1913 / 89 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Apr 1913 18:00:01 GMT) scan diff

denken, zu erklären, daß die Staatsregierung die Vorlage eines gleich- artigen Geseßentwurfs für diese Provinzen beabsichtigt, und daß das Erforderlihe tementsprehend auch veranlaßt werden wird. Ich möchte mit Rücksiht hierauf aber bitten, dem Antrag der fortshritt- lien Volkspartei auf Aufnahme der Provinzen Posen und West- preußen in diesen Geseßzentwurf nicht zuzustimmen.

__ Nach den Erklärungen, die ich in früheren Sißgungen und au turch meine Vertreter in der leßten Kommissionsberatung zu den Anträgen auf obligatorishen Neligionêunterriht abgegeben habe, fann es wohl feinem Zweifel unterliegen, daß auch der Antrag, der nunmehr von der Zentrumsparteti gestellt ist, für die Staatsregierung unannebhmbar ist. (Abg. Dr. Schrocder - Cassel: Hört, Hört!) Unannehmbar einmal aus dem formellen Bedenken, daß die bisherigen Geseze über die Einführung des Zwanges zum Besuche ländlicher Fortbildungsshulen über die Lehrgegenstände überall keine Bestimmung enthallen und daß die Staatsregierung daran auch bei dem jeßt vor- liegenden Entwurfe festhalten muß. Aus dem gleichen Grunde find auch Anträge im Herrenhause abgelehnt worden, welhe darauf hinaus- gingen, Turnübungen und Ausbildungen im Gelände durch dieses Geseg für die shulentlassene Jugend obligatorisch zu machen. Aber dieses formelle Bedenken ist nicht allein aus\{laggebend. Es ist haupt- {¿chlich ein grundsägliches, bei den früheren Beratungen auch schon hervor- gehobenes Bedenken, welhes der Aufnahme einer solhen Bestimmung in den Gesetzentwurf entgegenstcht. Es erscheint nicht angängig, über das Alter von 14 Jahren hinaus einen Zwang zum Besuche des Neligionsunterrihts einzuführen, der sih mit den Bestimmungen des preußishen Landrechts, über den Zeitpunkt der freien Entscheidung über das Religionsbekenntnis, nicht vereinbaren lassen würde! Wenn auf der anderen Seite die Staatsregierung, wie doch allseitig anerkannt worden ist, die entgegenkommendsten Erklärungen abgegeben hat, wenn fie anerkennt, daß der Unterricht in der Fortbildungsschule auf fittlih-religiöser Grundlage aufgebaut werden soll, wenn sie ih bereit erklärt, dahin: zu wirken, daß die Naume für den Fortbildungs- \hulunterrihht au für den freiwilligen religiösen Unterricht zur Ver- fügung - gestellt werden, wenn den Gelstlichen Gelegenheit geboten wird, sich auch an dem Unterricht in den anderen Lehrfächern zu be- teiligen, fo ist es, glaube ich, wirklich nicht mehr notwendig, noch bezüglich des Zwanges den Wünschen der Zentrumspartei stattzugeben. (Sehr wahr!) Die Religion ist do \hließlich in leßter Linie Sache freiwilliger Betätigung! Wenn bei dem Volks\{hulunterrizt der obligatorische Religionsunterricht festgehalten ist, so handelt es fich hierbei um die Aufgabe, der Jugend bis zur Erreihung des Alters, in welchem das hinreichende Verständnis für die Lehren der Religion vorausgeseßt werden kann, auch den hierfür er- torderlihen“ Unterridt zu sichern! Insoweit muß den be- rechtigten Ansprüchen der Kirche stattgegeben werden ! Würde man dazu übergehen, den Volks\chulunterricht überhaupt auf längere Zeit, etwa bis zum 17. Lebensjahre, zu erstrecken, wie es früher in Schleswig-Holstein tatsählih der Fall gewesen ist, dann könnte aller- dings au die Frage geprüft werden, ob in diesem Falle mit den übrigen Gegenständen des Volkss{ulunterrihts nicht auch der Reli- gionsunterricht fortgeseßt werden müßte! Für jeßt muß es bei dem bewenden, was die Staatsregierung in entgegenkommendster Weise geboten hat. Jh habe ausdrücklich namens der Staatsregierung zu erklären, daß ein Geseßentwurf, welher den Zwang zum Besuche des Religionsunterrihts einführen würde, für die Staatsregierung nit annehmbar sein würde. (Bravo!)

Abg. N issen (Däne): Wir treten diesem Antrage entgegen, weil wir keinen Zwang haben wollen. Wir glauben nicht, daß man mit diesem Zwang viel erreichen würde. Das Geseß ist ein Ausnahme- geseß gegen uns. Wir haben den Antra g eingebracht, die Aus- nahmebestimmung zu streichen, und bitten, thn zu unterstüßen. Wir wünschen, daß der Sonntagsunterriht überhaupt fortfällt. Wenn er aber doch eingeführt werden sollte, müßte wenigstens den Schülern freistehen, ob sie den Unterricht besuchen wollen. Politishe Nach- teile werden wir von dem Geseß nicht haben. Je größer der ausge- übte Zwang ist, desto stärker wird die Reaktion sein.

Abg. von Bonin- Stormarn (freikons.): Der Anirag des Zentrums auf Einführung des obligatorischen Meligionsunterrichts 1k für uns unannehmbar. Wir würden an 1 gegen eine religiöse Unter- weisung nichts einzuroenden haben. Da müssen wir aber den Rahmen des Gesetzes erweitern, und das halten wir für praftisch undurchführ- bar. In dem Gesetz selbst steht nichts von Lehrplänen. Das Geseß müßte also erst vollständig umgeformt werden. Jch möchte mich dann gegen den Antrag Kloppenborg-Nissen wenden. Wir halten die Bestimmung für durchaus notwendig, daß der Kreisaus|cuß 1n Schles- wig-Holstein das Recht haben soll, gegenüber den Gemeinden einen Zwang zu dem obligatorischen Unterricht zu statuieren. Das ist keine Nusnahmemaßregel, wie der Vorredner sagt, sondern eine Abwochrmaßregel. In jedem Jahre gehen Hunderte von Jungen Leuten über die dänische Grenze, um die dänischen Fortbildungs|chulen zu besuchen. Die Staatsregierung und die nationalen Parteien müssen Wert darauf legen, daß die jungen Leute an den Fortbildungs|chulen einen Unterricht erhalten, der auf deutsch-nationalem Boden ruht. In den dänischen Hochschulen lernen sie niht nur dänish sprechen, sondern auch. dänisch denken. Die Staatsregierung erfüllt nur ihre Pflicht, wenn sie eine solche Propaganda verhindert. Auch Graf Nanßau, auf den der Vorredner wohl anspielte, hat sih mit dieser Maßregel der Regierung einverstanden erklärt, Wir werden unter Ablehnung aller Anträge für die Herrenhausfassung stimmen.

Abg. Leinert (Soz.): Das Zentrum will hier wiederum seine Maitansprüche befriedigen. Cs gibt wohl keine Partei, die so sehr für die Förderung des Unterrichts eintritt, wie die jozialdemokra- tische. “Sie hält ‘es für einen Mangel, daß der obligatorische Fortbildungsshulunterriht nit allgemein durchgeführt wird. So etwas darf nicht in das Belieben der Gemeinden gestellt werden. Auch wir glauben, daß es sih hier um ein Ausnahmegeseß gegenüber anderen Provinzen handelt. Der Unterricht an den Sonntagen sollte überhaupt nicht gestattet sein. Das Geseß is eine Vergewal- tigung der dänischen Delhen, Man sollte lieber für ganz Preu- ßen vollständig einheitliche Bestimmungen schaffen. Das Zentrum versolgt mit seinem Anträg lediglich agitatorische DIvede n ber Kommission hat es sogar die Konservativen gegen sich aufgebracht, weil sie thm nicht vollständig zu willen waren. Das Zentrum verfolgt mit seinem Antrag lediglih den Zweck, ein Geschäft für den Groß- grundbesiß zu machen. Es verlangt, daß der Neligionsunterricht jo elegt werde, daß die Schüler für ihn aufnahmefähig sind. Cine schöne Wertfchäliung der übrigen Unterrichtsgegenstände! Uns kommt es darauf an, daß die Schüler etwas lernen, um für den Kampf um das Dasein gerüstet zu sein. - Aus einem Falle, der uns mitgeteilt wurde, ift ersihtlic, bak die Fortbildungs\hüler den Religionsunterricht gar nicht haben wollen, denn sonst würden sie nicht diesem Unterricht fern- geblieben sein. Warum foll mit einemmal in diesem Geseß der NRe- ligionsunterrit gat eingeführt werden? Jn den anderen Gesehen ist er niht vorgesehen. Konsequenterweise müßte das Zen- trum das allgemeine Landrecht dahin ändern, daß jeder bis zu setner Verheiratung oder bis zum 25. Lebensjahre oder bis zum Ende der Militärdienstpfliht den obligatorischen E nießen muß. Das Zentrum will die Fortbildungs\chulen seinen Zweden Gerl ax. machen; dafür sind wir nicht zu haben. Wenn Sie keine Wes

äfte machen können“ mit dem fakultativen RNeligionsunterricht,

dann sehen Sie ja, daß das Volk von Jhren Bestrebungen nichts wissen will, Wenn Sie den - Fortbildungs\chulunterriht rwoirklih fördern wollen, dann müssen Sie ihn unter gleihen Grundsäßen im ganzen Lands einführen. Aber nerschonen Sie unsere Fortbildungss{hulen mit Bestrebungen, dis mit dom Sharaïkter dex Fortbildungsschulen nicht parcinbaz find!

Inzwischen ist ein Antrag der Abag. Borchardt (Soz.) u. Gen. eingegangen, wonach bei der Bestimmung über den Sonntagsunterricht die Worte „in der Regel“ gestrichen werden sollen. y

Abg. von Pappenheim (kons): Zustandekommen dieses Geseßes in der vorliegenden Fassung ist von allen beteiligten Provinzen gewünscht und erstrebt worden. Lediglih aus diesen Rücksichten haben meine Freunde es abgelehnt, sih mit dem Lehrplane des Gesebes zu befassen und den Wünschen des Zentrums zu ent- sprechen. Jch habe das dem Abg. Herold schon in der Kommission deutlih zu erkennen gegeben und besondérs die Behauptung zurü- gewiesen, als ob die konservative Partei nah irgend einer Seite hin thre Stellung gegenüber der Einführung des Neligionsunterrichts in den Fortbildungs\chulen geändert hätte. Deshalb erscheint mir der Abg. Herold heute nicht berechtigt, eine solche Behauptung zu wlieder- holen, wenn er nit die öffentlihe Meinung tirreführen wollte. Der Abg. Herold sagt, es wäre von irgendeiner Seite behauptet worden, das Geseß würde unpopulär, wenn der obligatorische Feligions- unterriht in dieses Gejeß aufgenommen würde. Ich weiß nicht, wen er damit gemeint hat, Jch kann nur feststellen, daß bei der Kom- missionsberatung Uebereinstimmung darüber bestanden hat, daß der ganze Fortbildungs\chulunterriht getragen sein müßte von religtösem Geist, und daß er eine sittlich-religióse Grundlage haben müsse. Ich erkenne an, daß auch alle anderen Parteien bis auf die Partei des Abg. Hoffmann erklärt haben, daß sie ein solches Geseß auf einer anderen als auf religióser Grundlage niht mitmachen würden. Die fkonser- vative Partei war es nicht allein, die sih auf den Standpunkt des Abg. Herold bezüglich des obligatorischen Religionsunterrihts in den gewerblichen Fortbildungsschulen stellen wollte. Wenn uns ein neues Geseßz vorgelegt werden würde, würde sich der Abg. Herold davon über- zeugen, daß meine Partei ihren Standpunkt nicht geändert hat. Solche Ausführnugen, wie diejenigen des Vorredners, bedürfen feiner Widerlegung. Wenn erx annimmt, daß wir mit diesem Geseß den Nebenge¿anken verfolgen, den Unterricht auf sittlih-religiöser Grund- lage in den Fortbildungsshulen einzuführen, so will ich thm be- merken, daß das für uns ein Hauptgedanke ist. Daß wir gerade gegenüber den Bemühungen und Verführungen der Sozialdemokratie unsere Jugend fichern wollen, das ist kein Nebengedanke, fondern Hauptgedanke, der hoffentlih auch von Erfolg gekrönt fein wird. Das hessen-nassauishe Geseß hat in dieser Beziehung außerordentlich aus- gezeichnet gewirkt. Wenn der Abg. Herold sagt, daß seine Partei in Zukunft dafür kämpfen wird, daß die religiöse Unterweisung in den Fortbildungsschulen eingeführt werde, so steht er damit nicht allein. Auch wir werden dafür sorgen, daß die religiöse Unterweisnug in den Fortbildungs\hulen das Grundthema bildet. Die Bestrebungen, diese religióse Unterweisung schon jeßt möglichst bald zu erreichen, stärken uns in dem Gedanken, dies Geseß nicht noch mit anderen Materien U D U sodaß dadurch das ganze Geseß in Frage gestellt wird. Der Antrag, das Gesetz auf b und Westpreußen zu übertragen, erscheint uns unvollkommen. Man müßte wenigstens auch Vit- preußen mit einbeziehen. Jh würde es bedauern, wenn eine solche Ausdehnung hier beschlossen würde, ohne vorher die Vertretungen dieser Provinzen zu hören. Warten wir ab, bis diejenigen Provinzen, die noch nicht mit dem Gesetz beglückt werden sollen, das Bedürfnis nach- weisen und ihrerseits den Wunsch aussprechen, dann werden wir gern bereit sein, das Geseß auf diese Provinzen auszudehnen. Der An- trag, der sih mit der Ausnahmeb&\timmung für Schleswig-Holstein beschäftigt, ist deshalb für uns unannehmbar, weil wir es für nöôtig halten, auf die besonderen Verhältnisse in Nordshleswig Nücksicht zu nehmen. Den sozialdemokratishen Antrag halten wir nicht für empfehlenswert. Wir werden deshalb an den Beschlüssen des Herrenhauses festhalten.

Abg. Herold (Zentr.): Der Abg. von Pappenheim hat noch einmal den formalen Einwand wiederholt, den ih bereits widerlegt habe. Wenn die Gemeinden vor die Frage gestellt werden, ob fe die jungen Leute zum VBesuhe des Fortbildunusschulunterrits zwingen sollen, so müssen sie auch in ter Lage sein, den Lehrplan zu beeinflussen. Wenn die Vorlage hier einen Mangel entbält, so haben wir dafür zu wirken, daß dieser Mangel beseitigt wird. Der Abg. von H bat mir vorgeworfen, ih hätte behauptet, die Konservativen hätten bezüglih der Einführung des Religion sunter- rihts in die gewerblichen Fortbildungsshulen ihren Standpunkt ver- ändert. Tatsache iît, daß seitens der Konservativen bei der Beratung des gewerblihen Pflichtfortbildungs\hulgeseßes ein Antrag gestellt worden ist, wona der NReligionsunterriht geseßlih eingeführt werden fol. Aber hier bei dem ländlihen Fortbildungs\{ulgesey kTehnen Sie dieselbe Forderung ab. Das ist doch eine verschtedene Haltung. Ich muß den Ausdruck zurückweisen, daß ih beabsichtige, die öffent. liche Meinung irre zu führen. Jch babe ausdrücklich ane: kannt, daß die Notwendigkeit des Religionsunterrihtes in den Fortbildungs- schulen von allen Parteien anerfannt worden ist. J habe mich nur dagegen gewandt, daß die Konservativen die geseßliche Regelung dieser Frage nicht wollen. Als bei der Errichtung neuer gewerblider Fort- bildungs\chulen die Gemeinden be\chlofsen haiten, in der Schule die religiöfe Unterweisung etnzuführen, hat die Regierung erklärt, fie würde dann den staatlihen Zuschuß verweigern. Wenn die Regierung bei den gewerblichen Fortbildungss{ulen eine solhe Stellung ein- g-nommen hat, so wid sie wahrsceinlih auch bei den ländlichen Schulen denselben Standpunkt einvehmen, und deshalb- halten wir es

(N 2 Vas

für angezeigt, daß die religiöse Unterweisung in den Fortbildungs-

\{ulen geseßlih eingeführt wird.

Abg. Dr. Schroeder - Cassel (nl.): Grundsäßlich find wir darnit einverstanden, daß das G.seß auf die anderen Provinzen aus- gedehnt wird. Es muß aber vorher die Zustimmung der Provtnzial- instanzen eingeholt werden, aus diesem Grunde sind wir gegen den Antrag der Volkspartei; auch dem Antrag der Sozialdemokraten fönnen wir unsere Zustimmung nicht geben.

Abg. Stul l (Zentr.): IG sehe den Zweck der Fortbildunçs- \{hule nicht allein tarin, den Schülern Wissen zu vermitteln, sondern vor allem darin, ihnen sittlihe Festl¿.ung auf christliher Grundlage zu geben. Der Abg. Leinert sollte uns niht den Vorwurf macben, daß wir bei der Forderung des obligato ischen Neligiontunterrichts einen Nebengedanken haken. Ich frage den Abg. Linert, ob nicht die Sozialdemokratie bei thren Jugentbestrebungen Nebengedanken hat. Geht das game Streben .der Sozialdemokaten nicht darauf hin, aus den jungen Leuten Sozialdemotraten zu erziehen? Solange Sie dos tun, werden Sie auch uns gestatten müssen, die Jucend in unserem Sinne zu erziehen. Ich bitte den Minister um Aufschluß, ob die Errichtung etner Fortbildungsichule von der M wieder aufgehoben werden kann. Der Minister hat keinen Zweifel darüber gelassen, daß unsere Anträge für die Regierung unannehmbar seien. Aber er sollte doch berüd\ichtiacn, daß vnsere Forderung nicht nur cine Forderurg der Zentrumsfraktion, fondern eine folche des ganzen katholishen Volkes ist. Jch balte die Regierung nicht für sachver- hiändig gerug, zu entscheiden, ob es notwendig ist, den obligato ischen NMeligionsunterriht an den Fortbildungs\hulen einzuführen. Man sollte der katholischen Bevsikerung nicht das Recht nehmen, ihre Kinder fo zu erziehen, wie fie es für recht hält. Das katholische Volk kann die Haltung der Regierung in dieser Frage nicht ver- stchen. Der Méinister meint, es widersprech2 dem Landrecht, den Zwang auf den NReligionsunterriht über das 14. Lebensjabr hinaus auszutehnen. In Seminaren und Gywnasien ist doch der Religkona- unterrit auch obliaatorisch. Wenn man den akadem's{ Gebildeten Gelegenheit gibt, fich in der Religion fortzubilden, warum versagt man dies der Jugend auf dem Lande? Man saat immer, es näre nit tunlih, auf dem - Gebiete der Religion Zwang anzuwenden ; aber ist denn eine Erziehung ohne Zwang überhaupt mögltch? Schon das Wort Pädagogik emhält den Zwangsbegriff. Später

erst zeigt a e segendreihe Wirkung des Zwanges in der Jugend, erziehung. enn man immer wieder betont, wie wichtig die religióse Grziehung ist, dann follte man au die Mittel E Fh fürdte, daß nah 100 Jahren cin Geschichtsshreiber von diejem Tage das Urteil fällon wird; shóne Wo:te machen keine Taten. Die Zentrumspartei wird \ich von diesem Urteil nicht betroffen fühlen, Ich bedauere, daß diejenigen Parteien, die sonst immer mit uns einig fiad, die chrisilihe Welitanshauung zu verbreiten, heute nicht an unserer Seite stehen.

Zur Geschäftsordnung bemerkt

Abg. Ern st (fortshr. Volksp.), daß er - infolge der Erklärung der Negierung seinen Antrag zurüdziehe.

Minister für Landwirtschaft, Domänen Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Da die Schule in Neuß, welche der Herr Abg, Herold erwähnt hat, dem Ressort des landwirtscaftlicen Ministeriums

und Forsten Dr.

nit unterstellt ist, so bin ich über die Vorgänge dort im etnzelnen |

ih kann aker doch gegenüber den Ausführungen des Herrn Abg. Herold berihtigend bemerken, daß die Schule. in Neuß auch beute noch den Staatézushuß weiter erhält! Wenn dieserhalb Verhandlungen gepflogen worden sind, so können fie sh nur auf die Frage bezogen haben, ob auch zu den Kosten des Neligionsunterrihts eine Staatsbeihilfe gegeben werden sollte. Das ist, fo viel mir bekannt, von der Regierung in Düsseldorf verneint worden, - weil eben der Neligionsunterriht nach Anschauung der Staatsregierung nicht Gegenstand des obligatortischen Unter- richts ist.

Es hat dann der Herr Abg. Stull besonders darauf hingewiesen, daß eine Inkonsequenz in der Stellungnahme der Staatsregierung gegenüber der Tatsache läge, daß doch an anderen Schulen, an Präparandenschulen, Gymnafzen, landwirtschaftlihen Winterschulen usw. religiöser Unterricht erteilt wird. Meine Herren, Sie können aus der Tats2che, daß die Staatsregierung den Religionsunterriht an allen diesen Anstalten zugelassen hat, gewiß das Interesse der Staats- regierung für die religiöse Unterweisung der Jugend entnehmen. Aber zwischen diesen Anstalten und den ländlihen Fortbildungs\{hulen besteht ein grundsäßliher Unterschied, weil der Besuch der sämtlichen Anstalten, die vorher namhaft gemacht worden sind, kein obligatorischer, sondern ein freiwilliger ist (sehr richtig!), während der Besuch der Fortbildungsschulen obligatorisch gemacht werden soll. (Sehr richtig!) Es trifft deswegen auch auf die Stellungnahme der Staatsregierung nicht der Vorwurf zu, den der Herr Abg. Stull derselben gemacht hat! Wenn ich vorhin gesagt habe, man müsse sich für jeßt mit dem begnügen, was die Staatsregierung in entgegenkommenster Weise bietet, so findet das seine Erklärung dur die vorhergehenden Worte: „wenn man einmal der Frage näher treten sollte, ob der Bolks\chulunterriht niht mit dem 14. Lebensjahr be- endet, fondern wie früher in Schleêwtg-Holstein bis zum 17. Lbens- jahr fortgeseßt werden solle, dann würde man auch die Frage grund- säßlih zu prüfen haben, ob mit den anderen Unterrichtefächern nicht auh Religionsgunterriht weiter erteilt werden müfse. (Sehr richtig! bei den Freikonservattiven.) Davon sei aber hier keine Nede, deshalb müsse man sich jeßt mit dem begnügen, was die Staatsregierung be- züglich des Neligionsunterrihts zugestanden habe."

Meine Herren, ih kann nur noch einmal wiederholen : es handelt ih für die Staatsregierung um eine grundsäglihe Stellungnahme! sie glaubt unter keinen Umständen zum Besuche des Religionsunter- richts über das 14. Lebensjahr hinaus einen Zwang einführen zu können. Ste wird aber, wie ich nohmals erkläre, gern die Hand dazu bieten, daß ohne Zwang, freiwillig im Anschlusse an den Fort- bildungs\chulunterriht, auch Religtonsunterriht erteilt werden kann. (Bravo! rets.)

Unter Ablehnung sämtlicher Anträge wird das Gesetz un- verändert in der Herrenhausfassung angenommen. Die Ne- solution der Kommission wird gleichfalls angenommen, über die Petitionen wird nah den Anträgen der Kommission be- \{hlosjen.

Jun der sofort sich anschließenden dritten Beratung wird das Geseß ohne Debatte endgültig angenommen, Auch ein Teil des Zentrums stimmt dafür.

Es folgt die zweite Beratung des Gesegentwurfs, betr. die Verbesserung der Oderwasserstraße unter- halb von Breslau, auf Grund des Berichts der 22. Kom- mission, die die Annahme der Vorlage mit unerheblichen Aenderungen sowie der folgenden Resolution beantragt: |

„die Negterung zu ersuchen, unter entsprehender Heranziehung der

Interessenten

1) eine Begradigung und Vertiefung der Fahrstraße Swinc- münde—Stett;:n auf mindestens 8 m durchzuführen,

2) eine Ermäßigung der staatlichen Vertiefung8abgabe eintreten zu laffen“.

Nach § 1 wird die Regierung ermächtigt, für den Ausbau der Oder unterhalb von Breslau 18,5 Millionen und für die Anlegung von Staubecken, zunächst eines Staubeckens an der GSlaßer Neiße bei Ottmachau, 18,2 Millionen Mark zu verwenden. Der Paragraph trifft ferner Bestimmungen über die Ver- wendung dieser Beträge im einzelnen, insbesondere auch über

nickcht unterrichtet ;

die Erwerbung von Grundstücken, die zu Abfindungszwecken

für solche Grundbesißer, die wegen des Staubeckens enteignet werden müssen, erforderlich sind.

Berichterstatter Abg Lippmann (forts{chr. Volkétp.): Das Wohlwollen des ganzen Hauses für dieses Gesey bei der ersten Lesung hat auch in der Kommission aeherrsht, sie empfiehlt die Annahme des Geseßes mit einigen Aenderungen, die lediglich formeller Natur sind In der Kommission wurde geprüft, ob die Lage des Staubeckens bei Ottmachau sachgemäß ist. Eine nach der Kommissions- beratung eingegangene Petition erhebt dagegen Bedenken, die aber durh die Negierungserklärungen in der Kommission {hon erledigt sivd. Die Petition meint, daß drei Dörfer in der Nähe des Stau- beckens Friedrihseck, Stübendorf und Altpatschkau, einer vermehrten Hochwassergefahr unterliegen würden. Der Hochwassershußz ist aber gerade ein LTeil der Zwette des Staubeckens. Man schwankte zwischen einem Staubecken bei Malapane und etrem solchen bei Ottmachau, gerade wegen des Hochwassershußzes wurde Ottmachau gewählt. Dort kann das Staubecken außer den 98 Millionen Kubikmetern Wasser, die als Zuschußwasser für die Schiffah1tsstraße gebraucht werden, noch 23 Millionen Kubikmeter aufnehmen, um das Hochwasser abzuhalten. Ih empfehle deshalb Uebergang zur Tagesordnung über diese Petition. Durch das Staubecken werden allerdings 5000 Morgen guten Ackers vernichtet, die in das Staubecken fallen. Aber die Zwecke des Staubeckens bedingen die Anlage bei Ottmachau-

(Schluß in der Zweiten Wailage.)

zum Deulshen Reichsanzeiger und Königlich

My, 71 Y,

Zweite Beilage Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Dienstag, den 15. April

(SWluß aus der Ersten Beilage.)

Zum §1 stelle ih noch einen Abänderungsan trag. Nach diesem Para- graphen sollen auch Grundstücke erworben werden fönnen, dite zur zweckentspreWenden Durchführung eines Umlegeverfahrens notwendig sind. Man’ wollte éin Umlegungsöverfahren einrichten, wte durch das Gesetz über den Hochwassershut von 1905 bestimmt ifl. Die Kommission stand auf dein Standpunkt, daß hierin noch eine Aenderuna im § 3 vor- zunehmen fei. Bet dem Umlegungsverfahren müssen die Eigentümer mit einer Landabfindung zufrieden fein; es liegt im Befinden der General- fommission, ob dieïe Abfindung ‘oder eine Geldabfindung ‘eintreten foll. Nirgends ift der Rechtsweg zugèlassen, und die Kotmnmtssion hielt 'des- halb für nôtig, das Neht auf die Entschädigung in Geld zu aebén: Die Kommission hat diese Aenderung des'§ 3 beschlossen. Die Negie: rung glaubt in diesem Fall, daß statt des Umlegungêverfahrens einé freie Veretnbarung möglich fein wird; und wir haben na ihren Er- klärungen ‘die Ueberzeugung gewonnen, daß dur freie Vereinbarung Land genug geschafft werden kann, um die von dem Stäubéecken be- troffenen Grundbesitzer neu ansiedeln zu können. Jch beantrage ‘des- halb mit "meinem Mitberichterstatter, dem Abg. ‘von “dêr Osten, die Fassung, daß auch Mittel verwendet werden Tönnen zur Erwerbung von Grund1tücken, “die insbesondere zur Ab findu nung in Land erforderlich sind. Die ‘Kommission war“ ‘nim einstimmig “der Meinung, daß auch der Oderhafen in Stettin der Befruchtung bedürfe, und daß man dessen Zukunft im Interesse der ganzen Oderfchiffahrt und ‘auch ‘im Interesse S@hlesiens fichern müsse. Seit der Schaffung des Oder-Spree-Kanals dur die Verbindung ‘der Oder mit der Havel und später mit der Elbe find alle“ bisherigen Verbessecungén der Dder auch der Stadt Hambutg zugute gekommen. Stettin liegt mit Hamburg in \{arfèm Konkurrenzkampf, män will deshalb Stettin unterstüuen, einmal dur Verbesserung ‘seiner Ver- bindung mit der See und durch die Herabsetzung der Vertiefungs- abgabe für die Vertiefung der Fahrstraße von Swinemünde ‘nah Stettin von 6 auf 7 m. Diese Abgabe ‘it von “vornherein zu ‘hoh gewesen. UVeber die Höhe der Schiffahrtsabgaben auf der Dber ist "in diesem Gesetz selbst nichts bestimmt, die Berehnungen ‘dér Regièrung haben aber ergeben, daß die Verbessetung der Oderstraße etne Ver- billigung des Verkehrs um 1,28 pro Tonne ’bedeutèn wird, wovon die Negterung 40 „5 für fih ‘als ‘Schiffahrtsabgabé ‘erheben will. Die Regierung hat ih ‘aber auf diesen Betrag nicht festgelegt. Die Regierung meint nun, daß dur die Verbesserung ‘der Sthiffahrts- straße der Schiffsraum künftig ‘besser ausgenußt werden kann, und daß die Dvderstraße kunftig länger \chiffbar sein könne, fodaß fie vielletht nur 40 Tage im Jahre nicht \{hiffbar sei, sodaß ‘die Kähne auch mèhr Reifen machen könnten. In einer Petition weisen nun aber Kabn- besißer darauf hin, daß fie nur gélegeitlich Fahrtén “machen, aber nicht 1tändig, und ‘deshalb die Reisen ‘niht vermehren könnten, und se bitten, diesen Umstand bei der Bemessung ‘der Schiffahrtsabgabe zu berüsihtigen. Ich empfehle, diése Petition ‘der Negierung als Material zu übêrweisen. In dér Konmission wurden *tveiter die Koms- pensationen für die Provinz Schlesien nah dêm S& 6 ‘des Wasserstraßèn- gesetzes bon 1905 ‘erörtert, wonah der Markt ‘der f{hlefschen Koble'in Berlin nicht verschlechtèrt werden foll gegen den Zustand ‘vor: 1905, Hie Negierung hat in dér Kommission erklärt, ‘auf ‘die \trikte Durch- führung des § 6 bedaht fein zu wollen, das haben “auch ‘die ‘ver- shtedensten Parteien ‘gefordert. ‘Der ‘Landèshauptmann der Provinz Schlesien hat dem Le eine Eingabe ‘des Dberschlesifhên Béêrg- und hüttenmännischen Vereins an thn überreiht undmitgeteilt, daß ‘der Provinzialausf{chuß vom Provinziallandtag beauftragt fei, béi der Negie- rung und dem Landtag die rechtzeitige Durchführung:des§ b zu beantragen. Die Regtérung hat erklärt, ‘diefén Paragrävphèn C, ren zu wollen und darauf zu atten, daß ‘der s{lesische Markt in Berlin nicht verslechtert wird. Damit können fh die Petenten begnügén, und tich beantrage, über diefe Petition zur Tagesordnung überzugehen. Ich hoffe, daß dieses neue Geseß zugunsten der Oderschiffer und der Provinz Schlefien voll seinen Zweck érfüllen wird.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenba{:

Meine Herren! Jh bin in der Lage, die Zustimmung der Königlichen Staatsregierung zu dem Antrag der Abgg. Lippmann und von der Osten auszuspr-chen, und zwar sowohl zu § 1 wie auch wie ich vorgreifend betneïrke, zu § 3. Ih telle nur folgendes fest. Die Staatsregierung ftand bei der Einbringung der Vorlage auf dem Standpunkt, daß das tn derselben vorgesehene Umlegungsverfahren den ¡weckmäßigsten Weg geboten bätte, um die Abfindung von Grund- besißern, die Land für die Talsperre hergeben mußten, in günstiger Weise zu gestalten. Nachdem inzwischen und in Kenntnis der in der Kommission gegen diese Negelung vorgebrahten Bedenken eingehende Verhandlungen mit-den Provinzialbehörden stattgefunden haben, glaubt die Staatsregierung, auch auf dem Wege freter Vereinbarung tin wesentlichen das Ziel erreichen zu können.

Abg. von der Osten (konf.): Wir stimmen dem Antrage des Abg. Lippmann zu. Das allgemeine fozialpolitishe Interesse spricht für die Wiederansiedlung der enteigneten Besißer. In diesem Geseßz wird ein erhebliher Fortschritt in dem Ausbau der Wasserstraßen ge- macht, und ih möchte den Tag nit vorübergehen lassen, um im Auf- trage meiner Fraktion der Regierung für diese Fürsorge unsern Dank zum Ausdruck zu bringen. Ich hoffe auch, daß das Geseg niht nur S{hlesien und der Gesamtheit, sondern auch der Stadt Stettin zum Vorteil gereihen möge.

Abg. St ull (Zentr.): Jch kann gleihfalls namens meiner Freunde erklären, daß wir dem Gesetz in der Fassung der Kommission und des Antrages Lippmann zustimmen. Wir Schlesier stimmen auch der Nesolution zu. Wir gehen von der Erklärung des Unterstaats- sekretärs aus, daß sich Schädigungen für Schlesien wohl werden vér- meiden lassen; sollten aber doch für die s{chlesische Kohle Schädi- gungen dur die englishe Konkurrenz tintreten, fo erwarten wir Schlesier von der Regierung, daß sie alles tut, um Abhilfe zu schaffen und die Kohlenproduktion sowohl Oberschlesiens wie Niederschlesiens vor der Konkurrenz zu {üßen. Dem Antrage des Abg. Lippmann stimmen wir zu. Der Nedner tritt férner dafür ein, daß bei dieser Gelegenheit der Bahnhof von Ottmachau näher an die Stadt heran- gelegt werde, und daß auch das Staubecken nah der Stadt zu etwas vergrößert werde, wodur zugleih für das geplante Elektrizitätswerk die Möglichkeit \tärkerer Kraftlieserung geboten werde.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Leider bin ih ni@t in der Lage, heute dem Herrn Abg, Stull eine befriedigendere Antwort zu geben, als er sie {riftlich in Händen hat. Das Staubecken bedingt die Verlegung des Bahnhofs nicht. Andere Verkehrsmomente, die für die Verlegung sprechen, will ih nicht ohne weiteres in Abrede stellen, wenngleich mir die Sache zweifel- haft ist. Jch will prüfen lassen, welche Kosten der Staatseisenbahn- verwaltung aus einer Verlegung erwachsen, vielleicht au unter der Hand feststellen lassen, ob Ottmachau oder andere Interessenken in der Lage sind, Erhebliches beizutragen, um diése Kosten deken zu können. Jedenfalls kann der Herr Abg. Stull sicher sein, daß die Angelegen-

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heit auf Grund feiner heutigen eingehênden Ausführungen ciner noch- maligen Untersuchung unterzogen wird.

Ich möchte niht unterlassen, ausdrüdcklich festzustellen in Be- stätigung dessen, was der Herr Unterstaatssekretär Freiherr von Coels in der Kommission bereîts ausgesprochen hat, daß die Negterung in der Lage ist, dem Kommissionsantrag zuzustimmen, der die Vertiefung und Begradigung der Fahrrinne von Swinemünde bis Stettin und glei{zeitig einer Ermäßigung der staatlichen Vertiefungs- abgabe zum Ziele hat. Die Gesichtspunkte, die dafür sprechen, daß die Königliche Staatsregierung dieser Resolution -zustimmt, {ind ein- gehend in der Kommission erwogen worden. Füt die Staätsregierung ist durchs{lagend, daß, wenn in dieser Nichtung vorgegangen werden kann und vorgegangen wird, zu erwarten ist, daß die Konkurrenzver- bältnisse zwishen Stettin und Hamburg sih für Stettin günstiger géstalien werden. (Sehr richtig!) In dieser günstigeren Gestaltung der Konkurrenzverhältnisse erblicken wir au ein großes Interesse der Oderschiffahrt und damit Sthlesiens. Hierin. wird, wie. i. hoffe, eine Kompensation für die Wünsche, die Oberschlesien aus Anlaß diefer Resolution: geltend gemacht hat, liegen. ‘(Bravo !)

Abg. W o hlfart h (nl.): Auch wir stimmen der Vorlage und dem Antrage des Berichterstatters zu und hoffen, daß ‘die Nota. schiedung dés Werkes ein “gutes Stück für Unsere Wasserwirtschaft [leisten wird. Zugleich hoffen wir, ‘daß diese Wohltat der Verbesserung D A auch allen anderen Ländesteilen zuteil werden

rd.

4 Abg. Ga mp-Oblath (freikons.): Zu meiner Freude hat die Regierung die G! flärung abgegeben, daß sie dem Gesetzentwurf in der Kommissionsfassung und auch dem Antrage des Berichterstatters zu- stimme. Ich bin der Ansicht, ‘daß eine éxhebliche Verbesserung der Schiffahrt nicht ganz ohne Entgelt vorgenommen werden kann, Aber ih möchte mich auf den Boden der Petition der Schlesischen Schiffahrtsinteressenten stellen, däß die Schiffahrtsabgaben erst dann zur Erhebung kommen, wenn die ganze Anlage fertiggestellt ist, und nicht zu einem Zeitpunkte, wenn das Staubeken seiner Vollendung entgegengeht. Metne Freunde werden dèr Vorlage und au der Re-

Ps

solution zustimmen, weil sie von der Ueberzeugung dutWdrungen sind, daß es einem Erfordernis der Gerehtigfeit entspriht, . wenn auf der einen Seite den Anliegern des obérèn und mittleren Laufes der Ober große Vorteile - gewährt werden "und auf ‘der anderen Seite den Schiffahrtsinterefsenten das gegeben wird, was sie zu ihrem Kon- Turrenzkampf mit dec Nordsee notwendig haben.

Abg. Dr. Eh ler s (fortshr. Volksy.): Bezüglich der Ermäßigun der Schiffahrtsabgaben unter 40 Pfennig hat Be Micister A E flärung abaeneben, die uns durchaus genügt. Damit ist dieser: Punkt erledigt. Jch bin durchaus für die Ge)eßzesvorlaae. Ih habe nur ein ‘Bedenken, das auf sprachlichem Gebiet ltegt. So gut der Geseßz- enttourf i1t, fo ist mir aufgefalien, daß diè Präposition unterhalb în den meisten Fällen mit dem Dativ konstruiert ist, während ih in der Schule gelernt habe, daß die Präposition den Genitiv regiert. Da N UUO F eracu t Une Ph dna er Genitiy vorkommt,

u ih teinen formellen. Antrag Fellen. nehme an, ‘daß diefe kleine Fehler im Gesey h wird. y E

Damit schließt dieckDehätte. P __ Der Antrag Lippmann - von der Osten zu § 1 wird an- genonimen. i 4 Jm übrigen wird die Vorlage nach den Beschlüssen der Kommission angenommen, desgleichen die Resolution der Kom- mission; über die Petitionen wird nach den Anträgen des Berichterstatters beschlossen. i

Bei der sofort folgénden dritten Beratung wird das (Gesetz ohne Debatte endgültig angenommen. |

Es folgt die Beratung von Petitionen.

Cine Neihe von Petitionen um Verleihung des passiven fommunalen Wahlrechts an die Lehrer der öffentlichen Bolks\chulen beantragt die Gèmeindekommission der Negierung als Matertal ‘zu überweisen, während die Abgg. Dr. Sche p y und Gén: (fortshr. Volksp.) beantragen, die Petitionen dec Regierung zur Berück- sichtigung zu überweisen.

Abg. Ern st (forts{chr. Volksp.) begründet diesen Antrag.

Die Abg. Hir \ ch - Berlin (Soz.) und von low - Hom- burg (nl.) {ließen fich dem Antrag an.

Abg. Winckler (kons): Meine Freunde verkennen nicht die Berechtigung der Lehrer, ‘das komminale passive Wablrecht zu verlangen. Auf der anderen Seite sind wir aber der Auffassung, daß auch die Gründe der Negterung durhaus berechtigt sind. Die Negierung Hat ‘darauf Hingewtésen, daß nicht allein die Volksfchullehrer, sondern auch eine Reibe anderer Kreise kein passives Kommunalwahlrecht haben. Wir sind dahér der Meinung, daß inan die Vérhältnisse aller diesér Beamten einheitlich regeln müßte; aber es würde verfrüht fein, nach ‘dieser Richtung hin jégt eine Entscheidung zu treffen, "mit Rücksicht darauf, daß im Anschluß “an die Verhandlungen der Immödiat- kommission vorausfihtlich im nähsten Jahre verschiedene Geseg- entwürfe vorgelegt werden, vershtedène Punkte der Städté-

ordnung und der Lnidgermeindeordnung eine Abänderung erfáhrén

follen. Vielleicht empfiehlt es fh bei dieser Gelegenheit, eine Aendérung der Bestimmungen über das kommunale Wahlrecht vorzu- nehmen. Jedenfalls wollen wir durch unsere Abstimmung über den E Anträg keinen prinzipiellen Standpunkt zuin Ausdruck ringen.

Abg. Lippuan'n (fortschrittl. Volksp): Ih bitte um At- nahme unseres Antrages. Wir vermissen die Tätigkeit der Lehrer in den kommunalen Verwaltungen außerordentli. Die Verlethung des passiven Wählrechts än die Lehrèr scheint mir daher etne durthaus E ZUB dns zu R i S

iter ehnung “des “Antrages ‘der ga. Dr. Schepp "und Genoffen béshließt das Haus dem Antrag der Kommission eia

Zu etner Petition des Bundés der Festbesoldeten, Okttsgruppe Berlin, um Verbot von Eingriffen in das Vereinsrecht hat die Kommisfion den Uebergang zur Tagesordnung ‘beantragt.

Die Abgg. B'orhardt und Genossen (Soz.) beantragen, die Petition dêr Regtérung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Abg. Hoffmann (Soz.): In dieser Petition wird erwähnt, daß das Vorgehen des Polizeipräsidenten gegenüber dén Berliner Feuetwehrmännern in Widerspruch stehe mit dem Geist ‘der Retchs- hereinsgeseßgebung, und' an den Landtag die Bitte geiihtet, dahin zu wiiken, daß künftig dèrartige Einwirkungen auf das Köoalittönsrecht der Beatnten unterbleiben. Die Petitionskommission hat allerdings ‘erklärt, däß die Angeleaenheit bereits durch die hier erfolgte frühere Aussprache exledigt sei. Aber ih bitte ‘do, unserem Antrag, die Petition der Regierung

, dur Berücksichtigung zu überweisen, zuzustimmen. Die Beamten dürfen nicht als Bürger zweiter Klasse beh )

andelt werden. “Dér Polizeipräsident hät si hier eine Blamage zugezogen, wie sie noh E G ift. Wenn Ste beweisen wollen, daß Ihnen die Interessen der Beamten

wirklih am Herzen liegen, dann müssen Sie unserem Ankräge zu-

stimmen ; tun- Sie das nicht, dânn zeigen Sie, daß Sie nur immer schöne Worte haben, aber keine Taten. Das Haus beschließt dem Antrag der “Kommission cemäß.

Jn einmaligér Beratüung werden eine Verordnung über die Neisekosten von Justizbeamten, eine Denk- {rift über die staatliche Hilfsaktion aus Anlaß des Unwetters von 1910 im Mansfelder Seékreise und die Rechnung über die Verwendung des Fonds für den Zwischenkredit für Rentengüter dur Kenntnisnahme erledigt.

Swhluß 31/4 Uhr, nächste Sißzung Dienstag, 11 Uhr. (Dritte Lesung des Etats.) M E s y

Land- und Forstwirtschaft.

Saatenstand in Italien tm zwetten Drittel des Monats März 1913.

Ligurien: An der östlichen Riviera kamen die Niedershläge dem Stande der Felder sehr zu statten, während m E etwas E C e kflagt. 9 n.00 Oen Piemont: In vielen Gegènden habèn die Felder Regèn nötig. Durch das gute Wetter begünstigt, {reiten die vèrschiéderen Seld-

arbeiten E fort. „Lombardei: Der Mangel an Feuchtigkeit mat ier und da immer fühlbarer. Die Felder wérden zur tes e vorbereitet. Ferner wurden neue Weinstöcke, Maulbeer- und Frucht- aa aa A enetten: Die Frühjahrsaussaaten finden unter günstigen Be- dingungen statt; die Felder stehen im allgemeinen gut. E

Gmilien: Die verschiedènen Kulturen entwickeln sich normal. Das Korn steht gut : die Gemüsekulturen und Wiesen stehen üppig. Die Aussaat der Zukerrüben, des Hanfes und des Viehfutters ist schon ziemli weit foctgeschritten; mit der Aussaat des Maises wird E N N b its

arken ün mbrien: Der Stand der Felder hat fch dank dér zulèßt gefallenen Niedershläge gebessert ; Beau de Ti Le der Weizen. Die Fütterpflanzungen haben \chon Keime angeseßt. Die Srühjahrsaussaaten find verhältnismäßlg weit vorgerüdt. Toskana und Latium: Der Stand ‘des Wintergetreides ver- spricht ‘einen guten Ertrag. Die Dliven-, Wein- und Futter- pslanzungen stehen ziemli gut.

Südliche Gegenden am Adriatishen Meere: Der Stand der Felder ist wirkli gut; befonders gut stehen die Ausf\aaten und die Wiefen. E _…… Südliche Gegenden am Mittelineer: Die Weiterverhält- nisse in ‘der Berichtsperiode waren für alle Kulturen von Nutzen. Die Feldarbeiten schreiten unter den günstigsten Bedingungen rüstig fort. Die Fruchtbäume stehen in voller Blüte.

Sizilien: Die Kulturen wurden dur das {öne und warme Wetter außerordentli begünstigt. Der Stand der Olivenpflanzungen läßt auf einen guten “Ertrag hofe N E A

, Sardinien: Die Felder in dêr Prôvinz Sassäri haben Regen

: E des Kaiserlichen Generalkonsulats in Genua vom

1913.)

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Saatenstand und Getretdehandel in Numänicn.

__ Infolge der bisher im allgetneinen günstigen Witterung lauten die Berichte über den gegenwärtigen Saatenstand durhweg be- friedigend. Dagegen blieb der Verkehr auf dem Getreidemarkt hinter den-gehegten Erwartungen -noch ‘iminer zurück. “Die Züführen waren troß der frühen Wiedereröffnung der Schiffahrt ziemlih

unbedeutend. ___ Bei fast allen Fruchtarteèn bilden die hohen Preis- forderungen, die weit über die Weltpreise hinausgehen, das große Hindernis für die EntwiXluñng eines lebhafteren Geschäfts. Das gilt besonders auch von Weizen, dér gegen die niedtigen Preise der La Plata-Herkünfte ‘nit aufkommen konnte. RNumänischer Weizen war ‘nur für Mischungszwecke begehrt. Einige Partien gingen nah Italien, Belgien und Süddeutschland. Fn Roggen kamen einige Abschlüsse nah Holland zustande. Der éîn- heimische deutshe Roggen stellte fich bedeutend billiger; au drückten die amerikanischen Herkünfte empfindlih auf dén Preisgäng. In G erste wurden einige Geschäfte abgeschlossen, die jedoh den Vetkäuférn wénig oder garkeinen Nußen brachten. Die rusfischen Herkünfte waren jederzeit billiger als die rumänishén. In Hafer knmen gar keine Geschäfte zustande. In Mais sind die Verkäufer immer noch üni{t géneigt, fh auf ee Géschäfte einzulassen, ‘da der geringe Nußen in keinem erhältnis steht zu den Gefahren, die aus ‘der Beschaffenbeit des Neumaifes drohen. Neuerdtngs kommen zwar tägli gewisse Mengen etwas besserer und trockdener Ware nah den Umladevläßén ; immerhin i aber noch äußerste Vorsicht geboten, uyd es witd nob mehrêter Wochen E bis ‘das Geschäft in diesér Frucht normale Formen annimmt. Uébér Sulina seewärts wurden in der Zeit vom 2. Mär bis 29, März 1913 ausgeführt: Weizen 44 549 N Roggèn 5785 t Mais 10700 &, Gerste 11 954 t, Hafer nichts. Auf dem Frahtenmarkt herrschte Nuhe. Rotterdam-Antwérpen 3/— bis 8/6, italtenishe Häfen 14 Fr. y A Preise gestaltetén fich vie folgt, cif Kontinént per 1000 ke rompt: t Se E E E M Veo E S ë C e e nad Duft 139020 E O L S i 66/67 e p TOOILDE—— Hafér D , . . “unnotièrbar

Mais, Donau/Galfor 6 116, Glisaudittin, kleinkörnig Æ158.—. Bericht des Kaiserlichen Konsulaks in Galay vom 8. April 1913.)

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Verdingungen. Ftalien.

BSentralmilitärapotheke in Turin. 26. April 1913, Vormittags 10 Uhr. Lieferung von: 2000000 m hydrophilem Musseltn, 250 000 n bybtophilèin Cainbrto, 6000 m feinem Halbleinen und 12500 ‘in aestärktèr Gaze für das Rechnungsjahr 1913/14 (1. Fult 1913 bis 30. Junt 1914). Gesamtsicherheit 56 250 Lire. Näheres in italienischèr Sprache beim „Reichsanzeiger“. i

_ Bütrgerttteisteramt in Monteéfiore dell’Afo. 26. April 1913, Náchmittags 5 Uhr: Bau eines Schulhauses. Voranschlag 70 495,93 Lire. Offerten und vorläufige Sichérbeit (3000 Lire) bis \pätesténs 25. April 1913, Nachmittags 6 Uhr. Endgültige SiGerheit 6000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“. Bürgermelstêramt in Feroleto Antico. 12, Mai 1913, Vorinittääs 10 Uhr: Bau einer Wasserleitung ünd Kanalisations- anlage. Voranschlag 40 500 bézw. 20 365 Lire. Zeugnisse 2c. bis

6. Mat 1913. Vorläufige Siherheit 3000 Lire; endgültige "/,» der