der arri K. zum Weiterverkauf als S cchweineschmalz an, den entner zum Preise von 52 4 Als Hierauf Frau K. über diefen billigen Preis für Shweineschmalz ihr Befremden äußerte, spiegelte M. ihr vor, n seine Firma diese Waare bei der ungünstigen Ge- schäftölage zur Zeit billiger zu verkaufen genöthigt wäre. Frau K. kaufte sodann 1 Ztr. von der Waare, woelche ihr mit einer von M. ausgestellten, auf die Lieferung von Schmalz lautenden Reh- nung geliefert wurde. Der Preis von 952 # für den Fen Cßfett war zwar an sih ein angemessener, aber dadurch, daß bei dem Weiterverkauf des Cßfettes als Schmalz die Fälschung ent- deckt wurde, erzielte die Frau K. bei dem Handel nicht nur keinen Geschäftsgewinn, sondern sie verlor dadur das Vertrauen ihrer Kundschaft und erlitt somit weitere pekuniäre Einbußen in ihrem ganzen Geschäft. M. wurde wegen Betrugs in idealer Konkurrenz mit dem Verkauf nahgemachter NahrungSmittel 10 des Nahrungs- mittelgesepes) verurtheilt, und die Nevisfion des Angeklagten wurde bom Reichögericht verworfen, indem es begründend aussührte : „Verfehlt sind die Long der Revision, daz in dem angefochtenen Urtheil das Thatbestandsmerkmal der Vermögensbeshädigung nicht festgestellt sei. Zwar kann zugegeben werden, daß ver Vorderrichter bei der Beurtheilung des Vorhandenseins eines „direkten und indirekten“ Schadens nicht scharf unterscheidet, ob. folcher bei dem Abschluß des Vertrages oder erst bei dessen Erfüllung eingetreten is. Die Annahme jenes Thatbestandsmerkmals wird aber immerhin durch die erkennbare, die Gesammtwirkung der Jrrthumserregung auf das Vermögen der Frau K, ins Auge Vassende thatsächlihe Œrwägung getragen, daß die

K. infolge der nicht vertragsmä\igen Lieferung der Waare einen mittelbaren Schaden in der Weise erlitten habe, ree sie nit nur den Gewinn, den sie aus dem Weiterverkauf der lediglich zu diesem Zweck also unter der berechtigten Vorausseßung der vortheilhaften Ver- werthbarkeit erworbenen Waare mit Sicherheit zu erwarten berechtigt war, nicht erzielte, sondern au mit der gutgläubigen Verfolgung dieses Zweckes das Vertrauen ihrer Kundschaft verlor und somit weitere erheblihe pekuniäre Einbußen in ihrem ganzen Geschäft erlitt. In diesem Sinne verstanden, kann die Annahme des Eintritts einer Ver- mögensbeshädigung bei Erfüllung des Vertrages, wenn auch die von der K. übernommene Leistung der Zahlung von 52 Æ dur den Werth der thatsächlich erfolgten nit vertragömäßigen Gegenleistun gedeckt sein mochte, als Thatbestandsmerkmal des Betruges rechtli

um so weniger beanstandet werden, als auch die Feststellung des Kausfalzusammenhanges jener Wirkungen mit den Täuschungshand- en E S E rechtlih nicht von der Hand zu weisen H Ce ;

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Nach J 66 des Zuständigkeitsgeseßes vom 1. August 1883 findet gegen die Anordnungen der für die Wahrnehmung der Wasserpolizei zuständigen Behörde wegen Räumung von Gräben x. als Rechtsmittel innerhalb zwei Wochen der Einspruch an die Wasser- Polizeibehörde statt. Unter diese Bestimmung fällt nah einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerichts, 111, Senats, vom 2. April 1894 die Beseitigung aller Abflußhindernisse, gleichviel, ob diese durch die Natur oder von Menschenhand geschaffen sind, und im leßteren Falle, ob ein Dritter oder der Jnanspruchgenommene felbst, z- B. durh das Aufwerfen eines Dammes sie geschaffen hat. „Wenn der Vorderrihter eine Räumung im Sinne des S 66 des Zuständigkeitsgeseßes nur da, wo es sich um das re e; pi de Freihalten des Wasserlaufs von den durch den natür- Hen Verfall des Bettes und der Ufer herrührenden Störungen und Hemmnissen handelt, annimmt und bei der Beseitigung vor)äßlich geschaffener Abflußhindernisse für ausgeschlosen erachtet, so faßt er den Begriff der Näumung nach è 66 zu eng auf. . Wesentlich für die Anwendung des § 66 und infolge dessen für den Begriff der Räumung nah dem § 66 ist nur, daß die Räumung nicht verlangt wird, weil der Inanspruhgenommene der Urheber des Abflußhindernisses sei, sondern weil er die öffentlich-rechtliche Pflicht der dauern- den Räumung habe. Letzteres kann aber auch zutreffen, wenn der Jnanspruhgenommene selbst das Abflußhinderniß künstlich hergestellt, z. B. einen Damm aufgeworfen hat.“ (111. 407.)

Die Bestimmung des § 100 A. L.-R. I, 8, wonach in der Negel ein jeder die über sein Eigenthum gebenden Gräben und Kanäle, wodurch das Wasser seinen ordentlichen und gewöhnlichen Ablauf hat, zu unterhalten verbunden is, findet nach einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerihts, 1IT1. Senats, vom 2. April 1894 Anwendung auch auf einen nicht rezeßmäßigen, freiwillig nnd im eigenen Interesse vom Grundbesißer angelegten Graben, und die D Mane ist befugt, das im öôfentlihen Rechte be- gründete rforderniß der Unterhaltung des Grabens auch dann geltend zu machen, wenn die Unterhaltung nur im Interesse von Privatpersonen, die einen priatrechtlichen Anspruch auf Zuführung ihres Wassers nah dem Nachbargrundstück nicht haben, nöthig ist. Ueber den dem Landwirth A. zu W. (Regierungs- bezirk Magdeburg), früher dessen Vater gehörigen Plan war seit langer Zeit das Wasser der auf dem oberhalb belegenen B.'hen Grundstü entspringenden Quelle geflossen. Etwa seit 1860 ift dieses Wasser an dem A.’schen Plan entlang in einer zu dem Zweck von der Gemeinde W. angelegten, noch in dem Grund und Boden des Plans liegenden Nöhrenleitung abgeführt worden. Weil diese Röhrenleitung aber nicht

ut funfktionierte, hat der Vater des A. zur Ableitung des durch die M hueneitona nicht abfließenden Wassers über sein Grundstück einen Abzugsgraben angelegt, durch welhen das Wasser der B.’schen Quelle seitdem anfangs theilweise, später, nahdem die Röhrenleitung garnicht mehr funktionirte, vollständig seinen Abfluß hatte. A. warf nun neuerdings einen Damm auf, um zu verhindern, daß das B.’sche Wasser in seinen Graben fließe. Infolge dieser Abdämmung staute das Wasser zeitweise derartig auf, daß nicht bloß der an dem A.’schen Plane vor- beiführende Separationéweg überschwemmt, sondern auch die an dem Wege gelegenen, im Eigenthum dritter Personen stehenden Felder und Wiesen unter Wasser geseßt wurden. Der Amtsvorsteher zu W. gab demzufolge dem A. durch eine Verfügung bei Androhung einer Erxekutivitrafe auf, den Damm zu beseitigen und das B.’\che Wasser durch seinen Graben ablaufen zu lassen. Der gegen diese Verfügung erhobene Einspruch wurde zurückgewiesen, und die von A. gegen den Amtsvorsteher erhobene Klage wurde vom Kreis- aus\chuß abgewiesen. Der Bezirksausshuß bestätigte das Urtheil des Kreis8ausschusses, und das Ober-Verwaltungsgeriht erkannte auf Auf- rechterhaltung der Entscheidung des Bezirksauëschusses, indem es be- Eo ausführte: „. . . Nach der Beweisaufnahme i} von einer

loßen Deckung gegen wildablaufendes Wasser dur den Damm keine Rede. Es ist vielmehr ein zum ordentlichen und gewöhnlichen Abfluß des Wassers dienender Graben im Sinne des § 100 Tit. 8 Th. T A. L.-R. auf dem klägerishen Plan vorhanden, zu dessen Räumung der Kläger als Eigenthümer nach öffentlihem Recht verpflichtet ist und bet dem er zurErfüllung dieserPflicht den darin aufgeworfenenDamm beseitigen muß. Daß der Graben kein rezeßmäßiger ist, ist gleihgültig Ebenfo unerheblih is es, daß der Vater des Klägers den zu räumenden Graben freiwillig und lediglih in seinem eigenen Interesse angelegt haben mag. Auch insoweit enthält die Vorschrift des § 100 keine Einschränkung. Ob der Kläger verpflichtet 1, das Wasser der B.’\chen Quelle aufzunehmen und ob diese Last zu Unrecht von der Gemeinde W. vergrößert worden ift, weil sie die von ihr eingerichtete RNöhrenleitung nicht im stande hält, muß ebenfalls auf sich beruhen bleiben. Es könnten hierdurch nur Ansprüche gegen den Eigenthümer der B.’schen Quelle darauf, daß er das Wasser der Quelle nicht mehr dem klägerischen Plane zuführe, und gegen die Gemeinde W. auf Erfaß begründet werden. Selbst wenn aber aud deshalb der Kläger nicht die aus seinem Eigenthum entspringende öffentlih-rehiliche Räumungépflicht haben, fondern diese dem Eigenthümer der Quelle oder der Gemeinde obliegen sollte, müßte dies außer Betracht bleiben, weil die Klage allein gegen die Wasser-Polizeibehörde gerihtet worden ist. Es kann Pletmabe nur noch in Frage kommen, ob austreihender Anlaß zum polizeilihen Einschreiten bestand. Das i} unbedenklich anzunehmen. Nach dem § 10 des Vor fluthgeseßes vom 15. November 1811 ift die Orts-Polizeibehörde bere@tigt, die im öffentlihen Rechte begründete Verpflichtung zur Räumung auch dann geltend zu machen, wenn die Räumung nur im Interesse von Privatpersonen nöthig ift.“ (111. 407.)

Kunft und Wissenschaft.

Ueber die Promotionen auf den preußishen Univer- sitäten shreibt die „Statist. Korr.“: Auf den neun preußischen Landesuniversitäten und der Akademie zu Münster sind in den 25 Semestern von Michaelis 1879 bis Ostern 1892 im ganzen 9706 Doktoranden rite zum Doktor promoviert worden, wobei die in den theologishen Fakultäten zum Lizentiatengrade Beförderten mit ein- gerehnet sind. Außerdem find in der gleichen Zeit noch 376 Ehren- promotionen vorgekommen. An Ehrenpromotionen war am reisten das Jahr von Michaelis 1883 bis dahin 1884; auf dieses entfielen 86 solher Ehrenbezeigungen, und von ihnen hat Halle allein 2% verliehen. Eine noch höhere Ziffer weist Göttingen für das Jahr von Ostern 1887 bis dahin 1888 auf, nämlich 33. Die einzelnen Univer- sitäten und Fakultäten sind nicht in gleihem Grade freigebig mit dem Ehrendoktor, und auch dann noch machen si erhebliche Unterschiede bemerkbar, wenn man die aus besonderen Anlässen hervorgegangene gelegentlihe Häufung folher Ehrungen ausscheidet. Jn den be-

zeichneten 25 Semestern entficlen von den 376 Ehrenpromotionen: auf die evangelish-theologishe Fakultät 137 (davon Kiel 4, Königs- berg 5, Bonn und Breslau je 9, Berlin 16, Greifswald 18, Marburg 23, Göttingen 26, Halle 2: die fatholish-theologishe Fakultät 20 (davon Breslau 3, ünster 17, Bonn 0), die juristishe Fakultät 73 (davon Kiel und Königsberg je 2, Bres- lau 4, Greifswald 5, Marburg 6, Berlin 7, [le 9, WVonn 14, Sagen 24), die medizinishe Fakultät 47 (davon Kiel und Königsberg je 1, Breslau 2, Greifswald 3, Göttingen 5, r T Marburg §8, Bonn 20, Berlin 0), die philosophische Fakultät 99, (davon Kiel 4, Königsberg 5, Greifswald 7, Berlin und Münster je 8, Bonn 10, Breslau 11, Halle 13, Göttingen 14, Marburg 19). Die 9706 rite Pr omovierten, deren ih und Vertheilung manche Streiflichter auf unsere L C Es ältnisse wirft, sammen

nit preußischen Universitäten ;

von verschiedenen, theilweise wohl auch nicht an der Universität studiert,

ein Theil der. Doktoranden hat auh bei der er die Doktorwürde ‘erwirbt. In welhem Umfange dies vor- kommt, ist ziffermäßig niht bekannt. Der Grad, in dem es geschieht, läßt fich aber einigermaßen her ablesen aus dem Verhältnisse der Promovierten zu der Durchschnittszahl der Studierenden jeder Unis versität. Während der bezeichneten 25 A T i viert

a au urchschnittli

überhaupt dort Studierende

591 68

in Göttingen .., 1637 65

in Greiföwald ,, 820 47

in Halle 1 354 43

in Maia, 670 41

in Bonn 925 36

in Bai s O SADT 26

in Königsberg. . . 492 25

in Mie, 100 19 / in Bresla... 16 18, Kiel und Göttingen promovieren verhältnißmäßig die meisten Dok- toren; Greifswald, Halle und Marburg treten etwas zurück, noch mehr Bonn. In Kiel und Göttingen promovieren im Vergleich zur Studentenzahl 2} mal fo viel als ‘in Berlin oder Königsberg. Ganz besonders gering is die Promotionsziffer in Breslau (die gleich niedrige Ziffer für Münster hat wegen der katholisch-theologischen Fakultät nichts Auffallendes). Breslau und Königsberg haben eine im ganzen ärmere Studentenschaft als die anderen Universitäten oder die meisten davon. Da die E der akademischen Würde (außer der wissenschaftlichen Leistung) Geld und noch einmal Geld fostet, so kann man sich deshalb die niedrigen Ziffern für diese beiden Universitäten wohl erklären. In Breslau tritt außerdem noch der Einfluß der katholisch-theologishen Fakultät hinzu, die nicht viel Promotionen liefert, ein Hudianb, der wohl auch die Ziffer für Bonn so niedrig hat gestalten helfen. Bei den übrigen Universitäten kommen besondere Gründe für die Bevorzugung der einen oder der anderen zur Promotion in Betracht, und zwar sind diese Gründe nah den Fakultäten verschieden. Darum möge weiter in einer nähsten Nummer die Vertheilung der rite Promovierten auf die Fakultäten veranschauliht werden.

Soeben erschien ein für die Kenntniß von Usambara, des werthvollsten Theiles unserer ostafrikanishen Kolonien, außerordentlih hervorragendes Werk: „Ueber die Gliederung der Veges- tation von Usambara und der angrenzenden Gebiete“ von dem Geheimen Regierungs-Rath Professor Dr. A. Engler (Abhandlungen der Königlih Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1894, Sit.-Ber. St. XVI S. 293 ff. 86 Seiten, 40.). Diese Arbeit wurde allerdings hauptsächlih von pflanzengeographischen Gesichtspunkten aus unternommen, und nur der Fahmann wird vers stehen, welhe große Arbeitsleistung hier vorliegt; aber au der Laie, welcher fh für die Vegetationsverhältnisse Usambaras interessiert, oder welcher sih aus kommerziellen Gründen über die Naturprodukte dieses reichen Landes orientieren will, wird hier sehr vieles außerordentlich Werth- volle finden. Die Resultate beruhen zumeist auf den gegen 5000 Nummern betragenden Sammlungen von C. Holst, welhe von den Beamten des Königlichen botanishen Museums zu Berlin und einigen anderen Botanikern bestimmt wurden und deren von dem Sammler mit un-

- ermüdlihem Fleiß zusammengetragene Notizen es auch hauvtsählich

ermöglichten, ein klares Bild von der Zusammenseßung der Flora zu geben. Besonders aus zwei Gründen überragt diese vorliegende Begetationsschilderung alle ähnlichen bisher ershienenen Arbetten : einmal deshalb, weil die dem Sammler genau vorgeschriebenen und von demselben ausgefüllten Angaben für jede einzelne ein- gesandte Pflanze genau verwerthet wurden, und dann, weil in einer bisher unerreichten Vollständigkeit und Genauigkeit auch das gesammte eingesandte Material durchbestimmt worden war. Usfambara ist ein geologish außerordentli gegliedertes Land und dem- entsprechend ist auch seine Flora eine sehr reihe. Dieselbe läßt si auch leiht in mehrere, meist sehr s{harf gegliederte Formationen zer- legen, von denen Engler die folgenden einander gegenüberstellt. So- weit am Lande sich der Einfluß von Ebbe und Fluth bemerkbar macht, begegnet man der Formation des Strandlandes, hauptfächlich durch die reihen Mangrovenbestände charakterisirt, deren ausgezeihnete und natürlih leiht zu Schiff zu verladende Hölzer für die Kolonisten der Tropengegenden eine stetig zunehmende Bedeutung gewinnen. An diese Formation schließt fich direkt an die der Creekzone (auf recentem Kalk), alfo das Gebiet, welches nur wenig über dem Meeres- spiegel liegt und sih zusammenseßt aus Grasland, Sträuchern, wald» artigen Kompleren, dürren Gebüshen, Sümpfen und Tümpeln und einem ertragsfähigen Kulturland. Es folgt darauf, in einer Höhe von 25 bis etwa 125 m Höhe über dem Meeresspiegel, die Formation des Buschlandes der Jurakalkformation, welche aus trockenen Gras- fluren und besonders einem dichten Buschbestand besteht, darauf die Formation des Buschsteppenvorlandes, welche alles Hügelland zwischen dem Küftengebiete und der Waldregion des Gebirges umfaßt und einen meist sehr fruchtbaren Boden mit dichter Strauhbedeckung enthält. Daran f\chließt sich fodann die Formation der tropischen Gebirgs= waldregion, deren unterer Theil fast völlig den üppigen Tropen- wäldern entspriht, welhe man aus West-Afrika und den indish- malayischen Gebieten kennt, während er _nach oben allmählich in einen trockneren Tropenwald übergeht. Oberhalb desfelben treten dann meist die baumlosen oder baumarmen Formationen des höheren Gebirgslandes auf (etwa von 1200 bis 1700 m ü. M.), hauptfächlih durch weites, offenes Weideland carakterisiert, welches hier und da durh Heidebestand unterbrohen wird und auch nicht selten einen typishen Gebirgöbusch zeigt. Die Bergkuppen endlich, über 1700 m Höhe, welche bis zu 2000 m erreichen, sind mit einem dihten Hoch- gebirgswald bedeckt, und hier zeigen sih auch hauptfählih Nadelhölzer mit threm werthvollen Bau- und Nußholz als Bestand bildend. Von welcher Bedeutung die vorliegende Arbeit Engler's für die Kolonisation und die Nußgbarmachung Usambaras ist, liegt auf der Hand. Um nur eines anzuführen, zeigt die Flora von Usambara eine große Ueber- einstimmung mit derjenigen Abes}iniens. Und da nun die Verwerthung der Erzeugnisse Abessiniens schon ziemlich gut bekannt geworden ist, fo kann man natürlich mit größtem Recht auf diejenigen Usambaras schließen; ferner läßt die Besiedelungéfähigkeit einer bestimmten Höhenzone Abessiniens bei einem ähnlichen] oder gleichen

flanzenwuis auh eine folie für Ufambara erwarten. Wirklich tragis erscheint es, daß zu gleicher Zeit mit dem Erscheinen dieses Werkes die Nachricht von dem Tode des Mannes eintrifft, auf dessen unermüdlicher Cou erger hauptfächlih die hohen wissen- schaftlichen Resultate beruhen Carl Holst war am 19. August 1865 in Flensburg geboren und besuchte das Gymnasium in Altona, von dem er Ostern 1883 als Unter-Sekundaner entlassen wurde. Da erx große Vorliebe für die Natur zeigte, wurde er Gärtner und legte 1887 in Potsdam fein Examen als Gartenkünstler ab. Nachdem er dann einige Zeit in seinem Fache thätig gewesen war, zog ihn sein Forscher- trieb nah Usambara, wo er als Verwalter und Gärtner der neugegründeten Missions\tation in Mlalo Stellung fand. Nachdem er dort werth» volle Sammlungen angelegt und diese dem Direktor des r S, mi

botanishen Gartens zu Berlin übermittelt hatte, ents{chloß er mit

behördliher Unterstüßung einige Zeit der Sammeltöätigkeit