1913 / 167 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Jul 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln. :

Aegypten.

Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat be- \{lossen, das Pestreglement Ce Herkünfte aus Massaoua E E E (Vgl. Reichsanzeiger vom 30. Mai d. J. Nr. i;

Verdingungen.

Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs- und taat3anzeiger" auéliegen, können in den Wohentagen in deffen Grvedition während der Dienststunden von 9—3 Ubr einge]ehen werden.)

Niederlande.

23. Juli 1913, 12 Uhr. Stadtverwaltung von Bussum (Provinz Nordholland): Lieferung einer Partie gußeiserner Röhren und Hilfsstücke für die städtishe Gasanstalt daselbst. Bedingungen nebst Zeichnung für 0,50 Fl. im Geschäftszimmer der Gasanftalt.

30. Juli 1913, 1 Uhr. Niederländishes Kolonialministertum, Kolonialetablissement in Amsterdam: Lieferung von: Besteck Nr. 1: Verschiedenes Segeltuh, Besteck Nr. 2: Messing in Platten, Besteck Nr. 3: Kupfer in Platten, Besteck Nr. 4: Kupferne und messingne Drähte und Stäbe, Besteck Nr. 5: 1425 kg Zink in Plaiten, Besteck Nr. 6: 21100 kg Blei, Besteck Nr. 7: 2160 Platten Papierble, Besteck Nr. 8: 5800 m Gaze für Vogelkäfige, Beste Nr. 9: 4000 Haken aus galvanisiertem Eisen, Besteck Nr. 16: Verschiedene Ringelshlösser, Besteck Nr. 11: 550 Paar Türbänder, Besteck Nr. 12: 160 Trichter für Abtritte, 20 Laufkasten für Wasserbrunnen und 500 m Brunnenkette, Besteck Nr. 13: 15 Schleifsteinbacken und 8 Feld- \hmieden, Besteck Nr. 14: 15 Wagen (Baskülen) ohne Gewichte, Besteck Nr. 15: Verschiedene eiserne und Messinggewichte, Besteck Nr. 16: Verschiedenes Lederzeug, Besteck Nr. 17: 34000 lederne Kokarden für Bambushüte, Besteck Nr 18: 2100 Messer mit Trage- leine und Scheide, Besteck Nr. 19: Lackierte Messinghaken und Oefen mit Kette und Schütenpfeifen, Besteck Nr. 20: 600 Sportsäbel und 600 Klingen für diese, Besteck Nr. 21: 8000 kg Siegel- oder Stempellack, Besteck Nr. 22: 500 kg Kunsibimsstein, Besteck Nr. 23: 3100 1 Terpentinöl, Besteck Nr. 24: 400 kg Berliner Blau und 3200 kg Chromgelb, Besteck Nr. 25: 30 000 kg Erzzinkweiß, Besteck Nr. 26: 20 000 kg Erzzinkweiß, Besteck Nr. 27: 1800 kg Elfen- beinschwarz, Beste Nr. 28: Kreide und Oker, Besteck Nr. 29: 73920 kg Holzgeisk, Besteck Nr. 30: 16120 kg Karbolsäure, Beste Nr. 31: 1000 Fliesen aus Hartstein, Besteck Nr. 32: 1000 Fliesen aus Marmor, Besteckx Nr. 33: 1000 Fliesen aus Marmor, Besteck Nr. 34: 1000 Fliesen aus Marmor, Besteck Ne. 35: 1000 Fliesen aus Marmor, Besleck Nr. 36: 200 000 Klinker für Ställe, Besteck Nr. 37: 600 Tonröhren, Besteck Nr. 38 bis 46: Verschiedene Sorten Papier auf Rollen und in Ries, Besteck Nr. 47: Verschiedene Sorten Papier auf Rollen und in Ries, Besteck Nr. 48: Verschiedene Sorten Zeichenpapier, Besteck Nr. 49: Verschiedene Sorten Schreib- und OVruckpapier, Besteck Nr. 50: Kartusch-, Pack- und Kartonpapier. Bestecke für je 0,20 Fl. bei der Firma Gebr. van Cleef im Haag und für den gleihen Preis auf mündlihen Antrag beim Kolonialetablissement in Amsterdam.

Mannigfaltiges. Berlin, 17.-Juli 1913.

Die Ausstellung „Wettbewerb Studentenkunft“ in der Bibliothek des hiesigen Kunstgewerbemuseums, die \sich eines regen Zuspruchs besonders von seiten der studentishen Kreise erfreut, ist nur noch bis Sonnabend, den 19. Juli, geöffnet (unentgeltlich 10 Uhr Vormittags bis 10 Uhr Abends).

Die Zentralstelle für Volkswohlfahrt veranstaltet in der Zeit vom 14.—26. September eineStudienreise, die sih mit den wichtigsten Fragen des Wohnungs8wesens beschäftigen soll und an der etwa 50 Herren (insbesondere Vertreter von Gemeinden und Staats- behörden) teilnehmen können. Die Reise beanspruht ein besonderes Interesse um deswillen, weil mit Rücksicht auf die bevorstehende Wohnungsgeseßgebung die Fragen des Wohnungswesens lebhaft erörtert werden. Es wird si Gelegenheit bieten, die hauptsäclisten Probleme in den verschiedensten Städten zu studieren, vor allem is auch ein Besuch Belgiens vorgesehen, des Landes, das bisher hinsichtlih der fysiematishen und aroßzügigen FJnangriffnahme des Problems mit an der Spitze steht. Die Reise beginnt in Antwerpen und geht über Gent, Brüssel, Lüttih, Cöln, Frankfurt a. M., Mannheim, Stuttgart und Ulm nach München. Die einzelnen Fragen: Kommunale Wohnungs- und Bodenvolitik, Bauordnung und Bebauungspläne, Städtebau und Siedlung3wesen, Verkehrswesen, Wohnungtaufsfiht und Wohnungés- pflege, Kreditwesen, gemeinnüßige Bautätigkeit, Gartenstadt usw. werden an Ort und Stelle von berufenen Fachleuten, insbesondere den Vertretern der betreffenden Städte, in eingehenderen Darlegungen erörtert werden, und es werden fch daran lehrreihe Besichtigungen auf den einzelnen Gebieten anshließen. Anmeldungen find zu richten an die Zentralstelle für Volkswohlfahrt, Berlin W. 50, Augsburger Straße 61,

Jüterbog, 16... Juli. (W. T. B.) Der Flugzeugsührer Leutnant Stoll vom 4. Badischen Infanterieregiment Prinz Wilhelm Nr. 112 ist gestern abend tödlih abgestürzt. Sein Begleiter blieb unverletzt. S

Schneidemühl, 17. Juli. (W. T. B.) Das Militär- luftshiff Shütte-Lanz I hat sich infolge einer plöglich ein- seßenden Böe heute vormittag kurz nach 11 Uhr losgerifsfen und ist fübrerlos über die Stadt Schneidemühl fortgetrieben worden. Ein Soldat vom Schneidemübler Jnfanterieregiment, der beim Halten des Luftschiffes beteiligt war, wurde in den Haltetauen verwickelt und stürzte aus etwa 200 m Höhe ab. Er wurde sofort getötet. Das Luft- \{iff trieb etwa eine Stunde lang über der Stadt und ging dann 3 km von Sthnetdemühl entfernt nieder. Ob es Beschädigungen er- litten hat, ist noch unbekannt.

Wilhelmshaven, 16. Juli. (W. T. B.) Heute nahmittag um 5 Uhr fanden \ich auf der Werft bei Dok 4 zur Vornahme der Leichenshau beim Wradck des Torpedobootes ,S 178" ein der siellvertretende Oberwerftdirektor, eine Gerihtskommission und

Bergungsmannschaften vor der zweiten Torpedodivision. Nachdem das Dot SiSetiivgtet worden war, wurde das Oberdeck des Wracks

eôffnet, worauf die Mannschaften in das Wrack hineinstiegen, um die Leichen zu bergen. Sie wurden, nachdem man sie mit Mühe fest- estellt hatte, in Särge gelegt und auf dem Wasserwege zum Lazarett geschaft. Im ganzen wurden 16 Leichen geborgen. Sie wurden refkognosziert als: Heizer Wilhelm Becker, Oberheizer Eifert, Oberhbeizer Fil her, Obermaschinistenmaat Gent, Ober- heizer Gerhard, Oberhbeizer Hille, Maschinistenanwärter Ho ch- apfekl, Heizer Kerren, Oberheizer Ogrodowizyb, Heizer Osse, Oberheizer atecki, Heizer Schwarz, Maschinistenmaat Schröder, Maschinisienmaat Stoffers, Heizer Zwierßz. Eine Leiche konnte nicht rekognoëztiert werden.

Leipzia, 16. Juli. (W. T. B) Der leute Tag des 12. Deutschen Turnfestes begann heute früh mit dem Wett- fechten der Gruppe E. Dann folgte ein Zehnkampf im Wettshwimmen und ein Kampf von zwölf Ringern. Am Nachmittag fand ein großes Militärturnen statt, an dem sich die Infanterieregimenter Nr. 106 und 107, das Artillerieregiment Nr. 77 und das Trainbataillon Nr. 19 beteiligten. Den Abschluß des Festes bildete Abends die Bekanntgabe der Sieger. Später fand noch ein Massenkonzert der vier Leipziger Militärkapellen und ein großes Prachtfeuerwerk statt. Damit hatte das Turnfest sein Ende erreicht.

Konstanz, 17. Juli. (W. T. B.) gestern von 440 auf 450 cm gestiegen.

Balestrand, 16. Juli. (W. T. B.) Unter Glockengeläut wurde heute der auf einem Ausfluge abgestürzte Matrose von D T J „Colberg“ beigeseßt. Die anwesenden Schiffe flaggten

albstod.

Casteltermini, 16. Juli. (W. T. B.) In der Schwefel- rube San Giovannello Lobue, in der 700 Bergarbeiter be- scäftigt waren, brach Feuer aus. Die Arbeiter versuchten auszu- fahren, aber es war nur ein Ausgang vorhanden, sodaß sich nit alle reiten konnten. 23 Mann find nicht ausgefahren. Man fürchtet, daß fie umgekommen sind. Wegen der großen Menge von \{chweflihen Gasen ift eine Rettung unmöglich.

Der Bodensee i} seit

(Fortseßung des Amilichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Mitteilungen des Königlichen Aëronauttschen Observatortiums,

veröffentliht vom Berliner Wetterbureau. Ballonaufstieg vom 15. Juki 1913, 7—8 Uhr Vormittags:

[Station] / Seehöhe | 122 m | 509m |1000m |2000m | 3000 m | 4000 m Temperatur (C°) | 20,6 | 191 | 150 | 68 | 06 |—5,8 Nel. Fchtgk. (9/0) G0 4 060 71 4 63 66 Wind-Richtung .| 80 | 88W | 88W | 8W wSWw | W Geshw. mps. 2 O O 2 4 2

» Dunstig, fonst heiter. Zwischen 210 und 300 m Höhe Tem- peraturzunahme von 19,4 bis 21,0, zwishen 2850 und 3000 m von 0,22 bis 0,6 Grad.

Mitteilungen des Königlichen Aëronautischen Observatoriums,

veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Drawenaufstieg vom 16. Juli 1913, 7—9 Uhr Vormittags: ia |

Seehöhe | 122 m | 500m | 1000m | 1500 m | 2000 m | 3000 m Temperatur (09) | 17,1 | 140 | 123 | 109 | 71 1-12 Nel. Fchtgk. (9/0) | 89 96 100 69 T 36 Wind-Richtung .| W W W W W W Geschw. mps. 6 9 E E 4 4 Himmel bedeckt, untere Wolkengrenze in etwa 400 m Höhe.

Wetterbericht vom 17. Fuli 1913, Vorm. 9F Uhr.

j j

Witterungs- verlauf der leßten 24 Stunden

Eo richtung, Wind- Wetler stärke |

Schwere

Meeres- in 45° Breite

Name der | Beobachtungs- station

Barometerstand

auf

niveau u

-

Niederschlag in vom Abend _

in Celsius _Stufenwerten *)

Temperatur Barometerstand

c [761] meist bewölkt 759| meist bewölft _3 [759 Vorm. Niederschl. [WNW 4 wolkig 0 [757| meist bewölkt [W 3\wolkenl.| 19| 0 |755| ziemli beiter 4,3 /NW 4lheiter 20| 0 [754| ziemlich heiter _ 764,1 [WSW1 wollig 13| 2 762 Schauer 762,9 /W 1lbedeckt | 14/0 [759

| SW 2\wolkenk. ¡[WNW 4 bedeckt [W Z3|bedeckt

W

Borkum Keitum Hamburg Swinemünde Neufahrwafser Memel Aachen

1

—I| J

D N P D Di I

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oro

_Vlissingen

meist bewölft

Hannover

Berlin meist bewsölft

[761,2 /NW 1 wolkig | 14/0 [758

Dresden 761,7 |WNW 3 halbbed.| 16| 0 759] meist bewölkt

Breslau

759,1 |NW 2|bededt |_ 16| 0 [757| meist bewölft 758,3 |[NW 2 heiter 19| 0 |756| Wetterleuchten

l |

Bromberg Mey Frankfurt, M.

763,3 |[SW 1\Nebel | 16| 0 |761| ziemlich beiter

764,3 |[NW 3\bededt 14| 2 |[762Nahm. Niederschl.

763,7 |[SW 3lbedeckt | 15

Karlsruhe, B.

Vorm. Nieders.

eratur elsius san

vom Abend

Witterungs- verlanf der leßten 24 Stunden

Nacy1s Niederichl.

Wind:

Name der b richtung, Wetter

Beobachtungs- MWind- station

stärke Minden | 763,2 (N 3[Negen Zugspitze

529,9 |[NNW 5 [Nebel Stornoway | 755,4 |W 3|[NRegen Malin Head

Valentia Scilly Aberdeen Shields Holyhead

Ile d’Aix St. Mathieu

f 09, Meeres- niveau u, Shwere in 45 ° Breite

" Kiedershlag in Stufenwerten *)

Te in

Barometerstand | Barometer

o: au K —_ p A D L

| ck

i [(Wilhelmshayv.)

¡757 meist bewölkt

(Kiel)

757| ziemlich heiter (Wustrow i. M.)

763} meist bewölft

Königsbg., Pr.

7 ai bete

(Cassel)

758 Nachm. Nieders{[l.

Magdeb

et bewiet

|(GrünbergSchl.}

762 meist bewödllt

(Mülhaus., Els.) Schauer (Friedrichshaf.) 767| meist beros[ft

(Bamberg) 762 meist bewölkt

763 E 762; ¡756! 758! 761

—_ Go

758,2 |[SW 5 Regen 763,5 |SSOD 1 |bedeckt 765,3 |WNW 3|wolkig 756,4 |SSW 1 |bedeckt 758,9 |SSW 3|bedeckt 762,0 |WSW 3 bedeckt 768,0 |NW 3Zihalb bed. 767,7 |[W 2\bededckt

[Ey Go bd D Go O

—_ _—_

760

[766

| 764,0 [WSW 3 halb bed. 766,0 |[W _1bedeckt 763,7 |SW 3|bededckt 762,6 |[SSW 3|wolkig 758,6 |Windst. |wolkenl.! 758,9 INO 2/halbbed.| 12/ 0 758,8 |Windst [halb bed.| 15/ 0 762,3 |/SO 2\wolkenl.| 15} 0 [761 756,4 |W 4|wolfenl.| 17| 0 [754 | 758,0 [WNW 4\wolkig | 12/ 0 [756 E 758,7 |JeW 4wolkig | 15 0 756! 754,9 |N 4ibedeckt | 17| 0 [752 759,9 [N 2|Regen | 14| 3 [753] 757,6 |SW 4\wolkig | 22! 1 755 754,5 |W 2lbeiter | 19/0 [752] {_ 758,2 ¡N 4'heiter 18, 0 [753 5 7618 O _1[Dunft | 20| 0 759 752,1 |ONO 1Regen“ | 17 2 |751 Riga 753,6 |[Windit. |bedeckt | 18 E Wilna 755,0 |[SSW 1 |bedeckt | 16| 0 [754 Gorkt ——— Warschau 756,7 |[NNW 1 |bedeckt | 19 2 |755| Kiew 755,4 |[W 1|wolfenl.| 18 1 [755 —-- Wien 759,1 [WNW 4 Regen | 13 2 758 meist bewsölki Pag | 760,9 |NNW 1|bedeckt | 18 0 [760 melit bewöllt Rom 798,6 D 2\wollla | B O Florenz 759,0 |[SW 2\wolkenl.| 190 [759 Cagliari 762,0 |NW 3\wolfenl.| 21| 0 761) Thocshavn 752.2 |[WNW 2|wolkig | 12| —[755| Seydisfjord | 753,0 |Windst. [Nebel | 5] —[754| RNügenwalder- | | | A münde 758,4 [WNW 4 bededckt | Gr. Yarmouth| 762,0 |SW 2hhalbbed.! Krakau 757,4 |WNW 1 |bedeckt | Lemberg | 756,0 |[SSW 1|Nebel | Hermannstadt | 756,2 |SSOD 1|walkenl. Triest 7,8 |ONO 3\bedeckt Reykjavik 752,8 [D 1|Regen (5Ubr Abends) | Cherbourg | 765,7 [WSW 2|bedeckt Clermont | 765,7 [NW 3bedeckt | Biarriß 7682S Lhelter Nizza 759,1 |Windst. |haib bed. Perpignan 766,2 |W 4 wolkig Belgrad Serb.| | | N Brindisi 798,2 |WSW 3[wolkenl.| 22: 0 (758; Moskau -——— [—[—— Lerwick ¡OSO 4[bedeckt | 13 0 [758 Helsingfors | 753,0 /NO 2/Dunst |_ 19/2 [752 Kuopio 56, 2\wolkig | 19 0 [754 Zürich W 1/bedeck | 12] 0 [762 0 0

Grisnez Paris

Helder Bodoe Christianfund Skudenes Bardö Skagen Harstholm Kopenhagen Stockholm Hernösfand Haparanda Wisby Karlstad Archangel Petersburg

owi wo S [o

16 0 t edes beiter 18| 0 762 19| 2 |758|Nachm.Niedersch?. 19! 1 1756! ziemli beiter 19 6 [758 ziemli heiter 18, 4 #756 Gewitter 10 —751 (Lesina)

| Gewitter |

16! 1 765 16 0 764 18' 0 766 18 9 757; 18| 0 764

—|— A

Genf SO 2hbedeckt | 13 0 [763 Lugano Windst. |wolkenl.| 17| 0 |758 Säntis 4,3 [WSW 5 Schnee | —1| —563 Budapest 55,9 [W 1|\bedeckt | 18| 0 [756 Portland Bill| 764,5 |WSW 4 [wolkig Horta | 770,8 \NNO 1|bedeck | 2 —| Corufa | 767,7 [NO llheiter ¡(R E E

*) Die Zahlen dieser Rubrik beveuten: 0 = 0 mm; 1 = 0,1 bis 0,4; 9 »« 0,5 bis 2,4;

3 = 25 bis 64; 4 = 6,5 bis 124; 5 = 125 bis 20,4; 6 == 29,5 bis 831,4; 7 = 31,5 bis 444; 8 = 44, bis 59,4; 9 = nit gemeldet,

Ein Maximum von 766 mm lagert über Südwesteuropa, ein Tiefdruckgebiet von 752 mm über Nordwesteuropa mit Ausläufern über der Nordsee. In Deutschland isi das Wetter meist trübe bei {wachen westlihen Winden, trocken und kühl; der Westen und der Süden hatten eiwas Regen. Deutsche Seewarte

ziemlich heiter

I H 1

tion: L strafe 104—104 a.) Berliner Theater. Freitag, Abends | 8 Uhr: Der gute Ruf. 8 Uhr: Filmzauber. Große Pofse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer.

Sonnabend und folgende Tage: Fil- zauber.

Schillertheater. 0. (Wallner -|Kakadu.

theater.) Gastspiel: Sachse - Oper. Freitag, Abends 8 Uhr: Der Trouba- dour. Over in vier Aufzügen von Giuseppe Verdi.

Sonnabend: Don Juan.

Sonntag, Nahmittags 3 Ußr: Za er- mäßtgten Preisen: Martha. Abends: Der Troubadour.

lustige Kakadu.

drei Akten.

Deutsches Schauspielhaus. (Direk- Adolf Lanß. NW. 7, Friedrich- Freitag, Schausptel in vier Akten von Hermann Sudermann.

Sonnabend : Der Dieb.

Sonntag: Der gute Ruf.

Montag: Der gute Ruf.

Lustspielhaus. (Fri-drihstraße 236.) Freitag, Abends 8{ Uhr: Der lustige Vaudeville in dret Akten von Wilhelm Jacoby und Artur Lippschit.

Sonnabend und folgende Tage: Der

Theoter am Nollendorfplaß. Freitag, Abends 84 Ubr: Der Mann mit der grünen Maske. Musik von Friedrich Ber-

mann mit Kompositionen von Viktor Holländer und Leon Jefsel.

Sonnabend und folgende Tage: Der Manu mit der grünen Maske.

Komödienhaus. Freitag, Abends 8} Uhr: Sochherrschaftlice Woh- uuugen.

Sonnabend und folgende Tage: Hoch- herrschaftlihe Wohuaungeu.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und SwWönfeld.) Freitag, Abends 8 Uhr: Vuppcheu. Pofse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Curt Kraaß und Jean Kren. Gesangêterte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert.

Sonnabend und folgende Puppchen. a

Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: Char- leys Taute.

Abends

Wesipr.).

Tage: Eine Burleske in

berg).

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Emma von Mendelsfohn mit Hrn. Dr.-Ing. Feltx Herbert Witt | Hr. (Berlin-Grunewald, bei Ebensee, Ober Oesterreiß—Berlin- Westend, z. Zt. Nindbach bei Gbensee).

Verehelicht: Bandelin mit Frl. Helene von Podewils (Bandelin bei Güßkow, Vorpomm.). Hr. Generalmajor z. D. A. von Spal- ding mit Frl. Auguste Nöhrig (Char- lottenburg—Hedille bei

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Kammer- herrn von Stülpnagel (Berlin-Lichter- E Hrn. Kriegsgerihtsrat Karl

er (Allenstein). Hrn.

leutnant Carl Braune (Wandsbek).

Tochter:

Alfred von Stülpnagel (z. Zt. Königs-

Gestorben: Hr. Oberstleutnant a. D. und Pferdevormusterungskommifsar Jobst Frhr. von Oldershausen (Altona).

dr. Oberhofmeister a. D., bayer.

Kämmerer August Frhr. von Gife

(Münden). —Fr GebeimeKonsistorialrat

Lili Martius, geb. Hahn (Magdeburg).

zè. Zt. NRindbach

Hr. Felix Graf Behr-

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Weber in Berlin.

Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen (einschließziich Börsenbeilage.)

Wyschetin,

Ober-

Hrn. Oberförster

- E i

529 anhalt. Nieders.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

167. Amlliches.

Deutsches Reich. Bef bsteuergeseß, Vom 3. Juli 1913.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. - verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Steuerpflicht. 8.1 Von dem Vermögenszuwachs wird für das Reich nah den Vor- schriften dieses Geseßes ezne Abgabe (Besibsteuer) erhoben.

S2 Als Vermögen im Sinne des § 1 gilt, soweit das Geseß ni1s8 anderes vorschreibt, das gesamte beweglihe und unbeweglihe Ver- mögen nach Abzug der Schulden. Es umfaßt:

1) Grundstüe einshließlih des Zubehörs (Grundvermögen);

2) das dem Betriebe der Land- oder Forstwirtschaft, des Berg- baues oder eines Gewerbes dienende Vermögen (Betriebs- vermögen); :

3) das gesamte sonstige Vermögen, das niht Grund- oder Be- triebsvermögen ift (Kapitalvermögen).

& 3. Den Grundstücken 2 Nr. 1) stehen glei F etetimuigen, für welche die sih auf Grundstücke beziehenden Vorschriften des bürger- lichen Rechtes gelten.

8 4,

Zum Betriebsvermögen (F 2 Nr. 2) gehören alle dem Unternehmen gewidmeten Gegenstände.

Das Betriebsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft oder einer anderen Erwerbsgesellshaft, - bei welcher der Gesellschafter als Unternehmer. (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, wird den einzelnen Teilhabern nah dem Verhältnis ihres Anteils zugerechnet.

S-H: _ Zum steuerbaren Vermögen gehört nicht das im Ausland be- findlide Grund- und Betriebsvermögen.

S 6.

Als Kapitalvermögen 2 Nr. 3) kommen insbesondere, soweit die einzelnen Vermögensgegenstände nicht unter § 2 Nr. 1, § 3 oder unter § 2 Nr. 2, §8 4 fallen, in Betracht :

1) ege echte und Gerechtigfkeiten;

2) verzin8libe und unverzinslihe Kapitalforderungen jeder Art;

3) Aktien oder Anteilscheine, Kure, Geschäftsguthaben bei Ge- nossenshaften, Geschäftsanteile und andere Gesellschafts- einlagen;

4) bares Geld deutscher Währung, fremde Geldsorten, Bank- noten und Kassenscheine, ausgenommen die aus den laufenden- Jahreseinkünften vorhandenen Bestände, und Bank- oder lonitige Guthaben, [oweit sie zur Bestreitung der saulenpen Ausgaben für drei Monate dienen, sowie Gold und Silber in Barren; ;

5) der Kapitalwert der Rechte auf Renten und andere wieder- kehrende Nußungen und e welche dem Berechtigten auf seine Lebenszeit oder auf die Lebenszeit eines anderen, auf unbestimmte Zeit oder auf die Dauer von mindestens zehn Iahren entweder vertragsmäßig als Gegenleistung für die Hingabe von Vermögenswerten oder aus leßtwilligen Ver- fügungen, Schenkungen oder Familienstiftungen oder ver- noge hausgeseßliher Bestimmungen zustehen;

6) noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens- und Kapitalversiche- rungen oder Rentenversicherungen, aus denen der Berechtigte noch nicht in den Rentenbezug eingetreten ift.

S T Die Vorschrift im § 6 Nr. 5 gilt nicht a. für Ansprüche an Witwen-, Waisen- und Pensionskassen; b. für Ansprüche aus einer Kranken-- oder Unfallversicherung, aus der Reichsversicherung oder der geseßlichen Versicherung der Angestellten;

c. für Renten und ähnliche Bezüge, die mit Rücksicht auf ein früheres Arbeits- oder Dienstverhältnis gewährt werden.

Als steuerbares Vermögen gelten nicht Möbel, Hausrat und andere nicht unter § 6 fallende bewegliche körperliche Gegenstände, \9- fern. sie niht als Zubehör eines Grundstücks 2 Nr. 1, § 3) oder als VBestandteil eines Betriebsvermögens 2 Nr. 2, § 4) anzusehen sind.

S 9. __ Das zu einem Lehen, Fideikommiß oder Stammgut gehörige Ver- mögen gilt als Vermögen des Inhabers.

e 8 10. __ Von dem Vermögen sind abzuziehen die dinglichen und persön- lichen Schulden des Steuerpflichtigen sowie der Wert der dem Steuer- pflichtigen obliegenden oder auf einem Leben, Fideikommiß oder Stammgut ruhenden Leistungen der im § 6 Nr. 5 bezeichneten Art. Nicht abzugsfähig sind a. Schulden, die zur Bestreitung der laufenden Haushaltungs- kosten eingegangen sind (Haushaltungs\ch{ulden) ; b. Sdulden und Lasten, welche in wirt\chaftlicher Beziehung zu nicht steuerbaren Vermögensteilen stehen.

__Beschränkt sich die Zuwachsbesteuerung auf das inländishe Grund- und Betriebsvermögen 11 Nr. 11), \o sind nur die in einer wirt- schaftlichen Beziehung zu diesen Vermögensteilen stehenden Schulden und Lasten abzugsfähig. j

S 11.

Steuerpflichtig sind I. mit dem Zuwachs an dem gesamten steuerbaren Vermögen:

1) die Angehörigen des Deutschen Reichs, mit Ausnahme derer, die sich seit länger als zwei Jahren dauernd im Ausland aufhalten, ohne einen Wohnsiß in einem deutshen Bundes- staate zu haben. Die Ausnahme findet keine Anwendung auf MReichs- und Staatsbeamte, die im Ausland ihren dienstlichen Wohnsiß haben. Wablkonsuln gelten niht als Beamte im Sinne dieser Vorschrift ;

2) Ausländer, wenn sie im Deutschen Reiche einen Wohnsiß oder in Ermangelung eines Wohnsißes ihren dauernden Auf-

enthalt haben;

IT, mit dem Zuwads an dem inländishen Grund- und Betriebs-

vermögen: .

alle natürlihen Personen ohne Rülsiht auf Staatsangehö- rigkeit, Wohnsiß oder Aufenthalt.

Der Reichskanzler kann zum Zwette der Vermeidung einer Doppel- besteuerung oder der Anwendung eines Vergeltungsrehts gegenüber außerdeuts{en Staaten mit Zustimmung des Bundesrats Serra: gen treffen, die bon den Vorschriften in Nr. 1 und dem § 5 abweichen.

S 12.

Die Abgabe wird nicht erhoben von dem Zuwachs, der den Betrag

von zehntausend Mark nicht übersteigt

Berlin, Donnerstag, den 17. Juli

S 13.

Vermögen, die den Gesamtwert von zwanzigtausend Mark nicht

übersteigen, unterliegen der Zuwachsbesteuerung nicht.

Bei Vermögen über zwanzigtausend Mark, aber nit über dreißig- tausend Mark Gesamtwert, unterliegt der nah § 12 s\teuerpflihtige Zuwachs nur insofern der Steuer, als durch ihn die steuerfreie Grenze (Abs. 1) überschritten wird. ei

Für die Veranlagung der Besibsteuer wird das Vermögen der Ghegatten zusammengerecnet, sofern fie niht dauernd voneinander ge- trennt leben. Die Ehegatten sind, falls ihr Vermögen hiernach zu- sammenzurechnen ist, der Staatskasse als Gesamtschuldner der Steuer verpflichtet. qt

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__ Ist ein Ehegatte innerhalb des Veranlagungszeitraums (§§ 18 bis 22) gestorben, so ist der aus dem Erbfall herrührende Zuwachs des überlebenden Ghegatten insoweit steuerfrei, als das ererbte Vermögen in der Hand des anderen Gheteils oder gemäß § 14 nicht mehr der Zuwachsbesteuerung unterliegen würde.

S 16. __ Von dem nach den Vorschriften dieses Geseßes (elgelteTien Ver- mögenszuwachs ist abzuziehen der Betrag einer Kapitalabfindung, die als Entschädigung für den durch Körperverleßung herbeigeführten gänzlichen oder teilweisen Verlust der Erwerbsfähigkeit gezahlt worden oder zu zahlen ist. ¿5

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__ Sleht das. der Besteuerung unterliegende Vermögen in Nuy- nießung, so fällt, wenn niht rechtsgeschäftlich etwas anderes bestimmt ist, die Besibsteuer dem Eigentümer zur Last.

Feststellung des Vermüögenszuwachses, Ver- anlagungs- und Erhebungszeitraum.

: 8 18. Die Feststellung des Vermögenszuwachses erfolgt erstmals zum 1. April 1917 für den in der Zeit vom 1. Januar 1914 bis zum 31. Dezember 1916 entstandenen Zuwachs, späterhin in Zeitabständen bon dret zu drei Jahren für den in den vorangegangenen drei Kalender- jahren entstandenen Zuwachs. ¿s

Als Vermóögenszuwachs gilt der Unterschied zwischen dem reinen Werte des steuerbaren Gesamtvermögens am Ende des jeweiligen Ver- anlagungszeitraums 18) und dem reinen Werte des \teuerbaren Gesamtvermögens am Anfang dieses Zeitraums, soweit in den §§ 21, 22 nihts anderes bestimmt ist.

Der Unterschied (Abs. 1) verringert fih um den Betrag, um den die Summe der abzugsfähigen Schulden und Lasten den Gesamtwert des Aktivvermögens des Steuerpflichtigen zu Beginn des maßgebenden Zeitraums überstiegen hat. u

S Als Wert des steuerbaren Vermögens am 1. Januar 1914 gilt das nah dem Wehrbeitragsgeseße festgestellte Vermögen mit der Maß- gabe, daß Abweichungen in der Vermögensfeststellung, die sih bei An- wendung der Vorschriften des Besißsteuergeseßes ergeben hätten, ent- sprechend zu berüdsichtigen find.

War der Steuerpihtige zu dieser Besibsteuer veranlagt, so gilt in der olge als Vermögenszuwachs der Unterschied zwischen dem reinen Werte des steuerbaren Gesamtoermögens am Ende des jeweiligen neuen Veranlagungszeitraums und dem leßten Vermögenéstande, der zu einer Steuererhebung geführt hat.

Hat sih bei den früheren Veranlagungen. fein steuerpflihtiger Vermögenszuwachs ergeben, so gilt als Vermögenszuwachs der Unter- schied zwischen dem reinen Werte des \teuerbaren Gesamtvermögens am Ende des jeweiligen neuen Veranlagungszeitraums und dem Ver- mögensstand an dem ersten für die Steuerpfliht in Betracht kommen- den Zeitpunkt.

C22.

Wird die persönliche Steuerpflicht 11) erst innerhalb eines Veranlagungszeitraums 18) begründet, so erfolgt die erste Fest- stellung des Vermögens für das zur Zeit des Eintritts der Steuer- pfliht vorhandene steuerbare Vermögen des Steuerpflichtigen.

Die Vorschrift des Abs. 1 gilt im Falle der Erweiterung der Steuerpfliht entsprehend für das dur die erweiterte Steuerpflicht neu erfaßte Vermogen des Steuerpflichtigen.

8 23.

Ist die Steuerpfliht nur nah § 11 Nr. 11 begründet, so werden dem ersten maßgebenden. Vermögensstand alle nachweislih aus dem der Besteuerung nicht unterworfenen Vermögen des Steuerpflichtigen gemachten, nicht zu den laufenden Wirtschaftsausgaben zählenden Auf- wendungen für steuerpflihtige Vermögensteile hinzugerechnet.

Die Anrechnung nah Abs. 1 erfolgt insoweit nicht, als den Auf- wendungen ein Vermögen gegenübersteht, das im maßgebenden Zeit- raum der Besteuerung entzogen worden ift. :

8 24.

Die Entrichtung der Besißsteuer verteilt sih auf einen dem Ver- anlagungszeitraume 18) folgenden, mit dem 1. April beginnenden dreijahrigen Zeitraum (Erhebungszeitraum).

Steuersäßze.

Die Steuer beträgt für den ganzen Erhebungszeitraum 24)

bei einem steuerpflihtigen Vermögenszuwachse von

nicht mehr als 50000 Æ 0,75 vom Hundert

50 000 4 bis zu 100000 0,90 I O On 0000. O0 L200 S000 „: LOUO O. 1/90

E LOOOO 1,50

des Zuwachses.

ÜVebersteigt der Gesamtwert des steuerbaren Vermögens eines Steuerpflichtigen]!,den Betrag von

100 000 4, so erhöht sich der Steuersaß um 0,1 vom Hundert

900 000 , ; i 0,2

300 000 ; 0,3

400 000 ¿

500 000 5

750 000 5

1 000 000 / L 2 000 000 z; 5 000 000 L IO'VOO: O00 ¿ des Zuwachses. 8 26.

Der Unterschied zwischen der Steuer, die zu zahlen wäre, wenn der Vermögenszuwachs nur die vorangehende, im § 25 Abs. 1 be- zeichnete Wertgrenze erreiht hätte, und zwischen der Steuer, die nah dem geseßlihen Saße berechnet ist, wird nur insoweit erhoben, als er aus der Hälfte des jene Wertgrenze übersteigenden Betrags des Zu- wachses gedeckt werden kann. 8 97

Gewährt der Steuerpflichtige, dessen Vermögen den Betrag von hunderttausend Mark nicht übersteigt, Kindern auf Grund geseßlicher Verpflichtung (S§ 1601 bis 1615 des Bürgerlichen Geseßbuchs) Ünter-

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1913.

halt, so ermäßigt sih die Steuer für das dritte und jedes weitere minderjährige Kind um fünf vom Hundert ihres Betrags.

_ allt in den Veranlagungszeitraum der Erwerb einer Erbschaft, 10 ermaßigt si, wenn der Erbe ein Abkömmling des. Erblassers ist und zur Zeit des Erbfalls das 21. Lebensjahr noch nicht. vollendet hat, und wenn das steuerbare Vermögen den Gesamtwert von fünfzigtausend Mark nicht übersteigt, die Abgabe um einen Betrag, der für jedes bis ZzUr Vollendung des 21. Lebensjahres fehlende volle Jahr auf fünf vom Hundert der Abgabe berechnet wird. Die Gesamtermäßigung darf fünfzig vom Hundert der Abgabe nicht übersteigen.

Wertermittlung. 8 28.

_ Für die Steuerpfliht und die Ermittlung der Vermögenswerte ijt maßgebend der Stand in den in S8 18 bis 22 bezeichneten Zeit- punkten. Für Betriebe, bei denen regelmäßige jährliche Abschlüsse statt» finden, kann der Vermögensfeststellung der Vermögensstand am Schlusse des leßten Wirtschafts- ode Metbiulnbtahtes zugrunde gee legt werden.

Bei der Veranlagung der Besißsteuer wird das Vermögen des Steuerpflichtigen auf volle Tausende nah unten abgerundet.

8 29. x e a Elana E Fn ist der gemeine Wert (Vers ausSroert) Jener einzelnen Bestandteile zugrunde zu legen, sofern Gefeß nichts anderes vorschreibt. E ri eau das S . S 30. a Bei Grundstücken tritt auf Antrag des Steuerpflichtigen an die Stelle des gemeinen Wertes der Betrag der nachgewiesenen oder glaub- haft g "ten Gestehungsfosten. ZU den Conn sind zu renen der Seaavert der Gegenleistungen beim Erwerb (Erwerbspreis), sonstige n\chaffungs- kosten sowie alle auf das Grundstü gemachten besonderen Auf- wendungen während der Besißzeit, soweit sie nicht zu den laufenden Wirtschaftsausgaben gehören und soweit die durch die Aufwendungen hergestellten Bauten und Verbesserungen noch vorhanden sind. on den Gestehungsfkosten sind die durch Abnußzung entstandenen Wert- minderungen abzuziehen. S 31.

__ Beim Erwerbe von Todes wegen im Sinne der 8 1 bis 4 des Grbschaftssteuergesebes, beim Erwerb im Wege der Erbteilung, beim Erwerbe von Cltern, Großeltern oder entfernteren Voreltern sowie beim Erwerb auf Grund einer ohne entsprechende Gegenleistung er- folgten Zuwendung unter Lebenden tritt an die Stelle des Erwerbs- preises, foweit die Grundstücke dauernd land- oder forstwirtschaftlichen oder gartneriscen Zweden zu dienen bestimmt sind, oder soweit baute Grundstücke Wohnzwecken oder gewerblihen Zween zu dienen be- stimmt sind und ihre Bebauung und Benuzung der ortsüblichen Be- baung und Benuzung entspricht, der CGrtragswert, sonst der gemeine Wert zur Zeit des Erwerbes.

Als Ertragswert gilt bei land- oder forstwirtschaftlihen oder Gärtnereigrundstücken das Fünfundzwanzigfache des Neinertrags, den ne nah ihrer bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungs- mäßiger Bewirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeitskräften nach- ali gehen fönnen. :

Die der Land- und Forstwirtshaft oder der Gärtnerei dienenden

Gebäude und Betriebsmittel werden nit besonders veranlagt, sondern sind in der N des EGrtragswerts einbegriffen. __ Bei bebauten Grundstücken, die Wohnzwecken oder gewerblichen Zweken zu dienen bestimmt sind, gilt als Ertragswert das Fünfund- zwanzigfache des Miet- oder Pachtertrags, der in den leßten drei Jahren im Durchschnitt erzielt worden 1 oder im Falle der Ver- mietung oder Verpachtung hâtte erzielt werden können, nah Abzug von einem Fünftel für Nebenleistungen und Instandhaltungskosten oder von dem als erforderlich nachgewiesenen höheren Betrag für Neben- leistungen und Instandhaltungskosten ohne Rücksicht darauf, ob die hierzu. notwendigen Arbeiten von dem Steuerpflichtigen selbst oder durch entlohnte fremde Arbeitskräfte geleistet worden sind.

In allen Fällen kann der Steuerpflichtige verlangen, daß statt des Grtragswerts der gemeine Wert der Veranlagung zugrunde gelegt wird. Dieses Recht erlischt, wenn es nicht spätestens bis «zum Ab- lauf der mit der Zustellung des Steuer- oder des Feststellungsbesceids eröffneten Nechtsmittelfrist geltend gemacht wird.

S 32

Die Vorschrift des § 31 findet in anderen Erwerbsfällen ent- sprechende Anwendung, wenn der vereinbarte Preis um mebr als 10 vom Hundert hinter dem gemeinen Werte zur Zeit des Erwerbes und, sofern bei Grundstücken der Ertragswert zugrunde gelegt werden kann, zugleich auch hinter dem Ertragswert zur Beit des CGrwerbes zurüd- geblieben ift.

8 33.

Hat der Erwerb vor dem 1. Januar 1914 stattgefunden, so gilt der bei der Veranlagung des Wehrbeitrags festgestellte Wert eines Grundstücks als Betrag der bis dahin entstandenen Gestehungskosten.

8 34.

__ Wertpapiere, die in Deutschland einen Börsenkurs haben, sind mit dem Kurswert, Forderungen, die in das Schuldbuch einer öffent- lichen Körperschaft eingetragen sind, mit dem Kurswert der entsprehen- den Schuldverschreibungen der öffentlichen Körperschaft anzuseten.

Der Steuerpflichtige ist berehtigt, von dem Werte der mit Divi- dendenschein A Wertpapiere 6) den Betrag in Abzug zu bringen, der für die seit Auszahlung des leßten Gewinns abgelaufene Zeit dem leßtmalig verteilten Gewinn entspricht.

i S 39.

Bei Aktien ohne E bei Kuxen, Anteilen an einer Berg- werksgesellshaft oder bei Anteilen einer Gesellschaft mit beschränkter gotuno ist der Verkaufswert der Aktien, Kure oder Anteile anzuseben. Sofern ein solcher nit zu ermitteln ist, ist der Wert der Aktie, des Kurxes oder des Anteils unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens der Gesellshaft oder Gewerkschaft und der in der Vergangenheit er=- zielten Gewinne nah freiem Ermessen zu s{häßen. Hierbei bleiben diejenigen Beträge der Jahresgewinne unberüdsihtigt, welhe unter Zugrundelegung der ortsüblichen Preise als Entgelt für gelieferte Roh- stoffe anzusehen sind. Im Streitfall soll die Steuerbehörde die Schäßung des Wertes durh Sachverständige anordnen, die von der zu- ständigen Handelsvertretung oder der des nächstbelegenen Bezirkes zu ernennen sind. 4 36

Je

Andere Kapitalforderungen und Schulden sind mit dem Nennwert anzuseßen, sofern niht besondere Umstände die Veranschlagung nah nent vom Nennwert abweichenden höheren oder geringeren Werte be- gründen.

Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Nenten- versicherungen kommen mit zwei Dritteln der Summe der eingezahlten

»rämien oder Kapitalbeiträge, falls aber der Betrag nachgewiesen wird, ür welchen die Versicherungsanstalt die Police zurückaufen würde, mit diesem Nückkgufswert in Anrechnung.

S 0

Der Gesamtwerti der auf bestimmte Zeit beschränkten L en oder Leistungen is unter Abrehnung der Zwischenzinsen durch Zus sammenzählung der einzelnen Jahreswerte zu berehnen. Der Ges