1913 / 199 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Aug 1913 18:00:01 GMT) scan diff

tie Beklagte zur mündlihen Verhand- ; lung des Rechtsstreits vor die erste Zivil- kammer des Königlichen Landgerihts in Ostrowo auf dea 26, November 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge- macht. Ostrowo, den 19. August 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgertchts.

[49543] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Ernestine Siegel, geborene Seidel, in Berlin, Lausigerstraße 16, Prozeßbevollmächtigter : Nehtsanwalt Dr. Straube, Berlin, Charlottenstraße 99, klagt gegen ihren Ebemann, den Shlofser Ludwig Siegel, früher in Treptow bei Berlin, Bouchéstraße 83, jeßt unbekannten Aufenthalts, in den Akten 7. R. 542. 13, mit dem Antrage prinzipaltter: die Che der Parteien zu scheiden und den Be- Ilagten als den allein {uldigen Teil zu erklären, eventualiter: den Beklagten zu verurteilen, die eheliche Gemeinschaft mit der Kläzerin wiederherzustellen. Dee Kläger!n ladet den Beklagten zur münd- lien Verhandlung des NRechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des König- lichen Landaerichts 11 in Berlin SW. 11, Halleshes Ufer 29/31, Zimmer Nr. 40, auf den 20. Jauuar 1814, Vor- mittags 10 Uhr, mit der Auf- forderung, elnen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge- macht.

Verlin, den 18. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I…[.

149316] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterin Berta Sindolka, geb. Laube, in Grünberg, Schlesien, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Glaser in Glogau, flagt gegen ihren Ghemann, den Schloffer Emil Siudolka, früher in (Grünberg, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Be- Tlagte die Klägerin im Jahre 1907 grund- los verlassen und seitdem nichts von sich babe bören lassen, mit dem Antrage auf Beru1teilung des Beklagten zur Her- stellung der ehelihzn Gemeinschaft. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Königlichen Land- gerihis in Glogau auf den 21. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, #ich E bei diesem Gerihte zugelassenen Rechtsanwalt alts Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Glogau, den 16. August 1913.

Der Gerichts\{retber des Königlichen Landgerichis.

[49813] K. Amtsgericht Efßlinugea.

Oeffentliche Zustellung, Ferien- racze. Die Anna Hartmann, geb. am 97. Februar 1913 in Friedrichshafen, ver- treten durch ihren Vormund Stefan Hart- mann, Landwirt in Ludesch, Bez.-Amt Bludenz., Prozeßbevollmächtigter RNechts- anwalt Leuthi in Tettnang, klagt gegen den Iohannes Gihr, Bêcker, mit unbe- fanntem Aufenthalt abwesend, wegen Unterhalt, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, an den Vormund der Klägerin vom 27. Februar 1913 bis zu deren vollendetem 16. Lebensjahr eine in vierteljährlihen Raten von je 60 jeweils am 27. Februar, 27. Mat, 27. August und 27. Nerember voraus- zablbare jährlihe Unterhaltsrente von 240 Æ zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und dies Urteil hin- sichtlich der verfallenen und jeweils fällig werdenden Beträge für vorläufig vollstreck- bar zu erflären. Zur mündlihen Ver- handluna des Rechtsstreits wird der Be- flagte Johannes Gihr vor das K. Amts- geriht in Eßlingen auf Dienstag, den 14.Ofkftober19183, Vormittags 2Uhr, geladen.

Den 20. August 1913.

Gerichtsschreiber K. Amtsgerihts. Weeber.

[49666] Oeffentliche Zufiellung. j

Der Weinhändler Alois Binder tîn Bad Homburg v. d. H., Prozeßbcvoll- mächtigter: Rechtskonsulent Ludwig in Bad Homburg v. d. H., klagt gegen den Max - Lang, früher in Bad Homburg v. d. H., jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Be- klagte als Akzeptant aus dem Wechsel vom 24. August 1912 190 46 schulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 190 nebst 6 vom Hundert Zinsen seit dem 914. Oktober 1912 sowie 60 4 Wechsel- unkosten, dem Beklagten die Kosten des NRechtéstreits aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erk{ären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Ee Amtsgeriht in Bad Homburg v. d. auf den 16. Oktober 1923, Vormit- tas D Uhr, geladen.

Bad Homburg v. d. §., den 19. August

1915: Der Gerichts\{hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[49667] Oeffentliche Zustellung.

Der Weinyändler Alois Binder in Bad Homburg v. d. H, Prozeßbevollmächtigter : Nechtskonsulent Ludwig in Bad Homburg v. d. H, flagi gegen den Mar Lang, früher tn Bad Homburg v. d. H., jegt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß

des Wechsels vom 18, Juli 1912 den Betrag von 120 4 \{chulde, und daß ihm durch den Protest 3 4 Kosten ertitanden seien, mit dcin Antrage auf Zahlung von 120 6 nebst 6 vom Hundert Zinsen seit 1. November 1912 sowie 3,40 4 Wehsel- unkosten, dem Beklagten die Kosten des Nechtsftreits aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlihen Verhandlung des Rechts- treits wird der Beklagte vor das Könfg- lie Amtsgericht in Bad Homburg b d. H. auf den 46. Oktober 2913, Vor- mittags 9 Uhr, geladen.

Bad Homburg v. d. S, den 19. August

1913. E Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[49539] Oeffentliche Zustellung.

Der Großherzogl. S. Hoffpediteur W. Stauvpendahl in Weimar, Prozeßbevoll- mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Kronfeld und Heinecke in Weimar, flagt gegen en Ee Emil Schubert, zuleßt in Berlin-Neinickendorf, Berlinerstraße 22a, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, au? Grund der Behauptung, daß er dem Beklagten 100 46 (einhundert Mark) MNeisevorschuß zum Antritt als Pater für seine Peters- burger Filiale gegeben, diese Stellung, weil er angebiih frank, aber nicht ange- treten habe, sodann am 10. September 1912 60 A6 sechzig Mark abshläglich bezahlt. sodaß ein Restbetrag von 40 # verbleibt, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 40 4 nebft 4 °/o Zinsen seit dem 1. September 1912 an den Kläger zu verurteilen. Zur mündlichen Nerhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin-Wedding in Berlin N. 20, Brunnen- platz, Zimmer 52, auf den 7. Oktober 219183, Vormittags 95 Uhr, geladen.

Bercliu, den 15. Auguit 1918. Voigt, Gerichtsschreiber des Königlichen

Amtsgerichts Berlin-Wedding.

[49538] Oeffentliche Zustellung. Der Theaterdiriktor Herbert Mühlberg in Kudowa, Prozeßbevollmächtigter: Nehts- anwalt Dr. Dienstfertig in Breslau, klagt gegen die Schauspielerin Käthe (Katharina) Busch früher in Breslau, Kaiser Wilhelm- straße 4, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte dur \chriftlihen Vertrag vom 24. April 1913 als Schauspielerin an dem Kur- theater in Kudowa für die Zeit vom 18. Mai -bis 31. August 1913 gegen ein Spielhonorar von 10,00 4 für jede Vor- stellung beschäftigt gewesen und im 88 dieses Vertrages eine Vertragsstrafe von 200 e für den Fall des Vertragsbruchs vereinbart sei, daß die Beklagte sich des Kontraktbruhs \{chuldig gemacht habe, da ße ihr Engagement bei dem Kläger nit angetreten habe, mit dem Antrage: 1) die Befklagte zu verurteilen, an Kläger 300,09 M nebst 49/9 Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen und die Kosten des Netsstreits zu tragen; 2) das Urteil für vorläufig voll- treckbar zu erflären. Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits wird die Be- flagte vor das Königlide Amtsgericht in Breslau, S&weidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer 145, auf den #1, Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, gcladen. Vreslau, den 18. August 1913. Der Gerichtéschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[46814] Ocffentliche Zusiellung.

Die Wohnungs-Kultur-Aktien-Gesfell- schaft, vertreten durch den Vorstand Dr. Jansen, Charlottenburg, Hardenberg- straße 12, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Alexander Jansen T. in Berlin W.. 56, Hinter der katholischen Kirche 2, klagt g?gen den Kaufmann Franz Feilhcnufeld, früber ia Berlin, Kursürstendamm 216, später in Wien 111., Rennweg 9, wohn- haft, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Bekbauptung, daß der Beklagte in die Auszahlung der zur Erwirkung der gegen ibn in den Akten 10 C. 29/13 durch_ das Amtägeriht Charlottenburg erlasjenen einslweiltgen Verfügung bei der Köntglichen Ministerial- Militär- und Baukommission hinterlegten 300 6 zu willigen hat, nach- dem die Nückzabe der mittels der einst- weillzen Verfügung herausbegehrten Gegen- slände erfolgt ist, und daß der Beklagte vervflichtet ist, die durch den Erlaß der einstweiligen Berfügung entstandenen Kosten in Höhe von 36 „#46 zu tragen, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflihtig und vorläufig vellstreckbar zu verurteilen, a. darin zu willigen, daß die mit der Hinterlegungserklärung vom 23. April 1913 bei der Kasse der Königl. Ministerial- Militär- und Baukommission zum Kassen- zeichen H. A. 203/13 hinterlegten 300 nebst den aufgelaufenen Depositalzinsen an Klägerin zurückgezahlt werden, b. an Kläzerin 36 4 zu zahlen. Die Kläaerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsstreits vor das König- liche Amtsgericht in Charlottenburg, Amts- gerichtsplaß, auf den 4, Oktober 19183, Vormittags D Uhr, 11. Stcckwerk, Zimmer 44. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Au8zug der Klage bekannt gemacht. 10. C. 1058/13 9

Charlottenburg, den 26. ult 1913

Der Gerichtsschreiber des Köntglichen Amtsgerichts. Abteilung 10. Noack, Gerichtsakiuar.

[49820] Oeffeutliche Zustellung.

Der Rentier Emil Fraenkel zu Berlin, Kurfürstendamm 264, Prozeßbevoll- mächtigter: Nehtsanwalt Justizrat S. Hey- mann in Berlin, An der Apostelkirhe 8, flagt gegen den Architekten Friedri Taborek, zuletzt in Wilmersdorf, Prinz

ihm der Beklagte als Akfzeptant auf Grund

Regentenstraße 98, jeßt unbekannten

Aufenthalts. Der Kläger trägt vor : Der Beklagte hat im Hause des Klägers, Prinz Regentenstraße 98, vom 1. April d. Is. ab für ti: Zeit bis zum 1 April 1915 eine Wohnung gegen eine monatli{e yor- auszuzablende Miete von 83,359 F ge- mietet. Der Beklagte ist, da er die Miete nit gezahlt hat, gemäß § 2 des Vertrags auf Räumung verklagt und demgemäß durch Urteil des Königlichen Amtsgerichts Charlottenburg vom 29. Mai 1913 in den Akten 46. C. 756/13 verurteilt worden. Gemäß § 2 haftet der Mieter für den Ausfall an Miete auch im Falle der Räumung. Demgemäß hat der Beklagte noch zu zahlen die Miete für Juni, Juli, August und September 1913. Der Kläger beantragt, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 166,70 4 nebit 49% Zinsen seit dem 1. Juli 1913, fernerhin am 1. August 1913 und 1. Sep- tember 1913 je 83,35 X nebst 4/6 Zinsen am Verfalltage zu zahlen, das Urteil auch nôtigenfalls gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg (Amts- gerichtsplaß) auf den 30, Oftober 3913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 59 1, ge- laden. Die Einlassungsfrist ist auf zwet Wogen bestimmt.

Charlottenburg, den 16. August 1913.

Wiebschek, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 46.

[49819] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Glogowtki & Co. in Berlin, Friedrichstraße 208, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ernst Aufrecht in Berlin, Seydelstraße 31, klagt gegen den Carl Schüler, früher in Berlin W. 090, Acenbachstraße 2, jeßt unbekannten Auf- enthalts, auf Grund von Arb:its- und Materialienlieferung im Jahre 1912, mit dem Antrage auf vorläufige vollstreckbare fostenpflihtige Verurteilung zur Zahlung von 61,90 4 nebst 49/6 Zinsen seit dem 1. Februar 1913. Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits wird der Be- flagte vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg, Abteilung 42, auf den 1. November 1913, Vormitiags 91 Uhr, Zimmer 35, 1 Tr., Amtsgerichts- platz, geladen. Aktenzeichen 42 C. 913. 13.

Charlottenburg, den 18. üugust 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[49816] Oeffentliche Zustellung.

Der Fabrikbesiger Gustav Pil zu Danzig-Langfuhr, Hauptstraße 130, Prozeß- bevollmächtigter: Justlzrat Hunrath in Danzig, klagt gegen den früheren Ritter- gutébesißer Franz Klippel, zuletzt in Königsberg i. Pr., Tragheimer Kirchen- straße 56 wohnhaft, jet unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter thm aus dem in Abschrift zu den Akten überreichten Wechsel vom 94. Sanuar 1913 über 38 000 4, zahlbar am 1. Juli 1913, der nach dem in Ab- chrift beigefügten Protest vom 3. Juli 1913 mangels Zahlung protestiert ist, die Wechselsumme von 38 000 #4 verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kosten- vAihtig zu verurteilen, dem Kläger 38 000 4 nebst 69/0 Zinsen seit dem 3. Sult 1913 und 41,90 4 Wechsel- unkosten zu zahlen. Der Kläger lädt den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Kammer für Handels\sachen des Königlichen Land- gerihts zu Danzig, Neugarten 30—34, Zimmer 227, auf den 14. November 3913, Vormittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu besteilen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 14. August 1913.

Grünke, Aktuar, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts.

[49548] Oeffentliche Zustellung. :

Die Deutsche Elektrizitäts-Gesellschaft in Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Neumann in Danzig, klagt gegen den Geschäftsführer Ernst Wiegel, jeßt unbekannten Aufenthalts, früher zu Langfuhr, Lindenstraße 5, unter der Be- Behauptung, daß der Beklagte Geschüfts- führer des Zweigbureaus Danzig bei der Klägerin war und als folcher vertrags- mäßig von Kunden Zahlungen eingezogen, an die Klägerin jedoch nicht abgeführt hat, die bis jeßt einen Betrag von 3000 festgestellt hat, mit dem Antrage, den Be- klagten kostenpflihtig zu verurteilen, an die Klägerin 3000 S nebst 4 9/6 Zinsen seit dem 25 Iult 1913 zu zahlen und das Ucteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet ten Betlagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte streits vor die dritte Zivilkammer des König- lihen Landgerichts zu Danzig auf den 22, Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem cedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zusiellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 19. August 1913. Freder, Landgerichtssekretär, als Gerichts-

\chreibir des Königlihen Landgerichts.

[49821] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Kahmann und Engelking in Bielefeld, Prozeßbevollmächtigte : Rechts- anwälte Justizrat Dr. Berend und Sond- heim in Dortmund, klagt gegen die Ge- \häfteinhaberin Emma Krösche, früher in Dortmund, jeyt unbckannten Aufent- halts, unter der Behauptung, daß Be-

flagte ihr sür käuflih erhaltene Waren

: | Élagten

dem Antrage auf kostenpflichtige, vorläufig vollstreckbare Verurte!lung zur Zahlung von 133,60 4 nebst 59% Zinsen seit 13. Dezember 1912. Zur mündlichen Ver- handlung des Recbtsstreits wird die Be- flagate bor das Königliche Amtsgericht in Dortmund auf den 24. Ofttober 19183, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 149, geladen. Dortmund, den 19. August 1913. Hegemann, Gerichtsschretber des Königlichen Amtsgerichts.

[49549] Oeffentliche Zusiellung.

Die offz:ne Handelsgesellshaft Jakob Großterlinden in Friemersheim, vertreten dur ihren Gesellschafter J. Großterlinden daselbst, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Nechtéanwälte Justizrat Tenbergen und Meisterernst in Duisburg-Ruhrort, klagt gegen ten früheren Wirt, nachmaligen Neisenden Gerhard Bausch. zulegt in Eichelskamy bei Duisburg wohnhaft, jet unbekannten Aufentbalts, unter der Be- hauptung, daß derselbe tn den Monaten April, Mai, Juni und Juli d. I. 5909,00 A6 Kuntenforderungen eingezogen habe und die Ablieferung verweigere, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 5909 #46 (in Buchstaken: Fünftäusendneunhundertneun Mark) nebst 59% Zinsen seit dem 1. August 1913 zu zahlen und die Kosten des Nechtsstreits zu tragen, auch das Urteil gegen Sicher- heitsleistuna für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Nechts\treits vor die 11. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Duisburg auf den 18. November 19X3, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Nechtéanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Duisburg, den 12. August 1913.

Bremer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[49815]

Der Fabrikbesißer Julius Mecklenburg in Berlin-Wilheimsberg, Lüderißzstraße 7, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwalt Her- mann Leiser in Berlin-Hohenschönhausen, Flagt gegen 1) den Oskar Schaefer, 2) dessen Ehefrau Grete Schaefer, zu 1 früher in Gnesen, jeßt unbekannten Auf- halts, unter der Behauptung, daß die Be- klagten ibm aus dem Schuldscein vom 15. Junt 1909 den Betrag von 349,40 nebst 49/% Zinsen seit dem 1. Oktober 1909 verschulden, mit dem Antrage, 1) die Beklagten als Gesamts®uldner zu ver- urteilen, an den Kläger 349,40 4 nebst 49/0 Zinsen seit 1. Oktober 1909 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 2) den beklagten Chemann ferner zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrahte Gut seiner Ehefrau zu dulden, 3) das Urteil für vorläufig voll- streckbar zu erklären. Der Beklagte zu 1 wird zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- geriht in Gnesen auf den 20. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 18, geladen.

Guesen, den 19. August 1913.

Der Gerichtis\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[48933] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister Paul Boide hier, Breiteweg 103, klagt gegen den Kaufmann Gustav Nagel, früher zu Demmin in Pommern, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Bebauptung, daß ihm aus dem am 4. Junt 1904 fälligen Wechsel, welcher dem Schuldner zur Zahlung niht vor- gelegt werden konnte, weil derselbe nit zu erreichen war, der Betrag von 300 und ferner an entstcndenen Unkosten für die Anfragen beim M+ldeamt 70 - zustehen, mit dem Antrage, an den Kläger 300 nebst 49/9 Zinsen seit dem 4. Juni 1904 und 70 H Auslagen zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er- flären. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Köéniglie Amtêgeriht zu Magdeburg, Halberstädterstr. 131, Zimmer 100, auf den 4. November 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Magdeburg, den 9. August 1913.

Blau, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts A. Abtk. 5.

[49540] Oeffentliche Zustellung. Der Bote Hubert Kalkbrenner zu Mül- heim am Rhein, Deuzerstraße 31, Prozeß- bevollmächtigter: Rehztsanwalt Dr. Dünner zu Mülheim am Rhein, klagt gegen den Fabrika1beiter Peter Fasbender, früher in Mülheim am Rhcin, jeßt ohne be- fannten Wohn- und Aufenhallsort, unter der Behauptung, daß Kläger, welher von dem Beklagten ein Haus mit Wirtschafts- betrteb übernommen und zur Sicherheit des Beklagten 500 4 bei der Sparkasse binte:leat hat, auf Betreiben des Be- fein Konzeision€gesuch zurückgezogen habe, und daß Beklagter dadur selbst die Wirksamkeit des Vertrags verbindet und daher auch feinen Anspruch auf Sicherstellung der dem Kläger aus dem Vertrag obliegenden Leistungen habe, mit dem Antrag: I. den Beklagten zu ver- urtetlen: a. darin einzuwilligen, daß der auf den Namen des Bcklagten bei der Sparkasse des Landkreises Müheim am Nhetn zu Mülheim am Rhein auf das Sparkassenbuch Nr. 34 560 im Mai 1908 hinterlegte Betrag von 500 6 nebst den aufgelaufenen Zinsen an den Kläger aus- gezahlt werde, b. die Kosten des Nechts- streits zu tragen; I1. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur

mündlichen Verhandlung des Yÿtechtsstreits

und Portcauslagen 133,60 4 s{ulde, mit j

wird der Beklagte vor das Königlite Amtsgericht in Mülheim am Rbetn auf den 27. Ofëcober 1913, Vormittags 9 Uhr, nach Regentenstraße Nr. 45, Zimmer 7, geladen. Der Kläger hat geltend gemackt, taß das hiesige Amts, gericht zuständig sei, weil der Beklagte in Mülheim am Rhein seinen leßten be, fannten Wohrsig hatte.

IRROS am Rhein, den 14. August Friedri ch, Amtsgerichtésekretär, Gerichts. schreiber des Königlichen Amisgerichts,

E Mair ppa Zustellung.

Die Molkereibesitzerin Elisabetha Bränkel in Nürnberg, Wirthstraße 23, vertreten dur aben publi weig d Kießkalt in Nürn, berg, klagt gegen den Molkerei- und Schrot: müblbesißer Emil Lerbs, früher in Hell mitzheim, Hs. Nr. 100, nun unbekannten Aufenthalts, auf Grund p E Fors derung aus dem Verkauf einer Molkerei samt Zubehör und Einrichtungen, und be. antragt, den Beklagten zur Zahlung von 3637 M 63 Z Kaufpretérest und 49%, Zinsen hieraus ab 15. Juni 1913 zu ver- urteilen und das Urteil ev. gegen Sicher- heitsleistung für A voliftreckbar zu erklären. er Beklagte Emil Lerbs wird hiermit zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits auf Dienstag, den 7. Of; tober 19283, Vorm. D Uhr, vor tq Kgl. Amtsgericht hier geladen.

Scheinfeld, den 20. August 1913.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtegerithts,

[49673]

Der Kaufmann Reinhard Dito Adler in Schwetzingen, ProzeßbevollmäStigter: Rechtsanwalt Dr. L. Müller in Heidel berg, klagt gegen den Kaufmann Theodor Marx von Bromberg, zuleßt in Ham- burg, z. Zt. an unbekanntem Aufenthalt, unter der Behauptung, daß ibm der Be- flagte aus Darlehen vom Jahre 1903 den Betrag von 600 4 \{ulde, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 600 46 sechshundert Mark nebst 4 9/ Zins vom 1. August 1909 an, unter Kostenfolge. Zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großkerzoglihe Amtsgericht in Schwetztngen auf Diens: tag, den 7. Oktober 1913, Vor mittags S2 Uher, geladen. 1. Die Sade ist zur Ferienface erklärt. IT. Die Eln- lassungsfrist i|t auf 4 Wochen festgefeßt.

Schwetzingen, den 16. August 1913.

Ver Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. [49672] Oeffentliche U TUNE, ciner Klage,

Der Jakob Fickeisen in Rheinau, Prozeß bevollmächtigter : Rehtsanwalt Triebé korn in Schwetzingen, klagt gegen den Kauf: mann Stolinsky, früher in Schwetzingen, jeßt an unbekannten Orten, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte an rückständigem und laufenden Mietszins den Betrag von 100 4 s\{chulde, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 100 F einhundert Mark nebst 40/9 Zins seit Klagzu- stellungstag unter Kostenfolge. Zur münd- lichen Verhandlung des NRechtéstreits wird ter Beklagte vor das Großherzogliche Amtsgericht in Schwetzingen auf Diens- tag, den 7. Oftober 19183, Vor- mittags 8} Uhr, geladen. I. Die Sache ist als Feriensache erklärt. 11. Die Ein- lafsungéfrist ist auf 4 Wochen festgeseßt.

Schwetzingen, den 20. August 1913.

Der Gerichtsfchreiber des Großhberzoglihßen Amtsgerichts.

[49314] Oeffentliche Zustellung. Der Möbelhändler Max Bahlmann in Anklam, Prozeßbevollmächtigter : Justizrat Atbrecht in Ueckermünde, klagt gegen 1) den Möbelbändler Hermann Döring, 2) tessen minderjährigen Sohn, den 20 pezier Hermann Döring, vertreten dur seinen zu 1 genannten Vater, früher beide in Stettin, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten dem Kläger für die in den Jahren 1910/11 auf Kommission gelieferten Möbel und Pclstersahen einen Mestbetrag von 916750 M nebst 49/0 Zinsen seit dem 13 September 1911 sch{ulden, mit dem Antrage auf kostenlästige Verurteilung der Beklagten zu 1 und 2 als Gesamtschuidner zur Zahlung der vorstehend genannten Beträge, und das Urteil auch für vorläufig vollstrecktar zu erklären. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Ucckermünde auf den 4. November 1913, Vormittags 94 Uhr, geladen. Ueckermünde, den 28. Juli 1913. Nigzel, Amtsgerichtsassistent, Gericht schreiber tes Königlichen Amtsgerichts.

S ERES E E DRIE L P M R emer A

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2.

[49687] Verdiuguns. ; Die Lieferung von rd. 600 000 Klinker 1. Sorte für Pflasterarbeiten auf den Marineluftshiffplaz in Nordholz bei Cur- haven fol am 3. September 1918, Vormittags 122 Uher, verdungen werdel- Bedingungen liegen im Annahmean! der Werft aus, werden au, soweit der Vorrat reiht, gegen zusammen 0,70 ostfrei versandt. Gesuche um Ueber- endung der Bedingungen find an das Annahmeamt der Werft zu richten. Bestellgeld nicht erforderlich. E Wilhelmshaven, den 21. August 191% Beschaffung®sabteilung

der Kaiserlichen Werft.

Die Angebote sind versiegelt und mit der

der Zuschlagsfrist

. Untersuchungsfachen.

1

9, Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl 3, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. s G

. Verlosung 2c. von Wertpapieren. 5», Kommanditgesellshaften auf Aktien u

m

3) Verkäufe, Verpachtungen,

Verdingungen 2.

[47911] Verdingung vou Pflauwmenmus.

Mittwoch, den LO. September 1913, Mittags 12 Uhr, sollen 21500 kg Pflrumenmus für das Verpflegungsamt verdungen werden. Verschlossene Angebote mit der Auf-

Wilhelmshaven öffentlich

chrift „Verdingung von Pflaumenmus“

snd bis zum Termin an die Marine- intendantur Wilhelmshaven einzureichen. längstens 10 Tage. Die Lieferungsbedingungen liegen im Zimmer 41 der Intendantur zur Ein- sit aus; sie können auch gegen Einsendung

Die Zuscblagéfrist - beträgt

von 60 S von hier bezogen werden. Wilhelmshaven, im August 1913. Kaiserliche Marineintendantur.

[47912] Verdingung von Sauerkohl. Donnerstag, 1913, Mittags 12 Uhr, 52 000 kg Sauerfkfohl für das Verpflegungs-

amt Wilbelmsbaven öffentlich verdungen Berschlossene Angebote mit der

werden. Aufschrift sind bis unterieichneten Behörde einzureichen. Zuschlagsfrist beträgt längstens 10 Tage.

Die LUeferungsbedingungen Zimmer 41 der Intendantur zur Einsicht aus; se können auch gegen Einsendung von 60 „Z von der Intendantur bezogen werden.

Wilhelmshaven, im August 1913.

Kaiserliche Marineintendantur.

[49695]

Verdingung der Lieferung von §8000 900 Ks Portland- Zement bezw. Eisenportland-Zement. Die Verdingungsunterlagen können bei nserer Hausverwaltung, Kaiser Friedrich- Ver 3, hierselbst, eingesehen, auch gegen tertofreie Einsendung von 50 S in bar (nicht in Briefmarken) bezogen werden.

„Verdingung von Sauerkohl“

Aufschrift: „Angebot auf Lieferung Port- land-Zement bezw. Eisenportland-Zement“ versehen bis zum 30. August 1913, Vormittags 103 Uhr, dem Zeitpunkte ter Cröffnung, Ztmmer 3, Kaiser Friedrich- Ufer 3, postfrei an uns einzureihen. Ende y 15. September 1913, Nachmittags 6 Uhr.

Cöln, im August 1913.

Königliche Eisenbahnudirektiou.

4) Verlosung 2. von Wertpapieren. Die Bekanntmachungen über den Verlust

bon Wertpapieren befinden sich aus\chließ- lih in Unterabteilung 2. [Qliel

149730] Genehmigungsgurfkfunde. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen puir hierdurch auf Grund des § 795 des Vürgerlichen Gesezbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Aus- "ührung des Büraerlichen Geseßbuhs vom 16, November 1899 dem Provinzialver- bande der Provinz Westpreußen die Ge- nebmigung zur Ausgabe von Schuldver- reibungen auf den Inhaber bis zum Fetrage von 50000000 Æ, „Fünfzig Nillionen Mark“, nach Maßgabe der test Mustern für die Schuldverschrei- ingen, Zinsscheine und Erneuerungsscheine ingehefteten Bedingungen zwecks Be- baffung der Mittel zur Verstärkung der Vetriebsmittel der Provinzialhilfskasse. „Diese Genehmtgung wtrd vorbehaltlich S Rechte Dritter erteilt. Für die Be- wedigung der Inhaber der Sculdber- ¿Areibungen wird eine Gewährleistung lens des Staates nicht übernommen. „Deese Genehmigung ist mit ihren An- en im Deutschen Neichs- und Königlich aßishen Staatsanzeiger bekannt zu Ml en. Verlin, den 31. Juli 1913. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen uud Forsten. Im Auftrage: (Unterschrift) Der Minister Der Finanz- des Junecn. minuistec. | Unteren: u Ee) nterschrift. ntershrift. N, d. J. 1Va 1850. Ah Pf C 1. À lilo 5911. b M. 1. 10970, 11 10806.

„Vorstehende Genehmigung zur Ausgabe ¿, Schuldyershreibungen tes Provin- ¿verbandes der Provinz Westpreußen

den 4, September follen

zum Verdingurgstermin der Die

liegen im

E Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staalsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 23. August

. Aktiengesellschaften. |

Bedingungen gemä

dingungen hterdurh bekannt gemacht Danzig, den 20. August 1913. Der Landeshauptmann der Provinz Westpreußen.

Bedingungen für die

auf den Inhaber zialverband der

durch den Provinz

50 000 000 J.

Provinzialhilfskafse (Reglement

gebung der auf

Inhaber lautende, unkündbare Schuldverschreibungen der Bezeichnung: „Schuldverschreiburg des Provinztal- verbandes der Provinz Westpreußen, VIIT. Ausgabe“, auszustellen und auszugeben.

derjenigen Darlehen nicht nach Maßgabe des vorbezeichneten NRegle- ments gewährt find. Er darf den Betrag von fünfzig Millionen Mark nicht über- schreiten.

S D

Die Schuldverschreibungen werden ‘in Abschnitten von 500, 1000, 2000 und 3000 4 nah dem beigefügten Muster aus- gefertigt.

Die Ausfertigung geschieht unter der Aufsicht des Landeshauptmanns, der ins- besondere darüber zu wachen hat, daß die im § 1 vorgezeihnete Grenze niht über- schritten wird.

Die Anzahl der ausgefertigten Stücke und deren Betrag find öffentlich bekannt zu machen.

S3, Die Swuldverschreibungen werden jähr- lih mit 37 bis 49/9 verzinst. Die Zinsen werden halbjährliÞh am 1. April und 1. Oktober gezahlt. Den Schuldverschreibungen werden zu diesem Zwecke Zinsscheine auf je 20 halbe Jahre nebst Erneuerungs\cheinen nah den beigefügten Mustern beigegeben. Die Zablung der Zin)en erfolgt gegen Nüdkgabe ter betreffenden Zinsscheine vom Verfalltage ab aus der Landeshauptkafse. Der Anspruch aus einem Zinsschein erlischt, wenn der Zinsschein innerhalb von vier Jahren vom Ablauf des Kalender- jahres, in welchem er fällig geworden, nicht zur Zahlung vorgelegt worden ist. Erfolgt die Vorlegung, fo verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nah Ablauf der Borlegungsfrist. Der Vor- legung steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus dem Zinsscheine gleich. Mit dem Ablaufe des zehnjäbrigen Zeitraums werden nach vorheriger ôffent- licher Bekanntmachung die neuen Zins- scheine dem Einlieferer des Erneuerungs- \heins ausgereicht, fofern niht der In- haber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Kommission für die Wesipreußische Provinzialhilfskasse widersprohen hat. In diejem Falle sowie beim Verluste des Erneuerungs\cheins erfölgt die Aushändi- gung der neuen Zinsscheinreibe nah Ab- lauf der für die Umwechselung bestimmten Frist an den Inhaber der Schuldver- \hreibung.

& 4

Die Tilgung der Schuldverschreibungen geschieht durch ihre allmählihe Einlösung aus einem zu diesem Zweck gebildeten Tilgungsstode, welchem jährli wenigstens ein Prozent des Nennwerts der ausgegebenen Schuldverschreibungen unter Zuwachs der auf die eingelösten Schuldver1chreibungen ersparten Zinsen zuzuführen ist. Sie be- ginnt nah Ablauf des auf die ersie Aus- gabe folgenden Rechnungtjahres.

Die Einlösung wird, wenn sie dur Ankauf nit vorteilhafter bewerkstelligt werden kann, im Wege der Aufkündigung nach vorgängiger Bestimmung durch das Los vorgenommen. Die Auslosung erfolgt in diesem Falle alljährli6 im Monat April, die Bekanntmachung der ausgelosten und zu kündigenden Schuldverschreibungen, welche die leßteren nach Ausgabe, Buch-

Ip ede der Provinzialhilfskasse ul, Ausgabe bis zum Betrage von

stabe, Nummer und Betrag bezeichnen muß, in den Monaten Mai bis Juli, die

50 006 000 4 wird nebst den zugehörigen h 8 795 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesezbuchs § 6 der Be-

Ausgabe verzinsliher Schuldverschreibungen Provin- i Westpreußen für Zwecke der Provinzialhilfskasse V ITI. Ausgabe bis zum Betrage von S

S 1.

Der Provinzialvertand der Provinz | nah Westpreußen t befugt, für Zwecte der vom 14. März/29. April 1889, veröffentlicht in den Regierungs-Amtsblättern zu Danzig Nr. 24 von 1889 und zu Marienwerder Nr. 25 von 1889) nah vollständiger Be- 1g d rund der mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen, für Landwirtschaft, Domänen und Fersten und des Innern vom 21. Juni 1901 auszufertigenden Provinzial- anleihesheine VIT. Ausgabe bis zum Be- trage von zehn Millionen Mark ander- weit Geld anzuleiben und darüber auf den seitens der Gläubiger unter

Der Gesamtbetrag der auszugebenden Schuldverschreibungen darf den Betrag i übersteigen, welche aus dem Provinzialhilfskassenfonds

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 „4.

Einlösung vom 1. Oktober desselben Jahres an.

Der Provinzialverband hat das Recht, . | den Tilgungsstock zu verstärken sowie sämtliche noch umlaufende Schuldver\chrei- bungen mit einer Frist von mindestens sech8 Monaten zur Einlösung zu kündigen, in welchem Falle die Kündigung sofort öffentlih bekannt zu machen und die Be- fanntmahung in den beiden nädchsten Monaten je einmal zu wiederholen ist. Auch die durch Ankauf behufs der Tilgung erworbenen Schuldverschreibungen find be- kannt zu machen.

S 5.

Die Auszablung des Kapitals für die ausgelosten Schuldverschreibuvgen erfolgt ihrem Nennwert aus der Landes- hauptkasse an den Vorzeiger der Schuld- verschreibungen gegen deren Nückgabe. Mit den Schuldverschreibungen find zugleich die ausgereihten, nah dem Zahlungstermin fällig werdenden Zinsscheine etnzuliefern.

Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital abgezogen und zur Ein- lôsung dieser Scheine verwendet. Die Nummern der ausgelosten, niht zur Ein- lôsung eingereihten Schuldverschreibungen sind in den nah S 4 zu erlassenden Be fanntmachungen in Erinnerung zu bringen. Werden die Schuldverschreibungen dessen ungeachtet binnen dreißig Jahren nah dem Zahlungstermine weder zur Einlösuna vorgelegt, noch der Bestimmung unter § 7 gemäß als verloren oder vernictet behufs Erteilung neuer Schuldverschreibungen an- gemeldet, jo werden sie nach Ablauf der Frist zum Besten der Provinztalhilfékasse als getilgt angesehen. Erfolgt die Vor- legung, so verjährt der Anspruch tin zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungs- frist an. Der Vorlegung steht die geridt- lihe Geltendmatung des Anspruchs aus der SULODer Metan glei.

8 6,

Alle die Schuldverschreibungen betreffen- den öffentlihen Bekanntmachungen erfolgen durch die „Danziger Zeitung“, die , Danziger Allgemeine Zeitung“, den „Graudenzer Geselligen“, die Regierungsamtsblätter der Provinz Westpreußen und den Deulschen NReichs- und Königlich Preußischen Staats- anzeiger.

Sollte eins dieser Blätter eingeben oder die Kommission für die Westpreußische Provinztalhilfskasse andere Blätter für die Veröffentlihung wählen, so muß im ersten Fall ein anderes Blatt gewählt und in beiden Fällen die erfolgte Aenderung durch die übrig bleibenden, bezw. durch die bisher benutzten Blätier öffentlih bekannt gemacht werden.

j S

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernihteter Schuldver- schreibungen erfolgt nach Vorschrift der SS 1004 ff. der Zivilprozeßordnung. Zins- heine und Erneuerungs\cheine konnen weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch kann nach dem Ermessen der Kommission für die Westpreußi\che Provinzialhilfskasse demjenigen, welcher vor Ablauf der vierjährigen Vorlegungs- frist 3) den Verlust eines Zins\cheines bei der Kommission anmeldet, der Betrag des Zinsscheines, wenn letzterer bis zum Ablauf der Vorlegungsfrist nicht vorgelegt oder der Anspruh aus dem Scheine nicht gerihtlih geltend gemacht worden ist, nach Ablauf der Frist N werden.

Für die Sicherheit der ausgegebenen Schuldverschreibungen und deren Zinsen haften in erster Reihe die der Provinzial- hilfsfasse gehörigen, auf Grund des oben bezeichneten Reylements erworbenen Dar- lehnsforderungen, der Reservefonds und das Stammvermögen der Provinzialhilfs- kasse, in zweiter Reibe aber auch das übrtge Vermögen des Provinztalverbandes. S9

Der Provinzialaushuß überwacht die Befolgung der vorstehenden Vorschriften.

Muster A. (Muster zu den Schuldverschreibungen des Provinzialverbandes der Provinz West- preußen für Zwecke der Provinzialhilfs-

fasse.) SqMultverschreibung des

Provinzialverbandes der Provinz West- preußen für OUREE der Provinztialhilfs-

asse. (Wappen der Provinz.)

V1IIT. Ausgabe, Buchslabe . . . Nr... His S Mark Reichswährung. Der Provinzialverband der Provinz Westpreußen s{huldet unter den umfeittg abgedruckten Bedingungen dem Inhaber diejer Schuldverschreibung

(wörtlich) . .. Mark, verzinélih zu . . 9% jährlich.

Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des XXXV 111. Westpreußisen Provinzial- landtags vom 5. März 1913 und der mit

Niederlassung 2 Unfall- und I: Bankausweise.

pt DOLIN

schaft, Domänen und Forsten, des Innern und der Finanzen vom . . ten . . . 1913. Danzig, im 191. (Siegel des Landeshauvtmanns.) Die Kommission für die Westpreußische Provinzialhilfskasse. (Faksimile der Unterschriften.) Landeshauptmann. Mitglied. Eingetragen tin das Negister, Blatt . Auszefertigt. Der Kontrollbeamte. (Eigenhändige Unterschrift.)

e Muster B.

(Muster zu den Zins\cheinen.) Provinz Westpreußen.

Erster (bis zwanzigster) Zinsschein . « . „te Reibe zu der Schuldver|chreibung des Provinzialverbandes der Provinz West- preußen für Zwecke der Provinzial hilfskasse.

VIII. Ausgabe, Buchstabe

. über M S (wörtlih) zu . . . . Prozent Zinsen über

M s A QVOLtUM).

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Nückgabe am …. .ten 19. . und späterhin die Zinsen der vor- benannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom is mit (in Buchstaben)

Pfennig bei der Landeshauptkasse der Provinz Westpreußen in Danzig. _Donzig, im 19 (Trockenstempel des Siegels des Landes8- : _hauptmanns.) Die Kommission für die Westpreußische Provinzialhilfskafse. (Faksimile der Unterschriften.) Landeshauptmann. Mitglted.

- Der Anspruch aus diesem Zinsschein er- lisht mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanfpruh fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Landeshauptkasse zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweter Iahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruhs aus dem Zinsschein gletch.

Muster C. (Muster zu den Erneuerungsscheinen.) Provinz Westpreußen. Erneuerungs\chein Pepe ens es Provinzialverbandes der Provinz Westpreußen für Zwecke der Provinzta1hilfskasse. _V1I1. Ausgabe, Buchstabe . . , Nr.…., 6 (wörtlich) zu .. . Prozent Zinsen.

Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vourbezeich- neten Schuldverschreibung die .. .. te Reihe Zinsscheine für die zehn Jahre 19. . bis 19 . . nebs Erneuerungs\chein bet der Landeshauptkasse der Provinz West- preußen in Danzig, sofern nicht der In- haber der Schuldverschreibung der Aus- gabe bei der Kommission für die West- preußishe Provinzialhilfskasse wider- \prochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebs Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausge- bändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Danzig, im 19 (Trockenstempel des Siegels y hauptmanns.) Die Kommission für die Weslpreußische Provinzialhilfskasse.

4 ie der Ren andes- ; erKontrollbeamte. hauptmann. Mitglied. (Eigenhändige Unterschrift.)

Bon der zur Erbauung des Schlacht- hofs und zur Erweiterung der Gasanstalt aufgenommenen V. Aulcihe sind für das Nechnungejahr 1913 folgende Stücke aus- gelost worden :

Buchstabe A à 1000 4: Nr. 148 246 502.

Buchstabe B à 500 (: Nr. 682 718 719 819 863 1059 1072 1093 1118 1177 1283 und 1299.

Buchstabe C à 200 4: Nr. 1476 1525 1542 1551 1593 1808 1849.

__ Der weiterhin noch zu tilaende Betrag ist durch Ankauf gedeckt. Die Inhaber der angegebenen Anlethescheine wollen am 1. 10. 13 Kapital nebst Zinsen gegen Nückgabe der Anleihescheine bei unserer Stadthauptkasse in Empfang nehmen. Die Verzinsung hört mit dem 1. Ok- tober 1913 auf. Gleichzeitig erinnern wir an die Etn- lôfung folgender bisher noch nicht ein- gelösten Stücke,

Ausgelost zum 1. 10. 1911 : Bucst. B Nr. 648 à 500 4. Buchst. © Nr. 1461 und 1552 à 200 4.

des Landes-

Allerhöchster Ermächtigung erteilten Ge- nehmigung der Minister für Landwirt-

Spandau, 18. August 1913. Der Magistrat. [49512]

Erwerbs- und

1913.

Wirtschaft8genossenschaften. c. von Rechtsanwalten.

validitäts- 2c. Versicherung.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[49150]

Jn Ausführung der Beschlüsse der Auf- sihtsratsfizung vom 13. 1. 13 und der Generalversammlung vom 14. I. 13 wird beschlossen, M4 7250,— Nachschüsse zurück- zuzahlen.

Cöln, den 19. August 1913.

Hôtel- und Automat- Betriebsgesellshaft m. v. 9.

Der Auffichtörat, Gewerkschaft Hüpstedt Kalisalzbergwerk.

Bei der am 7. August 1913 gemäß § 5 der Anleibebedingungen unserer Obli- gationganleihe vom 15. August 1910 vor- genommenen Auslosung von 60 Stück Teilschuldvershreibungen über je 1000 # sind folgende Nummern ge- zogen worden :

1762 279 S6 170 963 313 314 335 418 419 437 438 450 478 484 456 289 735 741 T43 792 811 815 894 913 922 942 956 966 983 1014 1038 1064 H L400 1164 1194-1197 1202 1222

5 1

186

1961 1262 1325 1351 1354 1367 1441 1659 1665 1737 1769 S2 1901 1902 1906. 1927 1935.

Die Verzinsung der ausgelosten abge- stempelten Teilschuldvershreibungen hört mit dem 1. Januar 1914 auf. Die Rü- zahlung dieser Teilschuldverschreibungen erfolgt gegen deren Einlieferung mit den dazugehörigen, noch niht fälligen Zins- scheinen am L. Jauuar 1914 tei den Bankhäusern

Hermann Schüler in Vochunm,

Albert Horunthal in Hildesheim sowte bet unserer Kasse in Hüpstedt. Wir machen no darauf aufmerksam, daß die nicht zur Abstempelung eiuge- reichten Teilschuldverschreibungen, deren Verzinsung mit dem 1. April 1913 aufgehört hat, nebst den zugehörigen Zins- scheinen gleihfals bei vorgenannten Zahlstellen zur Rückzahlung jederzeit ein- gereiht werden können.

Hüpstedt, den 20. August 1913. Gewerkschaft Hüpstedt. DerVorfitzendedes8Grubenvorftands :

H. Grimberg. [49688]

5) Kommanditgesell- schaften auf Aktien und Aktiengesellschaften.

Einladung zur 4. ordentlichen Ge- ueralversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 3. September cr., Nachmittags 3 Uhr, nah Pofen beim Herrn Justizrat Cichewicz, Wilhelms-

play 18. Tagesordnung :

1) Vorlegung der Bilanz und des Ge- schäftsberichts pro 1912/13.

2) Annahme ter Bilanz und Erteilung der Decharge.

3) Wahl des Aufsichtsrats. [49719]

Miloslatww, den 22. August 1913.

J. Smodlibowski Act. Ges.

F, Smodlibowski, Borstand.

14%11] Kreis Altenaer

Schmalspur-Eisenbahnen. Die dietjährige Auslosung der zu tilgenden Schuldverschreibungen unserer Anleihen von 1893, 1902 und 1903 findet am Sounabend, den 27. September d. Js., Nachmittags 3 Uhr, in unseren Verwaltungsgebäude hierselbst vor einem Notar statt. Lüdeuscheid, den 19. August 1913,

| Die Direktion. \jolzstoff- und Papierfabrik zu Schlema bei Schneeberg. Bei der heute stattgefundenen Aus- losung von 21 Stük Schuldscheinen unserer 43 °/6 Anleihe sind die Nummern: 20/80 99 170.274: 279 904 D115 349 366 371 410 461 463 471 508 607 632 640 667 und 675 gezogen worden. Die Inhaber dieser Schuldscheine werden hiermit aufgefordert, dieselben mit Er- neuerungs- und Zinsscheinen bis Jahres-

schluß bei Abt. Heutschel «&

Vereinsbank, Schulz, Zwickau, Frege «& Co., Leipzig, Mitteldeutsche Privatbank A.-G., Dresden, oder in unserem Kontor in Niederschlema einzureihen und vom 31. Dezember 1913 ab den Gegenwert dafür in Empfang zu nehmen. Niederschlema, den 18. August 1913, [49509] Der Vorstand.

770

Michael. Bracht.

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