1894 / 231 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Oct 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Jm dritten Vierteljahr 1894 haben nach abgelegter Prüfung “nahbenannte Aerzte das Fähigkeitszeugniß zur Verwaltung einer Ee erhalten:

Dr. Wilhelm Miehe aus Shellerten,

Dr. Rudolf Rüdlin aus Triebel,

Dr. Kari Schmidt aus Gießen,

Dr. Karl Wisnia aus Sonnewalde,

Dr. Karl Freiherr von Blomberg aus Lauenburg,

Dr. Alexander Rieck aus Neuengamme,

Dr. Julius Moses aus Groß-Baudiß,

Dr. Heinrich Grote aus Vienenburg,

Dr. Heinrich Traumann aus Rethmar, Dr. Ernst Zimmer aus Berlin, Dr. Karl Heinge aus Breslau, Dr. Alexander von Petrykowski aus Guttstadt, Dr. Otto Podlewski aus Oderberg, Dr. Walter Matthes aus Rudolstadt. Berlin, den 27. September 1894. Der Minister der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Bes

von Bart

Evangelischer Ober-Kirchenrath.

Dem zum Konsistorial-Rath Allerhöchst ernannten bisherigen Pfarrer Emil Saenger zu Königswinter ist die neu- gegründete geistlihe Rathsstelle bei dem Königlichen Kon- \istorium der Provinz Brandenburg verliehen worden.

Angekommen:

Seine Excellenz der Unter - Staatssekretär im Finanz- Ministerium, Wirkliche Geheime Rath Meinecke, vom Urlaub; der Ministerial-Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. Kuegler, vom Urlaub.

Nichtamtligßes.

Deutsches Reih.

Preußen. Berlin, 1. Oktober.

Seine O der Kaiser und König erfreuen Sich, wie dem „W. T. B.“ aus Rominten gemeldet wird, fortdauernd des besten Wohlseins. Allerhöchstdieselben wohnten gestern Vormittag dem Gottesdienst bei.

Das Bundesamt für das Heimat)wesen hat in mehreren am 29. September d. J. verhandelten Streitsahen über die auch in der Presse mehrfach erörterte Frage entschieden: ob

den Vorschriften der Novelle zum Unterstüßungswohnsiß-Gesetß, durch welche die Altersgrenze für den Erwerb und Verlust des S vom 24. auf ‘das 18. Lebensjahr herabgeseßt worden, rückwir- fende Kraft beizulegen se? Das Bundesamt hat die Frage im Prinzip bejaht, jedoch mit der Einschränkung: daß, insoweit es sich um vor dem 1. April 1894 (dem Tage, an welchem die Novelle in Kraft getreten ist) gewährte Unter- stüßungen handelt, das alte Recht zur Anwendung kommt. ' Dasselbe gilt für alle vor dem 1. April 1894 begonnenen und über diesen Zeitpunkt hinaus fortgeseßten Pflegefälle. Jm übrigen dagegen, d. h. bei allen erst nach dem 1. April 1894 eingetretenen Unterstüßungsfällen, ist für die Frage des Unterstüßungswohnsißkes der Aufenthalt oder die Abwesenheit nah vollendetem 18. Lebensjahre auch insoweit in Betracht zu ziehen, als der Aufenthalt odex die Ab- . wesenheit vor dem 1. April 1894 stattgefunden hat, es sei denn, daß Aufenthalt oder Abwesenheit in diesem Zeitpunkt niht mehr bestand.

_Wie wir soeben erfahren, is gestern (Sonntag) früh eine größere Anzahl von Unteroffizieren, die zum Besuch der Ober-Feuerwerkershule hierher kommandiert waren, in Untersuchungshaft nah der Festung Magdeburg abgeführt worden. Es handelt sich dabei um die Ermittelung der Rôdelsführer und Theilnehmer an groben, auf dem gedachten Institut vorgekommenen Ausschreitungen gegen die Geseße der militärishen Unterordnung.

_JIn der Presse werden in leßter Zeit vereinzelt die Ankaufsoperationen der Proviantämter einer Kritik unterworfen, die zum theil auf einer niht genügenden Kennt- niß der Verhältnisse beruht. i

Es erscheint daher angezeigt, auf den JZnhalt der §8 61 und 62 der Proviantamts-Ordnung vom 9. Februar 1893, “welche im Buchhandel zu haben ist, aufmerksam zu machen.

i Danach müssen die Proviantämter Verpflegungsmittel, welche im Jnlande erzeugt werden, soweit irgend mögli ch von Produzenten kaufen.

nkäufe aus zweiter Hand sind nur zulässig, wenn die rechtzeitige Bedarfsdeckung auf jenem Wege ohne Vertheuerung des Naturals und ohne fonstige wirthschaftlihe Nachtheile nicht durchführbar ist. - Verpflegungsmittel, welhe im Jnlande erzeugt werden, : dürfen in ausländisher Waare nur ausnahmsweise mit Ge- nehmigung der Zntendantur gekauft werden, wenn nach- peln „wird, daß inländishe Waare in brauchbarer Be- chaffenheit zu angemessenen Preisen nicht zu erlangen ist.

Auf die genaue Beachtung dieser Borsdriften wird seitens der den Proviantämtern vorgeseßten Behörden unausgeseßt

nachdrücklich hingewirkt, Zuwiderhandlungen werden aufs strengste geahndet. Jede Beschwerde, welhe über unrichtige : Handhabung des Naturalien-Ankaufsgeschäfts bei der Pro- vinzial- oder Zentralinstanz angebraht wird, ist Gegenstand

“meinen und den speziellen “Provinzen angenommen und dem Minister von Kallay

Die Widerlegung jeder in der Presse vorkommenden, auf das Naturalien-Ankaufsgeschäft der Proviantämter bezüglichen Notiz ist niht möglich.

Es sei aber in Bezug auf die Beschaffung ausländischer Waare durch einzelne Proviantämter Folgendes bemerkt:

Für einige Truppentheile wird mit Genehmigung der Generalkommandos ein Theil des Haferbedarfs in Mais sichergestellt. Diese Maßnahme wird bei niedrigen Mais- preisen unter gewissen Vorausseßungen für zweckmäßig er- achtet, um den Pferden eine größere Futtermenge zu- führen zu können. Viele Proviantämter sind genöthigt, das aus der Brotfrucht gewonnene Mehl weil der Raum ju loser Schüttung fehlt sofort -nach der Vermahlung zu acken und in Säcken bis zu drei Jahren und darüber aufzu- bewahren. Hierzu geeignetes sogenanntes Dauermehl läßt sich nur aus sehr trocknem und hartem Roggen herstellen.

Jn einzelnen Gegenden aber wird, namentlih in feuchten Jahren, ein solhes Natural niht gewonnen.

Dann sind die Jntendanturen gezwungen, den betreffenden Proviantämtern die Genehmigung zur Beschaffung eines (roveren oder geringeren Theils des Roggenbedarfs in aus- ändischer Waare zu ertheilen. Eine solhe Genehmigung wird aber nur nach eingehender Erwägung aller in Betracht kommenden Verhältnisse ertheilt.

_Die Beschaffung ausländishen Roggens für einzelne rheinische Proviantämter ist wiederholt Gegenstand des Schrift- wechsels zwischen der Jntendantur, den betreffenden Zivil- behörden und der Zentralinstanz gewesen. ___ Hiernach läßt sih die Beschaffung ausländischen Roggens in feuchten Jahren niht ganz vermeiden, aber sie wird auf das äußerst zulässige Maß beschränkt.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Marschall ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub hierher zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder übernommen.

Nachdem der für Brasilien ernannte Kaiserlihe Gesandte, Geheime Legations-Rath Dr. Krau el Buenos Aires verlassen hat und in Rio de Janeiro eingetroffen ist, fungiert in Buenos Aires bis auf weiteres der Legations-Sekretär Freiherr v on Heinze als Geschäftsträger.

__ Der Königlich italienishe Botschafter am hiesigen Aller- höchsten Hofe Graf Lanza ist vom Urlaub nah Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

__ Der Gesandte der Schweizerischen Eidgenossenschaft am hiesigen Allerhöchsten Hofe Oberst Roth ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Laut telegraphischer Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Jltis“, stellvertretender Kom- mandant Lieutenant zur See Schmidt von Schwind, am 29. September in Chefoo angekommen.

Sachsen. Seine. Majestät der König ist heute früh aus Wien nah Dresden zurückgekehrt. : Württemberg. Jhre Majestäten der König und die Königin sowie Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Pauline sind am vergangenen Donnerstag von Bebenhauscn bez. Friedrichshafen wieder in Stuttgart eingetroffen. Seine Hoheit der Prinz Hermann von Sach*en- Weimar beging am Sonnabend das fünfzigjährige Militär- Jubiläum. Eine öffentliche Feier des Tages hatte Seine Hoheit abgelehni. Zur Gratulation erschien aber, wie der „St.-A. f. W.“ meldet, eine Anzahl von Offizieren, die unter Seiner Hoheit gedient haben, im Palais Weimar und über- reihten mit den herzlichsten Glückwünschen einen Ehrensäbel mit Widmung. Sachsen-Weimar-Eifenach. Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin s nah den bis lft ergangenen Bestimmungen, am 5s. d . von ihren \{lesischen Besißungen wieder in Weimar ein. Wie für die Schulen, so ist auch für die Kirchen in den evangelischen Gemeinden des Großherzogthums eine Gustav- Adolf-Feier angeordnet worden. Eine Verfügung des Kirchenraths, erlassen vom Chef des Kusltusdepartements, Geheimen Staatsrath von Boxberg, empfiehlt den Kirchen- gemeinden, den 9. Dezember d. J., den dritten Säkular- tag der Geburt des Königs „in dankbarer Würdigung seiner Verdienste um die evangelishe Sache“ durh eine kirhliche Feier in angemessener Weise zu begehen.

Sachsen-Meiningen. :

__ Seine Hoheit der Pergog ist gestern von seinem Aufenthalt in Tirol wieder zurüdgekehrt und hat in Schloß Altenstein Aufenthalt genommen.

Oesterreich-Ungarn.

Der Kaiser und der König von Sachsen sind vor- gestern Abend von den P D in Radmer in Penzing eingetroffen und haben ih von dort nah Schönbrunn begeben. Die Kaiserin ist in Begleitung des Erzherzogs Franz Salvator und der Erzherzogin Marie Valerie aen aus Korfu in Triest eingetroffen. Die Kaiserin begab ih Nachmittags nah Gödöllò, das Erzherzoglihe Paar reiste nah Wien weiter.

Der Ausschuß derun garishen Delegation-hat denallge- oranshlag für die occupierten

einstimmig die aufrichtige Anerkennung für sein A i as und Ra Wirken ausgesprochen. Jm Laufe der Sißung hatte er Minister von Kallay auf das e die an ba ge- stellten Been beantwortet und den Aufschwung der occu- pierten Provinzen auf dem Gebiete des S E des Han- dels und Gewerbes, der Viehzucht und des Ausbaues des Eisenbahnnetzes im einzelnen nachgewiesen.

Jn der vorgestrigen Sizung des ungarischen Dhber-

eingehender Untersuhung und findet im Begrü! ) bedingt Abhilfe D E E egründungsfall un

/ Schiffahrtsgesellschaft statt.

Okäány nach der Verkündigung seiner Ernennung zum Prä- sidenten den Vorsiß. Der Bischof Schlauch Geotûnte ibe im Namen des Hauses mit einer Ansprache , auf die in dem politishen und sozialen Leben Ungarns bestehende Mischung zwishen dem Festhalten an den uralten Jnstitutionen und dem vorwärts drängenden Liberalismus hinwies und betonte, daß die Hauptaufgabe des Oberhauses darin bestehe, die Jdeen des Fortschritts nur im Rahmen und im Dienste der ungarischen Staatsidee zur Herrschaft gelangen zu lassen. Das Haus nahm darauf Kenntniß von dem Bericht des Ausschusses über die kirchen- politischen Vorlagen und beschloß, die Verhandlung darüber am 3. Oktober zu beginnen.

Großbritannien und Jrland.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrih von N ist am Sonnabend Vormittag in Balmoral ein- getroffen.

Die Einnahmen des Staatsschaßes in dem am 30. d. M. endenden Vierteljahr ergaben gegenüber dem gleichen Vierteljahr 1893 eine Erhöhung um 757 564 Pfd. Sterl. e das am 30. d. M. endende Halbjahr ergiebt sich eine Er- öhung um 1 629 188 Pfd. Sterl.

Frankreich.

Der „Temps“ meldet: Da der französishe Botschafter in London Decrais definitiv zurückzutreten beabsichtige, habe die Regierung den Londoner Posten dem Vernehmen nah dem Baron de Courcel angeboten. Dieser habe das Anerbieten angenommen.

Ftalien.

Vorgestern fand in Rom vor dem Strafgericht die Ver- handlung gegen Caliani, Fantolini und Degrasi statt wegen versuchten Betrugs gegenüber den Eigenthümern des „Petit Journal“, wobei es sih um den angeblihen Verkauf eines Mobilisierungsplans handelte. Der Gerichtshof verurtheilte Caliani zu sechs Monaten Gefängniß, die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen.

Spanien.

Bei seinem Empfange durch die Königin-Regentin (siche die vorgestrige Nummer d. Bl.) überbrahte der \ranzösishe General Lar hey Alerhöchstderselben die Grüße Des Präsidenten Casimir-Perier. Jn ihrer Erwiderung sprach dieKönigin-Regentin ihre aufrichtige Befriedigung aus Über die Bekundung der Herzlichkeit der Beziehungen zwischen den beiden benahbarten Nationen und über den Höflichkeits- akt des O Staatsoberhaupts gegenüber der Mutter des jungen Königs von Spanien. Der General nahm sodann an der Königlichen Frühstückstafel theil.

Niederlande.

Amtlich wird mitgetheilt, daß die niederländischen Truppen vorgestern nach lebhaftem Widerstand vier Befestigungen vor Mataram erobert hätten. Eine davon werde von den Truppen beseßt gehalten und neu verschanzt. Ein Offizier und 11 Mann seien gefallen, 4 Offiziere und 45 Mann verwundet worden. Die Verluste der Balinesen seien bedeutend.

Serbien.

Der „Politishen Korrespondenz“ wird aus Belgrad ge- meldet, der König Alexander werde seine Reise dts Buda- pest endgültig am 13. Oftober antreten und am 14. und 15. Oktober daselbst verbleiben. Der König werde in Semlin von einem Hof-Separatzug erwartet und von den ihm zuge- theilten Militärs im Namen des Kaisers begrüßt werden.

Bulgarien.

Der Minister-Präsident Stoilow und der Kriegs-Minister Pe2trow sind gestern zu persönlichen Vorträgen in Euxino- gcad eingetroffen. Jm Beisein des Prinzen und der Brinzessin Ferdinand von Sahsen-Coburg ‘owie der veiden Minister fand gestern im Hafen von Euxinograd die feier- liche Einweihung des Postdampfers „Bulgaria“ der bulgarischen / Nach der kirhlihen Zeremonie war an Bord des Schiffs ein Bankett, wobei der Prinz Ferdinand einen Toast auf den Dampfer ausbrachte und der bulgarischen N Egge Glück auf dem Schwarzen Meere wünschte.

es Stoilow und Petrow kehren heute nach Sofia zurück. Der Minister Tontshew is in Bela Slatina zum Ab-

| geordneten gewählt worden.

Der „Swobodno Slowo“ veröffentliht ein fürstliches Dekret, durch das Velitkow zum Arbeits-Minister, Peschew zum Justiz-Minister und Radoslawow zum Unter- richts - Minister ernannt wird. Die übrigen Minister be- halten ihre ¿bisherigen Portefeuilles. Ueber die Er- nennung der Minister Peshew und Velitkow be- rihtet „W. T. B.“: Nachdem durch den Ausfall der Wahlen der Regierung das Vertrauen der Nation kundgegeben worden sei, sei die Kompletierung des Kabinets durch Besezung der beiden bei dessen Bildung vakant gebliebenen Posten be- chlossen und Peschew und Velitklow zu Ministern exnannt worden. Peschew, der der jeßigen Regierungspartei an- gehöre und in der legten Kammer unter dem Kabinet Stambulow einer der Führer der Opposition gewesen sei, sei seiner Zeit Staats- sekretär im Justiz - Ministerium gewesen. Velitkow, der frühere Direktor für Unterriht in Ostrumelien, sei ein opulärer Dichter und Haupt der sogenannten südbulgarischen edinisten. Die Ernennungen seien als Stärkung des Kabinets und bedeutsame Bekräftigung der bisher von ihm eingehaltenen politischen Richtung anzusehen.

Asien,

Aus Shanghai meldet das „Reuter'she Bureau“, daß, nach einem dort umlaufenden Gerücht, die Japaner nörd li ch von Chefoo große Truppenmengen gelandet hätten und die Landung noch weiter fortsezten. Fn der Fremdenkolonie von Peking und Tientsin herrshe große Besorgniß. Jn Tientsin würden Maßregeln zur Vertheidigurg der Stadt

tach einer weiteren Meldung aus Shanghai von gestern wäre der englishe Dampfer „Pathan“, der am 21. September im Kanal von Formosa durch ein chinesisches Kriegsschiff be- shlagnahmt worden war, weil -Kriegsmunition an Bord ver- muthet wurde, von den Chinesen bedingungsweise wieder frei- gegeben worden. Der Dampfer solle nah Shanghai abgeben und werde dort vielleicht von neuem durhsucht werden, Der

‘getroffen.

Vize-König h a -Chang sei noch nicht in das Haupt L in

quartier abgerei an glaube, er werde solange in Tient

hauses übernahm der bisherige Vize-Präsident Szlávy von

bleiben, als gegen ihn beim Kaiser intriguiert werde.

worin erx

Die „Times“ meldet aus Shanghai: Durch ein Kaiser- liches Dekret sei zur Führung des Krieges ein Spezial- comité ernannt worden, dem der Onkel des Kaisers Prinz Kung sowie die Präsidenten des Tsung-li-Yamen und der Admiralität angehörten. ; j

Aus Yokohama wird gemeldet, die Reserve der Kaiser- lihen Garde sei einberufen worden.

Afrika.

Jn Paris eingetroffenen Meldungen aus Tanger zu- folge solle ein französisher Depeschenbote zwischen Tanger und Fez ermordet worden sein, nicht der französische Gesandte in Tanger, wie auswärts verbreitet worden sei. Der Regierung ist amtlich weder ein Dementi noch eine Bestätigung der Meldung zugegangen. :

Vorgestern in Marseille eingetroffene Meldungen aus Madagaskar berichten, daß die Ausladung von Munition für die Hovas fortgeseßt würde. Die Zustände machten jeden

andel unmöglich und die Lage der Ansiedler sei unerträglich. wei Beamte der französischen Residentschaft sollten mit Stein- würfen angegriffen worden sein.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Ein bloßes Wort, im Sinne der Benennung einer Waare, aus aneinandergerethten gewöhnlichen Buchstaben ohne eine individuelle Besonderheit ist, nah einem Urtheil des Reich3- gerichts, L. Zivilsenats, vom 23. Mai 1894, in Deutschland als Waarenzeichen niht \chubhfähig, selbst wenn es ih um die Marke eines ausländischen Gewerbetreibenden handelt, welche im Ausland nach ausländishem Recht geschüßt und für Deutschland beim Amtsgeriht zu Leivzig eingetragen ist. In dem zum Grunde liegenden Fall is das Wort „Salipyrin“ in großen lateinishen Buchstaben ohne eine hinzugefügte Verzierung, Umrahmung oder sonstige Besonderheit gebildet, im Ausland als Waarenzeichen eines chemischen Präparats eschüßt und für ven auéländishen Produzenten s § 20 des Mar enshußgeseßzes im Zeichenregister des Amtsgerichts zu Leipzig eingetragen. Der in- ländische Produzent eines ähnlichen Fabrikats bediente sich hierauf des Wortes „Salipycin“ genau in derselben Form, in welcher es für die ausländischen Produzenten eingetragen ist, als Bezeichnung seines Fabrikats. Die Klage des ausländischen Produzenten gegen den inlän- dishen Nachahmer seiner Marke wurde in der Berufungsinstanz ab- gewiesen, und die Revision des Klägers wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Jn rehtliher Be- ziehung geht das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung davon aus, daß der Begriff des Waarenzeichens im Sinne des deutschen Reichsgesetzes vom 30. November 1874 eine dein Auge erfaßbare figurative Darstellung erfordere und e aus diesem Grunde ungeachtet der Vorschrift des § 29 des Gesehes ein bloßes Wort im Sinne einer Benennung in Deutschland als Waarenzeichen nicht \hußfähig sei. Eia Schuß für im Auslande nach ausländischem Recht \hußberehtigte, in bloßen Worten, Zahlen oder Buch- aben bestehende Zeichen sei im Geltungsgebiet des deutshen Marken- schußzzeseßes nur gegeben, fofern den Zeichen der gedachten Art eine individuelle graphische Darstellung gegeben sei und nur für diese Darstellung. Diese Begründung trägt die angefohtene Ent- scheidung. Es fann der Revision nicht zugegeben werden, daß sie zut cfilioler Beanstandung Anlaß giebt.“ (31/94)

Eine der Wechselcrklärung angeshlossene, das Motiv der Wechselausstellung klarstellende Notiz, ohne daß diese Notiz die Verpflichtung, die ausgedrückte Wechselsumme zu zahlen, an das Bestehen oder Nichtbestchen sonstiger Vertragsvereinbarungen knüpft, macht, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 11. Zivilsenats, vom 3. Juli 1894, den Wechsel nicht unwirksam. In dem zum Grunde liegenden Falle handelte es sih um eine Urkunde folgenden

alts: h „Cautions-Wechsel

für M 7200 W. den 1. Juli 1890. :

Bei Sicht u. gültig bis zum 31. Dec. 1891 zahlen wir gegen diesen unseren Wechsel den Betrag von # : Siebentausendzweihundert an die Direction der D.-Gesellshaft in B. oder deren Ordre, den Werth als Kaution für die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus den Statuten des W.-Verbandes. 6

W. 0.

O. W.*

Aus dieser Urkunde wurde von deren Inhaberin, der Firma F., Wechselklage gegen W. u. Ko. erhoben. Jn ive Instanz wurde die Klage abgewiesen, indem vom Gericht die Urkunde als ein gültiger Wechsel nicht anerkannt wurde. Das Berufungsgericht erkannte nach dem Klageantrage, indem es die Urkunde für einen gültigen Wechsel erachtete, und die Revision der Beklagten wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Die an- geschlossene, das Motiv der Ausstellung klarstellende Notiz, woraus hervorgeht, deß der Wechsel als Sicherung für die Erfüllung der der Firma W. u. Ko. aus den Statuten des W. - Ver- bandes obliegenden Verpflichtungen ausgestellt sei, ist unschädlich, weil in feiner Weise geeignet, Zweifel an der Ernstlihkeit ver Absicht der Ausstellerin hervorzurufen, einen gültigen Wechsel zu kreieren; die Verpflichtung, die ausgedrückte Wechselsumme zu zahlen, ist nämli niht abhängig gemacht von dem Bestehen odev Nichtbestehen von Verpflichtungen der Beklagten aus den Statuten des genannten Ver- bandes. Die fragliche Beifügung muß vielmehr auf gleichem Fuß mit den im Wechselverkehr sehr häufig vorkommenden Valuta-, Deckungs- und Berichtsklauseln behandelt werden, deren Zulässigkeit ‘nicht bezweifelt wird.“ (128/94.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Nach § 11 des Fluchtliniengeseßes vom 2. Juli 1875 tritt mit dem Tage, an welchem die Offenlegung des festgestellten Fluchtlinien- plans beginnt, die Beschränkung des Grundeigenthümers, ‘daß Neubauten, Um- und Ausbauten über die Flucht- linie hinaus versagt werden können, endgültig ein, Unter diese Bestimmung fallen, nah einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerichts, 1V. Senats, vom 2. Mai 1894, Einfriedigungsmauern über die Fluchtlinien hinaus so lange nicht, als das eingefriedigte Terrain noch niht Straßengelände im rehtlihen Sinne geworden ist. Ein Adjazent einer f ibren uhtlinien egel elen, für den Verkehr und den Anbau aber noch nicht fertig hergestellten Straße in der Stadt J. wollte auf seinem Grundstück an dieser Straße ein Wohnhaus bauen. Nach längeren Verhandlun- gen wurde eine Ausnahme von dem ortsstatutarishen Bauverbot ge- macht und der Bau unter der Bedingung genehmigt, daß die Straße, in welche das Grundstück hineinragte, auf die Länge des Grundstücks offen zu legen sei, Nach völliger Fertigstellung des Wohnhauses und der Einfriedigungsmauer vor dem Vordergarten stellte hO heraus, daß sowohl das Wohnhaus die Baufluchtlinie als auch die Ein- friedigungsmauer die Straßenfluchtlinie überscbritten. Die Polizei- pre attung A zwar davon Abstand, für das Wohngebäude die Einrückung in die festgeseßte Baufluchtlinie zu verlangen, weil dies mit zu großen Unkosten für den Adjazenten ver- fnüpft gewesen wäre, wohl aber verfügte die Polizei das Zurüdckrücken der Einfriedigungsmauer. Die | thümer gegen diese Anordnung erhobene Klage wurde vom Bezirks- aus\huß zurücklgewiesen. Auf die Berufung des Klägers seßte das

vom Eigen-

Ober - Verwaltungsgeriht die Verfügung der Polizeibehörde außer Kraft, indem es begründend ausführte: „Es ist zwar richtig, daß das Ober-Verwaltungsgericht bisher den §1 Abs. 4 und §11 Straßenegungs- gese vom 2. Juli 1875 dahin ausgelegt hat, daß die Errichtung jeder aulihen Anlage über die Fluchtlinie hinaus untersagt sei; der Ge- rihtshof hat jedoch diesen Grundla neuerdings insofern eingeschränkt, als angenommen worden ist, daß bloße Einfriedigungen, auch wenn fie sich in einem „Baue“ im technishen Sinne vollziehen, fo lange nit unter die genannten Bestimmungen fallen, als das eingefriedigte Terrain noch nicht Stapengante im rechtlichen Sinne ge- worden ist. Die polizeilihe Anordnung würde deshalb nur dann geredtfèrtigt sein, wenn das Terrain zwischen der jeßt bestehenden Einfriedigungsmauer und der festgeseßten Straßenfluchtlinie bereits Theil der öffentlichen Straße geworden wäre. Das ist aber zur Zeit noch niht der. Fall. Es war allerdings dem Kläger für die Âus- führung des Baues seines Wohnhauses, auf dessen Genehmigung er nah Maßgabe des Ortsstatuts an sich keinen Anspruch hatte, zur Bedingung gemacht, daß er die Straße auf die Länge der Besißung offen lege, d. h., daß er das betreffende Terrain der Stadt übereigne und zum Straßenland s{lage; und wenn Kläger unter diefer ite d ein ihm sonst niht zustehendes Baurecht erlangte, fo hätte er fic nicht beschweren können, wenn bei Nichterfüllung der A ngung die zuständige Behörde die Genehmigung zum Bau des Wohnhauses wieder zurückgezogen und die Wiederherstellung des früheren Zustandes angeordnet hätte. Dieser Weg ist aber nicht be- \chritten worden. . …..“ (1V. 557.)

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Deutsches Neich. : i

Zur Durchführung einer einheitlichen Leitung der gesundheits- polizeilihen Ueberwahung der Schiffahrt auf dem Rhein und der Elbe nebst den zugehörigen Wasserläufen sind, wie in den beiden Vor- jahren, Reichskommissare ernannt worden. Als Reichskommissar für die Gesundheitspflege im Stromgebiet der Elbe mit dem Amtésiß in Berlin wurde der Königlich preußishe Landrath Dr. Steinmeister, als Neichskommissar für die Gesundheitspflege in den innerhalb des Königreichs Preußen und deé Großherzogthums Hessen gelegenen Theilen des Rheinstromgebiets mit dem Amtssiß in Wesel wurde der Königlich preußische Landrath Gef ch er bestellt. | i

Seitens des Reichskommissars im Elbstromgebiet, dessen Wirkungs- kreis sih auf die Spree von Köpenick bis zur Einmündung in die Havel, die Havel, den Plauenschen Kanal und den Elbstrom abwärts von der Einmündung dieses Kanals bis zur Hamburgischen Staats- grenze erstreckt, wurden zur Ueberwachung des Schiffahrtsverkehrs auf der Havel die nachstehenden beiden ärztlichen Kontrolstationen errichtet :

1) in Potsdam mit den Revisionsstellen an der Nedlißzer Brücke, an der Glienicker Brücke (Hoffmann’sches Grundstü) und bei Kaputh, für die Havelstrecke von Spandau bis Ketin und die mit diefer in Verbindung stehenden Gewässer ; S

9) in Rathen ow, für die Havelstromstrecke von Keßin bis zur Havelmündung. j

Spanien. | E

Durch eine in der „Gaceta de Madrid“ veröffentlichte Königliche Verordnung vom 17. September d. I. ist die für die Herkünfte von Trinidad wegen Auftretens des gelben Fiebers am 18. Juli d. F: angeordnete Quarantäne unter den üblichen Bedingungen aufgehoben worden. (Vgl. „R.-A.“ Nr. 177 vom 30. Juli 1894.)

Portu gal. L 4 Durch eine im Diario do Governo vom 17. September v. J. veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern sind die Häfen von British Guyana seit dem 1. September für „rein“ von Gelbfieber erklärt worden. Griechenland. E S Herkünfte aus den Häfen der Karamanischen Küste von Tschelin- dere bis Ajas im Golf von Alexandrette unterliegen in Griechenland einer zehntägigen Quarantäne, solhe aus Beirut einer strengen ärzk- lichen drterfuGüns, Gegen Schiffe aus Neapel. is eine fünftägige Quarantäne angeordnet worden.

Cholera.

Danzig, 29. September. Aus vem Bureau des Staats3- fommissars für das Weichselgebiet wird der „Danz. Alg. Ztg.“ t gas Cholera bei her Maurerjrau Marter in Tolkemit estgestellt ift. j

Breslau, 29. Seplember. Am 28. sind dev „Schles. Ztg.“ zufolge bei der Königlichen Regierung zu Oppeln als bakteriologish fest- gestellte Erkrankungen an Cholera 6 Fälle gemeldet worden, und wat einer aus Bogut\{chü 8 (Zawodzie), l Nosdzin und Siemianowiß und zwei aus Bitt kow. An choleraverdäch- tigen Erscheinungen extrankten je eine Person in Laurahütte und Sie- mianowiß und zwei zu Myslowiß. Todesfälle kamen vier zur An- zeige aus den Orten Laurahütte, Myslowiß, Rosdzin und Siemiano- wiß. Der Regierungs-Präsident hat unterm gestrigen Tage dur ein Extrablatt zum Amtsblatt nachstehendé Bekanntmachung erlassen: „Die im Extrablatt zum Amtsblatt, Stück 29, enthaltene Ver- ordnung vom 2. Juli d. J., betreffend die Meld epflicht der aus den galizischen Bezirken Zaleszczyki und Borczeczow zugéreisten Per- sonen, sowie das Verbot der Einfu hr von Leibwäsche, gebrauhtem Bettzeug, alten und getragenen Kleidungsstücken, sowie von Hadern und Lumpen (mit den im § 4 der Verordnung vorgesehenen Aus- nahmen) aus den genannten Bezirken, wird hiermit auf die von dem österreihishen Ministerium des Innern als Choleraherde erklärten alizischen Bezirke Bohordczany, Kalusz, Kolomea, Kosow, Nadworna, Poviate, Sniatyn, Stanislau, Chrzanow, Wieliczka, Stadt und poli- tischen Bezirk Krakau ausgedehnt.“ S

Wien, 28. September. Nach den heute hier ea Nahrihten über den Stand der Cholera kamen in alizien 70 Erkrankungen und 65 Todesfälle, in der Bukowina 1 Erkrankung und 1 Todesfall vor. Im Stadtgebiet Lemberg und im Stadt- ebiet Krakau erkrankte je 1 Person, im Stadtgebiet Czernowiß tarb 1 Person an Cholera.

Handel und Gewerbe.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlihen Amtsgericht I Berlin ftanden am 99. September die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Kottbuserdamm 39, dem Schlossermeister F. Thiele gehörig; Flähe 7,30 a; Nuzungswerth 15 670 4; Mindestgebot 176 400 4; mit diesem blieb der Gemeinde-BVorsteher A. D. Dunkel zu Tempel- hof Meistbietender. Wiesen straße 60, dem N. Bock und dem Kaufmann Robert Drach holz gehörig; Fläche 5,17 a; E werth 7500 4; für das Meistgebot von 97 000 46 wurde der Fabri- fant Eilert Bruns, Marienburgerstraße 29, Ersteher. Wiesen- N 61a, den gleihen Eigenthümern gehörig ; Flähe 2,58 a; tugungswerth 3890 4; für das Meistgebot von 57100 4 wurde der Malermeister E. Langhammer, P p 11, Ersteher. Beim Königlichen Amtsgericht Il Berlin standen zur Versteigerung: das im Grundbu von Weißensee Band 47 Blatt Nr. 1384 auf den Namen des Bauunternehmers Theodor Gehrke eingetragene, zu A Dies ee, an der Lehderstraße, belegene Grundstück; Fläche 9,03 a; Mindestgebot 859 4; für das Meistgebot - von 1000 A wurde die Terrain-Gesellsha ft Weißensee, Aktiengefellf G in Liq. zu Berlin, Heiligegeiststraße 38, Er- steherin. Das im Grundbuch von Schönwalde Band 4 Blatt 52 auf den Namen des Tischlers A. Spannemann zu Schönwalde ein- etragene, zu Schönwalde belegene Grundstük; Fläche 2,9932 ha; Nußzungswerth 1107 4A Wegen zu hohen Mindestgebots wurde ein Gebot nicht abgegeben. Auf gehoben wurde das Verfahren der

Zwangsversteigerung wegen des- im Grundbuch von Lichtenberg

Band 33 Blatt Nr. 1062 auf den Namen des Kaufmanns Rudolf Lentz zu Berlin, Gertraudtenstraße 18/19 eingetragenen, zu Lichten- berg belegenen Grundstü

Berlin, 29. September. Monatsberiht der ständigen Depu- tation der Wollinteressenten. Im September konnte sih das Ge- {äft in deutschen Wollen auch niht lebhaft gestalten, do er- reichten die Umsätze eine höhere Ziffer als im August. Die niedrigen Preise, verbunden mit eintretendem Bedarf, gaben zu einem regel- mäßigen Absate Veranlassung, der im S zu dem kleineren Lager gegen voriges Jahr um die gleiche Zeit nicht zu untershäßen ist. Es wurden etwa 6000 Ztr. Nückenwäschen, meist Stoff- und Lieferungswollen, und etwa 3000 Ztr. ungewaschene Wollen an Fabrikanten verkauft. Die angelegten Breite blieben unverändert. Kolonialwolle; Die Nahhfrage im abgelaufenen Monat war eine ziemli regelmäßige, wenn sie auch zu keiner Zeit einen ien Umfang erreichte. Die Fabrikanten - beshränkten 9 auf die Deckung vorliegenden dringendsten Bedarfs. Die Umsätze belaufen sih auf etwa 2500 Ballen, wovon ungefähr zwei Drittel Kapwolle, der Rest Buenos Aires und austra- lise. Die Preise blieben gut behauptet, doch war es \{chwierig, irgend welhen Aufschlag zu erlangen.

In der am Sonnabend in Essen abgehaltenen fünfzehnten Monatsversammlung der Zechenbesißer im rheinisch - westfälischen Kohlen-Syndikat waren von 3687 berechtigten Stimmen 2769 ver- treten. Nah dem Geschäftsberiht betrug die Betheiligungsziffer im Monat Juli 1894 3 181 800 t gegen 2915645 t im Juli 1893, also mehr 266155 t oder 9,149/0, im August d. J. 3341 134 & gegen 3 161 561 t im August 1893, also mehr 179 573 t gleich 5,68 0/0. Der Absaß stellle fi im. Zuli d D Gu) 9 906 521 t glei 91,35 °/0, und nah Abzug des Selbstverbrauchs von 695 497 t auf 2211024 t, von denen 78,69 9%/g für Rechnung des Syndikats versandt wurden, gegen 68,40% im Monat Juni 1894. Der Absatz im Juli d. I. weist gegen den gleihen Monat des Vor- jahres eine Vermehrung von 128 683 t oder 4,67 9%) auf. Im August d. J. wurden abgeseßt 3 160000 t gleih 91,59 %/% der Bes theiligung. Nach Abzug des Selbstverbrauhs mit 728 205 b blieben zum Verkauf 2 331 795 t, von denen 1884680 t glei 80,83 %/o für Nechnung des Syndikats zum Versand gelangten. Gegen den gleihen Monat des Vorjahres erzielte der August d. I. einen Mehrabsaß von 182 366 t oder 4,92 9/9. Während auf vor der Nerkaufsübernahme durch das Syndikat abgeschlossene Verträge im August d. F. noh 447 115 t oder 19,17 9/6 entfielen, find auf solche Verträge in den ersten vier Monaten n. J. nur noch 1018248 & oder 10,65 9% zu liefern. In der Zeit vom 1. August d. I. bis zum 2%. d. M. wurden insgesammt verkauft 2120 326 t, von denen 1 929 603 t fürs Inland und 190723 t fürs Ausland be- stimmt sind. Seit Beginn dieses Zahres bis zum 25. d. M. wurden dur das Syndikat verkauft 26 862408 t, und zwar 23 393 917 & fürs Inland und 3 508 891 t zur Ausfuhr. Die Verkäufe für das Inland nehmen ihren regelmäßigen Fortgang, erwähnenswerth ist besonders der Abschluß mit der Königlich preußischen Cisenbahn- Verwaltung für 1895/96, der übrigens das ganze diesjährige Quantum von rund 1 660 000 t umfaßt und niht, wie andererseits berichtet, nur 1500 000 t, fodann ein zwei Jahre umfassender Abschluß mit dem Norddeutschen Lloyd. Auch nah dem Ausland find, wie die an- gegebenen Zahlen erweisen, beträhtlihe Mengen befördert, wenn auch die fremde Konkurrenz sich hier und da shwer fühlbar maht. Erwähnens- werth ist namentlich ein größerer Probeauftrag der Dänishen Staatsbahn, die bisher aus\chließlich englische Kohle verwandte. Die Produktions-Ein- \chränkung für Oktober wurde einstimmig auf 10% festgeseßt gegen bisherige 159%. Wie der Vorsißende \hließlich mittheilte, hat der Beirath in seiner lezten Sißung beschlossen, an Beiträgen für das leßte Quartal wie bisher 5 %/ zu erheben, vorbehaltlih etwaiger Aus- leihung im Dezember, und ferner für August d. J. anstatt der that- fächlichen Einschränkung von 8,41 9/9 zur Beseitigung in den vorigen Monaten irrthümlih unberücksichtigt gebliebener Ansprüche der neuen Schachtanlagen, 11,25% Einschränkung der Abrechnung mit den einzelnen Zechen zu Grunde zu legen. i Genua, 1. Oktober. (W. T. B.) Bei dem von der Handels- fammer zu Ehren des Handels - Ministers Barazzuoli ver- anstalteten Bankett hielt dieser eine Rede, in der er sagte, die Re- gierung wünsche, daß die Banca d’Italia fortbestehe, L konsolidiere und ihreu N günstigen Stand wiedererlange zum Besten des Kredits und der Volkswirthschaft Italiens. Jeder Verdacht und jede Besorgniß vor anderweiten Absichten der Regierung entbehre vollständig der Be- gründung. Die Regierung wünsche niht nur, sondern hoffe, daß der Zeitpunkt des Wiederaufblühens der Bank nicht allzu entfernt sei. Der Minister fügte hinzu, zwischen dem Ministerium und der Ver- waltung dar Bank herrsche vollständige Uebereinstimmung der Pläne.

Verkehrs-Anstalten.

Die Ausgabe Nr. 7 des Reichs-Kursbuchs für Oktober und November 1894 ist heute erschienen (Preis 2 M. Verlag von Julius Springer, Monbijouplay 3); sie enthält die mit dem 1. Oftober beginnenden Winterfahrpläne. Die Zuverlässigkeit und praktishe Brauchbarkeit des im Kursbureau des Reichs-Postamts be- arbeiteten Reihs-Kursbuchs ist so bekannt, daß es besonderer Empfeh- lung nicht bedarf.

Wie amtlich gemeldet, wird die Nebenbahn Ober- röblingen a. H. Allstedt am 1. Oktober d. I. für den allgemeinen Personen- und Güterverkehr eröffnet. Die gegen 7,5 kra lange Linie verfolgt im wesentlichen den Zweck, die Groß- herzoglih sahsen-weimarische Enklave Allstedt , insbesondere ihren gleihnamigen Hauptort, in Schienenverbindung mit dem vorhandenen Eisenbahnnez zu bringen und hierdurch einen {hon seit langen Jahren gehegten Wunsch der Betheiligten nach einem Bahn- anschluß zu erfüllen. Insbesondere war dieser Anschluß wichtig für die Hauptstation der neuen Bahn, Allstedt. Die nicht unbedeu- tenden gewerblichen Anlagen der Stadt: zwei Zuckerfabriken, eine Mälzerei, eine Brauerei und m. a. waren bisher mit ihrer An- und Abfuhr auf den Landiweg angewiesen; sie erhalten in der neuen Bahn nunmehr ein ihrem Umsäße und ihrer Bedeutung entsprechendes Trans- portmittel. Außer der Endstation Bahnhof Allstedt ist etwa in der Mitte der Linie noch die Haltestelle Niederröblingen bei dem Dorfe gleichen Namens zugleih für den Verkehr mit den Ortschaften Katharinenrieth und Einzingen vorgesehen.

Bremen, 30. September. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Pfalz“ ist am 28. September Nachmittags in 2 angekommen. Dex Postdampfer „Willeh ad" hat am 29. Sep- tember Mittags Lizard passiert. Der Reichs-Postdampfer „Karls - ruhe* hat am 29. September Mittags die Reise von Antwerpen nach Southampton fortgeseßt. Der Dampfer „Federation" hat am 29. September Morgens die Reise von Antwerpen nah Bremen fortgel!eßzt.

Hamburg, 29. September. (W. T. B.) Hamburg-Ameri- kanishe Packetfahrt-Aktiengesellshaft. Der Schnelldampfer „Augusta Victoria“ hat heute Nachmittag Scilly passiert.

Triest, 29. September. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Amphitrite“ ist, von Konstantinopel kommend, heute Nachmittag hier eingetroffen.

London, 29. September. (W. T. B.) Der Castlz2-Dampfer „Garth Castle“ ist auf der Ausreise heute von Southampton abgegangen.

Theater und Musik.

Konzerte. Zum Benefiz für Herxen Kapellmeister Paul Prill fand am Sonnabend im Königssaaïl des Kroll’schen Etablissements ein Konzert des Neuen Orchesters unter Mitwirkung der Konzert-

\ängerin Frau A. Gmür -Harloff und des Professors Xaver