1894 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

i Abzug der zur Tilgung der aaf Grund Unserer Privilegien vom j

20A aua 1890 und vom 1. Februar oE ug n “An-

Leiben von i 200 000 M und von 240 000 #4 ne aßgabe ‘der Be- mmungen derselben zu verwendenden Beträge E t, bis zur öhe von einem Prozent des Betrags der neuen Anleihe und

b. die ersparten Zinsen der getilgten Anleihescheine.

Die Tilgung wird durch AuLloosung bewirkt.

Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, vom Jahre 1898 ab eine größere als die im Eingange dieses Paragraiden bezeihnete Tilgung vorzunehmen und dieselbe dadurh zu beschleunigen, wie auch 206 dem Wie 1898 zu jeder Zeit sämmtlide Anleihescheine dur öffentli lätter mit sechsmonatliher Frist zu kündigen. In beiden en ns es der Genehmigung der Slaatömgiemng, Die Ein-

sung sowohl ‘der ausgeloosten, als au der gekündigten Anleihe- scheine erfolgt zum Nennwerth. y

Die Ausloosung findet zuerst im Jahre 1896 und sodann all- jährlich statt. Die Einlösung der hiernah zur Rückzahlung E Anleihescheine erfolgt vom 1. April des nächstfolgenden Jahres ab, zuerst also im Jabre 1897. Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem Eisenbahn-Kommissariat alljährlih Nachweis geführt.

S D, : .

Die Ausloosung der zu tilgenden Anleihescheine erfolgt jeweils in den Monaten Juli bis September am Sitze des Vorstands der Gesellshaft in Gegenwart desselben und eines Notars. Die Zeit der bezüglichen Verhandlung, zu welcher den Inhabern der Anleihe- cheine der DEN {reisteht, ist vierzehn Tage vorher dur einmalige

ekanntmachung in den im § 11 erwähnten Blättern zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

8 6. i Die Nummern der ausgeloosten Anleihesheine werden binnen vierzehn Tagen nah der Ausloosung öffentli bekannt gemaht. Die Einlösung derselben erfolgt von dem im § 4 bezeichneten Tage ab bei der Gesellschaftskasse in Hennef an die Vorzeiger der betreffenden Anleihe- scheine gegen AMejerung derselben und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheine. erden die noch nicht fälligen Zinsscheine niht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden an dem Kapitalbetrag gekürzt und zur Einlösung der Zinsscheine verwendet, sobald dieselben zur Zahlung vorgezeigt werden. Im übrigen erlisht die Verbindlichkeit der Gesellshaft zur Verzinsung jedes Anleihe- scheins mit dem 31. März des auf die Ausloosung und die betreffende Daus folgenden Jahres. ; : Die infolge der Ausloosung eingelösten Anleihesheine werden unter Beachtung der oben wegen der Ausloosung - vorgeschriebenen Lom verbrannt, wogegen die Gesellschaft die infolge einer allgemeinen ‘ündigung ihrerseits oder infolge der Nückforderung seitens der Gläubiger 8 9) eingelösten Anleihescheine geben darf.

(vergl. wieder aus-

S 7. | Die Nummern der zur Rückzahlung fälligen, zur Einlösung nit rechtzeitig vorgelegten Anleihescheine werden während der nächsten zehn Jahre nach dem Fälligfeitstermine jährlih einmal von dem Vorstand der Gesellschaft behufs Empfangnahme der Zahlung öffentlih auf- gerufen. Gehen sie Dra nicht spätestens binnen Jahresfrist nah dem leßten öffentlichen Aufruf zur Einlöfung ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellshaftsvermögen, was unter An- abe der Nummern der werthlos gewordenen Anleihescheine von dem esellshafts - Vorstand einmal öffentlih bekannt gemaht wird. Obgleich hiernah aus dergleichen Anleihesheinen keinerlei Verpflich- tungen für die Gesellshaft in späterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der Generalversammlung der Gesellschaft frei, die gänzliche oder theilweise Einlösung derselben aus Billigkeitsrücksichten zu beschließen. 8

Die Kraftloserklärung angeblich verlorener oder vernihteter An- Leihesheine erfolgt im Wege des Aufgebots nah den für das Aufgebot von Foit Für frafilo geltenden geseßlihen Bestimmungen. Für die dergestalt für kraftlos erklärten, fowie auch für zerrifsene oder fonst unbrauchbar gewordene, an die Gefellshaft zurückgelieferte und zu vernihtende Anleihescheine werden auf Kosten des Empfängers neue Anleihescheine ausgefertigt. Dagegen können angeblich verlorene oder vernidtete Zinsscheine und Zinsschein - Anweisungen weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoech demienigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der Verjährungsfrist (S 2) bei dem Vorstand anmeldet und den stattgehabten Besiß glaubhaft darthut, kach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Zinsscheine gegen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden.

8 9.

Die Inhaber der Anleihescheine find niht befugt, die Rückzahlung der darin verschriebenen Beträge anders als nah Maßgabe der im & 4 enthaltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn,

a, daß fällige Zinsscheine, ungeahtet solhe zur Einlöfung vor- gezeigt werden, länger als drei Monate unberihtigt bleiben;

þ. daß der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört; :

c. daß die im § 4 festgeseßte Tilgung der Anleihescheine nicht innegehalten wird. E /

Jn den Fällen zu a und þ kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, in dem Fall zu c is dagegen - eine dreimonatlihe Kündigungsfrist zu beobahten. '

Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a bis zur Einlösung der betreffenden Zinsscheine, in dem Falle zu þ bis zur Wiederherstellung des unterbrohenen Betriebs, das Reht der Kün- digung in dem Falle zu c drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Zahlung der Tilgungssumme hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtlice Wirkung, wenn die Gesellschaft die nit innegehaltene Tilgung nacholt und zu dem Ende binnen [längstens dreier Monate nah erfolgter Kündigung die Einlösung der ausgeloosten Anleihesheine nachträglih bewirkt.

& 10.

Bis zur Tilgung der Anleihescheine darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlitzeu Grundstücke ver- Faufen. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlihen Grundstücke, auch nicht auf folche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post-, Telegraphen-, Polizei- oder steuerlihen Anlagen und Einrichtungen oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen abgetreten werden möchten. Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern follten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderli sei oder nit, genügt eine Bescheinigung des Eisenbahnkommissariats.

Die vorstehende Bestimmung soll sih jedoch auf diejenigen zur Rücfzahlung fällig erklärten Anleibescheine nicht beziehen, die nicht innerhalb sechs Monate nach Verfall zur Einlösung vorgelegt werden.

8 11.

Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlihen Bekannt- machungen müssen in dem „Deutschen Reihs- und Preußischen Staats- Anzeiger“ und în einer in Köln erscheinenden Zeitung abgedruckt werden. du Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen In- ¡egel ausfertigen laffen, ohne dadurch den Inhabern der Anleihescheine hre Befriedigung von seiten des Staats zu gewährleisten oder Rechten Dritter vorzugreifen. Das Meer LRige Privilegium iff durch das Amtéblatt der Regierung in Köln bekannt zu machen und eine Anzeige davon, daß dies geschehen, in die „Geseßz-Sammlung“ aufzunehmen. Gegeben an Bord M. Y. „Hohenzollern“, Eckernförde, den

27. Juni 1894. (L, S.) Wilhelm R. Miquel, Thielen.

Muster A. u | |

er Brölthaler Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft, Ausgabe von 1894,

fünf Hundert “Mark. Inhaber dieses Anleihescheins hat auf

fünf Hundert Mar Antheil an der in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten rivilegiums aufgënömmenen Anleihe von 500 000 d Eda ise Meelsbaft, Die ‘Zinsen find gegen Rückgabe“ der ausgégebênen Zinsscheine zahlbar.

öbe von

énnef, den... ten 1894. Die Brölthaler Eisenbahn- Aktien-Gesellschaft.

Der Vorstand. (Unterschrift eigenhändig oder faksimiliert.)

Ausgefertigt: rift : für die 4

Der Aufsichtsrath. (Unterschrift eigenhändig oder faksimiliert.)

(Trockener Stempel.)

(Unter Diesem Anleiheshein sind 8 Zinsscheine 1. Reihe für die 4 bis mit Zins\chein-

ahre nweisung bei- gegeben.

Muster B. L e A Zinsschein 1. Reihe L U

em | viereinhalbprozentigen Anleiheschein der Brölthaler Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft, Aus ee von 1894

s Inhaber dieses hat vom 1. April (1. Oktober) 18 . . ab die * halbjährlichen Zinsen für die Zeit vom .….…. ... . bis.

auf den obengenannten Anleiheschein über 500 A bei unserer . Gesellschaftskasse zu erheben mit... . M... S.

Hennef, den . . Die Brölthaler Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft. Der Aufsichtsrath. Der Vorstand.

(Unterschrift eigenhändig (Unterschrift eigenhändig oder faksimiliert.) oder faksimiliert.)

Es

(Trockener Stempel.)

Ausgefertigt: (Unterschrift eigenhändig.)

Verjährt am .

Muster C. e Anweisung zur Abhebung neuer Zinsscheine für den : viereinhalbprozentigen Anleiheschein der Brölthaler Eisenbahn- Aktien-Gesellschaft, A von 1894

r über 500 Mark.

Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieser Anweisung bei unserer Gesellschaftskasse die folgende Reihe von 8 Stück Zinsscheinen zum vorbezeihneten Anleiheschein der Brölthaler Eisenbahn-Aktien-Gefell- schaft, sofern niht von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diese Ausreichung Widerspruch erhoben is. Im Falle eines solhen Wider- spruchs oder wenn die Anweisung überhaupt nicht beigebraht werden kann, erfolgt die Ausreihung der Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins.

Hennef, den . s

Die Brölthaler Eisenbahn- Aktien-Gesellschaft.

Der Aufsichtsrath. Dér Vorstand. (Unterschrift eigenhändig (Trockener (Unterschrift eigenhändig oder fafkfimiliert.) Stempel.) oder faksimiliert.) Ausgefertigt : (Unterschrift eigenhändig.

Justiz-Ministerium.

Dem Notar Schmiß in Daun ist vom 1. August d. J. ab der Wohnsiß in Kreuznach, und

dem Notar Lennary in Nideggen vom 1. August d. J. ab der Wohnsiß in Brühl anigemiden worden.

Der Rechtsanwalt Bachmann in Apenrade is zum Notar für den Bezirk des Ober - Landesgerichts in Kiel, mit Anweisung seines Wohnsißes in Apenrade, ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Domänenpächter Arthur Kunkel qu Groß-Morin im Regierungsbezirk Bromberg i} der Charakter als König- liher Ober-Amtmann beigelegt worden.

Minifterium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der außerordentlihe Professor in der medizinischen Fakultät der Universität Bonn, Geheime Medizinal-Rath )r. Joseph Doutrelepont ist mit Allerhöchster Ge- nehmigung zum ordentlihen Honorar-Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Der Age Kreis-Wundarzt des Kreises Marienwerder Dr. Schroeder in Garnsee if zum Kreisphysikus des Kreises Birnbaum ernannt worden.

Den Oberlehrern i

Willibald Noeder am Gymnasium in Bromberg,

Ludwig Ebrich am Eymuanium in Aurich,

Berthold Adam am Gymnasium in Klausthal,

Dr. Hugo Hagelüken am Gymnasium an Marzellen in Köln,

Dr. Emil Greve am Real-Progymnasium in Jyehoe,

Eduard Herzog an der Realschule in Flensburg,

Rudolf Dittrich am Realgymnasium am Zwinger in Breslau,

Dr. Potsdam, /

Max Koppe am Andreas-Realgymnasium in Berlin,

Dr. Adolf Lehmann am Prinz Heinrihs-Gymnasium in Schöneberg, B as Fohannes Jungfer am Friedrihs-Gymnasium in

erlin,

Dr. Karl Schliack am Gymnasium in Kottbus,

Dr. Emil Henrici am Louisenstädtishen Realgymnasium in Berlin, /

Dr. Friedrih Poske am Askanishen Gymnasium in

Hermann Friedrich am Realgymnasium in

r. Karl Wilhelm Möller am Königstädtischen

D Gi in: Berlin, ; "WNeemannSntideram Gymnasium in Frankfurt a. O., Rudolf Bindscil am Gymnasium in Kolberg, einrich Wichmann am Gymnasium in Garß, Reni Fahr am Stadtgymnasium in Stettin, Theodor Neumann am Gyinnasium in Kolberg, Dr. Friedrich Bertheau am Gymnasium in Raßeburg, Dr. Friedrich Benedict am Magdalenen-Gymnasium in Breslau, i Wilhelm Herfort am Realgymnasium in Grünberg, Dr. Franz Josef Wershoven am Realgymnastum in Tarnowiß, l Dr. Otto Hampe am Gymnasium in Jau, Dr. Julius Troeger am Magdalenen-Gymnasium in Breslau, f E Dr. Hermann Speck am Elisabeth - Gymnasium in Breslau, 3 Dr. Karl Wolff daselbst, E Dr. Adolf Weingärtner an der Lateinishen Haupt- \hule der Francke’schen Stiftungen zu Halle a. S,, Dr. Hugo Berndt am Stadtgymnasium zu Halle a. S., Df. Sins Labahn am Gymnasium in Halberstadt, Karl Lindecke am Domgymnasium in Halberstadt Martin Moyn am Real-Progymnasium in Eisleben, Dr. Hermann Wesemann am Real-Progymnasium in Löwenberg, e Dr. Gustav Lübeck am Friedrih-Werdershen Gym- nasium in Berlin, i : Dr. Paul von Boltenstern am Gymnasium in Stettin, Emil Beck am Gymnasium in Glaß, Dr. Otto Kühn am Gymnasium in Bunzlau, Dr. Albert Wodrig am Gymnasium in Schwedt a. O., Paul Benoit am Dorotheenstädtischen Realgymnasium in Berlin, | , é Emil Schulze am Friedrihs-Gymnasium in Berlin, Dr. Curt Bruhmann am Köllnishen Gymnasium in Berlin, Dr. Maximilian Hübner-Trams am Gymnasium in Charlottenburg, Dr. Ernst Wezel am Friedrich - Wilhelms - Gymnasium in Berlin, : l Oskar Lubarsh am Friedrichs - Realgymnasium in Berlin, Dr. Gotthold Bötticher an der vierten Realschule in Berlin, Dr. Hans Meyer am Gymnasium zum Grauen Kloster in Berlin, / Dr. Emil Walter am Marienstifts-Gymnasium in Stettin, : : Eduard Weyland am Gymnasium in Garß, Friedrich Schneemelher am Gymnasium in Anklam, Karl Hitschfeld an der katholishen Realschule in Breslau, : E Oskar Karlowa am Gymnasium in Pl, Dr. Gustav Dühring am Gymnasium in Görliß, Albrecht Reimann am Gymnasium in Wohlau, Otto Sachsze am Realgymnasium in Grünberg, Dr. Max Nordmann am Realgymnatum in Halberstadt, E Dr. Ernst Hesse am Domgymnasium in Magdeburg, Albert Zeshmar am Gymnasium in Wittenberg ist der Charakter als Professor beigelegt worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 13. Juli.

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sind gestern Abend in Bergen eingetroffen und von dem Konsul Mohr sowie den Spißen der Behörden empfangen worden. Morgen früh gedenken Allerhöchstdieselben die Reise nach Drontheim fortzusetzen.

Den Meldungen des „W. T. B.“ über die Reise Jhrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin entnehmen wir noch Folgendes: Am Mittwoch verblieb die Kaiserliche Yacht „Hohenzollern“ bei Mundal im Fjaerland - Fjord. Mittags machten Jhre Majestäten bei s{hönstem Wetter einen Ausflug nah dem Suphelle - Gletscher, von dem Allerhöchst- dieselben am Abend zurückkehrten. Gestern früh wurde als- dann die Reise nah Bergen fortgeseßt, wo die „Hohenzollern“ um 7 Uhr Abends vor Anker ging.

In der am Donnerstag, 12. d. M., unter dem Vorsiß des Vize - Präsidenten des Staats - Ministeriums, Staats- sekretärs des Jnnern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsißung des Bundesraths wurde dem Geseßentwurf wegen Abänderung des Gesehes vom 1. Juli 1872 über die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reichs, der Vorlage, betreffend die Beförderung un- gesälzener. frisher Huute auf den Eisendahnen, sowie dem Ausschußantrag zu der Vorlage, betreffend die. Verlegung dexr Zollgrénze, bei Cuxhafen, die ee ta ertheilt. Die Vorlage, betreffend die zoll reie Ablassung von Asbestpackungen zur Verwendung beim Schiffbau, wurde den zuständigen Ausschüssen über- wiesen. Endlich wurden verschiedene Eingaben erledigt und beschlossen, der Nesolution des Reichstags, betreffend die Eisen- bahn-Freifahrtkarten der Reichstagsmitglieder, keine Folge zu eben. A Die nächste Sißung des Bundesraths wird voraussichtlich im Oktober stattfinden.

Das Staats - Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr unter dem Vorsiy des Minister-Präsidenten Grafen zu Eulenburg im Dienstgebäude, Leipziger Play 11, zu einer Sihung zusammen.

Berlin,

purch die Einfü

Die Erlasse des Unterrichts-Ministers, betreffend die Neu- ¿staltung des Mädchenshulwesens, vom 31. Mai d. J. saben in der Presse fast ausnahmslos eine n Be- urtheilung gefunden. Es sind indeß hier und da kleine Miß- ändnisse und Jrrthümer untergelaufen. So findet si in néeren eitungen die Angabe, es solle fortan das Ordinariat in den drei oberen Klassen der öffentlichen höheren Mädchen- hulen ausshließlich in den Händen von Lehrerinnen liegen, während nur vorgeschrieben ist, daß in einer der drei oberen lassen eine Lehrerin das Ordinariat zu führen hat. Außerdem chri sih jeßt im Amt stehende Lehrerinnen rung der wissenshaftlihen Prüfungs-Ordnung heunruhigt zu fühlen. Zu den von ihnen geäußerten Befürch- tungen liegt fein Grund vor; denn es ist klar ausgesprochen, daß die Î manns bereits in Thätigkeit befindlichen Lehrerinnen in den Grenzen der ihnen zustehenden A auch zu höheren Stellen befördert werden können. Es wird also beispielsweise feinem Bedenken unterliegen, wenn Patronatsbehörden die neu geschaffenen Oberlehrerinnenstellen an Lehrerinnen vergeben, ohne von ihnen die Ablegung der wissenschaftlihen Prüfung u fordern. Erst Lehrerinnen, welhe nah dem Jahre 1894 geprüft sind, gegenüber würde eine solhe Forderung be- rechtigt sein.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich bayerischer Ministerial-Rath von Landmann, Königlich sähsisher Ge- heimer Finanz-Rath Dr. von Koerner, Königlih württem- bergischer Direktor von Fischer, Königlih württembergischer Oberst und Flügel-Adjutant Freiherr von Watter und Großherzoglich sächsisher Wirklicher Geheimer Rath Dr. Heer- wart haben Berlin verlassen.

Der Regierungs-Assessor Freiherr von Shuckmann zu Oppeln ist mit der kommifsarishen Verwaltung des Landraths- amts im Kreise Steinau, Regierungsbezirk Breslau, beauftragt worden.

Elbing, 12 Juli, - Der Burggrüf und Graf zu Dohna - Schlobitten, Land - Hofmeister im Königreich Preußen und erbliches Mitglied des Herrenhauses, Ritter des Schwarzen Adler-Ordens, ist, wie die „Elbing. Ztg.“ meldet, gestern Vormittag in Schloß Schlobitten nah kurzer Krank- heit gestorben.

Breslau, 12. Juli. Heute Mittag 12 Uhr wurde der neu ernannte Regierungs-Präsident Dr. von Heydebrand undder

| Lasa durch den Ober-Präsidenten Dr. von Seydewig in

gemeinschaftliher Sißung des Regierungskollegiums in sein Amt eingeführt. Württemberg.

Seine Majestät der König traf vorgestern Abend in Langenburg ein, wo Allerhöchstderselbe von der Fürstlich Hohenlohe-Langenburgischhen Familie, dem Fürsten und dem Erbprinzen von Leiningen, dem Erbprinzen und der Erbprinzessin Reuß j. L. und dem Fürsten von Hohenlohe-Bartenstein empfangen wurde. Um 61/, Uhr war Diner und um 81/5 Uhr Festvorstellung im Schloßtheater. Gestern fand die Vermählung der Prin- zessin Feodora von Hohenlohe-Langenburg mit dem Erbprinzen von Leiningen statt. Zugegen waren außer Seiner Mazestät dem König und den genannten Fürstlichkeiten Jhre Königlihen Hoheiten die Prinzessin Friedrich Leopold von Preußen, der Großherzog unddie Groß- herzogin von Baden, Jhre Großherzoglihe Hoheit die Fürstin zur Lippe, Jhre Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Herrmann sowie die Prinzessin Olga von Sachsen-Weimar.

Anhalt.

Seine Hoheit der Herzog ist gestern von Ballenstedt nah Wildbad Gastein, Jhre Hoheit die Herzogin, Zhre Durchlauchten die Prinzessin Alexandra und der Prinz Eduard, sowie Jhre Hoheiten die Herzoginnen Marie und Jutta von Mecklenburg-Streliß sind gleichzeitig nah Berchtesgaden abgereist.

Oesterreich - Ungarn.

Der Kaiser hat gestern früh Madonna di Campiglio verlassen, um sich nah Jschl zu begeben. Fn Male wurde Allerhöchstderselbe seitens der Bevölkerung mit stürmischen Evvivarufen begrüßt, ebenso in Cles, wo der Kaiser vor dem Hause des erkrankten Bürgermeisters von Trient Os Mazzurrana anhielt und sih nah dessen Befinden erkundigte, wie auf der Fahrt von Dimaro nach der Mendel. Von dort bestieg der Kaiser den Penegal und seßte dann Abends 51/, Uhr die Reise nah Bozen fort.

Großbritannien und Jrland.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Lord Kimberley

hat China und Japan die Vermittelung Groß- britanniens in der koreanishen Frage angeboten, die von der japanischen Regierung angenommen worden ist. __ Der „Times“ zufolge wird die Regierung die von Lord Salisbury beantragte Bill über die Einwanderung be- lämpfen. Das Blatt meint, Lord Salisbury werde infolge dessen die Bill fallen lassen, indem er die Verantwortlichkeit dafür den Ministern zuweise.

Frankreich.

In der gestrigen Sißung der Deputirtenkammer wurde von dem Deputirten Lasserre der Bericht über den Gesezentwurf gegen die anarhistischePropaganda vorgelegt. Die Verathung dieser Vorlage soll nah der Erledigung der

orlage über die direkten Steuern stattfinden. Leßtere wurde von dem Finanz-Minister Poi ncarré vertheidigt. Der Minister erklärte, daß er sih während der Parlamentsferien mit weitern Reformen beschäftigen würde. Jm ferneren Verlauf der Sißung wurde die Gegenvorlage Jaurès mit 364 gegen 1412 Stimmen abgelehnt, ebenso der Gegenvorschlag

avaignac’s mit 267 gegen 236 Stimmen. Der Deputirte Codet begründete darauf einen Antrag, wonach die Kammer trlärt, dal sie entschlossen sei, die Organisation der Einkommen-

steuer weiter zu verfolgen, und im Vertrauen auf die Erklä-

lungen der Nun diese auffordere, die in Vorberei- lung begriffenen Vorlagen baldigst einzubringen. Der Finanz- Ninister Poincarró und der Minister-Präsident Dupuy

|\nterstüßten den Antrag Codet, der mit 369 gegen 80 Stimmen

angenommen wurde. Hierauf wurde eine Resolution des Deputirten Maret auf Ernennung einer Kommission, welche die allgemeine Steuerreform prüfen solle, angenommen.

Die mit der Ueberwahung der Zugänge zur Deputirten- kammer und zum Ministerium des uswärtigen beauftragten Geheimpolizisten verhafteten gestern Nachmittag zwei Pe r- sonen, die lange Zeit vor dem Palais Bourbon standen. Die Verhafteten erklärten, daß sie in persönlihen Angelegenheiten vor einigen Tagen von London angekommen seien. Eine Person wurde wieder freigelassen, weil fie ihre Jdentität und ihre Wohnung nachweisen konnte, die andere wurde in Haft be- halten. Beide sollen Engländer sein; der eine war im Besi einer Rückfahrtkarte nah London.

_Wie die Journale melden, wurden gestern in Toulon drei Personen verhaftet, die während des Stapellaufs des Panzerschiffs „Carnot“ den Versuch machten, das Arsenal von neuem in Brand zu stecken. i

Ftalien.

Der Deputirte Romanin-Jacur ist zum Unter-Staats- sekretär im Arbeits-Ministerium ernannt worden. Wie die „Fiforma“ erfährt, ständen die Ernennungen des Deputirten Bertolini zum Unter-Staatssekretär der Finanzen und des Deputirten Villaro-De Cieto zum Unter-Staatssekretär des Handels- und Ackerbaus bevor.

Die „Opinione“ meldet, gelegentlich der Berathung der Finanzmaßregeln imSenat am 17. d. M. werde der Schaß- Minister Sonnino bezüglich des Amendements Antonelli er- klären, daß er bereit sei, im November dem Parlament Aus- führungsbestimmungen vorzulegen.

Spanien.

Die Königlihe Familie traf gestern in San

Sebastian ein und wurde bei ihrer Ankunft lebhaft begrüßt.

__ Der deutsche Botschafter von Radow überreichte dem „W. T. B.“ zufolge gestern Abend dem Minister des Aus- wärtigen Moret eine Note der deutshen Regierung, worin diese den in den spanischen Cortes nicht zur Abstimmung gelangten Handelsvertrag zurückzieht.

Der Anarchist Salvador, der seiner Zeit das Bomben- attentat im Liceo-Theater in Barcelona vollführte, ist zum Tode durch die Garrotte verurtheilt worden. Ein Zwischenfall ist bei dem Prozeß nicht vorgekommen.

Asien.

Nach einer Meldung der „Times“ aus Söul vom 10, d. M. wäre in einer Konferenz von Vertretern auswärtiger Mächte der Vorschlag gemacht worden, die in den Verträgen angeführten koreanischen Häfen zu neutralisieren. Der japanishe Gesandte habe diesen Vorschlag bezüglich Chemulpo’s im Prinzip angenommen. bezüglich der anderen Häfen sich eine Antwort bis zum Eintreffen von FJnstruktionen aus Tokio vorbehalten. Nach einer weiteren Depesche der „Times“ aus Soul vom 11. d. M. habe der König dem Drängen Japans nachgegeben und drei Kommissare zur Berathung der Frage der inneren Verwaltung ernannt. Die von Japan an die Neutralisation Chemulpo’s geknüpften Bedingungen machten diese Neutrali- sation hinfällig, da Japan darauf bestehe, seine Truppen dort zu belassen und sih die Freiheit der militärishen Aktion vorbehalte. i

Eine gestern im Haag eingelaufene amtliche Depesche aus JFndien meldet: da die Häuptlinge von Lombok zuerst die Auslieferung des Hauptanstifters der Unruhen Made verweigert hätten, habe sih die Expedition in Marsch ge- seßt. Darauf hätten sich die Häuptlinge unterworfen, Made habe Selbstmord begangen. Zwei wichtige Pläße seien beseßt worden. General Vetter unterhandle mit dem Sultan.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach § 153 des Vereinszollgeseßes haften Handels- und G e- werbetreibende 2x. \fubsidiär für die Geldstrafen und Prozeß- kosten aus Zollvergehen ihrer Angestellten 2c., wenn sie nicht nachweisen, daß die Zollvergehen ohne ihr Wissen verübt worden. Diese subsidiäre Haftbarkeit wird nah einem Urtheil des Reichsgerichts, [I. Strafsenats, vom 17. April 1894, dadur niht ausgeschlossen, daß die Handels- und Gewerbetreibenden selbst wegen Betheiligung an dem Zollvergehen mit Strafe belegt werden. Wegen eines Zollvergehens wurde von der Strafkammer ein Gewerbsgehilfe des Kaufmanns H. zu einer Geldstrafe von 13 029 A und der Kaufmann H. wegen Theilnahme an dem Ver- gehen gleichfalls zu einer hohen Geldstrafe verurtheilt, dagegen wurde H. von der Strafkammer nicht für subsidiär haftbar wegen der Geld- \trafe seines Gewerbsgehilfen erklärt, weil er jelbjt wegen Betheiligung an der Strafthat zu Strafe verurtheilt worden. Die Steuerbehörde dagegen war der Meinung, daß die subsidiarische Verhaftung der in S 153 aufgeführten Personen dadurch nicht ausgeschlossen werde, daß sie felbff# wegen Betheiligung an dem Zollvergehen mit Strafe belegt werden. Das Reichögericht trat der Ansicht der Steuerbehörde bei, indem es begründend auéführte: „. . . Wie hon das preußische Ober-Tribunal in den Gründen des Plenarbeshlusses vom 12. No- vember 1855 ausgeführt hat, würde die entgegenstehende Ansicht zu der unannehmbaren Konsequenz führen, daß, wenn mehrere unvers- mögende Leute des Gewerbetreibenden das Vergehen gemein- \chaftlich verübt haben, also ein jeder von ihnen in die volle Strafe verurtheilt wird, der Prinzipal, wenn er sie ange- stiftet hat, nur die einfache Geldstrafe, im Falle nicht dolosen Verhaltens aber ein Vielfahes der Strafe zu zahlen hätte, sonah das dolose Verhalten privilegiert wäre. Die hier vertretene Ansicht findet auch in der geschichtlichen E der Bestim- mungen über Hasftbarkeit Anderer für Steuer- und Zollvergehen eine Bestätigung. Es kann in dieser Beziehung auf die Gründe des Urtheils des TIT. Strafsenats des Reichsgerihts vom 6. November 1880 (Entscheidungen Bd. 3 S, 105) verwiesen werden“. (620/94.)

In dem Falle, daß ein Angeklagter wegen mehrerer selbst- ständiger Handlungen zu einer Gesammtftra fe verurtheilt ist, auf die eingebrahte Revision aber nur die Feststellung einer oder ei n- zelner dieser Handlungen aufgehoben wird, bleiben, nah einem Beschluß der vereinigten Strafsenate des Neichsgerichts, vom 18. April 1894, die auf die anderen Feststellungen bezüglihen Einzelstrafen als folche regelmäßig bestehen, und sie find nur aufzuheben, wenn in concreto die Annahme begründet ersheiut, daß die vorliegende ra adi {on die Bemessung der Einzelstrafen beeinflußt habe.

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

_Die von einer Aktiengesellschaft 2c. aus dem Reingewinn des Geschäftsjahres für einen künftig zu shaffenden Pensionsfonds oder für sonstige in der Zukunft liegende Pläne bereitgestellten Be- träge, obne daß dadurch das freie Verfügunasreht der Gesellschaft

über diese Beträge (deren Zweck von der Gesellshaft widerrufen werden fann) aufgehoben wird, kommen nah einem eiteil des Ober- Verwaltungsgerihts, V. Senats, I. Kammer, vom 28. April 1894 bei der Einkommensteuer-Veranlagung der Gesellschaft in Anrechnung. Ein E E hatte aus dem Reingewinn des Geschäftsjahres 1889/90 zu einem in Aussiht genommenen onds für S einen T bereit gestellt. Einen gleich ohen A ir denfelben Zweck stellte der Verein aus dem- Rein- gewinn des Geschäftsjahres 1890/91 bereit. Ferner stellte der Verein einen Betrag aus dem Reingewinn 1890/91 für eine voraussichtlich zu übernehmende Garantie bezügliß eines gemeinnüßzigen Zwecks zurück. Bei der Berechnun __des durchschnittlißhen Einkommens der beiden erwähnten Beschäftsjahre für die Einkommensteuer- veranlagung pro 1892/93 zog der Aktienverein die bezeich- neten drei Beträge von dem Reingewinn der beiden Jahre 1889/91 ab, worauf die en dem dellarierten Einkommen jene drei ae als steuerpflihtig hinzufügte. Die da- gegen von der Zensitin erhobene Beschwerde wurde vom Ober - Ver- waltungsgeriht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte : „Eine Sch{huld der Aktiengesellschaft is bezüglich des Fonds für Pensions- zwecke, wie es" nah den Bilanzen den Anschein hat, in Wirklichkeit nicht vorhanden, sondern es gelangt durch diesen Bilanzposten zum Ausdruck, daß die Gesellschaft für künftige, in einer gewissen Richtung in Ausficht genommene Zwecke bestimmte Beträge reserviert hat. Sie sind eigenes, der Verfügung der Gesellschaft unterstehendes Vermögen der leßteren, welhe auch an die Verwendung für die bis jeßt geplanten, keineswegs unwiderruflihen Zwecke nicht gebunden ist. Dasselbe gilt für den aus dèm Gewinn des Jahres 1890/91 für „Garantie* zurückgestellten Betrag. Auch hier also hat man eine mit Rücksicht auf in der Zukunft liegende Pläne veranlaßte Vermehrung des Vermögens der Aktiengesellshaft vor \ich (vgl. Art. 27 Abs. 5 der Ausführungs-Anweisung vom 5. August 1891). Dieser That- bestand wird von der Zensitin mit Unrecht bestritten. Sie behauptet in der Beschwerde, die betreffenden Posten seien steuerfrei, weil sie als Geschäftsunkosten anzusehen waren und einem emeinnüßigen Zweke, nicht der Vermehrung des Vermögens der Gesellichaft dienten. Beides ist jedo unzutreffend. Die Zurechnung zu den Geschäftsunkosten wird dur den Mangel der thatsählihen Verwendung und dadurch aus- geschlossen, daß es sich um Theile des Reingewinns handelt. Andererseits sind die vorgetragenen, nichts als Projekte vorstellenden Motive der Disposition über die Uebershüsse für die Steuerpflicht nah § 16 des Einkommensteuergeseßes ohne Belang. Entscheidend ist die Verwendung, und zwar ob fie, wie die Sache bis jest Liegt, für einen der im Geseß speziell aufgeführten Zwecke erfolgt ist. Hätte die Aktiengesellshaft sich der in MNede stehenden Beträge durch Auszahlung als Pensionen an Beamte und Arbeiter bezw. für die Herstellung des gemeinnützigen Zwecks entäußert, so würde deren Steuerpfliht niht zu statuieren sein, weil dann eben eine andere, eine die Steuerpfliht nicht be- gründende Verwendung vorliegen würde; da die Gesellschaft aber mit den zurügestellten Mitteln zunächst und direkt, wenngleich im Hin- blick auf bestimmte künftige Eventualitäten, thr Vermögen vermehrt, fo wird der Sache nah „ein Reservefonds“ gebildet; damit aber ist die Steuerpfliht der Zuführungen zu diesem oder zu diesen Reservefonds gegeben.“ (A. 1883.)

Statistik und Volkswirthschaft,

Zur Arbeiterbewegung.

_ Die Sozialdemokraten Schwarzburg-Rudolstadts hielten kfürzlih in Oberködiß bei Königsee einen Partêltas ab, zu dem, wie im „Borwärts“ mitgetheilt wird, gegen 300 Parteigenossen aus 29 Orten erschienen waren. Es wurde bemerkt, daß die jeßige Zeit dem Parteiorgan „Thüringer Volksblatt“ niht günstig sei, da viele Arbeiter sich das Abonnement auf eine Zeitung versagen müßten. Aus den von dem Parteitag gefaßten Beschlüssen wird erwähnt, daß der Zentralvorstand um Gründung eines lediglich der Kunst und Wissenschaft, namentlich der Naturwissenshaft dienenden Sonntags- blattes ersucht werden und daß der nächste Parteitag in Stadtilm ab=« gehalten werden soll.

Vier in Berlin haben die Töpfer bei der Firma Peters und Beher die Arbeit wieder aufgenommen. Der Ausstand der Steinarbeiter in der Marmorwaarenfabrik von C. E. Kel ch dauert, einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge, fort, da die zur Schlichtung des Streits gewählte Kommission bis jet noch keine Einigung mit dem Vertreter des Arbeitgebers erzielen konnte (vergl. Nr. 161 d. Bl.). Zum „Bierboykott* wird der „Köln. Ztg.“ aus Berlin gemeldet, es sei in den leßten Tagen ein Kartell fast sämmtliher Brauereien Norddeutshlands zu stande gekommen, um dem Bierboykott wirksam entgegenzutreten. Die „Voss. Ztg.“ berihtete gestern über etnen Ausstand in der Teppich- und Velvetfabrik von Gebr. Feibisch und führte als Grund des Ausftandes an, daß die Jnhaber der Firma einen Arbeiter entlassen hätten, der unter den übrigen Arbeitern bei einem gemeinsamen Vergnügungsausflug Unfrieden dadur gestiftet hatte, daß er cinen diesmal wie alljährlich von der Firma erbetenen und gewährten Beitrag von 75 #4 zu den Kosten als durch Bettelei erlangt bezeihnet hatte. Im „Vorwärts“ wird nun Mittheilung von dem Ausftande sämmtlicher Velourarbeiter der Fabrik gemaht und als Grund angegeben „die Maßregelung zweier Kollegen, die für die Interessen ihrer Mitarbeiter und für den Verband thätig waren“. Der Entlassungsgrund, den Herr Feibish angebe, Mangel an Arbeit, wird bemerkt, sei nicht \tihhaltig.

__ Zum Ausstand der Kohlenarbeiter in Schottland wird der Berliner „Volksztg.“ geschrieben: Am Montag herrschte große Unzufriedenheit unter den shottischen Bergarbeitern darüber, daß die Ausstandszahlung um eine Woche vershoben worden ist, weil das Geld von England unzureichend war. Die englischen Bergarbeiter haben nur für die 30 000 Arbeiter gesorgt, die dem Bergarbeiterverband von Großbritannien angehören, während die schottischen Bergarbeiter- führer den40000 nit dem Verband angehörigen Bergarbeitern versichert hatten, daß fie gleihen Antheil an der Ausftandszahlung haben würden. Die Grubenbefiter verhalten \sih dem Ausstande gegenüber noch gleich- gültig, da die jährlihen Sommerferien (holidays) nächste Woche be- ginnen. Reichlihe Zufuhren von Kohlen kommen von Nord-England zu angemessenen Preisen. Nur 23 schottishe Hochöfen waren am Montag noch im Feuer, gegen 71, die voriges Jahr um diese Zeit im Betriebe waren.

___ Aus Chicago meldet „W. T. B.“ vom gestrigen Tage: Mehrere Führer der Ausständigen forderten die Angestellten der Pullmanwerke auf, von Debs die Beendigung des Ausstands zu verlangen, da das dem Lande zugefügte Uebel zu groß fei. Die Angestellten er- klärten \fih damit einverstanden. Man glaubt infolgedessen, daß der Strike offiziell als beendigt erklärt werden wird. Die Züge verkehren wieder regelmäßig. Nah Meldungen aus Californien ist die Situation dort unverändert.

Aus Cincinnati berichtet die Londoner „A. K.“ nah einer Reuter-Meldung, daß die Cleveland, Cincinnati, Chicago & St. Louis Eisenbahn-Gesellschaft am 10. d. M. 3000 Leute entlassen hat, weil für sie infolge der Hemmung des Bahnverkehrs keine Arbeit vorhanden war. Der Betrieb der Babn wurde dadur jedoch nit in Mitleidenschaft gezogen.

Aus New-York meltet das „R. B.*“, daß der Sekretär des Gewerkvereins der Seeleute der atlantishen Küste Allan am Mittwoh nach London abgereist is, um mit _ den Leitern des britishen Seemannövereins über internationale Organisation zu berathen.

Kunst und Wissenschaft.

Die Konferenz für internationales Privatrecht im Haag hat gestern mehrere das Erbrecht betreffende Anträge an- genommen. Heute sollte die Konferenz laut Meldung des „W. T. B.* geschlossen werden. i