1913 / 111 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 May 1913 18:00:01 GMT) scan diff

a

Die laufenden Einnahmen aus dem Schleppbetriebe sind in jedem

Rechnungsjahre in nachstehender Reihenfolge zu verwenden : S je Deckung der aufgêäwendeten Betriebs- und Unterhaltungs--

osten,

b. zur Bildung eines Erneuerungsfonds für die einer besonderen Abnuzzung unterliegenden Einrichtungen (S 9),

c. G erzinsung und Tilgung des Anlagekapitals mit 43 vom

undert,

a. zur Bildung eines Ausgleichsfonds für die Deckung etwaiger Fehlbeträge (S 10).

Der verbleibende Reinüberschuß wird an den Staat und die Garanten nah Verhältnis der übernommenen Kostenanteile verteilt. s Außergewöhnlihe Einnahmen fließen, soweit sie niht dem Bau- fonds zuzuführen sind, dem Ausgleichsfonds (S 10) zu.

9.

Zum Zwecke der Erneuerung der einer besonderen Abnußzung unterliegenden Teile der Schleppeinrihtung wird ein Erneuerungsfonds 8 þ) gebildet, dem alljährlih ein angemessener Say vom Hundert der für diese Teile aufgewendeten Kosten aus den nach Deckung der Betrieb3- und Unterhaltungskostzn verbleibenden Reineinnahmen zu- zuführen ist. Reichen die Reineinnahmen eines Jahres zur Abführung des erforderlihen Betrages niht aus, so ist der Fehlbetrag in den folgenden Jahren zu ergänzen, bevor Beträge zur Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals verwandt werden.

S-1D.

Zur Deckung unvorhergesehener Ausfälle und Ausgaben wird ein Ausgleihsfonds 84) gebildet. Diesem Fonds fließen abzesehen von den außergewöhnlihen Einnahmen 8 Abs. 3) zwanzig vom Hundert des nah Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals mit 41 vom Hundert verbleibenden Reinübershufßes zu, bis der Fonds zehn vom Hundert des verausgabten Anlagekapitals erreicht hat.

S L

Die Beträge, welhe von den beteiligten Verbänden auf Grund der übernommenen Verpflichtung der Staatskasse oder jenen von dieser zu erstatten sind, ebenso die Beträge, die den Erneuerungs- und Ausgleihsfonds zuzuführen oder zu entnehmen find, werden nah An- börung von Vertretern der Garantieverbände für jedes Nechnungsjahr von dem zuständigen Minister und dem Finanzminister endgültig fest-

estellt. E & 12.

Bei der Aufbringung und Ünterverteilung der aus dieser BVer- vflihtung den Provinzen, Kreisen und Gemetnden erwachsenden Lasten finden die geseßlihen Vorschriften über die Mehr- und Minder- belastung einzelner Kreise und Kreisteile sowie der 88 9 und 20 des Kommunalabgabengesezes vom 14. Juli 1893 (Geseßsamml. S. 152) Anwendung.

S TO:

Die Urkunden, durch welche die im § 6 genannten Verpflichtungen übernommen werden, sind stempelfrei. 8 14 Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der im § 5 erwähnten Kosten eine Anleibe durch Veräußerung eines entsprehenden Betrages von Schuldverschreibungen aufzunehmen. An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Shatanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schaßanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird er- mächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen dur Ausgabe von neuen SYhayanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlihen Nennbetrage zu beshaffen. Die Schaßanweisungen fönnen wiederholt ausgegeben werden. Schatzanweifungen oder Squldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Sÿhatanweisungen bestimmt sind, hat die Haupiverwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers 14 Tage vor dem _Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf niht vor dem Zeilpunkte beginnen, mit _dem die Verzinsung dec einzulösenden har E e Si t A

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E627 eitaugan g O r R e R

FA e uwd, Part tr U iei rad in weihen Béêträgen, zu welhem

Ansfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen rsen die Schaßanweisungen und die Schuldverschreibungen veraus-

bestimmt der Finanzminister.

Verwaltung und Tilgung der An-

19. Dezember 1869 (Geseßz-

Gefeßes vom 8. März 1897 (Geseßsamml.

gabt werden sollen, Im übrigen kommen wegen leihe die Vorschriften des Geseßes vom samml. S. 1197), des j S. 43) und des Geseßes vom 3. zur Anwendung. l S 8 15. : | Die Vorschrifi-n der §8 1 und 2 des Gefeßes treten für die einzelnen Wasserstraßen mit dem Zeitpunkte in Kraft, an dem der zuständige Minister den Betrieb auf ihnen für eröffnet erfläct. Im übrigen tritt das Gesey sofort in Kraft. S 16.

Die Ausführung dieses Gesezes erfolgt dur die zuständigen Minister. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Neues Palais, den 30. April 19183. (E S) Wilhelm k.

von Bethmann Hollweg. von Tirpiß. Delbrü. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. von Heeringen. Freiherr von Schorlemer. von Dallwiß. Lengze.

S. 155)

Mai 1903 (Geseßsamml.

Ministerium der geistlihen und Unterricht s-

angelegenheiten. Dem Oberrealschuldirektor Hans Meinardus is die

Nr. 102174 über 300 Æ, Lit. E 300 M, über 300 #, Lit. E Nr. Nr. 127860 über 200 M;

Direktion der Oberrealschule in Saarbrücken übertragen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Der Regierungsbaumeister Schweichel, r bei präsidium in Hannover, ist als Vorstand des Meliorationsbau- amts nah Merseburg verseßt worden.

Ministerium des Innern. Der Regierungsassesor Freiherr von Dungern in Minden ist zum Mitgliede des der Regierung in Minden an- gegliederten Oberversicherungsamts ernannt worden.

Liste jahr 1912 für fraftlos erklärten vershreibungen und preupßli}chen ckchaßzanweisungen.

I. Kon solidierte 4prozentige Staatsanleihe:

von 1908: Nr. 946447 über 1000 #:

von 1909: Lit. D Nr. 980258 über 500 Nr. 980259 über 500 H, Lit. D Nr. über 100 M.

n Etats S taats\schul

Lit. C

H,

980263 500 M, Lit. J

bisher beim Ober- |

|

j j | j

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Lit. D 300 Æ, Lit. über 300 16, Lit. Nr. 229213 über 200 M; von 1883: Lit. D Nr. 454548 über 500 H;

von 1884: Lit. Hl Nr. 40855 über 150 A;

J Nr. 48148 bis 48151 über je 3000 M, Lit, über 2000 M, Lit. E Nr. 1075158 über 300 M;

Nr. 254497 über 500 4, Lit. E Nr. 274341 über 300 4;

Li Na.

Serie 1 Lit.

Nr. 23115 über 1000 4, i i

1000 16, Serie I_Lit. F Nr. 29927 fiher 1000 #6, Seris I

Lit. E Nr.-29928 5er 1000. AMhtet Del

Berlin, den 11. elfelde, den 5. Mal Königlich Preî 5; e v

TI. Konsfolidierte 31/2

Staatsanleihe:

von 1876—79: Lit. D

Nr. 63551 über 300 44, Lik.

von 1880: Lit. E Nr.

Nr. 120698 über

von 1881: Lit. A Nr.

Nr. 100860 über 2000 4, Lit. B Lit. B Nr. 104798 über 2000 M, 1000 M, Lit. D Nr. 178737 über 500 über 500 46, Lit. F Nr. 144154 über 200 M;

von 1882: Lit. C Nr.

Nr. 273956 über 1000 A, Lit. C Nr. Nr. 300333 über 500 #6, Lit. E Nr. 497837 über E Nr. 519645 über 300 6, Lit. E Nr. 542420

1 E

von 1885: Lit. B Nr. 407207

von 1894: Lit.

von 1887, 1888: Lit. C

Nr. 120936 über 1000 M, Lit. F Nr. 74673 über 200 s;

von 1889: Lit. C Nr

von 1890: Lit. B Nr.

Nr. 290001 über 1000 4, Lit. D Nr. Üt. E Nr. 362687 über 300 H, 300 46, Lit. E Nr. 414953 bis Lit. E Nr. 488595 über 300 #, Lit. E Nr. 524369 über 300 M, Lit. E Nr. über Nr. 141834 über 200 Æ, 198532 über 200 M;

524370

300 46, Lit. Nr:

von 1892, 1893, 1895 :

Lit. F Nr. 226183 über 200 A.

IV. Konsolidierte 3prozentige Staatsanleihe : von 1891: Lit. C Nr. 17674 bis 17681 über je 1000 M, Lit. D Nr. 49698 über 500 6, Lit. D Nr. über je 500 M;

von 1892—1894: Lit.

Lit. D Nr. 138949 über 500 A;

von 1895, 1896, 1898:

über je 500 6, Lit. E Nr. 146629 über 300 M. V. 4prozentige preußische Schaßanweisungen: Serie 1 Li

von 1907: 7. Nt. 21444

Haas. @

Lit. E Nr. 120697 über 300 M, 300 6, Lit. E Nr. 287799 über Lit. E Nr. 301208 über 300 M, Lit. E Nr. 358136

A

F Nr. 386426 über 200 M. ITI. Konsolidierte 31/5 prozentige Staatsanleihe:

Lit. D- Nr. 284365 über 500 6,

(vormals 4) prozentige

Nr. 22314 über 500 4, Lit. E F. Nr. 18735 über 200 #6; 102173 über 300 4, Lit. E

Lit, P

64968 über 5000 1, Lit. B Nr. 103790 über 2000 4, Lit. C Nr. 190606 über Á6, Lit. D Nr. 192431

386593 über 300 M,

273955 über 1000 M, Lit. C 273957 über 1000 M,

542421 über 300 M, Lit. F

Nr. 97543 über 1000 44, Lit. C Lit. E Nr. 169997 über 300 ,

249579 über 1000 4, Lit. D

182323 über 2000 A, Lit. C 490637 über 500 M, Lit. E Nr. 400775 über 414959 über je 300 M, Nr. 541191 Lit. F 200 M,

200 M,

über 300 H, Lit. E 555373 über 300 M, Lit. F Nr. 152141 über

Lit. F Nr. 226182 über

61884 bis 61887

C Nr. 112499 über 1000 f,

Lit. D Nr. 191052 bis 191055

t E Nr. 18079 über 2000 é, über 2000 4, Série I Lit. V Serie gee F Nr. 24861 über

ét (

s ort HERFA “cht, C! abor Staatspapiere. ar mm Lübe.

wie Durchlauht den Prinzen Heinrich E Naß 1 Notifizierung Thronbesteigung Durchlaucht des Fürsten Heinrich Heute vormittag nahmen Seine | den beurlaubten Chef des Militärkabinetts leutnants Freiherrn Marschall und des fabinetts, Admirals von Müller entgegen.

D; D, | hauptbank Nachmittag

| vorsäßlich ¿ zugleich

| verwendete î ite der Anstiftung aufgehen und demgemäß

Nichfamflichés.

Deuts Preußen. B

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen, gestern vormittag in Potsdam Seine

„W. T: B.“ meldet,

der

Am Tage der Landtagswahlen, Freitag, den 16. Mai Bureaus und Kassen der Reichs-

bleiben die

Ueber die Beratungen

zweiter Lesung ist folgendes mitzuteilen. An die Spigze der Vorschriften des

| Ueberschrift „Täterschaft und Teilnahme“ erhalten hat, sind Bestimmungen gestellt, „mittelbarer Täter“ definieren. n strafbare Handlung selbst begeht, „mittelbarer Täter“, wer hie einen anderen begehen grundsäßliche Aenderung beschlossen.

durch ei eine wichtige erster Lesung jollte

Jn

| wegen Anstiftung gleichgültig sein, ob der zur

Tat Veranlaßte sich selbst Nach den Beschlüssen der

Unterscheidung zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung Mittelbare Täterschaft soll der Regel

wieder in Geltung.

nah nur da gegeben sein,

| Tat Veranlaßten der Vors

j l

j |

| jem, wortlich gemacht hat, sondern es Meinung Lit. D | handele vorsäglih oder niht vorsäßlich. Git. D Nr. 980262 über 500 Æ, | wer eine Strastat durch einen vermeintlich Unzurechnungs- Nr. 124672 über | f

| j |

| Anstiftung dagegen da, wo der die Tat

handelt. Ausschlaggebend

der Veranlasser der

fähigen ausführen läßt,

| bleiben, wenn sich nachtr

Begriff der mittelbaren Täterschaft in dem Begriffe

ob der Veranlaßte wirklih si

ches Nei ch. erlin, 13. Mai 1913.

zur Seiner Hochfürstlichen E Rab f C Majestät die Vorträge des vertretenden Oberst- Chefs des Marine-

S

s geschlossen.

der Strafrechtskommission in 5. Abschnitts, der die

welche die Begriffe „Täter“ und „Täter“ ist danach, wer eine ist

läßt. Damit

der jeßt vielfah in der Praxis für eine Bestrafung Ausführung der strafbar gemacht hat oder nicht. zweiten Lesung tritt dagegen die

wo dem zur Ausführung der im strafrechtlihen Sinne fehlt Ausführende vorsäßlich soll indessen in leßter Linie nicht strafrechtlih verant- soll darauf ankommen, ob war, der Veranlaßte So U L Bi

als mittelbarer Täter strafbar

zurehnungsfähig war, strafbar bleiben, wer z. die erforderliche Einsicht

- findet, ist schon durch die

und umgekehrt soll wegea “Anstiftung B. ein Kind, das nach seiner Ansicht hat, zur Ausführung einer Handlung veranlaßt, während fich später herausstellt, daß dem Kin Einsicht fehlte. Diese Fragen sind durch ausdrüciiche Vor- schriften klargestellt. Der Begriff der Anstiftung ist selbst- verständlih gegenüber den Beschlüssen erster Lesung ent- sprechend eingeschränkt. Im 6. Abschnitt (Zusammentreffen mehrerer Geseßes verleßzungen) ist die verschiedenartige Behandlung der Fälle, wo eine und dieselbe Handlung mehrere Gesetze verleßt, und der Fälle, wo mehrere selbständige Handlungen vorliegen, Jdeal- und Realkonkurrenz beibehalten worden. Von der Regel, daß bei Verlegung mehrerer Geseße dur eine und dieselbe Handlung das shwerste Geseb Anwendung Beschlüsse erster Lesung eine Ausnahme gemacht; es ist der Möglichkeit vorgebeugt, daß den Täter dem Maße nah eine geringere Strafe trifft, als dies nah dem milderen Geseze zulässig wäre. Jn den Beschlüssen zweiter Lesung ist in Ausbau dieses Gedankens ferner hervorgehoben, daß auch auf eine mildere Strafart auf Grund des \{hwereren Geseßes nur erkannt werden darf, wenn das mildere Geseg diese Strafart gleichfalls zuläßt. Da die Haftstrafe nah den Beschlüssen zum Besonderen Teil auch für Vergehen angedroht ist, so ift sie auh bei den Bestimmungen über die Realkonkurrenz berüdsichtigt. Dabei find die Bestimmungen im S 77 des geltenden Straf- gesezbuchs mit der Maßgabe übernommen, daß die Gesamt- dauer der Haft zwei Jahre nicht übersteigen darf. Jm An- \{chluß an die Bestimmungen über Jdeal- und Realkonkurrenz hat die Kommission auch den Begriff des fortgeseßten Delikts geseßlich festgelegt. | : :

Von den Beschlüssen zum 7. Abschnitt (Strafantrag) ist hier nur hervorzuheben, daß für die Erben des Verletzten, der vor Ablauf der Antragsfrist stirbt, mit dem Tode eine neue Antragsfrist beginnt. Der 8. Abschnitt (Hauptstra fen, Schadensersa ß) ist aus dem oben bereits erwähnten Grunde durch Vor- schriften über die Haftstrafe ergänzt. Jhr Mindestbetrag ist auf eincn Tag, ihr Höchstbetrag abgesehen von den Fällen der Realkonkurrenz auf drei Monate festgeseßt. Auch die Vollstreckung der Hast ist durch besondere Vorschriften geregelt. Jn den allgemeinen Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafen hat die Kommission grundsäßlich daran festgehalten, daß Zuchthaus- und Gefängnisgefangene im Anfange der Strafzeit drei Monate in Einzelhaft zu halten sind; die erforderlichen Ausnahmen soll das Strafvollzugsgeseß festseßen. Bei Einschließungsgefangenen, Haftgefangenen und Jugendlichen entscheidet bezüglich der Einzelhaft das Ermessen der Anstaltsbehörde; den Haftgefangenen stehen die wegen Beitelns, Landstreichens usw. zu Gefängnis Verurteilten gleich. Die Anstaltsbehörde fann die Einzelhaft ver- längern; über drei Jahre hinaus darf jedoch ein Ge- fangener von besonderen Fällen abgesehen nur mit seiner Zustimmung in Einzelhaft gehalten werden. Gesuchen um Einzelhaft ist möglichst zu entsprechen. Unzulässig ist Einzelhaft bei Gefangenen, deren körperlichen oder geistigen Zu- stand sie gefährden würde. Die vorläufige Entlassung ist gegenüber Zuchthausgefangenen an strengere Voraussezungen geknüpft. Sie soll ihnen erst gewährt werden dürfen, nachdem ie drei; Viertel der Strafzeit, mindessens aber ein Jahr erbüßt hüben. - Bedingte Strafaussezung is auch ei subsidiären Freiheitsstrafen zugelassen, Die Vor- rift, daß der Versu der Beitreibung einer Geldstrafe unter- bleiben kann, wenn er feinen Q Meri ist im Juteresse des Verurteilten dahin ausgebaut, daß von dem Versuch einer Beitreibung auch dann Abstand genommen werden fann, wenn die Beitreibung nur aus dem unbeweglichen Vermögen erfolgen fönnte. Der Grundsaß, daß eine Geldstrafe in den Nachlaß eines Verurteilten niht vollstreck werden darf, ist aufrecht- erhalten; ob für Zoll- und Steuerdelikte eine Ausnahme an- gezeigt ist, wird beim Einführungsgeseß zu prüfen sein.

Jm 9. Abschnitt (Nebenstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung) sind hauptsächlih die Vor- schriften über das Arbeitshaus umgestaltet. Zunächst ist im Be- sonderen Teil die Zulassung von Arbeitshaus bei der Erpressung und beim gewerbsmäßigen Glücksspiel beseitigt. Jm übrigen ist der Gedanke durchgedrungen, daß in das Arbeitshaus die fog. mittlere Kriminalität gehört; auf Unterbringung in einem Arbeits- hause soll daher nur neben Gefängnisstrafen erkannt werden dürfen, die mindestens einen Monat und höchstens ein Jahr betragen. - Die Dauer der Unterbringung bestimmt das Ge- richt; doch soll die Landespolizeibehörde den Verurteilten bei \chlehter Führung über die bestimmte Zeit hinaus bis zu einer geseßlich festgelegten Höchstdauer zurückbehalten dürfen. Für den Vollzug des Arbeitshauses sind allgemeine Richtlinien gegeben. Das Arbeitshaus soll von anderen Anstalten sozialer Fürsorge und von den Strafanstalten tunlichst getrennt sein; die Arbeiten, zu denen die Jnsassen innerhalb und außerhalb der Anstalt anzuhalten sind, sollen ihren Fähigkeiten entsprehen und ihr Fortkommen zu fördern geeignet sein. Auf die Hebung der Arbeitskraft und der geistigen und sittlichen Fähigkeiten des Verurteilten soll Bedacht genommen werden. Grundsäglih soll der Vollzug in Gemeinschaft stattfinden. Doch ist Einzelhaft niht s{lechthin ausgeschlossen. A i der Gemeinschaftshaft sollen Diebe, Hehler und Betrüger einer- seits und die Zuhälter andererseits je eine besondere Gruppe bilden und von den übrigen Insassen getrennt gehalten werden. Das Nähere über die Einrichtung des Arbeitshauses und die Behandlung der Insassen soll nah diesen Richtlinien dur Ausführungsbestimmungen des Bundesrats und Verwaltungs- vorschriften der einzelnen Bundesstaaten festgeseßt werden.

An den sihernden Maßnahmen des Wirtshausverbots und der Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt sind Aenderungen von grundsäßlicher Bedeutung nicht zu verzeichnen. Die dem Gericht in erster Lesung eingeräumte Befugnis, gegen- über Geisteskranken oder geistig Minderwertigen die Verwah- rung in einer öffentlihen Heil- oder Pflegeanstalt anzuordnen, ist aufrecht erhalten. Vorausseßung ist, daß der Betreffende wegen Geisteskrankheit freigesprochen oder außer Verfolgung gesezt wird oder daß er nach den besonderen Bestimmungen über geistig Minderwertige verurteilt wird. In diesen Fällen hat das Gericht zu prüfen, ob die öffentliche Sicherheit die Verwahrung des Angeschuldigten in einer öffentlichen Heil- oder Pflegeanstalt erfordert; bejaht es die Frage, so muß die Verwahrung angeordnet werden. Soll die Verwahrung über zwei Jahre ausgedehnt werden, fo hat das Gericht von Amts wegen darüber zu entscheiden, ob sie fortzudauern hat; beschließt es die Fortdauer, so ist zuglei zu bestimmen, wann die gericht-

iglih ergibt, daß die Mittelsperson

lihe Entscheidung von neuem einzuholen isi. Wird die Ver-

Kinde bie

hrung niht angeordnet, so kann der Angeschuldi ( 4juzaufsiht gestellt werden. Auch die ‘Masnahme der ewohnheits-

¡herungshaft gegenüber besonders gefährliche fbrechere E | vid

ei Regelung der Verjährung (11. Abschnitt) hat di ¡mmission daran festgehalten, daß feine ee d jährung, sondern eine, Verlängerung der Verjährungsfrist lassen ist, Die einzelne Verlängerung darf die ursprüng- je Dauer der Verjährungsfrist nicht übersteigen; insgesamt f die Verjährungsfrist bei Verbrechen um höchstens zehn hre, bei Vergehen um höchstens drei Jahre verlängert werden. Mit Ausnahme des 12. Abschnitts (Wiedereinsegzung) damit die zweite Lesung des Allgemeinen Teils für Ver- chen und Vergehen beendet. Jm Anschluß daran hat die nmission, auch den Allgemeinen Teil des Buches „Ueber- jungen“ in zweiter Lesung erledigt; auf die hierbei ge- jen Beschlüsse wird, soweit erforderlih, später zurü- immen sein.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 9. Mai S. M. S eeadler in Daressalam, S.M.S. „Geier in Port Said, M S. „Nürnberg“ mit dem Chef des Kreuzer- jhwaders in Kiukiang (Yangtse) und S. M. S. Flußkbt saterland“ in Hankau (Yangtse), am 10. d. M. S. M. S. söwe“ in_Daressalam eingetroffen. E

L ___ Oesterreih-Ungarn. Jn der gestrigen Sißzung des böhmischen Landes- ¿\chusses wurde, wie „W. T. B.“ R E her von der Landesbank noch von der Regierung, die während bisherigen Obstruktion Geldgeber des Landes maren nzielle Hilfe zu erwarten sei. Es wurde mit den Stimmen Mchehen gegen die Stimmen der deutshen Minderheit lossen, der Finanzreferent solle mit anderen Jnstituten bindung suchen, um ein weiteres Darlehen bis zum Höchst - age von vierundzwanzig Millionen Kronen zu erhalten.

Frankreichz.

Jn dem am Sonnabend abgehaltenen Ministerrate de der Handelsminister bevollmächtigt, einen Geiéipntronet, ffend die Beteiligung Frankreichs an der Jnter- fionalen Ausstellung für Buchgewerbe und aphik in Leipzig im Jahre 1914, vorzulegen. e aae hat gestern in Vichy vor ) T n eine Rede gehalten, in der er laut 9 R T E ausführte: is Frankceih hat Dank der Republik seinen Plaß in der Welt trgefunden. Um diesen Plaß zu bewahren E um unsere lung zu befestigen, brauen wir ein Heer, das in der Lage ist jedwedem in Wettstreit zu treten. Dies is der Grund, alb wir kühn und ents{chlossen das bedeutende Opfer von dem è verlangt haben ; wir waren überzeugt, daß die Existenz reichs mit diesem Opfer vecknüpft sei. Wenn so deutliche heiten an den Tag treten, wte z. B., daß das Heer eines Nach- des 500 000 bis 850 000 Mann mehr zählt als das unsere wir dann und könnt ihr dann untätig bleiben? Nein! Unser land hat die Fehler der Vergargenbeit gut gemacht und hat den } erobert, den niemand ihm wieder nehmen kann, wenn ihr es , Frankreich muß ein Heer baben, das nicht nur quantitativ, n auch qualitativ ftark ist. Frankreiß muß es verstehen, ih ng zu verschaffen und gegebenenfalls zu siegen. Ihr werdet die er von morgen sein, wenn ihr es wollt.

Die Rede des Kriegsministers wurde

mmen.

Nußland. Der Verkehrsminister hat der Reichsduma einen Geseßz- urf zugehen lassen, der 16 Millionen Rubel für die Peru des St. Petersburger Vorortverkehrs

begeistert auf-

JFtalien.

N Lt Der Prinz Carl von Rumänien ist vorgestern nach- 1g in Nom eingetroffen und vom König Victor Emanuel è den Ministern am Bahnhof empfangen worden. Abends zu Ehren des Prinzen Hoftafel statt, an der unter anderen denträgern auch der Ministerpräsident Giolitti und der P S (* ad Giuliano teilnahmen. Der g brachte laut Meldung des „W. T. B.“

E s f E „Königliche Hoheit! Mit lebhaftem Vergnügen begrüße i te Königliche Hoheit als Gast Ftaliens i n A R n, aus dem dite edle rumänishe Nation ihren ruhmreihen prung genommen und von dem sie ihr harakteristisches Ge- ige und ihre hohe Mission der Zivilisation empfangen hat. Ie Maiestät, der König Carl, der die Geschick: Namäniens mit her Weisheit leitet, hat mir durh den Besuch Eurer König- jen Hoheit eine große Freude bereitet und entsprechend den [n Banden des Gefühls und des Interesses, die beide Völker tuen und an denen sich die Politik beider Regierungen be- sert mit diesen Gefühlen erhebe ich mein Glas auf Seine L LniDe amilie! Ihre Majestät die Königin und die Wsyf milie. Jh trinke auf die Wohlfahrt

er Prinz Carl erwiderte: „Sire! Tief bewegt dur die freundlihen Worte Eurer hat, bitte ih Sie, meinen ehrerbietigsten Dank für den fo wollenden Empfang entgegenzunehmen, den Eure Majestät 1 bereiten geruht hat. Ich werde mi beeilen, meinem ge- ¿n Oheim die so s{chmeichelhaften Worte Eurer Majestät zu [mitteln und werde thm von ten unzähligen Aufmerkjamkeiten \)ten, mit denen mich Eure Majestät zu überhäufen beliebt , ebenso bon den Gefühlen Eurer Majestät, die so voller indschaft für Rumänien sind. Ih wüßte niht hinreichend drücken, wie mein Herz von Dankbarkeit für Eure estât erfüllt ist. Die Zeichen hohen Wohlwollens und ister Güte, die mir Eure Majestät gegeben haben, werden si ls aus meinem Gedächtnis verwischen, und mein erster Besuch elen wundervollen Lande wird mir die angenehmste Erinnerung er Jugend bleiben. Durchdrungen von ded Gefühlen treuer alte an Eure Majestät bitte ich Eure Majestät, mir zu pen, das Elas zu erheben auf Curer Majestät kostbare Ge- fit ebenso wie auf die Gesundheit Ihrer Majestät der Königin er ganzen Königlichen Familie, und Eure Majestät gleichzeitig ¡nwandelbaren Freundschaft zu versichern, die der König, mein m, für Gure Majestät hegt. Es leben Ihre Majestäten, es Jtalien?“

Gl Dev Deputiertenkammer wurde am Sonnabend ebatte über den Bericht der Untersuchungskommission der Unterschleife beim Bau des Justizpalastes tot. Der Kammerpräsident Marcora schlug, obiger zufolge, vor, die mit der Untersuchung beauftragten

im Bureau der Kammer niederlegen. Dieser {lag wurde einstimmig angenommen. Der präsident Giolitti hielt es für notwendig,

Deputierten die Bemweisstücke gzugänglich zu

Vizepräsidenten der Kammer mit der Auswahl der Stücke zu betrauen, die gedruckt den Abgeordneten zugestellt werden sollten ; so fönne die Kammer in einigen Tagen weiter beraten. Zum Schluß wies er auf die völlige Zurückhaltung der Regierung

gänzlich unpolitishen Angelegenheit niht durch irgend eine politische Erwägung getrübt werden solle. Der Antrag Giolitti wurde einstimmig angenommen und die Sißung geschlossen. s è Spanien.

Der König ist vorgestern vormittag von Paris wie i M eingetroffen. : G Hp Der Ministerpräsident Graf Romanes und der Minister

, Minist j le Minister des Aeußern Pichon haben, wie „W. T. B.“ meldet, Tele- rae mit einander gewechselt, in denen sie versichern, daß “s Neise des Königs von Spanien nah Paris ein Beweis der En Freundschast zwischen Frankreih und Spanien sei U ienen Einfluß auf die wirtschaftlihen und politischen Beziehungen der beiden Länder ausüben werde.

Eine Abordnung d C is ch N / 2 g der armenishen Nation f L ammlung unter Führung des Patriarchen Arschoran bat ps Großwesir eine Denkschrift über die Wünsche der rmenier nah verfassungsmäßiger Regierung, Rückgabe der von den Kurden weggenommenen Ländereien, Bestrafung der kurdishen Räuber und nah Schußmaßregeln gegen künftige Ma ungen überreicht. i S : _ Die Denkschrift führt laut Meldung des ,W. T. B.* aus, daß die Zustände in den Wilajets Adana, S Diarbekir und Bitli sih 11ändig vershlechtern, und daß die Mohammedaner in Kleinasien an eine völlige Vernichtung der Armenier zu denken schienen Die Denkschrift fordert energische Maßregeln zugunsten der Armenier und S der Pforte auf Behörden, Presse und Bevölkerung, um N T rey für die Armenier und unheilvolle Folgen für das Neich __ Nah einer Meldung des „Neuterschen Bureaus“ haben sich im Anschluß an die Wiederbesezung von Prevista durch die Bulgaren zwischen Bulgaren und Griechen Gefechte ent- sponnen, die am Sonnabend mit einem Kampfe bei Eleutheria ihr Ende erreichten. In diesen Gefechten hatten die Griechen 14 Tote und 32 Verwundete, die Bulgaren rund 300 Tote und Verwundete. Griechen und Bulgaren drückten sich gegen- seitig das Bedauern über die Vorfälle aus und kamen überein eine gemischte Kommission zu bilden, die eine neutrale Zone zur e neuer t abgrenzen soll. Ï Gemäß dem von dem Vertreter Montenegros P und den Admiralen des internationalen a as zeichneten Protokoll wird die Räumung Skutaris morgen nachmittag 2 Uhr erfolgen. Einer Meldung der „Tribuna“ zufolge sind die zur Besezung von Skutari bestimmten Matrosenabteilungen der Blockadeflotte vorgestern abend in San Giovanni di Mevua gelandet. : Dor transport der türkischen Truppe 8 Albanien erfolgt durh Dampfer der A Schiffahrts- verwaltung, die vom Marineministerium ressortiert, ohne der türkischen Kriegsmarine anzugehören. Die Truppen Essad Paschas werden sich in Durazzo einschiffen, die Ali Risa Paschas und Dschawid Paschas in Valona.

i Griechenland. : Die Negierung hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ die Seebehörden angewiesen, die Auswanderung von Personen im Alter von 16 bis 41 Jahren streng zu verbieten.

Rumänien. O , E „n der Deputiertenkammer erklärte der Ministerpräsident Majorescu laut Bericht des „W. T. B.“ auf eine Jnterpellation des konservativen Abgeordneten Grecianu über die durch die Erklärungen des Führers der konservativen zartei Carp geschaffene Lage:

Die einzigen kon}titutionellen Faktor le U ie Ni 3 zigen fon nellen Faktoren, die über die Richtungs- linie und das Schifsal der Regierung entscheiden könnten, seten Tee König und das Parlament. Jeder Versuh einer Aktion, von seiten welcher Per|önlichkeit er auÿ immer erfolge, würde, wenn er eine konstitutionelle Wirkung haben könnte, ein Zeichen der Anarchie und ein bürgerltihes Pronunciamento sein.

gestern

1 rutdes | Da die Frage nun aber cinmal e y h - r Hi of c : 1 ;

L EtE ruadeugeben, die Kammer, durch ein deutlihes Votum ihren Der Abg. Grecianu schlug eine Tagesordnung vor, in der der Regierung das Vertrauen ausgesprochen werden sollte. Die Liberalen erklärten, sie würden gegen die Tagesordnung stimmen, da es sich um eine innerpolitische Frage handele Bei der- Abstimmung stimmten 85 Abgeordnete für die Tages- ordnung, 15 Liberale dagegen, und 16 Abgeordnete enthielten sih der Abstimmung, darunter sehs Minister und zehn von den Erklärungen des Ministerpräsidenten nicht befriedigte konservative Abgeordnete. i

: Serbien. Die Skupschtina hat gestern an Stelle des zurü ( hat geste S urücf- getretenen Altradifalen Stojkowitsh Dr. Stanoje “Vukéé- wit\ch zum Ersten Vizepräsidenteh gewählt und sich hierauf bis zum 23. Mai vertagt.

Bulgarien.

Die Antwort der Verbündeten auf die letzte 9 der Mächte ist laut Meldung des „W. T. B.“ A e mittag überreiht worden. |

Die Regierung hat den bulgarischen Gesandten in London Madjarow ermächtigt, die Friedenspräliminarien zu unter- zeichnen. Der Präsident der Sobranje Danew begibt sich heute nah London und der Finanzminister Theodorow nah Paris. Der frühere Gesandte in Konstantinopel Sarafow geht nah Athen, um gemeinsam mit dem dortigen bulgarischen Gesandten bei der griechishen Regierung die Unterhandlungen wegen der Festseßung der künftigen griechish-bulgarischen Grenze zu eröffnen. e

i Amerika.

Einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge hat der Staats- sekretär Bryan in einem langen Telegramm den Gouverneur von Kalifornien gebeten, die Unterzeihnung des Geseßes über den Landerwerb von Ausländern aufzuschieben. Wenn der Gouverneur einwillige, die Unterzeihnung aufzuschieben,

issare möchten alle darauf bezüglichen Urkunden

würde der Präsident Wilson bereit sein, mit ihm systematisch

Minister-

e 5 E machen, auf Grund deren sie zu urteilen- hätten, und beantragte, die

in dieser Debatte hin, da das Urteil der Kammer in dieser

Conmens von Ausländern entstanden seien, und um Abhilfe zu Bei einem Bankett aus Anlaß der Jahr fei des englisch-amerikanischen Mertens S n Ra Lee der Staatssekretär B r ‘yan eine Rede, in der er, obiger Quelle zufolge, das neue Friedensprojefït des Präsidenten Wilson «als den größten Schritt bezeichnet, der bisher für den Friedensgedanken ersonnen worden sei. Jn dem Projekte sei eine Verständigung zwischen den Vereinigten Staaten und anderen Nationen darüber vorgesehen, daß ‘Krieg nicht eher erklärt werden solle, als bis die Streitfrage von einem inter- nationalen Schiedsgerichte untersuht worden fei. Hierdurch würde Zeit für die Trennung von realen und idealen Fragen und für die Bearbeitung der öffentlichen Meinung, die sich immer mehr dem Friedensgedanken zuwende, gewonnen. Am Schlusse seiner Rede sagte Bryan, diejenigen, die an den Erfolg des Wilfonschen Projektes glaubten, hegten die Hoffnung, daß wenn es von den Vereinigten Staaten und einigen anderen Nationen angenommen wäre, es auch bei den anderen Nationen untereinander durchgeführt werden würde, bis \chließlich alle Nationen auf der Erde durch Abkommen miteinander ver- knüpft wären. i Die Bordensche Flottenvorlage ist am Sonn- abend, wie „W. T. B.“ meldet, in der Kommission des canadischen _Unterhauses angenommen worden, worauf die Sißzung geschlossen wurde. Die Zusaßanträge wurden mit einer Mehrheit von 32 Stimmen abgelehnt. Unter Unruhe vertagte sih das Haus, da die Opposition wegen der Schließung der Sißzung ungehalten war. Die dritte Lesung wird wahr- scheinlich Anfang nächster Woche stattfinden. : ;

- Nach einer Depesche aus Nogales (Arizona) hat in vergangener Woche bei Guaymas im Staate Sonora eine dreitägige Schlacht zwischen mexikanischen Bundes- truppen und Aufständischen stattgefunden. Einer Meldung des Generals Obregon zufolge sind 500 Mann Bundestruppen getötet und 200 verwundet worden. Y ss

Asien.

___ Jn Urga haben geheime Beratungen der mongolischen Fürsten, der Minister und anderer Würdenträger stattgefunden woe nh eine erdrückende Mehrheit dafür aus\prah, daß die Mongolei ein von Rußland und China vollkommen unabhängiger Sia r me Mie W D B“ meldet, kamen die mongolishen Fürsten und ‘die Minister bei den Beratungen zu dem Schluß, daß eine Anerkennung des Protektorats Rußlands zweifellos eine Angliede- rung der Mongolei an Rußland zur Folge haben würde. Wenn andererseits die Mongolen die Souveränität Chinas anerkennen würden, so würde China sih bemühen, sie sih wieder unter- zuordnen. _Der Minister des Jnnern erklärte: „Wir haben ein Joch abgeschüttelt und dürfen nicht unter ein anderes geraten sondern müssen mit allen Mitteln die volle Unabhängigkeit an- streben.“ És wurde daher beschlossen, die Freundschaft Ruß- lands insoweit zu bewahren, als dieses die mongolischen Interessen nicht verlete. : i Afrika. Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Nachri 18 s M as e L mit etwa 5500 Mann vie 30 kin Daza gelegene Kasbah Mi ‘ingster Widerstead E Fasbah Mjsum ohne den geringsten

Koloniales.

Der Wert der Hochländer von Neumeckleuburg

Ñ S (Deutsch Neuguinea) :

wird von Professor Dr. Sapper in einem im „Deutschen Kolonial- blatt veröffentlihten Aufsaße behandelt. Der Verfasser geht von füdamerikanishen Verhältnissen aus und erklärt den Besitz vo Hohlandgebieten auch dann, wenn sie wirtshaftlich (dur ae bau, Viehzucht, Ackerbau usw) nit nußbar gemacht wehen n A E weil sie Vedeutung haben als zeitweiliger Aufent altsort zur Erholung für Tieflandansiedler. Für Deutsch Neuguinea haben sih aus diesem Grunde der Sattelberg und die dortige Missionsstation einen gewissen Nuf geschaffen. "Für noch günstiger hält Sapper die Verhältnisse in Neupommern und Neu- mecklenburg, wo einige verbältnismäßig ansehnliche Hoghlandsflähen zur Verfügung steben, die einer kleinen Anzahl von Europäern die Schaffung einer selbständigen wirtschaftlichen Existenz in ‘gesunder Höhenlage gestatten könnten. Für besonders geeignet erklärt er das Hochland von Lelet, ein Karstplateau von etwa 800 m mittlerer Höbe, zu dem seit kurzem ein Zugangspfad vorhanden ist. Sapper hat ‘es bereits in dem 1910 erschienenen Bericht über scine 1908 in amtlihem Auftrag unternommene Forshungsreise nach Neumecklenburg (Er- gänzungsheft 3 der „Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten“) mit einem ihm 1890 bekannt gewordenen südamerikanishen Hochland verglichen und wie dieses für zu Kaffeepflanzungen geeignet erklärt. So glaukt er bestimmt, daß etlihe erfahrene und sparsam wirt haftende Kaffeepflanzer auf dem Holland von Lelet ihr qutes Aus- kommen finden können, zumal da die Lage des Sasfeemarktes Gatte günstig ist. Große, zusammenhängende Pflanzungen erscheinen ausß- geslossen, nicht aber kleinere Kaffeegärten. Deutsche Tatkraft hat au auf dem erwähnten Vergleihsgelände von Alta Verapaz zahlreidhe Schwierigkeiten zu überwinden gewußt. Der Bericht shließt: „So betrahte ih noch immer das Plateau von Lelet als ein günstiges ‘An- siedlungsgebiet für einige unternehmende Europäer, gebe aber freitidó zu daß mit ihrer Festseßung der Wert des Plateaus als Erholungsstätte für Tieflandbewohner der Insel vielleicht sinken würde, weil ih fürchte daß mit der Einführung von Zucht- oder Saumtieren die unglückiidher- e Dts nl Neumecklenburg cingeshleppte Zeckenplage auch nah I LOanO von Lelet gebraht werden könnte. Aber wenn es beit 4 en ung gewisser Vorsichtêmaßregeln gelingen würde, die Zeken- plage vom Hochland fern zu halten, so würde ich den Aufenthalt daselbst geradezu für bencidenswert ansehen ; wennglei natürli die immerhin beschränkten Raummaße nur einer kleinen Zahl von Siedlern die Festseßung gestatten können, so hielt ih do das Gebiet bei meinem Besuch 1908 für so wertvoll, daß ih beabsichtigte U) genauer zu untersuchen.“ s

Statistik und Volkswirtschaft.

a Zur Arbeiterbewegung. us euthen (Ober Schlesien) wird dem ,W. T. B.“ ge Ne: Heute früh fehlten 17686 Grubena rbeite E been 2 großer Prozentsaß auf die sogenannten Fetertagsbummler entfällt. uf den fiskalischen Gruben ist die Beleg\cchaft vollzählig Ln (vgl. Nr: 110 d BL) Ah er Ausstand der Bäckergehilfen inParis (vgl. Nr. 110 d V) it am Sonnabend, wie „W. T. B.“ adet I d E Seit mehreren Wochen verlangen diese Bäkergehilfen vi r- ge Gl von der Gewerkshaftskammer des französishen Bäkergew21 bes e Einführung eines wöchentlihen Nuhetages und der actstündigen

zusammenzuarbeiten, um die Uebel aufzudecken, die aus dem

2 ¡N d S Arbeitszeit sowie Lohnerhöhung. Am Sonnabendabend wurden un-