1913 / 116 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 May 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Im übrigen stand auch diese Aufführung unter keinem besonders glüÆlihen Stern; Chor und Orchester waren unter der Leitung des ungenannten Dirigenten nicht auf der Höhe. Besser stand es um die Darsteller der anderen Hauptrollen; so boten Herr Jaeger (Don José) und Fräulein Röseler (Micaela) anerkennenswerte Leistungen ; Herr Leonhardt (Escamillo) hatte dagegen die stimmliche Indisposition, unter der er am Abend vorher schon litt, noch nicht überwunden.

Für die Festspiele, die zum RegtierungsjubiläumSeiner Majestät des Kaisers und Königs vom 2. bis 13. Juni in den Königlichen Theatern stattfinden, find alle ersten Kräfte der Königlichen Oper aufgeboten. Die Kammersängerin Frida Hempel, aus New York zurückgekehrt, wird in diesen Festspielen mit- wirken, ebenso Hermann Jadlowker sowie die Damen Marianne Alfermann, Lola Artôt de Padilla, Margarete Arndt-Ober, - Erna Denera, Claire Dux, Llly Pasgren g, die Herren Berger, Griswold, Kirhhoff, Knüpfer, Maclennan Sommer 2c.

agners „Ring des Nibelungen“ wird bei diesem Anlaß in ge- \{lofsener Folge in seinem neuen Gewande vor der zur Jubiläumsfeier in Berlin versammelten internationalen Gesellschaft ersheinen. Die Veranstaltung dürfte in diesem Jahre, in dem die Bayreuther Fest- spiele ausfallen, doppelt willkommen sein. Die Festsptele wecden einen fünstlerishen wie einen gesellschaftlihen Mittelpunkt der Jubt- läumsfeier- bilden, - die eine Galavorstelung im Königlichen Opern- hause am 16. Juni abs{ließen foll. Ausführlihe Programme und Eintrittskarten sind bei der amtlichen Auskunftstelle, der Zentral- stelle für den Fremdenverkehr Großberlins, Unter den Linden 14,

erbältlih.

Das Potsdamer Naturtheater beginnt seine diesjährige Spielzeit mit der Generalprobe von “Marschall Vorwärts“ vor der Berliner Presse und einem kleinen geladenen Publikum am Mittwoch, den 21. Mai; am nähsten Tage findet die erste öffentlihe Auf- führung und am 25. Mai, aus Anlaß der Hochzeitsfeierlihkeiten am Kaiserhofe, eine Festvorstelung statt. Den Blücher spielt Walter Thomas vom Bremer Stadttheater.

Mannigfaltiges. Berlin, 19. Mai 1913.

Neber die Witterung in Norddeutschland im Monat April 1913 berichtet das Königlich preußishe Meteorologische Institut auf Grund der angestellten Beobachtungen: Die April- witterung war durch Gegensäße von ganz ungewöhnliher Schroffheit gekennzeihnet. Frost und Schnee verliehen den ersten Tagen der zweiten Dekade ein echt winterlihes Gepräge; selbst im Südwesten und im Küsten- gebiet der Nordsee kamen Temperaturminima bis zu vor, und außer im äußersten Westen lag überall an einzelnen Tagen das Temperaturmittel unter dem Gefrierpunkte. Dagegen herrshten zu Beginn des Monats im Osten Temperaturen, wie sie sonst Anfang Funi zu erwarten find, in der leßten Pentade aber auf dem ganzen Gebiete geradezu hohsommerlihe Wärme; denn fast überall wurden 950 überschritten und stellenweise 30° nahezu erreiht, und die Mittel- temperaturen der leßten vier Tage waren um 3—4° hößer als die höchsten bisher im April seit Beginn regelmäßiger meteorologischer Beobachtungen vorgekommenen Tagesmittel und um 1—2° höher als die normalen Julimittel. Diese ungewöhnlihe Wärme bewirkte auch, daß die Monatsmittel fast allgemein den langjährigen DurWbschnitt über- trafen, am meisten, nämlich um 2—3°, im Dsten, sonst um §—13°. Nur im äußersten Südwesten war es cin wenig zu kalt, doch be- ziferten sih die Abweichungen auf nicht mehr als ein bis zwei Zehntel- grade. Die Bewölkung war im Küstengebiet der Nordsee und der westlichen Ostsee zu gering, die Sonnenscheindauer deshalb hier zu groß. Im übrigen blieb leßtere hinter den Erwartungen zurück, am meisten im Osten, entsprehend der hier besonders großen Häufigkeit trüber Tage. 5m Einklange damit standen die beträhtlihen Niederschlags- mengen des östlihen Grenzgebietes, die stellenweise das Doppelte der normalen betrugen. Noch an einigen Stellen, nämlich an dec unteren Fulda, an der unteren Weser und im Südwesten wurden durch vereinzelte stärkere Regen, meist Gewitterregen, die Monatsmengen über den langjährigen Durchschnitt erhöht. Sonst war es durchweg zu trocken, namentlich im mittleren Brandenburg. Die Verteilung der absoluten Niedershlag8mengea zeigt ein ähnliches Bild. Am wenigsten Niederschlag, nämli weniger als 25 mm, hatte der mittlere Teil Norddeutschlands, und zwar außer einem ausgedehnten Gebiet, das ih von der mittleren Elbe, jedoch mit Einschluß der Magde- burger Börde und der östlichen Altmark, etwas über die Oder hinaus erstreckt und in einem {malen Streifen längs der hinterpommerschen Küste fortseßt, zwei daran twestlih anshließende Landstriche, von denen der eine von der unteren Saale zwischen Harz und Elm nach der unteren Leine, der andere von der nordöstlihen Altmark in einem nah Norden offenen Bogen über die südliche nah der nordwestlihen Lüneburger Heide verläuft; ferner einige versprengte Bezirke im Westen und Osten. Sonst fielen im größten Teil Norddeutshlands 25—50 mm. Durch ibren größeren Niederschlagêreihtum war vor allem die östliche Grenzzone bemerkenêwert, die ganz Ober- und Mittelschlesien östlich der Oder, den polnischen Landrücken, die östliche Posener Platte, das Neteseengebiet und Kulmerland, die Weichselniederung und ostpreußische

P D T I E O E E P R A I E:

Donnerstag: Hamlet.

Theater. Freitag: Peuthefilea. Königliche Schauspiele. Dienttag:

Opernhaus. 130. Abonnementsvorfitellung. : Don Juan. Oper in zwei Akten von| Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Eiu-

Wolfgang Amadeus Mozart. Text von uahme vou Berg-op-Zoom. E e: E Mittwoch und Donnerstag: Die Einu-

der ersten Aufführung in Prag, übersetzt uahme vou Berg-op-Zoom. N n T 2 rzt am Scheideweg. |8 Uhr:

Lorenzo Da Ponte. Nach dem Original

von Hermann Levi. Musikalishe Leitung: | Lreitag: Der Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Ah Oberregisseur Droescher. Anfang (5 T. Schauspielhaus. 84. Kartenreservesaß. plâte, im 2. Balkon auch die ständigen | Gesa Neservate sind aufgehoben. Gesang stellung zu fleinen Preisen. Hamlet, Prinz von Dänemark. Trauerspiel | zguber. in 5 Aufzügen von Shakespeare. Ueber- seßt von A. W. von Schlegel. Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang 75 Uhr. Mittrooh: Opernhaus. 131. Abonne- Strafe mentêsvorstellung. (Gewöhnlihe Prelse.) | s

und Tanz in

Dienstag,

E R ut g ra tetro Masëcagni. ext nach dem glei- agen Boltsstück von G. Grei Frankfurter.

um 300. Male: Bajazzi. BEg- liacci.) Oper in zwei Akten und Buch eiuer Frau. einem Proloa. Musik und Dichtung von R. Leoncavallo, deutich von Ludwig Hart-

mann. Anfang 7F Uhr. Schauspielhaus. Lessingtheater. stellung. Ariadue auf Naxos. Oper | Fhegters am Gärtnerplaz in

in einem Aufzuge von Hugo von Hof- 9 mannsthal. a Alt Wien. Zu spielen nah dem „Bürger als Edel-

mann“ des Molière. Anfang 7{ Uhr. Wien

Deutsches Theater. Dienstag, Abends 8 ‘r: Erdgeist. tion: Adolf Lant. LFittwoch: Der blauc Vogel, ftraße 104—104 a.)

Seenplatte, Masuren undedas südöstliche Litauen umfaßt; hier fielen überall mindestens 50, vielfach mehr als 75 und am südöstlichen Aus- läufer des polnischen Landrückens sogar 116 mm, die größte im ganzen Gebiet vorgekommene enge. Zwishen 50 und 75 mm hatten einige kleinere Gebtete in Hannover, West- falen, Posen, E und Westpreu®en, ferner das Erz-

gebirge, das he : Bergland, Spessart und Taunus, Westerwald, *Rothaargebirge und

Sauerland. ehr als 75 mm fielen im sudetishen Berglande, im Thüringerwalde, auf der Rhön und dem Vogelsberge, im Reinhards-

und im Bergischen Lande, über 100 mm auf dem Harz. An Stelle der trockenen und warmen Südostwinde, die Ende März dur das Zusammenwirken einer über Nordwesteuropa ausgebreiteten De- pession und eines Rußland bedeckenden Hochdrukgebiets hervorgerufen

neuen Monats kühle und feuchte Winde aus den westlihen Qua- dranten. Im Westen machte \sich_ dieser Umschlag s{chon am 1. geltend, während im Osten mehrfah die Temperaturen bis zum 2. noch weiter, und zwar stellenweise bis gegen 25 ° anstieaen, um dann gleichfalls schnell zu sinken. Um

Die von ihm auêgehenden nördlihen Winde führten empfindliche Ab-

Schneefälle und Nacht{röste einstellten.

sih am 10. vom Nordmeer bis Mitteleuropa vorgeschoben hatte, oft- wärts weiter zog, wobei er von etnem von drängenden aximum gefolgt wurde.

überall die Temperaturen unter sanken und vielfach si wieder eine stellenweise bis zu 20 cm mächtige Schneedecke bilden konnte. Als dann am 13. das Hochdruckgebiet sih über Mitteleuropa

die Tagestemperaturen zu, die Minima aber sanken infolge der nächtlißen Wärmeauss\trahlung noch weiter, so daß vielfach die tiefsten Thermometerstände auf die Mitte des Monats fielen.

ozeanisher Herkunft, maßgebend; das Wetter wurde deshalb {nell milder und bis zum Beginn der leßten Dekade sehr veränderlih. Während dieser Zeit zogen mehrfach, wie gelegentlih au son im ersten Monatsdrittel, Minima von Süden her dur die östlihen Provinzen, wo sie ausgebreitete Negenfälle hervorriefen.

bis unter dem Gefrierpunkt, zur Folge. Als aber dieses Maximum vor einer neuen von Nordwesten her über Mitteleuropa vordringenden Depression nah Osten zurückwi, gelangten trockene und warme Winde aus dem öôstlihen Quadranten zur Herrschaft, die im Verein mit der dur den heiteren Himmel begünstigten Sonnenstrahlung die Temperatur zu ungewöhnlich hohen Werten ansteigen ließen. Mehrfah kamen in diesen warmen Tagen Gewitter vor.

Hannover, 17. Mai. (W. T. B.) Heute nahmittag fand in der Familiengruft der Familie von Cölln in feterliher Weise die Beiseßung der Leiche des preußishen Militärattahes in München Majors von Lewinski statt. Von Setner Majestät dem Kaiser und König, von Ihren Königlichen MAA dem Prinz-Regenten Ludwig und dem Prinzen Nupprecht von Bayern, dem bayerishen Staatsministerium, dem Auswärtigen Amt, dem diplomatishen Korps, htesizen und zahlreißhen auswärtigen Offizierkorps und der Stadt Hannover waren Kranzspenden ge- widmet worden. An der Trauerfeier nahmen die hiesige Generalität und die Spißen der Behörden teil. Im Trauer befand si der Flügeladjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs Oberst- leutnant von Dommes.

München, 19. Mai. (W. T. B.) Ueber ein Ballkon- unglüdck, das si gestern zwischen Landöberg a. L. und Diesfen ereignete, wird gemeldet: Der mit drei Herren und einer Dame be- seßte Ballon „Zürich“, der mit noch drei anderen Ballons in Zürich auf gestiegen war, wollte landen. Während ein Herr und die Dame die Gondel bereits verlassen hatten, wurde der Ballon bei dem heftigen Winde wieder in die Höhe gerissen. Die Dame ließ die Gondel niht mehr rechtzeitig los und wurde mit in die Höhe gerissen. Den Insassen der Gondel gelang es nicht, sie wieder îin den Korb zu ziehen, In der Höhe von etwa 200 m verließen die Dame die Kräfte und sie stürzte ab. Der Ballon landete \{ließlich in der Nähe von Starnberg. Die Dame, welche auf ein Ackerfeld gefallen war, wurde gegen 6 Uhr Nachmittags in der Nähe von Thaining tot auf- gefunden. Ein zweiter der in Zürih aufgestiegenen Ballons, in dem ih der Gatte der verunglückten Dame befai d, landete glatt in der Nähe von Landsberg. Die Insassen des Ballons „Zürih“ waren, wie aus Bern gemeldet wird: Rechtsanwalt Dr. Schneel aus Zürih als Führer, Rechtsanwalt Dr. Otto

8 Uhr: Alt Heidelberg. (Abs(hteds-

ise Bergland westlih der Fulca, das nordfränkische

wald, in der Eifel, im Hunsrück und Saarbrüdckener Kohlengebirge

wurden, traten infolge Annäherung der Depression mit Beginn des

Mitte der ersten Dekade wurde

ein Poren, das sich über dem nordatlantischen Ozean ausgebildet hatte, für die Witterung in Deutschland maßgebend.

Der Kälterückfall wurde ent-

SLg herbei, sodaß \sich schon am 8. und 9. vereinzelt leichte schiedener und allgemein, als ein {maler Tiefdruckausläufer, der

Island {nell nach- Diese Luftdruckverteilung verursahte nämlich sehr lebhafte Nordwest- und Nordwinde, die aus hohen Breiten ungewöhnlihe Kälte mit sich brachten, los

verlagerte, trat hter Aufheiterung ein, und damit nahmen zwar

Mit Beginn der vierten- Pentade wurden Depressionen, meist

Die Ausbildung eines Maximums über Nord- und Mitteleuropa hatte am 21. und 22. noch einmal Aufheiterung und Abkühlung, stellenweise

Meier und Gas3werkdirektor Grob aus Aarau sowie Frau Dr. E ggi- mann aus Bern, die si erst im leßten Augenblick ents{lossen hatte, mit dem Ballon „Zürich“, wo noch ein Play fret war, zu fahren, während ihr Mann mit dem Balion „Fheodor Schäck“ fuhr.

Straßburg t. E., 17. Mai. (W. T. B.) Abschluß des Prinz Pe nrich-Fluges (vgl. Nr. 115 d. Bl.). Sämtliche zum Er R T, um 72 Uhr in Freiburg i. Br. aufgestie- genen zehn Flteger waren bis 9 Uhr 58 Min. wohlbehalten dorthin zurückgekehrt. Neun von ihnen der Leutnant von Hiddessen erlitt beim Start Propellerbruch flogen dann nach Neubreisach, erstatteten dort militärische Meldungen und flogen nah Straßburg zurück, wohin .auch Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich im Automobil zurückgefahren war.

Im fesilih geschmüdckten großen Saale des Hotels „Stadt Paris” gab Abends die Südwestgruppe des Deutschen Luftfahrer- verban des anläßlich des glücklihen Verlaufs des Prinz Ben ei Ge enes 1913 ein Festmahl zu 220 Gedecken, an den

eine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen teilnahm. Ferner waren auße den meisten Teilnehmern am Fluge ershienen Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz Waldemar von Preußen und der Prinz Georg von Bayern, der Katser-

* liche Statthalter von Clsaß-Lothringen, Graf von Wedel, der Graf vor

Zeppelin, der kommandierende General des 15. Armeekorps von Deimling, der Gouverneur Generalleutnant von Eberhardt, der Staatssekretär Frei- herr Zorn von Bulach, der Geheime Rat, Professor Dr. t der E R und der Bürgermeister fowie zahlreiche hervorragende

erren aus flugtehnischen und industriellen Kreisen. Im Verlauf des Mahles nahm Seine Königlihe Hoheit der Prinz einrich das Wort zu einer Ansprahe, in der er zunächst seiner Freude darüber Ausdruck gab, daß dieser dritte Oberrheinische Zuverlässigkeitsflug beendet worden sei, ohne Opfer an Menschenleben gekostet zu haben. Die beiden verleßten Flieger be- fänden \sih, wie er mitteilen könne, auf dem Wege der Besserung. Vergleiche er den diesjährigen Flug mit seinen Vorgängern, fo sei unverkennbar, daß die Fortschritte besonders auf flugtechnischenm Gebiet (mehr als auf rein technischem) groß seien. Der Pforzheimer Aufklärungstag sei als ein Ehrentag für das deutshe Flug- wesen anzusehen. Nah Worten des Dankes an die Persönlich- keiten, die den Flug organisiert und gefördert haben, und der An- erkennung für die erfolgreichen Leistungen der Flieger, über die er Seiner Majestät dem Kaiser und König kurz berichtet habe, {loß der L mit einem dreifahen Hurra auf die an dem Zuverlässigkeits-

ug beteiligten Flteger. Der Generalleutnant z. D. Gaede -Frei- burg, der Träger eines bekannten Namens auf flugtehnishenm Gebiet, ergriff später das Wort. Er betonte in seiner Nede, diese Flüge der südwestdeutshen Gruppe seten vorbildlih in Deutich- land und vielleicht auch über dessen Grenzen hinaus. Ste hätten der Fliegersache in \portlicher und tehnisher Beziehung genüßt und sie vorwärts gebraht. Das wäre ohne die Antetlnahme, die tatkräftige Förderung und das Protektorat Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrih nicht möglich gewesen.

Einer Einladung des Offizierkorps des 6. Sächsishen Infanterie- regiments Nr. 105 „König Wilhelm 11. von Württemberg“ folgend, begaben sich die Teilnehmer am Festmahl später nah dem Sachsen- fasino, wo Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich per- fönlih die Preise den Fliegern überreihte. Den Kaiserpreis erhielt der Leutnant Canter, ebenso den Prinz Heinrich-Preis der Lüfte. Unter anderen rourde noch zuerkannt dec Ehrenpreis des Statthalters dem Leutnant Freiherrn von Thüna und der Ehrenpreis Seiner Durchlaucht des Prinzen Karl Anton von Hohenzollern dem Leutnant Freiherrn von Haller.

Preßburg, 17. Mai. (W. T. B.) Heute nachmittag gegen 2 Uhr gertiet der Dachstuhl eines großen Gebäudes im Mittelpunkt der Stadt in Brand. Infolge des herrschenden heftigen Sturmes nahm der Brand sfofori einen riesigen Umfang an und breitete sih auf ein ganzes Straßenviertel aus. Auch am Bergabhang brennen Häuser. 8000 Personen sind obdahlos. Um 9 Uhr Abends wurde das Feuer auf seinen Herd beschränkt. Der Brand wütet jedoch weiter. Außec der Wiener sind auch andere öfterreihishe Feuerwehrmannschasten und die Wiener Freiwillige Nettungsgesellshaft zur Hilfeleistung eingetroffen. Bei den Lösh- arbeiten wurde ein Feuerwehrmann getötet und zahireiche Personen verlegt; ferner ist ein Kihd verbrannt.

Paris, 18. Mai. (W. T. B.) Uebershwemmungen dauern in verschiedenen Gegenden an. Es wird gemeldet, daß: in der Umgegend von Béziers zwei und bei Perpignan dret Menschen ertrunken sind.

_ Sarajevo, 17. Mai. (W.T. B.) Bei Caplifna (Boënien) ist heute ein Militärflugzeug abgestürzt. Der Lenker, Haupt- mann Andric wurde getötet, sein Fluggast Leutnant Slassig leiht verlegt.

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

E A Sr U

Sonnabend: Der blaue Vogel. Kammerspiele.

Sonnabend: Mein Freuud Teddy.

84. Kari ;z.| Berliner Theater. Dienstag, Abends Das Abonnement, die Diensi- und Frei- | 8 Uhr: Filmzauber. Große Posse mit

2 Volksvor- | Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. |theater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Mittwoch und folgende Tage: Film- | Geographie und Liebe.

Theater in der Königgräber Abends 8 Uhr:

Cavalleria rosticana. (Baucrn-| Das Buch eiuer Frau. Lustspiel in : Kle i: 7 einem aua von | drei Akten von Lothar Schmidt 2 Uhr: Klein Doxrit

Mittwoch und Freitag:

Donnerstag und Sonnabend:

u Dienstag, Abends | lottenburg, 123. Abonnementsvor- | 3 Uhr: Gesamtgastspiel des Königlichen Direktion: Georg Hartmann.) Dienstag,

N i S Operette tin drei Akten von Musik von Richard Strauß. Gustav Kadelburg und Julius Wilhelm. Mittwoch und folgende Tage: Alt

Devtsches Schauspielhaus. (Direk- NW. 7, Friedrich- | Windsor. Dienstag,

vorstellung. Karl Heinz: Harry Wilden. Käthie: Elsa Galasrès.)

Mittwoch und folgende Tage: Ein idealer Gatte.

Komsdienhaus. Dienstag, Abends Hochhercrschafstlize LWoh- nungen.

Mittwoch und folgende Tage: Hoch- herrschaftlice Wohnungen.

4 ften von | Sillertheater. @. (Wallner- Lustspiel in drei Akten von Björnstjerne Björnson. Deutsch von Julius Elias. Mittwoch: Zwei Wappen. Donnerstag: Zwei Wappen.

Dienstag, Abends At R A N in drei Ï en (na idens) von ranz von Die fünf | S{hönthan.

Mittwoch: Moral, Das | Donnerstag: Moral.

Charlottenburg.

Deutsches Opernhaus. (Char- Bismarck - Straße 34—37.

München : | Abends 8 Uhr: Das Mädchen aus dem golduen Westen.

Mittwoch: Der Mikado.

Donnerstag, Mittags 12 Uhr: Ge- dächtuisfeier zum 100. Geburtstag von Richard Waguer. Abends: Oberon.

Freitag: Die lustigen Weiber von

Abends | Sonnabend: Der Mikado.

Neues Theater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Der lachende Ehemann. Operette in drei Akten von Edmund Eys[er.

Mittwoch und folgende Tage: Der lachende Ehemaun.

Theater des Westens. (Station:

Bour Garten. Kantstraße 12.) ienstag, Abends 8 Uhr: Zu volks-

tümlichen Preisen: Der Vogelhäudler. | B

Operette in dret Akten von Karl Zeller. Mittwoch und folgende Tage: Der Vogelhändler.

Theater am Nollendorfplaß. Dienstag, Abends 8} Uhr: Zu Sommer- preisen: Der Extrazug nach Nizza. Vaudeville in drei Akten von Arthur Uppschiß und Max Schönau.

Mittwoch und folgende Tage: Der Extrazug nah Nizza.

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Dienstag, Abends 8} Uhr: Mazjolika. Schwank in drei Akten von Leo Walther Stein und Ludrota Heller.

Mittwoch bis Freitag: Majolika.

Sonnabend: Zum ersten Male: Der lustige Kakadu.

Residenztheater. Dienstag, Abends 87 Uhr: Die Frau Präfsideutin. (Madame la Présidente.) Gchwank in drei Akten von M. Hennequin und P. Veber.

Mittwoch und folgende Tage: Die Frau Präftdentin.

MontisOperéttentheater.(Früher:

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Dienstag, Abends 8 Ubr: Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Aktien von Curt Kraaß und Jean Kren. Gesangstexte von Alfred S{önfeld, Musik von Jean Gilbert.

Mittwoch und folgende Tage : Pupp chen.

Trianontheater. (Georgenstr., nabe Bahnhof Friedrichstr.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Madame X. Schwank in dre Akten von Paul Gavault und Georges

err. _ Mittwoch und folgende Tage: Ma- dame X.

G i E S Ta A C A N ELO L MNIA Familiennachricchten,

Verlobt: Frl. Amanda Wegener mit Hrn. Landesrat Gerhard Schallehn (Breslau). Frl. Waldtraut Fischer von Mollard mit Hrn. Leutnant Hans von Bodecker (Gora—Grnesen).

Verehelicht: Hr. Oberleutnant Horst Grieser mit Frl. Ilse-Gertraud Treichel (Kolberg).

Geb oren: Eine Tochter: Hrn. Leut- nant Frhrn. von anteuffel (Sig- maringen). Hrn. Rittmeister a. D. Ferdinand von Luck (Stuttgart).

Verantwortlicher Redakteur: J. V: Weber i Beœlii

Verlag der Expedition (Heid r i ch) in Berlin. (1129)

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Neun Beilagen (eins{ließlich Börsenbeilage).

. V2 1G.

Amtliches.

Königreich Preufßen.

Auf den Bericht vom 18. März 1913 will Jh der anbei zurückfolgenden Saßung für die Eiar brgel ie Hoch- \chule in Hannover hiermit Meine landesherrliche Genehmi- gung erteilen und gleichzeitig dem Rektor dieser Hochschule für e amtlichen Beziehungen den Titel „Magnifizenz“ bei- egen.

Bad Homburg vor der Höhe, den 31. März 1913.

WilhelmR.

Für den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. von Dallwigt.

An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Satzung für die Königliche Tierärztlihe Hohshule in Hannover.

& 1, Die Königliche Tierärztlihe Hohshule zu Hannover soll dem Unterricht und der Forshung im Gesamtgebiete der Tierheilkunde und threr Hilfswissenschaften dienen. E Sie hat das Recht der Promotion zum doctor medicinae veterinariae na Maßgabe der Promotionsordnung. 5 Die Hochschule ist dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten unmittelbar unterstellt, der seine Aulihtebesuauihe, soweit fie an Ort und Stelle auszuüben sind, durch den Vber- präsidenten in Hannover als Kommissar wahrnehmen läßt. Ueber die aon des Kommissars hat der Minister nähere Bestimmung zu treffen.

8:2.

_ Der Unterricht wird von etatsmäßigen Professoren, Nepetitoren, Assistenten und sonstigen Hilfslehrern erteilt; au fönnen Lehrstellen für Abteilungsvorsteher geschaffen und Privatdozenten zur Erteilung von Unterricht auf Grund der vom Minister zu erlassenden Habili- tationsordnung zugelassen werden.

So d Die etatsmäßigen Hes werdén vom Hus ernannt. Wegen des Ranges, Titels und der Dienstbezüge der etatsmäßigen Sten verbleibt es bei den hierüber erlassenen besonderen Vor- riften.

4 Vorübergehend können vom Minister mit der Verwaltung etats- mäßiger Professuren auch Dozenten beauftragt werden, die noch nit zu etatsmäßigen Professoren ernannt find. Der Minister bestimmt, wiewecit solche Dozenten die nah der Saßung den etatsmäßigen Pro- fefsoren zustehenden Rechte auszuüben befugt find, und regelt ihre sonstigen dienstlißen Verhältnisse.

; 8 5, Für den fal der Einrihtuna von Abteilungsvorsteherstellen regelt der Ministér die dienstlihen Verhältnisse der Inhaber dieser Lehrstellen und bestimmt insbesondere, in welchem Umfange sie zu den Beratungen des Professorenkollegiums zuzuziehen sind und die E der etatsmäßigen Professoren auszuüben berechtigt sein ollen.

8 6. __ Der Minister ernennt auf Vorschlag der beteiligten Instituts» direktoren 32) die Repetitoren und Assisteaten (vergl. jedoch § 35).

Den MRepetitoren und Assistenten liegt, soweit ihnen niht tur den vom Minister genehmigten Lehrplan besondère Lehraufträge erteilt oder soweit sie niht als Privatdozenten zugelassen find, beim Unter- richte die Unterstützung des ihnen vorgeseßten Professors oder Dozenten nach dessen Anweisungen 36) ob.

Zu den Nepetitoren zählt auch der Prosektor des anatomtshen Instituts sowie der Apotheker der Hochschule. i

& 71 Die fonstigen Hilfslehrer der Hohshule 2) erhalten ihren Dienstauftrag vom Minister. Boie 2) es h

8 8. Die Organe für die Verwaltung der Hochschule sind 5 der Rektor, ___2) das Professorenkollegium. Sie haben die Geschäfte nah dieser Saßung und den Anordnungen des Ministers zu führen. & 9

Der Rektor wird vom Minister ernannt. Dem Professoren- kollegium steht die Befugnis zu, eines seiner Mitglieder durch Wahl für das NRektoramt vorzuschlagen.

Wird die Ernennung des Vorgeshlagenen zum Rektor vom Minister versagt, so hat eine andere Wahl stattzufinden. Führt auch diesé niht zur Ernennung des Vorgeschlagenen zum Rektor, so wird vom. Minister ein Mitglied des Professorenkollegiums für die nächste Amtszeit zum Rektor ernannt.

8 10.

Die Amtszeit des Nektors währt dret Jahre. Kommt das Nektoramt vor dem Ablauf einer Amtszeit zur Erledigung, so kann vom Minister die nächstfolgende Amtsdauer bis zu einem Jahre verlängert oder A ms îimal Ÿ

ie Dauer der erstmaligen Amtszeit des Rektors wird vom Minister bestimmt. z L / Ll

Der Rektor wird von seinem Vorgänger, der die Bezeichnung Prorektor führt, oder bei dessen Behinderung von dem an Dienst- jahren ältesten Mitgliede des Professorenkollegiums vertreten. Ist ein Prorektor niht vorhanden, so steht dem Minister die Bestimmung des Vertreters zu. 5

12.

_ Der Rektor hat die laufenden Geschäfte der Verwaltung zu führen, die Hohshule nah außen zu vertreten, in ihrem Namen mit Behörden und Privatpersonen zu verhandeln und die von der Ver- waltung der Hochschule ausgehenden Schriftstücke mit seinem Namen

zu unterzeichnen.

S 13.

Der Rektor hat über den regelmäßigen Fortgang des Unterrichts und über die Beobachtung der Saßzung sowie der fonstigen Vor- \chriften zu wachen. g

14

Der Rektor ist für die Verwaltung des allgemeinen Vermögens

dex FesQule und für die Beobachtung des Hochschuletats verant- ortlih.

_ Zahlungen und Lieferungen für die Hochschule erfolgen auf An-

weisung und unter Kontrolle des Rektors (vergl. jedoch § 34). Für

‘Zablungen und Lieferungen, die aus Anlaß von Bauten stattfinden,

bleibt dem Minister der Erlaß besonderer Anordnungen vorbehalten.

Soweit den Professoren oder anderen Dozenten die Verwendung der für ihre Institute oder für besondere Zwecke überwiesenen Fonds überlassen ist, steht dem Rektor ein Einspruchsrecht nur gegen die Ueberschreitung der bewilligten Mittel zu.

Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger,

Berlin, Montag, den 19. Mai

Die Nevision der Kasse der Tierärztlißen Hochschule liegt dem

Rektor ob.

8-15. Der Rektor ist befugt, sich felbst auf drei Tage zu beurlauben,

hat davon jedoch vorkommendenfalls dem Minister Anzeige zu machen. Für längere Beurlaubung des Rektors ist die Genehmigung des Ministers erforderli, soweit niht der Kommissar 1) vom Minister zur Urlaubserteilung ermächtigt ist.

8 16.

Der Rektor beruft die Versammlungen des Professorenkollegiums, Teitet dessen Sitzungen nah der Geschäftsordnung und hat für die Ausführung der Beschlüsse zu sorgen. ch

Der Rektor ist verpflichtet, ordnungsmäßig nah § 27 zur Tages- ordnung gestellte Anträge, sofern sie niht gegen die Geseze oder diese Saßung oerstoßen, zur Beratung zu stellen. Gegen die Ablehnung der Zulassung eines Antrags zur Beratung steht dem Antragsteller 2e e beim Minister innerhalb einer Frist von zwet

ochen zu. Der Rektor ist befugt, Beschlüsse des Professorenkollegiums, die den Geseßen oder dem öoffentlihen Wohle zuwiderlaufen oder gegen die N verstoßen oder das Interesse der Hochschule verleyzen, mit aufshiedender Wirkung zu beanstanden und die Entscheidung des Ministers herbeizuführen. i

Will tder Nektor einen Beschluß des Professorenkollegiums be- anstanden oder einem solchen in einem Bericht an den Minister nicht beitreten, so hat er dies, wenn möglich in der Sißung, jedenfalls aber vor der Berichterstattung an den Minister, dem Professorenkollegium zu erklären. 6-17

Zu der dem Professorenkollegium nach der Saßung zustehenden Teilnahme an der Verwaltung der Hochschule hat der Rektor dite

Versammlung des Kollegiums so oft wie erforderlih, in der Regel

mit Ausnahme der amtlichen Ferienzeiten mindestens monatli einmal, zu berufen und von allen Angelegenheiten der Hohschulverwaltung, soweit sie dessen Geschäftskreis berühren, in Kenntnis zu fezen.

In Fällen, deren Erledigung ohne Schaden für die Hochschule oder die Beteiligten nicht bis zur nächsten Sizung des Professoren- follegiums aufge\choben werden kann, ist der Rektor befugt, selbständig zu entscheiden, er hat jedoh dem Professorenkollegium in der nächsten Versammlung von den getroffenen Maßnahmen Mitteilung zu machen.

8 18.

Der Rektor bewirkt die Aufnahme und Entlassung der Studie- renden und sonstigen Hörer nah den darüber bestehenden Bestim- mungen.

Er hat über die Disziplin unter den Studierenden zu wachen, soweit niht dem Professorenkollegium nah §§ 23, 24, 25 und 44 eine Mitwirkung eingeräumt ist, und kann Studierenden Verweise erteilen. ¿ ig

Der Rektor leitet die an der Howhscule stattfindenden Prüfungen nach den Prüfungsordnungen und der Geschäftsordnung.

8 20. Der Rektor ist, unbeschadet der §8 36, 37, 40, 41, der Dienst- vorgesezte* der Repetitoren und Assistenten sowie der mittleren und unteren Beamten und Bediensteten der Hochschule.

S 21.

Der Rektor kann \ich in beslimmten Dienstgéschbäften mit Genehmigung des Ministers von einem Mitgliede des Professoren- follegiums vertreten lassen. ag

Das Professorenkollegium besteht unbeschadet der Vorschriften in den 88 4, 5 aus den etatsmäßigen Professoren.

S2 Das Professorenkollegium hat unter Beachtung ter vom Minisier erlassenen Anordnungen in folgenden Angelegenheiten selbständig zu entscheiden : /

1) über die Zulassung von Privatdozenten na der Habilitations- ordnung sowie über die Verhängung von Disziplinarstrafen gegen Privatdozenten auf Grunv der Disziplinarbestimmungen ;

9) über die Veranstaltung von Festakten und Feiern der Hoch- \hule und über die Einladungen dazu fowie über die Be- teiligung der Hohscbule oder des Professorenkollegiums an öffentlichen oder sestlihen Veranstaltungen aller Art. Bei Veranstaltungen, denen eine größere und allgemeine Be- deutung niht innewohnt, bedarf es zur A Be- teiligung des Rektors als Vertreters der Hochschule keiner gemeinsamen Beschlußfassung des Kollegiums. Zur Be- teiligung der Hochschule an festlihen Veranstaltungen im Ausland ist die Genehmigung des Ministers erforderli;

3) über die Verwendung der von der Hochschule zu wissen- \chaftlihen oder sonstigen Zwecken zur Verfügung gestellten Mittel, soweit der Verwendung8zweck niht in anderer Weise festgelegt ist oder darüber nach Anordnung des Ministers der Rektor allein zu bestimmen hat (vergl. auch 8 14 Abs. 3, § 34);

4) über die Ergänzung und Verwaltung der Bibliothek;

5) über die Zuweisung von freien Wohnungen an die Unter- beamten und Lohnbediensteten der Hochschule;

6) über die Abfassung von Formularen in Unterrichts- und Prüfungsangelegenheiten ;

7) über die Verleihung von Honorarerlassen, Stipendien und anderen Unterstüßungen sowie von Preisen ;

8) über die Bestrafung von Studierenden nah § 44, über die Genehmigung zur GCrrihtung oder zum Fortbestehen studen- tischer Verbindungen aller Art und des allgemeinen Aus- \chusses der Studierenden unbeschadet sonst bestehender Be- stimmungen, fowie über die Behandlung anderer Angelegen- heiten der Studierenden von allgemeiner Bedeutung.

8 24. Nor einer Berichterstattung an den Minister in nachstehenden Angelegenheiten hat der Rektor dem Professorenkollegium Gelegenheit

zu einer Stellungnahme zu geben: / 1) Besetzung. erledigter etatsmäßiger Professuren, Beseßung

etwaiger erledigter Institutsabteilungen sowie A

vertretener Lehrfächer ;

92) vorübergehende Verwaltung von Lehrfächern ;

3) E des Rektors in bestimmten Dienstgeshäften

4) Sina, Umgestaltung oder Aufhebung von Inslituten und Sammlungen;

5) Neubauten und größere Umbauten auf dem Grundstücke M sowie alle Grenzveränderungen dieses Grund-

üds; :

6) E er S abgesehen von den Fällen des Nr. d; :

7) Bereitstellung von Mitteln durch den Staatshaushalt für die Bedürfnisse der Hochschule und der einzelnen Institute ;

8) Geschäftsordnung und Aenderung der Saßung;

9) Vorlesungsplan und Einrichtung des Unterrichts, eins{hließlih der Verteilung und Benuzung der vorhandenen Hörsäle ;

1913.

10) Prüfungsordnungen, Disziplinarordnung und sonstige Vors schriften für Studierende;

11) Dienstanweisungen für die Beamten der Hochschule ;

12) Zulassung von Studierenden und von Hospitanten, soweit nicht die dafür vorgeschriebenen allgemeinen Bestimmungen erfüllt find.

S: 25

Das Professorenkollegium ist, abgesehen. von den Bestimmungen der S8 23, 24, vom Rektor nah dessen Ermessen bei allen sonstigen wichtigen Verwaltungsangelegenheiten, namentlich bei allen Maß- nahmen, die die Regelung und Ausgestaltung des Unterrichts betreffen, zuzuziehen.

8 26.

Das Professorenkollegium erledigt seine Beratungen in Sißungen, zu denen alle Mitglieder vom Rektor in der Regel mindestens fünf Tage vorher einzuladen sind.

Alle Gegenstände, über die ein Beschluß gefaßt oder ein Bericht an den Minister erstattet werden soll, müfsen auf der der Einladung

“beizufügenden Tagesordnung bezeichnet sein.

Ueber die Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der auf Antrag das Stimmenverhältnis anzugeben ist. Zur Aufnahme der Niederschrift ist das an Dienstalter jüngste Mitglied des Pro- fessorenkollegiums verpflichtet.

: C97. __ Jedes Mitglied des Professorenkollegiums ist berechtigt, Anträge für die Tagesordnung zu stellen, die vorbehaltlih der Einschränkung in § 16 Abs. 2 in der nächsten Sißung zur Beratung gelangen müssen, sofern sie dem Rektor mindestens acht Tage vorher zu- gestellt sind.

Der Rektox muß außerdem binnen aht Tagen etne Sitzung ein- berufen, wenn nindestens dret Mitglieder des Professorenkollegiums unter Angabe einer Tagesordnung dies beantragen.

8 98.

Das Professorenkollegium fakt, soweit niht anderweite besondere Vorschriften bestehen (z. B. für die Ehrenpromotion) seine Beschlüsse mit einfaher Mehrheit. Bei Stimmengleihheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Die Versammlung ist bes{chlußfähig, wenn der Vorsißende und L N der übrigen Mitglieder des Professorenkollegiums an-

esend sind.

Ist das Professorenkollegium nicht bes{lußfähtg, so sind die Ver- handlungsgegenstände auf die Ens der nächsten Versamm- lung zu seßen, die darüber ohne Nücksicht auf die Zahl der Anwesenden t lie bf

hriftliche timmungen find aus8nahmêweise zulässig, sofern kein Mitglied des Professorenkollegiums Widerspruch erhebt. ___ Chrenpromotionen dürfen nur unter Zustimmung aller Mitglieder des e beschlossen werden. Das gleihe kann vom s ür andere Angelegenheiten besonderer Art vorgeschrieben erden.

8 29.

Der Rektor hat die den Beschlüssen des Professorenkollegiums entsprehenden Berichte an den Minister unter der Bezeichnung L und Professorenkollegium der Tierärztlihen Hochschule“ zu erstatten.

,_ Derartige Berichte find den Mitgliedern auf Verlangen naŸh- träglich dur Umlauf der Urschrift unverzüglih mitzuteilen. n

Das Professorenkollegium kann beschließen, daß einem Berichte des Rektors eine von einem anderen Mitgliede des Kollegiums in dessen Auftrage verfaßte Denkschrift über den Gegenstand der Bericht- erstattung beigelegt werde. ;

30

r c d : __ Die bet einer Abstimmung in der Minderheit gebliebenen Mit- lieder können die Be threr ang mit Begründung in der (04 sowie Beri(terstattung darüber an den Minister be- anspruchen.

S211.

Den Mitgliedern des Professorenkollegiums ist jederzeit während der Dienststunden Einsicht in die Akten über Angelegenheiten ihres Instituts oder ihrer Lehrfähher sowte über die vom Professoren- follegium beratenen Gegenstände zu gestatten. Auch können fie vom Rektor das Niederschriftenbuh zur Einsicht erbitten. Entfernung von Akten aus den Geschäftszimmern ist nur ausnahmsweise auf kurze Zeit und mit besonderer Genehmigung des Rektors gegen Gmpfangs- bescheinigung gestattet.

C32

Die Leiter der Institute und Kliniken (Institutsdirektoren) haben unter Beachtung der dafür bestehenden Vorschriften selbständig den gesamten Betrteb innerhalb der ihnen übertragenen Anstalten zu führen und deren Ordnung und Instandhaltung zu beaufsichtigen. Sie sind verpflichtet, darüber dem Rektor auf dessen Anfragen Aus- kunft zu erteilen.

Sie führen besondere Instituts\stempel.

033.

Die Institutsdirektoren bestimmen unbeschadet der Vorschrift in § 24 Ziffer 9 und etwaiger Verfügungen des Ministers über die Bé- nußung der Institutsräume und der Sammlungen fowie über die Verwendung der Arbeitsplätze.

A 8 34, __ Die etatsmäßigen Professoren bestimmen innerhalb des Etats über die Verwendung der ihnen bewilligten Fonds und erteilen die Zahlungsanweisungen auf diese. _ Inwiewett andere Dozenten dasfelbe Recht ausüben, bestimmt der Minister. 35.

: S

Die Vorschläge über die Anstellung, Ueberweisung oder Entlassung von Repetttoren und Assistenten sowie von Unterbeamten und Be- diensteten für die Institute und Kliniken find von dem zuständigen Professor dem Rektor einzureichen E SS 6, 40). Die Annahme von wissenschaftlichen Hilfsarbeitern {s den Professoren freigestellt, doch ist zur Gewährung von Vergütungen aus Staatsmitteln au solche die Genehmigung des Ministers erforderli.

8 36. __ Die Institutsdiréktoren sind befugt, den in ihren Instituten dienstlih beshäftigten Repetitoren, Assistenten, wissenschaftlichen Hilfs- arbeitern, Unterbeamten und Lohnbedtensteten Anweisungen wegen der Ausführung der Dienstobliegenheiten im Rahmen ihres Geschäfts. kreises zu erteilen.

S0

Das dienstlihe Verhalten der im § 36 genannten Angestellten unterliegt der Kontrolle des Institutsdirektors, für deren Ausübung dieser verantwortlih ist. Gr ist berehtigt, den Nepetitoren, Assistenten und wissenschafilihen Hilfsarbeitern sowie den Unterbeamten und A Verweise zu ertéilen. Die wettere Abndung dienstliher Verféhlungen der Genannten findet innerhalb der Disziplinarbefugnis des Rektors (vergl. § 20) durch diefen im Einvernehmen mit dem zuständigen Professor statt. Jst ein Einvernehmen nicht erzielt, so ist an den Minister zu berihten, sofern niht durch eine zuvorige Be- ratung im Professorenkollegium eine Uebereinstimmuna erreiht wird.

L der Rektor Anlaß, gegen einen der im §8 36 genannten Angestellten wegen dessen außerdtienstlihen Verhaltens einzuschreiten