Ministerium der gei ligen, Unterrithts- und Medizinal-Angelegenheiten. Am Schullehrer-Serninar zu Prenzlau is der Diakonus und Rektor Harnisch zu Nowawes bei Potsdam als Seminar- Oberlehrer angestellt worden.
Die Nummer 18 der Gesez-Sammlung, welche pon heute ab ur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 9676 das AEGengeses, betreffend die Dienstvergehen der im Dienst der evangelisch - lutherishen Kirhe der Provinz
Hannover Angestellten. Vom 24. April 1894; unter
Nr. 9677 das Gese, betreffend die Gleichstellung der Notare mit den anderen Beamten s der Strafen bei Nicht- g der tarifmäßigen Stempel. Vom 28. Mai 1894; und unter
Nr. 9678 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Düren, Jülich, Sankt Vith, Bonn, Eitorf, Rheinbah, Euskirhen, Adenau, Ahrweiler, Meisenheim, Muünstermaifeld, Sinzig, Kastellaun, Bergheim, Köln, München- Gladba, Opladen, Tholey, Lebach, Sankt Wendel, Neu- magen, Prüm und Bitburg. Vom 8. Juni 1894.
Berlin, den 19. Juni 1894.
Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Weberstedt.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Gesez-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: E i
1) das am 26. Februar 1894 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent- und Bewässerungsgenossenschaft im Truftebachthale zu Berg- hausen im Kreise Wittgenstein durh das Amteblatt der Königlichen Regierung zu Arnéberg Nr. 19 S. 159, ausgegeben am 12. Mai 1894 ;
2) das am 3. März 1894 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent- und Bewässerungsgenossenschaft im Altmühlbahthal zu Berg- hausen im Kreise Wittgenstein durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 19 S. 156, ausgegeben am 12. Mai 1894;
3) das am 14. April 1894 Allerhö vollzogene Statut des vin gd Wiesenverbandes, Ent- und Bewässerungsgenossenschaft im
eise Bersenbrück, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Osnabrück Nr. 23 S. 151, ausgegeben am 1. Juni 1894;
4) der Allerhöchste Erlaß vom 24. April 1894, dur welchen der Stadtgemeinde Berlin das Enteignungsreht für die dauernde Be- schränkung des zur Anlage einer Pferdebahn von der Französischen Straße über die Weidendammer Brücke nah den in der Friedrichstraße liegenden Gleisen und unter Abzweigung dieser Linie von dem Grund- \üdck der Königlichen Friedrih-Wilhelms-Universität einerseits nah dem Monbijouplaß, andererseits nah dem Haackeschen Markt in Anspru zu nehmenden eg. die meien verliehen worden ift, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potédam und der Stadt Berlin Nr. 20 S. 197, ausgegeben am 18. Mai 1894; :
5) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Mai 1894, betreffend die Ver- Teihung des Enteignungsrcchts an den Kreis Brieg bezüglih der zum Ausbau der Wegestrecken von Schönfeld bis zum Bahnhof Bömisch- dorf der Eisenbahnlinien Brieg—Neisse und von Stoberau bis zur Oderfähre bei Koppen als Chausseen, sowie der Wegestrecke von Brieg in der Richtung auf Pampiß bis zum Hermsdorser Wegweiser als
flasterstraße erforderlihen Grundstücke, durch das Amtsblatt der öniglihen Regierung ¿u Breslau Nr. 23 S. 247, ausgegeben am 8. Juni 1894.
Angekommen:
“der Präsident des Kaiserlihen Patentamts, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath von Koenen, vom Urlaub aus Wiesbaden. |
Nichtamlliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 19. Juni.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute im Neuen Palais den Vortrag des Ministers der öffent- lichen Arbeiten entgegen und empfingen die neuernannten Regierungs-Präsidenten von Königsberg und Köln. Um 1 Uhr fanden militärische Meldungen statt.
Der Ausschuß des Bundesraths für Justizwesen hielt heute eine Sißung.
Der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten hat unter dem 31. Mai d. J. Allgemeine Vorschriften für die über das Ziel der Volksschule hinausgchenden Mädchenschulen, ferner einen Lehrplan für die höhere Mädchenshule sowie Ergänzungen zu den bisherigen een für Lehrerinnen erlassen.
Der Minister hat geglaubt, daß, nachdem Jahre lang auf dem Gebiete des höheren Mädchenshulwesens nur die Protokolle einer im August 1873 von der Unterrichtsverwaltung ein- berufenen Konferenz von Lehrern und Lehrerinnen sowie die von der Unterrichtsverwaltung erlassene Prüfungsord- nung für Lehrerinnen und Sculvorsteherinnen vom 24. April 1874 sowie weitere Prüfungsordnungen für Sprachlehrerinnen, Zeichen-, Handarbeits- und Turn- lehrerinnen die gemeinsame NRichtshnur für die Ent- widelung des Mädchenshulwesens gebildet haben, nun- mehr die Zeit gekommen sei, eine Normal-Lehrordnung für die höhere Mädchenschule zu erlassen, die mit dem 1. April 1895 in Kraft treten soll. Die Regelung der äußeren gegen heiten der höheren Mädchenschule, der Rang- und Gehalts- verhältnisse der betheiligten Lehrer und der Aufsichtsverhält- nisse der Schulen hat, s0 wünschenswerth die gleichzeitige Ein- Führung darauf bezüglihher Bestimmungen gewesen wäre, vor- S nicht zur Ausführung gebraht werden können.
- Der fertiggestellte Lehrplan is einer Anzahl bewährter / utachten sind einem hervorragend tüchtigen Provinzial - Schulrath zur Beurtheilung zugefertigt worden. Darauf haben unter Zu- iehung von zwei Schul-Direktoren “ey stattgefunden. În den leßteren sind je ein akademish und ein seminarisch
_Schulmänner zur Aeußerung oth 60 ihre
gebildeter Lehrer und zwei Lehrerinnen betheiligt gewesen, welche als Vertreter der verschiedensten Richtungen auf dem Gebiete des Mädchenshulwesens angesehen werden können.
Vor Aufstellung des Normal - Lehrplans war es nöthig,
den Begriff der L heren Mädchenschule, welcher bis jeßt in
reußen noch nit feststand, klar zu bestimmen. Als Merkmale sind bezeichnet worden: neun Jahreskurse, eine Einrichtung von mindestens sieben aufsteigenden Klassen und der allgemein verbindlihe Unterricht in zwei fremden Sprachen. Damit sind der weiteren Entwickelung dieser Schule sichere Wege und deutliche Ziele gegeben. Bei der näheren Begrenzung der Aua für die höhere Mädchenschule trat der Gesichtspunkt in den Vordergrund, daß sie allgemeine Bildung auf religiós- sittlicher Grundlage geben solle. Der Charakter der Fahschule insbesondere und jede Hineinnahme von Lehraufgäben, welche erst ein späteres Lebensalter zu lösen hat, sollen ihr ferngehalten werden. Damit ist namentlich auch dem bedenklihen Gebrauche, die oberste Klasse zu einer Prä- parandenanstalt zu machen, begegnet. Es darf eina werden, daß gerade dieser Gesichtspunkt bei allen, welche zu den Vorarbeiten herangezogen worden find, lebhafteste rana gefunden hat. Wenn aber die höhere Mädchenschule nur die Aufgabe hat, die Grundlagen allgemeiner Bildung zu gewähren, und wenn ihr nicht gestattet wird, in irgend eine beruf- lihe Vorbildung überzugreifen, so ist ihr selbstverständlich für die Zeit, ivahrend deren sie ihre Schülerinnen in Anspruch nimmt, ein Maß auferlegt und schon dadurch die Be- shränkung der Schule auf neun Jahreskurse geboten, und dies umsomehr, als erfahrungsmäßig Mädchen wie Knaben, um neun aufsteigende Klassen zu durchlaufen, in der Regel 10 Jahre bedürfen, häufig auch die Mädchen erst mit sieben Jahren zur Schule kommen. Es sind indeß für die Annahme von neun Jahreskursen noch andere Rücksichten maßgebend gewesen. Der Minister konnte sih der Erkenntniß niht verschließen, daß Mädchen niht ohne Gefahr für ihre Gesundheit zugemuthet werden darf, eine zu lange Reihe von Jahren hindurch in wöchentlih 30 Stun- den einem in allen Gegenständen allgemein verbindlichen Unter- riht beizuwohnen, und daß es den Lehrern thatsählich um fo weniger gelingt, das Junteresse der Schülerinnen überall rege zu erhalten, als der Reiz der Entlassungsprüfung fehlt, welcher den Primanern unserer höheren Lehranstalten die An- regung zu erhöhter Thätigkeit giebt. Der Minister ist aber weit entfernt davon, zu wünschen oder gar zu vcr- anlassen, daß die Bildung oder die Lernarbeit der jungen Mädchen mit dem vollendeten 15. oder 16. Lebensjahre ibren Al e Er ll ne nur in fvreteverx Weise je nah der Neigung und nah der Berufswahl des jungen Mädchens fortgeseßt sehen, und er will außerdem, daß den bisherigen Zöglingen der höheren Mädchenschule- die Möglichkeit gelassen werde, sich auch im Hause zu bethätigen und in der Familie unter der besonderen Leitung der Mutter die weiteren Schritte in das Leben vorzu- bereiten. Die Verfügung vom 31. Mai empfiehlt daher den höheren Mädchenschulen die Angliederung wahlfreier Kurse an die Arbeit der Schule. Die Leitung solcher Kurse wird voraus- sichtlih vorzugsweise den akademish gebildeten Lehrern und hervorragend wissenschaftlich gebildeten Lehrerinnen zufallen, und diese werden dabei die gewünschte Gelegenheit finden, ihre Schülerinnen in die lhnen lieb ge- wordene Wissenschaft einzuführen. Die Lehrkurse selbst werden sih sehr verschieden gestalten. Denienigen Mädchen, welche nicht darauf angewiesen sind, im späteren Leben ihren Unterhalt felbst zu gewinnen, werden sie zur Erweite- rung und Vertiefung ihrer Bildung neue Wissensgebiete aufschließen. Sie werden Dichtungen, für deren Ver- ständniß das Kind noch niht befähigt war, ver- stehen oder die Geschihte fremder Länder kennen lernen oder auf verschiedenen Gebieten der Naturwissenschaft heimish werden und das alles, ohne mehr als höchstens sechs bis zehn Stunden wöchentlih dem häuslichen Leben entzogen zu sein. Andere Mädchen werden in den von ihnen gewählten Kursen die- jenigen Kenntnisse sammeln, welche ihnen bei Abgang von der Schule noch behufs Befähigung für den Eintritt in das Seminar fehlten, und ebenso werden wieder andere sih auf den Uebergang in gewerbliche Lehrinstitute vorbereiten können. Sollte die Reichsregierung dahin gelangen, den Frauen das ärztliche Studium zu gestatten und sie deshalb zur Reife- prüfung an Gymnasien zuzulassen, so werden auch Kurse in der lateinischen oder der griechischen Sprache nicht fehlen.
Der Minister hofft, auf diese Weise den mannigfachen Bestrebungen nah Erweiterung der Erwerbsfähigkeit des weib- lichen Geschlechts freie Bahn zu öffnen und dabei zugleih zu verhüten, daß diese Bestrebungen in den ruhigen Ent- wickelungsgang unserer hunderttausend Kinder in den höheren Mädchenschulen störend eingreifen.
Jn Beziehung auf die Zusammenseßung des Lehrkörpers der höheren Mädchenschule stellt sich die Verordnung auf den Standpunkt der August-Konferenz von 1873, auf welhem ja auch jeßt schon die Einrichtung der meisten vollorganisierten höheren Mädchenschulen beruht. Das Kollegium soll aus einem Direktor oder einer Direktorin, aus Oberlehrern und Oberlehrerinnen, ordentlichen Lehrern und R Lehrerinnen bestehen. Der Zugang zu den here en Stellen soll wie bisher akademisch und seminarish gebildeten Lehrern Es offen stehen. Die auf der Konferenz im
ugust 1873 zum Ausdruck gebrahte Erwartung, daß die gemeinsame Arbeit der auf verschiedenen Wegen vorgebildeten Lehrkräfte den Schulen zum Segen gereichen werde, ist voll eingetroffen, und es liegt kein Grund vor, hier andere Wege einzuschlagen. Dagegen isst es nöthig erschienen, den Einfluß der Lehrerinnen einigermaßen zu stärken und allgemein vor- O was in vielen Schulen jeßt hon geschieht, daß er Direktor bei seiner erziehlichen Thätigkeit die Mitwirkung einer Lehrerin, welhe dadur selbstverständlich ihm gegen- Über aus dem Verhältniß der Unterordnung nicht scheidet, in Anspruch nehmen und daß wenigstens in einer der drei obersten Klassen eine Lehrerin das Ordinariat haben solle. Diese beiden Lehrerinnen sollen die Amtsbezeihnung Oberlehrerin führen und ihre Sg, durch Ablegung einer besonderen Prüfung erwerben. Die genannte Amtsbezeichnung is nicht neu, aber bisher nur sehr vereinzelt gebrauht worden.
Für die Mädchenschulen, welche weniger als sieben auf- steigende Klassen haben und doch über die Ziele der Volksschule hinausgehen, auch ihre Zöglinge aus anderen Kreisen entnehmen als die Volksschulen, einen Lehrplan zu erlassen, ist nah den Ausführungen der Verfügung vom 31. Mai noch nicht rathsam erschienen. Dagegen is bestimmt, daß in solhen Schulen sich der allgemein verbindliche Unterricht auf cine fremde Sprache
u beschränken habe; der Unterricht in der anderen darf n sakultatio ertheilt werden. E
Der Verfügung übek den Normal-Lehrplan sind ga[[- gemeine Vorschriften über den Unterrichtsbetrieb beige- gei oten, welche sih unterschiedslos auf alle Mädchenschulen eziehen, die über die diee der Volksshule hinausgehen. Diese a bezwecken vorzugsweise gute Ausstattung und Einrichtung der Unterrichtsräume und die Durchführun esunder erziedlider Grundsäße beim Unterricht und bei dex nanspruchnahme des häuslichen Fleißes der Kinder.
Die Verfügung -bezüglih der Prüfungsordnung be- friedigt drei Wunsche. Sie schiebt das Alter für die Zulassung
zu sämmtlihen Lehrerinnenprüfungen um ein ae hinaus, .
läßt aber diese Maßregel, damit jet in der Bildung be- griffene Mädchen nicht gestört werden, erst am 1. Oktober 1897 in Kraft treten. Sie ermächtigt die Prüfungs- kommissionen auf Grund vorzugsweise guter Leistungen in einzelnen Fächern, von der Prüfung in anderen Gegenständen Abstand zu nehmen, und schreibt dabei ausdrüdcklich vor, daß niht in sämmtlichen Zweigen aller Prüfungsgegenstände ge- prüft werden soll. Jm Zusammenhang damit steht cs, daß von jezt an die Spezialzensuren nah der Prüfung immer in das Protokoll cingetragen werden sollen, aber ein Auszug aus diesem Protokoll den Prüflingen nit mitzutheilen ist. Neu eingeführt ist eine eee iche Prü- Ua. Die O Vorschriften sind jo getroffen, daß Werth und Geltung der bisherigen Lehrerinnen- g niht herabgedrückt werden. Lehrerinnen, welche die Brtng in Gemäßheit der Prüfungsordnung vom 24. April 1874 bestanden haben, besißen nah wie vor die Befähigung zum Unterriht in allen Klassen der höheren Madchenshule; nur für die Stellen der Ober- lehrerinnen, der Direktorinnen und Vorsteherinnen privater Mädchenshulen mit sieben und mehr ausfsteigenden Klassen wird noch die Ablegung einer wissenschaftlichen Prüfung verlangt. Diese Prüfung erstreckt sich auf zwei von der Be- werberin selbst gewählte Gegenstände und ermittelt, ob sih die Bewerberin die Befähigung erworben habe, in diefen Gegenständen selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Da Werth darauf gelegt wird, daß den Lehrerinnen der Zu- gang zu den höheren Stellen an der Mädchenschule nur dur. prache Tüchtigkeit eröffnet werde, so sind nur solche Lehrerinnen zu der wissenschaftlihen Prüfung zugelassen, welche eine fünfjährige Lehrthätigkeit geübt haben, und da für diese neu eingeführte Prüfung noch Erfahrungen zu sammeln sind, soll fie bis auf weiteres nur in Berlin abgehalten werden.
Die Kommission für Arbeiterstatistik wird am 298. d. M. wieder zu einer Sißung zusammentreten. Die Berathungen werden sich hauptsählich auf die Erhebungen über die Arbeitszeit 2c. in Bäckereien und Konditoreien, im Handelsgewerbe und in Getreidemühlen erstrecken.
Bei der Erhebung, betreffend die Bäckereien und Kon- ditoreien, handelt es sich noch um Abgabe des an den Reichskanzler zu erstattenden Schlußgutachtens. Für den Fall, daß die Kommission sich dafür entscheidet, eine Regelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Kon- ditoreien — auf dem Wege eines Bundesrathsbeschlusses oder eines besonderen Geseßes — zu empfchlen, sind zur Vorberci- tung der nächsten Sißung zwei Entwürfe für die Vorschläge über die Art der Regelung ausgearbeitet worden. Während nach dem einen Entwurf eine Maximalarbeitszeit I die Woche festgeseßt werden soll, legt der andere Entwurf die täg- liche Arbeitsshicht der Regelung zu Grunde. j
Für die Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Lehrlings- verhältnisse im Handelsgewerbe sind im Anschluß an die im Herbst 1892 veranstaltete Fragebogen-Erhebung zahlreiche Gut- achten fkaufmännisher Verbände und Vereine eingefordert worden, deren Bearbeitung (Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik. Erhebungen Nr. V. Berlin, Carl Hey- mann’s Verlag 1894) vor wenigen Wochen der Kommission vorgelegt worden ist.
Bei der bevorstehenden Berathung über die das Handels- gewerbe und die Getreidemühlen betreffenden Erhebungen wird es ih im wesentlichen um eine Erörterung der Frage handeln, in welcher Weise die in Aussiht genommenen weiteren Er- mittelungen zu erfolgen haben werden. Schon bei dieser Er- örterung wird die Kommission cinige Angehörige des Handels- gewerbes und des Müllerberufs zuziehen, während die Ver-
nehmung einer größeren Zahl von Auskunftspersonen zur er-
\{höpfenden Klarstellung der thatsächhlichen Verhältnisse späterew Sigzungen vorbehalten bleibt.
Der Gencral - Lieutenant Blecken von Schmeling, Kommandeur der 1. Garde - Jnfanterie - Division, und der General-Lieutenant von Schweinichen, Jnspekteur der Jäger und Schüßen, haben Berlin verlassen.
Der Kaiserliche Minister-Resident in Carácas Graf von Kleist-Tychow ist in Urlaub hier eingetroffen. Mit seiner Vertretung ist der nach Carácas entsandte Attahé Freiherr von und zu Bodman betraut.
Der Herzoglih braunshweigishe Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Wirkliche Geheime Rath tere von Cramm-Burgdorf hat Berlin mit Urlaub verlassen.
Der Regierungs - Rath Höch städt zu Wiesbaden ist an die Königliche ea rung, zu Danzig verseßt worden.
Der neuernannte Regierungs - Assessor Krause is dem. Landrath des Kreises Schlohau, Regierungsbezirk Marien- werder, und der neuernannte Regierungs - Assessor Graf von Westphalen dem Landrath des Landkreises Münster bis auf weiteres zur Hilfeleistung in den landräthlichen Geschäften zu- getheilt worden.
Die Regierungs-Referendare Spieß aus Arnsberg, von SA aus Köslin und Goetsch aus Oppeln haben die zweite
taatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden.
ist iw
Der Strafanstalts-Direktor Gollert zu Brie randen-
gleiher Amtseigenschaft an die Strafanstalt zu
burg a. H., : Dee trafanstalts-Direktor Gn ügge zu Diez in gleicher
Amtseigenschaft an die Strafanstalt zu Brieg,
der Strafanstalts-Jnspektor Krebshmar zu Elberfeld als
Erster Jnspektor und Vorsteher an die Strafanstalt zu Diez
“ der Strafanstalis-Sekretär Burchardt zu Striegau als Jnspektor_ an das Arresthaus j Elberfeld und s der Strafanstalts-Bureau-Assistent Körner zu Lünebur als Sekretär an die Gefangenanstalten zu Breslau verse erden wE Der bei dem Arresthause zu Elberfeld angestellte, bei der Strafanstalt zu Trier kommissarish beschäftigte Strafanstalts- Sekretär Bulgrin ist zum Strafanstalts-Fnspektor ernannt, und es ist ihm unter einstweiliger Belassung in seiner gegen- wärtigen Beschäftigung eine Jnspektorstelle bei der Straf- anstalt zu Celle verliehen worden. Der Strafanstalts-Sekretär Michaelsen zu Kottbus ist
als Jnspektor bei dem dortigen Zentralgefängniß angestellt
worden.
S. M. Kbt. „Hy än e“, Kommandant Korvetten-Kapitän Reine, ist laut telegraphisher Meldung an das Ober- Kommando der Marine am 16. Juni in Mossamedes ange- fommen und gestern von dort wieder in See gegangen.
Sachsen.
Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrih August hat sich gestern Nachmittag nah Satzes begeben, wo Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich August bereits seit dem 12. d. M. zum Besuch des Groß- herzoglich toscanishen Hofes weilt.
ie Gesammteinnahme der Königlich sächsischen Staatseisenbahnen im Fahre 1893 betrug nah dem vom „Dresd. Journ.“ mitgetheilten Rechnungsabschluß 93 708 01301 M, die Gesammtausgabe 61 597 345,80 M; der Ueberschuß mithin 32 110 667,21 M6 gegen 29 573 650,10 M. im Vorjahr (mehr: 2537 017,11 44). Sachsen-Meiningen.
Dem in Meiningen versammelten Landtag sind, wie man dem „Haun. Cour.“ meldet, u. a. folgende Vorlagen zugegangen: ein Nachtrag zum Berggesey, das Vorrecht des Staats zur Gewinnung von Kali- und Steinsalzen betreffend eine Vorlage wegen Bewilligung von 750 000 # für die von Preußen zu erbauende Ellenbahn Probstzella—Wallendorf ; ein Geseßzentwurf über Bestrafung von Forstvergehen ; ferner Vorlagen wegen Bewilligung von 27 000 4 für die Arbeiter- kolonie Geilsdorf und von 3900 M für die Schließung der Bahnhöfe durch Signale.
Oesterreich - Ungarn.
Der Kaiser hat sih heute in Begleitung der fremd- ländischen Militäratiahés nah dem Brucker Lager zur Jaspi- zierung der Truppen der zweiten Lagerperiode begeben.
Der Minister des Auswärtigen Graf Kälnoky hat si auf mehrere Tage nah Pert in Mähren begeben.
Das ungarishe Oberhaus hat beschlossen, das Ne- nuntium des Abgeordnetenhauses betreffs der Ehevorlage, mit Umgehung der Ausschußberathung, am Donnerstag (21. 0. M.) zu Sep
Das ungarische Abgeordnetenhaus nahm gestern mit großer Mehrheit den russischen Handelsvertrag an. Der S von Lukacs widerlegte die von der Opposition vorgebrahten Bedenken und erklärte, die land- wirthschaftlichen Juteressen seien durch den Vertrag nicht preis- gegeben, da die Tarifsäße nicht herabgeseßt seien. Gerade die landwirthschaftlihen Jnteressen verböten die Provozierung cines Zolkrieges.
__Wie dem „Kuryer Poznanski“ aus Krakau gemeldet wird, ist der POR von Krakau, Kardinal Dunajewski gestern gestorben.
Großbritannien und JFrland. __ Vor dem Polizeigeriht in Westminster begann gestern die Verhandlung gegen den Anarchisten Fritz Brall, Mitglied des chemaligen Autonomie - Klubs. Brall ist des verbrecherischen Besißes von Geräthen zur Falsch- münzerei, einer großen Menge von Säuren und an- deren Chemikalien sowie von Sprengstoffen angeklagt. Jn dem Verhandlungsraum befanden sich ein in der Wohnung des Verhafteten beshlagnahmter großer Koffer und andere Beweisstücke. Jnfolge des Berichts des Sachverständigen der Regierung wurde den bisherigen Anklagepunkten auf Grund des Sprengstoffgeseßpes vom Jahre 1875 noch die Anklage wegen Felonie hinzugefügt. j Frankreich.
Der Senat genehmigte gestern, nahdem die Dringlichkeit anerkannt worden war, die Vorlage, durch welche zwei Pon- tonier:-Regimenter in Artillerie- und Jngenieur-Truppen um-
gewandelt werden.
Die beiden Arbeiter, die bei en Vat zwei
deutshe Eisenbahnbeamte angegriffen hatten (vgl. Nr. 138
des N-- u. St.-A. vom 14. Juni), wurden, wie die „Köln.
1g.“ mittheilt, zu 8 und zu 40 Tagen Gefängniß verurtheilt. as Urtheil stellte fest, daß die Deutschen in keiner Weise zum
Angriff herausgefordert hatten.
Jtalien.
Dem Minister-Präsidenten Crispi find, wie aus Rom gemeldet wird, bis jeßt gegen 18000 Glückwunsch- Depeschen aus dem Jn- und Auslande zugegangen. Sämmt- liche Mitglieder des italienischen Königshauses, wie auch die Königin-Wittwe Maria Pia und der König von Portugal sandten Telegramme. Die Minister der auswärtigen Än- gelegenheiten der Hauptstaaten Europas übermittelten ihm die
lückwünsche ihrer Regierungen.
Die Kommission der Generale zum Studium von Reformen im Heereswesen wird am 21. d. M. im Kriegs- Ministerium zusammentreten. Der „Riforma“ zufolge ist die Kommission ermächtigt, ohne an der ständigen Einrichtung von èwölf Armee-Korps zu rühren, die Aufhebung, Einschränkung und Neubildung der einzelnen Theile der Séereavetedliuni vorzuschlagen. j :
Der russishe Minister-Resident Jswolski überreichte geftern Mittag dem Papst das Beglaubigungsschreiben. Der
«Unister-Resident wurde im Vorzimmer des Papstes von
sämmtlichen Würdenträgern empfangen. Die Audienz dauerte
ast eine Stunde und hatte, wie „W. T. B.“ berichtet, einen
ehr herzlihen Charakter. Nach der Audienz begab sich der inister-Nesident zum Kardinal Rampolla.
Der Papst hat gestern durh Handschreiben dem dienst- thuenden Kämmerer Grafen Soderini als besondere amtliche aer es die Ueberbringung der goldenen Rose, sobald der
apst diese einem Souverän verleiht, zuertheilt.
Spanien.
Der Senat hat mit 127 gegen 72 Stimmen einen An- trag angenommen, in welhem dem Vertrauen zu der Regierung Ausdruck gegeben wird.
Die spanische regatte, welche zur Empfangnahme der ersten Rate der Kriegsentshädigung aus dem Melilla- feldzuge nah Casablanca abgegangen war, ist, wie aus Tanger gemeldet wird, von dort unverrihteter Dinge zurückgekehrt. Wie ein Telegramm aus Madrid weiter meldet, liegen fünf Millionen Pesetas Kriegsentschädi ung seitens Marokkos thatsächlih in Mazagan bereit, doch können sie niht vor Eingang der erforderlichen Befehle des neuen Sultans aus- geliefert werden.
Schweiz.
Mit Rücksicht auf die Vorgänge bei der Nordostbahn beauftragte der Bundesrath das Eisenbahn - Departement, einen (Ficbupoutf vorzulegen, durch den für die Schweize- rischen Eisenbahnge ellschaften neue Vorschriften zur Verhütung von Mißbräuchen bei Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre in der Generalversammlung, sowie über Mitwir- kung des Bundes und der Kantone bei der Bestellung von Behörden, die der Gesellshaft unterstehen, aufgestellt werden. Jm Nationalrath wurde von 16, meist demokratischen Mitgliedern ein weiterer Antrag auf Durchsiht der Aktien- gelebgebung in dem Sinne eingereiht, daß bei öffent- ichen Interessen dienenden Unternehmungen (wie Eisen- bahnen) besondere Bestimmungen über Organisation und Ver- waltung aufgestellt werden sollen.
Montenegro.
Der englishe Admiral Seymour isst aus Cetinje wieder abgereist. : __ Graf Saminiatelli ist an Stelle des Marchese Castel- bianco zum italienishen Minister-Residenten ernannt worden.
Amerika.
Ueber die Verhandlungen des Senats der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika betreffs der Zuckerzölle, die am 5. Juni nach den von den Demokraten gemachten Festsezungen mit 35 gegen 28 Stimmen angenommen wurden, wird der „Köln. Ztg.“ aus Washington geschrieben : Der Paragraph Zucker war unstreitig einer der wichtigsten und heißest umstrittenen der ganzen Tarifvorlage. Senator Manderson von Nebraska wies in seiner Rede darauf hin, welch eine ungeheure Bedeutung dem Zucker im Wirthschaftsleben der Vereinigten Staaten zukomme: seien doch im Jahre 1893 innerhalb der Landesgrenze fast 5 000 000 000 Pfund verbrauht worden, die einen Werth von 182 Millionen Dollars ausmachten. Wolle man den Zucker vom Zoll befreien, so würde jene Summe an das Ausland gehen und der Untergang der Rübenzuker- sowie der Rohrzuckerindustrie in den Vereinigten Staaten über kurz oder lang her- E E werden. Würden diese Jndustrien hingegen in angemessener Weise beshüßt, so sei alle Aussicht vor- handen, daß bis zum Jahre 1905 der ganze Bedarf des amerikanischen arkltes im eigenen Lande erzeugt werden könne, zumal sich kein Land für den Anbau der
uckerrübe so sehr eigne wie der Norden der Vereinigten
taaten. Höchstwahrscheinlih werde der Anbau der Zucker- rübe denjenigen des Zuckerrohrs ganz verdrängen, da nicht nur der Anbau leichter sei, sondern die Rübe 15 bis 19 Proz. Zucker enthalte, wohingegen das Zuckerrohr nur 13 abwerfe. ln diese Ausführungen {loß sich ein längerer Kampf über die Zuckerprämie, die von einigen republikanischen Senatoren vertheidigt, von den demokratishen Vertretern des Zukerstaats Louisiana scharf angegriffen wurde. Die Republikaner brachten Aenderungsvorschläge aller Art zum Zuckerparagraphen ein, wohl weniger in der Absicht, die Vorlage zu verbessern, als wo- möglich durch die Verbesserungsvorschläge eine Meinungs- Verlcbiebenben, eine Spaltung unter den Demokraten herbei- zuführen. G diesen Feldzugsplan ließen sich diese aber nicht ein, sondern stimmten falt sämmtliche Verbesserungsanträge nieder. Nach den Beschlüssen des Senats wird vom 1. Januar 1895 ab auf allen Zucker, Zuckersaft, Syrup und konzentrierte Melasse ein Zoll von 40 Prozent des Werths, auf Zucker über Nummer 16 holländ. Standard ein zusäßliher Zoll von 1/3 Cent das Pfund e ferner auf Que der aus Ländern ein- ie wird, die Ausfuhrprämien bezahlen, überdies 11/4 Cent erhoben. Melasse bis zu 56 Grad soll einen Zoll von 2 Cents, über 56 Grad 4 Cents für den Gallon bezahlen.
Nach Meldungen aus Buenos Aires nehmen die Ver- handlungen wegen Abtretung des Provinzialhafens Laplata an die Nation guten Fortgang.
Afrika.
Zur Lage in Marokko liegen folgende Mittheilungen des „Reut. Bur.“ aus Tanger, 16. Juni, vor:
Jn der hiesigen Moschee wurde heute die Proklamation des Sultans Abdul Aziz verlesen, worin er den Gläubigen seine Thronbesteigung anzeigt. Die Proklamation ist von den Ministern Sidi El Gharnit, El Mesfui, El Hami und El Bahmad gegengezeihnet. Jm Jnnern des Landes herrscht Ruhe und die Truppen begehen keine Ausschreitungen.
Folgendes ist der Wortlaut der Depesche, welche der Vezir El Gharnit an Sidi Mohammed Torres in Tanger ge hat, damit dieser sie den Gesandten des Auslandes zustelle: „Unser Herr und Meister, Mulei el Hassan, Fürst aller Gläubigen, stets gehorsam den Befehlen des All- mächtigen, ist in die Regionen der ewigen Milde ein- gegangen. Wir haben uns versammelt und r Nachfolger unseres geliebten Herrn seinen Sohn Mulei Abdul Aziz pro- klamiert und theilen Dir dieses mit, damit Du es Deiner Regierung mittheilen kannst, welher wir alle Segnungen Allahs wünschen, da wir die Freunde Marokkos sind. Wir shicken das Original dieser Mittheilung an unseren Herrn Mulei Abdul Aziz. Und möge Allah ihn s{hüßen und segnen nah den Wünschen seines demüthigsten Dieners.“
Parlamentarische Nachrichten.
Nach amtlicher FeeLung haben bei der Reichstag s- Ersazwahl im 6. Ge g Ren Wahlkreis — Pinneberg 2c. — crhalten: Landtags-Abgeordneter Mohr
in Altona (nationalliberal) 5994 Stimmen, von Elm in
burg (Sozialdemokrat) 12231 Stimmen, Po ellanmaler in Hamburg (Antisemit) 2328 Stimmen, Rektor Kopsh in Berlin p innige Volkspartei) 5010 Stimmen. Es ist somit eine Stihwahl zwishen Mohr und von Elm erforderlich.
— Der Landtags-Abgeordnete vom Heede (nl., 3. Arns- O ae Wahlbezirk, Altena, Jserlohn) B hei in Berlin erstorben.
r Mti 9. des „Ministerial-Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, vom 31. Mai, hat folgenden Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs- sachen. Verfügung, betr. die Entschädigung der Standesbeamten für Wahrnehmung der Standesamtsgeschäfte in einem Nachbarbezirke. — Zirkular, betr. Zahlung von Remunerationen an Gemeindebeamte für ihre Thätigkeit als Standesbeamte. — Verfügung, betr. die Ver- pflihtung zur Einreichung von Duplikaten der Beshwerdescriften und Gegenerklärun en im Verwaltungsbes{lußverfahren. T1. Organisations- sahen. A Behörden und Beamte. Zirkular, betreffend die Be- messung des Gehalts nah Dienstalters\tufen für die Strafanstalts- lehrer. Bekanntmachung, Deckblätter zu den Grundsätzen für die Be- seßung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen. — Verfügung, betr. die Annahme von Anwärtern für den höheren Polizeidienst. — B. Geschäftsgang und Ressortverhältnisse. Verfügung, betr. die Uebersendung der seitens der Amtsverwaltung an die Iustizbehörden abzulassenden Belagsblätter 2c. — Zirkular, betr. Veranstaltungen, welche aus Anlaß von Reifen Seiner Majestät in den Provinzen getroffen werden. Verfügung, betr. die Portokosten der Standesämter. — 111. Ver- waltung der Kommunen, Korporationen und Institute. Uebersicht über die Thätigkeit der Schiedsmänner. — Verfügung, betr. die Ge- nehmigung zur Verwendung von Sparkassen - Uebershüfsen. — IV. Polizei-Verwaltung. A. Gendarmerie. Zirkular, betr. die Stundung der Fahr- und Frahtgelder für Gendarmen und deren Dienstpferde bei größeren Zusammenzichungen. — B. Gewerbe- Polizei. Zirkular, betr. die Gewährung von Wandergewerbescheinen an Ausländer. — Zirkular, betr. die Beibringung von Ursprungs- zeugnissen bei der Eirfuhr deutscher Waaren nah Rußland. — Zirkular, betr. die polizeilihen und technischen s und Gewichts- revisionen in Fabriken. — Zirkular, betr. die Na untersuhung des über Stettin eingeführten amerikanischen Petroleums. — C. Gefängniß- wesen, Straf- und Besserungsanstalten. Zirkular, betr. den Trané- port von Gefangenen aus Strafanstalten zu gerichtlichen Terminen. — BDirlilar, betr, ben Waffengebrauch der Strafanstalts- und Gefängnißbeamten. — Zirkular, betr. die Beschäftigung von Gefangenen für den Bedarf der Anstaltsbeamten. — Zirkular, betr. das Verbot der fremdländischen Bezeichnung von in Strafanstalten hergestellten Gegenständen. — D. Paß- und Fremdenpolizei. Zirkular, betr. Erhebungen über die Einschiffung von Auswanderern. — E. Sec- und Luftschiffahrt. Zirkular, betr. Mittheilungen über aufgefundene kleine Luftballons zu wissen- schaftlichen Zwecken. — V. Verwaltung der öffentlichen Arbeiten. Zirkular, betr. die Aufstellung und Prüfung bautechnisher Ent- würfe und Kostenanshläge x. — Zirkular, betr. die Militär- pensionen der in der Bauverwaltung angestellt gewesenen Militär- Pensionäre. — Verfügung, betr. die Tragung der Kosten des Genehmigungs- 2c. Verfahrens für Kleinbahnen. — VI. Verwaltung für Handel und Gewerbe. Verfügung, betr. die Anwendung von Stand- rohren bei Dampf-Kochkesseln. — Zirkular, betr. die Ueberwachung be- wegliher Dampfkessel durch die Beamten der Gewerbe-Inspektionen. — VII. Verwaltung für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Zirkular, betr. den Zuschlag für abgegebene Gebote für Holz und andere Walderzeugnisse. — VIII. Verhältnisse zu fremden Staaten. Zirkular, betr. das deutsch-russishe Uebernahme-Abkommen.
Nr. 24 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus- gegeben im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, vom 16. Juni hat folgenden Inhalt: Wirklicher Geheimer Ober-Baurath I. W. Schwedler in Berlin |. — Aufstellung der Columbia-Brücke im Zuge der nordamerikanishen Nordbahn. — Wettbewerb um ein neues National-Museum in München. — Umbau des Mühlendamms in Berlin. — Vermischtes: Wettbewerb um Pläne für einen Konzert- und Ballsaal in München. — Preisausscreiben für ein Rathhaus in Poppelsdorf bei Bonn. — Dichtung gewölbter Brückenkanäle (Aquä- dukte). — Nothlashe für gebrohene Drehstühle. — Versuche mit Holzpflaster in Paris. — Eisenbahn in Syrien. — Faksimile-Ausgabe des Codice Atlantico des Leonardo da Vinci. — Bücherschau.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
__ Die Veröffentlichung eines Räthsels oder eines Nebus in einer Zeitung mit der Ankündigung, daß jeder Einsendung einer Lösung ein bestimmter Geldbetrag beigefügt werden müsse, und daß die Einsender verschiedene Gewinne erhalten sollen, fällt, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Strafsenats, vom 31. März 1894, unter die Strafbestimmung des § 286 des Strafgeseßbuchs, betr. die Ver- anstaltung öffentliher Ausfpielungen ohne obrigkeitliche Erlaubniß. — N. hatte ein Scherzrebus in seiner Zeitung ver- öffentliht, dessen Lösung das Wort „Einheitszeit“ bildete. Dieser Veröffentlihung fügte die Ankündigung bei, die vier „besten“ von den vierzig zuerst eingehenden richtigen Lösungen werden gewisse näher bezeichnete Gegenstände er- halten, der Einsender jeder weiteren Lösung, ob richtig oder nicht, erhalte einen Schmudckgegenstand; jeder Lösung scien aber 50 4 in Briefmarken beizufügen. N. wurde wegen Veranstaltung einer öffent- lichen Ausspielung ohne obrigkeitlihe Erlaubniß verurtheilt, und die vom Verurtheilten eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht ver- worfen, indem es begründend ausführte: „Ein willkürlihes Heraus- greifen von Nummern aus dem Glücksrade durch Menschenhand steht den Veranstaltungen glei, die dem Zufall auf mechanishem Wege den Willen lassen. Wenn also der Angeklagte unter 40 Oa Lösungen vier auswählt, so übernimmt hierbei die Willkür die Rolle des Zufalls.“ (488/94.)
— - Als Feilhalten von Handfeuerwaffen, die des vorgeschriebenen Prüfungszeihens ermangeln, ist, nach einem Urtheil des NReichsgerichts, 111. Strafsenats, vom 9. April 1894, auf Grund . der §8 1 u. 9 des Geseßes vom 19. Mai 1891, betreffend die Prüfung der Verschlüsse und Wufe der Handfeuerwaffen, zu bestrafen, sowohl das vorsäbliche als auch das fahrlässige Bereithalten der Waffen zum Verkauf an einer dem Publikum zu- gänglichen, zum Verkauf bestimmten Stelle, in einem Laden oder einem für den Engrosverkauf bestimmten Lager- raum. „Festgestelt is, daß das ungestempelte Terzerol sich niht in dem als Verkaufsstelle für das Publikum dienenden offenen Laden der Angeklagten, sondern in deren Lagerraum und zwar noch in einem Packet verpackt, wie folches von der abri bezogen war, befunden hat. Wohl würde, wenn sih weiter feststellen ließe, daß der fragliche Lagerraum jedem Engrosbesteller ohne weiteres offen stand, bezw. für ihn zugänglih war, und die dort lagernden Waaren solchergestalt von jedem Kaufluftigen besichtigt und ausgewählt werden konnten, dieses Moment sich allerdings für die Herstellung - des Begriffs ,„ Feilhalten“ wverwerthen lassen. Denn, day auch „Feilhalten“ an einen begrenzten Personenkreis, z. B. Grossisten, - den Begriff erfüllen kann, is nicht füglich zu be- zweifeln. — — E man, daß es sih um Strafb mungen wesentlih polizeilich präventiver Natur handelt, und daß dieselben, zumal wenn die nah den Ausführungsbestimmungen des Bundesraths vom 22. Juni 1892 fehr mannigfaltige vorschriftsmäßige Beschaffen- heit des angewendeten Prüfungszeihens mit in Frage kommt, bei der