1894 / 133 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

L, Extrablait zu Nr. 21 des Ams aits der Königlichen er ing zu Marienwerder veröffentlihten Anweisung zur hel spolizeilihen Ueberwachung der im Stromgebiet der ihsel verkehrenden Fahrzeuge vom 1. April 1893/10. Mai egonnen.

Mit dem 10. Juni d. J. beginnend, wird auf Anordnung der Herren Minister des Jnnern, der auswärtigen Angelegen-

eiten, der Finanzen und der geistlihen, Unterrihts- und

edizinal- Angelegenheiten von AnmiliLen die preußische Grenze auf der Weichsel bei Schilno stromab passierenden

ahrzeugen (Flößen und Schiffen jeder Art und Größe) zur theilweisen Deckung der der Staatskasse durch die gesundheits- polizeilihe Ueberwahung des Stromverkehrs erwachsenden Mono eine Vergütung nach den nachstehenden Bestimmungen erhoben:

T1. Die Vergütung wird berechnet nach der Kopfzahl der guf den Fahrzeugen eingehenden Personen und beträgt:

1) bei den Traften (Flößen) 5 fünf Mark für jede eingeyente Person,

) bei den Dampfschiffen 1 eine Mark für jede eingehende Person, jedoch im ganzen niht mehr als 5 fünf Mark für jedes Dampfschiff,

3) bei allen übrigen Schiffen 1 eine Mark für jede eingehende Person, jedoch im ganzen niht mehr als 3 drei Mark für jedes Schiff.

1]. Die Vergütung ist zu entrihten von dem Führer der Traft bezw. des Fahrzeugs an das Königliche Neben-:Zollamt 11 ju Schilno. Ausnahmsweise kann die Zahlung bei den nach

Porn bestimmten Traften auch erst nach der Ankunft in FYorn erfolgen, falls die Vorausseßungen der Nr. 1112 vor- iegen.

q TTI. Das Verfahren bei Festseßung und Entrichtung der Vergütung regelt sih wie folgt :

1) Bei den Traften hat der Führer bei der Deklaration zum Zweck der Zollabfertigung anzugeben, wieviel Personen einshließlich der Kassicrer und Rotileute zu jeder einzelnen Traft gehören.

Nach Empfangnahme der Bescheinigung A, welhe nah 8 12 der Anweisung vom 1. April 1893/10. Mai 1894 seitens des leitenden Arztes des Ueberwachungsbezirks Schilno zu ertheilen ist, legt der Führer der Traft diese Bescheinigung dem Neben-Zollami Schilno vor, welches nah Verglei- chung mit den bei der Deklaration in Bezug auf den Personenstand gemahten Angaben und festgestell- ten Uebereinstimmung den Betrag der für die Traft zu entrihtenden Vergütung feststellt und nach Zahlung derselben auf der Bescheinigung in Kolonne Bemerkungen über den Gesammtbetrag der entrichteten Vergütung quittiert.

2) Bei Traften, welche für in Thorn ansässige Firmen bestimmt sind, kann die Zahlung der Gebühx auch erst nach Ankunft in Thorn gestattet werden.

Die bezüglichen Anträge sind bei dem Königlichen Haupt- Zollamt in 94 zu stellen, welches die hierbei zu erfüllenden Bedingungen vorschreibt und dem Königlichen Neben-Zollamt 11 zu Schilno entsprechende Anweisung ertheilt.

Die Festseßung der Gebühr erfolgt auch in diesen Fällen in der unter Nr. IUT1 1 vorgeschriebenen Weise durch das Königliche Neben-Zollamt [1 zu Schilno.

3) Bei denjenigen Schiffen, welche der schriftlihen De- flaration unterliegende Gegenstände an Bord haben, hat der Führer gleichzeitig mit der Deklaration die Anzahl der an Bord befindlihen Personen anzugeben. Jm übrigen wird ver- fahren, wie unter 1 bezüglich der Traften bestimmt ijt.

4) Bei denjenigen Schiffen, welche der |chriftlihen De- flaration unterliegende Gegenstände niht an Bord haben, ge- nügt eine mündliche Angabe der Zahl der an Bord befindlichen Personen gegenüber den Zollbehörden.

Dem Führer folher Schiffe ist aber die Bescheinigung A seitens des leitenden Arztes des Ueberwachungsbezirtks Schilno in doppelter Ausfertigung zu übergeben.

leistung, wie unter L vorgeschrieben, erfolgt führer zurückgegeben wird.

[V. Fahrzeuge, für welche die nah Maßgabe der vor- stehenden Bestimmungen auf fie entfallende Vergütung nicht entrichtet wird, werden von der Weiterfahri ausgeschlojjen

Danzig, den 7. Juni 1894.

Der Staatskommissar für das Weichselgebiet, Ober-Präsident der Provinz Westpreußen, Staats - Minister von Goßler.

Nichlamiliches.

Deutsches Reich.

Preußen, Berlin, 8. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König besichtigten, wie „W. T. B.“ meldet, heute Morgen auf dem Tempelhofer Felde die beiden in Berlin garnisonierenden Garde-Dragoner- Regimenter. Im Gefolge Seiner Majestät befand sh die Deputation Allerhöochstihres britishen Regiments First Royal Dragoons. Seine Majestät trugen die Uniform des Ersten (Barde-Dragoner-Regimentis Königin von Großbritannien und Jrland.

In der am Donnerstag, 7. d. M., unter dem Vorsiß des Vize - Präsidenten des Staats - Ministeriums, Staats- sekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsizung des Bundesraths wurde dem Entwurf ciner Verordnung wegen Abänderung der Verordnung über den Geschäftskreis 2c. der deutshen Seewarte, sowie dem Entwurf einer Verordnung, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Bestimmungen über die Tagegelder und Fuhrkojten von Be- amten der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung, die Zu- stimmung ertheilt. Die Beschlüsse des Landesaus|chusses von Elsaß- Lothringen zu dem Entwurf ciner Gemeindeordnung, sowie die vom Reichstag bei der Berathung des Haushalts für die Schußgebiete auf das Etatsjahr 1894/95 gefaßten Resolutionen wurden den zuständigen Ausschüssen und be- glepungaweile dem Reichskanzler überwiesen. Endlih wurde L. De

| Heimath zu entbehren fei.

Diese Ausferti- | gungen legt der Führer des Schiffs dem Königlichen Neben- | Zollamt zu Schilno vor, welches die eine derselben als Rech: | nungsbelag zurückbehält, während die andere, nachdem die Fest- | stellung der Vergütung, deren Zahlung und die Quittungs- | s ist, dem Schiffs- |

Allerhöchsten Oris zu unterbreitenden Vorschläge |

wegen Besehun der Stellen eines Mitglieds des Bundesamts fue das Heima en und eines ständigen rihterlihen Bei-

gers des Reichs-Versicherungsamts, sowie über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditierten Beträge) an Zöllen und gemein- shaftlihen Verbrauchsfteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich für das Etatsjahr 1893/94.

Zölle 364 430 353 M6 (gegen dentithon Zeitraum des Vorjahrs

13 486 775 6), Tabaditeuer 11 788 650 A (— 3639 M uckermaterialsteuer 1687958 #4 (+ 560658 049 M),

ucersteuer 79 567 692 # (+ 5606908 #4), Salzsteuer

4 305 789 M6 (+ 899 996 46), Maischbottih- und Branntwein-

materialsteuer 24 650769 F (+ 352 824 M), Verbrauchs- abgabe von Branntwein und Fusgag u derselben 117 810 858 M6 (+ 3912567 M), Brausteuer 26 648 065 6 (+ 848 224 6), Uebergangsabgabe von Bier 3 678 434 (+ 88084 M); Summe 671 192652 M (+ 03 776 238 M6). Spielkartenstempel 1 377 094 # (-+ 11257 4), Wechsel- stempelsteuer 8 174 920 M (+ 259311 M4), Stempelsteuer für: a. Werthpapiere 4 166 208 M (+515 290 #4), b. Kauf: und sonstige Anschaffungsgeschäfte 8 164 790 # (— 1155 477 46), c. Loose zu: Privatlotterien 1 479 417 M (— 296 090 M), Staatslotterien 7 856 613 M (-+ 540550 F). Post- und A CN en B waung 256 466 748 M (-+ 9880307 A6), Reichs-Eisenbahn-Verwaltung 62 352578 4 (+ 3 151 098 46).

Die zur Reichskasse gelangte Jst - Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen für das Etatsjahr 1893/94: Zölle 336 627 292 46 (— 23 387 880 6), Tabadsteuer 10 918 425 #6 (— 377583 46), Zuckermaterialsteuer 1680744 H (—14 917 846 A), Zudersteuer 72745 856 46, darunter Ver- brauchsabgabe nah dem Gesch vom 9. Juli 1887 = 1 499585 M (+ 20519726 M4), Salzsteuer 43672 045 6 (+ 1076 823 6a), Maischbottih- und Branntweinmaterial- steuer 19 207 292 4 (— 594 214 4), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 100128206 (+ 4352 550 6), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 25 751 498 M6 (+ 794 242 Æ);, Summe 607369870 M ( 12534 182 6) Spielkartenstempel 1301 223 M (— 7006 M6).

Die vierte Session des Kolonialraths wurde am 7. Juni, Vormittags um 10 Uhr, von dem Direktor im Aus- wärtigen Amt Pr. Kayser eröffnet. Von den Mitgliedern hatie sich Fürst Hohenlohe, Staatssekretär a. D. Herzog, Geheimer Kommerzien-Rath Langen, Oberst von Palézieux und Herr Steudinger entschuldigt.

Der Vorsizende gab im Anschluß an die in der vorigen Session von dem Kolonialrath gefaßten Beschlüsse und ge- stellten Wünsche einen Ueberblick| über die Entwickelung der Schußgebiete seit der leßten Tagung. Mit Genugthuung wurde die Verstärkung der Schußtruppe in Ost-Afrika und Südwest-Afrika begrüßt und dec Anerkennung des Vorsißen dena für die Umsicht zugestimmt, mit welcher Gouverneur Freiherr von Schele für Aufrechterhaltung von Ruhe und Sicherheit gesorgt und durch eigene opfervolle Expedi- tionen die Ershließung des Landes gefördert hat. Die Ausführungen des Geheimen Kommerzien - Naths Dr. Oechelhäuser über den Eisenbahnbau fanden allgemeine Zustimmung. Bezüglich Südwest-Afrikas wurde aufs neue aus- geführt, wie wenig eine direkte Schiffsverbindung mit der Auch sei es nothwendig, eine Kabel- verbindung herzustellen. Es wurde auch bemerklih gemacht,

| daß nah Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung es nicht

schwer werden würde, dur eigene Einnahmen aus dem Schuß- gebiet (Hüttensteuer, Viehsteuer, Landankäufe) die Ausgaben zu Dedcten.

Nach einer Pause ging die Versammlung zur Berathung

des Entwurfs einer Grundbuchhordnung für Deutsch - Ostafrika |

über. Es fand nur eine allgemeine Diskussion statt. Die Vorlage wurde einem Ausshuß zur Vorberathung überwiesen und in diesen die Herren: Staatssekretär von Jacobi, Ministerial- Präsident Dr. von Grimm, Dr. Scharlah und Dr. Lucas gewählt. Der Ausschuß trat fofort in die Berathung. Die nächste Plenarsizung fand heute um 3 Uhr statt.

Nach der im Reichs- Eisenbahnamt aufgestellten Na ch- meifung über- die. im: Monat April d §. auf deutshen Bahnen (ausschließlich der bayerischen ) bei den Zügen mit Personenbeförderung vorgekommenen Berspätungen haben auf 34 größeren Bahnen und Bahnnegzen mit einer Gesammtbetriebslänge von 37 594,70 km von den fahrplanmäßigen Zügen überhaupt sich ver- spätet: 260 Schnellzüge, 360 Personenzüge und 112 zur Personen- fowie zur Güterbeförderung gleichzeitig dienende Züge, zusammen 732. Von den fahrplanmäßigen Zügen mit Perjonenbeförderung wurden geleistet: 14902 639 Zug- filometer, 282 707575 Achskilometer gegen 15318 659 Zug- und 291 732381 Achskilometer 1m Vormonat un gegen 14860936 Zug- und 288587665 Achskilometer in- demselben Monat des Vorjahres. Von den Ver- spätungen wurden 271 durch das Abwarten verspäteter An- \chlußzuge veranlaßt, sodaß den aufgeführten Bahnen selbst 161 Ver)pätungen zur Last fallen, gegen 1101 im Vormonat und 1503 in demjelben Monat des Vorjahres. Von den auf eigener Bahn vorgekommenen PVerspätungen entfallen auf 1 Million Zugkilometer 51, 1 Million Achskilometer 2, mithin auf 1 Million Zugkilometer- 70 =. 69 v: H. weniger als im Monat April des Vorjahres un 41 = O6 v: D. meamiger als im: Vormonat: und auf 1 Million Achskilometer 3 = 60 v, H. weniger als im Monat April des Vorjahres und 2 = 50 v. H. weniger als im Vormonat. Jnfolge der Verspätungen wurden 416 An- schlüsse versäumt (gegen 1113 in demselben Monat des Vor- jahres und 1137 im Vormonat). Bei 10 Bahnen find Zug- verspätungen und bei 11 Bahnen Anschlußversäumnisse nicht vorgekommen. Jn der Nachweisung sind die Bahnen, auf denen Zugverspätungen vorkamen, nah der Verhältniß- ahl (geometrishes Mittel) zwischen der Anzahl der von den fahrplanmäßigen, der Personenbeförderung dienenden Zügen auf 1 Million Zugkilometer und der auf 1 Million Ahs- filometer entfallenden eigenen Berspätungen geordnet. Danach nehmen die Kiel - Edernförde-Flensburger Bahn, die Werra-

bahn und die Altdamm-Kolberger Bahn die ungünstigsten !

Stellen ein. Wird die Reihenfolge der Bahnen statt nah der Anzahl der Verspätungen nah der Anzahl der A luß- versäumnise bestimmt, so treten die Kiel-Eckernförde-Flensburger Bahn, die Bahnen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn- Direktion (linksrheinische) zu Köln und die Altdamm-Kolberger Bahn an die ungünstigsten Stellen.

Der Chef des Jngenieur- und Pionier-Korps und General-Jnspekteur der Festungen, General der Junfanterie Golz hat Berlin verlassen.

Der General der Kavallerie von Krosigk, à la suits des Leib-Garde-Husaren-Regiments und Juspekkeur der 1. Ka- vallerie - Inspektion, und der General der Kavallerie von Rosenberg, à la suits des Husaren-Regiments von Zieten (Brandenburgisches) Nr. 3 und Jnspekteur der 2. Kavallerie- Inspektion, sind hierher zurügekehrt.

Dem Vernehmen nach is dexr Regierungs-Präsident Dr. von Heydebrand und der Lasa zu Königsberg i. Pr. zum 1: Juli d. J. in gleicher Amiseigenschaft an die Königz- liche Regierung zu Breslau verseßt wörden. Wie wir weiter hören, sind der Ober-Präsidial-Nath von Tieschowih zu Hannover und der Ober-Regierungs-Rath Freiherr von Ritht- hofen zu Potsdam zu Präsidenten der Königlichen Regierung zu Königsberg bezw. zu Köln ernannt worden und werden am 1. Zuli d. J. in die neuen Aemter eintreten.

Der neuernannte Negierungs-Assessor von Gehren isl der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern zu Berlin zur dienstlihen Verwendung überwiesett worden.

Bayern.

Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent traf gestern Vormittag in Zweibrücken ein und besichtigte eingehend die von der Landbevölkerung gestellten 24 Wagen, welche die land wirthschaftlichen Betriebe in lebenden Bildern darstellten

Schaumburg-Lippe.

Jhre Durchlauchten der Fürst und die Fürstin haben

sich zu längerem Aufenthalt nach Badenweiler begeben

Oesterreich - Ungarnm.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Budapest empfing der Kaiser gestern Nachmittag den Präsidenten des Abgeordnetenhauses Baron Banffy in längerer Audienz, worauf dieser mit Dr. Wekerle konferierte. Der Ackerhau- Minister Graf Bethlen wird sih heute von den Beamten des Ackerbau-Ministeriums verabschieden.

Der „Budapester Korrespondenz“ zufolge sehte Dr. Wekerle gestern seine Verhandlungen mit einzelnen Mitgliedern der liberalen Partei fort und erbat sich hierfür die Beihilfe des für das neue Kabinet in Aussicht genommenen Prästdenten des Abgeordnetenhauses Baron Banffy. Da der Abschluß der Verhandlungen kaum vor heute Abend zu erwarten sei, dürfte Dr. Wefkerle sih erst morgen zur Audienz beim Kaiser melden.

Frankreich.

Der Ministerrath beschäftigte sh, wie „W. T. B.“ meldet, in seiner gestrigen Sizung mit dem jüngst von dem Deputirten Paschal Grousjet an den Minister-Prästdenten Dupuy gerichteten Schreiben und beshloß, dem Schreiben feine weitere Folge zu geben, da die Frage durch die von der Kammer angenommene Tagesordnung erledigt sei. Der Ministerrath s{chloß sich ferner den Beschlüssen der Senatsfommission an, wonah die Jeanne d’'Arc-Feter alljährlih begangen werden soll. Der Kriegs-Minister General Mercier unterbreitete dem Ministerrath ein Dekret, durch das die Kommission zur Prüfung von Erfindungen um- gebildet werden soll. Die Kommission foll danahch künftig aus 6 dem Zivil- und 6 dem Militärstande, sowie aus 4 der Marine angehörenden Personen bestehen. Außerdem sollen zeitweilig zur Prüfung besonderer Fälle weitere Mitglieder zu- gelassen werden können.

Die Präsidenten der republikanishen Gruppen des Senats haben beschlossen, die Anfrage an den Minister- Präsidenten Dupuy zu richten, in welcher Weisè er das Ge- seß von 1894 über die Syndikate anzuwenden beabsichtige, und ihn aufzufordern, nöthigenfalls einen Entwurf einzu- bringen, nah welchem dieses Geseß abzuändern wäre.

Jn der Deputirtenkammer interpellierte gestern Etienne die Regierung über die französische Politik in Afrika. Der Redner gab einen Ucberblick über die Ereignisse, die zum Abschluß der Berliner Congo-Akte geführt hätten, und wies auf die Abmachung von Harrar und den Vertrag zwischen England und dem Congostaat hin, durch den die egyptishe Frage wieder angeregt worden sei. Belgien habe die von ihm ein- gegangenen Verpflichtungen verleßt, es hätte keinen Theil des Congostaates abtreten dürfen. Die Rechte Frankreichs seien verlegt worden, er fordere die Regierung auf, deren Berück- sichtigung durchzuseßen. (Wiederholte Beifallsrufe.) Deloncle protejiierte gegen den Anspruh Englands, sich des Gebiets des oberen Nil bemächtigen zu wollen ; dieses Gebiet sei anEgypten zurüclzugeben. Delafosse beklagte die Schwäche der franzöft- \chen Diplomatie. Der Minister des Auswärtigen Hanotaux jagte, er zögere nicht zu erklären, daß die zwishen England und dem Congostaat abgeschlossene Konvention eine Frage des internationalen Rechts in Afrika hervorruse und die Rechte Frankreichs berühre. Die Konvention mißachte die bestehenden Vorzugsrechte Frankreihs. Es handele sih nicht allein um das Congobassin, sondern um das Bassin des Nil und die Integrität der Türkei, welhe leytere fi auf formelle Akte stüße, die die Nechle des Sultans auf den äquatorialen Sudan, sowie die Rechte dec Mächte auf Süd - Egypten feststellten, Die französische Regierung habe in London und Brüssel die bestimmtesten Vorbehalte gemacht. Diese Vorbehalte seien zuerst nicht berücsichtigl worden; neuer- dings aber habe England sich bereit ectlärt, in Verhandlungen einzutreten. M E betrahte Frankreih die Konvention als null und nichtig und ohne jede rehtlihe Tragweite, Die Türkei und Deutschland hätten ebenfalls Vorbehalte gemacht. Frankreich habe den Willen und die Mittel, seine Nechte zu vertheidigen, Verschiedene Ereignisse seien in Ubang! vorgekommen. Die Agenten des Congostaats hätten auf fra zösischem Territorium Posten eingeseßt. Die zur Vertheidigung

französischen Posten nothwendigen Streitkräfte seien ab- der li worden, andere Truppen würden nachfolgen. Die Lllomatie werde die Pflicht, die Rechté An Se zu vertheidigen, niht verabsäumen. Etienne brachte hierauf eine Tagesordnung ein, worin es heißt: FJndem die Kammer die Erklärung der Regierun E und über- eugt ist, daß die Regierung, gestüßt auf die internationalen Berträge, den Rechten Frankreihs Achtung verschaffen wird, Der Minister-Präsident

zur Tagesordnung über. alsdann mit

eht sie i | / ) Bupuy billigte diese Tagesordnung, die 527 Stimmen einstimmig angenommen wurde. Die heutigen Pariser Blätter zollen einstimmig der Sprache Hanotaux* und der Abstimmung der Kammer bezüglich des Vertrags zwischen England und dem Congostaat Beifall.

Nnußland.

Der „Regierungs-Anzeiger“ E einén Ufás des Kaisers, durch welchen dem General-Adjutanten Tscher ewi pie Oberaufsicht und Verantwortung für die Gefahrlosigfkeit per Kaiserlichen Residenzen und für die Gefahrlosigkeit bei den Neisen des Kaisers übertragen wird Tscheréwin führt dén Titel „dujourierender General“, Zum Känzlei-Chef Tscherewin's ist der Kammerherr Fedosscejew exnannt wörden

Ftalien.

Der Minister-Präsident Cris pi und die übrigen Minister haben sih gestern, wie „W. T. B.“ meldet, nah dem Quirinal begeben, um, wie jeden Donnerstag, dem König Bericht zu erstatten. L be der Lösung der Ministerfrisis liegt noch feine amtlihe Nachricht vorx. Man hält noch immer an der Meinung fest, daß Crispi mit dexr Bildung eines neuen Kabinets beauftragt werden werde. Gerlichtweise verlautet, Crispi werde versuchen, mit di Nudini und 2andártdelli, mit denen er gestern konferierte, ein Beruhigungs-Ministertum zu bilden.

Spanien.

Der Finanz-Minister verlas in dem gestern abgehal tenen Ministerrath das Budget für das Zahr 1894/95 Es werden dem „W., T. B.“ zufolge darin die Einnahmen auf 744 593 223 Pesetas, die Ausgaben auf 769126720 Pesetas festgesetzt, Das Defizit Pesetas. Der Finanz-Miriister

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y L gs É ( bringen, wonach die Anleihe durch die Tabaclsteuer garantiert |

werden soll,

Die Regierung der Vereinigtet panischen Regierung eine Note übersandt, rstattung von 22/5 Millionen fubanische Zollverwaltung zu langt wird.

Belgien.

Gestern Abend wurde in Antwerp ammlung abgehalten, in der dem „W Redner ohne Parteiunterschied gegen von Einfuhrzöllen, die für den unheilvolle Folgen haben würden, energisch

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Rumänien.

J hier wieder ein und wurde von den * Würdenträgern, der Generalität uni auf das herzlihste empfangen ; Monarchen eine aus 200 Mann Bukarester Studentenschaft

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Schweden und Norwegen

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verurtheilt. Dem auf Grund des Gesetzes gesprochenen wurde Widerstand entgegengeseßt und die zur Vertbeidigung des Vaterlands bestimmten Waffen wurden im Gehetmen unbrauchbar gemacht. Wieder i Eure Majestät vom einer Regierung umgeben, die weder die Zustimmung nech das Vertrauen der Mehrheit der Naticnalversammlung hat, und gleichzeitig mit der Ernennung diefer Regierung Friegsfabrzeuge vorgenommen. Das norwegische Volk will in seinem Verthetdigungéwerk eine Wehr für bie Freiheit und Selbständigkeit des Vaterlands baben. Als Vertreter des Volks wendet fi jet das Storthing mit dieser Forderung an Eure Majestät, in deren Hand die Verfassung Norwegens den Öberbefehl über die Land- und See- macht des Reichs gelegt hat.

Der vorstehende Adreßentwurf und der Antrag Haug- land, daß der Bericht der Storthingskommisston zur Unter: suhung der außergewöhnlichen militärischen Veranstaltungen in den Jahren 1884 und 1893 der Regterung mit der For- derung, die Sache dem Reichs-Advokaten vorzulegen, zugestellt werden folle, werden in der nächsten Sitzung zur Berathung gelangen.

Amerika.

__ Einer Depesche des „New-York Herald“ aus La Libertad zufolge wurde General Gutierrez zum Präsidenten von San Salvador proklamiert.

__ Nach Meldungen aus Montevideo ist das Geshwaæder Peirxoto’s wieder na Rio de Janeiro zurückgegangen. Aus Nüio Grande wrd gemeldet, Saraiva ser mit 1000 Mann: in Oruzalta angekommen und treffe lebhaft Vorbereitungen zu: einem Feldzuge:

__ Die: permamnisde Mealaemms hat die Schweiz als Schiedsrichter inm dem zwischen Peru und Ecuador [chwebenden Streitfall angenommen.

beträgt totmttt P 5 18/4 | wird cinen Gesetzentwurf ein- |

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wurde die geheime Ausrüstung der |

Parlamentarisehe Nachrichten,

Im 2. Oppelner Laändtagswahlkreisé is der Major a. D., Rittergutsbesizger Szmuüla (Pole), dessen Wahl Di ungültig erflärt war, zum Mitgliede des Häusés der

bgeordneten mit 229 Stimmen wiedergewählt worden. Neymann (konservativ) hat 178 Stimmen erhalten.

Entscheivungen des Neichsgerithts,

eft bei der freroilligen Veräußerung iner Saße dutch BVer- steigerung tinem Mitbietét bet setner Anfrage, wiéotel bisher bótén set, vorsäßlih tine falshe Auskunft gégébei won ub ift vadurch diéser Mitbieter zue Abgáäbe etnes über dás ihm genannte Meistgebot hináausgehenden Gebots bestimmt worden, ss kann diéser, nad cinem Ütthäl bes Reidbägcrita, V. Zioilsénats, vom 3. 1894, im Gebiete ves Preußischen Allgemetnén Landre(t2 151 dém auf Grund feines Gebots abgeschlofenen Kauf wiede: dab gehen Ties gilt ab f dae Fall, i hatädblid vor Versteigerung das genannte Meistgebot von iten l föoldlos gemalt, währens ter Bersteigerung aber nicht wié holt woran wat. Dee Süliex H. in einem westfäliscchen orte lieg bucch ven Aufktionsfommissar Sf. fein Gruaoftie! vere steigern. Während vex Versteigerung fans fch azu dex Bergmann B, ein, weiler bas Grunostick erwerben wollte uns fd [don Dor Bér ?iutation geäußétt hatte, & wütic 100 M: mebr geben, ls Bas Od

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Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts. zer Schlachtung

Wird bei ines in das ‘ingebradten Schladttfhieres, besser Fleis als ges chadlid festgestellt, fc ift nah etnem Urtheil des Dber-Verwaltungs- zeriht& T. Senats, vom 14. Oftober 1893, bic Ortsvolizeibehörde zud gegen dem Willew des Eigenthümers des Sdblachtthieres befugt, das Fleisch zum Genuß unt awglickch zu machen. Fin vem F. gehöriges Schwein wurde bei ver Schlachkung auf dem ftävtichen Schlabthofe in E. als mit der Tuberkulose behaftet ge- funden und der ftäötischenm Polizeiverwaltung zur Verfügung gestellt. Die städtischen Veterinär- und Medizinalbeamten begutachteten, daß gas Fleis auc nach langöauernder Erhitzung auf 100 Gras gesundheits- gefährlich bleiben werde und daher um menschlichen Genusse untaug- lic zu machen set. Darauflkin erließ die Ortäpoltzei am Z. eine Ver- figung, er solle erklären, ob er das vorher ungenteßbär zu machende Fleis zu gewerblichen Zwecken abholen wolle, anderenfalls werde das Schwein unter yeolizeilicher Aufficht völlig vernidtet werden. ., welcher die Herausgabe des Schweines ohne vorheriges Ungenteßbar- machen des Fleisches verlangte, erhob Beschwerde, welche aber curd) Schlußbescheid des Ober-Präsidenten zurückgewiesew wurde. Die von 2. sodann erhobene Klage auf Aufhebung der Verfügung wurde vom Ober-Verwaltungsgeriht abgewtesem. indem es begrlindens ausführte: „Die Rechtmäßigket des Eingriffs jener polizei- lichen Verfügung fanm alleröings mcht ledigli) us dei & 12 Nr. 1 des Nahrungsmittelgesezes vom 14. Mat 1379 Pennfcidet werden, wonach mit Strafe bedroht wird: wer vorsäulich gefundheitsschäölihe Nahrungsmittel herstellt over inm Verkehr bringt. enn ber bloße Best 8 eines der im dieser Bestimmung erwähnten Gegenstände f weifellos nicht mit Strafe bedroht. Dagegen findet die angefohtene Srocbuang ihre rectliche Stüge in dew Vorschrifken des & 10 11 17 A. £- R. und des §& 6 Litr. f. des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1350, wonach der Polizeibehörde vie Sorge für Leben und Gesundheit des fu lifums over einzelner Mitglieder desselben oblicgt . . . Die Auffassung des Klägers, daß. ex na eigenem Ermessen über das Schwein zw dew geseßlic zulässger Zwecklem werfilgen dürfe, während die Polizet abzuwartenr babe, bis er vsedwibrig hanöle over doch den Versuch dazu! mache, und s das Éinschreiten der Polizei keiw abfolut sicheres Mittel gegen die Möglichkeit der Verwendung gesundheitsschädlichen

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Fleishes als Nahrungsmittel sei, während der unbescholtene ir die genügende und denkbar größte Sicherheit in dieser Beziehung

diese Auffassung verkennt völlig und jedenfalls im Wider

mit dem bestehenden Rechtszuftand die Stellung und den

der Behörve auf dem Gebiete der präventiven Polizei, insbesondere des Gesunbheitswesens, indem sie ihr lediglich eine restriftive Zhäfigkeit anweisen will...“ (1, 16)

- Hat ein Grundbesiger eigenmächtig und widerre{chtlih Gräben durch einen ¿ffentliden Weg gezogen, so kann ét, ia ¿‘inem Urtheil des Ober-Berwaltungägerihts, V. Senats, vom 7. November 1893, zwar von der Ortsyolizetbeßörde zur erftmäligen Herstellung der nöthigen Ueberbrückungen, nicht aber zur dáuernden Unterhaltung derselben nack ffentlihem Recht an- gehalten werden. Die Gemeinde hat vielmehr, falls fie glaubt, daß ihré Wegebhaulast vurch die unberechtigte Anlage der Gräben und dié demzufolge nothwendig gewordenen Ueberbrlclungen gesteigert sé, ihre Schabensersatiansprüiche im ordentlichen Necht8rwege zu ver- fólgén. „Die Thatsache, daß Kläger Gräben quer durch den Fuß- va geleát hat die Eigenmächtigkeit und Unerlaubthett desen an- áénómmen —, fann Do Godftens befen Pflicht zur erftmaligen Her- stellung, iht aud zur vauerntber Unterhaltung ber nöthtgen Ueber- oridungen nad döffentlidem Rechte begrünten. Es besteht fein öffentliher Rechtëfsag dahin, daß derjenige, welcher die fentliche Rochtägrbnung gestört bat, ver Beseitigung ver Folgen setner fr pie SrhoTtung des wiecberhergeftetlten Zuftanbes vauernb

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