1894 / 151 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Short clear middling loko 34. Wolle: Umsay

ags - Fest. 33 Ballen. Umsay: 21 Faß Kentucky, 20 Paten

Tabadck. mbalema, 80 Paken Havannah.

London, 28. Juni. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen- ladungen angeboten.

960/96 Japazucker loko 14 ruhig, Rüben-Rohzudcker loko 125 ruhig. Chile-Kupfer 38, pro 3 Monate 382.

Liverpool, 28. Juni. (W. T. B.) (Offizielle Notierungen.) American good ordin. 3F, do. low middling 35, do. middling 4, do. good middling 44, do. middling fair 47/16, Pernam fair 4, do. good fair 45/16, Ceara fair 41/16, do. good fair 44, Egyptian brown fair 43, do. do. good fair 411/16, do. do. good 5, Perv rough good fair 95°%/16, do. do. good 5/16, do. do. fine 6F, do. moder. rough fair 44, do. do. good fair 415/16, do. do good 5/1, do. smooth fair 43, do. do. good fair 4}, M. G. Broach good 3È, do. fine 44, Dhollerah good 34, do. fully good 3, do. fine 3°/16, Oomra good 34, do. fully good 33, do. fine 3/16, Scinde good fair 23, do. good 23, Bengal fully good 27, do. fine 3F.

Bradford, 28. Juni. (W. T. B.) Wolle fest, behauptet, mitunter F sh. höher, englische unverändert. Mohairwolle und Alpacca stramm. Garne thätiger, Botany:-Garne 3 Pence höher per Gros.

Rom, 28. Juni. (W. T. B.) Gegenüber dem in Paris ver- breiteten und in auswärtige Blätter A Gerücht, in Paris seien Titres der italienischen 5% Rente vom Jahre 1894 in Umlauf gesekt worden, erklärt die „Italie“, daß derartige Titres nicht existieren und niemals von der italienischen MRegierung emittiert worden seien. Das Gerücht sei daßer unbegründet.

Zürich, 28. Juni. (W. T. B.) Professor Vogt-Zürich hat die Wiederwahl in den Verwaltungsrath der Schweizer Nord- ostbahn abgelehnt. /

St. Gallen, 28. Juni. Die Generalversammlung der Vereinigten Schweizerbahnen genehmigte die Anträge des Verwaltungsraths. Die Dividende für die Stammaktien wurde auf 172 gr diejenige für die Prioritätsaktien auf 214 Fr. festgeseßt.

msterdam, 28. Juni. (W. T. B.) Java: Kaffee good ordinary 524. Bankazinn 431. i

New-York, 28. Juni. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in träger Haltung; im weiteren Verlauf gaben die Kurse nach. Der Schluß war unregelmäßig. Der Umsaß der Aktien betrug 113 000 Stü.

Weizen eröffnete schwach und fiel während des ganzen Börsen- verlaufs infolge günstigen Wetters im Nordwesten und {chwächerer Kabelberichte, sowie auf allgemeine Liquidation pro Juli. Schluß \hwach. Mais s{chwächte sich nah Eröffnung auf günstiges Wetter etwas ab, später theilweise erholt, da man eine Aknahme der Ankünfte erwartet. Schluß stetig. :

Chicago, 28. Juni. (W. T. B.) Weizen niedriger infolge \{chwäcerer ausländisher Märkte und im Einklang mit New-Yorker Weizen. Schluß s{chwach. Mais allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs.

Verkehrs-Anstalten.

amburg, 28. Juni. (W. T. B) Hamburg-Amer|- kanishe Padcketfahrt - Aktien-Gesellschaft. Der Schnell- dampfer „Columbia“ hat heute früh Lizard passiert. Der Post- dampfer „Scandia“ ist heute Morgen in Kurhafen eingetroffen. London, 28. Juni. (W. T. B.) Der Union-Dampfer „Trojan“ ist heute auf der Heimreise in Southampton ange- fommen. Der Union-Dampfer „Merican“ ist auf der Aus- reise heute in Kapstadt angekommen. Der Castle - Dampfer E ist gestern auf der Heimreise von Kapstadt abgegangen.

Theater und Musik.

Am morgigen Abend verabschiedet sih das Berliner Theater vom hiesigen Publikum. Das Schiller-Laube’she Drama „Demetrius“, mit welhem vor sechs8 Jahren die Wirksamkeit dieses Theaters inauguriert wurde, bildet auh die Abschiedsvorstelung. Eine große Anzahl der ersten darstellenden Mitglieder tritt bei dieser Gelegen- heit zugleih zum leßten Mal in Berlîn auf, so die Damen Pospischil, Storm, Welly, sowie die Herren Stahl, Stockhaufen, Jacobi, Weiß und Blankenstein.

Cav. Vessella, der Dirigent der Banda municipale di Roma, welche gegenwärtig im Kroll’\{chen Etablissement konzertiert, hat von dem Ober-Bürgermeister von Rom, Fürsten Ruspoli folgendes Telegramm erhalten: „Jch sende Ihnen die herzlihsten Glückwünsche zu dem e Hei oige Ihres Orchesters, das Rom zur Ehre gereicht !“

Am Mittwoh Nachmittag verstarb hier nah kurzem “Leiden der

gezeichnete Bassist des Königlichen Opernhauses. Der „N. A. Ztg.“ entnehmen wir über den Lebensgang des Verstorbenen die nach- stehenden Angaben : Fricke war am 24. März 1829 zu Braunschweig geboren. Durch den Baritonisten Meinhardt daselbst zum Sänger ausgebildet, debütierte er an der dortigen Hofbühne im August 1852 als Sarastro, war dann in Bremen, Königsberg und Stettin engagiert und trat nah dreimaligem Gastspiel am 1. Mai 1861 in den Verband des Königlichen Operabaufes in Berlin ein. Sarastro, der Komthur, Marcel, Bertram, Hunding, Falstaff, Basilio 2c. zählten zu seinen Glanzpartien. Nachdem er das Nan e e Jubiläum seiner Thätigkeit an der Königlichen Oper unter Auszeichnungen aller Art gefeiert, trat er am 1. Mai 1886 in den Ruhestand. Als Sarastro Patte er sih von der Bühne verabschiedet. Nach seinem Ausscheiden widmete er sich aus\hließlich der Malerei, in der er sich {on früher mit Erfolg bethätigt hatte. Auch auf der diesjährigen Kunstausstellung Keht man zwei Landschaftsbilder von ihm, zu denen er sich die Motive aus Nord-Amerika geholt hatte.

Da in diesem Sommer bei den Bayreuther een die Oper „Lohengrin“ zum ersten Mal nah Wagner's In- tentionen einstudiert und aufgeführt wird, so dürfte es niht bloß für Laien sondern au für Kenner und Verehrer dieses Werks interessant sein zu erfahren, daß soeben eine sehr gründliche, auf Dichtung und Musik eingehende Entwicklung dieser Oper von Albert Heinß in einer besonderen Broschüre etbienn ist, die allen Besuchern der dies- jährigen Festspiele aufs angelegentlihste empfohlen werden kann. (Verlag von Otto Leßmann in Charlottenburg.)

geleitete Kammersänger August Fricke, der langjährige aus-

Mannigfaltiges.

Die gestrige Sigung der Stadtverordneten eröffnete der Vorsteher Dr. Langer hans mit einer Ansprache, die nah dem Be- rit der „Tägl. Rd\ch.“ folgenden Wortlaut hatte: „Meine Herren! Sch glaube hiermit ôffentlih im Namen der Versammlung dem tiefen Schmerz Ausdruck geben zu sollen, den wir über den {weren Verlust der französischen Nation, über den verabscheuungswürdigen Mord des edlen Prä sidenten der Französishen Republik empfinden.“ Die Versammlung hatte sih während dieser Ansprache erhoben. Zur «Tagesordnung übergehend, wählt die Versammlung den Stadt- verordneten Stadthagen zum Mitglied der Armen-Direktion an Stelle des ausscheidenden Dr. Zadek. Während der Ferien wird die Geschäftsleitung folgendermaßen vertheilt: Vom 1. bis 15. Juli Vorsteher Dr. Langerhans, vom 15, bis 31. Juli Stellvertreter Michelet, vom 1. bis 15. August Stadtv. Gericke und vom 16. August bis 1. September Stadtv. Seibert. Stadtv. Sas 11 erstattet Bericht über den von ihm und Genossen gestellten Antrag, betr. die Asphaltierung der noch nicht mit definitivem fihaher versehenen Theile der Köpenicker- und der Schle-

ishenstraße, sowie die Erwerbung des in der leßteren Straße erforderlihen Straßenlandes. Die Versammlung verhält sich zu- stimmend und ersucht den Magistrat, die geeigneten Schritte thun zu wollen. Nachdem Stadtv. Meyer 1 namens des Ausschusses die Vorlage, betr. den Eisenbahnanshluß der Irrenanstalt Herzberge bei Lichtenberg, empfohlen hat, wird dieselbe an- enommen. Es folgt die Berichterstattung des Stadtv. Spinola ber die Vorlage, betr. die Vermehrung des ärztlichen Personals

bei den städtishen Krankenhäusern. Der Versammlung wird vorgeschlagen, den Magistrat zu ersuchen, folgender Beschlußfassung beizutreten: „Bei den drei allgemeinen \tädtishen Krankenhäusern follen sobald als mögli angestellt werden 1) für die innere Abthei- lung ein dirigierender Arzt mit 4000 4 Gehalt, welher nicht im Krankenhause zu wohnen brauht und zu konsultativer Privatprarxis berechtigt ist; Aerzte mit spezialistischer Vorbildung find vorzuziehen; 9) für die chirurgishe Abtheilung ein dem ärztlihen Direktor untergeordneter Ober-Arzt mit einem jährlihen Gehalt von 3500 Æ Die Anträge des Ausschusses werden angenommen. Die Vorlage, betr. die ges{henkweise lebertafung des Modells einer Rieselfeld - Anlage an das Hygyiene - Museum der Stadt Rom und Herstellung eines neuen Modells wird, von der Versamm- lung angenommen. Es A y die Vorlage, betreffend die Anlage einer elektrischen pos ahn innerhalb des städtischen Weichbildes. Zu dieser Vorlage lag eine Reihe von Anträgen vor, die eine längere Besprechung veranlaßten. Stadtverordneter Giese beantragt, die Vorlage noch einmal einem Ausshuß zu überweisen. Der leßte Redner Stadtverordneter Meyer I. war ebenfalls für einen Ausschuß, regte aber die Frage an, ob es nicht geboten erscheine, diese Frage in einer Sondersitzung zu berathen. Gegen diese Anregung \priht Stadtverorvüeter Dinse, worauf die Versammlung besch tee, eine Sitzung während der Ferien ht abzuhalten. Die Vorlage selbst wird einem Auss{chuß Üüberwtesen. Stadtverordneter Dr. Schwalbe erstattet den Bericht des Aus\{usses über die Magistratsvorlage, be- treffend die Abänderung des Vertrags mit der Urantia- Uhren- und Säulengesellshaft. Der Ausshuß hat mit einigen kleinen Abänderungen die Vorlage des Magistrats gut- geheißen. Der bisherige Vertrag mit der Gesellschaft foll dahin geändert werden, daß 1) die Zahl der zu errichtenden Urania - Säulen mindestens 50 und höchstens 100 betragen foll. Bis zum 1 April 1896 sind 50 Säulen * zu er- richten. 2) Bezüglih der noch zu errihtenden Säulen find die Aufstellungsorte mit dem Magistrat zu vereinbaren; es sollen dabei alle Stadttheile berücksihtigt werden. 3) An 25 von den bis zum 1. April 1896 zu errichtenden 50 Säulen sind, unter möglichst gleih- mäßiger Vertheilung auf die verschiedenen Stadttheile, Aspirations- Meteorographen anzubringen und gangbar zu unterhalten. Da- gegen fällt die Verpflichtung der Gesellshaft, an allen Säulen ein Thermo-, Baro- und Hygrometer zu errichten, fort. 4) An den 50 nothwendig zu errihtendèn Säulen ist auch das zweite Zifferblatt der Uhr zu beleuhten und 5) find an den Säulen die Stadtpläne, Angabe der Feuermeldestellen, Polizeilokale, Sanitätswachen u. \. w. in der bisherigen Weise zu unterhalten. 6) Auf Verlangen des Magistrats muß die Gesellschaft im öffentlichen Interesse bereits errihtete Säulen gegen Erstattung der Verseßungs- kosten nah anderen Orten verseßen: 7) ist die Gesellschaft verpflichtet, auf Verlangen des Magistrats 6 Monate nah erfolgter Aufkündigung an allen Säulen den erforderlihen Raum zur Anbringung von Wetterkarten und Wetterberichten, in dem Umfange wie früher, un- entgeltlih herzugeben und die Anbringung der Karten und Berichte gegen Erstattung der nahweislihen Selbstkosten zu bewirken. Der Gesellschaft wird dafür der Vertrag auf 40 Jahre verlängert und eine jährlihe, monatlich nachträglih zahlbare Vergütung von 165 für jeden Aspirations-Meteorograpben, 77,75 M. für die Beleuchtung des zweiten Zifferblattes und 6 A für die Stadtpläne u. \. w. gewährt. JIedoch bis zur Höchstzahl von 25 bezw. 50 Säulen. Macht die Gesellshaft von der Befugniß Gebrauch, mehr als 50 Säulen zu errihten, so ist sie verpflichtet, an allen diefen Säulen auh das zweite Zifferblatt zu erleuchten und die Stadtvläne u. st. w., sowie an jeder zweiten Säule einen Aspirations - Meteorographen anzubringen und zu unterhalten, ohne jedoch bezügli dieser Säulen einen Anspruch auf Zahlung einer Ver- C zu haben. Bei denjenigen Säulen, welhe in dem von der 5nglishen Gasgesellshaft aus\chließlich mit NRohrleitungen versehenen Stadttheilen zur Aufstellung gelangen, werden der Gesellschaft die ihr nachweitlih erwachsenden baaren Auslagen des Säulen- ans{hlufses erstattet. Zur Bestreitung der erforderlihen Kosten beantragt der Ausschuß, für das laufende Rechnungsjahr 6500 M zur Verfügung zu stellen, und empfiehlt ferner, dur eine Resolution den Magistrat zu ersuchen, mit der Gesellshaft und dem MWetterbureau über Wiedereinführung der Wetterkarten event. vom nächsten Etatsjahr ab in Verhandlung zu treten und der Versamm- lung darüber Mittheilung zu machen, event. eine entsprehende Vor- lage zugehen zu lassen. Stadtverordneter Stadthagen beantragt, den Vertrag mit der Gesellschaft wie bisher nur auf zwanzig Jahre be- stehen zu lassen. Die Vorlage wird mit dieser Aenderung an- genommen.

Potsdam, 29. Juni. Die Jubelyersammlung des Branden- burgishen Hauptvereins der Gustav Adolf-Stiftung be- (loß, wle W. D B meldet, an Ihre Majëstäten den Kaiser und die Kaiserin die nachfolgenden Huldigungs- Telegramme zu senden: „An des Kaisers und Königs Majestät ! Grünholz-Holstein. Die zur fünfzigjährigen Jubelfeier des Branden- burgischen Hauptvereins der Gustav Adolf-Stiftung in Eurer Majestät Residenzstadt Potsdam vereinigte Jahresversammlung hat soeben an den Nuhestätten ihrer unvergeßlichen ehemaligen Protektoren, weiland König Friedrich Wilhelm 1V. und Kaiser Friedrich 111. in pietätvoller Er- innerung geweilt und Kränze dankbarer Liebe au diesen geweihten Stätten niedergelegt. Unser Erstes aber vor dem Eintritt in die Ge- {äfte der Jubelversammlung i es, Eurer Majestät, dem gegen- wärtigen Protektor des Vereins, der unter der Pflege Allerhöchstihrer erhabenen Vorgänger auf dem Throne zu reich gesegneter Wirksamkeit gediehen ist, für die bisher ihm zu theil gewordene Königliche Huld fowie insbesondere für die Jubelgabe des heutigen Tages unsern aller- unterthänigsten Dank auszusprehen und auch für die Zukunft unser Werk Allerhöcstderen gnädiger Fürsorge zu empfehlen. Bei dem Jubelfeste unseres Vereins gereicht es uns zur besondern Er- höhung unserer Festesfreude, mit Eurer Majestät, dem Schirm- herrn der evangelischen Kirche, uns in dem unverbrüchlichen Festhalten an unserem theueren Glauben, dessen Segnungen wir den Gemeinden in der Zerstreuung erhalten wollen, eins zu wissen." Das Telegramm an Ihre Majestät die Kaiserin hat folgenden Wortlaut: „Eurer Majestät legt die zur fünfzigjährigen Jubelfeier des Brandenburgischen Hauptvereins der Gustav-Adolf-Stiftung hierselbst vereinigte Jahres- versammlung ihren allerunterthänigsten Dank zu Füßen für die zu dieser Feier gestiftete, der Gemeinde Wilda bei Posen bestimmte werthvolle Jubelgabe, indem sie zugleich Eur:r Majestät fernere huld- reiche Theilnahme für das Liebeswerk unseres Vereins zu erbitten wagt. Der Vorstand des Brandenburgischen Pauptveceine der Gustav- Adolf-Stiftung." Aus Anlaß feiner 50 jährigen Jubelfeier hat der Hauptverein außerordentlide Jubelgaben im Betrage von 34 000 M. vertheilen können. Davon sind den Gemeinden Rehhof in Westpreußen, Kröben in Posen, Karthaus bei Trier größere Gaben von je 6000 6 zugewendet worden. Demnächst erhielten die Ge- meinden Heinrichsfelde in Westpreußen, Jeszewo-Taschauerfelde in Westpreußen, Lipowiß in Ostpreußen je 1000 # Die öster- reihishen Gemeinden Trautenau in Böhmen und Neustadt in Mähren find mit je 500 4 bedaht worden, und endlich _ hat die von \{chwerem Brandunglück heimgesuhte Gemeinde Neu-Sandez in Galizien 2000 M erhalten. Für die alljährlich bei der Jahres- versammlung zu stiftende größere Liebesgabe, diesmal im Betrage von nahezu 3400 4, wurde aus drei vorgeschlagenen Gemeinden die Gemeinde Sacken in Oberschlesien gewählt.

Hamburg, 28. Juni, Der Allgemeine Deutsche Journalisten- und Schriftstellertag wurde heute Abend mit einer Bewillkommnungsfeier im „Hamburger Hof“ eingeleitet. Ungefähr 400 fremde Theilnehmer sind dem „W. T. B." zufolge bereits eingetroffen. Der Vorsißende des hiesigen Vereins, Redakteur Büsching, hielt die Begrüßungsrede, auf die Dr. Peyet von der Münchener „Allgemeinen Zeitung“ erwiderte. Die Gesammtezahl der Theilnehmer beläuft sich bis jeßt auf etwa 700.

Wien, 28. Juni. In Reichenberg ist heute Vormittag, wie die „N. Fr. Pr.“ meldet, ein Theil eines Neubaues eingestürzt, wobei dreißig Arbeiter unter den Trümmern begraben wurden. Man vermuthet, daß der Einsturz durch Bodensenkungen verursacht wurde. Bis zum späten Abend waren elf Todte und siebzehn Schwerverleßte ausgegraben. Dem „W. T. B.“ zufolge wird befürchtet, daß auch die noch nicht aufgefundenen zwei Personen todt find.

London, 28. Juni. Das Grubenunglück in der Albion- Zeche bei Pontypridd in Wales hat, der „A. K.“ zufolge, noch mehr Opfer gefordert, als man anfangs annahm. Bis gestern find 288 Leichen an das Tageslicht gefördert worden, und damit is die Todtenliste noch nicht abgeschlossen. Schon gestern fanden zahlreiche Beerdigungen statt. Die Grubenarbeiter vom Rhondda-Thal waren in Schaaren über die Berge gekommen, um ihrer Trauer Ausdruck zu geben. Viele Zechen blieben den Tag über geschlossen.

Wetterbericht vom 29. Juni, 8 Uhr Morgens.

Stationen. Wetter.

in 9 Celsius

Bar as 0 E J su. d. Meeresfp =*°° Tred. in Millim. Temperatur

E 4

s)

wolkenlos | 20 heiter 16 Nebel 14 wolkenlos | 20 wolkenlos | 23 halb bed. 292 wolkig 18 bedeckt El heiter 18 bededckt 14 wolkenlos 17 wolkenlos | 20 wolkenlos 19

Belmullet Aberdeen : Christiansund . E S NNW C T6 [WNS Aa C L D E Dea l 068 ¡N M N 1 Cork, Queenstown... .| 770 |DSD #4 G T0 N O a N 1 a O N g Con. T0 NNW 3/bëelter9 19 Na O NND 2er 15 M63 NNO 33ers 17

1

4

T

4

1

4

ö

3

O 'NNW WSW

——J J

J N] O

D S S R A

Va O JOND wolkenlos | 21 E 69 O wolkenl.2) | 18 Aa G9 ¡NO wolkenlos | 19 M89 B wolkenlos | 15 C N eue 15 B09 N wolkig 18 R E N

|: wolkenlos | 16 N [wolkenl.3) | 13 Triest .

. | 764 \(NW lwolkenlos | 24

1) Thau. 2) Thau. 3) Nachm. Regen. e Uebersiht der Witterung.

__ Die Luftdruckvertheilung hat sich seit gestern wiederum nur wenig geändert, doch ist das Barometer meist noch gestiegen, sodaß die im Südosten Europas befindliche Depression nunmehr auf Rußland beschränkt ist. Demnach dauert auch das heitere trockene Wetter und die schwache, meist nordöstliche Luftströômung über Deutschland fort ; die Morgentemperaturen liegen heute nur noch vereinzelt im Binnen- lande unter den normalen. Fortdauer des heiteren, meist trockenen Wetters wahrscheinlich. Deutsche Seewarte.

Theater-Anzeigen.

Deutsches Theater. Sonnabend: Leßte Vorstellung unter der Direktion von Adolph L’Arronge: Die Journalisten, 2. Akt, Verwandlung. Die Kinder der Excellenz, 2. Akt. Der Herr Senator, 2. Akt. Prinz Friedrich von Homburg, 5. Akt, 1. Verwandlung. Das Wintermärchen, 3. Akt. Anfang 7} Uhr.

Berliner Theater. Sonnabend: Letzte Vorstellung unter der Direktion von Ludwig Barnay. Demetrius. Anfang 7F Uhr.

Residenz - Theater. (Direktion: Sigmund Lautenburg.) Vorleßte Woche. Sonnabend: Zu volksthümlihen Preisen. Zum 189. Male. Jugend. Ein Liebesdrama in 3 Akten von Max Halbe. Jn d geseßt von Sigmund Lautenburg. Parquet 2 A Anfang 7 Uhr.

Sonntag und folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Konzerte.

Kroll’s Etablissement. Sonnabend u. folg. Tage: Doppel- Konzert der Banda municipale di Roma, Dirigent: Maëstro Cavaliere Allessandro Vessella, und des Neueu Orchesters : Paul Prill. Entrée 1 #4 Anfang 6# Uhr.

Die Banda municipale di Roma fonzertiert nur noh bis Dienstag. s

Auf der bedeckten Terrasse am Königsplaßz: Restauraut, Cafs, Wein- und Bier-Ausschank bei freiem Entrée.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Gertrud Parisius mit Hrn. Predigtamts-Kandidaten Konrad Stolze (Neiden bei Torgau— Halle).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Kurt von Lindenau (Freiburg i. Breisgau). Hrn. Kapitän-Lieutenant von Heeringen (Groß-Lichterfelde). Eine Tochter: Hrn. Amtsrichter Lieber (Berlin). Hrn. Pastor Paul Nauh (Gramschüß bei Glogau).

Gestorben : Hrn. Regierungs-Rath A. Kloßsh Sohn Hans (Magde-

burg, Hr. Baurath Wilhelm Bertram (Verden). Fr. Kreis-

gerihts-Rath Marie Grabiß (Frankfurt a. O.). Hr. Fürstl. plessischer Bergwerks-Direktor und Prem.-Lieut. a. D. Heinrich Wegge

(Waldenburg î. Schl.). Hr. Hauptmann a. D. und Seite

O Piper (Schimmerau bei Prausnitz). Verw, Fr. Pastor ilhelmine Wendlandt, geb. Holy (Anklam). Hr. Militär-

Sntendant und Major a. D. Anders (Königsberg i. Pr.). Hr.

Landrath, Geheimer Regierungs-Rath Hermann Glaeser (Schöne-

berg bei Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. H. Klee in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einschließli Börsen-Beilage).

zum Deutschen Reihs-Anz

M 151.

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 29. Juni

eiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1894.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 29. Juni.

Der Bundesrath hat in seiner gestrigen Plenarsißun dem Entwurf eines Geseßes zur Revision des Straf- prozesses in nahfolgender Fassung zugestimmt :

Atilél L.

__In dem Gerichtsverfassungsgeseße werden die nahstehenden Be- {stimmungen in folgender Weise abgeändert : 8 27.

Die Swhöffengerichte find zuständig:

1) für alle Uebertretungen ;

2) für diejenigen Vergehen, welhe nur mit Gefängniß von bödhstens drei Monaten oder Geldstrafe von höchstens E Renberi Mark, allein oder neben Haft oder in Verbindung mit einander oder in Verbindung mit Einziehung bedroht sind, mit Ausnahme der im E Strafgeseßbuchs und der im § 74 dieses Gesetzes bezeihneten Vergehen ;

3) für das Vergehen des Hausfriedensbruchs im Falle des § 123 Abf. 3 des Strafgesepbuchs ;

4) für das Vergehen der Beleidigung, wenn die Verfolgung im Wege der Privatklage geschieht;

5) für das Vergehen der Körperverleßung in den Fällen der nur auf Antrag eintretenden Verfolgung ;

6) für das Vergehen der Bedrohung mit der Begehung eines Verbrechens im Falle des § 241 des Strafgeseßbuchs;

7) für das Vergehen des Diebstahls im Falle des § 242 des Tv A e wenn der Werth des Gestohlenen einhundert Mark nicht über|teigt;

s) für das Vergehen der Unterschlagung im Falle des § 246 des Strafgeseßbuhs, wenn der Werth des Untershlagenen einhundert Mark nicht übersteigt;

9) für das Vergehen des Betrugs im Falle des § 263 des Strafgeseßbuchs, wenn der Schaden einhundert Mark nicht übersteigt ;

10) für die Vergehen des strafbaren Cigennußes in den Fällen des § 286 Absatz 2 und der §8 290, 291 und 298 des Strafgeseßbuchs ;

11) für das Vergehen der Sachbeshädigung in dem Falle des Iverft 8 Strafgeseßbuchs, wenn der Schaden einhundert Mark nicht übersteigt ;

12) für das Vergehen der Begünstigung und für das Vergehen der Hehlerei in den Fällen des § 258 Nr. 1 und des § 259 des Strafgeseßbuchs, wenn die Handlung, auf welche sich die Begünstigung oder die Hehlerei bezieht, zur Zuständigkeit der Schöffengerichte Tebdrt,

S 28.

Ist die Zuständigkeit des Schöffengerihts durh den Werth einer Sache oder den Betrag eines Schadens bedingt und stellt sich in der Da art bes heraus, daß der Werth oder Schaden mehr als ein-

undert Mark beträgt, so hat das Gericht seine Unzuständigkeit nur

dann auszusprehen, wenn aus anderen Gründen die Ausseßung der

Verhandlung geboten erscheint. 8 ; J

__ Den Vorsiß im Plenum führt der Präsident, den Vorsiy in den Kammern führen der Präsident und die Direktoren. ) : 69

Ueber die Zusammenseßung der Kammern, über die regelmäßige Stellvertretung des Vorsißenden und der anderen Mitglieder der Kammern in Verhinderungsfällen, sowie über die Vertheilung der Geschäfte unter den Kammern wird für die Dauer jedes Geschäfts- jahres im voraus p V e, Jeder Nichter kann zum Mitgliede mehrerer Kammern bestimmt werden.

Die getroffene Anordnung kann im Laufe des Geschäftsjahres nur geändert werden, wenn dies wegen eingetretener Ueberlastung einer Kammer oder infolge Wechsels oder dauernder Verhinderung ein- zelner Mitglieder des Gerichts M wird.

8 63.

Die im vorstehenden Paragraphen bezeichneten Anordnungen er-

olgen durch die SUNDE S Ann, J

Ueber die Vertretung des Präsidenten in den ihm als solhem obliegenden, dur dieses Geseß bestimmten Geschäften wird von der Landes-Justizverwaltung Bestimmung getroffen.

8 69 Absayz 1.

Soweit die Vertretung eines Mitglieds niht durh ein Mitglied desselben Gerichts möglich ist, erfolgt die Anordnung derselben auf den Antrag des Präsidenten durch die Landes-Justizverwaltung.

S8.

Die Strafkammern sind als erkennende Gerichte zuständig:

1) für die Vergehen, welhe niht zur Zuständigkeit der Schöffen- gerichte gehören ;

2) für diejenigen Verbrechen, welche mit Zuchthaus von höchstens fünf Jahren, allein oder in Verbindung mit anderen Strafen bedroht find. Diese Bestimmung findet niht Anwendung in den Fällen der 88 86, 100 und 106 des Strafgeseßbuchs;

3) für die Verbrechen der Personen, welche zur Zeit der That das ahtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten;

4) für das Verbrechen des Widerstands gegen die Staatsgewalt in den Fällen der §8 118 und 119 des Strafgeseßbuchs;

5) für das Verbrehen des Meineids in den Fällen der §§ 153, 154 und 155 des Strafgeseßbuchs ; ;

6) für das Verbrechen der Unzucht in den Fällen des § 176 des Strafgeseßbuchs;

7) für das Verbrechen des Diebstahls in den Fällen der §§ 243 und 244 des Strafgeseßbuchs;

8) für das Verbrechen der Hehlerei in den Fällen der §§ 260 und 261 des Strafgeseßbuchs;

9) für das Verbrechen des Betrugs im Falle des § 264 des Strafgeseßbuchs ; / :

10) für das Verbrechen der Urkundenfälshung in den Fällen der 88 268 Nr. 2, 272 und 273 des Strafgeseßbuchs;

11) für die Verbrehen im Amt in den Fällen der §§ 349 und 351 des Strafgeseßbuchs ; i .

12) für die nah §8 209 und 212 der Konkursordnung strafbaren Verbrechen. -

S 75

Die Strafkammer kann bei Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der Vergehen: i / :

1) des Widerstandes gegen die Staatsgewalt in den Fällen der 8S 113, 114, 117 Abs. 1_ und des § 120 des Strafgeseßbuchs;

9) wider die öffentlihe Ordnung im Falle des 8 137 des Straf- geseßbuchs; U

a6 wider die Sittlichkeit im Falle des § 183 des Strafgeseß-

ud)s ; ; 4) der Beleidigung in den Fällen der nur auf Antrag eintretenden Verfolgung; i ; L 5) der “enr in den Fällen des § 223 a und des § 230

buchs ; VeL Ea T 240 des Strafgeseßbuchs;

der Nöthigung im Falle des 7) des Diebstahls im Falle des § 242 des Stras eseßbuchs; ) trafges ebuhs i;

8) der Unterschlagung im Falle des § 246 des 9) der Begünstigung;

10) der Hehlerei in den Fällen des § 258 Nr. 1 und des § 259 des Strafgeseßbuchs ; 11) des Betrugs im Falle des § 263 des Strafgeseßbuchs ; 12) des strafbaren Eigennuges in den Fällen des § 286 Absatz 1 und der §§ 288 und 289 des Strafgeseßbuchs ; 13) der Sachbeschädigung in den Fällen der §§ 303 und 304 des SUAON eßbuchs; un 14) wegen der en Vergehen in den Fällen des § 327 O 1 und des § 328 Absatz 1 des Strafgeseßbuchs; erner s) s derjenigen Vergehen, welhe nur mit Gefängniß von höchstens fech8 Monaten oder Geldstrafe von höchstens eintausend- fünfhundert Mark, allein oder neben Haft oder in Verbindung mit einander oder in Verbindung mit Einziehung bedroht sind, mit Aus- nabme der in den L 128. 271, 296a/ 301, 320, 331 und 347 des Strafgeseßbuchs und der im § 74 dieses Geseyes bezeihneten Vergehen ; sowie 16) wegen folher Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle, deren Strafe in dem mehrfachen Betrage einer hinterzogenen Abgabe oder einer anderen Leistung besteht, auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Verhandlung und Ent- bia dem Schöffengericht, soweit dieses niht {hon zuständig ist, überweisen, wenn nah den Umständen des Falls anzunehmen ist, daß wegen des Vergehens auf keine andere und höhere Strafe, als auf die im § 27 Nr. 2 bezeichnete und auf keine höhere Buße als sechshundert Mark zu erkennen sein werde. Beschwerde findet nicht statt. Hat im Falle der Nr. 16 die Verwaltungsbehörde die öffentliche Klage erhoben, jo steht ihr der Antrag auf Ueberweisung an das Schöffengericht in gleiher Weise wie der Staatsanwaltschaft zu.

T7: Die Zivilkammern und die Strafkammern entscheiden in der Be- seßung von drei Mitgliedern mit Einschluß des Vorfißenden. L S 78 Absatz 2.

__ Die Besetzung einer solhen Strafkammer erfolgt aus Mitz gliedern des Landgerichts oder Amtsrichtern des Bezirks, für welchen die Kammer gebildet wird. Der Vorsißende wird ständig von der Landes-Iustizverwaltung bestellt, die übrigen Mitglieder werden von derselben in Gemäßheit der §S§ 62, 63 berufen.

S 121 Die Bestimmungen der §8 61 bis 68 finden entsprehende An- wendung. S 123.

Die Ober-Landesgerichte sind zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel : :

___1) der Berufung gegen die Endurtheile der Landgerichte in bürger-

lihen Nechts\treitigkeiten ; Ï

J e der Berufung gegen Urtheile der Strafkammern in erster nstanz ;

3) der Revision gegen Urtheile der Strafkammern in der Be- rufungsinstanz ;

4) der Beschwerde gegen Entscheidungen der Landgerichte in bürgerlihen Rechts\treitigkeiten ;

5) der Beschwerde gegen \trafrihterlißhe Entscheidungen erster Instanz, soweit nicht die Zuständigkeit der Strafkammer begründet ist, und gegen Entscheidungen der Strafkammern in der Beshwerdeinstanz und Berufungsinstanz. s 194

Die Senate der Ober-Landesgerichte entscheiden in der Beseßung von fünf Mitgliedern mit Einschluß des Vorsißenden.

Durch Anordnung der Landes-Justizverwaltung kann für die vom E des Ober-Landesgerichts entfernteren Landgerichte bei einem oder mebreren derselben ein Strafsenat gebildet und demselben für den ihm zuzuweisenden Bezirk die gesammte Thätigkeit des Ober-Landes- gerihts in der Berufungsinstanz übertragen werden. Die Beseßung eines \folchen Strafsenats erfolgt aus Mitgliedern des Ober-Landes- erihts oder Mitgliedern eines oder mehrerer Landgerichte des Bezirks, ür welchen der Senat gebildet wird. Der Vorsißende wird ständig von der Landes-Justizverwaltung bestellt, die übrigen Mitglieder werden von derselben in Gemäßheit der §§ 62, 63 berufen. /

Durch die Gesetzgebung eines Bundesstaats kann bestimmt werden, daß die Bezeichnung der Sie der bei Landgerichten zu bildenden Strafsenate und die Abgrenzung ihrer Bezirke im Wege des Geseßzes zu erfolgen hat. ¿1s

Die Bestimmungen der §8 61—68 finden mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle der Landes-Justizverwaltung der Präsi-

dent tritt. § 136 Absaß 1.

In Strafsachen ist das Reichsgericht zuständig :

1) für die Untersuhung und Entscheidung in erster und leßter Instanz in den Fällen des Hochverraths und des Landesverraths, insofern diese Verbrehen gegen den Kaiser oder das Reich ge- richtet find; :

9) für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Nevision gegen Urtheile der Ober-Landesgerichte in der Be- rufungsinstanz und gegen Urtheile der Schwurgerichte, sowie über das Rechtsmittel der Beshwerde gegen Entscheidungen der Ober- Landesgerichte in der Berufungsinstanz.

Artikel Il.

Die Strafprozeßordnung erhält die Fassung, welche sih aus der

nachbezeichneten E und A von Bestimmungen,

sowie aus dem veränderten Wortlaut der nahstehend unter der bis- herigen Paragraphenziffer aufgeführten Bestimmungen ergiebt :

8 8a. i Der Gerichtsstand is auch bei demjenigen Gericht begründet, in dessen Bezirk der Beschuldigte ergriffen worden ist.

8 9. E Ft der Ort, an welchem die strafbare Handlung begangen ist, im Auslande gelegen oder nicht ermittelt und ein Gerichtsstand in Gemäß- heit der 88 8 und 8a nicht begründet, so wird das zuständige Ge- riht vom Reichsgericht bestimmt. § 23 Absatz 3

wird aufgehoben. x 8 26 Absay 3

wird aufgehoben.

8 26a. Ist das Bblehnungsgetus verspätet oder niht unter Angabe und Glaubhaftmahung des Ablehnungsgrundes, oder in der offenbaren Absicht angebraht worden, nur das Verfahren zu vershleppen, so hat der Vorsißende das Ablehnungsgesuh, au wenn es gegen ihn gerichtet ist, als unzulässig zu verwerfen. ;

Die Vorschrift findet, wenn das Ablehnungsgesuch gegen einen Untersuhungsrihter oder einen Amtsrichter gerichtet ist, auf diefen entsprehende Anwendung.

274 Wird das Gesu nicht als unzulässig verworfen, so hat der abgelehnte Richter sih über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern.

Ueber das Ablehnungsgesuh entscheidet das Geriht, wel Abgelehnte angehört; wenn das\elbe durch Ausf ag t Mas Mitgliedes bes{lußunfähig wird, das zunächst obere Gericht.

Wird ein Untersuhungsrichter oder ein Amtsrichter abgelehnt, so entscheidet das Landgericht. Einer Entscheidung bedarf es nicht, wenn der Abgelehnte das Ablehnungsgesuh für begründet hält.

8 28, Gegen den Beschluß, durch welchen das Ablehnungs ür be- Ee E L GA fudet n NMBLRE Lier ib A urch welchen das Gesuch für unbegründet erklärt wird, i Beschwerde att E g ird, findet sofortige er Beschluß, durch welchen ein gegen einen erkennenden Richt angebrachtes Ableben für unbegründet erklärt wird, kann A für si allein, R nur mit dem Urtheil angefohten werden. _ Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die im § 26a be- zeichneten Verfügungen entsprehende Anwendung. S 99 Bei denjenigen Zustellungen, welhe von Amtswegen erfol

können dur Anordnung”"der Landes-Justizverwaltung élicsabere en für den Nachweis der Auftellinag zugelassen werden.

: i S 56a.

Die Beeidigung eines Zeugen darf unterbleiben, wenn die Aus- sage desselben sich nach richterlicher Ueberzeugung als offenbar un- glaubwürdig oder unerheblih darstellt und legternfalls die Beeidigung nicht beantragt ift.

| E S 60. Die Beeidigung des Zeugen erfolgt nah dem Abschluß seiner Vernehmung. Der Nichter darf eine Mehrzahl von Zeugen gleichzeitig beeidigen. 8 61. Der von dem Zeugen zu leistende Eid lautet : daß Pee nah bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt, nihts vershwiegen und nichts hinzugeseßt habe. S 68. Der Eid wird mittels Nachsprechens oder Ablesens der die Eides- norm enthaltenden Eidesformel geleistet. Bei gleichzeitiger Beeidigung mehrerer eugen hat der Richter den zu Beeidigenden die Eidesnorm mit der Eingangsformel :

„Sie \{chwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden“ vorzusprehen. Die Zeugen leisten den Eid, indem jeder einzeln die Worte spricht :

„tch s{chwöre es bei Gott dem Allmächtigen und Allwifsenden,

so wahr mir Gott helfe“.

Der Schwörende soll bei der Gidesleistung die rehte Hand erheben. Stumme, welche schreiben können, leisten den Eid mittels Ab- oi und Unterschreibens der die Eidesnorm enthaltenden Eides- ormel. __ Stumme, welche nicht \{hreiben können, leisten den Eid mit Hilfe eines Dolmetschers durh Zeichen.

65.

Die Beeidigung erfolgt bei der ersten gerihtlihen Vernehmung des Zeugen.

Im Vorverfahren kann die Beeidigung unterbleiben, wenn Be- denken gegen deren Zulässigkeit obwalten, fowie wenn der Richter die Beeidigung für den Zweck des Vorverfahrens nicht als erforderlich erachtet und die Staatsanwaltschaft dieselbe niht beantragt.

8 66.

Wird ein eidlih vernommerer Zeuge in derselben Strafsache noch- mals vernommen, so kaun der Richter, statt der nohmaligen Beéidigung, den Zeugen die Richtigkeit seiner Ausfage unter Berufung auf den geleisteten Eid versichern lassen.

S 79.

Der Sachverständige is vor oder nah der Erstattung des Gut- achtens zu beeidigen.

Der vor der Begutachtung zu leistende Eid lautet :

daß er das von ihm erforderte Gutachten unparteiisch und nah bestem Wissen und Gewissen erstatten werde.

Der nach der Begutachtung zu leistende Eid lautet :

pas er das von ihm erstattete Gutachten unparteiisch und nah bestem Wissen und Gewissen abgegeben habe.

Ist der Sachverständige für die Erstattung von Gutachten der betreffenden Art im allgemeinen beeidigt, so genügt die Berufung auf

den geleisteten Eid. 8 112 Absayt 1.

Der Angeschuldigte darf nur dann in Untersuhungshaft genommen werden, wenn dringende Verdahtsgründe gegen ihn vorhanden sind - und entweder. er der Flucht verdächtig ist oder Thatsachen vorliegen, aus denen zu {ließen ist, daß er Spuren der That vernihten oder daß er Zeugen oder Mitschuldige zu einer falschen Aussage oder Zeugen dazu verleiten werde, sih der Zeugnißpflicht zu entziehen, oder daß er seine Freiheit zur Begehung neuer strafbarer Handlungen mißbrauchen werde. Diese Thatsachen sind aktenkundig zu machen.

126.

Der gemäß § 125 erlassene Haftbefehl is aufzuheben, wenn die Staatsanwaltschaft es beantragt, oder wenn niht binnen ses a nah Vollstreckung desselben die erfolgte Erhebung der öffentlichen Klage zur Kenntniß des Amtsrichters gelangt.

Bei Uebertretungen, mit Ausnahme der im § 361 Nr. 3 und 4 des Strafgeseßbuchs vorgesehenen, beträgt die Frist zwei Wochen.

; 8 140.

Die Vertheidigung ist nothwendig in den Sachen, welche vor dem Neichsgericht in erster Instanz oder vor dem Schwurgericht zu ver- handeln sind. E

Fn Sachen, welche vor dem Landgericht in erster Instanz zu ver- handeln sind, ist die Vertheidigung nothwendig :

1) wenn der Angeschuldigte taub oder stumm is oder das seh- zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat ;

9) wenn ein Verbrehen den Gegenstand der Untersuchung bildet und der Beschuldigte oder fein geseßliher Vertreter die Bestellung eines Vertheidigers beantragt. / :

Diese Bestimmung findet nicht Anwendung, wenn die strafbare m nur deshalb als ein Verbrechen si darstellt, weil sie im

üdfalle begangen ift. Ï

In den Fällen des Absatzes 1 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist dem Angeklagten, welcher einen Vertheidiger noch nicht gs hat, ein folher von Amtswegen zu bestellen, fobald die Eröffnung des Hauvyt- verfahrens beschlossen ist. Jn dem Falle des Absayes 2 Nr. 2 ist der Antrag binnen einer R von drei Tagen nach der Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses zu stellen. ; e k

Für das Verfahren in der Berufungsinstanz if in den ällen des Absaßes 2 Nr. 1 dem Angeklagten, welher ohne gewählten Ver- theidiger ist, ein solcher glei zeitig mit der Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung zu E In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 ist der Antrag auf Bestellung eines Vertheidigers, sofern er niht {on in erster Instanz gestellt war, eas binnen einer Frist von drei Tagen nah“ der Zustellung der Ladung zur Hauptwèrhandlung zu stellen. : fb blu A bie B rfol f A Bei strafbaren Handlungen, deren Verfolgung nur auf An H, muß der Mana shriftlich oder zu Protokoll ange es werden.