1913 / 201 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Aug 1913 18:00:01 GMT) scan diff

A F 2E

nehmigung des Reichskanzlers (Neichs- Koklomtalamts).

__In den Bedingungen is insbesondere festzustellen, welche Nachteile den Schuldner bei nit retzeitiger Zahlung treffen, fowie unter welchen. Vorausseßungen die Gefellscbaft befugt ist, die vorzeitige Nück- zahlung der Hypotheken zu verlangen.

G O.

& 16, 17 und 18 Abs. 1 des Hypotheken- bankgeseßes vom 13. Juli 1899 (R.-G.-BIlI. S. 375) finden mit der Maßgabe An- rendung, daß die Gesellschaft in die Dar- lehnsbedingungen eine dem § 17 des Hypo- thekenbankgeseßes entsprehende Bestim- mung aufzunehmen hat. S9,

Anträge auf Genehmigung von Darlehen kann die Gesellshaft ohne Angabe der Gründe zurüdckweisen.

6) Die Pfandbriefe. S 690.

Die Gesellschbaft gibt verzinsliche Pfand-

briefe aus. Tie Pfandbriefe werden von zwei Vor- standsmitgliedern unterzeinet. Zur Untez- zeibnung genügt die im Wege der mechani- ichen Vervielfältigung hergestellte Namenée- unterschrift. :

Die Ausgabe von Pfandbriefen, deren Ginlöfungswert den Nennwert übersteigt, ist unzulassig. |

S Ol

In den Pfandbriefen sind die für das Necbtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Pfandbriefglaubigern maßgebenden Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Kündbarkeit, ersichtlih zu macben.

S b2.

Die Pfandbriefe sind seitens der In- haber unfündbar, seitens der Gesellscaft fündbar. Die Gesellschaft darf auf das Recht zur Rückzahlung höchstens für einen Zeitraum von zehn Jahren verzichten. Dic Rückzahlung der Pfandbriefe erfolgt im Wege der Kündigung oder der Auslosung oder des freihändigen Ankaufs.

63.

Die Pfandbriefe nebst Zins- und Er- neuerungesceinen werden na den von | Vorstande und dem Aufsichtsrat sfestzu- stellenden Mustern ausgefertigt. Ver Nennbetrag der einzelnen Stücke soll nit unter 100 Æ betragen.

Q 0E

Für die jährli zu zahlenden Zinsen werden den Pfandbriefen Zinsscheine auf ¿chn Jahre und ein Erneuerungsschein be1- gefügt. Gegen Einlieferung des Grneue- rungs\ceines werden neue Zins- und Er- neuerungs\ceine ausgegeben. Die Zinfen find an den von dem Vorstande näher be- fannt zu mabenden Stellen zahlbar.

Die Auslosung der zur Rückzahlung be- stimmten Pfandbriefe erfolgt in Gegen- wart eines Richters oder Notars, der dar- uber cine Verbandlung aufnimmt. Die gezogenen Nummern sowie der Ort und die Zeit der Rückzahlung werden dreimal in angemessenen Zwischenräumen durch die Gesellschaftsblätter bekannt gemacht; das erste Mal wenigstens sechs Monate vo dem Nüczahlungstermin, mit welchem die Verzinsung aufhört. :

Die Nüctzablung erfolgt gegen Einliefe- rung der Pfandbriefe und der nicht fälligen Iinssceine. Die Einlösung der Pfand- briefe erfolgt zum Nennwerte.

S 65. elieferten Pfandbriefe 64 en in Gegenwart eines des und eines Vertre e als „ungult rüber wird ein Pro

c

standsmital

stempelt. Hi aufgenommen. 66. Der Gesamibet der im Umlauf b findliben Pfandbriefe muß in Höbe des Nennwertes jederzeit durch Hypotheken in nindestens gleicher Höhe und mindestens aleibem Zinsertrage gedeckt sein. Als eckung dürfen nur jolhe Hypotheken 1

g Y E Lv 2 d

2g ee

è-F

u. r

nen, die den Erfordernissen der §S 951 58 dieser Sabung entsprehen. Die eleibung darf die erste Hälfte des Wertes es Grundstücks (S 52) nit übersteigen. Hypotheken, die nicht zur ersten Stelle cingetragen find, dürfen nur mit Genehmi- gung des Pfondhalters zur Pfandbrief- deckung verwendet werden.

C E T Y Â-

Die zur Deckung von Pfandbriefen ver- wendeten Hypotheken an solchen Neubaute welche noch nicht fertiggestellt und ertr fähig find, dürfen zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrages der zur Deckung

niht überschreiten. E . 00 P, Der Zinsfuß der zur Deckung ver- wendeten Hypotheken foll den Zinsfuß der

1 9

Pfandbriefe niht um mehr :als 214 % ubersteigen. Ausnähtnen bedürfen der Ge- nehmigung der Aufsichtsbehörde.

Die zur Deckung dienenden Hypotheken müssen ferner mit mindestens einhalb ‘voin Hundert des ursprünglichen Darlehns- betrages jährli getilgt werden.“ Inner- halb der auf die Eröffnung des .Geschäfts- betriebes der Gesellschaft folgenden ersten drei Fahre kann die Aufschtsbéhörde in einzelnen Fällen gestatten, daß von der Ge- fellihaft gemäß § 2 Abs.-3 Nr. 1 erworbene Hypotheken zur Pfandbriefdeckung verwendet werden, aub wenn sie nit der vorge- schriebenen jährlien Tilgung unterliegen.

Q Di. F S T c - 48 4 5 Steht der Gesellschaft eine Hypothek an a c4; E 4 RSES eiem Grundftück zu, das he zur Ber- 4 R E S G A Ó S E t hütung cines Verlustes an der HVypothet E e G E Vils lg eung CTIVOTDEIT Da 10 Lar U ais Q dlung e C, Ma o 9 G e E von Pfandbriefen höchstens mit der Halfte | / ) s Bet Ansaß abt werden 7 P 110 r (Y 77 (i + P + (f lichart No j 4, G i «“ 4 T Ww .

Ist infolge der Nückzahlung von Hvypo- theken oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung an Hypotheken niht mehr vollständig vorhanden und 1st weder die Ergänzung durch andere HyPpo- theken noch die Einziehung eines ent- \sprecbenden Betrages von Pfandbriefen so- fort ausführbar, so hat die Gesellschaft die fehlende Hypothekendeckung einstweilen durch Wertpapiere, die im Verkehr mit der Reichsbank zur Beleihung zugelassen sind, oder durch Geld zu erseßen. Die Wertpapiere dürfen höchstens mit dem Betrage in Ansaß gebracht werden, zu dem sie von der Neichsbank beliehen werden.

S 68. Die zur Deckung der Pfandbriefe dienen- den Hypotheken, Wertpapitre und Gelder müssen den Pfandbriefgläubigern ver- pfändet werden.

S 69,

Bei den zu verpfändenden Hypotheken darf die Erteilung eines Hypothekenbriefecs nicht ausgeschlossen sein. G

În den Verpfändungsverträgen ist zu vereinbaren, daß die Vorschriften der & 1281—1283 B. G.-B. außer An- wendung bleiben, daß die Gesellshaßt auch nah eingetretener ‘Fälligkeit der Band- brief\{ulden das aus\chließliche Necht hai, über die Hypothekenforderungen durch Kündigung und Einziehung zu verfugen, und daß Leistungen auf diese seitens der Hypotkbekenschuldner nur an die Gesell- chaft mit Wirksamkeit erfolgen können. Die Gesellschaft ist verpflichtet, das ge- z¿ablte Geld, soweit es zur Deckung der Pfandbriefe notwendig ist, an den Pfand- halter zur Verwahrung unter Meitver- {luß der Gesellschaft herauszugeben.

Ï S 70.

Die Gesellschaft kann die Aufgabe des Pfandrechts verlangen, soweit die übrigen verpfändeten Hypotheken und Wertpapiere zur Deckung der Pfandbriefe genügen oder die Gesellschaft eine andere vorschrifts- mäßige Deckung beschafft.

Ist die Gesellschaft nah den geseßlichen Vorschriften oder den Bestimmungen des Darlehnsvertrages dem Hypotheken- schuldner gegenüber zur Aushändigung des Hypothekenbriefes verpflichtet, so hat der Pfandhalter den Hypothekenbrief der Ge- sellschaft auszuhändigen, au wenn die in Abs. 1 bezeichneten Vorausseßungen nit vorliegen.

Ist die Gesellschaft dem Hypotheken- \{uldner gegenüber zur Vornahme der in L 1145 B. G.-B. genannten Handlungen Y

verpflichtet, so hat der Pfandhalter, au d e Ç c s 2 M wenn die in Absaß 1 bezeihneten Vor-

aus\seßungen nit vorliegen, den Hypo- tbekenbrief den in § 1145 B. G.-B. ge- nannten Stellen mit der Bestimmung zu übermitteln, daß die Nückgabe nur an ihn zu geschehen habe.

In bezug auf die Herausgabe des Hypo- thekenbriefes an die Gesellshaft zum Zwecke des Vermerks der teilweijen Be- friedigung bewendet es bei der Borschrift des § 72 Absaht 4.

71.

An dem Siße der Verwaltung in Deutsh-Südwestafrika ist ein Pfandhalter zu bestellen. Ferner können nach dem Er- messen des Reichskanzlers (RNeicbs-Kolo- nialamt) in Berlin und an denjenigen Orten, an welchen Hypotheken ausgegeben werden, die als Unterlagen für die Pfand- briefe dienen sollen, Stellvertreter des Pfandhalters bestellt werden.

Die Bestellung erfolgt durch den Neichs- fanzler (Reichs-Kolonialamt) nach An- hôrung der Gesellschaft. Die Bestellung ist jederzeit widerrufli.

Die Obliegenheiten des Pfandhalters

d er können auch dei

)) des Reichskanzlers

) übertragen werden.

für den Pfandhalter

seine Stellvertreter wird von der a

Aufsichtsbehörde nach Anhörung der Ge- z 4+

P

bzw. seiner L Kommniu}saren ( D S 26 A317 P (Reichs-Koloniala1 Die Ne ituna le Berguiun({ ck ; ck] e

4

Crir F

n 44

) + 5

+ 5 4 LgeleBi.

Tel tigkeiten zwischen dem Pfandhalter

At ï dor (RTATIC Af n +5 1 Not ckr R o1 4

und der Gesellschaft entscheidet der Nelch8-

Ms; 42 antial

fanzler (Neicbs-Kolonialamt).

S 2 O L S A L E 1 Pfandhalter vertritt die Gesamt- c dkhrtotalauhiaor hot 5x17 Tyr Pfandbriesglaudbiger bei dem (Ir-

T J », der Erbaltung und der Ausübung : Ai i j E

Urkunden

briefschulden d

o ur Doz or Mian§ die Zur QVedCung der Psand-

ck F L - Tam t nenden Hypotheken sowie

ie ie zu dieser Deckung bestimmten Wert- iere und Gelder unter dem Mitver-

der Gesellschaft zu verwahren. Der Pfandhalter hat ferner darauf z ie vorschriftsmäßige Dedun briefe jederzeit vorhanden i hierbei hat er; sofern der Wert der be- lièbenen .… Grundstüde gemäß. der . vot } 1zler genehmigten Anweisung f

Q

L c gy e Me für die Pfand

aëseßt nicbt-zu- untetsuchen, ob-der seit- gejeßte Wert dem. wirklichen „Wert - ent- prtdt [VLiCDL.

oe

Pfandhalter hat darauf zu. abten, daß die zur Déckung- der . Pfandbriefe ‘die- nênde hefen, Wertpapiere und ‘Gel-

iénden Hypot . . der den- Pfandbriefgläaubigern - verpfandet werden. * Der Pfandhalter hat. die Pfand-

briefe vor der Ausgabe mit. einer Be- scheinigung über das Vorhandensein der vorschriftémäßigen pfandrehtlichen Deckung zu versehen.

Bedarf die Gesellshaft einer Hypo- thekenurfunde zu vorübergehendem brauch, so hat der Pfandhalter den Ge-

F ermöglichen, daß ihm oder einem von ihm bestellten Dritten

Nor oh 2 Ç nth on hyvriotoë 4 der Besiß des Hvypotbekenbriefes verbleibt. 1

J)

t befugt, jederzeit die

Î | s L 4 1, | Bücber und Schriften der Gejellscast ein-

E nor too nt M D y t verpflichtet, von den r

Hypotheken fowie von sonstigen für die Pfandbriefgläubiger erheblichen Aenderun- gen, welbe dieje Hypotheken betreffen, dem Pfandhalter fortlaufend Mitteilung zu machen.

es

Den Hyvothekensbulden stehen im Sinne dieser Sabung die Grundschulden gleich.

Hat die Gesellschaft ein Grundstü zur Verhütung von Verlusten an einer ihr an dem Grundstück zustehenden Hypothek oder Grundschuld bei der Zwangsversteigerung erworben und an Stelle der gelos%Hten Hypothek oder Grundschuld für sih eine Grundschuld eintragen lassen, so findet auf diese die Vorschrift des § 67 Absaß 1 dieser Saßung entsprehende Anwendung.

8 74.

Auf die gemäß § 2 Ahsay 3 Nr. 2 auszugeb:nden Schuldverschreibungen und die ihnen zugrunde liegenden Darlehns- forderungen finden die Vorschriften des & 16 Abs. 2, des § 17, der 8§S 60 hîs 68, 69 Abs. 2, 70 Abs. 1, 71 bis 73 ent- sprechende Anwenduna.

G75.

Auf ten Schuldverschreibungen 74) hat der Pfandhalter zu bescheinigen, daß die als Deckung dienenden, an Bezirks- verbände oder Kommunen oder gegen Ge- währleistung dieser hergegebenen Darlehen mit Genehmigung der zuständigen Behörde in Höbe des Nennwerts der Schuldver- {reibungen gewährt BUEReE find.

8 76.

Die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber isst nachzusuchen (8 795 des B. G.-B.).

Wird die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In- baber zurückgezogen, fo kann der Reichs- fanzler (Reichskolonialamt), unbeschadet der Nette der Gläubiger, die Einziehung der im Umlaufe befindlihen Pfandbriefe und Schuldverschreibungen 74) an- ordnen.

7) Oeffentliche Bekanntmachungen.

E

J (l.

Alle von der GesellsWaft au8zugebenden Bekanntmachungen müssen durch den „Deutschen Reichsanzeiger“ erfolgen. Die Gesellschaft wird außerdem ihre Bekannt- machungen in dem Amtsblatt füc das Schutzgebiet Deutsh-Südwestafrika ein- rüden. Die Rechtswirksamkeit der Be- fanntmatungen ‘ift indessen von der Be- fanntmachung in dem Amtsblatt nicht ab- hängig. Für den Beginn der bekannt- gematen Fristen ist die Veröffentlihung im „Neichtanzeiger* entscheidend.

Die Bekanntmachungen soll der Vor- stand erlassen, soweit ihr Erlaß nicht durch das Gesetz, diese Saßung oder einen Generalversammlungsbes{chluß dem Auf- sichtsrat übertragen wird.

Außer den in den vorstehenden Bestim- mungen vorgeschriebenen Veröffentlihungen find insbesondere zu veröffentlichen:

1) dte Namen der Vorstand8mitglteder,

2) dte Namen der Mitglieder des Auf-

sichtsrats,

3) die Beschlüsse über Erhöhung und

Verminderung des Grundkapitals, 4) die Auflöjung der Gesellschaft, 5) die genehmigte Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung. I (0.

Im amtlichen Kolonialblatt sind der Geschäftsberißht im Auszug, die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrehnung und die Verteilung des Gcwinns zu veröffent-

lichen. 8) Geribtsftand. 8 79. Für alle Strettigkeiten wischen Anteils- inhabern und der Gesellshaft sowie von Inhabern von Pfandbriefen oder von Schuldverschreibungen und der Gesellschaft sind das Kgl. Amtsgericht Berlin-MVêitte sowie die diesem Gerihte im Instanzen- zuge übergeordneten Gerichte zuständig. Uebergangsbestimmungen. , 8 80. _ Unmittelbar nach Errichtung der Gefell- haft findet die erste Generalversammlung statt, ohne daß es einer Einladung oder Bekanntmachung der Tagesordnung oder der Aufnahme etnes notariellen Protokolls bedarf. Diese Generalversammlung wählt den ersten Aufsichtsrat; die Wahl gilt jedoch nur bis zur ersten ordentlihen Ge- neralversammlung nach Verleihung der im S 11 des Schußgebiesgeseßes bezeihneten Rechte durch den Bundesrat. _Im Anschluß ‘an die erste Generalver- sammlung wählen die anwesenden Auf- sihtsratstmitglieder ohne Nückficht auf ihre Zahl den Momiueuben und den stellver- tretenden Vorfigenden des Aufsichtsrats und den Vorstand. Diese Versammlung bedarf nit der notariellen Beurkundung. Einer nôtariellen Beurkundung bedürfen ferner nit die Beschlüsse des Aufsichts- rats, soweit fe sich auf die Bestimmung der Form und des Inhalts der Antiéil- scheine, der dazu gebörigen“ Gewinnanteil- scheine und * der Erneuerungsscheine be- ziehen.

Der erste Aufsihtsrat wird ermächtigt, durch seinen Vorsizenden die Genehmigung der Satzung beim Reichskanzler und die Verleibung der Rechtsfähigkeit der Gefell- schaft beim Bundesrat alten, Die Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende des Aufsichtsrats werden ferner ermächtigt, Abänderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von den Reibsbehörden ge- fordert werden sollten, recht8gültig vor- zunehmen.

8 81. Soweit die Anteile nicht bei Errichtung

| der Gesellshaft voll eingezahlt find, werden | Zwischensheine ausgeg-ben, die auf den

auf die verpfändeten | Namen lauten.

Die ersle Teilleistung vor Ausgabe des Zwischenscbeines beträgt 25 9/9 des Nenn- betrages zuzüglich 4 9% des Nennbetrages für Stempel- und Gründungsfkoften. Ueber die Höbe und die Termine der späteren Teilleislungen hat der Auffichtsrat Be- stimmung zu treffen mit der Maßgabe, daß jeder Inhaber ein-s Zwischenscheines berechtigt ift, diesen jederzeit durch Voll- zablung gegen einen Anteilschein umzu- tauschen.

Berpflichtete, welche fällige Tcilleistungen nicht entrichten, find dazu und zur Zahlung von Zinsen zu vier vom Hundert des ge- \{Guldeten Betrages turch den Vorstand aufzufortern. Dabei ist ihnen eine Frist von mindestens vier Wochen zu bestimmen. _ Wer diefe Fiuist verstreichen läßt, ver- fällt in eine Vertragsstrafe von zehn vom Hundert des fälligen Betrages und haftet auch außerdem für allen dur feine Säumnis entstehenden Schaden.

Statt der Geltendmachung dieser Rechte ist der Vorstand befugt, den Säumigen seiner Anrechte aus der Zeihnung und den bereits darauf bewirkten Leistungen zu- gunsten der Gesellschaft für verlustig zu erflären, jedoch nur nach vorherizer An- drobung unter Stellung etner zweiten Er- füllungérfliht von mindestens vier Wochen.

Die Erklärung ist öffentlih und außer- dem dem tavon Betroffenen persönlich be- fkfannnt zu machen : die perfönlihe Bekannt- machung erfolgt dur eingeshriebenen Brief an die im Anteilsbuch bezeichnete Adr: se.

Damit i} die Kraftloserklärung des über den Anteil aüsgegebencn Zwischen- \cheines zu verbinden.

An Stelle des leßteren wird ein neuer Zwischenschein zur Verfügung der Gesell- haft ausgefertigt.

Für einen Ausfall, den die Gesellschaft bei der Veräußerung des neuen Zwischen- scheines erleidet, bleibt der Säumige ver- haftet.

Die auf den für kraftlos erklärten Zwischenschzin bereits geleisteten Zahlungen werden dem Reservefonds überwiesen.

Anweisung über die Wertermittelung für die zur Deckung der Pfandbuiefe be- stimmten bypothbekarishen Beleihungen der Südwestafrikanishen Bodenkredit-Gesell- {haft in Berlin.

In Gemäßheit des § 52 Abf. 2 der Sagzungen der Gesellschaft erläßt der Auf- sichtsrat die nahstehende

2 Anweisung:

I. Vegt das zu beleibende Grundstück in einem Gebiet, in welhem die Grund- \rücke vor der Beleihung dur eine öffent- liche Behörde abgeshäßt werden 12 Abf. 2 des Hypothekenbankgescßes), fo ift tie bebördlihe Abschäßung einzufordern. Ein höherer als“ der dur diese Ab- \chGäßzung festgestellte Wert darf als der für die Beleibung maßgebende nicht an- genommen werden.

11. In allen anderen Fällen hat eine Abscäßung durch eine Abshäßungskom- mission nah Maßgabe der folgenden Be- fttmmungen ftattzufinden.

Die Kommission besteht aus 3 Mit- gliedern. Der Vorsitzende wird von dem Gouverneur ernannt. Die beiden anderen Mitglieder werden von dem Gemeinderat der Génieinde gewählt, in der das zu be- leiberde Grundstück liegt. Die Wahl be- darf der Bestätigung durch den Bezirks- amtmann. In entspre@ender Weise werden die Stellvertreter der Mitglieder bestellt.

L

Es sind zunähst einzeln zu {häten: der ‘Arealwert, der Wert der Baulichkeiten und der Gctragswert (Nugungswert).

M

B N

Der Arealwert ift nach Quadrat1metern und nach denjenigen Preisen, welche in leßter Zeit für Grundstücke in gleicher oder gleihwertiger Lage bezahlt worden find, zu schäßen.

Die Strakßenfcont des Grundftücks ist auzugeben. Ist feine Form, namentlich wegen des Berkbältnisscs dek Front zur Tiefe, eine außergewöbnliez, sei es eine den Wert erböhente oder eine ihn beein- trächhtigende, fo ist dies besonders hervor- zuheben.

8 3.

Der Wert der Baulichkeiten if nach ort3üblihen Preisen unter Berückfichtigung der stattgehabten Abnußzung zu \chäßen, und zwar für jedes einzelne Gebäude be- sonders, unter gleichzeitiger Angabe, ob dasselbe unterkellert ist, ob und wie viele Stodckwerke, abgesehen von dem -Erd- geschosse, vorhanden, ob die Bauten maífsiv oder von Fahwerk, ob ‘an dem Zustande der Baulichkeiten Ausstellungen zu erheben find und ob die innere Ein- richtung derselben einfacher oder - besserer Art ist und den üblichen Anforderungen genügt.

Für unwesentlihe Nebéngebäude kann der Wert in runder Summe angegeben werden. & 4.

Der Ertrags8wert (Nutzungswert) ift nach dem unter gewöhnlichen Verhältnissen dauernd zu erzielenden und zu dem Zins- fuße von mindestens 89% zu fkapitalt- fierenden jährlihen Mietéertrage (Brutto- ertrag) zu s{äâßgen. Es kommen demnah Comobi die Mieten als die Mietswerte für die leerstehenden oder tin Benußung des Eigentümers befindlichen Räume nur mit denjenigen Beträgen in Ansatz, die nach sorgfältiger Prüfung auf die Dauer für angemeffen zu halten find,

H; _Für die Ermittelung des Tarwerts (Sclußtare) ist aus den «in vorstehendem

genannten dret Faktoren zunäckst dek Durchschnitt ia der Weise zu zichen, daß die Summe der drei Faktoren halbiert wird. Dewnächst ist von diesem Durch- schnitte die Summe (Lastenkapital) abzu- ziehen, welche sih aus der Kapitalifierung derjenigen Aufwendungen ergibt, die nah Schäßung der Abschäzungskommission durchschnittlich im Fabre zur Dekung der ortsûbl:chen Lasten und Abgaben fowie zur ordnung8mäßigen Unterhaltunz und zur Versicheruna dec Gebäude erforderlih sind. Diese Aufwendungen sind regel- mäßig mit mindestens 15 9/9 des nach §4 angenommenen Mietsertrages in Ansaß zu bringen ; wird cin geringerer Prozentsaß in Ansa gebracht, fo hat dies die Ab- \{häßungskommission ausdrüdlich zu be- gründen. Die Kapitalisfierung muß zu dem gleichen Zinsfuße wte bei dem Micts- ertrage erfolgen. 8 6.

Ausnahmsweise fann von dem in § 5 vorgeschriebenen Abzug eines Lastenkapitals abgesehen werden, wenn die Abs{äßungs- fommission es für angemessen hält, die jährli erforderlich-n Aufwendungen {on dur Abzug derselben von dem Brutto- ertrage zu berücksichtigen. Er hat jedo in diefem Falle das Voppelte des an ih für diese Aufwendungen zu schäßenden Be- trages, also regelmäßig 209/69 des Miets- ertrages und nur bei ausdrücklicher Be- gründung weniger, in Abzug zu bringen.

S Cs

Ist die Abshäßzungskommission der An- iht, daß der von ihm nach den vor- stehenden Vorschriften ermittelte Tarwert troy der gewissenhaften Schäßung der einzelnen Wertsfaktoren den Verkaufswert übersteige, so hat er dies unter der Tare ausdrüdcklich zu bemerken und ten von ihm angenommenen Verkauféwert anzugeben.

Berlin, den 13. November 1912.

Der Aufsichtsrat der Südwestafrikanishen Bodenkredit- Gesellschaft. von Lilienthal, Vorfißender.

Anweisung für die Ausgabe von 3 Millionen Mark Pfandbriefen der Südwestafrikanischen Bodenkredit-Gesellschaft.

1) Die dem Pfandbriefinhaber ge- \{uldete Summe is} jährli verzinslich zu 5 vom Hundert in halbjährlichen Raten am ersten April und ersten Oktober. Für die jährli zu zahlenden Zinsen werden den Pfandbriefen Zinsscheine auf 10 Jahre und ein Erneuerungsschein beigefügt. Gegen Einlieferung des Erneuerungs\czeines werden neue E und Erneuerungs\chetne ausgegeben. Die Zinsen sind an den vom Vorstand näher bekannt Stellen zahlbar.

2) Die Pfandbriefe sind seitens der Jn- baber unkündbar. Sie werden dur die Gesellshaft nach vorgängiger (sechs- monatiger) Kündigung unter Auslofung zum Nennwerte zurückgezahlt. Kündigung oder Auslosung dürfen nihcht vor dem 15. September 1922 erfolgen. Die Nücfzahlung kann auch im Wege des fret- händigen Ankaufs erfolgen. Die Aus- losung der zur Nüczahlung bestimmten Pfandbriefe erfolgt in Gegenwart eines Nichters oder Notars, der darüber eine Verhandlung aufnimmt. Die gezegenen Nummern fowie der Ort und die Zeit der Rückzahlung werden dreimal in angc- messenen Zeiträumen dur die Gefell- \haftsblätter bekannt gemacht; das erste Mal wenigstens sech3 Monate vor dem Rücfzahlungstermin, mit we-lGbem die Verzinsung aufhört. Die Nückzaßlung erfolgt gegen Einlieferung der Pfandbriefe und ter nit fälligen Zinsscheine. Die Einlösung der Pfandbriefe exfolgt zum Nennwert. 9

3) Von den 3 Millionen Mark Pfand- briefen ist die zunächst zur Autgabe ge- langende Serie 1 in Höhe von 1000000,—4 wie folgt auszugeben :

Lit. A #4 200 000,— in 1000 #4 Stüden

B, 400.000. M07 L „C, 400000 7-100, f

4) Die auf Grund einer Auslosung ein- gelieferten Pfandbriefe sind als ungültig abzustempeln 65 der. Saßung der Ge- sellschaft).

5) Die ausgelosten Pfandbriefe werden zurückgezahlt an ten in der Bekanntmachung anzugebenden Stellen.

Ausgestellt den 22. Juli 1913. Der Vorstand.

Rhode. Reh. Borstehende Abschrift beglaubigt. Der Minister für Landwirtsczaft, Domänen und Forsten.

Im Austrage :

Schroeter.

zu machenden

Genehmigung. —_ Vorstehende Anweisung, der der Auf- sihtsrat zugestimmt hat, wird hierdurd von uns mitder Maßgabe genehmigt, daß die Pfandbriefe nah dem beigefügten Muster *) auszustellen find. Berlin, den ‘14: August 1913.

Der Justizminister. Der Minister In Vertretung: für Handel und Mügel. Gewerbe. Im Auftrage: v. Meyeren. Der Minister für Laudwirtschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage : Schroeter. Der Minister Der Finanz-

des Junuern. __ minister. Im Austrage : In Vertretung: v. Herrmann. Michaelis.

*) Nicht mitabgedruckt.

. liale Leipzig, in

zum Deuischen Rei

¿ 201.

nter} Uu 8 c S (GGFrenorhe- uns Ntrrti F+e g c 1 eri pEungn ae. L : S E ia S y o 6. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. 2 R e E: u E, R A H) erti Eer nzeiger T4 Ee 1g 2. von Rechtsanwälten. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 4 8. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verlosung 2c. von Wertpapieren. = 9. Bankausweise. A s 5 m dttacfolli rto 115 O Et VFH 57 ToTIF +5 e 2 €:: ( e E 5 : +205 V ori E c L L 5 5. Kommanditgesellshaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 „K. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Vierte Beilage

chsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger. | Berin, eus

den 26. Au

1913.

gust

I

4) Verlosung A. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust bon Wertpapieren befinden sich aus\{ließ- lih in Unterabteilung 2.

[50349]

Auf Grund des Privilegs vom 29. Mai 1888 sind folgende Stüde der Auleiße der Stadigemeinde Spandau IV. Aus- gabe ausgelost worden:

Buchstabe A à 500 Æ Nr. 92 12 196 235 247 300 310 358 408 415 488 542 568 608 682 738 und 744.

Buchstabe ® à 209 4 Nr. 9 50 103 113 114 141 171 213 219. 246 244 248 5312 3503,

Die Inhaber der angegebenen Anleihe- scheine wollen am L, Oktober 1913 Kavital nebst Zinsen gegen Nückgabe der Anleihescheine bei unserer Stadthaupt- kafe in Empfang nehmen.

Die Verzinsung hört mit dem 1. Oktober 1913 auf.

Sleichzeitig erinnern wir an Einlösung der nadstebend aufgeführten Stücke :

ausgelost zum 1. Oktober 1912 Buch- stabe B Nr. 32 à 200 #.

Spandau. den 18. August 1913.

Der Magistrat.

9

5) Kommanditgesell- schaften auf Attien und Aktiengesellshaften.

Die Bekanntmachungen über den Verluft von Wertpapieren befinden fih aus\{licß- lich in Unterabteilung 2.

[50136] Der Auffichtsrat der David Richter A.-G. sett sich na der in der General. versammlung am 10. Juli a. c. statt- gebabten Neuwahl zusammen aus: Herrn Justizrat Beutler, Chemnig, als Vorsitzender, Herrn Richard Schnicke, Chemnitz, als stellvertr. Vorsitzender, Herrn Arthur Hübner, Chemniß, Herrn Alfred Escher, Chemniy, Herrn Bankdirektor Oberlaender, Chem- niß. [50346] Actien-Brauverein zu Plauen. Infolge Ablebens is Herr Baumeister Gustav Seifert in Plauen aus dem Auffichtsrat unserer Gesellschaft aus- geschieden. Actien-Brauverein zu Plauen. Svpaeth. Carl Otto.

[5047] Eisenhüttenwerk Thale Aktiengesellshaft.

Hierdurch geben wtr bekannt, daß Herr Handelsrichter Gustav Ztersh, Berlin, am 21. August 1913 dur Tod aus dem Auf- fihtsrat unserer Gesellschaft ausge- schieden ist. L |

Thale a. §., den 25. August 1913.

Eiseuhüttenwerk Thale Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Brennecke. Cramer.

[50348]

Die neuen Ziusscheinbogen zu unseren 40/9 Hypothetenupfaudbriefen Serie43 und 46 gelangen vom L. September 19183 ab zur Ausreichung.

Die Einreichung dec mit Nummernver- zeihnis versehenen Erneuerungssceine fann außer an uuserec Kafse, in Berlin bet der Dresduer Bauk, tem A. Schaaff- hausen’ scheu Baukverein, der „Vank für Handel und Judustrie und dem

Bankhaus C. Schlesinger-Trier ®@ Cie., |

Commaudit-Gesellschaft auf Afticu, in München bei der Dresdner Bank Filiale München und der Bauk für Hatidel und Judusirie Filiale Münu- chen, in Augsburg bei ter Dresdner Bank Filiale Augsburg und dem Bankhaus Georg Goch, in Leipzig bei der Dreësduer Bank in Leipzig und der Bauk für Haudel uad Juduftrie F!- Dresden bei der Dresdner Vank sowie bei sämtlichen P'andbriefverkaufsstellen geseben. Fraukfurt a. M., den 25. August 19 Frankfurter Hypotheken-Kredit-Verein. Groß. Dr. Schmidt-KnaBß-

12 Lide

[49149] Mannheimer Aktiendruckerei A.-G. in Maunheim.

Die Herren Aktionäre werden hiermit |

zuder am 24. September 1913, Nacch- mittags 3 Uhx, in unserem Hause R 3, 14, stattfindenden KXLYV. ordentlicher Ge- neralversammlung ergebenst eingeladen. Tagesorduung: 1) Geschäftsbericht. 2) Vorlage der Bilanz, Nevisionsbericht und Entlastung. 3) Wabl eines Aufsichtsrats- mitgliedes. Der Auffichtsrat. Robert Kramer, Vorsißender.

[49734] Vekanutmachung.

Durh Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre vom 16. August 1913 wurde unsere Gefell- haft aufgelöst und der bisherige Vor- stand, Herr Auguste Haenstler, Industrieller in Mülhausen, zum Liquidator bestellt.

Gemäß § 297 H.-G.-B38. werden -die Glöubiger der GesellsWaft hierdurch auf- gefordert, ihre . Ansprüche bei derselben anzumelden.

Mülhausen i. E., den 21. August 1913.

Aktiengesellshaft Haensler (SociétéanonymeHaensler)

i/Ligon- Der Liquidator : Auguste Haenslker.

[49677] E Höchster Gasbeleuchtungs- Gesellschaft jevt in Firma Hessen- UassauischeGas-Aktiengesellschaft zu Höchst a. M.

Jn der Generalversammlung vom 2. Jult 1913 ist beschlossen worden, das Grund- fapital der Gesellshaft um den Betrag Dis u M 35151429. auf bis zu ÁÆM 765 000,— herabzuseßen. Unter Hinweis auf diesen in das Handelsregister eingetragenen Beschluß werden die Gläu- biger der Gesellschast aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.

Höchst a. M., den 19. August 1913. Der Vorstand. Scchnabel-Kühn.

[50338]

Stahlwerk Kemer Aktiengesell- schaft in Willih bei Krefeld,

Wir laden hiermit die Herren Aktionäre

unserer Gesellschaft zu der am 29. Seps- |

tember d. J., Vormittags 19 Uhr, im Verwaltungsgebäude zu Willih ftatt- findenden scchsten ordentlichen Daupt- versammlung ein. Tagesordnung : 1) Vorlage des Geschäftsberihts, der Bilanz und der Gewinn- und Ver-

lustrechnung für das Geschäftsjahr 1912/18, i 2) Beschlußfassung über Genebmigung

der Bilanz, der Gewinn- und Verlust- rechnung und über Verwendung des Reingewinns.

3) Entlastung des Aufsichtsrats.

4) Entlastung des Vorstands.

5) Wahl zum Aufsichtérat.

Aktionâre, welche an dieser Haupt- versammlung teilzunehmen beabsichtigen, wollen ihre Aktien nebst zwei glei(lautenden Verzeichnissen derselben spätestens bis zum 15, September d. J. bei ter Sesellschaftéfkasse in Willich hinter- legen oder die anderweitige Hinterlegung durch eine amtlihe Bescheinigung, aus welcher die Nummern der hinterlegten Aktien ersichtlich find, dem Vorstand nachweisen.

Willich, den 25. August 1913.

Der Vorfitzende des Auffichtêrats: Jul. Beer.

[50134] : Jute-Spinuerei und Weberei Bremen in Bremen.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekañunt- machung vom 20. März 1913 wieder- holen wir, daß folgende Nummern unserer

409/96 haudfestarischen Auleihe vou 1889 ausgelost find, nämli:

Lit. A. Nr. 1 und 120 à 4 5000,

Eit 1k. Nr: 100. 163. 169 239 262 393 438 505 9512 536 à #6 1000,—,

und find lolche deù Inhabern zur Ein- lösung am L; September 19Xæ3 mit dem Bemerken gekündigt, daß von diesem Termine ab eine weitere Verzinsung dér- felben aufhört:

Die Auszahlung erfolgt gegen Ein- lieferung der betreffenden Anteilscheine nebít Talons und Zinsscheinen vom 1, September dieses Jahres ab durch die Herren Bérnhd. Loose & Co. in Bremenu.

Brearen, den 23. August 1913.

Der Vorftaud, Alb. Haasemann.

[50132]

Unter Bezugnahme auf den General- versammlungsbes{luß vom 11. März 1913 und die von uns in den Gesfellschafts- blättern erfolgte Aufforderung zur Ein- reihung der Aftien erklären wir hiermit die nahsiehenden Nummern unserer Aftien für fraftlos: Ausgabe A Nummer 3 4 35 36 239 240 269 270 329 330 361 362 363 369 370 374 375 376 378 379 S 384 385 386 411 425 426 427 462

_ No R122

D Jo

38: 463 510 516 MIS 21 Dor DOL 534 610 611 630 631 644 648 649 650 652 698. Kict, den 23. August 1913.

Der Vorstaud der

Germania-Brauercì Aktiengesellshaft zu Kiel.

Jensen.

[50333]

K as x “S Hammonia Stearin Fabrik.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden bierdurch zur ordentlichen Generalver- fammlung auf Donnerstag, den 18, September 1913, 1X2 Uhr, im Geschäftslokale der Norddeutshen Bank in Hamburg eingeladen.

Tagesorduung :

1) ReGnungsabs{luß über das ver- flossene Geschäftejaßhr und Bericht uber dasselbe sowie die der Ver- waltung zu ertei!ende Entlastung.

2) Neuwabl eines Mitgliedes des Auf- fichtsrats.

Die Ligitimationskarten zum Eintritt werden von der Norddeutschen Bank in Hamburg verabfolgt.

Hamburg, den 26. August 1913.

Der Auffichtsrat.

[49067] Diamanten-Aktiengesfellschaft (vorm. Weiß, de Meillon & Co.) Lüderißbucht.

Dur Beschluß der ordentlichen General-

1913 And zum Aufsichtsrat wiedergewählt worden die Herren:

Dr. E. Luebbert, Lüderitßzbucht, E. Kreplin, Lüderißbucht,

M. Gronmeyer, Lüderißbucht, H. Henning, Lüderigbucht,

Dr. W. Tuerpen, Berlin, Franz Friedmann, Hamburg,

Dr. F. Kuhn, London. Lüderitzbucht, den 31. Juli 1913. Der VorstauckD.

Btctox Dic.

| versammlung vom 30. Juli l

[50135]

Sn der am 8. August 1913 statt- gefundenen ordentlihen Generalversamm- lung wurde unser Auffichtsrat, bestehend aus den Herren :

Baumeister Josef Becker, Berlin, Vor-

sitzender, Bankdirektor Carl Harter, Berlin, Nittergutsbefizer Ichannes Klewiß, Klein Lübars,

Kommerzienrat Herrmann Kreßshmar, Berlin,

Nechtsanwalt Otto Stomps, Berlin- Lichterfelde,

Geheimer Baurat Arthur Berlin-Friedenau,

auf die Dauer von 5 Jahren wiedergewählt. Berliu, den 19. August 1913.

Fenaer Elektricitätswerte Aktien-Gesellschaft.

Rother.

Sc{lemm,

[50337] Kruno-Glühkörper- Aktiengesellschaft i. L. Berlin. Die für den 30. August 1913 einberufene

ordentliche Generalversammlung wird

hiermit aufgehoben, da durch die auf

Grund einer Denunziation erfolgte Be-

\chlagnahme der Geschäftsbücher die Er-

ledigung der Negularien unmöglih ge-

worden ist. Es wird eine außerordent- liche Generalversammlung auf Diens- tag, den 30. September 19183, Vor- miitags 10 Uhr, zu Berlin, Georgen- straße 21/22, Hotel Russischer Hof, ein- berufen.

Tagesorduung :

1) Neuwahl von Liquidatoren.

9) Geltendmachung vonNegreßansprüchén.

3) Bestellung von Revisoren.

Wir weisen besonders darauf hin, daß acmäß § 18 des Gesellschaftsvertrags be- hufs Ausübung des Stimmrechts die Aktien spätesteus am dritten Werktage bis Mittags L Uhr vor dem Tage der Generelversammlung bei der Gefsell- schaft Liquidationsbureau, Berlin- Schöneberg, Berchtesgadenersir.13 oder bei einem Notar hinterlegt sein müssen.

Waldemar Bruno, Alfred Salomon, als Liquidatoren.

[50109] Gas werk Grimmeu Aktiengesellschaft, Vremen. Aktiva. Vilanz per 31. Mai 1913. Pasfiva. : E M S h s An Debitoren efi e e e «4 020600 Per Altientapitaltonto . . ¿129/0001 » OeIclligUngen - - - & « «290000 N Sredlloren 2.» » 44/90 Zinsenkonto : E Reservefondskonto. . .. 197/40 B a a 37/50 Gewinn- und Verlustkonto : l Neingewinn: ¿ e « « e | 1315180 26 558 10 26 558/10 Debet. B Gew{nn- und Verlustkonto. Kredit. / / # |s # |S M... 120/400 Pex Zinsenkonto 1441/20 Bilanzkonto : STEINGCIVINN aje » e 0 LOLOISO 1441/20 1441/20 ¿

Bremen, im Juli 1913. Der Vorstand. R. Dunkel. Der Auffichtsrat. Carl Fran cke jr. Geprüft und richtig befunden. Bremen, im Juli 1913. H. Pundsacck, Bücherrevisor. Herr Dr. v. Næ&nbah wurde aus dem Auffihtsrat ausgelost; an seiner Stelle wurde Herr Pro furist D. Schnurbusch, Bremen, neugewählt. _ Der Dividende ncoupou Nr. 4 unserer Gefellshaft gelangt mit A 50,— pro Stück in unserm Geschäftslokale, Bremen, am Seefelde, zur Einlösung.

(50108) Metall-Judustrie Schönebect A.-G. Aktiva. : Bilauz am 30. Juni 1913. Passiva. | Mh M A Mh g

Grundstück, alter Stand 54 267,— Aktienkapital . . . | 1250 000|—

Zugang S 16 510,30 T0 T8 Hypotheken E 153 590|— Gebäude, alter Stand 246 323,76 SLreDitorEn 93 26872 Sang 53 076 69 Unterstüßungsfonds 2 694 01 S E Conto s « 12 064/41 299 400,45 L c 9 5M ab f. i. Wegf. gekomm. ZSalon]leuer « » e » 12 500/— D Bats 2796 _ Reservefonds . .. 60 000|— Bauli(kelten . . - 3 (26, y 2 —SO5 7115| Gewinns u. Verlust- | a (+, T) . j 1 4 ! r Ï © s n . 1709/0 Abschreibung. 4435,.10| 291 239/35 A O M | Maschinen, alter Stand 216 931,20 12 193483 SUONO e 47 564,81 Gewinn p. |

D614 196.01 1912/13 110 777,91) 112 312/74 109%/% Abs(hreibung . 26 449,61 E N Werkzeug, alter Stand 67 542,48 Uan 3 860,33 71 402,81

10%/6 Abschreibung. _ 7 140,31 Utenfilien, alter Stand 30 925,86 SUOQUO 5 277,04 36 202,90

109%) Abschreibung ___3 620,30 32 58260

Heizung, Beleuchtung und Kanalt-

238 046/40

64 26250

sation, alter Stand 22 060,83 | BUNA ... oL0422 (220 (D | 109/56 Abschreibung. 3 722,55 33 503/20 | Patente und Gebrauchs8mutiter, | alter Stand 1 068,75 | 259/96 Abschreibung 267,15 801 60 De l E 1— Hinterlegungen in deutsch. Staats- | L ba 4 565 | S 13 248/37 | Wechsel u. Schecks 189 Stück | 93 943,72 | ab Bankdiskont 814,40 93 129/32 | Ana ben, «a6 225 547/20 | Wee s e C 351 683/12 | Matten. N P 200 OZHO | Vorräte für Reparaturen und Er- | E ri 779/63 Betricb8materialict 22 975/24 Borausbezahlte Versicherungs Pet a ae 3 175/30 S 1 696 339/98 1 696 339/83 Debet. Gewinu- und Verlustkonto. Kredit. An M |& Per | Mh S Untoflentono. ¿c 280 CSN4eN Bortrag v, 1911/12 1 534/83 Betriebömatetlalien . ¿e „« + « 71 718/16] Mietekonto . . 1 350|— Reparaturen an Werkzeugen 2c. 59 300/83] Eingang aus abge- Abschreibungen : iDeielanen Forde- | durch Abgang v. Ge- M | unum 046/76 baude... 020 | f Bruttogewinn . . .| 577 692/68 14% auf Gebäude. 4435,10 | 109% auf Maschinen ‘26 449,61 | 10% auf Werkzeug 7140,31 |

1009/6 auf Utenfilien 3 620,30 10 9/9 auf Heizung 2c. 3 722,99 H 25 9/9 auf Patente 2c. - 267,19 49 3611/0: |

Debitoretiverlle e us é 114410 Reingewinn: Vortrag v. 1911/12 153483 Ueberschuß 1912/13 O A H 112 31274 581 624/27 581 624 27 j

Vorstehende Bilanz sowte das Gewinn- und Verlustkonto habe ih geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern der Metall-Industrie Schönebeck A.-G. in Schönebeck a. E. in Uebereinstimmung befunden.

Schönebeck a. Elbe, den 30. Juli 1913.

Der Bücherrevisor: Ludwig Kruse. ;

Die Dividende gelangt mit 4 70,— für jede Aktie an unserer Gesell- \chaftskasse, bei den Bankhäusern Carl Cahu, Berlin C. 2, Kaiser Wilhelm- straße 62, und M. Salomou Nachf., hier, sofort zur Auszahlung. Es kommen von den Aktien Nr. 1—500 der Dividendenschein Nr. 8, von den Aktien Nr. 501— 1000 der Dividendenschein Nr. 7, von den Aktien Nr. 1001——1250 der Dividenden- hein Nr. 2 zur Einlösung. ï

Schönebeck a. Elbe, den 25. August 1913.

Der Vorftand. Luge. R. Mehnert.