1913 / 115 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 May 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Kiesel, Kapitänlt. von der IT. Marineinsp., der Abschied mit der geseßlichen Pension bewilligt. Fle ck (Heinrich), Lt. zur See vom Stabe S. M. Unienschiffes „Schlesien“, der Abschied aus dem aktiven Marinedienst unter Ueberführung zu den Offizteren der Ref. des Secoffizierkorys bewilligt. Dr. Fritsche, Marineassist. Arzt von der Marinestation der Nordsee, der Abschied aus dem aktiven Marinedienst unter Ueberführung zu den Sanitätsoffizieren der Res. bewilligt. Scharre, Tißck, Fähnriche zur See von der Marine- \{ule, zur Marineres. beurlaubt. Fannsen, Korv. Kapitän a. D., zuleßt zur Verfügung des Staatssekretärs des Neichêmarineamts, die Ausficht auf Anstellung im Zivildienst erteilt.

Kaiserliche Schutztruppen.

Neues Palgis, 13. Mai. Nach erfolgtem Ausscheiden aus dem Königlich sächsishen Heere werden mit dem 22. Mai 1913 în der Shußttruppe für Kamerun angestellt: die Königl. \ähf. Lts. : Schneider im 3. Inf. Negt. Nr. 102 Prinz-Regent Ludwig von Bayern, dieser mit seinem Patent vom 25. Juni 1907, Bier im 7. Inf. Regt. König Georg Nr. 106, dieser mit setnem Patent vom 19. August 1907.

Königreich Preußen. YBetanntmaqhung.

Heute fand im Neuen Palais bei Potsdam die Feier der Vermählung Jhrer Königlichen Hoheit der Prin- zessin Viktoria Margarete von Preußen mit Seiner Durchlaucht dem Prinzen Heinrih XXXIII. Reuß j. L. statt.

Gegen 111/49 Uhr wurden im mit der Verwaltung des Ministeriums des Königlichen Hauses beauftragten und die Geschäfte als Gerichts- stand und Standesbeamter für die Mitglieder des König- lichen Hauses wahrnehmenden Ober-Hof- und Hausmarschall Grafen August zu Eulenburg die Chepafkten unterschrieben und der standesamtliche Aft der Eheschließung vollzogen, welch’ leßterem Seine Königlihe Hoheit der Prinz Friedrich Leopold von Preußen und Seine Durchlaucht der Prinz Heinrih XXXII. Reuß j. L. als Zeugen beiwohnten. Un- mittelbar darauf folgte in der zur Kapelle hergerichteten Yaspisgalerie die fkirchlihe Trauung des Hohen Paares durh den Schloßpfarrer Oberhofprediger D. Dryander. Dieser feierlichen Handlung wohnten die Königliche Familie, zahlreiche Verwandte Seiner Durchlaucht, die erlauhten Gäste, der gesamte Königlihe Hof und eine größere eingeladene Gesellschaft bei. Während des Ringewechselns wurden hinter den Communs dreimal zwölf Kanonenschüsse abgegeben.

Berlin, den 17. Mai 1913.

Der Minister des Königlichen Hauses. Im Allerhöchsten Auftrage. Graf A. zu Eulenburg.

Apollosaal vor dem

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bisherigen ordentlihen Professor Dr. Hans Stille in Leipzig zum ordentlichen Professor in der Philosophischen Fakultät der Universität in Göttingen zu ernennen und dem Kreisarzt, Medizinalrat Dr. Ado) in Prüm bei . seiner Versezung in den Ruhestand den C arakter als Geheimer Medizinalrat zu verleihen. }

Geseg, betreffend die Feststellung des Staatshaushalt8etats für das Etatsjahr 19183.

Vom 10. Mai 1913.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: S E Der diesem Geseg als Anlage*) beigefügte Staatshau2haltsetat für das Etatejahr 1913 wird in Einnahme auf 4 595 736 227 4, nämli auf 4575 827 827 M an ordentlichen und auf 19908400 #4 an außerordent!lihen Einnahmen, und in Ausgabe auf 4 595 736 227 M, nämlich

auf 4 350 749 271 #4 an dauernden und auf 244 986 956 4 an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben festgeseßt. 8 2.

Der diesem Gese als weitere Anlage beigefügte Etat der Ver- waltungs8einnahmen und -ausgaben der Preußischen Zentral. Genofjen- \chaftskfasse für das Etatéjahr 1913 wird

in Einnahme auf 12 000 4 und in Ausgabe : auf 1051 123 festgestellt. Ds

Im Etatsjahr 1913 können nach Anordnung des Finanzministers zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der General- staatsfkasse Schatßzanweisungen bis auf Höhe von 100 000 000 , welche vor dem 1. Januar 1915 verfallen müssen, wiederholt aus-

egeben werden. Auf dieselben finden die Bestimmungen des § 4 bs. 1 und 2 und des § 6 des Geseßes vom 28. September 1866 (Geseßsamml. S. 607) Anwendung.

& 4.

_ Que Vio T geseßlihen Feststellung des Staaishaushaltsetats 1) und der Anlage dazu (F 2) innerhalb der Grenzen derselben geleisteten Ausgaben werden hiermit nachträglih genehmigt.

I 9

S « Der Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes be- auftragt. h L e L H Urkfundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 10. Mai 1913. (1; 9.) Wilhelm.

von Bethmann Hollweg. von Tirpiß. Delbrü. Beseler. von Breitenba ch. Sydow. von Trott zu Solz. von Heeringen. Freiherr von Schorlemer. von Dallwiß. Lengze.

*) Die Anlagen sind hier nicht mitabgedruckt.

Zufolge der Allerhöchst genehmigten Vorschriften, welche den hier affreditierten Botschaftern auswärtiger Mächte aegen- über zu beobachten find, haben sämtliche zum En Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Herren den otshaftern, nachdem dieselben von Jhren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, von Jhren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin und , von Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen und den Prinzessinnen des Königlichen Hauses empfangen worden sind, nah allgemeinem Herkommen den ersten Besuch, und zwar in Person, zu machen. Diese Bestimmung tritt jet in betreff des Königlich italienischen Botschafters in Kraft.

Berlin, den 15. Mai 1913.

Der Oberzeremonienmeister: Graf A. Eulenburg.

Justizministerium.

Dem Landgerichtsdirektor, Geheimen Justizrat Seyffart h in “2 cia ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.

Verseßt sind: der Amtsgerichtsrat Freiherr von Wittgenstein in Neuwied nah Hameln, die Amtsrichter: Künstler in Köslin nah Zeiß, Czerlinsky in Schwerin a. W. nach Gnesen und Steegmann in Unruhstadt nach Mogilno. : -

Der Rechtsanwalt, Justizrat Hugenberg ist in der Liste der Rechtsanwälte bei dem Landgericht in Osnabrück gelöscht.

Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Dr. Georg Cohn vom Landgericht ITT in Berlin bei dem Amtsgericht in Berlin-Weißensee, der Rechtsanwalt Dr. Krzyzankiewicz aus Königshütte i. O. Schl. bei dem Amts- gericht und dem Landgericht in Thorn, die Gerichtsassessoren : Dr. Edmund Meyer und Gerhard Mitlaff bei dem Landgericht T in Berlin, Hammerschmidt bei dem Landgericht in Cottbus, Garms bei dem Landgericht in Göttingen, Dedolph bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cottbus, Dr. Suckel bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Glogau, Kutf ch bei dem Amtsgeriht und dem Landgeriht in Aachen, Dr. Heukamp bei dem Amtsgericht in Quakenbrück, Dr. Groener bei dem Amtsgericht in Dingelstädt, Dr. Schme- ling bei dem Amtsgericht in Greifenberg i. Pomm. und der frühere Gerichtsassessor Baehr bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Königsberg i. Pr.

Der Landgerichtsdirektor Zimmermann in Neisse, der Amtsgerichtsrat von Normann in Potsdam, die RNechts- anwälte und Notare, Geheimen Justizräte Claudius Bojunga und Jüdell in Hannover sowie der Notar, Justizrat Püß in Solingen sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Verseßt sind: der Regierungs- und Baurat Krat, bisher in Cöln, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Königsberg (Pr.), die Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufahs Gustav Meyer, bisher in Emden, als Mitglied (auftrw.) der . Eisen- bahndirektion nah Münster, Me tzel, bisher in Dirschau, als Vorstand des Eiseabahygbetriebsamts 2 nah Düsseldorf,

| Paas, bisher in Mainz, als Vdrstand (auffrw.? des Eisen-

ahnbetriebsamts 1 nah Dirschau, T\chich, bisher in Cassel, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnbetriebsamts nah Emden und Renfer, bisher in Bromberg, zur Eisenbahndireftion nah Cassel sowie der Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Dr.-Ing. Schwarze, bisher in Berlin, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnwerkstättenamts nah Guben, ferner

der Baurat Kopplin von Tapiau an die Elbstrom- bauverwaltung in Magdeburg und die Negierungsbaumeister Schasler von Breslau als Vorstand des Wasserbauamts in Tapiau, Eycke von Brieg nah Glogau (im Geschäftsbereich der Oderstrombauverwaltung) und Kiesow von Hannover nah Neukuhren.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Ernannt sind: der Nevierberginspektor, Bergrat Werner in Celle zum Bergrevierbeamten, die Bergassessoren Sch lißberger bei der Berginspektion am Rammelsberge und Bellmann bei der Bergwerks- verwaltung in Palmnicken zu Berginspektoren.

a

Ministerium der geistlihen und Unterrichts-

angelegenheiten.

Dem Direktorialassistenten bei den Königlihen Museen in Berlin und Privatdozenten in der Philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms-Universität daselbst Dr. Kurt Negling ist der Titel Professor verliehen worden.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Borken, Regierungsbezirk Münster, ist zu beseßen.

S agesorpnung ür die am Donnerstag, den 29. Mat 1913, Vormittags 1 Uhr, in Berlin im Sigzungssaale des Potsdamer Bahnhofs stattfindende 41. (ordentlihe) Sißung des für die Bezirke der Königlichen Cisenbahndirektionen Berlin und Stettin eingeseßten Bezirkseisenbahnrats in Berlin.

1) Mitteilungen der Königlichen Eisenbahndirektionen über die Durch- führung früherer Beschlüfie. f

2) Mitteilungen der Königlichen Eisenbahndirektionen über die seit der 40. (ordentlihen) Sißung des Bezirkseisenbahnrats im Per- sonen-, Güter- und Tierverkehr eingetretenen wichtigeren Aende- rungen und neu ausgegebenen Tarife. Mitteilungen der Köaiglichen Eisenbahndirektionen über die im Personenzugfahrplan seit dem 1. Mai 1913 eingetretenen wichtigeren Aenderungen. Ueber die voraussihtlihe Gestaltung des Winter- fahrplans 1913/14 fönnen Angaben noch nit gemacht werden.

Berlin, den 14. Mai 1913. Königliche Eisenbahndirektion. Falke.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 der Preußischen Geseßzsamm lung enthält unter

Nr. 11275 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Staatshaushaltsetats für das Etatsjahr 1913, vom 10. Mai 1913.

Berlin W. 9, den 17. Mai 1913. Königliches Geseßsammlungsamt. L V: Hun

Nichlamklihßes. Deutsches Rei c.

Preußen. Berlin, 17. Mai 1913.

Fu Vérmählungsfeier Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Viktoria Margarethe von Preußen und Seiner Durchlaucht des Prinzen Heinrih XXXIII. Reuß j. L. versammelten sih heute mittag, wie B D. D“ meldet, Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, das hohe Brautpaar, dessen Eltern und Seine Durchlaucht der Fürst Reuß j. L. im Apollosaal des Neuen Palais bei Potsdam, die Mitglieder der Königlichen Familie und die Höchsten Gäste im Muschelsaal. Gleichzeitig fanden sih in der zur Kapelle her- gerihteten Jaspisgallerie die Hofchargen, die Herren des Hauptquartiers, der Geheime Kabinettsrat, der Hof der Kaiserin, die Gefolge und die anderen geladenen Gäste ein, darunter der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg, der Staatssekretär von Jagow, der Staatsminister Dr. von Trott zu Solz, der reußishe Staatsminister von Hinüber, der Oberpräsident Conrad, der General von Loewenfeld und der General von Plettenberg, der Chefpräsident von Magdeburg, der Geheime Staatsrat Dr. Paulssen, der Regierungspräsident von der Schulenburg, der Bürgermeister Vosberg-Potsdam und der Polizeipräsident von Starck-Potsdam. Die Königliche Prinzessinnenkrone wurde durch Beamte des Hausschatzes herbeigebraht und von einem Offizier und zwei Mann des Regiments Gardes du Corps bis an das Tassenkopfkabinett geleitet. Hier befestigte Jhre Majestät die Kaiserin die Krone auf dem Haupt der Prinzessin-Braut. Während sodann im Apollosaal der Abschluß der Ehepakten und die standesamtliche Eheschließung stattfand, begaben sich die im Muschelsaal versammelten Höchsten Herrschaften in die Jaspisgalerie und nahmen daselbst auf der Fensterseite nah dem Altar zu Aufstellung. Seine Majestät der Kaiser erteilte sodann den Befehl zum Beginn der firhlihen Zeremonie, und der Oberzeremonienmeister Oberhofmarschall Graf A. zu Eulenburg geleitete die Majestäten und das Brautpaar in die Jaspisgalerie zu den Pläßen rehts vom Altar. Beim Eintritt in die Kapelle wurde das Brautpaar von dem Königlichen Schloßpfarrer Oberhofprediger D. Dryander und der übrigen Geistlichkeit empfangen und zu dem Altar geleitet. Es erfolgte die Trauung. Der Altar war von Palmen und Blumengruppen und hohenZ Kandelabern umgeben. Beim Eintritt des Brautpaares up® der Majestäten sang der Dom- chor‘ das Doppelqukrtett ‘aus Meéndelssohns Elias „Denn er hat seinen Engeln befohlen übZ Dir“. Nach dem Gemeindegefang sprah der Oberhofprediger D. Dryander üver Erstes Buch Mosis, Kapitel 12, Vers 2: „Jh will Dich segnen und Du sollst ein Segen sein“. Zum Schlusse der Feier fang der Chor: „Wo Du hin gehst, da will ih auch hingehn“ von Glü- Becker. Beim Wechsel der Ringe gab die hinter den Communs aufgestellte Batterie des 2. Gardefeldartillerieregi- ments dreimal zwölf Kanonenschüsse ab. Nach dem Segens- \pruche begaben sih die Majestäten nah dem Muschelsaale. - Dort sprachen die Neuvermählten den Majestäten ihren Dank aus, wonach die Gratulationscour der Höchsten Herrschaften erfolgte. Hierauf begaben si die Majestäten und die Fürstlichkeiten in Ge Zuge nah dem Marmorsaal zur Tafel, in deren erlaufe Seine Majestät der Kaiser das Wohl des neuver- mählten Paares ausbrachte.

Der Königlich italienishe Botschafter Bollati wird, wie aus der bereits veröffentlichten Hofansage hervorgeht, nunmehr die zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Herren empfangen. Dieser Empfang wird am Dienstag, den 20. d. M., Abends von 9 Uhr ab, in der Bot- schaft hierselbst, Viktoriastraße 36, stattfinden. Der Anzug ist für die Herren vom Militär in kleiner Uniform (Gesellschafts- anzug), für die Herren vom Zivil in s{hwarzem Frack mit Ordensband über der Weste.

Die Nummer 4 der Amtlihen Nachrichten des Reichsversichherungsamts vom 15. April 1913 enthält im Amtlichen Teile unter A (Allgemeines):

Das Abkommen vom 31. Juli 1912 zroishen dem Deutschen Neiche und dem Königreich Jtalien über Arbeiterversiherung,

eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 31. März 1913, betreffend die örtlihe Zuständigkeit und die Bezirke der italienischen Fon lgrbehürden für das erwähnte Abkommen (NReichsgeseßbI. 1913 S. 171),

eine Bekanntmahung des Neichskanzlers vom 31. März 1913, betreffend die Ausführung des Artikels 3 Abs. 2 des vorstehend erwähnten Abkommens (Reichsgeseßbl. 1913 S. 171),

ein Rundschreiben des Reichsversicherungsaints vom 15. März 1913, betreffend den neuen Leitfaden zur Arbeiterversiherung des Deutschen Reichs.

Unter B (Unfallversiherung) folgen:

ein Rundschreiben des Reichsversiherungsamts - vom 20. März 1913 zu den Ausführungsbestimmungen über die Zahlung der Unfall- entshädigung,

ein Rundschreiben des Reichsversicherungs8amts vom 20. März 1913 an die ibm unterstellten landwirtshaftlihen Berufsgenossen- haften wegzn Durchführung der neuen Maßnahmen der Unfall- verhütung und Betriebsüberwachung,

eine Bekanntmachung vom 27. März 1913 über die Genehmigung von Gefahrtarifen im 1. Vierteljahr 1913.

[Verleßung der im L h8ver i Pit venen Abgabepflicht erlassen hat, ist kein Rechtsmittel gegeben H(1688).

Hieran schließt si der Abdruck von Rekursentscheidungen sowie von Bescheiden und Beschlüssen über folgendè. Gegen-

nde:

Die Fähigkeit cines Verleßten, geistige Arbeit zu leisten, ist bei der Bemessung seiner Erwerbsfähigketit auf dem allgemeinen Arbeits- narkt infolge eines körperlihen Schadens mit zu berüdsihtigen (2599).*)

Die Berens einer dur Betriebsunfall entjtandenen Haut- verleßung infolge fahrlässiger Behandlung mit konzentrierter Karbol- säure (statt mii Karbolwasser) ist entsckädigungEpflihtig (2600).

Ein sonst nicht versicherungspflihtiger Betrieb ist als Hilfsbetrieb der Groß- oder Maschinenindujtrie în seinem ganzen Umfang {hon ann versicherungspflihtig, wenn die Arbeiten, die von ihm nicht in der Werkstatt, sondern in den Groß- oder Maschinenbetrieben aus-

eführt werden, sonst von den Arbeitern dieser Betriebe selbst aus- geführt werden müßten und wenn fie einen wesentlichen Teil des Betriebs bilden. Nicht erforderli ist, daß sie die Werkstattarbeiten äberwiegen (2601). :

Veber die Hebung der Erwerbsfähigkeit durch die Anwendung ¿iner Protbese bei Verlust aller Finger der rechten Hand (2602).

Bet Betriebsüberweisungen auf Grund einer Entscheidung des Reihêverficherungsamts gemäß § 59 Abs. 1 des Gewerbeunfall- versiherungsgesezes kann die überweisende Berufsgenofsenschaft nicht einwenden, daß der Widerspruch der anderen Berufsgenossenszaft nicht mnerhalb der Frist des § 61 Abs. 1 a. a. D. erfolgt sei (2603).

Ueber die Vertretung eines Genossenschaftsmitglieds in der GenossenshaftsversammlunF (2604).

Ueber die Anwendung der §§ 608, 609, 1585 der Neichs- ersiherung8ordnung auf Fälle, in denen bereits auf Grund der alten Unfallversicherungsgejeße Renten festgestellt worden find (2605).

Der Abschnitt C (Kranken-, Jnvaliden- und Hinter- hliebenenversiherung) bringt Bekanntmachungen über Befreiungen von der Versicherungspflicht, die der Bundesrat ah § 1242 der Reichsversicherungsordnung beschlossen hat, erner ein Rundschreiben des Reichsversicherungsamts über die his Ende 1912 festgeseßten Renten und sonstigen Bezüge. Es ergibt sich daraus insbesondere, daß von den 41 Versicherungs- rägern im Jahre 1912 3811 Witwen- und Witwerrenten, 110 Witwenkrankenrenten, 13 962 Waisenrenten, 4118 mal Ritwengeld und 108 mal Waisenaussteuer festgesezt worden sind.

Die abgedruckten Revisionsentscheidungen sind sämtlich als Grundsäßliche bezeichnet und behandeln folgende Fragen:

Der Vorsitzende des Oberversicherungsamts kann in allen Fällen ‘ine Vorentscheidung erlassen; gegen fie ist nicht nur der Antrag auf nündlihe Verhandlung vor der Spruchkammer, sondern statt dessen

sofern die Sache an sich revisionsfähig ist auch das Nechts- ntiitel der Revifion zulässig (1681).

Ein Anerkenntnis der Versicherungspfliht oder der Versicherungs-

Werehtipung im Sinne des 8 1445 Abs. 2 der Reichsversicherungs-

rènung ist nit schon in der Bewilligung eines Heilverfahrens zu erbliden (1682).

Die Bewilliaung einer Rente durch eine Versicherungsanftalt cilt als ein Anerkenntnis im Sinne des § 1445 Abs. 2 der Reichs- ersiherung8ordnung. Das Anerkenntnis einer Versicherungsanstalt bindet gleichermaßen au alle übrigen Versicerungsanstalten. urüdweisung von Einwänden gegen die Revisionsentscheidungen 7600 und 1601 (Amtliche Nahrichten des Reichsversichherungsamts 1912 S. 680, 681 (1683).

Die Nichtbeachtung des § 1693 der Reichsversiherungëordnung durch das Oberversicherungsamt ist kein Revifionsgrund (1684).

Der Beschlußsenat hat folgende grundsägliche Entscheidungen etroffen :

Die Kosten bei Vorbereitung der Nentenanträge dur die unteren

SBerwaltungsbehörden in der Zeit vom 1. Januar 1912 bis zur Er- richtung der

l Versicherung8ämter fallen gemäß § 64 Abs. 3 des nyvalidenversicherungsgeseßes den Landesversiwerungtanstalten zur Rast (zu vergleihen Bundetratsbe{luß vom 22. Dezember 1911,

BNeichégeseßbl. S. 1132 (1685).

Das Neichsversicherungsamt ist nit zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Oberversicherungsämter, durch welche die [Zenehmigung zur Nihterrichtung einer Landkrankenkasse gemäß § 229 der Reichsversicherungsordnung verweigert wird (1686).

Das Reichsversicherungsamt ist nicht zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Oberversicherungsämter, durch welche die

enehmigung im Sinne des Artikel 15 Abs. 2 des Einführungs- gesetzes zur Neichsversiherungsordnung verweigert wtrd (1687).

Es folgen Bescheide und Mitteilungen : Gegen eine Entscheidung, die das Oberversicherungsamt unter 8 1799 der Reichsversiherung8ordnung vor-

Zur Abgabe einer Strafbeschwerde nah § 1799 der Netichs- versiherungsordnung ift nur die Beschlußkammer des Oberversicherungs- amts berechtigt (1689).

Unter Nr. 1690 wird ausgeführt, daß die Amtsgerichte die vor-

Mae riebenen Benachrichtigungen bei Zwangsversteigerungen der im

_—

Stiffsregister eingetragenen Schiffe den beteiligten Versicherungsë- trägern unmittelbar zugehen lassen können und follen. Der Bescheid 1691 \priht vorbehalilich einer Entscheidung im echtsmittelverfahren aus, daß der nahweislich unrichtige Inhalt einer Sammelkarte für die Rentenberechnung nicht maßgebend sei. Der Bescheid 1692 behandelt das Entwerten der Beitragsmarken

und bezeichnet als den regelmäßigen Entwertungstag den Sonntag.

Den Schluß bilden Uebersichten über die Zahlungen aus Jnvaliden-, Kranken- und Altersrenten der 31 Versicherungs- anstalten im Monat Februar 1913, über die Versicherungs- leistungen der 31 Versicherungsanstalten an Hinterbliebene im Monat Februar 1913 und über den Erlös aus Beitragsmarken

jim Monat März 1913.

Der Nichtamtliche Teil bringt den Abdruck einer

FNeichsgerichtsentsheidung vom 14. Oktober 1912 darüber, daß

die Verjährung des Ersazanspruchs des Verleßten gegen den Tierhalter nicht läuft, solange der Tierhalter durch einen später aufgehobenen Bescheid einer Berufsgenossenschaft, in dem

M fälshlich ein Unfall bei dem Betriebe des Tierhalters ange-

nommen worden war, gegen Ansprüche des Verleßten gemäß S 135 des Gewerbeunfallversichherung8geseßes 146 des Ünfallversicherungsgeseßes für Land- und Forstwirtschaft) ge- \hüßt war.

Hiêran schließen sih eine Mitteilung zu den im Sommer- halbjahr 1913 an der Handelshochschule in Berlin stattfindenden versiherungswissenschaftlihen Vorlesungen, und eine Anzeige der von Professor Dr. Friedrich Unger verfaßten Schrift: Berechnungen zur Reichsversicherungsordnung und zum Ver- siherungsgeseß für Angestellte.

*) Die neben den einzelnen Entshetdungen stehenden eingeklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den „Amtlichen Nachrichten" veröffentlicht sind.

_ Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. Flußkbt.

„Tsingtau“ am 16. Mai in Yingkak eingetroffen.

Württemberg.

Wie die „Württemberger Zeitung“ erfährt, ist eine König- liche Verordnung erschienen, nah der die Stelle des Kom- mandanten von Stuttgart mit dem 1. Oktober in Weg- fall kommt. Die künftige Wahrnehmung der Geschäfte der Kommandantur wird weiterer Verfügung vorbehalten.

Oefterreich-Ungarn.

Bei den österreichisch - ungarishen Gesandtschaften in Kopenhagen und Stockholm isst dem „Frembenblatt“ zu- folge der Posten eines Militärattachés mit dem Sitze in Stockholm geschaffen und für diesen Posten der Oberst im Generalstab Eugen Straub ernannt worden.

Frankreich.

Jn der Kammer stand gestern eine Jnterpellation des

Abgeordneten Guernier über die Haltung Fran krei chs in der Balkankrisis zur Verhandlung. E Nach dem Bericht des „W. T. B.* begründete Guernier feine Interpellation eingehend und bedauerte, daß Frankreich an der Aftion teilgenommen habe, um von der Türkei die Abtretung Adrianopels und von Montenegro die Rückgabe von Skutari zu verlangen. Robert Da vid trat warm für die Ansprüche Griechenlands ein. Hierauf ergriff der Minister des Auswärtigen Pichon das Wort und gab eine ausführlihe Darstellung der Balkankrise. Er betonte, daß die Tätigkeit Frankreihs von Anfang an darauf gerihtet aewesen sei, die Einigkeit unter den Mächten aufrechtzuerhalten. Die Skutari- frage dürfe nicht fo aufgefaßt werden, wie Suernier es getan. Es habe fi vor allem darum gehandelt, dem Balkankcieg ras ein Ende zu machen. Durch den Fall Skutaris, der allerdings mehr dur eine diplomatishe, als durch eine militäris@e Anstrengung erzielt worden fei, sei die Lage sehr verwickelt worden, sodaß man energt\ch und rasch handeln mußte. Man könne si nicht genug beglückwünschen, zu der Londoner Botschaftervereinigung, deren Vorsigender Grey alles getan habe, um den Frieden zu erhalten. Pichon erwähnte sodann die St. Petersburger Botschafterkonferenz, an der Delcassé wesentlich mitgewirkt habe, um eine Verständigung zwischen Bulgarien und Rumänien herbeizuführen. Die Krise, die Eurova bedroht habe, set beendet. Die verdienstvole Weisheit Oesterrei - Ungarns, die friedliße Haltung Rußlands und die friedlihe Gesinnung Europas haben zu diesem Ergebnis hervorragend beigetragen. Franf- rei habe darauf unaufhörlih seine Politik der Einigkeit, der Cin- trat, des Fortschritts und des Friedens begründet. Das Ziel dieser Politik set jüngst von Léon Bourgeois trefflich mit den Worten ge- fennzeihnet worden: „Man müsse danach trachten, daß Europa von einer Seele erfüllt sei, daß es eine moralishe Person werde, das Necht verteidige und seine Pflicht erfülle.“ Diese Politik werde Frankreich fortseßen und im Einklang mit seinen Freunden und Ver- bündeten seine Interessen wahren, eine Politik der Mäßigung und der Versöhnlichkeit befürworten, indem es den begründeten Rechten der Balkanverbündeten Nechnung trace und die wirtschaftlihe Ent- wicklung der Türkei fördere. Pichon {loß "seine Rede : „Diese Volitik wird uns auch bei den bevorsichenden neuen Schwierigkeiten leiten. Denn wir sind leider weit entfernt von der endgültigen Regelung aller durch den Balkankrieg hervorgerufenen Fragen Die Kriegführenden müssen einen endgültigen Frieden \chließen. Die Großmächte werden die Abgrenzung und das Statut Albaniens festsezen und sih über das Schiksal der ägätschen Infeln auszusprehen haben. Die Balkanverbündeten werden sich über die Berteilung der von ihnen erorberten Gebiete zu verständigen haben. Bei einzelnen dieser Fragen find - Schwierigkeiten wvorauszu- sehen, doch feine von ihnen scheint den europäischen Frieden bedrohen zu wollen. Im Geiste der - Mäßigung und Ver- \öhnlihkeit, den wir unaufhörliÞ bewiesen haben, und in der Absicht, das Entstehen neuer Balkanfragen an Stelle der alten bintanzuhalten, haben wir den Willen, der unglücklihen Türkei ihre wirtschaftlihe Entwicklung zu sichern, ohne die Baikanverbündeten der beredhtigten Früchte ihrer Siege zu berauben, ein s{weres und heifles Werk, bei dem wir des Vertrauens des Parlaments und der Oeffentlichkeit bedürfen.“ Denys Cochin forderte, Frankreich möchte seine alten Nehte im Orient wahren und wies dabet auf die gegenwärtigen Verhandlungen Englands mit der Türkei hin, die angeblich mit Zustimmung Deutschlands geführt rwoürden. Er sei dafür, daß Deutschland sein Werk an der Bagdadbahn zu gutem Ende führe, aber Frankreih dürfe dabei niht leer ausgehen. Man lege durch die militärishen Nüfiungen dem Volke große Opfer auf und müsse ihm dafür auch etwas bieten. Im übrigen hege er die Ueberzeugung, daß der friegerise Geist der europäischen Völker fich nicht in Europa felbst, sondern zur Verbreitung der Zivilisation in Asien und Afrika betätigen werde. Der Minister des Aeußern P ichon erwiderte, die Kammer möge versichert sein, daß die Regierung die moralischen und wirt- schaftlichen Interessen Frankreichs nit vergefse, weder in Syrien noch sonst in einem Teile der asiatishen Türkei.

Darauf wurde eine die Erklärung der Regierung billigende Vertrauenstagesordnung einstimmig durch Handaufheben an- genommen.

Niederlande.

Wie einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge amtlich be- fannt gegeben wird, ist vorgestern ein Transport von 100 See- leuten von Indien abgegangen, von denen 97 wegen anti- militaristishen Verhaltens aus dem Dienst entlassen werden sollen.

Dänemark.

Der König hat gestern vormittag die Mitglieder der Ynternationalen Seerechtskonferenz empfangen und seine Freude darüber ausgesprochen, die Konferenz in Kopenhagen versammelt zu sehen, und ihren Arbeiten besten Erfolg gewünscht.

Die- Internationale Seerechtskonferenz seßte gestern vormittag die Verhandlungen mit einer Debatte über die Sicherheit zur See fort.

Als Hauptpunkte nannte der Belgier Le Jeune, laut Bericht des „W. T. B.*, die Forderungen, betreffend drahtlose Telegraphie, wasserdihte Schotten, Ladelinie und Nettungseinrihtungen. Sir Norman Hill hob die Bedeutung der Einführung internationaler Regeln für die Sicherheit zur See hervor. Diese Negeln dürften jedo nur allgemeine Richtlinien sein. Robert Temperley er- flärte, er würde es für einen großen Fortshritt ansehen, wenn die englishen Regeln und Forderungen für die Sicherheit international anerkannt würden, weil fie die besten aller vorhandenen Regeln feien. Der Advokat Löfgren - Schweden betonte ebenfalls die Notwendigkeit der Einführung internationaler Regeln, am besten in Ueber- einstimmung mit England, und hob gleichzeitig die Bedeutung der internationalen Strafbestimmungen hervor. Sir Walter Nunci- man sprach nahdrücklich für Bestimmungen gegen die Ueberlastung.

In der Nachmittagsstzung nahm die Seerechtskonferenz fast einstimmig folgende Resolution an:

Fn Anbetracht dessen, daß der beständig? Fortschritt im Schiffsbau eine wesentliche Bedingung für die Sicerheit zur See ist und daß jede Gesetzgebung, die sid niht auf diesem- Fortschritt aufbaut oder mit ihm geht, eher s{chädlich als nüßlich ist, erklärt die Konferenz, daß ein internationales Einverständnis über die Sicherheit zur See einen wirksamen Beitrag zu den allgemeinen Regeln, betreffend die Fragen über drahtlose Telegraphie, wasserdihte Schotten und Rettungs-

f material, liefern könnte.

Die Konferenz beschloß sodann die Errichtung eines inter- nationalen Bureaus zur Ausarbeitung von Vorschlägen über die oben genannten Fragen sowie zur eventuellen Erteilung von Natschlägen und Beantwortung von Anfragen.

Türkei,

Der frühere Minister Noradunghian isst nah einer Meldung des „W. T. B.“ zum Vorsizenden der armenischen Nationalversammlung gewählt worden.

Die vorläufig eingeseßten Behörden der neuen albanesishen Regierung haben sih, wie die „Agenzia Stefani“ meldet, in Croia, der Geburtsstadt des albanesishen Nationalhelden Skanderbeg (Georg Kastriota), versammelt, wo sie die albanesishe Flagge hißten. Eine Reihe von Kauf- leuten und reichen Privatleuten aus Tirana haben sich nach Durazzo geflüchtet, um sih der Leistung der von Essad Pascha auferlegten bedeutenden Abgaben zu entziehen.

Rumänien.

A Der Abgeordnetenkammer gab gestern der Mi- nisterpräsident Majorescu in Beantwortung der Jnter- pellation, warum das Verlangen nach einer dringlihen Behand- lung der Vermittlung in dem bulgarisch-rumänischen Streitfall nicht erfüllt worden sei, laut Bericht des „W. T. B.“ folgende Erklärung ab:

Die Vermittlung sei bedingungslos angenommen worden. Rumänien habe dabei lediglih den Wunsch nach etner Be- \{leunigung der Angeleoenheit ausgesvrohen. Der Ministerpräfi- dent legte fodann die Ursachen der Verzögerung klar und sagte, er babe den Vorschlag des französishen Gesandten, Rumänien solle genau wie Bulgarien den Schiedsspruch annehmen, ab- aelehnt, da er dies ohne Erwächtigung durch das Parlament nicht hätte tun fönnen. Die weiteren Ursachen der Verzögerung bätten in der Wahl der Stadt für die Konferenz und in der Ernennung Delcassés zum Botschafter in St. Petersburg gelegen. Er kenne, fo führte der Ministerpräsident weiter aus, noch nicht den genauen Inhalt des erst vor fünf Tagen dem rumänischen Gesandten in St. Peters- burg übergebenen Protokolls. Nach dessen Eintreffen werde er, wenn au nicht in einer öffentlichen, so do in einer vertraulihen Sißung dem Parlament Aufklärungen geben können.

Die Ausführungen des Ministerpräsidenten wurden mit lang anhaltendem Beifall aufgenommen.

Amerika.

Der amerikanische Senat hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ mit 41 gegen 36 Stimmen einen Antrag der Republikaner abgelehnt, der verlangte, daß vor dem Finanz- fomitee über die Tarifvorlage Interessenten gehört werden sollten.

Der Gouverneur des Staates Arizona hat obiger Quelle zufolge einen Geseßentwurf unterzeichnet, der alle Ausländer, die nicht Bürger werden, von dem Erwerb von Grundbesigz ausschließt.

Das kanadishe Unterhaus hat die Flotten- vorlage der Regierung mit 99 gegen 66 Stimmen in dritter Lesung angenommen.

Afrika.

Nach einer von „W. T. B.“ verbreiteten Blättermeldung aus Tanger wird die Lage um Tetuan täglich kritischer. 39 gut ausgerüstete Stämme der Umgegend sowie die unter dem Befehl des Großscherifs Achermio stehenden Risfstämme warten nur auf ein Signal, um die Stadt anzugreifen. Jhre Vorposten stehen kaum drei Stunden von Tetuan entfernt.

Wie aus Rabat gemeldet wird, hatte die Kolonne Henry am 14. Mai abermals einen Kampf mit den Beni Mtir bei Tidrin zu bestehen. Die aufständischen Marokkaner wurden zurückgeschlagen.

Koloniales.

Die am 15. Mai ausgegebene Nummer des „Deutschen Kolonialblatts“ enthält das deutsch-englishe Abkommen über die Führung der Grenze zwischen Kamerun und Nigerien von Yola bis zur Küste Und über dié Schiffahrt auf dem Croßflusse vom 11. März 1913. Die Bestimmungen des Vertrags über die Schiffahrt auf dem Croßflusse lauten, wie folgt:

1) Die Schiffahrt auf dem gesamten Lauf des Crofßflufses inner- halb Südnigeriens soll den deutschen Handelsschiffen offenstehen, und diese Schiffe sollen binsihilich der Schiffahrt auf diesem Fluß den- selben Vorschriften wie die britishen Schiffe unterstehen und keinen besonderen Vorschriften, Abgaben oder Beschränkungen unterworfen werden. Sie haben nur solhe Abgaben oder Gebühren zu zahlen, die für Verbesserung der Schiffahrtsverbältnisse erboben werden, und der Tarif dieser Abgaben oder Gebühren darf keine unterschiedliche Behandlung deutscher und britischer Schiffe zulassen.

Deutsche Schiffe auf dem Croßfluß {sind innerhalb Südnigeriens in allen Beziehungen den in Südnigerien gültigen Gesezen unters worfen.

___ 2) Es sind weder Ein- oder Ausfuhrzôlle noch Durchgangs8zöolle für den Transitverkehr zu erheben. -

3) Gegenständen, deren Einfuhr nach Kamerun oder deren Aus- fuhr aus Kamerun nach den für dieses deutshe Schußzgebiet geltenden Bestimmungen erlaubt ist, darf der Durchgangsverkehr auf dem britishen Croßfluß nur dann verweigert werden, wenn das Ein- oder Ausfuhrverbot in Südnigerten erlassen ist zum Schuße der all- gemeinen Sicherheit des Landes, zum Schuße der Währung, zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit, zum Schuße gezen ansteckende Krank- beiten oder zur Bekämpfung von Viehseuhen und Pflanzenschädlingen. Dagegen sollen die Durhgangswaren nicht von einem solchen Ein- oder Ausfuhrverbot getroffen werden, welches seinen Grund ledigli in besonderen CEigentümlichkeiten des britishen Handels hat. Ins- besondere findet das Gesetz, betreffend das Verbot der Einfuhr von gewebten Waren in Falten von weniger als 36 engl. Zoll, auf die zur AEe in Kamerun bestimmten gewebten Stoffe keine An- wendung.

4) Die britische Regierung behält das Recht, die nötigen Maß- nahmen zu treffen, um eine Wiederausfuhr der im Transitverkehr ein- geführten Waren durch Plombieren der einzelnen Stücke oder des ver- \chließbaren Schiffsraumes oder durh Nacwiegen, Nachmessen oder Naczählen an der Ausgangszollstation sicherzustellen. Auch kann fie zur Sicherheit die Hinterlegung einer Kautionssumme in entsprechender Höhe oder die Verbürgung seitens eines in Südnigerien tätigen Handels hauses verlangen.

5) Für das Plombieren, Nahmessen, Nachzählen oder Nachwiegen darf eine mäßige Gebühr *) erhoben werden.

*) Jn einer bei Zeichnung des Abkommens übergebenen Note der britishen Regierung wird festgeseßt, daß diese Gebühr niht mehr als ein Schilling für die Tonne betragen darf.