1913 / 193 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Aug 1913 18:00:01 GMT) scan diff

dur den klägerishen Vertreter mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen beim K. Landgerichte Landshut zugelassenen Nets 1nwalt zu seiner Vertretung zu be- stellen. In diesem Termine wird der in der Klage vom 13. März 1913 enthaltene Antrag gestellt werden. Vit Gerichts- beshluß vom 7. August 1913 wurde die öffentlihe Zustellung der Ladung bewilligt und die Sache als Fertensahe erklärt Zum Zwecke der öffentlißen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.

Landshut, den 13. August 1913. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts.

[47571]

Die Maurer Franz Weuz Ehefrau, Katharina t Elsishans, zu Edingen, Bes mächtigter: HNechtsanwalt Dr.

eutsch in_ Mannheim, klagt gegen ihren genannten Chemann, früher zu Edingen, auf Grund der 8&8 1567, 1568 B. G.-B., mit dem Antrage auf Scheidung der am 11. August 1906 zu Edingen geschlossenen Ebe der Streitteile unter Kosten}olge. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechté streits vor die V. Zivilkammer des Großherzog- lthen Landgerits zu Mannheim auf Freitag, den 21. November 1918, Vormittags D Uhr, mit der Auf- forderung, einen bet dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum 3wecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 9. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[47572] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Stefan Hemmer, Lina geb. Zimmermann, in Mülhausen, Schmiedstraße 27, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. Doinet in Mülbausen, Flagt gegen deren Ghemann Stefan Hemmer, z. Zt. ohne bekannten Wohn- und Aufenthalisort, wegen Mißhandlung, mit dem Antrage, die zwishen den Par- teien vor dem Standesbeamten in Iöhblingen am 18. März 1909 ges{lossene Che zu {heiden und den Beklagten für den an der Sceidung allein {huldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündliczen Verhandlung des Rechts: streits vor die Ia Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Mü!hausen i. E. auf den 12. November 19283, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- cung, einen bei dem getan Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedcke der öffentliGen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 18 R 70/13.

Mülhausen i. E., den 11. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[47936] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährigen 1) Erna Bartens, A Lucie Bartens, wohnhaft in Harnover,

ngerstraße 11a, vertreten durch ihren Pfleger, den Gastwirt Friy Müller in Hannover, Bäckerstraße 10, Proz ßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Cochius in Altona, klagen gegen den Slofser Louis Bartens, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Altona, unter der Behauptung, daß der Beklagte kraft Gesetzes verpflichtet ift, ihnen Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Beklagten, durch gegen Sicherheitsleislung vorläufig vollstreck- bares Urteil zu verurteilen, an jede der Klägerinnen wöchentlich im voraus 7,90 4, beginnend mit dem Lage der Klagezustellung, zu zahlen. Die Klägerinnen laden den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Altona auf den 27. Oktober 19213, Vormittags 70x Uhr, mit der Aufforderurg, einen bei dem gedachten Gerichte zugelafsenen Anwalt zu bestellen.

Altoua, den 11. August 1913.

Der Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[47933] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährigen Geschwister Kurt, Herbert und Paul Krah!, vertreten dur ibren Pfleger, den Werkmeister Frit Noel in Berlin, Panksiräße 86 1[l1, Prozeß- bevollmächtigter : Justizrat LWöwenthal in Altona, klagen gegen den Arbeiter Karl Krahl, früher zu Altona, Lerchenstraße 67, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte seit etwa 1 Jahr von seiner Familie getrennt lebt und seit dem Tage, wo er sie verlassen hat, nit mehr für die Kläger, welWe seine ehelihen Kinder sind, sorgt, ferner, daß er wödhentlih 35—40 H verdient, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, den Klägern zu Händen ihres Pflegers an Unter baltébeiträgen vierteljährlich im voraus von der Zustellung der Klage ab 4 225,— zu zablen, und das Urteil für porläufig vollstreckbar zu erklären. Lie Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor bie dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Altona auf den 31. Oktober 1913, Vormittags 10! Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedte der öffentlidben Zustellung pird dieser Auszug der Klage bekannt zemacht.

Altona, den 12. August 1913.

Der Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

(479596) Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Rudolf Wilhelm Saaß in Bremen, geseßlich vertreten our den Generalvormund, Bureau-

Kläger, klagt gegen den Koh Hermann Theodor Alerander Jaituer, z. Z. un- bekannten Aufentbalts, zuleßt röohnhaft gewescn a. d. Weide 6/13, Beklagten, auf Unterhalt gemäß §§ 1708 f. B. G.-B., mit dem Antrage, den Beklagten zur Zablung eines jährlien Unterbal18s von #6 240,— für die Zeit vom 16. Mai 1913 bis 15. Mai 1929, vierteljährlich im voraus zahlbar, zu verurteilen und das Urteil, soweit die Beträge im voraus und für das der Klagerhebunag vorangegangene Vierteljahr gefordert werden, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerihtshaus, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 84 (Eingang Ostertorstraße), auf den 30. September 1913, Vor- mittags 4A ? Uhr, geladen. Zum Zweke der öôffentlichen O wird dieser Auszug der Klage und die Ladung bekannt gemacht.

Bremen, den 11. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts:

Niedlich, Gerichtsfefretär.

[47958] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Frieda Wilhelmine Pauline Willms, vertreten durch ihren Vormund, Arbeiter Nikolaus Bernhard Willms tin Blexerdeih, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Claußen, Bremerhaven, klagt aegen den Schlosser Paul Kleinert aus Schaderthal, zuleßt in Bremerhaven, jeßt unbekannten Aujents- halts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr unehelicher Vater und daher zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet fei, mit dem Antrage, ihn kostenpflichtig zu verurteilen, ibr von ihrer Geburt 19. Suni 1912 an bis zur Vollendung des sehzehnten Lebensjahres als Unterhalt cine im voraus zu entrihtende Geldrente von vierteljährlich 50 446 für das 1. und 2, Lebensjahr und vierteliährlih 45 S für das 3. bis einschl. 16. Lebensjahr, und zwar die rückständigen Beträge {ofort, die fünftig fällig werdenden am 12. September, 12. Dezember, 12. März und 12. Juni jedes Jahres, zu zahlen, auch das Urteil tür vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beïlagte wird ¿zur mündlihen Vers bandlung des Rechtsftreits vor das Amts- gericht zu Bremerhaven, am Hafen 9, auf Moutag, den 20, Oktober 19183, Vormittags §7 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentliben Zustellung wird dieser Auszug der Klage und die Ladung bekannt gemacht. : Bremerhaven, den 8. August 1913. Der Gerichtss{hreiber des Amtsgerichts: Höppner, Sekretär.

[47934] Oeffeuiliche Zustellung.

Die Ebefrau Magdalene Bernhardt, geb. Köhler, in Frankfurt a. Main, Kies- straße 38, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. P. Levi in Frankfurt a. Main, flagt gegen ihren Ebemann, den Postboten Michael Veruhardt, früber in Frankfurt a. Main, jeßt mit unbekanntem Aufent- halt, unter ter Behauptung, daß der Be- flagte am 19. Mai 1913 nach Amerika durchgegangen und sein Aufenthalt un- bekannt fei, daß sie für 2 Kinder zu forgen habe und im Oktober d. Is. ein drittes erwarte, daß sie ven ihrem Mann einen angemessenen Alimentationsbeitrag von monatlih 80 4 für s{ch und thre Kinder fordere, mit dem Antrag: Königliches Landgeriht wolle den Beklagten Tosten- pflihtig verurteilen, an Klägerin viertel- jährli im voraus zu entrihtende Raten von monatlich 80 zu zahlen, und das Urteil, soweit es geseßlich zuläffig ist, für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landger! chts in Frankfurt a. Main auf den 20. Oktober 19%#183, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 104, mit der Auf- forderung, sich durch cinen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtiaten vertreten zu lassen.

Fraukfurt a. Main, den 9. August

1913. i Der Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

[47955] Oeffentliche Zustellung.

Die Karoline Friedmann in Oppenau in Baden, Prozeßbevollmächtigter : Nech18- anwalt Simon in Gelsenkirhen, klagt gegen den Siukkateur Wilhelm Röper, früber in Gelsenkfirhen, Liborius\traße 102, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des von ihr am 17. Februar 1912 unebhelich geborenen und am 21e Februar 1912 gestorbenen Kindes sei, mit dem An- trage auf Verurteilung des Beflagten zur Ara von Entbindung8-, Wochenbett- und Beerdigungskosten im Gesamtbetrage von 300 4 durch vorläufig vollstreckbares Urteil. Zur mündlichen Verhandlung des echtsftreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgeriht in Gelsenkirchen auf den 24. Oktober 1913, Vor- mitiags 9 Uhr, Zimmer 40, geladen.

Gelsenkirchen, den 6. August 1913,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[47943] Oeffentliche Zuftellung.

In der bei dem Amtsgeriht Hamburg, Zivilabteilung XVII, anhängigen Sache der minderjährigen Anita Hildegard Käte Riedel, vertreten durch ihren Vormund, den Glafermeister Hermann Giause in Demmin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Qr. Segalla zu Hamburg, Klägerin, gegen den Kutscher Karl Schwartz, früher zu Hamburg, Viktoriastraße 28 11 b.

Beklagten, wegen Unterhalts, wird der Beklagte zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, -Zivilabteilung XV11, Zivil- justizgebäude, Sievekingplay, - Erdge|coß, Zimmer Nr. 112, auf Dienstag, den 24, Oktober 1913, Vormiitags UR Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diefer Auszug der Ladung bekannt gemacht.

Hamburg, den 5. August 1913. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[47941] Oeffentlicze Zuftellung.

In der bei dem Amtêgeri@t Hamburg, Zivilabteilung 6, E T Sache des minderjährigen Karl Aifred Kluge zu Dreéden, vertreten dur seinen geseßlichen Vormund, Direktor Meding in Dresden, Prozeßbevollmächtigter : Natssekretär Rei- mann daselbst, Landhausstr. 7 111, und Rechtsanwalt Dr. F. C. Wulff in Hamburg, Klägers, gegen den Fabrikarbeiter Karl Friedrich Grünwald, früher zu Hamburg, Silbersackstr. 66 1I1L, bei Schwarm, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhalts, wird der Beklagte zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgeriht in Hamburg, Zivil- abteilung 6, Ziviljustizgebäude, Sieveking- plaß, Erdgeshoß, Zimmer Nr. 104, auf Montag, deu 24. November 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen pustelung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.

Hamburg, den 6. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [47945] /

Der minderjährige Friedrich Wilhelm Domma, geboren am s. Februar 1913 zu Karlsruhe, vertreten durch den Vormund Stadtrechtsrat Neukum in Karlsruhe, klagt gegen den Monteur Karl Stein- hauser, früher in Karlsruhe, jeßt un- bekannten Aufenthalts, unter der Behaup- tung, daß der Beklagte ihm gemäß § 1708 B. G.-B. unterhaltspflichtig sei, 1mt dem Antrage auf kosteafällige Verurteilung zur Zablung cines monatlichen, in Vierteljahrs- raten voraus zu zahlenden Unterhalts- beitrags von 25 M, beginnend mit der Geburt und endigend mit der Vollendung des 16. Lebenéjahres. Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits wird der Be- flagte vor das Serie Amtszericht in Karlsruhe (Baden), Abteilung A 6, auf Dienstag, deu 30, September 19183, Vormittags 9 Uhr, 1. Stock, Zimmer Nr. 8, geladen.

Karlsruhe, den 9. August 1913.

Gerichtsschreibez ei des Großhberzoglihen Amtsgerichts. A 6.

[47935] Oeffentliche Zustellung.

Der Kätner Martin Kwasni in Gar- dienen, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Steffen in Allenstein, klagt gegen die Frau Anna Grusdat, geb. Kwasni, und deren Ebemann, pensionierten Briefträger Gustav Grusdat, früher in Wulkow bei Frankfurt a. O. wohnhaft, jeßt unbekannten Auf- enthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten als Miterben der verstorbenen Gottliebe Kwasni, geb. Kußborski, aus dem notariellen Vertrage vom 9. März 1910 verpflichtet find, dem Kläger die Auflassung des Grundstücks Gardienen Blatt 52 zu erteilen, “mit dem Antrage, die Beklagten fostenpflihtig zu verurteilen, dem Kläger die Auflassung des Grundstücks Gardienen Blatt 52 in Gemäßheit des notariellen Vertrages vom 9. März 1910 zu erteilen, und zwar gegen Eintragung des im ge- nannten Vertrage für den Altsißer Johann Kwaéni vorgesehenen Aus8gedinges und der unverzinslihen, 3 Jahre nah der Auf- lassung fälligen Kaufgelderresthypothek der Gheleute Jobann Kwasni und Gottliebe Kwasni, geb. Kußborski, bezw. derer*Erben im Betrage ven 420 4, und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckEbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Nechts\treits vor die erste Zivilkammer des Königltchen Landgerichts in Allenstein auf den 17. Dezember 19X3, Vor- mittags D Uhr, Zimmer 98, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zw-ecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Allenstein, den 31. Juli 1913. Führer, Gerichls\hreiber des Königlichen

Landgerichts.

{(47948] Oeffentliche Zustellung.

Der frühere Schneidermeister W. Ber- fan zu Charlottenburg, Katserdamm 10, flagt gegen den Forsteleven Josef Macko- wiak, früher in Eberswalde i. Mark, Neue Kreuzstr. 18, jegt unbekannten Auf- enthalts, unter der Behauptung, daß Be- klagter ihm für gelieferte Kleidungsstüde 203,25 4 \chulde, und daß Berlin-Mitte als Erfüllungsort vereinbart sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollslreckbar zur Zahlung von 203 6 25 A nebst 6 9/0 Zinsen seit 1. Januar 1912 an Kläger zu verurteilen. u mündlichen Verhandlung des Rechts- treits wird der Beklagte vor das König- lie Amtsgeriht Berlin-Mitte, Abt. 42, Neue Friedristr. 13—14, 1. Stockwerk, Zimmer 165/166, auf den 11. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Aktenzeichen : 42. C. 1495. 13.

Berliu, den 6. August 1913.

Gerichtsschreiber des Köntglichen

Amtsgerichts Berlin -Mitte. Abt. 42.

[47937] Oeffevtliche Zustellung.

Die Firma Fabrique Invicta Fils de N, Picard & Cie. in La Chaurx de Fonds, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

gorsießer des Jugendamts Rust, Bremen,

Keidak, jegt unbekannten Aufenthalts,

Justizrat Dr. Meyßner in Berlin, Kronen-

sirafie 66/67, flagt gegen den Kaufmann Walter Auerbach, srüher zu Berlin- SHöneberg, Menzelstraße 23/24, jeßt un- bekannten Aufénthalts, unter der Be- hauptung, taß Beklagter ihr für im August 1906 gelieferte Waren ncch 1647 Frs. 80 Cts. nebt Verzugszinsen \chulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 1647 Frs. 80 Cts. nebit 5 9/9 Zinsen feit 19. Juli 1907 zu verurteilen und das Urteil nôtigens falls gegen Sicherheitsleistung für vor- läufig vollstrefbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Kammer für Handelssacten des Königlichen Landgerihts 1l in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 67, auf den 7. November 12183, Vormit- tags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge- laffenen Anwalt zu bestellen. Der Ver- handlungstermin am 17. Oltober 1913 ift aufgehoben. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacit. Berlin, den 11. August 1913. Hesse, Gerihtsschreiber des Königlichen Landgerichts Ik.

[47947] Oeffentliche Zustelluug. 2.D.147.13/1.

Die Firma Kunsterzeugnisse Märkischer Metallwarenindustrie, Snh. Emil Benecke in Berlin-Pankow, Spandauerstraße 40, Prozeßbevollmächtigter: NechtéanwaltHofer in Berlin-Pankow, Wollankstr. 1, flagt gen Georg Ochsenreither, zuleßt in Eberstadt bei Darmstadt, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des Wechsels vom 11. Juli 1913, fällig am 18. Juli 1913, mit dem Antrage: der Beklagte wird fkostenpflihtig verurteilt, an Kläger 500 fünfhundert Mark nebst 6 9% Zinsen seit dem 18. Juli 1913 sowie 7,30 A Wechselunkojten zu zahlen. Das Urteil ift vorläufig voUstreckbar. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin - Pankow, Kissingen- straße 5/6, auf den 31, Oftober 19183, Ra 10 Uhr, Zimmer 23, g2- aren.

Berlin-Pankotv, den 11, AuguE 1913.

Weyraucch, Aktuar, Gerichtsschreiber

des Königlichen Ämtsgerichts.

[47946] Oeffentliche Zustellung.

Der Bergmann Paul Nademacer in Eifel, Bielefeldstr. 14, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Bruns daselbst, klagt eaen den Bergmann Stefan Gumpert, früber in Eickel, Manteuffelstr. 7, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund rüdck- ständigen Logisgeldes mit 28 4 und eines gegebenen Darlehns von 5 4 aus dem Jahre 1912, mit dem Antrage auf kosten- fällige und vorläufig vollstrekbare Ver- urteilung zur Zahlung von 33 4 nebst 40 Sinsen sit 4. Juni 1913. Sur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Bochum auf den 11, No- vember 12913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 44, geladen. Aktenzeichen 23b 0962/13.

Bochum, den 8. August 1913. (L. 8.) Struwe, Amtsgerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[47950] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Reinh. Teer in Berlin, Schlesischestraße 42, Prozeßbevellmächtigter : Justizrat Dr. Max Mcyer in Berlin W. 8, Charlottenstraße 53, klagt gegen den G. Voigt, früher {n Charlottenburg, Wißlebenstraße 41, wohnhaft, jeßt un- bekannten Aufenthalts, unter der Ve- bauvtung, daß der Beklagte wäbrend der Zeit vom 4. Februar 1913 bis 29. April 1913 die in der Klage-ehnung verzeichneten Waren zu den daselbst angegebenen Zeiten und den angeseßten, vereinbarten, avch angemessenen Preisen gekauft und geliefert erhalten habe, mit dem Antrage, den Be- flagten Tostenpflihtig zu verurteilen, an die Klägerin 23,68 4 dreiundzwanzig Mark 68 Pfennig nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 1. Juli 1913 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verbandlung des MNechtssireits wird der Beklagte vor das Köntgliche Amtsgericht in Charlottenburg (Umtsgerihtsplaß) auf den 13, November 1913, Vor- mittags D Uhr, Zimmer 5 Ik, geladen.

Charlottenburg, den 2. August 1913.

Wiebschek, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 46.

[47951] Oeffentliche Zustellung.

Der Kausmann Heinrich Humbvert zu Berlin, Alte Jakobstraße 83, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtéanwalt Justizrat Kolsen & Schmidt in Bexlin, Potsdamer- siraße 116, flagt gegen den Kaufmann Gustav Voigt, früher in Charlottenburg, Witlebenstraße 41 wohnhaft, zurzeit un- bekannten Aufenthalts, unter der Behaup- tung, daß der Beklagte lt. dem Wechsel vom 3. Mai 1913 über 130,35 4, zahlbar am 5. Juli 1913, als Akfzeptant dem Kläger, welher den Wechsel im Regreß- wege eingelöst hat, die Wechselsumme von 130,35 4 und !/z vom Hundert eigene Erroion \{uldet, mit dem Antrage, den

eklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 130,35 6 nebst 6 vom Hundert Zinfen seit dem 5. Jult 1913 an Kläger zu ver- urteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht

în Charlotteaburg, Amtsgerichtsplaß, ay

den 45, November 1918, Vormittag 9 Uhr, Zimmer 55 T1, geladen.

Charlottenburg, den 4. Auguft 1913, Wiebschek, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtéegerichts. Abt. 46,

[47957] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Heinrich Orth in Cöln, Breitestraße Nr. 21, klagt gegen dje Se Wingerath, früher in Cöln, Pfei. iraße 45, je8t ohne bekannten Aufenthalts, ort, unter der Behauptung, daß sie ihm aus Darlehn 212,30 # verschulde, mit dem Antrage, die Beklagte kostenfällig und durch vorläufig vollstreckbares Urteil ¿ur Zahlung von zweihundertzwölf Mark 30 z nebst 49/9 Zinsen seit dem 28. März 1913 zu verurteilen, Zur mündlihen Ver. handlung des Rechtsstreits wird die Be, flagte vor das Königlihe Amtsgericht bier, Abteilung 69, Zimmer Nr. 149, 1. Sto, Justijgebäude am Reichenspergerplag, auf den 30. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, gelaten. 69.C. 1035/1392, Cöln, den 13. August 1913. (L.S.) Engelsfkirchen, Aktuar, Gerichts schreiber des Königlichen Amtsgerichts,

[47944] Oeffeatliche Zustellung.

Die Firma M. Burlin & Co. în Forst f. L, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hawlißky in Forst î. L, flagt gegen den Studenten Mardari, früher in Freiberg in Sachsen, jeßt un- bekannten Aufenthalts, Beklagten, Die Klägerin behauptet, daß ihr der Beklagte aus .dem Jahre 1911 für gelieferte Waren den Betrag von 27,55 46 \{uldet, Sie beantragt, den Beklagten zur Zahlung von 27,55 46 nebst vier vom Hunteit Zinsen seit dem 21. Februar 1912 und zur Tragung der Kosten vorläufig voll- slreckbar zu verurteilen. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits ist auf den 31. Oktober 1913, Vor- mittags 9 ne vor dem Kgl. Amts- geriht in Forst i. L. anberaumt. Dazu wird der Beklagte geladen. Zur öffent: lichen Pultebung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Forst i. L., den 7. August 1913.

Der Gerichts\chreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[47952]

Der Kaufmann Karl Strokorb zu Berlin, Neue Friedrichstraße 38/40, Prozeß- bevollmächtigter : Nechtsagent A. Schulze zu Aüterbog, klagt gegen den Kaufmann Otto Riedel, früher zu Nowawes, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Be- hauptung, daß Beklagter von ihm, dem Kläger, laut Nechnung vom 13. Dezember 1899, Waren zu der daselbst angegebenen Zeit und dem angeseßten, vereinbarten, auch angemessenen Preise im Gesamt- betrage von 120 4 auf vorherige Be- stellung geliefert erhalten habe gleichzeitig mit der Rechnung, daß Beklagter die Ware und Rechnung angenommen hat, ohne Einwendungen zu machen und daß er die Ware verbrauht bezro. veräußert hat, ohne deren Prets an ihn, den Kläger, zu zahlen, mit dem Antrage, dahin zu er kennen: Der Beklagte wird verurteilt, an Kläger 120 nebst 5 9/9 Zinsen seit dem 1, SFanuar 1901 zu zahlen. Die Kosiea des Nechtsflreits werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig voll streckbar. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht “in Potédaæ, Kaiser Wilhelmstraße 8, Hintergebäude, Zimmer A 59, auf den L5. Novemöer 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Potsdam, den 6. August 1913.

(L. S.) JIedckstein, Gerichtsschreiber des Königlichen Amitsgerichis. Abteilung 4b.

[46821] Ocffentliche Zuftellung.

Die Firma L. O. NRehberg in Königs- berg t. Pr., Prozeßbevollmächtigter: Nechté- anwalt Max Möller daselbst, klagt gegen die Frau Emma Teifing, geb. Spangel, unbekannten Aufenthalts, früher in Eydtkuhnen wohnhaft, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte von der Klägerin in der Zeit vom 22. März bis 24. Mai 1910 Waren zum vereiubarten Preise von 74,11 46 zum Geschäfte betriebe gekauft und empfangen habe, daß Zahlung nicht erfolgt sei und daß Klägerin daher neben der Hauptforderung von 74,11 noh 5 9/9 Zinsen von dieier Summe seit dem 24. Juni 1910 ab verlange, mit dew Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen: 1) an die Klägerin 74,11 # nebst 59/9 Zinsen seit dem 24. Juni 1910 zu zahlen, 2) das Urteil für vorläufig vol streckbar zu erklären. Zur möndlien Verhandlung des Rechtsstreits wird èt Beklagte vor das Königlihe Amtsgeridt in Stallupönen auf den 8%, Oktober 19183, Vormittags LO Uhr, Zimmer Nr. 83, geladen

Stallupönen, den 1. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Trimuschat, Amtsgerichtssekretär.

[47953] Kassenzeichen: Erg. L. B. 304 Der Maurer Hugo Stephan aus Lang wiesen in Thüringen, zuletzt in Cafse“ shuldet uns an Gerichtskosten und Neben kosten zu obigen Kasjenzeihen 53 # 93 4. Er wird aufgefordert, dielts Betrag oder einen Teil desselben biunes 2 Wochen an die Gerichtskasse hier i! zahlen oder unter Angabe des Kas!tn/ zeichens portofrei einzusenden, anderensalls aber anzuzeigen, in weldzer Weise er [int Schuld zu berichtigen beabsichtigt. Erfurt, den 25. Juli 1913. Königliche Gerichtskafse.

Schlauch, Neudant i. V-

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1. Unter\uungsfatben.

crfäufe, Verpachtungen, Verdingung Verlosung 2. von Wertpapieren. 5, Kommanditgefellshaften auf Aktien u.

9) Aufgebote, Verlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[47939] Oeffentliche Zustellung.

Geridtsnotar Wiedenmann in Hall als Konkursverwalter über den Nachlaß der Rosalie Beyshlag, Witwe in Hall, Kläger, vertreten dur Rechtsanwalt Bek in Hall, klagt gegen Nobert Bevyschlag, Kaufmann von Hall, nun mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, Beklagten, wegen Bürgsafttregreßforderung, mit dem An- trag, dur ein oegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares8 Urteil für Necht zu erfennen: Beklagter" sei kostenfällig \duldia, an den Kläger 2100 4 nebst Prozeßzinsen zu bezahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Nerhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des K. Landaerichts Hall auf Samstag, den 18. Oktober 19183, Vormittags 9 Uhr, mitder Aufforderung, cinen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Hall, den 14. August 1913. Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts:

Markert.

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[47932]

In Sachen der Lothringer Brauerei, Aftiengesellshaft in Mey-Depvant-les- Monts, vertreten durch thren Direktor Diéqué daselbst, Klägerin, Widerbeklagte, erufungsflägerin, Einspruchsbeklagte,Pro- eßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Burg, Framer und Freudentkt al tin Colmar, gegen 1) den Johann Buchholz eigenen Namens nd als Miterben seiner verstorbenen befrau, Lina geb. Albert, früher Wirts- eute in Großmoyeuvre, jet tin Nilvingen, )) den Werkmeister Friedrich Nieß in Milvingen, Beklagte, Widerkläger, Be- ufungsbeklagte, Einfpruhskläger, Prozeß- evollmächtigter: Rechtsanwalt Boden- eimer in Colmar, weaen Forderung, l U. 199/04; IL D. 90 b/05, ift das Verfabren nach dem Tode der Ebefrau uhholz, geb. Albert, durch Beschluß vom 20. Juni 1906 ausgeseßt worden.

Vir laden nunmehr die Obengenannten, âmlich: 1) Alfred Buchholz in Watten- eid, Freiheits\tr. 19, 2) Paul Buchholz, tüher Wattenscheid, Fretheitsftr. 19, jeßt hne bekannten Wohn- und Aufenthalts- ort, in threr Eigenschaft als Erben und Medténachfolaer ibrer am 6. Oftober 1903 berstorbenen Mutter, Ehefrau Johann uhholz, Lina geb. Albert, persönlich wie uh in der Person ihres Prozeßbevoll- mächtigten Herrn Rechtsanwalts Boden- eimer zur Aufnahme und zur Verhand- fung der Hauptsache in den vom Herrn Vorsizenden anzuberaumenden Termin mit der Aufforderung vor, einen bei dem Kaiserlichen Oberlandesgeriht Colmar zu- gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Vir werden eventuell im Wege des ersaumniésverfahrens beantragen : die be- hauptete Nehtsnahfolge als zugestanden inzunebmen und das Versäumnisurteil om 8. März 1905 mit der Maßgabe Urecht zu erbalten, daß die betden Be- geiten als Miterben ihrer Mutter, der uesrau Johann Buchholz, Lina geb. bert, verurteilt werden, samtverbindlich il deren Ebemann, dem Beklagten zu 1, und dem Beklagten Nteß an die Klägerin P euere 1515,76 nebst 5 9% Zinsen seit + November 1902 zu bezahlen und die Kosten beider Instanzen, soweit sie nicht L erigen Beklagten auferlegt find, zu Veil “a ehtsanwalt : (gez.) Freudenthal. q Mlmar, den 4. August 1913.

n das Kaiserlihe Oberlandeëgertcht

E Colmar.

d ermin zur Aufnahme des Verfahrens i M Berhandlung der Haupisache gegen bi Buchholz in Wattenscheid, Frei- D r. 19, b, Paul Buchholz, früher in \lltenschetd, Fretheits\tr. 19, jeßt ohne „annten Wohn- und Aufenthaltsort, Inge timmt auf den 10. Dezember Il Sh Vormittags 9 Uhr, vor dem L Hilsenat. 2) Die Ladungéfrist wird ‘r, Wochen bestimmt.

q, mar, den 8. August 1913.

ver Vorsißende des Feriensenats des

K. Oberlandesgerichts : (gez.) Noeffs.

N a Beschluß.

le dffentlihe Zustellung der Ladung

Aerminsbestimmung an Paul Buch-

p Q engenaúnt, wird bewilligt. dser nar, den 8. August 1913.

i) liches Oberlandesgeriht. Feriensenat. b) Roeffs, Kreupyel, Dr. Schulz, Fir „3 Hirsch{ch, Weyland. ur ridtige Abschrift : bu Der Gerichtsschreiber Kalserlidben Oberlandesgerichts : (L. S.) (Unterschrift).

9. Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

: Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 16. August

en 2c.

Aktiengesellschaften.

Verdingungen x.

[48192] Versteigerung.

meinem Amtslokal zu Berlin,

steigern.

Cöln, Band 98, Blatt 3884 in

\prüngliß 90 000 dem 40 000

tragen.

M,

(550 000 4) Mark nebst Zinsen im Nange vor.

Rechtsanwalt und Notar

im Bezirk des Köntgl. Kammergerichts. [47912]

Verdingung von Saucerkohl.

Donnerstag, 1913, Mitctctags 12 Uhr, follen 52 000 kg Sauerkfobhl für das Verpflegungs- amt Wilbelmshaven öffentlich verdungen werden. Verschlofsene Angebote mit der Aufschrift „Verdingung von Sauerkohl“ find bis zum Werdingungstermin der unterzcihneten Bebörde. elnzurethen. Die Zuschlagsfrist beträgt längstens 10 Tage.

Die Lieferungsbedingungen liegen im Zimmer 41 der Intendantur zur Einsicht aus; sle können auch gegen Einsendung von 60 „§ von derx Intendantur bezogen werden.

Wilhelmshaven, im August 1913.

Kaiserliche Marineinteudantur. 147910]

Die Lieferung von jährli zusammen: etwa 800 000 m Band, weißleinen, {mal, 60 000 Band, grauleinen, 130 000 Vorlegeband, grauleïinen, 10 000 Band, blauleinen,

55 000 Band, rotbaumwollen, 60 000 Band, \{warzwollen,

1'500 Band, blauw- llen,

000 Strippenband, [{chwarz, 000 Strippenband, |ch{warz, gelbgestreift,

Strippenband, braun, Stck. Bronzereifen Messinghülsen für die Marincebekleidungsämter Kiel und Wilhelmshaven foll vom 1. April 1914 ab entweder auf 1 Jahr oder auf 5 Jahre, mit dem beidersettigen Necht halbjährlicher

Kündigung, vergeben werden.

Lieferungen erfolgen ratenweise. Lieferung8bedingungen liegen zur Ein- sihtnahme in - der Registratur des Be- fletdung8amtes aus oder werden gegen Einsendung von 2 4 abgegeben. Nachproben werden gegen Erstattung der dafür festgesetzten Kosten abgegeben.

Angebotsproben find bis zum 20.

tober 1913,

Angebote, gut vers{klofsen, versehen

mit der äußeren Aufschrift „Angebot auf Bekleidungsmaterialien“ find bis zum Eröffnungstermin, 24. Of- tober 1913, 1% Uhr Vorniittags, an das unterzei{nete Amt einzusenden. Angebotsproben sind von allen Bewerbern, auch von den bisberigen Ltcferern, ein- zureihen. Nicht mit Proben belcgte An- gebote, von wem immer sie abgegeben sind, Aleiben unberüdcksichtigt. Zuschlagsfrist: 6* Wochen.

Marinebekleidungsamt

Wilhelmshaven.

29 12

2 000

80 000 mit

Cr V-

[47911]

Verdingung vou Pflaumenumus. Mittwoch, den LO. September 1918, Mittags 12 Uhr, sollen 21500 kg Pflaumenmus für das Verpflegung8amt Wilhelmshaven öffentli} verdungen werden. Verschlossene Angebote mit der Auf- chrift „Verdingung von Pflaumenmus“ sind bis zum Termin an die Marine- intendantur Wilhelmshaven einzureichen. Die Zuschlagsfrist beträgt längstens 10 Tage. Die Lieferungsbedingungen liegen im Zimmer 41 der Intendantur zur Ein- sicht aus; sie können au gegen Einsendung von 60 - von hier bezogen werden. Wilhelmshaven, im August 1913. Kaiserliche Marineintendautur.

[47909] Berdiugung.

Für die Marinebekleidungsämter “Wil- belmshaven und Kiel soll vom 1. April 1914 der Bedarf folgender Gegenstände auf 1 oder 5 Jahre mit dem Recht gegen- seitiger Kündigung bis zum 30. September ieden Jahres vergeben werden :

|) Renntterlederne Handschuhe.

9) Seidene Landmüßenbänder mit In- {rift aus Aluminium und roter Seide. 3) Seidene Halstücher.

4) Gamaschen aus braunem Segeltuch.

9) Verkäufe, Verpachtungen,

Am Donnerstag, 28. Nugust L913, werde ich Nachmittags um 4 Uhr in mein Linden- straße 16/17, 2 Trevpen, eine Hypothek von (50 009 4) füafzigtauseud Mark nebst 59/9 JIahreszinsen öffentlich meist- bietend geaen sfofortige Barzahlung ver- s Die Hypothek ist auf dem Grund- stück, Grundbuch des Königl. Amtsgerichts Abtei- lung 111 Nr. 20 als Tetlpost von ur- i Nest der im Nangae vorgehend, einge- ra; Nach dem Hypothekenbrief {stehen diefen 50 000 4 andere Hypotheken von fünfbhundertfünfzigtaufend

Sustizrat Eu gen Berthold Auerbach,

den 4, September

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 K.

Die Termine hierzu werden festgeseßt: zu L auf den Vormittags 1 Uhr,

1913, Vormittags 1A Uhr, 1913, Vorwittags LA Uhr.

pünktlih bei dem unterzeihneten Amt ab- gegeben sein. Sie müssen gut verschlossen und durch die Aufschrift :

als Angebot kenntilih gemacht fein.

Angebotsproben sind von allen Bewer- bern ohne Ausnahme besonders vor dem Berdingungstermin einzureichen :

zu 1 bis zum 21. Oktober, Fe Ubr;

i 2 Und 8 Mittags 12 Uhr,

zu 4 und 5 bis zum 4. Mittags 12 Uhr.

Angebote ohne vorber eingesandte Proben werden nit berücksichbtigt. Zuschlagsfrist 6 Wochen, für seidene Tücher und Mützen- bänder bis zur Beendigung der Unter- suchung.

Bedingungen liegen tn der Registratur aus und können für jeden Gegensiand be- fonders gegen Einsendung des Betrages von 1,50 46 in Briefinarken bezogen werden.

Wilhelmshaveu, den 12. August 1913. Kaiserliches Marinebekleidungsauit.

Mittags

bis zum 28. Oktober,

November,

Verlosung x. von Wertvapieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausshließ- lich in Unterabteilung 2.

[47671] GenehmigungsuLkfunde. Mit Allerbhster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Geseßbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Aus- führung des Bürgerlthen Geseßbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Hamm die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldver- {reibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 8 000 000 #, in Buchstaben: „achi Millionen Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zur Ausführung der Hafen- anlage und zum Bau einer Hafenzufuhr- straße, zum Ausbau der Kanalisation und zum Bau einer Zentralkläranlage, zur Er- richtung eines fatholis{hen Lehrerseminars, einer Volkébadeanstalt und eines Berg- amtêgebäudes, zum Ankauf von Grund- stücken, zur Uebernahme von Aktien des Bades Hamm, zur Leistung eines Kosten- zuïchu}ses für den Bahnhofsumbau und zur Tilgung älterer Anleihen. Die Schuldverschretbungen sind nah dem anliegenden Muster auszufertigen, je nah der Lage des Geldmarkts bei der Begebung mit 37 bis 49/6 jährli zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ankauf oder Verlosung von dem auf die Begebung der Anlcibe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden 1. Januar ab jährlich mit 2,1 9%/9 des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen. Rüd- einnahmen aus Verkaufserlösen und An- liegerbeiträgen find zur außerordentlichen Tilgung der Anleihe zu verwenden. Borstehende Genehmigung wird vor- behaltlich der Nechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber“ der Schul d- verschreibungen wtrd eine Gewährleistung vom Staate niht übernommen. Diese Genehmigung ift mit den Anlagen im Deutschen RNeichs- und Königlich Preußishen Staatsanzeiger bekannt zu machen. Werlimn, den 31. Der Minister des Junern. Im Austrage : Im Austrage: (Unterschrift.) (Unterschrift.) E D 1Va, 1845.

F.-M. 1. 10972. II1. 10629.

Sit 1E Der Finanz- minister.

Neglerungsbezirk l: Arnsberg. Suda reibun

der Stadt Hamm (Westf.) Ausgabe 19... Buchstabe. « » Nu «« « Uer +0 «fb / Neichs8währung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Ges nehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom . . ten . . - 1913 (Deuts- scher Neichs- und Königlihß Preußischer A LCOUIGIAEE O e a o a 1913).

Gemäß den von dem Bezirks8aus\chu}se des Negierungsbezirks Arnsberg genehmigten Beschlüssen des Magistrats und der Staot- vèrordnetenversammlung vom 25. April 1913/21. Mai 1913 wegen Aufnahme einer Anleihe von 8 000 000 4 bekennt sich der

Provinz Wesifalen.

R. i

5) Moskitoneße-

29. Oktober 19x83, zu 2 uvd 3 auf den 5. November zu 4 und 5 auf den L2. November Angebote müssen bis zu diesen Terminen

G SUNOT „Angebot auf Handschuhe, Müßenbänder usw.“ deutlich

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F I} D: A 102 t =1-

E

Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns\{uld von M, welche mit .. . Prozent jährli zu verzinsen îst.

Die ganze Schuld wird nach dem ge- nehmigten Tilgungéplane durch Einlösung auézulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen von dem auf die Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden 1. Januar ab spätestens bis zum Schlusse des Iahres3 getilgt. Zu diesem Zwedke wird ein Tilgungsstock gebildet, weldem jährli) wenigstens 2,1 0%/6 des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den ‘e Cal Schuldverschreibungen zuzuführen sind.

Die Auslosung geschieht im Monat September jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Necht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Lie durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen find ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.

Die ausgelosten soroie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be- zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Nückzablung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Dieje Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs- termin in dem Deutschen Yeichs- und Königlih Preußischen Staatsanzetger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Arnsberg und in dem jeweiligen amt- lichen Kreisblatte der Stadt Hamm.

Wird die Tilgung der Schuld dur Ankauf von Schuldverschreibungen be- wirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschret- bungen alébald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen: Geht eins der vorbezeibneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrate mit Genehmigung des Königlichen Regierungs- präsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres, von heute an gerednet, mit .«. . « Prozent jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Nückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Shuld- verschreibung bei der Stadthauptkasse in Hamm (Westf.) und bei den bekannt zu machenden sonstigen Zahlslellen und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fällig- feitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig- kfeitstermine zurüczuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der chreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Nückzahlungs- termine, wenn niht die Schuldverschrei- bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrate zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, fo verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor- legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Sins\cheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor- rift der §8 1004 ff. der Zivilprozeß- ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für fraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vier- jährigen BVorlegungsfrift bet dem Magistrate anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus- ge\{lossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vor- gelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlidh geltend gemacht worden ist, es et denn, daß die Vorlegung oder die gerichtlißhe Geltendmachung nah dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der An- spruch verjährt in vier Jahren.

Mit diefer Schuldverschreibung find halh- jährlidße Zinsscheine bis zum Schluffe des Jahres . . . . ausgegeben ; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeit- räume ausgegeben werden. Die Ausgabe etner neuen Neiße von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthaupilkasse in Hamm (Wefif.) gegen Ablieferung des der älteren Zinsschein reihe betgedrucktenErneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Magistrat der Ausgabe wider-

Magistrat der Stadt Hamm (Westf.)

L ® 8 D . Erwerbs- und MWirtschaft8ge Öffentlicher Anzeiger. | s

¿ Bekanntmachungen.

namens der Siadt durch diese für jeden

Anspruch aus dieser Schuldvers- |.

ofenschaften.

9) - von Rechtsanwalten.

walt Sttrt& » Norsicherun Walidttat8- 22€ ACr11Merillige

beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Jnhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch etnge- gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Aus- fertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

Hamm (Wesitf.), den . . ten... 19.

Der Magistrat. (Faksimilierte Unterschriften des Magistrats dirigenten und eines zweiten Magistrats

mitgliedes.)

(Stadtsfiege!l.)

Ausgefertigt :

(Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Magistrat beauftragten Kontroll beamten.)

Negierungtbezirk Arnsberg. Zinsschein

te Neibe der Schuldverschreibung der Stadt , Buch-

Provinz Westfalen.

zu Hamm (Westf.), Ausgabe 19 . 1aDE 2 M . 6 zu E O0 B Ube E Ae

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Nückgabe in der Zeit vom En ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das QaIbIaNL Vom. « « Teñ B s ten Mt De DEŒ Stadthauptkasse in Hamm (Westf.) oder bei den bekannt gemachten sonstigen Zahl- stellen. :

Damit (Westf), den. „ten «- . 19 © 4 Der Magistrat. (Faksimilierte Unterschriften des Magistrats dirigenten und eines zweiten Magistrats8- mitgliedes.) (Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Der Anspruch aus diesem Zinsschein er- lischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweter Fahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Negierungsbezirk Arnsberg. Erneuerungs\chein für die Zinsscheinreihe Nr Schuldvershreibung der Stadt Hamnrx (Westf.), Ausgabe 19 . ., Buchstabe . Ne t) Uber b. Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Sqhuldverschreibung die . . .. te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom 19 B v et 9. nebst Erneuerungs\chein bet der Stadthauptkafse in Hamm (Westf.), sofern nicht der Inhaber der Schuld- verschreibung der Ausgabe bei dem Magistrate widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Er- neuerungs\{hein dem Inhaber der Schuld- verschreibung auégebhändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. E Den «Len «ic 191 » Trocken\tempel des U P ict Stadtsiegele.) Der Magistrat. (Faksimilierte Unterschriften des Magistrats- dirigenten und etnes zweiten Magistrats= mitgliedes.)

Provinz Westfalen.

[47906] An s Königli}h Numanishes Finanzministerium.

Direktion dexr Generalbuchhalterei. Oeffentliche Schuld. Die 21. Verlosung der Obligationen der 5 9/9 Rumänischen amortifierbaren Reute von 1903 Anleihe von 185 000 000 Francs wird am 19, August /4. September 1913, Vit. 10 Uhr, im Finanzministerium in einem zu diesem Zwecke besonders bergerichteten Saale, in Gemäßheit der im Moniteur Officiel Nr. 245 vom 7- Februar 1906 veröffentlihten Bestimmungen des neuen Verlosungsreglements, stattfinden. Bei diefer Verlosung werden gationen im Gesamtnennbetrage von 1 220 000 Francs gezogen, und zwar: 12 Obligat. zu 5000 Fres. 210 000 { 2500 ) 374 000 e w 2 c 000 bligat. zu einem Ge- samtnennbetrage von Frc8 Es stebt dem Publikum frei, der

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lofung beizuwohnen. Der Finanzminister,