1894 / 159 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be- wirkten 19. r von Kurmärkishen Schuld- verschreibungen find die in der Anlage verzeichneten

“Nummern gezogen worden.

Dieselben werden den Besigern zum 1. November 1894 mit der Auffdrderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. November 1894 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschrei- bungen und der später zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe XTV Nr. 7 und 8 bei der Staatsshulden- Tilgungskasse, Taubenstraße Nr. 29, hierselbst, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Auss{chluß der Sonn- und Festtage und der leßten drei Ge- châftstage jeden Monats. Die Einlösung geschieht auch bei den

egierungs-Haupikassen und in Fra tek a. M. bei der Kreis- kasse. Zu diesem Zweck können die Effekten einer dieser Kassen chon vom 1. Oktober 1894 ab eingereiht werden, welche sie er Staatsschulden - Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nah erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. No- vember 1894 ab bewirkt. ' i :

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalien. : | /

Mil dem 1. November 1894 hört die Verzinsung der verloosten Schuldverschrei - bungen auf. i L

Bugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der

* Anlage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkischen Schuldverschreibungen L R und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den Kündigungs-

"terminen aufgehört hat. : /

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sih in einen Schriftwechsel mit den Jnhabern der Schuldverschreibungen Über die Mungale ung nid! einlassen. i; i

- Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen obengedachten Kassen unentgeltlih verabfolgt.

Berlin, den 2. Juli 1894.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann. i

Kurmärkischen

Angekommen: Seine Excellenz der Staats- und Justiz-Minister Dr. von Schelling; * Seine Excellenz der Minister des Königlichen Hauses von Wedel, von der Bereisung des Nord-Ostsee-Kanals.

Abgereist:

der Direktor im Reichsamt des Jnuern, Wirkliche Ge- E N e Megierungs «Nai Rothe, mit mehrwöchigem Urlaub.

“Nicßtamtlliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 9. Juli.

Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin begaben Sich am Sonnabend an Bord der Yacht „Hohenzollern“ von Odde nach Eide und unternahmen gestern eine Fahrt über Land nach Stalheim.

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar- sizung. Vorher beriethen die vereinigten Ausshüsse für Rech- nungswesen und für Elsaß-Lothringen.

Nach der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten Na ch- weisung der auf deutshen Eisenbahnen aus- \chließlich Bayerns im Monat Mai d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausshluß der Werkstätten) vor- Ga Unfälle waren im ganzen zu verzeichnen: 1 Entgleisungen auf freier Bahn, 2 Entgleisungen und 18 Aüsammenstöke in Stationen und 194 sonstige meist geringere Unfälle. Dabei sind im ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes ea 220 Personen zu Schaden gekommen, e 48 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 132 unerheblich be- chädigt worden. Von den beförderten Reisenden wurden 14 ver-

legt, und gar entfallen: vier Verleßungen auf den Verwal-

tungsbezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Altona, je drei Verlezungen auf den der Aen Eisenbahn- irektion in Magdeburg und auf die Königlich sächsischen Staatseisenbahnen, eine Verlegung auf den Verwaltungs- bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion (rehtsrh.) in Köln, wei Verleßungen auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen isenbahn-Direktion in Berlin und eine Verlegung auf den der Königlichen Eisenbahn-Direktion (linksrh.) in Köln. Von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigent- lichen Eisenbahnbetriebe 20 getödtet und 162 verleßt, von Postbeamten 1 verleßt, von fremden Personen (einschließlich der niht im Dienst befindlihen Bahnbeamten und Arbeiter) 14 getödtet und 9 verleßt. Außerdem wurden bei Neben- beschäftigungen 1 Bahnarbeiter getödtet und 53 Beamte und Bahnarbeiter verlegt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisen- bahnbetriebe entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung MAIER De Bahnen (bei zusammen 39 245,88 km Betriebslänge und 979 922 496 geförderten Achskilometern) 239 Fälle; davon sind verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, auf der Main- Neckar- Eisenbahn, auf den Königlich sächsischen Staatseisen- bahnen und auf den Regi badischen Staatseisen- bahnen die meisten Unfälle vorgekommen. B. Privatbahnen (bei zusammen 2299,05 km Betriebslänge. und 31 580 759 ge ge Achskilometern) 6 Fälle, und zwar aufdie Werra- bahn 2 Fälle und auf die Hessishe Ludwigsbahn 4 Fälle.

r Inspekteur der 2. Kavallerie-Jnspektion, General der Kavallerie von Rosenberg, à la suite des Husaren- Pg inenis von Ziethen (Brandenburgisches) Nr. 3, ist hierher a dckgekehrt, ebenso der Jnspekteur der Feld-Artillerie, General-

ieutenant von Hoffbauer.

Der Generàl - Lieutenant Kuhlmann, Präses der Artillerie-Prüfungs-Kommission, und der General-Lieutenant vonScheel, Präses der Ober-Militär-Examinations-Kommission, haben Berlin verlassen.

Der Königlihe Gesandte in München Freiherr von Thielmann hat einen ihm bewilligten vierzehntägigen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungiert der Lega- tions-Sekretär Graf von Pückler als Geschäftsträger.

Laut telegraphisher Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Stosch“, Kommandant Kapitän zur See von Shuckmann, am 7. d. M. in Stock- holm eingetroffen.

s R L E

Sachsen-Meiningen. Jhre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen, Höchstwelhe völlig wiederhergestellt ist, ist vorgestern von Eisenah nach Liebenstein zurückgekehrt.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Seine Königliche Hoheit der Herzog ist am Sonnabend Mittag aus London in Kissingen eingetroffen. Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Herzogin gedenkt mit Jhren Königlichen Hoheiten den B rinieinen Alexandra und Beatrice heute aus London nah Coburg zurückzukehren. PEGa Oben verweilten auf der Rückreise einen Tag in Darmstadt.

Oesterreich - Ungarn.

Der Kaiser und die Kaiserin wohnten gestern in Madonna di Campiglio in der Wallfahrts-Kirche, die mit Sommergästen und Landleuten angefüllt war, der Frühmesse bei und machten Mos einen Ausflug nah Brenta alta, wo sie in einer Alpenhütte trübstückten, Abends kehrten Allerhöchst- dieselben nah Madonna di Campiglio zurück. Die aus der ganzen Umgebung herbeigeströmten Landleute begrüßten den Kaiser ehrfurhtsvoll. Am 12. d. M. gedenkt der Kaiser Madonna di Campiglio zu verlassen und am 13. zum Sommeraufenthalt in Jschl einzutreffen.

Nach einer den Prager Blättern aus Pilsen zugegangenen Nachricht i} daselbst gestern Abend 113/ Uhr eine Bombe unter furchtbarer Detonation vor der Aktienbierhalle, wo sich die Lokalitäten des deutschen Turnvereins und des deutschen Handwerkervereins befinden, explodiert. Jn dem Garten befand sich zahlreiches Publikum. Wie verlautet, find eine Person \{chwer und wei Offiziere leiht verleßt worden. Sämmtliche Fenster der

ftienbierhalle und der Nebenhäuser sind zertrümmert. Vor dem Bezirksgericht und dem Kreisgericht sind ebenfalls Bomben aufgefunden worden, deren Lunten von Gendarmen gelöscht wurden. :

Großbritannien und Frland.

Gladstone hat unter dem Datum des 23. Juni einen Abschiedsbrief an seine Wähler in Midlothian ge- richtet, worin er ihnen seine Absicht anzeigt, nah dem Schluß des gegenwärtigen Parlaments nicht mehr als Kandidat auf- zutreten.

Frankreich.

Jn dem gestern Abend zusammengetretenen Minister- rath wurde ein Geseßentwurf berathen, wonach alle durch Aufreizung zu Mord, Plünderung, Brandstiftung, Bomben-Attentate und Anschläge gegen die Staats- sicherheit begangenen Verbrechen, jowie die Verherrlichung dieser Verbrechen nicht mehr den Schwurgerichten, sondern dem Zuchtpolizeigericht zugewiesen und die deen Strafen erhöht werden sollen. Ferner wird darin die Veröffent- lihung der Verhandlungen in Prozessen gegen die Anarchisten verboten und unter {hwere Strafe gestellt; auf die Herausgabe eines solhen untersagten Berichts wird eine Geldstrafe von 500 bis 10000 Fr. geseßt. Die Minister treten heute unter dem Vorsiß des Präsidenten der Nepublik Casimir-Périer wieder zusammen, um den definitiven Text des Gesezentwurfs festzustellen, der noch heute dem Bureau der Kammer vorgelegt werden soll. Zugleich wird das Haus von der Regierung ersuht werden, noch vor Schluß der Session das Geseß zu genehmigen.

Die radikalen Blätter von heute greifen den Entwurf des neuen Anarchistengeseßes sehr sharf an und betonen, daß sich der Geseßentwurf niht gegen die Anarchisten, sondern gegen die Preßfreiheit rihte. Auch einzelne ge- mäßigte Zeitungen finden das in den Entwurf auf- genommene Verbot der Veröffentlihung von Berichten Uber die Gerichtsverhandlungen gegen Anarchisten dem Prinzip nach bedenklich und meinen, daß die richtigste Maßregel gegen die Anarchisten eine Neorganisation der Polizei sein würde.

Die Deputirtenkammer wählte in ihrer vorgestrigen Sizung Clausel de Coussergues (PNepublikaner) mit 186 Stimmen zum Vize- Präsidenten. Dupuy - Dutemps (radikal) erhielt 145 Stimmen. Der Deputirte Lacombe richtete im weiteren Verlaufe der Sißung an die Regierung eine Jnterpellation wegen des durch die Entlassung eines Theils der Arbeiter veranlaßten Strikes in den Kohlen- gruben von Graissessac und forderte die Negierung auf, gegen diejenigen Konzessionäre von Gruben, welche die leßteren idt ausbeuteten, die Entziehung der Konzession aus- zusprehen. Der Minister der öffentlihen Arbeiten Barthou erklärte, die Regierung könne die Konzessionsentziehung nicht aussprehen, bereite jedoch einen Gesezentwurf vor, wo- durch sie ermähtigt werden solle, im Fall der Nicht- ausbeutung der Gruben die Konzession zu entziehen. Die Kammer nahm darauf mit 336 gegen 141 Stimmen eine Tagesordnung an, worin das Vertrauen zu den Erklärungen der Regierung ausgesprochen wird.

Jn Caen wurde vorgestern der Anarchist Santo Baldi verhaftet; er ist ein Oesterreicher, 40 Jahre alt und war Kolporteur anarchistischer Blätter. Jn Marseille fanden am Sonnabend 21 neue Haussuchungen bei Anarchisten statt; drei Anarchisten, darunter zwei Jtaliener und ein

rathen.

rg wurden verhaftet. Jn Saint wurden am näm-

chen Tage drei italienishe Anarchisten Namens Zam -

pierro, Toguolli und Marandusso verhaftet, die von Cetie zugereist ‘waren. Man vermuthet, daß man es mit Komplicen Caserio’s zu thun habe.

Rußland.

Die ordentlichen Staatseinnahmen in dem ersten Vierteljahr betrugen, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg berihtet, 239 778 000 Rbl. gegen 194 304 000 in demselben Zeitraum des vorigen Jahres, die außerordentlichen 16 630 000 Rbl. gegen 93 780 000. Die orden tlihen Aus- gaben beliefen sh auf 162595 000 Rbl. gegen 168 900000 im Vorjahre, die außerordentlichen auf 9782000 gegen 9 270 000. Der Dienst der Anleihen erforderte 46 315 000 Rbl. gegen 60 784 000 im Vorjahre.

Durch cine am 7. d. M. amtlih veröffentlihte Paß- vorshrift werden besonders für die Bauernstände große Er-

leihterungen eingeführt. Jtalien.

Jn der vorgestrigen Sißung der Deputirtenkammer legte der Minister des Auswärtigen Baron Blanc ein Grün- buch über die Verhandlungen bezüglich der Einwanderung in den Vereinigten Staaten von Amerika vor. Der Gesehentwurf über den Mißbrauhch von Explosiv- stoffen wurde in dritter Lesung angenommen. Darauf wurde in die Berathung der Regierungsvorlage, betreffend Maßregeln gegen die Aufreizung zu Verbrechen und deren Ver- herrlihung durch dis Presse, eingetreten. Ein von der Regierung niht angenommenes Amendement des Deputirten Barzilai wurde in namentlicher Abstimmung mit 201 gegen 51 Stimmen abgelehnt und hierauf der Gesepentwurf ange- nommen. Jm weiteren Verlauf der Sißung beantragte der Minister - Präsident Crispi, am folgenden Tage über den Geseßentwurf . wegen der Zwangsdomizile zu be-

Der Deputirte C apaloiii sprach gegen den Antrag. Alis zur namentlihen Abstimmung édchritten werden sollte, verließen mehrere Deputirte der äußersten Linken und anderer Fraktionen der Opposition den Saal. Bei der Abstimmung ergab sich die Beschlußunfähigkeit des Hauses. Die Abstimmung wird heute wiederholt werden. Spanien.

Die Königin wird sich morgen von Madrid nah San Sebastian begeben.

Der Senat hat vorgestern die bereits von der Kammer angenommene Geseßesvorlage betreffend die Unterdrückung des Anarhismus genehmigt.

Serbien.

Der König Alexander, der am Freitag in Salonichi eingetroffen war, erreihte am Sonnabend Nachmittag die Landesgrenze, wo er von dem Minister des Auswärtigen und dem Handels-Minister sowie zahlreichen Deputationen der Grenzbewohner empfangen wurde. Der König sandte bei dem Verlassen des türkischen Gebiets dem Sultan ein sehr herz- liches Telegramm, worin er seinen Dank für den großartigen Empfang und für die ihm zu theil gewordenen Beweise der Freundschaft aussprah. Die dem König von dem Sultan während der ganzen Reise zugetheilten Begleiter folgten auf besondere Einladung des Königs bis Nish und verweilten gestern daselbst als Gäste des Königs. Die Ankurft in Nisch, wo zum Empfang des Königs großartige Vorbereitungen ge- troffen waren, erfolgte vorgestern Abend.

Bulgarien.

Die Gemeindewahlen sind in der vergangenen Nacht beendet worden. Die Kandidaten der Nationalpartei, die auch von der Regierung gebilligt waren, sind durchweg gewählt worden, die Anhänger Stambulow's und die Übrigen Oppositionellen sind unterlegen. Den ganzen Tag herrschte ungestörte Ruhe.

Afien.

Aus Korea wird der „Times“ berichtet, es seien wiederum 1000 Mann japanischer Truppen bei Chemulpo gelandet. Der japanishe Gesandte in Söul habe am 3. d. M. die neuen Forderungen überreicht.

Die auf Befehl des niederländischen General-Gouverneurs in Ostindien van der Wyck nach der Jnsel L ombok ent- sandten Expeditionstruppen sind dort am 5. d. M. eingetroffen und am 6. in Ampenan ohne Widerstand, ja sogar mit theil- weiser Unterstüßung der Bevölkerung gelandet; nah der Landung wurde die niederländische Fahne gehißt. Der Gegner hat sih in Mataram und Tjakranegara- gesammelt und um Verlängerung des Ultimatums ersucht.

Afrika.

Wie die „Times“ aus Alexandrien meldet, veröffentlicht das amtliche Blatt eine Depesche des Khedive an Nubar Pascha, die besagt, der Sultan habe dem Khedive die Er- laubniß gegeben, zu reisen, wohin es ihm beliebe.

Ein dem Staatssekretär des Jnnern des Congostaats zugegangenes Telegramm berichtet von einem am 18. März erfolgten Angriff der Mahdisten auf die befestigte Stellung Mundu nahe der Wassersheide des Nils. Der Kommandant Delanghe habe den Mahdisten eine blutige Niederlage beigebracht. Sie feien völlng geshlagen worden und hätten eine Anzahl Flinten in den Händen der Truppen des unabhängigen Congostaats gelassen. Der Hauptmann Bonvalet und der Sergeant Ligot seien in dem Gefecht gefallen.

Entscheidungen des Reichsgerichts,

Kauft jemand gestohlene Sachen, von denen er ver- mutkhet, daß sie gestohlen seien, welhe er aber troßdem kauft, weil es thm gleichgültig ist, ob er gestohlenes oder redlih erworbenes Gut kaufe, fo ist er, nah einem Urtheil des Reichsgerihts, 1V. Straf- senats, vom 10. April 1894, wegen He hlerei zu bestrafen. „Ein vorsätz- liches Handeln liegt nah allgemein anerkannten Grundsäßen auch dann vor, wenn der Thäter sih die Möglichkeit des rechtswidrigen Er- folges vorgestellt und diesen in seinen Willen mitaufgenom men hat. Dafür, daß der § 259 Str.-G.-B. etwas Anderes, als vorsátz- liches, wisjentlihes Handeln im gewöhnlichen Sinne nicht gemeint hat, spricht auch die Vergleihung mit den §§ 257, 258, die einfach „wissent- lihes* Haudeln erfordern. Es fehlt au einem„inneren Grund, wes- halb in diesen innerlich dem § 259 nahe verwandten Fällen vorsäb- liches, wissentlihes Handeln im gewöhnlihen Sinne, also au Eventualdolus, zur Bestrafung hinreicht, dagegen im § 259 posi- tives, bestimmtes Wissen der begangenen strafbaren Handlung erforder- lih sein sollte.“ (635/94,)

Ein Vertrag, durch welchen ein Hausbesizer einer ‘anderen erson eine Wohnung gegen die Verpflichtung zur Zahlung einer Dcbsumme und zur unentgeltlihen Leistung von Arbeiten ür den E her zeitweise einräumt, ist, nah einem Urtheil des ri erichts, IT. ait pro vom 27. April 1894, im Gebiete des Scebitlns Allgemeinen Landrechts als Wohwungsmiethsvertrag zu erachten, und der Vermiether hat ein geseglihes Pfandrecht an den Illaten des Miethers für seine Entshädigungsforde- rung wegen unterlassener Leistung der bedungenen Arbeiten; der shadensersaßpflihtige Miether macht \ich dur die Ent- fernung der JZUaten aus der Wohnung gegen den Willen des Vermiethers des strafbaren Eigennutzes 289 Str.-G.-B.) schuldig. E. hatte in einem ostpreußishen Orte bei dem Besißer Sch. eine Wohnung gemiethet, wofür als jährlicher Miethpreis 12 4 baar, Stellung von Mann und Frau zur Kornernte fowie unentgeltliche N an 6 f 20 verabredet war. Arbeitsleistung an den 6 Tagen seitens des E. mußte Sch. für diese i einen anderen Arbeiter annehmen, und S. beanspruchte von E. rstattung der ihm dadurch erwachsenen Unkosten. ahlte aber nit, sondern zog aus der E unter Mitnahme seines Mobiliars, obwohl der Eigenthümer Sch. unter Geltendmachung des MRetentionsrehts Einspruh gegen die Entfernung der &llaten erhob. E. wurde wegen strafbaren Eigennuges aus § 289 Str.-G.-B. angeklagt, von der Strafkammer aber freigesprohen. Auf die Revision des Staatsanwalts hob das NReichsgeriht das erste Urtheil auf, indem es begründend ausführte: „Nah § 258 A. L.-R. 1, 21 heißt das Geschäft ein Miethungsvertrag, weny für den Gebrauch der geliehenen Sache ein bestimmter Preis bedungen ist, und nah § 262 a. a. O. heißt die Gegenleistung Mieth- oder Pachtzins, wenn dasjenige, was für den Gebrauch oder die Nußung der gemietheten Sache bezahlt wird, in baarem Geld besteht. Cine Uebereinkunft, dur welche als Theil der Leistung des Miethers Dienste bedungen werden, berührt nicht die Be- stimmtheit der Leistung des Miethers, welhe nah § 258 A. L.-R. 1, 21 die nothwendige Vorausseßung eines Miethsvertrages ist, und es be- steht kein Bedenken, einen solchen Vertrag als Mieth vertrag an- zusehen. . . . Der dem Vermiether Sch. wegen der unterlassenen Ar- beitsleistung erwachsene Anspruch auf Entschädigung hat seinen Grund in der dem Angeklagten zur Last fallenden Kontraktyerlezung, beruht also auf dem Miethvertrage, und deshalb standen Sh. wegen dieser Entshädigungsforderung gemäß § 39 A L.-R. 1, 21 an den von dem Angeklagten in die Miethwohnung eingebrahten und dort zur Zeit der Endigung des Kontrakts noch vorhandenen Sachen und Effekten die Rechte eines Pfandgläubigers zu.“ (1069/94)

É

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Die Staats - Einkommensteuer-Behörde ist, nach einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerihts, V. Senats, 1. Kammer, vom 28. April 1894, befugt und verpflichtet, bei der Steuerveranlagung aus dem Einkommen von Handel und Gewerbe hinsichtlih der Abschreibungen des Zensiten jede einzelne Abschrei- bung, welche auf die einzelnen Vermögenéstücke vorgenom- men ist, zu prüfen und, wenn sie sich niht innerhalb einer angemessenen Berücksichtigung der Werthverminderung des bezüglihen Objekts hält, für den Zweck der Besteuerung zu berihtigen. „Die Berufungékommission is davon ausgegangen, daß die thatsählih erfolgte Werthverminderung für die zuzulassenden Abschreibungen maßgebend fei, und dasjenige, was weiter abgesetzt worden, steuerlih nit passieren könne. Dieser Standpunkt befindet \fih in Uebereinstimmung mit dem Gesetze (Art. 27 Abf\. 5 der Aus- führungsanweisung zum Cinkommensteuergeset; vgl. H.-G.-B. Art. 31, 185 a, 239b). Die Zensitin stellt freilih den Saß auf, daß es nit auf die speziellen Abschreibungen, welche auf die einzelnen Vermögens- \tüde vorgenommen würden, fondern nur auf die Gesammtsumme der Abschreibungen, auf die Gesammtwerthe ankomme, und daß die Spezial- abschreibungen lediglich eine interne, von praktishen Erwägungen

eleitete Maßregel der Verwaltung seien. Steuerrehtlich exiftiert ein

Fldèr Grundsay nicht. Die Steuerbehörden haben die ibnen ob- liegende E keineswegs auf die Gesammtwerthe zu beschränken, sondern sind, wie berechtigt so verpflichtet, jeden einzelnen in den Rech- nungen der Gesellschaft vorkommenden Posten, um welchen der Ge- winn gemindert wird, auf seine Zulässigkeit und Richtigkeit zu prüfen, und falis fi dabei ergiebt, daß die vorgenommene Abschreibung sich nicht innerhalb einer ngemeienen Berücksichtigung der Werthver- minderung des angt: Sf bjefts bält, eine entsprehende Berichtigung für den Zweck der Besteuerung vorzunehmen. Die Berufungs- kommisfion hat sih in Ausübung des ihr zustehenden E auf der vorstehend bezeineten, unanfechtbaren Grundlage darüber chlüfsig gemacht, in welher Höhe Abschreibungen als angemessen anzuerkennen seien. Das Ergebniß, zu dem sie mit Hilfe sahverständiger Gut- achten gelangt ift, unterliegt bei der beschränkten Natur des Nechts- mittels der Beschwerde niht der Nachprüfung durch das Beschwerde- geridit.* (A. 1883.)

Der dem Jahresreingewinn einer Aktiengesellschaft 2c. ent- nommene Betrag für Umbauten der Fabrikräume behufs Herbei- eung eines vortheilhafteren Betriebes is, nach einem Urtheil des Dber-Verwaltungsgerihts, V. Senats, 1. Kammer, vom 28. April 1894, bei der Einkommensteuerveranlagung in Anrecchnun g zu bringen. „Die Nükstellung eines Betrages aus dem Reingewinn des Geschäftsjahres 1890/91 für Umbauten wird in der Berufungs- entfceidung als eine Reserve betrahtet, welhe zur Verbesserung und Erweiterung des Geschäfts bestimmt sei. In dieser Feststellung ist ein Verstoß gegen das bestehende Necht nicht erkennbar. Die Nück- lage ist nah dem Geschäftsbericht der Zensitin für 1890/91 erfolgt, weil „verschiedene Betriebseinrihtungen, wie beispielsweise die Gebläfemaschinen auf dem Hochofenwerk, den Anforderungen der Neuzeit niht mehr entsvrehen und zur Herbeiführung eines vor- theilhafteren Betriebes diese Betriebsvorrihtungen dur verbesserte Konstruktionen demnächst erseßt werden müssen.“ Hieraus konnte die Berufungskommission entnehmen, daß die Bildung eines Reservefonds bewirkt werde, um fo mehr, weil die Zensitin in ihrer Gegenerklärung ausdrücklih zugestanden hatte, daß der Zweck der Maßnahmen set, die künftigen Jahre, in denen die in Ausficht genommenen Bauten zur Ausführung gelangen würden, zu entlasten.“ (A. 1883.)

Statiftik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Augsburg wird der „Frkf. Ztg.“ unter dem 4. d. M. ge- schrieben, daß unter den dortigen Sozialdemokraten seit einiger Zeit lebhafte Streitigkeiten bestehen, die jeßt auch zur Sprengung des in Kempten abgehaltenen Parteitages führten. Am 11. Juni hatte die Augsburger Partei eine Entschließung gefaßt, in der dem Mitglied Nenner und seinen Freunden auf Betreiben des lokalen Führers Breder der Stuhl vor die Thür geseßzt wurde. Kaufbeuren wählte daraufhin Renner zum Delegirten für den Parteitag. Da diese Wahl mit Mehrheit anerkannt wurde, verließen die Delegirten bon Augsburg, Oberhausen, Pfersee, Göggingen, Donauwörth, Nördlingen, Krumbach, Neu - Ülm, Großaitingen,

ehringen fowie je einer von Immenstadt und Sonthofen den Parteitag. Auch in München haben vor einiger Zeit innere Aus- einandersegungen in der sozialdemokratischen Partei stattgefunden. b In Leipzig fand am 5, d. M. eine von etwa 1200 Personen efuhte Versammlung von Angehörigen des graphischen Ge- aar es statt, in der, wie die „Magdb. Ztg.“ berichtet, über die Lage s Ausstand s bei Wezel u. Naumanu in günstigem Sinne be- rihtét wurde. Es handle fi um lauter eingelerute Arbeiter, die nur E zu ersetzen seien, Weiter wurde mitgetheilt, daß im ganzen

Drucker und 10 Mädchen fich im Ausstand befinden, Die Buchdrudter

Wegen unterlassener -

und Buchbinder sagten den Ausständigen ihre ce LA zu. Das fozialdemokratishe Gewerkshaftsfkartell hatte einer Mit- theilung der „Lpz. Ztg zufolge eine lebhaftere Agitation unter den Arbeitern der Nahrungsmittel-Industrie zu entfalten beshlossen.- Der Erfolg war bis jegt nur sehr mäßig, denn eine zu dem Zweck ein- berufene cker-Versammlung am Donnerstag war nur von 30 Per- fonen besucht, und eine am Freitag ent Versammlung der SEe ilfen zählte gat nur 12 Theilnehmer. Der für die Demonstrati on der Gewerkschaften im August geplante Festzug nah Stötterißtz ist polizeilih untersagt worden. Gegen das Verbot soll Beschwerde eingelegt ‘werden.

In London versammelte sih am Freitag im Westminster-Palast- rg der Versöhnun gsrath für die Bergwerk s-Industrie. Die Verhandlungen dauerten, wie die Londoner „A. K.* berichtet, bis zum Abend. Der „Daily Chronicle“ will wissen, s die Festseßung eines Minimallohns auf gutem Wege is. Die Arbeiter werden in eine Lohnherabsezung willigen, vorausgeseßt, daß keine weitere im Verlauf von zwei Jahren eintreten würde. Andererseits würden sich die Bergleute verpflihten, während der Zeit nicht auf eine Lohnerhöhung zu dringen. Die Abmachungen werden jedenfalls

“auch auf den jeßigen s\chottischen Grubenarbeiterstrike entscheidend

einwirken. j

Zu der großen Ausstandsbewegung der Eitisenbahn- arbe iter in Nord-Amerika und über die dabei vorgekommenen Ausschreitungen berihtet „W. T. B.“ aus Chicago: Als am Sonn- abend Nachmittag ein Zug unter dem Schuße der Polizei die Halle verließ, griff die Volksmenge ihn an und begann die Wagen zu zerstören. Die Polizei. ließ die irregulären Truppen rufen, die auf die Menge Feuer gaben und mehrere Perfonen, darunter vier tödtlich, verwundeten. Der Menge gelang es s{chließlich, die Truppen zurückzutreiben ; die Truppen kehrten nah der Stadt zurück und die Menge seßte die Zerstörung des Zuges fort, Neue Ver- stärkungen von Polizei und Truppen haben \ich nach dem Thatort begeben. In Hammond bei Chicago verwüstete die Volksmenge das Telegraphenbureau und brachte Güterzüge zum Entgleisen, wobei fünf Bedienstete, einer davon tödtlich, verleßt wurden; die Salonwagen wurden verbrannt, der Ver- kehr is unmöglich gemacht. Der Gouverneur von Indiana \chickte 750 Mann Miliz nah Hammond. In Chicago ist die Lage nicht besser geworden, die Regierung fendet Truppen aus verschiedenen Staaten dahin. Die Eifenbahngesellschaft von Pennfylvannien er- klärt, daß 667 Waggons, davon 100 sammt der Ladung, verbrannt worden sind. In New-York hat sich die Lage gebesser. In St. Louis (Missouri) haben die Weichensteller und Schaffner die Arbeit wieder aufgenommen, der Verkehr is nicht mehr be- bindert. In Kalifornien herrshte nach einer Mittheilung aus San Francisco vom Sonnabend offener Aufruhr. Neun Zehntel der Bevölkerung hielten zu den Ausständigen. Fast Jedermann, die Miliz in Sacramento einbegriffen, trägt das weiße Band, das Ab- zeichen der Ausftändicen. Die Miliz will niht gegen die letzteren vorgehen. In San Francisco wurden unter dem Beifall der Be- völkerung Bekanntmachungen verlesen, welche lauten : E E bie Kompagnie weigert sih, zu marschieren.“ Die Ausständigen in Sacramento bewaffnen ih und ererzieren; sie erhalten Patronen -von den Milizen.

Kunst und Wissenschaft.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 28. Juni, unter dem Vorstß des Herrn ‘E. du Bois- Reymond, zum Andenken an ihren Begründer und ersten Präsidenten Leibniz eine öffentlihe Sizung ab, welcher der Minister der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten Dr. Bosse und der Geheime Ober-Regierungs- Rath Dr. Althoff aus demselben Ministerium beiwohnten.

Der Vorsißende eröffnete die Sißung mit einer Rede über den sogenannten Neo-Vitalismus. Hierauf hielt das neu ein-

etretene Mitglied der physikalish-mathematischen Klasse Herr Plan seine Antrittsrede, welhe von dem Sekretar derselben Klasse, Herrn Auwers, beantwortet wurde.

Sovann berichtete der Sekretar der philosophisch- historishen Klasse, Herr Mommsen, über die von dieser Klasse im Jahre 1890 ausgeschriebene Preisaufgabe, welche eine Untersuchung der biographischen Artikel des Suidas ver- langte. Eingegangen war nur- eine Bearbeitung, welcher der Preis zuerkannt wurde, und als deren Verfasser auf dem eröffneten Zettel Dr. Georg Wentzel in Göttingen si nannte.

Hierauf wurde von dem Sekretar der physikalisch- mathematischen Klasse, Herrn Auwers, die Ausschreibung der nachstehenden, von dieser Klasse über ein mathematisches Thema gestellten Preisaufgabe verlesen:

Sei f (2), (2) . . . fa (2) ein Fundamentalsystem von Integralen einer linearen homogenen Differentialgleihung mit algebraishen Koeffizienten.

Es soll die Funktion z der unabhängigen Variablen

Ug U 3 Un

E 4 welche durch die Gleihung

Ä u fi (2 —- Ug fo (2) H S Un fn (2) = O0

deftniert wird, einer eingehenden Untersuhung unterworfen werden. Jnsbesondere soll die Frage nah den nothwendigen und hinreichenden Bedingungen dafür, daß - eine endlihwerthige Funktion wird, ins Auge gefaßt und für diesen Fall die Dar- stellung der Funktion geleistet werden.

Der hierfür ausgeseßte Preis beträgt fünftausend Mark.

Bewerbungsschriften, welche in deutscher, lateinischer, englischer, französischer oder italienisher Sprache abgefaßt ‘sein können, sind bis zum 31. Dezember 1897 an die Akademie einzuliefern. Jede Schrift is mit einem Kennspruch zu ver- sehen und dieser auf dem Aeußern eines versiegelten Zettels, welcher Namen und Wohnort des Verfassers enthält, zu wieder- holen. Schriften, welhe den Verfasser nennen oder deutlich ergeben, werden von der Bewerbung ausgeschlossen.

Die Verkündung des Urtheils erfolgt in der Leibniz- Sitzung des Jahres 1898.

Weiter verkündete Herr Zcommsen das. Nesultat über die Bewerbung um das im vorigen Jahre zum ersten Mal aus- geschriebene archäologishe Stipendium der Eduard- Gerhard-Stiftung, welches dem Direktorial-Assistenten an den Königlichen Museen O. Puchstein hierselbst für die von ihm beabsichtigte Untersuchung der Stadtmauern von Paestum verliehen worden ist. Eine Preisausschreibung aus derselben Stiftung wird in diesem Jahre nicht stattfinden.

Endlich wurde von demselben Sekretar die Ausschreibung der Preisaufgabe für die Graf Loubat-Stiftung, betreffend die amerikanishe Ethnographie wie folgt verkündigt :

Gemäß den Statuten der Graf Loubat-Stiftung wird die im Juli 1896 am Leibniz - Tage stattfindende Preis- vertheilung aus derselben in folgender Weise geregelt.

1) Konkurrenzfähig sind diejenigen Druckschriften, welche die Ur- und Aboriginer:Geschichte Nord-Amerikas einschließlich der Hilfsdisciplinen, wie Geographie, Archäologie, Ethno- graphie, Sprach- und Münzwissenschaft betreffen, zwischen dem 1, Juli 1884 und dem 1. Juli 1894 in deutscher, englischer, französisher oder holländisher Sprache veröffentliht und

vor dem 1. Juli 1895 bei der - Königli Akademie für diese Konkurrenz eingereiht worden sind. riften, deren Publikation innerhalb dieses Termins sih nicht entweder von fs weifellos ergiebt oder bei der Einsendung in ausreichen- er Weise nachgewiesen wird, sind von der aus- geschlossen. 2) Der Preis beträgt 3000 A Ÿ Die ein- gesendeten Konkurrenzschriften müssen mit der Adresse des Ver- assers versehen sein und eine in Berlin domizilierte on oder Stelle bezeichnen, welher gegen ihre Quittung die is- jumme zur Uebermittelung an den Verfasser auszuzahlen ist. 4) Die im § 3 des Statuts erforderte Nachweisung, daß von der betreffenden Druckschrift ein Exemplar an das Columbia College zu New-York und die Historical Society in New-York sowie an die katholische Universität in Es abgeliefert worden sind, kann mit der Einreichung der Drucfschrift ver- bunden werden. Geschieht diès nit, so bos die zum Empfang des Geldes berechtigte Person oder Stelle die betreffende Be- scheinigung vor der Erhebung der Preissumme einzureichen.

Der Verein für deutsches Segen De hat drei kunft- gewerbliche Konkurrenzen für Berliner Künstler und Handwerker ausgeschrieben, und zwar: zum 1. Oktober den Entwurf zu einer Fahne für die Maler-Innung zu Berlin; zum 1. November das Modell odec den Entwurf für einen Metallsarg; zum 1. Dezember das Muster für eine Papiertapete. Programme mit den näheren Bedingungen, An- gaben über die Preise u. \. w. sind bei dem Schriftführer des Vereins im Königlichen Kunstgewerbe-Museum zu erhalten.

Das Germanishe National-Museum in Nürnberg hat, wie der „Anzeiger“ für Mai, Juni 1894 berichtet, neuerdings mannigfahe Bereicherung seiner Sammlungen durch Ankäufe und Geschenke und auch sonstige Förderung durch Stiftungen erfahren. Zunächst bedaht wurde die Abguß-Sammlung. Schon im Fahre 1892 waren für diese die Abgüsse der Figuren des Königs Theodorich und des Königs Arthur vom Grabmal des Kaisers Maximilian 1. in der Hofkirhe zu Innsbruck auf Kosten der von Seiner Majestät dem Kaiser Franz Joseph begründeten Habéburger Stiftung beschafft worden. Jeßt hat das Museum aus Mitteln derselben Stiftung vier weitere Abgüsse erhalten, welhe der Gipsformator Joh. Kreittmayr in München hergestellt hat : die Figuren des Königs Rudolf 1. von Habsburg von Gilg Sesselschreiber (1517), der Kaiserin Blanca Maria, gegossen von Stefan Godl (1525, des Königs Chlodwig von Gregor Löffler (1550) und endlich die Figur des Feleendan Kaisers Marimilian 1., welche von Alexander Collin geformt, von Ludwig de Ducca 1583/84 gegossen wurde. Nunmehr sind alle Künstler, die an diefem Denkmal mitgearbeitet haben, im Germanischen Mufeum durch hervorragende Werke vertreten, und is das imposante Grabdenkmal des Kaisers Maximilian in würdigster Weise repräsentiert. Die Gemälde-Galerie hat eine ¡villfommene Bereicherung dur das Selbstbildniß des Nürnberger Porträtmalers Lorenz Strauch vom Jahre 1614 erhalten, welhes Gebeimer Nath Dr. I. H. von Hefner-Alteneck in München, das älteste Mitglied des Verwaltungsaus\chusses, dem Museum zum Geschenk gemacht hat. Als Vermächtniß des jüngst verstorbenen Landraths von Plüskow aus Kowalz (Mecklenburg) erhielt das Museum den oberen Theil einer silbervergoldeten Trinkschale: ein Pathengeshenk Nürnberger Arbeit vom Ende des 16. Jahrhunderts. Angekaust wurden u. a. ein großer hölzerner Fußboden mit eingelegter Arbeit aus der Zeit um 1700, ferner eine Holzfigur Johannes des Täufers, Medaillen, vielerlei Hausgeräth, Kostüm- und Schmudckstücke 2c. Aus den Mittheilungen des „Anzeigers“ über Stiftungen und neue Anmeldungen von YJahresbeiträgen sei erwähnt, daß Kommerzien- Rath Emil Bassermann-Jordan in Deidesheim, der dem Museum hon seit einer Reibe von Jahren eine außerordentlide Spende von 200 Æ zu Ankäufen für die Sammlungen zukommen läßt, au dies- mal den gleihen Betrag dazu übermittelt hat. Ferner haben sich in Karlsruhe einige den verschiedensten Berufskreifen angehörige Freunde der Bestrebungen des Museums zu einem befonderen Aufruf an ibre Mitbürger vercinigt, welcher eine erfreulihe Anzahl von Bei- tragsanmeldungen zur Folge hatte. Der neuesten Nummer des „Anzeigers“ liegt Bogen 2 des illuftrierten Katalogs der Holzstöke des Museums bet.

_— Aus Regensburg vom 7. d. M. wird das Ableben des Präsidenten der Fürstlih Thurn- und Taris'schen Domänenkammer und Direktors des Fürstlichen Zivil-Kollegialgerichts zweiter Instanz Franz gemeldet. Der Verstorbene i|st als Mits arbeiter an den Münchener „Fliegenden Blättern“ unter dem Pfeudonym „von Miris* durch seine geistvollen bumoristischen Bet- träge in Poefie und Prosa in weitesten Kreisen bekannt geworden. Unter anderem Namen verfaßte er ferner cine Reibe von Bühnen» werken, wie das oft aufgeführte Schauspiel „Die Gundel vom Königs- E E Endlich war der Verstorbene auh als Jugendfch{riftsteller geihäßt.

Die Konferenz für internationales Privatrecht im Haag nahm, wie „W. T. B.“ berichtet, in- ihrer Sitzung vom 6. d. M. den auf das Konkursrecht bezüglichen Vorschlag an; der die internationale Anerkennung einer von den zuständigen Behörden er- klärten Konkurseröffnung bezweckt. Der Antrag des französischen Ge- fandten, wonach die Gkeiftellung der Ausländer mit den Inländern in allen Staaten, wo noch die Schuldbaft besteht, ausgesprochen werden foll, wurde einer Kommission überwiesen.

Land- und Forstwirthschaft. Saatenstand in Ungarn.

Aus Budapest, 5. Juni, wird der „Wien. Ztg.“ telegraphisch gemeldet : Ueber den Saatenstand am 5. d. M. find beim Aterban- Ministerium nachstehende Berichte eingelangt: Fn der zweiten Hälfte des Juni war das Wetter günstiger als in der erften Hälfte, obzwar nach dem 15. Juni infolge großer Regen und UÜebers{hwemmungen bedeutender Schaden verursaht wurde. Nach dem Regen folate fühleres Wetter, welhes den großen Vortheil brachte, daß der auf- getretene Rost und Brand sih nit weiter verbreitete. Der Schaden ist daher niht fo groß, wie es im leßten Bericht angenommen wurde. Troßdem kann der durch Rost, Brand und die Hessener Fliege verursahte Schaden auf 10%, der durch Hagel, Gußregen und Pedraliee verursahte' Schaden auf 5 bis 6% geschäßt werden. Der Weizenertrag wird daher um beiläufig 15 bis 16% geringer als im Vorjahre sein. Der Roggenertrag dürfte gleihfalls um fo viel geringer sein. Nach den im Zuyge befindlichen Ernteresultaten dürfte Weizen und Roggen qualitativ größtentheils vorzüglich, quantitativ kaum mittel und theils mittel sein. ]

__ Das mit Weizen bebaute Areal beträgt 5696819 Katasträl- joch; auf Elementarschäden cinige Prozent abgerechnet, verbleiben bei- läufig 5300000 Katastraljoh. Das zu erwartende Resultat \{chwankt im Durchschnitt zwischen 6 bis 7 Meterzentner per Kätastraljoh. Die Ernte ist im Zuae. Viel Schaden verurfahte die Hessener Fliege. Der Kern ist größtentheils gut entwickelt und s{chön; die Qualität fi daher überwiegend gut.

Das mit Roggen bebaute Areal beträgt 2 421 828 Katastral- joch. Einige Prozent auf Elementarschäden abgezogen, verbleiben 2 300 000 Katastraljoch. Das zu erwartende Mesultat von 6 bis 7 Meterzentner Roggen per Katastraljoh is größtentheils s{chon ge- s{hnitten. Der Kern ist gut entwickelt und shönfarbig. Das zu er- me Ani ist wenn auh nit überall kaum mittel und mittel. i \

Das mit Ger fte bebaute Areal beträgt 1818277 Katastraljoh. Auf Elementarschäden einige Prozent abgezogen, verbleiben 1750000 Katastraljoh. Wintergerste wurde mit meistens günstigem Resultat d. i. mit 6 bis 12 Meterzentner per Katastraljoch geschnitten und ift qualitativ fehr gut, ausgenommen “u wo der Brand 16 bis 20% Schaden verurfahte. So erste hat sich

Bonn