1913 / 91 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Apr 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Dem Kreisdirektor Biffé ist die Kreisdirektorstelle in Erstein übertragen worden.

Der Kaiserliche Konsul in Honolulu W. Pfotenhauer ist gestorben.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Mitgliede der Hauptverwaltung der Staatsschulden, Geheimen Oberfinanzrat Dr. jur. Georg Zwicker in Berlin die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste in Gnaden und unter Beilegung des Charakters als Wirklicher Geheimer Oberfinanzrat mit dem Range der Räte erster Klasse zu er- teilen sowie

den Geheimen Oberfinanzrat Warnecke bei der Haupt- verwaltung der Staatsschulden zu Berlin zum Wirklichen Ge- e Oberfinanzrat mit dem Range der Räte erster Klasse un

den bisherigen Rechtsanwalt, Justizrat Dr. jur. Ernst Springer in Berlin zum Geheimen Finanzrat und Mitgliede der Hauptverwaltung der Staatsschulden mit dem Range der Räte dritter Klasse zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ersten. Geistlihen am Henriettenstift in Hannover, Pastor D. Schwerdtmann daselbst zum General- superintendenten im Konsistorialbezirk Hannover mit dem Range eines Rats zweiter Klasse und den Geheimen Medizinalrat, Professor Dr. Otto Hilde- brand in Berlin zum ordentlichen Mitgliede der Wissenschaft- lichen Deputation für das Medizinalwesen zu ernennen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Navigationslehrer Wurmb in Zingst ist in seiner bisherigen Amtseigenschaft an die Navigationsschule in Barth verseßt worden. ;

Minifterium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Der Maler, Professor Paul Vorgang ist zum ordent- lihen Lehrer an der Königlichen Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Charlottenburg und

der bisherige kommissarishe Kreis\shulinspektor Dr. Sieg- mund Richter in Kattowiß zum Kreisschulinspektor daselbst ernannt worden.

Landwirtschaft, Domänen /_

inisterium Ministexium füx st “E

A ,

Finanzministerium.

Dem Geheimen Finanzrat Dr. jur. Ernst Springer ist die Stelle eines ehrenamtlihen und unbesoldeten Mitgliedes der Hauptverwaltung der Staatsschulden übertragen worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 11 268 den Staatsvertrag zwishen dem Königreich Preußen und dem Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt wegen anderweitiger Regelung der Uebertragung von Auseinander- sezungsgeschäften auf die Königlih Preußischen Auseinander- seßzungsbehörden, vom 10./6. April 1912, unter

Nr. 11 269 eine Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des zwishen Preußen und Schwarzburg - Rudolstadt am 10./6. April 1912 vereinbarten Staatsvertrags wegen ander- weitiger Regelung der Uebertragung von Auseinandersezungs- geschäften auf die Königlich Preußischen Auseinandersezungs- behörden, vom 7. April 1913, und unter

Nr. 11270 den Staatsvertrag zwishen Preußen und Mecklenburg-Streliß wegen Herstellung einer Eisenbahn von Fürstenwerder nah Strasburg (Uckermark), vom 2%. Sep- tember 1912.

Berlin W. 9, den 16. April 19183. Königliches Geseßsammlungsamt. B Don.

BexkanntumaMchun g

Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 29. Januar 1913, betreffend die NBerlethung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Lügde für die Regulierung der Emmer in der Stadifeldmark U durch das Amtsblatt der E Regierung in Minden Nr. 12 S. 71, ausgegeben am 22. März 1913;

2) das am 3. Februar 1913 Allerhöch# vollzogene Statut für die L ybah-Genoss nshaft in Altkalkar im Kreise Kleve dur das Amtsbiatt der Könialihen Regierung in Düsseldorf Nr. 12 S. 111, ausgegeben am 22. März 1913;

3) das am 3. Februar 1913 Allerhöch\t vollzogene Statut für die Stöwen - Sparrenfelder Entwässerungsgenofsenshait in Stöwen im Kreise Randow durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Stettin Nr. 12 S. 110, ausgegeben am 22. März 1913;

4) der Allerhöchste Erlaß vom 4. März 1913, betreffend die Ver- leihung des Enteigungsrechts an die Stadt Eschweiler für die Bereit- stellung eines großen und eines kleinen E und für die Berbreiterung des zu dem kleinen Erx-rzierplaße führenden Weges, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Aachen Nr. 15 S. 105, ausgegeben am 29. März 1913.

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andgestüts Traventhal ernannt worden.

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Nichfamllicßes. Deutsches Reich

Preußen. Berlin, 17. April 19183.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute im Königlichen Schloß in Homburg v. d. Höhe den Vortrag des Vertreters des Auswärtigen Amts, Gesandten von Treutler.

Der Bundesrat versammelte sih heute zu einer Plenar- sizung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr, der Ausschuß für Justizwesen, die vereinigten Aus- \chüsse für Rechnungswesen, für das Landheer und die Festungen S für das Seewesen sowie der Ausshuß für Rechnungswesen

ißungen.

An den zu Anfang der nächsten Woche in Paris be- ginnenden internationalen Verhandlungen über die Regelung der Finanzverhältnisse zwischen der Türkei und den Balkanstaaten nimmt, wie „W. T. B.“ meldet, als Ver- treter der deutshen Reichsregierung der außerordentliche Ge- sandte und bevollmächtigte Minister Freiherr von der Lancken- Wakeniß teil. Als finanzielle Sachverständige sind von der deutschen Regierung ernannt worden der deutsche Vertreter bei der Dette Publique, Minister R. Pritsch, ferner der Wirkliche Legationsrat Dr. Helfferich, Direktor der Deutschen Bank, und Dr. von Schwabach, Chef des Bankhauses S. Bleichröder.

Die Nr. 3 der Amtlichen Nachrichten des Reichs - versicherungs8amts vom 15. März 1913 enthält im Amt- lihen Teile unter A (Allgemeines) ein Rundschreiben des Amtes vom 22. Januar 1913 an die Versicherungsträger zu den Ausführungsbestimmungen über die Rentenzahlungen, eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 14. November 1912, betreffend Aenderung des dem Vertrage zwischen dem Deut- schen Reiche und der Schweiz über die Beglaubigung öffent- liher Urkunden vom 14. Februar 1907 beigefügten Verzeich- nisses, eine Bekanntmachung des Amtes vom 11. Februar 1913 über die Wahl des Großherzoglich sächsishen Geheimen Staats- rats Dr. Paulssen zum nichtständigen Mitglied des Reichs- versicherungsamts, eine Bekanntmachung des Amtes vom 15. März 1913 zu dem Verzeichnis der Oberversicherungsämter und Versicherungsämter.

Unter B (Unfallversiherung) ist das Abkommen vom 6. Juli 1912 zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien über Unfallversicherung abgedruckt unter Anschluß der Bekannt- machung des Reichskanzlers vom 15. Januar 1913 über die Ratifikation. °

Es folgen: eine Entscheidung des Reichskanzlers vom 11. Februar 1913 über die Befreiung bestimmter Klassen der

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fene: ein Rundschreiben des _A 5s vom 5. Januar 1913 an die Vorstände der beteiligt gen] %lilyen Berufs- genossenshaften wegen Durchführung der neuen Maßnahmen der Unfallverhütung und Betriebsüberwachung, ein Rundschreiben des Amtes vom 20. Februar 1913 an die Vorstände der dem Neichsversicherungsamt unterstellten gewerblichen Berufsgenossen- schaften wegen Durchführung des § 857 der Reichsversicherungs8- ordnung, ein Rundschreiben des Amtes vom 10. Februar 1913 an die Vorstände der dem Reichsversicherungsamt unterstellten ee itea über das im Jahre 1911 während der Wartezeit übernommene Heilverfahren mit tabellarisher Ueber- sicht der Ergebnisse für das Jahr 1911.

Dèr Abschnitt C (Kranken-, Jnvaliden- und Hinterbliebenenversicherung). bringt neben einigen Be- kanntmachungen zur Durchführung der Kranken- und der Jnvalidenver)icherung mehrere jährlih wiederkehrende Ver- öffentlichungen, vor allem das Rundschreiben vom 26. Februar 1913 über die Anlegung des Vermögens der Versicherung8- träger zugunsten gemeinnüßiger Zwecke mit einer Nachweisung der zum Baue von Arbeiterwohnungen, zur Befriedigung des landwirtschaftlihen Kreditbedürfnisses und für Wohlfahrts- einrichtungen ausgeliehenen sowie für eigene Veranstaltungen zugunsten der Versicherten aufgewendeten Beträge nah dem Stande vom 81. Dezember 1912.

Im Anschluß daran sind zwei Uebersichten voröffentlicht, von denen die eine die mit Hilfe der preußischen Landes- an gegründeten Arbeiterrentengüter, die andere die Beleihung von Erbbaurechten, beides nah dem Stande vom Ende 1912, behandelt.

Die Bekanntmachung vom 29. November 1912 gibt die herkömmliche Uebersicht über die niht mündelsiheren Amlagen nah dem Stande vom 1. Januar 1912. Jhr folgt das Rund- \hreiben vom 28. Januar 1913 über die Art der Anlegung des Anstaltsvermögens nah dem Stande vom 31. Dezember 1911. Außerdem enthält die Nummer folgende grundsäßliche Revisionsentscheidungen : *)

Eine Versicherungsanstalt, die E eine mehr als zwei Jahre zurückliegende Zeit Pflichtmarken beigetrieben oder ein- gezogen hat, kann die Anrehnung dieser Beiträge im späteren tentenverfahren in der Regel nicht verweigern, ohne gegen Treu und Glauben zu verstoßen [1668]. Die Vorschrift des 8 1311 der Reichsversicherungsordnung über das Ruhen der Rente findet bei denjenigen Rentenansprüchen, über die am 1. Januar 1912 das Feststellungsverfahren s{hwebt, auf Grund des Artikel 79 des Einführungsgeseßes zur Reichsversiche- rungsordnung auch für die vor dem Junkrafttreten der neuen Vorschrift liegende Zeit Anwendung [1669]. Be- ruht die Markenverwendung für eine Person auf Hand- lungen oder Erklärungen des Kontrollbeamten einer Versiche- rungsanstalt, in denen nah den Umständen ein Anerkenntnis der Versicherungspfliht oder der Versicherungsberechti- gung zu erblicken ist, so kann der Rentenanspruch niht mit der Begründung abgelehnt werden, daß die Marken zu Unrecht verwendet sind [1670 und 1671]. Ferner sind zwei Entscheidungen des Beschlußsenats ab- gedruckt, in denen dieser folgende Grundsäße ausgesprochen hat: Eine ledige Lehrerin an einer preußischen öffentlichen Volks-

wstellten der Bepyfsgenossens{haften pon der Versicherungs- 2) nah S E E gesezes \ für Ange- t

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden einge- klammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den „Amtlichen Nachrichten® veröffentlicht find.

schule ist nach § 1234 der Neichsversicherungsordnung ver- sicherungsfrei, obgleih ihr Anwarischaft auf Waisenrente nicht gewährleistet ist [1672]. Jn Fällen, in denen die Nachbringung rückständiger Beiträge nat 8 146 des Junvalidenversicherungs- geseßes nur für zwei Jahre, nah §1442 der Reichs- versicherungsordnung dagegen für vier Jahre zulässig ist, können nah dem 1. Januar 1912 Beiträge für vier Jahre rücwärts verwendet werden, auch wenn die zweijährige Frist des 8 146 des Juvalidenversicherungsgeseßes bereits abgelaufen war [1673]. Auf Grund des § 1459 Ab}. 2 der Reichsversiche- rungsordnung (§8 155 des Jnvalidenversicherungsgeseßzes) ist ausgesprochen worden, daß Kanzleigehilfen in Preußen, Bezirks- und Rentamtsinzipienten in Bayern nicht versicherungspflichtig sind [1674 u. 1675]. Auch die Versficherungspfliht des Bürger- meisters einer Landgemeinde in der Provinz Hannover wurde ver- neint [1676], wogegen die Versicherunaspflicht eines Missions- arbeiters der Ostdeutschen Union der Siebenten-Tags-Adventisten bejaht wurde [1677]. Zur Entgegennahme und Vorbereitung der Anträge der Hinterbliebenen auf Versicherungsleistungen ist das Versicherungsamt des leßten Wohn- oder Beschäftigungsorts des verstorbenen Versicherten zuständig [1678]. Der Anwartschafts- bescheid nah § 1743 der Reichsversicherungsordnung is in berufungsfähiger Form zu erteilen [1679]. Die Zuständigkeit des Reichsversicherung8amts (Landesversicherungsamts) für die Entscheidung über Strafbeschwerden ist nur im Falle des S 1799 der RNeichsversicherungsordnung begründet [1680]. Endlich folgen Zusammenstellungen über die Zahl der im Jahre 1912 durch Vermittlung der Post vereinnahmten Wochen- beiträge und Zusaßmarken, über die Nentenzahlungen und Beitragserstattungen der 31 Versicherungsanstalten in den Monaten November und Dezember 1912, über Zahlungen aus Jnvaliden-, Kranken- und Altersrenten der 31 Versicherungs- anstalten im Monat Januar 19183, über Versicherungsleistungen der 31 Versicherungsanstalten an Hinterbliebene im Monat Januar 1913, über den Erlös aus Beitragsmarken in den Monaten Dezember 1912, Januar und Februar 1913.

Der Nichtamtliche Teil bringt den Abdruck einer Ent- scheidung des Reichsgerichts vom 18. November 1912 über die Frage, ob die Nichteinführung einer von der Berufsgenossen- schaft in einem Rundschreiben dringend empfohlenen, jedoch nicht in den Unfallverhütungsvorschriften angeordneten Schuhz- vorrichtung ein den Unternehmer haftbar machendes Verschulden ls a8 des 136 des Gewerbeunfallversihherungsgeseßes

arstellt.

Hieran schließen sih Anzeigen der für das Sommerhalh- jahr 1913 an der Hochschule für kommunale und soziale Ver- waltung in Cöln angekündigten Vorlesungen, der für da3 Sómmerhalbjahr 1913 an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften in Frankfurt a. M. angekündigten Vor- lesungen, der im amtlihen Auftrag von Regierungsrat Dr. Schulz und Gerichtsassessor Dr. Dersh bearbeiteten An- leitung zur Durchführung der Verhältniswahl für berufs- genossenschaftlihe Ehrenämter, der im Verlage von Carl Hey- mann in Berlin W. 8, Mauerstraße 43/44, in Folioousgaben erschienenen Mustersaßungen für Krankenkassen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M.S. „Geier am 15. April in Alexandrette und am 16. April S. M. S. „Jaguar“ in Yokohama, S. M. S. „Seeadler“ in Dares- jalam und S. M. Flußkbt. „Otter“ in Shasi eingetroffen.

Baden.

Jhre Königl ichen Hoheiten der Herzog, die Her- zogin und die Prinzessin Olga von Cumberland haben, wie „W. T. B.“ meldet, gestern nahmittag die Rück- reise nah Gmunden über München angetreten. Am Bahnhofe waren zur Verabschiedung Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sowie Seine Großherzogliche Hoheit der Prinz Maximilian von Baden mit Gemahlin und Kindern erschienen.

Elsaß-Lothringen.

Einer Einladung des Kaiserlihen Statthalters und der Gräfin von Wedel folgend, hatten sih gestern abend die meisten Mitglieder der Ersten ‘Kammer, die Minister und hohen Staats- beamten sowie Vertreter der Presse zu einem Essen im Statt- halterpalais zusammengefunden, in dèssen Verlauf der Kaiser- liche Statthalter Graf von Wedel nah begrüßenden Worten laut Meldung des „W. T. B.“ folgendes ausführte:

Die Erste Kammer steht im zweiten Jahre threr leglélativen Tätigkeit und hat den Beweis erbracht, daß die von dem Gesetzgeber in ihre Ecrichtung geseßten Hoffnungen durchaus berech!igt waren. Wie die aus direfter Wahl hervorgeganyene Zweite Kammer den Wünschen der breiten Wählermassen Au®druck zu geben bestimmt ist, so ist es die Aufgabe der Ersten Kammer, die sh aus hervorragenden und ver- dienten Vertretern der Konfessionen, der großen Gemeinwesen sowie der vershiedenen Berufsstände und Erwerbszweige zusammenseßt und daher weniger durch die wechselnde Strömung der Zit beet-flußt wird, die thr unterbreiteten Vorlagen unabhä»gig zu prüfen und zu erledigen. Diese unabhängige Aufgabe der Ersten Kammer, die gerade in unserm von Erregungen noch öfter durchwehten Lmde erhöhte Be- deutung gewinnt macht sie zu einem regulierenden Faktor und schafft die Gewähr, da Si die die Interessen des Landes Wo seine ruhige Entwicklung gefährden, ihre möglichste Ausgleichung

nen.

_Mit herzlichen Worten des Dankes für die Einladung erwiderte in E des Ersten Präsidenten der Zweite PT der Ersten Kammer Dr. Hoeffel und erklärte zum Schluß:

Unser Volk erkennt - die Errungenschaften an, die ihm die leßten Jahre gebracht haben; auch unser Staat ist wesentl:ch vorwärts ge- kommen. Den Ungeduldigen werden wir zurufen, daß die Rechte eines Volkes von der weisen und mäßigen Anwendung des schon Errungenen abhängen. Daß der Kaiserllche Statthalter dem gesunden Fortschritt und der orgarishen Entwicklung unseres Staates die Wege geebnet hat, daß sein Beslr-ben dahin zt-lt, Freude am politischen Leben unserem Lande zu wecken, Freude an der Staatsarbeit und die echte Lebenswärme in den Beziehungen zwischen Staatsbürgern und Staat zu pflegen und dur Auegleihung der Gegensäge und weitere Verschmelzung nicht allein die wirtihafr- lihen Interessen, sondern ouch unsere elsaß lothringishe Kultur mit dem großen deutshen Staatswesen zum Nutzen des Ganzen, ins- besondere aber zum Segen für unfer Land, zu fördern, das ijt allbe- kannt. Dafür sei ihm der Dank der Ersten Kammer gebracht.

| halten. Die Straßenbahnen verkehrten seit

Oesterreich-Ungarn.

Da der Landesaus\chuß des böhmischen Landtags laut Meldung des „W. T. B.“ gegen die Stimmen der beiden deutschen Beisißer einen Antrag angenommen hat, wonach der Finanzreferent wegen Aufnahme einer neuen \{chwebenden Schuld für das Land Verhandlungen führen soll, hat der bisherige Finanzreferent, der Deutsche Dr. Urban, den Oberst- [andmarschall ersucht, das Finanzreferat einem anderen Beisißer zuzuweisen.

Frankreich.

Die Negierung hat, nah einer Meldung des „W. T. B.“, die Société Générale Marocaine damit betraut, mit der Konzessionsgesellschaft für die geplante Bahnlinie Tanger— Fes die französishen Jnteressen zu vertreten und den franzö- ishen Anteil am Kapital zu zeichnen. Die Société Générale Marocaine wurde im vorigen Jahre von einer Gruppe großer Pariser Banken gegründet, um der Regierung bei der wirt- 4 sti Entwicklung und Verwertung Marokkos behilflich zu sein.

Rußland. Die Reichs duma hat gestern laut Meldung des „W. T. B.“

| in geschlossener Abendsizung folgende Geseßzentwürfe in

dritter Lesung angenommen: die Festseßung des Rekruten- fontingents für 1913, die Anweisung von Geldmitteln aus dem Etat für 1913 zur Vervollständigung des Bestandes der Artillerie an Geräten und Material sowie zur Vervolllommnung der Landesverteidigung, ferner einen Ergänzungskredit für das Ms, um die Kosten für Ankäufe von Ländereien zu deen.

Belgien.

Nach Meldungen des „W. T. B.“ über den General- streit hat sih die Lage in dem Borinage bis gestern nach- mittag nicht geändert, nur bei einigen kleinen Jndustrien ist eine leichte Zunahme der Arbeit zu verzeihnen. Jm Becken von Charleroi streikten gestern 4000 Mann mehr als vor- gestern. Unter den Streikenden sind 834500 Bergarbeiter, 23500 metallurgishe Arbeiter, 6200 Arbeiter der Glashütten und 4400 Arbeiter verschiedener Industrien. Aus La Louvière wird gemeldet, daß gestern nach- mittag von 51500 Arbeitern nur 5000 arbeiteten, meistens Arbeiter, die die Gruben und die Fabriken instand-

: 3 Bormilca, aber nur bis 6 Uhr. Jn dem Bezirk sind fünf Fälle festgestellt, bei denen Arbeitswillige belästigt wurden. Jm Gebiet von Lüttich wurde eine weitere Zunahme der Zahl der Streikenden festgestellt. Auch in Huy nahm die Bewegung zu. Jn Antwerpen wurde die Zahl der Streikenden gestern auf 15- bis 17 000 geschägzt. Jm Hafen aber wurde gearbeitet. Auch einige Schiffe gingen ab. Jn Gent haben gestern einige Fabriken aus Mangel an Rohwaren den Betrieb einstellen müssen. Eine große Kund- gebung, die Nachmittags stattfand, ist ohne Zwischenfall ver- laufen. Aus Mons wird gemeldet, daß gestern in der Pro- vinz Hennegau 86 400 Bergarbeiter von 96 800 streikten, in der metallurgishen Jndustrie 43 600 Arbeiter von 50 100, 18 600 Glashüttenarbeiter von 21 600, 16900 Steinschläger von 19 100 und 9000 Arbeiter von 17 600, die anderen Jndustrien angehören. Einige Abendblätter geben die Gesamtzahl der Stre ikenden auf über 300 000 an.

Jn der gestrigen Sizung der Deputiertenkammer beantragte der Radikale Lorand ein Referendum darüber, ob die Einleitung einer Verfassungsrevision angebracht sei. Er verlangte für seinen Antrag die schleunige Beratung. Die Sozialdemokraten beantragten Vertagung der Beratung über die Heeresvorlage auf 14 Tage, da die Kammer und das Land nicht in der Verfassung seien, derartige Beratungen fortzuführen. Dann wurde über den Streik verhandelt.

Der Liberale Hymans sagte, obiger Quelle zufolge, die Politik des Ministeriums ermangele der Offenheit, denn der Ministerpräsident habe Hoffnungen erweckt, die er niht erfüllen durfte oder wollte. Auh der Abg. Vandervelde erklärte nohmals, daß bei der Zurücknahme des Generalstreikbeschlusses im Monat Februar den vermittelnden Bürgermeistern der großen Städte von seiten des Muinisterpräsidenten Hoffnungen auf eine Einigung ge- mat worden seten. Der Ministerpräsident erwiderte, er habe nur zugesagt, die Frage der Kommunal- und Provinzialwahlen zur Prüfung zu stellen, aber er habe nicht von den aligemeinen Wahlen gesprochen. Er ließ in seiner Rede durhklingen, daß, wenn wieder Ruhe im Lande sei, man nohmals an die Erörterung der Verfassungs- frage herantreten könne.

Türkei.

Nach dem amtlichen türkischen Kriegs beri cht herrschte vorgestern sowohl vor Tschataldsha wie vor Bulair Ruhe.

Das Ministerium des Jnnern veröffentlicht, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Communiqué:

Armenische Blätter haben ein dem armenischen Patrtarchat zu- gegangenes Telegramm aus Bitlis veröffentliht, wonach sich der dortigen tüzrktschen Bevölkerung große Erregung bemächtigt habe, verurfacht durch ein von Unbekannten verübtes Verbrechen, das Armeniern zugeschrieben werde. Vier Armenier seien verwundet worden, und in de: Stadt herrshe panikartiger Schrecken. Nach einem Telegramm des Walis von Biilis über diesen Vorgang wurde ein Türke in &ttlis aus bisher unbekannten Gründen von neun Armeniern getötet. Daraufhin zogen die Verwandten des Getöteten in größter Aufregung an der Spitze eines Volkshaufens vor den Regierungskonak und ver- langten die strenge Bestrafung der Schuldigen. An die Versicherung, daß die Mars alles möglihe tun werde, kehrte sh die Men nit, sondern verlangte die sofortige Hirrichtung der Mörder. Schließ- lih brahten sie den Leichnam des Getöteten vor den Konak. und er-

arten, die Leiche zurüktassen zu wollen, ohne sie zu begraben. Dle Behörden ergriffen die entsprehenden Maßnahmen, die 9 Tenge wurde zerstreut und der Leichnam von der Bevölkerung bestattet. Später wurden Verwandte des Getöteten eines der Mörder namens Avedis habhaft, mißhandelten ihn, seine Frau, seine Mutter und noch eine Person, die zu Hilfe geeilt waren. Zwei dieser Angreifer wurden verhaftet, der dritte entkam. Es sind strenge Maßnahmen ergriffen worden, um ihn festzunehmen und die Ordnung aufrehtzuerhalten. Nach einem weiteren Telegramm des Walis von Bitlis sind aht des Mordes beschuldigte Armenier verhaftet worden.

Offiziellen Nachrichten zufolge ist der kürzlih aúsge- brochene Ausstand in Beirut beendet. Einige Ea sind als vermutliche Anstifter der Streikbewegung ver aftet Worden, Diese Bewegung sollte die in Konstantinopel als un- annehmbar betrachteten Forderungen des Reformkomitees unter- stüßen, wonach den Generalräten des Wilajets das Recht der Abseßung des Walis und die sofortige Durchführun jedes Beschlusses bewilligt werden sollte. Ferner sollten alle Ein-

nfte mit Ausnahm* jener aus den Zöllen, der Postverwaltung Und aus der Militärtaxe den Bedürfnissen des Wilajets ge- widmet werden.

Griechenland,

_ Wie die „Agence d’Athènes“ aus guter Quelle erfährt, ist die griehishe Regierung der Meinung, die Ver- bündeten sollten, wenn auch ihre Bedingungen nicht erfüllt worden seien, keine Einwendungen gegen die Vermittlung der Mächte machen. Die griechishe Regierung sei geneigt, die Vermittlung anzunehmen und behalte sih vor, die Einzel- heiten über den Frieden zu erörtern.

Rumänien.

__ Der Senat hat gestern nach einer Meldung des „W. T. B.“ die Dotation von 100000 Lei für den Prinzen Carol einstimmig genehmigt.

Serbien.

__Wie dem „Serbischen Pressebureau“ aus Djakowa gemeldet wird, hat die gemischte Kommission, die den Fall Palitsch untersucht hat, am 15. d. M. ein Protokoll unterzeichnet, in dem festgestellt wird, daß die Kommission keine überzeugenden Beweise dafür gefunden habe, daß Palitsh im Gefängnis auf Veranlassung der montenegrinishen Behörden geschlagen und mißhandelt worden sei. Auch sei kein Beweis da- für erbraht worden, daß Palitsch von seiner montenegri- nishen Militäreskorte mit Vorbedaht ermordet worden sei. Die Kommission habe nichts feststellen können, was die Angaben der montenegrinischen Behörden, daß Palitsh einzig und allein infolge eines Fluchtversuhes erschossen worden sei, entkräftet hätte. Die Kommission verfolgt jeßt ihre Aufgabe weiter und prüft die D La, der Mlehtanan zur Orthodoxrie.

Die Landsturmpflihtigen der Jahrgänge 1892, 1893, 1894 sind zu einer fünfzehntägigen Waffenübung ein- berufen worden.

Bulgarien.

__ Zu den Nachrichten über den Abschluß eines Waffen- stillstandes zwischen Bulgarien und der Türkei ist die „Agence Bulgare“ ermächtigt, zu erklären, daß es sich hierbei niht um einen schriftlich abgeschlossenen Waffenstillstand handelt, sondern um eine für einige Tage mündlich vereinbarte Waffenruhe, die beiden Teilen ermöglichen soll, ihre Toten zu beerdigen.

Montenegro.

Die Vertreter der Großmächte in Cetinje haben gestern vormittag, wie „W. T. B.“ meldet, einen gemein - samen Schritt unternommen, indem sie die in Sofia, Belgrad und Athen bereits überreichte Antwortnote der Mächte auf den S Gegenvorschlag der Verbündeten dem Minister des Aeußern übermittelten. Hierauf machten die Vertreter der Mächte dem Minister Mitteilung von der für Albanien fest- geseßten Nord- und Nordostgrenze. Der Minister nahm diese Mitteilung zur Kenntnis, dankte und erklärte, er werde sie dem Ministerrate unterbreiten und sih mit den Verbündeten wegen

Erteilung der Antwort ins Einvernehmen seßen.

Amerika.

Die Gesezesvorlage über den Landbesiß von Aus-,

ländern in Californien bestimmt in ihrer jeßigen Form, wie „W. T. B.“ meldet, daß kein Ausländer Land besißen darf, der nicht seine Absicht erklärt, das Staatsbürgerreht zu erwerben. Die Zweite Kammer hat den Entwurf angenommen.

Afien.

Wie „W. T. B.“ aus Tokio meldet, soll nah amtlicher Ankündigung eine fünfprozentige Anleihe in Höhe von 77 Millionen Yen in Paris ausgegeben werden. 70 Mil- lionen von diesem Betrage sollen zur vollständigen Einlösung der Eisenbahnbonds verwendet werden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die gestrige Sizung des Reichstags und der Schlußbericht über die gestrige Sizung des Hauses e Abgeordneten befinden sih in der Ersten und Zweiten

eilage.

Jn der heutigen (142.) Sizung des Reichstags, welcher der Kriegsminister, General der Jnfanterie von Heeringen, beiwohnte, wurde die Spezialberatung des Etats für den Reichskanzler und die Reichskanzlei fortgeseßt und zunächst die Abstimmung über den Antrag Albrecht (Soz.), betreffend die Einführung der Verhältniswahl und den Schuß der Minderheiten, wiederholt. Es mußte wiederum Auszählung erfolgen; das Ergebnis war die Ablehnung mit 140 gegen 139 Stimmen. Gegen den Antrag stimmten auf der Linken Nationalliberale und der Abg. Dr. Becker-Sprendlingen; für den Antrag auf der Rechten die Polen.

Die Resolution Struve (Fortschr. Volksp.) und Mumm Wirtsch. Vgg.) wegen Einsezung von Beamtenausschüssen und Angestelltenausschüssen wurde angenommen. Ebenso gelangte zur Annahme die Resolution Ablaß und Genossen (Forischr. Volksp.) wegen alsbaldiger geseßliher Neuregelung der Dienstverhältnisse der Reichsbeamten.

Der Etat der Reich skanzlei wurde ohne Debatte bewilligt.

Auf der Tagesordnung standen sodann die Berichte der Wahlprüfungskommission über die Wahlen der Abgg. Vietmeyer (wirtsh. Vgg.) und von Kröcher (dkons.). Erstere beantragt die Kommission zu beanstanden, leßtere für ungültig zu erklären.

Zur Geschäftsordnung bemerkte der

Abg. Graf Westa1p (dk.): Jch beantrage, den zweiten Gegen- stand der Tageëordnung heute abzuscßen. Es empfiehlt fi, solhe ‘Wahlprüfungen, die vollständig erledigt \ind, zusammen zu behandeln und mit einander zu verbinden. Nun sind dle beiden Wahlprüfungen der Abgg. Kölsch Haupt s\pruchreif. Sie sind vor zwet Monaten an die Kommission zurückverwiesen worden, sodaß ih annehmen darf, daß ihre Erledigung in kürzester Zeit erfolgt. Schon aus diesem Grunde empfiehlt es fich, die beiden hier zur Wahl stehenden Wahlprüfungen zurücfzustellen.

e Haas Eee (Soz.): Als gestern die Tagesordnung festgestellt wurde, ist kein Widerspru erhoben worten. ollte man diese beiden Wahlprüfungen, deren Entscheidung sprucbreif ist, ver- zôgern, so würde es zur Störung der bisher bestebenden Proris führen.

Abg. Dr. Neumann- Hofer (fortihr. Volksp.): Die Ver- hältnisse bezüglih der Wablprüfungen sind ja wesentlich besser-ge- worden. Folgten wir aber dem Wunscbe des Grafen Westarp, dann würde der alte Zustand wieder hergestellt. Wir müßten glei eine Neihe von Wahlprüfungen auf die Tagesordnung stellen und die alte Hasterei begänne wieder.

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Abg. Graf Westarp: Der Vorwurf, daß \ch gesiern eine Zl tet ena nicht beantragt habe, trifft nicht zu, das Haus war eschlußunfähig, so daß etne Erörterung unmöglih war. Auch wir wünschen, daß die Wahlprüfungen {nell erledigt werden, aber wir wünschen, daß alle spruchreifen Wahlprüfungen zusar men erledigt werden, und dazu gehören auch die Fälle der Abgg. Kölsch und Haupt.

(Schluß des Blattes.)

Das Haus der Abgeordneten seßte in der heutigen (168.) Sizung, welcher der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz beiwohnte, die dritte Beratung des Staats haushaltsetats für das Nehnungsjahr 1913 bei dem Etat des Ministe- raus der geistlihen und Unterrihtsangelegenheiten ort.

Abga. Dr. Gaigalat (kons.): In Utauen besteht eine große Schwierigkeit in dem Verkehr zwischen Lehrern und Schülern. Man sagt zwar, daß manche Schüler sich den Gebrauch der litautshen Sprache abgewöhnt hätten; dies trifft aber nur für Einzelfälle zu. Der Gebrauch der litauishen Sprache als Muttersprahe in der Schule muß doch anders beurteilt werden als der Gebrau der polnishen Sprache. Die Ltauer sind ein loyales, treues Volk. Beim Konfirmandenunterriht zeigt es \ich viel« fah, daß die Schüler dem Unterriht nicht folgen können, weil sie des Deutschen nicht vollkommen mächtig sind. Dadurch wird natürli die Religiosität im Volke ges{chwäht. Die Utauer wollen das Deutsche gern und freudig lernen; das {ließt aber niht aus, daß auch ihre Muttersprache gepflegt wird. Die Litauer haben bei der Grhebung Preußens vor 100 Jah: en für das Vaterland fceudig Gut und Blut geopfert, sie sind den anderen Provinzen mit gutem Beispiel vorangegangen. Religion und Sprache sind die - höchsten und heiligsten Güter, beide müssen zusammen gepflegt werden ; in einer Zeit, in der so viel vom Schuß der Naturparks die Rede ist, sollte auch die heimishe Sprache ges{chüßt werden. In bezug auf die theologishen Fakultäten halten meine Freunde daran fest, daß bei der Berufung zu theologischen Lehrstühlen der feste Grund des Gvangeliums als unverrückbare Grenze n!cht verlassen werden darf. Die Verwaltung sollte sch durch das Geschrei der Liberalen nit beirren lassen.

Abg. Dr. Nunze (Fortshr. Volksp.): Der ruhende Pol in der Erscheinungen Flucht i} die strenge Wissenschaft, dieser haben wir uns alle zu fügen. Wir stehen hier einer Entmündigung der theo- logischen Fakultät gegenüber. Daß eine solhe wirklich eingeleitet ist, beweisen die Zahlen. Es fällt den liberalen Theologen gar nicht ein, für \sich besondere Rechte in Anspru zu nehmen. Nein, hier handelt es sich nur darum, daß das Ansehen und das Recht der Fakultät als jolher gesichert bleibt. Tatsächlih werden die positiven Theologen weit mehr berüdsichtigt als diejenigen, die ch auf kritisher Grundlage bewegen. Professor Simons hat 9 Jahre auf seine Berufung als Extraordinarius warten müssen, und der liberale Theologe Bauer ist erft kürzlih nach Breslau berufen worden. Von den seit 1903 amtierenden Privatdozenten in Preußen ist kein der liberalen Richtung Angehöriger befördert worden. Ich bitte das hohe Ministerium dringend, tin dieser Hinsicht gleiches Maß walten zu ‘lassen. Jn Berlin wurde ein Lizentiat vom Kon- sistorium nit bestätigt, weil er bei einigen Gemeindekirhenrats- mitgliedern Besuhe gemacht hatte, obwohl dies auf ausdrüdck- lichen Wunsh und erst dann geshehen war, nachdem er vom Magistrat als Pfarrer {on in Aussicht genommen war. Wenn avch die Synodalordnung diese Besuche untersagt, so liegen doch tin Berlin die Dinge ganz besonders eigenartig, und es bestebt hier eine Art Observanz, die ja gewiß auch abgeschafft werden sollle ; aber ein Vorwurf ist dem Lizentiaten niht zu machen. Hier hat also die Behörde mit peinliher Sorgfalt ihres Amtes gewaltet. In einem ganz ähnlihen Fall aus einer nördlihen Ephortie Berlins hat der in der vierten Stelle befindliche Geistliche, der noch niht allzu lange in Berlin tätig ist, nahdem die erste Dienststelle frei geworden war, für sih eine Agitation getrieben, gegen die ältere Amtsbrüder öffentlich Protest erhoben, und ist \chließlich troy alledem be- stätigt worden. Einer der Amtsbrüder hat aus diesem Anlaß seinen Abschied eingereicht und ist ohne Penfion ausgeschieden. Die Nachteile dieser Bestätigung zeigen sch von Tag zu Tag mehr. Daß auch der Fall Traub immer weitere Kreise zieht und immer unerquicklihere Wirkungen zeigt, ist wohl allgemein bekannt. Der Amtsrichter Konstantin von Zastrow hat in einer geharnischten Broschüre \sich dem Professor Baumgarten dem Oberkirchenrat gegenüber mit kaum widerlegbaren Gründen angeshlossen. Das ist ein neuer Beweis dafür, daß die Kirchenbehörde hier mit größerer Vorsicht ihres Amtes hätte walten sollen. Wie steht das Ministerium zu der Behauptung der Frankfurter Zeitung“, daß den für Jatho eingetretenen Professoren jede weitere Bes förderung auf immer abgeschnitten sei? Qui tacet, consentit. Aber ich hoffe, das Ministerium wird \sich do darüber äußern. Und wie steht es zu der weiteren Behauptung, daß in Berlin die

ositiven Theologen vom Kultusministeriuum bei der Erteilung von Aufträgen bevorzugt wurden, um die wissenschaftliche Raridáta allmählich zu beseitigen. Erfreulich is die Liebe und Hin- gebung, mit der - die Ausgrabungskommission gearbeitet hat, deren Leistungen wir demnächst in einer Ausstellung zu sehen bekommen werden. Im Zusammenhange damit erneuere ih den Wunsch der Schaffung eines Ordinariats für prähistorishe Forshung an der Universität Berlin. Das Ausland elne solhe Ordinariate ; wir haben eins in Wien, in Stockholm, in Christiania, neuerdings auch in Upsala und sogar in Kiew. Dann möchte ich eln Wort für die bessere Pflege der musiíca sacra einlegen. Luther hat einmal gesagt: „An einem Orte, wo die musica ertönt, da kreudbt der Teufel zusammen.“ Viele ete Protestanten hegen {hon längst den heißen Wunsch, daß die musica in der protestantischen Kirche zu größerem Ansehen und zu größerer Entfaliung komme. Dies geschieht leider noch niht in ausreichendem Maße. Die Organisten Berlins haben eine Petition in diesem Sinne an das Haus gerichtet; wollen auch ihre Amtsstellung geändert sehen, sie wollen nicht mehr mit den niederen Kirchendienern zu})ammen- gestellt in den Verzeichnissen geführt und als folche behandelt werden, da doch hervorragende Musikprofessoren fih unter thnen befanden und befinden. Sh nenne nur Alsleben und Kawiau. Sie bitten auch, daß die Kirchenhöre bessergestellt werden; sie erwäbnen, daß die Gemeinderäte sch vielfah nicht dazu auf- s{chwingen können, einzusehen, daß diese Chôre auch eine Kultur- aufgabe lösen. Sie bezeihnen den Chorgesang als das „Stief- kind unserer evangelishen Kirche"; aus ivatmitteln allein lassen sich die Kirhenhôre nicht unterhalten. Die Stadt- synode hat etnen sehr bedeutenden Fonds zu verwalten; ob er in den fkoslspieligen Zentralfriedhöfen richtig angelegt ist, lasse ih unerörtert; aber es dürfen darüber niht so wihtige Sachen vernaclässigt werden. Was die Predigt des Predigers nicht vermag, vermag die musica sacra in der Kirhe. Aber leider sehen wir, daß ein Kirhenchor nah dem anderen eingeht. Hier sollte der Minister seinen Einfluß dahin geltend machen, daß die Kreis- \synoden und die Stadtsynode Berlins sh künftig in dieser Be- ziehung nit so ablehnend verhalten. Der Religionsunterriht sollte mehr auf historisher Grundlage betrieben werden. Sehr zu bedauern is, daß die liberalen Geistlihen in auffallender Weise bet der Des der Amtspflichten zurückgeseßt werden. Es ist keineswegs zu billigen, daß ein positiver jüngerer Amts- kTollege unter Uebergehung älterer Kollegen in höhere Stellen aufrückt. Mir ist sogar ein Fall bekannt, wo einem älteren, allgemein als tüchtig bekannten Geistlihen seine Amtepflichten in ehrverleßender Wetse genommen und einem jüngeren, positiven Geistlichen übertragen wurden. Solche Vorgänge müssen aufs allerentschiedenste verurteilt werden. Zum Schlusse möchte ich meinen {hon früher geäußerten Wunsch wiederholen, daß das Geburtehaus Luthers in ein Luther- museum umgewandelt werden möge.

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