1894 / 134 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

D it der Ausführung dia Geseßes werden der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Finanz-Minister beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Neues Palais, den 4. Juni 1894. (T, 8,) Wilhelm.

Gre! zu Eulenburg. von Boetticher. von Schelling. Graf von Caprivi. Miquel. von Heyden. Thielen. Bronsart von Schellendorff.

Justiz-Ministerium.

Verseßt sind: der Landgerichts-Rath Suffrian in Guben an das Landgericht in Frankfurt a. O., der Amtsgerichts-Rath Hanke in Breslau als Landgerichts-Rath an das Landgericht daselbst, der Ber Ea Heßler in Sorau und der Amtsgerichts-Rath Regenberg in Spandau an das Amts- gericht T in Berlin, der Amtsrichter Dr. Schüler in Nügen- walde als Landrichter an das Landgericht in Gleiwiß, der Amtsrichter Vollbracht in Kölleda als Landrichter an das Landgericht in Naumburg a. S., der Amtsrichter Dr. Schwarß in Pellworm an das Amtsgericht in Glückstadt, der Amts- richter Meß in Gräß an das Amtsgericht in Landsberg a. W. und der Amtsrichter Heyne in Wreschen an das Amtsgericht in Brandenburg a. H. |

Dem Notar Stammer in Pinneberg ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt. _

In der Liste der Rehtsanwalte sind gelöscht: der Rechts- anwalt Howahrde bei dem Amtsgericht in Witten, der Rechtsanwalt Stammer bei dem Amtsgericht in Pinneberg.

In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen : der Rechtsanwalt Wilmes aus Brilon bei dem Landgericht in Nen, der Rechtsanwalt Stammer aus Pinneberg bei dem

andgeriht in Altona, der frühere Rechtsanwalt Boroschek aus lau bei dem Amtsgericht in Gray, der Gerichts- Assessor Fahrich bei dem Amtsgericht in Neuhaldensleben, der - Gerichts-Assessor Clemen bei dem Amisgericht in Rinteln. 5 ag Landgerichts - Präsident Cr ome in Koblenz ijt ge- torben.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forjten. Die Oberförsterstelle zu Wannfried im Regierungs- bezirk Cassel ist vom 1. Oktober d. J. ab anderweit zu beseßen.

Die Nummer 16 der Gesey-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9671 das Geseh, betreffend die Deckung von Aus- gaben des Rechnungsjahres 1892/93. Vom 283. Mai 1894; unter

Nr. 9672 das Gese, betreffend Aenderungen der Wege- gesezgebung der Provinz Hannover. Vom 24. Mai 1894; unter

Nr. 9673 das Geseß zur Abänderung und Ergänzung der Geseße vom 25. Mai 1874, betreffend die evangelische Kirchen- gemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873 für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen (Gesez-Samml. S. 147), und vom 3. Juni 1876, betreffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie (Gesez-Samml. S. 125). Vom 28. Mai 1894; und unter :

Nr. 9674 das Geseß, betreffend Regelung der Verhältnisse der bei der Umgestaltung der Eijenbahnbehörden nicht zur Ver- wendung gelangenden Beamten. Vom 4. Juni 1894.

Bexlin, den 9. Juni 1894.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

Bekanntmachun g;

betreffend die Verloosung der vormals Hannoverschen 4prozentigen Staats-Schuldverschreibungen Litt. S5. fUr das Jahr vom 1. April 1894/99.

Bei der am 1. d. M. in Gegenwart eines Königlichen Notars stattgehabten Ausloosung der vormals Hannoverschen Staats-Schuld- vershreibungen Läitt. S. zur Tilgung für das Jahr vem 1. April 1894/1895 nd die nachfolgend verzeihneten Nummern gezogen worden :

Nr. 150, 183, 216, 8335, 480, 490, 563, 600, 618 über je 1000 Thlr. Gold und Nr. 901, 995, 927, 979) 1161, 1166, 1710, 1855, 1965, 2061 über je 500 Thlr. Gold.

Dieselben werden den Besißern hierdurch auf den 2. 1895 zur baaren Rückzahlung gekündigt. :

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen lauten au! Gold und wird deren Rückzahlung in Reichswährung nah den Bestimmungen der Bekanntmachung des Herrn Reichstanzlers vom 6. Dezember 1873, betreffend die Außerkursseßung der Landes-Goldmünzen 2. (Reichs- Anzeiger Nr. 292), fowie nah den Ausführungsbestimmungen des Herrn Finanz-Ministers vom 17. März 1874 (Reichs-Anzeiger Nr. 68, Position 3) erfolgen.

Die Kapitalbeträge werden {hon vom 15. Dezember d. t ab gegen Quittung und Einlieferung der Schuldverschreibungen nebst den zugehörigen Zinsschein-Anweisungen und den nah dem 2. Januar 1895 fälligen Zinsscheinen Nr. 9—10 an den Geschäftstagen bei der Ie hierselbst, von 9 bis 12 Uhr Vormittags, aus- geza Die Einlöfung der Schuldverschreibungen kann auch bei sämmt- lichen übrigen Re ierungs - Hauptkassen, bei der Staats\chulden- Tilgungungskasse in Berlin, sowie bei der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. bewirkt werden. - /

Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst den zu- gehörigen Zinsshein-Anweisungen und Zinsscheinen ]chon vom 1. De- zember d. J. ab bei einer der leytgedahten Kassen einzureichen, welche dieselben der hiefigen Regierungs-Hauptkasse übersenden und nah erfolgter Feststellung die Auszahlung besorgen wird.

Bemerkt wird :

1) Die Einsendung der Schuldverschreibungen nebst den zu- gehörigen Zinsschein-Anweisungen und Zinsscheinen mit oder ohne Marthangave muß portofrei geen

9) Sollte die Abforderung des gekündigten Kapitals bis zum Fälligkeitstermine nit erfolgen, so tritt dasselbe von dem gedachten Zeitpunkt ab zum Nachtheil der Gläubiger außer Verzinsung.

Scließlih wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle übrigen 34, und ede vormals Hannoverschen Landes- und Eisenbahn- Schuldverschreibungen bereits früher gekündigt find, und werden deshalb die Inhaber der unten verzeichneten, noch nicht eingelieferten, mit dem Kündigun stermine außer erein uns getretenen Hannoverschen Staats- Schuldverschreibungen an die Erhebung der Kapitalien derselben bei “der hiesigen MagirrungseDauplnhe hierdurch nochmals erinnert.

Hannover, den 4. Juni 1894. :

Der Regierungs-Präsident. Graf von Bismarck.

Januar

Verzeichniß der bereits früher gekündigten und bis jeyt niht ein- gelieferten, niht mehr verz nslihen vormals Hannover- \chen Landes- und Eisenbahn-Schuldverschreibungen.

Litt. H. 34 9/0: auf 2. Januar 1874 gekündigt: Nr. 830 Über 100 Thlr. Kurant.

Litt. N. 34 9/0: auf 2. Januar 1873 gekündigt: Nr. 4163 über 100 Thlr. Gold, auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 4162 über

100 Thlr. Gold. i: Litt. E. I 4 9%: auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 2880 über 100 Thlr. Kurant.

Litt. F. I 4 9/6: auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 14110 über 500 Thlr. Gold.

Litt. G, I 4 9%: auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 1464, 1465, 5421 über je 100 Thlr. Kurant.

Litt. H. I 4.0/0; auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 4580 über 200 Thlr. Kurant, Nr. 1320 über 100 Thlr. Kurant.

Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Portepee -Fähnriche 2. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 29. Mai. v. Trotha, Oberst-Lt. und Kom- mandeur des Lauenburg. Jäger-Bats. Nr. 9, bis auf weiteres zur Dienstleistung bei dem Auswärtigen Amt behufs Wahrnehmung der Stellung als Stellvertreter des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika und Kommandeurs der Schußtruppe kommandiert und gleichzeitig à la suite des genannten Bats. gestellt.

Kaiserliche Marine. Schußtruppe für Deutsh-Südwestafrika. :

Neues Palais, 26. Mai und 4. Juni. Der Schußtruppe sind mit dem 11. Juni 1894 zugetheilt: v. F rançois, Major, bisher 4 la suite des Gren. Regts. König Friedri Wilhelm 1V. (1. Pomm.) Nr. 2, unter gleichzeitiger Ernennung zum Kommandeur der Schut- truppe, v. Estorff, Hauvtm,, bisher Komp. Chef vom 1. Thüring. Inf. Regt. Nr. 31, v. Sack, Hauptm,, bisher Komp. Chef vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, v. Perbandt Pr. L, a. D., bisher von der Schußtruppe für Deutsch-Ostafrika, v. Burgsdorff, Pr. Lt., bisher àla suite des 3. Garde-Nagts. z. F-, v. Heydebreck, Pr. Lt., bisher àla suite des Gren. Reg1s. König Friedrih Wilhelm1V. (1. Pomm.) Nr.2, Diestel, Pr. Lt., bisher vom Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Nhein.) Nr. 5, Schwabe, Sec. Lt, bisher à la suite des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, Vol k- mann, Sec. Lt., bither vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, Lampe, Sec. Lt., bisher à la suits des Niederschles. Fuß-Art. Regts. Nr. 5, v. Erckert, Sec. Lt.,, bisher von der Res. des 1. Garde- Drag. Regts. Königin von Großbritannien und JFrland, Trooft, Sec. Lt,, bisher von der Res. des Ulan. Negts. Kaiser Alexander Il. von Rußland (Westpreuß.) Nr. 1, Eggers, Sec. Lt., bisher von der Nes. des Feld-Art. Regts. Nr. 15, Bethe, Pr. Lt, bisher von der Fnf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Berlin, Dr. Richter, Assist. Arzt 1. Kl., bisher à la suite des Sanitätskorps, Dr. Shöp- Rae es, Assist. Arzt 2. Kl., bisher vom 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45.

Offiziere,

Nichtamili®es.

Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 9. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich gestern Morgen um 8 Uhr 5 Minuten von der Station Wildpark nah Berlin, stiegen bei Bude 4 zu Pferde und besichtigten auf dem Tempelhofer Felde zuerst das 1. Garde- Dragoner-Regiment Königin von Großbritannien und Jrland und sodann das 2. Garde- Dragoner -Regiment. Nach der Besichtigung nahmen Seine Mazestät bei ersterem Regiment das Frühstück ein, zu welhem außper der Deputation des britishen Regiments Jioyal Dragoons au der großbritannische Botschafter und das Personal der Botschaft sowie der groß- britannische Militärbevollmächtigte, Oberst Swaine Einladung erhalten hatten. Abends 7 Uhr 5 Minuten kehrten Seine Majestät nah dem Neuen Palais zurü.

Gestern Abend gegen 7 Uhr sind Jhre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Griechenland, und um 10 Uhr Seine Königliche Hoheit der Prinz und Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Prinzessin Leopold von Bayern auf der Wildpark- station eingetroffen und im Neuen Palais abgestiegen. Die bayerischen prinzlihen Herrschaften wurden, wie U D D meldet, auf der Wildparkstation von Seiner Majestät dem Kaiser empfangen, Allerhöchstwelcher nah herzlicher Begrüßung Sich mit den erlauhten Gästen nah dem Neuen Palais begab.

Heute Morgen kamen Seine Majestät, dem K D. D zufolge, in Begleitung der Fürstlihen Gäste und des militärishen Gefolges, nah Berlin und besichtigten auf dem Tempelhofer Felde das Garde-Kürassier-Regiment und das zweite Garde-Ülanen-Regiment. Jm Gefolge befanden sich die Offiziere des britishen Royal Dragoon-Regiments.

Die Kommission für die zweite Lesung des Ent- wurfs eines Bürgerlichen Geseybuhs für das Deutsche Reich sezte in den Sihungen vom 4. und 5. Juni die Berathung der allgemeinen Vorschriften über leßt- willige Verfügungen (S8 1753 bis 1787) fort.

Die S8 1758, 1759 betreffen die Fähi( keit, leßtwillig bedacht zu werden. Der Absaß 1 des 1758, wonach eine zur Zeit des Erbfalls bereits empfangene Person als Erbe oder Nacherbe eingeseht sowie mit einem Vermächtnisse bedacht werden fann, wurde nit beanstandet. Nach Z 1758 Abs. 2 fann eine zur Zeit des Erbfalls noch nicht empfangene Person als Nacherbe eingeseßt und mit einem Vermächt- nisse bedacht, niht aber als Erbe eingeseßt werden, und ist die Einsezung einer solchen Person als Erbe im anes dahin auszulegen, daß sie als Nacherbe einge i sein solle. Sit Vorschrift erhielt den Zusaß, daß sie auf Vereine und Stiftungen, die zur Zeit des Erbfalls Rechtsfähigkeit noch nicht erlangt haben, dann entsprechende Anwendung finden soll, wenn sie für den Fall der Erlangung der Rechtsfähigkeit bedaht worden sind. Ein Antrag, den fraglichen Zusaß auf solche Fälle zu beschränken, in denen zur Zeit des Erbfalls das Vereinsstatut oder das Stiftungsgeschäft errichtet sei, fand nicht die Zustimmung der Mehrheit, Der 8 1759, welcher ausdrüdcklih bestimmt, daß auch eine juristische

Person als Erbe oder Nacherbe eingesezt sowie mit einem Vermächtniß bedaht werden kann, wurde im Hinblick auf die Vorschristen des Allgemeinen Theils über die Rechtsfähigkeit juristischer i gean (vgl. auch die Art. 48, 49 des Entw. eines Einf.-Ges. zum B. G.-B.) als entbehrlich gestrichen.

Die Vorschrift des § 1760, daß einer legtwilligen Ver- fügung eine Bedingung oder eine Zeitbestimmung bei: gefügt werden kann, wurde gestrihen; man war der Ansicht, daß sie sih bereits aus deñù Vorschriften des Allgemeinen Theils ergebe. Die §8 1761 bis 1764 enthalten Aus- legungsregeln für Fälle, in denen einer le twilligen Ver- aug eine Bedingung beigefügt ist. Nach Z 1761 ist, falls er Erblasser die lehtwillige ZUIG U von einer aufschieben- den Bedingung abhängig J hät, im Zweifel anzunehmen, daß die Zuwendung unwirksam werden solle, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung nicht erlebe. Diese Vorschrift fand keinen Widerspruh. Ein Antrag, sie auch auf den Fall auszu- dehnen, wenn die Zuwendung unter Bestimmung eines Anfangs- termins gemacht worden ist, wurde abgelehnt. Der § 1762 betrifft die Bedingung, welche nah der Errichtung der leytwilligen Ver- fügung, aber vor dem Erbfall eingetreten ist. Die Mehrheit war der Ansicht, daß es richtiger sei, der richterlichen Aus- legung des cinzelnen Falls nicht vorzugreifen, und entschied sih deshalb für die Streihung des Z 1762. Dagegen ge- langte der § 1763 nah dem Entwurf zur Annahme; derselbe bestimmt, daß die Bedingung, welche den Vortheil eines Dritten bezweckt, als erfüllt anzunehmen ist, wenn der Dritte die zu ihrer Erfüllung erforderliche Mitwirkung verweigert. Ebenso erfuhr der Z 1764 keinen Widerspruh, wonach in solchen Fällen, in denen die lehtwillige Verfügung von der Bedingung abhängig gemacht ist, daß der Bedachte während seiner Lebenszeit eine von seiner Willkür abhängende Handlung unterlasse oder ein von seiner Willkür abhängendes Thun bis zu seinem Tode fortsepe, diese Bedingung im Zweifel stets als auflösende Be- dingung angesehen werden soll, auch wenn sie als aufschiebende ausgedrüt ijt. Der § 1764 wurde aber dahin erweitert, daß der Lebenszeit des Bedachten ein anderer Zeitraum von un- bestimmter Dauer gleichgestellt werden foll.

Eine eingehende Erörterung knüpfte sich an die Vorschrift des 8 1765, wonach die leßtwillige Verfügung nichtig ist, wenn die ihr beigefügte Bedingung von dem bloßen Willen des Beschwerten oder eines Dritten abhängig gemacht ist. Von einer Seite wurde die Streichung des Q 1760 in dem Sinne befürwortet, daß es zulässig sein tolle, die Wirksam- feit einer lehtwilligen Verfügung auch von dem Willen eines Anderen, und zwar sowohl von dem vernünftigen Ermessen als von dem Belicben desselben, abhängig zu machen. Dem gegenüber war beantragt, vielmehr den umgekehrten Grundsaß aufzustellen, daß der Ecblafser die Geltung oder die Nicht: geltung einer leßtwilligen Verfügung niht von der Bestimmung cines Anderen, auch nit von dessen vernünftigem Er- messen, abhängig machen fönne, vorbehaltlih der im Zu- sammenhang mit sonstigen Vorschriften des Entwurfs (zu vergleichen insbesondere die Z8 1770, 1777) zu prüfenden Frage, ob und in wieweit von diesem Grundsaze für gewisse leßtwillige Verfügungen, namentlih für Vermächtnisse, Auf lagen, Theilungsanordnungen, Ausnahmen zugelassen werden sollen. Die Mehrheit trat diesem Vorschlage bei. Die Aus- legungsregel des § 1766, wonach, wenn bei einem Vermächtniß oder einer Auflage die Zeit der Leistung dem Belieben des Beschwerten überlassen ist, die Leistung im Zweifel mit dem Tode des Beschwerten fällig wird, wurde unter Ab lehnung cines auf Streichung des § 1766 gerichteten Antrags gebilligt.

Gegen den 8 1767, welcher den Fall regelt, wenn einer leztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung beigefügt ist, erhob sih kein Widerspruch.

Der S 1768 bestimmt, daß, wenn bei einer leßtwilligen Verfügung ungewiß ist, welhe von mehreren Per sonen hat bedacht werden sollen, die Zuwendung nichtig ist. Statt dessen wurde im Anschluß an das Preußische Rech! die Aufnahme der Vorschrift beschlossen, daß, wenn nicht zu ermitteln ist, welche von mehreren Personen der Erblasser hat bedenken wollen, die mehreren Personen als gemeinschaftlich bedacht gelten.

Die Vorschriften des § 1769 beziehen fih auf die Fäll der alternativen Erbeinsezung und des alternativen Vermächtnisses.

Nach dem § 1769 Abs. 1 gelten, wenn mehrere Personen in der Weise als Erben eingeseßt sind, daß nur die eine oder die andere derselben der Erbe sein soll, die mehreren Personen als Miterben. Dicse Vorschrift wurde gestrichen.

Nach § 1769 Abs. 2 gelten, wenn mehrere Personen in der Weise mit einem Vermächtniß bedacht sind, daß nur dic eine oder die andere von ihnen das Vermächtniß erhalten soll, diese Personen als Gesammtgläubiger, jedoch mit der Ab weihung von der Regel des Z 372 (des Entwurfs Il), dak derjenige, welher das Vermächtniß erhält, im Zweifel nid! zur Theilung verpflichtet ist. Jn gleicher Weise regelt der S 1770 Sah 2 den Fall, wenn der Erblasser die Wahl deb Bedachten unter mehreren von ihm bezeichneten Personen dem mit dem Vermächtniß Beschwerten überlassen hat. Die Mehr- heit trat in der Hauptsache dem Entwurf bei; doch soll in beiden Fällen dem Beschwerten die Wahl unter den mehreren als Gesammtgläubiger geltenden Personen in der Art zu stehen, daß mit der Wahl des Bedachten die Rechte der übrigen Gläubiger erlöschen. Die Wahl soll durch Erklärung gegenüber dem zu Wählenden erfolgen und unwiderruflich jem

Der Grundsaß des § 1770 Saß 1, daß der Erblasser dir Bestimmung der Person, welche eine Zuwendunßÿ erhalten soll, nicht dem Beshwerten oder einem Dritten überlassen kann, wurde genehmigt. Die Vop chrift des § 1770 Say 2 hatte insoweit, als sie sih au} den Fall bezieht, in welhem der Erblasser dem mit einem Ver: mächtniß Beshwerten die Wahl des Bedachten unter ben mehreren von ihm bezeichneten Personen überlassen hat, bercil® dur den Beschluß zu § 1769 Abs, 2 ihre Erledigung gefunde?. Soweit der § 1770 Say 2 die Fälle betrifft, in denen der Erblasser die Wahl des Bedachten oder die Mahl des Erben unter den mehreren von ihm bezeihneten Personen einem Dritten überlassen hat, wurde die Rerabune bis zur nächsten Sigzung vertagt.

Gestern Vormittag wurde von dem Ausschuß des K0° lonialraths der Entwurf zur Grundbuchordnung |, Deutsch-O tafrika weiter G rbcbatkin. aber noch nit beendi Die Plenarsigung, welche um 3 Uhr begann, beschäftigt“ sich mit den von Staats - Minister von Hofman?,

Pr. Scharlah, von der Heydt u. a. eingebrahten An- trägen wegen event, Abänderung der Geschäftsordnung. Bei der ehr eingehenden isfussion, an welcher ch außer den ntragstellern au Geheimer Kommer ien-Nath von Hansemann und der Vorsigende betheiligten, ergab sich die völlige Uebereinstimmung der Ansichten dahin, daß es zur Er- reich der von den Antragstellern verfolgten Ziele einer enderung der Geschäftsordnung niht bedürfe. Um die Kontinuität der g rie iy aufrecht zu er- halten, soll die Ernennung der Mitglieder sich unmittelbar an den Schluß der voraufgehenden Periode anfügen. Außerdem soll anstatt eines formellen Schlusses der einzelnen Session nur eine Vertagung eintreten, damit, wie dies im Jahre 1891 mit Erfolg geschehen sei, die von dem Kolonialrath zur Vor- berathung cinzelner Fragen eingeseßten S eie in der Zwischenzeit bis zur nächsten Einberufung ihre Thätigkeit fort- sehen fönnten. /

Nah Schluß der Sißzung trat der Auss{huß für die Grundbuchordnung aufs neue zusammen, ebenso war er au heute Vormittag versammelt, um seine Aufgabe zu Ende zu führen. Heute Nachmittag sollte die Schlußsigung des Kolonialraths stattfinden.

Der GeneralLieutenant von Blumröder, Komman- dant des hiesigen Jnvalidenhauses, hat sich mit Urlaub nah Thüringen begeben.

Pud

S. M. Kbt. „&oreley“, Kommandant Korvetten-Kapitän Grolp, ist am 7. Juni in Alexandrien angekommen und wird am 18. Zuni von dort wieder in See gehen.

Bayern.

Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent traf gestern früh 9 Uhr in Kaiserslautern ein; die Stadt war reich geshmückt. Um 1 Uhr erfolgte die Weiterfahrt nach Neu- stadt, wo Seine Königliche Hoheit einen einstündigen Empfang abhielt; an diesen {loß sich Hoftafel in der Villa Ludwigs- höhe.

Württemberg.

Die Wiederherstellung Jhrer Majestät der Königin macht, wie der „St.-A. f. W.“ meldet, gute Fortschritte. Der Zustand des linken Beins entspriht den Erwartungen, welche von dem Einfluß der Wildbader Kur gehegt worden sind. Das All- gemeinbefinden hat sih unter demselben Einfluß erheblich ge- bessert. Schlaf und Appetit sind durchaus zufriedenstellend. Jhre Majestät war in den lezten Tagen im stande, kleinere Ausfahrten zu machen, und verbringt bei günstiger Witterung täglih längere Zeit im Garten.

Baden.

Der König von Dänemark ist mit seinem Bruder, dem Prinzen Fohann zu Schleswig-Holstein-Sonder- burg-Glücsburg, gestern aus Wiesbaden in Baden-Baden eingetroffen und wird heute daselbst verbleiben.

Waldeck und Pyrmont.

Seine Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyr- mont hat sich mit Jhrer Durchlauht der Prinzessin Bathildis zu Schaumburg-Lippe, Tochter Jhrer Durchlauchten des Prinzen Wilhelm und der Prinzessin Bathildis zu Schaumburg-Lippe, geborenen Prinzessin von Anhalt, zu Nachod in Böhmen verlobt.

Oesterreich - Ungarn.

Anläßlih des 27. Jahrestags der Krönung des Kaisers als König von Ungarn maren gestern die öffent- lihen und Zalrcitke Privatgebäude in Pest beflaggt. Jn sämmtlihen"Schulen fanden, wie „W. T. B.“ berichtet, Fest- lichkeiten statt.

_ Dr.Wefkerle konferierte gestern fünf Stunden mit fast sämmt- lichen Ministern unter Zuziehung des Präsidenten des Ab- geordnetenhauses Baron Banf o und anderer politischen Per- jöonlichkeiten. Um 4 Uhr begab sih Baron Banffy zu dem Kaiser. Um 6 Uhr empfing der Kaiser Dr. eferle in einer dreiviertel Stunden währenden Audienz und ent lies ihn, wie das „Ungarische Telegraphen-Korrespondenz- Bureau“ meldet, mit der Bemerkung, er werde ihm heute seine Entschließung bekanntgeben. Später hatte Dr. Wekerle Besprehungen mit einzelnen hervorragenden Mitgliedern der liberalen Partei, die heute Vormittag zu einer Sißung zu- jammentrat.

_ Dem Viener „Fremdenblatt“ wird von gut unterrichteter Seite versichert, daß die Pester Meldung der „Neuen Freien Presse“, Graf Kálnok y habe sein Verbleiben im Amt davon abhängig gemacht, ob Szilagyi Minister bleibe oder nicht, und eine Depesche in diescm Sinne nah Pest abgesandt, jeder Begründung entbehre.

Einer Meldung der „Nar. Listy“ zufolge rücte ein Trupp omladinistisch gesinnter Studenten am Sonntag aus Prag in Lipan ein, stellte dort, zur Erinnerung an die Schlacht bei Lipan, ein Prokop-Monument s und be- festigte es mit mehreren Nägeln. Ein Kranz mit s{warzen Schleifen wurde von der endarmerie nach Requirierung einer Leiter entfernt. Es kam hierbei zur Verhaftung von Li Studenten. Die Inhaftierten wurden jedoch nah Namenssicherstellung auf freien Fuß gesezt. Nachdem die Gendarmerie abgezogen war, famen neue Trupps von Omladinisten aus Prag und veranstalteten Demonstrationen, wegen derer Untersuchungen eingeleitet wurden.

In einer jungczechischen Volksversammlung zu Podiebrad führte der Radikale Dr. Baxa aus, das all- gemeine Stimmrecht müsse durhgeführt werden, da auf andere Weise eine Beseitigung der Großgrundbesizer wie des Großkapitals und eine Organisation der Demokratie nicht er- en werden könne. Eine darauf bezügliche Resolution wurde hließlih angenommen.

Frankreich. „Im Senat stand gestern der Antrag Fabre, wonach die Zeanne d'Arc-Feier alljährlich im zweiten Drittel des —onats Mai als ationalfest begangen werden foll, zur Be- rathung; für den Antrag wurde dem „W. T. B.“ zufolge die

Dringlichkeit erklärt. Der Senator Fabre erwähnte die Thaten der Jeanne d’Arc und hob hervor, daß die Monarchie ihr Andenken in Age: habe E lassen. Der Minister- Maraesen t puy unterstüßte den Antrag, indemer ausführte, alle Franzosen könnten sih für das Jeanne d’Arc-Fest vereinigen, das in der That ein Fest für das Vaterland werden könne. Schließlih wurde der Äntrag Fabre mit 146 gegen i090 Stim- men E desgleihen ein Gefagartte, wonach ein Denkmal der Jeanne d’Arc auf dem Altmarkt von Rouen er- richtet werden r die Mittel sollen durch eine National- Subskription aufgebracht werden.

Der Minister-Präsident Dupuy hat, wie die „Köln. Ztg.“ vernimmt, den Vorsißenden der Senatsgruppen (stehe die gestrige Nummer d. Bl.) estern seine Ansicht über die Fach- vereine dargelegt. Nah seiner Meinung beziehe sich das Geseß vom 20. mi 1884 nicht auf die Staatsangestellten; für Angestellte von Betrieben, die der Staat ausbeute, müßten dagegen gewisse Berufungsfälle und die Auslegung der Kammer gelten. Uebrigens werde er ein Gesey über Fachvereine vor- egen, das sich auf die Angestellten der öffentlichen Dienst- zweige erstrecke.

Ftalien.

„M. T. B.“ meldet aus Rom: dem Vernehmen nach habe di Nudini abgelehnt, in das neue Kabinet einzutreten, obschon er dem Kabinet volle R INRDON zugesagt habe, falls Er- sparnisse in dem Programm des neuen Ministeriums einen breiten Raum einnähmen. Die Unterhandlungen Crispi's mit Zanardelli dauerten fort und schienen zu einem guten Ergebniß zu führen. Brin sei nah Rom berufen worden, um in das Ministerium einzutreten.

In der Deputirtenkammer erklärte gestern der Minister des Auswärtigen Baron Blanc in Beantwortung einer Anfrage des Deputirten Jmbriani über die Lage der Ftaliener in Brasilien: es sei der italienischen Regierung age- lungen, in den schwierigsten Streitfällen von den brWilianischen Behörden Genugthuung zu erlangen. Die brasilianische Re- gierung wisse, daß Jtalien entschlossen sei, einen Schieds\pruch der Vereinigten Staaten herbeizuführen, wie die Vereinigten Staaten in einem ähnlichen Fall einen Schiedsspruch Ftaliens in Anspruch genommen hätten.

_ Der Deputirte Giolitti hat ein Schreiben an seine Wähler gerichtet, worin er alle gegen ihn gerichteten Anklagen in der Banca Romana-Angelegenheit, namentlih die, daß er Dokumente bei Seite geschafft habe, widerlegt.

Niederlande.

____In der gestrigen Sitzung der Ersten Kammer ver- sprah, wie „W. T. B.“ berichtet, der Minister des Aus- wärtigen Dr. Roëll auf eine Anfrage des Abg. van de Putte, daß er den Wunsch nah Veröffentlihung aller auf die leßte Kammerauflösung bezüglichen Schriftstücke ernstlich in Erwägunz ziehen werde. Der Minister der Kolonien antwortete ai eine bezügliche Anfrage, daß eine militärische Expedition noch nicht nah Lomb ok geschickt sei, daß dies aber geschehen werde, wenn der Radjah sich weigern sollte, der Regierung volle Genug- thuung zu“ geben, wenn er fortfahren sollte, einen Theil der Bevölkerung zu unterdrücken, und wenn er dabei beharre, die Souveränetät der Niederlande troy des Vertrages von 1843 nicht anzuerkennen.

Die kleine Sunda-ÎInsel Lo mb ok zählt, wie die „Deutsche Wochen- zeitung in den Niederlanden“ berichtet, 405 000 Finwohner, darunter 200000 Safsaks, 20 000 Balinesen, im übrigen Malaien und Buginesen, Bis 1723 war das Reich im Besitz der mohamedanischen Safsaks, doch in jenem Jahre bemächtigten sich desselben die Balinesen. Im Jahre 1839 warf sich der Fürst von Mataram zum Alleinherrsher der vier Reiche auf. Der gegenwärtige Sultan is sehr alt und hat seinem Sohn Anak Agung Madé Gelegenheit gegeben, sich des Thrones zu bemächtigen. Dieser bedrüct. das Volk in unmens\ch{- lichster Weise und sengt und mordet unter den Sassaks, die sich empört haben, seit dem Jahre 1891. Nur während der Neisernte wird Waffenstillstand geschlossen. Schon vor einem Fabre haben ch die Safsaks mit der Bitte um Hilfe an rie indische Regierung, unter deren Oberhoheit fe stehen, gewandt; der Sultan von Lombok aber hat sich bis jeyt geweigert, den Gesandten des (Goneral- Gouvernements zu empfangen.

Amerika.

Der bisherige Präsident von San Salvador Ezeta ist, wie „W. T. B.“ aus New-York erfährt, in Panama an- gekommen. Jn der lezten Schlacht sollen nach seiner Mit- theilung 3000 Mann gefallen und 7000 verwundet sein. Seine Niederlage sei auf eine Intervention Guatemalas zurüd- zuführen, das 4000 in Uniformen von San Saloador ver- fleidete Soldaten geschickt habe.

Wie der „Times“ aus Buenos Aires gemeldet wird, hätte der Finanz - Minister gestern im argentinischen Kongreß bestritten, daß die Bezahlung der Zinsen der aus- wärtigen Schuld eingestellt worden sei, oder day die Regierung daran denke, eine neue Anleihe aufzunehmen. Die Regierung sei ermächtigt, finanzielle Verhandlungen anzuknüpfen, ohne den Kongreß vorher zu befragen. Diese Verhandlungen brauchten fd niht nothwendig auf eine Anleihe zu beziehen, sondern könnten die zur Führung der gewöhnlichen Regierungs- geschäfte nöthigen Arrangements zum Gegenstand haben.

Australien.

Am 31. Mai ist na einem Telegramm des „Reuter schen Bureaus“ in Honolulu die Versammlung zusammengetreten, die eine neue Verfassung für Hawaii ausarbeiten soll. Der Präsident der provisorischen Regierung Dole hatte den Vorsitz übernommen. war dafür, daß Hawaii einstweilen eine Republik bilden solle. Das Endziel müsse aber stets Einver- leibung in die Vereinigten Staaten bleiben.

Kunst und Wissenschaft.

Im Königlichen Kupferstihkabinet werden einige bauliche Umgestaltungen vorgenommen, wegen deren der Aus- stellungssaal vom 11. Juni ab auf einige Wochen für das Publikum geschloss en werden muß. Der Studien- saal des Kabinets bleibt geöffnet, jedoch wird ein Theil der AAPI s niht zugänglich sein, solange der Umbau auert.

Der von der Generalverwaltung der Königlichen Museen in Berlin herausgegebene „Führer dur das alte und das neue Museum“ ist soeben în neunter r g erschienen (Pr. 50 4, Nerlaa 3on W,. Spemann in Berlin). ie neue Auflage ist, wie die vorangegangenen, entsprechend den inzwischen eingetretenen Veränte- rungen berichtigt und ergänzt.

Land- und Forstwirthschaft.

In Gegenwart des Ministers für Lanvdwirthschaft, Domänen un Forsten von Heyden und unter Vorsitz des Lanves-Direktors, Wirk- ichen Geheimen Raths von Levezow wurde heute Vormittäg im Treptower Parkschloß die große Hauptversammlung der Deutschen E eet L ISS: ábgehalten, Auf Vorschlag des Vorsigenden wurde nach dem Hoc auf Seine Maá- jestät den Kaiser und König folgendes Huldvigungs- Telegramm abgesandt: „Eure Kaiserliche und Königliche Majestät bitten die bei Gelegenheit der neunten nderversammlung 71 Berlin vereinigten Landwirthe Deutschlands in tiefster Ehrerbietung, den Ausdruck ihrer unverbrüchlichen Treue und Hingebung entgegen- zunehmen. Möge es Eurer : ajestät vergönnt fein, in segensreichent Wirken an der Spize des Reirhs dem deutschen Volke vie bisherigen Spe des Friedens und dem Stande der Landwirthe die Möglichkeit zu erhalten, zum Wohle ves Ganzen in redliher Arbeit seine Pflicht zu erfüllen.“ Die Versammlung beschloß, für die Jahre 1398 und 1399 vorläufig die Städte Dresven unv Mannheim festzusegen. Nach Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten spra Amtsrath Schrader - lt-Landsberg über Entwickelung und Ständ der Landwirthschaft in der Provinz Brandenburg und in Pommern.

__ Veber die zur Schau gestellten Rinder wird Folgendes be- rihtet: Beschick ift die Ausstellung am reichsten aus dem äußersten Süden wie äußersten Norden des Reichs; aber auch die Gebiete des deutschen Mittelgebirges find durch werthvolle Produkte vertreten. Unter den „Gebirgs- und Höhenschlägen“ Deutschlands if am zähl- reisten „buntes Gebirgsviey mit hellem Pigment“ vorhanben : in dieser Abtheilung stellen die süddeutschen Zuchtverbände aus, der „Verband ver oberbadishen Zuchtgenofsenschaäften“, dex „Zuchtverband für oberbayerisches Alpensleckvich“, aber auch aus der Provinz Sachsen die „Zuchtgenossenschaft Steigra“. Ino genieur W. Lorenz auf Schloß Heliocourt in Elsaß-Lothringen unv von Hellvorff-Zingst in der Provinz Sachsen führen Sammlungen dieser Rassen vor. „Mittleres unv kleines Fleckvieh“ bringt die Välder Stammzuchtgenossenschaft. Auch die fünf Pinzgauer Thiere, die der Posthalter Franz Kreuzpoitner zu Teitfendorf in Savern aus\tellt, gehören zu den oberdeutschen Gebirgsschlägen. Braunes und graues Vieh züchtet in Bayern die Fretherr von Wenbland’sche Güterverwaltung zu Bern- ried. Rinder aus Franken, von Schwelm, vom Donnersberge, Harzer, Bogelsberger, Boigtländer und ähnliche mittelschwere, bunkelrothe Höhenthiere, Vieh aus dem Westerwald und von den Vogefen werben hier um die Gunst auch der norèdeutshen Züchter, die naturgemäß tie s{chwarzbunten Holländer, Oftfriesen unt Zeverländer im allgemeinen, der gleichen Lebens- und Zuchtverhältnisse wegen, bevorzugen. Schroarzbuntes Vieh is auch der Wesermarfchshlag (Oldenburger, Hannoveraner, Bremer Vieh), wie es u. a, der „Herdbuchverein für die Oldenburgischen Wesermarschen“ ausfstellt. K othbunt sind die Kinder aus Schleswig-Holstein und den Elbmarfchen Hannovers, welche die „Vereinigung Vreitenburger Viehzüchter“, der „Viehzuchtverein für die Holsteinisce Clbmarsh“, der , Viehzuchtverein für die süderdithmarsche Mars“ u. a. züchten. Einfarbiges rothes Niederungsvieh wird von Frau Vekonomie-Räthin Wilms-Toddin in Mecklenburg gezogen, vom „Verein ostfriesisher Stammzüchter“ zu Norden in Hannover, von der „Baltischen Herdbuch - Gesellschaft“ in Pommern u b. d „Angl brahte von Flensburg der Oekonomie- Rath P. J. Petersen - Twedt Trögelsby auf den Play, wie die „Vereinigung Angler Viehzüchter“ zu Dornhöh bet Grumby in Schleswig-Holstein. Der „Rindviehzuchtverein der Wils- naer Niederung“, der „Verband der Rothvieh-Stammherden des landwirthschaftlichen Zentralvereins für Schlesien“, die „Warthebruch- Herdbuchgesell haft" führen gleichfalls Niederungs- und Landschläge oor. „Vollblut-Shorthorn“ vorzüglichster Gattung, also Thiere, die vor allem au auf Fleishgewiht gezüchtet werden, besigt Ev. Lübben- Surrinden in Oldenburg, der in sämmtlichen Klassen dieser Abthei- lung die ersten Preise und außerdem den Siegerpreis erwarb. Gerade die Berliner Ausstellung zeigt, wie fegensreid bas entwideltere Genofssenschaftswesen für die Lage der Landwirthe geworden i. Ohne zie Zuchtgenossenschaften und Zuchtverbände wäre auch nicht im ent- ferntesten an 2uchtresultate von so gleichmäßigem Werth zu denken. Die Ausstellungen der Deutschen Landwtrthschaftsgesellshaft zu Frankfurt 1887 und zu Magdeburg 1889 sind es gewesen, welche jener Gegend zeigten, wieviel man nachzuholen habe : 1387 wurde die Zucht- genossenschaft Steigra begründet, die mit ihrer Sammlung von Rirt- dern, die, mit Auênahme eines Bullen, sämmtlich von Mitgliedern der Genossenschaft gezüchtet sind, sich im diesjährigen Wettbewerb mit oberdeutshen Herden bereits einen ersten und einen zweiten Preis erringen konnte. Cin Jahr jünger noch als Steigra i bie „Baltishe Herdbuchgesellschaft Vorpommerns", die mit 58 Oft- friesen und 20 Holländern eigener Zucht vertreten is, Die „Westpreußishe Herdbuch - Gesellschaft“ , welhe auf der dies- jährigen Wanderausstellung mit 42 selbstg:züchteten s{chwarz- weißen Kühen, 3 selbstgezüchteten und 3 importierten Holländer Bullen vertreten ift, verfolgt seit threr Begründung im Jahre 1890 das Ziel, durch einheitlihe Züchtung eine spezifisch westpreußisck e Herdbuh-Kuh heranzubilden, welche mit einem früh entwickelten Körper höchste Milchergiebigkeit verbindet. Auf ter Berliner Aus- stellung ist zum ersten Male die 1891 begründete „Warthebruh- Herdbuchgesellshaft“ mit ihren Zuchtprobukten an die Oeffentlichkeit getreten. Etwa in den Beginn der achtziger Jahre fallen die Anfänge \ystematisher Zucht auf Holländer in Ostpreußen,

Die Prämiierung der landwirthschaftlihen Erzeugnisse und Geräthe auf der landwirthschaftlichen Ausstellung hat nah der „Nat.-Ztg.* folgendes Resultat ergeben: Erste Preise wurden vertbeilt an Vekonomie-Rath Befseler, Ferd. Heine-Hadmeröleben, von Lochow-Petkus, Rimpau-Schlaustedt, Otto Steiger-Leutewiy und Otto Kimbal-Frömsdorf für Getreide und Friedri Westmann- Greisig und Richard Gravenstein-Sydow für Kartoffeln. Jn der speziellen Ausftellung, die für Syeise- und Fabrikkartoffeln ver- anstaltet war, erhielt den 1000 Mark-Preis Handelsgärtner W. Richter-Zwickau, den dritten Preis Otto Kimbal-Frömsdorf. Der zweite und vierte Preis rourden mcht vertheilt. ir Futtergewächse erhielt Heinri Starke-Wildungen den ersten Preis. Jn der Moorkultur- Ausstellung errangen die RNRimpau’schen Erben zu Kunrau vier e Preise, außerdem erhielten erste Erie die oftpreußische Tor een zu Heydekrug und zwar für orfstreu, Torfmull, Verbandmoos, Maschinentorf und für Zündstreu. Erste Preise erhielten in dieser Abtheilung ferner Professor Fleisher-Berlin für wissenschaftliche Dar- stellungen, Rothbarth-Gifhorn füc Preßtorf, die Aktiengesellschaft für Torfstreufabrikation in Bremen für Torfstreu, Freiherr von Wangen- heim-Kl. Spiegel für das Muster eines Daches aus Torftheermafse und die Oldenburgische Landwirthschaftsgesellschaft für Moorwiesen- profile. Jn der bienenwirthschaftlichen Ausftellung bekam der Bienen- wirth Rudolph Dathe-Eystrup vier erste Preise: Heinrich Kollmann- Kampsheide erhielt deren drei, Wilhelm Manger-Iüterbogk zwei, Hermann Sprockhoff-Neuhardenberg zwei, Gühler-Treptow und Becek- mann-Nordleda je einen ersten Preis. Fn der Ausstellung dex Dauerwaaren für Ausfuhr und Schifföverpflegung wurden mit ersten g arGgreahnes die Gräflich Lippe’ sche Berwaltang des Undenso ofs für ilch und Rahm, Mylord-Hamburg für Dawermilh, Dr. Nägeli-Bombach flir konservierte Gemüse, Türk und Pabft- Frankfurt a. M. für konservierte Frankfurter are in Dosen, Krüger-Barth für Sslfonferven, ZFohs. Eckart-München für fris fonserviertes Fleis, Rolff-Halle für westfälischen Schinken, die Hohen- lohe’she Prâservenfabri für getrocknete Gemüse, die Kontinental- Präfervenfabrik in Hildesheim für gedörrtes Obst, J p Dames für Hakerbräu-Flaschenbier und Remmer-Bremen für Pilsener (beide Bierforten für den Export dur Pasteurisieren hergerichtet), Sturmfels-Frankfurr a. M. für Heidelbeerwein, von E volsfi-Nackenheim für Nackenbeimer Rothwein und Rakles-Frank- furt a. M: für Borsdorfer Apfelwein. Jn der Abtheilung „D - wirthschaft“ erhielt von Borries-Eckendorf einen ersten A dié Bet der Prüfung der Petroleummotoren haben erste Preise erhalten die kleineren feststchenden Motoren der Deutzer und der Dretbenex

Darstellung eines Kuhstalls und der Dun