§8
___ Durch Verfügung der den, in Res E Bäcker ortsüblih an
mit diesen Arbeiten während gestattet werden.
L :
ird den Gehilfen und Äbelingen für den Sonntag eine mindéstens 24\tündige Ruhe gewährt, so dürfen die an den zwei vor- n Schichten um je zwei Stunden N stimmte Dauer verlängert werden. edoch muß den Gehilfen und Lehrlingen zwischen den er Woche eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens
hergehenden Werktagen endigende e e m s 1 Absatz L be
chichten - acht Stunden gelassen werden.
: für die onn- und r die Kunden das Ausbackten der von diesen bereiteten Kuchen oder
das Braten von Fleish besorgen, die Beschäftigung eines bödstens drei Stunden des Vormittags
unteren Ee kann für
ttagen | sonen Anwéndung, wel
ehilfen
eiden leßten
S110 Die vorstehenden Bestimmungen finden nur auf diejenigen Per- de bei der Beet Konditorwaaren beschäftigt werden. y Dabei gelten Personen unter 16 Jahren, welhe die Ausbildung t Gehilfen nit erreiht haben, au dann als Lehrlinge, wenn ein ehrvertrag niht abgeschlossen ist. H
Betriebe, in denen . sowohl Bäckerwaaren als Konditorwaaren hergestellt werden, gelten im Sinne der vorstehenden Bestimmungen bezüglih der Beschäftigung solcher Gehilfen und Lehrlinge, welche aus\schließlich bei der Herstellung von Konditorwaaren beschäftigt werden, als Konditoreien, im übrigen als Bäkereien.
Als Bäkerwaare im Sinne des Absatz 1 gilt dasjenige Backwerk, welches herkömmlih unter Verwendung von Hefe ohne Beimischung
ung der Bäcker- oder
arbeit auf
spätestens am Ende der streihung mit Tinte kenntlih zu machen ist. Pes erfolgt kostenfrei.
| ußerdem ist in der Backstube eine Tafel aufzuhängen, welche in deutlicher Schrift den Wortlaut dieser Bestimmungen wiedergiebt.
von Zucker zum Teig hergestellt wird. | Jm übrigen kann die höher Verwaltungsbehörde für ihren Bezirk oder Sauine Thile 7 selben darüber Bestimmung treffen, ob ortsüblih bestimmte Waaren zu den Bäckerwaaren zu rechnen sind.
S. 12 In der Ae muß eine mit dem polizeilichen Stempel ver- sehene Kalenderta Grund des § 4 Absaß 1 Ziffer 2 stattgefunden hat,
deg-
el ausgehängt sein, auf der jeder Tag, an dem Ueber-
oche mittels Durchlochung oder Durch- Die polizeiliche Stem-
1. Untersuchungs-Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. d
3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. S Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloofung 2c. von Werthpapieren.
Deffentlicher Anzeiger.
. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch.
. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. 8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.
9. Bank-Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs-Sahen.
29025] i ! In der Strafsache gegen den Kaufmann Hermann Conradi aus Heiligenstadt, gehoren zu Sachsa am 17. Mai 1870, evangelisch, wegen Beleidigung, hat die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Nordhausen am 13. Juni 1894 für Recht erkannt: “ Der Angeklagte is der öffentlihen Beleidigung \{uldig und wird deshalb mit drei Monaten Ge- fängniß bestraft und in die Kosten des Verfahrens verurtheilt. i Zugleich wird den S und zwar dem Königlich Preußischen Kriegs- inister als Vertreter des Preußischen Offizier-Korps ‘und dem Seconde- Lieutenant von Hahnke vom 1. Garde-Regiment zu Eub, die Befugniß zugesprochen, den entscheidenden heil dieses Urtheils innerhalb vier Wochen seit Zu- E des rechtskräftigen Urtheils auf Kosten des ngeflagten durch zweimalige Insertion im Reichs- Anzeiger zu veröffentlichen.
9) Aufgebote, Zustellungen „und dergl.
[29254] Zwangsversteigerung. i Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder- barnim Band 95 Nr. 3826 auf den Namen der Kommandit-Gesellshaft Soenderop et Co zu Berlin eingetragene, nah dem Kataster in der Huttenstraße belegene Grundstück am 17. Oktober 1894, Vormittags 103 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrihstraße 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück i} mit 2 A 1 A Nein- eïtrag und einer Fläche von 8 a 56 qm zur Grund- ener veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, ‘beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere - das Grundstück be- treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingeschen werden. Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein - oder Betrag: aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks nit hervorging, inébesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- fehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigensalls dieselben bei Feststellung des eringsten Gebots niht berücksihtigt werden und bei Bert eilung des Kaufgeldes gegen die berüdsihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor E des Versteigerungstermins die Einstelluvg des exfahrens herbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 17, Oktober 1894, Nachmittags 123 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. | Berlin, den 21. Juli 1894. : Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86. [29252] Zwangsversteigerung. : Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder- Barnim Band 9 Nr. 3824 auf den Namen der Kommanditgesellschaft Soenderop & Co zu Berlin eingétragene, nah dem Kataster Seuselstraße belegene Grundstück am 17, Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichts- stelle, Neue Fit 13, Hof, Eingang C., Grd- eshoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstü ft mit 1,59 4 Reinertrag und einer Fläche von 6 a 91 qm zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der » Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuche blatts, etwaige Abshäßungen und andere, das Grund- stü betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Real- berechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Erstehcr übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nicht hervorging , insbesondere derartige Stbamini gsi von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden ebungen oder Kosten, spáte tens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte laubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Ber-
theilung des Kaufgeldes gegen die berüdksichtigten.
Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche
das Eigenthum des Grundstücks ean pTuen, werden
aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins
die Einstellung des Ber teeno herbeizuführen, widrigen-
falls nah erfolgtem. Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anf Ed an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird
am 17, Oktober 1894, Mittags 12 Uhr, an
Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.
Berlin, den 21. Juli 1894. : Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86.
[29080] Zwaugsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollitreckung soll das im Grundbuhe von den Umgebungen im Kreise Niederbarnim Band 1 Nr. 51 auf den Namen des Maurermeisters Matthes Sabbelat hier ein- getragene, Pankstraßed belegene Grundstück am 13.Ok- tober 1894, Vormittags 107 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, an Gerichtsftelle, Neue Ciegribileaße 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß,
aal 40, versteigert werden. Das Grundstück at eine Puhe von 7a 61 qm. Auszug aus der Steuerrolle, eglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerihts\{hreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehèn werden. Alle Nealberehtigten werden aufgefordert, die nicht von selb auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Ein- tragung des Versteigerung8vermerks . niht hervor- ging, insbesondere derartige Forderungen. von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Bersteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an- zumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Verthei- lung des Kaufgeldes gegen die berüccksichtigten An- sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolztem Zuschlag das Kausgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund- sttücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18... Oktober 1894, Nach- mittags 123 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.
Berlin, den 21. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 86.
[29253] Zwangsversteigerung. _Im Wege der S aniMollüretuna soll das im Grundbuche von den Jnvalidenhaus-Parzellen Band 11 Nr. 401 auf den Namen der Kommanditgesell- schaft Soenderop ot Comp. zu Berlin eingetragene, zu Berlin in der Wöhlertstraße Nr. 17 belegene Grundstück am 20, Oktober 1894, Vormittags 10? Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, an Ge- richts\ftelle,- Neue Friedrihstr. 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstü ist bei einer Fläche von 7. a 11 qm mit 14600 M Nuzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, gege igte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstück betreffende Nahweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingeschen werden. Alle Nealberechtigten werden aufgefordert, die nicht pon selbst ‘auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Bersteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- lehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- teigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Festitellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Bertheilung des Kaufgeldes gegen die berüsichtigten Ansprüche im Nange zurücktreten. Diejenigen, welche as Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nas erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20, Oktober 1894, Nach- mittags 122 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. :
Berlin, den 23. Juni 1894.
Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86.
[29251] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von den einzelnen Grundstücken Band 4 Nr. 135 auf den Namen des Schlossermeisters frip Thiele zu Berlin eingetragene, Kottbuser-
amm 39 belegene Grundstück, am 28, September 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- eichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich- rale 13, Hof, Flügel C., Erdgeshoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstüdck ist mit einer Fläche von 7 a 30 qm nicht zur Grundsteuer, da- gegen mit 15670 4 Nußzungswerth zur Ge- bäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ege und andere das Grundstück be- treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen fönnen in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Mealberehtigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden Yniprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks nicht NCtog, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- fehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende
rund--
Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berüd- sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die- jenigen, welhe das Cigenthum des Grundstücks be- anspruhen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungötermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah an tem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Grad an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wicd am S, Oktober 1894, Vormittags A1 Uhr, an Gerichts- stelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 2. August 1894. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 88.
[29250] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 152 Nr. 6771 auf den Namen des Zimmermeisters Johannes Igel hierselbst eingetragene, in der Liegnitzerstraße 19 belcgene Grundstück am 4. Oktober 1894, Vormittags L0 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Roe: Eingang C., Ertgeshoß, Saal Nr. 40, ver- teigert werden.- Das Grundstück hat eine Fläche von 9a 18 qm und ist mit 15 000 6 Nußzungswerth zur Gebäudesieuér veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätßzungen und andere das Grund- stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Eingang D, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehen- ‘den Ansprüche, deren Vorhandensein oder Be- trag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins- befondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab- gabe von Geboten anzumelden und, falls der be- treibende Gläubiger LONE dem Gerichte glaub- haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nit berücksihtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück- fichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die- jenigen , a das Eigenthum des Grundstücks S aen, werden aufgefordert, vor Schluß des Bersteigerungstermins dié Einstellung des WVer- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. Oktober 1894, Mittags 12S Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben ang egeben, verkündet werden.
Berlin, den 3. August 1894.
Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 87.
[29130]
In Sachen der Firma Gebr. Köhler auf der Tepyelmühle bei Söllingen, Klägérin, wider den Bäckermeister Hermann Meyer auf Bahnhof Jerx- heim, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, zu Jerrheim (Bahnhof) belegenen Theilstückes vom Plane Nr. 172 zu 8 a 91 qm nebst darauf erbautem Wohnhause No. ass. 76 zum Zwedke der Zwangsversteigerung durch Be- {luß vom 28. Juli 1894 verfügt, auh die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangs- versteigerung auf den 15, Oktober 1894, Nach- mittags 3 Uhr, im Gasthofe zum alten Bahnhofe zu Jerrheim angeseßt, in welchem die Hypothek- gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Schöningen, den 2. f al 1894.
Herzogliches Amtsgericht. Huch.
[29125]
In Sachen des Rentners Adolf Mühlnhausen hier, Klägers, wider die Wittwe des Instrumenten- machers Gustav Roeseler, Johanne, geb. Buchholz, hier, Beklagte, wegen Hypothekforderung wird, nach- dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der der Beklagten gehörigen Grundstücke, als:
L. des Nr. 2171 an der Friesen\traße belegenen Hauses und Hofes sammt dazu gelegten Okergraben- terrains zu 57 qm, /
o11. des Nr. 2172 auf der Friesenstraße belegenen Dae sammt dazugelegten ODkergrabenterrains zu 06 qm
zum Zwecke der Zwangsversteigerung durh Beschluß vom 20. Juli 1894 verfügt, auh die Cintragung dieses Beschlusses im Grundbuché am 283. Juli 1894 er- folgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 20, November 1894, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Braun|hweig, August- straße 6, Zimmer Nr. 39 Mngeent in welhem die Hypothekgläubiger die Hypothe enbriefe zu über- reichen haben.
Braunschweig, den 27. Juli 1894.
erzogliches Amtsgericht. VII. Nhamm.
[29079] | Nachdem bezügli des im Zwangsversteigerungs-
verfahren verkauften, früher dem Lohnmüller Grebbin u Gadebusch gehörigen Wohnhauses, Grubenstraße tr. 153, das Verfahren aus § 73 Abs. 1 der Ver-
ordnung vom 24. Mai 1379, betr. die Zwangsvoll- streckung in das unbeweglihe Vermögen wegen Geld- forderungen, stattgefunden hat, und Erinnerungen innerhalb der zweiwöchigen Frist niht erhoben worden sind, ist von dem Großherzoglichen Amts- geriht Termin zur Abnahme der Rechnung des Sequesters und zur Rückzahlung der bestellten Sicher- heit an den Käufer angeseßt auf Montag, den 20, August 1894, Vormittags 10 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude. Die Rechnung des Sequesters über die Verwaltung des Grundstücks während des Zwangsversteigerungsverfahrens is mit den Belägen zur Einsicht der Betheiligten in der Gerichts- schreiberei niedergelegt. Gadebusch, den 4. August 1894. Gildemeister, Gerichtsschreiber
des Großh. Mecklenburg-Schwerinschen Amtsgerichts.
(29094)
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des zum Nachlasse des wailand Maurergesellen Johann ViÆ gehörigen Akerstückes Nr. 585 hierfelbst ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters zur Erklärung über den Theilungsplan wie zur Vor- nahme der Vertheilung Termin auf den 3. Sep- tember 1894, Vormittags UA Uhr, bestimmt, zu welchem Termin alle betheiligten Gläubiger, der Sequester und die Erben des Schuldners hiedurch vorgeladen werden.
Tesfin, den 3. August 1894.
Großherzogliches Amtsgericht.
[29141] Aufgebot.
Die Wittwe des Wilh. Carl Ed. Hannemann, Sophie Wilhelmine, geb. Fielkind, zu Magdeburg hat das Aufgebot der Lebensversicherungs-Police Nr. 20705 der Providentia, Frankfurter Ver- sicherungsgesellshaft dahier, über 500 Thaler auf den Tod des genannten Ehemanns gestellt, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 26, Februar 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer 29, an- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Frankfurt a. M., den ‘27. Juli 1894.
Das Königliche Amtsgericht. TV.
[23217] Nufgebotsverfahren.
Auf Antrag der Peter Deuchert Ehefrau, Maria Elisabetha, geb. Lang, in Hopfmannsfeld und des Christof Kröômmelbein 11. zu Stockhausen als Vor- mund der minderjährigen Kinder der Wilhelm Fehl Eheleute zu Schadges werden die Inhaber der von der Spar- und Leihkasse Herbstein über nachstehende verzinslihe Einlagen ausg-\stellten Schuldurkunden :
a. vom 3. Mai 1862 Tagebuch Nr. 309 im Be- trage von 100 Gulden, eingelegt auf den Namen Iuliane Lens zu Hopfmannsfeld,
b. vom 2. Dftober 1874 Tagebuch Nr. 2464 über 10 M Nest aus 175 Fl. 20 Kr.,
c. 2. Januar 1877 Tagebuch Nr. 63 über 27 M,
d. 24. Januar 1878 über 22 M. Iagebuch Nr. 878,
e. 1. August 1879 über 30 4. Tagebuh Nr. 2595,
(b—e auf den Namen Wilhelm Fehl in Schadges eingelegt), i Y
aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin Don- nerstag, den 31. Januar 1895, Vormittags 9 Uhr, bei uns ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen bei Meidung Kraftloserklärung derselben.
Herbstein, den 4. Juli 1894.
Großherzogliches Amtsgericht. Beeyke.
[27639] Aufgebot. l ;
Der Malermeister Carl Jacobsen in Schleswig, als Vormund für den abwesenden Hans Johannes Friedrih Brockhoff, hat das Aufgebot des auf den Namen des leyteren lautenden Spärkassenbuhs der Friedrihsberger Sparkasse in Schleswig Nr. 5742 über 250 M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 15. Februar 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem O Gerichte anberaumten “ Auf- gebotstermine seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. ; :
Schleswig, den 21. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht. I.
[26319] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtishen Sparkasse zu Kattowiy Nr. 9938 über 750 #, ausgefertigt für die verwittwete Maschinenwärter Franziska Hauk zu Laurahütte, ift naa verloren gegangen und joll auf den Antrag der Eigenthümerin zum Zwette der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, am 15, Februar 1895, Vorm. 10} Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 33, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Krafllos- erklärung des Buchs erfolgen wird.
Kattowitz, den 12. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht. Dr. Jadis\ d,
“
23518] - . l Das Bn bus der Sparkasse des hiesigen Vorschußvereins Nr. 10262 aut den Namen Karl Scharf, Bergmann, Neußendorf lautend, mit einem Snhalt von 322,91 M per 1. Januar 1894 ift an- S verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers, Lehrhauers Karl Scharf für fraftlos erklärt werden. Es wird daher der Fnhaber des Buches aufgefordert, spätestens im e rfen termin den 25, Januar 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte Zimmer 22, seine Rechte anzumelden und das Bu vorzulegen, wtdrigenfalls die Kraftloserklärung des- selben erfolgen wird. Waldenburg, den 5. Juli 1894. Königliches Amtsgericht.
[29082] _ “ Aufgebot.
Die Firma Peters & Co. in Krefeld hat das Auf- ebot des von der Firma Nosenberg & Cohen zu München-Gladbach am 21. Juni 1894 auf die Firma Schartenberg & Lieberg in Cassel gezogenen, von dieser noch nicht angenommenen, am 31. August 1894 fälligen Prima-Wechfels * über 1407,35 A — Ein- tausend vierhundert sieben Mark fünf und dreißig fennig — der von der Ausftellerin an die Firma eters & Co. in Krefeld giriert und von leßterer mit ihrem Firmastempel und der Nummer 49 673 versehen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16, März 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Justizgebäude, hohes Erdgeschoß, Zimmer Nr, 10, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Utkunde erfolgen wird.
Cassel, den 25. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI[. : Wird veröffentlicht : Der Gerichtsschreiber: (L. 8.) Gries, Aktuar.
[27361] Aufgebot.
Der Bahnhofswirth Johann Lemperß zu Engers hat das Aufgebot von zwei angeblich verloren gegan- enen, vom Antragssteller am 19. Juni 1894 zu
inslaken ausgestellten, auf die Eheleute Bahnhofs- wirth Wilhelm Kley und Johanna, geb. Meyerpeter, gezogenen und von diefem acceptierten, am 1. Sep- tember bezw. 1. Oktober 1894 zu Dinslaken zahl- baren Wechsel über je 400 „4 beantragt. Der In- haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. April 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserkflärung der Urkunde erfolgen wird.
Dinslaken, den 13. Juli 1894.
‘Das Königliche Amtsgericht.
[29137] Oeffentliche Ladung.
In Art. 115 der Grundsteuermutterrolle der Ge- meinde St. Tk omas steht als Eigenthümerin der Parzellen Flur 11 Nr. 144/41, auf dem Garten, Hausgarten 14 a 54 qm und Flur 11 Nr. 42 auf dem Garten, Hofraum 2 a 21 qm die Witiwe Hubert Karpentier in St. Thomas verzeichnet. Das alleinige Eigenthum an diesen Parzellen wird von dem Aderer Wilhelm Karpentier in St. Thomas in Anspruch genommen. Einer der Miterben der im Jahre 18895 verlebten Wittwe Hubert Karpentier ist der Buchbinder Emil Karpentier mit unbekanntem Aufenthalt. Derselbe, bezw. falls er verstorben sein E dessen unbekannte Rechtsnachfolger, werden
lermit zu dem auf den 16, Oktober 1894, Vormittags 11 Uhv, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin öffentlih geladen unter dem Rechtsnachtheil, daß, falls bis zu diesem Termine Ansprüche an die Grundstücke niht angemeldet werden, die Eintragung des Aterers Wilhelm Karpentier zu St. Thomas als alleinigen Eigen- thümers der vorbezeichneten Grundstücke ohne Ein- willkgung der Geladenen erfolgen wird.
Vitburg, den 25. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II1.
(29111] Aufgebot.
Der Kaufmann Heinrih Wattendorff zu Jbben- büren hat das Aufgebot der im Grundbuh von Ibbenbüren Band V Blatt 97 für die Wittwe B. Hermann Lohmeyer gt. Bosse, Anna Maria, Nu, die unverehelichte Caroline Bern- ardine Lohmeyer gnt. Bosse, und die unverehelichte Anna Maria Gertrud Bosse zu Schafberg Gemeinde Ibbenbüren eingetragenen Grundslücke Flur 16,
Nr. 68/22, Seskesbrok, Holz, 70 a 99 qm, Nr. 69/23, daselbst, Holz, 82 a 21 qm
der Katastralgemeinde Ibbenbüren Land behufs Be- sißtitelberihtigung 5 Alle Eigenthums- prätendenten werden deshalb aufgefordert, ihre An- sprüche und Rechte auf die bezeichneten Grundstücke spätestens in dem auf den 9, November 1894, Vormittags UA Uhr, anberaumten Aufgebots- termine anzumelden, widrigenfalls dieselben aus- geschlossen werden und die intragung des Besißz- litels sür den Antragsteller erfolgen wird.
Ibbenbüren, den 20. Juli 1894,
Königliches Amtsgericht.
{29138] Aufgebot.
Auf Antrag des Gastwirths Franz Nuhe zu Lipp- springe werden alle, welhe auf das Grundstück Flur 7 Nr. 865/591 der Steuergemeinde nprings, zur Zeit eingetragen im Grundbuche von Lipp|pringe Bd. 3 Bl. 19 für den Johann Peters daselbit, Cigenthumsansprühe erheben, aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche spätestens im Aufgebots- termine am 13, November 1894, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht anzu- melden und zu bescheinigen, widrigenfalls alle Eigen- thumsprätendenten mit ihren Rechten ausgeschlossen werden und die Berichtigung des Besitztitels für den
aguelter erfolgen wird.
Paderborn, den 4. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht. [29118] Aufgebot.
Mittels Rezesses Nr. 22876 vom 9./27. Juni d. J., bestätigt am 5. Juli d. I., ist zwischen Í erzogliher Kammer, Direktion der forte zu
raunshweig und dem , Drechslermeister Anton
lemann zu Seesen die Ablösung der dem Gehöfte No. ass0c. 78 zu Seesen zustehenden Berechtigung zum Bezuge Grltzinsfreien auholzes aus den Herzoglichen Forsten gegen eine Kapitalent- schädigung von 1213 M 57 F nebst Zinsen zu 4 9%
pro anno vom 17, Mai 1894 an gerehnet verein- bart worden.
Auf Antrag Herzogliher Kammer, Direktion der Forsten, in Braunschweig werden alle diejenigen, welche Ansprüche an die abgelöste Berechtigung resp. das Ablösungskapital zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, folhe Rechte spätestens in dem zur Auszahlung des vorgedachten Ablösungskapitals auf den 1. Oktober 1894, Morgens A0 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte mi gon a Termin an- zumelden, widrigenfalls sie mit folhen Ansprüchen i Antragstellerin gegenüber ausgeshlossen werden ollen.
Seesen, den 27. Juli 1894.
Herzogliches Amtsgericht. . Haars.
[29124] Anfgebot.
Der Johann Michael Schenk zu Rangendingen, geboren am 28. März 1824, wird auf Ant1ag seines Vormunds Vogt Dieringer in Rangendingen auf- gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 26. Mai 1895, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird.
Hechingen, den 28. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht.
[29076] Aufgebot behufs Todeserklärung.
Auf Antrag der Wittwe des Bürgermeisters Hautinger, Christine, geborenen Christiansen, in Berlin wird “der Christian Christiansen, geboren am 9. April 1816 als eheliher Sohn des Kauf- manns Hans Christiansen und seiner Ehefrau Elena, eb. Hansen, auf Trägaard, Gemeinde Bönderby,
reis Tondern, welcher in seinem 16. oder 17. Lebens- jahre angeblich von Tondern nah Amerika aus- gewandert und seitdem verschollen sein soll, hierdurch aufge! ordert, sih spätestens in dem auf den 19, De- zember 1894, Vormittags [17 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und: sein im Inlande vorhandenes Vermögen feinen bekannten und gehörig legitimierten Erben unter der einzigen Bedingung als Eigenthum verabfolgt und geseßz- mäßig zugetheilt werden wird, daß sie dem Todt- erklärten, wenn er si wieder einfinden sollte, den erforderlichen Unterhalt, soweit das ererbte Ver- mögen dazu hinreiht, und in. jedem Falle wenigstens die vollen Zinsen und Einkünfte desselben geben müssen. Sollten bekannte oder gehörig legitimierte Erben nicht vorhanden sein, so würde die Ver- mögensmasse noch ein Jahr lang aufbehalten und dann dem Fiskus zuerkannt werden.
Tondern, den 7. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.
[29133] Bekauntmachung.
Nr. 7295. Der am 2. Juli 1863 zu Heuweiler eborene August Ueber, zuleßt Soldat in Frei- urg, wird seit April 1885 vermißt und is die Verschollenheitserklärung beantragt. Der Vermißte wird aufgefordert, binnen Jahresfrist Nachricht von sih anher gelangen zu Een auh ergeht an alle diejenigen, welche Auskunft über Leben oder Tod des BVermißten zu fertheilen vermögen, die Auf- forderung, hievon binnen Jahresfrist uns«Anzeige zu erstatten.
Waldkirch, den 27. Juli 1894.
Gr. Amtsgericht.
(gez.) Uhde. Dies veröffentlicht der Gerichtsschreiber : Willi. [29075] Beschlufe.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Schnapper zu Frankfurt a. M. als Pflegers über den Nachlaß der Hannchen Goldberg aus Obbah werden die Mit- erbin Ehefrau des Lehrers Hirschenberger, Esther, geb. Goldberg, geboren vor 1811 in Obbach, später wohnhaft gewesen in Wüstensachsen, seit länger als 25 Jahre verschollen, sowie deren etwa vorhandene Erben aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gericht sich spätestens bis zum Termine am 17. April 1895, Vormittags 9 Uhr, zu melden, widrigen- falls Esther Hirschenberger, geb. E für todt erklärt wird, die sich nicht meldenden Erben mit ihren Ansprüchen an deren Nachlaß ausgeschlossen werden und die Aushändigung des Nachlasses. an die sich meldenden Erben erfolgt.
Hilders, 2. August 1894. :
Königliches Amtsgericht.
[29084] Bekanntmachung. ;
Ich bin vom Königlihen Amtsgericht hierselbst zum Pfleger des Nachlasses des zu Görne wohnhaft gewesenen, jeßt vershollenen Johann Friedrich Röhle ernannt worden, und fordere die unbekannten Erben auf, ih bei mir zu melden und ihre Erbansprüche MLMR E Die Nachlaßmasse beträgt 132 A
A. Nathenow, den 15. Juli 1894. Dry. SOTdan , Nechtêanwalt und Notar.
[29131] Oeffentliche Bekanntmachuug.
Der am 23. Juni 1894 zu Berlin verstorbene Schlossermeister August Wilhelm Pollei hat in dem mit seiner Ehefrau Therese, geb. Agats, er- rihteten, am 6. Juli 1894 publizierten Testament vom 15. März 1878 seine Tochter erster Ehe Namens Selma zur Miterbin eingeseßt.
Berlin, den 31. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 95.
[29128] Oeffentliche Bekanutmachung.
Die am 4. Oktober 1893 zu Berlin verstorbene Wittwe Amalie Rosfendorn, geb. Wittkowska, hat in ihrem am 4. Juli 1894 publizierten Testamente vom 15. März 1889 ihre Tochter Jda Philipp, geb. Nosendorn, bedacht. i
Berlin, den 26. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 95.
[29136] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der am 15. Mai 1894 zu: Berlin verstorbene Bureau-Schaffner Eduard Paul Friedrih Schultz hat in dem mit seiner Ehefrau Bertha Johanna, geb. Stricker, errihteten, am 7. Juli 1894 publizierten Testament vom 23. Mai 1885 leßtere und seine etwa lebenden Kinder zu Erben eingeseßt.
Berlin, den 28. Juli 1894.
Ksnigliches Amtsgericht 1. Abtheilung 95.
ch
[29129] Oeffentliche Bekauntmachung.
Der am 6. März 1871 verstorbene Kommissions- Rath Louis Falk hat in seinem am 20. Juni 1894 publizierten Testamente vom 10. Oktober 1837 feine Ehefrau Marianna, geb. Faust, seine Tochter Ottilie und die ihm etwa noch geboren werdenden Kinder zu Erben eingeseßt.
Berlin, den 20. Juli 1894. :
Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 95.
[29077]
Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 22. Februar 1894 hierselbst verstorbenen . Ziegeleibesißers Friedri Müller ist beendet.
Aschersleben, den 20. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 9. Juli 1894. Wessel, Gerichtsschreiber.
In Sachen betreffend das Aufgebot eines Spar- kafsenbuches der Kreis-Sparkasse zu Osterode, Ost- preußen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Osterode, Ostpreufien, durch den Amtsrichter Sanio für Ret:
Das Sparkassenbuch der Kreis-Sparkasse zu Osterode, Ostpreußen, Nr. 2057 über ursprünglich 451 M 67 S, ausgefertigt für Caroline Poniewa|ß, zur Zeit Dienstmädchen in Meß, Champestraße Nr. 32 T1 wohnhaft, nah Bestand vom 1. Januar 1893 über 541 4 46 F wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin, s Caroline Poniewaß in Mey, auf- erlegt.
[28853]
Die über die im Grundbuche des den Julius und Caroline, S Preuß, Krimilowski’shen Eheleuten gehörigen Grundstücks Neu-Bärwalde Nr. 11 Ab- theilung IIT Nr. 1 für die Caroline Wilhelmine Minuth, später verehelihte Zeitpächhter Leopold Mertscheit eingetragene Post von noch 20 Thkr. ift durch Aus\chlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts Labiau vom 1. August 1894 für kraftlos erklärt.
Labiau, den 1. August 1894.
Königliches Amtsgericht.
[28863] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 24. Juli cr. ist für kraftlos erklärt :
Das Hypothekendokument über die Abtheilung IT1 Nr. 1 auf dem Grundbuchblatt des Oekohomen Karl Lindau zu Hochstedt Band T Blatt 169 des Grundbuchs dieses Orts für den Shuhmachermeister Friedrih Bertram in Nordhausen eingetragenen 100 Thlr.
Nordhausen, den ‘26. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht. 1V.
[28854] Bekanutmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeihneten Gerichts von. heute is der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Armsen Band 111 Blatt 82 Ab- theilung IIT Nr. 4 eingetragenen 149 4 50 S für kraftlos erklärt.
Verden, den 2. August 1894.
Königliches Amtsgericht. II1.
[28849]
[28851]
Die über die im Grundbuche des den Besißer Leopold und Erdmuthe, geb. Heymann, Mikien'schen Eheleuten gehörigen Grundstücks Nemonien Nr. 50 Abtheilung 111 Nr. 4 für die Geshwister Marie und Georg Heymann eingetragene Post von 1280 Thlr. gebildete Hypothekenurkunde is durch Ausschlußurtheil des Ae Amtsgerichts Labiau vom 1. August 1894 für kraftlos erklärt.
Labiau, den 1. August 1894.
Königliches Amtsgericht.
[29140]
Es werden für kraftlos erklärt folgende Hypothekens- Instrumente :
A. 1) Seitenberg Band T Blatt 1 — dem Bauer Franz Scholz gehörig — Abtheilung 1IIT Nr. 15 über 15 000 A Darlehn des Gastwirths Joseph Schmidt in Niederthalheim mit 5 9/9 Zinsen seit 1. Januar 1878, bestehend aus der von Notar Ludwig Felscher beglaubigten Schuldurkunde vom 2. März 1878 und dem Hypothekenbrief d. d. 3. April 1878 des Franz Schmidt junior,
2) Heudorf Band I Blatt 1 — dem Stückmann Zgnaß Rother gehörig — Abtheilung 111 Nr. 1 über 25 Thaler 15 Sgr. 17 Pf. mütterlihes Erb- theil des Joseph Neinelt , Antheil von 51 Thalern 2# Sgr. - Muttertheil der Johann E bestebeer Kinder 1. Ehe Namens Johann und Josef, bestehend aus einer Ausfertigung des Kaufs vom 11. Septem- ber 1827 zwishen Regina Preuß und Franz Linden- thal, aufgenommen vom Patrimonialgeriht der Herr- schaft Seitenberg als Pen ea
3) Niederthalheim Band 1 Nr. 2 des Bauern August Hauck Abtheilung 111 Nr. 5 über 33 Thlr. 10 Sgr. Antheil an ursprünglih 76 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf. aus dem Schuldinstrument vom 28. Junt 1819, eingetragen zufolge Zessionsverhandlung vom 7, Januar 1831 für das depositum genñerale pu-
illare des Königlichen hiesigen Stadtgerichts, be- stehend aus beglaubigter Abschrift des genannten Schuldinstruments und Ausfertigung der genannten Zessionsverhandlung. :
B. Es werden die eingetragenen Gläubiger und deren unbekannte RechtsnaBfolcer ausgeschlossen mit thren Rechten auf nachstehende Posten :
1) Seitenberg Band V Blatt 14 — dem Josef Mangel? in Schreckendorf gehörig —— Abtheilung 111 Nr. 3 über 20 Thlr. rekognitionslos eingetragenen Antheil der Marianna Faulhaber in Schreckendorf an dem für sie und die Veronica Fels auf Grund des Schuldbekenntnisses des Schuhmachers Josef Dee von Seitenberg vom 3. Junt 1856, am selben
age eingetragenen ital von 40 Thalern,
2) Niederthalheim Band I Nr. 2 — dem Bauer August Hauck gehörig — Abtheilung II1 Nr. 5 von 3 Thlr. 10 Sgr. des General-Pupillen-Depo- vénkaos Landeck (siehe vorstehend unter A. 3) Rest-
etrag der in Höhe von 30 Thlr. unterm 6. Juni 1861 gehörig abquittierten Post von ursprünglich 33 Thlr. 10 Sgr. /
Die Kosten des Verfahrens haben die Antrag- steller zu tragen.
“ Laudeckck, den 28. Juli 1894. Königliches Amtsgericht.
[29114] Bekanntmachung. S
Auf den Antrag des Bee Friedrich Noeßel aus Warsze a. d. Gilge hat das unterzeichnete Amtsgericht am 28. Juli 1894 folgendes Aus\{luß- urtheil erlassen:
1) Die Hypothekendokumente über folgende im Grundbu von Schackwiese Band I Bk. Nr. 13 ein- getragenen Posten:
a. Abth. IIl Nr. 2: 40 Thlx. 17 . 115 Pf, geschrieben Vierzig Thaler siebzehn Silbergroschen 11§ Pf., als der mütterliche Erbtheil des Friedri Wilhelm Lagerpush, welche der Daniel Lagerpus in der Erbtheilung an sich behalten hat, find anf Grund des Erbrezesses vom 21. März 1837 gemäß Ver- fügung vom 13. Juni ejusd. eingetragen worden. “*
b. Abth. IIT. Nr. 10: 66 Thlr. 20 Sgr., - ge- schrieben Sechs und sechzig Thaler 20 Sgr., künf- tiger elterliher Erbtheil des Friedrih Schäfer, welche der Besißer Ferdinand Baltutt vom 1. Mai 1851 mit 50/9 zu verzinsen und bei der Großjährigkeit auszuzahlen sih verpflichtet hat, eingetragen auf Grund des gerihtlihen Vertrages vom 31. März 1851 gemäß Verfügung vom 3. April 1851,
werden für kraftlos erflärt. ; Die Kosten des Verfahrens hat Antragsteller zu ragen. aukehmen, den 29. Juli 1894. Königliches Amtsgericht.
[29109] i Durch Aus\{lußurtheil vom 25. Juli 1894 ist die Urkunde vom 4. März 1891 nebst Hypotheken- brief über die im Grundbudbe von Klein-Aschen Band 1 Blatt 26 Abth. 111 Nr. 21 für die Ehe- frau Kolon Gottlieb Brand zu Klein-Ashen und deren Kinder eingetragene Kaution von 50000 M für kraftlos erflärt. Bünde, den 1. August 1894. Königliches Amtsgericht.
[29119] Bekauntmachung.
Durch Aus\{lußurtheil vom 25. Juli 1894 ift die Hypothekenurkunde über 150 Thaler Darlehn nebst vier Prozent vom 5. März 1851 zu entrihtender Zinsen, eingetragen für den Bauer*Christian Koll zu Teschendorf am 15. Oktober 1853 avs der Schuld- - urkunde vom 3. März 1852 in Abtheilung 111 Nr. 1 des dem Musikus und Weber Carl Friedrich Wil- helm Noeper gehörigen Grundstücks Teschendorf Band T BI. Nr. 7, gebildet aus dem L tue briefe vom 15, Oktober 1853 und der Schuldurkunde vom 3. März 1852, für kraftlos erklärt.
Gransee, den 31. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht.
[29083] m Namen des Königs !
Auf den Antrag des Besißers Eduard Niel in Sommerau erkennt das Königliche Amtsgeriht zu oa W.-Pr. dur den Amtsrichter Kalbfleisch ür Necht: i
Der eingetragene Gläubiger, Knecht Karl. Hoemkt, und dessen unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprühen und Rechten auf die im Ar use von Sommerau Blatt 66 Abtheilung II1 Nr. 1 eingetragene Post von 20 Thaler Muttererbe ausges{lo\sen.
Rosenberg W.-Pr., den 28. Juli 1894.
Königliches Amtsgericht. L.
Im Namen des Königs! Berkündet am 14. Juli 1894. : Waldau, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Rechtsanwalts Süß zu Ibben- büren, namens
1) des Kaufmanns Johann Bernard August Goecke zu Sunderbauer, Gemeinde Reke,
2) des pr ibe js Ioseph Neyer daselbst,
3) des Presbyteriums der evangelischen“ Kirchen- gemeinde zu Schale,
4) des Wirths Bernard Gerling daselbst,
erkennt das Königlihe Amtsgeriht zu Jbben- büren durch den Amtsrichter Daltroy für Recht:
Die eingetragenen Gläubiger und deren unbe- kannte Rechtsnachfolger sowie alle diejenigen, welche auf die vorstehend aufgeführten, im Grundbu von Recke Band 7 Blatt 60 und Band 1 Blatt 22 und im Grundbuch von Schale Band T Blatt 45 und Band 2 Blatt 8 in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 bezw. 2, 5 und 6 eingetragenen Hypo- thekenposten Rechte und Ansprüche zu | haben ver- meinen, werden mit diesen ausgeshlofsen. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragstellern
[29110]
zur Last.
[29117]
Durch Aus\{lußurtheile des hiefigen Königlichen Amtsgerichts vom 1. August d. F. sind die ein- gettagenen Hypothekengläubiger bezw. deren Rehts- nahfolger :
a. der im Grundbuhe NRunowo Nr. 25 Abthei- lung TIT Nr. 1 für die Michael und Anna Marie Wehr’schhen Gheleute zu Przyboröwo bei Gnesen auf Grund des Erbrezesses vom 12. März 1821 pt eingetragenen En von 200 Thlr. = 600 rüd- ständiges Kaufgeld und i
b. der ebenda Abtheilung 111 Nr. 3 für die Ge- \{hwister Anna Marianna und Dorothea Krueger aus dem Erbrezesse vom 15. April 1828 eingetragenen Leib E 80 Thlr. = 240 4 Vater- und Mutter- erbtheil,
c. der im Grundbuche Runowo Nr. 13 Abthei- lung III Nr. 2 für Lucia Tlock aus dem Erb- vergleiche vom 12. Oktober 1875 noch eingetragenen Muttererbtheilsforderung von 300 ne F en, sowie der Verpflichtung der Gläubigerin, ein ett Betten, bestehend aus 5 Kopfkissen, einem Oberbett, eme aken und einer Bettdecke, oder 25 Thlr. zu gewähren,
mit ihren Ansprüchen auf diese aufgebotenen Posten * ausges{lofsen. :
Lobsens, den 1. August 1894,
Königliches Amtsgericht.
€
28850] : l Die unbekannten Berechtigten der in Abth. [T1 Nr. 3 des Grundbuchs von Sußemilken Nr. 7 für d am P t Ag oe Au sprüchen a “u La agenen Post sind mit ihren au e Post laut Ausschlußurtheil des ees ase j gerihts Labiau vom 1. August 1894 ausges{lossen.. Labiau, den 1. an 1 | E
König Amtsgericht.