1913 / 85 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Apr 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Wenn ih vorhin gesagt habe, daß wir uns fragen müssen, ob hier und da Aenderungen an den bestehenden Einrichtungen zu treffen sein werden, fo gilt das auch mit Bezug auf die Dberlyzeen. Es kommt in Frage, ob z. B. den Inhabern des Reifezeugnisses eines Oberlyzeums etwa die Erlangung des Reifezeugnisses eines Gymna- siums, eines Realgymnasiums und Oberrealshule dadurch erleichtert werden könnte, daß ihnen die Prüfung in denjenigen Fächern erlassen würde, in denen die Lehrziele des Oberlyzeums mit denen jener Anstalten im wesentlihen übereinstimmen. Es würden dann also diese Abiturientinnen je nachdem, ob sie das Reifezeugnis für ein Gymnasium, ein Realgymnasium oder eine Oberrealshule erstreben, eine entsprehende Ergänzungs- prüfung zu machen haben. Das würde die Möglichkeit geben, daß au Abiturientinnen von den Oberlyzeen nah dem Bestehen einer solchen . Prüfung in der Lage wären, die Universität zu besuhen und dort auch andern Fächern ihr Studium zu widmen als demjenigen der Philologie, was ihnen jeßt, auf dem vierten Wege, allein mögli ist.

“Damit würde wohl auch den Städten gedient sein, über deren \chwierige Lage ja hier von der Tribüne des Hauses au gesprochen worden ist, indem namentlich die mittleren und erst recht die feineren Städte nicht in der Lage sind, etn Oberlyzeum und eine Studien- anstalt einzurihten. Wäre es nun mögli, daß die Abiturientinnen von einem Oberlyzeum durch die Ablegung einer solchen Ergänzungsprüfung, die nah der Reifeprüfung am Oberlyzeum in angemessener Zeit zu erfolgen hätte, in den Stand geseßt würden, auf der Universität auch andern Studien als dem der Philologie obzuliegen, so würde damit, wie mir scheint, den Beschwernissen, die die Städte empfinden, im wesentlihen Abhilfe geschaffen werden.

Jh bin, wie gesagt, in der Erwägung dieser Frage begriffen; ein endgültiger Entschluß ist noch nit gefaßt.

Ein anderer Punkt, der auch hier vorgetragen ist und der zu Schwierigkeiten Anlaß gegeben hat, ist die Frage, wie die zwei- Jährige-praktishe Tätigkeit der Oberlvzeistinnen zu regeln ist, Es ist darauf hingewiesen worden, daß es für diese jungen Damen außerordentlich \{chwierig fei, ein entsprehendes Unterkommen an einer höheren Schule zu finden, ja, daß es sogar vorgekommen ci, daß sie dafür hätten bezahlen müssen, um aufgenommen zu werden. Daß das letztere natürli gänzlich anormal ist, versteht fich von selbst; ih habe das auch {on in der Budgetkommission gesagt. Hier wird also, wie es scheint, auch die bessernde Hand anzulegen sein. Es fommt in Betracht, ob es nit vorzuziehen ist, an Stelle dieser zwei- jährigen praktishen Beschäftigung an einer höheren Schule, deren Umfañg im- wesentlichen der Oberlyzeistin selbst überlassen ist, eine geordnete Beschäftigung an einer von der Schulaussichtsbehörde be- stimmten Anstalt vorzuschreiben nah Analogie der Einrichtungen, die wir in dieser Beziehung an den Knabenanstalten haben, dafür aber, weil dann die Tätigkeit in geregelterer Form und unter geregelterer Auf- sicht stattfindet, die zweijährige Zeit in eine einjährige umzuwandeln. Auch das steht zur Prüfung; einen Entschluß habe ih darüber noch nicht gefaßt.

Fh erwähne das, um zu zeigen, daß die Unterrihtsverwaltung diesen Dingen ihre volle Aufmerksamkeit zuwendet und nicht etwa auf dem Standpunkt steht, daß nun durch die Reform vom Jahre 1908 alles geschehen sei, und daß auch in allen Einzelheiten an den

vis « L

e dort getroffenen- Bestimmungen festgehalten werden müsse. Ich habe

__ schon vor drei Jahren, als ich zum ersten Mal die Ehre ‘hatte, über diese Frage hier in diesem hohen Hause zu sprehen, hervorgehoben, daß wir zunächst Erfahrungen sammeln wollten, daß wir deshalb um eine gewisse Karenzzeit bäten, um diese Erfahrungen sammeln zu fönnen, daß wir bann aber, wenn diese Zeit abgelaufen wäre, uns fragen würden, wo etwa die bessernde Hand anzulegen wäre. Damit find wir augenblicklich beschäftigt.

Meine Herren, es ist gewiß ein großer Fortschritt gewesen, als diese Sculreform ins Leben trat. Sie bezweckte vor allem, unserem heranwalsenden weiblihen Geshlecht eine tiefere Bildung zu geben, um es mehr als bisher zu befähigen, seinen cigentlihen weiblichen Pflichten gerecht zu wetden. Entsprechend dem gestiegenen Bildungs- niveau überhaupt ist es gerade auh für die Mütter, die die Er- zieherinnen ihrer Kinder sein follen, von der größten Bedeutung, in dem Besiß einer angemessenen - Bildung zu sein. Das war das Hauptziel jener Reform, das Bildungsniveau des weiblichen Teiles der Bevölkerung zu heben.

Gleichzeitig hatte die Reform im Auge, unseren Mädchen, die nit alle dem ersten Beruf der Frau als Chegattin und Mutter zugeführt werden, die Möglichkeit zu

im Leben zu erwerben.

gemacht werden, auch der Allgemeinheit gedient ist.

Oberlyzeen aus dem akademischen Studium zu widmen. durchaus erwünsht. Aber die Regel foll es nicht werden.

Stellung im Leben cinnehmen. stüßen, fondern wir wollen vor allen sorgen, daß durch unsere Anstalten - und dle Eigenheiten den weiblihen Geschlehts erhalten und daß die Mädchen vor allem

Dingen

jungen

schaffen, aus eigener Kraft sih einen Erwerb zu schaffen, eine selbständige Stellung Das ift der zweite Zweck dieser Reform gewesen, und cs war gewiß richtig, daß man si{ch in den Dienst auch dieser Aufgabe stellte. Wir haben viele Stellen im Staat, in den Kommunen, die von Frauen wahrgenommen werden, manche sogar, die besser von Frauen als von Männern wahrgenoinmen werden, sodaß damit, daß sie Frauen in weiterem Umfang zugänglich Aber, meine Herren, wir werden die Einrichtungen, die wir getroffen haben, nun nicht etwa vornehmlih und aus\{ließlich mit der Tendenz aufbauen und verwalten, daß fic zum Universitätsstudium führen sollen. Das soll auch möglich sein, besonders begabte und dazu geeignete Mädchen sollen die Möglichkeit haben, fich von den Studienanstalten, von ù Das i Unsere heranwachhsende weibliche Jugend soll nicht glauben, fie müßte ebenso wie die entsyrehenden Kreise der männlihen Jugend nun auch die Universität besuchen und könnte erst danah cine wirklich angesehene Das wollen wir nicht unter- dafür Einrichtungen bleiben denjenigen Aufgaben, den- jenigen Berufen zugeführt werden, für die das weibliche Geschlecht in erster Linie bestimmt ist. (Bravo! rets.) Das ist bisher der Leit- gedanke gewesen, und das wird auch in Zukunft der Leitgedanke für die Maßnahmen sein, die die Unterrichtêvecwaltung auf dem Gebiete des Unterrichtswesens für die weibliche Jugend zu treffen haben wird. Wenn ih nunmehr diese allgemeineren Ausführungen verlasse, so möchte ich mich noch mit einigen Worten zu dem Gegenstand wenden, der au in diesem hohen Hause von verschiedenen Seiten berührt

kann ihre Berecligung in dem Umfange, wie sie gefallen sind, nicht anerkennen. Wenn ih in der Kommission gesagt habe, daß mit der Mädchenshulreform für das private Schulwesen sehr große Härten verbunden seien, so habe ich selbslverständlih damit nicht gesagt, daß dic Reformen mit Härte hätten durchgeführt werden müssen. Ih habe damit znatürlich nur gemeint, daß der Natur der Sache nach durch die Reformen große Härten sür das Privat- \{hulwesen verbunden waren, Härten, die sich eben nit vermeiden lassen, wenn man einmal cine solhe Reform machen will. Sie wissen ja do, meine Herren, daß früher das höhere Mädchenshulwesen in weitem Umfange in privater Hand gelegen hat. Die Ansprüche an diese Schulen sind erheblich gesteigert worden und gehen über das

hinaus, was früher die privaten Schulen gefordert haben. Nun er- kenne ih gern an, daß die Privatshulen, namentlich in der Ver-

gangenheit, nach der Möglichkeit, die ihnen gegeben war, außerordent- li Gutes geleistet haben (sehr richtig) und daß wir ihnen in der Tat Dank dafür \{uldig find (Abg. Siebert: Bravo !), daß sie die Unterrihtung des weiblihen Geschlechts zu etner Zeit in die Hand genommen haben, als sih die öffentlichen Korporationen dieser wichtigen Frage noch niht in ausreihendem Maße annahmen. J erkenne das also vollkommen an und bin auch der Ansicht, daß man diesem Gesichtspunkte Rehnung tragen muß, wenn man jest die Dinge regelt, daß man Rücksicht nehmen muß auf die Privatschulen, ihnen den Uebergang erleihtern und die unvermeid- lihen Härten, die mit dem Uebergange einmal verbunden sind, nah Möglichkeit einzushränken suchen muß. (Bravo!) Aber, meine Herren, das ist auch geshehen. Wir haben eine weite und lange UVebergangszeit eingeführt. Es ist durhaus nit etwa von heute auf morgen von den Privatshulen nun die Forderung zu erfüllen gewesen, alle Einrichtungen zu treffen, die infolge der Schulreform jeßt ver- langt werden müssen; wir haben weitgehende Uebergangszeiten gewährt, haben Erleichterungen , soweit es sich irgendwie mit dem Prinzip vereinigen ließ, na(gelassen. Denn das muß doch festgehalten werden, meine Herren: wenn man den privaten Schulen dieselben Rechte einräumen will, wie sie die öffentlihen Schulen haben, dann müssen sie auc dieselben Anforderungen erfüllen. Es ist keineswegs so, wie das von einem der Herren Redner bchauptet worden ist, daß man den Privatschulen nur Pflichten auferlegte, ihnen aber keine

-Nechte gäbe. Nein, metne Herren, den Pflichten, die ihnen auferlegt

werden, entsprehen auch stets die zugehörigen Rechte. Das gilt namentli von der Einräumung der Prüfung an den Privatschulen. Das ist früher überhaupt nicht geschehen, und es ist ein weites Gnt- gegenkommen, wenn es den Privatshulen eingeräumt wird. Soll es ihnen aber eingeräumt werden, so müssen natürlich die \{hultechniscchen Voraussetzungen erfüllt werden, unter denen man es ihnen vom \chultechnishen Standpunkt aus einräumen kann. Und wenn es nur auf 5 Jahre gewährt wird, \o hat das darin seinen Grund, daß die Unterrichts8verwaltung sih die Sicherheit verschaffen muß, daß auch dauernd die Einrichtungen in den Schulen vorhanden sind, welche wir verlangen müssen, wenn derartige Rechte eingeräumt werden. Denn die Möglichkeit der Einwirkung der Schulverwaltung auf die privaten Schulen ist im allgemeinen geringer als auf die öffent- lihen Schulen. Uebrigens ist es durchaus nicht rihtig, wenn man gesagt hat, es würde in den Privatschulen bezüglich der Vorbildung der Lehrkräfte mehr verlangt, als in den öffentlihen Schulen. Das if natürlih falsch. Alle dic Anforderungen, die den Privatschulen gegenüber gestellt worden find, müssen selbstverständlich bei den öffent- lien Sqhulen erfüllt sein, denn sonst würden sie niemals dke An- erkennung als eine höhere Schule erlangen. (Abg. Siebert : Sehr ridtig!) Wix sind aber bei der Erfüllung dieser Anforderungen durch die Privatshulen insofern entgegengekommen, als wir, wie ih {hon sagte, weite Fristen gewährt haben, insbesondere auf dem Gebiete der Beschaffung von akademisch gebildeten Lehrerinnen. Die Damen, die, obgleich sie die Anforderungen nicht er- füllen, do in den Oberlyzeen zum Unterricht zugelassen worden find, empfinden es s{chmerzlich, wenn sie nun mit der Zeit, nahdem die Vebergangsperiode vorüber ist, nicht mehr in den Oberlyzeen unter- rcihten dürfen, sondern nur in den Lyzealklassen. Das ist menschlich durchaus begreiflih, und ich mache den Damen, die darüber empfindlih sind, keine Vorwürfe. Aber ändern läßt sh das niht. Sie geben ja auch in Zukunft, wenn sie aus dem Oberlyzeum wieder ausscheiden, in den Lyzeen nur in demselben Umfange Unterricht, wie sie das vor der Reform getan haben. Denn die Schulen, die vor der Neform be- standen, entsprahen im allgemeinen niht den Anforderungen, welche wir jeßt an die Oberlyzeen stellen. Daß wir im übrigen bereit sind, soweit es irgend geht, den Privatshulen zu helfen, habe ih auch da- durch gezeigt es is zwar nur eine Aeußerlichkeit, aber sie spielt immerhin eine gewisse Rolle —, daß ich ihñen die Bezeichnung „höhere Mädchenschule" wieder cingeräumt habe. (Abg. Siebert: Sehr rihtig!) Ste können sich wie vor der Neuordnung „höhere Mädchens{hule"“ nennen. Vielleicht sind doch auch eine zu große Anzahl von privaten Schulen im Anfang dazu übergegangen, den Versuch zu machen, \ich zu einem LWyzeum auszubilden oder gar ein Oberlyzeum sich anzugliedern. Manche haben das wohl auch {on bereut, sie gehen zu dem alten Zustand wteder zurück und bleiben eine höhere Mädchenschule.

Nun ist mir gesagt worden, man sollte do aber dann wenigstens diesen Schulen Berechtigungen cinräumen, ihnen wenigstens die Be- rechtigung der Mittelschulen geben. Das ift bereits geschehen ; bereits vor mehreren Jahren {t ihnen diese Berechtigung eingeräumt. Alf Sie sehen, meine Herren, wir sind durhaus bemüht, soweit es \ih im Nahmen des Möglichen erreihen läßt, den privaten Schulen entgegenzukommen. Ich muß auch sagen, daß wir im allgemeinen jeßt Beruhigung auf diesem Gebiete bekommen. Daß Unruhe war, ist begreiflih. Es war ein sehr starker Einschnitt in die bestehenden Verhältnisse, und es bedurfte einer gewissen Zeit, um diese Be- ruhigung zu exreihen. An cinzelnen Stellen ist das freilich noch nit gelungen, und eine folche Stelle ist die, über die socben von der Tribüne des Hauses eingehend gesprochen worden ist: in der Stadt Breslau. Die dortige Angelegenheit ist ja in der Kommission auf das eingehendste behandelt worden; dort hat die Regierung Er- klärungen abgegeben, und \chließlich hat fich die Kommission ent- \{lossen, zur Tagesordnung überzugehen. Ob es notwendig war, nun diese Angelegenheit so eingehend nohmals hier zu besprechen, ist mir zweifelhaft. (Sehr richtig! Abg. Dr. Wagner (Breslau): Mir nicht !) Ob es richtig ist, sfi% von hier aus auf den einseitigen Standpunkt der revidierten Lehrerin bei der Beurteilung einer Schulrevifion zu

Nevisoren, die die hier bemängelte Nevision vorgenommen haben, wohlwollende und außerordentlih tühtife Schulmänner find, fedaß ih do, wenn ich mir eia Ucteil zwischen den Angaben der revidicrien Lehrerin und denen dieser beiden ohne jede Voreingenommenhcit in die Revision hineingegangenen Schulmänner bilden foll, geneigt bin,

dem Urteil der leßteren zu folgen. : Wenn dann mein Herr Vorredner mit lauter Entrüstung \ih

gegen ein Shulbuh gewandt und den Schluß gezogen hat, daß bei unseren Schulen das Nationale immer zu spät käme, so ist das dech ein Schluß, meine Herren, der niht berechtigt ist. (Sehr richtig !) Ein {hwerer Vorwurf ist da erhoben worden aus etner geringfügigen Einzelheit. Ich glaube, darüber kann wohl kein Zweifel sein, daß in unseren Schulen das Nationale nit zu kurz kommt. Mir sien der Herr Vorredner dech in der Tat mit einer Kanone nach einem Spaten zu schießen. So \{limm ist die Sache nicht. Vielleicht hätte man das will ich zugeben besser getan, in diesem Buche ein anderes Lied zu wählen; aber daraus den Schluß zu. ziehen, daß das Nationale bei unserer Schule immer zu kurz käme, kann ih für gerechtfertigt in keiner Weise anerkennen. (Bravo!)

Abg. Borchardt (Soz.): An dem von. dem Abg. Wagner vorgetragenen Gedicht ist nichts auszuseßen, denn es enthält lediglih das übliche Lob auf die Vaterlandsliebe. Den Lehrerinnen, die sich mit etner Petition an das Abgeordnetenhaus gewandt haben , ist hartes Unrecht gesehen. Die Damen, die sämtlich in vorgerücktem Alter stehen, sind dadurch außerordentlich ges{hädigt worden, daß fie an eine niedere Anstalt verseßt und in ihrem Einkommen stark ge- \{mälert worden find. Es wäre ein Gebot der Billigkeit, wenn man den Damen aus dem Unterstüßungsfonds fo viel gibt, daß sie ihre frühere Gehaltéhöhe wieder erreihen. Dann würde der Fall in würdiger Weise erledigt sein.

Abg. Siebert (konf.): Die Grundsäße und Ziele der Mädchen- \chulreform haben die Zustimmung aller Parteten gefunden, aber der Minister hält fie noch nit für abgeschlossen, sondern will nah einigen Jahren der Probezeit hie und da die bessernde Hand anlegen. Mit Bedauern habe ih die Ausführungen des Abg. Wagner über das allerdings nicht geschickte französishe Gedicht in dem französischen Lehrbuch angehört. Aber aus einem solchen ungeshickten Einzelfall kann man unsere Schulen, speziell unsere höheren weiblichen Lehr- anstalten, nicht mit dem Vorwurf belasten, es werde niht Patriotis- mus getrieben und es fehle die Liebe zum Vaterlande. Das muß ih auf das allerentschiedenste zurückweisen. In der Unterrichts- kommission ist ein Punkt niht zur vollständigen Klärung ge- kommen, nämlich die Ausbildung der Kandidatinnen für das höhere Lehramt. Es ist ja in den Augustbestimmungen bereits vor- gesehen, daß für die Ausbildung der Kandidatinnen Seminare ein- gerihtet werden sollen, wie an den höheren Knabenschulen für die Kandidaten des hoheren Lehramts. Bisher find noch nicht genügend Kanditatinnen für fsolche Seminare vorhanden. Deswegen ist einst- weilen der Notweg eingeschlagen worden, daß eine Kandidatin, die die Prüfung pro facultate docendi abgelegt hat, zu. threr theoretischen Ausbildung an ein an einer höheren Knabenschule befindliches Seminar, zu ihrer praktischen Ausbildung an ein Lyeum oder Ober- lyzeum an demselben Orte gewiesen wird. Daraus ergeben fi aber Schwierigkeiten. Der Direktor des Knabenseminars oder ein Ober- lehrer muß bei den Kandidatinnen, die ihre praktishe Ausbildung an einer höheren weiblichen Lehranstalt gewinnen, hospitteren. Der Minister meinte in der Kommission, die Leiter der beiden Schulen müßten in kollegiale Fühlung treten, und ‘das ist ja selbst- verständli, die Schwierigkeit liegt aber darin, wieweit der Direktzr des Knabenseminars berechtigt ist, dem Direktor der weiblichen A n- stalt Zugang zu gewähren ; kann er z. B. erlauben, daß der Direk ‘tor

nimmt ? Diese Forderung müßte mindestens gestellt werden. diese Art der Ausbildung überhaupt zum Nußen sein, so muß é Direktor der weiblihen Lehranstalt auch berechtigt sein, Semilnar- fißungen an den höhercn Knabenanstalten beizuwohnen, wenigsten:5

4 zu lôsen haben. Jh bikte die Unterrichtsverwaltung, dahin bhilfe zu hafen. Dem Abg. Ernst stimme ih in dem Wunsch bezüglih der Besoldungsordnung für die Lehrer und Lehrerinnen der böheren Mädchenschulen zu, indem ich auf die Petition dieser Lehrerivnen hinn eise. Die Petition ist allerdings in der Unterrichts- kommission durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt worden, aber ih hoffe doh, daß die Regierung diese Frage wohlwollend prüfen wird. Die Lehrpläne haben in den leyten Jahren {hon vielfach Ver- besserungen erfahren, aber der Wunsch nach einer vierten Nechenstunde wird immer wieder laut und \{cint mir deshalb nicht unberechtigt zu sein. Hinter anderen Bundeéstaaten steht Preußen tn der Zahl der Rechenitunden weit zurü. Ich bitte die Ünterrihtsverwaltung, bei einer Revision der Lehrpläne die vierte Nechenstunde in Erwägung zu ziehen, und ih freue mich, daß sämtiihe Redner den sogenannten vierten Weg zum Universitätsstudium gebilligt haben. Die Leiterin eincs Oberlizeums, Frau Professor Jaehner, jeßt in Görliß, hat {ih in einer Broschüre für die volle Gleihberehtigung der Ober- lyzeen für die Zulassung zum Universitätsstudium ausgesprochen. Einen etwas anderen Standpunkt hat der Oberbürgermeister Cuno in Hagen in einem Vortrag auf dem westfälishen Städtetag einge- nommen, in dem er empfiehlt, dem Lyzeum einen Aufbau aufzuseten, durch den das Abiturientenexamen als Vorbereitung für das Uni- versitätsstudium ermöglicht werden kann. Jh bin allerdings nicht dafür, daß unsere Mädchen in allzu großer Zahl studieren:; alles in allem wollen wir das Lyzeum als eine Anstalt für eine abgeschlossene allgemeine Bildung erhalten wissen. Unser Ziel muß sein, unsere Pad Jugend körperlich und geistig zu fördern und “gesund zu er- alten.

Abo. It schert (Zentr.) wünscht die Verlegung des von Dominikanern geleiteten Wzeums in Aremberg nah Mayen. Gr weist eingehend auf das hohe Interesse hin, das diese Stadt dem Schulwesen widme, und bedauert lebhaft die Ab- lehnung des Antrags auf Verlegung dur die Regierung tn Koblenz. Der Wunsch nach der Verlegung rechtfertige sich mit den Interessen der fkatholischen Bevölkerung. Die Behandlung der Stadt Mayen dur die Regierung in Koblenz in dieser Sache sei unerhört, und man fei allgemein der Ansicht, daß dies lediglich auf den Dirigenten der Kirhen- und Schulabteilung der Regierung in Koblenz zurück- zuführen sei, und daß sie vom Kultusminister nicht gebilligt werde. Die Ablehnung der Verlegung könne kcinesweas mit \{ulteHnischen Nücksichten begründet werden. Er bitte den Minister, die Wünsche der Stadt Mayen bald zu erfüllen.

Unterstaatssekretär von C happuis: Die Angelegenheit Mayen hat wiederholt die Zentralinstanz beschäftigt. Es {weben auc gegen- wärtig wieder Unterhandlungen darüber. Aber ih kann nicht in Aus- ficht stellen, daß die Wünsche des Vorredners Berücksichtigung finden. Gs muß grundsäßlih daran festgehalten werden, daß die Ordens- shulen nur auss{ließlich für die katholishe Bevölkerung bestimmt sind. Im vorliegenden Falle hbantelt es sih aber um eine Schule, die niht nur von katholishen, sondern auch von evangelischen - und jüdischen Schülerinnen besuht wird. Es ist gesagt worden, die Stadt Mayen fei bereit, die bestehende Schule für die nicht katho- lischen Schülerinnen betzubehalten. Eine derartige Schule würde aber bei der geringen Schülerzahl nit lebensfähig sein und nit im Interesse der Kinder licgen. Der Minister hat in Aussicht gestellt, die staatliche Beihilfe zu erhöhen, tamit die bestehende Anstalt, falls ein Bedürfnis vorliegt, weiter auszebaut werden kann. Der Vorredner hat darauf hingewiesen, taß von der Schulbehörde cine \{charfe Ver- fügung gegen die Stadt erlassen wordea sei. Das ist aber auf die hartnäckige Weigerung der Stadt zurückzuführen.

Abg. Lipp mann (fotshr. Volksp.) : Jn der Frage, was national ist: oder nicht, ist der Abg. BorwWhardt nicht kompetent. “Das vom

der weiblichen Anstalt in die Protokolle des Knabenseminars Einl ¡ht S 20A

det- \ Arbeiten, die Ihncn noŸH vorliegen, erledigt werden,

den Sitzungen, in denen die ihm zugewiesenen Kandidatinnen eine Auf--,

\{ließt: „Wir wollen leben und sterben für diese Gegend“, ist toch

wohl etwas mehr als eine Schilderung einer \{snen Gegend. Auch die Ausführungen des Abg, Siebert zu dieser Angelegenheit sind un- verechtigt. Jm Anschluß an die Acußerungen des Abg. von Goßler muß ich es als unerläßlich _bezeichnen, daß endlih ein NRechtsboden für die Privatschulen geschaffen wird. Gegen die geseßlihe Regelung dieser Frage wird - geltend gemaht, daß damit eine Verfassungs- änderung herbetgeführt werde. Aber es wäre doch wohl besser, die Verfassung zu ändern, anstatt im Verwaltungswege Anordnungen zu treffen, die mit der Verfassung im Widerspruch stehen. Die Bedürfnisfrage muß gewiß yor der Genehmigung neuer Privat: s{ulen geprüft „werden, aber man sellte niht die politishe und religiöse Zuverlässigkeit derjenigen, die fich um die Erlaubnis zur Grrihtung von Privatshulen bewerben, als Vorbedingung für die Geaehmigung betrachten, weil das der Verfassung widerspridt. Anch die Privatlehrer unterstehen leider einer derartigen Kontrolle. Wir dürfen uns nicht damit begnügen, daß der Minister den Privatschulen sein Wohlwollen zugesagt hat, wir müssen den Privatshulen vielmehr geseßlihen Schutz angedeihen lassen. Jch bitte den Minister, endli einen ge|eßmäßigen Zustand herbeizuführen, der den Privatshulen auch ermöglicht, gegen die Entscheidung der Schulbehörde eine gericht- lihe Entscheidung anzurufen.

Minister der geisilihen und Unterrichtsangelegenheiten D Dr von Srott zu Sol:

Meine Herren! Die Frage der geseulihen Negelung des Privatshulwesens geht weit über das Gebiet hinaus, das hier den Anlaß gegeben hat, fie zur Erörterung zu bringen. Hier handelt es sich bekannilich nur um eine ganz bestimmte Kategorie von Schulen, die privaten höheren Mäd(enschulen, und ihre Behandlung nah Einführung der Schulreform, über die wir uns hier unterhalten haben. Die Ordnung des Privatshulwesens greift sehr viel weiter, hat eine sehr viel weiter tragende Bedeutung. Sie haben si, meine Herren, über diese wichtige Frage in der Kommission eingehend unter- halten, und ich glaube, allen Herren, die an diesen Kommissions- beratungen teilgenommen haben, ist es auf das deutlichste klar ge- worden, wel tiefgehende, eingreifende Bedeutung diese Frage hat, und wte zweifelhaft es ist, ob es möglich sein wird, ohne tiefgehende Meinungsverschiedenheiten in diesem Hause hervorzurufen, jeßt eine geseßlihe Regelung dieser Frage in Angriff zu nehmen. Deshalb ist auch in der Kommission davon Abstand genommen worden, eine geseßz- lihe Regelung diesec Frage in ihrem ganzen Umfange bei der König- lihen Staatsregierung in Anregung zu bringen, und man kat sich darauf beschränkt, die Staatsregierung auf einen bestimmten Punkt zur geseßliGßen Regelung hinzuweisen, nämlich die (inführung eines Streitverfahrens gegen Verfügungen der Schulbehörde mit Beziehung auf die Erteilung von Privatunterriht und die Genehmigung der Einrichtung von privaten Unterrichtsanstalten. Mein Herr Borrednec hat schon erwähnt, daß dieser Kommissionsbericht in diesern hohen Hause noch nit zur Be- ratung gekommen ist. Die Staatsregierung hielt es für angezeigt, diese Beratung zunächst abzuwarten, ehe sie ihrerseits zu der angeregten Frage endgültig Stellung nimmt. Daß ih versönlih nit abgeneigt bin, in die Prüfung dieser Frage einzutreten, habe ich bereits im vorigen Jahre hier zum Ausdruck gebracht. Daß aber gerade die gegenwärtige Session nicht geeignet war, in diese Frage noch einzu- treten, das, meine Herren, werden Sie mir vielleiht zugeben, wenn Sie si vergegenwärttgen, wie stark bereits diese Session belastet ist (sehr richtig!) und wie dringend noiwendig es ist, daß wenigstens die zumal der Schluß der Session ja unerläßlih bald erfolgen muß.

Das find die Gründe gewescu, weshalb dieser Frage in diesem

Jahre noch nit näher getreten worden ift. ___ Abg. Bartkscher (Zentr.): In katholischen Kreisen wird lebhaft Klage darüber geführt, daß dec Errichtung und dem Ausbau höherer katholischer Lehranstalten und Ordenss{ulen regierungsseitig vielfach Schwierigkeiten bereitet werden. So ift kürzlih die Genehmigung zur Errichtung einer Ordensschule in der Stadt Appeldorn in Wesl- falen verweigert worden mit der Begründung, daß eine derartige Schule die Interessen der evangelishen und jüdischen Einwohner Appeldorns auf das \{werste verlegen würde. Eine sol? Begründung geht weit über die lokale Bedeutung hinaus und verdient deshalb größte Beachtung. Ich bitte den Minister, daß er hier Wandel \chafft, damit die freie Entfaltung kirhliher Einrichtungen nicht ein- geshnürt wird.

Abg. It [chert (Zentr.) erklärt, daß er seine vorhin aufgestellten Behauptungen in vollem Umfange aufrecht erhalte.

Abg. Borchardt (Soz.) bemerkt, daß der Abg. Lippmann keinen Grund habe, das betreffende französishe Gedicht für deuts- feindlich zu halten. :

Abg. Lippmann (forts{chr. Volksp.) widerspribt dem. Es handle fh hier um ein Gedicht, das mehr als etne bleße Schilderung einer s{öônen Gegend sei. Für die Zusicherung, etne geseßliche Negelung der Konzessionserteilung und -entziehung bezüalich der Privat- \chulen in die Wege zu leiten, und zwar auf dem Wege des Ver- waltungsstreitverfahrens, danfe cr dem Minister. Jedenfalls habe er den Minister so verstanden, und an einem Ministerwort solle man nit rütteln.

Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten Dr von Drott zu Solz:

Meine Herren! Jch muß auf die leßten Worte doch einiges sagen. Es ist bekannt, daß ein Nessortminister eine Zusicherung über geseßgeberishe Maßnahmen nur dann geben kann, wenn das König- lihe Staatsministerium sih mit der betreffenden Angelegenheit be- \cchâftigt hat. Es ging ohne Zweifel aus meinen Ausführungen her- vor, daß das zurzeit noch nicht der Fall ist. Jch habe aber ausge- führt, daß ich persönlih nit abgeneigt sei, mi mit dieser Frage zu beshäftigen in dem Sinne, wie es von diesem hohen Hause gewünscht worden ist, und daß ich diese Erklärung auch hon im vorigen Jahre abgegeben habe. Diese Einschränkung muß ich zu dem, was der Herr Vorredner gesagt hat, machen. |

Damit schließt die Debatte.

Persönlich bemerkt

Abg. Dr. Wagner -Breslau (freikons.): Jch habe aus dem Cinzelfall der deutschen Lehrershaft nicht den Vorwurf machen wollen, daß sie die nattonale Erziehung unserer Jugend vernachlässigt. Ich bitte mein Stenogramm dahin verschärfen zu dürfen.

Abg. Siebert (kons.): Nach dieser Bemerkung erübrigt es ih, auf die Ausführungen des Abg. Wagner einzugehen.

Die Etatspositionen für die höheren Lehranstalten für weib- lihe Schüler werden bewilligt.

Es folgt die allgemeine Besprehung über das gesamte Elementarunterrihtswesen unter Ausschluß be- sonderer Besprechungen über das Turnlehrerbildungswesen, das Taubstummen- und Blindenwesen und die Jugendpflege.

Die Kommission beantragt eine Resolution, worin die Regierung ersucht wird, den Fonds für die Ergänzungszuschüsse

gaben der Schulunterhallung, der mit 15,4 Millionen ein- gestellt - ist, im nächsten Etat dem Bedürfnis entsprechend zu erhöhen.

__ Abg. Heckenroth (konf): einzig in seiner Art. Mit der allgemeinen Schulpflicht is Preußen allen curopäischen Staaten vorangegangen. Der Grundsaß wurde hon unter Friedrich Wilhelm 1. ausgesprohen, wenn auth erst nah den Freiheitskriegen durchgeführt. Frankrei führte den Schulzwang erst 1821 ein, nit früher England, er besteht noch nit in Nußland, und in Oesterrei ist er noch nicht konsequent durchgeführt. Die Zahl der Analphabeten beträgt bei uns nur 005 9%, dagegen in dec Schweiz 0,1 9/0, Dänemark 02 ©/9, England 1 9/9, Frankreich 0,5 9/9, Desterreih-Ungarn 25 9/6 und Rußland fogar 61 0/9. Preußen bringt für das Volksshulwesen 176 Millionen Mark auf. Dur die Lehrerbesoldungsordnung von 1909 kommt bis zum kleinsten Dorf jeder Lehrer zu dem Genuß etnes End- gehalts von 3300 6 neben freier. Wohnung, während in den aroßen Städten das Gehalt bis 4500 46 und darüber hinaus steigt. Bet der Lehrerbesoldung ist leider die GleichsteUung zwishen Stadt und Land noch nicht durchzuführen gewesen, muß aber noch in der Zukunft durhgeführt werden. Das Problem wird im Wege der Lehrerbesoldungskassen zu lösen sein. Sonst hat die Besoldungs- ordnung gut gewirkt und Nuhe und Zufriedenheit in die Lehrerwelt gebracht; sie wird nur noch wacgehalten dur die nicht festen Bezüge der Orts8zulagen und Amtszulagen, sie ist auch niht aus der Welt zu schaffen, weil diese Zulagen je nach den Verhältnissen ver- schieden bemessen werden müssen. Die Höhe der Ortszulagen überläßt das Gesey den Lokal- und Provinzialinstanzen, nur joll die Provinzialinstanz auf eine gleichartige Behandlung bet gleichartigen Orten Bedacht nehmen. Bezüglih der Amtszulagen wird die inzwishen erfolgte Deklaration der geseßlichen Bestimmung die gewünsdte Nube bringen. Wenn man von den Leistungen des Staats für das Volkzschulwesen spricht, darf man die außerordentliden Opfer der Gemeinden für diesen Zweck nicht übersehen. Die Gemeinden sind vielfah mit Schullasten überbürdet bis zu 300, 400 ja sogar 800 9/9 Staatssteuerzuslag. Deshalb erbittet die Kommission die Erhöhung der Ergänzungszushüsse für leistungss{chwache Gemeinden, gleichviel, ob leine oder große. Eine segensreiche Wirkung der Besoldungsordnung ist, daß die Landfluht der Lehrer bedeutend nachgelassen hat? Fruchtbringend kann die Arbeit des Lehrers nur sein, wenn er Land und Leute kennt und Verständnis für die Sitten der Landbewohner hat. Darum muß der Lehrer möglichst lange auf dem Lande seßhaft bletben und seine Stelle niht als Durchgangsposten ansehen, um möglichst hald in die Stadt zu kommen. Bei der Beseßung von Land- lehrerstellen“ müssen in erster Linie dicjenigen bedaht werden, dte vom Lande stammen, weil ein Sohn des Landes die meiste Liebe zum Lande mitbringt. Versuchsweise sind von berufener Seite Vorträge über Heimatvflege und über die Eigenart des Landes an den Seminaren gehalten worden, diese Vorträge weden die Liebe der jungen Lehrer zum Lande. Eine erfreulihe Folae des S ist es, daß die unzureihenden Schul- häuser und Lehrerwohnungen auf dem Lande immer mehr ver- shwinden. Der Fonds für Sculhausbauten hat von 3 Milltonen auf 6 Millionen erhöht werden müssen, ein Beweis dafür, wie rege fi die Bautätigkeit auf dem Lande entfaltet. So werden die Versäum- nisse mancher Jahrzehnte nachgeholt werden können. Da der Staat zum Neubau jedesmal ein Drittel zuzahlen muß, so wirkt er bei allen Neubauten mit. Ich bitte nur, daß man bei der Raumbeme}sung für die Lehrerwohnung nicht immer nah dem knappsten Maße verfahre. Der Minister sagte im vorigen Jahre, eine aute Seminar- bildung sei die Vorbedingung für das Blühen der Volks\{hule, wir stimmen ihm sämtlih zu. Die Lehrpläne der Seminare von 1901 sind als zweckmäßig und“ guüt “allgemein anerkannt worden. Wenn si2 noch- nmcht gut durhgeführt sind, so liegt das nicht an dem Lehrermaterial, sondern an dem Scülermaterial. Die Seminarlehrer leisten thre Arbeit mit Treue und Hingebung. Die neuen Lehtpläne wollen die Zöglinge der Seminarè ni{cht nur mit Wissen auéstatten, sondern auch ihre Beobachtungsgabe und Urteils- kraft, ihre Gemütsbildung und ihren Charakter stärken und fördern. Um dieses erstrebenswerte Ziel zu erreichen, ist für die Seminare das beste Lehrermaterial gerade gut genug. ‘Daß an den Seminaren neben den seminaristisch gebildeten Lehrern auch akademische Kräfte wirken, ist cine gesunde Mischung. Ich verstehe es auch, daß eine Seminar- lehrerstelle in eine gehobene umgewandelt werden soll, daß aber diese Prorektorstelle mit der aus\chließlichen Befugnis zur Vertretung des Direktors allein den Akademikern vorbehalten wird, erregt Be- denten. E mag eine zweite Oberlehrerstele mit dem Gehalt der Oberlehrer der höheren Anstalten geschaffen und den akademischen Lehrern vorbehalten werden. Aber die Vertretung des Direktors sollte aud âlteren sfeminaristischen Lehrern offen gehalten werden. Mit der Neuordnung des Seminarpräparandenwesens, mit seiner engen Verbindung mit den Semtnaren und setner Interordnung unter den Seminardirektor, mit der festen An- stellung der Präparandenlehrer sind wir einverstanden. Wir be- zrüßen auch das neu eröffnete Avancement der Präparandenlehrer, ebenso die weitere Fortbildung der Seminarlehrer in besonderen Kursen mit Freuden. Es wird da nicht bloß formales Wissen den Lehrern mitgegeben, fondern alles, was sie für ihren Beruf ge- brauchen und was der Volksschule zum Segen gereicht. Aus diesen Kursisten wird ein tüchtiger Lehrerstand erwachsen. In den Kreisen meiner Freunde besteht die Befürhtung, daß die Kirchengemeinden auf dem Lande in Verlegenheit mit der Auswahl der Organisten kommen können, weil auf das Orgelsptel niht mehr fo viel Gewicht gelegt wird. Dem Wunsche nach Einführung einer zweiten Lehrer- prüfung ist der Minisier cntgegengekommen; die zweite Prüfung soll niht eine Wiederholung der ersten sctn, sondern fie soll die praktische Befähigung des Lehrers erweisen und deshalb in der Schule selbst, an der Stätte des Wirkens des Lehrers, vorgenommen werden. Durch die Neuordnung des Prüfungêwesens wird die Stellung des Kreis\chulinsvektors noch bedeutsamen. Für diese Stellen brauhen wir Männer, die praktischen Blik für die Schule haben und sittlich gefestigte, christliche Charaktere sind. Es ist er- freulih, daß die Unterstüßungssumme für die Altyensionäre unter den Lehrern in diesem Etat erhöht ift. Wir wünschen, daß bei der Prüfung der persönlichen Verhältnisse der Altpensfionäre so \{honend wie möglich verfahren wird. In den Lokalinstanzen gesteht das leider niht. Die Auswüchse der Jugendliteratur will der Minister nah seinen Erklärungen in der Kommission beachten, aber er hat noch feinen Anlaß zum Einschreiten gefunden, da fih in dieser Literatur feine fozialdemokratis@cn Tendenzen gezeigt haben. Ich habe aber Erscheinungen gefunden, die etnen in dieser Beziehung besorgt machen können. (Vizepräsident Dr. Porsch mat den Nedner darauf aufmerïsam, daß über die Iugendliteratur in einer befonderen Debatte verhandelt werden foll.) Die Schule soll autonom sein, aber fie darf sich von der christlihen Grundlage nicht entfernen. Zwischen den Anschauungen des Herrn Tews, die er im „Berliner Tageblatt“ vertreten hat, und unseren Anschauungen gibt es einen ah- rundtiefen Graben. Wir wollen die Kinder zu sittlich - religiösen Sharafteren erzichen und im lebendigen Glauben an die Person des Heilands. Wir wollen ein tnniges Band. der Liebe zwischen der Kindesseele und dem Heiland knüpfen, das auß von den Stürmen des Lebens nicht ris A werden kann. Ein glaubensftarker Geist wird jederzeit bereit fein, folhe Opfer zu bringen, die wir vor 100 Jahren erlebt haben. Dieser Geist muß in den Herzen der Jugend gepflegt werden. Das muß die vornehmste Aufgabe der Volksschule sein.

Abg. Dr. Heß (Zentr.): Wir stellen uns dem Verlangen der Lehrer nah Zulassung zum Universitätéstudium durchaus wohlwollend gegenüber, allerdings mit einem gewissen Vorbehalt; wenn wir die ÜVeberzeugung erlangen, daß diese Art der Weiterbildung nicht genügen

sollte, werden wir die Regierung zu neuen und besseren Einrichtungen -

drängen. Unsere Stellungnahme zu ‘derartigen Fragen basiert auf

Das preußische Schulwesen ift’

unserem Untertichtsbeirteb cine gewisse Beunruhigung Plaß gegriffen Die Nuhe ‘ist durch eine Reihe von Erlassen gestört worden, die sih auf ‘das Turnen, Zeichnen und die Jugendpflege beziehen. Eine unerwünschte Folge dieser Erlasse war das starke Ueberhand- nehmen des Kursuswesens. Es muß deshalb jet einmal mit größeren Reformen aufgehört werden. An die Stelle des Mädchenturnens follte man auf dem Lande besser den Handarbeitsunterriht einführen. Man könnte auch daran denken, die Mädchen in der Haushaltungs- funde zu unterrihten. Das Wesentlihe des Volks\{ulunterrihts wird immer bleiben ein gediegener Unterriht in den Havptfächern. Die Volks\{ule muß auf der Grundlage eines glaubensstarken "und glaubenstreuen “Ghristentums aufgebaut werden. Ih möchte auch noch Stellung nehmen zu der großen Lehrerversamm- lung des Deutschen Lebrervereins im Zirkus Schumann vom vorigen Jahre. Der Vorsißende des Deutschen Lehrervereins hat bei diefer Gelegenheit eine programmatische Erklärung abgegeben, die als wichtiges Dokument für das Wesen und Wollen dieses Vereins aufgefaßt werden kann. Der Deutsche Lehrerverein erflärt darin, daß er fein politisher Verein sei. Demgegenüber stelle ih fest, daß dec Verein feit vielen Jahren in dem freisinnigen Fahrwasser geführt wird. Jch will damit aber nicht etwa sagen, daß der Deutsche Lebrerverein ein freisinniger Wahlverein sei. Dann heißt es in der Erklärung weiter: Die Losung des Deutschen Lehrer- vereins sei niht: Los von der Kirche! Aber der Verein ver- langt cinen Platz neben der Kirche und tritt für eine autonome Schule ein. Wir bedauern diese Erklärung um der Sache willen, wir begrüßen fie andererseits deshalb, weil fie eine wertvolle Feststellung über das Wesen und den Zweck des Vereins darstellt. _ Wir lehnen eine autonome Schule unbedingt ab; denn das wäre der kürzeste Weg zur religionslosen Schule. Kirche und Staat, Gemeinde und Familie geben die Ziele an, nah denen die Schule ihre Arbeit einzurichten hat; darüber darf nicht der einzelne Lehrer oder etwa der Deutsche Lehrerverein bestimmen. Der Vorsitzende sagt dann weiter, daß außer der pädagogishen Wissen- schaft nur noch die natürlihen Zwecke der Erziehung bejtimmend sein jollen für die Aufgabe der Schule. Davon wollen wir erst recht nichts wissen. Wir stellen den natürlihen Zwecken der Schule die übernatürlichen gegenüber. Uns steht immer noch über der Erziehung für die irdischen Zwecke die Erziehung für das Jensetits. Wir ver- langen, daß die Kirche einen Play in der Schule hat. Wir werden es uns in Zukunft niht nehmen lassen, die Ruhe dieses Vereins nach Kräften zu 1tören, weil wir den freisinnigen Zug, der diese Organi- sation beherrs{cht, für ein Unglück für unser ganzes Volkswesen halten. In der Schulaufsichtsfrage gehen wir Zuständen entgegen, die für den Staat, für die Kirche und für die Schule selbst außerordentli gefährlih find. Wenn beute das Verhältnis zwishen Kirhe und Schule tägliH immer mehr gelockert wird, so bat dies seinen Grund in dem S)®hulaufsichtsgescß von 1872. Die organishe Ver- bindung zwishen Kirche und Schule ist dadurch beseitigt worden Wir verlangen die Wiederherstellung dieser organisGen Verbindung. Wir erkennen aber gern die Oberaufsicht des Staates an. Von der absoluten Herrschaft der Kirche über die Schule ist in unseren For- derungen gar keine Rede, wir verlangen nur, daß die Kirche gebührenden Anteil an der Erziehung der Jugend, besonders an dem religiösen Unterricht hat. Die Standesforderungen der Lehrer in dieser Frage find schr wohk vereinbar mit unserem Standpunkt. Was für Rechte hat denn heute die Kirhe noch in der Schule? Der Einfluß der Kirche auf die Schule ist fast ganz vershwunder, was wir sehr bedauern. Wir erkennen gern an, daß unser König darauf hin- weist, daß dem Volke der Glaube erhalten werden muß, aber man muß doch fragen, wo bleiben denn diesem Königswort gegen- über die praktischen Konsequenzen? Warum gibt man z. B. den gewerblichen Fortbildungs\hulen den Religionsunterricht niht, wenn sie ihn ausdrücklih verlangen? Es ist sehr bedauerlih, daß sich unser König in“ der Schulaufsichtsfrage lebhaft beeinflussen läßt. Die Negierung möge dod endlih Sch{luß machen mit der Vertreibung der. Kirche aus „dem Organismus der Volksschule. Wo die Verbindung zwischen Schule: und. Kirche zerrissen ist, muß die Wiederherstellung der Verbindung in der Weise erfolgen, daß der Kirche ihr Einfluß auf die gesamte Erziehung wieder garantiert wird, der unbedingt notwendia ist, auch aus Gründen dec staatlichen Klug- heit angesihts der Ausdehnung der revolutionären Bewegung in unserem Vaterlande. Zweitens fragen wir: was it aus unserem Antrag von [911 geworden, der die Neaierung ersucht, darüber in Erwägung zu treten, wie der Einfluß ter Kirche auf die Volksschule gesichert werden kann? Drittens fordern wirch dié prafktishz Ausübung der Schulaufsicht muß einem Vertreter der Kirche übertragen werden. Etne organische Verbindung zwishen Schule und Kirche ist auch neben dem Vor- handensein der Fachaufsiht möglih. Viertens verlangen wir, daß die tatholishe Kirche niht gehindert wird, in enge Verbindung mit der konfessionellen Volkss{ule zu treten. Es ist ein großes Unrecht, wenn man der katholischen Kirche ledigli deshalb etwas nimmt, weil die evangelisde Kirche darauf aus di:sen oder jenen Gründen keinen Wert legt. Leider 1st“ auf unsere Forderungen bisher. sehr wenig Nücksicht genommen worden, obwohl man den liberalen Forderungen in diesem Hause stets entgegengekommen ist. Die organishe Ver- bindung zwischen Kirche und Scule ist die einzige Möglichkeit, dem Ümsturz wirksam zu begegnen. In dieser Hinsicht stehen wir völlig auf dem Boden, den der Abg. Heckenroth mit den Worten betreten hat: Kirhe und Schule dürfen niht auteinander gerissen werden, sondern sie müssen in gemeinsamer Arbeit zusammenstehen und zu- fammenwirken. :

_ Abg. Dr. v-on Campe (nl.): Diesen Ausführungen muß i ent- {ieden widersprechen. Wenn der Abg. Heß meint, die Schulgeseßz- gebung nehme auf den Liberalismus eine ganz ungebührlihe Nück- ibt, jo hat er Vergrößerungsgläser vor den Augen. Ich wüßte nicht, wo diese weitgehende Rücksiht vorhanden sein follte (Ruf im Zentrum: Schulaufsicht !). Das wäre ja au {hon cine pyarlamen- tarishe Unmöglichkeit bei der starken fkonservativ-flerikalen Mehrheit in diesem Hause. In der Schulgeseßzgebung gehen diese beiden Parteien doch Hand in* Hand. Ich sage das, ohne irgend welhe Spitze hineinzulegen. Wir haben ja auch seit Jahrzehnten durchaus konservative Ministerien gehabt. Wenn der Abg. Heß sagt, bei dem Schulgefeß von 1892 habe der König si liberal beeinflussen lassen, so habe ih eine solche Aeußerung über die Krone in diesem Hause noch nicht gehört. Jch halte es nicht für richtig, hier zu erklären, daß fich irgendwelze unmöglihen Einflüsse ‘auf die Krone geltend gemacht hätten. Der Abg. Heß hat heute das Testament Windthorsts wahrgemacht, daß, nachdem der eigentliche Kulturkampf ausgefochten sei, der Kulturkampf um die Shule kommen werde. Die Nede des Abg. Heß war ein Sturmläuten und Sturmlaufen gegen die Staats- schule. Wenn er sagt, die Geseßgebung laufe auf eine systematische Verdrängung der Kirche aus der Schule hinaus, so weiß ih nicht, wo er die Belege dafür hernimmt (Ruf im Zentrum: Schulaufsicht !). Das Schulaufsichtsgeseß zu bekämpfen, ist Ihr gutes Necht. Aber es ist doch eines der grundlegenden Geseßze unserer Schulgeselzgebung. (Nuf im Zentrum: Leder!) Ste sagen „leider“, aber das steht im Widerspruch mit der Aeußerung des Abg. Heß, daß Sie an Gesetz und Verfassung nicht rütteln wollen. Wenn Sie sagen, Sie erkennen die Oberaufsicht des Staates über die Schule an, so sind Sie uns den Beweis schuldig geblieben, was Sie darunter verstehen. Die Avrfsicht verwerfen Sie, und die Oberaussicht erkennen Sie an. Diesen Widerspruch verstebe, wer fann. In der Aeußerung des s des Lehrerverèins Herrn Nöhl, daß der Verein die autonome Schule verlange, hat ‘der Abg. Heß den Ausdruck autonom in seiner gewandten Dialektik so gedeutet, wie er gar niht.im Sinne des Herrn Nöhl liegt. Der Verein verlangt die Einrichtung der Schule nach pädagogischen Nücksichten, d. h. nah den Nüctsichten, die nun einmal dem Sgul- wesen inhärent find. Herr Röhl sagt, die natürlihen Ziele der Schule sollten maßgebend sein. Der Abg. Heß konstrutert aber den Say so, daß & darauf erwidern kann, er wolle übernatürlihe Ziele. Nöhl hat aber gar nit an irdische Ziele gedacht. Wenn der Abg. Heß sagt, ihm ständen die ewigen Ziele höher, so frage er nur Röhl, ob dieser niht genau dasselbe denkt (Zwischenruf im Zentrum).

D E A Le Ret A iee L M O R E A E Fd au: ey iter 2 “ric

S E E E

worden ist, dem Privatshulwesen. Meine Herren, es find auf diesem ierten j ? g. Borchardt ni i 1 ie E 1 hic | 1 Gebiete harte Worte gegen die Unterrichtsverwaltung gefallen. Ich | stellen, ist mir auch zweifelhaft. Ich kann sagen, daß die bciden Abg. Wagner erwähnte, französishe Gedicht, das mit den Worten an Schulverbände wegen Unvermögens für die laufenden Aus- | der Idee eines gesunden Fortschrittes. Seit mehreren Jahren hat in | Fragen Sie nur Röhl, was cr unter den natürlichen Zielen