1894 / 155 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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} Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

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8W., Wilhelmftraße Nr. 32.

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uud Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

dés Deutschen Reihs-Anzeigers Vexlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32. |

C 155.

1894.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Landgerichts-:Präsidenten Pol zu Trier den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Amtsgerichts-Nath Stump ff zu Homburg v. d. H. den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dèm Major a. D. Werner zu Berlin, bisher à la suite des Magdeburgischen A Beneral iments Nr. 36 und vom ‘Neben - État des Großen Generalstabs, dem Major a. D. Danckwarth zu Blasewiß bei Dresden, bisher Bezirks- Offizier bei dem Landwehr-Bezirk Danzig, und dem Konser- vator des s\tädtishen Historishen Museums zu Frank- furt a. M. Otto Cornill daselbst den Rothen dler- Orden vierter Klasse, i

dem Salzwäger Heinrih Koch zu Salzdetfurth im Kreise Marienburg i. H. und dem Hofverwalter Gottlieb Mies hn B Rothdorf im Kreise Kosten das Allgemeine Ehren- zeichen, jowie i

dem Matrosen-Artilleristen Görliß von der 4. Matrosen- s die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

aus Anlaß der O des neuen Justizgebäudes in

Hamm den nachbenannten Personen folgende Auszeihnungen Zu verleihen, und zwar :

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife:

den Senats-Präsidenten des Ober-Landesgerichts Alt- haus und Hanow in Hamm; den Nothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Land-Bauinspektor Buß in Hamm; das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold:

dem Ersten Gerichtsdiener, Botenmeister Heppert in Hamni;

das Allgemeine Ehrenzeichen:

dem Gerichtsdiener Kolk in Hamm; die Kronen-Orden-Medaille:

dem Polier Heinrich Sommer in Hamm;

den Charakter als Geheimer Justiz-Rath:

dem Ober-Landesgerichts-Nath Ruhfus in Hamm;

den Charakter als Amtsgerihts-Rath: dem Amtsrichter Vüllers in Hamm;

den Charakter als Kanzlei-Rath:

den Ersten Gercichts\hreibern, Sekretären Schmidt und Köster in Hamm.

Deutsches Reich.

Verorduung aur Ausführung des Geseyßes zum 2 E Per aarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichs- Geseßbl. S. 441) und des Gesetzes, betreffend den Schuß von Gebrauhsmustern, vom 1. Juni 1891 (Reihs-Geseßbl. S. 290).

Vom 30. Juni 1894.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen auf Grund der Bestimmung im § 25 des Geseßes um Schuß der Waarenbezeihnungen vom 12. Mai 1894 eichs esehbl. S. 441) und auf Grund der Bestimmung im 14 des di d betreffend den Schuß von Gebrauchs- mustern, vom 1. Zuni 1891 (NReichs-Geseßbl. S. 290) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundes-

raths, was folgt:

I. Waarenzeichen.

fi __ Für die auf A bezüglihen Angelegenheiten wird in dem Patentamt eine besondere Abtheilung gebildet, welche die Bezeichnung: L Abtheilung für Waarenzeichen Führt.!

Die Abtheilung besteht aus einem rechtskundigen Mit- S als Vorsißenden und aus Mitgliedern, welche rechts- undig oder in einem Zweige der Technik sachverständig Plat Die Zune lun der Mitglieder an die Abtheilung erfolgt durch den eidatan [er.

Jm Falle der Verhinderung eines Mitglieds kann der Präsident des Patentamts einem anderen Mitgliede der Be- Hörde die Vertretung übertragen.

S 2.

Für Beschwerden gegen die Beschlüsse der Abtheilung für Waarenzeichen, sowie für die Erstattung von Gutachten gemäß 8 11 des Gesehes vom 12. Mai 1894 is die Beschwerde- abtheilung T des Patentamts Mag,

Die Beschlußfähigkeit der Abtheilung für Waarenzeichen es die Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern edingt.

Die Beschwerdeabtheilung T entscheidet über Beschwerden gegen die Beschlüsse der Abtheilung für Waarenzeichen in der

esezung von fünf Mitgliedern, von denen mindestens zwei rechtskundig sein müssen. Soweit es sich um die Erstattung eina ten handelt, genügt die Anwesenheit von drei Mit- gliedern. :

Die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über Aus- hließung und Ablehnung der Gerichtspersonen finden ent- sprechende Anwendung.

Zu den Berathungen können Sachverständige, welche nicht Mitgliéder sind, zugezogen werden; dieselben dürfen an den Abstimmungen nicht theilnehmen.

4.

Î E Berathung und Nbfimmuna in einer Sizung be- arf es

a. in der Abtheilung für Waarenzeichen für die Be- \{lußfassung über die Versagung der Eintragung eines Waarenzeichens, sowie für Beschlüsse, welhe die Ueberein- stimmung von Waarenzeichen und in den Fällen des § 8 des Gesetzes vom 12. Mai 1894 die Löschung von Waarenzeichen gegen den Widerspruch des Jnhabers betreffen; :

b. in der Beschwerdeabtheilung T für die Beschlußfassung auf Beschwerden gegen Beschlüsse der Abtheilung für Waaren-

zeichen. D.

Die Beschlüsse“ und Gn!sheidungen erfolgen im Namen des Patentamts; sie sind mit Gründen zu versehen, schriftli S und allen Betheiligten von Amtswegen zuzu- tellen.

S6

Ueber die Eintragung eines Waarenzeichens in die Zeichen- rolle erhält der Fnhaber eine AIMENgns.

Ueber Modelle, Probestücke und sonstige Unterlagen einer Anmeldung trifft, insoweit deren Aufbewahrung niht mehr für erforderlich erachtet wird, der Präsident des Patentamts im Einvernehmen mit der Abtheilung für Waarenzeichen Ver-

fügung. S8.

Im übrigen finden auf die Einrichtung und den Geschäfts- gang des Patentamts und das Verfahren vor demselben in ngelegenheiten des Schußes der Waarenzeichen die Bestim- mungen in den 88 4, 6, 8 bis 11, 13, 14, 25 bis 30 der Kaiserlichen Verordnung vom 11. Juli 1891 (Reichs-Geseßbl. S. 349) entsprechende Anwendung.

TI. Gebrauchsmuster.

J 9. Jnsoweit in Angelegenheiten des Schußes von Gebrauchs-

mustern das Patentamt zur Erstattung von Gutachten

] ermächtigt wird, sind hierfür die Beshwerdeabtheilungen, und

zwar jede innerhalb derjenigen Zweige der Technik zuständig, welche ihr hinsichtlih der Yaleziahgelegenbeiten gemäß den 88 1 und 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 11. Juli 1891 zugewiesen sind.

Urkundlih unter Unserer M steigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnstegel.

Gegeben Kiel, den 30. Juni 1894 an Bord Meiner Yacht „Hohenzollern“. Wilhelm.

(L. S.) von Boetticher.

Dem Kaiserlihen Konsul von Jecklin in Madrid ist auf Grund des § 1 des Geseßes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Ne vor- unehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

Den Kaiserlichen Konsuln von Hartmann in Alexandrien und von Wichert in Kairo ist auf Grund des 1 des Guta vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Geseßes vom 6. Februar 1875 für ihre Amtsbezirke die Er- mächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschliesungen von NReichsangehörigen und Schußgenossen, mit Einschluß der unter deutshem Schuß lebenden 2AM vorzunehmen und e Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu be- urkunden.

Dem zum belgischen Konsul für die Provinz Westpreußen mit dem Amts\siß in Danzig ernannten Kaufmann E. Paß ig und

dem zum mexikanishen Konsul in Mannheim ernannten bisherigen mexikanishen Vize-Konsul Carl Leoni ist namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.

_ Das in Port Glasgow aus Stahl neu erbaute V.Alsciff „H. F. Glade“ von 1717,00 britischen Registertons Netto- RNaumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Carl Henoch jr. in Bremen das Recht zur Führung der deutschen Flagge er- langt. Dem Schiffe, für welches der Eigenthümer Bremen zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat zu Glasgow unter dem 15. Juni d. J. ein Fla ggen= attest ertheilt worden.

BékanntmacGrn@s

Reiseverbindungen nah und von Bad Bertrich.

In der Zeit vom 1. Juni bis Ende September d. J. bestehen

folgende Perfonenpostverbindungen nach und von Bad Bertrich: I. Personenpost Bullay—Lußterath: aus Bullay 10,35 Vorm. sim Anschluß an die Züge 291 aus

Diedenhofen (in Bullay 9,11 Vorm.) und 296 aus Koblenz (in Bullay 10,27 Vorm.)],

aus Alf 10,55 Vorm.,

durch Bertrich 11,50 bis 11,55 Vorm.,

in Luterath 1,30 Nachm. ;

aus Lugzerath 5,15 Nachm.,

dur Bertrich 6,30 bis 6,35 Nachm.,

aus Alf 7,35 Abends,

an Bullay 7,55 Abends [zum n an die Züge 303 nah Koblenz (9,15 Abends) und 304 nah Diedenhofen (8.8 Abends)].

11. Personenp&sff Bullay—Bertrih:

aus Bullay 8,15 Abends (im Anschluß an den Zug 304 aus Koblenz in Bullay 8,8 Abends), i

aus Alf 8,35 Abends,

an Bertrich 9,25 Abends;

aus Bertrih 7,90 Vorm.,

aus Alf 8,45 Vorm.,

an Bullay 9,0 Vorm. [zum Anschluß an die Züge 291 nah Koblenz (9,11 Vorm.) und 296 nah Diedenhofen (10,27 Vorm.)].

Beiwagengestellung findet in Bullay und Luyterath nah Be- dürfniß statt. Das Personengeld beträgt für eine Fahrt von Bullay bis Bertrich oder umgekehrt 90 8.

Koblenz, den 2. Juli 1894.

Der Kaiserliße Ober-Postdirektor. Schwerd.

Die Nummer 30 des NReichs- Gesepblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 2186 die Verordnung zur Ausführung des Gesehes zum Le der Waarenbezeihnungen vom 12. Mai 1 Neichs-Gesebbl. S. 441) und des Gesehes, betreffend den

eie von Gebrauchsmustern, vom 1. Juni 1891 (Reichs-

Gejeßbl. S. 290). Vom 30. Juni 1894.

Berlin, den 4. Juli 1894.

Kaiserliches Post - Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Erbprinzen Christian Kraft zu Hohenlohe- Oehringen zum Oberst-Kämmerer zu ernennen.

Finanz-Ministerium.

Dem Kataster-Kontroleur Emil Schröder zu Meschede ist bei seinem Uebertritt in den Ruhestand der Charakter als Steuer-Jnspektor- verliehen worden.

Ministerium=-der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisher mit der kommissarishen Verwaltung der sikate des Stadtkreises Posen und des Kreises Posen- beauftragte Stabsarzt q.D. Dr. Panieúski in Posen î zum Neap lg ntas dieser Kreise ernannt worden.

Dem Oberlehrer Hermann Schneider am Friedrihs= Gymnasium in Frankfurt a. O. ist aus Anlaß der Feier des 200 jährigen Bestehens der Anstalt der Charakter als essor beigelegt worden. :

Am Schullehrer-Seminar zu Eckernförde ist der bisheri O Filskov zu Apenrade als ordentlih

eminarlehrer angestellt worden.