1913 / 153 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jul 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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aud beute noch bereit sein, die Besibbesteuerung auf dem Wege det Regierungsvorlage zu bewilligen, aber der Vorlage in der jeßigen Ge stali müssen wir unsere Zustimmung versagen.

Auf Antrag Bassermann wird über das Besibfsteuerge)eß in der Gesamtabstimmung namentlich abgestimmt werden.

Eine Resolution Herzog (wirtsh. Vgg.) und Gen. verlangt eine Regierungsvorlage, durch die das steuerrechtliche Ver hältnis der Fürsten zum Reiche geregelt wird.

Abg. Schul - Bromberg (Np,): Meine Freunde und ih haben

vornherein den Standpunftt vertreten, daß Wehr- und Deckungs

aleichzeitia und gemeinschaftlih verabschiedet werden müffen.

halien auch jeßt an | Standpunkt fest. Würden wir jeßi Deckungsvorlage ablehnen, dann würden wir unseren Standpunkt verlassen. Ueber die Gestaltung müssen wir allerdings den Parte die Verantwortung überlassen, die das Kompromiß abgeschlossen Rir werden deshalb. füx das Geseß stimmen. Dies erkläre 1 im Namen des Freiherrn Heyl zu Herrnsheim.

Damit \chließt die Generaldiskussion.

Jn der Spezialdiskussion beantragt der Abg. Laux (Bayer. Bbd.), in den 8 15, der über die Art der Erfassung

-

des Vermögenszuwachses von Ehegatten handelt, einen dritten Absab einzufügen, folgenden Jnhalts: : „Das in die Ebe eingebradte Vermögen bleibt zuwachssteuer- frei, wenn es, zufammengerechnet, den Beirag von 40 000 M nicht ubersteigt.“ G

Staatssekretär des Reichsshaßzamts Kühn :

Meine Herren! Der Antrag scheint mir von einer irrtümlichen Auffassung des Geseßentwurfs auszugehen. (Sehr richtig !) Wenn beide Eheleute, von denen hier die Nede ist, vor ihrer Verheiratung und vor dem ersten für die Veranlagung maßgebenden Zeitpunkt, zunächst also vor dem 1. Januar 1914, je 15 000 besessen haben, so würden auch später nech ihrer Verheiratung diese 30 000 6 von der Besißsteuer dauernd befreit sein. Wird aber tie Summe später erworben, dann muß sie als Zuwachs zur Steuer herangezogen werden, wenn das Vermögen der Eheleute zusammen niht mehr als 30 600 beträgt, übrigens nur mit dem 20000 46 übersteigenden Betrage. Di-se Regelung entspriht nicht nur tem Wortlaut tes Geseß-:s, sondern auch der Gerechtigkeit, wie ih an einzelnen Beispielen sehr leiht darlegen tfönnte. (Belfall.)

Abg. Lau x (Bayr. Bbd.): Nach dieser beruhigenden Grklärung ziebe ih meinen Antrag zurü. : |

Abg. Ledebour (Soz.) begründet einen Antrag Albrecht und Genossen, der folgenden § 24a eingefügt wissen will: Die in § 24 festaeseßten Steuersäte aelten als Normalsteuersäße. Bei Feststellung des Etats ist alliährlich, ‘also erstmals zum 1. April 1917 18), zu bestimmen, welcher Prozentsaß der Normalsteuersäße für das be- gunnende Finanzjahr erhoben werden soll. Der Antrag will eine Lücke ausfüllen. Wir müssen hier konstitutionelle Garantien |cha!fen, was nah den Erklärungen des Grafen Westarp doppelt nohnwvendig 11t.

Staatssekretär des Reichsschazamts Kühn :

Meine Herren! Der Antrag Nr. 1146 der Drucksachen bezweckt eine Quotisierung der Vermögenszuwachssteuer. Die grund- säßlihe Frage der Quotisierung der Steuer ist von fo großer budget- und verfassungsrehtlicher Bedeutung, daß sie nit bei diesem Anlaß im Nahmen etner dritten Lesung gelöst werden kann. Die beantragte Bestimmung paßt aber namentlich auch nicht in das vor- liegende Geseg hinein. Schon bet der Beratung der lex Bassermann - Erzberger im Jahre 1912 (Glocke des Präsidenten) war der Wunsch ausgesprochen worden, man solle in dem zu er- lassenden Besißsteuergeseß eine beweglihe Abgabe vorsehen. Man hat damals diesem Antrage keine Folge gegeben, u. a. weil das künftige Besibsteuergeseß ja au ein Erbschafzssieuergeseß sein könne und man sich allgemein davon überzeugte, daß mit einer Erbschafts- steuzr die Beweç lihmachung der Steuersäße niht vereinbar fei.

Ganz ebenso liegt es nun aber bei dem vorlicgenten Ge- seze. Der Vermögenszuwach3 fomme er nun aus einem E1b- gange oder aus einer anderen Quelle kann ebensowenig wie die Erbsck{aft verschieden besteuert werten, je nah dem zufälligen Umstante, ob er in der einen oder andern Schäßungs- veriode zu ciner Steuererhebung führt. Die Beweglihmachung einer Ak gabe cignet sich eben nur für solche Steuerobjekte, bei tenen wie beim Vermögen und Einkommen eine gewisse Stabilität er- wartet werden kann. Sie eignet #ch niht für den von Jahr ¿zu Jahr wechselnden Vermögenézuwahs. Die verbündeten Regterungen würden ein Vermögens8zuwachs\steuergesetz, das mit der Klausel der Quotisierur g bebastet ist, nicht für durchführbar erahten. Ich möchte Sie darum bitten, dem Antrage keine Folge zu geben.

Abg. Fi \chbe ck (fortshr. Volksp.): Wir haben uns mit dieser Frage {on im igen Jahre beschäftigt. Auch damals haben w11 uns dagegen ausgesprochen. (&s würde einen wunderliwen Eindru

erweden, wenn jemand, der 1 Million Vermögenszuwachs hat, in der Plan

cinen Periode weniger Steuern bezahlen muß, als ein anderer. darf_auch ein Kompromiß nicht zuleßt mit so s{chwerwiegenden An- ragen belasten. l Abg. Ledebou r (Soz.): Nachdem wir mit der direkten Reichs- steuer einen Anfang gemacht haben, können wir auh mit der 22uol- fierung einen Anfang macen. Für die Quotisierung haben sh auch andere Parteien, so die Nationalliberalen im preußishen Abgeord- netenhause, ausgesprochen e

Der fozialdemoktratische Antrag wird gegen die Stimmen der Antragsteller und der Polen abgelehnt.

Nach 8 28a soll beim Erwerb von Todes wegen bei land- und forstwirtschaftlichh dauernd genußten Grundstücken der Er- tragswert zu (Grunde gelegt werden. Als ein solcher soll gelten das 2Bfache ves Reinertrages. In zweiter Lesung ist der Zu sa „wobei neben dem Ertrag die Verwertbarkeit eines Jagd- oder Fischereirehts zu berücksichtigen ist“, entgegen dem Kom- missionsvorschlage gestrichen worden.

Ein Antrag der Sozialdemokraten auf Wiederherstellung dieser Worte wird von dem Abg. Keinath (nl.) bekämpft und von der Mehrheit, bestehend aus dem Zentrum und den Nationalliberalen, abgelehnt.

Jn 8 43 Abz. 2 ist in zweiter Lesung die Steuerpflicht der Bundesfürsten ausdrücklich ausgesprochen worden. Hierzu liegt die vorher mitgeteilte Resolution der Wirtschaftlichen Vereinigung vor, die verlangt, daß in einer Regierungsvor lage das steuerrechtlihe Verhältnis der Fürsten zum Reiche geregelt wird.

Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg:

Meine Herren! Unter Bezugnahme auf die wiederholt zu der vorliegenden Frage von Vertretern der verbündeten Regierungen ab- gegebenen Erklärungen bitte ih den Reichstag dringend, den Abs. 2

im Interesse des Zustandekommens dés Gesetzes abzulehnen.

Abg. Dr. Jun ck (nl.): Nach der soeben gehörten Crklärung des Neichskanzlers habe ih namens meiner politischen Freunde folgendes zu erklären: Wir werden enisprehend der Haltung unserer Vertreter i der Kommission und entsprechend der Abstimmung der überwiegenden

Mehrheit meiner

des Y 43 itim1

in der zweiten Lesung beute gegen den Mir tun dies deéhalo, weil wir nicht ge- willt find, auch nur einen T nationalen Werkes, das so greße Anforderungen a den des deutschen Volkes stellt, an diesen F1age scheitern zu lassen. Mit unserer Bbstimmung wollen wir aber nicht zum Ausdruck bringen, daß die deutschen Fürsten nah dem gelten- den NReichsreht der Besteuerung des Reiches nicht unterliegen. Jch möchte. übrigens bei dieser Gelegenheit feststellen, daß si cie etwaige Steuerfreibheit beschränken würde auf die Person des Landesherrn und dex Landeshberrin; gegen eine Steuerpflicht der anderen Mitglieder der fürstlichen Häuser find von feiner Seite staatsrehtlihe Bedenken erhoben. Was nun die Resolution der Wirtschaftlihen Vereinigung anlangt, so glaube ih, meinen politischen Freunden empfehlen zu follen, diesen Antrag abzulehnen, weil er Angesichts der Haltung der ver- nündeten Regierungen einen praktischen politischen Zweck überhaupt icht haf.

Abg. Behrens (wirts{. Vgg.): Wir haben uns für die Steuerpfliht der Bundesfürsten auégesprechen und für die entsprechen- den Anträge gestimmt. Beim Wehrbeitrag ist diese Frage nicht be-

weil die Fürsten si freiwillig damit einverstanden erklärt haben, den Wehrbeitrag zu zahlen. Die Bestimmung im Wehrbei- tragsgeseß ist ‘also lediglih als eine Ordnungsvorschrift zu betraßten.

_

Eine solche Ordnungsvorschrift in das Besibsteuergéseß einzufügen, wäre bedenklich, nahdem die verbündeten Regierungen in der bündig- sten Form erflärt baben, daß diese Bestimmung zu Schwierigkeiten führen fönnte. Um aber diese ganze Frage der Regelung näher- zubringen, haben wir Ihnen eine Resolution unterbreitet, in der wir die verbündeten Regierungen auffordern, diese Frage durch eine Ge- sebßeésvorlage arundsäßlih zu regeln. Damit würde die Frage in der Schwebe bleiben. Troß der Erklärung des Reichskanzlers glauben wir auf unsere Resolution nicht verzichten zu sollen.

Abg. Haase (Soz.): Hier liegt ein Umfall großer Parteien gegenüber der Regterung vor. Die Regierung hat es in der Hand, ob sie die Fürsten zur Steuer heranzieht oder nicht. Wenn wir aber nicht cinen Zwang auf die N-gierung ausüben, dann können wir sicher sein, daß die Regierung dies Geek nicht im Sinne der Mehrheits- parteien des Netchstages anwendet. Die Auffassung der großen Mehr- heitsparteien dieses Hauses geht ja dabin, daß sie die Heranziehung der Fürsten zur Steuer für berechtigt halten. Aber durch die Aufhebung des in zweiter Lesung hier gefaßten Beschlusses wird trotz aller dieser Erklärungen außen leit der Eindruck erweckt, als eb dec Neichätag niht eine solche Steuerpfliht ane:kenne. Ic betone freilich, tieser Eindruck ist ein falsher. Aber nah den Erklärungen der Regierung, die in dieser Angelegenheit einen anderen Standpunkt einnimmt, ist es Aufgabe des Neichetages, einen Riegel vorzuschicben, und wenn wir das nicht tun, dann werden wir niht verhüten können, daß sich in Zukunft die Gelehrten und Staatsrechtslehrer auf die Entscheitung des Reichstages berufen werden. Wollen Sie konsequent sein, dann müssen Sie an dem Beschlusse der zweiten Lesung festhalten.

Abg. David (Soz.): Die Resolution der Wirtschaftlihen Ver- einigung ist kein geeigneter Ausweg in dieser Froge. Auch glaube ih nicht, daß, wenn die Fürsten zur Steuer herangezogen werden, dieses das ganze Geseß gefährden würde. Die Regierung würde cs nicht vor dem ganzen Lande wagen, diescs Geseß nicht zu akzeptieren, nenn der B chluß der zweiten Lesung aufrecht erhalten wird. Dies ist volitisch ganz unmöglih. Der Reichstag hat die ganze Macht in dieser Frage in der Hand, und deshalb hat der Neichstag auch die Berantwortung dafür, und Sie können die Verantwortung nit von ih absckbieben, wenn Sie sich auch auf die Erklärung des Reichs- kanzlers berufen.

In namentlicher Abstimmung wird der in der zweiten Lesung dem 8 43 gegebene Zusaß, wonach der Bundes- rat die für die Veranlagung und Erhebung der Besißsteuer der Bundesfürsten zuständigen Behörden bestimmen soll, mit 195 gegen 169 Stimmen abgelehnt. 8 Abgeordnete enthalten sich der Abstimmung.

Der Rest der Besitsteuervorlage wird mit lediglich redak- tionellen Abänderungen nah den Beschlüssen zweiter Lesung erledigt. Die Gesamtabstimmung bleibt vorbehalten. Für die Resolution Herzog erheben sih nur die Mitglieder der Wirt- schaftlichen Vereinigung.

Die zur Vorlage, betreffend den Wehrbeitrag, zurück- gestellten Abstimmungen werden nunmehr ebenfalls vor- genommen. Der Antrag Graf Westarp auf Einschaltung eines S 14a, wonach der Wehrbeitrag dem Eigentümer zur Last fällt, wenn das abgabepflichtige Vermögen der Nußnießung unterliegt, sofern nicht rechtsgeschäftlih etwas anderes bestimmt ist, wird angenommen, ebenfo der Antrag Bassermann-Erzberger auf anderweite Fassung des §8 19. Endlich gelangt auch der in Konsequenz der zu der Besißsteuervorlage gefaßten Beschlüsse gestellte Antrag Graf VPraschma (Zentr.) zur Annahme, die Berücksichtigung des Wertes eines Jagd- und Fischereirechts bei der Feststellung des Ertrages der landwirtschaftlih oder forstwirtschaftlich genußzten Grundstücke zu beseitigen.

Zur Reichsstempelgeseßvorlage ist ebenfalls die Abstimnung über zwei Anträge zurückgestellt worden. Der Antrag Erzberger-Fischbeck auf Herabsezung des Stempels für die Einbruchs-, Diebstahls- und Glasversicherung wird an- genommen, ebenso gelangt der Antrag Bassermann - Erzberger auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage betreffs des Stempels für die Feuerversicherung von Jmmobilien zur Annahme.

Nunmehr erfolgen die Gesamtabstimmungen über die Wehr- Und DeœŒungsvorlägen Dex Geseßentwurf über einen einmaligen außerordentlichen WehHr- beitrag wird gegen die Stimmen der Polen und Elsässer an- genommen, der Geseßentwurf über Aenderungen im Finanz- wesen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Polen. Die Abstimmung über den Entwurf eines Besißsteuer- geseßes f namentlich. Die endgültige NA- nahme erfolgt mit 280 gegen 63 Stimmen, 29 Abgeordnete enthalten sih der Abstimmung. Die Verkündung des NResultates wird mit Bravorufen von verschiedenen Seiten aufgenommen.

Auch die No-velle zum Reichsstempelgeseßt wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Polen und Elsässer endgültig genehmigt.

Darauf werden: noch 83 Berichte der Petitions- kfommifsion überPetitionen, betreffend die Erhöhung der Militärpension, die Aenderung des Wertzuwachssteuergeseßes und die Ausführungsbestimmungen des Reblausgefseßes, ohne Diskussion nah dem Kommissionsantrage verabschiedet.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Präsident Dr. Kaempf: Die Tagesordnung ist erledigt. Wir sind damit am Schlusse eines Sitzungsabschnittes angelangt, der in der Gcschichte des Reichstags als ciner der denkwürdigen bez: ichnet werden muß; nicht sowohl habe ich dab-i die mehr als 7 Monate umfassende Dauer der Tagung im Auge, als vielmehr die Wucht der Aufgabe und die beinahe unüberwindlih erscheinenden Schwierigkeiten, denen wir uns gegenüber befanden. Wenn cin Ausweg aus diesen Schwierigkeiten gefunden worcken ist, fo verdanken wir dies dim festen Willen, in einer tem Deutschen Reiche würdigen und der Kritik der Geschihte staudhaltenden Weise der dem Neichstage ge- stellten Aufgabe gerecht zu werden. Ungewöhrlih groß und bis an die Grenze der Leislungétfähigkeit gehend waren die Anfor de- rungen, tie an die Arbeitskrast der Mitglieder des Reichstages im allgemeinen, der Budgetkommission und ihres verehrten Herrn Vor-

sizenden insbesondere gestellt waren. Der Reicbstag hat in der Aus geitaltung der großen Gesepgebung eine peinliche und plenvolle, klae Initiative wie kum je zuvor entwickelkt. Wir können heute das

Haus verlassen mit dem Gefühl der erfüllten Pfliht, das uns vollen Ersay bietet für dic hinter uns liegenden Mükben, Sorgen und Auf regungen. Die Opfer, die für das Deutsche Reich gebracht werden müssen, sind \hwerer als je zuvor. Möge der Abschluß des großen Werkes auf Grund des Bewußtseins der Kraft in der ge'amten Nation das Gefühl der fiheren Nuhbe stärken, das für die gedeihlihe Entwicklung des Reiches unentbehrlich ist, und dazu beitragen, uns und der Welt den Frieden zu bewahren, den das gefamte Deutschland ehrlich will.

Zur Geschäftsordnung bemerkt der

Abg. Bassermann (nl.): Ehe wir auseinandergehen, ge» statten Sie mir, im Namen des Hauses unserem verehrten Herrn Präsidenten warmen Dank auszusprechen für seine gerechte und wohl- wollende Geschäftsführung und für die umsihtige Förderung der aroßen und verantwortlihen Aufgaben, die der zu Ende gebenden Tagung gestellt waren und die heute zu einem glückiichen Ende ge= e wurden, wie wir hoffen, zum Nuyzen und Segen des Vatera andes.

Präsident Dr. Kaemvf: Ich danke dem Abg. Bassermann für die Worte, die er an mich gerihtet hat, und Ihnen für den Beifall, den Sie seinen Worten zollten. Jh übertrage den größten Teil des Dankes, den der Abg. Bassermann mir ausge|prochen hat, auf die betden Vizepräsidenten, die Schriftführer und die beiden Quästoren und auf den gesamten Vorsland des Reichstags, in gleicher Weise aber auch auf unsere sämtlihen Beamten, an deren Leistungsfähigkeit ebenso große, ja bei manchen Per- fonen noch größere Anforderungen gestellt waren. Wie in früheren Fallen bitte ich für den Präsidenten um Ermächtigung, den Tag und die Stunde der nächsten Sitzung und desgleichen die Tagesordnung selbständig festzustellen. Cin Wider!pruh erfolgt nicht, die Ermächtigung ist erteilt. (Die Sozialdemokraten verlassen den Saal.)

Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg:

Meine Herren! Lassen Sie mih im Ans{hluß an die Worte des Herrn Präsidenten auch- meinerseits die Ueberzeugung aussprechen, daß dank der gemeinsamen Arbeit der verbündeten Regierungen und des Neichstags ein groß 8 Werk getan ist. Gewiß wird kaum einer unter uns sein, der nicht an den Finanzgeseßen manches anders wünshen möchte. Mancher im Lande draußen wird Mängel und Härten dvarin seben, wie die neuen Lasten verteilt worden find. Aber troß aller Mängel an einzelnen Teilen des Werkes: das Ganze wird der Nation zum Heile dienen! Die großen und \{chweren Opfer, die die Staaten und die einzelnen bringen, werden getragen für die höchsten Güter der Nation. Dem Frieden und der Ehre des Landes fichern wir in der gesamten waffenfähigen Mannschaft Deutschlands eine feste Shußwehr. (Bravo !)

Mit tec Betätigung des festen Entshlusses, für die Sicherheit des Neiches Gut und Blut herzugeben, können wir hellen Blickes und mit gestärkter Zuversiht auf Frieden und, wenn es sein müßte, auf siegreihe Abwehr in die Zukunft sehen. (Bravo!) Das Be- wußtsein hiervon möge jeßt nah langer und aufopfernder Arbeit die Herren tin ihre Heimat geleiten.

Ich habe nunmehr dcm Neichstage eine Kaiserlihe Verordnung mitzuteilen.

(Der Reichstag erhebt si.) Sie lautet : 5 Wir Wilhelin, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, verordnen auf Grund der Artikel 12 und 26 der Verfassung mit Zustimmung des Reichstags im Namen des Neichs, was folgt : S 1. Der Neichstag wird bis zum 20. November 1913 vertagt. S 2. Der Reichskanzler wird mit “ter Ausflihrung dieser Verordnung beauftragt. Urkundlich auf Grund Unserer Höchsteigenhändigen Unterz« [rift mit beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Kiel, den 29. Juni 1913. Wilhelm. geg?ngez. : von Bethmann Hollweg.

Ich habe die Ehre, die Urkunde in Urschrift Ihrem Herrn Präs- fidenten zu übergeben.

Präsident Dr. Kaempf: Wir aber trennen uns mit dem aken Nuf : Seine Majestät der Kaiser und König, Er lebe hoh! (die Anwesenden stimmen dreimal begeistert in diesen Ruf ein.)

Schluß 23/4 Uhr.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die nächste Volkszählung im Deutschen Reiche findet vorausfihilich am 1. Dezember 1915 statt. Dieser Zeitpuntt ist bei Anseßung von Jahr-, Kram--und Viehmärkten für 1915 zu berück- sichtigen, damit in den Tagen vom 30. November bis ein\schließlich 2. Dezember 1915 Märkte nicht stattfinden.

Zur Arbeiterbewegung.

In Lodz haben, wie ,W. T. B.* erfährt, dreitausend Baum- wollspinner der Baumwollgesellshaften Poznanöskt und Geier eine Lohnerhöhurg verlangt. Die Verwaltungen lehnten diese Forderung ab, die Fabriken weiden geschlossen. (Vgl. Nr. 151 d. Bl.) :

In Leith ist, wie ,W. T. B.* meldet, wegen des Ausstandes der Dockarbeiter die Auéladung der am Sonntagabend von deux Festlande eingetroffenen Schiffe durch tie Angestellten der Waren- häuser, für die die Ladung bestimmt war, bewerkstelligt worden. (Bal, Nr. 191 d: Bl)

Wie dem „W. T. B.“ aus St. Etienne gemeldet wird, droht im Kohlenbecken der Loire ein neuer Zwist zwischen den Bergleuten und den Gesellschaften, die anstatt der verlangten Lohn- erhöhung von 35 Centimes nur eine folche von 20 Centimes be- willigten. Der Aus\{huß des Bergarbeiterverbandes sollte heute zu- sammentreten, um über die angesihts der Weigerung der Gesellschafter zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten.

Aus Johannesburg wird dem „W. T. B.* telegraphiert - Der Bergarbeiterausstand im Randgebtet (vgl. Nr. 149 d. Bl.) hat etne ernste Wendung genommen. Die Streikführer hatten gestern die Leute aufgefordert, bewaffnet zu den Kundgebungsversamm- lungen zu kommen, und sie drohen, eventuell die Maschinen und das soaflige Grubeneigentum nicht zu schonen. _ Das Kabinett hielt in Pretoria eine besondere Sigzun ab, um über die Wnge zu beraten. Die Arbeiter au ter Brackpan. Kraftstation der Viktoria Fall Power Co., die die Nand- mine mit Ausnahme von Randfontein und der Eastrand Proprietary- Mine mit Licht und Kraft versieht, haben fih dem Ausstand ans- geschlossen. Die Arbeiter auf der „Geduldgrube“ streiken felt gestern abend. Gegenwärtig sind folgende Gruben vom Streik betroffen : Kleinfontein, van Ryn, Modderfontein, van Ryn Deep, Modder B und Geduld.

Berichte von deutschen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. M 153.

Berlin, Dienstag, den 1. Juli

19

Hauptsächlih gezahlte Preise für 1 t (1090 kg) in Mark

Marktorte

Weizen

| |

Gerste

Roggen | Hafer

h nl il

mittel gut

G2 p

Königsberg i. Pr. Dia a se 210 E È 201 e S s 194 Dose ov i: Breslau... » Fat Gy Sd L Dréoben - s ; S 205

Berlin, den 1. Juli 1913.

195

Verichte vou anderen deutschen Fruchtmärkten.

190—192 | 160—163 9207,50—210 172,50— 175 198—200

164 - 162,50 164

164 158— 166

163 158

160 180 160—162 177,90

Kaiserliches Statistishes Anit. Delbrü.

Qualität

gering

mittel gut Verkaufte

Junt Marktorte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

Tag | niedrigster | höchster

Mb

niedrigster | höchster | niedrigster bêöhster [Doppelzentner d Mb Mb Mh E.

Am vorkgen Außerdem wurden Markttage am Markttage pk % âbericblägli

urd)- na) uver ag er

E eni Pia: Schäßung verkauft

Lte preis dem Doppelzentner

i | (Preis unbekannt)

Durchschnitts - Verkaufs3- preis

Babenhausen 1 _— | Illertissen A 1860 |

30. | Jllertissen . |

S L 1080 |

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgecundet mitgeteilt. Etn liegender Stri (—) in den Spalten für Preije hat die Bedeutung, daß der betreffende Prets nit vorgefomnen tit, ein

Berlin, den 1. Juli 1913.

Kernen (enthülsiter Spelz, Dinkel, iFesen). | O | 2151 [18

1860 1940 [L940 1900 | 1960

Roggen. 17,40 17,40 |

Hafer. 16,80 17,00 17,00 17,20 | F720 |

Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrü ck.

Der Durchschaittspreis wird aus den unabgerundet-n Zahlen berechnet. Panft (. ) ln den leuten sechs Svöalten, daß eutsprehender Bericht fehlt.

Verkehrswesen.

__ Im Minlsterium der öffentlihen Arbeiten in Berlin hat am 24. und 28. Juni d. J. eine Sitzung der deutschen Bundes- regtierungen mtt Staatsbahnbesit stattgefunden. Es war dies die erste. der regelmäßig wiederkehrenden Sitzungen, die nah einer unter den Bundesregierungen getroffenen Vereinbarung von Zeit zu Zeit stattfinden sollen, um eine möglichst enge Füblung in allen das Eisenbahnwesen betreffenden Fragen herbeizuführen. In der Sitzung sind Leitsäßge für die Beratungen auf diesen Konferenzen vereinbart worden, nach denen dort allgemeine Fragen aller Art zur Sprache gebracht werden können, die das Verhältnis der Etsen- bahnen untereinander oder zur Oeffentlichkeit betreffen. Bon den übrigen Verhandlungsgegenständen seien hervorgehoben die Durchsicht und Fortbildung der Vereinbarungen vom Jahre 1905 über die Verfkfehrsleitung im Güterverkehr jowie die grundsäßlihe Einigung über ein ganz Deutsch- land umfassendes Fahrdienstübereinkommen, nah dem die Leistungen der Betriersmittel und Personale unter den deutschen Bahnen nah einheitlihen Grundsäßen ausgeglichen werden sollen. Die nächste Sizung wird voraussichllih schon im Herbst stattfinden.

Die Postanstalt in Gochaganas (Deutsch Südwestafrika ist am 13. März aufgehoben worden. z O

Schiffsliste für billige Briefe nah den Vereinigten Staaten von Amerika (10 SZ für je 20 g).

Die Portoermäßigung erstreckt sih nur auf Briefe, nicht auch auf Postkarten, Drucksachen usw., und gilt nur für Briefe nah den Vereinigten Staaten von Anerika, nicht auh nach anderen Gebieten Amerikas, z. B. 0anada.

«Faser Wilhelm der Große“ ab Bremen 1. Jult, „Amerika“ ab Hamburg 3. Juli, „Kaiser Wilhelm 11.“ ab Bremen 8. Juli, «Imperator“ ab Hamburg 9. Juli, „Cleveland" äb Hamburg 10. Jult, „Prinz Friedrih Wilhelm“ ab Bremen 12. Juli, „Kronprinz Wilhelm“ ab Bremen 15. Juli. „Kaiserin Auguste Victoria“ ab Hamburg 17. Jult, „Berlin“ ab Bremen 19. Juli, „Kronprinzessin Cecilie“ ab Bremen 22. Jult, „George Washington“ ab Bremen 26. Juli, „Kaiser Wilhelm der Große“ ab Bremen 29. Iuli, „Imperator" ab Hamburg 30. Juli, „Main“ ab Bremen 2. August. Postshluß nach Ankunft der Frühzüge.

Alle diese Schiffe, außer „Cleveland“ und „Main“, sind Scnell- die M oder solche, die für eine bestimmte Zeit vor dem Abgange die shnellste Beförderungsgelegenheit bieten.

Es empfiehlt si, die Briefe mit einem Leitvermerke wie „direkter Weg* oder „über Bremen oder Hamburg“ zu versehen.

Sandel und Gewerbe.

Winke für Gläubiger bei Konkursen im Bezirke des Kaiserlichen Konsulats Seattle. I. Konkurs (Bankruptey). Das Konkursverfahren spielt si In den Staaten Washington, Montana, Wyoming, Oregon und Idaho ebenso ab wie tn den übrigen Staaken der Unton. Grgänzend set hier noch hinzugefügt: daß die für die Anmeldung von Forderungen bei dem „referee in bankruptey“ bestehende geseßliche

Aus\chlußfrist von einem Jahre für Kinder und Geisteskranke ein Jahr und sech8s Monate beträgt ;

__ ferner daß ein Gläubiger, dessen Name auf dem vom Gemein- schuldner dem „referee in bankruptey“ einzureihenden Verzeichnis der Gläubiger versehentlich oder nicht versehentlich ausgelafssen worden war, und der auch sonst ohne eigenes Verschulden ketne Kenntnis von der Eröffnung des Konkursverfahrens erhalten und des- halb an dem Konkursverfahren nit teilgenommen hat, seinen An- spruch gegen den Schuldner auch nach Abschluß des Konkursverfahrrns niht verliert; ferner daß alle durch Hypotheken oder fonst pfand- rehtlich gesicherten Forderungen bevorrechtigt sind und voc allen an- deren Forderungen befriedigt werden; ferner daß der Gemeinschuldner bereits sechzig Tage nah der Eröffnung des Konfursverfahrens auf feinen Antrag: durch den Konkursrihter von allen seinen BVerpflich- tungen entbunden werden kann, wenn das Gericht der Ueberzeugung ist, daß der Gemeinschuldner alle Vermögensobjekte eingeliefert und sih keiner betrügerishen Handlung schuldig gemaht hat; ferner, daß es zwar feine geseßzlide Bestimmung gibt, wonach die Mehrheit der Gläubiger berechtigt is, mit bindendcr Kraft für die Minderheit der zahlungsunfähigen oder übershuldeten Schuldner außerhalb des Konkur sverfahrens Zahblungsnachlaß oder Stun- dung zu gewähren, daß aber die Mehrheit der Gläubiger vor dem Konkursrichter mit bindender Kraft für die Minderheit der Gläu biger mit dem Gemeinschuldner einen gerissen Prozentsaß verein- baren ftann, durch dessen Zahlung der Gemeinschuldner von allen setnen Verpflichtungen befreit sein foll; und \{ließlich, daß Personen, die gegen Lohn arbetten oder die Ackerbau im kleinen Maßstabe be- treiben sowie städtische Korporattonen, Eisenbahn- und Bersicherungs- gesells(aften und Bankkonsforttien dem Bundesgeseße vom 1. Juli 1898 niht unterworfen find, sondern daß gegen sie die einzelstaatlihe Gesetzgebung Anwendung findet, welhe die Liquidation A s8ign- ment oder Receivership regelt.

IT. Liquidation (Assignment oder Receivership). Die hierüber tn den Staaten Washington, Montana, Wyoming, Oregon und Jdaho geltenden Bestimmungen weichen nur in folgenden Punkten von den Vorschriften anderer Staaten ab:

a. Assignment, Sn allen fünf vorerwähnten Staaten muß ein Schuldner, der seine Vermögensv?erwaltung freiwillig an einen Dritten (Assignee) abtreten will, diesem Assignee etn vollständiges Ver- zeihnis seiner Gläubiger übergeben. Der Assignee seinerseits benahrihtigt die Gläubiger von der auf ihn übergegangenen Ver- mögensverwaltuyg des Schuldners durch öffentliche Bekanntmachung und durch Uebersendung elner Abschrift dieser Bekanntmachung. durch die Post. In allen vorerwähnten Staaten mit Ausnahme des Staates Idaho muß die Bekanntmahung wenigstens sechs8 Wochen in den Zeitungen erscheinen, und die Frist, während welher Forderungen bei dem Assignee angemeldet werden fönnen, beträgt dret Monate vom Datum der ersten Veröffentlichung der Bekanntmachung ab. In Idaho braucht die Bekanntmahung nur mindestens dreißig Tage veröffentlicht zu werden, und eine Auss{lußfrist für die An- meldung von Forderungen ist niht ausdrücklich festgeseßt. Gewohn- heitsmäßig beträgt sie aber auch in Jdaho drei Monate. Nach Ablauf der für die Veröffentlihung der Bekanntmachung festgeseßten Frist findet die erste Gläubigerversammlung statt. Eine besondere Form für die Anmeldung von Forderungen ift ebensowenig vorgeschrieben wie eine besondere Sprache, doch müssen genau spezialisierte Nehnungen eingereiht werden unter Angabe aller etwa erfolgten Abzahlungen und bestehenden Gegenforderungen. Während f\ch in den übrigen vorerwähnten Staaten die- Gläubtger mit dem vom Assignee festgeseßten Prozentsatz völlig abfinden lassen müssen, fann der Schuldner im Staate Oregon nur dann von seinen Berpflichtungen dauernd befreit werden, wenn außer den Kosten des Verfahrens mindestens 50 9/9 aller Forderungen gedeckt werden können.

In allen Staaten steht es den Gläubigern frei, einen anderen

| Assignee dur Mehrheitöbes{luß zu wählen, wenn fie Ursache haben,

mit dem vom Schuldner gewöhlten Assignee unzufrieden zu sein.

b. Receivership. Die „Receivership“ untersdeidet ih von dem „Assignment“ nur dadurch, daß der Neceiver vom Gericht bestellt wiro, und zwar entweder auf Antrag der Gläubtger oder auf Antrag des Schuldners oder in besonderen Fällen auch von Amts wegen im Verlauf cines Prozesses. Ein Receiver kann entweder vom einzelstaatlidben Kreiägeriht oder vom Bundesgericht etngefeßt werden. Leßteres tritt z. B. ein, wenn es sich um die Zahlungsunfähigkeit der Zweigniederlassung etner in einem anderen Staate inkorporierten (Ve- sellschaft handelt. Der NRecetver wird immer unter Eid und Bürg- {aft gestellt. Im allgemeinen sind die Fälle von Receivership sehr selten und treten nur da etn, wo es fih um solhe Korporationen handelt, auf tie das Bundesgesetz über das Konkursverfahren keine Anwendung finden kann. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Seatile.)

Konkurse im Auslande. Rumänien. Amtsbezirk des Galatßer Konsulats.

| Anmeldung | Verifikation i der | der Forderungen | Forderungen

| | bis am

20. Mai 29. Mai/ 2 uni 1913 [L Sun 1913

Fallite Firmen Domizil

Gh. J. Cojocaru Focsani

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 30; Juni 1913:

RNuhrrevter Oberschlesisches Nevter Anzahl der Wagen Get 80.162 11 330 Nicht gestellt 247 ,

Die Brown, Boveri und Co., Aktiengesellschaft in Mannheim, bringt laut Meldung des „W. T. B.“ für das am 31. März beendigte Geschäftsjahr 8 9/9 Dividende gegen 5% im Bo1jahre auf das von 6 auf 9 Millionen Mark erhöhte Aktienkapital zur Ausschüttung.

Nach der gestrigen Verbandlung des Zinkhüttenverbandes

wurde laut Meldung des W. T. B. aus Berlin zur Bearbeitung der Verträge eine Kommission eingeseßt. Mit Rücksicht auf die aus- ländische Konkurrenz wurde beschlossen, die Verbandépreise nit mebr zu veröffentlichen. _ In der gestrigen Sißung des Nheinish-Westfälischen Kohlensyndikats wurde laut Meldung des W. T. B. aus Essen beschlossin, den Beginn der freien Verkaufs1ätigkeit, wie die vorige Sitzung bereits angeregt hatte, bis zum 1. Oktober hinaus- zuschieben.

—— In der gestrigen Generalversammlung des Verbandes Deutscher Kaltwalzwerke wurde laut Meldung des „W. T. B.“ aus Hagen t. Westf. die Auflösung des Verbandes mit der Wirkung ab heute aus dem Grunde beschlossen, weil zwei Firmen, welche bisher dem Verbande angehört baben, troß wiederholter Aufforderungen in der Versammlung nicht erschienen und außerdem ein anderes Werk hohe Forderungen stellte, die nicht erfüllt werden konnten.

Braunschweig, 30. Junt. (W. T. B.) Prämienziehung der Braunschbweiger 20 Talerlose voo 1869: 45 000 Æ Serie 3983 Nr. 38, 9000 (6 Ser. 362 Nr. 9, 6000 6 Ser. 2200 Nr. 36,