1894 / 153 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußis

und

cher Staats-Anzei ger

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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 6 50 9. | Aue Post-Anstalten nehmen Bestellung an ; / E für Berliu außer den Post-Anstalten auch die Expedition - U :

__8§W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelné Nummern kosten 25 -§.

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Insertionspreis fir deu Raum einer Druckzeile 30 A. l | Juserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Verlin 3W., Wilhelmftraße Nr. 32. | E

M 153.

Seine Majestät der Kaiser und König - haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem außerordentlihen Gesandten und bevoll- mächtigten Minister in Belgrad, Freiherrn von Waecker- Gotter und dem Korvetten-Kapitän Grolp, Kommandanten Allerhöchstihres Schiffs „Loreley“, die Erlaubniß zur An- Tegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: ersterem des Großkreuzes des Königlih serbischen Takowo - Ordens, leßterem der dritten Klasse des Ordens der Königlih rumänischen Krone.

Deutsches Neic.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den mit Wahrnehmung der Geschäfte des Direktors der

E für Sprengstoffe beauftragten Professor Dr.

Will in Berlin zum nichtständigen Mitglied des Patentamts zu ernennen.

___ Dem mit der einstweiligen Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in Korfu betrauten VizezKonsul S grE ist auf Grund des 8 1 des Geseßes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und die Dauer seiner Geschäfts- führung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsan en vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

Detrauntmahung.

Bei dem Kaiserlihen Postamt in Adlershof ist am 25. Juni eine Unfallmeldestelle eingerihtet. Die Auf- lieferung von Unfallmeldungen während der Nachtzeit hat durch ein Fenster zu erfolgen. Zur Herbeirufung des Beamten haben sich die Auflieferer der durch ein Schild kenntlih ge- machten Nachtglocke zu bedienen. -

Berlin C., den 28. Juni 1894.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Ober-Postrath Griesbach.

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen nah den Badeorten auf den Inseln

Föhr, Amrum und Sylt gestalten sich während der Monate Juli und August roie folgt : A. Nach Föhr (Wyk):

1) Ueber Dagebüll: /

a. von Niebüll nach Dagebüll: für Postsendungen jeder Art mittels des täglih zweimal verkehrenden Privat-Per En u e Anschluß an die nach Wyk (Föhr) fahrenden

ampfschiffe;

b. von Dagebüll nah Wyk (Föhr): tägli zweimal mittels der Dampfer “Nordfriesland* und „Stephan“. Die Ueberfahrt dauert etwa F Stunden. Am 1., 15. und 31. Juli, sowie am 14. und 28. August fällt die zweite Fahrt von Dagebüll nah Wyk (Föhr) aus.

2) Von Husum nah Föhr mittels des am 6. bis 12., 20. bis 22. und 24. bis 28. Juli, sowie 3. bis 5., 7. bis 10., 20. bis 22. und 24. bis 26. August täglih, in der übrigen Zeit jeden zweiten Tag von Husum nah Wyk (Föhr) abgehenden Dampfers „Wyk-Föhr“. Die Abfahrt richtet sich nach dem Eintritt der Fluth. Die Dauer der Fahrt beträgt etwa 34 Stunden.

Das Schiff wird postseitig nur zur Slorberung von Brief- sendungen benußt. Bricfsendungen, welhe mit dem 5 Ühr 40 Min. Vorm. von Hamburg in abgehenden Eisenbahnzuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 25 Min. Nachts) zur Beförderung gelangen, treffen noch an demselben Tage auf Föhr ein.

B. Nah Amrum (Wittdün, Nebel) über Wyk Gen tägli zweimal mittels der Dampfschiffe „Nordfriesland“ und „Stephan“ für Postsendungen ee Art. Die Schiffe fahren etwa 15 Minuten nah ihrem Eintreffen aus Dagebüll von Wyk (Föhr) nah Amrum aaa ; die Fahrzeit zwishen Wyk (Föhr) und Amrum beträgt eine

nde.

Am 1., 15. und 31. Juli, sowie am 14. und 28. August fällt die zweite Fahrt nah Amrum aus. :

C. Nach Sylt (Groß-Morsum, Keitum, Wenningstedt,

Westerland) | : über Hoyer-Schleuse: mittels dèr Dampfer „Nordsee", „Sylt" und „Westerland“ So zweimal für Postsendungen div Art; außerdem findet. aut 1, Q, 104 10, 22, 20/ Und 5 Vall, ome an 5, 6., 22., 23., 27. und 29. August noch eine Beförderung nur von

Briefsendungen n Die Abfahrt von Hoyer - Schleuse ist vom Eintritt der

Fluth abhängig. Die Ueberfahrt dauert 12 bis 2 Stunden. Bei der Benuzung des 7 Uhr 45 Min. - Vorm. von Hamburg Klostertbor) abgehenden Eifenbahnzugs (ab Berlin, Lehrter Bahn-

of, 11 Uhr 25 Min. Nachts) tédifen Briefsendungen noch an dem- selben Tage bezw. in der Nacht auf Sylt ein.

D. Zwischen Föhr und Sylt

nur für Briefsendungen mittels der zwishen Wyk (Föhr) und Munk- Qs Sylt) verkehrenden Dampfschiffe „Germania“ und „Hamburg“. Die iffe verkehren an folgenden Fa: a. in der Richtung von Wyk (Föhr) nah Sylt: am 2. und 4. bis 31. Juli, fowie im: Monat August täglich;

b, in der Richtung von Sylt nach Wyk

an 1., 3, 5. bis. 11:13, bis- 31. -Zult, sowie im außer 25. tägli. :

Am 190., (22., 26. und 28. Juli, sowie am 9. und 21. August

finden in der Richtung von Wyk (Föhr) nah Sylt, am 9., 11., 22.,

ohr): onat August

25. und 27. Juli, fowie am 8., 20. und 24. August in der Richtung

von Sylt nah Wyk (Föhr) je 2 Fahrten statt. Die Abgangszeit der Schiffe ist vom Eintritt der Fluth abhängig. Die Ueberfahrt dauert etwa 24 Stunden. Kiel, den 28, Juni 1894. Der E Ober-Postdirektor. as ch e.

Flaggenatteste sind ertheilt worden:

1) von dem Kaiserlichen Konsulat in Santos unter dem 15. Mai d. J. der im Jahre 1874 in Nantes aus Eichenholz erbauten, bisher unter norwegischer Flagge gefahrenen Bark „Norsemann“ von 235,10 britishen Registertons Netto- Raumgehalt nah dem Uebergang derselben unter dem Namen „Frida“ in das ausschließlihe Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Friß Peter Witt in Hamburg, welcher Hamburg zum Heimathshafen des Schiffs gewählt bat:

2) von dem Kaiserlihen Vize-Konsulat in Blyth unter dem 29. Mai d. J. dem im Jahre 1869 in Lossiemouth aus Eichenholz erbauten, bisher unter \{chwedisher Flagge ge- fahrenen Dreimastschooner „Freya“ von 236,91 britischen Registertons Netto-NRaumgehalt nah dem Uebergang desselben unter dem Namen „Frieda“ in das ausshließlihe Eigen- thum des deutschen dagegen Carl Johann Theodor Carlberg in Blyth, welcher Rostock zum Heimathshafen des Schiffs gewählt hat.

Königreich Preußen

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den vortragenden Rath im Geheimen Zivilkabinet, Geheimen Regierungs-Rath Scheller zum Geheimen Ober- Regierungs-Rath,

den Regierungs- und Forstrath Balthasar zu Bromberg zum Ober-Forstmeister mit dem Range der Ober-Regierungs-

€,

die Oberförster Krumhaar zu Neubrück und Paetsch zu Jänshwalde zu Regierungs- und Forsträthen,

den Direktor des Gymnasiums in Altona, Professor Dr. Genz zum Provinzial-Schulrath,

den V Kreisphysikus, Sanitäts-Rath Dr. Grisar in Trier zum Regierungs- und Medizinal-Rath, und

den bisherigen Seminar-Direktor Dr. phil. Albert Otto zu Homberg zum Regierungs- und Schulrath zu ernennen;

dem Landes-Baurath Fessen in Kiel den Charakter als Geheimer Baurath,

dem Provinzial-Steuer-Sekretär Haicke zu Berlin, dem Haupt-Steueramts - Rendanten Fu hs zu Stargard i. Pom. und dem Rentmeister ee zu Liegniß bei ihrem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnun PBAE, sowie

dem Provinzial-Steuer-Sekretär Pagel zu Berlin bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei- Rath zu verleihen.

Geseg zur Ausführung des Reichsgeseßes, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Ab- wehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom ; 1. Mai 1894.

Vom 18. Juni 1894.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. i verordnen zur Ausführung des Geseßes, betreffend Abänderung des Reichs-Viehseuchengesezes, vom 1. Mai 1894 (Reichs- Gesezbl. S. 405) mit Zustimmung beider Häuser des Land- tags Unserer Monarchie, was folgt :

4 Die Provinzialverbände, die Kommunalyerbände der Re- gierungsbezirke Cassel und Wiesbaden, der Landes-Kommunal- verband der Hohenzollern'schen Lande und der Kommunal- verband des Kreises Herzogthum Lauenburg, sowie der Stadt- kreis Berlin können beschließen, daß na Feststellung des Ausbruchs der Lungenseuche in einem Rindviehbestand alle

der Ansteckung ausgeseßten Thiere der Schußimpfung unter-

worfen werden. g 9 Als der Ansteckung ausgeseßt Seuchengehöft befindliGen Rindvieh ' von vetchen nach den örtlichen Verhältnissen zu vermuthen ist, daß sie während der lezten sechs Monate vor dem Seuchen- ausbruh mit dem Rindvieh des Seuchengehöfts in unmittel- bare oder mittelbare Berührung gekommen sind. Die Landes-

&

ge außer dem auf dem |- áu

A ONe Rindviehbestände,

1894.

polizeibehörde entscheidet endgültig darüber, welche Viehbestände als der Ansteckung ausgeseßt zu erachten sind.

S 5.

Die Landespolizeibehörde hat die Ausführung der Schuß- impfung gemäß der von ihr zu erlassenden Anweisung anzu- ordnen. Die Impfung ist von beamteten Thierärzten oder unter deren Aufsicht von anderen Thierärzten zu bewirken.

8 4. :

Die Entschädigung, welhe nach den Bestimmungen des Artikels 7 a des Reichsgescßes vom 1. Mai 1894 für infolge der polizeilih angeordneten Impsung eingegangene Thiere zu gew ist, sowie die Kosten der Erhebung und Verwaltung er Beiträge und der Schäßung werden innerhalb des Ver- bandes nah Maßgabe des vorhandenen Rindviehbestandes von sämmtlichen Rindviehbesißern aufgebracht. ;

Zur Bestreitung der Entschädigungen können auch die in Gemäßheit der Bestimmungen in den 15 fff. des Gesezes vom 12. März 1881 (Geseßz-Samml. S. 128) zu Entschädi- gungen für wegen Lungensfeuche getödtete Rinder angesammel- ten Fonds verwendet werden.

S 5. Die Feststellung, ob ein Thier infolge der Bund ein- gegangen is}, erfolgt nah den Vorschriften im Z 21 des Ge- seßes vom 12. März 1881.

S6.

Die näheren Vorschriften über die Shäßung, Ermittelung und A Ln der zu gewährenden Entschädigung, sowie über die Erhebung und Verwaltung der Beiträge werden von der Vertretung der Verbände durch Reglements festgestellt, welche der Genehmigung der Minister des Jnnern und für * Landwirthschaft, Domänen und Forsten bedürfen.

T.

Die Bestimmungen über die Kosten des Verfahrens in den S8 23 bis 28 des Geseges vom 12. März 1881 finden auch auf diejenigen Kosten Anwendung, welhe aus der An- wendung der nah dem Reichsgeseze vom 1. Mai 1894 und nach dem gegenwärtigen Geseze zulässigen veterinärpolizeilihen Maßregeln erwachsen. l i

Urkundlich unter Unserer E Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Fnsiegel.

Gegeben Neues Palais, den 18. Juni 1894.

(L. S.) Wilhelm.

Graf zu Eulenburg. von Boetticher. von SACE Freiherr von Berlepsh. Graf von Caprivi. Miquel. von Heyden. Thielen. Bosse. Bronsart von Schellendorff.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der bisherige kommissarische B A ektor, Eisen- bahn-Betriebs-Werkmeister Reuter zu Dorsten ft unter Ver- nas der etatsmäßigen Stelle eines Gewerbe-Jnspektors daselbst zum Königlichen Gewerbe-Jnspektor ernannt worden.

Minijterium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

_Dem Ober-Forstmeister Balthasar ist die Ober-Forst- M zu Stade, 6 Satt M b die Forsi em Regterungs- un orstra rumhaar die Forst: ispeion Schleswi “Kn, m b Paeticd die Feri em Regierungs- un orstra act ie L inspektion Bromberg-Schneidemühl ü gen worden. Der Ober-Forstmeister Tiburtius ist von Stade nah “her Forstmeister Hepe von Pütt auf die Oberförsterstell er Forstmeister Hepe von Pütt auf die Ö ) Ps m Ca Stralsund, | r Forstmeister Röckner von Pleuovalie auf die Ober- försterstelle Glinke im Regierungsbezirk Bromberg, H der Oberförster Meg ens von Taubenwalde auf die Ober- försterstelle Jagdshüß im Reg E L T der Oberförster Wohlers von Morbah auf die Ober- försterstelle Klüß im Regierungsbezirk Stettin, N der Oberförster Bachmann von Waice auf die Ober- försterstelle Pütt im Regierungsbezirk Stettin, U der Oberförster Greve von Gottsbüren auf die Ober- försterstelle Ebstorf im Regierungsbezirk Lüneburg, : der Oberförster SG Ltre von Klooschen auf die Ober- försterstelle Neubrück im Regierungsbezirk  der Oberförster Voigt von Ky A D: Balesfeld, auf die Oba rene Waice mit dem Ar Klein-Krebbel, Regierungsbezi BE und der Obecförster Tiede vin Walsndrudi al i terstelle Jänshwalde im Regierungsbezirk Fran

v E worden. E

Die Forst-Assessoren, Premier-Lieutenants im Forit-Ahe orps Packenius, Luther und Lück ori:

essoren Freiherr von Wolff-Met ann, Volk, Stehow, Hartog und zu Oberförstern ernannt. E