1913 / 180 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Aug 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Festung3baubureau in sag 90 000 Lire. Sicher- Näheres in

12. August 1913, Vormittazs 11 Uhr. Venedig: Bau von 2 Kasernen. Voranschlag / beit 9000 Lire. Zeugnisse 2c. bis 10. August 1913. italienisher Sprache beim „Reichsanzeiger“

14. August 1913, Vormittags 10 Uhr. militare in Mailand: Ausführung verschiedener Bauten Wafser- [leitung und Walserabsluß, Verbefserungen der Pläße der Kavallerie- faserne bei Rondò della Cagnola in Mailand. Voranschlag 350 000 Lire. Sicherheit 35 000 Lire. Zeugnisse 2c. bis 13. Auguít 1913, Vormittags 10 Uhr. Näheres in italienisher Sprahe beim

„Reich8anzeiger“. Z A :

14. August 1913, Vormittags 9 Uhr: Bürgermeisteramt in entima. Bau einer Wasserleitung. Voranschlag 49 914,65 Lire. eugnifse 2c. bis 11. August 1913. Vorläufige Sicherheit 2000 Lire, endgültige !/;« der Zuschlagssumme. Näheres in italienisher Sprache beim „Reichsanzeiger“. : :

91. August 1913, Nachmittags 1 Uhr. Bürgermeisteramt in A lghero: Bau einer Markthalle. Voranschlag 41 424,02 Lire. Vor- läufige Sicherheit 1200 Lire, endgültige ?/19 der Zuschlagsfumme. Näheres in italienisher Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Aegypten.

Ausschreibung von Bedarfsartikeln für den Stadt Alexandrien: Angebote bis zum 30. den Directeur Général de la Municipalité în dingungen und Lastenheft beim Reichsanzeiger.

Theater und Musik.

In der Chorschule der Königlichen beginnt ein neuer Kursus am 1. September. [ finden statt Sonntag, den 24. und 31. August, Nachmittags 2—9 Uhr, im Königlichen Opernhause, Eingang Unter den Linden. Anmeldungen, Anfragen sowie Gesuche um Uebersendung von Aufnahmebedingungen sind \riftlich einzureichen bei dem Königlichen Chordirektor, Herrn Professor Rüdel, W. 15, Bayerische Straße 26/27. : L

Die Vorstellungen der Operette „Das Farmermädhen“", die wäbrend des Monats August im Deutschen Schauspielhause stattfinden, beginnen um 84 Ubr. E : E

Im Josef Kainztheater am Kleinen Wannsee (Station Wannsee) findet beute die erste Aufführung von Grillparzers „Sapyho“ Nachmittags 54 Uhr statt. Am Sonntag und Mittwoch werden als Noltsvorstellungen (kleine Preise) Nachmittags 3 Uhr die „Hans Sahs- spiele“ und Abends 6 Uhr „Shneewittchen“ gegeben; am Montag und Donnerstag finden Nachmittaas 5 Uhr Wiederbolungen von „Sappho*“ statt, während am Dienëêtag, Nachmittags 95 Ubr, -Fphigenie“ gespielt wird; am Freitag, Nachmittags Uhr, geht nochmals „Des Meeres und der Liebe Wellen“ in Szene.

Mannigfaltiges. Berlin, 1. August 1913.

Nat einer amtlihen Meldung entgleiste geftern nahmittag 3 Ubr 28 Minuten aus noch nicht ermittelter Ursache die vordere Laufachse der Lokomotive des Zuges 2891 nah Lihhtenberg auf der Fahrt von Warschauerstraße nah Stralau-Rummelsburg bei der Blockstation Vsr. Personen sind nicht verleßt. Der Matertal|haden ift unbedeutend. Die Aufgleisung erfolgte bis 3 Uhr 48 Min. Der Zugverkehr von und in der Richtung Stlesisher Bahnhof—Sitralau- Rummelsburg war bis dahin gestört.

ernte find nidt von der Hmmd zu weisen. Mais und Bohnen, deren Aussaat, durch den nafsen Frühling verzögert, erst zu Beginn des vorigen Monats begonnen worden ift, baben unter der Dürre noch nicht in dem gleihen Maße wie das Winterkorn gelitten. Falls aber niht im Laufe der nächsten beiden Wochen reichliche Nieders{läge eintreten, steht aut bei ibnen eine Mißernte zu erwarten. (Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Trapezunt vom 18. Juli 1913.)

Direzione del genio

Ernteaussichten und Getreidebandel in Bulgarien.

Gegen Ende des Monats Juni seßte im Amtsbezirk die Ernte ein. Um Verzögerungen zu vermeiden, wurden aus den alten Jahr- gängen der Landwehr und den Bewohnern der türkishen Dörfer *) 3 größere Arbeitergruvpen gebildet, die zur Erledigung der Erntearbeiten na den einzelnen Ortschaften geshickt wurden. Î

Im Varnaer Kreis, insbesondere in der Dobrudscha, war, offiziellen Nachrichten zufolge, die Tätigkeit dieser Arbeitergruppen sehr zufriedenstellend. Der Schnitt der Gerste und des Weizens ist stellenweise beendet. Die Winter- wte ie E anien versprechen einen besseren Ertrag als den des Vorjahres. Etwas gelitten haben infolge der Hitze nur die Bohnen. Durch den Einmarsch der rumäni- hen Truppen in Bulgarien wurden in der Dobrudscha die Ernte- arbeiten eingestellt; inwieweit bierdurch die Ernte beeinflußt wird, läßt sich zurzeit aber noch nit beurteilen.

m Kreis Burgas ist nach einem Bericht des dortigen Präfekten der Schnitt der Wiesen und des Heues beendet; nur an einzelnen Orten hat fich infolge von Regengüssen die Heuernte ver- spätet. Die Gerste wurde bereits geshnitten, ausgenommen in den Gebirgsdörfern des Balkans, wo fie \pâter reift. Inzwischen hat die Ernte der Wintersaaten begonnen und wird überall in Eile fortgeseßt. In einzelnen Strichen arbeiten auch Krieg8gefangene. Die Be- völkerung aus den hochgelegenen Balkandörfern bei Anchialo, Aitos, Karnobat, Kotel und Sliven wurde für die Ernteardeiten auf die Dörfer in der Ebene und in den Tälern verteilt.

Der Kreis Schumla verspriht eine ausgezeihnete Ernte, welde nah Qualität und Quantität den Ertrag der Vorjahre be- deutend übersteigen soll. Der durch den Krieg verursahte Arbeiter- mangel wird nit so sehr empfunden, da die überflüssigen Arbeits- kräfte einzelner Gegenden in die Dörfer mit geringer Arbeiterzahl geshickt werden. Die Verwendung von Krieg8gefangenen wurde im Kreis Schumla nicht beantragt.

Infolge des Einmarsches der rumänishen Armee in Bulgarien sind die Zufuhren in Cerealien ausgeblieben; der Handel Varnas Die Börse veröffentlicht keine Bulletins. Sghiffsverkehc geschlossen, Kaiserlihzn Konsulats in

Reinigungsdienst der September 1913 an Alexandrien. Be-

Oper in Berlin Aufnahmeprüfungen

ist gänzlich lahmgelegt. Der Hafen wurde am 13 d. M. für den gestern aber wieder geöffnet. (Bericht des Barna vom 24. Iuli 1913).

*) d. h. vom Militärdienst befreite mobhammedanische Bulgaren

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Bukarest, 1. August. (W. T. B.) Bis gestern abend find sieben Cholerafälle in der rumänischen Armee festgestellt worden.

Verdingungen.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs- und Staatsanzeiger“ ausliegen, föônnen in den Wochentagen in deffen Grpedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr einge|eben werden.)

Frankrei.

15. September 1913, 2 Uhr. Amtsstube des Notars Dubouloz in Thonon (Hochsavoyen): Versteigerung der Rechte der „Société civile pour l’aménagement des‘Chutes des Dranses“. Die Gesell- haft besigt das Ausbeutungsrecht an drei an der Dranfe in Hoch- savoven in der Nähe von Thonon gelegenen Wasserkräften: A. 3500 PS, Gebot 30000 Franken, B. 11500 PS, Gebot 80 000 Franken, C. 5000 PS, Gebot 15 000 S die Fälle Hräfekt B. E

Genebmigung zur Ableitung des Wassers von der Präfellur von 4 ch G L M Sva Téveuis erteilt; beinecen bedarf es für den Fall C noch | groyen Volksmenge aus der Umgegend aat pr A E verschiedener Schritte bei der Verwaltung und bei Privatpersonen. | Nationalitäten belebt. Ein englischer un Pre Ee A Die Lage der drei Wasserkräfte gebt aus dem Situationsplan der | dampfer, die im Sognefjord Erd E e Loy hig S Se p beim „Reichsanzeiger“ und im Bureau der „Nachrichten für Handel, | gesest. Um 11 E ‘edie ei er Konig L Industrie und Landwirtschaft“ ausliegenden Beschreibung hervor. auf dem Kriege]chise »Lr0 G .

Beim Berliner Verein für Luftshiffahrt, der gemeinschaftlich mit dem Kaiserlihen Automobilklub und dem Kaiserlichen Aeroklub den Wettbewerb „Rund um Berlin“ am 30. und 31. August d. I. veranstaltet, sind im ganzen bisher 18 feste Meldungen für den Nundflug abgegeben worden; eine Reibe anderer interefjanter Nennungen steht noch bevor, sodaß der Flug „Rund um Berlin“ wobl die interessanteste Veranstaltung sein wird, die der Reichshaupts- stadt in diesem Jahre hinsichtlih des Flugsports geboten werden wird.

(W. T. B.) Heute vormittag war die

Vangsnäs, 31. Juli. (2 B.) eute i ganze Strecke vom Strande bis zur Fridthjofstatue von einer

In seinem Gefolge befanden s\ch der Minister Auz?wärtigen und der frühere Ministerpräsident Michelsen. Der König wurde vom Amtsmann Christensen empfangea.

Eine Viertelstunde später langte mit dem Dep-shenboot „Sleipner“ der Deutsche Kaiser mit seinem Gefolge an. Die

Ftalien. Vormittags 10 Uhr. Bürgermeisteramt in Sculhauses. Voranschlag 74 222,55 Lire.

Näheres in italienisher Sprache

6. August 1913, Vormittags 10 Uhr. Direktion des Misitär- fommissariats des IX. Armeekorps in R om: Lieferung großer Mengen Hafer, Heu und Stroh für die Besaßungstruppen im Tripolis und | in der Cvrenaika. Vorläufige Sicherheit 329 300 Lire, endgültige 1/, der Zuschlagssumme. Näheres in italienisher Sprache beim Reichsanzeiger“. i L E August 1913, Vormittags 11 Uhr. Ger eraldirektion des Könialichen Arsenals in Spezia und gleichzeitig diejenigen in Neapel und Venedig: Lieferung von Unterjacken von türfishblauer Wolle in 4 Losen im Gesamtwerte von Lire. (Davon 1. Lo 39 000 Lire, die drei anderen Lose je 16 000 Lire.) Gesamtsicherheit 8000 Lire. Offerten bis 10. August. Näberes in italienisher Sprache

beim „Reichsanzeiger“. : S 10 Uhr. Finanzministerium,

5. August 1913, Gussago: Bau eines ] Vorläufige Sicherheit 2000 Lire. beim „Reichsanzeiger“.

beiden Monarchen begaben fih dur eine Allee von Flaggmasten mit norwegischen Flaggen sofort zur Statue, von den Tausenden von Menschen ehrerbietig|t begrüßt. Deutsche Marinesoldaten bildet-zn um die Statue eine Ehrenwaht und prasen- tierten, als die Majestäten vorbeigingen, während die Militärkapelle die norwegishe Königshymne spielte. Kaiser Wilhelm trat an die Fridthjofstatue heran und bielt folgende Rede: :

Eure Majestät! Um Ruhe und Echolung von schwerer, ver- antwortunagsreicer Arbeit zu finden, wandte Ich Mein Schiff nach Norden. Mit eter alt-germanischer Gastlihkeit nahm Mich das norwegishe Volk auf, sodaß Meine Reisen, ihren Zweck vollkommen erfüllen fonnten. Es drängt Mih, Meinec warmen Dankbarkeit dafür ein sihibares Zeichen zu verleihen. Das fand Ich in dem berrlihen Sagenkreis des Nordens; ¡wei Gestalten taugten Mir besonders gut dafür: Der Beherrscher von Baleftrand, König

12. August 1913, Vormittags ; erium Bele, Ingeborgs Vater, und Fridthjof, der tapfere seebefahcene Held. Generaldireftion der Monopole in Nom: Lieferung von 11 000 000 Beide stehen nun vollendet. Bele, von des Grafen Goerz kundiger kleine Düten von türfisch-blauem Papier zur Verpackung von je t kg | Hand geformt, thront auf feinem Grabhügel, Fridtbjof, ein raffiniertem Salz nebst den zugehörigen fleinen Kartons und bedruckten Meisterwerk des Proretors Unger, ragt aus Vangsnäs empor, Papizrbinden, und zwar 10 000 000 für die Saline in Volterra und über dem Grab feiner angebeteten Ingeborg und dem i 000 000 für diejenige in Lungro. Sicherheit 4000 Lire. Offerten seinigen. Norweger türmten die Fellen zu mätigem Unter, bis 11. August. Muster der Düten sowie Näheres în italienischer bau, wie auch norwegiscer „Gärlnertuni! der _ Blumenschmuck Srrade beim „Reichsanzeiger“. : E entstammt, während deutshe Matrosen, Meines Schiffes „Wittels-

12. August 1913, Vormittags 10 Uhr: Direktion des Mêilitär- bah“ gemeinsam mit Gladenbecks kundigen Monteuren das Stand- fommisfiariats des I. Armeekorvs in Turin. Lieferung einer großen bild fügten. Aber niht nur ein Zeichen Meines Dankes an Nor- Menge verschiedener Ausrüstungsgegenstände. Sicherheit 53 040 Lire. wegen allein foll diejer ragende Rede sein! Nein, eîne größere, Näberes in italienisher Sprache bein „Reich3anzeiger“. allgemeinere Bedeutung kommt ibm zu. Er soll ein Waßhrzeichen

Los

Gastspiel Sylvester Schäffer. Borkßher : Die beiden Einakter: Eiu angebrocheuer Abend und Das starke Stück. Sommer- preise.

Sonntag und folgende Tage: Gast- spiel Sylvester Schäffer. Dazu: Ein

: Deutsches Schauspielhaus. (Direk- Theater. tion: Adolf Lang. NW. 7, Friedrich- traße 104—104a.) Sonnabend, Abends

Berliner Theater. Sonnab., Abends |84 Ubr: Ensemble - Gasispiel. Das 8 Ubr: Filmzauber. Große Posse mit Farmermädcheun. Operette von Jarno

Kraaß. Gesangêterte von Alfred Schönfeld. | Gestorben: Hr. Oberst Johannes Bode Musik von Jean Gilbert. Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: Char- leys Taute. Abends: Montag und folgende Tage:

für Sfandinavier, Deutsche, Angelsahsen und alle diejenigen Stämme sein, die mit Stolz sich zu der gewaltigen Gruppe der indogermanishen Völker zäblen! Wie er so dasteht, hwertfrob und schwertgewohnt auf die vornebinste und Lieblingswaffe der Germanen, auf }etn gutes Schwert „Angurwadel“ gestützt, „das stets Bôöses lug, litt Unrecht F nie“: In máännliher Zuversicht und uners{rockenem Selbstgefübl, F so soll er alle Indogermanen daran erinnern,

ist, in der Vergangenheit Großes für die Entwicklung der Welt und ibrer Kultur zu leisten, und daß sie treu und fest zusammen- halten follen, um auch in Zukunft die großen Aufgaben, die f Gott ibnen stellen wird, zum Segen der ganzen Menschheit ge- meinsam zu lösen. Das will Ih, daß Fridthjof allen sagt, die ibn betraten werden. Das walte Gott! Geruhen Eure Majestät | nunmehr dieses Denkmal, das Zeichen Meines Kaiserlichen Dankes an Norwegen, in Gnaden übernehmen zu wollen! orà- F sentiert: Drei Hurra für Seine Majestät den König Haakon Y1I. f Der König Haakon erwiderte mit folgenden Worten :

Es ist mir eine liebe Pflicht, Euerer Majestät Namen der Norweger, als auch in meinem eigenen Namen uns von Eurer Majestät geschenkte grandiose Kunstwerk zu danken. f Es erinnert uns an die Taten unferer Wikinge, und es wird dazu ÿ beitragen, thr Andenken auch für unjere Nachkommen wabren und ibnen zu zeigen, 1 : Person sterben. Unsere Freude über das Denkmal wird dur unsere Ÿ Hochschäßmg des Gebers sehr erhöht. Seit vielen Fahren, ich glaube, seit 1888, befuchen Eure Majestät jährlich Norwegen. Eurer Majestät große Gaben an den Dom zu Trondbjem, Eurer Majestät roßartige Hilfe beim Brand Aalesunds im Jahre 1904 fowie auch Eurer Majestät Liebenswürdigkeit gegen alle, die mit Eurer Maziestät in Berührung gekommen sind, dies _ alles vereint, hat bewirkt, daß wir Norweger in Eurer Majestät einen Freund f Norwegens sehen. Bei diesem speziellen Anlaß sehe ih mich | als berechtigt an, von Gurer Dankbarkeit zu \prechen. Es ist dies das Ju hr | Majestät. Es muß einen jeden beim Nückblick freuen, daß die ver-

flofsenen Jahre Jahre des Friedens für Deutschland gewesen sind, E

und groß find die Fortschritte, auf die die Nation in allen Ricb- tungen mit Zufriedenheit zurückblicken fann. Es {s Eurer Majestät in diefen Negierungsjahren zu bereisen gelungen, wie der Charakter eines Monarchen auf etne ganze Nation einwirken und diele zum Patriotismus, zur Selbstaufopferung und zur Pflichterfüllung an- spornen fann. Indem ich die Hoffnung aus!prehe, daß Eurer Majestät zux fortgesezten Arbeit jür das Wohl Deutschlands noch viele Fahre vergönnt werden mögen, bcinge ih ein Hoh auf Seine Majestät den Kaiser aus. l S Das Hurra, das König Haakon aus den Kaiser ausbrate, fand überall begeisterten Widerhall. Das norwegishe Marine- orcester spielte die deutsche Nationalhymne und die norwegischen Kriegs\chife feuerten Salut. Die Majestäten besihtigten darauf die Statue, die von geschmackvollen Grasanlagen und Blumen- beeten umgeben ift. In einsamer Höhe steht fie auf Vangsnäs. Von ihrem Fuße hat man eine großartige Auésicht na allen Seiten des Sognefjords. Während der Besichtigung der Statue trat der norwegishe Musikinspektor Ole Olsen vor dte deutsche Militärkavelle und dirigierte den von ihm fomponierten Fridthjoffest- marsch. Damit war die offizizlle Feier zu Ende. Der Kaiser unter- hielt ich noh einige Zeit mit den geladenen Gästen, fodann fchritten beide Majestäten die Ébrenkompagnie ab, während die Musifkkapellen spielten. Dann begaben sich die Majestäten, von der Volksmenge lebhaft begrüßt, zum Strande und fuhren auf dem Depeschenboot „Sleipner“ nach Balholm, um die Belestatue zu besihtigen. Um 1 Uhr fand an Bord der „Hohenzollern“ Galatafel statt.

Hagen (Westfalen), 31. Juli. (W E B) Zl Dolar bei Fredeburg stürzte beim Neubau einer katholischen Kirche ein Ge- wölbeb ogen ein. Vier Arbeiter stürzten ab, zwei von ibnen blieben sofort tot, die beiden anderen wurden \hwer verlegt.

Essen, Ruhr, 31. Juli. (W. T. B.) Auf dem Flugplag Gelsenktrchen- Essen -Rotthausen hat der Flieger Linnekogel auf Numbvler-Eindecker den deutfhen Höhenrekord, der 3260 m beträgt,

um 1000 m verbessert.

U. (W._ L B) Det Panzerkreuze r „King Alfred“ ist auf bober See bei Kap Spurn Head mit dem \vanis{h2n Dampfer „Umba“ zusammengestoßen. Der Damvfer sank äußerst rasch. Die 25 Mann betragende Besaßung wurde dur den „King Alfred“ gerettet. Taucher unterfuchen den Panzerkreuzer.

London,

3k. F

Nancyv, 31. Juli. (Meldung der „Agence Havas“.) Ein Mann, namens Schlegel, wurde heute vormittag zu zehn Tagen Ge- fängnis verurteilt, weil er eine deutsche Flagge, die er auf dem H2ck einer Lustjacht bemerkt hatte, heruntergeri]]en hat, als die Jacht den Kai von Nancy passierte. Die Jacht, die einem Berliner Kaufmann gehört, ist heute vormittag abgefahren.

Ottawa, 31. Juli. (W. T. B.) Heute vormittag ist ein Güterzug der Grandtrunk-Gijenbahn auf der Hochebene von Ontario in eine auf dem Gleis befindlihe Viehherde gefahren und entgleift. Fünf Passagiere wurden getötet.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Schanghai, 1. August. (W. T. B.) Jn den Kämpfen ist eine Pause eingetreten, da Verhandlungen wegen der Ueber- gabe der Wusungforts im Gange sind. Jm Bezirk von Schanghai find die Truppen der Rebellen auf 1600 Mann zusammengeschmolzen. Das internationale Schußkomitee hatte gestern eine beträchtlih geringere Zahl von Flüchtlingen zu versorgen.

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamilichen in der Ersten Beilage.)

(Truppenübungsplay Neuhammer). Berw. Fr. Marie von Kaßgler, geb. von Gordon (Merseburg). Verw. Fr. Superintendent Frieda Woslfgramm, O Serfft von Pilsah (Kol- erg).

Puppchen. Puppchen.

Gesang und Tanz in 4 Akten von und Okonkowski. :

Rudolf Bernauer und Rudolvh Schanzer. Sonntag und folgende Tage : Sonntag und folgende Tage: Film- Farmermädcheu.

zauber.

augebrochener Abeud und Das ftarke

D as | Aug Das | Stück.

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonnabend, Abends 84 Uhr: Der lustige Kakadu. Vaudeville in drei Akten von Wilbelm Jacoby und Artur Lippschiß. Musik von Heinz Lewin.

Sonntag: Der lustige Kakadu.

Montag: So’n Windhund.

; Komösdienhaus. Sonnabend, Abends Schillertheater. 0. (Wallner-|8; Uhr: Hochherrschaftlihe Woh- tbeater.) Gastspiel: Sasse - Oper. | uungen. Posse in vier Bildern von Sonnabend, Abends §8 Uhr: Der Frei- | Toni Impekoven. Musik von Willi Bred- \hüß. Romantische Oper in drei Aufzügen | neider. von Carl Maria von Weber. Sonntag und folgende Tage: HSoch- Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu er- | herrschaftliche Wohuungen. mêfigten Preisen: Martha. Abends 8 Vbr: Monna Vaunua. i Nontag: Figaros Hochzeit. | Theater des Westens. (Station: | Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) | Sonnabend, Abends 8 Uhr: Kurzes

Berlobt: Leutnant

Fr.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und S{önfeld.) Scnnabend, Abents 8 Ubr: Puppcheun. Pofse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Iean Kren und Curt |

C C S E M 2 R E A T E

Familiennachrichten.

Frl. Cecile Hesse mit Hrn. Egbert

(Münster i. W.). Verehelicht: Hr. Leutnant Hans-Werner

Frhr. von Bretfeld zu Kronenburg mit Marie - Helene Breslau). Hr. Horst von Blumen- tbal mit Gerda Freiin von Rheinbaben (Deut Puddiger—Koblenz).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Ober- pfarrer Gielen (Lieberose).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol inCharlottenburg. Verlag der Expedition (J. V.: Koye)

in Berlin.

Drudck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Acht Beilagen (eins{ließlich Börsenbeilage und Waren- zeihhenbeilage Nr. 60A u. 60B).

Frhrn. von Oer

Reichenau

von

daß sie eines Stammes, Ÿ eines Blutes find, daß ibnen durch Gottes Gnade vergönnt gewesen F

Achtung, pràä- F

fowobl im F für das F

Zu be- & daß Heldentaten nicht mit der f

G a Gl R REE

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Majestät Besuch mit besonderer F Jubiläumsjahr Eurer F

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E Ein Y wird e eie 4 Angehörigen dieses Bundesstaats.

Ï einen Deutschen begründet für das * Vaters.

x Gin Ausländer, der ih im Inland

Erfte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

„17 180. Amlfliches.

Deutsches Reich. Reichs- und Staatsangeh?örigkeitsgeseßs. Vom 22. Juli 1913.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

: des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

S

Erfter Abschnitt. Allgemeine Vorschriften.

: i C: 4: Deutscher ist, wer die ae T in einem Bundesftaat

2E 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) P

D: SisalLolgtingen gilt im Sinne dieses Gesehes als Bundesstaat. Die Schußgebiete gelten im Sinne dieses Geseßes als Inland. Zweiter Abschnitt. Staatsangehötigkeit in einem Bundesstaate.

| 8 3. Die Staatsangebörigkeit in einem Bundeésstaate wird erworben 1) durch Geburt (§8 4), 2) dur Legitimation (S 95), 3) dur Eheschließung (S 6), 4) für einen Deutschen durd Aufnahme (§S 7, 14, 16), 5) für einen Ausländer durch Einbürgerung (S§ 8 bis 16).

2 : : 8 4. Durch - die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die

Ï Siaatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind einer Deutschen

die Staatsangehörigkeit der Mutter. Kind, das in dem Gebiet eines Bundesftaats aufgefunden gilt bis zum Beweise des Gegenteils als Kind eines

-

; 8& 5. Eine nach den deutsben Gesetzen wirksame Legitimation dur ind die Staatsangehörigfkeit des

6. Durch die Gbeschließung mit einem Deutschen erwirbt die Frau die Staatsangehörigfkeit bes Mannes. : 4

2 e . , EA - « . Die Aufnahme muß einem DeutsSen von jedem Bundesstaat, in

Ï werden, falls kein Grund vorliegt, der nah den 3 bis 5 des Gejeyet “über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 (Bundes-Gesebßbl. S.

| dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, auf seinen Antrag erteist \ die Abweisung eines Neuanziehenden oder die Versagung der Ct

seßung des Aufenthalts rechtfertigt.

__ Der Antrag einer Gbefrau bedarf der Zustimmung des Mannes; die fehlende Zustimmung kann durch die Vormundschaftsbehörde erseßt werden. Für eine unter elterliher Gemalt oder unter Vormundschaft stehende Person wird, wenn sie das seckchzebnte Lebensjahr noch nit

| vollendet hat, der Antrag von dem geseßlichen Vertreter gestellt; hat

sie das sebzehnte Lebensjahr vollendet, so bedarf ibr Antrag der Zu- stimmung des geseßlichen Vertreters.

i t d niedergelassen hat, kann von dem Bundeéstaat, in dessen Gebiete die Niederlaffung erfolgt ist, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er 1) na den Geseßen seiner bisherigen Heimat unbeschränkt ge- schäftsfähig ist oder na den deutsben Geseßen unbeschränkt geschäftsfähig sein würde oder der Antrag in entsprecender Anwendung des § 7 Abs. 2 Saß 2 von seinem geseßlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung gestellt wird, 2) einen unbescholtenen Lebenswandel geführt bat, 3) an dem Orte seiner Niederlassung eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden bat und 4) an diesem Orte sich und seine Angehörigen zu ernähren im- stande ist. __ Vor der Einbürgerung ift über die Erfordernisse unter Nr. 2 bis die Gemeinde des Niederlaîsungsorts und, fofern diese keinen sfelb- ständigen Armenverband bildet, au der Armenverband zu hören. i S9. | Die Einbürgerung in einen Bundesstaat darf erst erfolgen, nab- dem durch den Reichskanzler festgestellt worden ist, daß feiner der übrigen Bundesstaaten Bedenken dagegen erhoben hat; erhebt ein Bundesstaat Bedenken, so entscheidet der Bundesrat. Die Bedenken

xXITUUTLC

ÆFöônnen nur auf Tatsachen gestüßt werden, welche die Besorgnis recht-

Fertigen, daß die Einbürgerung des Antragstellers das Wohl des Reichs bder eines Bundesstaats gefährden würde.

Die Vorschriften des Abs. 1 finden keine Anwendung

1) auf ehemalige Angehörige des Bundesstaats, bei dem der An-

trag gestellt wird, auf deren Kinder oder Enkel sowie auf

enw die von einem Angehörigen des Staates an

Kindes Statt angenommen sind, es fei denn, daß der Antrag- : L steller einem ausländischen Staate angehört,

2) auf Ausländer, die im Deutschen Reiche geboren sind, wenn sie si in dem Bundesstaate, bei dem der Antrag gestellt wird, bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahrs dauernd aufgehalten haben und die Einbürgerung innerhalb zweier Jahre nah diesem Zeitpunkt beantragen.

O.

_Die Witwe oder geschiedene Ehefrau eines Ausländers, die zur Beit ihrer Eheschließung eine Deutsche war, muß auf ihren Antrag Hon dem Bundesstaat, in dessen Gebiete sie_si niedergelassen hat, ein- gebürgert werden, wenn sie den Grfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 Entspriht. Ueber das Erfordernis unter Nr. 2 if vor der Einbürge- fung die Gemeinde des Niederlassungsorts zu hören.

, : : 8 11.

# Ein ebemaliger Deutscher, der als Minderjähriger die Reichs-

ängehörigkeit durch Entlassung verloren hat, muß auf seinen Antrag

Von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet er si niedergelassen hat, ein-

Febürgert werden, wenn er den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 entspricht d den Antrag innerhalb zweier Jahre nach der Voljährigkeit stellt. die Vorschrift des § 8 Abs. 2 findet Anwendung.

A i 8 12. F Ein Ausländer, der mindestens ein Jahr wie ein Deutscher im deère oder in der Marine aktiv gedient bat, muß auf seinen Antrag Pon dem Bundesftaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen hat, ein- ürgert werden, wenn ér den Erfordernissen des L 8 Abs. 1 ent- iht und die Einbürgerung nit das Wohl des Reichs oder eines s Die Vorschriften des §& 8 Abs. 2 und

K

Berlin, Freitag, den 1. August

S 13.

* Ein ehemaliger Deutscher, der sih niht im Inland niedergelassen hat, kann von dem Bundesstaate, dem er früher angehört hat, auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von einem solchen abstammt oder an Kindes Statt angenommen ist. Vor der Einbürgerung ist dem Reichskanzler Mitteilung zu maden; die Einbürgerung unterbleibt, wenn der Reichskanzler Be- denken erhebt.

S 14.

Die von der Regierung oder der. Zentral- oder höheren Ver- waltungsbebörde eines Bundesftaats vollzogene oder bestätigte An- stellung im unmittelbaren oder mittelbaren Staatsdienst, im Dienste einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes, im öffentlichen Schul- dienst oder im Dienste einer von dem Bundesftaat anerkannten Reli- ionsgesellsaft gilt für einen Deutschen als Aufnahme, für einen Aus- änder als Einbürgerung, sofern niht in der Anjstellungs- oder Be- stätigungsurkunde ein Vorbehalt gemacht wird. :

_ Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf die Anstellung als Offizier oder Beamter des Beurlaubtenstandes.

S S 15.

_ Die im Neicbsdienst erfolgte Anstellung eines Ausländers, der seinen dienstliben Wohnsiß in einem Bundeéstaate hat, gilt als Ein- bürgerung in diesen Bundesstaat, sofern nit in der Anstellungs- urkunde ein Vorbehalt gemaht wird.

_ Hat der Angestellte seinen dienstlihen Wohnsiß im Ausland und bezieht er ein Diensteinkommen aus der RNeichskasse, so muß er von dem Bundesstaate, bei dem er den Antrag stellt, eingebürgert werden; bezieht er kein Diensteinkommen aus der Reichskasse, so kann er mit Zustimmung des Reicbskanzlers eingebürgert werden.

i : S 16.

__ Die Aufnahme oder Einbürgerung wird wirksam mit der Aus- bändigung der von der höheren Verwaltungsbebörde hierüber aus- gefertigten Urkunde oder der Urkunde über die unter den Voraus- seßungen des § 14 oder des § 15 Abs. 1 erfolgte Anstellung.

Die Aufnahme oder Einbürgerung erstreckt sich, insofern nicht in der Urkunde ein Vorbehalt gemacht wird, zugleich auf die Chefrau und auf diejenigen Kinder, deren eseßliche Vertretung dem Aufgenommenen oder Eingebürgerten fraft Martider Gemalt zusteht. Ausgenommen find Töchter, die verheiratet sind oder verheiratet gewesen sind.

A Die Staatsangebörigkeit geht verloren

1) dur (ntlassung (§§ 18 bis 24),

2) dur den Erwerb einer ausländishen Staatsangehörigkeit (S 29),

3) durch Nichterfüllung der Wehrpflicht (§8 26, 29),

4) durch Ausspruch der Behörde (88 27 bis 29),

5) für ein uneheliches Kind durch eine von dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder von einem Ausländer be-

_ wirkte und nach den deutschen Geseßen wirksame Legitimation,

6) für eine Deutsche durh Eheschließung mit dem Angehöxigen eines anderen Bundesstaats oder mit einem Ausländér.

18, s

Die Entlassung eine Chefraïf kann iur von dem Mce und, sofern dieser ein Deutscher 1st, ur zugleich mit seiner EntlaTung be- antragt werden. Der Antrag bedarf der Zustimmung der Frau.

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Die Entlassung einer Person, die unter elterliher Gewalt oder unter Vormund\cbaft steht, kann nur von dem geseßlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschben Vormundschaftsgerichts be- antragt werden. Gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts stebt aub der Staatsanmaltshaft die Beschwerde zu; gegen den Be- \{chluß des Beschwerdegerichts is die weitere Beschwerde unbeschränkt zulässig.

Die Genebmigung des Vormundschaftsgerihts is nit erforder- li, wenn der Vater oder die Mutter die Entlassung für sich und zugleich kraft elterlibder Gewalt für ein Kind beantragt und dem An- tragsteller die Sorge für die Person dieses Kindes zusteht. Erstreckt i der Wirkungskreis eines der Mutter bestellten Beistandes auf die Sorge für die Person des Kindes, so bedarf die Mutter zu dem Antrag auf Entlassung des Kindes der Genehmigung des Beistandes.

Die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit in einem Bundes- staate bewirkt gleizeitig die Gnti C ngehörigfeit in jedem anderen Bundesstaate soweit fich der Gntlassene nicht die Staatsangebörigfkeit in einem anderen Bundesstaate dur eine Er- flärung gegenüber der zuständigen Bebörde des entlassenden Staats vorbebält. Dieser Vorbehalt muß in der Entlassungsurkunde vermerkt werden.

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Die Entlassung muß jedem Staats erteilt werden, wenn er die Staatsang Bundesstaate besißt und si dies

hörigen auf seinen Antrag origkeit in einem anderen §8 20 vorbehält.

Fehlt es an den Vorausset 21, so wird die Ent- lassung nit erteilt

1) Webrpflichtigen, über deren Dienstverpflihtung noch nit endgültig entsieden ist, sofern sie niht ein Zeugnis der Er- saßkommission darüber beibringen, daß nach der Ueberzeugung der Kommission die Entlassung niht îin der Absicht nac- gesuchbt wird, die Erfüllung der aktiven Dienstpflicht zu um- gehen,

) Mannschaften des aktiven Heeres, der aktiven Marine oder der aktiven Schußtruppen,

3) Mannschaften des Beurlaubtenstandes der im § 56 Nr. bis 4 des Reichsmilitärgeseßes bezeihneten Art, sofern nidt die Genehmigung der Militärbehörde erhalten haben,

4) sonstigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes, nabdem sie eine Ginberufung zum aftiven Dienste erbalten haben, und Offizieren, mit Eins{bluß derer des Be-

urlaubtenstandes, bevor sie aus dem Dienste entlassen sind.

Aus anderen als den in Abs. 1 bezeihneten Gründen darf in Friedenszeiten die Entlassung nit versagt werden. Für die Zeit eines Krieges oder einer Krieg8gefahr bleibt dem Kaiser der Erlaß besonderer Anordnungen vorbehalten.

5) Beamten

S 23.

Die Entlassung wird wirksam mit der Aushändigung einer bon der höheren Verioatlüngbbebörbe des Heimatstaats ausgefertigten Ent- lassunggurkunde. Die Urkunde .wird nicht ausgehändigt an Personen, die verhaftet sind oder deren Verhaftung oder Festnahme von einer Ge- ridtss oder Polizeibehörde angeordnet ist.

Soll sid die Entlassung zugleih auf die Ebefrau oder dié Kinder des Antragstellers beziehen, so müssen auch diese Pexsonen in der Gnt- lassungéurkunde mit Namen aufgeführt werden.

& 24,

Die Entlassung gilt als nicht erfolgt, wenn der Entlassene beim Ablauf eines Jahres nach der Aushändigung der Entlassungsurkunds seinen Wohnstß oder seinen dauernden Aufenthalt im Inland hat.

Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn der Entlassene ih die Staatsangehörigfkeit in einem anderen Bundesftaate gemäß S 20 vorbehalten hat. :

1913.

Q 95 E Z : S 49. __ Ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsiß noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem C&rwerb einer ausländischen Staatsangehörigfkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des Ehemanns oder des geseß- lichen Vertreters erfolgt, die Gb - er Vertretene jedo nur wenn die Vorausseßungen vorliegen, unter denen na den 8 18, 19 die Entlassung beantragt werden fönnte. s its Vie Staatsangehbörigkeit verliert ni ausländischen Staatsangebörigkeit auf \ Genehmigung der zuständigen Behörde seines behaltung seiner Staatsangehörigkeit erbalten hat teilung der Genehmigung ist der deutsche Konsul zu böôren Unter Zustimmung des Bundesrats k 1 dem Reichskanzler angeordnet werden, daß Personen, welc atéangebö igkeit in einem bestimmten ausländishen S werben 1 ' m Abs. 2 vorgesehene Genehmigung nit erte f E H

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S 26.

Deutscher,

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weder seinen verliert seine Staats- ißlgsten Lebensjahrs, ültige Entscheidung au eine Zurück-

Ein militärpflihtige Wobnsiß noch seinen daue angehborigkeit mit der Voller sofern er bis zu diesem Zeit über seine Dienstverpflicht stellung über diesen Zeitpun Ein fahnenflüchtiger Wohnsiß noch seinen dauernoer angehörigkeit mit dem Ablauf vor des Beschlusses, durch den er (S 360 der Militärstraf t Anwendung auf Mannschaften der Reserve und der Ersazreserve, die für fahnenflüchti l sie einer Einberufung zum Dienste keine Folge geleif denn, daß die Einberufung nach Bekan oder nah Anordnung der Mobilmachung W f Grund der Vorschriften d

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Wer auf angebörigfkeit verloren hat, kann von Anhörung der Militärbehörde eingebü daß ihm ein Verschulden nit zur L bürgerung von dem Bundesstaate, dem sagt werden. S7 Gin Deutscher, der fh im Ausland aufhält, kann seiner Staats« angebörigkeit durch Beschluß der Zentralbehörde seines Heimatstaais verlustig erklärt werden, wenn er im Falle eines Krieges oder einev Kriegsgefahr einer vom Kaiser angeordneten Aufforderung zur Rück kehr keine Folge leistet. 7 _ Gebört er_ mehreren Bundesstaaten an, so verliert er durch den Beschluß die Staatsangehörigkeit in allen Bundesstaaten. 8 28 . La s r e E __ Ein Deutscher, der ohne Erlaubnis seiner Regierung în aus- ländische Staatsdienste getreten ist, kann seiner Staatsangehörigfkeit durh Beschluß der Zentralbehörde seines Heimatstaats verlustig erflärt werden, wenn er einer Aufforderung zum Austritt nicht Folge leistet: Gehört er mehreren Bundesstaaten an, so verliert er durch den Beschluß die Staatsangehörigkeit in allen Bundesstaaten.

8 29.

_Der Verlust der Staatsangehörigkeit in den Fällen des: § 2s Abs. 1, 2 und der §§ 27, 28 sowie der Wiedererwerb der Staats angehörigfeit in den Fällen des § 26 Abs. 3 Saß 2 erstreckt si zus gleih auf die Ehefrau und auf diejenigen Kinder, deren ge|eßlihs Vertretung dem Ausgeschiedenen oder dem Wiedereingebürgerten kraft elterliber Gewalt zusteht, soweit sich die Ehefrau oder die Kinder mit ihm in bäusliher Gemeinschaft befinden. Ausgenommen sind Töchter die verbeiratet sind oder verheiratet gewesen sind. E

30, seßes Anwendung der Vorschrift des § würde, muß auf seinen Antrag von dem er si niedergelassen bat, eingebürgert n, wenn er seit dem im S 24 Abf. 1 bezeichneten Zeitpunkt feinen Wobnsiß im Inland be- balten bat und den Erfordernissen des S lbs. 1 entspribt, auch den Antrag innerhalb eines Jahres nab | seßes stellt. Die Vorschrift des § 8 §

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___ Ein ebemaliger Deutscher, seßes die Reichsangehörigkeit werbung und den Verlust der

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ah § 21 des Geseßes über die Er- L U E R E indes- unt Staatsangebörigkeit bom 1. Juni 1870 (Bundes-Gesebbl. S. 355) durch zehnjahrigen Aufent- halt im Ausland verloren hat, muß von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet er si niedergelassen hat, eingebi en, wenn er feinem Staate angebort. __ Das gleiche gilt von dem ehemaligen Angebörig staats oder eines in einen folchen einverleibter vor dem Inkrafttreten des Geseßes vom seine Staatsangebörigkeit durch Aufenthalt außerhalb seines staats verloren hat. Gin militärpflicbtige é Geseßes im Aufenthalt hat und vor diesem Zeitpun s neunundzw aber noch nid vierzigs ] ] seine Staatsange innerhalb dieser 5 verpflichtung herbei Ein fahnenflüchtiger Deuts der im § 26 Abs. 2 bezeichneten 3 ses Gesehes im Inland weden

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ellt. Die Vorschriften sprechende Anwendung. Dritter Abschnitt. Unmittelbare Reichsangehörigkeit. S L Die unmittelbare Reichsangehörigkeit kann verliehen werden

1) einem Ausländer, der sih 1n einem Schußgebiete niedera gen hat, oder einem Eingeborenen in einem Schußs gebiete;

2) einem ehemaligen Deutschen, der {G nibt im Jnland niedergelassen hat; dem ehemaligen Deutschen steht glei; wer von ihm abstammt oder an Kindes Statt angds nommen 1k.

¿ i U Einem Ausländer, der im Reichsdienst angestellt ist und seinen dienstlihen Wobnsiß im Ausland hat, muß auf seinen Antrag dis unmittelbare Reichsangehörigkeit verliehen werden, wenn er Cin Diensteinkommen aus der Reichékasse bezieht; sie kann thm vêérlièhez

werden, wenn er ein soldes Einkommen nit bezieht.