1894 / 135 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

der Geschäftsordnung n und die früheren Mitglieder u ausersehen. Außerdem wurden zwei Anträge des Staats- nisters von Hofmann angenommen, welche auf die Bea weier Ausshüsße abzielten, die während der Vertagungszeit über ie Herstellung einer Shiffs-, Post- und Kabelverbindung mit Südwest-Afrika und den Ausbau des Shwachubhafens, ferner über die He La einer Eisenbahnlinie zur S eung von Ost- Afrifa und endli über die Grundsäße für die Auswanderung nah den Deutschen Kolonien berathen follen. Nachdem die Wahl der Mitglieder für diese Ausschüsse stattgefunden hatte, wurde die Sißung nee Die Anberaumung der nächsten Sigßung wird von dem seitens der Kolonial-Abtheilung etwa vorzulegenden Material und von dem Ende der Arbeiten der Ausschüsse abhängig sein.

Der General-Lieutenant von Shweinichen, Jnspekteur der Jäger und Schützen, ist hierher zurückgekehrt.

Der Regierungs-Assessor Giese zu Arnsberg ist zum Sam lar bestelt und ihm die Verwaltung der Spezial-Kommission 11 daselbst endgültig übertragen.

Laut telegraphisher Meldung an das Ober - Kommando der Marine ist S. M. Kanonenboot „Hyäne“, Kommandant Kapitän-Lieutenant Reinckec, am 8. Juni in Loanda ein- getroffen und wird am 13. Juni von dort wieder in See gehen.

Vayern.

Scinc Königliche Hoheit der Prinz-Regent traf von S peyer gestern Mittag in Ludwigshafen ein und unter nahm im Laufe des Nachmittags eine Fahrt auf dem Rhein. Am Abend begab sih der Prinz-Regent nah Edenkoben und trat von dort aus über Neustadt die Rückreise nah München an, wo Seine Königliche Hoheit, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh angekommen ift.

Heute Mittag gedachte Seine Königliche Hoheit, wie die „M. Ala. Ztg.“ meldet, eine Staatsrathssißung abzuhalten, in welcher alle diejenigen Gesammtbeschlüsse des Landtags über Regierungsvorlagen, welche vor der Veröffent: lihung durch das Geseh: und Verordnungsblatt“ infolge ciner Nenderung der ursprünglichen Regierungsvorlage noch der vorgeschriebenen verfassungsmäßigen Behandlung bedürfen, zur Berathung gelangen sollten.

Sachsen.

Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrih August wird sih, wie das „Dr. J.“ mittheilt, mit dem Prinzen Georg d. J. heute zum Besuh des GroßherzogliÞh toskanishen Hofes nach Salzburg be- geben. Am 18, d. M. wird Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrih August seiner erlauchten Gemahlin nah Salz- burg folgen. Nach kurzem Aufenthalt gedenken sich der Prinz und die Vrinzessin Friedrih August mit dem jungen Prinzen nach ciner tiroler Sommerfrishe zu begeben, um etwa Mitte Juli von dort nah Wachwiß zurückzukehren.

Württemberg.

Die Kommission der Kammer der Standesherren hat die Volksschulgeseßnovelle in allen wesentlichen Punkten angenommen, sodaß die formale Behandlung im nächsten Landtag keine Schwierigkeiten haben wird. Ferner wird die Regierung, wie der „St.-A. f. W.“ verkündet, darauf Bedacht nehmen, daß eine Rückwirkung der den Lehrern zufließenden finanziellen Verbesserungen auf die Zeit, in der das anes ohne die Unterbrehung seiner Berathung durch den Schluß des Landtags hätte in Wirkung treten können, gewahrt wird.

Vaden.

Zu Ehren Seiner Majestät des Königs von Däne- mark, welcher mit seinem Bruder, dem Prinzen Johann von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg am Freitag Nachmittag in Baden-Baden eintraf, fand am Abend bei Jhren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der

roßherzogin Hoftafel statt. Am Sonnabend Vormittag begleiteten die Großherzoglihen Herrschaften, die Erbgroß- herzogin sowie die Kronprinzessin Viktdria von Schweden und Norwegen den König nah dem Bahnhof, worauf Seine Majestät mit dem Prinzen Johann die Weiterreise über München nach Gmunden antrat.

Oefterreich - Ungarn.

Nach ciner Meldung des „W. T. B.“ aus Budapest vom Sonntag ist die ungarische Ministerkrisis beendigt und die Ernennung der neuen Minister mit Dr. Wekerle als Minister-Präsidenten vom Kaiser vollzogen. Die Eidesleistung fand heute Vormittag statt. Heute Abend will der Monarch nah Wien zurüdckehren. :

Zur Lösung hat eine Erklärung der liberalen Partei des Reichstags beigetragen, welhe Jgnaß Daranyi in einer außerordentlihen Konferenz am Sonnabend unter einmüthiger Zustimmung der Partei abgab und die von dieser um xd luß erhoben wurde. Die Erklärung hatte den uet

ie Mißdeutung, die der frühere Beschluß der liberalen Partei, sich mit Dr. Wekerle für solidarisch zu erklären, hervorgerufen hatte, zu beseitigen ; sie lautet, wie at

„Mit Ueberrashung habe ih erfahren, daß meine Resolution vom 2. Juni, Rie in der Konferenz einstimmig angenommen wurde, niht nur in inländischen, Ne auch in ausländishen Blättern miß- verstanden und ihr eine Tendenz beigelegt wurde, welche derselben fremd is und welhe au dieser Partei jederzeit fern stand. Wir kaden nihts Anderes gethan, als der Regierung gegen- über, welche zurücktrat, bei der Betonung der unverleßten Aufrecht- erhaltung unserer Prinzipien, unserer Anerkennung, unserem unver- änderten Vertrauen und unserer Anhänglichkeit Ausdruck zu geben, sowie den zurücktretenden Minister-Präsidenten und feine Kollegen gebeten, in diesen {weren Tagen die Führung der Partei weiter beizubehalten. Einer noch nicht gebildeten Regierung gegenüber konnten wir unsere Lage und unser Verhältniß niht be- zeichnen. Das haben wir jedoch erklärt, daß wir die Durchführung unserer Prinzipien unter allen Verhältnissen fordern werden, und dem könnte fein anderer Sinn beigelegt werden, als daß wir die Vérwirk-

der “unserem Programm entspreWenden Prinzipien unter- werden, unser politisches Vertrauen jedoch davon ab Fug! machen, ob wir von ter aus unserer Partei gebildeten Regie- rung die DurWhführung eines Programms \iher erwarten können. Es ras uns daher fern, daß wir das der Krone aus- Les ih zustehende Recht, Persönlichkeiten mit der Kabinets- ildung zu betrauen, in irgend einer Richtung tangieren wollten; das thaten wir nit und konnten wir au nicht thun, ‘da niemand unter uns ist, der dies unbestrittene Recht der Krone niht ta tieren würde und der zu cinem solhen, mit der ungarishen Verfassung nicht zu vereinbarenden Mittel greifen wollte, ja sogar der nicht bereit wäre, für die ere und das Ansehen der Krone jederzeit ein- zutreten. ÓDas war die Erklärun welche i euaed und dadurch den wahren Sinn des Parteibesc lusses zu restituieren für meine patriotische Pflicht hielt. Jh bitte, daß die Konferenz dur einen Serail aussprehen wolle, daß sie meine Erklärung billigend zur Kenntniß nimmt.“

Wie die „Budapester Corresp.“ mittheilt, unterbreitete Dr. Wekerle diese zum Parteibeschluß erhobene Erklärung am Sonnabend Mittag in der Audienz, die er heim Kaiser hatte. Jnfolgedessen wurde er mit der Neubildung des Kabinets betraut. Ueber die Zusammenseßung des Ministeriums liegen noch keine vollständigen Mittheilungen vor. Doch wird gemeldet, daß Szilagyi vom Kaiser als Justiz-Minister acceptiert sei und nur der Kultus-Minister Czaky und der Aerbau-Minister Bethlen aus dem bisherigen Ministerium ausscheiden werden. Freiherr von Féjerváry habe die provisorische Leitung des Ackerbau-Ministeriums übernommen.

Der König von Dänemark und der Prinz Johann von Schleswig-Holstein sind gestern in Gmunden, der Herzog von Sachsen-Meiningen nebst Gemahlin in Gastein ein- getroffen.

Das englische Geschwader ist, wie aus Zara gemeldet wird, am Sonnabend in der Richtung nah Süd-Dalmatien in See gegangen. Die 2. englishe Schiffsdivision ist am Sonnabend aus Fiume ebenfalls nah Dalmatien abgedampft.

lihung \

Grofzbritannien und FrlaudD.

Der Groß fürst-Thronfolger von Rußland wird Montaa, den 18. d. M., in London erwartet. Während des Ascot-Rennens wird er der Gast des Prinzen und der Prin: zessin von Wales in Coworth Park bei Sunningdale sein. Der russische Thronfolger wird der Königin sofoxt nah ihrer Nückkehr vòn Balmoral nah Windsor seinen Besuch abstatten und wahrscheinlih einen Monat in England weilen. Dann gedenkt er sich nach Darmstadt und von dort nah Kopenhagen zu begeben, wo er am 25. oder 26. Juli eintreffen wird.

Frankreich.

Am Sonnabend ermächtigte der Ministerrath den Minister der Kolonien Delcasss, cinen außerordentlichen Kredit von 1 800 000 Fr. zum Schuße der französischen Jnter- essen in A fria einzubringen. Noch an demselben Tage be- schäftigte sih die Budgetkommission mit diesem Antrage, bei welcher Gelegenheit der Minister erklärte, der Kredit sei nicht für cine militärishe Expedition bestimmt, fondern zum E der Congogebiete, welhe durch den Unabhängigen Congostaat bedroht würden. Es sollten die Stellungen am Ober-Ubangi verstärkt und neue Kanonenboote gebaut werden. Nachdem die Kommission den Kredit genehmigt hatte, wurde er in der darauf folgenden Sißzung der Deputirten- kammer ohne Debatte mit 438 gegen 37 Stimmen an- genommen. Weiter genchmigte die Kammer am Sonnabend den von dem Senat bereits angenommenen Geseßentwurf, betreffend die Schaffung von Altersversorgungskassen für Bergarbeiter.

In dem am Sonnabend abgehaltenen Ministerrath theilte der Justiz- Minister Guérin eine Depesche der englischen Re- gierung mit, in welcher erklärt wird, daß der Gefundheits- zustand des Cornelius Herz nicht erlaube, denselben vor das Bowstreet - Gericht zu stellen. Jnfolge dessen wird die gemäß der Tagesordnung der Kammer vom 10. Mai gegen Herz eingeleitete nteriudnn in contumaciam vor der französischen Justiz weitergeführt werden.

Der Marine-Minister wird die Dahome y betreffenden Angelegenheiten dem Minister für die Kolonien über- tragen, da das Land nunmehr vollständig beruhigt ist.

Der Pariser „Matin“ veröffentliht mit Bezug auf den Konflikt in Siam (vergl. Asien) eine Unterredung mit Le Muyre de Vilers, in welcher dieser erklärt, daß die Siamesen durch ihre Weigerung, Phra-Yot auszuliefern, den Artikel 3 der Konvention von Bangkok verleßt hätten.

Aus Meslilla in Paris eingetroffene Nachrichten besagen, die Kabylen verhielten sich anscheinend ruhig, jedoch glaube man, daß sie die Beendigung der Ernte abwarteten, um dann Munition einzukaufen.

Nußland.

Amtlicher Mittheilung zufolge hat der Kaiser die Be- willigung einer Million Rubel zur Tracierung der Amur- Eisenbahn und von 215000 Rubeln für diejenige einer Eisenbahn um den des Gobéf genehmigt.

Die Gemahlin des Großfürsten Konstantin Konstanti- nowitsch ist gestern von einem Sohn entbunden worden.

Jn der am Dienstag abgehaltenen kombinierten Sißzung des Oekonomie-Departements des Neichsraths und des Minister- Comités wurde über die Verstaatlihung der Südwest- bahn und der Losowo-Sebastopol-Bahn verhandelt.

Der Eingang an direkten Steuern hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres 281/, Millionen Rubel betragen; er über- steigt den Eingang im gleichen Zeitraum des Vorjahres um 51/4 Millionen.

JFtalien.

Die Lösung der Ministerkrisis hat noch keinerlei Fort- schritte gemaht. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde Brin, der aus Mailand berufen ist, heute Vormittag vom Kön ig empfangen; später sollte er mit Crispi sih berathen. Weiter wird gemeldet, Crispi, Zanardelli und Rudini hätten fih über das finanzielle Programm nicht in ein Einver- nehmen seßen können; die Unterhandlungen seien gescheitert. Crispi setze seine L mit politischen Persönlichkeiten u um die Bildung einer Regierung d sichern, die eine feste

ajorität für die Herstellung des L S ewichts ver- bürge. Einige Blätter wollen wissen, die Entlassungsgesuche des gegenwärtigen Kabinets würden vielleiht niht ange- nommen werden und das Kabinet würde sih in seiner bis- herigen Zusammensezung der Kammer wieder vorstellen, um ein Votum hervorzurufen.

Bonghi ist in Jsernia zum Deputirten gewählt worden.

Spanien.

Der von der Kammer angenommene Handelsvertrag zwischen Spanien und Dänemark is dem Senat vorgelegt worden; die Senatskommission wollte heute darüber berichten,

Die (pantie Regierung hat beschlossen, Herkünfte aug Portugal unbehindert einzulassen.

Belgien.

Beim Schluß der Da » Suana der Repräsen- tantenkammer verlangte der Finanz-Minister, daß an die cou der nächsten Tagesordnung der Gesehentwurf, betreffend die Eingangszölle, geseßt werde. Die Linke protestierte dagegen. Bei der Abstimmung wurde konstatiert, daß das Haus besch - unfähig sei. Die Abstimmung wurde dadurch unmöglich, daß die Liberalen den Sißungssaal verließen. ie Liberalen scheinen so meldet „W. T. B.“ aus Brüssel entschlossen zu Ln sih den Sizungen fernzuhalten, wenn die Kammern nach dem 12, Juni noch tagen sollten, da an diesem Tage das Mandat der Hälfte der Kammer abläuft. Sie wollen si dem Tagen nach dem 12. Juni, das sie für Udbtonstitutionel halten, widerseßen.

Amerika.

Nach weiteren Meldungen aus Buenos Aires hat sih im Staate Paraguay Morinigo derx Mena, durch cinen Skaats rei bemächtigt; in der Hauptstadt Assunciow herrscht Ruhe. j

Nach einer Meldung aus Rio Grande haben die brasi- lianishen Regierungstruppen die Aufständischen bei Pelotas geschlagen.

Die Zolleinnahmen in Mexiko haben im Monat Mai 1 280 000 Dollars gegen 1 320 000 Dollars im Monat April betragen.

Asien,

Dem „New-York Herald“ wird aus Bangkok gemeldet, daß die Siamesen sich weigerten, den Mörder des fran- zösishen Jnspektors Grosgurin, Phra-Yot, dem Gericht aus- zuliefern, und die Franzosen daran verhindern wollten, sich des Kanonenboots zu bemächtigen, in welchem sich der gefangene Phra-Yot befindet. Der Minister des Auswärtigen Prinz Dewawongse sei abgereist, um den König über die Angelegenheit zu be: fragen. Das zur Aburtheilung Phra-Yot's eingeseßte Gericht sei aufgelöst worden; die Franzosen träfen Anstalten, sich der Person des Phra-Yot zu bemächtigen und die Siamesen zu zwingen, die französishe Suzeränetät anzuerkennen. Nach ciner weiteren Meldung des „Reutershen Bureaus“ hat die Weigerung der Behörden große Aufregung hervorgerufen. Die Franzosen hätten vorher die siamesishe Regierung benachrichtigt, daß die Anwesenheit des Angeklagten vor dem Gerichtshofe nothwendig sei. Die Siamesen befürchteten jedoh, die Fran- zosen würden Phra-Yot ergreifen und an Bord ihres Kanonen- boots bringen, und verweigerten die Vorführung, falls sie nicht eine gegentheilige Versicherung erhielten,

Nach einer amtlihen Meldung aus Tongking stieß eine Kolonne von 150 Mann französisher Truppen am 30. v. M. auf eine in der Nähe von Laokay verschanzte Bande von Piraten; in dem darauf folgenden Gefeht wurden 15 Mann auf Seiten der Franzosen verwundet.

Afrika.

Die „Daily News“ meldet aus Kairo: in dortigen gut unterrichteten Kreisen verlautet, der Khedive werde die beab- sichtigte Reise nah England aufgeben, da der Sultan sich gegen diese ausgesprochen habe.

Entscheidungen des ReichLgerichts.

Ein Richter is, nah einem Beschluß des NReichsgerichts, 1. Strafsenats, vom 15. März 1894, nur dann im Sinne des § 22 Ziff. 1 der Strafprozeßordnung (,Ein Richter ist von der Autübung des Richteramts kraft Geseßes ausgeschlossen, wenn er selbst dur die strafbare Handlung verletzt - ist.*) als Verletßter und damit durch das Gesetz von der Ausübung des Richteramts als aus- geschlossen anzusehen, wenn in dessen Rechte durch die strafbare Handlung unmittelbar eingegriffen und eine persönliche Be- theiligung des Richters an der den Gegenstand des Vorwurfs bildenden Sache zum Ausdruck gebracht is, während das Interesse der Prozef- betheiligten im übrigen durch das den leßteren zustehende Ablehnun gs rc cht 24 der Str.-Pr.-O.) gewahrt ijt. In dem zu Grunde liegenden Falle war gegen den Redakteur B. wegen eines im G.’schen Tageblatt veröffentlichten Leitartikels, weler gegen die Herzoglih B.schen Nichter in ihrer Gesammtheit beleidigende Angriffe enthalten hatte, ein Strafverfahren eingeleitet worden. Den Antrag des Ober- Staatsanwalts bei dem Ober-Landesgericht zu Jena, die sämmtlichen Richter des Herzogthums G. auf Grund des § 22 Z. 1 Str.-Pr- Ordn. als von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen erahten und die Untersuhung der Sache einem anderen Gerichte zu übertragen, lehnte das Reichsgericht ab, indem es den oben erwähnten Say aus\sprach und des weiteren auéführte: „Weder in der Anklage- chrift noch in dem derselben zu Grunde liegenden Leitartikel der Nr. 301 des G.’schen Tageblatts sind derartige spezielle Beziehungen auf die Rei bestimmter, hier allein in Frage kommender richte7- licher Beamten erkennbar gemacht, und somit liegt ein unmitta barer Eingriff in die Rechtssphäre der Mitglieder desjenigen Gerichts s das an si für die Aburtheilung der Sache zuständig ift.“

4.

Der Bestimmung des § 7 Abs. 1 des eis Prenacietes vom 7. Mai 1874, daß Zeitungen auf jeder Nummer den Namen und Wohnort des verantwortlichen Redafkteurs enthalten müssen, wird nah einem Urtheil des Reichsgerihts, 111, Strafsenats, vom 15. März 1894, dur die Bezeichnung: „Redaktion: A. BV- in C.* regelmäßig nicht genügt, und eine solhe ungenügende Be- zeichnung unterliegt der Strafbestimmung des § 19 Z, 1 des Reichs- reßgeseßes. „Der § 7 a. a. O. verlangt ausdrüdcklich, daß 122: Nummer einer periodischen Druckschrift ven Namen und Wohnor: des „verantwortlichen Rebakteurs* enthalte, daß, also d jenige Person benannt werde, welhe die „PVerantwortlitet! für den Inhalt der Druckschrift als Yedgbteur UvtT- nimmt und sihch zu dieser „Verantwortlichkeit“ ausdrücklich betenn:. Kann sonach schon die bloße Bezeihnung als „Neda teur“ ohne weiteren Zusay für niht genügend a esehen werden, so ist dies noch viel weniger bei dem au! 7c: raglihen Nummer der erwähnten periodishen Druckschrift vorfutd- lien Vermerk der Fall, welcher nur so lautet: „RNevaktion: C. S- in M. ._.*; denn hieraus ergiebt sih nur, daß ver Angeklagte S. der Redaktion vorsteht, es folgt aber aus dieser Thatsache noŸ nÆ- daß er auch die Verantwortlichkeit für den Inhalt ver Druckir? übernimmt, und gerade darüber foll nah der Absicht der die Ordnuns T BeI regelnden geseßlihen Vorschrift kein Zweifel obwalten

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerihts.

Die Gemeinden sind, nah einem Urtheil des Ober-Verwaltungs-

erichts, 1V. Senats, vom 24. November 1893, befugt, eine hon be- ehende ältere Straßen- und Baufluchtlinie 50S einmal auf Grund des Baufluchtenges. vom 2. Juli 1875 festzuseßen. „Das Gesey spriht zwar im 1 nur von der „Anlegung* und „Ver- änderung“ von Straßen 2c. und. im § 10 nur von der „Aufhebung“ und „Abänderung“ von Fluchtlinien; der Gerichtshof ift aber in Uebereinstimmung mit dem Reißsgericht der Ansicht, poh dadurch den Gemeinden nicht das Recht vershränkt werde, eine schon bestehende ältere Fluchtlinie no einmal auf Grund des Geseßes vom 2. Juli 1875 feshuseyen. A gefehen davon, ay dies für die Gemeinden schon des- halb wesentli ift, damit sie sich die Vortheile des Geseyes, unter anderen z. B. das Enteignungsreht, sihern, würden auch sonst anz unannehmbare H A entstehen. Man denke sich nur den Fall, daß eine neue luchtlinie gefigesent werden foll, welche in ein- ¡elnen Theilen mit bereits bestehenden älteren Fluchtlinien PNEE fallt; ein Rechtszustand, nah welchem diese älteren Theile unan- reifbar einem anderen Rechte unterstehen und nur die neueren dem Nerfahren des Geseßes vom 2, Juli 1875 unterliegen sollten, is ohnc weiteres abzulehnen.“ (IV. 74.)

Die N P RNI des Privatinhabers einer MWegegeldgerechtigfkeit zur Wegeunterhaältung 138 Allg. L, R. 11 15: „Jeder Privatinhaber einer Brücken-, ge - oder Wege- eldgerechtigkeit ist s{chuldig, die Straßen, Wege, Fähren und Brücken, innerhalb des ihm angewiesenen Distrikts, auf eigene Kosten in sicherem und tauglihem Stande zu erhalten“) erlischt, nach einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerihts, 1V, Senats, vom 11. April 1894, auch dann nicht, wenn er von feiner Berechtigung zur Erhebung des Wege- ¡olls thatsählich keinen Gebrauh macht oder au einseitig auf dieselbe verzihtet, Eine Wegegeldgerehtigkeit, welche ursprünglih zugleich mit dem Gute zu Lehn gegeben worden, is au jeßt noch, nach dem Fortfallen der Lehns eigenshaft des Gutes, als Zubehör deé Gutes zu erachten und geht zugleich mit dem Gute auf den weiteren Erwerber desselben über. ie ursprünglich geschehene Ver- leihung der I keit mit der Klausel: „mit aller Freiheit und Herrlichkeit“ befreit Sid von dex Wegeunterhaltungspfliht. Durch woegepolizeilihe Verfügung vom 1. Juni 1889 hatte der zu- ständige Amtsvorsteher die Dorfgemeinde M. in der Provinz Sachsen aufgefordert, den Theil der Poststraße vom Dorfe M. bis ¡ur Gutsforst in Stand zu seyen. Dagegen erhob die Gemeinde Einspruch, indem fie den Besißer des MRitter- qutes M. für verpflichtet erachtete, die Straße zu unter- halten. Das Rittergut ‘M. war anfangs des 16. Jahrhunderts dem Grafen E. zu Lehn gegeben worden zugleih mit dem Wegezoll- recht und anderen in den Lehnsbriefen namentlih aufgeführten Rechten. Der Zoll war ausdrücklich „mit aller Freiheit und Herrlichkeit" ver- liehen. Im Laufe des 19, Jahrhunderts ging das Gut von den Grafen E. in das Eigenthum einer Aktiengesellschaft über, von welcher es der gegenwärtige Besitzer erworben hat. Der Wegezoll is bis zum Beginn der dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts thatsächlih erhoben worden, seither aber haben die Eigenthümer des Guts auf diese Ge- rechtigkeit einseitig verzihte. Die Gemeinde M. erhob nun, da ihr Einspruch gegen die Verfügung des Amts- vorstehers erfolglos blicb, Klage gegen den Amtsvorsteher auf Auf- hebung jener Verfügung und zugleih gegen den Besitzer des Ritter- uts M. als den aus Gründen des öôffentlichen Rechts Verpflichteten. er Bezirksaus\chuß verurtheilte den Nittergutsbesißer nach dem Klageantrage und diese Entscheidung wurde vom Ober-Verwaltungs- geriht bestatigt, indem es begründend ausführte: „Der Bezirksaus\{huß hat den beklagten Rittergutébesißer auf Grund des § 138 A. -L.-NR. I1 16 zur Unterhaltung der fraglihen Strede der Poststraße für verpflichtet erachtet, da nach den vom O.-V.-G. stets an- erfannten Rechtsgrundsäten die Verpflihtung des E inhabers einer Wegegeldgerehtigkeit zur Wegeunterhaltung auch dann nicht erlôshe, wenn er von feiner Berechtigung zur Wege- gelderhebung thatsächlih keinen Gebrauch mache oder auch einfeitig auf dieselbe verzihte, Nach Lehnreht erhalten bewegliche Sachen und Rechte, welche mit einer unbeweglihen Sache zugleich zu Lehn gegeben werden, die Eigenschaft als Lehnszubehör, als Pertinenz- stücke des Lehns. War aber der Zoll Zubehör des Le h ngutes M., so behielt er auch diese Pertinenzqualität, nahdem die Leh nseigen- haft des Gutes fortfiel, und er wurde mit. allen Rechten und Pflichten zugleih mit dem Gute auf den weiteren Erwerber übertragen. Lon einem Erlöschen der Zollberehtigung seit dem Uebergange des Gutseigenthums auf die Aktien-Gesellschaft L. kann darnach keine Rede sein. …… . Der beklagte Rittergutsbesiger beruft sih auf den § 27 der Wegeordnung für die Provinz Sachsen vom 11. Juli 1891, wonach dem Hebungsberechtigten die Unterhaltung des betr. Weges nur obliege, soweit bei Verleihung des Heberehts niht abweichende Bestimmun getroffen sei. Er ist der Ansicht, daß letzteres vorliegend der Zal jeìi, Denn der Zoll fei stets ausdrücklich „mit aller Freiheit und Herrlichkeit“ verliehen, es sei also damit eine abweichende Bestimmung dahin getroffen, daß der mit dem Zoll Beliehene eine Last nicht überkommen solle, den Zoll „frei“, d. h. ohne Gegenleistung erhalte. Daß die genannten Worte diese Bedeutung haben sollten, sodaß der Lehnsträger sich von den mit dem verliehenen Rechte von jeher ver- dundenen Pflichten nah Belieben zu befreien vermochte, ift aber aus- gelchlofsen.* (I1V. 445.)

Kunft und Wissenschaft.

_ Im Königlichen Kunstgewerbe-Museum sind zahlreiche Neuerwerbungen ausgestellt. Die erheblihste Gruppe ift eine Schenkung des Herrn von Schröder an die Königlichen Museen, an welcher das Kunstgewerbe-Musfeum, die Gemälde-Galerie und das Antiquarium betheiligt sind. Die Schenkung umfaßt Gemälde, Möbel, griehische und römishe Antiken, Majoliken, Gläser, Metall- waaren, Stoffe, Stickereien und Handzeihnungen. Diese porzugs- weise in Jtalien zufammengebrahte Sammlung is vor ihrer Ver- theilung jeßt im Zusammenhang aufgestellt. Von den Gemälden find êinige in vorhandene reigeschnizte Rahmen ‘eingepaßt. Ein Theil der Sammlung is zur Algabe an andere Museen bestimmt. Ferner is ausgestellt dié Kopie der „Transfiguration“ von : affa el, welche Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preußen als Geschenk für eine hiesige Kirhe von einem jungen “teapolitaner Künstler in Rom, Girolamo Palumbo, hat malen lassen. Die Kopie ist in voller Größe des Vriginals und ein fehr gelungenes Werk. Die Auëstellung der Neuerwerbungen des Museums ist um wichtige und werthvolle Stücke vermehrt wor- den, darunter Porzellane deutscher, französischer, italienischer Verkunft: u. a. eine Schüfsel des Porzellans, welhes die Medici im XVI. Jahrhundert in Florenz anfertigen ließen, französische Möbel und Schniyereien des atzehnten Jahrhunderts, eine Majolika- s{chüsel aus Faenza, mit herrlihem blau-weißen Ornament, sowie Eisen- nnd Lederarbeiten. Diese Ausstellung füllt die ee des großen Lichthofs. In der anderen Hälfte des Lichthofs ist einstweilen noch der größte und werthvollste Theil der amerikanischen An-

ein belaffen, ebenso in der vorderen Galerie die Beleuhtungs-

#4 Das zweite Heft des Jahrbuchs der Königlich preu- seien Kunstsammlungen leitet ein Nekrolog für den am Ge Dezember 1893 in München verstorbenen Direktor der Berliner Lemäldegalerie Julius Mayer ein, der an der Herausgabe der Véitschrift bis zu seinem Austritt aus dem Amt lebhaften Antheil ge- arEN hatte. Die warmen Worte, welche der General-Direktor der „„niglichen Museen dem verstorbenen Kollegen widmet, find S einem Bildniß des leyteren begleitet. Professor Made von Tshudi würdigt in einem kürzeren Auffay ein R adonnenbild des Jan van Eyck im Befiy des Barons Berntdild in Paris, das einem verwandten Bilde der Lerner Galerie, der Madonna mit dem Karthäuser,

ungemein nahesteht. Nicht nux tîie Person des auf beiden Gemälden abgebildeten Stifters, eines Karthäuserabtes, is dieselbe, auch die stilistishen Eigenthümlichkeiten immen aufs genaueste überein, sodaß die Herkunft der Werke aus der gleihen Werkstatt des Jan van Eyck gesichert ersheint. Professor Karl L l erzählt mit der Lebendig- keit eines Zeitgenossen, hinter der \ich tiefgründige Forschung birgt, von den Schicksalen eines tizianishen Porträts Alfonso’s von Este, das aus der Guardaropa des Her ogs in den Besi Kaiser Karls V. überging und verschollen ift ; die Bi nisse Alfonso’s in den Uffizien und der modenesishen Galerie dürfen als Wiederholungen des Originals gelten, deren leytere die Hand Dossi's verräth. Paul Seidel beschließt seine Studien üker Friedrich den Großen als Kunstsammler mit der Mittheilung einiger Briefe des Pariser Agenten Mettra an den König und seinen Vorleser de Catt, in denen er über seine Kunst- ankäufe im Auftrage des großen Königs berichtet. Ferner ift dem Heft ein gelungener Farbenkupferdruck nach einem Pastellportrait des Grafen Sranceóeo Algarottis beigegeben, das jüngst für die Kunst- sammlungen Seiner Majestät des Raifers erworben wurde. Das Paftell, eine Meister cGöpfung Liotard’s, darf nicht nur wegen der dargestellten Persönlichkeit, deren Charakter Seidel kurz zu charakterisieren versucht, sondern auch seines hohen Kunstwerths wegen als eine wichtige Bereicherung des Kaiserlichen Kunstbesiges ängelehen werden. Éine sehr gründliche Untersuhung widmet P. Kristeller ben italienishen Niellendrucken des X V. Jahrhunderts, die die Einleitung zu einem vom Verfasser vorbereiteten Katalog derselben bildet. Er stellt der älteren Tradition entgegen überzeugend fest, daß die Anfänge des italienishen Kupferstihs niht mit der Niellotehnik in ursä Res Zusammenhang zu bringen sind, daß vielmehr die leßtere grundfäßlih verschieden von derjenigen des cigentlihen Kupferstihs ihre Aus- bildung erst erfahren hat, nachdem die Kunst, Papierabdrücke von Kuyvferplatten zu nehmen, in Italien bereits bekannt war. Im einzelnen bringt der Aufsaß werthvolle kritishe Korrekturen der bis- herigen Untersuchungen über den Gegenstand und trägt zur Klärung verschiedener verworrenen Fragen über die Urgeschichte ves italienischen Kupferftichs wesentlich bei. Cbenfalls7auf chalkographishem Gebiet be- wegen fich die Untersuchungen W. v. Setdliß s über die Radierungen der Schüler Nembrandt’s, welche unlängst durch die werthvolle Publikation des Senators Rovinski der bequemen Benuzung und Vergleichung zu- gänglich gemacht sind. Freilich ist die vielumstrittene Frage S dem Antheil einzelner Schülerhände an den Radierungen des Meisters auch heute, wie Seidlitz selbs eingesteht, von ihrer endgültigen Lösung noch weit entfernt; nvr auf dem vom Verfafser eingeschlagenen Wege vor- PoyNger Sondierung darf man hoffen, zu sicheren Ergebnifsen zu ge- angen.

S, Dresden, 10. Juni. Sein fünfzigjähriges Doktor-Jubiläum feiert morgen am 11. Juni der Bibliothekar an der Prinzlichen Sekundogeniturbibliothek, Geheime Hofrath Dr. Föôrstemaan, der von 13866 bis 1887 Ober-Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek zu Dresden gewesen if und als solcher ich hohe Verdienste um die Gelebrtenwelt Dreébdens erworben hat. Förstemann rourde 1822 zu Danzig geboren, f\tudierte in Berlin und Halle und pro- movierte an leßytgenannter Universität vor 50 Jahren mit einer lateinishen Schrift über den Komparativ und Superlatiy im Lateinischen und Griechishen. Weiter wirkte er als Lehrer an den Gymnasien zu Danzig und Wernigerode, 1866 siedelie er nah Dreóden über. Als Sprachforsher hat sich Förstemann einen ge- achteten Namen erworben durch fein Altdeutshes Namenbuch, sein Werk über die deutshen Ortsnamen und eine Seschichhte des deutshen Spyrachstammes. Auch hat er die Dresdener Maya-Hand- chrift, welche sich in der Königlichen Bibliothek zu Dresden befindet, herausgegeben und Beiträge zur Erforshung der schwierigen Hayas- sprache geliefert, endlich auch Werke bibliothefarishen Inhalts ver- faßt. Zu Ehren Förstemann's hat die] historishe Gesellschaft zu Dresden cine Festschrift veröffentlicht: Historische Forschungen, Grnft Förstemann zum fünfzigjährigen Doktor-Jubiläum gewidmet von der historishen Gesellshaft zu Dresden (Leivzig, B. G. Teubner, 146 S.).

Der berühmte amerikanische Philologe William Dwight Whitney ift, wie der Londoner „A. K.“ unter dem 83. Juni ge- meldet wird, 68 Jahre alt in Newhaven (Connecticut) ge- storben. Er hatte seine Studien am VYVale-College in New- haven sowie in Breslau und Tübingen gemacht und hatte nah seiner Rückkehr nach Amerika zuerst die Profefsur tes Sanskrit am Yale - College inne; 1370 wurde er zum Pro- fessor der vergleihenden Sprachwifssenshaft an derselben Hochschule ernannt. Seine Schriften find zahlreich: Whitney's größtes Werk war wohl die Herausgabe des „Century“-Wörterbuchs der englischen Sprache, dessen erster Band im Jahre 1889 R Der Ver- ftorbene war seit dem 29. Mai 1881 Ritter der #Friedensklafse des preußischen Ordens „pour le mérite“. Im Jahre 1861 ernannte ibn die Universität Lreslau zum Doktor der Philosophie.

Land- und Forstwirthschaft.

In Allerhöchstem Auftrag hat der Chef des Zivilkabinets von Lucanus dem Direktorium der Deutschen Landwirthschafts- gesellschaft folgendes Telegramm übers»: „Seine Majestät der“ Kaiser und König haben das Ergebenheits- telegramm der zur neunten Wanderversammlung in der Reichs- Hauptstadt vereinigten Landwirthe Deutschlands mit Befriedi- gung entgegengenommen und lassen für diefen Ausdruck treuer Gesinnung wärmstens danken. Seine Majestät wünschen von Herzen, daß die deutshe Landwirthschaft, deren Wohlergehen für das ge- sammte Vaterland von fo großer Bedeutung ist, durch die Berathungen der Wanderversammlung und die mit derselben verbundene Ausftellung fräftigste Anregung und Förderung erfahre. * Seine Durchlaucht der Fürst zu Wied, der für das nächste Jahr gewählte Präsident der Deutschen On a E S hat das Direktorium von der Annahme der auf ihn gefallenen Wahl durch Telegramm benachrichtigt.

Unter Vorsiß des Landesdirektors, Wirklichen Geheimen Raths von Leveßow trat der Gesammtausshuß der Deutschen Landwirth- schaftsgesellshaft heute im Treptower Parkshloß Fe Schlußsizung zusammen; es wurde beschlossen, die Gerätbe-Abthei ung zur Geräthe- Bau-Abtheilung zu erweitern.

Die landwirth\chaftliche Ausstellung ist gestern troy des {lechten Wetters von 51 259 zahlenden Personen besuht worden: eine Besuchsziffer, wie sie die Deutsche Landwirthschaftögesellschaft bisher überhaupt noch nicht erreicht hat. Sie übersteigt die Gesammtzahl der Besucher der fünftägigen Ausftellung in Frankfurt a. M, in Breslau und in Königsberg, deren Kassen seiner Zeit nur 49 766 bezw. 49 301 und 44 287 zahlende Besucher passierten. Am Sonnabend war die Ausstellung von 38455 Perionen besucht, auh eine bioher noch nie erreichte Zahl. Heute esuchten zahlreihe Gemeindeshulen, denen ein ermäßigter Eintritts- preis von 10 für das Kind gewährt war, die Ausstellung.

Saatenstand in Nord-Amerika

Nach dem En Bericht des landwirthschaftlichen Bureaus in Washington vom Juni, den das „Wolff’sche Bureau“ im Auszuge mittheilt, beträgt die Zahl der mit Weizen bestellten Aecker 33 Millionen. Der durchschnittliche Stand des Winterweizens ist 83,2, des Sommerweizens §8 und des Hafers 37. Die mit Baumwolle bestellte Fläche beträgt 100,6, der Durch- \chnittsstand der Baumwolle is 88,3. Die andauernde Kälte und die Trokenheit verzögerten das Wachsthum* in mehreren Distrikten. Am besten i der Stand in den Golfstaaten, am s{chlechtesten in Tennessee und Georgia.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln, Cholera. 0 St. Petersburg, 10. Juni. An Cholera erkrankten bezw. starben nach dem Bericht des „W. T. B.“ : Vom 20. Mai his 2. Juni in Warschau 19 bezw. 13 Personen, im Gouvernement Tula 5 bezw. 1; vom 27. Mai bis 2. Juni in den Gouvernements Warschau 58 bezw. 27, Petrikau 1 bezw. 1, Radom 3 bezw. 1;

in Kowno erkrankte 1 Person; vom 20. bis 26, Mat in Plozk? 56 L w. 33; vom 24. bis 30, Mai kam in Podolien kein Cholerdá- all vor.

Konstantinopel, 9. Ae Die Blättermeldung von dent Auftreten der Cholera in Konstantinopel wird, dem „W. T. B." zu- folge, kompetenterseits für durchaus unrichtig erklärt.

Handel und Gewerbe,

Täglihe Wagengestellung für Koblen und Kos an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 9. d. M. geftellt 11 284, nicht recchtzeitig geftellt keine Wagen. n Obers o sind am 83. d. M. gestellt 4002, nicht redijts zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin ftanben äm 8, Juni die nachbezeichneten Brundftückte zur Versteigerung: das int Grundbuche von Weißensee Band 20 Nr. 751 auf den Namen des Glafermeisters Rudolf Dürr baum eingetragene zuNeu-Weißeén- fee, Königschaufse 734, belegene Grundstü ; Fláde 6,02 à; Nußungs- werth 3450 ÆÁU; Minvestgebot 1105 4; für das Meistgebot von 1 M rourde die „Haus- unv Walkmühlenkasse der g e ét- Fnnung zu Berlin“, Ersteherin. Ferner das im Grund _ i von Weißensee Band 37 Blatt Nr. 1094 auf den Namen des Handbels- manns Gustas Schroever eingetragene, Straßburgerstr. 9 belegene Grundstück; Fläche 8 a; Nutzungswerth 4992 A; Mindestgebot 966A; für das Meistgebot von 53000 M wurde vie „Baugesellschaft für Mittelwohnungen zu Berlin“ in 2a., Franscheitr. 16, Ersteherin. Endlich das im Grunöbuh von Reinickendorf, Band 25 Blatt 766, auf den Namen des Scchlofsermeisters Dito Schaaf eingetragene, u Reinickendorf, Juftusstr. 39, belegene Grunbstück; Fläche 6,90 a; Nußzungswerth 835 4A; Mindestgebok 4669 4; für das Meistgebot von 4700 A4 wurde der Kaufmaun Felix Feibelsohn zu Berlin, Klopsteckstr. 37, Ersteher.

Magdebura, ® Imi. (W. T. B) Zuckerbertidt. Kornzucker exkl. von 2% —, reue 12,90, Kornwdæe «li. 8s Rendement 12,20, neue 12,25, Nadhvrovutte etl. T5; Reneiteat 940. Stetig. Brotraffinade l. —, Brotraffinade ll. —,-— Sem. Raffinade mit Fal 2550, Sem. Melis [., mit Fas - Stetig, Rohzucker. Produkt Transito f. “D A pr. Juni 12,074 Gd., 12,17% Br., pr. Juli 12,05 ( pr. August 12,124 bez., 12,15 Br., pr. Oftober-3 1155 Br. Ruhîg,

Leipzig, 9. Juni, (W. T. B.) L Srundmufter B.

D O 0 A S N

- kg. Rubig, funi. (W. T. B.) In dem Saccharin-Patent- 1 c/a Fahlberg hat das Reichsgericht heute die ‘s verwerfen und gegen ihn das Saccharin- , unter Auferlegung der Kosten, aufrecht erhalten.

(W. T. B.) M as L 75, pr. Nov. 14,10, pr. März 14,60. Roggen pr. Juli 11,80, pr. Nov. 12,30, pr. März 12,80. Hafer per Juli 14,00, pr. Nov. 12,00, pr. März 12,40. Mais pr. Juli 10,20, pr Nov. 10,40, pr. März 11,00.

Bremen, 9. Juni. (W. T. B) Börsen -Swhlüßbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum- Börse) Schwach. Loko 4,75 Lr. Baumwolle. Ruhig yland middling, ofs 385 A. Fest. Wilcox 363 4, Armour fiel Juda 37 4, Fairbanks 31

s p fe e s Æ# M « s r T F Le Fe OLL Ar MICOLLTTA

Berufun; A:

Patent Fahlberg’ Mannbeim, 9. Juni.

Weizen pr. Juli 13,

zröffentliht werden. F follen gegen 111

e dreiprozentiger fteuer- eingetauscht werden. Die Verzinsung

beginnt am 19. Juni. Die Regierung behält sich das Recht des

NRücktritts von der Konversion vor, wenn weniger als 90 % der

Pfandbriefe zur Konversion angemeldet werden. Die Passiven der

Bank übersteigen die Aktiven bereits annähernd um 8 9%.

i “i é Serie

110 RbL.

Verdingungen im Auslande,

Niederlande.

16. Funi, 11 Ubr. Bestuur van den Zimmeérman - Poldér (Zeeland) im Komtor des Herrn J. M. Kakebeeke zu Goes: Ter Bau einer Schleuse im Seedeiche des Polders und die Ausführung der dazu gehörigen Arbeiten. S 11 600 Fl. Bedingungen und Zeichnungen gegen 50 Cents. arhältlich bei der Firma F. Klee- moens & Zoon zu Goes.

Belgien.

20. Junt, 11 Uhr 45 Min. Börse in Brüs fel: Lieferung von Gegenständen für Heizungszwecke in Mecheln in 8 Abtheilungen. Preis der Pläne: 2,25 Fr. pro Quadratmeter.

21, Junt, 11 Uhr. Rathhaus in Namur: Uebernahme der Ein- deckung der Kursaalterrasse mit Glas. Schäßungswerth: 25 862 Fr. Kaution 1500 Fr. Eingeschriebene Angebote sind bis zum 20. Juni einzureichen,

Nächstens. Börse in Brüs sel: Lieferung von 70000 eisernen Haken zum Einschlagen in Schwellen und Holzklöôße, Kaution 170 Fr.

Nächstens. Börse in Brüffel: Lieferung von Zubehörstücken für Vignole-Schienen im Gewicht von 52 kg für den laufenden Meter, für das Jahr 1895. Preis der Pläne: 2,25 Fr. der Quadratmeter,

Nächstens. Börse in Brüssel: Lieferung von Wechseln, Krei- zungen und Uebergängen in Vignole-Stahlschienen im Gewicht von 52 kg per laufenden Meter 2c. für das Jahr 1895. Näheres an Drt

und Stelle. Verkehrs-Anftalten.

Vom l. Zuli d. J. ab erfolgt die Betriebsführung auf der Oberschlesischen Shmalspurbahn auf Grund eines neuen, mit dem bisherigen Transport-Unternehmer Rudolf Pringsheim abgeschlossenen Vertrags. Von den Bestimmungen dieses Vertrags sind folgende, das allgemeine Verkehrsinteresse berührende hervorzuheben: Vom 1. Zuli d. J. ab findet der bisher nur für Steins kohlensendungen gültige ermäßigte Simalpurbagr Lars auch auf die anderen auf der obershlesishen Schmäl- spurbah§n zur Beförderung gelangenden Frachtgegen- stände Anwendung. Vertragsmäßig is Fürsorge getroffen, daß der Lokomotiv- und Wagenpark in einem dem thatsäch- lihen Verkehrsbedürfniß entsprehenden Umfang erhalten bezw. jährlich vermehrt wird. Auch ist für die Beschaffun von ge- deckten Wagen Sorge getragen. Ferner is nachgelassen, daß die Schmalspurbahnwagen bis zu 5 Proz. der an den Magen bezeichneten Ladefähigkeit strafirei überladen werden können, Für die n-- and Abmeldung, die Abferti- ung und Beförderung der Güter, die Frachtberechnung un® Frachtzahtang u. st. w. auf der oberschlesischen Va ne tan Îe gr besandere „Allgemeine Bedingungen“, die bei dem für ie Betriebsführung der fraglihen Eisenbahn von dem Unter- nehmer in Beuthen O.-S. eingerihteten Transport - Komtor und bei den staatlichen Kontrolstationen käuflih zu haben sind; sie enthalten auch den Tarif der Schmalspurbahn.

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