1913 / 165 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jul 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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weise einen befriedigenden Ertrag, im allgemeinen jedoch nur einen wachen. Gartengewächse entwideln si schôn. Der Stand der ohnen fann als gut bezeihnet werden. Nur in den nördlichen Landesgegenden wurde durch Frost und Reif Schaden angerichtet, stellenweise sogar bis zu 50 2%. Die sonstigen Hülsenfrüchte versprechen ein gutes Erträgnis. Hanf und Flachs stehen diht und zeigen eine te Entwicklung. Der Tabak zeigt ebenfalls eine gute Entwicklung. eiden, Wiesen und künstlihes Futter bedürfen milderen und wärmeren Wetters, doch is der Stand befriedigend. Die Ertrage- auésichten des Obstes sind gering. (Ungarishes Telegraphen- Korrespondenzbureau. )

Saatenstand, Ernteauss\ichten und Getreidebandel in Nußland.

Dem Wolgarayon ist diesmal ein ganz eigentümliher Juni beshert gewesen. Während sonst dieser Monat als Beginn der Sommerhigze in der Regel gefürchtet ist, gab es diesmal zu Besorg- nifsen feineclei Veranlaffung. Regen fiel eher mehr als reihlich, an einigen Stellen mag sogar die Aehbrenbildung darunter gelitten baben, und auch das Stroh hat sich nicht überall in wünshens- werter Weise entwickelt. Jm großen und ganzen war jedoch die fühle: und feuchte Witterung des BerichtÞmonats der Ernte durchaus günstig. Herrshte die ersten beiden Monatsdrittel bindurch eine durch bâufige Niederschläge gemäßigte mittlere Tem- peratur, jo war zum- Monatsende wie auf Bestellung hetßes Wetter eingetreten, das, sofern es anhalten follte, fider den Erntearbeiten z¿ugute fommen dürfte. Von gertngen Ausfällen abgesehen, erwartet man diesmal in allen Zerealien ein sehr gutes Ergebnis. Auch die Oelpflanzen haben si erholt und versprehen zufrtedenstellenden Ertrag, Flahs ausgenommen, dem die Aprilfröste übel mitgespielt baben. Sehr wichtig ist, daß die Futterpflanzen gut gediehen find, Wiesenliesch steht mittel, Trespe ausgezeihnet. Im Gouvernement Orenburg hat der Heuschnitt {on überall begonnen, Arbeitskräfte find genug vorhanden, die Löhne sind biélang niedrig und shwanken ¿wischen 1,70—3,50 Nbl. für das Abmähen der Dessiatine: für die Fuhre Jungheu (1 Fuhre 25— 30 Pud; 1 Pud = 16,38 kg) werden 6 Rbl. gezahlt, das Pud stellt sich auf 18—20 Kopeken.

Das Getreidegeschäft war den ganzen Monat Juni über sehr il. In Erwartung der guten Ernten beobachteten die Ver- brauher große Zurückhaltung. Die Getreitemühlen deckten nur den laufenden Bedarf mit kleinen Partien. Da alle Hände jeßt im Felde ebrauht werden, it die Zufuhr an die Märkte stark herabgegangen.

te Preise haben sich im Vergleih zu den Mainotierungen nur

wenig vershoben, zeigen jedoch eine gewisse Neigung zum Sinken. Gezahlt wurden für das Pud: ¿zu Beginn des Monats :

Weizen (Paerer) .... . . 110—1, 2B Rb Wee Cu... 06108. D a O A. S O. 0-00. Hafér (ausgesuchter) . . . . .065—074 ,

Mitte des Monats:

Wi e L025 NbL Weizen (sie)... . 090-100 E04 r O08, Haser (ausgesuhte) . . . . .0,63—0,73

Ende des Monais: M L L NL Weizen U)... 090-100 Ko 0608—08 Diler (De), O 088 Hafer (aüsgesuchte) .. . . .065—0,75 ,

Auch in Oelkernen war das Angebot \{chwach. Sonnen- blumensamen wurde, weil ih das Geschäft in Sonnenblumensöl nicht günstig anließ, wenig gefragt und nur Waggonpartien von den ört- lichen Oelshlägereien gehandelt. In Knabberkernen war die Nachfrage bedeutend lebhafter, und auch die Preise gingen etwas in die Höbe. Gezahlt wurde für das Pud:

Anfang des Monats:

Sonnenblumenkuchhen . . . , , 0,68—0,69 Nb[. Sonnenblumensamen . . . . . 0,97—1,18 So i E

Mitte des Monats:

Sonnenblumenkuchen . . . . . 0,67—0,68 Rbl.

Sonnenblumensamen . . . , , 0,95—1,20

Seinen... 429430 , zum Schiuße des Monats:

Sonnenblumenkuhen . . . . . 068—0,69 Rbl[.

Sonpenblumensamen .. . . .1060 125.

Söonienblmnenol 45400,

(Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Saratow vom 5. Juli 1913.)

Verkehrswesen.

Zollinhaltserflärungen zu Paketen nach Rußland und weiterliegenden Ländern dürfen keine Aenderungen in den Angaben über die Beschaffenheit und Menge (Neingewiht) der Waren und über das NRobgewiht der Sendung enthalten.

Es empfiehlt sich, hierauf auf das peinli&ste zu achten, da die russishe Postve:waltung in Zukunft Pakcte mit unvorshriftsmäßgen Zollinbaltserkflärungen von der Weiterbeförderung ausschließt 1nd nah

Deuts(land zurückschickt.

Verdingungen. Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs- und Staai8anzeiger“ auéliegen, können tn den Wochentagen in defen Srpedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Desterreih-Ungarn.

24. Juli 1913, 12 Uhr. K. k. Staatskabndirektion Wien: 1 ilteisen: Oberbaumaterialien. Näheres bei der erwähnten Direktion, Abt. 1l1, Gruppe 2 und betm „Reichsanzeiger“.

W o _ _—_“ Z a t; Les) = = S

Theater | Th E 84 Ubr: Berliner Theater. Mittwoch, Abends | !!ns€a. 8 Uhr: Filmzauber. Große Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer und Nudolph Schanzer. Donnerstag und folgende Tage: Film- zauber.

Schillerthcater. o.

tbeater.) Gastspiel:

Beittwoch, Abends 8 Ubr: Der Troub

Deutsches Schauspielhaus. (Direk. | our. rer in vier tion: Adolf Lang. NW. 7, Friedrih-| Donnerstaa : Martha.

C 104— 104 a.) T T O Nhends E R “Z L

h Ukr: e Ses S E S ved ¿Freilag: SDecr Troubadour. | S@önfeld.) Mittwe, Abends 8 Ubr:

Akten von Henri Vernftein. —— | VBubpchen. Posse Line Gefang und Tanz ! Grei Donnerätaa: Der Dio! u in dret Aiten von Curt Kraatß und Iean} und Klein Ellcut Sina Der mas Mr, | Theater am VUollendorsplaß. | Kren. Gesanceterte ren Alfred Shönfelb. | Kammerbere Fe Sonnabend: Der Dieb. Mittw-ch, Abends 82 Uhr: Der Manu | Véusik von Iean Gilbert. |

mit zer grüäüuen Maske. Burletke in| Donnerstag und R O H | drei Alten. Mußk von Friedrih Ber- | Puppchen. | (Nostock).

Italien.

24. Juli 1913, Vormittags 10 Uhr. Böürgermeisteramt in Messina: Pflasterung einiger Straßen zwisben dem reten Ufer des Baches Portalegni und der Via S. Cecilia. Voranschlag 100 009 Lire. Sicherheit 7000 Lire. Zeugnisse bis 21. Juli. Näheres in italienisher Svrache beim „Reichsanzeiger“.

259. Juli 1913, Nahmittags 2 Uhr. Bürgermeisteramt in Mailand: Bau der Wasserabzugskanäle sowie Straßenverbesserungen im Stadtteil Vallazzetta. Voranschlag 100 000 Lire. Sicherheit 10 000 Lire. Näßeres in italienisher Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Belgien.

Lastenbefte und Pläne fönnen vom Bureau des adjudications in Brüfsel, Rue des Auguftins 15, bezogen werden.

29. Juli 1913, Mittags. Seconde Direction du Service spécial de la Meuse in Yüttich, Rue Forgeur 2: Erneuerung der Tore für die beiden Schleusen für den Personen- und Frattverkehr in Lüttih-Avroy. Anschlag 55454 Franken. Sicherheitsleistung 5 500 Franken. Preis des Lastenhefts (Nr. 76) 40 Centimes, der Pläne: 6 Franken. Der „Moniteur Belge“ vom 8. Jult enthält eine Berichtigung der Pläne. Eingeschriebene Angebote, die bis 21. Juli r sind, müffen eine Erklärung enthalten, daß die erwähnte Berichtigung bekannt ist. i

30. Juli 1913, 11 Uhr. Salle de la Madeleine in Brüffel: Lieferung verschiedener Stücke unbearbeiteter Bronze gegen Zurück- nahme von Abfällen gelben und roten Kupfers und von Bronze. 20 000 Fr. Sicherheitsleistung 2000 Fr. Speziallastenheft Nr. 408. Eingeshriebene Angebote zum 26. Juli. E

6. August 1913, 12 Uhr. Ebenda: Lieferung von 1000 Weichen für die Staatsbahn für 1914. Sicherheitsleistung 2 Fr. für jede E _ Spezialavis Nr. 993. Etngeschriebene Angebote zum 2 gui.

Demnächst. Salle de la Madeleine in Brüff el: Lieferung bon 50000 Kg Zinn (4 Lose), 5000 kg Antimon (2 Lose) und 3000 kg Blei (1 Los) für die Staatsckahnen.

Numänten.

DHSohtecrshafilicte Woh- |

Donnerstag und folgende Tage : |

herrichaftlide Wohnungen. E (1 2 | j 41 T Ctr C 2 d i Cl fa 936.) ¿

| Lußspielhqus. (Friedrichstraße 99.) | Nerebelibt:

Am 18. /31. Juli d. J., um 10 Uhr Vorm. Generaldirektion der Regie der Staatsmonopole in Bukarest: Lieferung von 60000 kg Salpeter. Die allgemeinen und besonderen Lieferungébedingungen liegen bei der obigen Generaldirektion, Calea Victoriei Nr. 127, auf.

Aegypten.

15. September 1913, Mittags 12 Uhr. Ministerium des Innern in Kairo: Vergebung der Lieferung eines kleinen Dampfboots. Be- dingungen in englisher Sprache beim , Reichsanzeiger" und im Bureau der „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“, Berlin W. 8, Wilbhelmst: aße 74.

Mannigfaltiges. Bexliñ, 15. Juli 1913

Ueber die Entwertung der Beitragsmarken und Zusaßg- marken für die Invaliden- und Hinterbliebenenversiche- rung herrs{cht in weiien Kreisen noch große Unklarheit. Wir nehmen deshalb Veranlassung, einen dieébezüolihen Bescheid des- Reichéversichzrungsamts vom 25. April 1913 zu veröffentlichen, der ganz ausführlich die Frage dec Entwertung der Beitrags- marken zur Invbvaliden- und Hinteröltebenenversiherung behandelt: Sämtliche für die Invaliden- und Hinterbliebenenversiherung verwendeten Marken müssen alsbald nach dem Etnkleben ent- wertet werden. Beim Entwerten dürfen die Marken niht unkenntlih gemadt werden; inébesondere müssen der Geldwert, die Lohnklasse und der Name der Versicherung8anstalt ersichtlich bleiben. Das Entwerten der Marken bat in der Weise zu erfolgen, daß mit Tinte oder einem ähnlih festhaltenden Farbstoff auf jeder einzelnen Marke handschrifilich oder durch Stempel der be- treffende Kalendertag lediglih in Zahlen deutlich bezeichnet wird, z. B. „27. 4. 13°, n\cht etwa „27. April 1913" oder gar „Entwertet am 27. 4. 1913" oder dergleihen. Nach § 1431 Sah 2 der Neichêversiherungsordnung fell als Tag der Entwertung der lebte Tag detjentgen Zeitraums angegeben werden, für den die Marke gilt. Da die Beitragswoche nah § 1387 Abs. 3 a. a. O. mit dem Veon- tag beginnt, so gilt jede einzelne Veitrag8marke, sei es nun eine Einwochen-, eine ZweiwoZLen- oder eine Dreizehnwocheznmarke, immer bis zu etnem Sonntag, auch wenn bei dem die Marke ein- klebenden Arbeitgeber eine Beschäftigung fogar während der Woche auf- hôrt (§§ 1426, 1428 a. a. O.). Somit kt durchweg der Sonutag als Tag der Entwertung einzutragen, auch wenn die Markenverwendung oder die Eintragung {on an einem früheren oder erst an einem späteren Tage stattfindet. Ständige und unständige Arbeiter sind in bezug auf das Entwerten der Marken gleihmäßig zu behandeln. Nur auf den Zusaßmarken, die für die freiwillige Zufaßversiherung zu verwenden sind, soll als Tag der Entwertung der Tag vermerkt werden, an dem fie in die Quittungékarte ein- geklebt werden.

). T. B.) Der hier tagende Deutsche Kriegerbund und der Preußische Landeskriegerverband be- suten beute das Grabmal des Fürsten Blücher in Krieblo- wiß bei Ka-th. Auf dem Bahnhof Kanth empfirg der Graf von Carmer-Zieserwiß mit dem Kreiskriegerverband von Neumarkt den Kriegerbund. Durch die festlih ges{müdckte Stadt fuhren die Krieger nah Krieblowiz, wo am Sarge des Fürsten Blücher Kränze niedergelegt wurden.

Breslau, 14. Juli. (W

Dortmund, 14. Juli. (W. T. B.) Die Stadtverordneten - versammlung genehmigte beute den weiteren Ausbau des Dortmunder Hafens am Dortmund-Ems-Kanal. Der Kosten- voranshlag beläuft sich auf 6 Millionen Mark. Es sollen vier neue Hafenbecken geschaffen und zwei alte erweitert werden. Weiter bewilligte die Stadtverordnctenversammlung 10 000 4 für die Aufführung des „Parsifal“.

Oppeln, 14. Iuli. (W. T. B.) Das Wasserbauamt teilt mit: Da der Wasserstand der Oder heute früh um 8 Ubr bis auf 4,70 m goieaes ist und weiter im Steigen begriffen ist, missen die Nadelwehre der oberen fanalisfierten Oder niedergelegt werden.

Schneidemühl, 15. Juli. (W. T. B.) Das Luft\chGiff Schütte-Lanz, das heute früh um 4 Uhr in Königs- berg aufgestiegen war, wurde um 12 Uhr 15 Minuten in Schneidemühl gesihtet. Es flog bei heißem Wetter in langsamer Fahrt in mäßiger G öbe über die Stadt na dem alten Exerzierplaße, wo es um 1 Uhr landete. Es wird voraussihtlich beute bier bleiben, um Wasserstoffgas einzunehmen. Ein Bataillon des hiesigen Infanterieregimenis Nr. 149 war bet ber Landung bebilflich.

Leipzig, 14. Juli. (W. T. B.) 12. Deutsches Turnfest. (Val. Nr. 164 d. Bl.) Heute früh um 64 Uhr begann der Zwölf- kampf, für den 1096 Meldungen, darunter 17 Auéländer, erfolgt waren. Den Anfang mit dem Turnen mate Kreis 3b, _Mark Brandenburg, bei dem si die zahlreihen Berliner Vereine befanden. Es folgten weiter Kreis 6, Hannover und Braunschweig, Kreis 11, Schwaben, Kreis 4, Norden, Hamburg und Schleswig-Holstein, Kreis 8 b, Rheinland, Kreis 8 a, Westfalen und Fürstentum Lippe, Kreis 15, Deutsch Oesterreih. Den Schluß malte Vormittags Kreis 12, Bayern. Am Nachmittag trat zunächst Kreis 13, Thüringen, an, der einer der stästen Kreise auf dem Turnfefte ist und mehr als 3000 Turner entsandt hat. Um 4 Ubr begann das Gästeturnen, und zwar zunächst des Turnkreises Deutsch Oesterrei. Diese Uebungen nahmen das Hauptinteresse de? ganzen Nachmittags in Anspru und wurden bon dem überaus zahlreichen Publikum lebhaft verfolgt. Daran {loß fi das Turnen der Altersriege „All-Deurscland “, an dem 450 über 40 Jabre alte Turner teilrabmen. Die Alten Herren machten bauptsählich Hantel- und Geräteübungen. Um 9 Uhr begann das Ringen der Nicht - Wetturner. Um 6 Ubr trat der Afademische Turnbund an, der sich in Fretübungen, Niegenturnen und Musterspielen hervortat. Den Bescktluß des Tages bildete um 6 Vhr der Eilbotenlauf über 500 m. Bis heute vor- mittag 10 Ubr waren insgesamt 72000 Festkarten gelöst, d. b. es waren 72 000 Tui: ner gestern und beute auf tem Festplatze anwesend. Das Leipziger Turnfest hat also hinsihtlich des Besuchs abe vor- berigen weit üterflügelt, da das leßte Frankfurter Turnfest nur 55 000 Teilnehmer aufwies.

Straßburg, 14. Juli. (W. T. B.) Auf dem Flugplatß Habsbeim-Mülhausen is beute früh um 6 Uhr der 19 Jahre alte Fluafshüler Dietrikhs beim Landen so stark aufgefahren, daß der Apparat sih überschlug und den Flieger so {wer ver- leßte, daß er nach wenigen M inuten starb.

__ Prag, 15. Juli (W. T. B.) Bei Smekna - Sternberg auf der Buschtiehrader Bahn stieß vergangene Nacht ein Per- lonenzug mit einem Güterzugezusammen. Zehn Personen wurden \chwer und elf leiht verleßt. Die Züge wurden stark beschâdigt. Der Verkehr ist teilweise gestört.

Paris, 15. Juli. (W. T. B.) Aus Marseille wird ge- meldet: Die 200 Yteuterer des Militärgefängnisses in Fort Skt.- Nicolas haben si gestern nahmittag bedingungslos ergeben und nur verlangt, daß ihnen sofort eine Mahlzeit gereiht werde. Diefem Ansuchen wurde entsproten. (Vgl. Nr. 164 d. Bl.)

Versailles, 14. Juli. (W. T. B.) Als heute früh in dem benahbarten Guyancourt die beiden Flieger Percin, Vater und Sohn, mit einem neuen Eindecker Versuche unternahmen, stürzte dieser aus 40 m Höhe zur Erde. Durch Bersten des Benzinbehbälters geriet der Apparat in Brand, sodaß die beiden Flieger vollständig verfohlten.

Nancy, 14. Juli. (W. T. B.) Nach einer Meldung der e Agence Havas“ kam es in der vergangenen Nat um 124 Uhr nach einem Streit in einem Café am Stanislauéplaß, an dem franzôsische Gäste und Deutsche aus Elsaß-Lothringen beteiligt waren, zwischen dem Studenten Marcel Callot und dem 26 Jahre alten Cisenhändler Karl Conrad aus Hayingen zu einer Schlägerei, bei der beide verwundet wurden, jedo nit s{chwer. Callot, der der Angreifer zu sein s{eint und der betrunken war, wurde verhaftet. Er wird vor das Zuchtpoltzeigeriht gestellt werden. Der Rektor hat gegen thn eine Disziplinaruntersuung eingeleitet.

Aubin (Departement Aveyron), 14. Juli. (W. T. B.) In einer Grube hat eine Koßlenstauberplo sion stattgefunden, bet der nach den bisherigen Meldungen 11 Bergleute getötet worden find.

Buc, 14. Juli. (W. T. B.) Der Leutnant Farcin flog gestern mit einem Fluggast ohne Zwischenlandung von Pau nah Châteaudun, das ist eine Strecke von ungefähr 580 km, und stellte damit eine neue Welthöchstleistung für Flüge mit einem Fluggast auf.

Kopenhagen, 14. Juli. (W. T. B.) Am hbeuti2en zweiten Tage der ODeresunds-Woche siegte bei der ersten Wettfahrt „Hamburg 2“ aus Hamburg in 3 Stunden 48 Minuten 20 Sekunden. Bei der zweiten Wettfahr t siegte , Wenduna* aus Berlin in 3 Stunden 48 Minuten 57 Sekunden ; bei der dritten Wettfahrt „Sofia Elisabeth“ aus Bremen in 3 Stunden 41 Minuten 11 Sekunden.

Balestrand, 15. Juli. (W. T. B.) Vorgestern stürzte der Matro}e Witne vom Kreuzer „Kolberg“ während einer Berg- besteigung ab. Bei den Bergungêversuchen erlitt ein Offizier ernsie Quets&wunden, doech besteht für sein Leben keine Gefahr. Die Leiche des verunglückten Matrosen wurde Abends um 7 Uhr

| gefunden.

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

[ _KSomödienhaus. Mittwoch, Abends | mann mit Kompositionen von Viktor | Familiennachrichten.

OVolländer und Leon Jefssel.

AT it Ho T3 R 2E Hoch- | Faun mit der grünen Masíe.

an n o Q19 , Miitiwo, Abends 84 Ubr: Der lustige | 1 - | Nafadu. Vaudeville in drei Akten von | | Wilbelm Jacoby und Artur Lippschit.

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Aufzüzen von | lustige Fakadu

Thaliatheater. (Direktion: Kren und

Donnerêtag und folgende Taxe: Der | Verlobt: Frl. Charlotte Kärgell mit i Es | Hrn. Amtsrichter Friedrich Zschiesche | Verlag der Expedition (J. V.: Kove) (Berlin—Belzig).

Vennerstag und folgende Tage: Der |Geboren: Eine Tochter: Hrn. Land-

| rat Georg b a

“——ck— Hrn. Regierungtafsessor Dr. Werncr | (einschließlich Börfenbeilzge und Waren- Fuhrmann (Schleusingen i. Thür.).

: | (Ermelinghoff bei Hamm i. W.). | folgende Tage: | Hr. Christian Ludwig von Haefften | Aktieagesellschafien, für die Woche

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Weber in Berlin.

in Berlin. (15504)

Hr. Peter-Hermann von | Druck der Norddeutsben Buchdrucerei und

Zitßewiß-Dumroese mit Frl. Elsbeth | J e pE i ars: L E o D | 218 San! 3orl R { O don Zitewitz (Bornzin). Ges talt, Berlin, Wilhelmstraße 32,

r: L Neun Beilagen er (Pawonkau). c.

L zeihenbeilage Nr. 55A u. 55 B),

- Hauptmann z. D. und | sowie die JFahaltsangabe zu Nr. 5 Zustav Graf von Pfeil | des öffevtlihen Anzeigers (cinsch{ließ- b (Senétburg). Hr. | lich der unter Nr. ©2 veröffeztlichten iu Frbr. von Troitel | Bekanrtmachungen}), betreffend Kom- | manditg esellschaften auf Aktien unD

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| vom 7. bis 12. Juli 1913, ¿

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R R E i i Bi in Ä c Sin Zenn e dicie am dimm R E Li

Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M 165. Berlin, Dienstag, den 15. Juli 1913. ————————————————————

Amiflicßes G E i S 21.

® x if eragspflihtig lind ferner Aktiengesells{aften und Kommantdit- Der Gesamtwert der auf bestimmte Zeit beschränkten Nußungen

gesellschaften auf Ÿ z oder Leistungen ist unter Ahrodm e: ate Ls 6 s Det sches Rei ch. SEIE aen: auf Aktien, und war La - N “s oder Leistungen ift unter Abrechnung der Zwischenzinsen durch Zusam- i} wenn fie im Inland thren Siß baben, mit den in der Bilanz menzählung der einzelnen Jahreswerte zu berechnen. Der (Gesamt-

des Tohto cktriohR B Mith rion R L Dec E E C ur L E i E L : G e f e ntere O, Vgesiedrien wirtlichen E vert darf den zum gejeßliwen Zinssaß fapitalisierten Jahreswert nicht

s j ; ; G ; ontenvbetragen, zuzügli etwaiger Gewinnvorträge, ohne An- | übersteigen

über einen einmaligen außerordentlichen rechnung der Fonds fie Moklfabriäme i eis E E ub nil fon SAAE Wehrbeitrag 9). wein lein S E E eer Zmmerwährende Nußungen oder Leistungen sind mit dem Fünf- s 2) MeRI E im Znland Zeunen Sib haben, mit ihrem inländischen Undzwanzigfachen des einjährigen Betrags, Nußungen oder Leistungen Vom 3. Juli 1913. Z E und Vetrtedsvermogen. von unvestimmter Dauer vorbehaltlich der Vorschriften der §8 22, 23 z Bon dem Beitrag befreit sind mit dem. Zwolfundeinhalbfahen des einjährigen Betrags zu veran=-

s É j Z t si Lug O Ñ E SEE i: L A i “d L 4 4 l I O H (! K Ugo 4 T

Wir W ilh e [ m, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, 1) inländische Gesellschaften, welbe nah der Entscheidung tes | schlagen König von Preußen 2c. Vundesrats aus\{ließlih gemeinnüßigen Zweden, insbeson- E S 22

dere auch der Förderung der minderbemittelten Volksklassen Uer ert von Renten oder anderen auf die Lebenézeit einer

r Moyin ol L L (5 «E E ¿ 0 I bc +erjon vescorantten I tußungen und Leistungen be timmt nh nah dem

nebt erlift.

B Stonen Sou Ai E C L D / dienen, ven zur Verteilung gelangenden Reingewin! A E T DnB tone ho D D s E D , Vohopnänltor e E Es R 20 R E maßig aus eine böchstens DIerProzentige e njung der Kay- chetbensalier Der Perton, mit deren Tode das

verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folat:

S L E ote Ei C E Q. T Z c T Mat teh E T E E ç , E: zaleintagen beschränfíen, auch bei Auslosungen oder für den Uls Weri wird angenommen bei einem Alter

So ( C R S Us Ep T Tr ETAC ; c f ; [ G R f x „Zur Deung der Kosten der Wehrvorlage wird nah den Vor- ¿all der Auflösung niht mehr als den Nennwert ibrer An- 1) bis zu 15 Jahren das 18 fache, schriften dieses Gesetzes ein einmaliger außerordentlicher Beitrag vom teile zusihern und bei der Auflösung den etwaigen ‘Rest des 2) voû niébr als 15 55 z E O Vermögen und bei den im § 10 genannten Personen auch vom Einkom- Gesell schaftsvermögens für gemeinnübige 2wecke bestimmen M L L E s 0D i 16 ; 1 o T z «g S 42 : N n fis { 25 5 : d N men erhoben. E Ver Bundesrat ist ermächtigt, die Befreiung auch dann zu be- A 00 o 29 N E S willigen, wenn die Gesellschaft eine höstens fünfprozentige 9) 45 S5 12 S z 4 E S i S L L j 7 Zen, E Q T „O ILENO U PTOZCNTige # n 1t n u 11 d " E Als Vermögen 1m ESunne des § 1 gilt, soweit das Geseß nichts Verzinsung der Kapitaleinlagen geroährt: V E O E anderes vorschreibt, das gesamte bewegliche und unbeweglihe Vermö- 2) Gesellschaften, rwœeldbe im Durhschniti- fünf A e O e T0 Ä “D gen nach Abzug der Schulden. Es umfaßt: E Jahre oder, wenn die Gesellschaft erst "ftebt V O, “D ; 1) Grundstücke einscließlih des Zubehörs (Grundvermögen); im Durchschnitt der bisher abgeschlossenen châftsjahre V O u v 20 4 De 6) as do ck+rroho o d E E Abt, F ¿2 Ì ny S R Q as ‘es “rien T . , _F . O E S N S LS A Gw s Gi: 0 O : 6) das dem Betr rebe der Land- oder ¿Forhtwirt\afît, Des Vetrg- wenlger als 3 vom Hundert Gewinn verteilt baben, und bei Wertes der einjayrigen Nußung. t a h eines Gewerbes dienende Vermögen (Betriebs- denen der Kurs- oder Verkaufswert 80 vom Hundert des ein- S 93 vermögen); gezahlten Kapitals nicht übersteigt i G L E E L d 5 S S EAR e ¿ 2 s E : g L JMS/LEL is L is 3 Ï L N E nor dor ch 145127 d: a 4 R N A0 3) das gejamte fonstige Vermögen, das niht Grund- oder Be- S9 S Augs Ie Aer der Nußung oder ettung On Ver Tevendgei 4 triebsvermögen ist (Kapitalvermögen). a Ce, A Î 12. S S : ; i mehrerer Pet oren ad, jo 1st maßgebend das Lebenéalter der ältesten & 3 t (Sin Webrbeitrag wird nicht erhoben von solchen Vermögen, die Per)on, wenn das Recht mit dem Tode der zuerst versterbenden Perscn S i I Bs ; n zehntausend Mark nicht übersteigen. erlischt, das Lebensalter der jüngsten Person, wenn das Recht mit don Den Grundstücken 2 Nr. 1) stehen gleich Berechtigungen, für | ° Die beit O HdeltERdnie ke B hot othom etn Tode der lebßtversterbenden Perion list j : Mee mk bem welche die sih auf Grundstücke beziehenden Vorschriften des bürger- L E P ber einem Eu- j ode der tegWwerlierbendeit Perjon Erlisht. lien Rechts gelten ZLTHEI DLLIC/Te 9 LOE kommen von nmcht mehr als zweitausend Mark auf fünfzigtausenck 8 24 ? 4 E S G n mehr alé auen, aber Ver einjährige Betrag der Nußung einer Geldsumme ift zu biex L A i A A i: Ö i: i mchi mehr ats biertaujend Vcark auf dreißigtausend Mar vom Hundert anzunehmen, falls er nicht anderweit fostsfokt Zum Betriebsvermögen 2 Nr. 2) gehören alle dem Untier- Hi meh C ¡N [ dre ujend Mart. vom ODundert anzunehmen, falls er nit anderweit feststebt. S 13 : & 95.

nehmen gewidmeten Gegenstände. S 13. (N ç 2 4 9 c k 5 c c c Cra DS r Ä Lo2 R, F 5 e Das VBetriebsvermögen einer offenen Handelsgesellshaft oder | Für die Veranlagung des Wehrbeitrags wird

einer anderen Grwerbsgesellshaft, bei -welher der Gesellshafter als | Ehegatten zu)ammengerechnet, sofern sie nit daue

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__ Vom Kapitalwert unverzinslicher befristeter Forderungen und Cchulden kommen für die Zeit bis zu ihrer ¿âlligkeit vier vom Hun- deri ZFahreszinfen 1n Abzug.

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das Bermogen der Tnd vonetnander ge-

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Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, wird den | trennt leben. Die Ghegatten find, falls ihr Vermögen zusammen- j L einzelnen Teilhabern nah dem Verhältnis ihres Anteils zugerecnet. zurechnen ist, der Staatskasse als Gesamtschuldner der Abgabe ver- u S B20. E & 5. i pflichtet. ¿ A NErmogen dessen (rwerb bon dem Eintritt einer aufshiebenden ck anin *: (R 9 Ny N E : e L o S 14 Bedingung abhän lebt béi der 5 Uung unberüdcksiti Als Kapitalvermögen 2 Nr. 3) kommen insbesondere, soweit die E S ed N E R E Ï dingung avhangt, blerbt bei der Feststellung unberüsichtigt. ; : Unterliegt das abgabepsuck@tge Bermogen der Nubßnießung, \o 8/97

einzelnen Vermögensgegenstände nit unter § 2 Nr. 1, § 3 oder unter

8 2 Nr. 2, § 4 fallen, in Betracht: fallt, wenn nicht rechtégeshäftlich etwas anveres bestimmt ist, der

i E Vermögen, das unter einer auflösenden Bedingung erworben is Wehrbeitrag dem Eigentümer zur Lat. j A igung erworben ijl,

1) selbständige Nechte und Gerechtigfeiten; L Wet wird unbeschadet der Vorschriften über die Berechnung des Kapital= 2) Le I L Ne Aaatllorberingen jeder Art; & 15 verts der Nußungen von unbestimmter Dauer 21 Abs. 2 S8 22.23) 3) Aktien oder Anteilscheine, Kure, Geschäftsguthaben bei Ge- S M A C A vie unbedingt erworbenes behande - j noftensckaften Gesbéftéanteile “E “tere Gesellschafts: Für die Beitragspflicht und die Ermittlung des Vermögenswerts | le unbedingt erworbenes behandelt. (1 V [4M 1D Ï V V2 Ei t s S chz TN c - L Æ L ; ! x Y r E | ijt der Stand vom 31. Dezember 1913 maßgebend. S 28. agen; j e - j . E ka He ‘eag äßiae iäahrlihe HBTATIITT +attfin- GHängon Lasto dto Son Mo 4 M5 On R ka , 5 4) bares Geld deutsher Währung, fremde Geldsorten, Bauk- M ür Betriebe, be Denen Tee JaHeltche Abschlüs e stattfin Hängen Lasten, die den Wert des Vermögens vermindern, von dem 4 noten und Kassensceine ausgenommen die aus den laufen- C, kann der Bermogenssest|tellung Der Bermogens}tand am Schluffe CGintritt eIner aufichiebenden C edingung ad, 10 werden sie nicht be- ] e r A aid des leßten Wirtschafts- oder Néchnungsjahkes zugrunde gelegt werden. } rüdchtigt.

den Jahreseinkünften vorhandenen Bestände und Bank- oder f: De Guthaben, E sie zur Bestreitung der laufenden

usgaben für drei Monate dienen, sowie Gold und Silber in Barren; 8 16.

- E T E E : se Si E A 2 U L R Ä S

, 9) der Kapitalwert der Rechte auf Renten und andere wieder- Bei der Feststellung des Vermögens ist der gemeine Wert (Ver- é "er

ita

___ Den Lasten, die von einer aufschiebenden Bedingung abhängen, stehen zweifelhafte Lasten gleich, 8 29.

Lasten, deren Fortdauer von einer auflösenden Bedingung abhängt, werden wie unbedingte vom Vermögen abgezogen, foweit nit deren

_Bei der Veranlagung des Wehrbeitrages wird das Vermögen des Beitragspflichtigen auf volle Taufende nah unten abgerundet,

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P d N e d Loift ag eld e tate FZ \ C5; 1 olno 5j - - 5 : kehrende Nußungen und Leitungen, welche dem Berechtigten | kaufswert) seiner einzelnen Bestandteile zugrunde zu legen, sofern das Kapitalwert nah § 21 Abs. 1, §8 22, 23 zu beredn auf jeine Lebenszeit oder auf die Lebenszeit eines anderen, | Geseß nidts anderes vorsreibt O E Ae ONeE auf unbestimmte Zeit oder auf die Dauer von mindestens zebu R S 30 au nDeiti S ET:C 2-/au ) Nd S )1 Â fe S Zahren entweder bvertragsmaßig als Gegenleistung für Die D Gei _= Tanb: x Mie Vorschriften der S 26 bis 29 gelten auc, wenn der Erwerb Hingabe von Vermögenswerten oder aus leßtwilligen Ver- „_, Del Srundituden, die dauernd lan - oder foriiiriiMastlid a er | oder die Last von einem Ereignis abhängt, das nur hinsichtlich des Zeit- fügungen, Schenkungen oder Familienstiftungen oder ver- | gaärtnerischen N: 191w1e Del bebauten Grundstücken, die Do | punfts feines Eintritts ungewiß ist. J 2 . Ç e - r 2p pro Ao arm ork Dr ck vot ot - AIPHnCcHn % E ti A T 4 x , . . _— Fs , - S möge hausgesegliher Bestimmungen zustehen; weden Nee gewerblichen weden zu dienen bestimmt sind, und bei Unbeitreibliche Forderungen bleiben außer Ansaß. 6) no nit fällige Ansprüche aus Lebens- und Kapitalversiche- denen die Bebauung und Benußung der ortsüblichen Bebauung und 5j C p c: L S 2 G, Q ; Honuk 7 tr Mh 17d Dor (7 nëmo 21Ar p nologt h rungen oder IRentenversiwerungen, aus denen der Berechtigte | DenuBung entspricht, I Der &rtragswert zugrunde gelegt. As Citi f Sg A N E L noch nicht in den Rentenbezug eingetreten ist. _ Uls Ertragswert gilt bei land- oder soritwirt)caftlichen ODCTr E Een eue E O I 1 gilt Das auf Grund der Lans S6 Gärtnereigrundstücken das Fünfundzwanzigfahe des Reinertrags, den | deseinkommensteuergeseße zuleßt vor oder gleichzeitig mit der Veran- J L S a L s d e F -_. p A V 2 So@ VMtoRrhottranga bolt od, o Congo bls A c, x Die Vorschrift im § 5 Nr. 5 gilt nit ne na ihrer wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Be lagung Des Wehrbetitrags festgestellte \teuerpflichtige Einkommen. Als T T S A el mwirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeitskräften nacbhaltig g seitgeiteut wird das nmedrigite (Finfommen der Steuerstufe angenom-

a. für Ansprübe an Witwen-, Waisen- und Pensionskaßsen: b. für Ansprüche aus einer Kranken- oder Unfallversiherung oder aus der Neichsversicherung; c. für Renten und ähnliche Bezüge, die mit Nücksicht auf ein früheres Arbeits- oder Dienstverhältnis gewährt werden. S

i,

währen ftönnen. n welcher der Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt ist Die der Land- und Forstwirtschaft oder der Gärtnerei dienenten | und, falls die Berücksichtigung persö1 licher Verhältnisse zu_ einer

Gebäude und Betriebsmittel werden nit besonders veranlagt, sondern chDteuerermaßigung gefuhrt hat, das niedrigste Einkommen der Steuer-

sind in der Beranlagung des (Friragéwerts einbegriffen. nufe, in welcher Der Steuerpflichtige obne diese Berücksichtigung zu ver- Bei bebauten Grundstücken, die Wohnzwecken oder gewerblichen L | l

anlagen gewefen wäre. In den Bundesstaaten, in denen eine Einkom- fen zu dienen bestimmt nd, gtulî als (Irtragswwert das Fünfund- menîiteuer mt eingeführt ut, trifft DLe Landesregierung Bestimmungen

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Als Vermögen gelten nicht Möbel, Hausrat und andere nit Tibanziaface des Miet: oder Pachtertrags, der in den lebten drei Jah- | über die Ermittlung des Einkommens. unter § 5 fallende bewegliche körperlide Gegenstände, sofern sie nit ren im Durdbschnitt erzielt worden ist oder im Falle der Vermietuna Von dem festgestellten Einkommen wird ein Betrag abgezogen, der als Zubehör eines Grundstücks 2 Nr. 1, § 3) oder als Bestandteil | ober Verpachtung hätte erzielt werden können, nach Abzug von einem | einer Verzinsung von 5 vom Hundert des abgabepflichtigen Vermögens eines Vetriebsvermögens (S 2 Nr. 2, § 4) anzusehen sind. Fünftel für Nebenleistungen und Instandhaltungskosten oder von dem | entspricht. 8 8. als erforderlich nachgewiesenen höheren Betrag für Nebenleistungen Abgabefrei sind die nah Abs. 1 festgestellten Einkommen, welche Das zu einem Leben, Fideikommiß oder Stammgut gehörige Ver- | und Instandhaltungskosten ohne Rücksicht darauf, ob die hierzu not- | den Betrag von fünftausend Mark nicht übersteigen, sowie die nach mögen gilt als Vermögen des Inhabers. wendigen Arbeiten von dem Beitragspflichtigen selbst oder durch ent- | Abzug des gemäß Abs. 2 abgabefreien Teiles des Einkommens verblei- s, s tenden Ytestbeträge unter eintausend Mark.

e Der Inhaber is berechtigt, den Betrag des Wehrbeitrags, soweit | lohnte fremde Arbeitskräfte geleistet worden sind. n u! nau E er niht auf den nach diesem Geseße zu berechnenden Wert seiner In allen Fällen kann der Beitragspflichtige verlangen, daß statt Wird nachgewiesen, daß sih das Einkommen zwischen der Er- Nußung entfällt, aus dem Lebens-, Fideikommiß- oder Stammgut- | des Értragswerts der gemeine Wert der Veranlagung zugrunde gelegt | hebung des ersten und des zweiten oder leßten Drittels des Wehr- vermögen zu entnehmen oder dieses Vermögen in gleicher Höhe dingalih | wird. Dieses Recht erlisd& enn es nit spätestens bis zum Ablauf | beitrags um mindestens 40 vom Vundert vermindert hat, so ist auf An- au belasten, ohne daß es ciner besonderen Genehmigung Dritter bedarf. | der mit der Zustellung des 2 eranlagungs- oder des Feststellungs- | trag eine dem verbliebenen Einkommen entsprechende (Frmäßigung der

Sg bescheids eröffneten Nechtsmittelfrist geltend gemacht wird. späteren Beitragsteile zu gewähren. Ueber das Ermäßigungöverfahren Von dem Vermögen sind abzuziehen die dinglichen und persön- L 18 tuisft der Bundesrat nähere Bestimmungen. lichen Schulden des Beitragspflichtigen sowie der Wert der dem Bei- Werivapiew. dis in Des Sts es G, L, fink R tragspflichtigen obliegenden oder auf einem Lehen, Fideikommiß oder F Er E E A M gn E s a e Die Abgabe vom Vermögen beträgt bei einem Verinögen bis zu Stammgut ruhenden Leistungen der im § 5 Nr. 5 bezeichneten Art. Mil Dem RUTSETI, E L LO SEMEDIUO einer ossent- | 50 000 4 und bei größeren Vermögen von den ersten

lichen Körperschaft eingetragen sind, mit dem Kurswert der entsprechen-

1 Or 1 z 2 E E 50 000 Æ 0,15 vom H 1 den Schuldverschreibungen der öffentlichen Körperschaft anzuseten. 15 vom Dundert,

Nicht abzugsfähig sind E / von den nächsten angefangenen oder vollen

(Cs f Noftro} 5 Fon} F 2 S a. Schulden, die zur Bestreitung der laufenden Haushaltungs- 7 Ag E Sts 10 Lol An l ; 2 as L. : A E s - ottraasn ita redmtta n Werto der mit L S U L f kosten eingegangen find (Haushaltungss{ulden) : D: E ge Me O AA Tre A 90 000 Æ 0,55 vom Hundert, b Schulden und Laster welche in wirtschaftlicher Beziehung Upidenden}cheis gehande Len E Cre (S 9) Pen eitrag n ADZUg 100 000 05 * ut nicht beitragspflichtigen Vermögensteilen stehen | zu bringen, der für die seit Auszahlung des leßten Gewinns abgelaufene O Y Ï U N u V+ | V ch° it cla Ll ‘ls 7 I»; aas ck44 j vwortoistor Se inn en v s 9 s E 7 u Wird der Wehrbeitrag nur von dem inländishen Grund- und geit dem leßtmalig verteilten Gewinn entspricht. O C s Betriebsvermögen erhoben 19 Nr. Il und § 11 Abs. 1 Nr. 2), fo 8 19 O00 O 2 s c 9 d 2 2 c FIT Ao 5270 1 4 oon Mor non ê , j Mm E Q . E s 3( : c sind nur die in einer wirtschaftlichen Veztiehung zu diefen Vermögens- Bei Aktien ohne Börsenkurs, bei Kuren, Anteilen an einer Berg- 3.000 000 , 13 d teilen stehenden Schulden und Lasten abzugsfähig. werksgesellshaft oder bei Anteilen einer Gesellschaft mit beschränkter i M 9 000 000 ,„ 1,4 2 J von den höheren Beträgen 1,5

8 10. Haftung ist der Verkaufêwert der Aktien, Kuren oder Anteile anzuseßen. Sofern ein solcher nicht zu ermitteln ift, ist der Wert der Aktie, des Kures oder Anteils unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens der Gesellschaft oder Gewerkschaft und der in der Vergangenheit erzielten

Die Abgabe vom Einkommen beträgt bet einem Einkommen bis zu 10000. 1 vom Hundert des (Finfommens, von mehr als

Beitragspflichtig sind S E I. mit ihrem gesamten Vermögen mit Ausnahme des ausländischen

Grund- und Betriebsvermögens: : s de Ve :

* 1) die Angehörigen des Deutschen Reichs, mit Ausnahme derer, | Gewinne nach freiem Ermessen zu s{äßen. Hierbei bleiben diejenigen L E « » 10000, 12 , - y v die sich seit länger als zwei Jahren dauernd im Ausland auf- | Beträge der Jahresgewinne unberüsichtigt, welche unter Zugrunde- 15000 « v 20000, 14 , x ü ¡

[3 halten, ohne cinen Wohnfiß in einem deutschen Bundesstaate | legung der ortsüblichen Preise als Entgelt für gelieferte Rohstoffe 20000 « n 2000 „16, ù u 5 [ u haben. Die Ausnahme findet keine Anwendung auf | anzusehen sind. Im Streitfall soll die Veranlagungsbebörde die Zv O S u ú x F Reichs- und Staatsbeamte, die im Ausland ihren dienstlichen | Schäßung des Wertes durch Sachverständige anordnen, die von der 20000 e O 2 p Y Ä ¿ Wohnsiß haben. Wabhlkonsuln gelten niht als Beamte im | zuständigen Handelévertretung oder der des näâchstbelegenen Bezirks zu 39000 , « « 40000 , 210 uy u u u

Sinne dieser Vorschrift: ernennen sind. 2 E v á /

2) diejenigen nichtreichsangehörigen Personen, welche au eine S2 90000 e v O O ¿ j j fremde Staatsangehörigkeit nit besißen, wenn sie in einem Andere Kapitalforderungen und Schulden sind mit dem Nenn- 60000 , e v 0000. u v v ú

wert anzuseßen, sofern niht besondere Umstände die Veranschlagung (0000 v GOOOO

deutschen Bundesstaat einen Wohnsiß oder in Ermangelung : i nach einem vom Nennwert abweichenden höheren oder geringeren Werte

eines Wohnsißes ihren dauernden Aufenthalt haben: 80000 , «L 100000

) 1 4 J 100 O0 6: v 200.000 ¿20% 7 S

3) Angehörige außerdeutscer Staaten, die sich im Deutschen begründen. S e Z U ü U s Reiche dauernd des Erwerbes wegen aufhalten; _ Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebéns-, Kapital- und Renten- | 200000, ,„ 600000 , " v Y IT. mit ihrem inländishen Grundvermögen 2 Nr. 1, § 3) und in- verficherungen kommen mit zwei Dritteln der Summe der eingezahl[- JvOO O e v V "u y

Der Unterschied zwischen dem Beitrag, der zu zahlen wäre, wenn das Einkommen nur die vorangehende in Abs. 2 bezeichnete Grenze erreicht hätte, und zwischen dem Beitrag, der nah dem geseßlichen

ten Prämien oder Kapitalbeiträge, falls aber der Betrag nachgewiesen wird, fur welchen die Versicherungsanstalt die Police zurükaufen würde, mit diesem Nückkaufswert in Anrechnung,

ländischen Betriebsvermögen 2 Nr. 2, §4: ; alle natürlihen Personen ohne Nücksicht auf Staatsangel;s- rigkeit, Wohnsiß oder Aufenthalt.

i idi ia B dei L i i iz är äe ä E Ö M E R