1894 / 233 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Oct 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers Verlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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1894.

M 233.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober-Landesgerihts-Rath a. D. Harmening zu Görliß, bisher zu Posen, und dem Amtsgerichts-Nath a. D. Laschinsky zu Neualtmannsdorf im Kreise Münsterberg den Nothen Adler-Orden vierter Klaße,

dem Ober-Staatsanwalt a. D,, Geheimen Ober-Justiz- Rath Starke zu Kiel den Stern zum Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse, .

dem Oberlehrer a. D., Professor Wi op zu Marburg, bisher zu Aachen, und dem Hauptzollamts-Assistenten a. D. Gerber zu Altona den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Bildhauer, Professor Encke zu Neubabelsberg das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohen- ollern, \ dem cvangelischen Lehrer Eichner an der Knaben-Ele- mentarshule zu Fürstenwalde, dem evangelischen Hauptlehrer Fellmann an der Knaben-Volksschule zu Brükenvorstadt im Kreise Landsberg a. W., dem evangelishen Lehrer und Küster Kayler zu Strega im Kreise Guben und dem evangelischen Lehrer und Küster, Kantor Janke zu Stöven im Kreise Randow den Adler der Jnhaber desselben Ordens,

dem Provinzial-Chaussee-Ober- Aufseher Gl oger zu Szczy- gliczka im Kreise Ostrowo das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie /

dem Bürgermeister und Standesbeamten Niemeyer zu Erichshagen im Kreise Nienburg, dem früheren Gemeinde- Vorsteher und Standesbeamten Wilhelm Harms zu Gades- bünden im Kreise U dem städtischen Polizei-Wacht- meister Stange zu Mühlhausen i, Th., dem Obersteiger Friedrih Müller zu Sandersdorf im Kreise Bitterfeld, dem Steiger Gottfried Damm zu Dölau im Saalkreise, dem Häuer Friedrich Her 0g zu Teutschenthal im Mans- felder Seekreise, dem Chaussee-Aufseher Weßel zu Neudorf- Karge im Kreise Bomst, dem M0 Bu ses =Nuleher Graeber zu Durowo im Kreise Wongrowiß und dem Chaussee-Ober-Aufseher Vogel zu Shrimm das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Perfonen die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliéhenen nichtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar: des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich lippishen Haus-Ordens: dem Ober - Landesgerichts - Präsidenten zu Celle; des Ehrenkreuzes dritter Klasse desselben Ordens: dem Ober-Staatsanwalt Laue zu Celle; sowie des Päpstlichen Kreuzes pro Ecclesia et Pontifice:

dem Domkapellmeister und Domvikar Karl Cohen zu: Köln.

Schönstedt

Deutsches Rei.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Postrath und vortragenden Rath im “D Rd Wagner in Berlin zum Geheimen Ober- ostrath, un den Ober-Postrath und ständigen Hilfsarbeiter im Reichs- Postamt Münch in Berlin zum Geheimen Postrath und vor- tragenden Rath im Reichs-Postamt zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : dem Vorsteher der Geheimen Registratur der Reichs- Hauptbank, Kanzlei-Rath Noffke aus Anlaß seines fünfzig- ährigen Dienstjubiläums den Charakter als Geheimer Kanzlei- ath zu verleihen.

Jn Wustrow wird am 1. November d. J. mit einer Prüfung zum Seeschiffer auf großer Fahrt und zum Seesteuermann begonnen werden.

Ver anuntmaGUuUÊng des Königlich württembergischen Ministeriums des Innern, betreffend dieEinfuhrvonSchlahtvieh aus Jtalien. Jm Ne auf die zur Zeit shwierige Deckung des Be- darfs an

chlachtvich im Jnlande wird hiermit ausnghms- weise die Einfuhr von Rindvieh aus Jtalien in die Schlacht-

Berlin, Mittwoch, den 3. Oktober, Abends. höfe der Städte Stuttgart, Ulm und Heilbronn unter den in Zisfer IT 1 bis 5 der Ministerial - Verfügung vom 6. Juli 1893 (Reg.-Bl. S. 235) bezeichneten Bedingungen bis auf weiteres gestattet.

Stuttgart, den 29. September 1894.

Pischek.

DeranntmaGUuUn a, die Einfuhr von Schlachtvieh aus Ztalien betreffend.

Nachdem der Stand der Maul- und Klauenseuche unter den Viehbeständen Jtaliens sich in neuercr Zeit günstiger ge- staltet hat, wird unter theilweiser Abänderung der Bekannt- machung vom 14. Dezember 1893 (Gesezes- und Verordnungs- blatt Seite 161) die Einfuhr von Schlachtvieh (Rindvieh und Schweine) aus Jtalien in die Schlachthöfe der Städte Frei- burg, Konstanz, Karlsruhe und Mannheim unter den in Ul und IV der diesseitigen Verordnung vom 24. Zuni 1893 (Geseßes- und Verordnungsblatt Seite 72 und 73) bezeichneten Bedingungen bis auf weiteres gestattet.

Karlsruhe, den 27. September 1894.

Großherzoglih badishes Ministerium des Jnnern.

F M! Schenkel.

Vdt. von Grimm.

GVekanntmaGüAnug, die Vieheinfuhr aus Desterreih-Ungarn betreffend.

Aus den in der Anlage bezeichneten osterreichish-ungari- schen Bezirken i} die Einfuhr von Rindvieh bis auf weiteres verboten. (Vergleiche die Bekanntmahung vom 30. Januar 1893, Geseßes- und Verordnungsblatt Seite 21.)

Die diesseitige Bekanntmahung vom 25. August d. Z. det O und Verordnungsblatt Seite 381) tritt Abe Wirk- amkeit.

Karlsruhe, den 27. September 1894.

Großherzoglich badishes Ministerium des Jnnern. 0: Schenkel. Vdt. von Grimm. Anla 0e, A. Desterreich.

Mähren: Bezirkshauptmannschaften: Göding, Gayag, Ungarisch - Hradish, Ungarisch - Brod, Holleshau, Prerau, Kremsier, Wishau und Proßnißz, ferner die Städte Ungarisch- Hradish und Kremfsier. e

Galizien: Bezirkshaupkmannschaften: Saybusch, Biala, Chrzanow, Wadowice, Krakau, Wirlicka, Myslenice, Bochnia, Limanowa, Neumarkt, Neusandec, Brzesko, Dasrowa, Tarnow und Grybow, ferner die Stadt Krakau.

B. Ungarn. Komitate: Arva, Zips, Liptau, Thurocz, Trentschin, Neutra, Sohl, Bars, Hont, Saros und Preßburg.

Königreich Preußen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Forstmeister Mittela cher zu Wannfried ist auf die Oberförsterstelle Ville, mit dem Amtssiß zu Brühl, Reg.-Bez. Köln,

der Oberförster Kampmann zu Hartigswalde auf die Oberförsterstelle zu Oranienburg, Reg.-Bez. Potsdam,

der Oberförster Bornmüller zu Rothenfier N die Oberförsterstelle Himmelpforten, mit dem Amtssiy zu Neheim, Reg.-Bez. Arnsberg,

der Oberförster Dan gen. Edelmann zu Murow auf die Oberförsterstelle zu Rothenfier, Reg.-Bez. Stettin, und

der Oberförster Tiebel zu E auf die Oberförster- stelle zu De Reg.-Vez. Cassel, verseßt worden.

Die Forst- Aeeren Klemme, Naumann, Behrens und der Forsl- Assessor, Premier-Lieutenant und Oberjäger im Reitenden Feldjäger - Korps Faber sind zu Oberförstern ernannt. j

Dem Oberförster Klemme isst die Oberförsterstelle zu E, Rég.-Bez. Wiesbaden,

dem Oberförster Naumann isst die Oberförsterstelle zu Neuhäusel, Reg.-Bez. Wiesbaden,

dem Oberförster Fa ber ist die Oberförsterstelle zu Hartigs- walde, Reg.-Bez. Königsberg, und j:

dem O erforster Behrens ist die Oberförsterstelle Murow, mit dem Amtssiß zu Friedrihsthal, Reg.-Bez. Oppeln, über- tragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Den ordentlichen Seminarlehrern Rudolf Rohn zu Braunsberg und Friedrich Großmann zu Angerburg ist bei ihrem Ausscheiden aus dem Amt das Prädikat Oberlehrer verliehen worden.

Am Schullehrer-Seminar zu Oranienburg is der Schulamts- ACUONE Burchardt als Seminar - Hilfslehrer angestellt worden.

__ Der Kreisphysikus des Kreises Zauch-Belzig Dr. Klein in Belzig ist in gleicher Eigenschaft in den Stadtkreis Char- lottenburg verseßt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

BeranuntmacG nig

Die im Jahre 1883 verlooste, zur baaren Einlösung2’'am 2. Januar 1884 gekündigte Bergish-Märkishe Eisenbahn- Prioritäts-Obligation TIT. Serie Litt. B. Nr. 146 337 über 100 Thlr., welche ungeachtet des nah § 9 des Privilegiums vom 20. Oktober 1856 (G.-S. S. 874) alljährlich wieder- holten Aufrufs bis jeßt nicht zur Einlösung eingereiht worden, ist nunmehr werthlos geworden und jeder Anspruch aus ider- selben an den Staat erloschen.

Berlin, den 28. September 1894.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Betanutmachung.

Das wegen Ausbruchs der Klauenseuche unter zahlreichen Schweinebeständen auf dem hiesigen Schlachthofe am 17. Sep- tember d. J. erlassene Verbot des Abtriebs von Schafen und Rindern vom hiesigen Zentral-Viehhof ist heute von mir auf- pee worden. Das Verbot des Abtriebs von Schweinen

leibt bis auf weiteres in Kraft, x

Berlin, den 2. Oktober 1894.

Der Polizei - Präsident. von Nichthofen.

Abgereist: Seine Excellenz der Staats- und Kriegs-Minister, General der Infanterie Bronsart von Schellendorff. N

Angekommen :

Seine Excellenz der kommandierende General des IT. Armee- Korps, General der Jnfanterie von Blomberg.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. Oktober.

Seine Majestät der Kaiser und König na wie aus Rominten gemeldet wird, heute den Vortrag des Staatssekretärs des Reichs-Marineamts entgegen und emp ngen den Botschafter, General der Jnfanterie von Werder.

Für die amtliche Bearbeitung der Waarenzeichen-Anmel- dungen ist von dem Kaiserlichen Patentamt das nachstehende Verzeichniß der Waarenklassen aufgestellt worden:

1) Aierbaws, Foclifultur Shctctet tb TUe Gt iffe, erbau-, Fo T-, erei- und Thierzucht- i sowie Ausbeute von Slshfene und Jagd. M - 2) Arzneimittel und Verbandstoffe für as und Thi

Drogen, Thier- und Pflanzenvertilgungsmittel, Konservierungs De) Belleivungs-Ge stände, außer Pel 12 und Spitzen 30 eidung8-Gegenftände, außer Pelzwaaren i 2 a. Hüte und andere Kopfbedeckungen, sowie Put, b. Schubwaaren, c. gestrickte und gewirkte Waaren, Lens (Kleider, Wäsche, Korsets, Hosenträger, Shlipse u. dergl.). G a eleuhtungs-, Heizungs-, Ko- und Ventilationsapparate und eräthe. 5) Borsten und Borstenwaaren (Bürsten, Besen, Schrubber Pinsel), sowie Kämme, Schwämme, Frisiercerätbe und dtes.

und 36 angeführten, sowie mineralishe Rohprodukte, außer den unter 37 genannten.

7) Dichtungs- und Packungsmaterialien, Jsoliermittel, Asbestfabrikate, Putzwolle.

8) Dünger, natürlicher und künstlicher.

solchen Metallen, außer den unter 4, 17, 22, 23, 32, 33 und 35 ge nannten : ; °

6) Chemische Produkte, außer den unter 2, 8, 11, 13, 20, 34 Wärmeschuß- und

9) Eisen, Stahl, Kupfer und andere Metalle, sowie Waaren aus

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